in der Woche vom 04.01.2016 bis zum 08.01.2016
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Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 04.01.2016 bis zum 08.01.2016 Stand: 29.12.2015 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts. Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 1 Dienstag, 05. Januar 2016, 5. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRi´inLG Albrecht, Saal 277 10:30 Uhr: 5 Ns 165/15 Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 25jährigen Angeklagten A aus Osnabrück. Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 28. September 2015 wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 30,00 €. Dem Angeklagten wurde die Fahrerlaubnis entzogen, sein Führerschein wurde eingezogen. Die Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, ihm vor Ablauf von noch 3 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 29. Dez. 2014 mit seinem Pkw auf einem Parkplatz in Bramsche beim Durchführen sogenannter Driftversuche gegen die Hauswand eines Sonderpostenmarktes geraten zu sein. Dabei soll ein Schaden in Höhe von mindesten 2.595,00 € entstanden sein. Trotz Kenntnis von dem Schaden soll er den Unfallort verlassen haben, ohne sich um den Schaden und weitere Feststellungen zu kümmern. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen. -------------- 11:30 Uhr: 5 Ns 169/15 Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 60-jährigen Angeklagten B aus Amsersfort (Niederlande), z. Zt. JVA Lingen. Das Amtsgericht Nordhorn verurteilte den Angeklagten am 22. Oktober 2015 wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 10. Juli 2015 mit dem Pkw aus den Niederlanden kommend in das Bundesgebiet eingereist zu sein und dabei insgesamt 2.372 g Marihuana mit sich geführt zu haben. Die Drogen sollen für den gewinnbringenden Weiterverkauf durch Dritte in Deutschland bestimmt gewesen sein. Für die Kurierfahrt soll er einen Lohn von 1.000,00 € erhalten haben. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher geladen. -------------Mittwoch, 06. Januar 2016, 6. Große Strafkammer - Schwurgericht - , Vorsitz: VRiLG Kirschbaum, Saal 272, mit Fortsetzungen am 13. Jan., 09:00 Uhr, 14. Jan., 11:00 Uhr, 21. Jan. 01. Febr. und 05. Febr. 2016, jeweils um 09:00 Uhr 09:00 Uhr: 6 Ks 15/15 Die 6. Große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 36-jährigen Angeklagten A aus Nordhorn, z. Zt. JVA Lingen wegen des Vorwurfs des Totschlages. Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 2 Dem Angeklagten wird vorgeworfen, gemeinsam mit dem später verstorbenen X in der Nacht zum 01. August 2015 in der gemeinsamen Wohnung in Nordhorn ihren Mitbewohner Y durch Würgen sowie mit Schlägen und Tritten verletzt zu haben. Sie sollen auch mit einem Messer Geld von Y gefordert haben. In der darauffolgenden Nacht soll es in der gemeinsamen Wohnung dann zu einer Auseinandersetzung zwischen dem Angeklagten und X gekommen sein, in deren Verlauf der Angeklagte dem X zwei mit großer Kraft durchgeführte tödliche Messerstiche in die Brust versetzt haben soll. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 2 Dolmetscher, 2 Sachverständige und 2 Zeugen geladen. -------------- Donnerstag, 07. Januar 2016, 3. Große Strafkammer - Jugendkammer - , Vorsitz: VRiLG Dr. Frommeyer, Saal 1. mit Fortsetzungen am 13. Jan., 20. Jan., 21. Jan. und 27. Jan. 2016, jeweils um 09:00 Uhr 09:00 Uhr: 3 KLs 9/15 Die 3. Große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 18-jährigen Angeklagten B aus Osnabrück, den jetzt 17-jährigen Angeklagten D aus Osnabrück, den jetzt 16-jährigen Angeklagten M aus Osnabrück, den jetzt 20-jährigen Angeklagten A aus Bohmte, den jetzt 18-jährigen C aus Ostercappeln, den jetzt 24-jährigen Angeklagten E aus Wallenhorst, z. Zt. JVA Osnabrück, und den jetzt 17-jährigen Angeklagten K aus Wallenhorst wegen gefährlicher Körperverletzung u. a. Den Angeklagten wird vorgeworfen, sich - unter anderem - wie folgt strafbar gemacht zu haben: - Am 27. März 2015 soll es auf dem Parkplatz eines Edeka-Marktes in Lotte zu einer Auseinandersetzung zwischen den Angeklagten B, D und M dem Zeugen X gekommen sein. M soll dabei dem X absichtlich mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen haben, wodurch dessen Ohrring herausgefallen und sein Ohr geblutet haben soll. Der Angeklagte D soll X damit gedroht haben, dass er von ihm „auch noch etwas abbekommen würde“. Auf entsprechende Aufforderung der Angeklagten B und M, soll D sein Opfer dann absichtlich mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. - Die Angeklagten A, K, D und B sollen am 18. März 2015 in einer Wohnung in Osnabrück den gemeinsamen Tatentschluss gefasst haben, den Auslieferungsfahrer eines Pizzadienstes „abzuziehen“, um an Bargeld zu gelangen. So soll der Angeklagte B bei der Firma Pizza Max eine Bestellung aufgegeben und ein Haus am Dodeshausweg als Lieferadresse angegeben haben. Als der Auslieferungsfahrer Y die Adresse erreicht gehabt habe, sollen die Angeklagten A, K und D mit übergezogenen Kapuzen auf ihn zugelaufen und „Geld“ gefordert haben. Einer der Täter soll dabei einen Gegenstand in der Hand gehalten haben, um den Anschein zu erwecken, Y damit körperlich anzugreifen. Y soll den Tätern dann aus Angst sein Portemonnaie mit Bargeld in Höhe von mindestens 339,75 € ausgehändigt haben. Die Beute sollen die Angeklagten dann unter sich aufgeteilt haben. Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 3 - Am 23. März 2015 sollen die Angeklagten B, E und A in bewussten und gewollten Zusammenwirken einen Gullydeckel in die Fensterscheiben eines Tonstudios in Osnabrück geworfen haben, um sich Zugang zu den Räumlichkeiten zu verschaffen. Dort sollen sie u. a. einen Fernseher im Wert von 400,00 €, ein Notebook im Wert von 1.600,00 € und einen E-Bass im Wert von 1.600,00 € entwendet haben. Den Angeklagten soll es darum gegangen sein, die Gegenstände für sich zu behalten oder gewinnbringend zu verkaufen. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen. -------------- Donnerstag, 07. Januar 2016, 5. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRi´inLG Albrecht, Saal 277 09:00 Uhr: 5 Ns 142/15 Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 26jährigen Angeklagten A aus Osnabrück, z. Zt. JVA Lingen. Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 02. September 2015 wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in 3 Fällen und wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit versuchter Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Monaten. Das Urteil ist hinsichtlich des Schuldspruches bereits rechtskräftig. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich wie folgt strafbar gemacht zu haben: - Am 22. Januar 2015 soll er im Rahmen einer polizeilichen Durchsuchung an der Lerchenstraße in Osnabrück im Besitz von 1,2 Marihuana angetroffen worden sein. - Am 01. Februar 2015 soll es im Bereich der Iburger Straße zu einer Auseinandersetzung zwischen dem alkoholisierten Angeklagten und den Insassen eines fahrenden Pkws gekommen sein. Der Angeklagte habe sich daraufhin in ein Wettbüro geflüchtet. Als er von den hinzugerufenen Polizeibeamten D. und L. aufgefordert worden sei, mit ihnen die Sportsbar zu verlassen, habe der Angeklagte versucht, sich zurückzuziehen; ferner habe er sich seiner Festnahme widersetzt. Seine Gegenwehr soll so stark gewesen sein, dass er schließlich auf dem Gehweg vor der Bar am Boden habe fixiert werden müssen. Auch danach soll weiter versucht haben zu entkommen. - Wenig später auf der Polizeiwache sollen bei ihm 1,1 g Marihuana gefunden worden sein. - Am 11. Februar 2015 soll er im Bereich der Johannisstraße im Besitz von ca. 0,7 g Marihuana gewesen sein. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Bewährungshelfer geladen. -------------- Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 4 11:00 Uhr: 5 Ns 147/15 Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 37-jährigen Angeklagten B aus Meppen. Das Amtsgericht Meppen verurteilte den Angeklagten am 10. Februar 2015 wegen Urkundenfälschung in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz in Tateinheit mit fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, ihm vor Ablauf von noch 15 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Dem Angeklagten wurde für die Dauer von 3 Monaten verboten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder Art zu führen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 02. September 2013 mit seinem Kleinkraftrad die Varloher Straße befahren zu haben, obwohl er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis gewesen sei. Als er von Beamten des Polizeikommissariats Meppen im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle kontrolliert werden sollte, soll er zunächst geflüchtet sein. Bei der nachträglichen Kontrolle des Kleinkraftrades sollen die Beamten festgestellt haben, dass das Verkehrsjahr auf dem Versicherungskennzeichen von 2011 in 2014 abgeändert worden ist. Eine dem Angeklagten entnommene Blutprobe habe Rückstände von 207 ng/ml Amphetamin ergeben. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Bewährungshelfer geladen. -------------13:30 Uhr: 5 Ns 159/15 Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 24-jährigen Angeklagten A aus Heede. Das Amtsgericht Papenburg verurteilte den Angeklagten am 22. Juni 2015 wegen zweifachen Diebstahls in einem besonders schweren Fall in Tatmehrheit mit Urkundenfälschung in Tateinheit mit Fahren ohne Fahrerlaubnis und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Monaten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 21. August 2014 auf einem Parkplatz am Bahnhof in Papenburg das Lenkradschloss des Kleinkraftrades des X aufgebrochen und sich dann mit dem Fahrzeug entfernt zu haben, um es für sich zu behalten. Anschließend soll er von dem Kleinkraftrad den Distanzring entfernt haben, wodurch es eine Geschwindigkeit von bis zu 55 km/h erreicht haben soll. Danach soll er die Moorstraße in Papenburg befahren haben, obwohl er nicht im Besitz der nunmehr erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen sein soll. Auch soll er ein zuvor entwendetes Versicherungskennzeichen angebracht haben, um den Eindruck eines ordnungsgemäßen Versicherungsschutzes zu erwecken. Am 17. November 2014 soll er am Bahnhof in Dörpen das Lenkradschloss des Kleinkraftrades des Y aufgebrochen und das Fahrzeug mit Helm an sich genommen haben, um diese Gegenstände für sich zu behalten. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen. -------------- Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 5 Donnerstag, 07. Januar 2016, 14. Kleine Strafkammer , Vorsitz: VRiLG Carstensen, Saal 6 09:00 Uhr: 14 Ns 38/15 Die 14. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 43jährigen Angeklagten B aus Meppen. Das Amtsgericht Meppen verurteilte den Angeklagten am 20. Oktober 2015 wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich am 09. März 2015 gemeinsam mit der bereits verurteilten C zu den Geschäftsräumen der Firma Edeka in Meppen begeben zu haben, um dort gemäß dem zuvor gefassten Tatplan Gegenstände zu entwenden. So sollen sie sieben Dosen Tabak und ein Glas Kaffee im Gesamtwert von 100,14 € an sich genommen und zunächst in den Einkaufswagen gelegt haben. In einem anderen Gang soll C dann die Waren in einen mitgeführten Rucksack gesteckt haben. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen. -------------- Donnerstag, 07. Januar 2016, 22. Kleine Strafkammer , Vorsitz: VRiLG Dr. Rikken, Saal 3 13:00 Uhr: 22 Ns 39/15 Die 22. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 41jährigen Angeklagten B aus Kwarszawa (Polen), z. Zt. JVA Lingen. Das Amtsgericht Nordhorn verurteilte den Angeklagten am 29. September 2015 wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 10. Mai 2015 mit dem Pkw aus den Niederlanden kommend in das Bundesgebiet eingereist zu sein und dabei ca. 7100 g Haschisch mit sich geführt zu haben. Die Drogen sollen in einer Autobatterie hinter dem Beifahrersitz versteckt und für den gewinnbringenden Weiterverkauf in Polen bestimmt gewesen sein. Für die Kurierfahrt von Amsterdam nach Polen soll er einen Lohn von 5.000 Zloty erhalten haben. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher geladen. -------------- Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 6 Freitag, 08. Januar 2016, 5. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRi´inLG Albrecht, Saal 277 09:00 Uhr: 5 Ns 157/15 Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 39jährigen Angeklagten A aus Rheine. Das Amtsgericht Nordhorn verurteilte den Angeklagten am 22. September 2015 wegen versuchten gewerbsmäßigen Betruges in 3 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, zwischen dem 04. Juni und dem 12. Juni 2014 in insgesamt 3 Fällen unter falschen Namen, falscher Adresse und unter Angabe einer falschen Bankverbindung im Internet Mobiltelefone bestellt zu haben. Die Geräte soll er dann an unbewohnte Wohnungen liefern lassen haben, deren Briefkästen er mit den entsprechenden Namen ausgestattet haben soll, um in den Besitz der Abholkarte zu gelangen und sich dann mit falschen Ausweisdokumenten in den Postfilialen in den Besitz der Pakete zu bringen. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 6 Zeugen geladen. -------------- Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 7