Informationen für eine Bewerbung in ein höheres
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Informationen für eine Bewerbung in ein höheres
Postanschrift: Postfach 10 42 40, 69032 Heidelberg Hausanschrift: Keplerstr. 87, 69120 Heidelberg Tel.: 06221 / 477-117, -547 oder -116 e-Mail: [email protected] http://www.ph-heidelberg.de Informationen für eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester in den Studiengängen *Lehramt an Grund-, Haupt- und Werkrealschulen *Lehramt an Realschulen *Lehramt an Sonderschulen *Bachelor-Studiengang Frühkindliche und Elementarbildung *Bachelor-Studiengang Gesundheitsförderung/Health Promotion *Aufbaustudiengang für das Lehramt an Sonderschulen Sehr geehrte Studienbewerberin, sehr geehrter Studienbewerber, wenn Sie die Zulassung in ein höheres Fachsemester in einem der oben genannten Studiengänge anstreben, dann lesen Sie bitte die nachfolgenden Informationen sorgfältig durch. Eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester kann nur dann erfolgen, wenn Sie bereits an der PH Heidelberg oder einer anderen Hochschule studiert haben und bisherige Studienleistungen auf das angestrebte Studium angerechnet werden können. Wir weisen darauf hin, dass es für alle Studiengänge auch in den höheren Fachsemestern Zulassungsbeschränkungen gibt. Allgemeine Informationen zu den Studiengängen, den Zulassungsvoraussetzungen, zu Terminen und Fristen, zur Einschreibung und zu Wissenswertem über das Studium an unserer Hochschule erhalten Sie in ausführlicher Form in unserer Infobroschüre sowie auf unseren Webseiten. Für weitere Hinweise zur Bewerbung in ein höheres Fachsemester informieren Sie sich bitte auf unseren Webseiten unter www.ph-heidelberg.de , Link “Studium“ ➞ “Bewerbung“ ➞ “Bewerbung in ein höheres Fachsemester“. Stand Mai 2010 1. Verfahrensablauf 1.1. Anrechnungsbescheid 1.1.1. Externe Bewerber Wenn Sie einen Studiengang an der PH Heidelberg in einem höheren Fachsemester beginnen möchten und bisher noch nicht hier eingeschrieben sind, gelten Sie als externer Bewerber. Sie benötigen die Anrechnung Ihrer bisherigen Studienleistungen und die evt. damit verbundene Einstufung in ein höheres Fachsemester. Setzen Sie sich diesbezüglich rechtzeitig mit den Beauftragten der Fächer unserer Hochschule in Verbindung (siehe Anlage 1 dieser Info), von denen Sie der Ansicht sind, dass eine Anrechnung erfolgen kann. Die ausgesprochene Empfehlung über Ihre Semestereinstufung wird auf dem dafür vorgesehenen Formular „Antrag auf Anrechnung von Studienzeiten“ (siehe Anlage 2 dieser Info) von den Fachvertretern unserer PH dokumentiert. Den Anrechnungsantrag geben Sie bitte in der Infosprechstunde für höhere Fachsemester bei Frau Reinemuth ab oder senden ihn an die Postfachadresse der PH Heidelberg. Der Anrechnungsantrag muss spätestens bis 30. Juni für das Wintersemester bzw. 31. Dezember für das Sommersemester der Pädagogischen Hochschule Heidelberg vorliegen. Sie erhalten nach Abgabe des Anrechnungsantrages einen Anrechnungsbescheid mit einer Semestereinstufung zugeschickt. Dieser teilt Ihnen die Anzahl der angerechneten Studiensemester in der gewünschten Fächerkombination mit. Er stellt nicht gleichzeitig die Zulassung dar. Nur zusammen mit diesem Anrechnungsbescheid können Sie sich für Ihren angestrebten Studiengang in ein höheres Fachsemester bewerben. Hierzu verwenden Sie bitten den dafür vorgesehen Antrag auf Zulassung in ein höheres Fachsemester. 1.1.2. Interne Bewerber, Hochschulortwechsler, Studienunterbrecher Wenn Sie bereits an der PH Heidelberg eingeschrieben sind und den Studiengang wechseln möchten, gelten Sie als interner Bewerber. Wenn Sie bereits an einer PH Baden-Württembergs im gleichen Studiengang eingeschrieben sind, gelten Sie als Hochschulortwechsler. Wenn Sie im gleichen Studiengang mit der gleichen Fächerkombination, für den Sie sich bewerben, bereits an einer Hochschule immatrikuliert waren, gelten Sie als Studienunterbrecher. In diesen drei Fällen ist eine Anrechnung Ihrer bisherigen Studienzeiten nicht erforderlich, Sie können sich direkt für das nächst höhere Fachsemester bewerben. Hierzu verwenden Sie bitte den dafür vorgesehenen Antrag auf Zulassung in ein höheres Fachsemester. Falls Sie Leistungen nach dem BAföG erhalten, ist eine Anrechnung auch in den o.a. Fällen eventuell erforderlich. Beachten Sie bitte Punkt 5. 1.1.3. Infosprechstunde für die Zulassung in ein höheres Fachsemester Die Sprechstunde bei Frau Reinemuth findet im Altbau der PH, Zimmer 004, Keplerstr. 87, Dienstags von 14 – 15 Uhr im Mai/Juni für Bewerbungen ins Wintersemester und im November/Dezember für Bewerbungen ins Sommersemester statt. Den genauen Zeitraum erfahren Sie auf unseren Webseiten. Ihr persönliches Erscheinen nach der empfohlenen Einstufung der Fachberater der PH Heidelberg ist wichtig, damit Rückfragen zu Ihrem bisherigen Studium geklärt werden können (nur falls notwendig, siehe oben). Bringen Sie alle Unterlagen zu Ihren bisherigen Studienzeiten mit, insbesondere Kopien Ihrer bisher erworbenen Leistungsnachweise, Nachweise über Praktika, Studienbücher. Bitte setzen Sie sich mit uns telefonisch in Verbindung, wenn sie keine Möglichkeit haben, persönlich zu kommen. 2 1.2. Antrag auf Zulassung in ein höheres Fachsemester 1.2.1. Bewerbungsfrist Ihr Zulassungsantrag in ein höheres Fachsemester muss für eine Bewerbung zum Wintersemester spätestens zum Sommersemester spätestens am 15. Juli am 15. Januar bei der Pädagogischen Hochschule Heidelberg vorliegen. Maßgeblich ist der Tag des Eingangs des Antrages bei der Hochschule, nicht das Datum des Poststempels. Die Bewerbung ist zu richten an die 1.2.2. Pädagogische Hochschule Heidelberg - Zulassungsstelle – Postfach 10 42 40 69032 Heidelberg Unterlagen Dem Antrag sind in jedem Fall folgende Unterlagen beizufügen: - eine amtlich beglaubigte Fotokopie der Hochschulzugangsberechtigung (bei internen Bewerbern genügt eine einfache Kopie) - eine Immatrikulationsbescheinigung des laufenden Semesters mit Vermerk über das Fachsemester, den Studiengang und die Fächerkombination bzw. bei bereits erfolgter Exmatrikulation die Exmatrikulationsbescheinigung Weitere erforderliche Unterlagen sind ggf.: - Anrechnungsbescheid - Kopien der bisher erbrachten Studienleistungen (falls diese noch nicht bei der Antragstellung auf Anrechnung von Studienzeiten abgegeben wurden) - schriftlicher Nachweis über eine auf den angestrebten Studiengang bezogene studienfachliche Betung nach § 60 Abs. 2 Ziffer 5 LHG (siehe Ziff. 4) - Nachweis über die bestandene Aufnahmeprüfung in den Fächern Kunst, Musik oder Sport - Nachweis über ein bestehendes Arbeitsverhältnis und dessen Genehmigung durch den Prorektor - Zeugnis der komplett bestandenen Akademischen Zwischenprüfung - Hochschulortwechsler und Studienunterbrecher die im Zulassungantrag aufgeführten Unterlagen. ra- 1.3. Vergabe der Studienplätze Bei den Bewerbern um die Studienplätze in einem höheren Fachsemester wird zwischen drei Fallgruppen unterschieden und die Studienplätze in folgender Reihenfolge vergeben: 1. an Aufrücker (Fallgruppe 1) Bewerber, die in dem angestrebten Studiengang mit der gleichen Fächerkombination einen Zulassungsbescheid für das 1. Fachsemester erhalten, gelten als Aufrücker. Es ist also von Vorteil, zusätzlich einen Antrag auf Zulassung ins 1. Fachsemester zu stellen, wenn Sie von einer anderen Hochschule an die PH Heidelberg wechseln oder innerhalb der PH Heidelberg den Studiengang wechseln möchten. Hochschulortwechsler dürfen sich nicht in das 1. Fachsemester bewerben. 2. an Hochschulortwechsler/Studienunterbrecher (Fallgruppe 2) Definition siehe Punkt 1.1.2. 3. an Quereinsteiger (Fallgruppe 3) Alle Bewerberinnen und Bewerber, die nicht in Fallgruppe 1 oder 2 einzuordnen sind, gehören zur Gruppe der Quereinsteiger. 3 Ist innerhalb dieser Fallgruppen eine Auswahl erforderlich, so werden die Studienplätze u.a. nach bisher erbrachten Studienleistungen vergeben. Legen Sie deshalb bitte Kopien Ihrer bisher erworbenen Leistungsnachweise vor. Weisen Sie bis zur Bewerbungsfrist für die Zulassung ins höhere Fachsemester (15.01. oder 15.07.) keine Studienleistungen nach, müssen wir davon ausgehen, dass Sie bisher keine erbracht haben. Falls Sie nach Stellung des Anrechnungsantrages bis zum Ende der Bewerbungsfrist (weitere) Leistungsnachweise erwerben sollten, so fügen Sie dem Zulassungsantrag bitte entsprechende Kopien bei. 1.4. Zulassungs-/Ablehnungsbescheid Nach Beendigung der Rückmeldung wird das Vergabeverfahren für die Bewerbungen in ein höheres Fachsemester durchgeführt. Danach werden die Bescheide über die Zulassung bzw. Ablehnung versandt. Beachten Sie bitte, dass dies erst Ende August für das Wintersemester bzw. Ende Februar für das Sommersemester sein kann. Falls Sie momentan an einer anderen Hochschule eingeschrieben sind, exmatrikulieren Sie sich erst dann an Ihrer bisherigen Hochschule, wenn Sie einen Zulassungsbescheid der Pädagogischen Hochschule erhalten haben. Der Nachweis dieser Exmatrikulation ist erst bei der Immatrikulation der Pädagogischen Hochschule Heidelberg vorzulegen. 1.5. Immatrikulation Die Einschreibung (Immatrikulation) wird schriftlich oder persönlich durchgeführt. Sie erfolgt zu dem im Zulassungsbescheid genannten Termin. Wird der Studienplatz bis zu diesem Termin nicht angenommen, erlischt der Anspruch auf Zulassung und der Studienplatz verfällt. Beachten Sie, dass Sie den Versicherungsnachweis der Krankenkasse bzw. die Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht rechtzeitig beantragen, da die Zeit zwischen Erhalt des Zulassungsbescheides und der Einschreibefrist relativ kurz ist. Für die Immatrikulation muss der Studentenwerks-Beitrag in Höhe von 66,50 € bezahlt werden. Zusätzlich wird ein Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 40 € und die allgemeine Studiengebühr in Höhe von 500 € fällig. Sie müssen daher insgesamt 606,50 € überweisen. Die Immatrikulation kann erst nach Feststellung des Zahlungseinganges auf dem Konto der Landesoberkasse Karlsruhe vollzogen werden. Bitte beachten Sie deswegen die Zeiten der Überweisung bei Ihrer Bank. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie mit dem Zulassungsbescheid. Studierende des Lehramtes an Sonderschulen (grundständig) ab dem 5. Semester und des Lehramtes an Sonderschulen (Aufbau) müssen sich zusätzlich für die sonderpädagogischen Fachrichtungen an der Universität Heidelberg einschreiben. Nähere Information erhalten Sie bei Ihrer Einschreibung. 2. Fächerwechsel ohne Zulassungsbeschränkung Für Studierende der Pädagogischen Hochschule Heidelberg, die innerhalb des studierten Studienganges ein Fach oder die Gewichtung Ihrer Fächer ändern möchten oder bis zum Ende des Fundamentums vom Schwerpunkt Grundschule zum Schwerpunkt Hauptschule wechseln möchten, gilt der unter Punkt 1. beschriebene Verfahrensablauf nicht. Sie können eine entsprechende Änderung im gesamten Monat September (für das Wintersemester) bzw. im gesamten Monat März (für das Sommersemester) im Studienbüro - Zulassungsstelle - , Zimmer 004 beantragen. Beachten Sie hierzu bitte das spezielle Infoblatt zum Fach- und Gewichtungswechsel und die ausführlichen Informationen auf unseren Webseiten. 4 3. Anerkennung von Leistungsnachweisen 3.1. Leistungsnachweise, die nicht an einer Pädagogischen Hochschule in Baden-Württemberg erworben wurden Leistungsnachweise, die Sie an einer anderen Hochschule erworben haben und die an der PH Heidelberg angerechnet werden sollen, müssen grundsätzlich die folgenden Kriterien erfüllen: 1. Dem Nachweis muss zu entnehmen sein, an welcher Institution er erworben wurde. 2. Die Art der Veranstaltung muss erkennbar sein (Einführung, Seminar, Hauptseminar usw.). 3. Die Eigenleistung muss aufgeführt sein. 4. Der Nachweis muss Datum, Unterschrift und Siegel enthalten. Für die Übernahme dieser Leistungsnachweise als Zulassungsvoraussetzungen zur Ersten Staatsprüfung ist es nötig, dass Sie sich mit den Fachdozentinnen/den Fachdozenten der betreffenden Fächer an unserer Hochschule in Verbindung setzen. Bitte lassen Sie sich vor der Bewerbung in ein höheres Fachsemester von diesen hinsichtlich der Anerkennung von Leistungsnachweisen beraten. Im Sekretariat für Studienangelegenheiten, Zimmer 3, wird das Scheinheft für die Studiengänge Lehramt an Grund-, Haupt- und Werkrealschulen, Lehramt an Realschulen und Lehramt an Sonderschulen ausgegeben. In dieses lassen Sie sich alle zulassungsrelevanten Leistungen mit folgenden Angaben eintragen: Art der Institution, Art der Veranstaltung (z.B. Ü, S fw oder fd, HS fw oder fd o.a.), Titel der Veranstaltung, Datum des erworbenen Scheins, Datum der Übertragung, Unterschrift der Fachdozentin/des Fachdozenten der PH Heidelberg. Wenn Sie sich zu einer Prüfung melden, geben Sie bitte die angerechneten Originalscheine mit ab. Sie bekommen alle Unterlagen nach der Prüfung zurück. 3.2. Leistungsnachweise, die an einer Pädagogischen Hochschule in Baden-Württemberg erworben wurden Leistungsnachweise, die an einer PH Baden-Württembergs erworben wurden, müssen grundsätzlich nicht von den entsprechenden Fachdozentinnen/Fachdozenten der PH Heidelberg anerkannt werden, sofern sie die folgenden Kriterien erfüllen: auf jedem einzelnen Schein müssen die Institution, Art der Veranstaltung (Ü, S, HS), Titel der Veranstaltung, Leistung, Datum, Unterschrift und Siegel ersichtlich sein. In das neue Scheinheft der PH Heidelberg für Grund-, Haupt- und Werkrealschulen, Realschulen oder Sonderschulen notieren Sie selbst, wenn ein Leistungsnachweis an einer anderen Hochschule erworben wurde. Übertragen Sie bitte nur die zur Zulassung zur Prüfung relevanten Nachweise. Dabei orientieren Sie sich an der Prüfungs- und Studienordnung der PH Heidelberg für den angestrebten Studiengang. Bei Unklarheiten der Zuordnung fragen Sie bitte die Fachdozentin/den Fachdozenten. Bitte lassen Sie sich vor der Bewerbung in ein höheres Fachsemester hinsichtlich der Anerkennung von Leistungsnachweisen von diesen beraten. Die Originalscheine können bei Prüfungsmeldung vorgelegt werden. 3.3. Akademische Zwischenprüfung Die Akademische Zwischenprüfung ist in den grundständigen Studiengängen für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Werkrealschulen, Realschulen und Sonderschulen spätestens im zweiten, im Wiederholungsfall bis zum Ende des vierten Semesters abzulegen. Falls Sie nach bestandener Zwischenprüfung in einem höheren Semester einen Studiengang-/Teilstudiengangwechsel durchgeführt haben, so sollten Sie sich wegen der Anerkennung Ihrer bereits abgelegten Akademischen Zwischenprüfung mit dem Akademischen Prüfungsamt bzw. mit den Fachberatern in Verbindung setzen. 4. Studienfachliche Beratung Bewerberinnen und Bewerber, die bereits 3 Semester studiert haben und einen Studiengang (und/oder einen Teilstudiengang = Fach) wechseln wollen, müssen den schriftlichen Nachweis über eine auf den angestrebten Studiengang bezogene studienfachliche Beratung (siehe Anlage 3 dieser Info) vorlegen. Diese können Sie auch zeitgleich mit Ihrem Antrag auf Anrechnung von Studienzeiten (wenn nötig) erledigen. 5 Eine studienfachliche Beratung ist nicht notwendig, wenn Sie * * * lediglich die Hochschule unter Beibehaltung des Studienganges und der Fächerkombination wechseln möchten oder bereits ein Studium erfolgreich abgeschlossen haben oder im laufenden Semester zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht an einer Hochschule immatrikuliert sind. Planen Sie einen Studiengangwechsel, so ist die studienfachliche Beratung in sämtlichen Fächern des neuen Studienganges nachzuweisen. Planen Sie einen Wechsel der Fächerkombination unter Beibehaltung des Studienganges, so ist die studienfachliche Beratung lediglich in dem/den neu gewünschten Fach/Fächern erforderlich. Die Beratung wird von den Dozentinnen/Dozenten durchgeführt, die für die fachbezogene Studienberatung zuständig sind (siehe Anlage 1 dieser Info). 5. BAföG-Bezieher Wenn Sie Leistungen nach dem BAföG erhalten oder beantragen wollen, müssen Sie jeden Wechsel dem Amt für Ausbildungsförderung bekanntgeben und sich vor jedem Wechsel (Institution, Studiengang, Fächer) einen Anrechnungsbescheid ausstellen lassen. Bitte teilen Sie uns dies entsprechend mit. Erkundigen Sie sich in Ihrem eigenen Interesse vor jedem Wechsel beim Amt für Ausbildungsförderung nach den Auswirkungen auf Ihre Förderung: Studentenwerk Heidelberg, Marstallhof 1-5, 69117 Heidelberg, Tel.-Nr.: 06221/54-0. An der Pädagogischen Hochschule Heidelberg können Sie eine BAföG-Beratung in Anspruch nehmen (Ansprechpartner siehe Anlage 1 dieser Info). 6. Anfragen und Auskünfte Die notwendigen Informationsbroschüren und Bewerbungsunterlagen können Sie unseren Webseiten entnehmen oder beim Zulassungsbüro der Pädagogischen Hochschule anfordern. Beachten Sie, dass während der Öffnungszeiten nur sehr schwer telefonische Anfragen entgegen genommen werden können, rufen Sie also davor oder danach an. Öffnungszeiten des Studienbüros (Zimmer 002 - 005, Altbau) Mo, Di, Do, Fr 9.30 – 12.00 Uhr und Mi 13.30 - 15.00 Uhr Sprechstunde für die Zulassung in ein höheres Fachsemester bei Frau Reinemuth (Zi. 004, Altbau) Di 14.00 - 15.00 Uhr für Bewerbungen zum Sommersemester: für Bewerbungen zum Wintersemester: von Mitte November bis Mitte Dezember von Mitte Mai bis Mitte Juni Genaue Termine erfahren Sie über unsere Webseiten unter dem Link “Studium“ ➞ “Bewerbung“ ➞ “Bewerbung in ein höheres Fachsemester“. Telefonische Anfragen und Auskünfte: Zulassungsstelle Sekretariat für Studienangelegenheiten Anrechnung von Studienzeiten Allgemeine Studienberatung Tel. 06221/477-117 Frau Reinemuth 06221/477-547 Frau Lauk (Mo bis Do, nur vormittags) 06221/477-116 Frau Schäfer (nur vormittags) Tel. 06221/477-118 Herr Jakobs 06221/477-119 Frau Fluhrer Tel. 06221/477-117 Frau Reinemuth Tel. 06221/477-555 Frau Schmidt 6