www.schloss-nedaschuetz.de * www.partyservice

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www.schloss-nedaschuetz.de * www.partyservice
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
1.
Geltung der allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen:
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen von Schloss Nedaschütz und Partyservice
Bautzen, Nedaschütz 1, 02633 Göda, vertreten durch den Inhaber FTG GmbH; Geschäftsführer Jan A. Fichte, ( im Folgenden: FTG) und werden
mit Auftragserteilung, spätestens bei Anlieferung als ausschließlich maßgeblich anerkannt. Diese gelten somit auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2.
Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend, es sei denn, aus der Auftragsbestätigung ergibt sich etwas anderes. Die Angebote von FTG umfassen alle
Bereiche von Partyservice- oder Cateringleistungen. Durch ein Partnerunternehmen kann Geschirr, Gläser und Bestecke sowie sonstige
Ausrüstungen und weitere Dienstleistungen für Partyservice oder Catering auf Wunsch durch diese zur Verfügung gestellt werden. Dafür gelten
besondere Bedingungen für den Ausleihdienst und die entsprechende Preisliste dieser externen Firma. Die in allen Angeboten oder
Vereinbarungen festgelegten Preise sind maßgebend für höchstens 2 Wochen und gelten bei Auftragsbestätigung oder Anlieferung verbindlich.
Das Recht, die Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Bestellung unvorhergesehene Kostenerhöhungen wie z. B. Treibstoff- oder
Rohstofferhöhungen auftreten, bleibt ausdrücklich vorbehalten. Diese werden dem Käufer auf Verlangen nachgewiesen.
Es gilt ein Auftragswert in Höhe von EUR 100,00 (zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer) als Mindestbestellwert. Wird dieser Mindestbestellwert nicht erreicht, kann ein Zuschlag bis zur Kostendeckung berechnet werden. Die bei Bestellung festgelegte zu versorgende
Personenzahl ist verbindlich. Eine Erhöhung der Personen ist spätestens 48 Stunden vor Auslieferung mitzuteilen und wird dann zusätzlich
berechnet. Eine Verringerung der Personenzahl ist ab Auftragsbestätigung nicht mehr möglich. Wird ein bereits erteilter Auftrag vor Beginn der
Veranstaltung oder der Lieferung abgesagt, wird eine Stornogebühr für entstandene Kosten und Waren berechnet. Grundsätzlich können
Vereinbarungen getroffen werden, welche der Schriftform bedürfen und vom Auftragnehmer zu bestätigen sind. Bei länger geplanten und
bestellten Veranstaltungen ab ca. 30 Personen kann eine Debitrechnung vorab über max. 50 % der bestellten Gesamtleistungen gestellt oder eine
Kaution verlangt werden. Sollte ein angefordertes Angebot nicht zum Auftrag führen, kann die komplette Erstellung des Angebotes
z. Bsp. Menü, Buffet, Konzeption und weiteren Dienstleistungen durch FTG in Rechnung gestellt werden!
3.
Zahlungsbedingungen
Lieferungen bis zu einem Gesamtrechnungsbetrag von EUR 100,00 sind sofort bei Lieferung in bar fällig. Bei Neukunden kann eine Sicherheitsgebühr erhoben werden, die bei Rechnungslegung vergütet wird. Zahlungsmöglichkeiten sind Bargeld oder per Rechnung. Der gesamte
Rechnungsbetrag ist spätestens 7 Tage nach Rechnungseingang oder nach Vereinbarung fällig. Nach diesem Zeitpunkt, spätestens nach insgesamt
30 Tagen gemäß BGB entstehen Verzugs- und Fälligkeitszinsen im Sinne des § 353 HGB welche mit 5 v. H. über dem entsprechenden Leitzins
der EZB berechnet werden. Bei verschuldeter Nichteinlösung von Lastschriften, Schecks oder Wechseln tritt der Zahlungsverzug sofort ein.
Grundsätzlich (auch bei Zahlung in bar oder Überweisung unter 7 Tagen) wird kein Skonto oder anderer Abzug gewährt!
Die Mahngebühren betragen EUR 10,00 für jede Anmahnung einer Rechnung. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
4.
Gewährleistung / Mängel
Verzugszeiten bei Anlieferung durch höhere Gewalt (z. Bsp. Stau o. ä.) sind vom Kunden bis ca. 30 Minuten akzeptiert und gelten nicht als
Mangel. Der Kunde hat die gelieferte Ware / Dienstleistung bei deren Eingang oder Empfang auf Mängel im Hinblick auf ihre Beschaffenheit
und Menge unverzüglich zu untersuchen. Beanstandungen sind sofort dem ausliefernden Personal, welches zur Entgegennahme berechtigt ist,
anzuzeigen und auf geeigneter Weise zu protokollieren und gegenzuzeichnen. Dies betrifft im Besonderen alle frisch zubereiteten Speisen, Getränke und leicht verderblichen Waren. Werden diese Bedingungen und Fristen nicht eingehalten, bestehen keine Gewährleistungsansprüche oder
andere Schadensersatzansprüche an FTG. Ist die Lieferung oder der Gegenstand unvollständig oder hat nicht die vereinbarte Beschaffenheit oder
eignet sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder die Verwendung allgemein oder haben diese nicht die Eigenschaften, die den
Käufer oder Kunden nach den öffentlichen Äußerungen von FTG erwarten kann, leistet FTG grundsätzlich Nacherfüllung durch Nachlieferung
einer mangelfreien Sache. Sollte trotz ausreichender Kalkulation, welche auf Erfahrungs- und Lehrbuchwerten beruhen, die gelieferte Ware nicht
ausreichen, so kann FTG auf einen geeigneten Nachweis des Kunden über die bestellte Personenzahl, verkaufte Karten, Zählung der Personen
oder Ähnliches bestehen! Darüber hinausgehende Schadensersatzforderungen sind ausgeschlossen. Der Gebrauch von sämtlichen
Warmhaltegeräten mit offenem Feuer (Brenndosen) oder elektrischer Energie unterliegt ausschließlich dem Kunden auf eigene Gefahr. FTG
übernimmt bei möglichen Brand- oder anderen Schäden keinerlei Haftung! Der Kunde bestätigt die ordnungsgemäße Einweisung und
Handhabung von zur Verfügung gestellten Gegenständen oder technischen Geräten.
5.
Eigentumsvorbehalt
Sämtliche gelieferten Waren (Vorbehaltswaren) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus den einmaligen oder laufenden
Geschäftsverbindungen, sowie etwaiger Nebenforderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Eigentum von FTG. Bei Zugriffen Dritter
( insbesondere Gerichtsvollzieher ) auf die Vorbehaltsware wird der Käufer / Kunde auf das Eigentum von FTG hinweisen und FTG unverzüglich
benachrichtigen, damit diese ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, FTG die in dem Zusammenhang
entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers
( im Besonderen bei Zahlungsverzug ) ist FTG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen. Wenn nach
Ende der Veranstaltung Ausrüstungen oder Weiteres fehlen, so sind diese Dingen vom Kunden unverlangt herauszugeben, anderenfalls werden
diese Fehlpositionen zum Ersatzpreis berechnet!
6.
Datenschutz
Gemäß § 33 BDSG weist FTG darauf hin, daß für diesen Vertrag personenbezogene Daten nur in dem Umfang erhoben und in maschinenlesbarer
Form gespeichert werden, der erforderlich ist, um dieses Vertragsverhältnis einzugehen, ggf. zu ändern und durchzuführen.
Auf Verlagen des Käufers / Kunden kann dieser jederzeit Auskunft über Umfang und Zweck der Datenverarbeitung und weitere Empfänger der
Daten verlangen. Der Auftraggeber (Käufer / Kunde) willigt ein, dass sein Name und ggf. Logo als Referenzkunde in Beratungsmappen oder auf
den Internetseiten von FTG genannt sowie verlinkt werden darf. Private Auftraggeber werden nicht in Werbungen genannt.
7.
Schlussbestimmungen
Für diese und in Zusammenhang stehende Geschäftsbedingungen, sowie die gesamte Rechtsbeziehungen zwischen FTG und dem Käufer / Kunde
gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Andere Bestimmungen finden keine Anwendung. Eine Aufrechnung oder
Abtretung von Forderungen des Käufers / Kunden gegen FTG ist ausdrücklich nicht gestattet. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist
Bautzen. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
8.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder
werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Stand: 1. Januar 2013
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