01 Begründung B 33 -3
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01 Begründung B 33 -3
Übersichtsplan - M: 1:10000 © Geobasisdaten (Karten und Luftbilder): Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern (LAiV-MV) BEGRÜNDUNG zum Bebauungsplan Nr. 33 Sondergebiet Ferienhaus Dierhagen - Ost "An der Düne" Gemeinde Ostseebad Dierhagen 0. Inhaltsverzeichnis 1. Planungsrechtliche Grundlagen 3 1.1 1.2 Rechtsgrundlage Technische Grundlage 3 3 2. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan 3 3. Baugebiet 3 4. Lage des Plangebietes 4 5. Boden- und Grundwasserverhältnisse und Höhenlage 4 6. Historische Entwicklung, städtebauliche Situation, Natur und Landschaft 4 7. Planungsziele 5 8. 8.1 8.2 8.3 8.4 Inhalt der Planung Gestaltung des Baugebietes und Festsetzungen Städtebauliche Vergleichswerte Infrastruktur und Einrichtungen Verkehrserschließung 5 5 6 6 7 9. Auswirkungen der Planung 7 10. Küstenschutz 8 11. Hochwasserschutz 8 12. Waldabstand 8 Stadttechnische Ver- und Entsorgungsmaßnahmen Elektroenergieversorgung Straßenbeleuchtung Wasserversorgung Heizung Feuerlöscheinrichtung Fernmeldeeinrichtung Kommunikation Regen- und Oberflächenentwässerung Abwasserbeseitigung 9 9 9 9 9 10 10 10 10 14. Bodendenkmale und Bodenfunde 10 15. Altlasten 11 16. Naturschutzrechtliche Eingriffs- und Ausgleichsregelung 11 17. Immissionsschutz 11 18. Kataster- und Vermessungswesen 12 19. Maßnahmen zur Ordnung des Grund und Bodens 12 13. 13.1 13.2 13.3 13.4 13.5 13.6 13.7 13.8 13.9 2 BEGRÜNDUNG zum Bebauungsplan Nr. 33 Sondergebiet Ferienhaus Dierhagen - Ost "An der Düne" Gemeinde Ostseebad Dierhagen 1. 1.1 3 Planungsrechtliche Grundlagen Rechtsgrundlage Grundlage des Bebauungsplanes ist das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I Seite 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 G zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509 – Nr. 39) sowie die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I Seite 132). Das Planverfahren wird durch den Aufstellungsbeschluss am 23.Januar 2014 eingeleitet. Die Gemeindevertretung Ostseebad Dierhagen hat beschlossen, das Verfahren zum Bebauungsplan Nr.33 Sondergebiet Ferienhaus Dierhagen-Ost „An der Düne“ Gemeinde Ostseebad Dierhagen über einen einfachen Bebauungsplan nach § 30 Abs. 3 BauGB durchzuführen. Es erfolgen keine Festsetzungen über die örtlichen Verkehrsflächen. Das gesamte Plangebiet ist verkehrstechnisch erschlossen. 1.2 Technische Grundlage Als Kartengrundlage für den rechtlichen Nachweis des Plangebietes diente ein Auszug aus der Liegenschaftskarte vom 08. August 2014 in digitaler Form des: Landkreises Vorpommern- Rügen Fachdienst Kataster und Vermessung Tribseer Damm 1a 18437 Stralsund 2. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan Ein im Sinne des § 6 Absatz 5 BauGB rechtswirksamer Flächennutzungsplan besteht für die Gemeinde Ostseebad Dierhagen nicht. Die Gemeinde verfügt nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichtes, Urteil 3K31/05 vom 19.09.2007 über keinen rechtswirksamen Flächennutzungsplan. Das Plangebiet befindet sich auf einer Fläche, die als Sondergebiet der Erholung dient und auf einer Fläche für die Landwirtschaft. Da sich eine Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes im Verfahren befindet, erfolgt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 33 Sondergebiet Ferienhaus Dierhagen- Ost „An der Düne“ der Gemeinde Ostseebad Dierhagen im Parallelverfahren (§ 8 Absatz 3 BauGB). Um den Bebauungsplan Nr. 33 umsetzen zu können, wird jedoch die Beendigung des F-Planverfahrens dringend erforderlich. Prüfungen von Bauanträgen gemäß § 33 BauGB sind vom Verfahrensstand des F-Planes abhängig. 3. Baugebiet Gemeinde Ostseebad Dierhagen Gemarkung Dierhagen- Ost • Flur 2 Flurstück: 8 tlw; 9; 12; 14; 15 tlw; 18; 19; 20/1/2; 21; 22/21/23/24/26/ 46/60/68/108/109/111/113/114/115/116/117/119/120/121/122/123/ 124/125/126/127/128 /135/ 153/ 155/ 159/ 162/ 179/ 180/ 186/ 187/ 190; 22/33tlw; 22/170tlw; 22/172tlw; 23; 24; 25; 26; 27/1/2; 28; 29; 30; 31/1; 32/2; 33/1; 34; 35; 37; 38/1/3; 39; 40/1; 41/1; 42; 47; 49; 50; 51; 56; 57; 58; 60/3; 61/1; 62/3/4; 65; 66 tlw; 107; 108; 109; 110/1; 111; 112tlw BEGRÜNDUNG zum Bebauungsplan Nr. 33 Sondergebiet Ferienhaus Dierhagen - Ost "An der Düne" Gemeinde Ostseebad Dierhagen 4. 4 Lage des Plangebietes Das Planungsgebiet liegt im Ortsteil Dierhagen- Ost und wird wie folgt begrenzt: - im Norden durch die letzte Bebauung am Weg „An der Düne“ - im Osten durch die vorhandene Bebauung östlich des Weges „An der Düne“ - im Süden durch die Wohnbebauung Dierhagen- Ost - im Westen durch vorhandene Düne 5. Boden- und Grundwasserverhältnisse und Höhenlage Konkrete Aussagen zur Tragfähigkeit des Bodens liegen derzeit nicht vor. Durch die vorhandene Bebauung entlang der Gemeindestraße „An der Düne“ kann aber davon ausgegangen werden, dass der anstehende Boden für die geplante Bebauung geeignet ist. Geomorphologisch ist der Standortbereich durch die vorhandene Flachküstenlandschaft mit seiner Dünenbildung entlang der Nordwestseite des Planungsgebietes und die landseitige Deichanlage geprägt. Das Plangebiet befindet sich somit im Talbereich auf einem nach Süd leicht ansteigenden Gelände. Die durchschnittlichen Geländehöhen liegen im Bereich der Dünenoberflächen bei 3,40 m HN, im Bereich des Schutzdeiches bei 3,20 m HN und innerhalb des Plangebietes im nördlichen Bereich bei 0,75 m HN, im südlichen Bereich bei 1,10 m HN. Das Gebiet wird durch einen Riegeldeich unterbrochen. 6. Historische Entwicklung, städtebauliche Situation, Natur und Landschaft Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr.33 liegt im Ortsteil Dierhagen- Ost zwischen Düne Seeseite und Deich Landseite. Historisch betrachtet, verdankt dieser Ortsteil von Dierhagen seine Eigenart der Entwicklung des Badebetriebes. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts setzte der Bau von Pensionen, Gasthäusern sowie von Wohn- und Ferienhäusern ein. In relativ kurzer Zeit avancierte Dierhagen zum Bade- und Erholungsort und erhielt 1934 den Status Ostseebad. Abseits des Badezentrums schoben sich entlang der Ostseeküste schrittweise zunächst einfache Unterkünfte, später feste Einzelhäuser, die für Freizeitzwecke genutzt wurden, in die Dünenlandschaft. Der Bereich der Straße „An der Düne“ entwickelte sich zu einem Wochenendhausgebiet. Die Straße wurde befestigt und elektro- und wassertechnisch erschlossen. Im Zuge einer weiteren Entwicklung bildeten sich teilweise dauerhafte Wohnverhältnisse und diverse Nebenwohnsitze. So befinden sich gegenwärtig von insgesamt 45 Gebäuden in 15 Gebäuden Hauptwohnsitze. Die Bebauung ist durch Kleingliedrigkeit gekennzeichnet. Sie wird durch Einzelhäuser und kleinere Nebenanlagen geprägt. Vorherrschende Dachformen sind Sattel-, Krüppelwalm- und Flachdächer, vorherrschende Dacheindeckungsmaterialien sind Schilfrohr, Dachziegel und Bitumenpappe. Die Fassaden werden weitestgehend durch helle Putze bzw. helle Anstriche bestimmt. Durch die geringen Bauhöhen und eine sehr offene Bauweise wirken die Gebäude nicht dominierend. Das Landschaftsbild wird vorrangig durch die westlich angrenzende Dünenlandschaft in Funktion einer Sturmflutschutzdüne, den östlich angrenzenden Seedeich mit seinem Riegeldeich (Strandzugang 5), die Gehölzflächen und die Vielzahl vorhandener Bäume geprägt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Landschaftsschutzgebiet „Boddenlandschaft“ und ist im Küstenschutzgebiet „Fischland“ gemäß § 136 Abs. 3 LWaG belegen. BEGRÜNDUNG zum Bebauungsplan Nr. 33 Sondergebiet Ferienhaus Dierhagen - Ost "An der Düne" Gemeinde Ostseebad Dierhagen 5 In das Plangebiet greifen durch Naturschutz gemäß § 20 LNatG gesicherte Biotopflächen, sowie Flächen für Wald. Es handelt sich dabei um Ausläufer des Ostsee- und Küstenbiotops Nr. 04784 „Weißdüne“ am Strandzugang 5 und um Feldgehölze Nr. 04779 aus überwiegend heimischen Baumarten südöstlich der Straße „An der Düne“. An das Plangebiet grenzt im Südosten das Gewässer B 9/2. Dieser Graben befindet sich als Gewässer II. Ordnung im Unterhaltungsbestand des Wasser- und Bodenverbandes „Recknitz – Boddenkette“. 7. Planungsziele Dem Planungswillen der Gemeinde Ostseebad Dierhagen folgend, sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Sondergebiet Ferienhaus am nordöstlichen Standort des Ortsteiles Dierhagen– Ost geschaffen werden. Die ursprünglich als Wochenendhausnutzung konzipierte Bebauung hat sich im Laufe der Jahre teilweise zu Ferienhäusern und dauerhaften Wohnverhältnissen verändert. Einige Hauseigentümer beabsichtigen ihren Hauptwohnsitz in das Plangebiet zu verlegen. Mit der derzeitigen planungsrechtlichen Situation ist diese Entwicklung nicht vereinbar. Die Gemeinde Ostseebad Dierhagen sieht daher Regelungsbedarf, die vorhandene Bebauung als Ferienhausgebiet festzusetzen. Die sich an diesem Standort gleichsam etablierten Nutzungsarten von Wochenendhaus und Wohnen sollen im Bestandsschutz verbleiben. Ziel der Gemeinde Ostseebad Dierhagen ist es, diese gemischte Nutzung durch Festsetzungen von Obergrenzen für die Grundflächen abzusichern (siehe auch Punkt 8.1). Als weiteres wichtiges Planungsziel sieht die Gemeinde die Festsetzung von Baufeldern getrennt durch die Strandzugänge entlang der Gemeindestraße, die langfristig als Ersatzflächen für die durch Baubeschränkungen und Bauverbote belegten Flächen des Küstenschutzgebietes zu nutzen sind und den Straßenraum städtebaulich aufwerten sollen. Die vorhandenen baulichen Anlagen genießen zwar Bestandsschutz, der jedoch bei Errichtung neuer baulicher Anlagen verloren geht. Eine Errichtung von Ersatzneubauten innerhalb der festgesetzten Baufelder ist jedoch nur unter der Voraussetzung möglich, dass die tatsächliche Nutzungsnahme nachgewiesen wird und spätestens mit der Baubeginnanzeige der vollständige Rückbau der vorhandenen baulichen Anlagen erfolgt ist. Im südlichen Geltungsbereich des Plangebietes beabsichtigt die Gemeinde Ostseebad Dierhagen den Standzugang 7 als Rettungsweg auszubauen. Dieser Standort bietet die einzige Möglichkeit der näheren Umgebung, den Strandabschnitt Dierhagen- Ost im Havariefall direkt zu befahren. In diesem Zusammenhang möchte die Gemeinde Ostseebad Dierhagen diese Zufahrt als Bootstransportweg für die Ostseefischerei nutzen und die rückwärtigen Flächen innerhalb des Plangebietes als Grünfläche mit Zweckbestimmung Gemeinde- und Trailerplatz entwickeln. Aufgrund des Wegfalles des Feuerlöschteiches soll der öffentliche Kinderspielplatz an diesen Standort verlagert werden und die derzeitige Fläche des Kinderspielplatzes als Baufläche ausgewiesen werden. Dadurch können der entstehende Gemeindeplatz an seiner Nordostseite städtebaulich eingefasst und die Begrünung im Bereich des ehemaligen Feuerlöschteiches im Wesentlichen erhalten bleiben. Der ökologische Zustand des Geltungsbereiches soll weitestgehend erhalten bleiben, die geschützten Biotopflächen werden nachrichtlich übernommen. 8. Inhalt der Planung 8.1 Gestaltung des Baugebietes und Festsetzungen Die überbaubaren Grundstücksflächen des Bebauungsplanes sind als Sondergebiet Zweckbestimmung Ferienhaus nach § 10 Bau NVO festgesetzt. Die Gemeinde Ostseebad Dierhagen hat eine Analyse über den derzeitigen Stand der Gebäudenutzungen veranlasst. Im Ergebnis dieser Untersuchung ist festzustellen, dass die gegenwärtige Nutzung der Gebäude aus Wochenend-, Ferien- und BEGRÜNDUNG zum Bebauungsplan Nr. 33 Sondergebiet Ferienhaus Dierhagen - Ost "An der Düne" Gemeinde Ostseebad Dierhagen 6 Dauerwohnen besteht. Daraus ergibt sich das städtebauliche Erfordernis, hier eine eindeutige Zweckbestimmung zu wählen und als Ferienhausgebiet festzusetzen. Die vorhandenen Nutzungen Ferienwohnen und Dauerwohnen erhalten Bestandschutz. In Anbetracht der kleinteiligen Grundstücksgrößen des Baubestandes wird eine generelle Entwicklung als Wohnbaufläche ausgeschlossen. Es sind Gebäude in offener Bauweise zulässig. Die Lage der Gebäude wird durch die festgesetzten Baugrenzen definiert, sie bildet mit der, in seewärtiger, westlicher Richtung zur Düne, eine Bauverbotslinie (siehe auch Pkt. 10). Für die eingeschossigen Gebäude wird eine maximale Gebäudehöhe mit 3,80 m Traufhöhe und 8,00 m Firsthöhe festgesetzt. Der Bezugspunkt für das Baufeld ist die Höhenlage der Straßenmitte der anliegenden Straßenverkehrsflächen. In der jeweiligen Nutzungsschablone werden konkrete Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und der Bauweise festgesetzt. Dem Planungswillen der Gemeinde Ostseebad Dierhagen entsprechend, soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Plangebiet durchgesetzt werden. Nach § 16 Abs. 3 BauNVO wird das Maß der baulichen Nutzung mit einer Größe der Grundfläche der Gebäude von 80 m² je Baugrundstück festgesetzt. Um den Erhalt der Siedlungsstruktur zu gewährleisten, die durch übermäßige Bebauung erheblich gestört werden würde, erfolgt für selbstständig bebaubare Grundstücke die Festsetzung einer Grundstücksgröße von 600 m² als Mindestmaß. Als Ausnahme für bestehende Grundstücke mit einer Mindestgröße unter 600 m² beträgt die maximale Größe der Grundfläche der Gebäude ebenfalls 80 m². Im Übrigen richtet sich die Zulässigkeit von Vorhaben nach den Regelungen des § 34 BauGB. Über eine entsprechende Massenbilanz ist durchzusetzen, dass im Rahmen des Baugeschehens anfallender Bodenaushub einer Wiederverwendung zugeführt wird, so dass kein Bodenaushub zu Abfall wird. Der Füllboden kann für weitere geplante Baumaßnahmen verwendet werden. Im Geltungsbereich befinden sich keine Festpunkte der amtlichen geodätischen Grundlagennetze des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Zu beachten sind jedoch bei der weiteren Überplanung die Informationen des Merkblattes über die Bedeutung und Erhaltung der Festpunkte. 8.2 Städtebauliche Vergleichswerte Flächenart Baugebietsfläche insgesamt Grundstücksfläche gesamt Bebauungsfläche, GR 80 m² Private Grün- und Gartenflächen Öffentliche Verkehrsfläche Öffentliche Grünfläche, Zweckbestimmung Spielplatz Öffentliche Grünfläche, Zweckbestimmung Gemeindeplatz Biotop Feldgehölze, Wald 8.3 m² % 64.125,00 100,00 47.633,00 (4.160,00) (43.473,00) 72,28 (6,49) (67,79) 5.215,00 8,13 843,00 1,31 1372,00 2,14 9062,00 14,13 Infrastruktur und Einrichtungen Im Baugebiet sind entlang des Weges „An der Düne“ Ferienhäuser, Wochenendhäuser und Wohngebäude vorhanden. Infrastrukturelle Einrichtungen sind nicht Planungsziel. Notwendige Einrichtungen für die Versorgung des Plangebietes werden im Einkaufszentrum „Fischlandtor“ an der Landesstraße L21 sowie im Ort selbst angeboten. Für das Plangebiet besteht eine Anbindung an den öffentlichen Personenverkehr. Die nächstgelegene Haltestelle des Linienverkehres befindet sich in der „Chausseestraße“. BEGRÜNDUNG zum Bebauungsplan Nr. 33 Sondergebiet Ferienhaus Dierhagen - Ost "An der Düne" Gemeinde Ostseebad Dierhagen 7 Durch den angrenzenden Radwanderweg wird das Gebiet direkt mit dem überörtlichen Radwegenetz verbunden. 8.4 Verkehrserschließung Das Plangebiet ist durch die vorhandene Gemeindestraße „An der Düne“ erschlossen. Die vorhandene Straße entspricht dem Erschließungserfordernis, ein weiterer Ausbau ist nicht erforderlich. Ein Befahren der öffentlichen Straße mit Müllfahrzeugen ist grundsätzlich möglich. Um die 14 - tägige Müllabfuhr zu gewährleisten, können am Entsorgungstag die privaten und gewerblichen Mülltonnen außerhalb des Straßenraumes zum Abtransport bereitgestellt werden. Die ungehinderte Befahrbarkeit durch Rettungsfahrzeuge ist gesichert. Alle Grundstücke sind gut erreichbar. 9. Auswirkungen der Planung Die Flächen des Sonstigen Sondergebietes Zweckbestimmung Ferienhaus haben keine negativen Auswirkungen auf angrenzende Nutzungen. Die Vorhaben haben sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einzufügen. Die Belange des Küstenschutzes greifen in das Plangebiet und erfordern die festgesetzten Baubeschränkungen. Sämtliche Gebäude, die innerhalb der Küstenschutzbereiche liegen, sind daher durch X-Linien gekennzeichnet, das bedeutet, bei Verlust des Bestandsschutzes wird ein Rückbau gefordert (siehe auch Pkt. 11 Hochwasserschutz). Naturschutzrechtliche Belange finden Berücksichtigung durch nachrichtliche Übernahme der Biotopflächen, Flächen für Wald und durch den Erhalt und Schutz vorhandener Baum- und Gehölzpflanzungen. Bezüglich des gesetzlich festgelegten Waldabstandes wird aus forstrechtlicher Sicht eine Ausnahme erteilt. Durch die Festsetzung der Baugrenzen entstehen gegenüber der Ist- Situation keine wesentlich neuen bzw. erweiterten Gefährdungsaspekte für die Gemeinde Ostseebad Dierhagen als angrenzender Waldbesitzer. Durch die Planungen sind artenschutzrechtliche Belange nicht betroffen. Im Bereich der Bebauungsflächen sind nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand keine Bodendenkmale bekannt. Sollten archäologische Fundstellen entdeckt werden, sind die Auflagen und Hinweise des Landesamtes für Bodendenkmalpflege zu beachten. Der Beginn der Erschließungsarbeiten ist verbindlich bekanntzugeben (siehe Punkt 14). Sollten bei Tiefbauarbeiten Einzelfunde an kampfmittelverdächtigen Gegenständen oder Munition aufgefunden werden, sind aus Sicherheitsgründen die Arbeiten an der Fundstelle und in der unmittelbaren Umgebung sofort einzustellen und der Munitionsbergungsdienst zu benachrichtigen. Nötigenfalls ist die Polizei und ggf. die örtliche Ordnungsbehörde hinzuzuziehen. Die zu erhaltenen Gehölze müssen gegen negative Auswirkungen durch das Vorhaben geschützt werden. Die einzelnen Schutzmaßnahmen sind gemäß DIN 18920 „Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“ durchzuführen. Die planungsrechtliche Zulässigkeit von Einzelvorhaben innerhalb des Plangebietes ist grundsätzlich über ein Baugenehmigungsverfahren gemäß § 63 BauO M-V durchzuführen. Das Baugenehmigungsfreistellungsverfahren kann hier wegen der Baubeschränkungen im Küstenschutz nicht Anwendung finden. Aufgrund der Lage des Plangebietes im Landschaftsschutzgebiet ist für die Bebauung eine Erlaubnis gemäß § 5 der Schutzgebietsverordnung zum Landschaftsschutzgebiet erforderlich. Betroffen ist auch der 150 m Küstenschutzstreifen nach § 29 LNatG M-V. Hier sind für Bebauungen Anträge auf Erlaubnis und auf Ausnahme zu stellen. Die Forderungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) des Bundes und des Landeswassergesetzes M-V (LWaG) sind einzuhalten, entsprechende Genehmigungen für Maßnahmen, die eine Gewässernutzung darstellen , sind bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen einzuholen. BEGRÜNDUNG zum Bebauungsplan Nr. 33 Sondergebiet Ferienhaus Dierhagen - Ost "An der Düne" Gemeinde Ostseebad Dierhagen 10. 8 Küstenschutz Der gesamte Geltungsbereich befindet sich im Küstenschutzgebiet „Fischland“, er unterliegt damit den im Fachplan „Küstenschutz Außenküste Fischland“ festgelegten Bauverboten, die durch die Küstenschutzlinie (Bauverbotslinie) verbindlich geregelt sind. Vorhandene Gebäude und bauliche Anlagen innerhalb der Bauverbotslinie genießen Bestandsschutz und dürfen nicht verändert werden. Reparaturen und Instandsetzungsarbeiten zum Zwecke der Bestandserhaltung sind zulässig. Bei Errichtung neuer baulicher Anlagen innerhalb der festgesetzten Baufelder verfällt jedoch der Bestandsschutz und die vorhanden baulichen Anlagen sind zu beseitigen. Eine Überschreitung der Baugrenze durch Gebäudeteile in Richtung der zu schützenden Küstenflächen wird ausgeschlossen. Die Küstenschutzlinie ist in die Planzeichnung, auf der Grundlage der vorgegebenen Messpunkte 6-12 des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, nachrichtlich übernommen worden. Als Bauverbotsflächen gelten auch die Seedeichflächen, die weniger als 15 m vom Böschungsfuß des Deiches entfernt sind. 11. Hochwasserschutz Im Bereich der Ortslage Dierhagen ist bei sehr schweren Sturmfluten mit Wasserständen von 2,80 m NHN* = 2,65 m HN zuzüglich Wellenauflauf zu rechnen. Aufgrund der exponierten Lage des überplanten Gebietes zwischen Düne und Seedeich gelten zudem die Festlegungen des Fachplanes „Küstenschutz Außenküste Fischland“. Im November 2003 wurde vom Umweltministerium M-V dieser Fachplan herausgegeben, der ausgehend von den Grundsätzen des Generalplanes Küsten und Hochwasserschutz Mecklenburg- Vorpommern (1994) die Nutzungsansprüche, die küstenschutztechnische Situation und den Zustand der Schutzanlagen darstellt und die mittelfristige Küstenschutzstrategie für die nächsten ca. 20 Jahre festlegt. Die Sturmflutschutzdüne reicht im Westen bis in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes hinein und eine Vielzahl der Gebäude ist innerhalb der Dünenböschung belegen. Aufgrund der natürlichen Küstendynamik handelt es sich im Bereich Dierhagen- Ost um eine Rückgangsküste mit negativer Sedimentbilanz. Das heißt, hier kann der Küstenschutz nur durch Strandaufspülungen und Dünenertüchtigungen gewährleistet werden. Da auch die Notwendigkeit einer Rückverlegung der Sturmflutschutzdüne nicht ausgeschlossen werden kann, wurde im Fachplan „Küstenschutz Außenküste Fischland“ o.g. Bauverbotslinie festgeschrieben, um eine weitere Verfestigung der Bebauung in der Düne zu verhindern und Flächen für eine eventuelle Dünenrückverlegung vorzuhalten. Damit begründet sich auch die o.g. Forderung des Rückbaus bei Ersatzneubau und Verlust des Bestandsschutzes. Das Land Mecklenburg Vorpommern übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die bei Sturmfluten oder in deren Folge auftreten, unabhängig davon, ob das Gebiet durch eine Sturmflutschutzanlage gesichert war oder nicht. Aus der Realisierung des Vorhabens/ der Maßnahme können gegenüber dem Land Mecklenburg- Vorpommern keine Ansprüche abgeleitet werden, um nachträglich die Errichtung von Hochwasser- und Sturmflutschutzanlagen zu fordern. *Hinweis: NHN ist seit 2005 das gültige amtliche Höhenbezugsniveau des Landes M–V und liegt im Regelfall 15 cm unter dem vorher verwendeten HN- Niveau, d. h. 2,80 m NHN entsprechen somit 2,65 m HN. 12. Waldabstand Innerhalb des Plangebietes befinden sich Waldflächen entsprechend § 2 Landeswaldgesetz M-V (LWaldG M-V). Nach § 20 LWaldG M-V ist zur Sicherung vor Gefahren durch Windwurf oder Waldbrand bei der Errichtung baulicher Anlagen ein Abstand von 30 m zum Wald einzuhalten. BEGRÜNDUNG zum Bebauungsplan Nr. 33 Sondergebiet Ferienhaus Dierhagen - Ost "An der Düne" Gemeinde Ostseebad Dierhagen 9 Aus forstwirtschaftlicher Sicht kann aufgrund der örtlichen Gegebenheiten die entsprechende Ausnahme zur Unterschreitung des gesetzlich festgelegten Waldabstandes durch das Landesforstamt erteilt werden, da die Endhöhe des Waldes durch das seebeeinflusste Klima erreicht ist und die Baugrundstücke nicht in der Hauptwindrichtung liegen. Die aktuelle Verkehrssicherungspflicht des Waldeigentümers (Gemeinde Dierhagen) bemisst sich bereits jetzt an der ursprünglichen Bebauung, so dass durch Festsetzung neuer Baugrenzen keine wesentlich neuen oder erweiterten Gefährdungsaspekte entstehen. 13. Stadttechnische Ver- und Entsorgungsmaßnahmen 13.1 Elektroenergieversorgung Im Plangebiet befinden sich Anlagen des E.on edis AG. Sollte eine Umverlegung erforderlich werden, ist rechtzeitig ein Antrag, aus welchem die Baugrenzen ersichtlich sind, vorzulegen. Auf dieser Grundlage wird dem Antragsteller ein Angebot für die Umverlegung der Anlagen unterbreitet. Zu den vorhandenen elektrischen Betriebsmitteln sind grundsätzlich Abstände nach DIN VDE 0100 und DIN VDE 0101 einzuhalten. Vorhandene und in Betrieb befindliche Kabel dürfen weder freigelegt noch überbaut werden. Zur Gewährleistung der geforderten Mindesteingrabetiefen sind Abtragungen der Oberfläche nicht zulässig. In Kabelnähe ist Handschachtung erforderlich. 13.2 Straßenbeleuchtung Die Straßenbeleuchtung wird durch die Gemeinde Ostseebad Dierhagen gesichert. 13.3 Wasserversorgung Die Bereitstellung von Wasser erfolgt durch die Wasser- und Abwasser GmbH Boddenland. Der Anschluss über die vorhandenen Versorgungsleitungen an das öffentliche Netz sichert die Versorgung. 13.4 Heizung Eine Versorgung des Gebietes mit Erdgas erfolgt durch die E.ON Hanse AG. Im Planbereich liegen bereits Gas- Niederdruckleitungen der E.ON Hanse AG zur Versorgung vorhandener Gebäude. Bei einer Bauausführung sind durch die bauausführenden Firmen aktuelle Planauszüge rechtzeitig vor Baubeginn anzufordern. Das Merkblatt „Schutz von Versorgungsanlagen bei Bauarbeiten“ ist bei den Planungen zu beachten. 13.5 Feuerlöscheinrichtung Gemäß Arbeitsblatt W 405 des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. soll Löschwasser für eine Löschzeit von zwei Stunden im Löschbereich zur Verfügung stehen. Im Plangebiet befinden sich gegenwärtig mehrere Überflurhydranten. Der im Plangebiet vorhandene Feuerlöschteich ist funktionslos, eine weitere Nutzung zur Löschwasserbereitstellung wird nicht erforderlich. Die Löschwasserversorgung kann nur im Rahmen der Kapazitäten des vorhandenen Trinkwassernetzes erfolgen. Eine Bereitstellungspflicht von Löschwasser seitens Wasser- und Abwasser GmbH- Boddenland besteht nicht. BEGRÜNDUNG zum Bebauungsplan Nr. 33 Sondergebiet Ferienhaus Dierhagen - Ost "An der Düne" Gemeinde Ostseebad Dierhagen 10 13.6 Fernmeldeeinrichtung Die Versorgung des Gebietes mit Fernmeldeeinrichtungen erfolgt durch die Telekom. Im Planbereich liegen bereits Fernmeldeanlagen der Deutschen Telekom AG zur Versorgung vorhandener Gebäude. 13.7 Kommunikation Im Geltungsbereich des Plangebietes befinden sich Breitbandkommunikations (BK) – Anlagen der Kabel Deutschland GmbH. 13.8 Regen- und Oberflächenentwässerung Das Regenwasser der Straße versickert durch die Längs- und Querneigung der Fahrbahnoberfläche in die Randbereiche bzw. direkt in der Fläche der sandgeschlämmten Schotterdecke. Die Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers und das unbelastete Regenwasser der Grundstücke erfolgt über eine örtliche Versickerung gemäß Nachweis über die Versickerungsfähigkeit nach Arbeitsblatt DWA-A 138. Der Standort ist im Hinblick auf das Verhältnis von festgesetzter Grundfläche zur festgesetzten Mindestgrundstücksfläche grundsätzlich für eine Versickerung geeignet. Im Einzelfall sind im Zuge der jeweiligen Baugenehmigungsverfahren entsprechende Nachweise zu erbringen. Zuwegungen und Terrassenflächen sind wasserdurchlässig zu gestalten. 13.9 Abwasserbeseitigung Für die Beseitigung von Schmutz- und Niederschlagswasser ist der Abwasserzweckverband Körkwitz zuständig. Die Verlegung eines öffentlichen Schmutzwassernetzes befindet sich gegenwärtig in Ausführung. Nach Fertigstellung des öffentlichen Schmutzwassernetzes besteht Anschluss- und Benutzerzwang nach Maßgabe des Abwasserzweckverbandes Körkwitz. 14. Bodendenkmale und Bodenfunde Nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand sind im Gebiet keine Bodendenkmale bekannt. Bei Erdarbeiten können jedoch jederzeit archäologische Funde und Fundstellen entdeckt werden. Daher sind folgende Hinweise zu beachten: 1. Der Beginn der Erdarbeiten ist der Unteren Denkmalschutzbehörde und dem Landesamt für Bodendenkmalpflege spätestens zwei Wochen vor Termin schriftlich und verbindlich mitzuteilen, um zu gewährleisten, dass Mitarbeiter oder Beauftragte des Landesamtes für Bodendenkmalpflege bei den Erdarbeiten zugegen sein und eventuell auftretende Funde gemäß § 11 DSchG M/V unverzüglich bergen und dokumentieren können. Dadurch werden Verzögerungen der Baumaßnahme vermieden (vgl. § 11 Absatz 3). 2. Wenn während der Erdarbeiten Funde oder auffällige Bodenverfärbungen entdeckt werden, ist gemäß § 11 DSchG M-V (zuletzt geändert am 22.11.2001 [DSchG M-V]) die zuständige Untere Denkmalschutzbehörde zu benachrichtigen und der Fund und die Fundstelle bis zum Eintreffen von Mitarbeitern oder Beauftragten des Landesamtes für Bodendenkmalpflege in unverändertem Zustand zu erhalten. Verantwortlich sind hierfür der Entdecker, der Leiter der Arbeiten, der Grundeigentümer sowie zufällige Zeugen, die den Wert des Fundes erkennen. Die Verpflichtung erlischt 5 Werktage nach Zugang der Anzeige. BEGRÜNDUNG zum Bebauungsplan Nr. 33 Sondergebiet Ferienhaus Dierhagen - Ost "An der Düne" Gemeinde Ostseebad Dierhagen 15. 11 Altlasten Altlastenverdächtige Flächen sind im Plangebiet nicht bekannt. 16. Naturschutzrechtliche Eingriffs- und Ausgleichsregelung Das Landschaftsbild im Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird vorrangig durch die angrenzenden Dünenflächen, durch die Vielzahl von Einzelbäumen und Gehölzpflanzungen geprägt. Der Geltungsbereich liegt im Landschaftsschutzgebiet „Boddenlandschaft“ und befindet sich im Küstenschutzgebiet „Fischland“. In das Plangebiet greifen durch Naturschutz gesicherte Biotopflächen. Es handelt sich dabei um Ausläufer des Ostsee- und Küstenbiotops „Weißdüne“ am Strandzugang 5 und um Feldgehölze aus überwiegend heimischen Baumarten südöstlich der Straße „An der Düne“, die nachrichtlich in die Planzeichnung übernommen wurden. Das Gebiet soll in seiner Natürlichkeit erhalten bleiben und weiteren Eingriffen durch folgende Sachverhalte entgegen gewirkt werden: - Sparsamer Umgang mit Grund und Boden durch Festsetzung einer Grundfläche der Gebäude von 80 m² je Baugrundstück. - Schutz und Kennzeichnung bestehender Biotopflächen - Kennzeichnung der Bauverbotsflächen des Küstenschutzes und Ausweisung von Ersatzbauflächen entlang der Gemeindestraße - Erhalt und Schutz von Grünflächen und Einzelbäumen - Vermeidung unnötiger Versiegelungen von Bodenflächen und Anwendung versickerungsfähiger Beläge - Versickerung des Regenwassers auf den Grundstücken Mit diesen Maßnahmen können die Eingriffe in Natur und Landschaft wesentlich verringert und natürliche Elemente geschützt und erhalten werden. Im Übrigen bleibt das Landschaftsbild erhalten und durch das Einfügungserfordernis baulicher Anlagen in die Eigenart der näheren Umgebung wird das Ökosystem nicht nachhaltig beeinflussen. Insofern bleibt festzustellen, dass die Realisierung des Bebauungsplanes Nr. 33 weder die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes noch das Landschaftsbild beeinträchtigt , nur zu geringen bzw. keinen Auswirkungen auf geschützte Arten führt und daher an diesem Standort von der Anwendung der Eingriffsregelung abgesehen werden kann. 17. Immissionsschutz Durch das Amt Darß / Fischland wurde eine schalltechnische Untersuchung in Auftrag gegeben. Es erfolgte eine prognostische Ermittlung der zu erwartenden Geräuschimmissionen, die innerhalb des Geltungsbereiches des B- Planes Nr. 33 der Gemeinde Ostseebad Dierhagen durch den Straßenverkehr der L 21 hervorgerufen werden. Zur Ermittlung der erforderlichen Schalldämmung wurden die maßgeblichen Außenlärmpegel nach DIN 4109 berechnet und entsprechenden Lärmpegelbereichen zugeordnet. Danach liegen die Baufelder mit Ausnahme des südwestlichen Bereiches innerhalb des Lärmpegelbereiches II. Innerhalb der festgesetzten Flächen des Lärmpegelbereiches II sind lärmzugewandte Gebäudeflächen von Wohn- und Schlafräumen sowie von Kinderzimmern mit einem resultierenden bewerteten Schalldämm-Maß von R’w,res von 30 dB zu realisieren. Für lärmabgewandte Gebäudeseiten darf der maßgebliche Außenlärmpegel entsprechend der DIN 4109 ohne besonderen Nachweis bei offener Bebauung um 5 dB (A) gemindert werden. Somit sind primär Lärmminderungsmaßnahmen durch entsprechende Raumorientierung schutzbedürftiger Räume zu bevorzugen und erst bei fehlenden Möglichkeiten durch bauliche Maßnahmen an den Fassaden vorzunehmen. Emissionen durch das Betreiben von Heizungsanlagen sind durch die Versorgung mit dem Heizmedium Erdgas und die Einhaltung der Emissionskennwerte durch die modernen Heizungsanlagen auf ein umweltverträgliches Minimum beschränkt. BEGRÜNDUNG zum Bebauungsplan Nr. 33 Sondergebiet Ferienhaus Dierhagen - Ost "An der Düne" Gemeinde Ostseebad Dierhagen 12 Es kann eingeschätzt werden, dass der geplante Trailerplatz keine unzumutbaren Geräuscheinwirkungen in der Nachbarschaft hervorruft. Die vorhandenen Pegel der Verkehrsgeräuschimmissionen von den Verkehrsflächen werden sich dadurch nicht verändern 18. Kataster- und Vermessungswesen Auf die Bestimmungen des Gesetzes über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz - GeoVermG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Dezember 2010 (GVOBl. M-V S. 713) wird für weitere Planungen und Vorhaben hingewiesen. Folgende Absätze sind im Teil 3 Amtliches Vermessungswesen Abschnitt 3, Verfahren im amtlichen Vermessungswesen, insbesondere zu beachten: § 26 Duldung von Vermessungs- und Grenzmarken: (4) Vermessungs- oder Grenzmarken dürfen nur von den in § 5 Absatz 2 genannten Stellen eingebracht, in ihrer Lage verändert oder entfernt werden. Bei Vermessungsmarken nach § 18 ist die Zustimmung des Landesamtes für innere Verwaltung erforderlich. (8) Der feste Stand, die Erkennbarkeit und die Verwendbarkeit der Vermessungsund Grenzmarken dürfen nicht gefährdet werden, es sei denn, notwendige Maßnahmen rechtfertigen eine Gefährdung. Wer notwendige Maßnahmen treffen will, durch die Vermessungs- und Grenzmarken gefährdet werden können, hat dies unverzüglich der zuständigen Vermessungs- und Geoinformationsbehörde mitzuteilen. (9) Wird den Eigentümern, Erbbau- oder Nutzungsberechtigten bekannt, dass Vermessungs- oder Grenzmarken verloren gegangen, schadhaft, nicht mehr erkennbar oder in ihrer Lage verändert sind, so ist dies der zuständigen Vermessungs- und Geoinformationsbehörde mitzuteilen. § 28 Pflichten der Eigentümer, Erbbau- und Nutzungsberechtigten (2) Wird auf einem Grundstück ein Gebäude errichtet oder in seinem Grundriss verändert, so haben die jeweiligen Grundstücks- oder Gebäudeeigentümer die für die Führung des Liegenschaftskatasters erforderliche Liegenschaftsvermessung im Anschluss daran zu veranlassen und die Kosten für deren Durchführung zu tragen. Die Gebäudeeinmessungspflicht besteht für alle Gebäude, die seit dem 12. August 1992 errichtet oder in ihrem Grundriss verändert worden sind. Sie entsteht unabhängig davon, ob die Maßnahme nach Satz 1 genehmigungspflichtig oder genehmigungsfrei ist. Wird das Gebäude aufgrund eines Erbbaurechtes errichtet oder in seinem Grundriss verändert, so tritt an die Stelle des Grundstückseigentümers der Erbbauberechtigte. § 37 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 3. entgegen § 26 Absatz 4 unbefugt Vermessungs- oder Grenzmarken einbringt, in ihrer Lage verändert oder entfernt, 4. entgegen § 26 Absatz 6 Schutzflächen von Vermessungsmarken überbaut, abträgt oder auf sonstige Weise verändert oder entgegen § 26 Absatz 8 den festen Stand, die Erkennbarkeit oder die Verwendbarkeit von Vermessungsmarken gefährdet, es sei denn, dass die Gefährdung der zuständigen Vermessungs- und Geoinformationsbehörde unverzüglich mitgeteilt wurde. 19. Maßnahmen zur Ordnung des Grund und Bodens Soweit die vorhandenen Grenzen eine Bebauung nach dem vorliegenden Bebauungsplan nicht zulassen, werden bodenordnende Maßnahmen nach § 45 BauGB, BEGRÜNDUNG zum Bebauungsplan Nr. 33 Sondergebiet Ferienhaus Dierhagen - Ost "An der Düne" Gemeinde Ostseebad Dierhagen 13 bei Grenzregelungen das Verfahren nach §§ 80 ff. BauGB sowie zur Vorbereitung der Nutzung der Grundstücke das Verfahren nach §§ 85 ff. BauGB vorgesehen. Die vorgesehenen Maßnahmen und Verfahren werden jedoch nur dann durchgeführt, wenn sie nicht oder nicht rechtzeitig im Wege freier Vereinbarungen durchgeführt werden können. Bodenordnende Maßnahmen nach BauGB und / oder Grundstücksvereinigungen und darauf folgende Flurstücksverschmelzungen mit anschließender Zerlegung infolge der Gebietsüberplanung werden empfohlen. Christiane Müller Bürgermeisterin Ostseebad Dierhagen, 18. Nov. 2011 geändert am: 08. Dez. 2011 geändert am: 19. Sept. 2012 geändert am: 21. Juni 2013 geändert am: 15. Januar 2014 geändert am: 08. August 2014