Merkblatt - Übertritt aus einem ausserkantonalen oder

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Merkblatt - Übertritt aus einem ausserkantonalen oder
Erziehungsdirektion
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
Merkblatt
Übertritt aus einem ausserkantonalen oder ausländischen Gymnasium
an ein kantonales Gymnasium im Kanton Bern infolge eines Umzugs
Was Sie wissen müssen
Dieses Merkblatt regelt den Übertritt an ein kantonales Gymnasium im Kanton Bern. Sofern sich Ihr neuer
Wohnsitz im Kanton Bern befindet, können Sie sich für den Übertritt direkt an die Schulleitung des gewünschten Gymnasiums wenden. Bei einem Übertritt an ein privates oder privates, subventioniertes Gymnasium ist zu beachten, dass die Abschlüsse dieser Gymnasien zwar schweizerisch anerkannt sind, doch
verfügen diese Schulen über eigene Aufnahmebedingungen und es ist ein Schulgeld zu entrichten.
Planen Sie Ihren Wohnsitz ausserhalb des Kantons Bern, ist die Erziehungsdirektion des neuen Wohnsitzkantons für den Schulbesuch zu kontaktieren. Die Adressen der kantonalen Erziehungsdirektionen finden
Sie unter der Rubrik „wichtige Links“.
Informationen zum gymnasialen Bildungsgang und zum Schulsystem im Kanton Bern
Ein Gymnasium ist eine weiterführende Schule für Schülerinnen und Schüler ab dem 15. Lebensjahr, die
für diesen anspruchsvollen Bildungsgang gute bis sehr gute Leistungen mitbringen. Der gymnasiale Unterricht beginnt im 9. Schuljahr und dauert vier Jahre. Er vermittelt eine vertiefte und erweiterte Allgemeinbildung und wird mit einem schweizerisch anerkannten Maturitätsausweis abgeschlossen. Der Maturitätsabschluss ermöglicht den prüfungsfreien Zugang zu Universitäten, Eidgenössischen Technischen Hochschulen, pädagogischen Hochschulen sowie mit Zusatzleistungen zu Fachhochschulen. Im Kanton Bern besuchen ca. 20% der Schülerinnen und Schüler ein Gymnasium. Der Kanton Bern bietet gymnasiale Bildungsgänge in deutscher sowie französischer Unterrichtssprache an. Im Raum Biel werden die Schülerinnen und Schüler in Französisch oder Deutsch unterrichtet. Im restlichen Teil des Kantons ist die Unterrichtssprache Deutsch.
Schulsystem im deutschsprachigen Kantonsteil:
Nach den ersten sechs Schuljahren (Primarschule) folgt im deutschsprachigen Kantonsteil eine Aufteilung
des Unterrichts in zwei verschiedene Leistungsniveaus: Die Realschule entspricht dem tieferen, die Sekundarschule dem höheren Niveau.
Schülerinnen und Schüler, die in den gymnasialen Unterricht im 9. Schuljahr übertreten möchten, qualifizieren sich in der Regel im Verlaufe des 8. Schuljahres mittels Empfehlungsverfahren oder erfolgreicher
Aufnahmeprüfung für den gymnasialen Unterricht. Das erste gymnasiale Ausbildungsjahr (bisher gymnasialer Unterricht im 9. Schuljahr; GU9/Quarta) findet je nach Wohnsitzgemeinde an einer Volksschule in der
Gemeinde oder bereits an einem Gymnasium statt. Ab dem zweiten gymnasialen Jahr (bisher 10. Schuljahr; Tertia) besuchen alle Schülerinnen und Schüler den Unterricht an einem Gymnasium.
Schulsystem im französischsprachigen Kantonsteil:
Nach den ersten acht Schuljahren (zwei Jahre Ecole enfantine und sechs Jahre degré primaire) folgt im
französischsprachigen Kantonsteil für die letzten drei Schuljahre der obligatorischen Schulzeit eine Aufteilung in drei verschiedene Leistungsniveaus:
 section générale (section g) für Schülerinnen und Schüler mit durchschnittlichen Leistungen
 section moderne (section m) für Schülerinnen und Schüler mit guten Leistungen
 section préparant aux écoles de maturité (section p) für Schülerinnen und Schüler mit sehr
guten Leistungen, die anschliessend in eine Schule mit erhöhten Anforderungen übertreten
möchten. In die section p integriert ist das 1. gymnasiale Ausbildungsjahr. Der Übertritt in ein
Gymnasium erfolgt dann auf das 2. gymnasiale Ausbildungsjahr.
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Aufnahmebedingungen für Schülerinnen und Schüler aus anderen Kantonen oder
dem Ausland
Unter folgenden Bedingungen können Schülerinnen und Schüler aus anderen Kantonen oder dem Ausland prüfungsfrei in den gymnasialen Unterricht aufgenommen werden:
Übertritt aus einem anderen Kanton:
 Schülerinnen und Schüler aus anderen Kantonen, die bisher eine Schule besucht haben, deren
Maturitätsausweise schweizerisch anerkannt sind, können definitiv prüfungsfrei aufgenommen
werden. In diesem Fall wird der Promotionsentscheid der abgegebenen Schule übernommen.

Schülerinnen und Schüler aus anderen Kantonen, die über eine Qualifikation für den Übertritt in
den gymnasialen Bildungsgang im 9. Schuljahr verfügen, können prüfungsfrei aufgenommen werden. In diesem Fall treten sie, wie auch die bernischen Schülerinnen und Schüler, in ein Probesemester ein.
Übertritt aus Schweizerschulen im Ausland:
 Schülerinnen und Schüler aus Schweizerschulen im Ausland, deren Maturitätsausweise schweizerisch anerkannt sind, können definitiv prüfungsfrei aufgenommen werden. In diesem Fall wird der
Promotionsentscheid übernommen.
Übertritt aus dem Ausland:
 Schülerinnen und Schüler aus dem Ausland können prüfungsfrei in ein Probesemester aufgenommen werden, sofern sie im gegenwärtigen Aufenthaltsland in einen Bildungsgang zur Vorbereitung auf die Universität eintreten können oder bisher einen solchen Bildungsgang besucht haben, diesen aufgrund ihrer Leistungen weiterhin besuchen könnten und in der Regel nicht mehr als
zwei Jahre älter sind als die Schülerinnen und Schüler des Normaljahrgangs für die betreffende
Stufe.
Schülerinnen und Schüler, die die oben erwähnten Bedingungen nicht erfüllen, können sich für die Aufnahmeprüfungen für den Übertritt in den gymnasialen Bildungsgang im Kanton Bern anmelden (Siehe
„Wichtige Links“ > Aufnahmeverfahren in den gymnasialen Bildungsgang).
Deutsch- und Französischkenntnisse
Im deutschsprachigen Kantonsteil wird das Fach Französisch und im französischsprachigen Kantonsteil
das Fach Deutsch als zweite Sprache bzw. erste obligatorische Fremdsprache unterrichtet. Da diese
Fremdsprachen im Kanton Bern bereits ab dem 3. Schuljahr erlernt werden, werden sie im Gymnasium auf
einem relativ hohen Niveau unterrichtet und sind Prüfungsfächer an den Abschlussprüfungen. Es gibt keine Richtlinien auf welchem Niveau die neu eintretenden Schülerinnen und Schüler in den Unterrichtssprachen Deutsch bzw. Französisch stehen sollten, doch sollten sie dem Unterricht folgen können. Zur Integration von Schülerinnen und Schülern mit geringen Kenntnissen in Deutsch und Französisch können individuelle Lernziele vereinbart werden. Sofern keine Deutsch- oder Französischkenntnisse vorhanden sind,
wird den Schülerinnen und Schülern empfohlen einen Intensiv-Sprachvorbereitungskurs zu besuchen. Die
Abteilung Mittelschulen gibt keine Empfehlungen über Anbieter von Sprachvorbereitungskursen ab. Bitte
wenden Sie sich frühzeitig – möglichst vor dem Zuzug in den Kanton Bern - an einen privaten Anbieter.
Damit die Qualifikation für den prüfungsfreien Übertritt aufgrund des Besuchs eines Sprachvorbereitungskurses nicht verfällt, sollen sich die Schülerinnen und Schüler bereits am Gymnasium anmelden und mit
der Schulleitung das Vorgehen absprechen.
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Kosten
Sofern sich der stipendienrechtliche Wohnsitz im Kanton Bern befindet, ist der Besuch eines kantonalen
Gymnasiums kostenlos. In der Regel gilt der zivilrechtliche Wohnsitz der Eltern als stipendienrechtlicher
Wohnsitz, unabhängig davon, ob die Schülerin bzw. der Schüler die Mündigkeit erreicht hat oder nicht.
Grundsätzlich muss mit jährlichen Ausgaben von ca. Fr. 1000.- bis 3000.- für Schulmaterial, Projektwochen und Exkursionen gerechnet werden. Sofern sich der stipendienrechtliche Wohnsitz nicht im Kanton
Bern befindet, muss pro Jahr ein Schulgeld von ca. Fr. 19'000.- entrichtet werden. In diesem Fall müssen
die Eltern dem Gymnasium eine Bestätigung über die Schulgeldübernahme abgeben.
Aufnahmeverfahren

Orientieren Sie sich frühzeitig im Internet über den gymnasialen Bildungsgang im Kanton Bern und
das Angebot der einzelnen Gymnasien (Siehe „wichtige Links“). Im Rahmen freier Plätze ist die
Wahl des Gymnasiums frei.

Ist der Übertritt in das 1. gymnasiale Jahr (gymnasialer Unterricht im 9. Schuljahr; GU9/Quarta)
vorgesehen, ist die freie Wahl der Schule eingeschränkt. Auskunft gibt Ihnen Ihre Wohnsitzgemeinde. Erfolgt der Übertritt in ein höheres Ausbildungsjahr, können Sie sich direkt an die Schulleitung des gewünschten Gymnasiums (siehe „wichtige Links“) wenden.

Der Schule sind folgende Dokumente einzureichen: Bestätigung der aktuellen bzw. bisherigen
Schule, dass die Schülerin bzw. der Schüler einen Bildungsgang besucht und weiterhin besuchen
könnte, der auf das Studium an einer Universität vorbereitet sowie Kopien der Semester- bzw.
Zwischenzeugnisse der letzten Jahre.

Mit der Schulleitung ist abzuklären, in welches Schuljahr der Eintritt erfolgen soll. Dies hängt vom
Alter sowie von den bereits besuchten Anzahl Schuljahre und Fächer ab. Der Aufnahmeentscheid
liegt bei der Schulleitung.
Wichtige Links

Gymnasialer Bildungsgang im Kanton Bern:
www.erz.be.ch/mittelschulen > Gymnasien > Gymnasialer Bildungsgang

Kontaktadressen der Gymnasien:
www.erz.be.ch/mittelschulen > Gymnasien > Gymnasien im Kanton Bern

Angebote an den Gymnasien (Fächerangebote, Zweisprachige Maturität, Begabtenförderung):
www.erz.be.ch/mittelschulen > Gymnasien > Gymnasien im Kanton Bern

Aufnahmeverfahren in den gymnasialen Bildungsgang: www.erz.be.ch/aufnahmegym

Anmeldeformulare für den Übertritt in den gymnasialen Bildungsgang:
www.erz.be.ch/mittelschulen/anmeldeformulare

Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung im Kanton Bern (BIZ-Standorte):
http://www.erz.be.ch/erz/de/index/berufsberatung/biz-standorte.html

Adressen der kantonalen Erziehungsdirektionen in der Schweiz:
www.edk.ch > Bildungssystem CH > Adressen der Kantone
Kontaktadresse:
Mittelschul- und Berufsbildungsamt│Abteilung Mittelschulen│Kasernenstrasse 27│Postfach│3000 Bern 22
Tel. ++41 31 633 87 79 │Fax. ++41 31 633 83 55 │ E-Mail: [email protected] │Homepage: www.erz.be.ch
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