Amtsblatt - Landkreis Gotha

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Amtsblatt - Landkreis Gotha
Aus dem Inhalt
Seite
Amtlicher Teil
Tagesordnung des Kreistages und
der Ausschüsse
2
Regelungen zum Übertritt in
Gymnasien und Regelschulen
2
Verordnungen zum Offenhalten
von Verkaufsstellen
5
Zuständigkeiten für
Schlachttieruntersuchungen7
Ausgabe vom 11. Februar 2016
2 5 . J a h r g a n g N r. 2
Amtsblatt
Nichtamtlicher Teil
Ausschreibungen9
15 Bildungsangebote locken 18
Freiwillige Feuerwehren
sehr gefragt
19
Neue Flächen
für Windkraftanlagen
20
Für Vereinssportler gibt es jetzt einen Automaten für Duschmarken, zeigt Schulleiter Clemens
Festag.
Tag der Berufe: Am 9. März öffnen
42 Unternehmen im Landkreis Gotha
ihre Türen und bieten Jugendlichen
ab der 7. Klasse einen Einblick in die
Berufswelt. Firmen bieten den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit,
sich über die Ausbildungsberufe zu informieren und die späteren Tätigkeiten
vor Ort zu erleben. Die Anmeldung für
den „Tag der Berufe“ hat begonnen.
Viele Unternehmen haben begrenzte
Platzkapazitäten. Daher sollten sich
die Schülerinnen und Schüler schnell
informieren und anmelden. Dafür
steht eine eigene Internetplattform
unter www.tagderberufe.de zur Verfügung. Hier kann gezielt nach Berufen,
Berufsfeldern, Betrieben und Regionen
gesucht werden.
Der Tag der Berufe bietet eine ideale
Möglichkeit, mal hinter die Kulissen zu
schauen, Unternehmen kennenzulernen, Fragen zu stellen und ein Praktikum zu verabreden.
Jagdhorn: Die Kreisjägerschaft Go-
Arnoldischüler atmen auf: Hallentrakt wieder nutzbar
Landkreis investierte 451.000 Euro in neuen Sozialtrakt
Gotha. Aufatmen bei der Arnoldi-Schulgemeinde: Den rund 690 Gymnasiasten steht
seit kurzem der Sozialtrakt an der Schulsporthalle in der Eschleber Straße in Gotha wieder
zur Verfügung. Der Hallenanbau war seit Ende
Juni 2015 baubedingt gesperrt; rund 451.000
Euro kostete die Generalüberholung. Dafür
entstanden sind neben zeitgemäßen Umkleideräumen auch komplett neue Sanitäranlagen mit insgesamt acht Duschen (Foto), ein
barrierefreier Zugang sowie ein behindertengerechter Sanitärbereich. Hinzu kamen einige
grundlegende Arbeiten am Gebäude: So wurde unter anderem der Fernwärmeanschluss
verlegt, eine Lüftung im Sozialtrakt installiert
sowie ein neues Flachdach aufgebracht.
„Es wurde nun auch wirklich Zeit“, sagt Landrat Konrad Gießmann, der sich erleichtert
über die Fertigstellung der Arbeiten zeigte.
Aufgrund von Problemen bei den Abbruchund Rohbauleistungen konnte letztendlich
der avisierte Fertigstellungstermin nach den
Herbstferien 2015 nicht gehalten werden. „Ich
danke allen Schülerinnen und Schülern, deren
Eltern und natürlich auch den Lehrern für ihre
Geduld und Improvisationsfähigkeiten“, so
Gießmann. Nach den Herbstferien konnten
die Arnoldianer zwar die Sportfläche der Halle
nutzen, mussten aber in Sachen Umkleide auf
die alte Halle in der Eisenacher Straße ausweichen. Froh über das Ende der Bauphase
dürften auch die Sportvereine der Residenzstadt Gotha sein. Ab 8. Februar können sie die
Halle außerhalb der Unterrichtszeiten wieder
für ihre Trainingseinheiten nutzen.
Zum schicken neuen Sozialtrakt bietet nun
das Halleninnere noch einen Kontrast. „Diese
Aufgabenstellung wird uns in Zukunft noch
beschäftigen“, kündigt Landrat Konrad Gießmann an. Die Sanierung des Inneren wird wohl
ebenfalls mit einem sechsstelligen Betrag zu
Buche schlagen; eine konkrete zeitliche Einordnung hierfür gibt es allerdings noch nicht.
Die steht aber bereits für die lang ersehnte
Freisportanlage: Voraussichtlich 2016 sollen
die Abrissarbeiten an der alten Schwimmhalle beginnen (Wert: ca. 300.000 Euro), damit
im nächsten Jahr die Kleinsportanlage für
rund 280.000 Euro auf dem Gelände der KarlSchwarz-Straße entstehen kann.
tha bietet in Zusammenarbeit mit der
Kreismusikschule einen Grundkurs
im Jagdhornblasen an. Interessenten
melden sich bis zum 15. Februar in
der Kreismusikschule bei Frau Allin,
Tel. 03621742992, oder beim stellvertretenden Vorsitzenden der Kreisjägerschaft, Herrn v. Buttlar, Tel. 03621
891316. Jagdhörner und Unterrichtsmaterial werden gegen einen Pfandbetrag gestellt. Unterrichtsort und
-zeit werden mit den Teilnehmern festgelegt. Der Kurs kann nur durchgeführt
werden, wenn mindestens 8 verbindliche Anmeldungen vorliegen.
Netzwerk-Treffen: Die Initiative
AHDS e.V. ist der Träger des AHDSNetzwerkes Gotha und lädt regelmäßig
zu einer moderierten Gesprächsrunde
für Erwachsene bzw. Eltern ein. Das
nächste Treffen findet am 4. März ab
20 Uhr in den Räumen des IPF Gotha,
Friedrichstraße 11, statt. Der Unkostenbeitrag beträgt 3 € pro Person, für
Mitglieder der Initiative ist die Teilnahme kostenlos. Informationen unter Tel.
03621 402302.
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Bekanntmachung
der Sitzungstermine der Ausschüsse des
Kreistages Gotha im Februar/März 2016
Kreisausschuss
Termin: Ort: Beginn: 15.02.2016
Landratsamt Gotha, 18.-März-Str. 50,
Raum Waltershausen
16:00 Uhr
Tagesordnung:
1. Genehmigung der Niederschriften über den öffentlichen Teil
der Sitzungen des Kreisausschusses vom 09.11.2015 sowie
vom 30.11.2015
2. Beratung zum Entwurf des Haushaltsplanes 2016
3. Errichtung einer Thüringer Gemeinschaftsschule am Standort
der Regelschule Tonna
BV 02/2015
4.Informationen
- über die Vergabe von Hoch- und Tiefbauleistungen IV/2015
und über die Zusammenfassung der Vergaben im Jahr
2015
- zur Stundung von Forderungen entsprechend § 10 Abs. 3
der Hauptsatzung
5.Festsetzung der Tagesordnung zur Kreistagssitzung am
17.02.2016
6.Verschiedenes
Seniorenbeirat
Termin: Ort: Beginn: Tagesordnung: 19.02.2016
Landratsamt Gotha, 18.-März-Str. 50,
Raum Waltershausen
14:00 Uhr
nicht öffentlich
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
Termin: 29.02.2016
Ort: Landratsamt Gotha, 18.-März-Str. 50,
Raum Waltershausen
Beginn: 18:00 Uhr
Tagesordnung: nicht öffentlich
Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Bau und Umwelt
Termin: 01.03.2016
Ort: Landratsamt Gotha, 18.-März-Str. 50,
Raum Waltershausen
Beginn: 18:00 Uhr
Tagesordnung: nicht öffentlich
Ausschuss für Soziales, Gleichstellung und Integration
Termin: 03.03.2016
Ort: Landratsamt Gotha, 18.-März-Str. 50,
Raum Waltershausen
Beginn: 18:00 Uhr
Tagesordnung: nicht öffentlich
gez. Gießmann Landrat
Gotha, 05.02.2016
A m t l i ch e B ek a n n t ma c h u ng
Bekann t mac h u ng
Die 13. Sitzung des Kreistages Gotha der Wahlperiode 2014 2019 findet am 17.02.2016 im Louis-Spohr-Saal, 99867 Gotha,
Reinhardsbrunner Str. 23 statt.
Die Sitzung ist öffentlich und beginnt um 18:00 Uhr.
Tagesordnung
1. Genehmigung der Niederschriften über den öffentlichen Teil
der 11. Sitzung des Kreistages vom 11.11.2015 sowie der 12.
Sitzung des Kreistages vom 02.12.2015
2. Informationen des Landrates und Anfragen gemäß § 14 der
Geschäftsordnung
3. 2. Lesung zum Haushaltsplanentwurf des Landkreises Gotha
für das Jahr 2016 und Beschlussfassung zu den Änderungsanträgen
4. Nahverkehrsplan des Landkreises Gotha für den Zeitraum
2017-2021
BV 01/2016
5. Errichtung einer Thüringer Gemeinschaftsschule am Standort der Regelschule Tonna
BV 02/2016
6. Ratsinformationssystem evaluieren und weiter entwickeln
Antrag 03/2016 der Fraktion SPD-Bündnis 90/Die Grünen
7. Position des Landkreises Gotha zum Kommunalen Leitbild
der Landesregierung „Zukunftsfähiges Thüringen“
Antrag 08/2016 der Fraktion CDU/FDP
8. Verhandlungen statt Verweigerung - Chancen zur Stärkung
von Stadt und Kreis Gotha im Rahmen einer Gebietsreform
nutzen
Antrag 09/2016 der Fraktion SPD-Bündnis 90/Die Grünen
9. Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Gotha
Antrag 10/2016 der Fraktion Freie Wähler/BI
10. Umbesetzung von Gremien
Antrag 04/2016 der Fraktion CDU/FDP
Antrag 07/2016 der Fraktion SPD-Bündnis 90/Die Grünen
11.Wahl eines Mitgliedes und eines stellvertretenden Mitgliedes in den Jugendhilfeausschuss
Anträge 05/2016 und 06/2016 und der Fraktion CDU/FDP
gez. Gießmann Landrat
Gotha, 05.02.2016
Regelu n g
zum Übertritt in das allgemeinbildende
Gymnasium, das Spezialgymnasium für
Sprachen, die Kooperative Gesamtschule
und das berufliche Gymnasium für den
Landkreis Gotha zum Schuljahr 2016/
2017
Für das Schuljahr 2016/ 2017 ist im Thüringer Schulgesetz und der
Thüringer Schulordnung der Übertritt an die allgemeinbildenden
Gymnasien, Spezialgymnasien, Gesamtschulen sowie in das berufliche Gymnasium geregelt.
Der Dienstausweis mit der laufenden Nummer 019/2014, ausgestellt am 21.07.2014, gültig bis zum 31.03.2020, wird mit sofortiger
Wirkung für ungültig erklärt.
Danach können Schülerinnen und Schüler, wenn die geforderten
Voraussetzungen erfüllt sind, nach der
• Klassenstufe 4 der Grundschule,
• nach den Klassenstufen 5, 6 und 10 der Regelschule bzw. Förderschule mit Regelschulteil,
• nach den Klassenstufen 4 bis 8 der Thüringer Gemeinschaftsschule
gez. Gießmann Landrat
in das allgemeinbildende, nach Klassenstufe 10 auch ins berufliche
Gymnasium und die Gesamtschule übertreten.
Ungültigkeit des Dienstausweises mit
der Nummer 019/2014
Gotha, den 27.01.2016
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Für Schüler der 10. Klassen der Regelschule mit Realschulabschluss
können an Gymnasien gesonderte Klassen eingerichtet werden,
um einen unterschiedlichen Leistungsstand auszugleichen. Diese
Klassen (11 S) werden nach einer gesonderten Stundentafel unterrichtet. Aufgrund der guten Erfahrungen in den letzten Schuljahren ist im Landkreis Gotha auch für das Schuljahr 2016/ 2017 die
Einrichtung einer solchen Klasse 11 S am Staatlichen Gymnasium
„Gustav Freytag“ in Gotha vorgesehen. Somit erfolgt die Anmeldung von Schülern, welche nach der 10. Klasse der Regelschule
ans Gymnasium übertreten wollen, in der Regel am Gymnasium
„Gustav Freytag“ in Gotha.
Das Übertrittsverfahren wird für den Landkreis Gotha wie folgt festgelegt:
1. Die Anmeldung für das Gymnasium/berufliche Gymnasium,
die Kooperative Gesamtschule in Gotha (Regelschulzweig und
Gymnasialzweig) und für die Aufnahmeprüfung (Probeunterricht) erfolgt nur in der Woche
vom 7. März bis 12. März 2016
Montag bis Freitag
14:00 bis 17:00 Uhr
und Samstag nach vorheriger telefonischer Anmeldung
Folgende Gymnasien/KGS nehmen Anmeldungen entgegen:
Das Anmeldeformular erhält man in allen Grundschulen, direkt
über die Salzmannschule Schnepfenthal bzw. im Internet unter:
http://www.salzmannschule.de/index.php/home/aufnahme
Bewerber für das Staatliche Spezialgymnasium für Sprachen
werden in den Grundschulen über ihre Schulleitungen bzw. Beratungslehrer/innen informiert. Informationen findet man auch
im Internet unter:
http://www.salzmannschule.de
An der Salzmannschule Schnepfenthal liegt der Aufnahme ein
Auswahlverfahren zugrunde. Dies wird am 19. März 2016 stattfinden. Eine zusätzliche Anmeldung an einem allgemeinbildenden Gymnasium im oben genannten Zeitraum ist deshalb zu
empfehlen.
3. Bei der Anmeldung sind von den Sorgeberechtigten folgende
Unterlagen vorzulegen:
• Das Halbjahreszeugnis des laufenden Schuljahres im Original,
• die Schullaufbahnempfehlung im Original (soweit erforderlich) und
• bei getrennt lebenden, geschiedenen und nicht verheirateten Eltern ist die Vollmacht des sorgeberechtigten Elternteils, das nicht zur Anmeldung anwesend ist, vorzulegen.
Bei alleiniger Sorge muss ein entsprechender Nachweis
vorgelegt werden.
• Staatliches Gymnasium „Arnoldischule“ Gotha
99867 Gotha, Eisenacher Straße 5
Tel.: 03621 / 757000
4. Sollten weder die Notenvoraussetzungen für den Übertritt
noch eine Empfehlung für den Bildungsweg des Gymnasiums
vorliegen, so muss ein Antrag auf eine Aufnahmeprüfung (Probeunterricht) am Gymnasium ihrer Wahl gestellt werden. Die
Aufnahmeprüfung findet an 3 Tagen in der Zeit vom 6. April
bis 8. April 2016 für Schüler des Landkreises Gotha zentral an
ausgewählten Schulen des Schulamtsbereiches Westthüringen
statt. Die Schulen und weitere Informationen werden den betreffenden Eltern bei der Anmeldung bekannt gegeben.
• Staatliches Gymnasium „von-Bülow“ Neudietendorf
99192 Nesse-Apfelstädt-Gemeinde/OT Neudietendorf,
Zinzendorfstraße 19
Tel.: 036202 / 2900
5. Schüler aus Schulen in freier Trägerschaft, die keine staatliche
Anerkennung haben, müssen auch bei eventuell vorhandener
Notenvoraussetzung am Probeunterricht teilnehmen.
• Staatliches Gymnasium „Gleichense“ Ohrdruf
99885 Ohrdruf, Trinitatisstraße 2 Tel.: 03624 / 402337
6. Bei der Anmeldung und der Auswahl der Gymnasien empfehlen
wir den Sorgeberechtigten, die bevorzugten Einzugsbereiche
des Schulträgers und die Beförderungslinien des ÖPNV zu berücksichtigen. Diese Empfehlung trifft nicht für das berufliche
Gymnasium sowie die Klasse 11 S zu.
• Staatliches Gymnasium „Ernestinum“ Gotha
99867 Gotha, Bergallee 8
Tel.: 03621 / 408033
• Staatliches Gymnasium „Gustav Freytag“ Gotha
99867 Gotha, Clara-Zetkin-Straße 58 Tel.: 03621 / 406650
• Staatliches Perthes-Gymnasium Friedrichroda
99894 Friedrichroda, Engelsbacher Weg 13
Tel.: 03623/ 304563
• Staatliche Kooperative Gesamtschule „Herzog Ernst“Gotha
99867 Gotha, Reinhardsbrunner Straße 19
Tel.: 03621 / 708087
• Berufliches Gymnasium Gotha,Staatliches Berufsschulzentrum „Gotha West“
99867 Gotha, Inselsbergstraße 59
Tel.: 03621 / 701949
2. Die Anmeldung für das
•
Staatliche Spezialgymnasium für Sprachen
Salzmannschule Schnepfenthal
99880 Schnepfenthal, Klostermühlenweg 2 - 8
Tel.: 03622-9130
erfolgt schriftlich mit dem Anmeldeformular im Zeitraum
vom 8. Februar bis 5. März 2016.
7. Von der Anmeldung ist kein verbindlicher Rechtsanspruch auf
ein bestimmtes Gymnasium abzuleiten. Aus Kapazitätsgründen
sind nachträgliche Umsetzungen möglich und zulässig. Die Aufnahmekapazität der einzelnen Schulen ist durch die Festlegung
der Schulträger im gültigen Schulnetzplan bestimmt.
8. Das berufliche Gymnasium des Staatlichen Berufsschulzentrums „Gotha-West“ bietet Fachrichtungen mit den Schwerpunkten Wirtschaft und Technik an. Schüler, die den Schwerpunkt Technik wählen können sich zwischen Metalltechnik und
Elektrotechnik entscheiden. Abschluss ist in beiden Fachrichtungen die allgemeine Hochschulreife (Abitur). Nähere Informationen zur Bewerbung erhalten Sie direkt über das berufliche
Gymnasium bzw. im Internet unter http://www.sbz-gotha-west.de.
gez. Seiring
Amtsleiter
Amt für Bildung, Schulen, ÖPNV, Sport und Kultur
Bek anntm achu ng en
Weiterhin können Schülerinnen und Schüler nach Klassenstufe 4
und erfolgreicher Teilnahme der Aufnahmeprüfung an das Staatliche Spezialgymnasium für Sprachen Salzmannschule in Schnepfenthal übertreten.
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Bek anntm achu ng en
D i e ve r b in d l i c h e A n mel du ng
für die Regelschulen für das Schuljahr
2016/ 2017 erfolgt in der Zeit
vom 14. März bis 19. März 2016.
Die Anmeldung kann persönlich oder schriftlich erfolgen.
Tel.-Nr.
• Staatliche Regelschule „Oststadt Gotha“ 03621-219111
99867 Gotha, Bufleber Straße 13
• Staatliche Regelschule „Andreas Reyher“ 03621-852361
99867 Gotha, Mozartstraße 17
• Staatliche Regelschule „Conrad Ekhof“ 03621-758524
99867 Gotha, Eschleber Straße 39
• Staatliche Regelschule „Am Kienberg“ 03624-314357
99330 Crawinkel, Friedrichsanfang 7a
• Staatliche Regelschule „Helene Lange“ 03623-305930
99894 Friedrichroda, Alexandrinenstraße 2
• Staatliche Regelschule „Bertha v. Suttner“
99880 Mechterstädt, Schulstraße 1
03622-907285
• Staatliche Regelschule „Michaelisschule“ 03624-402342
99885 Ohrdruf, Michaelisplatz 3
• Staatliche Regelschule „Am Rennsteig“ 036252-36249
99879 Tambach-Dietharz, Burgstallstraße 33
• Staatliche Regelschule „Europaschule“ 03622-902643
99880 Waltershausen, Schulplatz 8
• Staatliche Regelschule „Burgenland“ 036256-2710
99869 Günthersleben-Wechmar, Burgenlandallee 14
• Staatliche Regelschule „Nessetal“ 036255-80288
99869 Warza, Am Schwimmbad 5
• Staatliche Regelschule „An der Nesse“ 036258-50235
99869 Molschleben, Gothaer Straße 20a
• Staatliche Regelschule „Prof. Herman Anders Krüger“
99192 Nesse-Apfelstädt-Gemeinde/
036202-82427
OT Neudietendorf, Straße des Friedens 15
• Staatliche Regelschule „An der Fasanerie“
99958 Tonna, Fahnerscher Weg 1
036042-79245
Die verbindliche Anmeldung für den Übertritt der Klasse 4 der
Grundschule nach Klasse 5 der Staatlichen Thüringer Gemeinschaftsschule „Am Inselsberg“ in Tabarz für das Schuljahr
2016/ 2017 erfolgt für die Grundschülerinnen und -schüler der
Region ebenfalls in der Zeit
vom 14. März bis 19. März 2016.
Schülerinnen und Schüler, die bereits an der Staatlichen Thüringer Gemeinschaftsschule beschult werden, müssen sich
nicht anmelden.
Die Anmeldung kann persönlich oder schriftlich erfolgen.
Staatliche Thüringer Gemeinschaftsschule
„Am Inselsberg“
Karl-Marx-Straße 19, 99891 Tabarz
Tel.: 036259-62330
Die Aufnahmekapazität der einzelnen Schulen ist durch die Festlegungen des jeweiligen Schulträgers im gültigen Schulnetzplan
bestimmt. Ist die Aufnahmekapazität erreicht, besteht kein Rechtsanspruch der Sorgeberechtigten auf Beschulung ihres Kindes in der
entsprechenden Schule. Bei Aufnahme an einer Schule ist der für
den Schüler kürzeste bzw. günstigste Schulweg vorrangig zu berücksichtigen. Mit der Anmeldung wird noch kein Schulverhältnis
begründet.
Ein Wechsel der Schule kann nur am Schuljahresende erfolgen.
Ausnahmen sind in begründeten Einzelfällen (z. B. Umzug, Ordnungsmaßnahme etc.) nach Antrag beim Staatlichen Schulamt im
Einvernehmen mit dem Schulträger möglich.
Beförderungskosten für die Beförderung zur ausgewählten Schule werden nach den bisher gültigen Einzugsbereichen durch den
Schulträger erstattet. Entstehen durch die freie Schulwahl zusätzliche Kosten, so sind diese durch die Sorgeberechtigten zu tragen.
Nähere Informationen zu den Regelungen sind in den Schulen oder
im Staatlichen Schulamt Westthüringen (Tel.-Nr. 0361/ 57 34 15 145 und 0361/ 57 34 15 - 144) erhältlich.
gez. Seiring
Amtsleiter
Amt für Bildung, Schulen, ÖPNV, Sport und Kultur
Bekann t mac h u ng
über die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Sachlichen Teilplanes „Windenergie“ im Rahmen der Änderung des
Regionalplanes Mittelthüringen
Am 14.01.2016 hat die Planungsversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Mittelthüringen den Beschluss über die Freigabe des Entwurfs des Sachlichen Teilplanes „Windenergie“ zur
öffentlichen Auslegung gefasst.
Gemäß § 10 Abs. 1 Raumordnungsgesetz vom 22. Dezember 2008
(BGBl. I S. 2986), zuletzt geändert durch Artikel 124 der Verordnung
vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), in Verbindung mit § 3 Abs.
2 Satz 1 des Thüringer Landesplanungsgesetzes (ThürLPlG) vom
11.12.2012 (GVBl. S. 450) ist der Entwurf des Sachlichen Teilplanes
„Windenergie“ bei den zur Regionalen Planungsgemeinschaft zusammengeschlossenen Gebietskörperschaften öffentlich auszulegen. Diese Gebietskörperschaften sind gemäß § 13 Abs. 3 ThürLPlG
die Landkreise Ilm-Kreis, Gotha, Sömmerda, Weimarer Land, die
kreisfreien Städte Erfurt und Weimar sowie die Städte Apolda, Arnstadt, Gotha, Ilmenau und Sömmerda.
Ort und Dauer der Auslegung werden hiermit gemäß § 10 Abs. 1
Satz 3 ROG in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Satz 3 ThürLPlG bekannt
gemacht.
Die Planunterlagen zum Entwurf des Sachlichen Teilplanes „Windenergie“ liegen
vom 07. März 2016 bis einschließlich 10. Mai 2016
im Landratsamt Gotha, 18. März-Straße 50, 99867 Gotha,
Hauptgebäude, Büro des 1. Beigeordneten, Zimmer 210,
während folgender Öffnungszeiten:
Montag, Mittwoch und Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 13.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr
zur Einsichtnahme aus.
Anregungen zum Entwurf des Sachlichen Teilplanes Windenergie
können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Darüber hinaus können Anregungen
direkt gegenüber der
Regionalen Planungsstelle Mittelthüringen
beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Weimarplatz 4
99423 Weimar
vorgebracht bzw. als E-Mail unter der Adresse [email protected] übermittelt werden. Allgemeine Informationen zum Verfahren und die Planunterlagen zum Entwurf sind auch
im Internet unter www.regionalplanung.thueringen.de abrufbar.
Es wird gemäß § 3 Abs. 5 Satz 1 ThürLPlG ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei
der Beschlussfassung über den Sachlichen Teilplan „Windenergie“
unberücksichtigt bleiben können.
gez. Gießmann Landrat
Gotha, 11.02.2016
Bekan n t m a c h u n g
der Beschlüsse aus dem öffentlichen Teil
der Sitzungen des Kreisausschusses
sowie aus dem nichtöffentlichen Teil
nach Aufhebung des Nichtöffentlichkeitscharakters
Die Anlagen zu den nachstehenden Beschlüssen können während der
üblichen Sprechzeiten im Büro des Landrates eingesehen werden.
Kreisausschuss am 28.09.2015
Beschluss Nr. KA 24-2015
Genehmigung der Niederschrift über die außerplanmäßige
Sitzung des Kreisausschusses vom 23.07.2015 sowie der
Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung des
Kreisausschusses vom 12.08.2015
Der Kreisausschuss beschließt:
001 Die Niederschrift über die außerplanmäßige Sitzung des
Kreisausschusses vom 23.07.2015 wird in der vorliegenden
Fassung genehmigt.
002 Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung des
Kreisausschusses vom 12.08.2015 wird in der vorliegenden
Fassung genehmigt.
Kreisausschuss am 19.10.2015
Beschluss Nr. KA 26-2015
Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil
der Sitzung des Kreisausschusses vom 28.09.2015
Der Kreisausschuss beschließt:
001 Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung des
Kreisausschusses vom 28.09.2015 wird in der vorliegenden
Fassung genehmigt.
Kreisausschuss am 09.11.2015
Beschluss Nr. KA 27-2015
Bewilligung von Mehrausgaben gemäß § 58 Thüringer Kommunalordnung
Vorlage: KA 14-2015
Der Kreisausschuss beschließt:
001 Für die Haushaltsstelle 01.41288.74000 - Erstattung vereinnahmter Beträge aus Vorjahren - werden außerplanmäßige
Ausgaben in Höhe von 27.608,00 Euro bewilligt.
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Beschluss Nr. KA 29-2015
Vergabe zur Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges HLF 20 für die Stützpunktfeuerwehr Waltershausen
Vorlage: KA 13-2015 NÖ
Der Kreisausschuss beschließt:
001 Der Zuschlag für die Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges HLF 20 wird an die Firma Rosenbauer
Deutschland GmbH Vertriebszentrum Luckenwalde, RudolfBreitscheid-Str. 79, 14943 Luckenwalde mit einer Angebotssumme von 450.072,28 EUR erteilt.
002 Dieser Beschluss ist nach erfolgter Zuschlagserteilung
bekannt zu machen.
Beschluss Nr. KA 30-2015
Stromliefervertrag Vergabenummer 01 / 33501 / 2015
über die Lieferung Strom an alle Mittel- und Niederspannungsanlagen mit und ohne Leistungsmessung des Landkreises Gotha im
Zeitraum vom 01.01.2016 bis 31.12.2017
Erteilung des Zuschlages im europaweiten offenen Ausschreibungsverfahren.
Vorlage: KA 15-2015 NÖ
Der Kreisausschuss beschließt:
001 Der Auftrag „Lieferung von elektrischer Energie für Liegenschaften des Landkreises Gotha“ wird an folgenden Bieter vergeben: Stadtwerke Schwerin GmbH, Eckdrift 43-45,
19061 Schwerin
002 Dieser Beschluss ist nach erfolgter Zuschlagserteilung bekannt zu machen.
Kreisausschuss am 30.11.2015
Beschluss Nr. KA 31-2015
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses vom 19.10.2015
Der Kreisausschuss beschließt:
001 Die Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses
vom 19.10.2015 wird in der vorliegenden Fassung genehmigt.
gez. Gießmann Landrat
Gotha, 20.01.2016
Ver o r d n u ng
des Landratsamtes Gotha über das
Offenhalten von Verkaufsstellen in der
Stadt Gotha aus besonderem Anlass
Der Landkreis Gotha ist auf Grund des § 10 Abs. 3 Thüringer Ladenöffnungsgesetz (ThürLadÖffG) vom 24. November 2006, zuletzt
geändert durch Erstes Änderungsgesetz vom 21.12.2011, ermächtigt, an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen zusätzliche
Öffnungszeiten durch Rechtsverordnung freizugeben.
Entsprechend § 10 Abs.1 des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes
wird verordnet:
§1
In der Stadt Gotha dürfen Verkaufsstellen in diesem Jahr aus besonderem Anlass an folgenden Sonntagen in der Zeit von 12.00
Uhr - 18.00 Uhr geöffnet sein:
Datum 20.03.2016 08.05.2016 25.09.2016 04.12.2016 Anlass
Frühlingserwachen
Gothardusfest
„Gotha glüht“/ Herbstmarkt
2. Advent „Adventsshoppen“
Bek anntm achu ng en
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Bek anntm achu ng en
§2
Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung sind Ordnungswidrigkeiten in Sinne von § 14 des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes.
Das Benutzungsentgelt beträgt einschließlich der Leitstellengebühr
und Einsatzvergütung für den Leitenden Notarzt und den Organisatorischen Leiter Rettungsdienst für den Zeitraum vom 01.01.2016
bis zum 31.12.2016 für
Die Verordnung tritt am Tag der Verkündung in Kraft.
den Rettungstransportwagen (RTW) das Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) den Krankentransportwagen (KTW) gez. Gießmann Landrat
gez. Gießmann Landrat
§3
Gotha, 02.02.2016
Ve r o r d n u n g
des Landratsamtes Gotha über das
Offenhalten von Verkaufsstellen
aus besonderem Anlass
Der Landkreis Gotha ist auf Grund des § 10 Abs. 3 Thüringer Ladenöffnungsgesetz (ThürLadÖffG) vom 24. November 2006, zuletzt
geändert durch Erstes Änderungsgesetz vom 21.12.2011, ermächtigt, an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen zusätzliche
Öffnungszeiten durch Rechtsverordnung freizugeben.
Entsprechend § 10 Abs.1 des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes
wird verordnet:
§1
In der Gemeinde Schwabhausen dürfen Verkaufsstellen in diesem Jahr aus besonderem Anlass an folgenden Sonntagen in der
Zeit von 12.00 Uhr - 18.00 Uhr geöffnet sein:
Datum Anlass
20.03.2016 24.04.2016 25.09.2016 Frühlingsfest
Geranienfest
Familienfest mit ansässigen Vereinen und Erlebnisund Einkaufssonntag
Herbstfest
23.10.2016 §2
Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung sind Ordnungswidrigkeiten in Sinne von § 14 des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes.
§3
Die Verordnung tritt am Tag der Verkündung in Kraft.
gez. Gießmann Landrat
Gotha, 02.02.2016
Ko r r e kt u r
d e r Be ka n n t m a c h u n g
über die Höhe der Benutzungsentgelte
für die Notfallrettung und den Krankentransport im Rettungsdienstbereich
Landkreis Gotha
Nach § 22 des Thüringer Rettungsdienstgesetzes gelten die zwischen dem Aufgabenträger und den Durchführenden einerseits
und den Kostenträgern andererseits vereinbarten Benutzungsentgelte für alle Benutzer des Rettungsdienstes.
203,80 €
153,13 €
98,86 €.
Gotha, 02.02.2016
Hin w eise zu w esent lic hen
P flic h t en v o n S c haf- u n d
Ziegen h alt er n
auf Grund tiergesundheitsrechtlicher,
tierschutzrechtlicher und tierarzneimittelrechtlicher Vorschriften (Stand 01/2016)
Hinweis: Es handelt sich nicht um eine vollständige Aufzählung aller gültigen Rechtsgrundlagen.
Anzeige der Tierhaltung (§ 26 Viehverkehrsverordnung)
Jeder Halter von Schafen und Ziegen ist verpflichtet seine Tierhaltung spätestens bei Beginn der Tierhaltung der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Dies ist unabhängig von der Größe des Tierbestandes und der Art
der Nutzung (Hobbyhalter, Landwirte, gewerbliche Halter).
Die Anmeldung kann bei der Thüringer Tierseuchenkasse oder dem
Veterinäramt des Landkreises erfolgen. Anzugeben sind dabei der
Name, die Anschrift, die Art(en) und die Anzahl (bezogen auf die
jeweilige Tierart) der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, deren
Nutzungsart und der Standort.
Auch Änderungen oder die Aufgabe der Tierhaltung sind unverzüglich anzuzeigen.
—-> Meldebogen
Tierkennzeichnung (§ 34 Viehverkehrsverordnung)
Schafe oder Ziegen müssen mit Ohrmarken gekennzeichnet werden, und zwar:
• Einzeltierkennzeichnung für Schafe und Ziegen, die nicht als
Lamm geschlachtet werden: Diese Marke trägt die Betriebsregistriernummer (z. B. 16 067 029 1000) und ist für alle Tiere
gleich (schwarze Schrift auf weißem Grund). Es ist jedoch auch
möglich, diesen Tieren zwei gelbe Einzeltierohrmarken einzuziehen.
• Hobbytiere, Zuchttiere, Milchziegen und -schafe, also Tiere,
die (voraussichtlich) älter als 12 Monate werden: Diese Tiere
erhalten individuellen Ohrmarken. Dazu müssen sie in jedem
Ohr eine Marke tragen (schwarze Schrift auf gelbem Grund).
In einer der beiden Marken ist ein elektronischer Transponder
eingearbeitet.
Spätestens mit neun Monaten muss jedes Schaf und jede Ziege
gekennzeichnet sein.
Diese Altersgrenze gilt nicht, wenn jüngere Tiere aus dem Ursprungsbetrieb verbracht werden. Sie müssen gekennzeichnet
werden, bevor sie den Bestand verlassen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie nur kurzfristig, zum Beispiel für eine Ausstellung oder zur
Körung verreisen, ob sie vorübergehend in einen anderen Betrieb
in Pension gehen oder ob sie endgültig verkauft oder geschlachtet
werden: ohne Ohrmarke darf kein Tier den Bestand verlassen.
Wenn eine Ohrmarke verloren geht oder nicht mehr lesbar ist,
muss das Tier unverzüglich mit zwei neuen, identischen Ohrmarken gekennzeichnet werden. Diese Umkennzeichnung wird im Bestandsregister dokumentiert (s. u.).
Die Ohrmarken können beim Thüringer Verband für Leistungs- und
Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V. (TVL) bestellt werden.
(Regionalstelle Hi-Tier, Artur-Becker-Straße 100, 07745 Jena) Die
Kosten der Marken trägt der Tierhalter.
—-> Vordruck Ohrmarkenbestellung:
http://www.tvlev.de/cms/sites/default/files/downloads/formulare/
Antrag_Ohrmarken_Schaf_Ziege.pdf
Registerführung (§ 37 Viehverkehrsverordnung)
Jeder Schaf- und Ziegenhalter muss ein Bestandsregister führen.
Das Bestandsregister muss gebunden, chronologisch aufgebaut und
mit fortlaufenden Seitenzahlen versehen sein. Es kann auch in elektronischer Form geführt werden, wenn die erforderlichen Ausdrucke jederzeit verfügbar sind. Das Bestandsregister muss nach der
letzten Eintragung noch drei volle Jahre lang aufbewahrt werden.
Es sind alle im Vordruck vorgesehenen Angaben einzutragen.
—-> Vordruck Register: http://www.tvlev.de/cms/sites/default/
files/downloads/formulare/BestregSZ.pdf
Zugangsmeldung in der HIT-Datenbank (§ 35 Viehverkehrsverordnung)
Zusätzlich zu den Eintragungen im Bestandregister muss jeder Zugang von Schafen oder Ziegen von einem anderen Halter innerhalb
von sieben Tagen an die HIT-Datenbank gemeldet werden. Angegeben werden müssen die Registriernummern des aufnehmenden
und des abgebenden Betriebes, das Datum der Übernahme sowie
die Anzahl der Tiere. Die Meldung kann beim Landeskontrollverband TVL oder im Internet unter www.hi-tier. de erfolgen.
Begleitpapier beim Verlassen des Betriebes (§ 36 Viehverkehrsverordnung)
Werden Schafe oder Ziegen aus dem Bestand verbracht (z. B. Verkauf, Abgabe in Pensionshaltung, Umstellung in weitere Betriebsstätte mit eigener Registriernummer), muss vom Verlassen des
Ursprungsbetriebes bis zum Erreichen des Bestimmungsbetriebes
ein Begleitpapier mitgeführt werden.
Das Begleitpapier ist vom abgebenden Tierhalter zu erstellen und
vom Empfänger nach Übergabe noch 3 Jahre lang aufzubewahren.
—-> Vordruck Begleitpapier:
http://www.tvlev.de/cms/sites/default/files/downloads/formulare/
Begleitpapier.pdf
Dokumentation (§ 2 Tierhalter-Arzneimittelanwendungs- und
Nachweisverordnung)
Jeder, der Tiere hält, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen,
hat jede durchgeführte Anwendung von Arzneimitteln, die nicht für
den Verkehr außerhalb der Apotheken freigegeben sind, unverzüglich zu dokumentieren oder dokumentieren zu lassen. Die Dokumentation ist für jeden Bestand des Betriebes zu führen und hat
folgende Angaben in übersichtlicher und allgemein verständlicher
Form zu enthalten:
• Anzahl, Art und Identität der behandelten Tiere und, sofern zur
Identifizierung der Tiere erforderlich, deren Standort,
• Bezeichnung des angewendeten Arzneimittels,
• die Belegnummer des tierärztlichen Abgabebeleges,
• verabreichte Menge des Arzneimittels,
• Datum der Anwendung,
• Wartezeit in Tagen und
• Name der Person, die das Arzneimittel angewendet hat.
—-> Vordruck Tierarzneimittelanwendung
Halterpflichten (§ 2 Tierschutzgesetz)
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
• muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht
unterbringen,
• darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung
nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare
Leiden oder Schäden zugefügt werden,
• muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und
verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen
Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
7
Dazu gehören neben der artgerechten Unterbringung einschließlich des ausreichenden Witterungsschutzes bei Weidehaltung, die
Futterversorgung, die Schafschur, die Klauenpflege, die regelmäßige Reinigung in den Ställen und bei Erkrankung die notwendige
tierärztliche Versorgung.
Fleischuntersuchung bei Hausschlachtungen (§ 2a Tier-LMHV)
Sollen Schafe und Ziegen außerhalb eines zugelassenen Schlachthofes für den eigenen häuslichen Verbrauch geschlachtet werden,
so muss der Tierhalter das jeweilige Tier beim zuständigen Fleischuntersucher zur amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung
anmelden. Die Anmeldung muss rechtzeitig (mindestens 3 Werktage vorher) unter Angabe des in Aussicht genommenen Zeitpunktes
der Schlachtung erfolgen.
—-> Liste der Fleischuntersuchungsbezirke
Weitere Informationen durch Mitarbeiter des Veterinäramtes unter
03621 214 903 und 214 904
Zu st än d igkeit en
für die amtliche Schlachttier- und
Fleischuntersuchung im Kreis Gotha
(für Hausschlachtungen sowie Probenentnahme bei Schwarzwild) Stand Januar 2016
Gemeinde
Wölfis
Ohrdruf
Luisenthal
Crawinkel
Georgenthal
Gräfenhain
Herrenhof
Hohenkirchen
Nauendorf
TambachDietharz
Catterfeld
Cumbach
Engelsbach
Finsterbergen
Gospiteroda
Ernstroda
Schönau
Wipperoda
Fischbach
Friedrichroda
Schmerbach
Schwarzhausen
Tabarz
Winterstein
Langenhain
Hörselgau
Mechterstädt
Rödichen
Schnepfenthal
Waltershausen
Wahlwinkel
Fröttstädt
Laucha
Brüheim
Haina
Ebenheim
Friedrichswerth
Sonneborn
Weingarten
Cobstädt
Grabsleben
Großrettbach
Zuständiger
Untersucher
DVM Harry Witzmann
Vertretung
Dr. Jens Hofmann
Dr. H.-J. Wendt
Dr. Jens Hofmann
Dr. Hans-Joachim Wendt Dr. Jens Hofmann
FK Dietmar Hellmann
Dr. H.-J. Wendt
Dr. Volker Hesse
VLÜA
FK Wolfgang Lippmann
TA Uwe Heine
FK Beate Riede
FK Burckhardt
Spittel
Bek anntm achu ng en
Seite
A m t l i c h e r Te i l v o m 1 1 . F e b r u a r 2 0 1 6
Seite
8
BE K A NNT M ACH U NG E N
Gemeinde
Gotha
Leina
Seebergen
Siebleben
Sundhausen
Tüttleben
Schwabhausen
Günthersleben
Boilstädt
Emleben
Petriroda
Töpfleben
Uelleben
Burgtonna
Gräfentonna
Eberstädt
Goldbach
Remstädt
Wangenheim
Großfahner
Apfelstädt
Kornhochheim
Neudietendorf
Dachwig
Gamstädt
Ingersleben
Kleinrettbach
Friemar
Molschleben
Pferdingsleben
Tröchtelborn
Eschenbergen
Bienstädt
Gierstädt
Kleinfahner
Ballstädt
Hausen/
Pfullendorf
Aspach
Metebach
Neufrankenroda
Trügleben
Teutleben
Nottleben
Zimmernsupra
Döllstädt
Mühlberg
Wechmar
Wandersleben
Hochheim
Westhausen
Warza
Bufleben
A m t l i c h e r Te i l v o m 1 1 . F e b r u a r 2 0 1 6
Zuständiger
Untersucher
Dr. Heiko Bonsack/
Herr Holger Bonsack
Vertretung
DVM Frank Kallensee
Dr. Volker Hesse
Dr. Jens Hofmann
FK Burckhardt Spittel
FK Beate Riede
DVM Frank Kallensee
DVM Frank Kallensee
Dr. Heiko Bonsack/
Herr Holger Bonsack
FK Wolfgang Lippmann
FK Karl-Heinz Postel
DVM Thomas Hahn
TA Dieter Roth
TA Uwe Heine
FK Wolfgang
Lippmann
TA Dieter Roth
FK Karl-Heinz Postel
VLÜA
FK Beate Riede
TA Dieter Roth
FK Beate Riede
DVM Thomas Hahn
FK Burckhardt
Spittel
TA Dieter Roth
TA Uwe Heine
FK Beate Riede
TA Dieter Roth
FK Burckhardt Spittel
Adresse, Telefonummer
Deubergstr. 16, OT Schmerbach
99880 Waltershausen
036259/68173
Hanauer Str. 2, 99880 Waltershausen
03622/900775
Auestr. 3, 99887 Georgenthal
036253/25285
Breitscheidstr. 24, 99867 Gotha
03621/751447
Waltershäuser Str. 66 B,
99869 Sonneborn
036254/71626
Hainstr. 29,OT Apfelstädt,
99192 Nesse-Apfelstädt
036202/80006
Am Markt 14, OT Mühlberg,
Drei Gleichen
036256/20013
Gothaer Str. 18, 99869 Molschleben
036258/52712
Th.-Müntzer-Str. 7, OT Mühlberg,
99869 Drei Gleichen
036256/20546
Mauerstraße 20, 99867 Gotha
03621/214901
VLÜA (Veterinär- und
Lebensmittelüberwachungsamt)
Dr. Hans-Joachim Wendt Boxberg 91, OT Gospiteroda,
99894 Leinatal
03622/903481
DVM Harry Witzmann
Erfurter Str. 7, 99885 Wölfis
03624/402877
Wasser- und Abwasserzweckverband Apfelstädt-Ohra
I. Hau sh alt ssat zu ng d es
Wasser- u nd Ab w asser zweckv er band es Apfelst ädt -Ohra
FK Wolfgang Lippmann
Dr. Volker Hesse
Betriebszweig Abwasserbeseitigung für
das Haushaltsjahr 2016
DVM Frank Kallensee
Dr. Volker Hesse
FK Beate Riede
FK Burckhardt
Spittel
VLÜA
FK Beate Riede
Aufgrund des § 36 Abs. 1 des Gesetzes über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG; GVBl. 1992 Nr. 14, S. 232), in der Fassung der Neubekanntmachung vom 10.10.2001 (GVBl. 2001 Nr. 8,
S. 290), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung und anderer Gesetze vom
23.07.2013 (GVBl. 2013, Nr. 7 S. 194) i.V.m. den §§ 53 ff. der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. 2003, Nr. 2 S. 41), zuletzt geändert
durch Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes und anderer Gesetze vom 20.03.2014 (GVBl.
2014, Nr. 3, S. 82, 83) und der §§ 13 ff. der Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV) in der Fassung der Neubekanntmachung
vom 06.09.2014 (GVBl. 2014, Nr. 9, S. 642) hat der Wasser- und Abwasserzweckverband Apfelstädt-Ohra mit Beschluss Nr. 13/2015 in
seiner Verbandsversammlung am 18.11.2015 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
TA Dieter Roth
FK Burckhardt Spittel
DVM Kallensee
Dr. Heiko Bonsack/
Herr Holger Bonsack
TA Roth
Dr. Heiko Bonsack/
Herr Holger Bonsack
Erreichbarkeit der Tierärzte und Fleischkontrolleure für die amtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchung sowie
Trichinenprobennahme bei erlegtem Wild
Name
Dr. Heiko Bonsack/
Herr Holger Bonsack
DVM Thomas Hahn
TA Uwe Heine
Name
FK Dietmar Hellmann
Adresse, Telefonummer
Röhrengasse 75, OT Seebergen
99869 Drei Gleichen,
Dr. Bonsack 0171/7779500
Holger Bonsack 0171/2798094
Gartenstr. 105,
99947 Bad Langensalza/ Wiegleben
03603/848285
Am Goldberg 38, 99869 Goldbach
036255/81781
§1
Der in der Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr
2016 *) wird hiermit festgesetzt:
er schließt
im Erfolgsplan
und im
Vermögensplan
ab.
mit Erträgen in Höhe von
mit Aufwendungen in Höhe von
mit einem Jahresverlust in
Höhe von
4.832.261 €
5.072.888 €
mit Einnahmen in Höhe von
mit Ausgaben in Höhe von
6.813.318 €
6.813.318 €
240.627 €
§2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr
zur rechtzeitigen Leistung von investiven Ausgaben in Anspruch
genommen werden darf, wird auf 4.000.000 € festgesetzt.
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung wird auf
2.282.000 € festgesetzt.
§4
Der Höchstbetrag des Kassenkredites zur kurzfristigen Finanzierung von Ausgaben im Erfolgs- oder Vermögensplan wird auf
800.000 € festgesetzt.
§5
Der Anteil der Mitgliedsgemeinden an den Betriebskosten für die
Straßenoberflächenentwässerung beträgt 198.052 €. Die verbandsangehörigen Gemeinden haben in Anlehnung an § 18 Abs. 2 der
Verbandssatzung vierteljährlich eine anteilige Zahlung von den
Betriebskosten für die Straßenoberflächenentwässerung an den
Zweckverband zu leisten.
§6
Diese Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2016 in Kraft.
Wasser- und Abwasserzweckverband
Apfelstädt-Ohra
gez. Reinhardt Verbandsvorsitzender
-Siegel- Ohrdruf, den 26.01.2016
II. Besch l uss - u n d
G e ne h m i g un g s v er m er k
Mit Beschluss-Nr.: 13/2015 hat die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Apfelstädt-Ohra am 18.11.2015
9
die Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2016 -Betriebszweig
Abwasserbeseitigung beschlossen.
Mit Schreiben vom 15.01.2016 hat der Landrat des Landkreises Gotha gemäß § 36 Abs. 1 ThürKGG i.V.m. § 57 Abs. 3, § 59 Abs. 4, § 63
Abs. 2 ThürKO folgenden Bescheid erlassen:
Der in § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 festgesetzte Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 4.000.000 € wird
gemäß § 36 Abs. 1 ThürKGG i.V.m. § 63 Abs. 2 ThürKO rechtsaufsichtlich genehmigt.
Der in § 3 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren in Höhe von 2.282.000 € wird
gemäß § 36 Abs. 1 ThürKGG i.V.m. § 59 Abs. 4 ThürKO rechtsaufsichtlich genehmigt.
Weitere genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die Haushaltssatzung 2016 nicht.
Bek anntm achu ng en
Seite
A m t l i c h e r u n d N i c h t a m t l i c h e r Te i l v o m 1 1 . F e b r u a r 2 0 1 6
III. Au slegu n gshinw eise
Die Haushaltssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes
Apfelstädt-Ohra für das Haushaltsjahr 2016 - Betriebszweig Abwasserbeseitigung liegt in der Zeit vom 12.02.2016 bis 11.03.2016
während der üblichen Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle des
Wasser- und Abwasserzweckverbandes Apfelstädt-Ohra in 99885
Ohrdruf, Westfalenstraße 9 aus.
Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2016 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO
wird die Haushaltssatzung zu den üblichen Geschäftszeiten in der
Geschäftsstelle des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Apfelstädt-Ohra in 99885 Ohrdruf, Westfalenstraße 9 zur Einsichtnahme
zur Verfügung gestellt.
*) hier nicht abgedruckt
gez. Reinhardt
Verbandsvorsitzender
Ohrdruf, den 26.01.2016
­– Ende des Amtlichen Teils –
Landratsamt Gotha
Inte r e sse n b e k u n d u n g s ve rfa h r e n
für die Betreibung der Pausenversorgung
im Berufsschulzentrum Gotha-West
Das Landratsamt Gotha, Amt für Bildung, Schulen, ÖPNV, Sport und
Kultur sucht ab sofort für die Betreibung einer Pausenversorgung
am Standort:
Berufsschulzentrum „Gotha-West“
von-Zach-Str. 61
99867 Gotha
Landratsamt Gotha
Amt für Bildung, Schulen, ÖPNV, Sport und Kultur
18.-März-Straße 50
99867 Gotha
Der Umschlag ist wie folgt zu kennzeichnen:
„Interessenbekundungsverfahren: Pausenversorgung/Berufsschulzentrum „Gotha West“
Interessenten mit einschlägiger Erfahrung. Die Versorgung beinhaltet eine Frühstücks-Imbiss oder Mittagessenversorgung.
Weitere Auskünfte können während der Bewerbungsfrist beim Wirtschaftsleiter des BSZ „Gotha West“, Herrn Platz, Tel. 03621/723636
eingeholt werden.
In der Einrichtung des Berufsschulzentrum Gotha-West ist eine
Ausgabeküche mit Lager (22m2 / 8m2) vorhanden. Es steht ein
Pausenraum mit ca. 60 Plätzen zur Verfügung. Es werden ca. 1340
Schüler/-innen von 69 Lehrer/-innen unterrichtet.
Mit der schriftlichen Bewerbung sind außerdem (falls vorhanden)
Nachweise der Fachkunde, wie z.B. Referenzen oder Tätigkeitsnachweise einzureichen.
Schriftliche Bewerbungen sind bis spätestens 29. Februar 2016 in
einem verschlossenen Umschlag zu richten an:
gez. Gießmann Landrat
Gotha, 02.02.2016
A us s ch r e i b u n g e n
N i c ht amt l i c he r Te i l
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N i c h t a m t l i c h e r Te i l v o m 1 1 . F e b r u a r 2 0 1 6
Landratsamt Gotha
Landratsamt Gotha
Das Landratsamt Gotha schreibt zur alsbaldigen Besetzung nachfolgende Stelle befristet zur Krankheitsvertretung aus:
Das Landratsamt Gotha schreibt zur alsbaldigen Besetzung befristet für die Dauer eines Beschäftigungsverbotes nach §§ 3 und 6 (1)
Mutterschutzgesetz - vorerst längstens bis zum 14.09.2016 - und
einer sich ggf. daran anschließenden Elternzeit nachfolgende Stelle
aus:
A u sschrei bu ng en
S t e l l e n a u s s c h r ei b u n g
S t ellen au ssc h r eib u ng
„Mitarbeiter/-in Ausländer-/Asylrecht“
im Ordnungs-/Ausländeramt, Sachgebiet
Ausländerbehörde
Die Tätigkeit umfasst die
• Erfassung, Vorbearbeitung und Zusammenstellung von zugehenden Transferlisten und Akten
• Prüfung der Transferlisten bezüglich erfolgter Anhörungen
beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
• Abgleich und Übernahme des Datenbestandes vom Ausländerzentralregister sowie Klärung von Datenunstimmigkeiten mit
BAMF
• Klärung von Personendaten einschließlich der Klar- und Aliasnamen
• Erstellung von Vordruckmitteilungen an beteiligte Behörden
• Sicherstellung des Datenabgleichs mit zuständigen Meldestellen der Gemeinden
• Auswertung ausländerrechtlicher Daten zur Erstellung von Statistiken.
Von dem Bewerber / der Bewerberin werden erwartet:
• Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r oder vergleichbare Ausbildung
• Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungsrecht; Ausländer- und
Asylrecht sowie angrenzenden Bestimmungen
• Kommunikationsfähigkeit, Belastbarkeit, Teamfähigkeit und Fähigkeit zur Bewältigung von Konfliktsituationen
• Hohe Flexibilität in Bezug auf die Arbeitszeit gemäß den dienstlichen Erfordernissen
• Sicherer Umgang mit Standardsoftwareanwendungen und PCTechnik
Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des TVöD.
Wir bitten um Zusendung aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen
inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse. Die Bewerbungsunterlagen sind bis einschließlich 25.02.2016 zu richten an das
Landratsamt Gotha
Rechts-/Personalamt
18.-März-Straße 50
99867 Gotha.
Die Tätigkeit umfasst die
• Beratung, Prüfung und Gewährung von Leistungen im Rahmen
der Hilfe in besonderen Lebenslagen, Eingliederungshilfen und
Hilfen zur Pflege;
• Mitwirkung bei der Organisation, Beratung, Vermittlung persönlicher Hilfen;
• Bearbeitung von Verfahren zur Gewährung von Hilfen zur Pflege in stationären Einrichtungen und einmaliger Beihilfen;
• Vorbereitung und Prüfung von Kostenerstattungen, Rückforderungen, Kostenabrechnungen und Rechnungslegungen von
Einrichtungen;
• Vereinnahmen von z. B. Renten, Wohngeld, Pflegegeldleistungen im stationären Bereich im Rahmen des Bruttoprinzips und
deren haushaltsmäßige Bearbeitung;
• Prüfung von Darlehensgaben, Bearbeitung von Nachlässen und
anderweitigen Einkünften;
• Erstellung von rechtswahrenden Anzeigen;
• Mitwirkung bei der Widerspruchsbearbeitung;
• Führung von Hilfestatistiken und Schriftgutverwaltung.
Von dem Bewerber / der Bewerberin werden erwartet:
• Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/-r oder vergleichbare Ausbildung;
• Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungs-, Zivil- und Haushaltsrecht;
• Vertiefte Kenntnisse im SGB, Sozialhilferichtlinien Thüringen sowie angrenzenden Bestimmungen;
• Detaillierte Kenntnisse im Sozialhilferecht, Heimrecht, Pflegegesetz und Schwerbehindertenrecht;
• Hohes Maß an persönlicher Einsatzbereitschaft, Teamfähigkeit,
Kommunikationsfähigkeit, Gesprächsführungskompetenz, Koordinierungsvermögen und Flexibilität im Umgang mit Bürgern;
• Sicherer Umgang mit Standardsoftwareanwendungen und PCTechnik.
Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des TVöD.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Reisekosten und sonstige
Bewerbungskosten vom Landratsamt Gotha nicht übernommen
werden können und dass wir nur Bewerbungsunterlagen zurück
senden, die einen frankierten DIN-A4-Rückumschlag enthalten.
Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer
Unterlagen verzichten und werden die Unterlagen nach Abschluss
des Auswahlverfahrens ordnungsgemäß vernichten.
gez. Gießmann Landrat
„Mitarbeiter/-in Eingliederungshilfe/Hilfe
zur Pflege“ im Sozialamt, Arbeitsbereich
Hilfe in besonderen Lebenslagen
Gotha, 02.02.2016
Wir bitten um Zusendung aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen
inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse. Die Bewerbungsunterlagen sind bis einschließlich 25.02.2016 zu richten an das
Landratsamt Gotha
Rechts-/Personalamt
18.-März-Straße 50
99867 Gotha.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Reisekosten und sonstige
Bewerbungskosten vom Landratsamt Gotha nicht übernommen
werden können und dass wir nur Bewerbungsunterlagen zurück
senden, die einen frankierten DIN-A4-Rückumschlag enthalten. Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer
Unterlagen verzichten und werden die Unterlagen nach Abschluss
des Auswahlverfahrens ordnungsgemäß vernichten.
gez. Gießmann Landrat
Gotha, 26.01.2016
N i c h t a m t l i c h e r Te i l v o m 1 1 . F e b r u a r 2 0 1 6
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Landratsamt Gotha
Landratsamt Gotha​
Das Landratsamt Gotha schreibt zur alsbaldigen Besetzung nachfolgende Stelle aus:
Das Landratsamt Gotha schreibt zur alsbaldigen Besetzung nachfolgende Stelle aus:
„Mitarbeiter/-in Vollstreckungssachbearbeitung“
in der Finanzverwaltung, Sachgebiet
Kreiskasse/Vollstreckung.
„Mitarbeiter/-in Zivil- und Katastrophenschutz“ im Amt für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst
S t ellenau ssc h r eib u ng
Die Tätigkeit umfasst die
• Bearbeitung von Vollstreckungsmaßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Landkreises;
• Bearbeitung von Kontoauszügen;
• Überprüfung und Ermittlungsführung der Vollstreckbarkeit von
Forderungen;
• Berechnung der Vollstreckungskosten, Erstellung von Zahlungsaufforderungen;
• Erstellung und Abrechnung von Vollstreckungsaufträgen;
• Vorbereitung der Akten für Vollstreckungsaußendienst und
Kontrolle der Auftragsbestände;
• Verhandlungsführung mit Schuldnern und Zusammenarbeit mit
Behörden;
• Erstellung von Amtshilfeersuchen;
• Mitwirkung bei der Versteigerung pfändbarer Gegenstände;
• Widerspruchsbearbeitung.
Von dem Bewerber / der Bewerberin werden erwartet:
• Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/-r oder eine vergleichbare Ausbildung;
• Kenntnisse im Verwaltungsrecht, ThürGemHV, ThürVwZVG und
BGB;
• Hohes Maß an persönlicher Einsatzbereitschaft, Flexibilität,
Belastbarkeit, Organisationsvermögen und selbständige Aufgabenwahrnehmung;
• Kommunikationsfähigkeit und Konfliktfähigkeit im Umgang mit
Bürgern;
• Sicherer Umgang mit Standardsoftwareanwendungen und PCTechnik.
Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des TVöD.
Wir bitten um Übersendung aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse. Die
Bewerbungsunterlagen sind bis einschließlich 25.02.2016 zu
richten an das
Landratsamt Gotha
Rechts-/Personalamt
18.-März-Straße 50
99867 Gotha.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Reisekosten vom Landratsamt Gotha nicht erstattet werden können. Es können nur Bewerbungsunterlagen zurückgesendet werden, die einen frankierten
DIN-A4-Rückumschlag enthalten. Ansonsten gehen wir davon aus,
dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten und werden die Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens datenschutzrechtlich vernichten.
gez. Gießmann Landrat
Gotha, 28.01.2016
Die Tätigkeit umfasst die
• Wahrnehmung von Aufgaben im Rahmen der Umsetzung der
Maßgaben des Katastrophen- und Zivilschutzes im Landkreis
nach den gesetzlichen Vorschriften
• Organisation und Koordinierung des Krisenmanagements zur
Gefahrenabwehr im Katastrophenschutz einschließlich der verwaltungsmäßigen Bearbeitung des Katastrophenschutzstabes
der Kreisverwaltung
• Mitwirkung bei der Organisation der Aus- und Fortbildung der
Katastrophenschutzeinheiten sowie bei der Organisation und
Durchführung von Übungen des Katastrophenschutzstabes
• Fortschreibung und Aktualisierung des Katastrophenschutzplanes des Landkreises sowie der Kreisbeschreibung im Zusammenhang mit der Erstellung von Risiko- und Gefährdungsanalysen
• Mitwirkung bei der Planung und Überwachung von baulichen
Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen des Katastrophenschutzes
• Vorbereitung, Mitwirkung und Durchführung von Ausschreibungen im Zuständigkeitsbereich
• Mitwirkung bei der Erarbeitung von Finanzierungskonzepten
zur Deckung des Bedarfs im Katastrophenschutz
• Erarbeitung von Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange
• Organisation der zivilmilitärischen Zusammenarbeit
• Planung der Warnung und Information der Bevölkerung im Katastrophenfall
• Haushaltsmittelplanung und -bewirtschaftung im Verantwortungsbereich einschließlich der Bewirtschaftung von Bundesund Landesmitteln
Von dem Bewerber / der Bewerberin werden erwartet:
• abgeschlossenen Ausbildung des gehobenen Verwaltungsdienstes (FH oder BA) oder eine vergleichbare Ausbildung
oder:
• Studium auf dem Gebiet der Katastrophenvorsorge oder des
Katastrophen- und Risikomanagements
• Kenntnisse im Haushalts- und Vergaberecht sowie den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
• vertiefte Kenntnisse im ThürBKG, in der ThürFwOrgVO, der
ThürKatSVO, dem ThürRettG, dem LRDP, dem RDBP, der FwDV
100 sowie den angrenzenden Bestimmungen
• hohes Maß an Einsatzbereitschaft, Flexibilität und Belastbarkeit sowie selbstständige Aufgabenwahrnehmung und Entscheidungsfreudigkeit
• Kommunikations-, Durchsetzungs- und Konfliktfähigkeit sowie
Organisationsfähigkeit
• Teamfähigkeit
• Bereitschaft zu Tätigkeiten außerhalb der Regelarbeitszeit (Einsatzlagen, Übungen)
• sicherer Umgang mit Standardsoftwareanwendungen und PCTechnik
• Führerschein Klasse B und grundsätzliche Bereitschaft zur
dienstlichen Nutzung des privaten PKW
Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des TVöD.
Wir bitten um Übersendung aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse.
Die Bewerbungsunterlagen sind bis einschließlich 25.02.2016 zu
richten an das
A u sschrei bu ng en
Stel l e n aussc h r ei b u n g
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12
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Landratsamt Gotha
Rechts-/Personalamt
18.-März-Straße 50
99867 Gotha.
Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass Reisekosten und sonstige
Bewerbungskosten vom Landratsamt Gotha nicht übernommen
werden können und dass wir nur Bewerbungsunterlagen zurücksenden, die einen frankierten DIN-A4-Rückumschlag enthalten.
Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer
Unterlagen verzichten und werden diese nach Abschluss des Auswahlverfahrens ordnungsgemäß vernichten.
gez. Gießmann Landrat
Gotha, 26.01.2016
Landratsamt Gotha
S t e l l e n a u s s c h r ei b u n g
Das Landratsamt Gotha schreibt zur alsbaldigen Besetzung nachfolgende Stelle aus:
„Mitarbeiter/-in Bauleiter Tiefbau“
im Amt für Gebäude- und Straßenmanagement
Die Tätigkeit umfasst die
• Wahrnehmung der Aufgaben als Straßenbaulastträger im Rahmen der Unterhaltung der Kreisstraßen und Abarbeitung von
Vorgängen nach Straßenrecht
• Planung und Vorbereitung von Baumaßnahmen des Tief- und
Verkehrsbaues, einschließlich der Kostenanalysen und Schätzung zur Finanzmittelanforderung sowie Haushaltsmittelplanung
• Abwicklung von Tiefbaumaßnahmen einschließlich Massenermittlung, Ausschreibung, Vergabe, Bauherrenfunktion, ggf.
örtliche Bauleitung, Termin- und Kostencontrolling, Nachtragsbearbeitung, Abnahme, Dokumentation und Gewährleistungsüberwachung
• Erstellung von Genehmigungs- und Zuwendungsanträgen
• fachtechnische Begleitung von beauftragten Ingenieurbüros
und Wahrnehmung der Bauherrenfunktion
• Abwicklung und Überwachung des Zahlungsverkehrs
• Durchsetzung von Ersatz- und Gewährleistungsansprüchen sowie Sicherheitseinbehalte
• Einrichtung und Führung des Straßenkatasters
Von dem Bewerber/der Bewerberin werden erwartet:
• Studium der Fachrichtung Bauingenieurwesen (Diplom FH oder
Bachelor) Fachgebiet Tiefbau/Straßenbau
oder
Studium der Fachrichtung Bauingenieurwesen (Diplom FH oder
Bachelor) mit langjähriger Berufserfahrung im Bereich Tiefbau
in den letzten Jahren
• Kenntnisse im Verwaltungsverfahrensrecht und angrenzender
Bestimmungen
• detaillierte Kenntnisse im Vergaberecht VOB/VOL, der HOAI und
angrenzender Bestimmungen
• vertiefte Kenntnisse im Bauvertragsrecht und im Straßenverkehrsrecht
• wünschenswert sind berufliche Erfahrungen bzw. einschlägige
Berufserfahrungen, vorzugshalber als Bauleiter
• selbständige, eigenverantwortliche und engagierte Arbeitsweise
• Flexibilität, Organisationsstärke, Teamfähigkeit, Qualitäts-, Zeitund Kostenbewusstsein
• hohe Kommunikationsfähigkeiten, Verhandlungsgeschick,
Durchsetzungsvermögen und Konsensfähigkeit
• sicherer Umgang mit Standardsoftwareanwendungen und PCTechnik
• Teilnahme an der Rufbereitschaft des Straßenbaulastträgers
• Führerschein der Klasse B und grundsätzliche Bereitschaft zur
dienstlichen Nutzung des privaten PKW
Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des TVöD.
Wir bitten um Zusendung aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen
inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse. Die Bewerbungsunterlagen sind bis einschließlich 25.02.2016 zu richten an das
Landratsamt Gotha
Rechts-/Personalamt
18.-März-Straße 50
99867 Gotha.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Reisekosten und sonstige
Bewerbungskosten vom Landratsamt Gotha nicht übernommen
werden können und dass wir nur Bewerbungsunterlagen zurück
senden, die einen frankierten DIN-A4-Rückumschlag enthalten. Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer
Unterlagen verzichten und werden die Unterlagen nach Abschluss
des Auswahlverfahrens ordnungsgemäß vernichten.
gez. Gießmann Landrat
Gotha, 26.01.2016
Landratsamt Gotha
S t ellen au ssc h r eib u ng
Das Landratsamt Gotha schreibt zur alsbaldigen Besetzung
befristet zur Vertretung für die Dauer der Beschäftigungsverbote nach dem Mutterschutzgesetz und einer sich ggf. daran
anschließenden Elternzeit nachfolgende Stelle aus:
„Mitarbeiter/-in Büro- und Schreibdienst“ im Gesundheitsamt
Die Tätigkeit umfasst folgende Aufgaben:
• Bearbeitung des Posteinganges und -ausganges für das Sachgebiet „Jugendärztlicher, Jugendzahnärztlicher Dienst und Sozialhygienischer Dienst“
• Mitwirkung und Gewährleistung der Koordinierung der Terminplanung und -erfüllung
• Mitwirkung bei der organisatorischen Vor- und Nachbereitung
von Untersuchungen und Besetzung der Anmeldung bei amtsärztlichen Sprechzeiten und Untersuchungen
• Erstellung und Formulierung von Schriftstücken nach Vorlagen,
Gedankenpunkten und Diktataufnahmen
• Führung von Untersuchungssammellisten und Statistiken
• Schriftgut- und Formularverwaltung, Führung und Registratur
von Aktenlagen
• Mitwirkung bei der Beschaffung und Verwaltung von Verbrauchsmaterial
• Vertretung der Amtsleitersekretärin
Von dem Bewerber/der Bewerberin werden erwartet:
• Ausbildung als Kaufmann/-frau für Büromanagement
oder
Fachangestellte/r für Bürokommunikation oder eine vergleichbare Ausbildung
oder
Ausbildung als Medizinische/r Fachangestellte/r
• hohes Maß an Einsatzbereitschaft, Flexibilität und Belastbarkeit
• Organisations- und Koordinierungsvermögen sowie Kommunikations- und Teamfähigkeit
• sicherer Umgang mit Standardsoftwareanwendungen und PCTechnik
Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des TVöD.
Wir bitten um Übersendung aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse. Die
Bewerbungsunterlagen sind bis einschließlich 25.02.2016 zu
richten an das
Landratsamt Gotha
Rechts-/Personalamt
18.-März-Straße 50
99867 Gotha.
Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass Reisekosten und sonstige
Bewerbungskosten vom Landratsamt Gotha nicht übernommen
werden können und dass wir nur Bewerbungsunterlagen zurücksenden, die einen frankierten DIN-A4-Rückumschlag enthalten.
Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer
Unterlagen verzichten und werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens diese ordnungsgemäß vernichten.
gez. Gießmann Landrat
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• Hohes Maß an persönlicher Einsatzbereitschaft, Teamfähigkeit,
Kommunikationsfähigkeit, Gesprächsführungskompetenz, Koordinierungsvermögen und Flexibilität im Umgang mit Bürgern;
• Schnelle Auffassungsgabe und sorgfältige selbständige Arbeitsweise;
• Interesse und/oder Erfahrung in der Arbeit für Menschen mit
Migrationshintergrund sowie generelles Verständnis für soziale
Belange;
• Sicherer Umgang mit Standardsoftwareanwendungen und PCTechnik;
• Wünschenswert sind Grundsprachenkenntnisse in Englisch
und eventuell weiteren Fremdsprachen.
Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des TVöD.
Wir bitten um Zusendung aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen
inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse. Die Bewerbungsunterlagen sind bis einschließlich 25.02.2016 zu richten an das
Landratsamt Gotha
Rechts-/Personalamt
18.-März-Straße 50
99867 Gotha.
Gotha, 25.01.2016
Landkreis Gotha
Stel l e n aussc h r ei b u n g
Das Landratsamt Gotha schreibt zur alsbaldigen Besetzung nachfolgende Stelle gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 1 des Teilzeit- und
Befristungsgesetzes (TzBfG)
zunächst befristet für die Dauer von einem Jahr aus:
„Mitarbeiter/-in Krankenhilfe/
Vorbeugende Hilfe“ im Sozialamt,
Arbeitsbereich Hilfe für Ausländer/
Gemeinschaftsunterkünfte
Die Tätigkeit umfasst die
• Gewährung von Leistungen an Flüchtlinge und Asylbewerber
nach dem AsylbLG;
• Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen und Entscheidung
über die Gewährung von Hilfe zur Gesundheit/Krankenhilfe
nach Asylbewerberleistungsgesetz und Sozialgesetzbuch XII;
• Bewilligung von Hilfen nach dem 3. und 4. Kapitel im SGB XII
(Hilfen zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung);
• Klärung von Behandlungsnotwendigkeit mit dem Gesundheitsamt;
• Erstellung von Kostenübernahmezusagen für Heil- und Hilfsmittel sowie Abrechnung mit Kassenärztlicher Vereinigung bzw.
Apotheken;
• Wegweisende Hilfestellung zur Inanspruchnahme vorrangiger
Leistungsträger bzw. zu Angeboten der sozialen Dienste;
• Vorbereitung und Prüfung von Kostenerstattungen, Rückforderungen, Kostenabrechnungen und Rechnungslegungen von
Einrichtungen;
• Mitwirkung bei der Widerspruchsbearbeitung;
• Führung von Hilfestatistiken und Schriftgutverwaltung.
Von dem Bewerber / der Bewerberin werden erwartet:
• Abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/-r
oder vergleichbare Ausbildung;
• Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungs- und Zivil- und Haushaltsrecht;
• Vertiefte Kenntnisse im AsylbLG sowie dem SGB XII, Sozialhilferichtlinien Thüringen sowie angrenzender Bestimmungen;
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Reisekosten und sonstige
Bewerbungskosten vom Landratsamt Gotha nicht übernommen
werden können und dass wir nur Bewerbungsunterlagen zurück
senden, die einen frankierten DIN-A4-Rückumschlag enthalten. Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer
Unterlagen verzichten und werden die Unterlagen nach Abschluss
des Auswahlverfahrens ordnungsgemäß vernichten.
gez. Gießmann Landrat
Gotha, 22.01.2016
Landratsamt Gotha
S t ellenau ssc h r eib u ng
Das Landratsamt Gotha schreibt zur alsbaldigen Besetzung befristet für die Dauer einer Elternzeitvertretung vorerst längstens bis zum 31.01.2017 die nachfolgende Stelle aus:
„Verwaltungsprüfer/- in“ im Rechnungsprüfungsamt
Die Tätigkeit umfasst folgende Aufgaben:
• Prüfung des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens nach
den Maßgaben der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO)
• Prüfung von Jahresrechnungen der Kommunen mit kameraler
Verwaltungsbuchführung sowie der Prüfung von Jahresabschlüssen der Kommunen nach dem Thüringer Gesetz über die
kommunale Doppik (ThürKDG) und Erstellung der Prüfungsdokumentation
• Durchführung örtlicher Kassenprüfungen
• Wahrnehmung von Sonderprüfungen nach Prüfplan
• Durchführung von Prüfungen nach dem HGrG
• Erstellung von Zwischen- und Prüfungsberichten
• Beratung der Verwaltung zum Haushaltsvollzug
Von dem Bewerber / der Bewerberin werden erwartet:
• Laufbahnbefähigung für den gehobenen, nichttechnischen Verwaltungsdienst oder eine vergleichbare Ausbildung
• Kenntnisse im Kommunalrecht, insbesondere ThürKO, ThürKDG, ThürKAG, ThürKGG und den daran angrenzenden Bestimmungen
• detaillierte Kenntnisse im kameralen und doppischen Rechnungswesen
• Einsatzbereitschaft, Selbstorganisation und selbstständige Aufgabenwahrnehmung
A u sschrei bu ng en
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• Kommunikations- und Beratungskompetenz sowie Kooperationsbereitschaft
• ausgeprägte analytische Fähigkeiten und Fähigkeit zur Erkennung von Konfliktpotentialen und zur Konflikthandhabung
• Beherrschen der Methodik des partnerschaftlichen Prüferverhaltens
• sicherer Umgang mit Standardsoftwareanwendungen und PCTechnik
• Führerschein Klasse B und grundsätzliche Bereitschaft zur
dienstlichen Nutzung des privaten PKW
Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des TVöD.
Wir bitten um Übersendung aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse und
ggf. Urkunden. Die Bewerbungsunterlagen sind bis einschließlich
25.02.2016 zu richten an das
Landratsamt Gotha
Rechts-/Personalamt
18.-März-Straße 50
99867 Gotha.
Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass Reisekosten und sonstige
Bewerbungskosten vom Landratsamt Gotha nicht übernommen
werden können und dass wir nur Bewerbungsunterlagen zurücksenden, die einen frankierten DIN-A4-Rückumschlag enthalten.
Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer
Unterlagen verzichten und werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens diese ordnungsgemäß vernichten.
gez. Gießmann Landrat
Gotha, 25.01.2016
O ff e n e s Ver f a h r en
Dienstleistungsauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1) Name; Adresse und Kontaktstelle(n):
Offizielle Bezeichnung:
Landkreis Gotha vertr.d.d. Landrat
Postanschrift: 18.-März-Str. 50
Gotha 99867 Deutschland
Kontaktstelle(n): Landratsamt Gotha
Telefon: 03621 214 236
Amt für Gebäude- und Straßenmanagement
Zu Händen von: Frau Zink / Frau Roth
E-Mail: [email protected]
Fax: 03621 214 410
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers:
www.kreis-gth.de
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannte Kontaktstelle
Ausschreibungs- u. ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und
ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannte Kontaktstelle
Angebote und Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannte Kontaktstelle
I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers:
Regional- oder Lokalbehörde
I.3) Haupttätigkeit(en): Allgemeine öffentliche Verwaltung
I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: Nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1) Beschreibung:
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen
Auftraggeber
Unterhalts- und Grundreinigung in Schulen des Landkreises Gotha
II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung
bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr.: 14
Hauptausführungsort Landkreis Gotha
NUTS-Code DEG0C
II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
✕
❑ Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Unterhalts- und Grundreinigung in Schulen des Landkreises
Gotha
Berufsschule Gotha West, Sporthalle Gotha West, Berufsschule Sundhausen, Förderschule Lucas-Cranach Standort
Breite Gasse, Sporthalle Breite Gasse, Standort WilhelmBock-Str., Sporthalle Wilhelm-Bock, Förderschule Regenbogenschule
II.1.6.) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
HauptteilZusatzteil
(falls zutreffend)
Hauptgegenstand
90911200-8
II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen
(GPA): Ja
II.1.8)Lose:
Aufteilung des Auftrags in Lose Nein
II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein
II.2) Menge oder Umfang des Auftrags:
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:
II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung:
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
Zahl der möglichen Verlängerungen: oder Spanne von:
II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung:
Beginn: 01/08/2016 Ende: 31/07/2020
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und
technische Angaben
III.1 Bedingungen für den Auftrag:
III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen
bzw. Verweisung auf die maßgeblichen Vorschriften
Reinigungsvertrag
III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft an die der Auftraggeber vergeben wird
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Nennung eines bevollmächtigten Vertreters für das
Vergabeverfahren.
III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen Nein
III.2)Teilnahmebedingungen:
III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie
Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufsoder Handelsregister
- Eigenerklärung gemäß VOL/A (Bei Auftragserteilung
kann die Vergabestelle einzelne Nachweise verlangen.)
- Ergänzende Vertragsbedingungen (EVB) zur Tariftreue
u. Entgeltgleichheit (§ 10 ThürVgG)
- EVB zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§ 11
ThürVgG)
- EVB zu Nachunternehmereinsatz, Kontrollen, Sanktionen
- Erklärung Bietergemeinschaft (bei Bedarf)
- Erklärung des Bieters bei beabsichtigter Übertragung
von Leistungen auf Nachunternehmer (NU) (nur bei Bedarf)
- Erklärung des NU (nur bei Bedarf)
- Nachunternehmererklärung zur Tariftreue und
Entgeltgleichheit (§ 12 ThürVgG) (nur bei Bedarf)
- Nachunternehmererklärung zur Beachtung der ILO
Kernarbeitsnormen (§ 12 ThürVgG) (nur bei Bedarf)
- Handelsregisterauszug
- Referenzliste
Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach den
Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind,
vorlegen und eine amtl. anerkannte Übersetzung beifügen.
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Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart:
IV.1.1)Verfahrensart: Offen
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1) Zuschlagskriterien
❑ Niedrigster Preis
oder
✕
❑ das wirtschaftlichste Angebot in Bezug auf
❑ die nachstehenden Kriterien
✕
❑ die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen
oder der Aufforderung zur Angebotsabgabe aufgeführt sind
Das wirtschaftlichste Angebot wird nach 3 Stufen ermittelt:
1. Es wird über alle Bieter der Durchschnitt des angegebenen Leistungswertes für die Raumgruppe A1 gebildet. (=Marktwert) In der Wertung verbleiben die Bieter,
die max. 10% nach oben und unten vom Marktwert
abweichen.
2. Es wird über alle verbleibenden Bieter nach Schritt 1
der Durchschnitt des angegebenen Stundenverrechnungssatzes gebildet. (=Marktwert) In der Wertung
verbleiben die Bieter, die max. 2,5% nach oben und
unten vom Marktwert abweichen.
3. Von den verbleibenden Bietern nach Schritt 1 und 2
erhält der mit dem geringsten Preis den Zuschlag.
IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
02/33532/2016
IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben AuftragsNein
IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und
ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder
die Einsichtnahme:
Tag: 04.05.2016, Uhrzeit: 12 Uhr
Kostenpflichtige Unterlagen: Ja 10,00 EUR
Zahlungsbedingungen und -weise: Überweisung,
Empfänger: Landratsamt Gotha,
Bank: Kreissparkasse Gotha, Konto Nr.: 750 100 001,
BLZ: 820 520 20,
IBAN: DE40 8205 2020 0750 1000 28, BIC: HELADEF1GTH,
Verwendungszweck: 01.2110.1501-02/33532/2016,
Die Ausschreibungsunterlagen können unter Vorlage des
Einzahlungsbeleges abgefordert werden.
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge:
Tag: 04.05.2016, Uhrzeit: 12 Uhr
IV.3.6)Sprache, in der (denen) Angebote verfasst werden
können:
Folgende Amtssprache der EU DE
IV.3.7) Bindefrist des Angebots: bis 31.07.2016
IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein
dürfen Nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags:
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: Nein
VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/
oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union
finanziert wird: Nein
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/ Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:
Thüringer Landesverwaltungsamt
Referat 250 - Vergabekammer
Postanschrift: Weimarplatz 4
Weimar 99423 Deutschland
Telefon: +49 (0)361/ 3773 7254
Fax: +49 (0)361/ 3773 7072
VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von
Rechtsbehelfen:
Gemäß § 107 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund
der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften; die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 03.02.2016
IV.2.2 Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronischewird durchgeführt IV.3)Verwaltungsangaben:
gez. Gießmann Landrat
Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise/Belege für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft
gesondert vorzulegen. Für Nachauftragnehmer, die bereits
im Angebot benannt werden bzw. deren Einsatz zu diesem
Zeitpunkt vorgesehen ist, sind die genannten Eignungsnachweise ebenfalls vorzulegen. Den Bietern, Mitgliedern
einer Bietergemeinschaft und Nachunternehmern ist es
gestattet, auf die Leistungsfähigkeit Dritter zu verweisen,
sofern sie nachweisen können, dass sie tatsächlich über
die Mittel dieser Dritten, die zur Ausführung des Auftrages
erforderlich sind, verfügen.
Beizubringende Nachweise dürfen nicht älter als 6 Monate
sein.
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind,
um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind,
um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge:
III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen
Berufsstand vorbehalten: Nein
III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal:
Juristische Personen müssen die Namen u. die berufliche
Qualifikation der Personen angeben, die für die Erbringung
der Dienstleistung verantwortlich sind: Nein
Nein
Gotha, 28.01.2016
A u sschrei bu ng en
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O ff e n e s Ver f a h r en
Dienstleistungsauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)
Name; Adresse und Kontaktstelle(n):
Offizielle Bezeichnung:
Landkreis Gotha vertr.d.d. Landrat
Postanschrift: 18.-März-Str. 50
Gotha 99867 Deutschland
Kontaktstelle(n): Landratsamt Gotha Telefon: 03621 214 236
Amt für Gebäude- und Straßenmanagement
Zu Händen von: Frau Zink / Frau Roth
E-Mail: [email protected]
Fax: 03621 214 410
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers:
www.kreis-gth.de
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannte Kontaktstelle
Ausschreibungs- u. ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und
ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannte Kontaktstelle
Angebote und Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannte Kontaktstelle
I.2)
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Lokalbehörde
I.3)Haupttätigkeit(en): Allgemeine öffentliche Verwaltung
I.4)
Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber:
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer
öffentlicher Auftraggeber: Nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung:
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber
Unterhalts- und Grundreinigung in Schulen des Landkreises
Gotha
II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung
bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr.: 14
Hauptausführungsort Landkreis Gotha
NUTS-Code DEG0C
II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
✕
❑ Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Unterhalts- und Grundreinigung in Schulen des Landkreises
Gotha
Gymnasium Arnoldi, Sporthalle Eisenacher Str., Sporthalle
Eschleber Str., Gymnasium Ernestinum, Sporthalle Ernestinum, Gymnasium Gustav-Freytag, Sporthalle Gustav-Freytag, Kooperative Gesamtschule „Herzog-Ernst“, Sporthalle
„Herzog-Ernst“
II.1.6.) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Hauptteil Zusatzteil
(falls zutreffend)
Hauptgegenstand 90911200-8
II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen
(GPA): Ja
II.1.8)Lose:
Aufteilung des Auftrags in Lose Nein
II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein
II.2)
II.2.1)
II.2.3)
II.3)
Menge oder Umfang des Auftrags:
Gesamtmenge bzw. -umfang:
Angaben zur Vertragsverlängerung:
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
Zahl der möglichen Verlängerungen: oder Spanne von:
Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung:
Beginn: 01/08/2016 Ende: 31/07/2020
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und
technische Angaben
III.1 Bedingungen für den Auftrag:
III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen
bzw. Verweisung auf die maßgeblichen Vorschriften
Reinigungsvertrag
III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft an die der Auftraggeber vergeben wird
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Nennung eines bevollmächtigten Vertreters für das
Vergabeverfahren.
III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen Nein
III.2)Teilnahmebedingungen:
III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie
Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufsoder Handelsregister
- Eigenerklärung gemäß VOL/A (Bei Auftragserteilung
kann die Vergabestelle einzelne Nachweise verlangen.)
- Ergänzende Vertragsbedingungen (EVB) zur Tariftreue
u. Entgeltgleichheit (§ 10 ThürVgG)
- EVB zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§ 11
ThürVgG)
- EVB zu Nachunternehmereinsatz, Kontrollen, Sanktionen
- Erklärung Bietergemeinschaft (bei Bedarf)
- Erklärung des Bieters bei beabsichtigter Übertragung
von Leistungen auf Nachunternehmer (NU) (nur bei Bedarf)
- Erklärung des NU (nur bei Bedarf)
- Nachunternehmererklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 12 ThürVgG) (nur bei Bedarf)
- Nachunternehmererklärung zur Beachtung der ILOKernarbeitsnormen (§ 12 ThürVgG) (nur bei Bedarf)
-Handelsregisterauszug
-Referenzliste
Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach den
Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind,
vorlegen und eine amtl. anerkannte Übersetzung beifügen.
Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise/Belege für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft
gesondert vorzulegen. Für Nachauftragnehmer, die bereits
im Angebot benannt werden bzw. deren Einsatz zu diesem
Zeitpunkt vorgesehen ist, sind die genannten Eignungsnachweise ebenfalls vorzulegen. Den Bietern, Mitgliedern
einer Bietergemeinschaft und Nachunternehmern ist es
gestattet, auf die Leistungsfähigkeit Dritter zu verweisen,
sofern sie nachweisen können, dass sie tatsächlich über
die Mittel dieser Dritten, die zur Ausführung des Auftrages
erforderlich sind, verfügen.
Beizubringende Nachweise dürfen nicht älter als 6 Monate
sein.
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind,
um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind,
um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge:
III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen
Berufsstand vorbehalten: Nein
III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal:
Juristische Personen müssen die Namen u. die berufliche
Qualifikation der Personen angeben, die für die Erbringung
der Dienstleistung verantwortlich sind: Nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart:
IV.1.1) Verfahrensart: Offen
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
❑ Niedrigster Preis
oder
✕
❑ das wirtschaftlichste Angebot in Bezug auf
❑ die nachstehenden Kriterien
✕
❑ die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen
oder der Aufforderung zur Angebotsabgabe aufgeführt sind
Das wirtschaftlichste Angebot wird nach 3 Stufen ermittelt:
1. Es wird über alle Bieter der Durchschnitt des angegebenen Leistungswertes für die Raumgruppe A1 gebildet. (=Marktwert) In der Wertung verbleiben die Bieter,
die max. 10% nach oben und unten vom Marktwert
abweichen.
2. Es wird über alle verbleibenden Bieter nach Schritt 1
der Durchschnitt des angegebenen Stundenverrechnungssatzes gebildet. (=Marktwert) In der Wertung
verbleiben die Bieter, die max. 2,5% nach oben und
unten vom Marktwert abweichen.
3. Von den verbleibenden Bietern nach Schritt 1 und 2
erhält der mit dem geringsten Preis den Zuschlag.
IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische wird durchgeführt Nein
IV.3)Verwaltungsangaben:
IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
01/33532/2016
IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
Nein
IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und
ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die
Einsichtnahme:
Tag: 04.05.2016, Uhrzeit: 12 Uhr
Kostenpflichtige Unterlagen: Ja 10,00 EUR
Zahlungsbedingungen und -weise: Überweisung, Empfänger: Landratsamt Gotha,
Bank: Kreissparkasse Gotha, Konto Nr.: 750 100 001,
BLZ: 820 520 20,
IBAN: DE40 8205 2020 0750 1000 28, BIC: HELADEF1GTH,
Verwendungszweck: 01.2110.1501-01/33532/2016,
Die Ausschreibungsunterlagen können unter Vorlage des
Einzahlungsbeleges abgefordert werden.
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge:
Tag: 04.05.2016, Uhrzeit: 12 Uhr
IV.3.6)Sprache, in der (denen) Angebote verfasst werden
können:
Folgende Amtssprache der EU DE
IV.3.7) Bindefrist des Angebots: bis 31.07.2016
IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend
sein dürfen Nein
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Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags:
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: Nein
VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder
Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: Nein
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/ Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Thüringer Landesverwaltungsamt
Referat 250 - Vergabekammer
Postanschrift: Weimarplatz 4
Weimar 99423 Deutschland
Telefon: +49 (0)361/ 3773 7254
Fax: +49 (0)361/ 3773 7072
VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von
Rechtsbehelfen:
Gemäß § 107 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund
der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften; die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03.02.2016
gez. Gießmann Landrat
Gotha, 28.01.2016
Impressum:
Herausgeber: Landkreis Gotha | Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Landrat Konrad Gießmann |
Redaktion: Andrea Jäschke, Landratsamt Gotha, Pressestelle, 18.-März-Straße 50, 99867 Gotha, Tel. 03621/214172, Fax
03621/214400, E-Mail: [email protected] | Fotos: Archiv
| Gesamtproduktion: Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus
Wittich KG, In den Folgen 43, 98704 Langewiesen, [email protected], www.wittich.de, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0
36 77 / 20 50 - 21 / Verlagsleiter: Mirko Reise | Kostenlose Verteilung an alle Haushalte des Landkreises. Der Abonnementpreis
beträgt bei Postversand 2,56 € inkl. Porto. Einzelbezug 0,51 €
bei Abholung. Das nächste Amtsblatt des Landkreises Gotha
erscheint voraussichtlich am 3. März 2016.
A u sschrei bu ng en
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Landk rei s ak tu el l
15 0 Bi l d u n g s a n g eb ot e l o c ken im Fr ü h jah r ssemest er
Kreisvolkshochschule präsentiert neues Programm
Gotha. Ein bunter Strauß von rund 150
Angeboten zur Weiter- und Fortbildung von
Erwachsenen lockt ab Ende Februar zum
Frühjahrssemester in die Kreisvolkshochschule Gotha. Ab dieser Woche liegen die
aktuellen Programmhefte in einer Auflage
von 5.000 Exemplaren im Landkreis zur
Mitnahme aus. Wer schneller buchen mag,
kann das über die Website www.vhs-gotha.
de tun. Anmeldeschluss für die Angebote
des Frühjahrssemesters ist der 19. Februar.
Für Sprachkurse werden Beratungen am
18. und 23. Februar angeboten.
Besucher der Kreisvolkshochschule profitieren ab Ende Februar von einem barrierefreien Zugang zur Einrichtung. Seit
vergangenem Jahr wurde ein Aufzug an
der Eingangsseite errichtet, der kurz vor
der Fertigsstellung steht. Zudem wurde
der vorbeugende Brandschutz, etwa durch
Einbau von entsprechenden Türen und der
Neuverlegung von Elektroinstallationen,
verbessert. Mittelfristig soll aus dem VHSGebäude ein Verwaltungsstandort werden,
während die Bildungseinrichtung perspektivisch ins Gebäude der ehemals städtischen Myconiusschule umzieht.
Neue Kurse im Themenbereich Fachbereich Politik, Geschichte, Zeitgeschehen
haben unter anderem die Linkshändigkeit
im Kleinkindalter oder die Anfertigung der
Einkommensteuererklärung zum Gegenstand. Ein Workshop namens „Die Mitte des
Lebens- Fluch oder Segen?“ richtet sich an
Männer und Frauen, die sich nicht damit
abfinden wollen, die zweite Lebenshälfte
einfach nur funktionierend abzuarbeiten.
Die Förderung der Kreativität und die Vermittlung von Techniken bildet traditionell
die Kernkompetenz des Bereiches Kultur,
Gestalten, Freizeit. Neu dabei ist das Patchen und Quilten, ein weiterer Bob-RossMalkurs, eine Einführung in die Welt der
Farben und ihrer Wahrnehmung sowie ein
Beginnerkurs im Line Dance.
Pünktlich zum Start des Frühjahrssemesters stellte VHS-Leiterin Heike Strumpf die neue
website der Volkshochschule vor.
Die große Nachfrage nach Entspannungstechniken spiegelt sich in mehreren Meditations- und Yogakursen wider. Was Hände
und Füße über die jeweilige Persönlichkeit
aussagen, thematisiert ein weiteres Kursangebot. Drei Kräuterwanderungen sowie
gesunde Küche aus anderen Regionen der
Welt runden den Bereich ab. Zu den großen
Ferien wird es zudem erneut einen Kurs
„Fit durch den Sommer mit der VHS“ geben.
Die Kenntnisse zur englischen Grammatik
können in einem kompakten Wochenendkurs gefestigt und verbessert werden. Für
das Italienische und Französische bietet
die VHS Konversation und Sprachtraining
auf der Niveaustufe A1 an. Für Skandinavien-Fans findet sich ein Einstiegsangebot
Norwegisch im Programm; wer gleich drei
Sprachen mit einem Kurs kennenlernen
Me h r Ab - a l s A n m el d u n g en 2015
Landkreis. Das Gründergeschehen im
Landkreis Gotha ist im vergangenen Jahr
rückläufig ausgefallen:
So wurden in den Städten und Gemeinden
exklusive der Residenzstadt Gotha insgesamt 470 Gewerbebetriebe neu angemeldet sowie 513 abgemeldet. Das geht aus
der Jahresstatistik der Gewerbebehörde
des Landratsamtes hervor. Zu den Geschäftsaufnahmen und -aufgaben kamen
weitere 309 Ummeldungen hinzu. Insge-
samt existieren im Kreisgebiet außerhalb
der Stadt Gotha, die eine eigene Gewerbebehörde unterhält, derzeit 6.564 Betriebe.
Inhaltlich bezogen sich die meisten Neuanmeldungen auf IT-Dienstleistungen und
Hausmeisterservices im Bereich der Dienstleistungen, auf Autohandel und Internetvertrieb im Bereich des Handels sowie auf
Fliesenlegearbeiten, den Einbau genormter
Fertigteile sowie Kosmetik und Nageldesign
im Handwerk.
Der Landkreis bei Facebook
Übrigens: Aktuelle Nachrichten aus dem Landkreis können Sie auch via Facebook
erhalten: https://www.facebook.com/Landkreis.Gotha
will, ist im multilingualen Kurs SpanischFranzösisch-Niederländisch genau richtig,
der auch Jugendlichen ab zwölf Jahren offensteht.
Der Umgang mit der neuesten Generation
des iPhones kann ebenso im Kurs erlernt
werden wie die Anwendung des Grafikprogramms Corel Draw X7. Weitere Seminare
beziehen sich auf die Abrechnung von Lohn
und Gehalt sowie auf rhetorische Kniffe in
der Kommunikation zwischen Erziehern
und Kindern.
Im Bereich der Grundbildung und Schulabschlüsse läuft derzeit für die externen
Schüler der Endspurt auf die Abschlussprüfungen zum Ende des Schulhalbjahres.
Au sst eller gesucht
Landkreis. Im September bietet das Landratsamt Gotha abermals allen interessierten Unternehmen der Region die Chance,
Schulabgänger als künftige Azubi zu gewinnen. Für die große Ausbildungsbörse, die
am 16. und 17. September 2016 in der Gewerblich-Technischen Berufsschule in der
Kindleber Straße 99b in Gotha stattfindet,
können sich Aussteller schon jetzt anmelden. Die Ausbildungsbörse wird am Freitag
von 10 bis 15 Uhr sowie am Samstag von
9 bis 14 Uhr geöffnet sein. Die Teilnahme
ist für heimische Unternehmen und Institutionen komplett kostenfrei. Interessenten
melden sich bitte bei Angelika Rösch im
Amt für Bauverwaltung und Kreisentwicklung ([email protected]
oder unter 03621 214-204). Besonders gefragt sind in diesem Jahr Ausbildungsprofile, die sich auch an Förderschüler richten.
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Arbeit - Beruf - EDV
Freie Plätze an der VHS
Politik - Gesellschaft - Umwelt
Ansprechpartner: Jan Heinrich
(03621 8230-41)
Einführung in die Deutsche Gebärdensprache - DGS 1
ab 01.03.16, Di, 18:30 - 20:00 Uhr
Kultur - Gestalten - Freizeit
Ansprechpartner: Jan Heinrich
(03621 8230-41)
Einfach Spitze! Klöppeln Grund- und Aufbaukurs ab 01.03.16, Di, 17:30 - 19:00 Uhr
Line Dance/Anfängerkurs
ab 02.03.16, Mi, 19:30 - 21:00 Uhr
Gesundheit
Ansprechpartnerin: Heike Strumpf
(03621 8230-44)
Hatha-Yoga für Einsteiger/-innen
ab 29.02.16, Mo, 18:30 - 20:00 Uhr
Yoga Übungskurs am Vormittag
ab 02.03.16, Mi, 09:00 - 10:30 Uhr
Qigong
ab 02.03.16, Mi, 17:30 - 18:30 Uhr
Sprachen
Einzelveranstaltung
Ansprechpartnerin: Heike Strumpf
(03621 8230-44)
Sprachenberatung und Einstufung
am 18.02.16, Do, 16:00 - 18:00 Uhr und am
23.02.16, Di, 16:00 - 18:00 Uhr
Die Sprachenberatung ist für Sie kostenlos.
Wir bitten um telefonische Voranmeldung.
Wir bitten um verbindliche Voranmeldung!
Chinesisch Schnupperabend
am 15.02.16, Mo, 18:30 – 20:00 Uhr
Französisch Auffrischungskurs A2
ab 29.02.16, Mo, 17:15 - 18:45 Uhr
Spanisch A1.1 (für Anfänger/-innen)
ab 01.03.16, Di, 18:00 - 19:30 Uhr
Freiwillige Floriansjünger sehr gefragt
Landkreis. Erneut oft gefragt waren die
Ansprechpartner: Jan Heinrich
(03621 8230-41)
Windows 10 - Wo finde ich was?
ab 29.02.16, Mo, 14:00 - 17:15 Uhr
Kosten- und Leistungsrechnung
ab 02.03.16, Mi, 17:15 - 20:30 Uhr
galt, Flächenbrände zu bekämpfen. Im Rahmen der technischen Hilfeleistungen wurden
die Freiwilligen gleich 66-mal zu Einsätzen in
Verbindung mit Sturm- oder Wasserschäden
gerufen; bei 107 Anforderungen ging es um
die Beseitigung von Insekten oder den Umgang mit entlaufenen Tieren. Bei Verkehrsunfällen leisteten die Floriansjünger 128-mal
Hilfe. Falsche Alarme kamen ebenfalls vor:
Fünfmal wurden die Einsatzkräfte aus nachweislich böswilligen Motiven angefordert
(2014: elf); in 76 Fällen (2014: 44) entpuppte
sich die Alarmierung aus anderen Gründen
als überflüssig.
Insgesamt leisteten die Freiwilligen Wehren des Landkreises 2015 bei der Brandbekämpfung und Hilfeleistung 1702 Einsatzstunden.
freiwilligen Feuerwehrfrauen und -männer
der Region im vergangenen Jahr. Die Statistik
des Kreisbrandschutzamts weist - exklusive
der städtischen Wehren Gothas - für 2015
nicht weniger als 219 Brandeinsätze aus
sowie 466 Anforderungen zur Hilfeleistung,
die sich von Unfällen über das Beräumen
von Sturmschäden bis hin zur Beseitigung
gefährlicher Insekten erstreckt. „Allen Frauen und Männern in den Einsatzabteilungen
gebührt großer Dank und breite Anerkennung für ihr ehrenamtliches Engagement
im Brandschutz“, sagt Landrat Konrad Gießmann. Schließlich opferten die Feuerwehren
Arbeits- und Freizeit für ihre selbstlose Hilfe.
Wie unverzichtbar diese ist, lässt sich in Zahlen belegen: Insgesamt 40 Menschen wurden
von den Freiwilligen
bei Brand- oder Hilfeleistungseinsätzen im vergangenen Jahr gerettet.
Von den 219 Brandeinsätzen
kristallisierten sich vier
(2014: elf) Ereignisse als Großbrände
heraus. In Erinnerung geblieben ist
vor allem der tragische
Stallungsbrand in Wanningsroda, ebenso wie
der Wohnhaus- und
Scheunenbrand in Eine Bitte aus den Reihen der Floriansjünger überbrachte der Zweite
Nauendorf. Zudem Beigeordnete Thomas Fröhlich, der im Ehrenamt auch Vorsitzender des
ist vielen Kamera- Stadtfeuerwehrverbands ist: Für den Fall der (Un-)Fälle sollten Autofahden der vergangene rer hinter der Sonnenblende eine aktuelle Rettungskarte für ihr Modell
Sommer noch in bereithalten. Die wird von den Herstellern in der Regel auf deren InterErinnerung, als es netseiten zum kostenfreien Download angeboten.
***
Nähere Informationen/Anmeldungen sind
möglich unter 03621 8230-49 sowie in der
Geschäftsstelle des Landratsamtes Gotha,
Amt für Bildung, Schulen; ÖPNV, Sport und
Kultur, Sachgebiet Kreisvolkshochschule in
der Schützenallee 31 (Eingang gegenüber
Hohe Straße 37) und auf unserer Webseite:
www.vhs-gotha.de.
Der Lan d kr eis
Go t ha gr at u lier t
nac ht r äglic h
r ec ht her zlic h
zur Eisernen Hochzeit
Lisa und Hugo Oßwald
aus Leinatal, OT Catterfeld
am 3. Februar 2016
Hannelore und Harald Leinhos
aus Gotha
am 10. Februar 2016
zur Diamantenen Hochzeit
Hannelore und Klaus Jakob
aus Wangenheim
am 13. Januar 2016
Renate und Hans-Joachim Wagner
aus Gotha
am 27. Januar 2016
Ursula und Fritz Hünefeldt
aus Tambach-Dietharz
am 4. Februar 2016
Käte und Hans Steinkopf
aus Tambach-Dietharz
am 4. Februar 2016
zum 106. Geburtstag
Charlotte Pfestorf
aus Ohrdruf
am 30. Januar 2016
Wir wünschen den Jubilaren
viel Gesundheit,
persönliches Wohlergehen
und Gottes Segen.
Konrad Gießmann
Landrat
Landk rei s ak tu el l
Norwegisch A1.1 (für Anfänger/-innen)
ab 02.03.16, Mi, 18:00 - 19:30 Uhr
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Landk rei s ak tu el l
Neue Flächen für Windkraftanlagen definiert
Künftige Anlagen überwiegend an bestehenden Gebieten orientiert
Landkreis. Fünf Eignungsgebiete für die
Errichtung von Windkraftanlagen im Landkreis Gotha sieht der Entwurf des neuen
Teilplans Wind vor. Das Regelwerk kann ab
7. März im Landratsamt Gotha eingesehen
werden; auch Anmerkungen und Stellungnahmen sind möglich. Neben der Erweiterung bestehender Flächen sind auch neue
Standorte hinzugekommen, allerdings weitgehend in Ergänzung zu vorhandenen Windradansammlungen. „Mit der bevorstehenden
öffentlichen Auslegung ist dem befürchteten
Wildwuchs von Windkraftanlagen im Kreisgebiet ein Riegel vorgeschoben worden“,
macht der für Kreisentwicklung zuständige
Erste Beigeordnete Helmut Marx deutlich.
Denn: Im Mai 2015 wurde der bisherige Teilplan Windkraft vom Oberverwaltungsgericht
für nichtig erklärt. Damit entstand eine Regelungslücke, die nun wieder geschlossen wird.
Marx: „Damit hat die Planungsgemeinschaft,
sprich: die Region selbst, bei der Raumordnung wieder das Heft des Handelns in der
Hand.“ Denn außerhalb von Eignungsgebieten ist hernach die Errichtung von Windkraftanlagen nicht möglich.
Folgende Gebiete sieht der Entwurf nun
vor: Der bestehende Windpark zwischen
Wangenheim, Hochheim, Westhausen und
Ballstädt - insgesamt 573 Hektar - bleibt die
größte Konzentration im Landkreis Gotha.
Bislang stehen dort 53 Anlagen; die dort
erzielten Windgeschwindigkeiten liegen
zwischen sechs und sieben Metern pro Sekunde (so genannte Windhöffigkeit). Erweitert wird der bestehende Standort nahe des
Hörsel-Ortsteils Teutleben, wo bislang acht
Windräder stehen, in nordwestlicher Richtung bis auf Mechterstädter Flur. Insgesamt
beträgt die Fläche dieses Eigungsgebiets
dann 125 Hektar, die Windhöffigkeit kommt
an die Wangenheim-Ballstädter Werte heran. Neu hinzugekommen sind nördlich von
Dachwig und Döllstädt 36 Hektar, die als Verlängerung des Windparks auf dem Vargulaer
Hügel bei Herbsleben anzusehen sind. Und
auch in der Nesse-Apfelstädt-Gemeinde
wird nördlich des Ortsteils Ingersleben die
Verbindung zu den bestehenden Windkraftanlagen auf Frienstedter Flur gezogen - was
insgesamt 80 Hektar ausmacht. Anknüpfen
an ein bestehendes Gebiet im Wartburgkreis
soll zudem die Ausweisung von 25 Hektar
Fläche nordwestlich von Brüheim, wo eine
Windhöffigkeit bis 6,6 m/s vorliegt.
„Die Definition möglicher Flächen ist in einem langen Prozess des Ausschließens
zustande gekommen“, erklärt Kreisbeigeordneter Helmut Marx. Neben den so genannten harten Ausschlusskriterien wie den
Naturschutzgebieten zählten auch weiche
Faktoren wie der Abstand zu Siedlungsgebieten dazu. „Legt man die Karten der Tabuzonen übereinander, kommt man letztlich
auf die jetzt benannten Areale“, so Marx.
Die im Entwurf enthaltenen Flächen sum-
mieren sich auf rund 840 Hektar, was knapp
0,9 % der Landkreisfläche entspricht. Derzeit stehen noch weitere Windkraftanlagen
außerhalb der für die Zukunft benannten
Zonen. Sofern die Gebietskulisse des Entwurfs nicht verändert wird, gäbe es für diese Anlagen auch keine Chance auf Repowering, also die Erneuerung, nach Auslaufen
ihres Lebenszyklus‘.
Der Entwurf des neuen Teilplans Windenergie kann vom 7. März bis einschließlich 10.
Mai 2016 von Interessenten eingesehen
werden. Die Unterlagen liegen im Landratsamt Gotha, 18.-März-Str. 50, im Raum 210
(Büro des Ersten Beigeordneten) während
der Sprechzeiten (Mo., Mi., Do., Fr. 9-12 Uhr,
Di. u. Do. 13-17 Uhr) für jedermann zur Einsichtnahme aus. Anregungen und Einwände
können schriftlich oder zur Niederschrift
vorgebracht werden. Ferner nimmt die Planungsstelle Mittelthüringen die Hinweise
auch per E-Mail entgegen: [email protected].
Verabschiedet in den Ruhestand hat sich
zum Monatsende Januar der langjährige
Leiter der Gewerblich-technischen
berufsbildenden Schulen in Gotha,
Roland Rische (l.). Auf dem Bild ist er
gemeinsam mit seinem Stellvertreter
Reinhard Schenk, der den Staffelstab
noch bis zum Sommer übernimmt, beim
Spatenstich der inzwischen fertig
gestellten Sporthalle zu sehen.