Amtsblatt - Landkreis Gotha
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Amtsblatt - Landkreis Gotha
Aus dem Inhalt Seite Amtlicher Teil Tagesordnung des Kreistages und der Ausschüsse 2 Regelungen zum Übertritt in Gymnasien und Regelschulen 2 Verordnungen zum Offenhalten von Verkaufsstellen 5 Zuständigkeiten für Schlachttieruntersuchungen7 Ausgabe vom 11. Februar 2016 2 5 . J a h r g a n g N r. 2 Amtsblatt Nichtamtlicher Teil Ausschreibungen9 15 Bildungsangebote locken 18 Freiwillige Feuerwehren sehr gefragt 19 Neue Flächen für Windkraftanlagen 20 Für Vereinssportler gibt es jetzt einen Automaten für Duschmarken, zeigt Schulleiter Clemens Festag. Tag der Berufe: Am 9. März öffnen 42 Unternehmen im Landkreis Gotha ihre Türen und bieten Jugendlichen ab der 7. Klasse einen Einblick in die Berufswelt. Firmen bieten den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, sich über die Ausbildungsberufe zu informieren und die späteren Tätigkeiten vor Ort zu erleben. Die Anmeldung für den „Tag der Berufe“ hat begonnen. Viele Unternehmen haben begrenzte Platzkapazitäten. Daher sollten sich die Schülerinnen und Schüler schnell informieren und anmelden. Dafür steht eine eigene Internetplattform unter www.tagderberufe.de zur Verfügung. Hier kann gezielt nach Berufen, Berufsfeldern, Betrieben und Regionen gesucht werden. Der Tag der Berufe bietet eine ideale Möglichkeit, mal hinter die Kulissen zu schauen, Unternehmen kennenzulernen, Fragen zu stellen und ein Praktikum zu verabreden. Jagdhorn: Die Kreisjägerschaft Go- Arnoldischüler atmen auf: Hallentrakt wieder nutzbar Landkreis investierte 451.000 Euro in neuen Sozialtrakt Gotha. Aufatmen bei der Arnoldi-Schulgemeinde: Den rund 690 Gymnasiasten steht seit kurzem der Sozialtrakt an der Schulsporthalle in der Eschleber Straße in Gotha wieder zur Verfügung. Der Hallenanbau war seit Ende Juni 2015 baubedingt gesperrt; rund 451.000 Euro kostete die Generalüberholung. Dafür entstanden sind neben zeitgemäßen Umkleideräumen auch komplett neue Sanitäranlagen mit insgesamt acht Duschen (Foto), ein barrierefreier Zugang sowie ein behindertengerechter Sanitärbereich. Hinzu kamen einige grundlegende Arbeiten am Gebäude: So wurde unter anderem der Fernwärmeanschluss verlegt, eine Lüftung im Sozialtrakt installiert sowie ein neues Flachdach aufgebracht. „Es wurde nun auch wirklich Zeit“, sagt Landrat Konrad Gießmann, der sich erleichtert über die Fertigstellung der Arbeiten zeigte. Aufgrund von Problemen bei den Abbruchund Rohbauleistungen konnte letztendlich der avisierte Fertigstellungstermin nach den Herbstferien 2015 nicht gehalten werden. „Ich danke allen Schülerinnen und Schülern, deren Eltern und natürlich auch den Lehrern für ihre Geduld und Improvisationsfähigkeiten“, so Gießmann. Nach den Herbstferien konnten die Arnoldianer zwar die Sportfläche der Halle nutzen, mussten aber in Sachen Umkleide auf die alte Halle in der Eisenacher Straße ausweichen. Froh über das Ende der Bauphase dürften auch die Sportvereine der Residenzstadt Gotha sein. Ab 8. Februar können sie die Halle außerhalb der Unterrichtszeiten wieder für ihre Trainingseinheiten nutzen. Zum schicken neuen Sozialtrakt bietet nun das Halleninnere noch einen Kontrast. „Diese Aufgabenstellung wird uns in Zukunft noch beschäftigen“, kündigt Landrat Konrad Gießmann an. Die Sanierung des Inneren wird wohl ebenfalls mit einem sechsstelligen Betrag zu Buche schlagen; eine konkrete zeitliche Einordnung hierfür gibt es allerdings noch nicht. Die steht aber bereits für die lang ersehnte Freisportanlage: Voraussichtlich 2016 sollen die Abrissarbeiten an der alten Schwimmhalle beginnen (Wert: ca. 300.000 Euro), damit im nächsten Jahr die Kleinsportanlage für rund 280.000 Euro auf dem Gelände der KarlSchwarz-Straße entstehen kann. tha bietet in Zusammenarbeit mit der Kreismusikschule einen Grundkurs im Jagdhornblasen an. Interessenten melden sich bis zum 15. Februar in der Kreismusikschule bei Frau Allin, Tel. 03621742992, oder beim stellvertretenden Vorsitzenden der Kreisjägerschaft, Herrn v. Buttlar, Tel. 03621 891316. Jagdhörner und Unterrichtsmaterial werden gegen einen Pfandbetrag gestellt. Unterrichtsort und -zeit werden mit den Teilnehmern festgelegt. Der Kurs kann nur durchgeführt werden, wenn mindestens 8 verbindliche Anmeldungen vorliegen. Netzwerk-Treffen: Die Initiative AHDS e.V. ist der Träger des AHDSNetzwerkes Gotha und lädt regelmäßig zu einer moderierten Gesprächsrunde für Erwachsene bzw. Eltern ein. Das nächste Treffen findet am 4. März ab 20 Uhr in den Räumen des IPF Gotha, Friedrichstraße 11, statt. Der Unkostenbeitrag beträgt 3 € pro Person, für Mitglieder der Initiative ist die Teilnahme kostenlos. Informationen unter Tel. 03621 402302. Seite 2 A m t l i c h e r Te i l v o m 1 1 . F e b r u a r 2 0 1 6 Bek anntm achu ng en Bekanntmachung der Sitzungstermine der Ausschüsse des Kreistages Gotha im Februar/März 2016 Kreisausschuss Termin: Ort: Beginn: 15.02.2016 Landratsamt Gotha, 18.-März-Str. 50, Raum Waltershausen 16:00 Uhr Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschriften über den öffentlichen Teil der Sitzungen des Kreisausschusses vom 09.11.2015 sowie vom 30.11.2015 2. Beratung zum Entwurf des Haushaltsplanes 2016 3. Errichtung einer Thüringer Gemeinschaftsschule am Standort der Regelschule Tonna BV 02/2015 4.Informationen - über die Vergabe von Hoch- und Tiefbauleistungen IV/2015 und über die Zusammenfassung der Vergaben im Jahr 2015 - zur Stundung von Forderungen entsprechend § 10 Abs. 3 der Hauptsatzung 5.Festsetzung der Tagesordnung zur Kreistagssitzung am 17.02.2016 6.Verschiedenes Seniorenbeirat Termin: Ort: Beginn: Tagesordnung: 19.02.2016 Landratsamt Gotha, 18.-März-Str. 50, Raum Waltershausen 14:00 Uhr nicht öffentlich Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport Termin: 29.02.2016 Ort: Landratsamt Gotha, 18.-März-Str. 50, Raum Waltershausen Beginn: 18:00 Uhr Tagesordnung: nicht öffentlich Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Bau und Umwelt Termin: 01.03.2016 Ort: Landratsamt Gotha, 18.-März-Str. 50, Raum Waltershausen Beginn: 18:00 Uhr Tagesordnung: nicht öffentlich Ausschuss für Soziales, Gleichstellung und Integration Termin: 03.03.2016 Ort: Landratsamt Gotha, 18.-März-Str. 50, Raum Waltershausen Beginn: 18:00 Uhr Tagesordnung: nicht öffentlich gez. Gießmann Landrat Gotha, 05.02.2016 A m t l i ch e B ek a n n t ma c h u ng Bekann t mac h u ng Die 13. Sitzung des Kreistages Gotha der Wahlperiode 2014 2019 findet am 17.02.2016 im Louis-Spohr-Saal, 99867 Gotha, Reinhardsbrunner Str. 23 statt. Die Sitzung ist öffentlich und beginnt um 18:00 Uhr. Tagesordnung 1. Genehmigung der Niederschriften über den öffentlichen Teil der 11. Sitzung des Kreistages vom 11.11.2015 sowie der 12. Sitzung des Kreistages vom 02.12.2015 2. Informationen des Landrates und Anfragen gemäß § 14 der Geschäftsordnung 3. 2. Lesung zum Haushaltsplanentwurf des Landkreises Gotha für das Jahr 2016 und Beschlussfassung zu den Änderungsanträgen 4. Nahverkehrsplan des Landkreises Gotha für den Zeitraum 2017-2021 BV 01/2016 5. Errichtung einer Thüringer Gemeinschaftsschule am Standort der Regelschule Tonna BV 02/2016 6. Ratsinformationssystem evaluieren und weiter entwickeln Antrag 03/2016 der Fraktion SPD-Bündnis 90/Die Grünen 7. Position des Landkreises Gotha zum Kommunalen Leitbild der Landesregierung „Zukunftsfähiges Thüringen“ Antrag 08/2016 der Fraktion CDU/FDP 8. Verhandlungen statt Verweigerung - Chancen zur Stärkung von Stadt und Kreis Gotha im Rahmen einer Gebietsreform nutzen Antrag 09/2016 der Fraktion SPD-Bündnis 90/Die Grünen 9. Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Gotha Antrag 10/2016 der Fraktion Freie Wähler/BI 10. Umbesetzung von Gremien Antrag 04/2016 der Fraktion CDU/FDP Antrag 07/2016 der Fraktion SPD-Bündnis 90/Die Grünen 11.Wahl eines Mitgliedes und eines stellvertretenden Mitgliedes in den Jugendhilfeausschuss Anträge 05/2016 und 06/2016 und der Fraktion CDU/FDP gez. Gießmann Landrat Gotha, 05.02.2016 Regelu n g zum Übertritt in das allgemeinbildende Gymnasium, das Spezialgymnasium für Sprachen, die Kooperative Gesamtschule und das berufliche Gymnasium für den Landkreis Gotha zum Schuljahr 2016/ 2017 Für das Schuljahr 2016/ 2017 ist im Thüringer Schulgesetz und der Thüringer Schulordnung der Übertritt an die allgemeinbildenden Gymnasien, Spezialgymnasien, Gesamtschulen sowie in das berufliche Gymnasium geregelt. Der Dienstausweis mit der laufenden Nummer 019/2014, ausgestellt am 21.07.2014, gültig bis zum 31.03.2020, wird mit sofortiger Wirkung für ungültig erklärt. Danach können Schülerinnen und Schüler, wenn die geforderten Voraussetzungen erfüllt sind, nach der • Klassenstufe 4 der Grundschule, • nach den Klassenstufen 5, 6 und 10 der Regelschule bzw. Förderschule mit Regelschulteil, • nach den Klassenstufen 4 bis 8 der Thüringer Gemeinschaftsschule gez. Gießmann Landrat in das allgemeinbildende, nach Klassenstufe 10 auch ins berufliche Gymnasium und die Gesamtschule übertreten. Ungültigkeit des Dienstausweises mit der Nummer 019/2014 Gotha, den 27.01.2016 Seite A m t l i c h e r Te i l v o m 1 1 . F e b r u a r 2 0 1 6 Für Schüler der 10. Klassen der Regelschule mit Realschulabschluss können an Gymnasien gesonderte Klassen eingerichtet werden, um einen unterschiedlichen Leistungsstand auszugleichen. Diese Klassen (11 S) werden nach einer gesonderten Stundentafel unterrichtet. Aufgrund der guten Erfahrungen in den letzten Schuljahren ist im Landkreis Gotha auch für das Schuljahr 2016/ 2017 die Einrichtung einer solchen Klasse 11 S am Staatlichen Gymnasium „Gustav Freytag“ in Gotha vorgesehen. Somit erfolgt die Anmeldung von Schülern, welche nach der 10. Klasse der Regelschule ans Gymnasium übertreten wollen, in der Regel am Gymnasium „Gustav Freytag“ in Gotha. Das Übertrittsverfahren wird für den Landkreis Gotha wie folgt festgelegt: 1. Die Anmeldung für das Gymnasium/berufliche Gymnasium, die Kooperative Gesamtschule in Gotha (Regelschulzweig und Gymnasialzweig) und für die Aufnahmeprüfung (Probeunterricht) erfolgt nur in der Woche vom 7. März bis 12. März 2016 Montag bis Freitag 14:00 bis 17:00 Uhr und Samstag nach vorheriger telefonischer Anmeldung Folgende Gymnasien/KGS nehmen Anmeldungen entgegen: Das Anmeldeformular erhält man in allen Grundschulen, direkt über die Salzmannschule Schnepfenthal bzw. im Internet unter: http://www.salzmannschule.de/index.php/home/aufnahme Bewerber für das Staatliche Spezialgymnasium für Sprachen werden in den Grundschulen über ihre Schulleitungen bzw. Beratungslehrer/innen informiert. Informationen findet man auch im Internet unter: http://www.salzmannschule.de An der Salzmannschule Schnepfenthal liegt der Aufnahme ein Auswahlverfahren zugrunde. Dies wird am 19. März 2016 stattfinden. Eine zusätzliche Anmeldung an einem allgemeinbildenden Gymnasium im oben genannten Zeitraum ist deshalb zu empfehlen. 3. Bei der Anmeldung sind von den Sorgeberechtigten folgende Unterlagen vorzulegen: • Das Halbjahreszeugnis des laufenden Schuljahres im Original, • die Schullaufbahnempfehlung im Original (soweit erforderlich) und • bei getrennt lebenden, geschiedenen und nicht verheirateten Eltern ist die Vollmacht des sorgeberechtigten Elternteils, das nicht zur Anmeldung anwesend ist, vorzulegen. Bei alleiniger Sorge muss ein entsprechender Nachweis vorgelegt werden. • Staatliches Gymnasium „Arnoldischule“ Gotha 99867 Gotha, Eisenacher Straße 5 Tel.: 03621 / 757000 4. Sollten weder die Notenvoraussetzungen für den Übertritt noch eine Empfehlung für den Bildungsweg des Gymnasiums vorliegen, so muss ein Antrag auf eine Aufnahmeprüfung (Probeunterricht) am Gymnasium ihrer Wahl gestellt werden. Die Aufnahmeprüfung findet an 3 Tagen in der Zeit vom 6. April bis 8. April 2016 für Schüler des Landkreises Gotha zentral an ausgewählten Schulen des Schulamtsbereiches Westthüringen statt. Die Schulen und weitere Informationen werden den betreffenden Eltern bei der Anmeldung bekannt gegeben. • Staatliches Gymnasium „von-Bülow“ Neudietendorf 99192 Nesse-Apfelstädt-Gemeinde/OT Neudietendorf, Zinzendorfstraße 19 Tel.: 036202 / 2900 5. Schüler aus Schulen in freier Trägerschaft, die keine staatliche Anerkennung haben, müssen auch bei eventuell vorhandener Notenvoraussetzung am Probeunterricht teilnehmen. • Staatliches Gymnasium „Gleichense“ Ohrdruf 99885 Ohrdruf, Trinitatisstraße 2 Tel.: 03624 / 402337 6. Bei der Anmeldung und der Auswahl der Gymnasien empfehlen wir den Sorgeberechtigten, die bevorzugten Einzugsbereiche des Schulträgers und die Beförderungslinien des ÖPNV zu berücksichtigen. Diese Empfehlung trifft nicht für das berufliche Gymnasium sowie die Klasse 11 S zu. • Staatliches Gymnasium „Ernestinum“ Gotha 99867 Gotha, Bergallee 8 Tel.: 03621 / 408033 • Staatliches Gymnasium „Gustav Freytag“ Gotha 99867 Gotha, Clara-Zetkin-Straße 58 Tel.: 03621 / 406650 • Staatliches Perthes-Gymnasium Friedrichroda 99894 Friedrichroda, Engelsbacher Weg 13 Tel.: 03623/ 304563 • Staatliche Kooperative Gesamtschule „Herzog Ernst“Gotha 99867 Gotha, Reinhardsbrunner Straße 19 Tel.: 03621 / 708087 • Berufliches Gymnasium Gotha,Staatliches Berufsschulzentrum „Gotha West“ 99867 Gotha, Inselsbergstraße 59 Tel.: 03621 / 701949 2. Die Anmeldung für das • Staatliche Spezialgymnasium für Sprachen Salzmannschule Schnepfenthal 99880 Schnepfenthal, Klostermühlenweg 2 - 8 Tel.: 03622-9130 erfolgt schriftlich mit dem Anmeldeformular im Zeitraum vom 8. Februar bis 5. März 2016. 7. Von der Anmeldung ist kein verbindlicher Rechtsanspruch auf ein bestimmtes Gymnasium abzuleiten. Aus Kapazitätsgründen sind nachträgliche Umsetzungen möglich und zulässig. Die Aufnahmekapazität der einzelnen Schulen ist durch die Festlegung der Schulträger im gültigen Schulnetzplan bestimmt. 8. Das berufliche Gymnasium des Staatlichen Berufsschulzentrums „Gotha-West“ bietet Fachrichtungen mit den Schwerpunkten Wirtschaft und Technik an. Schüler, die den Schwerpunkt Technik wählen können sich zwischen Metalltechnik und Elektrotechnik entscheiden. Abschluss ist in beiden Fachrichtungen die allgemeine Hochschulreife (Abitur). Nähere Informationen zur Bewerbung erhalten Sie direkt über das berufliche Gymnasium bzw. im Internet unter http://www.sbz-gotha-west.de. gez. Seiring Amtsleiter Amt für Bildung, Schulen, ÖPNV, Sport und Kultur Bek anntm achu ng en Weiterhin können Schülerinnen und Schüler nach Klassenstufe 4 und erfolgreicher Teilnahme der Aufnahmeprüfung an das Staatliche Spezialgymnasium für Sprachen Salzmannschule in Schnepfenthal übertreten. 3 Seite 4 A m t l i c h e r Te i l v o m 1 1 . F e b r u a r 2 0 1 6 Bek anntm achu ng en D i e ve r b in d l i c h e A n mel du ng für die Regelschulen für das Schuljahr 2016/ 2017 erfolgt in der Zeit vom 14. März bis 19. März 2016. Die Anmeldung kann persönlich oder schriftlich erfolgen. Tel.-Nr. • Staatliche Regelschule „Oststadt Gotha“ 03621-219111 99867 Gotha, Bufleber Straße 13 • Staatliche Regelschule „Andreas Reyher“ 03621-852361 99867 Gotha, Mozartstraße 17 • Staatliche Regelschule „Conrad Ekhof“ 03621-758524 99867 Gotha, Eschleber Straße 39 • Staatliche Regelschule „Am Kienberg“ 03624-314357 99330 Crawinkel, Friedrichsanfang 7a • Staatliche Regelschule „Helene Lange“ 03623-305930 99894 Friedrichroda, Alexandrinenstraße 2 • Staatliche Regelschule „Bertha v. Suttner“ 99880 Mechterstädt, Schulstraße 1 03622-907285 • Staatliche Regelschule „Michaelisschule“ 03624-402342 99885 Ohrdruf, Michaelisplatz 3 • Staatliche Regelschule „Am Rennsteig“ 036252-36249 99879 Tambach-Dietharz, Burgstallstraße 33 • Staatliche Regelschule „Europaschule“ 03622-902643 99880 Waltershausen, Schulplatz 8 • Staatliche Regelschule „Burgenland“ 036256-2710 99869 Günthersleben-Wechmar, Burgenlandallee 14 • Staatliche Regelschule „Nessetal“ 036255-80288 99869 Warza, Am Schwimmbad 5 • Staatliche Regelschule „An der Nesse“ 036258-50235 99869 Molschleben, Gothaer Straße 20a • Staatliche Regelschule „Prof. Herman Anders Krüger“ 99192 Nesse-Apfelstädt-Gemeinde/ 036202-82427 OT Neudietendorf, Straße des Friedens 15 • Staatliche Regelschule „An der Fasanerie“ 99958 Tonna, Fahnerscher Weg 1 036042-79245 Die verbindliche Anmeldung für den Übertritt der Klasse 4 der Grundschule nach Klasse 5 der Staatlichen Thüringer Gemeinschaftsschule „Am Inselsberg“ in Tabarz für das Schuljahr 2016/ 2017 erfolgt für die Grundschülerinnen und -schüler der Region ebenfalls in der Zeit vom 14. März bis 19. März 2016. Schülerinnen und Schüler, die bereits an der Staatlichen Thüringer Gemeinschaftsschule beschult werden, müssen sich nicht anmelden. Die Anmeldung kann persönlich oder schriftlich erfolgen. Staatliche Thüringer Gemeinschaftsschule „Am Inselsberg“ Karl-Marx-Straße 19, 99891 Tabarz Tel.: 036259-62330 Die Aufnahmekapazität der einzelnen Schulen ist durch die Festlegungen des jeweiligen Schulträgers im gültigen Schulnetzplan bestimmt. Ist die Aufnahmekapazität erreicht, besteht kein Rechtsanspruch der Sorgeberechtigten auf Beschulung ihres Kindes in der entsprechenden Schule. Bei Aufnahme an einer Schule ist der für den Schüler kürzeste bzw. günstigste Schulweg vorrangig zu berücksichtigen. Mit der Anmeldung wird noch kein Schulverhältnis begründet. Ein Wechsel der Schule kann nur am Schuljahresende erfolgen. Ausnahmen sind in begründeten Einzelfällen (z. B. Umzug, Ordnungsmaßnahme etc.) nach Antrag beim Staatlichen Schulamt im Einvernehmen mit dem Schulträger möglich. Beförderungskosten für die Beförderung zur ausgewählten Schule werden nach den bisher gültigen Einzugsbereichen durch den Schulträger erstattet. Entstehen durch die freie Schulwahl zusätzliche Kosten, so sind diese durch die Sorgeberechtigten zu tragen. Nähere Informationen zu den Regelungen sind in den Schulen oder im Staatlichen Schulamt Westthüringen (Tel.-Nr. 0361/ 57 34 15 145 und 0361/ 57 34 15 - 144) erhältlich. gez. Seiring Amtsleiter Amt für Bildung, Schulen, ÖPNV, Sport und Kultur Bekann t mac h u ng über die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Sachlichen Teilplanes „Windenergie“ im Rahmen der Änderung des Regionalplanes Mittelthüringen Am 14.01.2016 hat die Planungsversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Mittelthüringen den Beschluss über die Freigabe des Entwurfs des Sachlichen Teilplanes „Windenergie“ zur öffentlichen Auslegung gefasst. Gemäß § 10 Abs. 1 Raumordnungsgesetz vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), zuletzt geändert durch Artikel 124 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Satz 1 des Thüringer Landesplanungsgesetzes (ThürLPlG) vom 11.12.2012 (GVBl. S. 450) ist der Entwurf des Sachlichen Teilplanes „Windenergie“ bei den zur Regionalen Planungsgemeinschaft zusammengeschlossenen Gebietskörperschaften öffentlich auszulegen. Diese Gebietskörperschaften sind gemäß § 13 Abs. 3 ThürLPlG die Landkreise Ilm-Kreis, Gotha, Sömmerda, Weimarer Land, die kreisfreien Städte Erfurt und Weimar sowie die Städte Apolda, Arnstadt, Gotha, Ilmenau und Sömmerda. Ort und Dauer der Auslegung werden hiermit gemäß § 10 Abs. 1 Satz 3 ROG in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Satz 3 ThürLPlG bekannt gemacht. Die Planunterlagen zum Entwurf des Sachlichen Teilplanes „Windenergie“ liegen vom 07. März 2016 bis einschließlich 10. Mai 2016 im Landratsamt Gotha, 18. März-Straße 50, 99867 Gotha, Hauptgebäude, Büro des 1. Beigeordneten, Zimmer 210, während folgender Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch und Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr Dienstag: 13.00 - 17.00 Uhr Donnerstag: 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr zur Einsichtnahme aus. Anregungen zum Entwurf des Sachlichen Teilplanes Windenergie können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Darüber hinaus können Anregungen direkt gegenüber der Regionalen Planungsstelle Mittelthüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt Weimarplatz 4 99423 Weimar vorgebracht bzw. als E-Mail unter der Adresse [email protected] übermittelt werden. Allgemeine Informationen zum Verfahren und die Planunterlagen zum Entwurf sind auch im Internet unter www.regionalplanung.thueringen.de abrufbar. Es wird gemäß § 3 Abs. 5 Satz 1 ThürLPlG ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Sachlichen Teilplan „Windenergie“ unberücksichtigt bleiben können. gez. Gießmann Landrat Gotha, 11.02.2016 Bekan n t m a c h u n g der Beschlüsse aus dem öffentlichen Teil der Sitzungen des Kreisausschusses sowie aus dem nichtöffentlichen Teil nach Aufhebung des Nichtöffentlichkeitscharakters Die Anlagen zu den nachstehenden Beschlüssen können während der üblichen Sprechzeiten im Büro des Landrates eingesehen werden. Kreisausschuss am 28.09.2015 Beschluss Nr. KA 24-2015 Genehmigung der Niederschrift über die außerplanmäßige Sitzung des Kreisausschusses vom 23.07.2015 sowie der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung des Kreisausschusses vom 12.08.2015 Der Kreisausschuss beschließt: 001 Die Niederschrift über die außerplanmäßige Sitzung des Kreisausschusses vom 23.07.2015 wird in der vorliegenden Fassung genehmigt. 002 Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung des Kreisausschusses vom 12.08.2015 wird in der vorliegenden Fassung genehmigt. Kreisausschuss am 19.10.2015 Beschluss Nr. KA 26-2015 Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung des Kreisausschusses vom 28.09.2015 Der Kreisausschuss beschließt: 001 Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung des Kreisausschusses vom 28.09.2015 wird in der vorliegenden Fassung genehmigt. Kreisausschuss am 09.11.2015 Beschluss Nr. KA 27-2015 Bewilligung von Mehrausgaben gemäß § 58 Thüringer Kommunalordnung Vorlage: KA 14-2015 Der Kreisausschuss beschließt: 001 Für die Haushaltsstelle 01.41288.74000 - Erstattung vereinnahmter Beträge aus Vorjahren - werden außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 27.608,00 Euro bewilligt. 5 Beschluss Nr. KA 29-2015 Vergabe zur Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges HLF 20 für die Stützpunktfeuerwehr Waltershausen Vorlage: KA 13-2015 NÖ Der Kreisausschuss beschließt: 001 Der Zuschlag für die Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges HLF 20 wird an die Firma Rosenbauer Deutschland GmbH Vertriebszentrum Luckenwalde, RudolfBreitscheid-Str. 79, 14943 Luckenwalde mit einer Angebotssumme von 450.072,28 EUR erteilt. 002 Dieser Beschluss ist nach erfolgter Zuschlagserteilung bekannt zu machen. Beschluss Nr. KA 30-2015 Stromliefervertrag Vergabenummer 01 / 33501 / 2015 über die Lieferung Strom an alle Mittel- und Niederspannungsanlagen mit und ohne Leistungsmessung des Landkreises Gotha im Zeitraum vom 01.01.2016 bis 31.12.2017 Erteilung des Zuschlages im europaweiten offenen Ausschreibungsverfahren. Vorlage: KA 15-2015 NÖ Der Kreisausschuss beschließt: 001 Der Auftrag „Lieferung von elektrischer Energie für Liegenschaften des Landkreises Gotha“ wird an folgenden Bieter vergeben: Stadtwerke Schwerin GmbH, Eckdrift 43-45, 19061 Schwerin 002 Dieser Beschluss ist nach erfolgter Zuschlagserteilung bekannt zu machen. Kreisausschuss am 30.11.2015 Beschluss Nr. KA 31-2015 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses vom 19.10.2015 Der Kreisausschuss beschließt: 001 Die Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses vom 19.10.2015 wird in der vorliegenden Fassung genehmigt. gez. Gießmann Landrat Gotha, 20.01.2016 Ver o r d n u ng des Landratsamtes Gotha über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Stadt Gotha aus besonderem Anlass Der Landkreis Gotha ist auf Grund des § 10 Abs. 3 Thüringer Ladenöffnungsgesetz (ThürLadÖffG) vom 24. November 2006, zuletzt geändert durch Erstes Änderungsgesetz vom 21.12.2011, ermächtigt, an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen zusätzliche Öffnungszeiten durch Rechtsverordnung freizugeben. Entsprechend § 10 Abs.1 des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes wird verordnet: §1 In der Stadt Gotha dürfen Verkaufsstellen in diesem Jahr aus besonderem Anlass an folgenden Sonntagen in der Zeit von 12.00 Uhr - 18.00 Uhr geöffnet sein: Datum 20.03.2016 08.05.2016 25.09.2016 04.12.2016 Anlass Frühlingserwachen Gothardusfest „Gotha glüht“/ Herbstmarkt 2. Advent „Adventsshoppen“ Bek anntm achu ng en Seite A m t l i c h e r Te i l v o m 1 1 . F e b r u a r 2 0 1 6 Seite 6 A m t l i c h e r Te i l v o m 1 1 . F e b r u a r 2 0 1 6 Bek anntm achu ng en §2 Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung sind Ordnungswidrigkeiten in Sinne von § 14 des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes. Das Benutzungsentgelt beträgt einschließlich der Leitstellengebühr und Einsatzvergütung für den Leitenden Notarzt und den Organisatorischen Leiter Rettungsdienst für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016 für Die Verordnung tritt am Tag der Verkündung in Kraft. den Rettungstransportwagen (RTW) das Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) den Krankentransportwagen (KTW) gez. Gießmann Landrat gez. Gießmann Landrat §3 Gotha, 02.02.2016 Ve r o r d n u n g des Landratsamtes Gotha über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass Der Landkreis Gotha ist auf Grund des § 10 Abs. 3 Thüringer Ladenöffnungsgesetz (ThürLadÖffG) vom 24. November 2006, zuletzt geändert durch Erstes Änderungsgesetz vom 21.12.2011, ermächtigt, an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen zusätzliche Öffnungszeiten durch Rechtsverordnung freizugeben. Entsprechend § 10 Abs.1 des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes wird verordnet: §1 In der Gemeinde Schwabhausen dürfen Verkaufsstellen in diesem Jahr aus besonderem Anlass an folgenden Sonntagen in der Zeit von 12.00 Uhr - 18.00 Uhr geöffnet sein: Datum Anlass 20.03.2016 24.04.2016 25.09.2016 Frühlingsfest Geranienfest Familienfest mit ansässigen Vereinen und Erlebnisund Einkaufssonntag Herbstfest 23.10.2016 §2 Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung sind Ordnungswidrigkeiten in Sinne von § 14 des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes. §3 Die Verordnung tritt am Tag der Verkündung in Kraft. gez. Gießmann Landrat Gotha, 02.02.2016 Ko r r e kt u r d e r Be ka n n t m a c h u n g über die Höhe der Benutzungsentgelte für die Notfallrettung und den Krankentransport im Rettungsdienstbereich Landkreis Gotha Nach § 22 des Thüringer Rettungsdienstgesetzes gelten die zwischen dem Aufgabenträger und den Durchführenden einerseits und den Kostenträgern andererseits vereinbarten Benutzungsentgelte für alle Benutzer des Rettungsdienstes. 203,80 € 153,13 € 98,86 €. Gotha, 02.02.2016 Hin w eise zu w esent lic hen P flic h t en v o n S c haf- u n d Ziegen h alt er n auf Grund tiergesundheitsrechtlicher, tierschutzrechtlicher und tierarzneimittelrechtlicher Vorschriften (Stand 01/2016) Hinweis: Es handelt sich nicht um eine vollständige Aufzählung aller gültigen Rechtsgrundlagen. Anzeige der Tierhaltung (§ 26 Viehverkehrsverordnung) Jeder Halter von Schafen und Ziegen ist verpflichtet seine Tierhaltung spätestens bei Beginn der Tierhaltung der zuständigen Behörde anzuzeigen. Dies ist unabhängig von der Größe des Tierbestandes und der Art der Nutzung (Hobbyhalter, Landwirte, gewerbliche Halter). Die Anmeldung kann bei der Thüringer Tierseuchenkasse oder dem Veterinäramt des Landkreises erfolgen. Anzugeben sind dabei der Name, die Anschrift, die Art(en) und die Anzahl (bezogen auf die jeweilige Tierart) der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, deren Nutzungsart und der Standort. Auch Änderungen oder die Aufgabe der Tierhaltung sind unverzüglich anzuzeigen. —-> Meldebogen Tierkennzeichnung (§ 34 Viehverkehrsverordnung) Schafe oder Ziegen müssen mit Ohrmarken gekennzeichnet werden, und zwar: • Einzeltierkennzeichnung für Schafe und Ziegen, die nicht als Lamm geschlachtet werden: Diese Marke trägt die Betriebsregistriernummer (z. B. 16 067 029 1000) und ist für alle Tiere gleich (schwarze Schrift auf weißem Grund). Es ist jedoch auch möglich, diesen Tieren zwei gelbe Einzeltierohrmarken einzuziehen. • Hobbytiere, Zuchttiere, Milchziegen und -schafe, also Tiere, die (voraussichtlich) älter als 12 Monate werden: Diese Tiere erhalten individuellen Ohrmarken. Dazu müssen sie in jedem Ohr eine Marke tragen (schwarze Schrift auf gelbem Grund). In einer der beiden Marken ist ein elektronischer Transponder eingearbeitet. Spätestens mit neun Monaten muss jedes Schaf und jede Ziege gekennzeichnet sein. Diese Altersgrenze gilt nicht, wenn jüngere Tiere aus dem Ursprungsbetrieb verbracht werden. Sie müssen gekennzeichnet werden, bevor sie den Bestand verlassen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie nur kurzfristig, zum Beispiel für eine Ausstellung oder zur Körung verreisen, ob sie vorübergehend in einen anderen Betrieb in Pension gehen oder ob sie endgültig verkauft oder geschlachtet werden: ohne Ohrmarke darf kein Tier den Bestand verlassen. Wenn eine Ohrmarke verloren geht oder nicht mehr lesbar ist, muss das Tier unverzüglich mit zwei neuen, identischen Ohrmarken gekennzeichnet werden. Diese Umkennzeichnung wird im Bestandsregister dokumentiert (s. u.). Die Ohrmarken können beim Thüringer Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V. (TVL) bestellt werden. (Regionalstelle Hi-Tier, Artur-Becker-Straße 100, 07745 Jena) Die Kosten der Marken trägt der Tierhalter. —-> Vordruck Ohrmarkenbestellung: http://www.tvlev.de/cms/sites/default/files/downloads/formulare/ Antrag_Ohrmarken_Schaf_Ziege.pdf Registerführung (§ 37 Viehverkehrsverordnung) Jeder Schaf- und Ziegenhalter muss ein Bestandsregister führen. Das Bestandsregister muss gebunden, chronologisch aufgebaut und mit fortlaufenden Seitenzahlen versehen sein. Es kann auch in elektronischer Form geführt werden, wenn die erforderlichen Ausdrucke jederzeit verfügbar sind. Das Bestandsregister muss nach der letzten Eintragung noch drei volle Jahre lang aufbewahrt werden. Es sind alle im Vordruck vorgesehenen Angaben einzutragen. —-> Vordruck Register: http://www.tvlev.de/cms/sites/default/ files/downloads/formulare/BestregSZ.pdf Zugangsmeldung in der HIT-Datenbank (§ 35 Viehverkehrsverordnung) Zusätzlich zu den Eintragungen im Bestandregister muss jeder Zugang von Schafen oder Ziegen von einem anderen Halter innerhalb von sieben Tagen an die HIT-Datenbank gemeldet werden. Angegeben werden müssen die Registriernummern des aufnehmenden und des abgebenden Betriebes, das Datum der Übernahme sowie die Anzahl der Tiere. Die Meldung kann beim Landeskontrollverband TVL oder im Internet unter www.hi-tier. de erfolgen. Begleitpapier beim Verlassen des Betriebes (§ 36 Viehverkehrsverordnung) Werden Schafe oder Ziegen aus dem Bestand verbracht (z. B. Verkauf, Abgabe in Pensionshaltung, Umstellung in weitere Betriebsstätte mit eigener Registriernummer), muss vom Verlassen des Ursprungsbetriebes bis zum Erreichen des Bestimmungsbetriebes ein Begleitpapier mitgeführt werden. Das Begleitpapier ist vom abgebenden Tierhalter zu erstellen und vom Empfänger nach Übergabe noch 3 Jahre lang aufzubewahren. —-> Vordruck Begleitpapier: http://www.tvlev.de/cms/sites/default/files/downloads/formulare/ Begleitpapier.pdf Dokumentation (§ 2 Tierhalter-Arzneimittelanwendungs- und Nachweisverordnung) Jeder, der Tiere hält, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, hat jede durchgeführte Anwendung von Arzneimitteln, die nicht für den Verkehr außerhalb der Apotheken freigegeben sind, unverzüglich zu dokumentieren oder dokumentieren zu lassen. Die Dokumentation ist für jeden Bestand des Betriebes zu führen und hat folgende Angaben in übersichtlicher und allgemein verständlicher Form zu enthalten: • Anzahl, Art und Identität der behandelten Tiere und, sofern zur Identifizierung der Tiere erforderlich, deren Standort, • Bezeichnung des angewendeten Arzneimittels, • die Belegnummer des tierärztlichen Abgabebeleges, • verabreichte Menge des Arzneimittels, • Datum der Anwendung, • Wartezeit in Tagen und • Name der Person, die das Arzneimittel angewendet hat. —-> Vordruck Tierarzneimittelanwendung Halterpflichten (§ 2 Tierschutzgesetz) Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, • muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen, • darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden, • muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. 7 Dazu gehören neben der artgerechten Unterbringung einschließlich des ausreichenden Witterungsschutzes bei Weidehaltung, die Futterversorgung, die Schafschur, die Klauenpflege, die regelmäßige Reinigung in den Ställen und bei Erkrankung die notwendige tierärztliche Versorgung. Fleischuntersuchung bei Hausschlachtungen (§ 2a Tier-LMHV) Sollen Schafe und Ziegen außerhalb eines zugelassenen Schlachthofes für den eigenen häuslichen Verbrauch geschlachtet werden, so muss der Tierhalter das jeweilige Tier beim zuständigen Fleischuntersucher zur amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung anmelden. Die Anmeldung muss rechtzeitig (mindestens 3 Werktage vorher) unter Angabe des in Aussicht genommenen Zeitpunktes der Schlachtung erfolgen. —-> Liste der Fleischuntersuchungsbezirke Weitere Informationen durch Mitarbeiter des Veterinäramtes unter 03621 214 903 und 214 904 Zu st än d igkeit en für die amtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchung im Kreis Gotha (für Hausschlachtungen sowie Probenentnahme bei Schwarzwild) Stand Januar 2016 Gemeinde Wölfis Ohrdruf Luisenthal Crawinkel Georgenthal Gräfenhain Herrenhof Hohenkirchen Nauendorf TambachDietharz Catterfeld Cumbach Engelsbach Finsterbergen Gospiteroda Ernstroda Schönau Wipperoda Fischbach Friedrichroda Schmerbach Schwarzhausen Tabarz Winterstein Langenhain Hörselgau Mechterstädt Rödichen Schnepfenthal Waltershausen Wahlwinkel Fröttstädt Laucha Brüheim Haina Ebenheim Friedrichswerth Sonneborn Weingarten Cobstädt Grabsleben Großrettbach Zuständiger Untersucher DVM Harry Witzmann Vertretung Dr. Jens Hofmann Dr. H.-J. Wendt Dr. Jens Hofmann Dr. Hans-Joachim Wendt Dr. Jens Hofmann FK Dietmar Hellmann Dr. H.-J. Wendt Dr. Volker Hesse VLÜA FK Wolfgang Lippmann TA Uwe Heine FK Beate Riede FK Burckhardt Spittel Bek anntm achu ng en Seite A m t l i c h e r Te i l v o m 1 1 . F e b r u a r 2 0 1 6 Seite 8 BE K A NNT M ACH U NG E N Gemeinde Gotha Leina Seebergen Siebleben Sundhausen Tüttleben Schwabhausen Günthersleben Boilstädt Emleben Petriroda Töpfleben Uelleben Burgtonna Gräfentonna Eberstädt Goldbach Remstädt Wangenheim Großfahner Apfelstädt Kornhochheim Neudietendorf Dachwig Gamstädt Ingersleben Kleinrettbach Friemar Molschleben Pferdingsleben Tröchtelborn Eschenbergen Bienstädt Gierstädt Kleinfahner Ballstädt Hausen/ Pfullendorf Aspach Metebach Neufrankenroda Trügleben Teutleben Nottleben Zimmernsupra Döllstädt Mühlberg Wechmar Wandersleben Hochheim Westhausen Warza Bufleben A m t l i c h e r Te i l v o m 1 1 . F e b r u a r 2 0 1 6 Zuständiger Untersucher Dr. Heiko Bonsack/ Herr Holger Bonsack Vertretung DVM Frank Kallensee Dr. Volker Hesse Dr. Jens Hofmann FK Burckhardt Spittel FK Beate Riede DVM Frank Kallensee DVM Frank Kallensee Dr. Heiko Bonsack/ Herr Holger Bonsack FK Wolfgang Lippmann FK Karl-Heinz Postel DVM Thomas Hahn TA Dieter Roth TA Uwe Heine FK Wolfgang Lippmann TA Dieter Roth FK Karl-Heinz Postel VLÜA FK Beate Riede TA Dieter Roth FK Beate Riede DVM Thomas Hahn FK Burckhardt Spittel TA Dieter Roth TA Uwe Heine FK Beate Riede TA Dieter Roth FK Burckhardt Spittel Adresse, Telefonummer Deubergstr. 16, OT Schmerbach 99880 Waltershausen 036259/68173 Hanauer Str. 2, 99880 Waltershausen 03622/900775 Auestr. 3, 99887 Georgenthal 036253/25285 Breitscheidstr. 24, 99867 Gotha 03621/751447 Waltershäuser Str. 66 B, 99869 Sonneborn 036254/71626 Hainstr. 29,OT Apfelstädt, 99192 Nesse-Apfelstädt 036202/80006 Am Markt 14, OT Mühlberg, Drei Gleichen 036256/20013 Gothaer Str. 18, 99869 Molschleben 036258/52712 Th.-Müntzer-Str. 7, OT Mühlberg, 99869 Drei Gleichen 036256/20546 Mauerstraße 20, 99867 Gotha 03621/214901 VLÜA (Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt) Dr. Hans-Joachim Wendt Boxberg 91, OT Gospiteroda, 99894 Leinatal 03622/903481 DVM Harry Witzmann Erfurter Str. 7, 99885 Wölfis 03624/402877 Wasser- und Abwasserzweckverband Apfelstädt-Ohra I. Hau sh alt ssat zu ng d es Wasser- u nd Ab w asser zweckv er band es Apfelst ädt -Ohra FK Wolfgang Lippmann Dr. Volker Hesse Betriebszweig Abwasserbeseitigung für das Haushaltsjahr 2016 DVM Frank Kallensee Dr. Volker Hesse FK Beate Riede FK Burckhardt Spittel VLÜA FK Beate Riede Aufgrund des § 36 Abs. 1 des Gesetzes über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG; GVBl. 1992 Nr. 14, S. 232), in der Fassung der Neubekanntmachung vom 10.10.2001 (GVBl. 2001 Nr. 8, S. 290), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung und anderer Gesetze vom 23.07.2013 (GVBl. 2013, Nr. 7 S. 194) i.V.m. den §§ 53 ff. der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. 2003, Nr. 2 S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes und anderer Gesetze vom 20.03.2014 (GVBl. 2014, Nr. 3, S. 82, 83) und der §§ 13 ff. der Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 06.09.2014 (GVBl. 2014, Nr. 9, S. 642) hat der Wasser- und Abwasserzweckverband Apfelstädt-Ohra mit Beschluss Nr. 13/2015 in seiner Verbandsversammlung am 18.11.2015 folgende Haushaltssatzung beschlossen: TA Dieter Roth FK Burckhardt Spittel DVM Kallensee Dr. Heiko Bonsack/ Herr Holger Bonsack TA Roth Dr. Heiko Bonsack/ Herr Holger Bonsack Erreichbarkeit der Tierärzte und Fleischkontrolleure für die amtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchung sowie Trichinenprobennahme bei erlegtem Wild Name Dr. Heiko Bonsack/ Herr Holger Bonsack DVM Thomas Hahn TA Uwe Heine Name FK Dietmar Hellmann Adresse, Telefonummer Röhrengasse 75, OT Seebergen 99869 Drei Gleichen, Dr. Bonsack 0171/7779500 Holger Bonsack 0171/2798094 Gartenstr. 105, 99947 Bad Langensalza/ Wiegleben 03603/848285 Am Goldberg 38, 99869 Goldbach 036255/81781 §1 Der in der Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2016 *) wird hiermit festgesetzt: er schließt im Erfolgsplan und im Vermögensplan ab. mit Erträgen in Höhe von mit Aufwendungen in Höhe von mit einem Jahresverlust in Höhe von 4.832.261 € 5.072.888 € mit Einnahmen in Höhe von mit Ausgaben in Höhe von 6.813.318 € 6.813.318 € 240.627 € §2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von investiven Ausgaben in Anspruch genommen werden darf, wird auf 4.000.000 € festgesetzt. §3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung wird auf 2.282.000 € festgesetzt. §4 Der Höchstbetrag des Kassenkredites zur kurzfristigen Finanzierung von Ausgaben im Erfolgs- oder Vermögensplan wird auf 800.000 € festgesetzt. §5 Der Anteil der Mitgliedsgemeinden an den Betriebskosten für die Straßenoberflächenentwässerung beträgt 198.052 €. Die verbandsangehörigen Gemeinden haben in Anlehnung an § 18 Abs. 2 der Verbandssatzung vierteljährlich eine anteilige Zahlung von den Betriebskosten für die Straßenoberflächenentwässerung an den Zweckverband zu leisten. §6 Diese Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2016 in Kraft. Wasser- und Abwasserzweckverband Apfelstädt-Ohra gez. Reinhardt Verbandsvorsitzender -Siegel- Ohrdruf, den 26.01.2016 II. Besch l uss - u n d G e ne h m i g un g s v er m er k Mit Beschluss-Nr.: 13/2015 hat die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Apfelstädt-Ohra am 18.11.2015 9 die Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2016 -Betriebszweig Abwasserbeseitigung beschlossen. Mit Schreiben vom 15.01.2016 hat der Landrat des Landkreises Gotha gemäß § 36 Abs. 1 ThürKGG i.V.m. § 57 Abs. 3, § 59 Abs. 4, § 63 Abs. 2 ThürKO folgenden Bescheid erlassen: Der in § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 festgesetzte Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 4.000.000 € wird gemäß § 36 Abs. 1 ThürKGG i.V.m. § 63 Abs. 2 ThürKO rechtsaufsichtlich genehmigt. Der in § 3 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren in Höhe von 2.282.000 € wird gemäß § 36 Abs. 1 ThürKGG i.V.m. § 59 Abs. 4 ThürKO rechtsaufsichtlich genehmigt. Weitere genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die Haushaltssatzung 2016 nicht. Bek anntm achu ng en Seite A m t l i c h e r u n d N i c h t a m t l i c h e r Te i l v o m 1 1 . F e b r u a r 2 0 1 6 III. Au slegu n gshinw eise Die Haushaltssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Apfelstädt-Ohra für das Haushaltsjahr 2016 - Betriebszweig Abwasserbeseitigung liegt in der Zeit vom 12.02.2016 bis 11.03.2016 während der üblichen Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Apfelstädt-Ohra in 99885 Ohrdruf, Westfalenstraße 9 aus. Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2016 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO wird die Haushaltssatzung zu den üblichen Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Apfelstädt-Ohra in 99885 Ohrdruf, Westfalenstraße 9 zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. *) hier nicht abgedruckt gez. Reinhardt Verbandsvorsitzender Ohrdruf, den 26.01.2016 – Ende des Amtlichen Teils – Landratsamt Gotha Inte r e sse n b e k u n d u n g s ve rfa h r e n für die Betreibung der Pausenversorgung im Berufsschulzentrum Gotha-West Das Landratsamt Gotha, Amt für Bildung, Schulen, ÖPNV, Sport und Kultur sucht ab sofort für die Betreibung einer Pausenversorgung am Standort: Berufsschulzentrum „Gotha-West“ von-Zach-Str. 61 99867 Gotha Landratsamt Gotha Amt für Bildung, Schulen, ÖPNV, Sport und Kultur 18.-März-Straße 50 99867 Gotha Der Umschlag ist wie folgt zu kennzeichnen: „Interessenbekundungsverfahren: Pausenversorgung/Berufsschulzentrum „Gotha West“ Interessenten mit einschlägiger Erfahrung. Die Versorgung beinhaltet eine Frühstücks-Imbiss oder Mittagessenversorgung. Weitere Auskünfte können während der Bewerbungsfrist beim Wirtschaftsleiter des BSZ „Gotha West“, Herrn Platz, Tel. 03621/723636 eingeholt werden. In der Einrichtung des Berufsschulzentrum Gotha-West ist eine Ausgabeküche mit Lager (22m2 / 8m2) vorhanden. Es steht ein Pausenraum mit ca. 60 Plätzen zur Verfügung. Es werden ca. 1340 Schüler/-innen von 69 Lehrer/-innen unterrichtet. Mit der schriftlichen Bewerbung sind außerdem (falls vorhanden) Nachweise der Fachkunde, wie z.B. Referenzen oder Tätigkeitsnachweise einzureichen. Schriftliche Bewerbungen sind bis spätestens 29. Februar 2016 in einem verschlossenen Umschlag zu richten an: gez. Gießmann Landrat Gotha, 02.02.2016 A us s ch r e i b u n g e n N i c ht amt l i c he r Te i l Seite 10 N i c h t a m t l i c h e r Te i l v o m 1 1 . F e b r u a r 2 0 1 6 Landratsamt Gotha Landratsamt Gotha Das Landratsamt Gotha schreibt zur alsbaldigen Besetzung nachfolgende Stelle befristet zur Krankheitsvertretung aus: Das Landratsamt Gotha schreibt zur alsbaldigen Besetzung befristet für die Dauer eines Beschäftigungsverbotes nach §§ 3 und 6 (1) Mutterschutzgesetz - vorerst längstens bis zum 14.09.2016 - und einer sich ggf. daran anschließenden Elternzeit nachfolgende Stelle aus: A u sschrei bu ng en S t e l l e n a u s s c h r ei b u n g S t ellen au ssc h r eib u ng „Mitarbeiter/-in Ausländer-/Asylrecht“ im Ordnungs-/Ausländeramt, Sachgebiet Ausländerbehörde Die Tätigkeit umfasst die • Erfassung, Vorbearbeitung und Zusammenstellung von zugehenden Transferlisten und Akten • Prüfung der Transferlisten bezüglich erfolgter Anhörungen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) • Abgleich und Übernahme des Datenbestandes vom Ausländerzentralregister sowie Klärung von Datenunstimmigkeiten mit BAMF • Klärung von Personendaten einschließlich der Klar- und Aliasnamen • Erstellung von Vordruckmitteilungen an beteiligte Behörden • Sicherstellung des Datenabgleichs mit zuständigen Meldestellen der Gemeinden • Auswertung ausländerrechtlicher Daten zur Erstellung von Statistiken. Von dem Bewerber / der Bewerberin werden erwartet: • Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r oder vergleichbare Ausbildung • Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungsrecht; Ausländer- und Asylrecht sowie angrenzenden Bestimmungen • Kommunikationsfähigkeit, Belastbarkeit, Teamfähigkeit und Fähigkeit zur Bewältigung von Konfliktsituationen • Hohe Flexibilität in Bezug auf die Arbeitszeit gemäß den dienstlichen Erfordernissen • Sicherer Umgang mit Standardsoftwareanwendungen und PCTechnik Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des TVöD. Wir bitten um Zusendung aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse. Die Bewerbungsunterlagen sind bis einschließlich 25.02.2016 zu richten an das Landratsamt Gotha Rechts-/Personalamt 18.-März-Straße 50 99867 Gotha. Die Tätigkeit umfasst die • Beratung, Prüfung und Gewährung von Leistungen im Rahmen der Hilfe in besonderen Lebenslagen, Eingliederungshilfen und Hilfen zur Pflege; • Mitwirkung bei der Organisation, Beratung, Vermittlung persönlicher Hilfen; • Bearbeitung von Verfahren zur Gewährung von Hilfen zur Pflege in stationären Einrichtungen und einmaliger Beihilfen; • Vorbereitung und Prüfung von Kostenerstattungen, Rückforderungen, Kostenabrechnungen und Rechnungslegungen von Einrichtungen; • Vereinnahmen von z. B. Renten, Wohngeld, Pflegegeldleistungen im stationären Bereich im Rahmen des Bruttoprinzips und deren haushaltsmäßige Bearbeitung; • Prüfung von Darlehensgaben, Bearbeitung von Nachlässen und anderweitigen Einkünften; • Erstellung von rechtswahrenden Anzeigen; • Mitwirkung bei der Widerspruchsbearbeitung; • Führung von Hilfestatistiken und Schriftgutverwaltung. Von dem Bewerber / der Bewerberin werden erwartet: • Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/-r oder vergleichbare Ausbildung; • Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungs-, Zivil- und Haushaltsrecht; • Vertiefte Kenntnisse im SGB, Sozialhilferichtlinien Thüringen sowie angrenzenden Bestimmungen; • Detaillierte Kenntnisse im Sozialhilferecht, Heimrecht, Pflegegesetz und Schwerbehindertenrecht; • Hohes Maß an persönlicher Einsatzbereitschaft, Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Gesprächsführungskompetenz, Koordinierungsvermögen und Flexibilität im Umgang mit Bürgern; • Sicherer Umgang mit Standardsoftwareanwendungen und PCTechnik. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des TVöD. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Reisekosten und sonstige Bewerbungskosten vom Landratsamt Gotha nicht übernommen werden können und dass wir nur Bewerbungsunterlagen zurück senden, die einen frankierten DIN-A4-Rückumschlag enthalten. Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten und werden die Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens ordnungsgemäß vernichten. gez. Gießmann Landrat „Mitarbeiter/-in Eingliederungshilfe/Hilfe zur Pflege“ im Sozialamt, Arbeitsbereich Hilfe in besonderen Lebenslagen Gotha, 02.02.2016 Wir bitten um Zusendung aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse. Die Bewerbungsunterlagen sind bis einschließlich 25.02.2016 zu richten an das Landratsamt Gotha Rechts-/Personalamt 18.-März-Straße 50 99867 Gotha. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Reisekosten und sonstige Bewerbungskosten vom Landratsamt Gotha nicht übernommen werden können und dass wir nur Bewerbungsunterlagen zurück senden, die einen frankierten DIN-A4-Rückumschlag enthalten. Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten und werden die Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens ordnungsgemäß vernichten. gez. Gießmann Landrat Gotha, 26.01.2016 N i c h t a m t l i c h e r Te i l v o m 1 1 . F e b r u a r 2 0 1 6 Seite 11 Landratsamt Gotha Landratsamt Gotha Das Landratsamt Gotha schreibt zur alsbaldigen Besetzung nachfolgende Stelle aus: Das Landratsamt Gotha schreibt zur alsbaldigen Besetzung nachfolgende Stelle aus: „Mitarbeiter/-in Vollstreckungssachbearbeitung“ in der Finanzverwaltung, Sachgebiet Kreiskasse/Vollstreckung. „Mitarbeiter/-in Zivil- und Katastrophenschutz“ im Amt für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst S t ellenau ssc h r eib u ng Die Tätigkeit umfasst die • Bearbeitung von Vollstreckungsmaßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Landkreises; • Bearbeitung von Kontoauszügen; • Überprüfung und Ermittlungsführung der Vollstreckbarkeit von Forderungen; • Berechnung der Vollstreckungskosten, Erstellung von Zahlungsaufforderungen; • Erstellung und Abrechnung von Vollstreckungsaufträgen; • Vorbereitung der Akten für Vollstreckungsaußendienst und Kontrolle der Auftragsbestände; • Verhandlungsführung mit Schuldnern und Zusammenarbeit mit Behörden; • Erstellung von Amtshilfeersuchen; • Mitwirkung bei der Versteigerung pfändbarer Gegenstände; • Widerspruchsbearbeitung. Von dem Bewerber / der Bewerberin werden erwartet: • Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/-r oder eine vergleichbare Ausbildung; • Kenntnisse im Verwaltungsrecht, ThürGemHV, ThürVwZVG und BGB; • Hohes Maß an persönlicher Einsatzbereitschaft, Flexibilität, Belastbarkeit, Organisationsvermögen und selbständige Aufgabenwahrnehmung; • Kommunikationsfähigkeit und Konfliktfähigkeit im Umgang mit Bürgern; • Sicherer Umgang mit Standardsoftwareanwendungen und PCTechnik. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des TVöD. Wir bitten um Übersendung aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse. Die Bewerbungsunterlagen sind bis einschließlich 25.02.2016 zu richten an das Landratsamt Gotha Rechts-/Personalamt 18.-März-Straße 50 99867 Gotha. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Reisekosten vom Landratsamt Gotha nicht erstattet werden können. Es können nur Bewerbungsunterlagen zurückgesendet werden, die einen frankierten DIN-A4-Rückumschlag enthalten. Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten und werden die Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens datenschutzrechtlich vernichten. gez. Gießmann Landrat Gotha, 28.01.2016 Die Tätigkeit umfasst die • Wahrnehmung von Aufgaben im Rahmen der Umsetzung der Maßgaben des Katastrophen- und Zivilschutzes im Landkreis nach den gesetzlichen Vorschriften • Organisation und Koordinierung des Krisenmanagements zur Gefahrenabwehr im Katastrophenschutz einschließlich der verwaltungsmäßigen Bearbeitung des Katastrophenschutzstabes der Kreisverwaltung • Mitwirkung bei der Organisation der Aus- und Fortbildung der Katastrophenschutzeinheiten sowie bei der Organisation und Durchführung von Übungen des Katastrophenschutzstabes • Fortschreibung und Aktualisierung des Katastrophenschutzplanes des Landkreises sowie der Kreisbeschreibung im Zusammenhang mit der Erstellung von Risiko- und Gefährdungsanalysen • Mitwirkung bei der Planung und Überwachung von baulichen Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen des Katastrophenschutzes • Vorbereitung, Mitwirkung und Durchführung von Ausschreibungen im Zuständigkeitsbereich • Mitwirkung bei der Erarbeitung von Finanzierungskonzepten zur Deckung des Bedarfs im Katastrophenschutz • Erarbeitung von Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange • Organisation der zivilmilitärischen Zusammenarbeit • Planung der Warnung und Information der Bevölkerung im Katastrophenfall • Haushaltsmittelplanung und -bewirtschaftung im Verantwortungsbereich einschließlich der Bewirtschaftung von Bundesund Landesmitteln Von dem Bewerber / der Bewerberin werden erwartet: • abgeschlossenen Ausbildung des gehobenen Verwaltungsdienstes (FH oder BA) oder eine vergleichbare Ausbildung oder: • Studium auf dem Gebiet der Katastrophenvorsorge oder des Katastrophen- und Risikomanagements • Kenntnisse im Haushalts- und Vergaberecht sowie den datenschutzrechtlichen Bestimmungen. • vertiefte Kenntnisse im ThürBKG, in der ThürFwOrgVO, der ThürKatSVO, dem ThürRettG, dem LRDP, dem RDBP, der FwDV 100 sowie den angrenzenden Bestimmungen • hohes Maß an Einsatzbereitschaft, Flexibilität und Belastbarkeit sowie selbstständige Aufgabenwahrnehmung und Entscheidungsfreudigkeit • Kommunikations-, Durchsetzungs- und Konfliktfähigkeit sowie Organisationsfähigkeit • Teamfähigkeit • Bereitschaft zu Tätigkeiten außerhalb der Regelarbeitszeit (Einsatzlagen, Übungen) • sicherer Umgang mit Standardsoftwareanwendungen und PCTechnik • Führerschein Klasse B und grundsätzliche Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des privaten PKW Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des TVöD. Wir bitten um Übersendung aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse. Die Bewerbungsunterlagen sind bis einschließlich 25.02.2016 zu richten an das A u sschrei bu ng en Stel l e n aussc h r ei b u n g A u sschrei bu ng en Seite 12 N i c h t a m t l i c h e r Te i l v o m 1 1 . F e b r u a r 2 0 1 6 Landratsamt Gotha Rechts-/Personalamt 18.-März-Straße 50 99867 Gotha. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass Reisekosten und sonstige Bewerbungskosten vom Landratsamt Gotha nicht übernommen werden können und dass wir nur Bewerbungsunterlagen zurücksenden, die einen frankierten DIN-A4-Rückumschlag enthalten. Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten und werden diese nach Abschluss des Auswahlverfahrens ordnungsgemäß vernichten. gez. Gießmann Landrat Gotha, 26.01.2016 Landratsamt Gotha S t e l l e n a u s s c h r ei b u n g Das Landratsamt Gotha schreibt zur alsbaldigen Besetzung nachfolgende Stelle aus: „Mitarbeiter/-in Bauleiter Tiefbau“ im Amt für Gebäude- und Straßenmanagement Die Tätigkeit umfasst die • Wahrnehmung der Aufgaben als Straßenbaulastträger im Rahmen der Unterhaltung der Kreisstraßen und Abarbeitung von Vorgängen nach Straßenrecht • Planung und Vorbereitung von Baumaßnahmen des Tief- und Verkehrsbaues, einschließlich der Kostenanalysen und Schätzung zur Finanzmittelanforderung sowie Haushaltsmittelplanung • Abwicklung von Tiefbaumaßnahmen einschließlich Massenermittlung, Ausschreibung, Vergabe, Bauherrenfunktion, ggf. örtliche Bauleitung, Termin- und Kostencontrolling, Nachtragsbearbeitung, Abnahme, Dokumentation und Gewährleistungsüberwachung • Erstellung von Genehmigungs- und Zuwendungsanträgen • fachtechnische Begleitung von beauftragten Ingenieurbüros und Wahrnehmung der Bauherrenfunktion • Abwicklung und Überwachung des Zahlungsverkehrs • Durchsetzung von Ersatz- und Gewährleistungsansprüchen sowie Sicherheitseinbehalte • Einrichtung und Führung des Straßenkatasters Von dem Bewerber/der Bewerberin werden erwartet: • Studium der Fachrichtung Bauingenieurwesen (Diplom FH oder Bachelor) Fachgebiet Tiefbau/Straßenbau oder Studium der Fachrichtung Bauingenieurwesen (Diplom FH oder Bachelor) mit langjähriger Berufserfahrung im Bereich Tiefbau in den letzten Jahren • Kenntnisse im Verwaltungsverfahrensrecht und angrenzender Bestimmungen • detaillierte Kenntnisse im Vergaberecht VOB/VOL, der HOAI und angrenzender Bestimmungen • vertiefte Kenntnisse im Bauvertragsrecht und im Straßenverkehrsrecht • wünschenswert sind berufliche Erfahrungen bzw. einschlägige Berufserfahrungen, vorzugshalber als Bauleiter • selbständige, eigenverantwortliche und engagierte Arbeitsweise • Flexibilität, Organisationsstärke, Teamfähigkeit, Qualitäts-, Zeitund Kostenbewusstsein • hohe Kommunikationsfähigkeiten, Verhandlungsgeschick, Durchsetzungsvermögen und Konsensfähigkeit • sicherer Umgang mit Standardsoftwareanwendungen und PCTechnik • Teilnahme an der Rufbereitschaft des Straßenbaulastträgers • Führerschein der Klasse B und grundsätzliche Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des privaten PKW Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des TVöD. Wir bitten um Zusendung aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse. Die Bewerbungsunterlagen sind bis einschließlich 25.02.2016 zu richten an das Landratsamt Gotha Rechts-/Personalamt 18.-März-Straße 50 99867 Gotha. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Reisekosten und sonstige Bewerbungskosten vom Landratsamt Gotha nicht übernommen werden können und dass wir nur Bewerbungsunterlagen zurück senden, die einen frankierten DIN-A4-Rückumschlag enthalten. Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten und werden die Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens ordnungsgemäß vernichten. gez. Gießmann Landrat Gotha, 26.01.2016 Landratsamt Gotha S t ellen au ssc h r eib u ng Das Landratsamt Gotha schreibt zur alsbaldigen Besetzung befristet zur Vertretung für die Dauer der Beschäftigungsverbote nach dem Mutterschutzgesetz und einer sich ggf. daran anschließenden Elternzeit nachfolgende Stelle aus: „Mitarbeiter/-in Büro- und Schreibdienst“ im Gesundheitsamt Die Tätigkeit umfasst folgende Aufgaben: • Bearbeitung des Posteinganges und -ausganges für das Sachgebiet „Jugendärztlicher, Jugendzahnärztlicher Dienst und Sozialhygienischer Dienst“ • Mitwirkung und Gewährleistung der Koordinierung der Terminplanung und -erfüllung • Mitwirkung bei der organisatorischen Vor- und Nachbereitung von Untersuchungen und Besetzung der Anmeldung bei amtsärztlichen Sprechzeiten und Untersuchungen • Erstellung und Formulierung von Schriftstücken nach Vorlagen, Gedankenpunkten und Diktataufnahmen • Führung von Untersuchungssammellisten und Statistiken • Schriftgut- und Formularverwaltung, Führung und Registratur von Aktenlagen • Mitwirkung bei der Beschaffung und Verwaltung von Verbrauchsmaterial • Vertretung der Amtsleitersekretärin Von dem Bewerber/der Bewerberin werden erwartet: • Ausbildung als Kaufmann/-frau für Büromanagement oder Fachangestellte/r für Bürokommunikation oder eine vergleichbare Ausbildung oder Ausbildung als Medizinische/r Fachangestellte/r • hohes Maß an Einsatzbereitschaft, Flexibilität und Belastbarkeit • Organisations- und Koordinierungsvermögen sowie Kommunikations- und Teamfähigkeit • sicherer Umgang mit Standardsoftwareanwendungen und PCTechnik Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des TVöD. Wir bitten um Übersendung aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse. Die Bewerbungsunterlagen sind bis einschließlich 25.02.2016 zu richten an das Landratsamt Gotha Rechts-/Personalamt 18.-März-Straße 50 99867 Gotha. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass Reisekosten und sonstige Bewerbungskosten vom Landratsamt Gotha nicht übernommen werden können und dass wir nur Bewerbungsunterlagen zurücksenden, die einen frankierten DIN-A4-Rückumschlag enthalten. Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten und werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens diese ordnungsgemäß vernichten. gez. Gießmann Landrat Seite 13 • Hohes Maß an persönlicher Einsatzbereitschaft, Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Gesprächsführungskompetenz, Koordinierungsvermögen und Flexibilität im Umgang mit Bürgern; • Schnelle Auffassungsgabe und sorgfältige selbständige Arbeitsweise; • Interesse und/oder Erfahrung in der Arbeit für Menschen mit Migrationshintergrund sowie generelles Verständnis für soziale Belange; • Sicherer Umgang mit Standardsoftwareanwendungen und PCTechnik; • Wünschenswert sind Grundsprachenkenntnisse in Englisch und eventuell weiteren Fremdsprachen. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des TVöD. Wir bitten um Zusendung aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse. Die Bewerbungsunterlagen sind bis einschließlich 25.02.2016 zu richten an das Landratsamt Gotha Rechts-/Personalamt 18.-März-Straße 50 99867 Gotha. Gotha, 25.01.2016 Landkreis Gotha Stel l e n aussc h r ei b u n g Das Landratsamt Gotha schreibt zur alsbaldigen Besetzung nachfolgende Stelle gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 1 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) zunächst befristet für die Dauer von einem Jahr aus: „Mitarbeiter/-in Krankenhilfe/ Vorbeugende Hilfe“ im Sozialamt, Arbeitsbereich Hilfe für Ausländer/ Gemeinschaftsunterkünfte Die Tätigkeit umfasst die • Gewährung von Leistungen an Flüchtlinge und Asylbewerber nach dem AsylbLG; • Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen und Entscheidung über die Gewährung von Hilfe zur Gesundheit/Krankenhilfe nach Asylbewerberleistungsgesetz und Sozialgesetzbuch XII; • Bewilligung von Hilfen nach dem 3. und 4. Kapitel im SGB XII (Hilfen zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung); • Klärung von Behandlungsnotwendigkeit mit dem Gesundheitsamt; • Erstellung von Kostenübernahmezusagen für Heil- und Hilfsmittel sowie Abrechnung mit Kassenärztlicher Vereinigung bzw. Apotheken; • Wegweisende Hilfestellung zur Inanspruchnahme vorrangiger Leistungsträger bzw. zu Angeboten der sozialen Dienste; • Vorbereitung und Prüfung von Kostenerstattungen, Rückforderungen, Kostenabrechnungen und Rechnungslegungen von Einrichtungen; • Mitwirkung bei der Widerspruchsbearbeitung; • Führung von Hilfestatistiken und Schriftgutverwaltung. Von dem Bewerber / der Bewerberin werden erwartet: • Abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/-r oder vergleichbare Ausbildung; • Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungs- und Zivil- und Haushaltsrecht; • Vertiefte Kenntnisse im AsylbLG sowie dem SGB XII, Sozialhilferichtlinien Thüringen sowie angrenzender Bestimmungen; Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Reisekosten und sonstige Bewerbungskosten vom Landratsamt Gotha nicht übernommen werden können und dass wir nur Bewerbungsunterlagen zurück senden, die einen frankierten DIN-A4-Rückumschlag enthalten. Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten und werden die Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens ordnungsgemäß vernichten. gez. Gießmann Landrat Gotha, 22.01.2016 Landratsamt Gotha S t ellenau ssc h r eib u ng Das Landratsamt Gotha schreibt zur alsbaldigen Besetzung befristet für die Dauer einer Elternzeitvertretung vorerst längstens bis zum 31.01.2017 die nachfolgende Stelle aus: „Verwaltungsprüfer/- in“ im Rechnungsprüfungsamt Die Tätigkeit umfasst folgende Aufgaben: • Prüfung des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens nach den Maßgaben der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) • Prüfung von Jahresrechnungen der Kommunen mit kameraler Verwaltungsbuchführung sowie der Prüfung von Jahresabschlüssen der Kommunen nach dem Thüringer Gesetz über die kommunale Doppik (ThürKDG) und Erstellung der Prüfungsdokumentation • Durchführung örtlicher Kassenprüfungen • Wahrnehmung von Sonderprüfungen nach Prüfplan • Durchführung von Prüfungen nach dem HGrG • Erstellung von Zwischen- und Prüfungsberichten • Beratung der Verwaltung zum Haushaltsvollzug Von dem Bewerber / der Bewerberin werden erwartet: • Laufbahnbefähigung für den gehobenen, nichttechnischen Verwaltungsdienst oder eine vergleichbare Ausbildung • Kenntnisse im Kommunalrecht, insbesondere ThürKO, ThürKDG, ThürKAG, ThürKGG und den daran angrenzenden Bestimmungen • detaillierte Kenntnisse im kameralen und doppischen Rechnungswesen • Einsatzbereitschaft, Selbstorganisation und selbstständige Aufgabenwahrnehmung A u sschrei bu ng en N i c h t a m t l i c h e r Te i l v o m 1 1 . F e b r u a r 2 0 1 6 A u sschrei bu ng en Seite 14 N i c h t a m t l i c h e r Te i l v o m 1 1 . F e b r u a r 2 0 1 6 • Kommunikations- und Beratungskompetenz sowie Kooperationsbereitschaft • ausgeprägte analytische Fähigkeiten und Fähigkeit zur Erkennung von Konfliktpotentialen und zur Konflikthandhabung • Beherrschen der Methodik des partnerschaftlichen Prüferverhaltens • sicherer Umgang mit Standardsoftwareanwendungen und PCTechnik • Führerschein Klasse B und grundsätzliche Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des privaten PKW Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des TVöD. Wir bitten um Übersendung aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse und ggf. Urkunden. Die Bewerbungsunterlagen sind bis einschließlich 25.02.2016 zu richten an das Landratsamt Gotha Rechts-/Personalamt 18.-März-Straße 50 99867 Gotha. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass Reisekosten und sonstige Bewerbungskosten vom Landratsamt Gotha nicht übernommen werden können und dass wir nur Bewerbungsunterlagen zurücksenden, die einen frankierten DIN-A4-Rückumschlag enthalten. Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten und werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens diese ordnungsgemäß vernichten. gez. Gießmann Landrat Gotha, 25.01.2016 O ff e n e s Ver f a h r en Dienstleistungsauftrag Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name; Adresse und Kontaktstelle(n): Offizielle Bezeichnung: Landkreis Gotha vertr.d.d. Landrat Postanschrift: 18.-März-Str. 50 Gotha 99867 Deutschland Kontaktstelle(n): Landratsamt Gotha Telefon: 03621 214 236 Amt für Gebäude- und Straßenmanagement Zu Händen von: Frau Zink / Frau Roth E-Mail: [email protected] Fax: 03621 214 410 Internet-Adresse(n): Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: www.kreis-gth.de Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannte Kontaktstelle Ausschreibungs- u. ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: die oben genannte Kontaktstelle Angebote und Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannte Kontaktstelle I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Lokalbehörde I.3) Haupttätigkeit(en): Allgemeine öffentliche Verwaltung I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: Nein Abschnitt II: Auftragsgegenstand II.1) Beschreibung: II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber Unterhalts- und Grundreinigung in Schulen des Landkreises Gotha II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr.: 14 Hauptausführungsort Landkreis Gotha NUTS-Code DEG0C II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem ✕ ❑ Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens: Unterhalts- und Grundreinigung in Schulen des Landkreises Gotha Berufsschule Gotha West, Sporthalle Gotha West, Berufsschule Sundhausen, Förderschule Lucas-Cranach Standort Breite Gasse, Sporthalle Breite Gasse, Standort WilhelmBock-Str., Sporthalle Wilhelm-Bock, Förderschule Regenbogenschule II.1.6.) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) HauptteilZusatzteil (falls zutreffend) Hauptgegenstand 90911200-8 II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): Ja II.1.8)Lose: Aufteilung des Auftrags in Lose Nein II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein II.2) Menge oder Umfang des Auftrags: II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung: Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein Zahl der möglichen Verlängerungen: oder Spanne von: II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung: Beginn: 01/08/2016 Ende: 31/07/2020 Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1 Bedingungen für den Auftrag: III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweisung auf die maßgeblichen Vorschriften Reinigungsvertrag III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft an die der Auftraggeber vergeben wird Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Nennung eines bevollmächtigten Vertreters für das Vergabeverfahren. III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen Nein III.2)Teilnahmebedingungen: III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufsoder Handelsregister - Eigenerklärung gemäß VOL/A (Bei Auftragserteilung kann die Vergabestelle einzelne Nachweise verlangen.) - Ergänzende Vertragsbedingungen (EVB) zur Tariftreue u. Entgeltgleichheit (§ 10 ThürVgG) - EVB zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§ 11 ThürVgG) - EVB zu Nachunternehmereinsatz, Kontrollen, Sanktionen - Erklärung Bietergemeinschaft (bei Bedarf) - Erklärung des Bieters bei beabsichtigter Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmer (NU) (nur bei Bedarf) - Erklärung des NU (nur bei Bedarf) - Nachunternehmererklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 12 ThürVgG) (nur bei Bedarf) - Nachunternehmererklärung zur Beachtung der ILO Kernarbeitsnormen (§ 12 ThürVgG) (nur bei Bedarf) - Handelsregisterauszug - Referenzliste Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtl. anerkannte Übersetzung beifügen. Seite 15 Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Verfahrensart: IV.1.1)Verfahrensart: Offen IV.2)Zuschlagskriterien IV.2.1) Zuschlagskriterien ❑ Niedrigster Preis oder ✕ ❑ das wirtschaftlichste Angebot in Bezug auf ❑ die nachstehenden Kriterien ✕ ❑ die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen oder der Aufforderung zur Angebotsabgabe aufgeführt sind Das wirtschaftlichste Angebot wird nach 3 Stufen ermittelt: 1. Es wird über alle Bieter der Durchschnitt des angegebenen Leistungswertes für die Raumgruppe A1 gebildet. (=Marktwert) In der Wertung verbleiben die Bieter, die max. 10% nach oben und unten vom Marktwert abweichen. 2. Es wird über alle verbleibenden Bieter nach Schritt 1 der Durchschnitt des angegebenen Stundenverrechnungssatzes gebildet. (=Marktwert) In der Wertung verbleiben die Bieter, die max. 2,5% nach oben und unten vom Marktwert abweichen. 3. Von den verbleibenden Bietern nach Schritt 1 und 2 erhält der mit dem geringsten Preis den Zuschlag. IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: 02/33532/2016 IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben AuftragsNein IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: Tag: 04.05.2016, Uhrzeit: 12 Uhr Kostenpflichtige Unterlagen: Ja 10,00 EUR Zahlungsbedingungen und -weise: Überweisung, Empfänger: Landratsamt Gotha, Bank: Kreissparkasse Gotha, Konto Nr.: 750 100 001, BLZ: 820 520 20, IBAN: DE40 8205 2020 0750 1000 28, BIC: HELADEF1GTH, Verwendungszweck: 01.2110.1501-02/33532/2016, Die Ausschreibungsunterlagen können unter Vorlage des Einzahlungsbeleges abgefordert werden. IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge: Tag: 04.05.2016, Uhrzeit: 12 Uhr IV.3.6)Sprache, in der (denen) Angebote verfasst werden können: Folgende Amtssprache der EU DE IV.3.7) Bindefrist des Angebots: bis 31.07.2016 IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen Nein Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags: Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: Nein VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/ oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: Nein VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/ Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Thüringer Landesverwaltungsamt Referat 250 - Vergabekammer Postanschrift: Weimarplatz 4 Weimar 99423 Deutschland Telefon: +49 (0)361/ 3773 7254 Fax: +49 (0)361/ 3773 7072 VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 107 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften; die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 03.02.2016 IV.2.2 Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronischewird durchgeführt IV.3)Verwaltungsangaben: gez. Gießmann Landrat Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise/Belege für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert vorzulegen. Für Nachauftragnehmer, die bereits im Angebot benannt werden bzw. deren Einsatz zu diesem Zeitpunkt vorgesehen ist, sind die genannten Eignungsnachweise ebenfalls vorzulegen. Den Bietern, Mitgliedern einer Bietergemeinschaft und Nachunternehmern ist es gestattet, auf die Leistungsfähigkeit Dritter zu verweisen, sofern sie nachweisen können, dass sie tatsächlich über die Mittel dieser Dritten, die zur Ausführung des Auftrages erforderlich sind, verfügen. Beizubringende Nachweise dürfen nicht älter als 6 Monate sein. III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge: III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand: Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Nein III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal: Juristische Personen müssen die Namen u. die berufliche Qualifikation der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: Nein Nein Gotha, 28.01.2016 A u sschrei bu ng en N i c h t a m t l i c h e r Te i l v o m 1 1 . F e b r u a r 2 0 1 6 Seite 16 N i c h t a m t l i c h e r Te i l v o m 1 1 . F e b r u a r 2 0 1 6 A u sschrei bu ng en O ff e n e s Ver f a h r en Dienstleistungsauftrag Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name; Adresse und Kontaktstelle(n): Offizielle Bezeichnung: Landkreis Gotha vertr.d.d. Landrat Postanschrift: 18.-März-Str. 50 Gotha 99867 Deutschland Kontaktstelle(n): Landratsamt Gotha Telefon: 03621 214 236 Amt für Gebäude- und Straßenmanagement Zu Händen von: Frau Zink / Frau Roth E-Mail: [email protected] Fax: 03621 214 410 Internet-Adresse(n): Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: www.kreis-gth.de Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannte Kontaktstelle Ausschreibungs- u. ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: die oben genannte Kontaktstelle Angebote und Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannte Kontaktstelle I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Lokalbehörde I.3)Haupttätigkeit(en): Allgemeine öffentliche Verwaltung I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: Nein Abschnitt II: Auftragsgegenstand II.1)Beschreibung: II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber Unterhalts- und Grundreinigung in Schulen des Landkreises Gotha II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr.: 14 Hauptausführungsort Landkreis Gotha NUTS-Code DEG0C II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem ✕ ❑ Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens: Unterhalts- und Grundreinigung in Schulen des Landkreises Gotha Gymnasium Arnoldi, Sporthalle Eisenacher Str., Sporthalle Eschleber Str., Gymnasium Ernestinum, Sporthalle Ernestinum, Gymnasium Gustav-Freytag, Sporthalle Gustav-Freytag, Kooperative Gesamtschule „Herzog-Ernst“, Sporthalle „Herzog-Ernst“ II.1.6.) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) Hauptteil Zusatzteil (falls zutreffend) Hauptgegenstand 90911200-8 II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): Ja II.1.8)Lose: Aufteilung des Auftrags in Lose Nein II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein II.2) II.2.1) II.2.3) II.3) Menge oder Umfang des Auftrags: Gesamtmenge bzw. -umfang: Angaben zur Vertragsverlängerung: Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein Zahl der möglichen Verlängerungen: oder Spanne von: Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung: Beginn: 01/08/2016 Ende: 31/07/2020 Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1 Bedingungen für den Auftrag: III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweisung auf die maßgeblichen Vorschriften Reinigungsvertrag III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft an die der Auftraggeber vergeben wird Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Nennung eines bevollmächtigten Vertreters für das Vergabeverfahren. III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen Nein III.2)Teilnahmebedingungen: III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufsoder Handelsregister - Eigenerklärung gemäß VOL/A (Bei Auftragserteilung kann die Vergabestelle einzelne Nachweise verlangen.) - Ergänzende Vertragsbedingungen (EVB) zur Tariftreue u. Entgeltgleichheit (§ 10 ThürVgG) - EVB zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§ 11 ThürVgG) - EVB zu Nachunternehmereinsatz, Kontrollen, Sanktionen - Erklärung Bietergemeinschaft (bei Bedarf) - Erklärung des Bieters bei beabsichtigter Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmer (NU) (nur bei Bedarf) - Erklärung des NU (nur bei Bedarf) - Nachunternehmererklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 12 ThürVgG) (nur bei Bedarf) - Nachunternehmererklärung zur Beachtung der ILOKernarbeitsnormen (§ 12 ThürVgG) (nur bei Bedarf) -Handelsregisterauszug -Referenzliste Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtl. anerkannte Übersetzung beifügen. Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise/Belege für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert vorzulegen. Für Nachauftragnehmer, die bereits im Angebot benannt werden bzw. deren Einsatz zu diesem Zeitpunkt vorgesehen ist, sind die genannten Eignungsnachweise ebenfalls vorzulegen. Den Bietern, Mitgliedern einer Bietergemeinschaft und Nachunternehmern ist es gestattet, auf die Leistungsfähigkeit Dritter zu verweisen, sofern sie nachweisen können, dass sie tatsächlich über die Mittel dieser Dritten, die zur Ausführung des Auftrages erforderlich sind, verfügen. Beizubringende Nachweise dürfen nicht älter als 6 Monate sein. III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge: III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand: Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Nein III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal: Juristische Personen müssen die Namen u. die berufliche Qualifikation der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: Nein Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Verfahrensart: IV.1.1) Verfahrensart: Offen IV.2)Zuschlagskriterien IV.2.1)Zuschlagskriterien ❑ Niedrigster Preis oder ✕ ❑ das wirtschaftlichste Angebot in Bezug auf ❑ die nachstehenden Kriterien ✕ ❑ die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen oder der Aufforderung zur Angebotsabgabe aufgeführt sind Das wirtschaftlichste Angebot wird nach 3 Stufen ermittelt: 1. Es wird über alle Bieter der Durchschnitt des angegebenen Leistungswertes für die Raumgruppe A1 gebildet. (=Marktwert) In der Wertung verbleiben die Bieter, die max. 10% nach oben und unten vom Marktwert abweichen. 2. Es wird über alle verbleibenden Bieter nach Schritt 1 der Durchschnitt des angegebenen Stundenverrechnungssatzes gebildet. (=Marktwert) In der Wertung verbleiben die Bieter, die max. 2,5% nach oben und unten vom Marktwert abweichen. 3. Von den verbleibenden Bietern nach Schritt 1 und 2 erhält der mit dem geringsten Preis den Zuschlag. IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische wird durchgeführt Nein IV.3)Verwaltungsangaben: IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: 01/33532/2016 IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags Nein IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: Tag: 04.05.2016, Uhrzeit: 12 Uhr Kostenpflichtige Unterlagen: Ja 10,00 EUR Zahlungsbedingungen und -weise: Überweisung, Empfänger: Landratsamt Gotha, Bank: Kreissparkasse Gotha, Konto Nr.: 750 100 001, BLZ: 820 520 20, IBAN: DE40 8205 2020 0750 1000 28, BIC: HELADEF1GTH, Verwendungszweck: 01.2110.1501-01/33532/2016, Die Ausschreibungsunterlagen können unter Vorlage des Einzahlungsbeleges abgefordert werden. IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge: Tag: 04.05.2016, Uhrzeit: 12 Uhr IV.3.6)Sprache, in der (denen) Angebote verfasst werden können: Folgende Amtssprache der EU DE IV.3.7) Bindefrist des Angebots: bis 31.07.2016 IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen Nein 17 Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags: Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: Nein VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: Nein VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/ Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Thüringer Landesverwaltungsamt Referat 250 - Vergabekammer Postanschrift: Weimarplatz 4 Weimar 99423 Deutschland Telefon: +49 (0)361/ 3773 7254 Fax: +49 (0)361/ 3773 7072 VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 107 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften; die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 03.02.2016 gez. Gießmann Landrat Gotha, 28.01.2016 Impressum: Herausgeber: Landkreis Gotha | Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Landrat Konrad Gießmann | Redaktion: Andrea Jäschke, Landratsamt Gotha, Pressestelle, 18.-März-Straße 50, 99867 Gotha, Tel. 03621/214172, Fax 03621/214400, E-Mail: [email protected] | Fotos: Archiv | Gesamtproduktion: Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, 98704 Langewiesen, [email protected], www.wittich.de, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21 / Verlagsleiter: Mirko Reise | Kostenlose Verteilung an alle Haushalte des Landkreises. Der Abonnementpreis beträgt bei Postversand 2,56 € inkl. Porto. Einzelbezug 0,51 € bei Abholung. Das nächste Amtsblatt des Landkreises Gotha erscheint voraussichtlich am 3. März 2016. A u sschrei bu ng en Seite N i c h t a m t l i c h e r Te i l v o m 1 1 . F e b r u a r 2 0 1 6 Seite 18 N i c h t a m t l i c h e r Te i l v o m 1 1 . F e b r u a r 2 0 1 6 Landk rei s ak tu el l 15 0 Bi l d u n g s a n g eb ot e l o c ken im Fr ü h jah r ssemest er Kreisvolkshochschule präsentiert neues Programm Gotha. Ein bunter Strauß von rund 150 Angeboten zur Weiter- und Fortbildung von Erwachsenen lockt ab Ende Februar zum Frühjahrssemester in die Kreisvolkshochschule Gotha. Ab dieser Woche liegen die aktuellen Programmhefte in einer Auflage von 5.000 Exemplaren im Landkreis zur Mitnahme aus. Wer schneller buchen mag, kann das über die Website www.vhs-gotha. de tun. Anmeldeschluss für die Angebote des Frühjahrssemesters ist der 19. Februar. Für Sprachkurse werden Beratungen am 18. und 23. Februar angeboten. Besucher der Kreisvolkshochschule profitieren ab Ende Februar von einem barrierefreien Zugang zur Einrichtung. Seit vergangenem Jahr wurde ein Aufzug an der Eingangsseite errichtet, der kurz vor der Fertigsstellung steht. Zudem wurde der vorbeugende Brandschutz, etwa durch Einbau von entsprechenden Türen und der Neuverlegung von Elektroinstallationen, verbessert. Mittelfristig soll aus dem VHSGebäude ein Verwaltungsstandort werden, während die Bildungseinrichtung perspektivisch ins Gebäude der ehemals städtischen Myconiusschule umzieht. Neue Kurse im Themenbereich Fachbereich Politik, Geschichte, Zeitgeschehen haben unter anderem die Linkshändigkeit im Kleinkindalter oder die Anfertigung der Einkommensteuererklärung zum Gegenstand. Ein Workshop namens „Die Mitte des Lebens- Fluch oder Segen?“ richtet sich an Männer und Frauen, die sich nicht damit abfinden wollen, die zweite Lebenshälfte einfach nur funktionierend abzuarbeiten. Die Förderung der Kreativität und die Vermittlung von Techniken bildet traditionell die Kernkompetenz des Bereiches Kultur, Gestalten, Freizeit. Neu dabei ist das Patchen und Quilten, ein weiterer Bob-RossMalkurs, eine Einführung in die Welt der Farben und ihrer Wahrnehmung sowie ein Beginnerkurs im Line Dance. Pünktlich zum Start des Frühjahrssemesters stellte VHS-Leiterin Heike Strumpf die neue website der Volkshochschule vor. Die große Nachfrage nach Entspannungstechniken spiegelt sich in mehreren Meditations- und Yogakursen wider. Was Hände und Füße über die jeweilige Persönlichkeit aussagen, thematisiert ein weiteres Kursangebot. Drei Kräuterwanderungen sowie gesunde Küche aus anderen Regionen der Welt runden den Bereich ab. Zu den großen Ferien wird es zudem erneut einen Kurs „Fit durch den Sommer mit der VHS“ geben. Die Kenntnisse zur englischen Grammatik können in einem kompakten Wochenendkurs gefestigt und verbessert werden. Für das Italienische und Französische bietet die VHS Konversation und Sprachtraining auf der Niveaustufe A1 an. Für Skandinavien-Fans findet sich ein Einstiegsangebot Norwegisch im Programm; wer gleich drei Sprachen mit einem Kurs kennenlernen Me h r Ab - a l s A n m el d u n g en 2015 Landkreis. Das Gründergeschehen im Landkreis Gotha ist im vergangenen Jahr rückläufig ausgefallen: So wurden in den Städten und Gemeinden exklusive der Residenzstadt Gotha insgesamt 470 Gewerbebetriebe neu angemeldet sowie 513 abgemeldet. Das geht aus der Jahresstatistik der Gewerbebehörde des Landratsamtes hervor. Zu den Geschäftsaufnahmen und -aufgaben kamen weitere 309 Ummeldungen hinzu. Insge- samt existieren im Kreisgebiet außerhalb der Stadt Gotha, die eine eigene Gewerbebehörde unterhält, derzeit 6.564 Betriebe. Inhaltlich bezogen sich die meisten Neuanmeldungen auf IT-Dienstleistungen und Hausmeisterservices im Bereich der Dienstleistungen, auf Autohandel und Internetvertrieb im Bereich des Handels sowie auf Fliesenlegearbeiten, den Einbau genormter Fertigteile sowie Kosmetik und Nageldesign im Handwerk. Der Landkreis bei Facebook Übrigens: Aktuelle Nachrichten aus dem Landkreis können Sie auch via Facebook erhalten: https://www.facebook.com/Landkreis.Gotha will, ist im multilingualen Kurs SpanischFranzösisch-Niederländisch genau richtig, der auch Jugendlichen ab zwölf Jahren offensteht. Der Umgang mit der neuesten Generation des iPhones kann ebenso im Kurs erlernt werden wie die Anwendung des Grafikprogramms Corel Draw X7. Weitere Seminare beziehen sich auf die Abrechnung von Lohn und Gehalt sowie auf rhetorische Kniffe in der Kommunikation zwischen Erziehern und Kindern. Im Bereich der Grundbildung und Schulabschlüsse läuft derzeit für die externen Schüler der Endspurt auf die Abschlussprüfungen zum Ende des Schulhalbjahres. Au sst eller gesucht Landkreis. Im September bietet das Landratsamt Gotha abermals allen interessierten Unternehmen der Region die Chance, Schulabgänger als künftige Azubi zu gewinnen. Für die große Ausbildungsbörse, die am 16. und 17. September 2016 in der Gewerblich-Technischen Berufsschule in der Kindleber Straße 99b in Gotha stattfindet, können sich Aussteller schon jetzt anmelden. Die Ausbildungsbörse wird am Freitag von 10 bis 15 Uhr sowie am Samstag von 9 bis 14 Uhr geöffnet sein. Die Teilnahme ist für heimische Unternehmen und Institutionen komplett kostenfrei. Interessenten melden sich bitte bei Angelika Rösch im Amt für Bauverwaltung und Kreisentwicklung ([email protected] oder unter 03621 214-204). Besonders gefragt sind in diesem Jahr Ausbildungsprofile, die sich auch an Förderschüler richten. Seite N i c h t a m t l i c h e r Te i l v o m 1 1 . F e b r u a r 2 0 1 6 19 Arbeit - Beruf - EDV Freie Plätze an der VHS Politik - Gesellschaft - Umwelt Ansprechpartner: Jan Heinrich (03621 8230-41) Einführung in die Deutsche Gebärdensprache - DGS 1 ab 01.03.16, Di, 18:30 - 20:00 Uhr Kultur - Gestalten - Freizeit Ansprechpartner: Jan Heinrich (03621 8230-41) Einfach Spitze! Klöppeln Grund- und Aufbaukurs ab 01.03.16, Di, 17:30 - 19:00 Uhr Line Dance/Anfängerkurs ab 02.03.16, Mi, 19:30 - 21:00 Uhr Gesundheit Ansprechpartnerin: Heike Strumpf (03621 8230-44) Hatha-Yoga für Einsteiger/-innen ab 29.02.16, Mo, 18:30 - 20:00 Uhr Yoga Übungskurs am Vormittag ab 02.03.16, Mi, 09:00 - 10:30 Uhr Qigong ab 02.03.16, Mi, 17:30 - 18:30 Uhr Sprachen Einzelveranstaltung Ansprechpartnerin: Heike Strumpf (03621 8230-44) Sprachenberatung und Einstufung am 18.02.16, Do, 16:00 - 18:00 Uhr und am 23.02.16, Di, 16:00 - 18:00 Uhr Die Sprachenberatung ist für Sie kostenlos. Wir bitten um telefonische Voranmeldung. Wir bitten um verbindliche Voranmeldung! Chinesisch Schnupperabend am 15.02.16, Mo, 18:30 – 20:00 Uhr Französisch Auffrischungskurs A2 ab 29.02.16, Mo, 17:15 - 18:45 Uhr Spanisch A1.1 (für Anfänger/-innen) ab 01.03.16, Di, 18:00 - 19:30 Uhr Freiwillige Floriansjünger sehr gefragt Landkreis. Erneut oft gefragt waren die Ansprechpartner: Jan Heinrich (03621 8230-41) Windows 10 - Wo finde ich was? ab 29.02.16, Mo, 14:00 - 17:15 Uhr Kosten- und Leistungsrechnung ab 02.03.16, Mi, 17:15 - 20:30 Uhr galt, Flächenbrände zu bekämpfen. Im Rahmen der technischen Hilfeleistungen wurden die Freiwilligen gleich 66-mal zu Einsätzen in Verbindung mit Sturm- oder Wasserschäden gerufen; bei 107 Anforderungen ging es um die Beseitigung von Insekten oder den Umgang mit entlaufenen Tieren. Bei Verkehrsunfällen leisteten die Floriansjünger 128-mal Hilfe. Falsche Alarme kamen ebenfalls vor: Fünfmal wurden die Einsatzkräfte aus nachweislich böswilligen Motiven angefordert (2014: elf); in 76 Fällen (2014: 44) entpuppte sich die Alarmierung aus anderen Gründen als überflüssig. Insgesamt leisteten die Freiwilligen Wehren des Landkreises 2015 bei der Brandbekämpfung und Hilfeleistung 1702 Einsatzstunden. freiwilligen Feuerwehrfrauen und -männer der Region im vergangenen Jahr. Die Statistik des Kreisbrandschutzamts weist - exklusive der städtischen Wehren Gothas - für 2015 nicht weniger als 219 Brandeinsätze aus sowie 466 Anforderungen zur Hilfeleistung, die sich von Unfällen über das Beräumen von Sturmschäden bis hin zur Beseitigung gefährlicher Insekten erstreckt. „Allen Frauen und Männern in den Einsatzabteilungen gebührt großer Dank und breite Anerkennung für ihr ehrenamtliches Engagement im Brandschutz“, sagt Landrat Konrad Gießmann. Schließlich opferten die Feuerwehren Arbeits- und Freizeit für ihre selbstlose Hilfe. Wie unverzichtbar diese ist, lässt sich in Zahlen belegen: Insgesamt 40 Menschen wurden von den Freiwilligen bei Brand- oder Hilfeleistungseinsätzen im vergangenen Jahr gerettet. Von den 219 Brandeinsätzen kristallisierten sich vier (2014: elf) Ereignisse als Großbrände heraus. In Erinnerung geblieben ist vor allem der tragische Stallungsbrand in Wanningsroda, ebenso wie der Wohnhaus- und Scheunenbrand in Eine Bitte aus den Reihen der Floriansjünger überbrachte der Zweite Nauendorf. Zudem Beigeordnete Thomas Fröhlich, der im Ehrenamt auch Vorsitzender des ist vielen Kamera- Stadtfeuerwehrverbands ist: Für den Fall der (Un-)Fälle sollten Autofahden der vergangene rer hinter der Sonnenblende eine aktuelle Rettungskarte für ihr Modell Sommer noch in bereithalten. Die wird von den Herstellern in der Regel auf deren InterErinnerung, als es netseiten zum kostenfreien Download angeboten. *** Nähere Informationen/Anmeldungen sind möglich unter 03621 8230-49 sowie in der Geschäftsstelle des Landratsamtes Gotha, Amt für Bildung, Schulen; ÖPNV, Sport und Kultur, Sachgebiet Kreisvolkshochschule in der Schützenallee 31 (Eingang gegenüber Hohe Straße 37) und auf unserer Webseite: www.vhs-gotha.de. Der Lan d kr eis Go t ha gr at u lier t nac ht r äglic h r ec ht her zlic h zur Eisernen Hochzeit Lisa und Hugo Oßwald aus Leinatal, OT Catterfeld am 3. Februar 2016 Hannelore und Harald Leinhos aus Gotha am 10. Februar 2016 zur Diamantenen Hochzeit Hannelore und Klaus Jakob aus Wangenheim am 13. Januar 2016 Renate und Hans-Joachim Wagner aus Gotha am 27. Januar 2016 Ursula und Fritz Hünefeldt aus Tambach-Dietharz am 4. Februar 2016 Käte und Hans Steinkopf aus Tambach-Dietharz am 4. Februar 2016 zum 106. Geburtstag Charlotte Pfestorf aus Ohrdruf am 30. Januar 2016 Wir wünschen den Jubilaren viel Gesundheit, persönliches Wohlergehen und Gottes Segen. Konrad Gießmann Landrat Landk rei s ak tu el l Norwegisch A1.1 (für Anfänger/-innen) ab 02.03.16, Mi, 18:00 - 19:30 Uhr Seite 20 N i c h t a m t l i c h e r Te i l v o m 1 1 . F e b r u a r 2 0 1 6 Landk rei s ak tu el l Neue Flächen für Windkraftanlagen definiert Künftige Anlagen überwiegend an bestehenden Gebieten orientiert Landkreis. Fünf Eignungsgebiete für die Errichtung von Windkraftanlagen im Landkreis Gotha sieht der Entwurf des neuen Teilplans Wind vor. Das Regelwerk kann ab 7. März im Landratsamt Gotha eingesehen werden; auch Anmerkungen und Stellungnahmen sind möglich. Neben der Erweiterung bestehender Flächen sind auch neue Standorte hinzugekommen, allerdings weitgehend in Ergänzung zu vorhandenen Windradansammlungen. „Mit der bevorstehenden öffentlichen Auslegung ist dem befürchteten Wildwuchs von Windkraftanlagen im Kreisgebiet ein Riegel vorgeschoben worden“, macht der für Kreisentwicklung zuständige Erste Beigeordnete Helmut Marx deutlich. Denn: Im Mai 2015 wurde der bisherige Teilplan Windkraft vom Oberverwaltungsgericht für nichtig erklärt. Damit entstand eine Regelungslücke, die nun wieder geschlossen wird. Marx: „Damit hat die Planungsgemeinschaft, sprich: die Region selbst, bei der Raumordnung wieder das Heft des Handelns in der Hand.“ Denn außerhalb von Eignungsgebieten ist hernach die Errichtung von Windkraftanlagen nicht möglich. Folgende Gebiete sieht der Entwurf nun vor: Der bestehende Windpark zwischen Wangenheim, Hochheim, Westhausen und Ballstädt - insgesamt 573 Hektar - bleibt die größte Konzentration im Landkreis Gotha. Bislang stehen dort 53 Anlagen; die dort erzielten Windgeschwindigkeiten liegen zwischen sechs und sieben Metern pro Sekunde (so genannte Windhöffigkeit). Erweitert wird der bestehende Standort nahe des Hörsel-Ortsteils Teutleben, wo bislang acht Windräder stehen, in nordwestlicher Richtung bis auf Mechterstädter Flur. Insgesamt beträgt die Fläche dieses Eigungsgebiets dann 125 Hektar, die Windhöffigkeit kommt an die Wangenheim-Ballstädter Werte heran. Neu hinzugekommen sind nördlich von Dachwig und Döllstädt 36 Hektar, die als Verlängerung des Windparks auf dem Vargulaer Hügel bei Herbsleben anzusehen sind. Und auch in der Nesse-Apfelstädt-Gemeinde wird nördlich des Ortsteils Ingersleben die Verbindung zu den bestehenden Windkraftanlagen auf Frienstedter Flur gezogen - was insgesamt 80 Hektar ausmacht. Anknüpfen an ein bestehendes Gebiet im Wartburgkreis soll zudem die Ausweisung von 25 Hektar Fläche nordwestlich von Brüheim, wo eine Windhöffigkeit bis 6,6 m/s vorliegt. „Die Definition möglicher Flächen ist in einem langen Prozess des Ausschließens zustande gekommen“, erklärt Kreisbeigeordneter Helmut Marx. Neben den so genannten harten Ausschlusskriterien wie den Naturschutzgebieten zählten auch weiche Faktoren wie der Abstand zu Siedlungsgebieten dazu. „Legt man die Karten der Tabuzonen übereinander, kommt man letztlich auf die jetzt benannten Areale“, so Marx. Die im Entwurf enthaltenen Flächen sum- mieren sich auf rund 840 Hektar, was knapp 0,9 % der Landkreisfläche entspricht. Derzeit stehen noch weitere Windkraftanlagen außerhalb der für die Zukunft benannten Zonen. Sofern die Gebietskulisse des Entwurfs nicht verändert wird, gäbe es für diese Anlagen auch keine Chance auf Repowering, also die Erneuerung, nach Auslaufen ihres Lebenszyklus‘. Der Entwurf des neuen Teilplans Windenergie kann vom 7. März bis einschließlich 10. Mai 2016 von Interessenten eingesehen werden. Die Unterlagen liegen im Landratsamt Gotha, 18.-März-Str. 50, im Raum 210 (Büro des Ersten Beigeordneten) während der Sprechzeiten (Mo., Mi., Do., Fr. 9-12 Uhr, Di. u. Do. 13-17 Uhr) für jedermann zur Einsichtnahme aus. Anregungen und Einwände können schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Ferner nimmt die Planungsstelle Mittelthüringen die Hinweise auch per E-Mail entgegen: [email protected]. Verabschiedet in den Ruhestand hat sich zum Monatsende Januar der langjährige Leiter der Gewerblich-technischen berufsbildenden Schulen in Gotha, Roland Rische (l.). Auf dem Bild ist er gemeinsam mit seinem Stellvertreter Reinhard Schenk, der den Staffelstab noch bis zum Sommer übernimmt, beim Spatenstich der inzwischen fertig gestellten Sporthalle zu sehen.