Tuning - Was ist alles möglich? - Delta

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Tuning - Was ist alles möglich? - Delta
AUTOMOBIL REVUE - Tuning - Tunen: Was ist alles möglich?
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TUNING
07.11.06 09:55
Tunen: Was ist alles möglich?
Wer ein Auto tunt, braucht nicht nur technisches Know-how, sondern genau so viel Kenntnis der
Vorschriften und Gesetze.
Seit es Autos gibt, werden sie von ihren Haltern getunt. Das heisst:
optisch und technisch abgeändert. Die häufigsten Arbeiten solcher Art
betreffen die Räder, die Motorenleistung, das Fahrwerk, aerodynamische
Anbauteile wie Spoiler und Radkastenverbreiterungen sowie die
Beleuchtung.
Wer sich mit der Materie befasst, weiss, dass da ein ganzer Wald von
Vorschriften auf Tuner wartet und dass Wildwuchs kaum legalisierbar ist.
Hier eine Übersicht zu den wichtigsten Punkten, die es beim
Fahrzeugtuning zu beachten gilt.
Chiptuning
Ist das Motorsteuergerät fürs Chiptuning mal
Bei Autos mit Turbo- oder Kompressormotoren ist die
geöffnet, geht die Herstellergarantie in der
Regel flöten. Es gibt nur wenige Ausnahmen. /
Leistungssteigerung am einfachsten mit einem sogenannten Chiptuning
Automobil Revue
am Motorsteuergerät zu erreichen. Das heisst, man ändert verschiedene
Parameter im Chip des Motorsteuergeräts, um dem Motor mehr Leistung abverlangen zu können.
Änderungen der Motorleistung eines Fahrzeugs sind immer melde- und prüfpflichtig. Das Auto muss nach dem
Chiptuning also beim Strassenverkehrsamt nachgeprüft werden. Kompliziert (und möglicherweise teuer) wirds
dann, wenn das Chiptuning die Leistung des Motors um mehr als 20% steigert. In so einem Fall wird eine
Eignungsabklärung des Herstellers oder, wenn es die nicht gibt, von einer anerkannten Prüfstelle verlangt.
Dazu Dino Crespi von der Tuningfirma CRB Roadtuning in Alchenflüh: «So ein Fahrzeug muss per
Einzelabnahme in Zusammenarbeit mit dem DTC, also dem Dynamic Test Center in Vauffelin, geprüft werden.
Solche Prüfungen von Fahrwerksfestigkeit, Lärm-/ Abgasmessungen usw. werden nach Aufwand verrechnet.»
Eine Übung, die ziemlich ins Geld gehen kann!
Zu beachten ist auch, dass mit einem Chiptuning normalerweise die Herstellergarantie erlischt.
Es gibt Ausnahmen von diesen Regeln: Die Delta-Motor AG in Eich (je nach Alter und Laufleistung des Autos
mit dem Umbau, oder dann über eine Zusatzversicherung) oder die Amag (bei Abt-Tunings) übernehmen nach
einem Chiptuning für eine gewisse Zeit und bis zu einer bestimmten Gesamtlaufleistung des Autos die
Garantie. Auch ist es bei solchen Tunern möglich, gegen eine durchaus zahlbare Gebühr Homologationen für
Chiptunings mit mehr als 20% Mehrleistung zu erhalten. Dazu ein Beispiel:
Der TCS hat in Zusammenarbeit mit der Delta-Motor AG an einem Opel Astra 2.0 Turbo Cosmo GTC ein
solches Chiptuning vorgenommen. Die Motorleistung wurde von 174 PS auf 219 PS hochgeschraubt. Das sind
deutlich mehr als 20% Mehrleistung. Ohne Einzelabnahme war dieses Chiptuning nur möglich, weil die
Delta-Motor AG den Opel-Motor vorgängig beim DTC für eine solche Leistungssteigerung hat homologieren
lassen. Diese Homologation ist (ähnlich einer Typenprüfung) übertragbar auf alle weiteren Chiptunings unter
den genau gleichen Voraussetzungen.
Kostenpunkt übrigens dieser 45 Mehr-PS inkl. Arbeit: 2850 Franken.
Folgen von Mehrleistung
Im Vergleich zum Serienmotor wirkte das Triebwerk des testhalber getunten Astra 2.0 Turbo spritziger,
durchzugsstärker und elastischer. Die Beschleunigung von 0 auf 100 konnte beispielsweise um rund 0,7 s
verbessert werden (von 7,65 runter auf 6, 97s). Hingegen ergab die Verbrauchsmessung lediglich eine
Steigerung zum Serienmotor um 0.14 Liter/100 km. Mehr Antrittsvermögen kann auch Traktionsprobleme
beim Beschleunigen hervorrufen. Beim Astra zeigten sich nach dem Chiptuning solche im ersten und zweiten
Gang vor allem auf nasser Strasse.
Zur Bremsanlage: Bis zu einer Leistungssteigerung von 20% brauchts keine Verstärkung der Bremsanlage.
Darüber hinaus kann es sein, dass nach dem Chiptuning eine Nachprüfung auf dem Strassenverkehrsamt nur
machbar ist, wenn auch die Bremsanlage den neuen Gegebenheiten angepasst wird. Dies könnte vor allem
dann blühen, wenn für das Tuning keine Eignungsabklärung des Herstellers vorliegt und via Einzelabnahme
geprüft werden muss, ob die Bremsanlage den veränderten Anforderungen genügt.
Fahrwerktuning
Tieferlegen gehört zu den beliebtesten Anliegen innerhalb der Tuningszene. Tiefer gelegte Autos vermitteln nun
mal Sportlichkeit, einen coolen Look. Am Boden kleben darf die Kiste nach der Tieferlegung dann allerdings
auch nicht. Dino Crespi von CRB Roadtuning: «Die maximale Tieferlegung eines Fahrwerks beträgt 40 mm.
Darüber hinaus sollte die Bodenfreiheit 70 mm nicht unterschritten werden, und es gilt unterkant der
Karosserie eines Autos bestimmte Böschungswinkel einzuhalten, die in der neuen asa-Richtlinie zu
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aerodynamischen Anbauteilen festgehalten sind». Auch beim Tieferlegen gilt: Wer mehr will, hat auch mehr
Papierkram zu erledigen. Tieferlegungen, die 40 mm überschreiten, müssen entweder von einer
Eignungsabklärung des Teileanbieters begleitet sein, oder eine solche muss bei einer anerkannten Prüfstelle
eingeholt werden, was in letzterem Fall wiederum keine billige Angelegenheit ist.
Auch der vom TCS getunte Opel Astra wurde tiefer gelegt. Dies mittels Einbaus eines sogenannten
Gewindefahrwerks der Marke KW (Stufe 2) hinten und vorne. Solche Einbauteile benötigen immer eine von
den Strassenverkehrsämtern akzeptierte Freigabe. Als in Ordnung gilt da etwa eine DTC-Freigabe. Der Opel
Astra lag nach dem Umbau des Fahrwerks 35 mm näher an der Strasse.
Fazit gemäss Medienmitteilung des TCS: Der Fahrkomfort wurde durch die deutlich straffere Abstimmung
gemindert, dafür die Agilität und die Rückmeldung von der Strasse erhöht. Die Lenkung des tiefer gelegten
Opels ist sehr direkt geworden, jede Bewegung wird sofort umgesetzt.
Achtung: Änderungen am Fahrwerk sind genau wie das Chiptuning melde- und prüfpflichtig. Also nach dem
Tieferlegen ab aufs Strassenverkehrsamt.
Gewindefahrwerk inkl. Einbau kostete beim Opel Astra 2785 Franken.
Felgen und Pneus
Die Räder lassen eine grosse Spannweite an Individualität zu. Ohne administrativen Aufwand lassen sich
andere Felgen an ein Auto montieren, die in der Typengenehmigung des Fahrzeugs eingetragen und damit
genehmigt sind. Solche Felgen sind weder melde- noch prüfpflichtig. Felgen, für die ein asa-Prüfbericht
vorliegt (asa=Vereinigung der Strassenverkehrsämter), sind nur meldepflichtig. Liegt für eine bestimmte Felge
kein Prüfbericht vor, so sind die Räder nach dem Montieren melde- und prüfpflichtig.
Dino Crespi von CRB Roadtuning nennt Grundsätzliches zum Thema Räder: «Die maximale Änderung des
Abrollumfangs zum Originalrad inkl. Bereifung eines Autos beträgt ±8%. Die maximal zulässige Reifenbreite
richtet sich nach dem Typ der Felge. Welcher Pneu auf welche Felge montiert werden darf, regelt die ETRTO,
die European Tyre and Rim Technical Organisation. Darüber hinaus muss stets eine genügende Radabdeckung
durch die Karosserie gewährt sein, eine Spurweitenänderung von maximal 2% von der auf dem Typenschein
angegebenen maximalen Weite ist zulässig. Änderungen, die sich ausserhalb dieser Normen bewegen, sind
nur mit DTC-Freigabe möglich.»
Der TCS-Test-Opel erhielt bei seinem Tuning Leichtmetallräder der Marke MJL (Gotti) in der Dimension 8.518
mit Bereifung 245/35 montiert. Kostenpunkt: 3900 Franken. Das brachte 2 dB/A mehr Innenlärm, ein besseres
Handling, ein potenziell besseres Bremsverhalten, aber auch höhere Anfälligkeit auf Längsrillen und ein
erhöhtes Aquaplaningrisiko (vor allem bei geringer Profiltiefe der Reifen).
Beleuchtung
Grundsätzlich gilt: Beim Abändern der Lichtanlage muss der Ersatz ein E-Prüfzeichen haben. Ohne Besuch auf
der MFK darf mit E-Prüfzeichen fast alles ausgetauscht werden. Dasselbe gilt auch für Scheinwerferblenden.
«Prüfstelle für Blenden und Leuchten ohne E-Prüfzeichen ist das METAS, das Bundesamt für Metrologie und
Akkreditierung in Bern», erklärt Dino Crespi. «Dieses ist auch zuständig für die Erteilung von
CH-Typennummern für einzelne Produkte, wenn die Prüfung eine Eignung bejaht.»
Ein spezieller Fall ist die Umrüstung der Lichtanlage auf Xenon. Eine solche ist melde- und prüfpflichtig. Und
auch teuer, denn: Umbauten auf Xenon-Licht verlangen immer eine automatische Niveauregulierung der
Leuchten und eine Scheinwerfer-Waschanlage. Allein die Materialkosten können für ein Xenon-Umrüstset gut
und gern 2500 Franken betragen.
Vorsicht vor Billig-Xenon-Umrüstsätzen im Internet. Die sind in der Regel nicht nur illegal, sondern auch
gefährlich (zu starke Blendwirkung bei fehlender Niveauregulierung).
Grundsätzlich verboten auf öffentlichem Grund – ob eingeschaltet oder nicht – sind zudem
Unterbodenbeleuchtungen sowie zusätzlich aussen am Fahrzeug angebrachte Leuchtkörper aller Art. Die
Ausnahme bilden hier Nebelscheinwerfer, solange sie ein gewisses Mass ab Boden nicht unter-, oder
überschreiten.
Spoiler, Verbreiterungen
In Sachen Spoiler, Flügel, Verbreiterungen, etc. (aerodynamische Anbauteile) ist seit dem 1. Juni 2006 vieles
nicht mehr möglich, was vorher akzeptiert wurde (vgl. «Tuning Spezial» dieser Ausgabe.
Den Artikel finden Sie in der Ausgabe 45/2006 der «Automobil Revue», welche Sie natürlich auch online
abonnieren könnnen.
AR 45 vom 8.11.2006
DIE BILDER ZUM THEMA
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