Preisliste für C-Klasse (W/S/C 204)

Transcription

Preisliste für C-Klasse (W/S/C 204)
Preise in CHF
exkl. MwSt.
Preise in CHF
inkl. 8 % MwSt.
Preisliste für
C-Klasse (W/S/C 204)
Version Swiss 08/14
Das beschriebene/abgebildete Fahrzeug verfügt über Sonderausstattungen, die gegen Aufpreis erhältlich sind!
Irrtümer, technische Änderungen sowie Preisänderungen vorbehalten!
Alle angegebenen Fahrleistungen sind Näherungswerte. Sie sind abhängig von fahrzeugspezifischen Details wie Fahrzeugtyp, ­­­
Ausstat­tung, Leergewicht, Hinterachsübersetzung, Rad-/Reifenkombinationen, Getriebeausführung und aerodynamischer Ausrüstung
des einzelnen Fahrzeugs. Angaben über Leistungssteigerungen und/oder Leistungskits verstehen sich als Durchschnittswerte.
Prüfungsbedingte Abweichungen von +/- 5% sind möglich. Angaben über die Gesamtleistung durch Leistungssteigerung und/oder
Leistungskits veränderter Werksmotoren basieren auf den Herstellerangaben im Fahrzeugbrief, die ihrerseits +/- 5 % abweichen
­können. Für darüber hinausgehende Minderleistungen von Werksmotoren übernimmt Brabus keine Gewähr.
Mit Erscheinen dieser Preisliste C-Klasse W/S/C 204 2014, Stand per Redaktionsschluss 01.08.2014, gelten die in dieser Preisliste
genannten Preise.
Alle vorherigen Preise verlieren ihre Gültigkeit.
Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen gemäß unseren Allgemeinen Lieferungs-, Zahlungs- und Montagebedingungen.
Keine Haftung für Druckfehler. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers.
Verantwortlich für den Inhalt: BRABUS GmbH, Brabus-Allee, D-46240 Bottrop.
1
Wichtige Information:
Die angegebenen Lackierpreise gelten nur für Mercedes-Benz Standardfarben.
Alle weiteren Farben wie z.B. Perlmutt, Designo, Mattlacke etc. auf Anfrage!
Basis C-Klasse W/S/C 204
Preise in CHF
exkl. MwSt.
Seite 3
Preise in CHF
inkl. 8 % MwSt.
Aerodynamik, Design
Alle BRABUS Aerodynamik-Teile sind bezüglich Fahrverhalten
und Materialsicherheit TÜV geprüft. Sie sind so konstruiert,
daß alle Befestigungspunkte nicht sichtbar sind.
Frontspoiler
204-210-00
BRABUS Frontspoiler W/S/C 204, PUR
803,00 867,25
für Fahrzeuge ab 05/2011
Nicht für C 63 AMG
Nicht für AMG Styling Code 950
Montage
371,00 400,70
Lackierung 1 661,00 713,90
BRABUS Frontspoilerlippe, CFK
für Fahrzeuge ab 08/2011
Nur für C 63 AMG
2.673,00 2.886,85
204-245-00Ausführung: glänzend
204-245-10Ausführung: matt
BRABUS Frontschürzenaufsatz, CFK
4.442,00 für Fahrzeuge ab 08/2011
Nur für C 63 AMG
4.797,35
204-246-00Ausführung: glänzend
204-246-10Ausführung: matt
nur für Export
204-200-00
Frontstoßfänger W/S 204, PUR-R-RIM
1.073,00 1.158,85
für Fahrzeuge bis 04/2011
Nicht AMG Styling Code 950 & ILS Code 622 (MJ 2010)
Nur in Verbindung mit Nebel- und Fernscheinwerfer Satz (204-252-00),
Montage
371,00 Lackierung 1 661,00 400,70
713,90
204-252-00
721,45
Nebel- und Fernscheinwerfer 668,00 für Fahrzeuge bis 04/2011
Satz für BRABUS Frontspoiler
inkl. Blenden und Kabelsatz
Montage
116,00 125,30
Lackierung 1 174,00 187,90
204-290-00
BRABUS Frontgrill Carbon ohne Stern
für Fahrzeuge bis 04/2011
Nicht für C 63 AMG
2.417,00 2.610,35
Montage
186,00 Lackierung 1 580,00 200,90
626,40
Sportkotflügel
BRABUS Kotflügelaufsätze, CFK
3.902,00 für Fahrzeuge ab 08/2011!
Nur für C 63 AMG
4.214,15
204-555-00Ausführung: glänzend
204-555-10Ausführung: matt
Seite 4
Basis C-Klasse W/S/C 204
Preise in CHF
exkl. MwSt.
Preise in CHF
inkl. 8 % MwSt.
Schwellerverkleidungen 204-300-00
Schwellerverkleidungen W/S 204, PUR-R-Rim 1.208,00 aerodynamisch günstiger Abschluss seitlich unter den Türen
Empfohlen: Montage mit LED Beleuchtungssatz (204-351-00)
1.304,65
Montage 278,00 Lackierung 1 392,00 300,25
423,35
204-340-00
242,00 261,35
Montage
35,00 37,80
204-351-00
LED Beleuchtungssatz für BRABUS Seitenschweller
533,00 Montage
209,00 575,65
225,70
Spiegelkappen aus Sichtcarbon
für Fahrzeuge bis Bj. 08/2008
Heckschürzen BRABUS Heckschürzenaufsatz W 204, PUR-R-Rim 1.073,00 1.158,85
Nicht für AMG Styling Code 950, nicht in Verbindung mit AHK, nicht für C 63 AMG
204-430-00
Heckaufsatz S 204 für Auspuffschacht, PUR-R-Rim
228,00 204-410-00
für Fahrzeuge ab Bj. 05/2011
204-400-00
für Fahrzeuge bis Bj. 04/2011
Montage 487,00 525,95
Lackierung 1 486,00 524,90
für Fahrzeuge ab 05/2011
Nicht für AMG Styling Code 950 & C 63 AMG
246,25
Montage
209,00 225,70
Lackierung 1 135,00 145,80
204-435-00
Heckaufsatz C 204 für Auspuffschacht, PUR-R-Rim
228,00 246,25
für Fahrzeuge ab 05/2011
Nicht für AMG Styling Code 950 & C 63 AMG
Montage
209,00 Lackierung 1 135,00 225,00
145,80
Heckdiffusor
3.372,00 für Fahrzeuge ab 08/2011
3.641,75
Nur für C 63 AMG
Für den Kombi nur ein Verbau bei uns im Haus möglich, BRABUS Teile Nr.:204-446-00/10
204-445-00
204-445-10
204-420-00
Carbon Schwarz glänzend
Carbon Schwarz matt
228,00 246,25
Montage 209,00 Lackierung 1 135,00 225,70
145,80
204-425-00
217,10
Heckaufsatz S 204 für Auspuffschacht
für Fahrzeuge bis 04/2011
Nicht für AMG Styling Code 950
nur in Verbindung mit BRABUS Sportauspuff
Heckaufsatz S 204 mit zentralem Rückstrahler
201,00 für Fahrzeuge bis 04/2011
Nicht für AMG Styling Code 950
nur in Verbindung mit BRABUS Sportauspuff
Montage 209,00 225,70
Lackierung 1 232,00 250,55
Basis C-Klasse W/S/C 204
Preise in CHF
exkl. MwSt.
Seite 5
Preise in CHF
inkl. 8 % MwSt.
Heckspoiler 204-450-00
Heckspoilerlippe W 204, PUR-R-RIM
648,00 699,85
Montage 186,00 Lackierung
348,00 200,90
375,85
3-teilig
204-450-63
Heckspoilerlippe W 204, CFK
1.617,00 1.746,35
Montage 186,00 Lackierung
250,00 200,90
626,40
3-teilig
Sonderzubehör
140-000-20-2
BRABUS Emblem für Motorhaube 68,00 73,45
Montage 35,00 37,80
204-000-21
BRABUS Emblem für Heckdeckel 68,00 73,45
Montage 35,00 37,80
Wegfall MB-Stern, für Fahrzeuge mit Ausstattungslinie CLASSIC und ELEGANCE
212-000-21-B
Wegfall MB-Stern
BRABUS Emblem für Heckdeckel 132,00 142,55
Montage 104,00 112,30
BRABUS Schriftzug für Heckdeckel 95,00 102,60
Montage
35,00 37,80
219-000-22
54,00 58,30
Montage
35,00 37,80
beleuchtet Wegfall MB-Stern
211-000-14
verchromt
BRABUS Schriftzug für Fahrzeugseite
Satz Räder
Räder-Adapater-Zuordnung siehe Seite 17
Der für die Bereifung zu verwendende Load- und Geschwindigkeitsindex ist abhängig vom entsprechenden
Fahrzeugmodell. Alle BRABUS-Räder sind bezüglich Fahrverhalten und Materialsicherheit TÜV geprüft und werden
mit den entsprechenden Gutachten geliefert.
Die Montagekosten betragen bei allen Rädern 35,00 CHF netto, 37,80 CHF inkl. 8% MwSt.
Reifen nicht im Preis inbegriffen! Reifenpreise- und typen sowie weitere Radkombinationen auf Anfrage!
BRABUS Monoblock A 1) Sechsspeichendesign
silber lackiert „high gloss“
A13-857-45
8.5J x 17 H2 ET 45 (nicht für AMG)
351,00379,10
A13-857-40
8.5J x 17 H2 ET 40 (nicht für AMG)
351,00379,10
A13-857-40
8.5J x 17 H2 ET 40 (nicht für AMG)
351,00379,10
8.5J x 18 H2 ET 45 (AMG nur für M&S Bereifung)
473,00510,85
VA+HA
für Reifendimension: 225/45 R 17 (ABE)
bzw. 235/45 R 17 (ABE)
VA
für Reifendimension: 225/45 R 17**
bzw. 235/45 R 17**
HA
für Reifendimension: 245/40 R 17**
bzw. 255/40 R 17**
A13-858-45
VA+HA
für Reifendimension: 225/40 R 18-XL (ABE)
1) Reifen nicht im Preis inbegriffen! Reifenpreise- und typen sowie weitere Radkombinationen auf Anfrage! Technische Änderungen vorbehalten. Ausstattungsoption RDK-System bitte angeben
Seite 6
Basis C-Klasse W/S/C 204
Preise in CHF
exkl. MwSt.
A13-858-40
Preise in CHF
inkl. 8 % MwSt.
VA
für Reifendimension: 225/40 R 18-XL**
8.5J x 18 H2 ET 40 (nicht für AMG)
473,00510,85
A13-858-40
8.5J x 18 H2 ET 40 (nicht für AMG)
473,00510,85
BRABUS Monoblock S 1)
Doppel-Speichendesign
silber vollpoliert
HA
für Reifendimension: 255/35 R 18-XL**
S12-758-38
VA
S12-758-34
HA
S12-858-45
7.5J x 18 H2 ET 38 (nicht für AMG)
662,00714,95
7.5J x 18 H2 ET 34 (nicht für AMG)
662,00714,95
für Reifendimension: 225/40 R 18*
für Reifendimension: 225/40 R 18*
VA
für Reifendimension: 225/40 R 18(-XL)*
8.5J x 18 H2 ET 45 (AMG nur M&S Bereifung mit VA ET 40)
878,00948,25
S12-858-40
8.5J x 18 H2 ET 40 (AMG nur M&S Bereifung)
878,00948,25
HA
für Reifendimension: 225/40 R 18(-XL)*
bzw. 245/35 R 18(-XL)** (nicht für AMG)
bzw. 255/35 R 18** (nicht für AMG)
S12-858-45
VA
für Reifendimension: 225/40 R 18(-XL)**
8.5J x 18 H2 ET 45 (nicht für AMG)
878,00948,25
S12-958-45
9.5J x 18 H2 ET 45 (nicht für AMG)
932,001.006,55
8.5J x 18 H2 ET 45 (AMG mit VA ET 34)
878,00948,25
9.5J x 18 H2 ET 50
932,001.006,55
8.5J x 19 H2 ET 45
1.013,001.094,05
8.5J x 19 H2 ET 40
1.013,001.094,05
8.5J x 19 H2 ET 45 (AMG mit VA ET 40)
1.013,001.094,05
9.5J x 19 H2 ET 45
1.067,001.152,35
HA
für Reifendimension: 245/35 R 18(-XL)**
bzw. 255/35 R 18**
S12-858-45
VA
S12-958-50
HA
S12-859-45
VA
S12-859-40
HA
S12-859-45
VA
S12-959-45
HA
S12-859-40
für Reifendimension: 235/40 R 18***
für Reifendimension: 265/35 R 18***
für Reifendimension: 225/35 R 19-XL**
(max. zul. Achslast VA-Reifen 1.120Kg / nicht für AMG)
für Reifendimension: 255/30 R 19-XL**
für Reifendimension: 235/35 R 19-XL***
für Reifendimension: 255/30 R 19-XL***
VA
für Reifendimension: 235/35 R 19-XL***
8.5J x 19 H2 ET 40 (nur für AMG)
1.013,001.094,05
S12-959-50
9.5J x 19 H2 ET 50 (nur für AMG)
1.067,001.152,35
BRABUS Monoblock Q 1)
Doppel-Speichendesign
anthrazit "Titan" vollpoliert
HA
für Reifendimension: 265/30 R 19***
Q12-858-45
VA
für Reifendimension: 225/40 R 18(-XL)*
8.5J x 18 H2 ET 45 (AMG nur M&S Bereifung mit VA ET 40)
878,00
948,25
Q12-858-40
8.5J x 18 H2 ET 40 (AMG nur M&S Bereifung)
878,00
948,25
948,25
HA
für Reifendimension: 225/40 R 18(-XL)*
bzw. 245/35 R 18(-XL)** (nicht für AMG)
bzw. 255/35 R 18** (nicht für AMG)
Q12-858-45
VA
für Reifendimension: 225/40 R 18(-XL)**
8.5J x 18 H2 ET 45 (nicht für AMG)
878,00
Q12-958-45
9.5J x 18 H2 ET 45 (nicht für AMG)
932,001.006,55
HA
für Reifendimension: 245/35 R 18(-XL)**
bzw. 255/35 R 18**
1)
Reifen nicht im Preis inbegriffen! Reifenpreise- und typen sowie weitere Radkombinationen auf Anfrage! Technische Änderungen vorbehalten. Ausstattungsoption RDK-System bitte angeben
Basis C-Klasse W/S/C 204
Preise in CHF
exkl. MwSt.
Q12-858-45
VA
Q12-958-50
HA
Q12-859-45
VA
Q12-859-40
HA
Q12-859-45
VA
Q12-959-45
HA
Q12-859-40
VA
Q12-959-50
HA
Q12-900-45
Seite 7
Preise in CHF
inkl. 8 % MwSt.
8.5J x 18 H2 ET 45 (AMG mit VA ET 34)
878,00948,25
9.5J x 18 H2 ET 50
932,001.006,55
8.5J x 19 H2 ET 45
1.013,001.094,05
8.5J x 19 H2 ET 40
1.013,001.094,05
8.5J x 19 H2 ET 45 (AMG mit VA ET 40)
1.013,001.094,05
9.5J x 19 H2 ET 45
1.067,001.152,35
8.5J x 19 H2 ET 45 (nur für AMG)
1.013,001.094,05
9.5J x 19 H2 ET 50 (nur für AMG)
1.067,001.152,35
für Reifendimension: 235/40 R 18***
für Reifendimension: 265/35 R 18***
für Reifendimension: 225/35 R 19-XL**
(max. zul. Achslast VA-Reifen 1.120Kg / nicht für AMG)
für Reifendimension: 255/30 R 19-XL**
für Reifendimension: 235/35 R 19-XL***
für Reifendimension: 255/30 R 19-XL***
für Reifendimension: 235/35 R 19-XL***
für Reifendimension: 265/30 R 19***
VA
für Reifendimension: 235/30 R 20-XL*** (Montagefreigabe erforderlich)
9.0J x 20 H2 ET 45 (AMG mit VA ET 35)
1.296,001.399,70
Q12-900-45
9.0J x 20 H2 ET 45
1.296,001.399,70
BRABUS Monoblock F 1)
Kreuzspeichendesign
"Liquid Titanium" anthrazit lackiert
HA
für Reifendimension: 265/25 R 20-XL*** (Montagefreigabe erforderlich)
(nicht für T-Modell - max. zul. Achslast VA-Reifen 1.120Kg / HA-Reifen 1.160Kg)
F13-859-45
VA
F13-859-40
HA
F13-859-45
VA
F13-959-45
HA
F13-859-40
VA
F13-959-50
HA
F13-850-45
8.5J x 19 H2 ET 45
1.013,001.094,05
8.5J x 19 H2 ET 40
1.013,001.094,05
8.5J x 19 H2 ET 45 (AMG mit VA ET 40)
1.013,001.094,05
9.5J x 19 H2 ET 45
1.067,001.152,35
8.5J x 19 H2 ET 40 (nur für AMG)
1.013,001.094,05
9.5J x 19 H2 ET 50 (nur für AMG)
1.067.001.152,35
für Reifendimension: 225/35 R 19-XL**
(max. zul. Achslast VA-Reifen 1.120Kg / nicht für AMG)
für Reifendimension: 255/30 R 19-XL**
für Reifendimension: 235/35 R 19-XL***
für Reifendimension: 255/30 R 19-XL***
für Reifendimension: 235/35 R 19-XL***
für Reifendimension: 265/30 R 19***
VA
für Reifendimension: 235/30 R 20-XL***
8,5J x 20H2 ET 45 (AMG mit VA ET 35)
1.296,001.399,70
F13-950-45
9.5J x 20H2 ET 45
1.337,001.443,95
HA
für Reifendimension: 265/25 R 20-XL*** (Montagefreigabe erforderlich)
(nicht für T-Modell - max. zul. Achslast VA-Reifen 1.120Kg / HA-Reifen 1.160Kg)
BRABUS Monoblock R 1)
5-Doppel-Speichendesign
"Liquid Titanium smoked" anthrazit vollpoliert
R12-858-45
VA
für Reifendimension: 225/40 R 18(-XL)*
8.5J x 18 H2 ET 45 (AMG nur M&S Bereifung mit VA ET 40)
878,00948,25
R12-858-40
8.5J x 18 H2 ET 40 (AMG nur M&S Bereifung)
878,00948,25
HA
für Reifendimension: 225/40 R 18(-XL)*
bzw. 245/35 R 18(-XL)** (nicht für AMG)
bzw. 255/35 R 18** (nicht für AMG)
1)
Reifen nicht im Preis inbegriffen! Reifenpreise- und typen sowie weitere Radkombinationen auf Anfrage! Technische Änderungen vorbehalten. Ausstattungsoption RDK-System bitte angeben
Seite 8
Basis C-Klasse W/S/C 204
Preise in CHF
exkl. MwSt.
R12-859-45
VA
R12-859-40
HA
R12-859-45
VA
R12-959-45
HA
R12-859-40
VA
R12-959-50
HA
R12-850-45
Preise in CHF
inkl. 8 % MwSt.
8.5J x 19 H2 ET 45
1.031,001.094,05
8.5J x 19 H2 ET 40
1.031,001.094,05
8.5J x 19 H2 ET 45 (AMG mit VA ET 40)
1.031,001.094,05
9.5J x 19 H2 ET 45
1.067,001.152,35
8.5J x 19 H2 ET 40 (nur für AMG)
1.031,001.094,05
9.5J x 19 H2 ET 50 (nur für AMG)
1.067,001.152,35
für Reifendimension: 225/35 R 19-XL**
(max. zul. Achslast VA-Reifen 1.120Kg / nicht für AMG)
für Reifendimension: 255/30 R 19-XL**
für Reifendimension: 235/35 R 19-XL***
für Reifendimension: 255/30 R 19-XL***
für Reifendimension: 235/35 R 19-XL***
für Reifendimension: 265/30 R 19***
VA
für Reifendimension: 235/30 R 20-XL***
8,5J x 20H2 ET 45 (AMG mit VA ET 35)
1.296,001.399,70
R12-950-45
9.5J x 20H2 ET 45
1.337,001.443,95
*
keine TÜV-technischen Arbeiten erforderlich HA
für Reifendimension: 265/25 R 20-XL*** (Montagefreigabe erforderlich)
(nicht für T-Modell - max. zul. Achslast VA-Reifen 1.120Kg / HA-Reifen 1.160Kg)
**
***
TÜV-technisch erforderliche Arbeiten, VERSION II
527,00569,15
TÜV-technisch erforderliche Arbeiten, VERSION III
662,00714,95
für ausreichende Freigängigkeit der kompletten Rad- und Reifenkombination
für ausreichende Freigängigkeit der kompletten Rad- und Reifenkombination
(ABE)
ABE: Keine Eintragung der Rad-/ Reifenkombination erforderlich.
Die beiliegende ABE ist im Fahrzeug mitzuführen. Keine TÜV-technischen Arbeiten erforderlich.
Zubehör Räder
000-100-16
mit eingeprägtem BRABUS-Logo
(bei Rädern vom Typ Monoblock F bereits Serie)
BRABUS-Aluminium Nabenkappe - Satz -
216,00233,30
VG-02-AL
BRABUS Ventilkappen - Satz -
56,0060,50
RS-...
Radsicherungsschlösser für BRABUS Räder
81,0087,50
bitte genauen Fahrzeug- und Radtyp angeben
1)
Reifen nicht im Preis inbegriffen! Reifenpreise- und typen sowie weitere Radkombinationen auf Anfrage! Technische Änderungen vorbehalten. Ausstattungsoption RDK-System bitte angeben
Basis C-Klasse W/S/C 204
Preise in CHF
exkl. MwSt.
Seite 9
Preise in CHF
inkl. 8 % MwSt.
Sportfahrwerke (nicht für 4MATIC und Fahrzeuge mit Advanced Agility Paket, SA 483)
000-101-97
Fahrzeug komplett elektronisch vermessen
394,00 425,50
BRABUS Sportfedern W/C 204
402,00 434,15
Montage 522,00 563,75
BRABUS Sportfedern S 204
402,00 434,15
Montage 522,00 563,75
BRABUS Sportfedern W/C 204
402,00 434,15
Montage 522,00 563,75
BRABUS Sportfedern S 204
402,00 434,15
Montage
522,00 563,75
204-004-00
204-004-20
204-006-00
204-006-20
204-014-00
komfortable Abstimmung
Für C 180 K, C 200 K, C 230, C 180 CGI, C 200 CGI und C 250 CGI
komfortable Abstimmung
Für C 180 K, C 200 K, C 230, nicht für Fahrzeuge mit Niveauregulierung HA, SA 480!
komfortable Abstimmung
für C 200 CDI, C 220 CDI, C 250 CDI, C 280, C 350 und C 320/350 CDI
komfortable Abstimmung
Für C 200 CDI, C 220 CDI, C 250 CDI, C 300 CDI, C 280, C 350, C 350 CGI und C 320/350 CDI, nicht für Fahrzeuge mit Niveauregulierung HA, SA 480!
1.607,00 1.735,55
Montage
522.00 404,60
204-014-20
BRABUS Sportfahrwerk W/C 204
komfortable Abstimmung, komplett mit 4 Sportfedern und 4 Sportstoßdämpfern mit BRABUS Kennlinie
Für C 180 K, C 200 K, C 230, C 180 CGI, C 200 CGI und C 250 CGI
BRABUS Sportfahrwerk S 204
1.607,00
komfortable Abstimmung, komplett mit 4 Sportfedern und 4 Sportstoßdämpfern mit BRABUS Kennlinie
Für C 180 K, C 200 K, C 230, C 180 CGI, C 200 CGI und C 250 CGI,
nicht für Fahrzeuge mit Niveauregulierung HA, SA 480!
Montage
789,00 204-016-00
852,10
1.607,00 1.735,55
Montage
789,00 852,10
204-016-20
BRABUS Sportfahrwerk W/C 204
1.735,55
komfortable Abstimmung, komplett mit 4 Sportfedern und 4 Sportstoßdämpfern mit BRABUS Kennlinie
Für C 200 CDI, C 220 CDI, C 250 CDI, C 300 CDI, C 280, C 350 und C 320/350 CDI,
nicht für Fahrzeuge mit Advanced Agility - Paket, SA 483!
1.607,00 1.735,55
Montage
789,00 852,10
204-016-10
BRABUS Sportfahrwerk S 204
komfortable Abstimmung, komplett mit 4 Sportfedern und 4 Sportstoßdämpfern mit BRABUS Kennlinie
Für C 200 CDI, C 220 CDI, C 250 CDI, C 300 CDI, C 280, C 350, C 350 CGI und C 320/350 CDI, nicht für Fahrzeuge mit Niveauregulierung SA 480!
3.092,00 3.339,35
Montage
789,00 852,10
BRABUS Gewinde-Sportfahrwerk W/S/C 204
komfortable Abstimmung, komplett mit 4 Sportfedern und 4 Sportstoßdämpfern - mit 10-facher Dämpferverstellung - mit BRABUS Kennlinie
Für C 200 CDI, C 220 CDI, C 250 CDI, C 280 K, C 200 K, C180 CGI, C 200 CGI, C 250 CGI, C 230, C 320/350 CDI, C 280, C 350 und C 63
Seite 10
Basis C-Klasse W/S/C 204
Preise in CHF
exkl. MwSt.
Preise in CHF
inkl. 8 % MwSt.
Leistungssteigerung, Motorenprogramm
Aktive Sicherheit mit BRABUS-Hochleistungsmotoren für
MERCEDES-BENZ Fahrzeuge. Schwerpunkt der Leistungssteigerung
ist eine wesentliche Erhöhung des Drehmomentes und der Durchzugskraft.
Ruhiger Leerlauf und Service-Freundlichkeit sind markante Eigenschaften.
Leistungskits für Benzin-Motoren
204-B18-10
BRABUS PowerXtra CGI B18.2
1.742,00 1.881,35
Montage 255,00 275,40
204-B18-00
BRABUS PowerXtra CGI B18
1.742,00 1.881,35
Montage 534,00 576,70
204-B18S-00
BRABUS PowerXtra CGI B18 S
für Fahrzeuge ab 05/2012
Basis C 180 CGI (M 274), nur für Export!
+19 kW / 26 PS ; +30 Nm auf 134 kW / 182 PS ; 280 Nm
für Fahrzeuge von 11/2009 bis 04/2012
Basis C 180 CGI (M 271)
+19 kW / 26 PS ; +30 Nm auf 134 kW / 182 PS ; 280 Nm
2.633,00 2.843,65
Montage
1.067,00 1.152,35
204-B20-00
BRABUS PowerXtra CGI Leistungskit B20
1.742,00 1.881,35
Montage 534,00 576,70
für Fahrzeuge von 11/2009 bis 04/2012
Basis C180 CGI (M 271)
+30 kW / 41 PS ; +55 Nm auf 145 kW / 197 PS ; 305 Nm
für Fahrzeuge ab 11/2009
Basis C200 CGI (M 271)
+19 kW / 25 PS ; +30 Nm auf 154 kW / 209 PS; 300 Nm
204-B20S-00
BRABUS PowerXtra CGI Leistungskit B20 S
2.633,00 2.843,65
Montage
1.067,00 1.152,35
für Fahrzeuge ab 11/2009
Basis C200 CGI (M 271)
+30 kW / 41 PS ; +55 Nm auf 165 kW / 225 PS ; 325 Nm
204-B25-00
BRABUS PowerXtra CGI Leistungskit B25
1.742,00 1.881,035
Montage
534,00 576,70
für Fahrzeuge ab 06/2009
Basis C250 CGI (M 271)
+19 kW / 26 PS ; +40 Nm auf 169 kW / 230 PS ; 350 Nm
204-B25S-00
204-773-00
BRABUS PowerXtra CGI Leistungskit B25 S
2.633,00 2.843,65
Montage 1.067,00 1.152,35
für Fahrzeuge ab 11/2009
Basis C250 CGI (M 271)
+26 kW / 35 PS ; +60 Nm auf 176 kW / 239 PS ; 370 Nm
BRABUS Leistungskit B63 S 12.042,00 13.005,35
Montage
1.206,00 1.302,50
204-773-0E
BRABUS Leistungskit B63
6.615,00 7.144,20
Montage 225,00 275,40
für Fahrzeuge ab 03/2007
Basis C 63 (M 156)
+54 kW / 73 PS ; +50 Nm auf 390 kW / 530 PS ; 650 Nm
bestehend aus Metallkatalysator, Luftfilter, geänderter Motorelektronik,
inkl. Vmax Entriegelung
für Fahrzeuge ab 03/2007
Basis C 63 (M 156)
+46 kW / 62 PS ; +50 Nm auf 382 kW / 519 PS ; 650 Nm
bestehend aus Luftfilter und geänderter Motorelektronik,
inkl. Vmax Entriegelung
Auch für Fahrzeuge mit Performance Paket P30
Basis C-Klasse W/S/C 204
Seite 11
Preise in CHF
exkl. MwSt.
Preise in CHF
inkl. 8 % MwSt.
1.607,00 1.735,55
Montage 418,00 451,45
Leistungskits Diesel-Motoren
204-732-00
BRABUS ECO PowerXtra D2 (III)
für Fahrzeuge bis 10/2009
Basis C 200 CDI (OM 646)
+29 kW / 39 PS ; +45 Nm auf 129 kW / 175 PS ; 385 Nm Nur für W 204 Limousine!
204-732-01
BRABUS ECO PowerXtra D2 (IV)
1.742,00 1.881,35
Montage
418,00 451,45
für Fahrzeuge ab 11/2009
Basis C 200 CDI (OM 651)
+21 kW / 29 PS ; +60 Nm auf 121 kW / 165 PS ; 420 Nm 204-733-00
1.742,00 1.881,35
Montage
418,00 451,45
204-733-50
BRABUS ECO PowerXtra D3 (III)
für Fahrzeuge bis 05/2009
Basis C 220 CDI (OM 646)
+18 kW / 24 PS ; +50 Nm auf 143 kW / 194 PS ; 450 Nm
1.877,00 2.027,15
Montage
534,00 576,70
204-733-10
204-733S-00
BRABUS ECO PowerXtra D3 (IV)
für Fahrzeuge ab 06/2009
Basis C 220 CDI (OM 651)
+22 kW / 30 PS ; +60 Nm auf 147 kW / 200 PS ; 460 Nm
BRABUS ECO PowerXtra D3 (V)
1.877,00 Montage
534,00 576,70
BRABUS ECO PowerXtra D3 S
2.147,00 204-733S-10
204-744-50
2.318,75
für Fahrzeuge bis 05/2009
Basis C 220 CDI (OM 646)
+37 kW / 50 PS ; +80 Nm auf 162 kW / 220 PS ; 480 Nm
Nur für Automatik-Getriebe!
Montage
534,00
2.027,15
für Fahrzeuge ab 05/2011
Basis C 220 CDI (OM 651)
+22 kW / 30 PS ; +60 Nm auf147 kW / 200 PS ; 460 Nm BRABUS ECO PowerXtra D3 S (nur für Export!) 2.147,00 576,70
2.318,75
für Fahrzeuge bis 05/2009
Basis C 220 CDI
+37 kW / 50 PS ; +60 Nm auf 162 kW / 220 PS ; 460 Nm
Nur für Schalt-Getriebe,
Montage
255,00 275,40
2.012,00 2.172,95
Montage
534,00 576,70
204-735-10
204-736-10
BRABUS ECO PowerXtra D4
für Fahrzeuge ab 10/2008
Basis C 250 CDI (OM 651)
+23 kW / 31 PS ; +60 Nm auf 173 kW / 235 PS ; 560 Nm
BRABUS ECO PowerXtra D5 (V)
2.417,00 2.610,35
Montage 534,00 576,70
für Fahrzeuge ab 06/2011
Basis C 300 CDI 4MATIC (OM 642)
+40 kW / 55 PS ; +60 Nm auf 210 kW / 286 PS ; 600 Nm
BRABUS ECO PowerXtra D6 (III)
2.417,00 2.610,35
für Fahrzeuge ab 05/2011
Basis C 350 CDI (OM 642)
+40 kW / 54 PS ; +60 Nm auf 210 kW / 285 PS ; 600 Nm Nur für Fahrzeuge mit Euro 5
nicht für 4MATIC!
204-736-00
BRABUS ECO PowerXtra D6 (III)
Montage
418,00
2.417,00 451,45
2.610,35
für Fahrzeuge bis 06/2009 (320 CDI) bzw. bis 11/2009 (350 CDI)
Basis C 320/350 CDI 4-matic (OM 642)
+35 kW / 48 PS ; +80 Nm auf 200 kW / 272 PS ; 590 Nm
Nur für Fahrzeuge mit Euro 4
Montage 418,00
451,45
Seite 12
204-736-20
Basis C-Klasse W/S/C 204
Preise in CHF
exkl. MwSt.
Preise in CHF
inkl. 8 % MwSt.
2.417,00 2.610,35
Montage 534,00 576,70
BRABUS ECO PowerXtra D6 S
für Fahrzeuge ab 06/2011
Basis C 350 CDI (OM 642)
Für Fahrzeuge ab 05/2011
+35 kW / 48 PS ; +70 Nm auf 230 kW / 313 PS ; 690 Nm
Hubraummotoren
204-740-00
24.165,00 26.098,20
Montage
3.480,00 3.758,40
000-620-00
1.833,00 1.979,65
6.737,00 7.275,95
Montage 1.044,00 1.127,50
BRABUS Hubraumerhöhung 4.0
Basis C 350 bzw. C 280
+44 kW / 60 PS ; +70 Nm auf 244 kW / 332 PS ; 420 Nm
inkl. BRABUS Sportkatalysatoren
Bei Laufleistungen über 30.000 km Aufpreis von € 1.020,00 netto/1.213,80 inkl. 19 % MwSt.
Nur in Verbindung mit BRABUS Sportauspuff 204-600-00,
nicht für C 350 CGI!
BRABUS Einfahrservice
6-Zylinder inklusive 1. Motor Kundendienst
Antrieb
204-900-00
BRABUS Differenzialsperre
Spreizlamellensperre mit 40 % Sperrwirkung
Zubehör
000-699-00
2.012,00 2.172,95
Montage
162,00 174,95
000-699-63
Externe V-max-Unit
Aufhebung der 250 km/h Sperre beim C 350 (nicht C350 CGI)
Die Bereifung und die Tachometerskala der umgerüsteten Fahrzeuge
muss für die erreichbare Höchstgeschwindigkeit ausreichend sein.
BRABUS V-max 300
2.673,00 2.886,85
Montage 162,00 174,95
Aufhebung der Sperre bis 300 km/h beim C 63
Die Bereifung und die Tachometerskala der umgerüsteten Fahrzeuge
muss für die erreichbare Höchstgeschwindigkeit ausreichend sein.
Brems- & Auspuffanlagen
Bremsanlagen (nicht für 4MATIC Modelle)
204-691-00
6.615,00 7.144,20
Montage
928,00 1.002,25
204-692-00
BRABUS Hochleistungsbremsanlage, Version I
bestehend aus 2 Sechs-Kolben-Aluminium-Festsätteln vorne,
2 innen belüfteten und gelochten Bremsscheiben vorne (360 mm),
Stahlflexbremsschläuchen, Belägen und Befestigungsmaterialien
Nur in Verbindung mit BRABUS 18, 19 oder 20 Zoll Rädern!
9.315,00 10.060,20
Montage
1.369,00 1.478,50
BRABUS Hochleistungsbremsanlage, Version II bestehend aus Version I, jedoch zusätzlich 2 Vier-Kolben-
Aluminium-Festsätteln hinten, Stahlflexbremsschläuchen, Belägen und Befestigungsmaterialien
Nur in Verbindung mit BRABUS 18, 19 oder 20 Zoll Rädern!
* Wichtiger Hinweis
Das System ist als Hochleistungsbremsanlage ausgelegt! Die einzelnen Komponenten der Bremsanlage, wie Bremsscheibe und
Bremsbelag sind konstruktiv auf max. Bremsleistung ausgelegt. Diese Auslegung bedingt Kompromisse bezüglich Komforts. So
kann es unter bestimmten Nutzungs- und Umweltbedingungen zu Bremsgeräuschen, wie Quietschen oder Brummen kommen.
Ebenfalls können das Bremspedalgefühl und das Bremsverhalten zwischen kalter und warmer Bremse unterschiedlich sein.
Basis C-Klasse W/S/C 204
Seite 13
Preise in CHF
exkl. MwSt.
Preise in CHF
inkl. 8 % MwSt.
2.282,00 2.464,55
Montage 603,00 651,25
Sportauspuffanlagen
204-674-00
204-674-10
204-674-05
BRABUS Sportauspuff - 4-Zylinder Benziner -
bestehend aus 1 x VSD, 1 x ESD-links und 1 x ESD-rechts
(4 abgeschrägte Endrohren, ø 76 mm)
Für C 180 Kompressor und C 200 Kompressor,
nur in Verbindung mit BRABUS Heckschürzenaufsatz!
BRABUS Sportauspuff - 4-Zylinder Diesel -
2.147,00 2.318,75
Montage 603,00 651,25
bestehend aus 1 x ESD-links und 1 x ESD-rechts inkl. Verbindungsrohr
(4 abgeschrägte Endrohren, ø 76 mm)
Für C 200 CDI, C 220 CDI und C 250 CDI,
nur in Verbindung mit BRABUS Heckschürzenaufsatz!
2.417,00 2.610,35
Montage
603,00 651,25
204-676-00
204-676-10
BRABUS Sportauspuffanlage
bestehend aus 1 x VSD, 1 x ESD-links und 1 x ESD-rechts
(4 abgeschrägte Endrohren, ø 76 mm)
Für C 180 CGI, C 200 CGI und C 250 CGI
BRABUS Sportauspuff - 6-Zylinder Benziner -
2.417,00 2.610,35
Montage 603,00 651,25
bestehend aus 1 x ESD-links und 1 x ESD-rechts
(4 abgeschrägte Endrohren, ø 76 mm)
Für C 230, C 280 C 300 und C 350 (auch für 4MATIC)
2.012,00 2.172,95
Montage
603,00 651,25
204-600-00
BRABUS Sportauspuff - 6-Zylinder Diesel -
für C 320 CDI und C 350 CDI, auch für 4-matic
bestehend aus 1 x ESD-links und 1 x ESD-rechts
(4 abgeschrägte Endrohren, ø 76 mm)
BRABUS Sportauspuffanlage
2.552,00 2.756,15
Montage 603,00 651,25
bestehend aus 1 x MSD, 1 x ESD-links und 1 x ESD-rechts
(4 abgeschrägte Endrohren, ø 76 mm)
Komplettanlage ab Kat für BRABUS B7 und 4.0
204-678-63
Klappenauspuffanlage für C63
7.020,00 7.581,60
1.752,00 1.892,15
204-830-10
Tachometer 330 km/h
204-830-11
Tachometer 200 mph
Montage
116,00 125,30
für Fahrzeuge ab 08/2011
bestehend aus 1 x VSD, 1x ESD- links und 1x ESD rechts
inkl. Keramikbeschichteten Design Endblenden
Die Klappensteuerung (laut/leise) ist elektrisch verstellbar per Schalter in der Mittelkonsole bzw. über die Lenkradbedientasten
nur in Verbindung mit BRABUS Heckdiffusor 204-445-00/10 montierbar!
Montage
1.636,001.766,90
Montage beim T-Modell kann nur bei BRABUS erfolgen!
Instrumente (nur für Fahrzeuge mit SA 442)
Tachometer ab Bj. 05/2011
Kombi-Instrument anliefern
1.617,00 1.746,35
204-830-00
Tachometer 330 km/h
204-830-01
Tachometer 200 mph
Montage
116,00 125,30
Tachometer bis Bj. 04/2011
Leuchtfolientechnik, Zifferblatt schwarz, Rahmen silber mit Chromring,
Kombi-Instrument anliefern
Seite 14
Basis C-Klasse W/S/C 204
Preise in CHF
exkl. MwSt.
Preise in CHF
inkl. 8 % MwSt.
Innenausstattung & Infotainment
Feine Lederausstattungen – gefertigt in Handarbeit von
erfahrenen Sattlermeistern. Nur ausgesuchte Häute aus Gerbereien, die
unseren hohen Qualitätsansprüchen gerecht werden, finden Verwendung.
Sportlenkräder
204-805-01
BRABUS Sportlenkrad - 4-Speichen -
932,00 1.006,55
Montage 162,00 174,95
Leder/Alcantara Schwarz
Nicht für Fahrzeuge mit Sportpaket AMG (SA 950) und ADVANCED AGILITY-Paket (SA 483)!
Schalthebel-/wippen & Alu-Interieur
000-805-150
BRABUS Schaltwippen Race
Satz, Aluminium matt
ab Modelljahr 2012 mit Schalttasten am Lenkrad
533,00575,65
Montage
162,00174,95
000-805-100
BRABUS Schaltwippen 466,00503,30
Satz, Aluminium matt
ab Modelljahr 2012 mit Schalttasten am Lenkrad
Montage
70,0083,30
000-805-50
BRABUS Schaltwippen 655,00707,10
Nur für C 63!
Satz, Aluminium matt
Zum Austausch gegen die serienmäßigen Schaltwippen! Montage
162,00174,95
171-817-00
267,00 288,35
Montage
93,00 100,45
000-825-00
216,00 233,30
Montage
93,00 100,45
365,05
000-826-92
000-826-90
BRABUS Schalthebel "Sport"
beleuchtet, Leder schwarz / Aluminium matt
BRABUS Schalthebel "Elegance" beleuchtet, Leder Schwarz / Aluminium
Für Fahrzeuge bis Bj. 04/2011 nicht für C 204,
nur für Automatikgetriebe!
BRABUS Schalthebel "Race" 338,00 Leder Schwarz / Aluminiumoptik
Für Fahrzeuge ab Bj. 05/2011 mit Automatikgetriebe!
Für Fahrzeuge bis Bj. 04/2011 mit Automatikgetriebe, nicht für C 204!
Montage 93,00 204-816-10
204-816-11
BRABUS Aluminium Pedalauflagen matt eloxiert, 216,00 233,30
für Automatikgetriebe, 3-teilig
für Schaltgetriebe, 4-teilig bis Bj. 04/2011
Montage 220,00 237,60
000-816-20
BRABUS Fußstütze
100,45 128,00 138,25
Montage
104,00 112,30
204-819-00
BRABUS Türverriegelungsstifte W/S 204, 4-fach
108,00 Montage 93,00 116,65
100,45
171-819-00
BRABUS Türverriegelungsstifte C 204, 2-fach
54,00 Montage 46,00 58,30
49,70
Aluminium matt eloxiert
204-350-00
204-350-10
BRABUS Einstiegsleiste
mit beleuchtetem BRABUS-Logo Edelstahl
810,00 874,80
W/S 204, 2-teilig
C 204, 2-teilig
Montage 232,00 250,55
Basis C-Klasse W/S/C 204
Seite 15
Preise in CHF
exkl. MwSt.
Preise in CHF
inkl. 8 % MwSt.
Brabus Mastik-Leder/Alcantara Innenausstattung W/S 204*
6.615,00 7.144,20
Komplettausstattungen
204-857-00
204-857-01
bestehend aus: 2 Vordersitze mit Kopfstützen, Rückbank mit Kopfstützen, Farbe von Leder, Nähten und Keder nach Wunsch
Design Ausführung wie Serie
bestehend aus: 2 Vordersitze mit Kopfstützen, Rückbank mit Kopfstützen, 4 Türinnenteile, Farbe von Leder, Nähten und Keder nach Wunsch
Design Ausführung abweichend Serie/Sitzinnenteile aufwendig gesteppt
Brabus Mastik-Leder/Alcantara Innenausstattung W/S 204*
7.965,00 8.602,20
204-858-03
Aufpreis für Sitze mit Sitzklimatisierung*
1.323,00 1.428,85
204-861-00
4 Türverkleidungen inkl. Staufächer komplett in Leder/Alcantara*
5.265,00 5.686,20
204-860-00
4 Türinnenteile W 204 als Ergänzung zur Serienausstattung in Leder/Alcantara* 1.728,00 1.866,25
204-868-12
Sonnenblenden Satz in Leder/Alcantara*
729,00 787,30
Himmel W 204 komplett in Leder/Alcantara, ohne Schiebedach*
2.970,00 3.207,60
Himmel W 204 komplett in Leder/Alcantara, mit Schiebedach*
204-867-11
204-867-12
Design Ausführung wie Serie
Design Ausführung wie Serie
3.240,00 3.499,20
204-867-13
Aufpreis Ausführung abweichend Serie/Himmelinnenteil aufwendig gesteppt* 405,00 437,40
204-859-08
A-, B- und C-Säulen W/S 204 in Leder/Alcantara*
1.742,00 1.881,35
204-859-09
D-Säule in Leder/Alcantara beim T-Modell* 405,00 437,40
204-862-01
Satz Rückenverkleidung Vordersitze inkl. Sidebags in Leder/Alcantara*
1.215,00 1.312,20
204-865-11
Armaturenbrett-Oberteil inkl. Zentralkonsole in Leder/Alcantara*
2.687,00 2.901,95
204-865-12
komplett in Leder/Alcantara
Armaturenbrett-Unterteil / links und rechts ( Handschuhkasten)*
1.688,00 1.823,05
204-864-12
Mittelkonsole inkl. Armlehne W 204 komplett in Leder/Alcantara*
972,00 1.049,75
204-857-03
Armlehne W 204 vorn in Leder/Alcantara* 513,00 554,05
204-857-04
Armlehne W 204 hinten in Leder/Alcantara*
473,00 510,85
204-858-02
Aufpreis für geteilte Rücksitzbank 2/3, 1/3 W 204*
810,00 874,80
204-858-05
Hutablage einteilig in Leder/Alcantara bei Limousine/Coupé*
1.215,00 1.312,20
204-858-04
Verkleidungen im Fond rechts/links bei T-Modell in Leder*
1.013,00 1.094,05
204-858-06
Verkleidung Heckklappe bei T-Modell in Leder*
675,00 729,00
204-858-07
Verkleidungen für 2 Vordersitze in Leder/Alcantara*
540,00 583,20
204-858-08
Fahrzeugboden komplett in Leder gesteppt*
6.075,00 6.561,00
204-858-09
Kofferraum komplett in Leder gesteppt* 5.805,00 6.269,40
204-858-10
Ladefläche komplett in Leder gesteppt beim S 204*
1.620,00 1.749,60
204-858-11
Fußbodenschoner 4 fach W 204 in Leder gesteppt mit Brabus Logo gestickt*
2.430,00 2.624,40
204-858-12
Kofferraummatte W 204 in Leder gesteppt mit Brabus Logo gestickt*
608,00 656,65
204-858-13
Lenkradairbag in Leder /Alcantara*
540,00 583,20
204-858-14
Schalthebelmanschette in Leder/Alcantara*
203,00 219,25
204-857-02
Aufpreis für Fahrzeuge mit Sidebag hinten*
486,00 524,90
Fußbodenschoner Velours mit BRABUS Logo und Nubuk Keder
188,00 204-871-00Nschwarz
204-871-00Gflanellgrau
204-871-00Bbeige
204-872-00N
204-872-10N
203,05
Kofferraummatte Velours schwarz mit BRABUS Logo und Nubuk Keder
134,00 144,70
C/W 204
S 204
*20 % Aufpreis für Ausführung in BRABUS Mastik- Leder
Seite 16
Basis C-Klasse W/S/C 204
Preise in CHF
exkl. MwSt.
Preise in CHF
inkl. 8 % MwSt.
000-805-90
Lenkradkranz in Leder / ALcantara beziehen *1.148,00 1.239,85
000-805-91
Lenkradkranz AMG-Version in Leder / ALcantara beziehen *1.283,00 1.385,65
000-805-92
Aufpreis Design Ausführung abweichend Serie *473,00 510,85
000-805-93
Lenkradrückseite in Leder / Alcantara *540,00 583,20
Edelholz- und Carbonausstattungen auf Anfrage
Business Ausstattung auf Anfrage
Gardinen im Fond, links und rechts W 204
Telefax im Fond
Telefonanlage
Spezialeinbau von Laptop und Drucker
Weitere Einbauten von Hifi-, TV und Multimedia-Anlagen
Basis C-Klasse W/S/C 204
Seite 17
Räder-Adapter-Zuordnung
Artikelnummer
Design
Ausführung
Größe
ET
Art. Nr. Basisrad
Schrauben / Adapterpaket
VA
HA
17 Zoll
A13-857-45
A
einteilig8,5Jx17H2 45
A13-857-45SP-M14-15-38-GLK
XX
A13-857-40
A
einteilig8,5Jx17H2 40
A13-857-45AP-05-M14-15-43-GLK
XX
18 Zoll
A13-858-45
A
einteilig8,5Jx18H2 45
A13-858-45SP-M14-15-38-GLK
XX
A13-858-40
A
einteilig8,5Jx18H2 40
A13-858-45AP-05-M14-15-43-GLK
XX
S12-758-38
S
einteilig7,5Jx18H2 38
S12-758-54AP-16-M14-15-54-GLKX
S12-758-34
S
einteilig7,5Jx18H2 34
S12-758-54AP-20-M14-15-60X
S12-858-45
S
einteilig8,5Jx18H2 45
S12-858-50AP-05-M14-15-43-GLKX
S12-858-40
S
einteilig8,5Jx18H2 40
S12-858-50AP-10-M14-15-48-GLKX
S12-958-50
S
einteilig9,5Jx18H2 50
S12-958-50SP-M14-15-38-GLKX
S12-958-45
S
einteilig9,5Jx18H2 45
S12-958-50AP-05-M14-15-43-GLKX
Q12-858-45
Q
einteilig8,5Jx18H2 45
Q12-858-50AP-05-M14-15-43-GLKX
Q12-858-40
Q
einteilig8,5Jx18H2 40
Q12-858-50AP-10-M14-15-48-GLKX
Q12-958-50
Q
einteilig9,5Jx18H2 50
Q12-958-50SP-M14-15-38-GLKX
Q12-958-45
Q
einteilig9,5Jx18H2 45
Q12-958-50AP-05-M14-15-43-GLKX
R12-858-45
R
einteilig8,5Jx18H2 45
R12-858-50AP-05-M14-15-43-GLKX
R12-858-40
R
einteilig8,5Jx18H2 40
R12-858-50AP-10-M14-15-48-GLKX
19 Zoll
S12-859-45
S
einteilig8,5Jx19H2 45
S12-859-50
S12-859-40
S
einteilig8,5Jx19H2 40
S12-859-50AP-10-M14-15-48-GLK
AP-05-M14-15-43-GLKX
S12-959-50
S
einteilig9,5Jx19H2 50
S12-959-50SP-M14-15-38-GLKX
S12-959-45
S
einteilig9,5Jx19H2 45
S12-959-50AP-05-M14-15-43-GLKX
XX
Q12-859-45
Q
einteilig8,5Jx19H2 45
Q12-859-50AP-05-M14-15-43-GLKX
Q12-859-40
Q
einteilig8,5Jx19H2 40
Q12-859-50AP-10-M14-15-48-GLK
Q12-959-50
Q
einteilig9,5Jx19H2 50
Q12-959-50SP-M14-15-38-GLKX
Q12-959-45
Q
einteilig9,5Jx19H2 45
Q12-959-50AP-05-M14-15-43-GLKX
XX
F13-859-45
F
einteilig8,5Jx19H2 45
F13-859-50AP-05-M14-15-43-GLKX
F13-859-40
F
einteilig8,5Jx19H2 40
F13-859-50AP-10-M14-15-48-GLK
F13-959-50
F
einteilig9,5Jx19H2 50
F13-959-50SP-M14-15-38-GLKX
F13-959-45
F
einteilig9,5Jx19H2 45
F13-959-50AP-05-M14-15-43-GLKX
XX
R12-859-45
R
einteilig8,5Jx19H2 45
R12-859-50AP-05-M14-15-43-GLKX
R12-859-40
R
einteilig8,5Jx19H2 40
R12-859-50AP-10-M14-15-48-GLK
R12-959-50
R
einteilig9,5Jx19H2 50
R12-959-50SP-M14-15-38-GLKX
R12-959-45
R
einteilig9,5Jx19H2 45
R12-959-50AP-05-M14-15-43-GLKX
XX
20 Zoll
E10-900-45
E
einteilig9,0Jx20H2 45
E10-900-45SP-M14-15-38-GLK
XX
Q12-900-45
Q
einteilig9,0Jx20H2 45
Q12-900-45SP-M14-15-38-GLK
XX
F13-850-45
F
einteilig8,5Jx20H2 45
F13-850-45SP-M14-15-38-GLKX
F13-950-45
F
einteilig9,5Jx20H2 45
F13-950-45SP-M14-15-38-GLKX
R12-850-45
R
einteilig8,5Jx20H2 45
R12-850-45SP-M14-15-38-GLKX
R12-950-45
R
einteilig9,5Jx20H2 45
R12-950-45SP-M14-15-38-GLKX
Alle Brabus Räder sind für den Einsatz von Mercedes RDK- Systemen (Reifendruckkontrolle) geeignet.
Weitere Rad-/Reifenkombinationen auf Anfrage! Technische Änderungen vorbehalten.
Lieferungs-, Zahlungs- und Montagebedingungen
A. Allgemeines
1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle - auch zukünftigen - Lieferungen und Leistungen der BRABUS GmbH (im folgenden „BRABUS“ genannt). Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Vertragspartners wird ausdrücklich widersprochen. Derartige Geschäftsbedingungen eines Vertragspartners verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir
diesen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprochen haben oder wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abweichender Bedingungen des Vertragspartners Leistungen an diesen vorbehaltlos
ausführen.
2. Abweichungen von unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind demgemäß nur dann wirksam, wenn sie in dem jeweiligen Vertrag schriftlich niedergelegt und durch uns schriftlich bestätigt worden sind.
3. Die nachstehenden Bedingungen gelten grundsätzlich für alle unsere Vertragspartner, also für natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personenvereinigungen des Zivilrechts sowie für juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen, und zwar unabhängig davon, ob es sich um Kaufleute im Sinne des HGB oder um Unternehmer
oder Verbraucher im Sinne des BGB handelt. Abweichende Sonderbestimmungen insbesondere für Verbraucher werden jeweils
besonders ausgewiesen.
B. Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen, insbesondere auch mündliche Nebenabreden und Zusicherungen von Mitarbeitern oder Vertretern, werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
C. Preise
1. Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten für Lieferungen unsere Preise „ab Werk“. Verpackung,
Fracht, Porto, Versicherungs- und Zustellgebühren werden gesondert berechnet.
2. Die Preise für Reparaturen, Montagen und sonstige Leistungen richten sich grundsätzlich nach dem jeweiligen Aufwand, wobei
Arbeitsleistungen nach dem jeweils maßgeblichen Arbeitswertkatalog abgerechnet werden, soweit unser jeweils maßgeblicher Preiskatalog insoweit keine Angaben enthält. Für verwendete Teile werden die jeweils maßgeblichen Katalogpreise berechnet.
3. Preisangaben in Prospekten und Katalogen sind nur verbindlich, sofern die Prospekte und Kataloge zum Zeitpunkt der Auftragserteilung noch gültig sind und sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts Abweichendes ergibt.
4. Gegenüber Verbrauchern gelten die von uns jeweils ausgewiesenen Bruttopreise. Im Geschäftsverkehr mit Unternehmern oder
Kaufleuten ist die gesetzliche Umsatzsteuer bei Preisangaben nicht eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der
Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
D. Zahlungsbedingungen
1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, sind die von uns erteilten Rechnungen ohne Abzug bis zum 5. des
dem Rechnungsausstellungsmonat folgenden Monats zu bezahlen. Rechnungen für Reparaturen und Montagen an uns zur Verfügung gestellten Fahrzeugen sowie Rechnungen über Fahrzeuglieferungen sind vor oder bei Abholung zu bezahlen. Scheckzahlungen haben durch LZB-Scheck zu erfolgen.
2. Bei Überschreitung des Zahlungsziels gemäß Ziff. 1 Satz 1 kommt der Vertragspartner in Verzug. In diesem Fall sind wir berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank und gegenüber sonstigen Kunden in Höhe von 8 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. § 353 HGB bleibt unberührt.
3. Bei Teillieferungen oder Teilleistungen kann BRABUS für den Fall eines Zahlungsverzuges des Vertragspartners die Erfüllung der
noch aus dem Vertrag zu erbringenden Leistungen so lange verweigern, bis die rückständigen Forderungen erfüllt worden sind.
Außerdem ist BRABUS in einem derartigen Fall berechtigt, abweichend von den Regelungen oben unter Ziff. 1 für die noch zu
erbringenden Restleistungen Zug- um Zug-Zahlung zu verlangen.
4. Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Verzugseintritt oder sonstige Umstände, die die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners mindern, berechtigen BRABUS, alle Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung sofort fällig zu stellen.
5. Das Recht zur Aufrechnung mit Gegenforderungen steht dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Vertragspartner nur
dann befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
E. Lieferfristen und -termine
1. Lieferfristen und -termine gelten nur im Sinne von ca.-Angaben, es sei denn, dass wir sie schriftlich und ausdrücklich als verbindlich
bezeichnet haben. Die Lieferfrist bei Kaufgeschäften beginnt mit dem Tag unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller
technischen und kaufmännischen Einzelheiten sowie Vorlage eventuell erforderlicher Genehmigungen. Etwaige vom Vertragspartner
innerhalb der Lieferfrist verlangte Änderungen in der Ausführung des Liefergegenstandes unterbrechen und verlängern die Lieferfrist
entsprechend. Leistungsfristen im Zusammenhang mit der Durchführung von Montage-, Reparatur- und Wartungsverträgen beginnen
nicht vor unserer Auftragsbestätigung und Zurverfügungstellung bzw. Verfügbarkeit des Fahrzeugs, an welchem die Arbeiten durchzuführen sind. Im Übrigen gelten die Regelungen oben unter Satz 2 und Satz 3 entsprechend.
2. Bei unvorhergesehenen Ereignissen, wie z.B. Lieferungsverzögerungen seitens des Zulieferers, Streik, Aussperrung, Materialknappheit, behördlichen Maßnahmen sowie sonstigen Ereignissen höherer Gewalt, verlängert sich die jeweilige Liefer- bzw. Leistungsfrist um den Zeitraum zwischen Eintritt und Beendigung des Hinderungsgrundes.
3. In Fällen der Nichtverfügbarkeit bzw. Nichterbringbarkeit der Leistung wegen wesentlicher Erschwerung oder Unmöglichkeit ist
BRABUS berechtigt, ohne Gewährung von Schadenersatz vom Vertrag zurückzutreten, wenn BRABUS den jeweiligen Vertragspartner
unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der geschuldeten Leistung informiert und sich gleichzeitig verpflichtet hat, bereits vereinnahmte Gegenleistungen des Vertragspartners zu erstatten. Der Vertragspartner kann nach Erteilung einer entsprechenden Information durch uns von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Frist liefern. Erklären wir uns
nicht, so kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten. Teillieferungen oder Teilleistungen kann der Vertragspartner nicht zurückweisen, es sei denn, er hat ein berechtigtes Interesse an deren Ablehnung. Gesetzliche Ansprüche des Vertragspartners, die er statt
eines Schadenersatzanspruches oder neben einem Schadenersatzanspruch geltend machen kann, bleiben unberührt.
4. Falls BRABUS in Verzug gerät, muss der Vertragspartner BRABUS schriftlich eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen.
Wird auch innerhalb dieser Nachfrist der Liefergegenstand nicht oder nicht vollständig geliefert bzw. die Leistung nicht oder nicht
vollständig erbracht, ist der Vertragspartner berechtigt, nach Fristablauf in Bezug auf diejenigen Lieferungen und Leistungen
zurückzutreten, die bis zum Ablauf der Nachfrist nicht geliefert worden sind; insoweit steht bei Liefergeschäften die Absendung
durch BRABUS der Lieferung gleich. Entsteht dem Vertragspartner wegen eines von BRABUS zu vertretenden Lieferverzuges ein
Schaden, so ersetzt BRABUS den nachweislich entstandenen Schaden, höchstens jedoch 5 % des Nettowaren- bzw. Leistungswertes der verspäteten oder unterbliebenen Lieferung oder Leistung, es sei denn, BRABUS kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden. Ist der jeweilige Vertragspartner kein Verbraucher und macht er einen Anspruch auf Schadenersatz
statt der Leistung geltend, sind derartige Ansprüche bei nicht grob fahrlässigem oder vorsätzlichen Verhalten auf Seiten von
BRABUS ausgeschlossen.
5. BRABUS ist von der Einhaltung jeglicher Lieferfrist entbunden, falls der Vertragspartner aus früheren Aufträgen oder hinsichtlich
einer Teillieferung eines Auftrages in Zahlungsverzug gerät oder sonstige Vertragspflichten nicht erfüllt.
6. Bei der Versendung von Waren gilt der Tag der Versandaufgabe als Liefertag; in allen anderen Fällen ist der Tag, an dem der Vertragspartner die Mitteilung von der Versand-, Liefer- oder Übergabebereitschaft erhält, maßgebend.
F. Versendung/Gefahrtragung
1. Die Versendung erfolgt auf Kosten des Vertragspartners an ihn oder nach seinen Angaben an Dritte.
2. Für den Fall der Versendung geht die Gefahr auf den Vertragspartner über, sobald die zu liefernde Ware das Werk von BRABUS
verlassen hat. Entsprechendes gilt, wenn die zu liefernde Ware auf Veranlassung von BRABUS von einem Vorlieferanten unmittelbar an den Vertragspartner versendet wird. Diese Regelungen gelten auch bei Teillieferungen oder wenn BRABUS noch Leistungen anderer Art übernommen hat. Sie gelten nicht gegenüber Verbrauchern.
3. Wird der Versand durch Umstände verzögert, die der Vertragspartner zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Tag der Anzeige
der Versandbereitschaft an diesen auf ihn über.
4. BRABUS ist berechtigt, die zu versendende Ware auf Kosten des Vertragspartners gegen das Transportrisiko zu versichern. Eine
diesbezügliche Pflicht besteht für BRABUS nur auf Grund einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
5. Nicht versendungspflichtige Waren oder sonstige Leistungen sind vom Vertragspartner im Betrieb von BRABUS entgegen- bzw.
abzunehmen, und zwar spätestens innerhalb von 7 Tagen ab Zugang der jeweiligen Liefer- bzw. Abholungsanzeige. Im Fall der
Nichtabnahme kann BRABUS von ihren gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
6. Verlangt BRABUS Schadenersatz, so beträgt dieser 15 % des Kaufpreises bei Verträgen über Neu- und Gebrauchtwagen und
20 % bei Verträgen über Ersatzteile oder sonstige Leistungen. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn
BRABUS einen höheren oder der Vertragspartner einen geringeren Schaden nachweist.
Vertragspartner unter angemessener Wahrung seiner Interessen Minderung gewähren. Hiervon abweichende zwingende gesetzliche Vorschriften zugunsten von Verbrauchern bleiben unberührt.
4. Kommt BRABUS einer von ihr gewählten Nacherfüllungspflicht (Ersatzlieferung oder Nachbesserung) nicht oder nicht vertragsgemäß nach oder schlägt die Nacherfüllung fehl, so steht dem
Vertragspartner
im Rahmen der gesetzlichen
Preise
in CHF
Preise Vorschriften
in CHF das
Recht auf Minderung oder das Recht zum Rücktritt vom Vertrag nach seiner Wahl zu. Hiervon abweichende zwingende gesetzliche
inkl. 8 % MwSt.
Vorschriften zugunsten von Verbrauchern bleiben unberührt. exkl. MwSt.
5. Treten Mängel an Fahrzeugen auf, die uns vom Vertragspartner zum Zwecke der Durchführung von Umbauten und/oder leistungssteigernder Maßnahmen und/oder des Einbaus bestimmter Fahrzeugkomponenten wie leistungsgesteigerter Motoren
und/oder spezieller Fahrwerke und/oder zur Durchführung von Wartungs- bzw. Reparaturarbeiten zur Verfügung gestellt worden
sind, beschränkt sich unsere Gewährleistungspflicht grundsätzlich auf die von BRABUS jeweils eingebauten Teile bzw. erbrachten Leistungen. Abweichend von der Regelung oben unter Ziff. 3 ist BRABUS bei nachweisbaren Material- oder Ausführungsfehlern zur Beseitigung des jeweiligen Mangels verpflichtet. Die Mangelbeseitigungspflicht erstreckt sich auch auf nicht von
BRABUS stammende Fahrzeugteile, die infolge des jeweiligen Material- oder Ausführungsfehlers unmittelbar beeinträchtigt bzw.
zu Schaden gekommen sind.
6. Andere oder weitergehende Ansprüche des Vertragspartners, insbesondere auf Ersatz von Bearbeitungskosten, Ein- und Ausbaukosten sowie von Schäden, die nicht den Liefergegenstand selbst betreffen (Mangelfolgeschäden), sind - soweit rechtlich zulässig ausgeschlossen. Hiervon abweichende zwingende gesetzliche Vorschriften zugunsten von Verbrauchern bleiben unberührt.
7. Werden dem Vertragspartner Grenzmuster zur Prüfung eingesandt, haftet BRABUS nur dafür, dass die Lieferung entsprechend
dem geprüften Grenzmuster unter Berücksichtigung etwaiger Berichtigungen ausgeführt wird (Beschaffenheitsbestimmung
durch Grenzmuster).
8. Die in diesem Abschnitt geregelten Gewährleistungsansprüche beziehen sich ausschließlich auf Mängel der Lieferungen und
Leistungen von BRABUS, einschließlich etwaiger Mängel an leistungsgesteigerten Neufahrzeugen, die zum Zeitpunkt des
Gefahrübergangs auf den jeweiligen Vertragspartner bereits vorhanden sind oder auf Material- und/oder Ausführungsfehlern
beruhen, die zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs bereits existent waren. Die hieraus resultierenden Gewährleistungsansprüche
des Vertragspartners verjähren in 12 Monaten ab Gefahrübergang. Bei gebrauchten Kaufgegenständen ist jede Haftung für
Sachmängel ausgeschlossen; es sei denn, die Existenz eines Mangels wurde arglistig verschwiegen. Bei Verträgen mit Verbrauchern beträgt die Verjährungsfrist bei der Lieferung von Neuwaren und bei der Durchführung von Werkleistungen 24 Monate und
bei der Lieferung gebrauchter Waren 12 Monate ab Gefahrübergang.
9. Angaben über Leistungssteigerungen und/oder Leistungskits verstehen sich als Durchschnittswerte. Prüfungsbedingte
Abweichungen von +/- 5 % sind möglich. Angaben über die Gesamtleistung durch Leistungssteigerung und/oder Leistungskits
veränderter Werksmotoren basieren auf den Herstellerangaben im Fahrzeugbrief, die ihrerseits +/- 5 % abweichen können. Für
darüber hinausgehende Minderleistungen von Werksmotoren übernimmt Brabus keine Gewähr.
10. BRABUS-Produkte sind nach EU-Norm TÜV-geprüft. Für die Erfüllung abweichender nationaler Homologationsvorschriften
außerhalb Deutschlands übernimmt BRABUS keine Haftung.
H. Garantieansprüche
1. Ansprüche eines Vertragspartners wegen Verletzung einer Garantie kommen nur in Betracht, wenn BRABUS gegenüber dem Vertragspartner eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat und hierbei die jeweilige
Garantie als solche bezeichnet hat. Die schriftliche Bestätigung kann durch die Übergabe schriftlich vorformulierter Garantiebedingungen ersetzt werden.
2. Vorbehaltlich der jeweiligen konkreten Garantiezusagen und/oder Garantiebedingungen können vom Vertragspartner Schadenersatzansprüche wegen Verletzung einer Garantie nur insoweit geltend gemacht werden, als der Vertragspartner durch die
Garantie gerade gegen Schäden der eingetretenen Art abgesichert werden sollte.
I. Allgemeine Haftungsbeschränkungen
1. Die Haftung von BRABUS richtet sich ausschließlich nach diesen Bedingungen. Alle in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich
zugestandenen Ansprüche, insbesondere auch Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit, Verzug, Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten (einschließlich Beratung und Erteilung von Auskünften), Verschulden bei Vertragsschluss, unerlaubter
Handlung - auch soweit solche Ansprüche im Zusammenhang mit Mängelansprüchen des Vertragspartners stehen - werden ausgeschlossen. Dies gilt nicht, sofern die Ansprüche auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlung/Unterlassung von
BRABUS bzw. eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen oder darauf beruhen, dass BRABUS, deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen fahrlässig vertragliche Kardinalpflichten oder in sonstiger Weise vertragswesentliche Pflichten verletzt haben oder eine schuldhafte Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit eines Dritten in Rede steht. Unberührt bleiben des Weiteren abweichende zwingende gesetzliche Regelungen zugunsten von Verbrauchern.
2. Sämtliche Ansprüche gegen BRABUS, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens in einem Jahr, es sei denn, es liegt
ein BRABUS zurechenbares vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten vor, oder Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit beruhen auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von BRABUS, ihrem gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen oder sonstige Schäden beruhen auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von BRABUS, ihrem gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen; in diesen Fällen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Abweichende zwingende gesetzliche Regelungen zugunsten von Verbrauchern bleiben unberührt.
3. Haftungsausschlüsse nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
J. Erweitertes Pfandrecht
1. BRABUS steht wegen ihrer Forderungen aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an dem aufgrund des Auftrags in ihren
Besitz gelangten Gegenständen zu.
2. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Vertragspartner gehört.
K. Eigentumsvorbehalt
1. BRABUS behält sich das Eigentum an den von ihr gelieferten Waren bis zur Erfüllung sämtlicher gegen den Vertragspartner aus
der laufenden Geschäftsverbindung bestehenden Ansprüche vor. Dies gilt auch dann, wenn der Preis für bestimmte, vom Vertragspartner bezeichnete Lieferungen bezahlt ist. Eine Be- und Verarbeitung erfolgt für BRABUS, ohne diese zu verpflichten und
ohne dass das Eigentum von BRABUS hierdurch untergeht. Verbindet der Vertragspartner Vorbehaltsware mit anderen Waren, so
steht BRABUS an der neuen Sache Miteigentum zu im Verhältnis des Rechnungswertes aller verbundenen Waren. Die neue
Sache gilt insoweit als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.
2. Der Vertragspartner ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern. Anderweitige Verfügungen sind ihm untersagt.
3. Sämtliche dem Vertragspartner aus der Verwendung der Vorbehaltsware erwachsenen Forderungen tritt er im Voraus an BRABUS
ab. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, BRABUS nicht gehörenden Gegenständen veräußert oder wird sie bei Ausführung von
Werkverträgen als Stoff verwendet, dann erfasst die Abtretung nur denjenigen Erlösanteil, der dem Miteigentumsanteil von
BRABUS an der Vorbehaltsware entspricht.
4. Der Vertragspartner ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr ermächtigt.
5. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf die abgetretenen Forderungen hat der Vertragspartner BRABUS unverzüglich mitzuteilen. Kosten von Interventionen trägt der Vertragspartner.
6. Die Ermächtigung des Vertragspartners zur Verfügung über die Vorbehaltsware und zur Einziehung der abgetretenen Forderungen
erlischt bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen sowie bei Wechsel- und Scheckprotesten. In diesem Fall ist BRABUS
berechtigt, die Vorbehaltsware in Besitz zu nehmen. Die daraus entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Vertragspartners. Ein
Rücktritt vom Vertrag liegt in der Rücknahme nur dann, wenn dies von BRABUS ausdrücklich erklärt wird. Auf Verlangen von
BRABUS ist der Vertragspartner ferner verpflichtet, BRABUS die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
7. Übersteigt der Wert der BRABUS zur Verfügung stehenden Sicherheiten deren Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, so ist
BRABUS auf Verlangen des Vertragspartners verpflichtet, die übersteigenden Sicherheiten nach ihrer Wahl freizugeben.
L. Beendigung des Vertrages aus wichtigem Grund
BRABUS ist berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, der BRABUS die Fortsetzung des Vertrages auch unter Berücksichtigung der Interessen des Vertragspartners unzumutbar werden lässt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Vertragspartners oder der
Werthaltigkeit einer Sicherheit eintritt oder einzutreten droht.
Stand: 15.6.2013
G. Gewährleistungen
1. Der Vertragspartner hat gelieferte Ware nach Eingang sofort zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Werktagen nach Eingang am Bestimmungsort schriftlich zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Feststellung zu rügen. Die Nichtbeachtung der Rügefrist hat den Ausschluss des Vertragspartners mit Ansprüchen jeglicher Art in Bezug
auf die nicht oder verspätet gerügten Mängel zur Folge, wenn es sich bei dem Vertragspartner um einen Kaufmann oder eine
juristische Person des öffentlichen Rechts handelt.
2. Bei fehlerhaften Lieferungen oder Leistungen ist BRABUS Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel nach ihrer Wahl entweder
an Ort und Stelle oder in den Niederlassungen von BRABUS zu überprüfen. Die Überprüfung durch BRABUS hat unverzüglich zu
erfolgen, sofern der Vertragspartner ein Interesse an sofortiger Erledigung darlegt. Ohne Zustimmung von BRABUS darf an
bemängelten Waren und/oder Leistungen nichts geändert werden, anderenfalls verliert der Vertragspartner seine Gewährleistungsansprüche. Abweichend von den vorstehenden Regelungen können unter den nachfolgend genannten Voraussetzungen
Mängelbeseitigungsmaßnahmen auch durch eine andere Fachwerkstatt auf Kosten von BRABUS durchgeführt werden:
2.1 Wenn das Fahrzeug infolge eines Mangels betriebsunfähig geworden und mehr als 50 km vom Betrieb von BRABUS entfernt
ist und BRABUS hierzu vor Auftragserteilung an die Drittwerkstatt die Zustimmung erteilt hat.
2.2 Wenn ein dringender Notfall vorliegt und BRABUS nicht in der Lage ist, unverzüglich Abhilfe zu schaffen; die Verpflichtung
des Vertragspartners, BRABUS unverzüglich unter Angabe der Adresse des beauftragten Betriebes vom Mangel zu unterrichten, bleibt hiervon unberührt.
2.3 Werden Mängel in einer anderen Fachwerkstatt beseitigt, so ist in den Auftragsschein aufzunehmen, dass es sich um die
Durchführung einer Mängelbeseitigung für BRABUS handelt. Zu vermerken ist unbedingt, dass die ausgebauten Teile
während einer angemessenen Frist zur Verfügung zu halten sind. BRABUS ist zur Erstattung der dem Vertragspartner nachweislich entstandenen Kosten verpflichtet. Der Vertragspartner ist verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass die Kosten für die
Mängelbeseitigung so niedrig wie möglich gehalten werden.
3. Bei nachweisbaren Material- oder Ausführungsfehlern kann BRABUS nach ihrer Wahl den Mangel kostenlos beseitigen oder
gegen Rücklieferung der bemängelten Waren entweder kostenfrei Ersatz leisten oder den Rechnungswert gutschreiben oder dem
BRABUS® GmbH · Brabus-Allee
D-46240 Bottrop/Germany
M. Altteile
Aus Fahrzeugen ausgebaute Teile (Original- oder Altteile) sind vom Vertragspartner innerhalb einer Frist von 4 Wochen zu übernehmen.
Für eine über diesen Zeitraum hinausgehende Lagerung übernimmt BRABUS keine Gewähr. Eine Wiederbeschaffung ist ausgeschlossen.
Diese Regelung gilt nicht bei Teilen, die verrechnet werden oder in sonstiger Weise in das Eigentum von BRABUS übergehen.
N. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
1. Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen von BRABUS ist der Sitz von BRABUS.
2. Der Gerichtsstand richtet sich nach dem Sitz von BRABUS, die jedoch berechtigt ist, den Vertragspartner auch an seinem Sitz
oder an sonstigen gesetzlich zulässigen Gerichtsständen in Anspruch zu nehmen. Dies gilt auch für Wechsel- und Scheckverbindlichkeiten.
3. Für Lieferungen und Leistungen von BRABUS gilt ausschließlich deutsches Recht, wie es unter Inländern zur Anwendung kommt.
Die Anwendung der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen und über den Abschluss von internationalen
Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.
4. Die vorstehenden Ziffern 1 bis 3 gelten nur, wenn es sich beim jeweiligen Vertragspartner um einen Kaufmann, eine juristische
Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
O. Personenbezogene Daten
1. BRABUS ist berechtigt, die personenbezogenen Daten der Vertragspartner mittels elektronischer Datenverarbeitung zu speichern und zu verarbeiten.
P. Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt weder die Gültigkeit des Vertrages noch die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.
Eingetragen beim Amtsgericht Gelsenkirchen
HRB-Nr. 5286
Geschäftsleitung: Prof. h.c. Bodo Buschmann (Vors.),
Ulrich J. Gauffrés, Stefan Hosters
Besuchen sie uns auch im Internet
brabus.com
brabus.com/
configurator
facebook.com/
brabus
twitter.com/
BRABUSgermany
youtube.com/user/
BRABUSgermany
BRABUS_C_Klasse_W_S_C_204_08_2014
Preise in CHF
exkl. MwSt.
Preise in CHF
inkl. 8 % MwSt.
BRABUS® GmbH · Brabus-Allee · D-46240 Bottrop
Tel. +49 2041 777-0 · Fax +49 2041 777-111
www.brabus.com
Official technology-partners
Member of