Material für die Kresse
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Material für die Presse HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT TEL FAX INTERNET E-MAIL Wilhelmstraße 49, 10117 Berlin 11017 Berlin +49 (0)30 18 527-2835 / 2188 +49 (0)30 18 527-2191 www.bmas.bund.de [email protected] Aufgabenwahrnehmung in getrennter Trägerschaft: das Modell Arbeitsagentur und Kommune unter einem Dach Agenturen für Arbeit mit getrennter Aufgabenwahrnehmung: Daten zum Leistungsstand (Stand: Dezember 2007) Hilfebedürftigkeit im August 2007 Region Kreisschlüssel Arbeitslosigkeit im November 2007 Fördern und Fordern Entwicklung Anteil der der erwerbsArbeits- Zahl der SGB II- Arbeitslosen: arbeitslosen eHb SGB-IIErwerbs- fähigen HilfeAktivierungsEntwicklung gegenüber dem losenmit gültiger Quote fähige Hilfe- bedürftigen quote 1 Vorjahresmonat in % quote Eingliederungs(Bevölk. geg. dem bedürftige (August 2007) 1) vereinbarung 0-65) gesamt Vorjahresin % (Nov. 2007) monat in % insgesamt U25 Zentrale SU II Zielerreichung (Datenstand: Oktober 2007) Entwicklung der Summe passiver Leistungen (Veränderung Jan. bis Okt. 2007 geg. Vorjahreszeitraum in %) 15370000 12,4 14,7 11,9 12,0 5,5 9,5 4,4 5,4 3,6 2,9 3,8 3,7 5,6 7,5 3,6 4,5 2,4 8,4 10,3 10,9 17,2 12454 4065 6309 6150 3965 6439 10608 16848 3252 3168 2653 3016 6444 5338 3836 7040 4117 2507 2639 5241 9833 -5,0 -3,3 -7,3 -1,8 -6,8 -6,2 -10,2 -4,4 -12,5 -10,5 -13,6 -17,7 -9,8 -9,6 -13,6 -5,5 -4,0 -6,8 -10,6 -8,9 -3,2 9,9 13,3 10,2 9,5 5,4 7,1 4,6 4,7 4,7 3,4 4,0 3,7 4,3 5,7 3,2 3,6 3,6 8,4 7,0 10,8 15,7 -1,0 -15,2 -5,1 -7,3 -9,7 -12,2 -12,3 -12,7 -10,2 -17,6 -22,2 -24,7 -22,9 -15,8 -16,6 -24,5 -7,2 -12,6 -34,0 +11,1 +7,0 +3,6 -28,4 -10,9 -20,1 -27,7 +18,1 +10,1 -7,5 -29,0 -35,5 -42,9 -51,1 -41,8 -7,6 -36,9 -23,1 -0,8 -14,0 -94,2 *) -10,8 -20,7 19,1 18,6 19,5 19,5 23,6 21,4 18,9 19,6 13,2 12,0 17,3 19,3 15,5 18,2 14,4 31,1 7,9 19,2 17,8 18,5 22,3 69,1 84,6 86,3 76,6 88,9 91,9 83,9 90,5 91,1 91,3 83,5 85,9 88,7 76,5 77,9 74,8 64,9 88,7 68,3 77,2 73,8 -7,5% -8,2% -8,9% -2,1% -10,5% -11,5% -9,3% -8,7% -14,4% -12,5% -17,0% -18,6% -13,2% -16,0% -22,0% -10,2% -7,2% -6,8% -12,2% -10,3% -2,7% Summe der 21 Agenturen für Arbeit mit getrennter Aufgabenwahrnehmung 6,0 125922 -7,2 5,5 -10,7 -19,4 19,1 81,2 -10,0 Celle Lüchow-Dannenberg Uelzen Wesermarsch Ahrweiler Heilbronn, Stadt Karlsruhe Rhein-Neckar-Kreis Calw Enzkreis Freudenstadt Rottweil Schwarzwald-Baar-Kreis Ulm, Universitätsstadt Alb-Donau-Kreis Ravensburg München Passau, Stadt Straubing, Stadt Saalkreis Altmarkkreis Salzwedel 1) 03351000 03354000 03360000 03461000 07131000 08121000 08215000 08226000 08235000 08236000 08237000 08325000 08326000 08421000 08425000 08436000 09184000 09262000 09263000 15265000 Bezogen auf die abhängigen zivilen Erwerbspersonen *) Wert wird derzeit noch überprüft. Anlage 1 Anlage 2 Aufgabenwahrnehmung in getrennter Trägerschaft: das Modell Arbeitsagentur und Kommune unter einem Dach Daten zum Leistungsstand (Quelle: Bundesagentur für Arbeit): Bis November 2007 gab es 21 Agenturen für Arbeit mit getrennter Aufgabenwahrnehmung. Bei Betrachtung der Leistungsdaten zeigt sich ein guter Leistungsstand der Agenturen für Arbeit mit getrennter Aufgabenwahrnehmung. Im Folgenden werden Gesamtwerte für die Summe aller Agenturen für Arbeit mit getrennter Aufgabenwahrnehmung ausgewiesen. In der beigefügten Tabelle finden sich entsprechende Daten auch für die einzelnen Agenturen für Arbeit mit getrennter Aufgabenwahrnehmung. 1. Geringes Niveau der Hilfebedürftigkeit, Rückgang der Alg II-Bezieher • • Den Agenturen für Arbeit mit getrennter Aufgabenwahrnehmung ist es gelungen, das Niveau der Hilfebedürftigkeit gering zu halten. Nur 6,0 % der Bevölkerung bis 65 Jahre beziehen Leistungen aus dem SGB II (Bundeswert SGB II-Quote: 10,9 %). 1 Zwischen August 2006 und August 2007 ist die Zahl der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen bei den Agenturen für Arbeit mit getrennter Aufgabenwahrnehmung deutlich zurückgegangen (-7,2 %) (Bundeswert: -3,1 %). 2. Steuerungssystem SGB II: Agenturen für Arbeit mit getrennter Aufgabenwahrnehmung auf Zielerreichungskurs • Wichtigstes Ziel der Grundsicherung ist es, Hilfebedürftigkeit zu überwinden bzw. zu verringern. Beim entsprechenden Zielindikator im Steuerungssystem SGB II (Summe passiver Leistungen) liegen 19 von 21 Agenturen für Arbeit mit getrennter Aufgabenwahrnehmung auf Zielerreichungskurs. Insgesamt konnten die Agenturen für Arbeit mit getrennter Aufgabenwahrnehmung die Ausgaben für passive Leistungen 2 gegenüber 2006 (Jan. bis Okt.) um 10,0 % senken (Bundeswert: -5,3 %). 3. Rückgang der Arbeitslosigkeit, insb. auch in der Grundsicherung a) Insgesamt: In der Grundsicherung hat sich die Zahl der Arbeitslosen bei den Agenturen für Arbeit mit getrennter Aufgabenwahrnehmung zwischen November 2006 und November 2007 um 10,7 % reduziert (Bundeswert: -9,2 %). b) Jugendliche: Bei der spezifischen Zielgruppe der Jugendlichen ist die Zahl der SGB II-Arbeitslosen in den letzten 12 Monaten um 19,4 % zurückgegangen (Deutschland insgesamt: -18,2 %). 1 Ein Vergleich mit Bundeswerten ist hier nicht intendiert und aufgrund der besonderen Ausgangsbedingungen der Agenturen für Arbeit mit getrennter Aufgabenwahrnehmung (z.B. hoher Anteil von Agenturen für Arbeit mit getrennter Aufgabenwahrnehmung in Baden-Württemberg) auch nicht sinnvoll. Die Bundeswerte werden nur zur allgemeinen Orientierung genannt. 2 Ausgaben für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld. Nicht enthalten sind Leistungen für Unterkunft und Heizung und Sozialversicherungsbeiträge. 1 4. Fördern und Fordern a) Eingliederungsvereinbarung (Kernelement / Basis des partnerschaftlichen Integrationsplans) Das SGB II sieht vor, dass mit jedem zu aktivierenden eHb eine Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen wird. Die Agenturen für Arbeit mit getrennter Aufgabenwahrnehmung setzen diese Vorgabe konsequenter um als andere Träger. Von allen SGB II-Arbeitslosen der Agenturen für Arbeit mit getrennter Aufgabenwahrnehmung haben 81,2 % eine gültige Eingliederungsvereinbarung. In Deutschland insgesamt sind es nur 64,0 %. 3 b) Hohes Niveau der Förderung Ziel der Grundsicherung ist es, die Eigeninitiative der Alg II-Empfänger zu stärken. Jeder soll die Hilfestellungen erhalten, die er braucht, um seine Hilfebedürftigkeit zu überwinden. Die Agenturen für Arbeit mit getrennter Aufgabenwahrnehmung setzen dieses Prinzip um: Jeder fünfte eHb, der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, wird gefördert, d.h. nimmt an einer Eingliederungsmaßnahme teil (19,1 %). Allerdings liegt der Wert leicht unterhalb des Gesamtwerts für Deutschland (22,1 %). 3 Die Daten zu Eingliederungsvereinbarungen beziehen sich nur auf ARGEn und Agenturen für Arbeit mit getrennter Aufgabenwahrnehmung. 2 Anlage 3 Aufgabenwahrnehmung in getrennter Trägerschaft: das Modell Arbeitsagentur und Kommune unter einem Dach Grundlagen: Die "Aufgabenwahrnehmung in getrennter Trägerschaft" ist neben den ARGEN und den Optionskommunen ein bewährtes Modell der Betreuung und Vermittlung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, das mit sehr guten Ergebnissen aufwarten kann. Gemäß § 6 Abs. 1 SGB II sind Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende die Bundesagentur für Arbeit für Arbeitslosengeld II und Eingliederungsleistungen und die kreisfreien Städte und Kreise für Kosten der Unterkunft und sozialintegrative Leistungen. Merkmale der getrennten Aufgabenwahrnehmung sind: durch die Agentur für Arbeit: - Betreuung und Vermittlung in Arbeit - Regelleistungen der Grundsicherung durch Arbeitslosengeld II durch die Kommune: − Begleitende Hilfen( § 16 Abs. 2 SGB II) ´, wie z.B. die Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen, die Schuldnerberatung oder die psychosoziale Betreuung. − Kosten für Unterkunft und Heizung Anlage 4 Aufgabenwahrnehmung in getrennter Trägerschaft: das Modell Arbeitsagentur und Kommune unter einem Dach Beispiele (Quelle: Bundesagentur für Arbeit): Die Aufgabenwahrnehmung in getrennter Trägerschaft ist ein gut funktionierendes Modell. Die Regionaldirektionen, in deren Bezirk es Agenturen für Arbeit mit getrennter Aufgabenwahrnehmung gibt, berichten positiv über Abläufe und Ergebnisse dieser Organisationsform. 1. Ravensburg (Landkreis Ravensburg) Institutionelle Zusammenarbeit: − Gemeinsame Anlaufstelle zur Beantragung von Leistungen: Die Mitarbeiter/innen des Landratsamtes, die Kosten der Unterkunft (KdU)bearbeiten, sind in der Agentur für Arbeit untergebracht. Alle Anträge werden in der Agentur für Arbeit angenommen (während der Antragsannahme wird bereits eine Vorberechnung durch die KdU-Stelle vorgenommen) Funktionelle Zusammenarbeit: − Enge Kooperation zwischen Agentur für Arbeit und Kommune: Quartalsweise Jour Fixes sowohl auf Führungsebene (Vorsitzender der Geschaftsführung der Agentur für Arbeit und Sozialdezernentin) als auch auf Arbeitsebene. − Mündliche Kooperationsvereinbarung bei flankierenden Leistungen: SGB II-Kunden erhalten bevorzugte Termine bei Schuldnerberatung und Suchtberatung. − Gemeinsame Konzepte für die Integration: Nach Reduzierung der Arbeitslosigkeit ist nunmehr der "harte Kern" der Arbeitslosen im gemeinsamen Fokus von Landkreis und Agentur für Arbeit. Gemeinsam wurden neue Konzepte zur Integration insbesondere der Zielgruppen Alleinerziehende, Jugendliche und psychisch Auffällige entwickelt. − Allgemeine Zusammenarbeit im Bereich Arbeitsgelegenheiten: Gemeinsame Besprechungen der Agentur für Arbeit und des Landkreises mit den Trägern mindestens 2 Mal im Jahr, Beirat wurde gebildet (tagt seit 2005 halbjährlich und in ihm sind neben dem Landratsamt, den Trägern auch der DGB sowie die großen Parteien vertreten). 1 Daten: − Rückgang der Zahl der SGB-II-Arbeitslosen um 24,5% im November 2007 gegenüber November 2006 − Aktivierungsquote von 31,1% (zum Vergleich: Durchschnitt liegt bei 19,1%) Kontakt: Vorsitzende der Geschäftsführung: Gabriele Kreiß (0751/805600) 2. Heilbronn (Stadt Heilbronn) Institutionelle Zusammenarbeit: − Ein Mitarbeiter der Stadt arbeitet in der Eingangszone/Leistungsabteilung des SGB IIBereiches der Arbeitsagentur Heilbronn. Er ist zuständig für die KdU-Berechnung und Anfragen zu KdU. Funktionelle Zusammenarbeit: − Enge Kooperation zwischen Arbeitsagentur und Stadt: Monatliche Kernbesprechungen (Bereichsleiter/Teamleiter der Arbeitsagentur, Abteilungsleiter Soziales/Sachgebietsleiter der Stadt). In diesem Gremium werden grundsätzliche Festlegungen der Zusammenarbeit getroffen, aber auch Einzelfälle besprochen. − Verfahrensabsprachen zu flankierenden Leistungen wurden getroffen und haben sich bewährt. Daten: − Rückgang der Zahl der SGB-II-Arbeitslosen um 12,2% im November 2007 gegenüber November 2006 − Aktivierungsquote von 21,4% (zum Vergleich: Durchschnitt liegt bei 19,1%) Kontakt: Vorsitzender der Geschäftsführung: Martin Diepgen (Tel. 07131/969523) 2 3. Uelzen Für die Agentur für Arbeit mit getrennter Aufgabenwahrnehmung Uelzen wird die Zusammenarbeit von allen Beteiligten als gut, vertrauensvoll und harmonisch bewertet. Vorteilhaft sind hier die kurzen Wege innerhalb der Stadt und die direkte persönliche Kommunikation. Organisatorisch besteht die Zusammenarbeit in gemeinsamen Öffnungszeiten für den Leistungsbereich und einem gemeinsamen Eingangsbereich. Kommunale Mitarbeiter sind im Leistungsbereich SGB II der Arbeitsagentur Uelzen auf einem gemeinsamen Flur untergebracht. Regelmäßige Treffen und Besprechungen finden auf Arbeitsebene sowie regelmäßig auf Leitungsebene (1. Kreisräte, Bürgermeister, Geschäftsleitung der Arbeitsagentur Uelzen) statt. Die Vorteile des Kooperationsmodells aus Sicht der Arbeitsagentur Uelzen: − Keine zusätzlichen Overhead-Kosten in der Arbeitsagentur, da eine Geschäftsführung − Keine Doppelstrukturen (z.B. ein Ansprechpartner für alle Betriebe) − Einheitliche Aufgabenwahrnehmung für SGB II und SGB III-Kunden (z.B. Ausbildungssuchende unabhängig von Zugehörigkeit zum Rechtskreis gleichbehandelt) − Telefonische Erreichbarkeit auch über das Service-Center Uelzen für Kunden aus dem Rechtskreis SGB II − Problemloser Wechsel vom SGB III – Rechtskreis in den Rechtskreis SGB II. Schnittstelle ist auf ein Minimum reduziert. − Ablauforganisation auch für SGB II-Kunden gemäß der Kundenzentrum-Systematik Daten: − Rückgang der Zahl der SGB-II-Arbeitslosen um 5,1% im November 2007 gegenüber November 2006 − Aktivierungsquote von 19,5% (zum Vergleich: Durchschnitt liegt bei 19,1%) Kontakt: Vorsitzender der GeschäftsführungHarald Eitge (0581/939-428) 3 4. Passau Die Zusammenarbeit zwischen der Agentur für Arbeit mit getrennter Aufgabenwahrnehmung und der Stadt Passau ist schnell, unbürokratisch und kundenfreundlich geregelt. Der Informationsaustausch funktioniert sowohl auf Arbeitsebene als auch auf Leitungsebene sehr gut. So findet täglich ein schriftlicher Informationsaustausch (Postlieferung) und bei Bedarf ein telefonischer Austausch statt. Es gibt jährlich mehrmalige Treffen auf Leitungsebene. Vereinbarungen über die gemeinsame Zusammenarbeit wurden z.B. in folgenden Bereichen getroffen: − Antragsbearbeitung („Leistungen für Unterkunft“ und Grundsicherung) − Sicherstellung der Kinderbetreuung − Teilnahme an der Jugendkonferenz unter Einbindung aller in der Jugendarbeit tätigen Institutionen und Einrichtungen − Sozial-integrative Leistungen (z.B. Schuldnerberatung, Suchtberatung etc.) in Zusammenarbeit mit Fallmanagement Daten: − Rückgang der Zahl der SGB-II-Arbeitslosen um 14,0% im November 2007 gegenüber November 2006 − Aktivierungsquote von 19,2% (zum Vergleich: Durchschnitt liegt bei 19,1%) Kontakt: Vorsitzender der Geschäftsführung: Rolf Schumacher (0851/508200) 4 Anschriftenverzeichnis der Kreise mit getrennter Aufgabenwahrnehmung im SGB II (Agenturen für Arbeit und Kommunen) - Stand: November 2007 Region KreisVorsitzender der schlüsse Agentur für Arbeit Geschäftsführung der Telefon l Agentur für Arbeit Anschrift Celle 03351000 Celle Hans-Jürgen Genz 05141 / 961 940 Lüchow-Dannenberg 03354000 Uelzen Harald Eitge Uelzen 03360000 Uelzen Wesermarsch Leiter der Kommune Telefon Anschrift PLZ Georg-Wilhelm-Straße 14 29223 Celle Landrat Klaus Wiswe 05141 / 916 313 Trift 26 29221 Celle 0581 / 939-428 Lüneburger Straße 72 29525 Uelzen Landrat Jürgen Schulz 05841 / 120-376 Königsberger Straße 10 29439 Lüchow Harald Eitge 0581 / 939-428 Lüneburger Straße 72 29525 Uelzen Landrat Theodor Elster 0581 / 82-200 Veerßer Straße 53 29525 Uelzen 03461000 Oldenburg Günter Pahre 0441 / 228 2280 Weserstraße 2 26919 Brake Thomas Schnare 04401 / 8555613 Poggenburger Str 15 26919 Brake Ahrweiler 07131000 Mayen Günter Thull 02651 / 950 504 Rathausstraße 1 53474 02641 / 975-431 (Karl-Heinz Porz) Wilhelmstraße 24-30 53474 Heilbronn, Stadt 08121000 Heilbronn Martin Diepgen 07131 / 969 523 Rosenbergstraße 50 74074 Heilbronn OB Helmut Himmelsbach 07131 / 56-0 Marktplatz 7 74072 Heilbronn Karlsruhe 08215000 Karlsruhe Hartmut Pleier 0721 / 823 1604 Brauerstraße 10 76135 Karlsruhe Landrat Dr. Christoph Schnaudigel 0721 / 936-50 Beiertheimer Allee 2 76137 Karlsruhe Rhein-Neckar-Kreis 08226000 Heidelberg Wolfgang Heckmann 06221 / 524 718 Kaiserstraße 69/71 69115 Heidelberg Landrat Dr. Jürgen Schütz 06221 / 522-1221 Kurfürstenanlage 38-40 69115 Heidelberg Calw 08235000 Nagold Reinhard Flöter 07452 / 829 404 Bahnhofstraße 37 72202 Nagold Landrat Hans-Werner Köblitz 07051 / 160-0 Vogteistraße 42 - 46 75365 Calw Enzkreis 08236000 Pforzheim I. V. Hartmut Pleier 0721 / 823 1604 Luisenstraße 32 75112 Pforzheim Landrat Karl Röckinger 07231 / 308-0 Zähringerallee 3 75177 Pforzheim Freudenstadt 08237000 Nagold Reinhard Flöter 07452 / 829 404 Bahnhofstraße 37 72202 Nagold Landrat Peter Dombrowsky 07441 / 920-1000 Herrenfelder Straße 14 72250 Freudenstadt Rottweil 08325000 Rottweil Bruno Stehle 0741 / 492 100 Neckerastraße 100 78628 Rottweil Landrat Dr. Wolf-Rüdiger Michel 0741 / 244-0 Königstraße 36 78628 Rottweil Schwarzwald-Baar-Kreis 08326000 Erika Faust 07721 / 209 238 Lantwattenstraße 2 78050 07721 / 913-0 Am Hoptbühl 2 78048 Ulm, Universitätsstadt 08421000 Ulm Petra Cravaack 0731 / 160 400 Wichernstrasse 5 89070 Ulm OB Ivo Gönner 0731 / 161-0 Marktplatz 1 89073 Ulm Alb-Donau-Kreis 08425000 Ulm Petra Cravaack 0731 / 160 400 Wichernstrasse 5 89073 Ulm Landrat Heinz Seiffert 0731 / 185-0 Schillerstraße 30 89077 Ulm Ravensburg 08436000 Ravensburg Gabriele Kreiß 0751 / 805 600 Schützenstraße 69 88212 Ravensburg Landrat Kurt Widmaier 0751 / 85-0 Friedenstraße 6 88212 Ravensburg München 09184000 München Hans-Werner Walzel 089 / 5154 5104 Tumblinger Straße 21 80337 München Landrat Heiner Janik 089 / 6221-2270 Mariahilfplatz 17 81541 München Passau, Stadt 09262000 Passau Rolf Schumacher 0851 / 508 200 Innstraße 30 94032 Passau Albert Zankl 0851 / 396-200 Rathausplatz 2 + 3 94032 Passau Straubing, Stadt 09263000 Deggendorf Barbara Bresse 0991 / 3101 401 Wittelsbacherhöhe 14 94315 Straubing OB Reinhold Perlak 09421 / 944-215 Theresienplatz 20 94315 Straubing Saalkreis 15265000 Halle Edner Sabine 0345 / 5249 8001 Schopenhauerstraße 2 06114 Halle Herr Schimek 0346 / 1244116 Fritz-Haber-Straße 9 6217 Altmarkkreis Salzwedel 15370000 Stendal Kermer Marina 03931 / 640 301 Goethestraße 3 29410 Salzwedel Landrat Hans-Jürgen Ostermann 03901 / 840 312 Goethestraße 3 29410 Salzwedel VillingenSchwenningen PLZ Ort Anlage 5 Bad NeuenahrLandrat Dr. Jürgen Pföhler Ahrweiler VillingenLandrat Karl Heim Schwenningen Ort Bad NeuenahrAhrweiler VillingenSchwenningen Merseburg