gutachten zur erteilung eines nachtrags zur abe

Transcription

gutachten zur erteilung eines nachtrags zur abe
TÜV AUTOMOTIVE GMBH
TÜV SÜD Gruppe
Ridlerstraße 57
D - 80339 München
www.tuev-sued.de/rtc
Seite: 1 von 3
GUTACHTEN ZUR ERTEILUNG EINES NACHTRAGS ZUR
ABE 45176
366-0875-01-MURD/N6
Antragsteller:
Borbet GmbH
59969 Hallenberg-Hesborn
Art:
Sonderrad 7 J X 17 H2
Typ:
VO 045
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45176
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
I.
Übersicht
Ausführung
I.1.
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
Kennzeichnung
Zentrierring
VO 045
ohne
Lochkreis
(mm) /
-zahl
Mitten Einloch
preß(mm) tiefe
(mm)
100/5 57,08
zul.
Radlast
(kg)
38
580
zul.
Abroll
umf.
(mm)
gültig
ab
Fertig.
Datum
1935
11/01
Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller
:Borbet GmbH
59969 Hallenberg-Hesborn
Hersteller
: Borbet GmbH
59969 Hallenberg-Hesborn
Handelsmarke
: VOTEX
Korrosionsschutz
: Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades
: ca. kg
I.2.
Radanschluß
siehe Anlage
I.3.
Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung :
: Außenseite
: Innenseite
Hersteller
: --
: BORBET
Radtyp
: --
: VO 045
Radgröße
: --
: 7 J X 17 H2
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0875-01-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45176
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 17 H2
Antragsteller: Borbet GmbH
Radtyp: VO 045
Stand: 07.11.2005
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 3
Typzeichen
: KBA 45176
: --
Einpreßtiefe
: --
: ET38
Herstellungsdatum
: --
: Fertigungswoche und -jahr
z.B. 11.01
Herkunftsmerkmal
: --
: Germany
Japan. Prüfwertzeichen
: --
: JWL
Weitere Kennzeichnung
: --
: AlSi9Mgwa
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.
Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.
Sonderradprüfung
II.1.
Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
II.2.
Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3.
Festigkeitsprüfung:
III.
Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.
Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.
Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 ((Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit) Ausgabe 05.2000 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV.
Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0875-01-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45176
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 17 H2
Antragsteller: Borbet GmbH
Radtyp: VO 045
Stand: 07.11.2005
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 3
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
V.
Unterlagen und Anlagen:
Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt:
Anl
age
1
2
3
4
Hersteller
Ausführung
AUDI
SEAT
SKODA
VOLKSWAGEN
V.2.
ET
erstellt am
38
38
38
38
07.11.2005
07.11.2005
07.11.2005
07.11.2005
Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
Schulz
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
München, 07.11.2005
SZ
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Allg.
Hinweise
liegt bei
liegt bei
liegt bei
liegt bei
Gutachten 366-0875-01-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45176
ANLAGE: Allgemeine Hinweise
Hersteller: Borbet GmbH
Radtyp: VO 045
Stand: 07.11.2005
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 1
Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.
Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
TÜV AUTOMOTIVE GMBH x UNTERNEHMENSGRUPPE TÜV SÜDDEUTSCHLAND x RIDLERSTRAßE 57 x 80339 MÜNCHEN
Gutachten 366-0875-01-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45176
ANLAGE: 1 AUDI
Hersteller: Borbet GmbH
Radtyp: VO 045
Stand: 07.11.2005
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 2
Fahrzeughersteller
: AUDI
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 7 J X 17 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 100/5
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
VO 045
Kennzeichnung
Zentrierring
ohne
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
57,08
zul.
Radlast
(kg)
580
zul.
Abroll
umf.
(mm)
1935
gültig
ab
Fertig
datum
11/01
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: AUDI
Befestigungsteile
: Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27,5 mm, Durchm. 26 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:
AUDI A3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*98/14*0042*..
66 - 132 205/50R17 89
8L
215/45R17 87
225/45R17
225/45R17 90
225/45R17 90
8L
e1*95/54*0042*..,
e1*98/14*0042*..
66 - 132 205/50R17 89
215/45R17 87
225/45R17 90
225/45R17 90
Auflagen zu Reifen
11A; 24J; 24M; 367
11A; 24M
AF4
11A; 24J; 24M
VEN
11A; 24M; 367
11A; 24M; 367
11A; 24J; 24M; 367
VEN; 11A; 367
Auflagen
ab e1*98/14*0042*14;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74D
nur bis
e1*98/14*0042*13;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74D
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im
Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw.
der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0875-01-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45176
ANLAGE: 1 AUDI
Hersteller: Borbet GmbH
Radtyp: VO 045
Stand: 07.11.2005
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 2
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
24J) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.
Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
Radabdeckung ausreichend ist.
24M) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.
Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
Radabdeckung ausreichend ist.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile verwendet werden.
AF4) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn der Reifen 225/45R17 auf dem
Rad 7Jx17 ET 38 in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom
Fahrzeughersteller freigegeben ist.
VEN) Bei Fahrzeugen mit GTI-Fahrwerk, serienmäßigen Sportfahrwerk mit einer Tieferlegung von 20 mm oder
geänderte Federn mit einer Tieferlegung von mindestens 20 mm ist die Radabdeckung ausreichend.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0875-01-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45176
ANLAGE: 2 SEAT
Hersteller: Borbet GmbH
Radtyp: VO 045
Stand: 07.11.2005
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 3
Fahrzeughersteller
: SEAT
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 7 J X 17 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 100/5
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
VO 045
Kennzeichnung
Zentrierring
ohne
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
57,08
zul.
Radlast
(kg)
580
zul.
Abroll
umf.
(mm)
1935
gültig
ab
Fertig
datum
11/01
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: SEAT
Befestigungsteile
: Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27,5 mm, Durchm. 26 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:
SEAT IBIZA,CORDOBA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
e9*98/14*0041*..
47 - 74 205/40R17 80 5DA
6L
47 - 132 205/40R17 84
215/35R17 83W 11A; 24J; 24M
Verkaufsbezeichnung:
SEAT TOLEDO/LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e9*97/27*0026*..,
50 - 132 205/50R17-89
1M
e9*98/14*0026*..
215/45R17 87
225/45R17
225/45R17-90
1M
e9*98/14*0026*..
110 - 150 205/50R17 89
215/45R17 87
225/45R17
Auflagen zu Reifen
11A; 22B; 24J; 24M; 367
11A; 22B; 24J; 24M
AF4; 51G
SC6; 11A
11A; 367
51G
Auflagen
IBIZA; CORDOBA;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74D
Auflagen
Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74D
Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74D
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im
Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0875-01-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45176
ANLAGE: 2 SEAT
Hersteller: Borbet GmbH
Radtyp: VO 045
Stand: 07.11.2005
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 3
der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24J) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.
Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
Radabdeckung ausreichend ist.
24M) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.
Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
Radabdeckung ausreichend ist.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EGGenehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der Loadindex,
das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die
Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu
beachten.
5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 900kg.
71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0875-01-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45176
ANLAGE: 2 SEAT
Hersteller: Borbet GmbH
Radtyp: VO 045
Stand: 07.11.2005
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 3
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile verwendet werden.
AF4) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn der Reifen 225/45R17 auf dem
Rad 7Jx17 ET 38 in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom
Fahrzeughersteller freigegeben ist.
SC6) An den vorderen und hinteren Radhäusern ist die ausreichende Radabdeckung durch geeignete
Maßnahmen wieder herzustellen, bei Fahrzeugen mit GTI-Fahrwerk, serienmäßigen Sportfahrwerk mit
einer Tieferlegung von 20 mm oder geänderten Federn bei einer Tieferlegung von mindestens 20 mm ist
die Radabdeckung ausreichend. Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten
bzw. der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich eine ausreichende Freigängigkeit
herzustellen.Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im
Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0875-01-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45176
ANLAGE: 3 SKODA
Hersteller: Borbet GmbH
Radtyp: VO 045
Stand: 07.11.2005
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 3
Fahrzeughersteller
: SKODA
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 7 J X 17 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 100/5
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
VO 045
Kennzeichnung
Zentrierring
ohne
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
57,08
zul.
Radlast
(kg)
580
zul.
Abroll
umf.
(mm)
1935
gültig
ab
Fertig
datum
11/01
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: SKODA
Befestigungsteile
: Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27,5 mm, Durchm. 26 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:
FABIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e11*98/14*0123*..
37 - 85
6Y
37 - 96
6Y
e11*98/14*0123*..
44 - 85
Reifen
205/40R17 80
205/40R17 84
Auflagen zu Reifen
11A; 24M
11A; 24M
205/40R17 80
Verkaufsbezeichnung:
SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e11*95/54*0066*..
44 - 88 215/45R17 87
1U
44 - 110 205/50R17 89
44 - 132 215/45R17 87W
225/45R17 90
132
205/50R17
Auflagen
Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74D
Kombi; Stufenheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74D
Auflagen zu Reifen
Auflagen
nicht für
11A; 22F; 24J; 24M; 367 gepanzerte Fz;
Kombi; Limousine;
11A; 22F; 24J; 24M; 367 Allradantrieb;
51G
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74D
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im
Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0875-01-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45176
ANLAGE: 3 SKODA
Hersteller: Borbet GmbH
Radtyp: VO 045
Stand: 07.11.2005
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 3
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw.
der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24J) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.
Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
Radabdeckung ausreichend ist.
24M) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.
Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
Radabdeckung ausreichend ist.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EGGenehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der Loadindex,
das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die
Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu
beachten.
71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0875-01-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45176
ANLAGE: 3 SKODA
Hersteller: Borbet GmbH
Radtyp: VO 045
Stand: 07.11.2005
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 3
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile verwendet werden.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0875-01-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45176
ANLAGE: 4 VW
Hersteller: Borbet GmbH
Radtyp: VO 045
Stand: 07.11.2005
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 3
Fahrzeughersteller
: VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 7 J X 17 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 100/5
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
VO 045
Kennzeichnung
Zentrierring
ohne
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
57,08
zul.
Radlast
(kg)
580
zul.
Abroll
umf.
(mm)
1935
gültig
ab
Fertig
datum
11/01
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: VOLKSWAGEN
Befestigungsteile
: Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27,5 mm, Durchm. 26 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:
FOX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
e1*2001/116*0301*..
5Z
kW
40 - 55
Reifen
205/40R17 80
Auflagen zu Reifen
11A; 24J; 24M
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74D
Verkaufsbezeichnung:
GOLF / BORA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e1*2001/116*0071*.., 50 - 92
1J
Reifen
215/45R17 87
Auflagen zu Reifen
11A; 24J; 24M
Auflagen
GOLF;
e1*96/79*0071*..,
e1*98/14*0071*..
50 - 125 215/45R17 87W 11A; 24J; 24M
50 - 150 205/50R17 89 11A; 24J; 24M
205/50R17 89
225/45R17
225/45R17 90
AF4
AF4
VEF; 11A
BORA(Limousine);
GOLF VARIANT;
BORA
VARIANT;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74D
Verkaufsbezeichnung:
NEW BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*97/27*0106*..,
55 - 110 205/50R17 89
9C
e1*98/14*0106*..
205/50R17 89
215/45R17 87
55 - 125 225/45R17
225/45R17 90
Auflagen zu Reifen
11A; 22B; 24J; 24M
AF4
11A; 24J; 24M
AF4; 51G
VEF; 11A
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74D
Verkaufsbezeichnung:
NEW BEETLE CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2001/116*0205*. 55 - 110 205/50R17 89
1Y
205/50R17 89
215/45R17 87
225/45R17
225/45R17 90
Auflagen zu Reifen
11A; 22B; 24J; 24M
AF4
11A; 24J; 24M
AF4; 51G
VEF; 11A
Auflagen
Cabrio;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74D
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0875-01-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45176
ANLAGE: 4 VW
Hersteller: Borbet GmbH
Radtyp: VO 045
Stand: 07.11.2005
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 3
Verkaufsbezeichnung:
VW POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e1*2001/116*0174*.., 40 - 55
9N
Reifen
205/40R17 80
Auflagen zu Reifen
VET; 5DA
Auflagen
nicht Polo-Fun;
e1*98/14*0174*...
40 - 74 215/35R17 83 VEO
40 - 110 205/40R17 84 VEO
215/35R17 83W VEO
Stufenheck;
Schrägheck;
Steilheck;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74D
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im
Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw.
der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24J) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.
Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
Radabdeckung ausreichend ist.
24M) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0875-01-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45176
ANLAGE: 4 VW
Hersteller: Borbet GmbH
Radtyp: VO 045
Stand: 07.11.2005
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 3
Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
Radabdeckung ausreichend ist.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EGGenehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der Loadindex,
das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die
Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu
beachten.
5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 900kg.
71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile verwendet werden.
AF4) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn der Reifen 225/45R17 auf dem
Rad 7Jx17 ET 38 in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom
Fahrzeughersteller freigegeben ist.
VEF) An den vorderen und hinteren Radhäusern ist die ausreichende Radabdeckung durch geeignete
Maßnahmen wieder herzustellen, bei Fahrzeugen mit GTI-Fahrwerk, serienmäßigen Sportfahrwerk mit
einer Tieferlegung von 20 mm oder geänderten Federn bei einer Tieferlegung von mindestens 20 mm ist
die Radabdeckung ausreichend. Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/ReifenKombination herzustellen.
VEO) An den vorderen und hinteren Radhäusern ist, sofern die Kotflügelverbreiterungen der Fa. Votex KBA-Nr.
38716 Typ: 6Q0 071 680 nicht vorhanden sind, die ausreichende Radabdeckung durch geeignete
Maßnahmen herzustellen.Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch
einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO
unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und
FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog
zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
VET) An den vorderen und hinteren Radhäusern ist, sofern die Kotflügelverbreiterungen der Fa. Votex KBA-Nr.
38716 Typ: 6Q0 071 680 nicht vorhanden sind, die ausreichende Radabdeckung durch geeignete
Maßnahmen herzustellen.Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch
einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO
unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und
FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog
zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
TÜV AUTOMOTIVE GMBH
TÜV SÜD GRUPPE
Westendstraße 199
D-80686 München
Nachweis über die Erlaubnis / die Genehmigung / das Teilegutachten
gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
Für: Leichtmetallrad
Typ: VO 045
des Herstellers / Importeurs: Borbet GmbH 59969 Hallenberg-Hesborn
liegt ein Teilegutachten über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau der Techn. Prüfstelle
TÜV Automotive GmbH, Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland vor.
Bericht-Nr.: 366-0875-01-MURD/N6 Datum: 07.11.2005
Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
Fahrzeughersteller:
,
Fahrzeugtyp:
,
Fahrzeug-Ident-Nr.:
ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
wurden berücksichtigt.
Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich / nicht vorgeschrieben aber möglich *)
Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.:
Ort u. Datum der Abnahme:
Unterschrift u. Name
a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.
Daten für den Fahrzeugbrief
1 Fahrzeugund Aufbauart
5 Antriebsart
6
8 Hubraum ccm3
7 Leistung
9
Nutz- oder
Aufliegelast kg
Maße über
alles mm
Länge
17
vorn
21
mitte und hinten
22
oder vorn
28
hinten
18 Zahl der Achsen
vorn
26
Höhe
mitten
Räder und/oder
Gleisketten
20
23
15
Zul. Gesamtgewicht kg
Breite
14 Leergewicht kg
16 Zul. Achslast
12
Rauminhalt des
Tanks m3
Sitzplätze einschl.
Führerpl. u. Nots.
10
11 Steh-/Liegeplätze
13
Höchstgeschwindigkeit km/h
19
davon angetriebene Achsen
mitten und hinten
Überdruck am
Bremsanschluß
Anhängerkupplung
DIN 740..-Form und Größe
Anhängelast kg bei
Anhänger mit Bremse
30 Standgeräusch dB (A)
24
Einleitungsbremse
Zweileitungsbremse
Anhängerkuppl.
Prüfzeichen
bei Anhänger
ohne Bremse
Fahrgeräusch dB (A)
25
27
29
31
33 Bemerkungen
Die im vorliegenden Fz-Brief in Spalte , Fz-Schein *) unter Ziffer
und Ziffer 33, Zeile
beschriebenen Angaben müssen entsprechend im Fz-Brief gestrichen werden.
*) Nichtzutreffendes bitte streichen
Zusatzinformation
Radtyp
Hersteller
Stand
:VO 045
:Borbet GmbH
:07.11.2005
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 1
Zu Auflage SC6:
Die Verwendung folgender Reifenfabrikate wurde geprüft, die Freigängigkeit und Radabdeckung sind
hierbei ausreichend:
Hersteller:
B. F. GOODRICH
BRIDGESTONE
MICHELIN
DUNLOP
Typ:
Profiler G
RE040
PILOT SPORT, Pilot Alpin
SP Sport 8080E
Bei Verwendung der o.g. Reifenfabrikate ist die Radabdeckung der Rad/Reifen-Kombination
ausreichend.
Zu Auflage VEF:
Die Verwendung folgender Reifenfabrikate wurde geprüft, die Freigängigkeit und Radabdeckung sind
hierbei ausreichend:
Hersteller:
B. F. GOODRICH
BRIDGESTONE
MICHELIN
DUNLOP
Typ:
Profiler G
RE040
PILOT SPORT, Pilot Alpin
SP Sport 8080E
Bei Verwendung der o.g. Reifenfabrikate ist die Radabdeckung der Rad/Reifen-Kombination
ausreichend.
Zu Auflage VET:
Die Radabdeckung ist bei Verwendung folgender Reifenfabrikate ausreichend:
Hersteller:
Dunlop
Typ:
SP Sport 9090
TÜV AUTOMOTIVE GMBH
TÜV SÜD Gruppe
Ridlerstraße 57
D - 80339 München
www.tuev-sued.de/rtc
Seite: 1 von 1
TEILEGUTACHTEN
366-0875-01-MURD/N6
Antragsteller:
Borbet GmbH
59969 Hallenberg-Hesborn
Art:
Sonderrad
Typ:
VO 045
Felgengröße:
7 J X 17 H2
Dieses Gutachten dient in Verbindung mit dem anhängenden, Informationsgutachten einschließlich der
jeweils zutreffenden Anlagen als Arbeitsunterlage bei der Abnahme nach § 19 Abs. 3 oder Begutachtung
nach § 21 StVZO.
Für die beschriebenen Sonderräder wurde ein Nachtrag zur ABE beantragt.
Die Leichtmetall-Sonderräder Typ VO 045 genügen den in den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern
für Personenkraftwagen und Krafträder" vom 25.11.1998 gestellten Anforderungen. Unter Berücksichtigung
der Auflagen und Hinweise der jeweils zutreffenden Anlagen bestehen keine technischen Bedenken gegen
die Abnahme des Umbaus nach § 19 Abs. 3 StVZO oder Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO.
Dieses Gutachten gilt bis zur Erteilung der ABE.
Sachverständiger
München, 07.11.2005
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.