Land- und Forstwirtschaft Schulversuch ABZ Salzkammergut

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Land- und Forstwirtschaft Schulversuch ABZ Salzkammergut
LEHRPLAN
Land- und Forstwirtschaft
Schulversuch
ABZ Salzkammergut
Lehrplan Schulversuch
Land-, Forst-, Energiewirtschaft
Inhalt
Stundentafel .......................................................................................................................................3
Pflanzenbau ........................................................................................................................................4
Praxis Pflanzenbau ..............................................................................................................................5
Energiewirtschaft.............................................................................................................................. 15
Praxis Energiewirtschaft....................................................................................................................17
Praxis Energiewirtschaft....................................................................................................................17
S ei te |2
ABZ Salzkammergut
Lehrplan Schulversuch
Land-, Forst-, Energiewirtschaft
Stundentafel
Land-, Forst- und Energiewirtschaft
Wochenstundenzahl
10.Schulstufe
11.Schulstufe
Summe
Fachtheorie
Pflanzenbau
Nutztierhaltung
Forstwirtschaft
Landtechnik und Energiewirtschaft
5
1
--3
1
5
--1
2
2
10
1
1
5
3
Praktischer Unterricht
Pflanzenbau
Nutztierhaltung
Forstwirtschaft
Landtechnik und Energiewirtschaft
5
0,5
0,5
3
1
5
0,5
0,5
2
2
10
1
1
5
3
Pflichtpraktikum:
S ei te |3
10. Schulstufe 8 Wochen
11. Schulstufe 8 Wochen
ABZ Salzkammergut
Lehrplan Schulversuch
Land-, Forst-, Energiewirtschaft
Pflanzenbau
Gemeinsame Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen:
-
die Aufgaben der Pflanzenproduktion für die Energiewirtschaft differenzieren können
aus den Inhalten und dem Gelernten Betriebszweige gestalten, die in den Bereich der
Energiegewinnung aus erneuerbaren Rohstoffen münden
regionale Energieversorgungsmöglichkeiten andenken und in ihrem späteren Leben in
Kooperationen errichten können
ein Bewusstsein für regionale und nicht globalabhängige Energieformen entwickeln, dabei
aber immer im kritischen Kontext zur Ernährung der Menschheit bleiben.
Lehrstoff:
10. Schulstufe (1 Unterrichtseinheit)
Landwirtschaftliche Biomasseproduktion – Querverweis „Pflanzenbau Landwirtschaft“(Boden, Klima,
Pflanzenanatomie, Fruchtfolge, Pflanzenernährung und Düngung, Dünger, Pflanzenschutz)
Energiepflanzenbau
-
Arten von Energiepflanzen
Sorten, Ansprüche, Pflanztechnik, Nutzungsmöglichkeiten
Steuerung der Erträge, Einflüsse auf die Erträge
Pflegemaßnahmen für Energiepflanzen
Qualitätsbestimmungen
Wirtschaftlichkeit der Energiepflanzen
Ökobilanzierung
Didaktische Grundsätze:
-
Der Unterricht ist sehr praxisnah zu gestalten
Die Schülerinnen und Schüler sind zum aktiven Suchen von Möglichkeiten - Versuche in
Kleinform in ihrem Umfeld zu animieren
Es soll eine aussagekräftige und für die Schülerinnen und Schüler bewusstseinsbildende
Bestandsführung auf einem Praxisbetrieb und/oder am Areal der Schule durchgeführt
werden.
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ABZ Salzkammergut
Lehrplan Schulversuch
Land-, Forst-, Energiewirtschaft
Praxis Pflanzenbau
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler und die Schülerinnen sollen:
-
-
-
erworbenes theoretische Wissen durch den praktischen Unterricht in eine auf die
Berufstätigkeit ausgerichtete, zeitgemäße Form umsetzen
das Erkennungsvermögen schulen, die Beobachtungsgabe für Vorgänge in der Natur und in
der landwirtschaftlichen Produktion gefördert bekommen der Versuchstätigkeit eine
besondere Bedeutung beimessen.
handwerkliches Können, Fertigkeiten und Arbeitstechniken für die künftige Arbeit sowie für
die Werterhaltung und Wertvermehrung von Gebäuden, Maschinen und Geräten vermittelt
bekommen
auf Ordnung, Genauigkeit, Sorgfalt, Selbstständigkeit, Unfall- und Brandverhütung achten
lernen
durch die Vermittlung der in den Fertigkeitenkatalogen angeführten handwerklichen
Fähigkeiten, insbesondere jener, die für die gesetzlich geregelte Anrechnung von Lehrzeiten
gefordert sind, hingeführt werden.
Lehrstoff:
10. Schulstufe und 11. Schulstufe (0,5 Unterrichtseinheiten je Schulstufe)
Landwirtschaftliche Biomasseproduktion – Querverweis „Pflanzenbau Landwirtschaft“(Boden, Klima,
Fruchtfolge, Pflanzenernährung und Düngung, Dünger, Pflanzenschutz)
Energiepflanzenbau
Praktische Übungen in auf der Kulturführung von:
-
Biogasmais
-
Grünmais
-
Miscanthus
-
Hirse
-
Grünschnittgetreide
-
Aktuelle Energiepflanzen
Gemeinsame didaktische Grundsätze:
-
Der praktische Unterricht hat in direktem Zusammenhang mit dem theoretischen Unterricht
zu stehen.
-
Der Lehrstoff ist entsprechend dem theoretischen Unterricht auf die Schulstufen aufzuteilen.
S ei te |5
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Lehrplan Schulversuch
Land-, Forst-, Energiewirtschaft
-
Die jeweils gültigen Fertigkeitenkataloge sind einzuhalten. Es muss gewährleistet sein, dass
jeder Schüler das gesamte Praxisprogramm absolviert. Dies ist durch Führung von
Aufzeichnungen nachzuweisen.
-
Sind Voraussetzungen für den praktischen Unterricht an der Schule selbst nicht in
ausreichendem Maß vorhanden, so ist der entsprechende Praxisunterricht in geeigneten
Praxisbetrieben durchzuführen.
-
Der Unterricht erfolgt in praxisgerechten Gruppengrößen.
-
Die Grundsätze der Unfallverhütung sowie Sicherheitsvorschriften und -vorkehrungen sind
genau zu beachten.
-
Auf typische Arbeitsunfälle ist hinzuweisen.
-
Bei der Vermittlung von Arbeitstechniken und insbesondere bei Arbeitsunterweisungen und
Arbeitsanleitungen sind die Grundsätze der Ergonomie zu beachten und mitzuvermitteln.
-
Unfallverhütung und Ergonomie sollen auch in die Aufzeichnungen einfließen.
-
Richtige Arbeitsmethoden und der jeweils neueste Stand der Technik sind zu berücksichtigen.
Der praktische EDV-Einsatz ist in den einzelnen Erzeugungsparten zu vermitteln.
-
Kurse können in Blockform im Rahmen der einzelnen Praxisgegenstände durchgeführt
werden.
-
In der 11. Schulstufe kann der praktische Unterricht auch in Projektarbeiten einbezogen
werden.
-
Es soll eine aussagekräftige und für die Schülerinnen und Schüler bewusstseinsbildende
Bestandsführung auf regionalen Praxisbetrieben und/oder am Areal der Schule durchgeführt
werden.
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Lehrplan Schulversuch
Land-, Forst-, Energiewirtschaft
Tierhaltung
Gemeinsame Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler und die Schülerin sollen
-
Wissen über Tierhaltung in neuen Bereichen der landwirtschaftlichen Produktion erfahren
und kennenlernen
Einkommenschancen für Betriebe erkennen, welche ihre Produktion nicht in Gunstlagen
haben
erkennen, dass sich Flächenbegrenzung und Wertschöpfung im landwirtschaftlichen Betrieb
nicht widersprüchlich gesehen werden müssen
Absatz und Erzeugungssparten öffnen können, die am Lebensmittelsektor bisher weniger
Bedeutung hatten
Lehrstoff:
11. Schulstufe (1 Unterrichtseinheit)
Schafhaltung
Züchtung
Rassen, Leistungsprüfung
Fütterung
Mutterschafe
Lämmer
Milchschaf
Lämmermast
Produktionszweige
Ziegenhaltung
Züchtung
Rassen, Leistungsprüfung
Fütterung
Milchziege
Fleischziege
Produktionszweige
Pferdehaltung
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Lehrplan Schulversuch
Land-, Forst-, Energiewirtschaft
Züchtung
Rassen, Leistungsprüfung
Fütterung
Stute
Fohlen
Sportpferd
Arbeitspferd
Produktionszweige
Alternativen in der Tierhaltung
Didaktische Grundsätze:
-
Das Bearbeiten von Alternativen in der Tierhaltung hat im Unterricht Raum zu haben und in
der Denkweise der Schüler sich zu festigen.
Nahrungsnachfrage und Trends in der Ernährung stellen Chancen in der Landwirtschaft dar
und müssen in der Ausbildung sowohl praktisch als auch theoretisch gefestigt werden.
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Lehrplan Schulversuch
Land-, Forst-, Energiewirtschaft
Praxis Tierhaltung
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler und die Schülerinnen sollen:
-
-
-
erworbenes theoretische Wissen durch den praktischen Unterricht in eine auf die
Berufstätigkeit ausgerichtete, zeitgemäße Form umsetzen
das Erkennungsvermögen schulen, die Beobachtungsgabe für Vorgänge in der Natur und in
der landwirtschaftlichen Produktion gefördert bekommen der Versuchstätigkeit eine
besondere Bedeutung beimessen.
handwerkliches Können, Fertigkeiten und Arbeitstechniken für die künftige Arbeit sowie für
die Werterhaltung und Wertvermehrung von Gebäuden, Maschinen und Geräten vermittelt
bekommen
auf Ordnung, Genauigkeit, Sorgfalt, Selbstständigkeit, Unfall- und Brandverhütung achten
lernen
durch die Vermittlung der in den Fertigkeitenkatalogen angeführten handwerklichen
Fähigkeiten, insbesondere jener, die für die gesetzlich geregelte Anrechnung von Lehrzeiten
gefordert sind, hingeführt werden.
Lehrstoff:
10. Schulstufe (0,5 Unterrichtseinheiten)
Milchverarbeitung
Schafmilch
Ziegenmilch
Rationsberechnung für Schafe
Rationsberechnung für Ziegen
Fleischverarbeitung Schaf
Fleischverarbeitung Ziege
Exkursionen zu Schaf- und Ziegenbetrieben
11. Schulstufe (0,5 Unterrichtseinheiten)
Klauenpflege
Schaf
Ziege
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ABZ Salzkammergut
Lehrplan Schulversuch
Land-, Forst-, Energiewirtschaft
Parasitenbekämpfung
Schaf
Ziege
Pferd
Hufpflege
Horsemanship
Gemeinsame didaktische Grundsätze:
-
-
-
-
Der praktische Unterricht hat in direktem Zusammenhang mit dem theoretischen Unterricht
zu stehen.
Der Lehrstoff ist entsprechend dem theoretischen Unterricht auf die Schulstufen aufzuteilen.
Die jeweils gültigen Fertigkeitenkataloge sind einzuhalten. Es muss gewährleistet sein, dass
jeder Schüler das gesamte Praxisprogramm absolviert. Dies ist durch Führung von
Aufzeichnungen nachzuweisen.
Sind Voraussetzungen für den praktischen Unterricht an der Schule selbst nicht in
ausreichendem Maß vorhanden, so ist der entsprechende Praxisunterricht in geeigneten
Praxisbetrieben durchzuführen.
Der Unterricht erfolgt in praxisgerechten Gruppengrößen.
Die Grundsätze der Unfallverhütung sowie Sicherheitsvorschriften und -vorkehrungen sind
genau zu beachten.
Auf typische Arbeitsunfälle ist hinzuweisen.
Bei der Vermittlung von Arbeitstechniken und insbesondere bei Arbeitsunterweisungen und
Arbeitsanleitungen sind die Grundsätze der Ergonomie zu beachten und mitzuvermitteln.
Unfallverhütung und Ergonomie sollen auch in die Aufzeichnungen einfließen.
Richtige Arbeitsmethoden und der jeweils neueste Stand der Technik sind zu
berücksichtigen. Der praktische EDV-Einsatz ist in den einzelnen Erzeugungsparten zu
vermitteln.
Kurse können in Blockform im Rahmen der einzelnen Praxisgegenstände durchgeführt
werden.
In der 11. Schulstufe kann der praktische Unterricht auch in Projektarbeiten einbezogen
werden.
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ABZ Salzkammergut
Lehrplan Schulversuch
Land-, Forst-, Energiewirtschaft
Forstwirtschaft
Gemeinsame Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler und die Schülerin sollen:
-
Die forstwirtschaftliche Ausbildung mit dem Hintergrund sehen lernen Verantwortung für die
Region, den Lebensraum und weitgefasst für Klima und Umwelt zu tragen
Biodiversität und Zusammenhänge im Lebensraum Wald erleben und beobachten lernen
Marktwirtschaftliche Belange in der Forstwirtschaft erkennen und auf diese reagieren
können
Alle Bereiche der Forstwirtschaft erlernen können mit dem Ziel die Forstwirschaft zu einem
Produktionszweig ausbauen zu können
Lehrstoff:
10. Schulstufe (3 Unterrichtseinheiten)
Forstbotanik – spezielle
Aufforstungsmethoden
Dickungspflege
Auslesedurchforstung
Lichtwuchsdurchforstung
Astung
Laubholzbewirtschaftung
Betriebs- und Hiebsformen
Bestandesumwandlung
Forstschutz:
Schäden durch die belebte Umwelt
Pilze
Borkenkäfer
Ausformung und Klassifizierung:
Nadelholz, Güteklassen
Industrieholz, Schwachholzsortiment
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ABZ Salzkammergut
Lehrplan Schulversuch
Land-, Forst-, Energiewirtschaft
Laubholzausformung Grundbegriffe
Arbeitstechnik:
Schwachholzernte
Starkholznutzung
Rückegassen und Seilzuggassen
Unfallverhütung
Seiltechnik, Kippmast (FAST Ort)
11. Schulstufe (2 Unterrichtseinheiten)
Arbeitstechnik Sonderfälle
Laubholzfällung
Grundlagen
Ausformung und Klassifizierung Laubholz
Betriebswirtschaft
Grundbegriffe
Betriebserhebung
Bestandeserhebung
Forstliche Kalkulation
Förderung
Forstrecht
Internes Blockseminar
Didaktische Grundsätze:
-
Im Unterricht ist immer auf Unfallgefahr und Risken im Forstbetrieb hinzuweisen
Die Möglichkeit der Einkommenserwirtschaftung durch fachgerechte Bestandsführung und
regelmäßige Kontrolle auf Schädlingsbefall im Waldbestand ist besonders hinzuweisen.
Kooperationsmöglichkeiten und überbetrieblicher Einsatz von Ressourcen ist im Unterricht
zu behandeln und für das Führen eines Forstbetriebes als unumgänglich darzustellen.
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ABZ Salzkammergut
Lehrplan Schulversuch
Land-, Forst-, Energiewirtschaft
Praxis Forstwirtschaft
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler und die Schülerinnen sollen:
-
-
-
erworbenes theoretische Wissen durch den praktischen Unterricht in eine auf die
Berufstätigkeit ausgerichtete, zeitgemäße Form umsetzen
das Erkennungsvermögen schulen, die Beobachtungsgabe für Vorgänge in der Natur und in
der landwirtschaftlichen Produktion gefördert bekommen der Versuchstätigkeit eine
besondere Bedeutung beimessen.
handwerkliches Können, Fertigkeiten und Arbeitstechniken für die künftige Arbeit sowie für
die Werterhaltung und Wertvermehrung von Gebäuden, Maschinen und Geräten vermittelt
bekommen
auf Ordnung, Genauigkeit, Sorgfalt, Selbstständigkeit, Unfall- und Brandverhütung achten
lernen
durch die Vermittlung der in den Fertigkeitenkatalogen angeführten handwerklichen
Fähigkeiten, insbesondere jener, die für die gesetzlich geregelte Anrechnung von Lehrzeiten
gefordert sind, hingeführt werden .
Lehrstoff:
10. Schulstufe (3 Unterrichtseinheiten)
Dickungspflege
Auszeige
Z-Stammauszeige
Arbeitstechniken in der Durchforstung
Schwingentastung
Bringungsmethoden im Schwachholz
Starkholzfällung
Trennschnitttechnik
Bringung im Starkholz
Unfallverhütung
Waldbodengüte – Waldtypen
Ausformung – Bestimmen der Güteklassen
Holzmessen
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Lehrplan Schulversuch
Land-, Forst-, Energiewirtschaft
10. Schulstufe (2Unterrichtseinheiten)
Starkholzfällung
Fällen von Sonderfällen
Bestandserhebung
Bestimmung der Bodengüte
Forstliche Kalkulation im Schwach- und Starkholz
Harvestertechnik
Didaktische Grundsätze:
-
-
-
-
Der praktische Unterricht hat in direktem Zusammenhang mit dem theoretischen Unterricht
zu stehen.
Der Lehrstoff ist entsprechend dem theoretischen Unterricht auf die Schulstufen aufzuteilen.
Die jeweils gültigen Fertigkeitenkataloge sind einzuhalten. Es muss gewährleistet sein, dass
jeder Schüler das gesamte Praxisprogramm absolviert. Dies ist durch Führung von
Aufzeichnungen nachzuweisen.
Sind Voraussetzungen für den praktischen Unterricht an der Schule selbst nicht in
ausreichendem Maß vorhanden, so ist der entsprechende Praxisunterricht in geeigneten
Praxisbetrieben durchzuführen.
Der Unterricht erfolgt in praxisgerechten Gruppengrößen.
Die Grundsätze der Unfallverhütung sowie Sicherheitsvorschriften und -vorkehrungen sind
genau zu beachten.
Auf typische Arbeitsunfälle ist hinzuweisen.
Bei der Vermittlung von Arbeitstechniken und insbesondere bei Arbeitsunterweisungen und
Arbeitsanleitungen sind die Grundsätze der Ergonomie zu beachten und mitzuvermitteln.
Unfallverhütung und Ergonomie sollen auch in die Aufzeichnungen einfließen.
Richtige Arbeitsmethoden und der jeweils neueste Stand der Technik sind zu
berücksichtigen. Der praktische EDV-Einsatz ist in den einzelnen Erzeugungsparten zu
vermitteln.
Kurse können in Blockform im Rahmen der einzelnen Praxisgegenstände durchgeführt
werden.
In der 11. Schulstufe kann der praktische Unterricht auch in Projektarbeiten einbezogen
werden.
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ABZ Salzkammergut
Lehrplan Schulversuch
Land-, Forst-, Energiewirtschaft
Landtechnik und Energiewirtschaft
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen:
-
einen praxisorientierten Unterricht mit globalen und regionalen Zusammenhängen erleben,
-
in ihrem eigenen Verhalten bezüglich Energieverbrauch und Energienutzung sowie der
dazugehörigen technischen Anforderungen zu einem ressourcensparenden Bewusstsein
hingeführt werden
-
den Einsatz alternativer Energieformen im eigenen Lebensbereich durch die Vertiefung im
Fach als selbstverständlich erachten
-
Projekte zum Thema im Schulbereich und auch außerhalb der Schule umsetzen und
publizieren
Landtechnik:
Lehrstoff:
10. Schulstufe und 11. Schulstufe
Biomassebereitstellung
Ernte
-
Ernteverfahren und Systeme, Ernteketten – Querverweis „Landtechnik“ LW FacharbeiterIn
Aufbereitung
-
Grundstoffe, Sortimente, Normen
Trocknung
Konservierung
Reinigung und Sortierung – Qualitätsmanagement
Logistik und Lagerung
-
Grundlagen
Transport und rechtliche Grundlagen
Übergabe und Verrechnung
Lagerarten
Logistik und Lagerung – ökonomische Bewertung
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ABZ Salzkammergut
Lehrplan Schulversuch
Land-, Forst-, Energiewirtschaft
Energiewirtschaft:
Lehrstoff:
10. Schulstufe und 11. Schulstufe
Energie
-
Definition, Begriffe, Kennzahlen, Zusammenhang Klima- Energie
Energiewirtschaftliche Entwicklung
Energiesparen, ökologischer Fußabdruck
Bioenergie
-
Bioenergierecht
Ressourcen
Windenergie
Solarenergie (Arten, Grundlagen, Maßeinheiten, Technik)
Landwirtschaftliche Biomasseproduktion – Querverweis „Pflanzenbau“
Forstliche Biomasseproduktion – Querverweis „Forstwirtschaft“
Anlagentechnik:
Energietechnik
-
Definition, Grundbegriffe
Brennstoffeigenschaften
Verbrennung - technische Grundbegriffe
Asche
Technik
– Querverweis „Landtechnik“ (Wärmetechnik, Strömungstechnik, Heizungstechnik, Mechanik,
Elektrotechnik, Messtechnik, Regelungstechnik)
Anlagentechnik:
-
Feuertechnologie
Regelungskonzepte
Emission
Wärmerückgewinnung, Rauchgaskondensation
Brennstofftrocknung
Wärmemengenmessung(Übergabestation)
Technologie zur Stromerzeugung
Normen und Richtlinien (Netze, Heizungsanlagen)
Betrieb von Biomasseanlagen
Biogasproduktion
Biogene Treibstoffe
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ABZ Salzkammergut
Lehrplan Schulversuch
Land-, Forst-, Energiewirtschaft
Didaktische Grundsätze:
Bioenergie als eine Zukunft in der Wertschöpfungskette in der Landwirtschaft ist dem Schüler/der
Schülerin klar darzustellen.
Entscheidungshilfen durch Wirtschaftlichkeitsvergleiche sind in der Ausbildung darzustellen.
Die technische Entwicklung, die Umsetzbarkeit der Inhalte im weiteren Lebensbereich und
Arbeitsbereich der Menschen ist zu beachten.
Der Gedanke der Klimaverantwortlichkeit, der Ressourceneinsparung und der Nachhaltigkeit muss in
dieser Ausbildung nicht nur angedacht sondern bis zur Umsetzung gebracht werden
Praxis Landtechnik und Energiewirtschaft
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler und die Schülerin sollen:
-
-
-
erworbenes theoretische Wissen durch den praktischen Unterricht in eine auf die
Berufstätigkeit ausgerichtete, zeitgemäße Form umsetzen
das Erkennungsvermögen schulen, die Beobachtungsgabe für Vorgänge in der Natur und in der
landwirtschaftlichen Produktion gefördert bekommen der Versuchstätigkeit eine besondere
Bedeutung beimessen.
handwerkliches Können, Fertigkeiten und Arbeitstechniken für die künftige Arbeit sowie für
die Werterhaltung und Wertvermehrung von Gebäuden, Maschinen und Geräten vermittelt
bekommen
auf Ordnung, Genauigkeit, Sorgfalt, Selbstständigkeit, Unfall- und Brandverhütung achten
lernen
durch die Vermittlung der in den Fertigkeitenkatalogen angeführten handwerklichen
Fähigkeiten, insbesondere jener, die für die gesetzlich geregelte Anrechnung von Lehrzeiten
gefordert sind, hingeführt werden.
Lehrstoff:
10. Schulstufe und 11. Schulstufe
Berechnung Biomassemikronetz
- Mikronetz Projekt
- Rentabilitätsberechnung von Biomassemikronetzen mittels Excel-Berechnungstool
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ABZ Salzkammergut
Lehrplan Schulversuch
Land-, Forst-, Energiewirtschaft
Energieeffizienz am Landwirtschaftlichen Betrieb
- Milchwirtschaft
- Urlaub am Bauernhof
- Schweinemast
- Bodenbearbeitung
- Energieeffizienz im Haushalt
Dämmstoffe
- ökologische Bewertung
- Energieverbrauch eines Gebäudes
Heizungspumpentausch in der Praxis
Kesselservice (Kleinanlage oder Großanlage)
Solarkocher
Effizienzpumpe
Bau eines effizienten Campingkochers (Hobo-Stove)
Messung Wassergehalt Hackgut
Besuch Nahwärmewerk / Vorstellung einer Nahwärme (Loitelsberger)
Solaranlage und Photovoltaik Anlage am ABZ
Besuch Wasserkraftwerk Gmunden (EnergieAG)
Gemeinsame didaktische Grundsätze:
-
-
-
Der praktische Unterricht hat in direktem Zusammenhang mit dem theoretischen Unterricht zu
stehen.
Der Lehrstoff ist entsprechend dem theoretischen Unterricht auf die Schulstufen aufzuteilen.
Die jeweils gültigen Fertigkeitenkataloge sind einzuhalten. Es muss gewährleistet sein, dass
jeder Schüler das gesamte Praxisprogramm absolviert. Dies ist durch Führung von
Aufzeichnungen nachzuweisen.
Sind Voraussetzungen für den praktischen Unterricht an der Schule selbst nicht in
ausreichendem Maß vorhanden, so ist der entsprechende Praxisunterricht in geeigneten
Praxisbetrieben durchzuführen.
Der Unterricht erfolgt in praxisgerechten Gruppengrößen.
Die Grundsätze der Unfallverhütung sowie Sicherheitsvorschriften und -vorkehrungen sind
genau zu beachten.
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ABZ Salzkammergut
Lehrplan Schulversuch
-
-
Land-, Forst-, Energiewirtschaft
Auf typische Arbeitsunfälle ist hinzuweisen.
Bei der Vermittlung von Arbeitstechniken und insbesondere bei Arbeitsunterweisungen und
Arbeitsanleitungen sind die Grundsätze der Ergonomie zu beachten und mitzuvermitteln.
Unfallverhütung und Ergonomie sollen auch in die Aufzeichnungen einfließen.
Richtige Arbeitsmethoden und der jeweils neueste Stand der Technik sind zu berücksichtigen.
Der praktische EDV-Einsatz ist in den einzelnen Erzeugungsparten zu vermitteln.
Kurse können in Blockform im Rahmen der einzelnen Praxisgegenstände durchgeführt werden.
In der 11. Schulstufe kann der praktische Unterricht auch in Projektarbeiten einbezogen
werden.
Der richtige Umgang und die richtigen grundlegenden Überlegungen zum Betrieb einer Anlage
mit dem Ziel der Bioenergiegewinnung sollen angeregt und durchführbar sein.
Grundkenntnisse in der Technik und Funktionsweise einer Energiegewinnungsanlage sollen
verstanden und umgesetzt werden können
Die Wirtschaftlichkeit, die Machbarkeit eines Energieprojektes und die Entscheidung mit
welchen Energieressourcen eine solches betrieben werden soll, ist den Schülern zu vermitteln
und von diesen anzunehmen.
In Kleinversuchen sollen die Schülerinnen und Schüler die verschiedensten Projekte
durchleben
Verschiedenste aktuelle und in der ganzen Vielfalt bestehende Anlagen sollen mit den
Schülerinnen und Schülern besucht und das Für und Wieder abgewogen werden.
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ABZ Salzkammergut