Land- und Forstwirtschaft Schulversuch ABZ Salzkammergut
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Land- und Forstwirtschaft Schulversuch ABZ Salzkammergut
LEHRPLAN Land- und Forstwirtschaft Schulversuch ABZ Salzkammergut Lehrplan Schulversuch Land-, Forst-, Energiewirtschaft Inhalt Stundentafel .......................................................................................................................................3 Pflanzenbau ........................................................................................................................................4 Praxis Pflanzenbau ..............................................................................................................................5 Energiewirtschaft.............................................................................................................................. 15 Praxis Energiewirtschaft....................................................................................................................17 Praxis Energiewirtschaft....................................................................................................................17 S ei te |2 ABZ Salzkammergut Lehrplan Schulversuch Land-, Forst-, Energiewirtschaft Stundentafel Land-, Forst- und Energiewirtschaft Wochenstundenzahl 10.Schulstufe 11.Schulstufe Summe Fachtheorie Pflanzenbau Nutztierhaltung Forstwirtschaft Landtechnik und Energiewirtschaft 5 1 --3 1 5 --1 2 2 10 1 1 5 3 Praktischer Unterricht Pflanzenbau Nutztierhaltung Forstwirtschaft Landtechnik und Energiewirtschaft 5 0,5 0,5 3 1 5 0,5 0,5 2 2 10 1 1 5 3 Pflichtpraktikum: S ei te |3 10. Schulstufe 8 Wochen 11. Schulstufe 8 Wochen ABZ Salzkammergut Lehrplan Schulversuch Land-, Forst-, Energiewirtschaft Pflanzenbau Gemeinsame Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler sollen: - die Aufgaben der Pflanzenproduktion für die Energiewirtschaft differenzieren können aus den Inhalten und dem Gelernten Betriebszweige gestalten, die in den Bereich der Energiegewinnung aus erneuerbaren Rohstoffen münden regionale Energieversorgungsmöglichkeiten andenken und in ihrem späteren Leben in Kooperationen errichten können ein Bewusstsein für regionale und nicht globalabhängige Energieformen entwickeln, dabei aber immer im kritischen Kontext zur Ernährung der Menschheit bleiben. Lehrstoff: 10. Schulstufe (1 Unterrichtseinheit) Landwirtschaftliche Biomasseproduktion – Querverweis „Pflanzenbau Landwirtschaft“(Boden, Klima, Pflanzenanatomie, Fruchtfolge, Pflanzenernährung und Düngung, Dünger, Pflanzenschutz) Energiepflanzenbau - Arten von Energiepflanzen Sorten, Ansprüche, Pflanztechnik, Nutzungsmöglichkeiten Steuerung der Erträge, Einflüsse auf die Erträge Pflegemaßnahmen für Energiepflanzen Qualitätsbestimmungen Wirtschaftlichkeit der Energiepflanzen Ökobilanzierung Didaktische Grundsätze: - Der Unterricht ist sehr praxisnah zu gestalten Die Schülerinnen und Schüler sind zum aktiven Suchen von Möglichkeiten - Versuche in Kleinform in ihrem Umfeld zu animieren Es soll eine aussagekräftige und für die Schülerinnen und Schüler bewusstseinsbildende Bestandsführung auf einem Praxisbetrieb und/oder am Areal der Schule durchgeführt werden. S ei te |4 ABZ Salzkammergut Lehrplan Schulversuch Land-, Forst-, Energiewirtschaft Praxis Pflanzenbau Bildungs- und Lehraufgabe Der Schüler und die Schülerinnen sollen: - - - erworbenes theoretische Wissen durch den praktischen Unterricht in eine auf die Berufstätigkeit ausgerichtete, zeitgemäße Form umsetzen das Erkennungsvermögen schulen, die Beobachtungsgabe für Vorgänge in der Natur und in der landwirtschaftlichen Produktion gefördert bekommen der Versuchstätigkeit eine besondere Bedeutung beimessen. handwerkliches Können, Fertigkeiten und Arbeitstechniken für die künftige Arbeit sowie für die Werterhaltung und Wertvermehrung von Gebäuden, Maschinen und Geräten vermittelt bekommen auf Ordnung, Genauigkeit, Sorgfalt, Selbstständigkeit, Unfall- und Brandverhütung achten lernen durch die Vermittlung der in den Fertigkeitenkatalogen angeführten handwerklichen Fähigkeiten, insbesondere jener, die für die gesetzlich geregelte Anrechnung von Lehrzeiten gefordert sind, hingeführt werden. Lehrstoff: 10. Schulstufe und 11. Schulstufe (0,5 Unterrichtseinheiten je Schulstufe) Landwirtschaftliche Biomasseproduktion – Querverweis „Pflanzenbau Landwirtschaft“(Boden, Klima, Fruchtfolge, Pflanzenernährung und Düngung, Dünger, Pflanzenschutz) Energiepflanzenbau Praktische Übungen in auf der Kulturführung von: - Biogasmais - Grünmais - Miscanthus - Hirse - Grünschnittgetreide - Aktuelle Energiepflanzen Gemeinsame didaktische Grundsätze: - Der praktische Unterricht hat in direktem Zusammenhang mit dem theoretischen Unterricht zu stehen. - Der Lehrstoff ist entsprechend dem theoretischen Unterricht auf die Schulstufen aufzuteilen. S ei te |5 ABZ Salzkammergut Lehrplan Schulversuch Land-, Forst-, Energiewirtschaft - Die jeweils gültigen Fertigkeitenkataloge sind einzuhalten. Es muss gewährleistet sein, dass jeder Schüler das gesamte Praxisprogramm absolviert. Dies ist durch Führung von Aufzeichnungen nachzuweisen. - Sind Voraussetzungen für den praktischen Unterricht an der Schule selbst nicht in ausreichendem Maß vorhanden, so ist der entsprechende Praxisunterricht in geeigneten Praxisbetrieben durchzuführen. - Der Unterricht erfolgt in praxisgerechten Gruppengrößen. - Die Grundsätze der Unfallverhütung sowie Sicherheitsvorschriften und -vorkehrungen sind genau zu beachten. - Auf typische Arbeitsunfälle ist hinzuweisen. - Bei der Vermittlung von Arbeitstechniken und insbesondere bei Arbeitsunterweisungen und Arbeitsanleitungen sind die Grundsätze der Ergonomie zu beachten und mitzuvermitteln. - Unfallverhütung und Ergonomie sollen auch in die Aufzeichnungen einfließen. - Richtige Arbeitsmethoden und der jeweils neueste Stand der Technik sind zu berücksichtigen. Der praktische EDV-Einsatz ist in den einzelnen Erzeugungsparten zu vermitteln. - Kurse können in Blockform im Rahmen der einzelnen Praxisgegenstände durchgeführt werden. - In der 11. Schulstufe kann der praktische Unterricht auch in Projektarbeiten einbezogen werden. - Es soll eine aussagekräftige und für die Schülerinnen und Schüler bewusstseinsbildende Bestandsführung auf regionalen Praxisbetrieben und/oder am Areal der Schule durchgeführt werden. S ei te |6 ABZ Salzkammergut Lehrplan Schulversuch Land-, Forst-, Energiewirtschaft Tierhaltung Gemeinsame Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler und die Schülerin sollen - Wissen über Tierhaltung in neuen Bereichen der landwirtschaftlichen Produktion erfahren und kennenlernen Einkommenschancen für Betriebe erkennen, welche ihre Produktion nicht in Gunstlagen haben erkennen, dass sich Flächenbegrenzung und Wertschöpfung im landwirtschaftlichen Betrieb nicht widersprüchlich gesehen werden müssen Absatz und Erzeugungssparten öffnen können, die am Lebensmittelsektor bisher weniger Bedeutung hatten Lehrstoff: 11. Schulstufe (1 Unterrichtseinheit) Schafhaltung Züchtung Rassen, Leistungsprüfung Fütterung Mutterschafe Lämmer Milchschaf Lämmermast Produktionszweige Ziegenhaltung Züchtung Rassen, Leistungsprüfung Fütterung Milchziege Fleischziege Produktionszweige Pferdehaltung S ei te |7 ABZ Salzkammergut Lehrplan Schulversuch Land-, Forst-, Energiewirtschaft Züchtung Rassen, Leistungsprüfung Fütterung Stute Fohlen Sportpferd Arbeitspferd Produktionszweige Alternativen in der Tierhaltung Didaktische Grundsätze: - Das Bearbeiten von Alternativen in der Tierhaltung hat im Unterricht Raum zu haben und in der Denkweise der Schüler sich zu festigen. Nahrungsnachfrage und Trends in der Ernährung stellen Chancen in der Landwirtschaft dar und müssen in der Ausbildung sowohl praktisch als auch theoretisch gefestigt werden. S ei te |8 ABZ Salzkammergut Lehrplan Schulversuch Land-, Forst-, Energiewirtschaft Praxis Tierhaltung Bildungs- und Lehraufgabe Der Schüler und die Schülerinnen sollen: - - - erworbenes theoretische Wissen durch den praktischen Unterricht in eine auf die Berufstätigkeit ausgerichtete, zeitgemäße Form umsetzen das Erkennungsvermögen schulen, die Beobachtungsgabe für Vorgänge in der Natur und in der landwirtschaftlichen Produktion gefördert bekommen der Versuchstätigkeit eine besondere Bedeutung beimessen. handwerkliches Können, Fertigkeiten und Arbeitstechniken für die künftige Arbeit sowie für die Werterhaltung und Wertvermehrung von Gebäuden, Maschinen und Geräten vermittelt bekommen auf Ordnung, Genauigkeit, Sorgfalt, Selbstständigkeit, Unfall- und Brandverhütung achten lernen durch die Vermittlung der in den Fertigkeitenkatalogen angeführten handwerklichen Fähigkeiten, insbesondere jener, die für die gesetzlich geregelte Anrechnung von Lehrzeiten gefordert sind, hingeführt werden. Lehrstoff: 10. Schulstufe (0,5 Unterrichtseinheiten) Milchverarbeitung Schafmilch Ziegenmilch Rationsberechnung für Schafe Rationsberechnung für Ziegen Fleischverarbeitung Schaf Fleischverarbeitung Ziege Exkursionen zu Schaf- und Ziegenbetrieben 11. Schulstufe (0,5 Unterrichtseinheiten) Klauenpflege Schaf Ziege S ei te |9 ABZ Salzkammergut Lehrplan Schulversuch Land-, Forst-, Energiewirtschaft Parasitenbekämpfung Schaf Ziege Pferd Hufpflege Horsemanship Gemeinsame didaktische Grundsätze: - - - - Der praktische Unterricht hat in direktem Zusammenhang mit dem theoretischen Unterricht zu stehen. Der Lehrstoff ist entsprechend dem theoretischen Unterricht auf die Schulstufen aufzuteilen. Die jeweils gültigen Fertigkeitenkataloge sind einzuhalten. Es muss gewährleistet sein, dass jeder Schüler das gesamte Praxisprogramm absolviert. Dies ist durch Führung von Aufzeichnungen nachzuweisen. Sind Voraussetzungen für den praktischen Unterricht an der Schule selbst nicht in ausreichendem Maß vorhanden, so ist der entsprechende Praxisunterricht in geeigneten Praxisbetrieben durchzuführen. Der Unterricht erfolgt in praxisgerechten Gruppengrößen. Die Grundsätze der Unfallverhütung sowie Sicherheitsvorschriften und -vorkehrungen sind genau zu beachten. Auf typische Arbeitsunfälle ist hinzuweisen. Bei der Vermittlung von Arbeitstechniken und insbesondere bei Arbeitsunterweisungen und Arbeitsanleitungen sind die Grundsätze der Ergonomie zu beachten und mitzuvermitteln. Unfallverhütung und Ergonomie sollen auch in die Aufzeichnungen einfließen. Richtige Arbeitsmethoden und der jeweils neueste Stand der Technik sind zu berücksichtigen. Der praktische EDV-Einsatz ist in den einzelnen Erzeugungsparten zu vermitteln. Kurse können in Blockform im Rahmen der einzelnen Praxisgegenstände durchgeführt werden. In der 11. Schulstufe kann der praktische Unterricht auch in Projektarbeiten einbezogen werden. S e i t e | 10 ABZ Salzkammergut Lehrplan Schulversuch Land-, Forst-, Energiewirtschaft Forstwirtschaft Gemeinsame Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler und die Schülerin sollen: - Die forstwirtschaftliche Ausbildung mit dem Hintergrund sehen lernen Verantwortung für die Region, den Lebensraum und weitgefasst für Klima und Umwelt zu tragen Biodiversität und Zusammenhänge im Lebensraum Wald erleben und beobachten lernen Marktwirtschaftliche Belange in der Forstwirtschaft erkennen und auf diese reagieren können Alle Bereiche der Forstwirtschaft erlernen können mit dem Ziel die Forstwirschaft zu einem Produktionszweig ausbauen zu können Lehrstoff: 10. Schulstufe (3 Unterrichtseinheiten) Forstbotanik – spezielle Aufforstungsmethoden Dickungspflege Auslesedurchforstung Lichtwuchsdurchforstung Astung Laubholzbewirtschaftung Betriebs- und Hiebsformen Bestandesumwandlung Forstschutz: Schäden durch die belebte Umwelt Pilze Borkenkäfer Ausformung und Klassifizierung: Nadelholz, Güteklassen Industrieholz, Schwachholzsortiment S e i t e | 11 ABZ Salzkammergut Lehrplan Schulversuch Land-, Forst-, Energiewirtschaft Laubholzausformung Grundbegriffe Arbeitstechnik: Schwachholzernte Starkholznutzung Rückegassen und Seilzuggassen Unfallverhütung Seiltechnik, Kippmast (FAST Ort) 11. Schulstufe (2 Unterrichtseinheiten) Arbeitstechnik Sonderfälle Laubholzfällung Grundlagen Ausformung und Klassifizierung Laubholz Betriebswirtschaft Grundbegriffe Betriebserhebung Bestandeserhebung Forstliche Kalkulation Förderung Forstrecht Internes Blockseminar Didaktische Grundsätze: - Im Unterricht ist immer auf Unfallgefahr und Risken im Forstbetrieb hinzuweisen Die Möglichkeit der Einkommenserwirtschaftung durch fachgerechte Bestandsführung und regelmäßige Kontrolle auf Schädlingsbefall im Waldbestand ist besonders hinzuweisen. Kooperationsmöglichkeiten und überbetrieblicher Einsatz von Ressourcen ist im Unterricht zu behandeln und für das Führen eines Forstbetriebes als unumgänglich darzustellen. S e i t e | 12 ABZ Salzkammergut Lehrplan Schulversuch Land-, Forst-, Energiewirtschaft Praxis Forstwirtschaft Bildungs- und Lehraufgabe Der Schüler und die Schülerinnen sollen: - - - erworbenes theoretische Wissen durch den praktischen Unterricht in eine auf die Berufstätigkeit ausgerichtete, zeitgemäße Form umsetzen das Erkennungsvermögen schulen, die Beobachtungsgabe für Vorgänge in der Natur und in der landwirtschaftlichen Produktion gefördert bekommen der Versuchstätigkeit eine besondere Bedeutung beimessen. handwerkliches Können, Fertigkeiten und Arbeitstechniken für die künftige Arbeit sowie für die Werterhaltung und Wertvermehrung von Gebäuden, Maschinen und Geräten vermittelt bekommen auf Ordnung, Genauigkeit, Sorgfalt, Selbstständigkeit, Unfall- und Brandverhütung achten lernen durch die Vermittlung der in den Fertigkeitenkatalogen angeführten handwerklichen Fähigkeiten, insbesondere jener, die für die gesetzlich geregelte Anrechnung von Lehrzeiten gefordert sind, hingeführt werden . Lehrstoff: 10. Schulstufe (3 Unterrichtseinheiten) Dickungspflege Auszeige Z-Stammauszeige Arbeitstechniken in der Durchforstung Schwingentastung Bringungsmethoden im Schwachholz Starkholzfällung Trennschnitttechnik Bringung im Starkholz Unfallverhütung Waldbodengüte – Waldtypen Ausformung – Bestimmen der Güteklassen Holzmessen S e i t e | 13 ABZ Salzkammergut Lehrplan Schulversuch Land-, Forst-, Energiewirtschaft 10. Schulstufe (2Unterrichtseinheiten) Starkholzfällung Fällen von Sonderfällen Bestandserhebung Bestimmung der Bodengüte Forstliche Kalkulation im Schwach- und Starkholz Harvestertechnik Didaktische Grundsätze: - - - - Der praktische Unterricht hat in direktem Zusammenhang mit dem theoretischen Unterricht zu stehen. Der Lehrstoff ist entsprechend dem theoretischen Unterricht auf die Schulstufen aufzuteilen. Die jeweils gültigen Fertigkeitenkataloge sind einzuhalten. Es muss gewährleistet sein, dass jeder Schüler das gesamte Praxisprogramm absolviert. Dies ist durch Führung von Aufzeichnungen nachzuweisen. Sind Voraussetzungen für den praktischen Unterricht an der Schule selbst nicht in ausreichendem Maß vorhanden, so ist der entsprechende Praxisunterricht in geeigneten Praxisbetrieben durchzuführen. Der Unterricht erfolgt in praxisgerechten Gruppengrößen. Die Grundsätze der Unfallverhütung sowie Sicherheitsvorschriften und -vorkehrungen sind genau zu beachten. Auf typische Arbeitsunfälle ist hinzuweisen. Bei der Vermittlung von Arbeitstechniken und insbesondere bei Arbeitsunterweisungen und Arbeitsanleitungen sind die Grundsätze der Ergonomie zu beachten und mitzuvermitteln. Unfallverhütung und Ergonomie sollen auch in die Aufzeichnungen einfließen. Richtige Arbeitsmethoden und der jeweils neueste Stand der Technik sind zu berücksichtigen. Der praktische EDV-Einsatz ist in den einzelnen Erzeugungsparten zu vermitteln. Kurse können in Blockform im Rahmen der einzelnen Praxisgegenstände durchgeführt werden. In der 11. Schulstufe kann der praktische Unterricht auch in Projektarbeiten einbezogen werden. S e i t e | 14 ABZ Salzkammergut Lehrplan Schulversuch Land-, Forst-, Energiewirtschaft Landtechnik und Energiewirtschaft Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler sollen: - einen praxisorientierten Unterricht mit globalen und regionalen Zusammenhängen erleben, - in ihrem eigenen Verhalten bezüglich Energieverbrauch und Energienutzung sowie der dazugehörigen technischen Anforderungen zu einem ressourcensparenden Bewusstsein hingeführt werden - den Einsatz alternativer Energieformen im eigenen Lebensbereich durch die Vertiefung im Fach als selbstverständlich erachten - Projekte zum Thema im Schulbereich und auch außerhalb der Schule umsetzen und publizieren Landtechnik: Lehrstoff: 10. Schulstufe und 11. Schulstufe Biomassebereitstellung Ernte - Ernteverfahren und Systeme, Ernteketten – Querverweis „Landtechnik“ LW FacharbeiterIn Aufbereitung - Grundstoffe, Sortimente, Normen Trocknung Konservierung Reinigung und Sortierung – Qualitätsmanagement Logistik und Lagerung - Grundlagen Transport und rechtliche Grundlagen Übergabe und Verrechnung Lagerarten Logistik und Lagerung – ökonomische Bewertung S e i t e | 15 ABZ Salzkammergut Lehrplan Schulversuch Land-, Forst-, Energiewirtschaft Energiewirtschaft: Lehrstoff: 10. Schulstufe und 11. Schulstufe Energie - Definition, Begriffe, Kennzahlen, Zusammenhang Klima- Energie Energiewirtschaftliche Entwicklung Energiesparen, ökologischer Fußabdruck Bioenergie - Bioenergierecht Ressourcen Windenergie Solarenergie (Arten, Grundlagen, Maßeinheiten, Technik) Landwirtschaftliche Biomasseproduktion – Querverweis „Pflanzenbau“ Forstliche Biomasseproduktion – Querverweis „Forstwirtschaft“ Anlagentechnik: Energietechnik - Definition, Grundbegriffe Brennstoffeigenschaften Verbrennung - technische Grundbegriffe Asche Technik – Querverweis „Landtechnik“ (Wärmetechnik, Strömungstechnik, Heizungstechnik, Mechanik, Elektrotechnik, Messtechnik, Regelungstechnik) Anlagentechnik: - Feuertechnologie Regelungskonzepte Emission Wärmerückgewinnung, Rauchgaskondensation Brennstofftrocknung Wärmemengenmessung(Übergabestation) Technologie zur Stromerzeugung Normen und Richtlinien (Netze, Heizungsanlagen) Betrieb von Biomasseanlagen Biogasproduktion Biogene Treibstoffe S e i t e | 16 ABZ Salzkammergut Lehrplan Schulversuch Land-, Forst-, Energiewirtschaft Didaktische Grundsätze: Bioenergie als eine Zukunft in der Wertschöpfungskette in der Landwirtschaft ist dem Schüler/der Schülerin klar darzustellen. Entscheidungshilfen durch Wirtschaftlichkeitsvergleiche sind in der Ausbildung darzustellen. Die technische Entwicklung, die Umsetzbarkeit der Inhalte im weiteren Lebensbereich und Arbeitsbereich der Menschen ist zu beachten. Der Gedanke der Klimaverantwortlichkeit, der Ressourceneinsparung und der Nachhaltigkeit muss in dieser Ausbildung nicht nur angedacht sondern bis zur Umsetzung gebracht werden Praxis Landtechnik und Energiewirtschaft Bildungs- und Lehraufgabe Der Schüler und die Schülerin sollen: - - - erworbenes theoretische Wissen durch den praktischen Unterricht in eine auf die Berufstätigkeit ausgerichtete, zeitgemäße Form umsetzen das Erkennungsvermögen schulen, die Beobachtungsgabe für Vorgänge in der Natur und in der landwirtschaftlichen Produktion gefördert bekommen der Versuchstätigkeit eine besondere Bedeutung beimessen. handwerkliches Können, Fertigkeiten und Arbeitstechniken für die künftige Arbeit sowie für die Werterhaltung und Wertvermehrung von Gebäuden, Maschinen und Geräten vermittelt bekommen auf Ordnung, Genauigkeit, Sorgfalt, Selbstständigkeit, Unfall- und Brandverhütung achten lernen durch die Vermittlung der in den Fertigkeitenkatalogen angeführten handwerklichen Fähigkeiten, insbesondere jener, die für die gesetzlich geregelte Anrechnung von Lehrzeiten gefordert sind, hingeführt werden. Lehrstoff: 10. Schulstufe und 11. Schulstufe Berechnung Biomassemikronetz - Mikronetz Projekt - Rentabilitätsberechnung von Biomassemikronetzen mittels Excel-Berechnungstool S e i t e | 17 ABZ Salzkammergut Lehrplan Schulversuch Land-, Forst-, Energiewirtschaft Energieeffizienz am Landwirtschaftlichen Betrieb - Milchwirtschaft - Urlaub am Bauernhof - Schweinemast - Bodenbearbeitung - Energieeffizienz im Haushalt Dämmstoffe - ökologische Bewertung - Energieverbrauch eines Gebäudes Heizungspumpentausch in der Praxis Kesselservice (Kleinanlage oder Großanlage) Solarkocher Effizienzpumpe Bau eines effizienten Campingkochers (Hobo-Stove) Messung Wassergehalt Hackgut Besuch Nahwärmewerk / Vorstellung einer Nahwärme (Loitelsberger) Solaranlage und Photovoltaik Anlage am ABZ Besuch Wasserkraftwerk Gmunden (EnergieAG) Gemeinsame didaktische Grundsätze: - - - Der praktische Unterricht hat in direktem Zusammenhang mit dem theoretischen Unterricht zu stehen. Der Lehrstoff ist entsprechend dem theoretischen Unterricht auf die Schulstufen aufzuteilen. Die jeweils gültigen Fertigkeitenkataloge sind einzuhalten. Es muss gewährleistet sein, dass jeder Schüler das gesamte Praxisprogramm absolviert. Dies ist durch Führung von Aufzeichnungen nachzuweisen. Sind Voraussetzungen für den praktischen Unterricht an der Schule selbst nicht in ausreichendem Maß vorhanden, so ist der entsprechende Praxisunterricht in geeigneten Praxisbetrieben durchzuführen. Der Unterricht erfolgt in praxisgerechten Gruppengrößen. Die Grundsätze der Unfallverhütung sowie Sicherheitsvorschriften und -vorkehrungen sind genau zu beachten. S e i t e | 18 ABZ Salzkammergut Lehrplan Schulversuch - - Land-, Forst-, Energiewirtschaft Auf typische Arbeitsunfälle ist hinzuweisen. Bei der Vermittlung von Arbeitstechniken und insbesondere bei Arbeitsunterweisungen und Arbeitsanleitungen sind die Grundsätze der Ergonomie zu beachten und mitzuvermitteln. Unfallverhütung und Ergonomie sollen auch in die Aufzeichnungen einfließen. Richtige Arbeitsmethoden und der jeweils neueste Stand der Technik sind zu berücksichtigen. Der praktische EDV-Einsatz ist in den einzelnen Erzeugungsparten zu vermitteln. Kurse können in Blockform im Rahmen der einzelnen Praxisgegenstände durchgeführt werden. In der 11. Schulstufe kann der praktische Unterricht auch in Projektarbeiten einbezogen werden. Der richtige Umgang und die richtigen grundlegenden Überlegungen zum Betrieb einer Anlage mit dem Ziel der Bioenergiegewinnung sollen angeregt und durchführbar sein. Grundkenntnisse in der Technik und Funktionsweise einer Energiegewinnungsanlage sollen verstanden und umgesetzt werden können Die Wirtschaftlichkeit, die Machbarkeit eines Energieprojektes und die Entscheidung mit welchen Energieressourcen eine solches betrieben werden soll, ist den Schülern zu vermitteln und von diesen anzunehmen. In Kleinversuchen sollen die Schülerinnen und Schüler die verschiedensten Projekte durchleben Verschiedenste aktuelle und in der ganzen Vielfalt bestehende Anlagen sollen mit den Schülerinnen und Schülern besucht und das Für und Wieder abgewogen werden. S e i t e | 19 ABZ Salzkammergut