Effertz TVöD-Jahrbuch Kommunen 2015 1. Aufl., 1408 Seiten EUR
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Effertz TVöD-Jahrbuch Kommunen 2015 1. Aufl., 1408 Seiten EUR
Rezension Effertz TVöD-Jahrbuch Kommunen 2015 1. Aufl., 1408 Seiten EUR 24,95 ISBN 978-3-8029-7935-4 Walhalla Verlag, Regensburg In seinem aktualisierten Jahrbuch stellt der Autor das aktuelle Tarifrecht der Kommunen in gewohnter Weise übersichtlich und prägnant dar. In 5 Abschnitten werden die einschlägigen Tarifverträge für den öffentlichen Dienst (I), die Vorschriften für Auszubildende (II), die Vergütungsund Zulagenregelungen (III), das Eingruppierungsrecht (IV) sowie die Alters – und Hinterbliebenenversorgung (einschließlich Altersteilzeit) (V) kompakt und auf dem neuesten Stand präsentiert. Dem eigentlichen Werk vorangestellt sind die TVöD Trends 2015, wobei sowohl neuere Rechtsprechung als auch Entwicklungen der Tarifpolitik berücksichtigt werden. Gewohnt nützlich ist auch die folgende Darstellung eines aktuellen Themas in Aufsatzform. Während sich die Vorauflage noch mit dem Wandel der Urlaubsstaffel im Lichte des AGG beschäftigte, werden in der aktuellen 15. Auflage die „Möglichkeiten und Folgen einer Teilzeitbeschäftigung“ sowie“ „Hintergründe und Beispiele von Besitzstandsregelungen“ behandelt. Der 1. Abschnitt des Hauptteils enthält die Tariftexte mit jeweils kurzer Kommentierung. Die kompakte Form geht dabei im Allgemeinen nicht zulasten des Inhalts. Dabei mag es ein wenig vom Geschmack des Nutzers abhängen, ob die teilweisen Übernahmen von Texten aus dem TVöD Jahrbuch des Bundes für sinnvoll erachtet werden oder nicht. So enthält der Anhang 2 zu § 26 etwa einen Abschnitt E „Folgen der neuen Rechtsprechung für die Praxis in der Bundesverwaltung“. Die Kommentierung zu § 17 Abs. 4 (Stufenzuordnung bei Höhergruppierungen) enthält einen Hinweis auf die neue Regelung im Bereich des Bundes zu stufengleichen Höhergruppierungen. Die entsprechenden Passagen beziehen sich also nicht auf die Kommunalverwaltung, zeigen aber immerhin eine Entwicklung im Bundesbereich auf, die sich in ähnlicher Weise auf kommunaler Ebene vollziehen könnte. Im Abschnitt 4 wird das alte Eingruppierungsrecht des BAT wiedergegeben, und zwar sowohl die Anlage 1a für verwaltende Berufe als auch die Anlage 1b für pflegerische Berufe. Dieses Recht ist über § 17 Abs. 1 TVÜ weiterhin anwendbar und führt über Anlage 3 des Überleitungstarifvertrages in eine Entgeltgruppe des TVöD. Nicht enthalten ist dagegen das Eingruppierungsrecht der früheren Arbeiter. Dies würde vermutlich den Rahmen sprengen. Insgesamt ist das Werk nach wie vor eine grundsolide und kompakte Darstellung des Tarifrechts und insoweit fast schon eine Alternative zur klassischen, oft detailverliebten Kommentarliteratur. Das TVöD Jahrbuch verschafft dem Nutzer auf jeden Fall einen schnellen Einstieg und guten Überblick über die Materie. Nicht zuletzt wegen seiner kompakten Form führt man es gerne mit sich, während mehrbändige Kommentarliteratur „zu Hause bleiben muss“. Dr. Thomas Wurm, Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeitsrecht, Bonn ZfPR online 3/2015