01 Begründung B 33 -3

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01 Begründung B 33 -3
Übersichtsplan
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M: 1:10000
© Geobasisdaten (Karten und Luftbilder):
Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern (LAiV-MV)
BEGRÜNDUNG zum Bebauungsplan Nr. 33 Sondergebiet Ferienhaus Dierhagen - Ost "An der Düne"
Gemeinde Ostseebad Dierhagen
0.
Inhaltsverzeichnis
1.
Planungsrechtliche Grundlagen
3
1.1
1.2
Rechtsgrundlage
Technische Grundlage
3
3
2.
Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
3
3.
Baugebiet
3
4.
Lage des Plangebietes
4
5.
Boden- und Grundwasserverhältnisse und Höhenlage
4
6.
Historische Entwicklung, städtebauliche Situation,
Natur und Landschaft
4
7.
Planungsziele
5
8.
8.1
8.2
8.3
8.4
Inhalt der Planung
Gestaltung des Baugebietes und Festsetzungen
Städtebauliche Vergleichswerte
Infrastruktur und Einrichtungen
Verkehrserschließung
5
5
6
6
7
9.
Auswirkungen der Planung
7
10.
Küstenschutz
8
11.
Hochwasserschutz
8
12.
Waldabstand
8
Stadttechnische Ver- und Entsorgungsmaßnahmen
Elektroenergieversorgung
Straßenbeleuchtung
Wasserversorgung
Heizung
Feuerlöscheinrichtung
Fernmeldeeinrichtung
Kommunikation
Regen- und Oberflächenentwässerung
Abwasserbeseitigung
9
9
9
9
9
10
10
10
10
14.
Bodendenkmale und Bodenfunde
10
15.
Altlasten
11
16.
Naturschutzrechtliche Eingriffs- und Ausgleichsregelung
11
17.
Immissionsschutz
11
18.
Kataster- und Vermessungswesen
12
19.
Maßnahmen zur Ordnung des Grund und Bodens
12
13.
13.1
13.2
13.3
13.4
13.5
13.6
13.7
13.8
13.9
2
BEGRÜNDUNG zum Bebauungsplan Nr. 33 Sondergebiet Ferienhaus Dierhagen - Ost "An der Düne"
Gemeinde Ostseebad Dierhagen
1.
1.1
3
Planungsrechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlage
Grundlage des Bebauungsplanes ist das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I Seite 2414), zuletzt geändert
durch Artikel 1 G zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten
und Gemeinden vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509 – Nr. 39) sowie die
Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23. Januar 1990 (BGBl. I Seite 132).
Das Planverfahren wird durch den Aufstellungsbeschluss am 23.Januar 2014
eingeleitet.
Die Gemeindevertretung Ostseebad Dierhagen hat beschlossen, das Verfahren zum
Bebauungsplan Nr.33
Sondergebiet Ferienhaus Dierhagen-Ost „An der Düne“
Gemeinde Ostseebad Dierhagen über einen einfachen Bebauungsplan nach § 30 Abs. 3
BauGB durchzuführen. Es erfolgen keine Festsetzungen über die örtlichen
Verkehrsflächen. Das gesamte Plangebiet ist verkehrstechnisch erschlossen.
1.2
Technische Grundlage
Als Kartengrundlage für den rechtlichen Nachweis des Plangebietes diente ein Auszug
aus der Liegenschaftskarte vom 08. August 2014 in digitaler Form des:
Landkreises Vorpommern- Rügen
Fachdienst Kataster und Vermessung
Tribseer Damm 1a
18437 Stralsund
2.
Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
Ein im Sinne des § 6 Absatz 5 BauGB rechtswirksamer Flächennutzungsplan besteht
für die Gemeinde Ostseebad Dierhagen nicht. Die Gemeinde verfügt nach Auffassung
des Oberverwaltungsgerichtes, Urteil 3K31/05 vom 19.09.2007 über keinen
rechtswirksamen Flächennutzungsplan.
Das Plangebiet befindet sich auf einer Fläche, die als Sondergebiet der Erholung dient
und auf einer Fläche für die Landwirtschaft.
Da sich eine Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes im Verfahren befindet, erfolgt
die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 33 Sondergebiet Ferienhaus Dierhagen- Ost
„An der Düne“ der Gemeinde Ostseebad Dierhagen im Parallelverfahren (§ 8 Absatz 3
BauGB). Um den Bebauungsplan Nr. 33 umsetzen zu können, wird jedoch die
Beendigung des F-Planverfahrens dringend erforderlich. Prüfungen von Bauanträgen
gemäß § 33 BauGB sind vom Verfahrensstand des F-Planes abhängig.
3.
Baugebiet
Gemeinde Ostseebad Dierhagen
Gemarkung Dierhagen- Ost
• Flur 2
Flurstück:
8 tlw; 9; 12; 14; 15 tlw; 18; 19; 20/1/2; 21; 22/21/23/24/26/
46/60/68/108/109/111/113/114/115/116/117/119/120/121/122/123/
124/125/126/127/128 /135/ 153/ 155/ 159/ 162/ 179/ 180/ 186/
187/ 190;
22/33tlw; 22/170tlw; 22/172tlw; 23; 24; 25; 26; 27/1/2; 28; 29; 30;
31/1; 32/2; 33/1; 34; 35; 37; 38/1/3; 39; 40/1; 41/1; 42; 47; 49; 50;
51; 56; 57; 58; 60/3; 61/1; 62/3/4; 65; 66 tlw; 107; 108; 109;
110/1; 111; 112tlw
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Gemeinde Ostseebad Dierhagen
4.
4
Lage des Plangebietes
Das Planungsgebiet liegt im Ortsteil Dierhagen- Ost und wird wie folgt begrenzt:
- im Norden durch die letzte Bebauung am Weg „An der Düne“
- im Osten durch die vorhandene Bebauung östlich des Weges „An der Düne“
- im Süden durch die Wohnbebauung Dierhagen- Ost
- im Westen durch vorhandene Düne
5.
Boden- und Grundwasserverhältnisse und Höhenlage
Konkrete Aussagen zur Tragfähigkeit des Bodens liegen derzeit nicht vor. Durch die
vorhandene Bebauung entlang der Gemeindestraße „An der Düne“ kann aber davon
ausgegangen werden, dass der anstehende Boden für die geplante Bebauung geeignet
ist.
Geomorphologisch ist der Standortbereich durch die vorhandene Flachküstenlandschaft
mit seiner Dünenbildung entlang der Nordwestseite des Planungsgebietes und die
landseitige Deichanlage geprägt.
Das Plangebiet befindet sich somit im Talbereich auf einem nach Süd leicht
ansteigenden Gelände. Die durchschnittlichen Geländehöhen liegen im Bereich der
Dünenoberflächen bei 3,40 m HN, im Bereich des Schutzdeiches bei 3,20 m HN und
innerhalb des Plangebietes im nördlichen Bereich bei 0,75 m HN, im südlichen Bereich
bei 1,10 m HN. Das Gebiet wird durch einen Riegeldeich unterbrochen.
6.
Historische Entwicklung, städtebauliche Situation, Natur und Landschaft
Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr.33 liegt im Ortsteil Dierhagen- Ost zwischen
Düne Seeseite und Deich Landseite.
Historisch betrachtet, verdankt dieser Ortsteil von Dierhagen seine Eigenart der
Entwicklung des Badebetriebes. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts setzte der Bau von
Pensionen, Gasthäusern sowie von Wohn- und Ferienhäusern ein. In relativ kurzer Zeit
avancierte Dierhagen zum Bade- und Erholungsort und erhielt 1934 den Status
Ostseebad.
Abseits des Badezentrums schoben sich entlang der Ostseeküste schrittweise zunächst
einfache Unterkünfte, später feste Einzelhäuser, die für Freizeitzwecke genutzt
wurden, in die Dünenlandschaft.
Der
Bereich
der
Straße
„An
der
Düne“
entwickelte
sich
zu
einem
Wochenendhausgebiet.
Die Straße wurde befestigt und elektro- und wassertechnisch erschlossen.
Im Zuge einer weiteren Entwicklung bildeten sich teilweise dauerhafte
Wohnverhältnisse und diverse Nebenwohnsitze. So befinden sich gegenwärtig von
insgesamt 45 Gebäuden in 15 Gebäuden Hauptwohnsitze.
Die Bebauung ist durch Kleingliedrigkeit gekennzeichnet. Sie wird durch Einzelhäuser
und kleinere Nebenanlagen geprägt. Vorherrschende Dachformen
sind Sattel-,
Krüppelwalm- und Flachdächer, vorherrschende Dacheindeckungsmaterialien sind
Schilfrohr, Dachziegel und Bitumenpappe. Die Fassaden werden weitestgehend durch
helle Putze bzw. helle Anstriche bestimmt. Durch die geringen Bauhöhen und eine sehr
offene Bauweise wirken die Gebäude nicht dominierend.
Das Landschaftsbild wird vorrangig durch die westlich angrenzende Dünenlandschaft in
Funktion einer Sturmflutschutzdüne, den östlich angrenzenden Seedeich mit seinem
Riegeldeich (Strandzugang 5), die Gehölzflächen und die Vielzahl vorhandener Bäume
geprägt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Landschaftsschutzgebiet
„Boddenlandschaft“ und ist im Küstenschutzgebiet „Fischland“ gemäß § 136 Abs. 3
LWaG belegen.
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5
In das Plangebiet greifen durch Naturschutz gemäß § 20 LNatG
gesicherte
Biotopflächen, sowie Flächen für Wald.
Es handelt sich dabei um Ausläufer des Ostsee- und Küstenbiotops Nr. 04784
„Weißdüne“ am Strandzugang 5 und um Feldgehölze Nr. 04779 aus überwiegend
heimischen Baumarten südöstlich der Straße „An der Düne“.
An das Plangebiet grenzt im Südosten das Gewässer B 9/2. Dieser Graben befindet
sich als Gewässer II. Ordnung im Unterhaltungsbestand des Wasser- und
Bodenverbandes „Recknitz – Boddenkette“.
7.
Planungsziele
Dem Planungswillen der Gemeinde Ostseebad Dierhagen folgend, sollen die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Sondergebiet Ferienhaus am nordöstlichen Standort des Ortsteiles Dierhagen– Ost geschaffen werden.
Die ursprünglich als Wochenendhausnutzung konzipierte Bebauung hat sich im Laufe
der Jahre teilweise zu Ferienhäusern und dauerhaften Wohnverhältnissen verändert.
Einige Hauseigentümer beabsichtigen ihren Hauptwohnsitz in das Plangebiet zu
verlegen. Mit der derzeitigen planungsrechtlichen Situation ist diese Entwicklung nicht
vereinbar. Die Gemeinde Ostseebad Dierhagen sieht daher Regelungsbedarf, die
vorhandene Bebauung als Ferienhausgebiet festzusetzen. Die sich an diesem Standort
gleichsam etablierten Nutzungsarten von Wochenendhaus und Wohnen sollen im
Bestandsschutz verbleiben.
Ziel der Gemeinde Ostseebad Dierhagen ist es, diese gemischte Nutzung durch
Festsetzungen von Obergrenzen für die Grundflächen abzusichern (siehe auch Punkt
8.1).
Als weiteres wichtiges Planungsziel sieht die Gemeinde die Festsetzung von Baufeldern
getrennt durch die Strandzugänge entlang der Gemeindestraße, die langfristig als
Ersatzflächen für die durch Baubeschränkungen und Bauverbote belegten Flächen des
Küstenschutzgebietes zu nutzen sind und den Straßenraum städtebaulich aufwerten
sollen. Die vorhandenen baulichen Anlagen genießen zwar Bestandsschutz, der jedoch
bei Errichtung neuer baulicher Anlagen verloren geht.
Eine Errichtung von Ersatzneubauten innerhalb der festgesetzten Baufelder ist jedoch
nur unter der Voraussetzung möglich, dass die tatsächliche Nutzungsnahme
nachgewiesen wird und spätestens mit der Baubeginnanzeige der vollständige
Rückbau der vorhandenen baulichen Anlagen erfolgt ist.
Im südlichen Geltungsbereich des Plangebietes beabsichtigt die Gemeinde Ostseebad
Dierhagen den Standzugang 7 als Rettungsweg auszubauen. Dieser Standort bietet die
einzige Möglichkeit der näheren Umgebung, den Strandabschnitt Dierhagen- Ost im
Havariefall direkt zu befahren.
In diesem Zusammenhang möchte die Gemeinde Ostseebad Dierhagen diese Zufahrt
als Bootstransportweg für die Ostseefischerei nutzen und die rückwärtigen Flächen
innerhalb des Plangebietes als Grünfläche mit Zweckbestimmung Gemeinde- und
Trailerplatz entwickeln.
Aufgrund des Wegfalles des Feuerlöschteiches soll der öffentliche Kinderspielplatz an
diesen Standort verlagert werden und die derzeitige Fläche des Kinderspielplatzes als
Baufläche ausgewiesen werden. Dadurch können der entstehende Gemeindeplatz an
seiner Nordostseite städtebaulich eingefasst und die Begrünung im Bereich des
ehemaligen Feuerlöschteiches im Wesentlichen erhalten bleiben.
Der ökologische Zustand des Geltungsbereiches soll weitestgehend erhalten bleiben,
die geschützten Biotopflächen werden nachrichtlich übernommen.
8.
Inhalt der Planung
8.1
Gestaltung des Baugebietes und Festsetzungen
Die überbaubaren Grundstücksflächen des Bebauungsplanes sind als Sondergebiet
Zweckbestimmung Ferienhaus
nach § 10 Bau NVO festgesetzt. Die Gemeinde
Ostseebad Dierhagen hat eine Analyse über den derzeitigen Stand der
Gebäudenutzungen veranlasst. Im Ergebnis dieser Untersuchung ist festzustellen,
dass die gegenwärtige Nutzung der Gebäude aus Wochenend-, Ferien- und
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Dauerwohnen besteht. Daraus ergibt sich das städtebauliche Erfordernis, hier eine
eindeutige Zweckbestimmung zu wählen und als Ferienhausgebiet festzusetzen. Die
vorhandenen Nutzungen Ferienwohnen und Dauerwohnen erhalten Bestandschutz.
In Anbetracht der kleinteiligen Grundstücksgrößen des Baubestandes wird eine
generelle Entwicklung als Wohnbaufläche ausgeschlossen.
Es sind Gebäude in offener Bauweise zulässig. Die Lage der Gebäude wird durch die
festgesetzten Baugrenzen definiert, sie bildet mit der, in seewärtiger, westlicher
Richtung zur Düne, eine Bauverbotslinie (siehe auch Pkt. 10). Für die eingeschossigen
Gebäude wird eine maximale Gebäudehöhe mit 3,80 m
Traufhöhe und 8,00
m
Firsthöhe festgesetzt.
Der Bezugspunkt für das Baufeld ist die Höhenlage der
Straßenmitte der anliegenden Straßenverkehrsflächen.
In der jeweiligen Nutzungsschablone werden konkrete Festsetzungen zum Maß der
baulichen Nutzung und der Bauweise festgesetzt. Dem Planungswillen der Gemeinde
Ostseebad Dierhagen entsprechend, soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung im
Plangebiet durchgesetzt werden. Nach § 16 Abs. 3 BauNVO wird das Maß der
baulichen Nutzung mit einer Größe der Grundfläche der Gebäude von 80 m² je
Baugrundstück festgesetzt.
Um den Erhalt der Siedlungsstruktur zu gewährleisten, die durch übermäßige
Bebauung erheblich gestört werden würde, erfolgt für selbstständig bebaubare
Grundstücke die Festsetzung einer Grundstücksgröße von 600 m² als Mindestmaß. Als
Ausnahme für bestehende Grundstücke mit einer Mindestgröße unter 600 m² beträgt
die maximale Größe der Grundfläche der Gebäude ebenfalls 80 m².
Im Übrigen richtet sich die Zulässigkeit von Vorhaben nach den Regelungen des § 34
BauGB.
Über eine entsprechende Massenbilanz ist durchzusetzen, dass im Rahmen des
Baugeschehens anfallender Bodenaushub einer Wiederverwendung zugeführt wird, so
dass kein Bodenaushub zu Abfall wird. Der Füllboden kann für weitere geplante
Baumaßnahmen verwendet werden.
Im Geltungsbereich befinden sich keine Festpunkte der amtlichen geodätischen
Grundlagennetze des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Zu beachten sind jedoch bei
der weiteren Überplanung die Informationen des Merkblattes über die Bedeutung und
Erhaltung der Festpunkte.
8.2
Städtebauliche Vergleichswerte
Flächenart
Baugebietsfläche insgesamt
Grundstücksfläche gesamt
Bebauungsfläche, GR 80 m²
Private Grün- und Gartenflächen
Öffentliche Verkehrsfläche
Öffentliche Grünfläche,
Zweckbestimmung Spielplatz
Öffentliche Grünfläche,
Zweckbestimmung Gemeindeplatz
Biotop Feldgehölze, Wald
8.3
m²
%
64.125,00
100,00
47.633,00
(4.160,00)
(43.473,00)
72,28
(6,49)
(67,79)
5.215,00
8,13
843,00
1,31
1372,00
2,14
9062,00
14,13
Infrastruktur und Einrichtungen
Im Baugebiet sind entlang des Weges „An der Düne“ Ferienhäuser, Wochenendhäuser
und Wohngebäude vorhanden. Infrastrukturelle Einrichtungen sind nicht Planungsziel.
Notwendige Einrichtungen für die Versorgung des Plangebietes werden im
Einkaufszentrum „Fischlandtor“ an der Landesstraße L21 sowie im Ort selbst
angeboten.
Für das Plangebiet besteht eine Anbindung an den öffentlichen Personenverkehr. Die
nächstgelegene Haltestelle des Linienverkehres befindet sich in der „Chausseestraße“.
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7
Durch den angrenzenden Radwanderweg wird das Gebiet direkt mit dem überörtlichen
Radwegenetz verbunden.
8.4
Verkehrserschließung
Das Plangebiet ist durch die vorhandene Gemeindestraße „An der Düne“ erschlossen.
Die vorhandene Straße entspricht dem Erschließungserfordernis, ein weiterer Ausbau
ist nicht erforderlich.
Ein Befahren der öffentlichen Straße mit Müllfahrzeugen ist grundsätzlich möglich.
Um die 14 - tägige Müllabfuhr zu gewährleisten, können am Entsorgungstag die
privaten und gewerblichen Mülltonnen außerhalb des Straßenraumes zum Abtransport
bereitgestellt werden.
Die ungehinderte Befahrbarkeit durch Rettungsfahrzeuge ist gesichert. Alle
Grundstücke sind gut erreichbar.
9.
Auswirkungen der Planung
Die Flächen des Sonstigen Sondergebietes Zweckbestimmung Ferienhaus haben keine
negativen Auswirkungen auf angrenzende Nutzungen. Die Vorhaben haben sich nach
Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einzufügen.
Die Belange des Küstenschutzes greifen in das Plangebiet und erfordern die
festgesetzten Baubeschränkungen.
Sämtliche Gebäude, die innerhalb der Küstenschutzbereiche liegen, sind daher durch
X-Linien gekennzeichnet, das bedeutet, bei Verlust des Bestandsschutzes wird ein
Rückbau gefordert (siehe auch Pkt. 11 Hochwasserschutz).
Naturschutzrechtliche
Belange
finden
Berücksichtigung
durch
nachrichtliche
Übernahme der Biotopflächen, Flächen für Wald und durch den Erhalt und Schutz
vorhandener Baum- und Gehölzpflanzungen. Bezüglich des gesetzlich festgelegten
Waldabstandes wird aus forstrechtlicher Sicht eine Ausnahme erteilt. Durch die
Festsetzung der Baugrenzen entstehen gegenüber der Ist- Situation keine wesentlich
neuen bzw. erweiterten Gefährdungsaspekte für die Gemeinde Ostseebad Dierhagen
als angrenzender Waldbesitzer.
Durch die Planungen sind artenschutzrechtliche Belange nicht betroffen.
Im Bereich der Bebauungsflächen sind nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand keine
Bodendenkmale bekannt. Sollten archäologische Fundstellen entdeckt werden, sind die
Auflagen und Hinweise des Landesamtes für Bodendenkmalpflege zu beachten. Der
Beginn der Erschließungsarbeiten ist verbindlich bekanntzugeben (siehe Punkt 14).
Sollten bei Tiefbauarbeiten Einzelfunde an kampfmittelverdächtigen Gegenständen
oder Munition aufgefunden werden, sind aus Sicherheitsgründen die Arbeiten an der
Fundstelle und in der unmittelbaren Umgebung sofort einzustellen und der
Munitionsbergungsdienst zu benachrichtigen. Nötigenfalls ist die Polizei und ggf. die
örtliche Ordnungsbehörde hinzuzuziehen.
Die zu erhaltenen Gehölze müssen gegen negative Auswirkungen durch das Vorhaben
geschützt werden. Die einzelnen Schutzmaßnahmen sind gemäß DIN 18920 „Schutz
von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“
durchzuführen.
Die planungsrechtliche Zulässigkeit von Einzelvorhaben innerhalb des Plangebietes ist
grundsätzlich über ein Baugenehmigungsverfahren gemäß § 63 BauO M-V
durchzuführen. Das Baugenehmigungsfreistellungsverfahren kann hier wegen der
Baubeschränkungen im Küstenschutz nicht Anwendung finden.
Aufgrund der Lage des Plangebietes im Landschaftsschutzgebiet ist für die Bebauung
eine Erlaubnis gemäß § 5 der Schutzgebietsverordnung zum Landschaftsschutzgebiet
erforderlich. Betroffen ist auch der 150 m Küstenschutzstreifen nach § 29 LNatG M-V.
Hier sind für Bebauungen Anträge auf Erlaubnis und auf Ausnahme zu stellen.
Die Forderungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) des Bundes und des
Landeswassergesetzes M-V (LWaG) sind einzuhalten, entsprechende Genehmigungen
für Maßnahmen, die eine Gewässernutzung darstellen , sind bei der unteren
Wasserbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen einzuholen.
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10.
8
Küstenschutz
Der gesamte Geltungsbereich befindet sich im Küstenschutzgebiet „Fischland“, er
unterliegt damit den im Fachplan „Küstenschutz Außenküste Fischland“ festgelegten
Bauverboten, die durch die Küstenschutzlinie (Bauverbotslinie) verbindlich geregelt
sind.
Vorhandene Gebäude und bauliche Anlagen innerhalb der Bauverbotslinie genießen
Bestandsschutz
und
dürfen
nicht
verändert
werden.
Reparaturen
und
Instandsetzungsarbeiten zum Zwecke der Bestandserhaltung sind zulässig.
Bei Errichtung neuer baulicher Anlagen innerhalb der festgesetzten Baufelder verfällt
jedoch der Bestandsschutz und die vorhanden baulichen Anlagen sind zu beseitigen.
Eine Überschreitung der Baugrenze durch Gebäudeteile in Richtung der zu
schützenden Küstenflächen wird ausgeschlossen.
Die Küstenschutzlinie ist in die Planzeichnung, auf der Grundlage der vorgegebenen
Messpunkte 6-12 des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern,
nachrichtlich übernommen worden. Als Bauverbotsflächen gelten auch die
Seedeichflächen, die weniger als 15 m vom Böschungsfuß des Deiches entfernt sind.
11.
Hochwasserschutz
Im Bereich der Ortslage Dierhagen ist bei sehr schweren Sturmfluten mit
Wasserständen von 2,80 m NHN* = 2,65 m HN zuzüglich Wellenauflauf zu rechnen.
Aufgrund der exponierten Lage des überplanten Gebietes zwischen Düne und Seedeich
gelten zudem die Festlegungen des Fachplanes „Küstenschutz Außenküste Fischland“.
Im November 2003 wurde vom Umweltministerium M-V dieser Fachplan
herausgegeben, der ausgehend von den Grundsätzen des Generalplanes Küsten und
Hochwasserschutz Mecklenburg- Vorpommern (1994) die Nutzungsansprüche, die
küstenschutztechnische Situation und den Zustand der Schutzanlagen darstellt und die
mittelfristige Küstenschutzstrategie für die nächsten ca. 20 Jahre festlegt.
Die Sturmflutschutzdüne reicht im Westen bis in den Geltungsbereich des
Bebauungsplanes hinein und eine Vielzahl der Gebäude ist innerhalb der
Dünenböschung belegen. Aufgrund der natürlichen Küstendynamik handelt es sich im
Bereich Dierhagen- Ost um eine Rückgangsküste mit negativer Sedimentbilanz.
Das heißt, hier kann der Küstenschutz nur durch Strandaufspülungen und
Dünenertüchtigungen gewährleistet werden. Da auch die Notwendigkeit einer
Rückverlegung der Sturmflutschutzdüne nicht ausgeschlossen werden kann, wurde im
Fachplan „Küstenschutz Außenküste Fischland“ o.g. Bauverbotslinie festgeschrieben,
um eine weitere Verfestigung der Bebauung in der Düne zu verhindern und Flächen für
eine eventuelle Dünenrückverlegung vorzuhalten. Damit begründet sich auch die o.g.
Forderung des Rückbaus bei Ersatzneubau und Verlust des Bestandsschutzes.
Das Land Mecklenburg Vorpommern übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die bei
Sturmfluten oder in deren Folge auftreten, unabhängig davon, ob das Gebiet durch
eine Sturmflutschutzanlage gesichert war oder nicht.
Aus der Realisierung des Vorhabens/ der Maßnahme können gegenüber dem Land
Mecklenburg- Vorpommern keine Ansprüche abgeleitet werden, um nachträglich die
Errichtung von Hochwasser- und Sturmflutschutzanlagen zu fordern.
*Hinweis: NHN ist seit 2005 das gültige amtliche Höhenbezugsniveau des Landes M–V
und liegt im Regelfall 15 cm unter dem vorher verwendeten HN- Niveau, d. h. 2,80 m
NHN entsprechen somit 2,65 m HN.
12.
Waldabstand
Innerhalb des Plangebietes befinden sich Waldflächen entsprechend § 2
Landeswaldgesetz M-V (LWaldG M-V). Nach § 20 LWaldG M-V ist zur Sicherung vor
Gefahren durch Windwurf oder Waldbrand bei der Errichtung baulicher Anlagen ein
Abstand von 30 m zum Wald einzuhalten.
BEGRÜNDUNG zum Bebauungsplan Nr. 33 Sondergebiet Ferienhaus Dierhagen - Ost "An der Düne"
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9
Aus forstwirtschaftlicher Sicht kann aufgrund der örtlichen Gegebenheiten die
entsprechende Ausnahme zur Unterschreitung des gesetzlich festgelegten
Waldabstandes durch das Landesforstamt erteilt werden, da die Endhöhe des Waldes
durch das seebeeinflusste Klima erreicht ist und die Baugrundstücke nicht in der
Hauptwindrichtung liegen.
Die aktuelle Verkehrssicherungspflicht des Waldeigentümers (Gemeinde Dierhagen)
bemisst sich bereits jetzt an der ursprünglichen Bebauung, so dass durch Festsetzung
neuer Baugrenzen keine wesentlich neuen oder erweiterten Gefährdungsaspekte
entstehen.
13. Stadttechnische Ver- und Entsorgungsmaßnahmen
13.1
Elektroenergieversorgung
Im Plangebiet befinden sich Anlagen des E.on edis AG. Sollte eine Umverlegung
erforderlich werden, ist rechtzeitig
ein Antrag, aus welchem die Baugrenzen
ersichtlich sind, vorzulegen. Auf dieser Grundlage wird dem Antragsteller ein Angebot
für die Umverlegung der Anlagen unterbreitet.
Zu den vorhandenen elektrischen Betriebsmitteln sind grundsätzlich Abstände nach
DIN VDE 0100 und DIN VDE 0101 einzuhalten.
Vorhandene und in Betrieb befindliche Kabel dürfen weder freigelegt noch überbaut
werden. Zur Gewährleistung der geforderten Mindesteingrabetiefen sind Abtragungen
der Oberfläche nicht zulässig. In Kabelnähe ist Handschachtung erforderlich.
13.2 Straßenbeleuchtung
Die Straßenbeleuchtung wird durch die Gemeinde Ostseebad Dierhagen gesichert.
13.3 Wasserversorgung
Die Bereitstellung von Wasser erfolgt durch die Wasser- und Abwasser GmbH
Boddenland. Der Anschluss über die vorhandenen Versorgungsleitungen an das
öffentliche Netz sichert die Versorgung.
13.4 Heizung
Eine Versorgung des Gebietes mit Erdgas erfolgt durch die E.ON Hanse AG.
Im Planbereich liegen bereits Gas- Niederdruckleitungen der E.ON Hanse AG zur
Versorgung vorhandener Gebäude. Bei einer Bauausführung sind durch die
bauausführenden Firmen aktuelle Planauszüge rechtzeitig vor Baubeginn anzufordern.
Das Merkblatt „Schutz von Versorgungsanlagen bei Bauarbeiten“ ist bei den Planungen
zu beachten.
13.5 Feuerlöscheinrichtung
Gemäß Arbeitsblatt W 405 des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. soll
Löschwasser für eine Löschzeit von zwei Stunden im Löschbereich zur Verfügung
stehen.
Im Plangebiet befinden sich gegenwärtig
mehrere Überflurhydranten. Der im
Plangebiet vorhandene Feuerlöschteich ist funktionslos, eine weitere Nutzung zur
Löschwasserbereitstellung wird nicht erforderlich.
Die Löschwasserversorgung kann nur im Rahmen der Kapazitäten des vorhandenen
Trinkwassernetzes erfolgen. Eine Bereitstellungspflicht von Löschwasser seitens
Wasser- und Abwasser GmbH- Boddenland besteht nicht.
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10
13.6 Fernmeldeeinrichtung
Die Versorgung des Gebietes mit Fernmeldeeinrichtungen erfolgt durch die Telekom.
Im Planbereich liegen bereits Fernmeldeanlagen der Deutschen Telekom AG zur
Versorgung vorhandener Gebäude.
13.7 Kommunikation
Im Geltungsbereich des Plangebietes befinden sich Breitbandkommunikations (BK) –
Anlagen der Kabel Deutschland GmbH.
13.8 Regen- und Oberflächenentwässerung
Das Regenwasser der Straße versickert durch die Längs- und Querneigung der
Fahrbahnoberfläche in die Randbereiche bzw. direkt in der Fläche der
sandgeschlämmten Schotterdecke.
Die Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers und das unbelastete Regenwasser
der Grundstücke erfolgt über eine örtliche Versickerung gemäß Nachweis über die
Versickerungsfähigkeit nach Arbeitsblatt DWA-A 138. Der Standort ist im Hinblick auf
das Verhältnis von festgesetzter Grundfläche zur festgesetzten Mindestgrundstücksfläche grundsätzlich für eine Versickerung geeignet. Im Einzelfall sind im
Zuge der jeweiligen Baugenehmigungsverfahren entsprechende Nachweise zu
erbringen.
Zuwegungen und Terrassenflächen sind wasserdurchlässig zu gestalten.
13.9 Abwasserbeseitigung
Für die Beseitigung von Schmutz- und Niederschlagswasser ist der Abwasserzweckverband Körkwitz zuständig.
Die Verlegung eines öffentlichen Schmutzwassernetzes befindet sich gegenwärtig in
Ausführung.
Nach Fertigstellung des öffentlichen Schmutzwassernetzes besteht Anschluss- und
Benutzerzwang nach Maßgabe des Abwasserzweckverbandes Körkwitz.
14.
Bodendenkmale und Bodenfunde
Nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand sind im Gebiet keine Bodendenkmale
bekannt. Bei Erdarbeiten können jedoch jederzeit archäologische Funde und
Fundstellen entdeckt werden. Daher sind folgende Hinweise zu beachten:
1. Der Beginn der Erdarbeiten ist der Unteren Denkmalschutzbehörde und dem
Landesamt für Bodendenkmalpflege spätestens zwei Wochen vor Termin schriftlich
und verbindlich mitzuteilen, um zu gewährleisten, dass Mitarbeiter oder Beauftragte
des Landesamtes für Bodendenkmalpflege bei den Erdarbeiten zugegen sein und
eventuell auftretende Funde gemäß § 11 DSchG M/V unverzüglich bergen und
dokumentieren können. Dadurch werden Verzögerungen der Baumaßnahme
vermieden (vgl. § 11 Absatz 3).
2. Wenn während der Erdarbeiten Funde oder auffällige Bodenverfärbungen entdeckt
werden, ist gemäß § 11 DSchG M-V (zuletzt geändert am 22.11.2001 [DSchG M-V])
die zuständige Untere Denkmalschutzbehörde zu benachrichtigen und der Fund und
die Fundstelle bis zum Eintreffen von Mitarbeitern oder Beauftragten des
Landesamtes für Bodendenkmalpflege in unverändertem Zustand zu erhalten.
Verantwortlich sind hierfür der Entdecker, der Leiter der Arbeiten, der
Grundeigentümer sowie zufällige Zeugen, die den Wert des Fundes erkennen. Die
Verpflichtung erlischt 5 Werktage nach Zugang der Anzeige.
BEGRÜNDUNG zum Bebauungsplan Nr. 33 Sondergebiet Ferienhaus Dierhagen - Ost "An der Düne"
Gemeinde Ostseebad Dierhagen
15.
11
Altlasten
Altlastenverdächtige Flächen sind im Plangebiet nicht bekannt.
16.
Naturschutzrechtliche Eingriffs- und Ausgleichsregelung
Das Landschaftsbild im Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird vorrangig durch
die angrenzenden Dünenflächen, durch die Vielzahl von Einzelbäumen und
Gehölzpflanzungen geprägt.
Der Geltungsbereich liegt im Landschaftsschutzgebiet „Boddenlandschaft“ und befindet
sich im Küstenschutzgebiet „Fischland“.
In das Plangebiet greifen durch Naturschutz gesicherte Biotopflächen. Es handelt sich
dabei um Ausläufer des Ostsee- und Küstenbiotops „Weißdüne“ am Strandzugang 5
und um Feldgehölze aus überwiegend heimischen Baumarten südöstlich der Straße
„An der Düne“, die nachrichtlich in die Planzeichnung übernommen wurden.
Das Gebiet soll in seiner Natürlichkeit erhalten bleiben und weiteren Eingriffen durch
folgende Sachverhalte entgegen gewirkt werden:
- Sparsamer Umgang mit Grund und Boden durch Festsetzung einer Grundfläche der
Gebäude von 80 m² je Baugrundstück.
- Schutz und Kennzeichnung bestehender Biotopflächen
- Kennzeichnung der Bauverbotsflächen des Küstenschutzes und Ausweisung von
Ersatzbauflächen entlang der Gemeindestraße
- Erhalt und Schutz von Grünflächen und Einzelbäumen
- Vermeidung unnötiger Versiegelungen von Bodenflächen und Anwendung
versickerungsfähiger Beläge
- Versickerung des Regenwassers auf den Grundstücken
Mit diesen Maßnahmen können die Eingriffe in Natur und Landschaft wesentlich
verringert und natürliche Elemente geschützt und erhalten werden.
Im Übrigen bleibt das Landschaftsbild erhalten und durch das Einfügungserfordernis
baulicher Anlagen in die Eigenart der näheren Umgebung wird das Ökosystem nicht
nachhaltig beeinflussen.
Insofern bleibt festzustellen, dass die Realisierung des Bebauungsplanes Nr. 33 weder
die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes noch das Landschaftsbild beeinträchtigt ,
nur zu geringen bzw. keinen Auswirkungen auf geschützte Arten führt und daher an
diesem Standort von der Anwendung der Eingriffsregelung abgesehen werden kann.
17.
Immissionsschutz
Durch das Amt Darß / Fischland wurde eine schalltechnische Untersuchung in Auftrag
gegeben. Es erfolgte eine
prognostische Ermittlung der zu erwartenden
Geräuschimmissionen, die innerhalb des Geltungsbereiches des B- Planes Nr. 33 der
Gemeinde Ostseebad Dierhagen durch den Straßenverkehr der L 21 hervorgerufen
werden. Zur Ermittlung der erforderlichen Schalldämmung wurden die maßgeblichen
Außenlärmpegel nach DIN 4109 berechnet und entsprechenden Lärmpegelbereichen
zugeordnet. Danach liegen die Baufelder mit Ausnahme des südwestlichen Bereiches
innerhalb des Lärmpegelbereiches II. Innerhalb der festgesetzten Flächen des
Lärmpegelbereiches II sind lärmzugewandte Gebäudeflächen von Wohn- und
Schlafräumen sowie von Kinderzimmern mit einem resultierenden bewerteten
Schalldämm-Maß von R’w,res von 30 dB zu realisieren. Für lärmabgewandte
Gebäudeseiten darf der maßgebliche Außenlärmpegel entsprechend der DIN 4109
ohne besonderen Nachweis bei offener Bebauung um 5 dB (A) gemindert werden.
Somit
sind
primär
Lärmminderungsmaßnahmen
durch
entsprechende
Raumorientierung schutzbedürftiger Räume zu bevorzugen und erst bei fehlenden
Möglichkeiten durch bauliche Maßnahmen an den Fassaden vorzunehmen.
Emissionen durch das Betreiben von Heizungsanlagen sind durch die Versorgung mit
dem Heizmedium Erdgas und die Einhaltung der Emissionskennwerte durch die
modernen Heizungsanlagen auf ein umweltverträgliches Minimum beschränkt.
BEGRÜNDUNG zum Bebauungsplan Nr. 33 Sondergebiet Ferienhaus Dierhagen - Ost "An der Düne"
Gemeinde Ostseebad Dierhagen
12
Es kann eingeschätzt werden, dass der geplante Trailerplatz keine unzumutbaren
Geräuscheinwirkungen in der Nachbarschaft hervorruft. Die vorhandenen Pegel der
Verkehrsgeräuschimmissionen von den Verkehrsflächen werden sich dadurch nicht
verändern
18. Kataster- und Vermessungswesen
Auf die Bestimmungen des Gesetzes über das amtliche Geoinformations- und
Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz - GeoVermG M-V) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Dezember 2010 (GVOBl. M-V S. 713) wird
für weitere Planungen und Vorhaben hingewiesen. Folgende Absätze sind im Teil 3
Amtliches
Vermessungswesen
Abschnitt
3,
Verfahren
im
amtlichen
Vermessungswesen, insbesondere zu beachten:
§ 26 Duldung von Vermessungs- und Grenzmarken:
(4) Vermessungs- oder Grenzmarken dürfen nur von den in § 5 Absatz 2
genannten Stellen eingebracht, in ihrer Lage verändert oder entfernt werden. Bei
Vermessungsmarken nach § 18 ist die Zustimmung des Landesamtes für innere
Verwaltung erforderlich.
(8) Der feste Stand, die Erkennbarkeit und die Verwendbarkeit der Vermessungsund Grenzmarken dürfen nicht gefährdet werden, es sei denn, notwendige
Maßnahmen rechtfertigen eine Gefährdung. Wer notwendige Maßnahmen treffen
will, durch die Vermessungs- und Grenzmarken gefährdet werden können, hat
dies unverzüglich der zuständigen Vermessungs- und Geoinformationsbehörde
mitzuteilen.
(9) Wird den Eigentümern, Erbbau- oder Nutzungsberechtigten bekannt, dass
Vermessungs- oder Grenzmarken verloren gegangen, schadhaft, nicht mehr
erkennbar oder in ihrer Lage verändert sind, so ist dies der zuständigen
Vermessungs- und Geoinformationsbehörde mitzuteilen.
§ 28 Pflichten der Eigentümer, Erbbau- und Nutzungsberechtigten
(2) Wird auf einem Grundstück ein Gebäude errichtet oder in seinem Grundriss
verändert, so haben die jeweiligen Grundstücks- oder Gebäudeeigentümer die für
die Führung des Liegenschaftskatasters erforderliche Liegenschaftsvermessung
im Anschluss daran zu veranlassen und die Kosten für deren Durchführung zu
tragen. Die Gebäudeeinmessungspflicht besteht für alle Gebäude, die seit dem
12. August 1992 errichtet oder in ihrem Grundriss verändert worden sind. Sie
entsteht
unabhängig
davon,
ob
die
Maßnahme
nach
Satz
1
genehmigungspflichtig oder genehmigungsfrei ist. Wird das Gebäude aufgrund
eines Erbbaurechtes errichtet oder in seinem Grundriss verändert, so tritt an die
Stelle des Grundstückseigentümers der Erbbauberechtigte.
§ 37 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
3. entgegen § 26 Absatz 4 unbefugt Vermessungs- oder Grenzmarken einbringt,
in ihrer Lage verändert oder entfernt,
4. entgegen § 26 Absatz 6 Schutzflächen von Vermessungsmarken überbaut,
abträgt oder auf sonstige Weise verändert oder entgegen § 26 Absatz 8 den
festen
Stand,
die
Erkennbarkeit
oder
die
Verwendbarkeit
von
Vermessungsmarken gefährdet, es sei denn, dass die Gefährdung der
zuständigen Vermessungs- und Geoinformationsbehörde unverzüglich mitgeteilt
wurde.
19. Maßnahmen zur Ordnung des Grund und Bodens
Soweit die vorhandenen Grenzen eine Bebauung nach dem vorliegenden
Bebauungsplan nicht zulassen, werden bodenordnende Maßnahmen nach § 45 BauGB,
BEGRÜNDUNG zum Bebauungsplan Nr. 33 Sondergebiet Ferienhaus Dierhagen - Ost "An der Düne"
Gemeinde Ostseebad Dierhagen
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bei Grenzregelungen das Verfahren nach §§ 80 ff. BauGB sowie zur Vorbereitung der
Nutzung der Grundstücke das Verfahren nach §§ 85 ff. BauGB vorgesehen.
Die vorgesehenen Maßnahmen und Verfahren werden jedoch nur dann durchgeführt,
wenn sie nicht oder nicht rechtzeitig im Wege freier Vereinbarungen durchgeführt
werden können.
Bodenordnende Maßnahmen nach BauGB und / oder Grundstücksvereinigungen und
darauf folgende Flurstücksverschmelzungen mit anschließender Zerlegung infolge der
Gebietsüberplanung werden empfohlen.
Christiane Müller
Bürgermeisterin
Ostseebad Dierhagen, 18. Nov. 2011
geändert am:
08. Dez. 2011
geändert am:
19. Sept. 2012
geändert am:
21. Juni 2013
geändert am:
15. Januar 2014
geändert am:
08. August 2014