Material für die Kresse

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Aufgabenwahrnehmung in getrennter Trägerschaft:
das Modell Arbeitsagentur und Kommune unter einem Dach
Agenturen für Arbeit mit getrennter Aufgabenwahrnehmung: Daten zum Leistungsstand (Stand: Dezember 2007)
Hilfebedürftigkeit
im August 2007
Region
Kreisschlüssel
Arbeitslosigkeit
im November 2007
Fördern und Fordern
Entwicklung
Anteil der
der erwerbsArbeits- Zahl der SGB II- Arbeitslosen:
arbeitslosen eHb
SGB-IIErwerbs- fähigen HilfeAktivierungsEntwicklung gegenüber dem
losenmit gültiger
Quote
fähige Hilfe- bedürftigen
quote 1
Vorjahresmonat in %
quote
Eingliederungs(Bevölk.
geg. dem
bedürftige
(August 2007)
1)
vereinbarung
0-65)
gesamt
Vorjahresin % (Nov. 2007)
monat in %
insgesamt
U25
Zentrale SU II
Zielerreichung
(Datenstand:
Oktober 2007)
Entwicklung der
Summe passiver
Leistungen
(Veränderung Jan.
bis Okt. 2007 geg.
Vorjahreszeitraum
in %)
15370000
12,4
14,7
11,9
12,0
5,5
9,5
4,4
5,4
3,6
2,9
3,8
3,7
5,6
7,5
3,6
4,5
2,4
8,4
10,3
10,9
17,2
12454
4065
6309
6150
3965
6439
10608
16848
3252
3168
2653
3016
6444
5338
3836
7040
4117
2507
2639
5241
9833
-5,0
-3,3
-7,3
-1,8
-6,8
-6,2
-10,2
-4,4
-12,5
-10,5
-13,6
-17,7
-9,8
-9,6
-13,6
-5,5
-4,0
-6,8
-10,6
-8,9
-3,2
9,9
13,3
10,2
9,5
5,4
7,1
4,6
4,7
4,7
3,4
4,0
3,7
4,3
5,7
3,2
3,6
3,6
8,4
7,0
10,8
15,7
-1,0
-15,2
-5,1
-7,3
-9,7
-12,2
-12,3
-12,7
-10,2
-17,6
-22,2
-24,7
-22,9
-15,8
-16,6
-24,5
-7,2
-12,6
-34,0
+11,1
+7,0
+3,6
-28,4
-10,9
-20,1
-27,7
+18,1
+10,1
-7,5
-29,0
-35,5
-42,9
-51,1
-41,8
-7,6
-36,9
-23,1
-0,8
-14,0
-94,2 *)
-10,8
-20,7
19,1
18,6
19,5
19,5
23,6
21,4
18,9
19,6
13,2
12,0
17,3
19,3
15,5
18,2
14,4
31,1
7,9
19,2
17,8
18,5
22,3
69,1
84,6
86,3
76,6
88,9
91,9
83,9
90,5
91,1
91,3
83,5
85,9
88,7
76,5
77,9
74,8
64,9
88,7
68,3
77,2
73,8
-7,5%
-8,2%
-8,9%
-2,1%
-10,5%
-11,5%
-9,3%
-8,7%
-14,4%
-12,5%
-17,0%
-18,6%
-13,2%
-16,0%
-22,0%
-10,2%
-7,2%
-6,8%
-12,2%
-10,3%
-2,7%
Summe der 21 Agenturen für Arbeit mit
getrennter Aufgabenwahrnehmung
6,0
125922
-7,2
5,5
-10,7
-19,4
19,1
81,2
-10,0
Celle
Lüchow-Dannenberg
Uelzen
Wesermarsch
Ahrweiler
Heilbronn, Stadt
Karlsruhe
Rhein-Neckar-Kreis
Calw
Enzkreis
Freudenstadt
Rottweil
Schwarzwald-Baar-Kreis
Ulm, Universitätsstadt
Alb-Donau-Kreis
Ravensburg
München
Passau, Stadt
Straubing, Stadt
Saalkreis
Altmarkkreis Salzwedel
1)
03351000
03354000
03360000
03461000
07131000
08121000
08215000
08226000
08235000
08236000
08237000
08325000
08326000
08421000
08425000
08436000
09184000
09262000
09263000
15265000
Bezogen auf die abhängigen zivilen Erwerbspersonen
*) Wert wird derzeit noch überprüft.
Anlage 1
Anlage 2
Aufgabenwahrnehmung in getrennter Trägerschaft:
das Modell Arbeitsagentur und Kommune unter einem Dach
Daten zum Leistungsstand (Quelle: Bundesagentur für Arbeit):
Bis November 2007 gab es 21 Agenturen für Arbeit mit getrennter Aufgabenwahrnehmung.
Bei Betrachtung der Leistungsdaten zeigt sich ein guter Leistungsstand der Agenturen für
Arbeit mit getrennter Aufgabenwahrnehmung. Im Folgenden werden Gesamtwerte für die
Summe aller Agenturen für Arbeit mit getrennter Aufgabenwahrnehmung ausgewiesen. In
der beigefügten Tabelle finden sich entsprechende Daten auch für die einzelnen Agenturen
für Arbeit mit getrennter Aufgabenwahrnehmung.
1. Geringes Niveau der Hilfebedürftigkeit, Rückgang der Alg II-Bezieher
•
•
Den Agenturen für Arbeit mit getrennter Aufgabenwahrnehmung ist es gelungen, das
Niveau der Hilfebedürftigkeit gering zu halten. Nur 6,0 % der Bevölkerung bis 65
Jahre beziehen Leistungen aus dem SGB II (Bundeswert SGB II-Quote: 10,9 %). 1
Zwischen August 2006 und August 2007 ist die Zahl der erwerbsfähigen
Hilfebedürftigen bei den Agenturen für Arbeit mit getrennter Aufgabenwahrnehmung
deutlich zurückgegangen (-7,2 %) (Bundeswert: -3,1 %).
2. Steuerungssystem SGB II: Agenturen für Arbeit mit getrennter Aufgabenwahrnehmung
auf Zielerreichungskurs
•
Wichtigstes Ziel der Grundsicherung ist es, Hilfebedürftigkeit zu überwinden bzw. zu
verringern. Beim entsprechenden Zielindikator im Steuerungssystem SGB II (Summe
passiver Leistungen) liegen 19 von 21 Agenturen für Arbeit mit getrennter
Aufgabenwahrnehmung auf Zielerreichungskurs. Insgesamt konnten die Agenturen
für Arbeit mit getrennter Aufgabenwahrnehmung die Ausgaben für passive
Leistungen 2 gegenüber 2006 (Jan. bis Okt.) um 10,0 % senken (Bundeswert: -5,3 %).
3. Rückgang der Arbeitslosigkeit, insb. auch in der Grundsicherung
a) Insgesamt: In der Grundsicherung hat sich die Zahl der Arbeitslosen bei den
Agenturen für Arbeit mit getrennter Aufgabenwahrnehmung zwischen November
2006 und November 2007 um 10,7 % reduziert (Bundeswert: -9,2 %).
b) Jugendliche: Bei der spezifischen Zielgruppe der Jugendlichen ist die Zahl der
SGB II-Arbeitslosen in den letzten 12 Monaten um 19,4 % zurückgegangen
(Deutschland insgesamt: -18,2 %).
1
Ein Vergleich mit Bundeswerten ist hier nicht intendiert und aufgrund der besonderen Ausgangsbedingungen
der Agenturen für Arbeit mit getrennter Aufgabenwahrnehmung (z.B. hoher Anteil von Agenturen für Arbeit mit
getrennter Aufgabenwahrnehmung in Baden-Württemberg) auch nicht sinnvoll. Die Bundeswerte werden nur
zur allgemeinen Orientierung genannt.
2
Ausgaben für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld. Nicht enthalten sind Leistungen für Unterkunft und Heizung
und Sozialversicherungsbeiträge.
1
4. Fördern und Fordern
a)
Eingliederungsvereinbarung (Kernelement / Basis des partnerschaftlichen
Integrationsplans)
Das SGB II sieht vor, dass mit jedem zu aktivierenden eHb eine
Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen wird. Die Agenturen für Arbeit mit
getrennter Aufgabenwahrnehmung setzen diese Vorgabe konsequenter um als
andere Träger. Von allen SGB II-Arbeitslosen der Agenturen für Arbeit mit
getrennter Aufgabenwahrnehmung haben 81,2 % eine gültige
Eingliederungsvereinbarung. In Deutschland insgesamt sind es nur 64,0 %. 3
b)
Hohes Niveau der Förderung
Ziel der Grundsicherung ist es, die Eigeninitiative der Alg II-Empfänger zu stärken.
Jeder soll die Hilfestellungen erhalten, die er braucht, um seine Hilfebedürftigkeit zu
überwinden. Die Agenturen für Arbeit mit getrennter Aufgabenwahrnehmung setzen
dieses Prinzip um: Jeder fünfte eHb, der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, wird
gefördert, d.h. nimmt an einer Eingliederungsmaßnahme teil (19,1 %). Allerdings
liegt der Wert leicht unterhalb des Gesamtwerts für Deutschland (22,1 %).
3
Die Daten zu Eingliederungsvereinbarungen beziehen sich nur auf ARGEn und Agenturen für Arbeit mit
getrennter Aufgabenwahrnehmung.
2
Anlage 3
Aufgabenwahrnehmung in getrennter Trägerschaft:
das Modell Arbeitsagentur und Kommune unter einem Dach
Grundlagen:
Die "Aufgabenwahrnehmung in getrennter Trägerschaft" ist neben den ARGEN und den Optionskommunen ein bewährtes Modell der Betreuung und Vermittlung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, das mit sehr guten Ergebnissen aufwarten kann.
Gemäß § 6 Abs. 1 SGB II sind Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende die Bundesagentur für Arbeit für Arbeitslosengeld II und Eingliederungsleistungen und die kreisfreien Städte und
Kreise für Kosten der Unterkunft und sozialintegrative Leistungen.
Merkmale der getrennten Aufgabenwahrnehmung sind:
durch die Agentur für Arbeit:
-
Betreuung und Vermittlung in Arbeit
-
Regelleistungen der Grundsicherung durch Arbeitslosengeld II
durch die Kommune:
−
Begleitende Hilfen( § 16 Abs. 2 SGB II) ´, wie z.B. die Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen, die Schuldnerberatung oder
die psychosoziale Betreuung.
−
Kosten für Unterkunft und Heizung
Anlage 4
Aufgabenwahrnehmung in getrennter Trägerschaft:
das Modell Arbeitsagentur und Kommune unter einem Dach
Beispiele (Quelle: Bundesagentur für Arbeit):
Die Aufgabenwahrnehmung in getrennter Trägerschaft ist ein gut funktionierendes Modell.
Die Regionaldirektionen, in deren Bezirk es Agenturen für Arbeit mit getrennter Aufgabenwahrnehmung gibt, berichten positiv über Abläufe und Ergebnisse dieser Organisationsform.
1. Ravensburg (Landkreis Ravensburg)
Institutionelle Zusammenarbeit:
−
Gemeinsame Anlaufstelle zur Beantragung von Leistungen: Die Mitarbeiter/innen des
Landratsamtes, die Kosten der Unterkunft (KdU)bearbeiten, sind in der Agentur für Arbeit
untergebracht. Alle Anträge werden in der Agentur für Arbeit angenommen (während der
Antragsannahme wird bereits eine Vorberechnung durch die KdU-Stelle vorgenommen)
Funktionelle Zusammenarbeit:
−
Enge Kooperation zwischen Agentur für Arbeit und Kommune: Quartalsweise Jour Fixes
sowohl auf Führungsebene (Vorsitzender der Geschaftsführung der Agentur für Arbeit
und Sozialdezernentin) als auch auf Arbeitsebene.
−
Mündliche Kooperationsvereinbarung bei flankierenden Leistungen: SGB II-Kunden erhalten bevorzugte Termine bei Schuldnerberatung und Suchtberatung.
−
Gemeinsame Konzepte für die Integration: Nach Reduzierung der Arbeitslosigkeit ist
nunmehr der "harte Kern" der Arbeitslosen im gemeinsamen Fokus von Landkreis und
Agentur für Arbeit. Gemeinsam wurden neue Konzepte zur Integration insbesondere der
Zielgruppen Alleinerziehende, Jugendliche und psychisch Auffällige entwickelt.
−
Allgemeine Zusammenarbeit im Bereich Arbeitsgelegenheiten: Gemeinsame Besprechungen der Agentur für Arbeit und des Landkreises mit den Trägern mindestens 2 Mal
im Jahr, Beirat wurde gebildet (tagt seit 2005 halbjährlich und in ihm sind neben dem
Landratsamt, den Trägern auch der DGB sowie die großen Parteien vertreten).
1
Daten:
−
Rückgang der Zahl der SGB-II-Arbeitslosen um 24,5% im November 2007 gegenüber
November 2006
−
Aktivierungsquote von 31,1% (zum Vergleich: Durchschnitt liegt bei 19,1%)
Kontakt: Vorsitzende der Geschäftsführung: Gabriele Kreiß (0751/805600)
2. Heilbronn (Stadt Heilbronn)
Institutionelle Zusammenarbeit:
−
Ein Mitarbeiter der Stadt arbeitet in der Eingangszone/Leistungsabteilung des SGB IIBereiches der Arbeitsagentur Heilbronn. Er ist zuständig für die KdU-Berechnung und
Anfragen zu KdU.
Funktionelle Zusammenarbeit:
−
Enge Kooperation zwischen Arbeitsagentur und Stadt: Monatliche Kernbesprechungen
(Bereichsleiter/Teamleiter der Arbeitsagentur, Abteilungsleiter Soziales/Sachgebietsleiter
der Stadt). In diesem Gremium werden grundsätzliche Festlegungen der Zusammenarbeit getroffen, aber auch Einzelfälle besprochen.
−
Verfahrensabsprachen zu flankierenden Leistungen wurden getroffen und haben sich
bewährt.
Daten:
−
Rückgang der Zahl der SGB-II-Arbeitslosen um 12,2% im November 2007 gegenüber
November 2006
−
Aktivierungsquote von 21,4% (zum Vergleich: Durchschnitt liegt bei 19,1%)
Kontakt: Vorsitzender der Geschäftsführung: Martin Diepgen (Tel. 07131/969523)
2
3. Uelzen
Für die Agentur für Arbeit mit getrennter Aufgabenwahrnehmung Uelzen wird die Zusammenarbeit von allen Beteiligten als gut, vertrauensvoll und harmonisch bewertet. Vorteilhaft
sind hier die kurzen Wege innerhalb der Stadt und die direkte persönliche Kommunikation.
Organisatorisch besteht die Zusammenarbeit in gemeinsamen Öffnungszeiten für den Leistungsbereich und einem gemeinsamen Eingangsbereich.
Kommunale Mitarbeiter sind im Leistungsbereich SGB II der Arbeitsagentur Uelzen auf einem gemeinsamen Flur untergebracht.
Regelmäßige Treffen und Besprechungen finden auf Arbeitsebene sowie regelmäßig auf
Leitungsebene (1. Kreisräte, Bürgermeister, Geschäftsleitung der Arbeitsagentur Uelzen)
statt. Die Vorteile des Kooperationsmodells aus Sicht der Arbeitsagentur Uelzen:
−
Keine zusätzlichen Overhead-Kosten in der Arbeitsagentur, da eine Geschäftsführung
−
Keine Doppelstrukturen (z.B. ein Ansprechpartner für alle Betriebe)
−
Einheitliche Aufgabenwahrnehmung für SGB II und SGB III-Kunden (z.B. Ausbildungssuchende unabhängig von Zugehörigkeit zum Rechtskreis gleichbehandelt)
−
Telefonische Erreichbarkeit auch über das Service-Center Uelzen für Kunden aus dem
Rechtskreis SGB II
−
Problemloser Wechsel vom SGB III – Rechtskreis in den Rechtskreis SGB II. Schnittstelle ist auf ein Minimum reduziert.
−
Ablauforganisation auch für SGB II-Kunden gemäß der Kundenzentrum-Systematik
Daten:
−
Rückgang der Zahl der SGB-II-Arbeitslosen um 5,1% im November 2007 gegenüber November 2006
−
Aktivierungsquote von 19,5% (zum Vergleich: Durchschnitt liegt bei 19,1%)
Kontakt: Vorsitzender der GeschäftsführungHarald Eitge (0581/939-428)
3
4. Passau
Die Zusammenarbeit zwischen der Agentur für Arbeit mit getrennter Aufgabenwahrnehmung
und der Stadt Passau ist schnell, unbürokratisch und kundenfreundlich geregelt. Der Informationsaustausch funktioniert sowohl auf Arbeitsebene als auch auf Leitungsebene sehr gut.
So findet täglich ein schriftlicher Informationsaustausch (Postlieferung) und bei Bedarf ein
telefonischer Austausch statt.
Es gibt jährlich mehrmalige Treffen auf Leitungsebene. Vereinbarungen über die gemeinsame Zusammenarbeit wurden z.B. in folgenden Bereichen getroffen:
−
Antragsbearbeitung („Leistungen für Unterkunft“ und Grundsicherung)
−
Sicherstellung der Kinderbetreuung
−
Teilnahme an der Jugendkonferenz unter Einbindung aller in der Jugendarbeit tätigen
Institutionen und Einrichtungen
−
Sozial-integrative Leistungen (z.B. Schuldnerberatung, Suchtberatung etc.) in Zusammenarbeit mit Fallmanagement
Daten:
−
Rückgang der Zahl der SGB-II-Arbeitslosen um 14,0% im November 2007 gegenüber
November 2006
−
Aktivierungsquote von 19,2% (zum Vergleich: Durchschnitt liegt bei 19,1%)
Kontakt: Vorsitzender der Geschäftsführung: Rolf Schumacher (0851/508200)
4
Anschriftenverzeichnis der Kreise mit getrennter Aufgabenwahrnehmung im SGB II (Agenturen für Arbeit und Kommunen) - Stand: November 2007
Region
KreisVorsitzender der
schlüsse Agentur für Arbeit Geschäftsführung der Telefon
l
Agentur für Arbeit
Anschrift
Celle
03351000 Celle
Hans-Jürgen Genz
05141 / 961 940
Lüchow-Dannenberg
03354000 Uelzen
Harald Eitge
Uelzen
03360000 Uelzen
Wesermarsch
Leiter der Kommune
Telefon
Anschrift
PLZ
Georg-Wilhelm-Straße 14 29223 Celle
Landrat Klaus Wiswe
05141 / 916 313
Trift 26
29221 Celle
0581 / 939-428
Lüneburger Straße 72
29525 Uelzen
Landrat Jürgen Schulz
05841 / 120-376
Königsberger Straße 10 29439 Lüchow
Harald Eitge
0581 / 939-428
Lüneburger Straße 72
29525 Uelzen
Landrat Theodor Elster
0581 / 82-200
Veerßer Straße 53
29525 Uelzen
03461000 Oldenburg
Günter Pahre
0441 / 228 2280
Weserstraße 2
26919 Brake
Thomas Schnare
04401 / 8555613
Poggenburger Str 15
26919 Brake
Ahrweiler
07131000 Mayen
Günter Thull
02651 / 950 504
Rathausstraße 1
53474
02641 / 975-431
(Karl-Heinz Porz)
Wilhelmstraße 24-30
53474
Heilbronn, Stadt
08121000 Heilbronn
Martin Diepgen
07131 / 969 523
Rosenbergstraße 50
74074 Heilbronn
OB Helmut Himmelsbach
07131 / 56-0
Marktplatz 7
74072 Heilbronn
Karlsruhe
08215000 Karlsruhe
Hartmut Pleier
0721 / 823 1604
Brauerstraße 10
76135 Karlsruhe
Landrat Dr. Christoph Schnaudigel 0721 / 936-50
Beiertheimer Allee 2
76137 Karlsruhe
Rhein-Neckar-Kreis
08226000 Heidelberg
Wolfgang Heckmann
06221 / 524 718
Kaiserstraße 69/71
69115 Heidelberg
Landrat Dr. Jürgen Schütz
06221 / 522-1221
Kurfürstenanlage 38-40 69115 Heidelberg
Calw
08235000 Nagold
Reinhard Flöter
07452 / 829 404
Bahnhofstraße 37
72202 Nagold
Landrat Hans-Werner Köblitz
07051 / 160-0
Vogteistraße 42 - 46
75365 Calw
Enzkreis
08236000 Pforzheim
I. V. Hartmut Pleier
0721 / 823 1604
Luisenstraße 32
75112 Pforzheim
Landrat Karl Röckinger
07231 / 308-0
Zähringerallee 3
75177 Pforzheim
Freudenstadt
08237000 Nagold
Reinhard Flöter
07452 / 829 404
Bahnhofstraße 37
72202 Nagold
Landrat Peter Dombrowsky
07441 / 920-1000
Herrenfelder Straße 14 72250 Freudenstadt
Rottweil
08325000 Rottweil
Bruno Stehle
0741 / 492 100
Neckerastraße 100
78628 Rottweil
Landrat Dr. Wolf-Rüdiger Michel
0741 / 244-0
Königstraße 36
78628 Rottweil
Schwarzwald-Baar-Kreis
08326000
Erika Faust
07721 / 209 238
Lantwattenstraße 2
78050
07721 / 913-0
Am Hoptbühl 2
78048
Ulm, Universitätsstadt
08421000 Ulm
Petra Cravaack
0731 / 160 400
Wichernstrasse 5
89070 Ulm
OB Ivo Gönner
0731 / 161-0
Marktplatz 1
89073 Ulm
Alb-Donau-Kreis
08425000 Ulm
Petra Cravaack
0731 / 160 400
Wichernstrasse 5
89073 Ulm
Landrat Heinz Seiffert
0731 / 185-0
Schillerstraße 30
89077 Ulm
Ravensburg
08436000 Ravensburg
Gabriele Kreiß
0751 / 805 600
Schützenstraße 69
88212 Ravensburg
Landrat Kurt Widmaier
0751 / 85-0
Friedenstraße 6
88212 Ravensburg
München
09184000 München
Hans-Werner Walzel
089 / 5154 5104
Tumblinger Straße 21
80337 München
Landrat Heiner Janik
089 / 6221-2270
Mariahilfplatz 17
81541 München
Passau, Stadt
09262000 Passau
Rolf Schumacher
0851 / 508 200
Innstraße 30
94032 Passau
Albert Zankl
0851 / 396-200
Rathausplatz 2 + 3
94032 Passau
Straubing, Stadt
09263000 Deggendorf
Barbara Bresse
0991 / 3101 401
Wittelsbacherhöhe 14
94315 Straubing
OB Reinhold Perlak
09421 / 944-215
Theresienplatz 20
94315 Straubing
Saalkreis
15265000 Halle
Edner Sabine
0345 / 5249 8001
Schopenhauerstraße 2
06114 Halle
Herr Schimek
0346 / 1244116
Fritz-Haber-Straße 9
6217
Altmarkkreis Salzwedel
15370000 Stendal
Kermer Marina
03931 / 640 301
Goethestraße 3
29410 Salzwedel
Landrat Hans-Jürgen Ostermann
03901 / 840 312
Goethestraße 3
29410 Salzwedel
VillingenSchwenningen
PLZ
Ort
Anlage 5
Bad NeuenahrLandrat Dr. Jürgen Pföhler
Ahrweiler
VillingenLandrat Karl Heim
Schwenningen
Ort
Bad NeuenahrAhrweiler
VillingenSchwenningen
Merseburg