3. maurer - BQ
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Verordnung Nr. 31/1996. (VI. 19.) des Ministeriums für Industrie und Handel über die fachlichen Anforderungen und Prüfungsordnung der Handwerksmeisterausbildung für die Industrie Aufgrund der Befugnis gemäß § 7 Abs. 3 des Gesetzes Nr. LXXVI aus dem Jahr 1993 über Berufsbildung im Einvernehmen mit der Ungarischen Handwerkskammer wird Folgendes verordnet: § 1 Die fachlichen Anforderungen und Prüfungsordnung der Handwerksmeisterausbildung werden als Anlage der vorliegenden Verordnung herausgegeben. § 2 Vorliegende Verordnung tritt am 15. Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Anlage zur Verordnung Nr. 31/1996. (VI. 19.) des Ministeriums für Industrie und Handel Verzeichnis der fachlichen Anforderungen und Prüfungsordnung der Handwerksmeisterausbildung für die Industrie 3. MAURER Fachliche Anforderungen der Meisterprüfung im Maurerhandwerk I. Zulassungsvoraussetzungen zur Meisterprüfung A) Angaben der zur Meisterprüfung erforderlichen Berufsqualifikation Handwerk (Berufsqualifikation) Bezeichnung Betonbauer (Maurer) Maurer Bautechniker (Fachmittelschule) Betriebsbauingenieur (FH) Architekt Nummer (Nr. im Nationalen Verzeichnis der Ausbildungsberufe) 1617-4 (17 2 7611 02 4 0 12) B) Als Voraussetzung zur Meisterprüfung vorgeschriebene praktische Tätigkeit im Handwerk: Praktische Tätigkeit im Beruf Fachrichtung Facharbeiter Bautechniker Betriebsbauingenieur (FH) Architekt Dauer 5 Jahre 3 Jahre 3 Jahre 3 Jahre -2- Anmerkung: Die Absolvierung eines Vorbereitungskurses auf die Meisterprüfung mit einer Dauer von 6 bis 8 Wochen mit täglich 4 Stunden Unterricht in entsprechend ausgestatteten Lehrwerkstätten unter Einbeziehung von gut ausgebildeten Fachexperten ist empfohlen. II. Arbeitsbereiche des Meisters. Berufsbezogene Tätigkeitsfelder a) Beschreibung der fachspezifischen Arbeitsbereiche des Meisters Bei der Ausübung seines Berufs verrichtet der Meister mit der Berufsqualifikation Maurer, erfasst unter Nr. 16174 im Nationalen Berufsverzeichnis (und unter der Identifikationsnummer 17 2 7611 02 4 0 12 im Nationalen Verzeichnis der Ausbildungsberufe), die folgenden, für das Handwerk charakteristischen Tätigkeiten: - Inhalt, Deutung der Plandokumentation von Bauarbeiten. - Horizontales Abstecken und Absteckung in der Höhe des Geländes von Gebäuden mit einfachem Grundriss. - Herstellung von Baubehelfen, die zum Bau des Gebäudes erforderlich sind (Verschalung, Arbeitsgerüst). - Herstellung und Einarbeitung von verschiedenen Arten von Mörtel und Beton, dabei Anwendung von Werkzeugen und Maschinen. - Bedienung und Wartung von Baumaschinen (deren Bedienung nicht an eine Genehmigung gebunden ist). - Durchführung von einfachen Stahlbeton-Montagearbeiten. - Herstellung von Wandkonstruktionen aus herkömmlichen und modernen Baumaterialien. - Herstellung von Stürzen, Ringankern, Decken. - Bau von Balkonen und Fenstergesimsen. - Bau von Treppenkonstruktionen. - Einsetzen von Fenstern und Türen, sowie Baukonstruktionsteilen. - Bau von einfachen Dachkonstruktionen. - Herstellung von äußeren und inneren Oberflächenbehandlungen. - Durchführung von Wärmedämmarbeiten, die zum Arbeitsbereich des Maurers gehören. - Herstellung von Grundschichten für Beläge. - Herstellen von harten Belägen auf horizontaler und vertikaler Wandfläche. - Durchführung der obigen Arbeiten bei Umbau-, Erneuerungs- und Renovierungsmaßnahmen. - Durchführung von Abrissarbeiten gehörend zum fachbezogenen Arbeitsbereich. b) Tätigkeiten und Aufgabenbereiche des Meisters - Die Arten der Bau- und Ausführungsarbeiten, die innerhalb des Aufgabenbereichs des Maurermeisters durchzuführen sind, werden in der gültigen Verordnung des für die Fachrichtung zuständigen Ministeriums bestimmt. - Der Maurermeister, der über eine Meisterprüfung und einen Gewerbeschein (ung.: Einzelunternehmerausweis) verfügt, ist berechtigt, die in der Verordnung detailliert aufgeführten Aufgaben und Tätigkeiten durchzuführen. III. Fachliche Anforderungen III/1. Die wichtigsten Aufgaben (Aufgabengruppen) im Laufe der - meisterhaften - Ausübung des Berufs - Inhalt und Deutung der Plandokumentation von Bauarbeiten. - Bauvorbereitungsarbeiten. - Horizontales Abstecken und Absteckung in der Höhe des Geländes von kleineren Gebäuden mit einfachem Grundriss und einigen Bauteilen. - Herstellung von einfachen Baubehelfen, die zur Errichtung der Bauteile erforderlich sind (Verschalung, Arbeitsgerüst). - Regeln, Werkzeuge und Maschinen der Herstellung und Einarbeitung von verschiedenen Arten von Mörtel und Beton. - Bedienung und Wartung von Baumaschinen und Anlagen, deren Bedienung an eine Ausbildung zum Maschinenbediener nicht gebunden ist, bei den Ausführungsarbeiten. - Herstellung von Bewehrung bei einfachen Stahlbeton-Montagearbeiten. - Herstellen von Flachgründung aus verschiedenen Baustoffen. - Herstellen von einfacheren Feuchtigkeitsisolierungen. - Herstellung von Wandkonstruktionen aus herkömmlichen und modernen Baumaterialien. -3- - Herstellung von Stürzen, Ringankern, Decken. - Bau von Balkonen und Fenstergesimsen. - Bau von Treppenkonstruktionen. - Einsetzen von Fenstern und Türen, sowie Baukonstruktionselementen. - Bau von einfacheren Dachkonstruktionen und Kaminabdeckungen. - Äußere und innere Oberflächenbehandlungen. - Durchführung von Wärmedämmarbeiten, die zum Arbeitsbereich des Maurers gehören. - Herstellung von Grundschichten für Beläge. - Herstellen von harten Belägen aus Platten auf horizontaler und vertikaler Wandfläche. - Durchführung der obigen Arbeiten bei Umbau-, Erneuerungs- und Renovierungsmaßnahmen. - Durchführung von Abrissarbeiten gehörend zum fachbezogenen Arbeitsbereich. III/2. Anforderungen Allgemeine fachliche Erwartungen Der Meister(kandidat) soll - die im Beruf Maurer allgemein verwendeten Grundbegriffe, angewendeten chemischen, physikalischen, mathematischen, mechanischen, wärmetechnischen Kenntnisse und Maßeinheiten kennen und verstehen/deuten können; - die zur Durchführung des gegebenen Arbeitsvorgangs erforderlichen Werkzeuge und Mittel kennen, auswählen, anwenden und warten können; - den Inhalt der Plandokumentation der Bauarbeiten kennen und verstehen sowie die Anweisungen der verschiedenen Pläne in Verbindung mit dem Beruf Maurer anwenden können; - die technologische Reihenfolge der Bauvorbereitungsarbeiten (Übernahme des Baugeländes, Baugelände abräumen, Baubude einrichten, usw.) kennen; - die Baugerüste kennen und diese gruppieren können; - die wichtigsten Bauteile der herkömmlichen Verschalungen, deren Bestimmung kennen und diese bei der Herstellung anwenden können (Grund, Sockel, Überrüstung, Ringanker, flache Stahlbetonplatte, usw.); - die Zusammensetzung der Mörtel und Betonarten, ihre Herstellungsweise und Einarbeitungsvorschriften kennen; - die Produktions- und Montageschritte bei einfacheren Bauteilen kennen; - die Dämmstoffe, Anwendungsgebiete und den technologischen Ablauf der Dämmungsarbeiten kennen; - die Regeln der Ziegel- und Mauerverbände und die wichtigsten Merkmale der verwendeten Stoffe kennen; - die Funktion der einzelnen Stürze, Ringanker, Decken, Balkone und Gesimse, ihre verwendeten Baustoffe und Konstruktionslösungen, sowie die technologische Reihenfolge bei ihrer Herstellung kennen; - die Funktion und die wichtigsten Teile der einzelnen Fenster und Türen, sowie Typen, Symbole in den Zeichnungen, Einsetzweise, die Dachkonstruktionen und deren wichtigste Teile und die Baustoffe der harten Dachdeckungen kennen; - die Eigenschaften der bei den inneren und äußeren Oberflächenbehandlungen angewendeten Baustoffe und die Verwendungsweise kennen. Er soll – abhängig vom gewählten Baustoff – die richtige technologische Reihenfolge und die einschlägigen Qualitätsvorschriften verstehen und anwenden; - die Wärmedämmstoffe kennen und diese bei der Vorbereitung der einzelnen Konstruktionen anwenden können; - die Materialien und die Herstellungsmethoden der harten Beläge bei verschiedenen Bettungsstoffen kennen; - die vor dem Beginn der Abrissarbeiten durchzuführenden Aufgaben, die Vorbereitungsmaßnahmen, die richtige technologische Reihenfolge und die Realisierung der Abrissarbeiten kennen; - die im Maurerhandwerk vorkommenden Arbeits- und Gesundheitsschutz-, Unfallverhütungs- und Umweltschutzvorschriften und Informationen kennen und bewusst anwenden können; - die Regeln der Bemessungs- und Bautagebuchführung kennen und deuten können. A) Anforderungen im Berufspraktikum Der Meister(kandidat) ist befähigt, - die zur Durchführung der Arbeiten notwendigen Werkzeuge auszuwählen, - die entsprechenden Baustoffe auszuwählen und quantitativ zu bestimmen, - weißen Kalkmörtel herzustellen, - Fettkalkmörtel und Magerkalkmörtel zu verwenden, - Mauer- und Putzmörtel herzustellen, - die Flächen abzustecken, - einfache Putze herzustellen, -4- - Unterlagsbeton herzustellen, - Boden und Wandbeläge auf kleinerer Fläche herzustellen, - Regeln und Anwendung der Ziegel- und Mauerverbände zu kennen, - kleines Bockgerüst aufzustellen, - Mauerwerk aus kleinen Ziegelsteinen auszuführen, - horizontale und vertikale Eigenschaft der Mauer zu kontrollieren, - die einschlägigen Qualitätsvorschriften anzuwenden, - Putzmörtel in entsprechender Qualität herzustellen, - einfache Rabitzarbeiten auszuführen, - die im Plan angegebene Bodenhöhe abzustecken, - unter dem gegebenen Belag entsprechenden Unterlagsbeton herzustellen, - Fehler zu erkennen und zu beheben, - Wände aus Stein und gemischtem Material zu bauen, - tragende Wände und Trennwände zu bauen, - die Einsetzstelle von Fenstern und Türen zu bestimmen/zu markieren, - Stürze einzubauen, - Wölbungen zu bauen und dabei die Regeln des Baus kennen, - einfache Qualitätskontrollen an der Arbeitsstelle mit den verschiedenen Mauerwerken durchzuführen, - Innenputz an der Decke und an der Seitenwand aufzutragen unter Einhaltung der technologischen Prozesse, - Kanten, Nischen, Kehlen zu bauen, - Maschinenputze zu kennen und anzuwenden, - Fenster und Türen anhand der Zeichnung auszuwählen, - einfache Stahlbetonkonstruktionen anzufertigen und nachzubehandeln, - Verschalung einer einfachen Treppe herzustellen, - Berechnungen i.V.m. der Bemessung des Baugeländes durchzuführen, - Arbeiten im Zusammenhang mit Gerüstprüfung auszuführen, - verschiedene Fassadenputze herzustellen, - Fassadenbeläge herzustellen, - Konsolengerüste und Leitergerüste aufzubauen, - den Unfallverhütungsvorschriften entsprechend die Regeln der Lagerung von Materialien auf diesen Gerüsten zu kennen, - die Arbeit zu organisieren, - die Arbeit einzuteilen, Zeitpläne aufzustellen, - verschiedene Sockel zu errichten, zu verputzen, - Stahlbeton-Montagearbeiten zu kennen: Stahl biegen, zerstückeln, Funktion und Stelle von StahlSchubbewehrungen, - einfachere Feuchtigkeitsisolierungen zu kennen, - die Vorschriften in Bezug auf die Herstellung der Isolierung anzuwenden; - grundsätzliche Arbeitsschritte des Maurermeisters durchzuführen, die dazu notwendigen Mittel, Werkzeuge auszuwählen und diese fachgerecht zu benutzen, - die Materialien zu erkennen, auszuwählen unter Berücksichtigung der Nutzung, - die einzelnen Stoffe entsprechend zu greifen, zu zerstückeln und zu drehen, - die folgenden, grundlegenden Arbeitsschritte durchzuführen: = Mörtelüberguss, = Mörtelaufguss, = Mörtel auftragen, = Mörtel glätten, = Ziegel spalten, = Auslotung, = Nivellierung, - grundlegende Arbeitsschritte mit Ziegel- und Mauerverbänden durchzuführen, - das Abstecken durchzuführen, die dazu notwendigen Mittel zu nutzen, Schnur zu spannen, Auslotung und die Nutzung der Schlauchwasserwaage zu kennen, - die grundlegenden Arbeitsschritte i.V.m. Mauern durchzuführen: Schichtenlatte anfertigen, Fugen gestalten, - Arbeitsschritte im Zusammenhang mit Rabitzarbeiten und Verputzen durchzuführen, -5- - grundlegende Arbeitsschritte der Herstellung von Unterlagsbeton durchzuführen und die dazu notwendigen Werkzeuge, Mittel, fachgerecht auszuwählen und zu benutzen, - grundlegende Arbeitsschritte von Innenputzarbeiten und Oberflächenbehandlungen durchzuführen, die dazu notwendigen Werkzeuge fachgerecht auszuwählen und zu benutzen, bei Maschinenputzarbeiten wie bei manueller Verputzung, - durch fachgerechte Nutzung der entsprechenden Mittel und Werkzeuge die grundlegenden Arbeitsschritte von Bodenlegerarbeiten durchzuführen, - Fenster und Türen nachträglich fachgerecht einzusetzen, - Außenputz aufzutragen, im Falle der Anwendung von herkömmlichen und modernen Putzen die dazu notwendigen Werkzeuge fachgerecht zu nutzen, - Materialbedarf für Außen- und Innenputz bei Verwendung von herkömmlichen und modernen Baustoffen zu kalkulieren, - das Vertikale und Horizontale abzustecken/zu markieren, diese von der Zeichnung abzulesen, auf dem Boden, am Schnurgerüst und am Gebäude zu markieren, - die Arbeitsschritte von Stahlverlegen durchzuführen: Zuschneiden, Biegen, Montage nach Vorschriften des technischen Plans, - Beton zu verdichten und nachzubehandeln, - die Unfallverhütungsvorschriften im Zusammenhang mit allen Tätigkeiten und einschlägigen Regeln zu kennen, die individuelle Schutzausrüstung zu nutzen. Der Meister(kandidat) 1. nimmt an der Realisierung der nachfolgend aufgeführten technologischen Prozesse teil, die zur Errichtung und Ausbesserung des Gebäudes notwendig sind, durch Vorbereitung und Durchführung oder Steuerung, Kontrolle und Organisation der berufsbezogenen Arbeitsschritte und Arbeitsprozesse: a) technologische Prozesse des Absteckens: - Er bestimmt die Eckpunkte und die Abmessungen, - kennt die zum Abstecken benutzten Mittel und Geräte, - ist in der Lage, ein einfaches Gebäude abzustecken; b) technologische Prozesse der Maurermeisterarbeiten: - Er führt die Vorbereitung der Erd(aushub)arbeiten fachgerecht durch und führt sie in der richtigen Reihenfolge aus, - kennt den Vorgang der Materialvorbereitung und der Beton- und Mörtelherstellung, - kennt die Typen der Fundamentarbeiten und deren Anwendungsweise, - kennt die Technologien zur Errichtung eines Mauerwerks bei Verwendung von herkömmlichen und modernen Ziegelsteinen, - kennt die herkömmlichen und modernen Prozesse der Putzarbeiten und Oberflächenbehandlungen, - kennt den Vorgang der Errichtung von Fassaden, - kann anhand von technologischen Vorschriften ein Fester/eine Tür/ein Tor nachträglich einsetzen, - soll einen einfachen Belag und Rabitzarbeiten ausführen können, - soll anhand einer Zeichnung ein Angebot und einen Kostenvoranschlag erstellen können; c) technologische Prozesse der Bauteile aus Baustoffen mit Silikatbasis: - Er soll aus Leichtbetonelementen tragende und trennende Bauteile bauen können, - kennt den Bauablauf der Gipskarton-Trennwände, - soll den Arbeitsablauf der aus Bauplatten gebauten trennenden Bauteile kennen, - kennt die Bedingungen und die technologische Reihenfolge der Anwendung der Kunststoffputze; d) Kenntnis der einfacheren technologischen Prozesse der mit der Arbeit des Maurermeisters verwandten Berufe: - Bodenisolierung und Isolierung von Gebäuden gegen Feuchtigkeit, - Steinmetzarbeiten, - Bodenflächen-Verkleidearbeiten, - Beton- und Kunststeinarbeiten, - Wärme- und Schalldämmungsarbeiten im Zusammenhang mit der Gebäudekonstruktion, - Schalungs-, Gerüst- und Verstrebungsarbeiten - Oberflächenbehandlung, - Stahlbeton-Arbeiten, - herkömmliche und moderne Dachdeckerarbeiten. 2. Innerhalb der aufgeführten Arbeitsprozesse die an der Arbeit Teilnehmenden steuern und kontrollieren a) innerhalb der Absteckvorgänge: -6- - Deutung von Absteckpläne, - Bestimmung der Eckpunkte (horizontal und vertikal), Abstecken von Haupteckpunkten der Gebäude, Aufstellen des Schnurgerüstes, Ausmessen, - Abstecken mit einfachen Mitteln in der Reihenfolge der Arbeitsprozesse: 1. Abstecken der Erd- und der Fundierungsarbeiten, 2. Abstecken von tragenden Wänden, Decken und Ringankern 3. Bestimmung des Sturzes und der Gleiche 4. Markierung der Fenster und Türen, 5. Ausmessen und Bestimmung der Stellen für Treppen, Stützgerüste und Schalungen; b) innerhalb der technologischen Prozesse gehörend zu den Arbeiten des Maurermeisters: - Materialvorbereitung: = Herstellen von Maurermörtel, Putz- und Verlegemörtel, Baukalk und Zementmörtel, = Herstellung von Betonen in entsprechender Qualität, Dosierung von Zusatzstoffen in entsprechender Qualität, Oberflächenbehandlung, = Auswahl von Mörteln, Herstellen von Gips- und Perlitmörteln; - Erdarbeiten: = planmäßige Geländevorbereitung, Aushub der Baugrube, des Kellerblocks, Pfeilerunterbaus, = Erdrückfüllung und Verdichtung; - Gründung: = Bau des Fundaments nach Plan aus Beton, Stein, Ziegelstein, Senken von Brunnenfundament vor Ort betoniert oder vorgefertigt, Herstellen von Balkengitter; - Mauerwerke: = Mauern aus Mauerelementen nach Plan und anhand der technischen Beschreibung, in bestimmter Größe und Ausführung für tragende und Raum teilende Bauteile, = Bau von herkömmlichen und modernen Schornsteinen (Schiedel) Lüftungsanlagen, Bau von Steinmauern und Mauerwerken mit Steinbelag; - Innenputze, Oberflächenbehandlungen: = Herstellen von herkömmlichen Kalk- und Zementmörtelputz, von neuen und modernen Perlit- und Gipsputzen, = Herstellen von wasserdichten Putzen, fachgerechte Ausbesserung und Ergänzung der vorhandenen Putze; - Fassadengestaltung: = herkömmliche Fassadengestaltung von einer Schicht oder mehreren Schichten, Steinsandverputz mit verschiedenen Oberflächenlösungen Wärmedämmputze für Fassaden, = Wandbelag aus Ziegelsteinen (Klinker); - Anbringen: = Anbringen von Konstruktionen aus Holz, Metall oder aus einem anderen Material auf der Fassade oder im Innenraum nach Plan oder technischer Beschreibung im Laufe der Bauarbeiten oder nachträglich; - Rabitzarbeiten: = Herstellung von Zement- und Gips-Rabitz auf vertikaler, horizontaler, flacher oder gewölbter Oberfläche; - Beläge: = Aufbringen von äußerer Wärme- und Schalldämmung an das Gebäude, von innerem Bodenbelag und Seitenwand; - Betonarbeiten: = Betonierung von bewehrten und nicht bewehrten Bauteilen; c) innerhalb technologischer Prozesse der Baukonstruktionen aus Baustoffen mit Silikatbasis: - Bau von tragenden und Trennwand-Konstruktionen aus Leichtbeton-Wandbaustoffen; - Bau von tragenden, Raum teilenden und trennenden Bauteilen aus Wandbaustoffen wie Gasbetonstein, YTONG, HABISOL, DURIZOL in der im Plan bestimmten Größe; - innerhalb des Baus von Trennwänden aus Gipsteilen fachgerechte Befestigung von Fenstern und Türen in Wänden aus Gips-Perlit, Rigips, Alba-Gips nach Vorschrift des Plans; - bei abgehängten Decken aus Bauplatten Montage der abgehängten Decke aus Gips, Rigips, Zement, Kunststoff oder anderem Stoff zusammen mit der Befestigung der Hängevorrichtung; d) Arbeitsprozesse innerhalb der einfacheren technologischen Prozesse der mit der Arbeit des Maurermeisters verwandten Berufe: - Bei Isolierungsarbeiten gegen Feuchtigkeit/Wasser: -7- = richtige Auswahl der zur Isolierung gegen Grundwasser und Feuchtigkeit des Bodens notwendigen Materialien und Werkzeuge, = Durchführung der einfacheren vertikalen und horizontalen Isolierungsarbeiten mit herkömmlichen und modernen Baustoffen; - Bei Wandbekleidungsarbeiten: = Erstellen einer geglätteten Fläche auf vertikaler und horizontaler Fläche, Erstellen von Sichtmauerwerk auf jeder Fläche, Plattenbelag aus Mosaik und Keramik auf dem Boden und an der Seitenwand, = Auswahl der entsprechenden Baustoffe je nach Nutzung und Inanspruchnahme (frostbeständig, abnutzungsresistent), = Durchführung der Arbeiten selbst und durch Mitarbeiter, Organisation und Kontrolle; - Bei Steinmetzarbeiten: = selbstständige Herstellung von Mauerwerken, Säulen und Sockeln aus zerschnittenem, zersägtem Stein, = Bau eines Zyklopenmauerwerks ohne Steinmetzarbeit zusammen mit einer Ziegelstein- oder Betonrückwand, = Kenntnis der Eigenschaften von Natursteinen je nach Verwendung und Einbau (was, wohin und wie), = Bau von Gehwegen aus Natursteinen, = Kenntnis und richtige Auswahl der bei der Steinbearbeitung verwendeten Mittel und Handwerkzeuge; - Bei Beton- und Kunststeinarbeiten: = Auftragen von Kunststein vor Ort auf jeder Oberfläche mit unterschiedlicher Oberflächenbearbeitung, ohne Profilgestaltung, = entsprechendes Anbringen der vorgefertigten Kunststeinteile; - Bei Wärme- und Schalldämmungsarbeiten im Zusammenhang mit der Gebäudekonstruktion: = Durchführung der Isolierarbeiten für Gebäude und Bauteile (Ringanker, Decken, Sockel und Mauerteile) im Laufe der Arbeiten oder nachträglich; - Bei Schalungs-, Gerüst- und Verstrebungsarbeiten: = Herstellung von Verstrebungen der einfacheren Wechsel, deren Aufstellung, Bau von einfachen Verstrebungen bei Erdarbeiten (bei Baugrube und Kellerblock), = Herstellen von Verschalungen in Fällen, in denen dies zur laufenden Verrichtung der Arbeit des Maurermeisters notwendig ist: - Öffnungswechsel, Stürze bis 2 lm, - Verschalung einer kleineren Monolithkonstruktion, - Verschalung einer geraden Treppe bei einem Niveauunterschied von höchstens einem Geschoss, - Erstellen von Verschalungen von Sockeln; = Herstellung der zur Arbeit notwendigen: - kleinen und großen Bockgerüste, - Leitergerüste, - Leitergerüste für Fassaden, - Rohr- und Modulgerüste bis zur in den Rechtsvorschriften bestimmter Höhe; - Bei Oberflächenarbeiten: = Erstellen einer geglätteten Fläche unter Anwendung von verschiedenen Materialien zum Glätten, = Kenntnis des Ablaufs der einfacheren weißen Arbeiten und der Erstellung von Gipsverputz anhand technologischer Prozesse; - Bei Stahlbetonarbeiten. = Betonstahl nach Plan - auswählen je nach Qualität, - zuschneiden, - biegen, - montieren; = fachgerechtes Erstellen, Betonieren, Nachbehandlung der Stahlarbeiten von Ringankern, Platten und einfacheren Stürzen anhand der Stahlbetonpläne, Vorfertigung und Anbringen von einfacheren Stahlbetonelementen; - Bei herkömmlichen und modernen Dachdeckerarbeiten: = Kenntnis und Anwendung der verschiedenen Verfahrensweisen und Materialien des Dachdeckens, = Kenntnis von Schnitz-Schneidearbiten, Kanten- und Gratbildung, sowie Durchführung von Mörtelaufguß. 3. Auswahl, Bedienung und Wartung der zur Durchführung von Arbeits- und technologischen Prozessen erforderlichen Anlagen, Maschinen, maschinell betriebenen Handwerkzeugen und Geräte - die keine gesonderte Ausbildung verlangen - nach der folgenden Gruppierung: -8- - Auswahl und Bedienung der zur Arbeitsverrichtung notwendigen Maschine, Einrichtung: = Betonmischer unter 300 Liter, = Mörtelmischer unter 300 Liter, = Mörtelpumpe, = Bauaufzug mit einer Hebekraft von bis 150 kg, = Luftkompressor bis zu einer Leistung von 10 m3/h, = Vibrator für Bauwesen, = Beförderungsband, = Bandsäge, Kreissäge und = Trennsäge mit Kunststoffscheibe; - Auswahl, Bedienung und Wartung von: = Handbohrmaschine, = Schlagbohrmaschine, = Handrillenfräser = (Hand)Schleifmaschine, = (Hand)Kreissäge, = Steinplattenschneidemaschine, Handgerät und auf Gestell; - Kenntnis der Unfallverhütungsvorschriften und der einschlägigen Regeln, deren Einhaltung und regelmäßige Kontrolle in Verbindung mit der Bedienung der Maschinen. 4. Bei der Auswahl der zur Durchführung der Arbeits- und technologischen Prozesse erforderlichen, aber nur mit einem zugelassenen Bediener betreibbaren Maschinen anhand theoretischer Kenntnisse Steuerung und Kontrolle der Anwendung von Folgenden: = Betonmischer über 300 Liter, = Mörtelmischer über 300 Liter, - zusammen mit den Einheiten des mobilen Betonbetriebs, - zusammen mit den Einheiten der mobilen Mörtelanlage, - Aufzug mit einer Traglast von über 150 kg, - Betonbeförderungscontainer. 5. Er soll imstande sein, alle zur Durchführung der Arbeits- und technologischen Prozesse erforderlichen Handwerkzeuge - auszuwählen, zu bedienen und zu warten. 6. Er soll imstande sein, die zur Durchführung der Arbeits- und technologischen Prozesse erforderlichen Hilfsgeräte und Gerüste zu bestimmen und aus der Sicht der Arbeitssicherheit zu kontrollieren. 7. Er soll imstande sein, das zur Durchführung der Arbeits- und technologischen Prozesse erforderliche Abstecken und Abmessen - unabhängig davon durchzuführen, ob diese zu den Arbeiten der eigenen oder einer fremden Arbeitsgruppe benötigt werden. - die folgenden Arbeitsschritte durchzuführen: = Messung der Länge, Breite, Stärke, = Abstecken von Achsen, Messung von Öffnungen, Pfeilern, = Bestimmung von Gefälle, = Abstecken von gewölbten Flächen, Bestimmung von Ebenen, = Durchführung der Höhenmessungen, = Flächenaufteilung von Belägen, = Reiheneinteilung, Bestimmung der Fliesenbekleidung. 8. Im Zuge der Arbeits- und technologischen Prozesse soll er - die Durchführung kontrollieren können, - die Arbeitsfehler und deren Konsequenzen bestimmen können, - die Qualität der durchgeführten Arbeit unter Berücksichtigung der Arbeitsnormen bestimmen können. 9. Der Meisterkandidat soll den Ablauf der Arbeitsschritte des Baus, der Montage, Reparatur von komplexeren Bauteilen bestimmen können, sowie - anhand einer technischen Zeichnung in grundlegende Arbeitsschritte aufteilen, - die Arbeit und den Arbeitsbereich selbstständig organisieren, - die zur Durchführung der Arbeitsschritte erforderliche Zeit wie folgt: 1. die technischen Pläne verstehen, aus diesen die Arbeitsschritte bestimmen, anhand der folgenden Pläne: - vom Architekt -9- - vom Statiker - vom Bautechniker und anhand des damit verbundenen - Kostenvoranschlags und - technischer Beschreibung; 2. zu den durchzuführenden Arbeitsprozessen für die verschiedenen Arbeitsgruppen einen Zeitplan erstellen. 10. Die bei den aufgeführten Arbeitsprozessen verwendeten Baustoffe, Hilfsmaterialien erkennen und benennen. Die Kennzeichnung auf den Packungen deuten, Qualitätsfehler erkennen und bestimmen: - Hilfsstoffe, - Rohstoffe und halbfertige Produkte, - Mischungen, - einzubauende, vorgefertigte Konstruktionen. 11. Im Interesse der bei der aufgeführten Arbeitsprozessen verwendeten Qualitätskontrolle - soll er die Baustoffe an der Arbeitsstelle prüfen können, = Kornstruktur-Zusammensetzung kennen, = Ton-Schlamm-Gehalt prüfen, = Konsistenz bei Mischungen prüfen, = Abmessungen kontrollieren; - Er soll zur Durchführung einer Laboruntersuchung = die Probeentnahme aus dem Baustoff kennen, = Probestücke erstellen können. 12. Aus den im Zuge der aufgeführten Vorgänge hergestellten Produkten - soll er = Ausschuss auswählen können, = die Ursache für den Ausschuss bestimmen; - soll er Konsequenzen = aus den Mängeln der verwendeten Stoffe = aus den Mängeln der durchgeführten Arbeiten, = aus den Mängeln der Nachbehandlung ziehen, = wissen, ob das sich aus der falschen Aufeinanderfolge der einzelnen Handwerksleistungen ergibt. 13. Der Prüfungskandidat ist imstande, die allgemeinen Arbeits- und Gesundheitsschutzvorschriften und die Unfallverhütungsregeln in Bezug auf das Baugelände und das Handwerk anzuwenden und einzuhalten, wie: - Verwendung von Schutzausrüstung, - Verwendung von personenbezogenen Mitteln und Schutzbekleidung, - Kenntnis und Einhaltung der Brandschutzbestimmungen. 14. Anhand der zur Verfügung stehenden Anweisungen die zum Arbeitsbereich gehörenden, mit der Arbeit verbundenen, nachstehend aufgeführten Aufgaben selbstständig auszuführen: - Pläne für ein einfaches Gebäude erstellen, - anhand der Zeichnung den Materialbedarf bestimmen können, - mit einfachen Mitteln das Baugelände abstecken, - Abmessungen, Punkte festlegen können, - Abmessungen des Arbeitsgegenstandes kontrollieren können, - Qualitätsanforderungen nennen können. B) Anforderungen in der Fachtheorie Der Meister(kandidat) kennt - die Tätigkeitsfelder und Arbeitsbereiche des Maurerhandwerks, - die zur Durchführung der Maurerarbeiten notwendigen Werkzeuge, - Auftragung, Verlegung, Lagerung der beim Bau verwendeten Baustoffe, - den Ablauf des Kalklöschens, den Begriff des fetten oder mageren Kalks, - die Aufbewahrung des gelöschten Kalks und Kalks im Sack (charakteristische Eigenschaften und Anwendungsweise des Kalkhydrats), - die Qualitätsanforderungen gegenüber den Arbeiten des Maurermeisters. Die meisterhafte Ausübung des Handwerks setzt ferner die Aneignung und Auffrischung von Grundkenntnissen als Teil der Allgemeinbildung und im Rahmen der folgenden Unterrichtsfächer voraus: Mathematik: - 10 - - mathematische Kenntnisse zu den fachbezogenen Berechnungen, welche während der Durchführung der Arbeiten notwendig sind, - Berechnung von qm, lm, m3 (Summierung), - Proportionsrechnung, Rechnung von Unverhältnismäßigkeit und Prozentrechnung, - Berechnung von Dosierungen und Materialzusammensetzungen, - Quadratzahlrechnungen, - Grundberechnungen der Statik, - Kenntnis der fachgerechten Nutzung der gängigen Taschenrechner. Physik: - Grundkenntnisse in Statik, - Kenntnisse in Mechanik, - Grundkenntnisse in Thermodynamik unter Berücksichtigung der Gebäudestruktur und der angewendeten Baustoffe, - Grundkenntnisse in Akustik unter Berücksichtigung der Schall leitenden, dämmenden und akustischen Eigenschaften, - Aggregatzustand, - Merkmale und Eigenschaften der Festkörper, - Grundkenntnisse Elektrizität, - Grundbegriffe der Physik: Volumen, Massendichte, usw. - Grundbegriffe der Bauphysik: Dampfdurchlässigkeit, usw. Chemie: - Verbindungen, Mischungen, - Säuren, Salze, Laugen, - Öle, Fette, - Kalk, Zement, Gips, - Vorgänge während des Bindens, - Eigenschaften der Metalle, - Kunststoffe und Eigenschaften, - Korrosion, Oxidierung, - chemische Eigenschaften der Baustoffe, Biologie: - Körperaufbau des Menschen, - Sinnesorgane, - Nervensystem, - Gelenke, - Atmungsorgan, - Berufskrankheiten des Herz-Kreislaufsystems, - Beeinträchtigungen durch Genussmittel (Rauchen, Alkoholkonsum). IV. Nachweis der fachlichen Eignung und Prüfungsordnung Ziel der Meisterprüfung ist, festzustellen, ob - sich der Meisterkandidat die zur Ausübung der Tätigkeit erforderlichen Kenntnisse in der fachlichen Theorie und Praxis auf meisterhaftem Niveau angeeignet hat, - er über die notwendigen Fertigkeiten verfügt und befähigt ist, seine Arbeit auf einem hohen Niveau und selbstständig zu verrichten. Prüfungsordnung Der Kandidat wird durch die Prüfungskommission auf theoretisches und praktisches Wissen geprüft. Teile der Meisterprüfung: - praktischer Teil, - theoretischer Teil (schriftlich und mündlich), sowie = kaufmännischer Teil (allgemeine betriebswirtschaftliche, juristische, usw. Kenntnisse), = pädagogischer Teil. Praktische Prüfung: - Durchführung der im Voraus, zu Beginn des Lehrgangs bestimmten Arbeitsprozesse in produktiver bzw. nicht produktiver Weise. - 11 - Schriftliche Prüfung: - Erstellen der Plandokumentation eines einfachen Gebäudes, der Detailzeichnung, des Angebots und des Kostenvoranschlags bezüglich bestimmter Bauteile. Mündliche Prüfung: - erfolgt durch Ziehen einer Prüfungsaufgabe aus der Gesamtheit der Prüfungsaufgaben. Anmerkung: Das System der Anforderungen und Prüfungsfragen in den Prüfungen über kaufmännische und pädagogische Kenntnisse ist bei jedem Handwerk gleich. A) Praktischer Teil Der Meisterkandidat muss Prüfungsaufgaben lösen, die Fachkenntnisse auf hohem Niveau verlangen. Der Prüfungsort und die Aufgaben werden von der Meisterprüfungskommission aus den im Voraus vorbereiteten Aufgaben bestimmt, mit dem folgenden komplexen Ansatz: - Mauerwerk aus kleinen massiven Ziegeln, mit Mauerecken von verschiedenen Winkeln errichten, - eine Trennwand aus verschiedenen Trennwandelementen zusammen mit Türeinsatz mauern, - Kaminpfeiler von verschiedenen Typen und Größen mauern, herkömmlich und modern, - Niveaulinie bei den verschiedenen Belagsorten bestimmen, Unterlagsbeton erstellen, - Markierung der Stellen für Fenster und Türen, zusammen mit den Arbeitsprozessen oder nachträglich nach der vorgeschriebenen Technologie, - Steinmauer mit Lagen oder Wechsellagen, Zyklopensockelmauerwerk mauern - Verschalung für Stahlbetonsturz, Platte, Konsole erstellen und die Bewehrung herstellen und montieren, - Sturzbogen, Gewölbe mauern, die dazu nötigen Schablone herstellen, - herkömmliche und moderne Fassadenputze herstellen. Die praktische Prüfung wird im Allgemeinen mit der Durchführung der am Gebäude festgelegten Arbeitsschritte und in der Lehrwerkstatt (Prüfungszentrum) abgewickelt, in produktiver und nicht produktiver Weise. Vor dem beginn der Arbeiten müssen die Teilnehmer in jedem Fall über die Unfallverhütungsvorschriften belehrt werden. B) Schriftliche Prüfung Erstellen einer einfachen Plandokumentation nach Ziehen einer Prüfungsaufgabe: - Grundriss, - Querschnitt, - Fassade, - Detailzeichnung (über wichtigste Eckpunkte) Bezüglich des bestimmten Teils des geplanten Gebäudes: - Berechnung in der Festigkeitslehre (Gewichtanalyse, Abmessungen Pfeiler), - technische Beschreibung erstellen, - Aufstellung über Materialbedarf erstellen - Kostenvoranschlag - Angebot - erstellen. Zur Lösung der Prüfungsaufgabe wird die Aufgabe, die vor der Kommission aus dem gültigen Typen- oder empfohlenen Plankatalog durch Ziehen gewählt wurde, ausgearbeitet. Mündliche Prüfung Die mündlichen Prüfungsfragen umfassen das essenzielle Material der folgenden Unterrichtsfächer (Wissensbereiche). - Fachkenntnisse, - Materialkenntnisse, - Festigkeitslehre, - Arbeits- und Gesundheitsschutz.