Preisliste für C-Klasse (W/S/C 204)
Transcription
Preisliste für C-Klasse (W/S/C 204)
Preise in CHF exkl. MwSt. Preise in CHF inkl. 8 % MwSt. Preisliste für C-Klasse (W/S/C 204) Version Swiss 08/14 Das beschriebene/abgebildete Fahrzeug verfügt über Sonderausstattungen, die gegen Aufpreis erhältlich sind! Irrtümer, technische Änderungen sowie Preisänderungen vorbehalten! Alle angegebenen Fahrleistungen sind Näherungswerte. Sie sind abhängig von fahrzeugspezifischen Details wie Fahrzeugtyp, Ausstattung, Leergewicht, Hinterachsübersetzung, Rad-/Reifenkombinationen, Getriebeausführung und aerodynamischer Ausrüstung des einzelnen Fahrzeugs. Angaben über Leistungssteigerungen und/oder Leistungskits verstehen sich als Durchschnittswerte. Prüfungsbedingte Abweichungen von +/- 5% sind möglich. Angaben über die Gesamtleistung durch Leistungssteigerung und/oder Leistungskits veränderter Werksmotoren basieren auf den Herstellerangaben im Fahrzeugbrief, die ihrerseits +/- 5 % abweichen können. Für darüber hinausgehende Minderleistungen von Werksmotoren übernimmt Brabus keine Gewähr. Mit Erscheinen dieser Preisliste C-Klasse W/S/C 204 2014, Stand per Redaktionsschluss 01.08.2014, gelten die in dieser Preisliste genannten Preise. Alle vorherigen Preise verlieren ihre Gültigkeit. Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen gemäß unseren Allgemeinen Lieferungs-, Zahlungs- und Montagebedingungen. Keine Haftung für Druckfehler. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers. Verantwortlich für den Inhalt: BRABUS GmbH, Brabus-Allee, D-46240 Bottrop. 1 Wichtige Information: Die angegebenen Lackierpreise gelten nur für Mercedes-Benz Standardfarben. Alle weiteren Farben wie z.B. Perlmutt, Designo, Mattlacke etc. auf Anfrage! Basis C-Klasse W/S/C 204 Preise in CHF exkl. MwSt. Seite 3 Preise in CHF inkl. 8 % MwSt. Aerodynamik, Design Alle BRABUS Aerodynamik-Teile sind bezüglich Fahrverhalten und Materialsicherheit TÜV geprüft. Sie sind so konstruiert, daß alle Befestigungspunkte nicht sichtbar sind. Frontspoiler 204-210-00 BRABUS Frontspoiler W/S/C 204, PUR 803,00 867,25 für Fahrzeuge ab 05/2011 Nicht für C 63 AMG Nicht für AMG Styling Code 950 Montage 371,00 400,70 Lackierung 1 661,00 713,90 BRABUS Frontspoilerlippe, CFK für Fahrzeuge ab 08/2011 Nur für C 63 AMG 2.673,00 2.886,85 204-245-00Ausführung: glänzend 204-245-10Ausführung: matt BRABUS Frontschürzenaufsatz, CFK 4.442,00 für Fahrzeuge ab 08/2011 Nur für C 63 AMG 4.797,35 204-246-00Ausführung: glänzend 204-246-10Ausführung: matt nur für Export 204-200-00 Frontstoßfänger W/S 204, PUR-R-RIM 1.073,00 1.158,85 für Fahrzeuge bis 04/2011 Nicht AMG Styling Code 950 & ILS Code 622 (MJ 2010) Nur in Verbindung mit Nebel- und Fernscheinwerfer Satz (204-252-00), Montage 371,00 Lackierung 1 661,00 400,70 713,90 204-252-00 721,45 Nebel- und Fernscheinwerfer 668,00 für Fahrzeuge bis 04/2011 Satz für BRABUS Frontspoiler inkl. Blenden und Kabelsatz Montage 116,00 125,30 Lackierung 1 174,00 187,90 204-290-00 BRABUS Frontgrill Carbon ohne Stern für Fahrzeuge bis 04/2011 Nicht für C 63 AMG 2.417,00 2.610,35 Montage 186,00 Lackierung 1 580,00 200,90 626,40 Sportkotflügel BRABUS Kotflügelaufsätze, CFK 3.902,00 für Fahrzeuge ab 08/2011! Nur für C 63 AMG 4.214,15 204-555-00Ausführung: glänzend 204-555-10Ausführung: matt Seite 4 Basis C-Klasse W/S/C 204 Preise in CHF exkl. MwSt. Preise in CHF inkl. 8 % MwSt. Schwellerverkleidungen 204-300-00 Schwellerverkleidungen W/S 204, PUR-R-Rim 1.208,00 aerodynamisch günstiger Abschluss seitlich unter den Türen Empfohlen: Montage mit LED Beleuchtungssatz (204-351-00) 1.304,65 Montage 278,00 Lackierung 1 392,00 300,25 423,35 204-340-00 242,00 261,35 Montage 35,00 37,80 204-351-00 LED Beleuchtungssatz für BRABUS Seitenschweller 533,00 Montage 209,00 575,65 225,70 Spiegelkappen aus Sichtcarbon für Fahrzeuge bis Bj. 08/2008 Heckschürzen BRABUS Heckschürzenaufsatz W 204, PUR-R-Rim 1.073,00 1.158,85 Nicht für AMG Styling Code 950, nicht in Verbindung mit AHK, nicht für C 63 AMG 204-430-00 Heckaufsatz S 204 für Auspuffschacht, PUR-R-Rim 228,00 204-410-00 für Fahrzeuge ab Bj. 05/2011 204-400-00 für Fahrzeuge bis Bj. 04/2011 Montage 487,00 525,95 Lackierung 1 486,00 524,90 für Fahrzeuge ab 05/2011 Nicht für AMG Styling Code 950 & C 63 AMG 246,25 Montage 209,00 225,70 Lackierung 1 135,00 145,80 204-435-00 Heckaufsatz C 204 für Auspuffschacht, PUR-R-Rim 228,00 246,25 für Fahrzeuge ab 05/2011 Nicht für AMG Styling Code 950 & C 63 AMG Montage 209,00 Lackierung 1 135,00 225,00 145,80 Heckdiffusor 3.372,00 für Fahrzeuge ab 08/2011 3.641,75 Nur für C 63 AMG Für den Kombi nur ein Verbau bei uns im Haus möglich, BRABUS Teile Nr.:204-446-00/10 204-445-00 204-445-10 204-420-00 Carbon Schwarz glänzend Carbon Schwarz matt 228,00 246,25 Montage 209,00 Lackierung 1 135,00 225,70 145,80 204-425-00 217,10 Heckaufsatz S 204 für Auspuffschacht für Fahrzeuge bis 04/2011 Nicht für AMG Styling Code 950 nur in Verbindung mit BRABUS Sportauspuff Heckaufsatz S 204 mit zentralem Rückstrahler 201,00 für Fahrzeuge bis 04/2011 Nicht für AMG Styling Code 950 nur in Verbindung mit BRABUS Sportauspuff Montage 209,00 225,70 Lackierung 1 232,00 250,55 Basis C-Klasse W/S/C 204 Preise in CHF exkl. MwSt. Seite 5 Preise in CHF inkl. 8 % MwSt. Heckspoiler 204-450-00 Heckspoilerlippe W 204, PUR-R-RIM 648,00 699,85 Montage 186,00 Lackierung 348,00 200,90 375,85 3-teilig 204-450-63 Heckspoilerlippe W 204, CFK 1.617,00 1.746,35 Montage 186,00 Lackierung 250,00 200,90 626,40 3-teilig Sonderzubehör 140-000-20-2 BRABUS Emblem für Motorhaube 68,00 73,45 Montage 35,00 37,80 204-000-21 BRABUS Emblem für Heckdeckel 68,00 73,45 Montage 35,00 37,80 Wegfall MB-Stern, für Fahrzeuge mit Ausstattungslinie CLASSIC und ELEGANCE 212-000-21-B Wegfall MB-Stern BRABUS Emblem für Heckdeckel 132,00 142,55 Montage 104,00 112,30 BRABUS Schriftzug für Heckdeckel 95,00 102,60 Montage 35,00 37,80 219-000-22 54,00 58,30 Montage 35,00 37,80 beleuchtet Wegfall MB-Stern 211-000-14 verchromt BRABUS Schriftzug für Fahrzeugseite Satz Räder Räder-Adapater-Zuordnung siehe Seite 17 Der für die Bereifung zu verwendende Load- und Geschwindigkeitsindex ist abhängig vom entsprechenden Fahrzeugmodell. Alle BRABUS-Räder sind bezüglich Fahrverhalten und Materialsicherheit TÜV geprüft und werden mit den entsprechenden Gutachten geliefert. Die Montagekosten betragen bei allen Rädern 35,00 CHF netto, 37,80 CHF inkl. 8% MwSt. Reifen nicht im Preis inbegriffen! Reifenpreise- und typen sowie weitere Radkombinationen auf Anfrage! BRABUS Monoblock A 1) Sechsspeichendesign silber lackiert „high gloss“ A13-857-45 8.5J x 17 H2 ET 45 (nicht für AMG) 351,00379,10 A13-857-40 8.5J x 17 H2 ET 40 (nicht für AMG) 351,00379,10 A13-857-40 8.5J x 17 H2 ET 40 (nicht für AMG) 351,00379,10 8.5J x 18 H2 ET 45 (AMG nur für M&S Bereifung) 473,00510,85 VA+HA für Reifendimension: 225/45 R 17 (ABE) bzw. 235/45 R 17 (ABE) VA für Reifendimension: 225/45 R 17** bzw. 235/45 R 17** HA für Reifendimension: 245/40 R 17** bzw. 255/40 R 17** A13-858-45 VA+HA für Reifendimension: 225/40 R 18-XL (ABE) 1) Reifen nicht im Preis inbegriffen! Reifenpreise- und typen sowie weitere Radkombinationen auf Anfrage! Technische Änderungen vorbehalten. Ausstattungsoption RDK-System bitte angeben Seite 6 Basis C-Klasse W/S/C 204 Preise in CHF exkl. MwSt. A13-858-40 Preise in CHF inkl. 8 % MwSt. VA für Reifendimension: 225/40 R 18-XL** 8.5J x 18 H2 ET 40 (nicht für AMG) 473,00510,85 A13-858-40 8.5J x 18 H2 ET 40 (nicht für AMG) 473,00510,85 BRABUS Monoblock S 1) Doppel-Speichendesign silber vollpoliert HA für Reifendimension: 255/35 R 18-XL** S12-758-38 VA S12-758-34 HA S12-858-45 7.5J x 18 H2 ET 38 (nicht für AMG) 662,00714,95 7.5J x 18 H2 ET 34 (nicht für AMG) 662,00714,95 für Reifendimension: 225/40 R 18* für Reifendimension: 225/40 R 18* VA für Reifendimension: 225/40 R 18(-XL)* 8.5J x 18 H2 ET 45 (AMG nur M&S Bereifung mit VA ET 40) 878,00948,25 S12-858-40 8.5J x 18 H2 ET 40 (AMG nur M&S Bereifung) 878,00948,25 HA für Reifendimension: 225/40 R 18(-XL)* bzw. 245/35 R 18(-XL)** (nicht für AMG) bzw. 255/35 R 18** (nicht für AMG) S12-858-45 VA für Reifendimension: 225/40 R 18(-XL)** 8.5J x 18 H2 ET 45 (nicht für AMG) 878,00948,25 S12-958-45 9.5J x 18 H2 ET 45 (nicht für AMG) 932,001.006,55 8.5J x 18 H2 ET 45 (AMG mit VA ET 34) 878,00948,25 9.5J x 18 H2 ET 50 932,001.006,55 8.5J x 19 H2 ET 45 1.013,001.094,05 8.5J x 19 H2 ET 40 1.013,001.094,05 8.5J x 19 H2 ET 45 (AMG mit VA ET 40) 1.013,001.094,05 9.5J x 19 H2 ET 45 1.067,001.152,35 HA für Reifendimension: 245/35 R 18(-XL)** bzw. 255/35 R 18** S12-858-45 VA S12-958-50 HA S12-859-45 VA S12-859-40 HA S12-859-45 VA S12-959-45 HA S12-859-40 für Reifendimension: 235/40 R 18*** für Reifendimension: 265/35 R 18*** für Reifendimension: 225/35 R 19-XL** (max. zul. Achslast VA-Reifen 1.120Kg / nicht für AMG) für Reifendimension: 255/30 R 19-XL** für Reifendimension: 235/35 R 19-XL*** für Reifendimension: 255/30 R 19-XL*** VA für Reifendimension: 235/35 R 19-XL*** 8.5J x 19 H2 ET 40 (nur für AMG) 1.013,001.094,05 S12-959-50 9.5J x 19 H2 ET 50 (nur für AMG) 1.067,001.152,35 BRABUS Monoblock Q 1) Doppel-Speichendesign anthrazit "Titan" vollpoliert HA für Reifendimension: 265/30 R 19*** Q12-858-45 VA für Reifendimension: 225/40 R 18(-XL)* 8.5J x 18 H2 ET 45 (AMG nur M&S Bereifung mit VA ET 40) 878,00 948,25 Q12-858-40 8.5J x 18 H2 ET 40 (AMG nur M&S Bereifung) 878,00 948,25 948,25 HA für Reifendimension: 225/40 R 18(-XL)* bzw. 245/35 R 18(-XL)** (nicht für AMG) bzw. 255/35 R 18** (nicht für AMG) Q12-858-45 VA für Reifendimension: 225/40 R 18(-XL)** 8.5J x 18 H2 ET 45 (nicht für AMG) 878,00 Q12-958-45 9.5J x 18 H2 ET 45 (nicht für AMG) 932,001.006,55 HA für Reifendimension: 245/35 R 18(-XL)** bzw. 255/35 R 18** 1) Reifen nicht im Preis inbegriffen! Reifenpreise- und typen sowie weitere Radkombinationen auf Anfrage! Technische Änderungen vorbehalten. Ausstattungsoption RDK-System bitte angeben Basis C-Klasse W/S/C 204 Preise in CHF exkl. MwSt. Q12-858-45 VA Q12-958-50 HA Q12-859-45 VA Q12-859-40 HA Q12-859-45 VA Q12-959-45 HA Q12-859-40 VA Q12-959-50 HA Q12-900-45 Seite 7 Preise in CHF inkl. 8 % MwSt. 8.5J x 18 H2 ET 45 (AMG mit VA ET 34) 878,00948,25 9.5J x 18 H2 ET 50 932,001.006,55 8.5J x 19 H2 ET 45 1.013,001.094,05 8.5J x 19 H2 ET 40 1.013,001.094,05 8.5J x 19 H2 ET 45 (AMG mit VA ET 40) 1.013,001.094,05 9.5J x 19 H2 ET 45 1.067,001.152,35 8.5J x 19 H2 ET 45 (nur für AMG) 1.013,001.094,05 9.5J x 19 H2 ET 50 (nur für AMG) 1.067,001.152,35 für Reifendimension: 235/40 R 18*** für Reifendimension: 265/35 R 18*** für Reifendimension: 225/35 R 19-XL** (max. zul. Achslast VA-Reifen 1.120Kg / nicht für AMG) für Reifendimension: 255/30 R 19-XL** für Reifendimension: 235/35 R 19-XL*** für Reifendimension: 255/30 R 19-XL*** für Reifendimension: 235/35 R 19-XL*** für Reifendimension: 265/30 R 19*** VA für Reifendimension: 235/30 R 20-XL*** (Montagefreigabe erforderlich) 9.0J x 20 H2 ET 45 (AMG mit VA ET 35) 1.296,001.399,70 Q12-900-45 9.0J x 20 H2 ET 45 1.296,001.399,70 BRABUS Monoblock F 1) Kreuzspeichendesign "Liquid Titanium" anthrazit lackiert HA für Reifendimension: 265/25 R 20-XL*** (Montagefreigabe erforderlich) (nicht für T-Modell - max. zul. Achslast VA-Reifen 1.120Kg / HA-Reifen 1.160Kg) F13-859-45 VA F13-859-40 HA F13-859-45 VA F13-959-45 HA F13-859-40 VA F13-959-50 HA F13-850-45 8.5J x 19 H2 ET 45 1.013,001.094,05 8.5J x 19 H2 ET 40 1.013,001.094,05 8.5J x 19 H2 ET 45 (AMG mit VA ET 40) 1.013,001.094,05 9.5J x 19 H2 ET 45 1.067,001.152,35 8.5J x 19 H2 ET 40 (nur für AMG) 1.013,001.094,05 9.5J x 19 H2 ET 50 (nur für AMG) 1.067.001.152,35 für Reifendimension: 225/35 R 19-XL** (max. zul. Achslast VA-Reifen 1.120Kg / nicht für AMG) für Reifendimension: 255/30 R 19-XL** für Reifendimension: 235/35 R 19-XL*** für Reifendimension: 255/30 R 19-XL*** für Reifendimension: 235/35 R 19-XL*** für Reifendimension: 265/30 R 19*** VA für Reifendimension: 235/30 R 20-XL*** 8,5J x 20H2 ET 45 (AMG mit VA ET 35) 1.296,001.399,70 F13-950-45 9.5J x 20H2 ET 45 1.337,001.443,95 HA für Reifendimension: 265/25 R 20-XL*** (Montagefreigabe erforderlich) (nicht für T-Modell - max. zul. Achslast VA-Reifen 1.120Kg / HA-Reifen 1.160Kg) BRABUS Monoblock R 1) 5-Doppel-Speichendesign "Liquid Titanium smoked" anthrazit vollpoliert R12-858-45 VA für Reifendimension: 225/40 R 18(-XL)* 8.5J x 18 H2 ET 45 (AMG nur M&S Bereifung mit VA ET 40) 878,00948,25 R12-858-40 8.5J x 18 H2 ET 40 (AMG nur M&S Bereifung) 878,00948,25 HA für Reifendimension: 225/40 R 18(-XL)* bzw. 245/35 R 18(-XL)** (nicht für AMG) bzw. 255/35 R 18** (nicht für AMG) 1) Reifen nicht im Preis inbegriffen! Reifenpreise- und typen sowie weitere Radkombinationen auf Anfrage! Technische Änderungen vorbehalten. Ausstattungsoption RDK-System bitte angeben Seite 8 Basis C-Klasse W/S/C 204 Preise in CHF exkl. MwSt. R12-859-45 VA R12-859-40 HA R12-859-45 VA R12-959-45 HA R12-859-40 VA R12-959-50 HA R12-850-45 Preise in CHF inkl. 8 % MwSt. 8.5J x 19 H2 ET 45 1.031,001.094,05 8.5J x 19 H2 ET 40 1.031,001.094,05 8.5J x 19 H2 ET 45 (AMG mit VA ET 40) 1.031,001.094,05 9.5J x 19 H2 ET 45 1.067,001.152,35 8.5J x 19 H2 ET 40 (nur für AMG) 1.031,001.094,05 9.5J x 19 H2 ET 50 (nur für AMG) 1.067,001.152,35 für Reifendimension: 225/35 R 19-XL** (max. zul. Achslast VA-Reifen 1.120Kg / nicht für AMG) für Reifendimension: 255/30 R 19-XL** für Reifendimension: 235/35 R 19-XL*** für Reifendimension: 255/30 R 19-XL*** für Reifendimension: 235/35 R 19-XL*** für Reifendimension: 265/30 R 19*** VA für Reifendimension: 235/30 R 20-XL*** 8,5J x 20H2 ET 45 (AMG mit VA ET 35) 1.296,001.399,70 R12-950-45 9.5J x 20H2 ET 45 1.337,001.443,95 * keine TÜV-technischen Arbeiten erforderlich HA für Reifendimension: 265/25 R 20-XL*** (Montagefreigabe erforderlich) (nicht für T-Modell - max. zul. Achslast VA-Reifen 1.120Kg / HA-Reifen 1.160Kg) ** *** TÜV-technisch erforderliche Arbeiten, VERSION II 527,00569,15 TÜV-technisch erforderliche Arbeiten, VERSION III 662,00714,95 für ausreichende Freigängigkeit der kompletten Rad- und Reifenkombination für ausreichende Freigängigkeit der kompletten Rad- und Reifenkombination (ABE) ABE: Keine Eintragung der Rad-/ Reifenkombination erforderlich. Die beiliegende ABE ist im Fahrzeug mitzuführen. Keine TÜV-technischen Arbeiten erforderlich. Zubehör Räder 000-100-16 mit eingeprägtem BRABUS-Logo (bei Rädern vom Typ Monoblock F bereits Serie) BRABUS-Aluminium Nabenkappe - Satz - 216,00233,30 VG-02-AL BRABUS Ventilkappen - Satz - 56,0060,50 RS-... Radsicherungsschlösser für BRABUS Räder 81,0087,50 bitte genauen Fahrzeug- und Radtyp angeben 1) Reifen nicht im Preis inbegriffen! Reifenpreise- und typen sowie weitere Radkombinationen auf Anfrage! Technische Änderungen vorbehalten. Ausstattungsoption RDK-System bitte angeben Basis C-Klasse W/S/C 204 Preise in CHF exkl. MwSt. Seite 9 Preise in CHF inkl. 8 % MwSt. Sportfahrwerke (nicht für 4MATIC und Fahrzeuge mit Advanced Agility Paket, SA 483) 000-101-97 Fahrzeug komplett elektronisch vermessen 394,00 425,50 BRABUS Sportfedern W/C 204 402,00 434,15 Montage 522,00 563,75 BRABUS Sportfedern S 204 402,00 434,15 Montage 522,00 563,75 BRABUS Sportfedern W/C 204 402,00 434,15 Montage 522,00 563,75 BRABUS Sportfedern S 204 402,00 434,15 Montage 522,00 563,75 204-004-00 204-004-20 204-006-00 204-006-20 204-014-00 komfortable Abstimmung Für C 180 K, C 200 K, C 230, C 180 CGI, C 200 CGI und C 250 CGI komfortable Abstimmung Für C 180 K, C 200 K, C 230, nicht für Fahrzeuge mit Niveauregulierung HA, SA 480! komfortable Abstimmung für C 200 CDI, C 220 CDI, C 250 CDI, C 280, C 350 und C 320/350 CDI komfortable Abstimmung Für C 200 CDI, C 220 CDI, C 250 CDI, C 300 CDI, C 280, C 350, C 350 CGI und C 320/350 CDI, nicht für Fahrzeuge mit Niveauregulierung HA, SA 480! 1.607,00 1.735,55 Montage 522.00 404,60 204-014-20 BRABUS Sportfahrwerk W/C 204 komfortable Abstimmung, komplett mit 4 Sportfedern und 4 Sportstoßdämpfern mit BRABUS Kennlinie Für C 180 K, C 200 K, C 230, C 180 CGI, C 200 CGI und C 250 CGI BRABUS Sportfahrwerk S 204 1.607,00 komfortable Abstimmung, komplett mit 4 Sportfedern und 4 Sportstoßdämpfern mit BRABUS Kennlinie Für C 180 K, C 200 K, C 230, C 180 CGI, C 200 CGI und C 250 CGI, nicht für Fahrzeuge mit Niveauregulierung HA, SA 480! Montage 789,00 204-016-00 852,10 1.607,00 1.735,55 Montage 789,00 852,10 204-016-20 BRABUS Sportfahrwerk W/C 204 1.735,55 komfortable Abstimmung, komplett mit 4 Sportfedern und 4 Sportstoßdämpfern mit BRABUS Kennlinie Für C 200 CDI, C 220 CDI, C 250 CDI, C 300 CDI, C 280, C 350 und C 320/350 CDI, nicht für Fahrzeuge mit Advanced Agility - Paket, SA 483! 1.607,00 1.735,55 Montage 789,00 852,10 204-016-10 BRABUS Sportfahrwerk S 204 komfortable Abstimmung, komplett mit 4 Sportfedern und 4 Sportstoßdämpfern mit BRABUS Kennlinie Für C 200 CDI, C 220 CDI, C 250 CDI, C 300 CDI, C 280, C 350, C 350 CGI und C 320/350 CDI, nicht für Fahrzeuge mit Niveauregulierung SA 480! 3.092,00 3.339,35 Montage 789,00 852,10 BRABUS Gewinde-Sportfahrwerk W/S/C 204 komfortable Abstimmung, komplett mit 4 Sportfedern und 4 Sportstoßdämpfern - mit 10-facher Dämpferverstellung - mit BRABUS Kennlinie Für C 200 CDI, C 220 CDI, C 250 CDI, C 280 K, C 200 K, C180 CGI, C 200 CGI, C 250 CGI, C 230, C 320/350 CDI, C 280, C 350 und C 63 Seite 10 Basis C-Klasse W/S/C 204 Preise in CHF exkl. MwSt. Preise in CHF inkl. 8 % MwSt. Leistungssteigerung, Motorenprogramm Aktive Sicherheit mit BRABUS-Hochleistungsmotoren für MERCEDES-BENZ Fahrzeuge. Schwerpunkt der Leistungssteigerung ist eine wesentliche Erhöhung des Drehmomentes und der Durchzugskraft. Ruhiger Leerlauf und Service-Freundlichkeit sind markante Eigenschaften. Leistungskits für Benzin-Motoren 204-B18-10 BRABUS PowerXtra CGI B18.2 1.742,00 1.881,35 Montage 255,00 275,40 204-B18-00 BRABUS PowerXtra CGI B18 1.742,00 1.881,35 Montage 534,00 576,70 204-B18S-00 BRABUS PowerXtra CGI B18 S für Fahrzeuge ab 05/2012 Basis C 180 CGI (M 274), nur für Export! +19 kW / 26 PS ; +30 Nm auf 134 kW / 182 PS ; 280 Nm für Fahrzeuge von 11/2009 bis 04/2012 Basis C 180 CGI (M 271) +19 kW / 26 PS ; +30 Nm auf 134 kW / 182 PS ; 280 Nm 2.633,00 2.843,65 Montage 1.067,00 1.152,35 204-B20-00 BRABUS PowerXtra CGI Leistungskit B20 1.742,00 1.881,35 Montage 534,00 576,70 für Fahrzeuge von 11/2009 bis 04/2012 Basis C180 CGI (M 271) +30 kW / 41 PS ; +55 Nm auf 145 kW / 197 PS ; 305 Nm für Fahrzeuge ab 11/2009 Basis C200 CGI (M 271) +19 kW / 25 PS ; +30 Nm auf 154 kW / 209 PS; 300 Nm 204-B20S-00 BRABUS PowerXtra CGI Leistungskit B20 S 2.633,00 2.843,65 Montage 1.067,00 1.152,35 für Fahrzeuge ab 11/2009 Basis C200 CGI (M 271) +30 kW / 41 PS ; +55 Nm auf 165 kW / 225 PS ; 325 Nm 204-B25-00 BRABUS PowerXtra CGI Leistungskit B25 1.742,00 1.881,035 Montage 534,00 576,70 für Fahrzeuge ab 06/2009 Basis C250 CGI (M 271) +19 kW / 26 PS ; +40 Nm auf 169 kW / 230 PS ; 350 Nm 204-B25S-00 204-773-00 BRABUS PowerXtra CGI Leistungskit B25 S 2.633,00 2.843,65 Montage 1.067,00 1.152,35 für Fahrzeuge ab 11/2009 Basis C250 CGI (M 271) +26 kW / 35 PS ; +60 Nm auf 176 kW / 239 PS ; 370 Nm BRABUS Leistungskit B63 S 12.042,00 13.005,35 Montage 1.206,00 1.302,50 204-773-0E BRABUS Leistungskit B63 6.615,00 7.144,20 Montage 225,00 275,40 für Fahrzeuge ab 03/2007 Basis C 63 (M 156) +54 kW / 73 PS ; +50 Nm auf 390 kW / 530 PS ; 650 Nm bestehend aus Metallkatalysator, Luftfilter, geänderter Motorelektronik, inkl. Vmax Entriegelung für Fahrzeuge ab 03/2007 Basis C 63 (M 156) +46 kW / 62 PS ; +50 Nm auf 382 kW / 519 PS ; 650 Nm bestehend aus Luftfilter und geänderter Motorelektronik, inkl. Vmax Entriegelung Auch für Fahrzeuge mit Performance Paket P30 Basis C-Klasse W/S/C 204 Seite 11 Preise in CHF exkl. MwSt. Preise in CHF inkl. 8 % MwSt. 1.607,00 1.735,55 Montage 418,00 451,45 Leistungskits Diesel-Motoren 204-732-00 BRABUS ECO PowerXtra D2 (III) für Fahrzeuge bis 10/2009 Basis C 200 CDI (OM 646) +29 kW / 39 PS ; +45 Nm auf 129 kW / 175 PS ; 385 Nm Nur für W 204 Limousine! 204-732-01 BRABUS ECO PowerXtra D2 (IV) 1.742,00 1.881,35 Montage 418,00 451,45 für Fahrzeuge ab 11/2009 Basis C 200 CDI (OM 651) +21 kW / 29 PS ; +60 Nm auf 121 kW / 165 PS ; 420 Nm 204-733-00 1.742,00 1.881,35 Montage 418,00 451,45 204-733-50 BRABUS ECO PowerXtra D3 (III) für Fahrzeuge bis 05/2009 Basis C 220 CDI (OM 646) +18 kW / 24 PS ; +50 Nm auf 143 kW / 194 PS ; 450 Nm 1.877,00 2.027,15 Montage 534,00 576,70 204-733-10 204-733S-00 BRABUS ECO PowerXtra D3 (IV) für Fahrzeuge ab 06/2009 Basis C 220 CDI (OM 651) +22 kW / 30 PS ; +60 Nm auf 147 kW / 200 PS ; 460 Nm BRABUS ECO PowerXtra D3 (V) 1.877,00 Montage 534,00 576,70 BRABUS ECO PowerXtra D3 S 2.147,00 204-733S-10 204-744-50 2.318,75 für Fahrzeuge bis 05/2009 Basis C 220 CDI (OM 646) +37 kW / 50 PS ; +80 Nm auf 162 kW / 220 PS ; 480 Nm Nur für Automatik-Getriebe! Montage 534,00 2.027,15 für Fahrzeuge ab 05/2011 Basis C 220 CDI (OM 651) +22 kW / 30 PS ; +60 Nm auf147 kW / 200 PS ; 460 Nm BRABUS ECO PowerXtra D3 S (nur für Export!) 2.147,00 576,70 2.318,75 für Fahrzeuge bis 05/2009 Basis C 220 CDI +37 kW / 50 PS ; +60 Nm auf 162 kW / 220 PS ; 460 Nm Nur für Schalt-Getriebe, Montage 255,00 275,40 2.012,00 2.172,95 Montage 534,00 576,70 204-735-10 204-736-10 BRABUS ECO PowerXtra D4 für Fahrzeuge ab 10/2008 Basis C 250 CDI (OM 651) +23 kW / 31 PS ; +60 Nm auf 173 kW / 235 PS ; 560 Nm BRABUS ECO PowerXtra D5 (V) 2.417,00 2.610,35 Montage 534,00 576,70 für Fahrzeuge ab 06/2011 Basis C 300 CDI 4MATIC (OM 642) +40 kW / 55 PS ; +60 Nm auf 210 kW / 286 PS ; 600 Nm BRABUS ECO PowerXtra D6 (III) 2.417,00 2.610,35 für Fahrzeuge ab 05/2011 Basis C 350 CDI (OM 642) +40 kW / 54 PS ; +60 Nm auf 210 kW / 285 PS ; 600 Nm Nur für Fahrzeuge mit Euro 5 nicht für 4MATIC! 204-736-00 BRABUS ECO PowerXtra D6 (III) Montage 418,00 2.417,00 451,45 2.610,35 für Fahrzeuge bis 06/2009 (320 CDI) bzw. bis 11/2009 (350 CDI) Basis C 320/350 CDI 4-matic (OM 642) +35 kW / 48 PS ; +80 Nm auf 200 kW / 272 PS ; 590 Nm Nur für Fahrzeuge mit Euro 4 Montage 418,00 451,45 Seite 12 204-736-20 Basis C-Klasse W/S/C 204 Preise in CHF exkl. MwSt. Preise in CHF inkl. 8 % MwSt. 2.417,00 2.610,35 Montage 534,00 576,70 BRABUS ECO PowerXtra D6 S für Fahrzeuge ab 06/2011 Basis C 350 CDI (OM 642) Für Fahrzeuge ab 05/2011 +35 kW / 48 PS ; +70 Nm auf 230 kW / 313 PS ; 690 Nm Hubraummotoren 204-740-00 24.165,00 26.098,20 Montage 3.480,00 3.758,40 000-620-00 1.833,00 1.979,65 6.737,00 7.275,95 Montage 1.044,00 1.127,50 BRABUS Hubraumerhöhung 4.0 Basis C 350 bzw. C 280 +44 kW / 60 PS ; +70 Nm auf 244 kW / 332 PS ; 420 Nm inkl. BRABUS Sportkatalysatoren Bei Laufleistungen über 30.000 km Aufpreis von € 1.020,00 netto/1.213,80 inkl. 19 % MwSt. Nur in Verbindung mit BRABUS Sportauspuff 204-600-00, nicht für C 350 CGI! BRABUS Einfahrservice 6-Zylinder inklusive 1. Motor Kundendienst Antrieb 204-900-00 BRABUS Differenzialsperre Spreizlamellensperre mit 40 % Sperrwirkung Zubehör 000-699-00 2.012,00 2.172,95 Montage 162,00 174,95 000-699-63 Externe V-max-Unit Aufhebung der 250 km/h Sperre beim C 350 (nicht C350 CGI) Die Bereifung und die Tachometerskala der umgerüsteten Fahrzeuge muss für die erreichbare Höchstgeschwindigkeit ausreichend sein. BRABUS V-max 300 2.673,00 2.886,85 Montage 162,00 174,95 Aufhebung der Sperre bis 300 km/h beim C 63 Die Bereifung und die Tachometerskala der umgerüsteten Fahrzeuge muss für die erreichbare Höchstgeschwindigkeit ausreichend sein. Brems- & Auspuffanlagen Bremsanlagen (nicht für 4MATIC Modelle) 204-691-00 6.615,00 7.144,20 Montage 928,00 1.002,25 204-692-00 BRABUS Hochleistungsbremsanlage, Version I bestehend aus 2 Sechs-Kolben-Aluminium-Festsätteln vorne, 2 innen belüfteten und gelochten Bremsscheiben vorne (360 mm), Stahlflexbremsschläuchen, Belägen und Befestigungsmaterialien Nur in Verbindung mit BRABUS 18, 19 oder 20 Zoll Rädern! 9.315,00 10.060,20 Montage 1.369,00 1.478,50 BRABUS Hochleistungsbremsanlage, Version II bestehend aus Version I, jedoch zusätzlich 2 Vier-Kolben- Aluminium-Festsätteln hinten, Stahlflexbremsschläuchen, Belägen und Befestigungsmaterialien Nur in Verbindung mit BRABUS 18, 19 oder 20 Zoll Rädern! * Wichtiger Hinweis Das System ist als Hochleistungsbremsanlage ausgelegt! Die einzelnen Komponenten der Bremsanlage, wie Bremsscheibe und Bremsbelag sind konstruktiv auf max. Bremsleistung ausgelegt. Diese Auslegung bedingt Kompromisse bezüglich Komforts. So kann es unter bestimmten Nutzungs- und Umweltbedingungen zu Bremsgeräuschen, wie Quietschen oder Brummen kommen. Ebenfalls können das Bremspedalgefühl und das Bremsverhalten zwischen kalter und warmer Bremse unterschiedlich sein. Basis C-Klasse W/S/C 204 Seite 13 Preise in CHF exkl. MwSt. Preise in CHF inkl. 8 % MwSt. 2.282,00 2.464,55 Montage 603,00 651,25 Sportauspuffanlagen 204-674-00 204-674-10 204-674-05 BRABUS Sportauspuff - 4-Zylinder Benziner - bestehend aus 1 x VSD, 1 x ESD-links und 1 x ESD-rechts (4 abgeschrägte Endrohren, ø 76 mm) Für C 180 Kompressor und C 200 Kompressor, nur in Verbindung mit BRABUS Heckschürzenaufsatz! BRABUS Sportauspuff - 4-Zylinder Diesel - 2.147,00 2.318,75 Montage 603,00 651,25 bestehend aus 1 x ESD-links und 1 x ESD-rechts inkl. Verbindungsrohr (4 abgeschrägte Endrohren, ø 76 mm) Für C 200 CDI, C 220 CDI und C 250 CDI, nur in Verbindung mit BRABUS Heckschürzenaufsatz! 2.417,00 2.610,35 Montage 603,00 651,25 204-676-00 204-676-10 BRABUS Sportauspuffanlage bestehend aus 1 x VSD, 1 x ESD-links und 1 x ESD-rechts (4 abgeschrägte Endrohren, ø 76 mm) Für C 180 CGI, C 200 CGI und C 250 CGI BRABUS Sportauspuff - 6-Zylinder Benziner - 2.417,00 2.610,35 Montage 603,00 651,25 bestehend aus 1 x ESD-links und 1 x ESD-rechts (4 abgeschrägte Endrohren, ø 76 mm) Für C 230, C 280 C 300 und C 350 (auch für 4MATIC) 2.012,00 2.172,95 Montage 603,00 651,25 204-600-00 BRABUS Sportauspuff - 6-Zylinder Diesel - für C 320 CDI und C 350 CDI, auch für 4-matic bestehend aus 1 x ESD-links und 1 x ESD-rechts (4 abgeschrägte Endrohren, ø 76 mm) BRABUS Sportauspuffanlage 2.552,00 2.756,15 Montage 603,00 651,25 bestehend aus 1 x MSD, 1 x ESD-links und 1 x ESD-rechts (4 abgeschrägte Endrohren, ø 76 mm) Komplettanlage ab Kat für BRABUS B7 und 4.0 204-678-63 Klappenauspuffanlage für C63 7.020,00 7.581,60 1.752,00 1.892,15 204-830-10 Tachometer 330 km/h 204-830-11 Tachometer 200 mph Montage 116,00 125,30 für Fahrzeuge ab 08/2011 bestehend aus 1 x VSD, 1x ESD- links und 1x ESD rechts inkl. Keramikbeschichteten Design Endblenden Die Klappensteuerung (laut/leise) ist elektrisch verstellbar per Schalter in der Mittelkonsole bzw. über die Lenkradbedientasten nur in Verbindung mit BRABUS Heckdiffusor 204-445-00/10 montierbar! Montage 1.636,001.766,90 Montage beim T-Modell kann nur bei BRABUS erfolgen! Instrumente (nur für Fahrzeuge mit SA 442) Tachometer ab Bj. 05/2011 Kombi-Instrument anliefern 1.617,00 1.746,35 204-830-00 Tachometer 330 km/h 204-830-01 Tachometer 200 mph Montage 116,00 125,30 Tachometer bis Bj. 04/2011 Leuchtfolientechnik, Zifferblatt schwarz, Rahmen silber mit Chromring, Kombi-Instrument anliefern Seite 14 Basis C-Klasse W/S/C 204 Preise in CHF exkl. MwSt. Preise in CHF inkl. 8 % MwSt. Innenausstattung & Infotainment Feine Lederausstattungen – gefertigt in Handarbeit von erfahrenen Sattlermeistern. Nur ausgesuchte Häute aus Gerbereien, die unseren hohen Qualitätsansprüchen gerecht werden, finden Verwendung. Sportlenkräder 204-805-01 BRABUS Sportlenkrad - 4-Speichen - 932,00 1.006,55 Montage 162,00 174,95 Leder/Alcantara Schwarz Nicht für Fahrzeuge mit Sportpaket AMG (SA 950) und ADVANCED AGILITY-Paket (SA 483)! Schalthebel-/wippen & Alu-Interieur 000-805-150 BRABUS Schaltwippen Race Satz, Aluminium matt ab Modelljahr 2012 mit Schalttasten am Lenkrad 533,00575,65 Montage 162,00174,95 000-805-100 BRABUS Schaltwippen 466,00503,30 Satz, Aluminium matt ab Modelljahr 2012 mit Schalttasten am Lenkrad Montage 70,0083,30 000-805-50 BRABUS Schaltwippen 655,00707,10 Nur für C 63! Satz, Aluminium matt Zum Austausch gegen die serienmäßigen Schaltwippen! Montage 162,00174,95 171-817-00 267,00 288,35 Montage 93,00 100,45 000-825-00 216,00 233,30 Montage 93,00 100,45 365,05 000-826-92 000-826-90 BRABUS Schalthebel "Sport" beleuchtet, Leder schwarz / Aluminium matt BRABUS Schalthebel "Elegance" beleuchtet, Leder Schwarz / Aluminium Für Fahrzeuge bis Bj. 04/2011 nicht für C 204, nur für Automatikgetriebe! BRABUS Schalthebel "Race" 338,00 Leder Schwarz / Aluminiumoptik Für Fahrzeuge ab Bj. 05/2011 mit Automatikgetriebe! Für Fahrzeuge bis Bj. 04/2011 mit Automatikgetriebe, nicht für C 204! Montage 93,00 204-816-10 204-816-11 BRABUS Aluminium Pedalauflagen matt eloxiert, 216,00 233,30 für Automatikgetriebe, 3-teilig für Schaltgetriebe, 4-teilig bis Bj. 04/2011 Montage 220,00 237,60 000-816-20 BRABUS Fußstütze 100,45 128,00 138,25 Montage 104,00 112,30 204-819-00 BRABUS Türverriegelungsstifte W/S 204, 4-fach 108,00 Montage 93,00 116,65 100,45 171-819-00 BRABUS Türverriegelungsstifte C 204, 2-fach 54,00 Montage 46,00 58,30 49,70 Aluminium matt eloxiert 204-350-00 204-350-10 BRABUS Einstiegsleiste mit beleuchtetem BRABUS-Logo Edelstahl 810,00 874,80 W/S 204, 2-teilig C 204, 2-teilig Montage 232,00 250,55 Basis C-Klasse W/S/C 204 Seite 15 Preise in CHF exkl. MwSt. Preise in CHF inkl. 8 % MwSt. Brabus Mastik-Leder/Alcantara Innenausstattung W/S 204* 6.615,00 7.144,20 Komplettausstattungen 204-857-00 204-857-01 bestehend aus: 2 Vordersitze mit Kopfstützen, Rückbank mit Kopfstützen, Farbe von Leder, Nähten und Keder nach Wunsch Design Ausführung wie Serie bestehend aus: 2 Vordersitze mit Kopfstützen, Rückbank mit Kopfstützen, 4 Türinnenteile, Farbe von Leder, Nähten und Keder nach Wunsch Design Ausführung abweichend Serie/Sitzinnenteile aufwendig gesteppt Brabus Mastik-Leder/Alcantara Innenausstattung W/S 204* 7.965,00 8.602,20 204-858-03 Aufpreis für Sitze mit Sitzklimatisierung* 1.323,00 1.428,85 204-861-00 4 Türverkleidungen inkl. Staufächer komplett in Leder/Alcantara* 5.265,00 5.686,20 204-860-00 4 Türinnenteile W 204 als Ergänzung zur Serienausstattung in Leder/Alcantara* 1.728,00 1.866,25 204-868-12 Sonnenblenden Satz in Leder/Alcantara* 729,00 787,30 Himmel W 204 komplett in Leder/Alcantara, ohne Schiebedach* 2.970,00 3.207,60 Himmel W 204 komplett in Leder/Alcantara, mit Schiebedach* 204-867-11 204-867-12 Design Ausführung wie Serie Design Ausführung wie Serie 3.240,00 3.499,20 204-867-13 Aufpreis Ausführung abweichend Serie/Himmelinnenteil aufwendig gesteppt* 405,00 437,40 204-859-08 A-, B- und C-Säulen W/S 204 in Leder/Alcantara* 1.742,00 1.881,35 204-859-09 D-Säule in Leder/Alcantara beim T-Modell* 405,00 437,40 204-862-01 Satz Rückenverkleidung Vordersitze inkl. Sidebags in Leder/Alcantara* 1.215,00 1.312,20 204-865-11 Armaturenbrett-Oberteil inkl. Zentralkonsole in Leder/Alcantara* 2.687,00 2.901,95 204-865-12 komplett in Leder/Alcantara Armaturenbrett-Unterteil / links und rechts ( Handschuhkasten)* 1.688,00 1.823,05 204-864-12 Mittelkonsole inkl. Armlehne W 204 komplett in Leder/Alcantara* 972,00 1.049,75 204-857-03 Armlehne W 204 vorn in Leder/Alcantara* 513,00 554,05 204-857-04 Armlehne W 204 hinten in Leder/Alcantara* 473,00 510,85 204-858-02 Aufpreis für geteilte Rücksitzbank 2/3, 1/3 W 204* 810,00 874,80 204-858-05 Hutablage einteilig in Leder/Alcantara bei Limousine/Coupé* 1.215,00 1.312,20 204-858-04 Verkleidungen im Fond rechts/links bei T-Modell in Leder* 1.013,00 1.094,05 204-858-06 Verkleidung Heckklappe bei T-Modell in Leder* 675,00 729,00 204-858-07 Verkleidungen für 2 Vordersitze in Leder/Alcantara* 540,00 583,20 204-858-08 Fahrzeugboden komplett in Leder gesteppt* 6.075,00 6.561,00 204-858-09 Kofferraum komplett in Leder gesteppt* 5.805,00 6.269,40 204-858-10 Ladefläche komplett in Leder gesteppt beim S 204* 1.620,00 1.749,60 204-858-11 Fußbodenschoner 4 fach W 204 in Leder gesteppt mit Brabus Logo gestickt* 2.430,00 2.624,40 204-858-12 Kofferraummatte W 204 in Leder gesteppt mit Brabus Logo gestickt* 608,00 656,65 204-858-13 Lenkradairbag in Leder /Alcantara* 540,00 583,20 204-858-14 Schalthebelmanschette in Leder/Alcantara* 203,00 219,25 204-857-02 Aufpreis für Fahrzeuge mit Sidebag hinten* 486,00 524,90 Fußbodenschoner Velours mit BRABUS Logo und Nubuk Keder 188,00 204-871-00Nschwarz 204-871-00Gflanellgrau 204-871-00Bbeige 204-872-00N 204-872-10N 203,05 Kofferraummatte Velours schwarz mit BRABUS Logo und Nubuk Keder 134,00 144,70 C/W 204 S 204 *20 % Aufpreis für Ausführung in BRABUS Mastik- Leder Seite 16 Basis C-Klasse W/S/C 204 Preise in CHF exkl. MwSt. Preise in CHF inkl. 8 % MwSt. 000-805-90 Lenkradkranz in Leder / ALcantara beziehen *1.148,00 1.239,85 000-805-91 Lenkradkranz AMG-Version in Leder / ALcantara beziehen *1.283,00 1.385,65 000-805-92 Aufpreis Design Ausführung abweichend Serie *473,00 510,85 000-805-93 Lenkradrückseite in Leder / Alcantara *540,00 583,20 Edelholz- und Carbonausstattungen auf Anfrage Business Ausstattung auf Anfrage Gardinen im Fond, links und rechts W 204 Telefax im Fond Telefonanlage Spezialeinbau von Laptop und Drucker Weitere Einbauten von Hifi-, TV und Multimedia-Anlagen Basis C-Klasse W/S/C 204 Seite 17 Räder-Adapter-Zuordnung Artikelnummer Design Ausführung Größe ET Art. Nr. Basisrad Schrauben / Adapterpaket VA HA 17 Zoll A13-857-45 A einteilig8,5Jx17H2 45 A13-857-45SP-M14-15-38-GLK XX A13-857-40 A einteilig8,5Jx17H2 40 A13-857-45AP-05-M14-15-43-GLK XX 18 Zoll A13-858-45 A einteilig8,5Jx18H2 45 A13-858-45SP-M14-15-38-GLK XX A13-858-40 A einteilig8,5Jx18H2 40 A13-858-45AP-05-M14-15-43-GLK XX S12-758-38 S einteilig7,5Jx18H2 38 S12-758-54AP-16-M14-15-54-GLKX S12-758-34 S einteilig7,5Jx18H2 34 S12-758-54AP-20-M14-15-60X S12-858-45 S einteilig8,5Jx18H2 45 S12-858-50AP-05-M14-15-43-GLKX S12-858-40 S einteilig8,5Jx18H2 40 S12-858-50AP-10-M14-15-48-GLKX S12-958-50 S einteilig9,5Jx18H2 50 S12-958-50SP-M14-15-38-GLKX S12-958-45 S einteilig9,5Jx18H2 45 S12-958-50AP-05-M14-15-43-GLKX Q12-858-45 Q einteilig8,5Jx18H2 45 Q12-858-50AP-05-M14-15-43-GLKX Q12-858-40 Q einteilig8,5Jx18H2 40 Q12-858-50AP-10-M14-15-48-GLKX Q12-958-50 Q einteilig9,5Jx18H2 50 Q12-958-50SP-M14-15-38-GLKX Q12-958-45 Q einteilig9,5Jx18H2 45 Q12-958-50AP-05-M14-15-43-GLKX R12-858-45 R einteilig8,5Jx18H2 45 R12-858-50AP-05-M14-15-43-GLKX R12-858-40 R einteilig8,5Jx18H2 40 R12-858-50AP-10-M14-15-48-GLKX 19 Zoll S12-859-45 S einteilig8,5Jx19H2 45 S12-859-50 S12-859-40 S einteilig8,5Jx19H2 40 S12-859-50AP-10-M14-15-48-GLK AP-05-M14-15-43-GLKX S12-959-50 S einteilig9,5Jx19H2 50 S12-959-50SP-M14-15-38-GLKX S12-959-45 S einteilig9,5Jx19H2 45 S12-959-50AP-05-M14-15-43-GLKX XX Q12-859-45 Q einteilig8,5Jx19H2 45 Q12-859-50AP-05-M14-15-43-GLKX Q12-859-40 Q einteilig8,5Jx19H2 40 Q12-859-50AP-10-M14-15-48-GLK Q12-959-50 Q einteilig9,5Jx19H2 50 Q12-959-50SP-M14-15-38-GLKX Q12-959-45 Q einteilig9,5Jx19H2 45 Q12-959-50AP-05-M14-15-43-GLKX XX F13-859-45 F einteilig8,5Jx19H2 45 F13-859-50AP-05-M14-15-43-GLKX F13-859-40 F einteilig8,5Jx19H2 40 F13-859-50AP-10-M14-15-48-GLK F13-959-50 F einteilig9,5Jx19H2 50 F13-959-50SP-M14-15-38-GLKX F13-959-45 F einteilig9,5Jx19H2 45 F13-959-50AP-05-M14-15-43-GLKX XX R12-859-45 R einteilig8,5Jx19H2 45 R12-859-50AP-05-M14-15-43-GLKX R12-859-40 R einteilig8,5Jx19H2 40 R12-859-50AP-10-M14-15-48-GLK R12-959-50 R einteilig9,5Jx19H2 50 R12-959-50SP-M14-15-38-GLKX R12-959-45 R einteilig9,5Jx19H2 45 R12-959-50AP-05-M14-15-43-GLKX XX 20 Zoll E10-900-45 E einteilig9,0Jx20H2 45 E10-900-45SP-M14-15-38-GLK XX Q12-900-45 Q einteilig9,0Jx20H2 45 Q12-900-45SP-M14-15-38-GLK XX F13-850-45 F einteilig8,5Jx20H2 45 F13-850-45SP-M14-15-38-GLKX F13-950-45 F einteilig9,5Jx20H2 45 F13-950-45SP-M14-15-38-GLKX R12-850-45 R einteilig8,5Jx20H2 45 R12-850-45SP-M14-15-38-GLKX R12-950-45 R einteilig9,5Jx20H2 45 R12-950-45SP-M14-15-38-GLKX Alle Brabus Räder sind für den Einsatz von Mercedes RDK- Systemen (Reifendruckkontrolle) geeignet. Weitere Rad-/Reifenkombinationen auf Anfrage! Technische Änderungen vorbehalten. Lieferungs-, Zahlungs- und Montagebedingungen A. Allgemeines 1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle - auch zukünftigen - Lieferungen und Leistungen der BRABUS GmbH (im folgenden „BRABUS“ genannt). Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Vertragspartners wird ausdrücklich widersprochen. Derartige Geschäftsbedingungen eines Vertragspartners verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir diesen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprochen haben oder wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abweichender Bedingungen des Vertragspartners Leistungen an diesen vorbehaltlos ausführen. 2. Abweichungen von unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind demgemäß nur dann wirksam, wenn sie in dem jeweiligen Vertrag schriftlich niedergelegt und durch uns schriftlich bestätigt worden sind. 3. Die nachstehenden Bedingungen gelten grundsätzlich für alle unsere Vertragspartner, also für natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personenvereinigungen des Zivilrechts sowie für juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen, und zwar unabhängig davon, ob es sich um Kaufleute im Sinne des HGB oder um Unternehmer oder Verbraucher im Sinne des BGB handelt. Abweichende Sonderbestimmungen insbesondere für Verbraucher werden jeweils besonders ausgewiesen. B. Vertragsabschluss Unsere Angebote sind stets freibleibend. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen, insbesondere auch mündliche Nebenabreden und Zusicherungen von Mitarbeitern oder Vertretern, werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. C. Preise 1. Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten für Lieferungen unsere Preise „ab Werk“. Verpackung, Fracht, Porto, Versicherungs- und Zustellgebühren werden gesondert berechnet. 2. Die Preise für Reparaturen, Montagen und sonstige Leistungen richten sich grundsätzlich nach dem jeweiligen Aufwand, wobei Arbeitsleistungen nach dem jeweils maßgeblichen Arbeitswertkatalog abgerechnet werden, soweit unser jeweils maßgeblicher Preiskatalog insoweit keine Angaben enthält. Für verwendete Teile werden die jeweils maßgeblichen Katalogpreise berechnet. 3. Preisangaben in Prospekten und Katalogen sind nur verbindlich, sofern die Prospekte und Kataloge zum Zeitpunkt der Auftragserteilung noch gültig sind und sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts Abweichendes ergibt. 4. Gegenüber Verbrauchern gelten die von uns jeweils ausgewiesenen Bruttopreise. Im Geschäftsverkehr mit Unternehmern oder Kaufleuten ist die gesetzliche Umsatzsteuer bei Preisangaben nicht eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. D. Zahlungsbedingungen 1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, sind die von uns erteilten Rechnungen ohne Abzug bis zum 5. des dem Rechnungsausstellungsmonat folgenden Monats zu bezahlen. Rechnungen für Reparaturen und Montagen an uns zur Verfügung gestellten Fahrzeugen sowie Rechnungen über Fahrzeuglieferungen sind vor oder bei Abholung zu bezahlen. Scheckzahlungen haben durch LZB-Scheck zu erfolgen. 2. Bei Überschreitung des Zahlungsziels gemäß Ziff. 1 Satz 1 kommt der Vertragspartner in Verzug. In diesem Fall sind wir berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank und gegenüber sonstigen Kunden in Höhe von 8 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. § 353 HGB bleibt unberührt. 3. Bei Teillieferungen oder Teilleistungen kann BRABUS für den Fall eines Zahlungsverzuges des Vertragspartners die Erfüllung der noch aus dem Vertrag zu erbringenden Leistungen so lange verweigern, bis die rückständigen Forderungen erfüllt worden sind. Außerdem ist BRABUS in einem derartigen Fall berechtigt, abweichend von den Regelungen oben unter Ziff. 1 für die noch zu erbringenden Restleistungen Zug- um Zug-Zahlung zu verlangen. 4. Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Verzugseintritt oder sonstige Umstände, die die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners mindern, berechtigen BRABUS, alle Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung sofort fällig zu stellen. 5. Das Recht zur Aufrechnung mit Gegenforderungen steht dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Vertragspartner nur dann befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. E. Lieferfristen und -termine 1. Lieferfristen und -termine gelten nur im Sinne von ca.-Angaben, es sei denn, dass wir sie schriftlich und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben. Die Lieferfrist bei Kaufgeschäften beginnt mit dem Tag unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller technischen und kaufmännischen Einzelheiten sowie Vorlage eventuell erforderlicher Genehmigungen. Etwaige vom Vertragspartner innerhalb der Lieferfrist verlangte Änderungen in der Ausführung des Liefergegenstandes unterbrechen und verlängern die Lieferfrist entsprechend. Leistungsfristen im Zusammenhang mit der Durchführung von Montage-, Reparatur- und Wartungsverträgen beginnen nicht vor unserer Auftragsbestätigung und Zurverfügungstellung bzw. Verfügbarkeit des Fahrzeugs, an welchem die Arbeiten durchzuführen sind. Im Übrigen gelten die Regelungen oben unter Satz 2 und Satz 3 entsprechend. 2. Bei unvorhergesehenen Ereignissen, wie z.B. Lieferungsverzögerungen seitens des Zulieferers, Streik, Aussperrung, Materialknappheit, behördlichen Maßnahmen sowie sonstigen Ereignissen höherer Gewalt, verlängert sich die jeweilige Liefer- bzw. Leistungsfrist um den Zeitraum zwischen Eintritt und Beendigung des Hinderungsgrundes. 3. In Fällen der Nichtverfügbarkeit bzw. Nichterbringbarkeit der Leistung wegen wesentlicher Erschwerung oder Unmöglichkeit ist BRABUS berechtigt, ohne Gewährung von Schadenersatz vom Vertrag zurückzutreten, wenn BRABUS den jeweiligen Vertragspartner unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der geschuldeten Leistung informiert und sich gleichzeitig verpflichtet hat, bereits vereinnahmte Gegenleistungen des Vertragspartners zu erstatten. Der Vertragspartner kann nach Erteilung einer entsprechenden Information durch uns von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Frist liefern. Erklären wir uns nicht, so kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten. Teillieferungen oder Teilleistungen kann der Vertragspartner nicht zurückweisen, es sei denn, er hat ein berechtigtes Interesse an deren Ablehnung. Gesetzliche Ansprüche des Vertragspartners, die er statt eines Schadenersatzanspruches oder neben einem Schadenersatzanspruch geltend machen kann, bleiben unberührt. 4. Falls BRABUS in Verzug gerät, muss der Vertragspartner BRABUS schriftlich eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen. Wird auch innerhalb dieser Nachfrist der Liefergegenstand nicht oder nicht vollständig geliefert bzw. die Leistung nicht oder nicht vollständig erbracht, ist der Vertragspartner berechtigt, nach Fristablauf in Bezug auf diejenigen Lieferungen und Leistungen zurückzutreten, die bis zum Ablauf der Nachfrist nicht geliefert worden sind; insoweit steht bei Liefergeschäften die Absendung durch BRABUS der Lieferung gleich. Entsteht dem Vertragspartner wegen eines von BRABUS zu vertretenden Lieferverzuges ein Schaden, so ersetzt BRABUS den nachweislich entstandenen Schaden, höchstens jedoch 5 % des Nettowaren- bzw. Leistungswertes der verspäteten oder unterbliebenen Lieferung oder Leistung, es sei denn, BRABUS kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden. Ist der jeweilige Vertragspartner kein Verbraucher und macht er einen Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung geltend, sind derartige Ansprüche bei nicht grob fahrlässigem oder vorsätzlichen Verhalten auf Seiten von BRABUS ausgeschlossen. 5. BRABUS ist von der Einhaltung jeglicher Lieferfrist entbunden, falls der Vertragspartner aus früheren Aufträgen oder hinsichtlich einer Teillieferung eines Auftrages in Zahlungsverzug gerät oder sonstige Vertragspflichten nicht erfüllt. 6. Bei der Versendung von Waren gilt der Tag der Versandaufgabe als Liefertag; in allen anderen Fällen ist der Tag, an dem der Vertragspartner die Mitteilung von der Versand-, Liefer- oder Übergabebereitschaft erhält, maßgebend. F. Versendung/Gefahrtragung 1. Die Versendung erfolgt auf Kosten des Vertragspartners an ihn oder nach seinen Angaben an Dritte. 2. Für den Fall der Versendung geht die Gefahr auf den Vertragspartner über, sobald die zu liefernde Ware das Werk von BRABUS verlassen hat. Entsprechendes gilt, wenn die zu liefernde Ware auf Veranlassung von BRABUS von einem Vorlieferanten unmittelbar an den Vertragspartner versendet wird. Diese Regelungen gelten auch bei Teillieferungen oder wenn BRABUS noch Leistungen anderer Art übernommen hat. Sie gelten nicht gegenüber Verbrauchern. 3. Wird der Versand durch Umstände verzögert, die der Vertragspartner zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Tag der Anzeige der Versandbereitschaft an diesen auf ihn über. 4. BRABUS ist berechtigt, die zu versendende Ware auf Kosten des Vertragspartners gegen das Transportrisiko zu versichern. Eine diesbezügliche Pflicht besteht für BRABUS nur auf Grund einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. 5. Nicht versendungspflichtige Waren oder sonstige Leistungen sind vom Vertragspartner im Betrieb von BRABUS entgegen- bzw. abzunehmen, und zwar spätestens innerhalb von 7 Tagen ab Zugang der jeweiligen Liefer- bzw. Abholungsanzeige. Im Fall der Nichtabnahme kann BRABUS von ihren gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. 6. Verlangt BRABUS Schadenersatz, so beträgt dieser 15 % des Kaufpreises bei Verträgen über Neu- und Gebrauchtwagen und 20 % bei Verträgen über Ersatzteile oder sonstige Leistungen. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn BRABUS einen höheren oder der Vertragspartner einen geringeren Schaden nachweist. Vertragspartner unter angemessener Wahrung seiner Interessen Minderung gewähren. Hiervon abweichende zwingende gesetzliche Vorschriften zugunsten von Verbrauchern bleiben unberührt. 4. Kommt BRABUS einer von ihr gewählten Nacherfüllungspflicht (Ersatzlieferung oder Nachbesserung) nicht oder nicht vertragsgemäß nach oder schlägt die Nacherfüllung fehl, so steht dem Vertragspartner im Rahmen der gesetzlichen Preise in CHF Preise Vorschriften in CHF das Recht auf Minderung oder das Recht zum Rücktritt vom Vertrag nach seiner Wahl zu. Hiervon abweichende zwingende gesetzliche inkl. 8 % MwSt. Vorschriften zugunsten von Verbrauchern bleiben unberührt. exkl. MwSt. 5. Treten Mängel an Fahrzeugen auf, die uns vom Vertragspartner zum Zwecke der Durchführung von Umbauten und/oder leistungssteigernder Maßnahmen und/oder des Einbaus bestimmter Fahrzeugkomponenten wie leistungsgesteigerter Motoren und/oder spezieller Fahrwerke und/oder zur Durchführung von Wartungs- bzw. Reparaturarbeiten zur Verfügung gestellt worden sind, beschränkt sich unsere Gewährleistungspflicht grundsätzlich auf die von BRABUS jeweils eingebauten Teile bzw. erbrachten Leistungen. Abweichend von der Regelung oben unter Ziff. 3 ist BRABUS bei nachweisbaren Material- oder Ausführungsfehlern zur Beseitigung des jeweiligen Mangels verpflichtet. Die Mangelbeseitigungspflicht erstreckt sich auch auf nicht von BRABUS stammende Fahrzeugteile, die infolge des jeweiligen Material- oder Ausführungsfehlers unmittelbar beeinträchtigt bzw. zu Schaden gekommen sind. 6. Andere oder weitergehende Ansprüche des Vertragspartners, insbesondere auf Ersatz von Bearbeitungskosten, Ein- und Ausbaukosten sowie von Schäden, die nicht den Liefergegenstand selbst betreffen (Mangelfolgeschäden), sind - soweit rechtlich zulässig ausgeschlossen. Hiervon abweichende zwingende gesetzliche Vorschriften zugunsten von Verbrauchern bleiben unberührt. 7. Werden dem Vertragspartner Grenzmuster zur Prüfung eingesandt, haftet BRABUS nur dafür, dass die Lieferung entsprechend dem geprüften Grenzmuster unter Berücksichtigung etwaiger Berichtigungen ausgeführt wird (Beschaffenheitsbestimmung durch Grenzmuster). 8. Die in diesem Abschnitt geregelten Gewährleistungsansprüche beziehen sich ausschließlich auf Mängel der Lieferungen und Leistungen von BRABUS, einschließlich etwaiger Mängel an leistungsgesteigerten Neufahrzeugen, die zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs auf den jeweiligen Vertragspartner bereits vorhanden sind oder auf Material- und/oder Ausführungsfehlern beruhen, die zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs bereits existent waren. Die hieraus resultierenden Gewährleistungsansprüche des Vertragspartners verjähren in 12 Monaten ab Gefahrübergang. Bei gebrauchten Kaufgegenständen ist jede Haftung für Sachmängel ausgeschlossen; es sei denn, die Existenz eines Mangels wurde arglistig verschwiegen. Bei Verträgen mit Verbrauchern beträgt die Verjährungsfrist bei der Lieferung von Neuwaren und bei der Durchführung von Werkleistungen 24 Monate und bei der Lieferung gebrauchter Waren 12 Monate ab Gefahrübergang. 9. Angaben über Leistungssteigerungen und/oder Leistungskits verstehen sich als Durchschnittswerte. Prüfungsbedingte Abweichungen von +/- 5 % sind möglich. Angaben über die Gesamtleistung durch Leistungssteigerung und/oder Leistungskits veränderter Werksmotoren basieren auf den Herstellerangaben im Fahrzeugbrief, die ihrerseits +/- 5 % abweichen können. Für darüber hinausgehende Minderleistungen von Werksmotoren übernimmt Brabus keine Gewähr. 10. BRABUS-Produkte sind nach EU-Norm TÜV-geprüft. Für die Erfüllung abweichender nationaler Homologationsvorschriften außerhalb Deutschlands übernimmt BRABUS keine Haftung. H. Garantieansprüche 1. Ansprüche eines Vertragspartners wegen Verletzung einer Garantie kommen nur in Betracht, wenn BRABUS gegenüber dem Vertragspartner eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat und hierbei die jeweilige Garantie als solche bezeichnet hat. Die schriftliche Bestätigung kann durch die Übergabe schriftlich vorformulierter Garantiebedingungen ersetzt werden. 2. Vorbehaltlich der jeweiligen konkreten Garantiezusagen und/oder Garantiebedingungen können vom Vertragspartner Schadenersatzansprüche wegen Verletzung einer Garantie nur insoweit geltend gemacht werden, als der Vertragspartner durch die Garantie gerade gegen Schäden der eingetretenen Art abgesichert werden sollte. I. Allgemeine Haftungsbeschränkungen 1. Die Haftung von BRABUS richtet sich ausschließlich nach diesen Bedingungen. Alle in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche, insbesondere auch Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit, Verzug, Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten (einschließlich Beratung und Erteilung von Auskünften), Verschulden bei Vertragsschluss, unerlaubter Handlung - auch soweit solche Ansprüche im Zusammenhang mit Mängelansprüchen des Vertragspartners stehen - werden ausgeschlossen. Dies gilt nicht, sofern die Ansprüche auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlung/Unterlassung von BRABUS bzw. eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen oder darauf beruhen, dass BRABUS, deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen fahrlässig vertragliche Kardinalpflichten oder in sonstiger Weise vertragswesentliche Pflichten verletzt haben oder eine schuldhafte Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit eines Dritten in Rede steht. Unberührt bleiben des Weiteren abweichende zwingende gesetzliche Regelungen zugunsten von Verbrauchern. 2. Sämtliche Ansprüche gegen BRABUS, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens in einem Jahr, es sei denn, es liegt ein BRABUS zurechenbares vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten vor, oder Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von BRABUS, ihrem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen oder sonstige Schäden beruhen auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von BRABUS, ihrem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen; in diesen Fällen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Abweichende zwingende gesetzliche Regelungen zugunsten von Verbrauchern bleiben unberührt. 3. Haftungsausschlüsse nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. J. Erweitertes Pfandrecht 1. BRABUS steht wegen ihrer Forderungen aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an dem aufgrund des Auftrags in ihren Besitz gelangten Gegenständen zu. 2. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Vertragspartner gehört. K. Eigentumsvorbehalt 1. BRABUS behält sich das Eigentum an den von ihr gelieferten Waren bis zur Erfüllung sämtlicher gegen den Vertragspartner aus der laufenden Geschäftsverbindung bestehenden Ansprüche vor. Dies gilt auch dann, wenn der Preis für bestimmte, vom Vertragspartner bezeichnete Lieferungen bezahlt ist. Eine Be- und Verarbeitung erfolgt für BRABUS, ohne diese zu verpflichten und ohne dass das Eigentum von BRABUS hierdurch untergeht. Verbindet der Vertragspartner Vorbehaltsware mit anderen Waren, so steht BRABUS an der neuen Sache Miteigentum zu im Verhältnis des Rechnungswertes aller verbundenen Waren. Die neue Sache gilt insoweit als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. 2. Der Vertragspartner ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern. Anderweitige Verfügungen sind ihm untersagt. 3. Sämtliche dem Vertragspartner aus der Verwendung der Vorbehaltsware erwachsenen Forderungen tritt er im Voraus an BRABUS ab. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, BRABUS nicht gehörenden Gegenständen veräußert oder wird sie bei Ausführung von Werkverträgen als Stoff verwendet, dann erfasst die Abtretung nur denjenigen Erlösanteil, der dem Miteigentumsanteil von BRABUS an der Vorbehaltsware entspricht. 4. Der Vertragspartner ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr ermächtigt. 5. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf die abgetretenen Forderungen hat der Vertragspartner BRABUS unverzüglich mitzuteilen. Kosten von Interventionen trägt der Vertragspartner. 6. Die Ermächtigung des Vertragspartners zur Verfügung über die Vorbehaltsware und zur Einziehung der abgetretenen Forderungen erlischt bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen sowie bei Wechsel- und Scheckprotesten. In diesem Fall ist BRABUS berechtigt, die Vorbehaltsware in Besitz zu nehmen. Die daraus entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Vertragspartners. Ein Rücktritt vom Vertrag liegt in der Rücknahme nur dann, wenn dies von BRABUS ausdrücklich erklärt wird. Auf Verlangen von BRABUS ist der Vertragspartner ferner verpflichtet, BRABUS die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. 7. Übersteigt der Wert der BRABUS zur Verfügung stehenden Sicherheiten deren Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, so ist BRABUS auf Verlangen des Vertragspartners verpflichtet, die übersteigenden Sicherheiten nach ihrer Wahl freizugeben. L. Beendigung des Vertrages aus wichtigem Grund BRABUS ist berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, der BRABUS die Fortsetzung des Vertrages auch unter Berücksichtigung der Interessen des Vertragspartners unzumutbar werden lässt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Vertragspartners oder der Werthaltigkeit einer Sicherheit eintritt oder einzutreten droht. Stand: 15.6.2013 G. Gewährleistungen 1. Der Vertragspartner hat gelieferte Ware nach Eingang sofort zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Werktagen nach Eingang am Bestimmungsort schriftlich zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Feststellung zu rügen. Die Nichtbeachtung der Rügefrist hat den Ausschluss des Vertragspartners mit Ansprüchen jeglicher Art in Bezug auf die nicht oder verspätet gerügten Mängel zur Folge, wenn es sich bei dem Vertragspartner um einen Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt. 2. Bei fehlerhaften Lieferungen oder Leistungen ist BRABUS Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel nach ihrer Wahl entweder an Ort und Stelle oder in den Niederlassungen von BRABUS zu überprüfen. Die Überprüfung durch BRABUS hat unverzüglich zu erfolgen, sofern der Vertragspartner ein Interesse an sofortiger Erledigung darlegt. Ohne Zustimmung von BRABUS darf an bemängelten Waren und/oder Leistungen nichts geändert werden, anderenfalls verliert der Vertragspartner seine Gewährleistungsansprüche. Abweichend von den vorstehenden Regelungen können unter den nachfolgend genannten Voraussetzungen Mängelbeseitigungsmaßnahmen auch durch eine andere Fachwerkstatt auf Kosten von BRABUS durchgeführt werden: 2.1 Wenn das Fahrzeug infolge eines Mangels betriebsunfähig geworden und mehr als 50 km vom Betrieb von BRABUS entfernt ist und BRABUS hierzu vor Auftragserteilung an die Drittwerkstatt die Zustimmung erteilt hat. 2.2 Wenn ein dringender Notfall vorliegt und BRABUS nicht in der Lage ist, unverzüglich Abhilfe zu schaffen; die Verpflichtung des Vertragspartners, BRABUS unverzüglich unter Angabe der Adresse des beauftragten Betriebes vom Mangel zu unterrichten, bleibt hiervon unberührt. 2.3 Werden Mängel in einer anderen Fachwerkstatt beseitigt, so ist in den Auftragsschein aufzunehmen, dass es sich um die Durchführung einer Mängelbeseitigung für BRABUS handelt. Zu vermerken ist unbedingt, dass die ausgebauten Teile während einer angemessenen Frist zur Verfügung zu halten sind. BRABUS ist zur Erstattung der dem Vertragspartner nachweislich entstandenen Kosten verpflichtet. Der Vertragspartner ist verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass die Kosten für die Mängelbeseitigung so niedrig wie möglich gehalten werden. 3. Bei nachweisbaren Material- oder Ausführungsfehlern kann BRABUS nach ihrer Wahl den Mangel kostenlos beseitigen oder gegen Rücklieferung der bemängelten Waren entweder kostenfrei Ersatz leisten oder den Rechnungswert gutschreiben oder dem BRABUS® GmbH · Brabus-Allee D-46240 Bottrop/Germany M. Altteile Aus Fahrzeugen ausgebaute Teile (Original- oder Altteile) sind vom Vertragspartner innerhalb einer Frist von 4 Wochen zu übernehmen. Für eine über diesen Zeitraum hinausgehende Lagerung übernimmt BRABUS keine Gewähr. Eine Wiederbeschaffung ist ausgeschlossen. Diese Regelung gilt nicht bei Teilen, die verrechnet werden oder in sonstiger Weise in das Eigentum von BRABUS übergehen. N. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht 1. Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen von BRABUS ist der Sitz von BRABUS. 2. Der Gerichtsstand richtet sich nach dem Sitz von BRABUS, die jedoch berechtigt ist, den Vertragspartner auch an seinem Sitz oder an sonstigen gesetzlich zulässigen Gerichtsständen in Anspruch zu nehmen. Dies gilt auch für Wechsel- und Scheckverbindlichkeiten. 3. Für Lieferungen und Leistungen von BRABUS gilt ausschließlich deutsches Recht, wie es unter Inländern zur Anwendung kommt. Die Anwendung der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen und über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen. 4. Die vorstehenden Ziffern 1 bis 3 gelten nur, wenn es sich beim jeweiligen Vertragspartner um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. O. Personenbezogene Daten 1. BRABUS ist berechtigt, die personenbezogenen Daten der Vertragspartner mittels elektronischer Datenverarbeitung zu speichern und zu verarbeiten. P. Unwirksamkeit Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt weder die Gültigkeit des Vertrages noch die Gültigkeit der übrigen Bedingungen. Eingetragen beim Amtsgericht Gelsenkirchen HRB-Nr. 5286 Geschäftsleitung: Prof. h.c. Bodo Buschmann (Vors.), Ulrich J. Gauffrés, Stefan Hosters Besuchen sie uns auch im Internet brabus.com brabus.com/ configurator facebook.com/ brabus twitter.com/ BRABUSgermany youtube.com/user/ BRABUSgermany BRABUS_C_Klasse_W_S_C_204_08_2014 Preise in CHF exkl. MwSt. Preise in CHF inkl. 8 % MwSt. BRABUS® GmbH · Brabus-Allee · D-46240 Bottrop Tel. +49 2041 777-0 · Fax +49 2041 777-111 www.brabus.com Official technology-partners Member of