Öffentliche Ausschreibung

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Öffentliche Ausschreibung
Öffentliche Ausschreibung
Auftrag zur Durchführung der Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen eines Projektes
Auftraggeber:
pro familia Bundesverband e.V., Stresemannallee 3, 60596 Frankfurt am Main
Jutta Güldenpfennig, Bundesgeschäftsführerin
www.profamilia.de
Kontakt für fachliche Auskünfte und formale Fragen:
pro familia Bundesverband, Stresemannallee 3, 60596 Frankfurt am Main
Projektleitung „Zugang zu verschreibungspflichtigen Verhütungsmitteln“
Alexandra Ommert, [email protected], Tel. 069-2695779-16
Art des Unternehmens:
Fachverband, gemeinnütziger Verein, Vereinsregister VR 5685
Art und Umfang der Leistungen:
Der pro familia Bundesverband beabsichtigt im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung die
Vergabe eines Auftrags zur Konzeption und Durchführung der Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen des
dreijährigen Projektes „Zugang zu verschreibungspflichtigen Verhütungsmitteln. Kostenübernahme,
Informationen und Beratung für Frauen mit Anspruch auf Sozialleistungen“.
Auftragsdauer bzw. Fristen zur Durchführung des Auftrags
Beginn: 01.10.2016
Ende: 30.09.2019
Aufteilung in Lose:
Keine Aufteilung in Lose
Ablauf der Angebotsfrist:
Das Angebot muss bis zum 26.09.2016 bei pro familia eingegangen sein. Der geschlossene Umschlag
ist wie folgt zu beschriften:
Nicht öffnen – enthält Angebot Öffentlichkeitsarbeit
pro familia Bundesverband e.V.
Projektleitung „Zugang zu verschreibungspflichtigen Verhütungsmitteln“
Stresemannallee 3
60596 Frankfurt am Main
Mit dem Angebot sind alle geforderten Unterlagen unterschrieben einzureichen. Die Vergabe- und
Vertragsunterlagen sind hiermit vollständig veröffentlicht. Weitere Unterlagen werden nicht
verschickt.
Die Bindefrist endet am 30.9.2019.
Vergabe- und Vertragsunterlagen:
Anlage 1: Leistungsbeschreibung
Anlage 2: Auftragsbedingungen pro familia
Anlage 3: Ehrenwörtliche Erklärung
Veröffentlicht am: 12.9.2016 unter www.profamilia.de, Hessische Ausschreibungsdatenbank www.had.de und
www.bund.de
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Anlage 1: Leistungsbeschreibung
A) Auftragsgegenstand und allgemeiner Hintergrund der Ausschreibung
pro familia engagiert sich für sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte. Unter dem Dach des
pro familia Bundesverbands befinden sich 16 selbstständige Landesverbände mit 180
Beratungsstellen.
Der pro familia Bundesverband bereitet ein 3-jähriges Projekt „Zugang zu verschreibungspflichtigen
Verhütungsmitteln. Kostenübernahme, Informationen und Beratung für Frauen mit Anspruch auf
Sozialleistungen“ vor, an dem sieben lokale pro familia Beratungsstellen beteiligt sein werden. Sie
werden Zugänge zu Kostenübernahmen für berechtigte Frauen ermöglichen, Beratungen
durchführen und mit Arztpraxen und Apotheken zusammenarbeiten. Die Projektleitung
veröffentlicht Fachinformationen, führt Fachveranstaltungen durch und betreut eine Internetseite.
Alle Angebote sollen mit Unterstützung von Öffentlichkeitsarbeit bekannt gemacht und erklärt
werden.
Die Agentur für Öffentlichkeitsarbeit berät und entwickelt in enger Kooperation mit der
Projektleitung das Konzept und die wesentlichen Bestandteile für die Kommunikation. Es sind hierbei
unterschiedliche Zielgruppen anzusprechen: Klientinnen, Arztpraxen, Apotheken und Institutionen,
die Frauen mit wenig Geld und im Alter zwischen 20 und 50 Jahren erreichen (Multiplikatoren). Die
Bestandteile der Öffentlichkeitsarbeit müssen teils mehrsprachig gestaltet sein. Sie müssen die
Sensibilität und Intimität der Themen Sexualität, Familienplanung und Armut berücksichtigen. Sie
sollen die Rechte der Klientinnen achten und stärken. Es sind das Corporate Design von pro familia,
Anforderungen der leichten Verstehbarkeit und Diskriminierungs-, Migrations- und Kultursensibilität
zu berücksichtigen.
Ggfs. können weitere Bestandteile notwendig werden, wenn evaluierende Maßnahmen
zeigen, dass mit diesen Bestandteilen die Projektziele nicht erreicht werden können.
Es wird im Folgenden angegeben, wann die Bestandteile verfügbar sein müssen.
Die Öffentlichkeitsarbeit begleitet das Projekt über die gesamte Projektlaufzeit.
B) Umfang der Arbeiten
Im Einzelnen besteht diese Aufgabe aus folgenden Bestandteilen:
1. Beratung zu und Konzeption der Öffentlichkeitsarbeit für die Kommunikation des Projektes
an verschiedene Zielgruppen.
2. Leitung eines eintägigen Workshops zur Konzeption der Öffentlichkeitsarbeit (Oktober 2016)
3. Entwicklung von Projektname und Logo (November 2016)
4. Entwicklung von Kontaktkärtchen mit Kontaktdaten [Zielgruppen: Arztpraxen und
Apotheken, Ratsuchende] (November 2016)
5. Werbeschreiben an institutionelle Kooperationspartner [für Arztpraxen, Apotheken,
Sozialämter, Jobcenter etc., ggfs. mit Flowchart] (November 2016)
6. PowerPoint zur Präsentation des Angebotes bei Multiplikatoren mit Grafiken zu relevanten
Projektbausteinen [bspw. Flowchart zum Ablauf Kostenübernahme, Übersichtsgrafik zur
Illustration notwendiger Papiere] (November 2016)
7. Pressemeldungen [lokal und überregional einsetzbar] (Dezember 2016)
8. Plakat deutsch [zur Bewerbung des Angebots] (Dezember 2016)
9. Plakat Mehrsprachenversion [zur Bewerbung des Angebots] (Dezember 2016)
10. Faltblatt: mehrsprachige Informationen in ca. 10 Sprachen [z.B. 6-seitiges Faltblatt] (Februar
2017)
11. Leitfaden für Projektmitarbeiterinnen [z.B. 10-seitige Broschüre mit 5 Grafiken zur
Illustration der Inhalte] (2017)
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12. Leitfaden für Multiplikatoren/-innen für die Bewerbung des Angebotes [z.B. 6-seitiges
Faltblatt mit 3 Grafiken] (2017)
13. Rollup zur Bewerbung des Angebotes mit Logo und Motiv des Angebots (2017)
14. Projektleitung zur Konzeption einer Internetseite [in deutscher und englischer Sprache],
(Dezember 2016)
15. Programmierung einer Internetseite (Dezember 2016)
16. Kurzer Informationsfilm, leicht verstehbar (Dezember 2016)
Bei Druckerzeugnissen gehört zur Aufgabe, die Druckdaten zu erstellen und die Abwicklung mit der
Druckerei durchzuführen. pro familia erhält das pdf-Dokument (Web), Cover-Abbildungen in 300 dpi
sowie 70 dpi sowie das offene Indesign-Dokument mit allen Links und Einstellungen. (Nutzungsrecht
siehe Auftragsbedingungen.)
C) Zeitlicher Ablauf
Die Öffentlichkeitsarbeit startet am 1.10.2016 und endet am 30.9.2019. Ein großer Teil der Aufgaben
muss in den ersten Monaten und teils noch 2016 erbracht werden (siehe Leistungsbeschreibung).
D) Zahlungsmodalitäten
Die Zahlung erfolgt nach Rechnungsstellung des Auftragnehmers.
E) Qualitätskontrolle
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Zusammenarbeit mit der Projektleitung beim pro familia
Bundesverband. pro familia behält sich das Recht vor, die Qualität der erbrachten Dienstleistungen
während der gesamten Vertragslaufzeit jederzeit selbst zu prüfen oder durch von ihr benannte
Einrichtungen / Firmen prüfen zu lassen.
F) Vertraglicher Rahmen
Das Angebot des Bieters entsprechend der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) ist vollwertiger
Vertragsbestandteil. Die Leistungsbeschreibung geht dem Angebot vor.
Die Auftragsbedingungen des pro familia Bundesverbands sind integraler Bestandteil der
Auftragserteilung. Der Auftragnehmer haftet in jeder Hinsicht (technisch, wirtschaftlich, finanziell
und rechtlich) für den mit dem pro familia Bundesverband abgeschlossenen Vertrag.
G) Fachliche Leistungsfähigkeit / Angebot
Das Angebot muss Folgendes enthalten:
 Beschreibung der Arbeiten wie unter B) ausgeführt mit Hinweisen auf das geplante Vorgehen
und ggfs. Identifizierung möglicher Schwierigkeiten
 Arbeits- und Terminplanung mit geschätztem Arbeitsumfang
 Vollständige Kostenschätzung der Honorare, Arbeitsmittel und Hard- und Software, die im
Zusammenhang mit den einzelnen Arbeiten anfallen. Wenn möglich fügen Sie bitte
Informationen bei, wie die Kostenschätzungen von Ihnen berechnet werden.
 Referenzen und Kundenerfahrungen (z.B. Referenzen mit Aufträgen mit sensiblen Themen
oder Referenzen mit Aufträgen in sozialen bzw. sozialpolitischen Nonprofit-Bereichen)
 Bitte geben Sie an, ob Sie Kunden haben, die gewerbsmäßig Verhütungsmittel vertreiben.
 Angaben zum Zeitraum der Gültigkeit des Angebots
 Informationen über das Projektteam bzw. Projektmitarbeitende
 Kontaktdaten der Ansprechpartner mit Firmensitz, Kontoverbindung und ggfs. UStIdentifikationsnummer
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H) Ausschlusskriterien
1. Von der Auftragsvergabe ausgeschlossen werden Bieter, wenn Ausschlussgründe nach § 6
Abs. 5 VOL/A bzw. § 6 Abs. 4 EG VOL/A und § 6 Abs. 6 EG VOL/A vorliegen.
2. Die Bieter müssen nachweisen, dass keiner dieser Ausschlussgründe zutrifft. Die Bieter
reichen eine ordnungsgemäß unterzeichnete und mit Datum versehene Ehrenwörtliche
Erklärung ein, in der sie versichern, dass sie sich nicht in einer der oben genannten
Situationen befinden. (Siehe dazu Anlage 3 mit Erläuterungen der genannten Paragraphen.)
I) Termine:
Ende der Angebotsfrist:
Ende der Bindefrist:
Beginn der Leistungsfrist:
Ende der Leistungsfrist:
26.09.2016, 10.00 Uhr
30.09.2019
01.10.2016
30.09.2019
J) Bewertungskriterien und Gewichtung
40% Preis
30% Referenzen und Erfahrungen
20% Zeitplanung (Leistungsfähigkeit im Hinblick auf Zeitrahmen)
10% Qualität der Beschreibung der Dienstleistungen
K) Einzureichendes Angebot
Das Angebot ist entsprechend der Leistungsbeschreibung aufzubauen und hat alle
Leistungsmerkmale zu enthalten. Das Angebot ist in Deutsch zu verfassen, zu datieren und zu
unterzeichnen.
Der Bieter hat sich bei der Gestaltung seines Angebots an die in der Leistungsbeschreibung
vorgegebene Struktur und geforderten Angaben zu halten. Zu jedem Punkt sind zweifelsfreie
Angaben zu machen. Das Angebot muss eine Liste sämtlicher eingereichter Unterlagen enthalten.
Das Angebot ist beim pro familia Bundesverband mit allen in der Leistungsbeschreibung
aufgeführten Elementen in schriftlicher Fassung einzureichen (auf dem Postweg oder persönlich).
Das Angebot muss bis 26.09.2016, 10.00 Uhr beim pro familia Bundesverband eingegangen sein.
Der verschlossene Umschlag ist wie folgt zu beschriften:
Nicht öffnen – enthält Angebot Öffentlichkeitsarbeit
pro familia Bundesverband e.V.
Projektleitung „Zugang zu verschreibungspflichtigen Verhütungsmitteln“
Stresemannallee 3
60596 Frankfurt am Main
Beachten Sie bitte, dass Ihr Angebot zu allen aufgeführten Punkten Angaben enthält.
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Anlage 2
Auftragsbedingungen
pro familia Bundesverband, Stresemannallee 3, 60596 Frankfurt am Main
§ 1 Leistungen
Der Auftraggeber ist berechtigt, sich jederzeit über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung zu
unterrichten. Der Auftragnehmer wird die Arbeiten/Lieferung/Leistung unter Zugrundelegung des
neuesten Erkenntnisstandes von Methoden, Technik etc. durchführen. Er gewährleistet die
sachgerechte Sorgfalt.
§ 2 Kosten
Mögliche Fremdaufträge werden aus dem vereinbarten Preis gedeckt. Mit dem gezahlten Preis sind
alle Ansprüche abgegolten.
§ 3 Versteuerung/Sozialversicherung
Die Pflicht zur Versteuerung sowie gegebenenfalls zur Sozialversicherung obliegt dem
Auftragnehmer.
§ 4 Sonderleistungen
Nachträglich vom Auftraggeber geforderte Leistungen werden nach näherer Vereinbarung gesondert
vergütet.
§ 5 Kostenprüfung
Kostenprüfungen können auch während der Laufzeit des Auftrages vorgenommen werden. Der
Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber oder dessen Beauftragten alle Prüfungsrechte ein, die nach
der VOPR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (VPÖA) vom 21.11.1953 in der jeweils
gültigen Fassung zulässig sind.
§ 6 VOL/B und VPÖA
Soweit in diesen Auftragsbedingungen nichts anderes geregelt ist, gelten die "Allgemeinen
Bedingungen für die Ausführung von Leistungen (Teil B der Verdingungsordnung für Leistungen
-VOL-)" sowie die "VO PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (VPÖA) vom 21.11.1953"
in der jeweils gültigen Fassung.
§ 7 Abnahme
Die Arbeit/Lieferung/Leistung wird von einem Beauftragten, in der Regel ein/e Beschäftigte/r des
Auftraggebers, abgenommen. Erst nach der Abnahme beginnt die Zahlungsfrist für die vereinbarte
Vergütung.
§ 8 Verschwiegenheitsverpflichtung und Nutzungsrechte
1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle ihm bekannt gewordenen oder bekannt
werdenden geschäftlichen und internen Angelegenheiten – auch über das Ende dieses
Vertrags hinaus – strengstes Stillschweigen zu bewahren.
2. Der Auftragnehmer wird die ihm übergebenen Geschäfts- und sonstigen Unterlagen
sorgfältig verwahren, vor Einsichtnahme Dritter schützen und auf Verlangen nach Ende des
Vertragsverhältnisses unverzüglich an den pro familia Bundesverband zurückgeben.
Dem Auftragnehmer steht kein Zurückbehaltungsrecht zu.
3. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber das ausschließliche, räumlich, zeitlich sowie
inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrecht an allen urheberrechtlich geschützten
Arbeitsergebnissen ein. Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere die in §§ 15 und 88 UrhG
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genannten Nutzungsarten sowie die Einwilligung in die Veröffentlichung und Verwertung von
Bearbeitungen. Soweit er Dritte mit Arbeiten betraut, muss sich der Auftragnehmer von dem
Dritten gleichfalls vertraglich das ausschließliche Nutzungsrecht in dem in den Sätzen 1 und 2
bezeichneten Sinne einräumen lassen. Der Auftragnehmer versichert, dass er allein
berechtigt ist, über das Urheberrecht an seinen Arbeitsergebnissen zu verfügen und dass er
bisher keine der Rechtseinräumung dieses Vertrages entgegenstehende Verfügung getroffen
hat. Er stellt den Auftraggeber insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
4. Mitteilungen an die Presse oder die Öffentlichkeit über Thema, Inhalt, Ergebnisse oder
sonstige Einzelheiten der von dem Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sowie jede
sonstige Öffentlichkeitsarbeit in Zusammenhang mit der Auftragserteilung sind allein dem
Auftraggeber vorbehalten.
1.
2.
3.
4.
5.
§ 9 Kündigung
Auftraggeber und Auftragnehmer können den Vertrag auch aus wichtigem Grund kündigen.
Als wichtige Gründe kommen insbesondere in Betracht:
a) Erheblicher Dissens über Gestaltung und Durchführung des Auftrages, der eine
weitere Zusammenarbeit unmöglich macht;
b) Leistungsverzug von mehr als zwei Monaten.
Wird aus einem Grund gekündigt, den der Auftragnehmer zu vertreten hat, so steht ihm nur
anteilige Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen zu, soweit diese Leistungen für
den Auftraggeber verwertbar sind.
Wird aus einem Grund gekündigt, den weder der Auftraggeber noch der Auftragnehmer zu
vertreten hat, so steht dem Auftragnehmer die Vergütung für die bis zur Kündigung
geleistete Arbeit zuzüglich der Aufwendungen zu, die ihm aufgrund des Vertragsverhältnisses
erwachsen.
Die bis zum Kündigungszeitpunkt vorliegenden Arbeitsergebnisse einschl. etwaiger
Nutzungsrechte stehen dem Auftraggeber zu (vgl. § 8 (3) ebenda).
Die Regelungen in § 9 VOL/B bleiben hiervon unberührt.
§ 10 Haftungsausschluss
Der Auftraggeber darf aufgrund dieses Vertrages Dritten gegenüber nicht verpflichtet werden.
Jede Haftung des Auftraggebers gegenüber Dritten für Schäden aller Art aus der Durchführung des
Auftrages ist ausgeschlossen.
§ 11 Datenschutz
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten.
Falls der Vertragsgegenstand auch die Bearbeitung personenbezogener Daten beinhaltet,
verpflichten Sie sich durch Annahme des Auftrages zur Wahrung des Datengeheimnisses nach § 5
BDSG. Es ist Ihnen nach dieser Vorschrift untersagt, unbefugt personenbezogene Daten zu erheben,
zu verarbeiten oder zu nutzen. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung Ihrer Tätigkeit
fort. Verstöße gegen das Datengeheimnis können nach §§ 44, 43 Absatz 2 BDSG sowie nach anderen
Strafvorschriften mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden.
§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.
§ 13 Schlussbestimmung
Jegliche Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages werden nur wirksam, wenn sie schriftlich
abgeschlossen oder schriftlich wechselseitig bestätigt worden ist. Sollten einzelne Bestimmungen
dieses Vertrages unwirksam werden, soll hiervon die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht
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berührt werden. Vielmehr werden beide Parteien bemüht sein, eine wirksame Bestimmung durch
eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ziel am nächsten kommt.
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Anlage 3
Ehrenwörtliche Erklärung
Firma/Unternehmen:
Vor- und Zuname:
Straße:
PLZ, Ort:
Telefon: Fax:
E-Mail:
I.
II.
Hiermit wird erklärt, dass die Ausschlussgründe nach § 6 Abs. 5 VOL/A (siehe
Anlage) bzw. § 6 Abs. 4 EG VOL/A und § 6 Abs. 6 EG VOL/A (siehe Anlage) zur
Kenntnis genommen wurden und diese für den Bieter nicht vorliegen.
Sollten Unterauftragnehmer zugelassen und beauftragt werden, so wird
gewährleistet, dass auch bei diesen die unter I. genannten Ausschlussgründe
nicht vorliegen.
_________________________________________
Ort, Datum
_________________________________________
Vor- und Zuname
_________________________________________
Unterschrift
8
Anlage zur ehrenwörtlichen Erklärung nach der Vergabe- und Vertragsordnung für
Leistungen Teil A (VOL/A)
Diese Seite muss nicht eingereicht werden.
§ 6 Abs. 5 VOL/A
Von der Teilnahme am Wettbewerb können Bewerber ausgeschlossen werden,
a) über deren Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches
Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse
abgelehnt worden ist,
b) die sich in Liquidation befinden,
c) die nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit
als Bewerber infrage stellt,
d) die ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge
zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß erfüllt haben,
e) die im Vergabeverfahren unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Eignung
abgegeben haben.
§ 6 EG Abs. 4 VOL/A
Ein Unternehmen ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen
Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine
Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist
wegen:
a) § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des
Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des
Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b) § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter
Vermögenswerte),
c) § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt
der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den
Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
d) § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen
den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die
von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
e) § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des
EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler
Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes
und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die
Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung
ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
Geschäftsverkehr) oder
g) § 370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur
Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen
(MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen
Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen
Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende
Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem
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Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte
selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden
gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf
das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten
Person vorliegt.
§ 6 EG Abs. 6 VOL/A
Von der Teilnahme am Wettbewerb können Bewerber ausgeschlossen werden,
a) über deren Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches
Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse
abgelehnt worden ist,
b) die sich in Liquidation befinden,
c) die nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit
als Bewerber infrage stellt,
d) die ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge
zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß erfüllt haben,
e) die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre
Eignung abgegeben haben.
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