7.00.2-Preis- und Leistungsverzeichnis 15.08.2016
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7.00.2-Preis- und Leistungsverzeichnis 15.08.2016
Preis- und Leistungsverzeichnis Sparkasse Gera-Greiz November 2016 • Kapitel A: Allgemeine Informationen zur Sparkasse • Kapitel B*: Girokonto und Zahlungsverkehr • Kapitel C: Sparverkehr und Wertpapiergeschäft Aktuelle Verzinsung von Spareinlagen mit variablen Basiszins, die nicht mehr Angebot unserer Produktpalette sind (Sparkassen-MobilSparen, Sparkassen-BonusSparen) • Kapitel D: Kreditgeschäft • Kapitel E Sonstiges * Für Kunden, die vorsteuerabzugsberechtigt sind, gelten die genannten Preise grundsätzlich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Sparkasse kann gemäß Nr. 17 Abs. 3 der AGB für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind und die nach den Umständen zu urteilen nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen. Ein solches Entgelt kann nur verlangt werden, wenn die Leistungen im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden. Die Sparkasse wird nach Nr. 17 Abs. 4 der AGB für Tätigkeiten, zu deren Erbringung sie bereits gesetzlich oder aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder sie im eigenen Interesse erbringt, kein Entgelt berechnen, es sei denn, es ist gesetzlich zulässig und wird nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen erhoben. 1 von 21 Preis- und Leistungsverzeichnis Sparkasse Gera-Greiz November 2016 Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Informationen zur Sparkasse 4 I. Name und Anschrift der Sparkasse 4 II. Zuständige Aufsichtsbehörden 4 III. Eintragung ins Handelsregister 4 IV. Vertragssprache 4 V. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten 4 B. Girokonten und Zahlungsverkehr I. 5 Girokonten 1. 5 Preismodelle für Privatkonten 5 2. Preismodelle für Geschäftskonten 6 3. Preismodell für Fremdwährungskonten 7 4. Kontoauszug (pro Vorgang) 8 5. Rechnungsabschluss 8 6. Kontoüberziehungen 8 7. Kontowecker 8 8. Entgelte für die Belastung von vereinbarten Zahlungen innerhalb des eigenen Hauses 8 II. Erbringung von Zahlungsdiensten 1. 1.1. 1.1.1. 1.1.2. 1.2. 1.2.1. 1.2.2. 2. 2.1. 2.1.1. 2.1.2. 2.2. 9 Überweisungen Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen Überweisungsaufträge 9 Überweisungsgutschriften Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) Überweisungsaufträge 10 Überweisungsgutschriften 9 9 11 11 11 Lastschriften Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschrift 12 12 12 13 Lastschriften aus weiteren Staaten 13 2.2.1. SEPA-Basis-Lastschrift 13 2.2.2. SEPA-Firmen-Lastschrift 13 2.3. Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften 13 2.3.1. SEPA-Basis-Lastschriften 13 2.3.2. SEPA-Firmen-Lastschriften 13 2.4. 3. Lastschriftinkasso 13 Kartengestützter Zahlungsverkehr 14 3.1. Kreditkarten 14 3.2. Debitkarte (Sparkassen-Card) 15 3.3. Geldkarte 15 3.4. Barauszahlungen 16 3.5. Ausführungsfrist 16 4. Kassengeschäfte 16 4.1. Bareinzahlung 16 4.2. Barauszahlung 16 2 von 21 Preis- und Leistungsverzeichnis Sparkasse Gera-Greiz November 2016 5. Online-Banking und Electronic Banking 17 5.1. Online-Banking (PIN/TAN/FinTS) 17 5.2. Electronic Banking für Unternehmer 17 5.3. Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS 17 6. 7. III. Umrechnungskurs bei Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung 17 Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse 17 Scheckverkehr 18 1. Allgemein 18 2. Grenzüberschreitender Scheckverkehr 18 2.1. Scheckzahlungen in das Ausland 18 2.2. Scheckzahlungen aus dem Ausland 18 Umrechnungskurse 18 2.3. 3. C. Reiseschecks 18 Sparverkehr und Wertpapiergeschäft I. 19 Sparkonto 1. 19 Kennwortvereinbarung 19 2. Beginn und Ende der Verzinsung (Wertstellung) 19 3. Aktuelle Verzinsung von Spareinlagen mit variablen Basiszins, die nicht mehr Angebot unserer Produktpalette sind (Sparkassen-MobilSparen, Sparkassen-BonusSparen) 19 II. Wertpapiere 20 1. Depotleistungen 20 2. Effektive Stücke 20 3. Transaktionsleistungen 20 4. Ersatz von Aufwendungen 20 D. Kredite 21 I. Kredite 21 II. Bankbürgschaften (Avale) 21 E. Sonstiges 21 I. Erträgnisaufstellung im Auftrag des Kunden 21 II. Im Auftrag des Kunden vorgenommene… 21 III. Duplikaterstellung im Auftrag des Kunden 21 IV. Bankauskunft im Auftrag des Kunden 21 V. Vertrag zu Gunsten Dritter – Entgelt für Vertragsschluss, Aufbewahrung und Abwicklung 21 3 von 21 A. Allgemeine Informationen zur Sparkasse Auf mögliche Änderungen dieser allgemeinen Informationen wird die Sparkasse den Kunden direkt oder per Kontoauszug hinweisen I. Name und Anschrift der Sparkasse Sparkasse Gera-Greiz Schloßstraße 11 07545 Gera II. Zuständige Aufsichtsbehörden Für die Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde: Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20, 60314 Frankfurt am Main Postanschrift: Europäische Zentralbank, 60640 Frankfurt am Main (Internet: www.ecb.europa.eu) Für den Verbraucherschutz zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn und Marie-Curie-Straße 24-28, 60439 Frankfurt am Main (Internet: www.www.bafin.de) III. Eintragung im Handelsregister HRA 202111 (AG Jena) IV. Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. V. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten Die Sparkasse nimmt am Streitbeilegungsverfahren vor diesen behördlichen Verbraucherschlichtungsstellen verpflichtend teil. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung 1. der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen mit Verbrauchern, 2. der Vorschriften über Verbraucherdarlehen und sonstige Finanzierungshilfen sowie deren Vermittlung (§§ 491-508, 511 und 655a bis 655d des BGB, Artikel 247a § 1 des Einführungsgesetzes zum BGB) 3. der Vorschriften betreffend Zahlungsdiensteverträge (§§ 675c – 676c des BGB, der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über grenzüberschreitende Zahlungen („Preisverordnung“) und der Verordnung (EU) 260/2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro („SEPAVerordnung“) sowie der Verordnung (EU) 2015/751 über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge („IFVerordnung“) 4. der Vorschriften bezüglich der Ausgabe und dem Rücktausch von E-Geld (§2 Abs. 1a Satz 3 und § 23b des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) 5. der Vorschriften des Zahlungskontengesetzes, die das Verhältnis zwischen einem Zahlungsdienstleister und einem Verbraucher regeln kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Verbraucherschlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank Verbraucherschlichtungsstelle Postfach 11 12 32 60047 Frankfurt am Main. Internet: www.bundesbank.de/navigation/DE/Service/Schlichtungsstelle/schlichtungsstelle.html Bei Streitigkeiten von Verbrauchern mit der Sparkasse aus der Anwendung der Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs oder sonstiger Vorschriften im Zusammenhang mit Verträgen, die Bankgeschäfte nach § 1 Absatz 1 Satz 2 des Kreditwesengesetzes oder Finanzdienstleistungen nach §1 Abs. 1a Satz 2 des Kreditwesengesetzes betreffen, kann sich der Kunde an die bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eingerichtete Verbraucherschlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der BaFin erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Schlichtungsstelle –Referat ZR3Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn Internet: www.bafin.de/DE/Verbraucher/verbraucher node.html Wird der Kauf- oder Dienstleistungsvertrag online von einem Verbraucher mit der Sparkasse abgeschlossen, kann die Beschwerde auch über die OS-Plattform der EU (http://ec.europa.eu/odr) eingereicht werden. Die E-Mail-Adresse der Sparkasse lautet: www.sparkasse-gera-greiz.de Bei Streitigkeiten mit der Sparkasse besteht alternativ zum Verfahren vor den o.g. Verbraucherschlichtungsstellen für alle Kunden die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen anzurufen. Das Anliegen ist an folgende Adresse zu richten: Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen Schlichtungsstelle Bonifaciusstraße 15 99084 Erfurt. Internet: www.sparkassen-finanzgruppe-ht.de/finanzgruppe/verband/schlichtungsstelle/1-ueberblick.php Näheres regelt die „Schlichtungsordnung des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. 4 von 21 B. Girokonto und Zahlungsverkehr Dienstleistung Preis in EUR I. Girokonten 1. Preismodelle für Privatkonten Für alle nachstehend aufgeführten Kontopreismodelle gilt: 1. Postenpreise für Überweisungen beziehen sich auf SEPA-Überweisungen. 2. Telefonische Überweisungen sind auf Empfängerkonten im Inland beschränkt. 3. Entgelte für Zahlungsdienste und sonstige Dienstleistungen, die nicht im jeweiligen Kontopreismodell aufgeführt werden wie z.Bsp. Überweisungen in Drittstaaten, werden in den nachfolgenden Kapiteln vereinbart. Sparkassen-GiroLife Kontopreismodell bis 24 Jahre - die automatische Umstellung in das Sparkassen-Girokonto mit Baustein XL bzw. das SparkassenOnlinekonto bei schon hinterlegtem Onlinebanking-Teilnehmervertrag erfolgt am 1. des auf den 25. Geburtstag folgenden Monats variable Guthabenverzinsung * unter 1.000 EUR Guthaben, ab 1.000 EUR 0,001% p.a. Gesamtbetragsverzinsung z. Zt. 1,00% p.a.* Kontoführung im Monat 0,00€ Kostenfreie Leistungen Abruf von Kontoauszügen über Kontoauszugsdrucker (KAD) oder elektronisches Postfach Nacherstellung von Auszügen für Umsätze innerhalb der letzten 350 Buchungstage mit KAD-Abruf / elektr. PF eine SparkassenCard inklusive Einrichten, Ändern von Daueraufträgen Einrichten eines OnlineBanking-Zugangs Postenpreise je Stück (werden nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden erfolgen) eingehende Gut- oder Lastschriften, Überweisungen, Bargeldein- und –auszahlungen SparkassenCard p.a. (ab der 2. Karte) 0,00€ 5,00€ Sparkassen-Girokonto / Basiskonto Kontoführung im Monat kostenfreie Leistungen Abruf von Kontoauszügen über Kontoauszugsdrucker (KAD) oder elektronisches Postfach Nacherstellung von Auszügen für Umsätze innerhalb der letzten 350 Buchungstage mit KAD-Abruf / elektr. PF Einrichten, Ändern von Daueraufträgen Einrichten eines OnlineBanking-Zugangs 2,50€ Postenpreise je Stück (werden nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden erfolgten) eingehende Gut- oder Lastschriften, Überweisungen, Bargeldein- und -auszahlungen 0,60€ Freibetrag für Buchungsposten im Monat 3,00€ Sollzinssatz p.a. für Dispositionskredite und sonstige Kontoüberziehungen 9,63% Sparkassen-Girokonto mit Baustein XL Bausteinpreis im Monat 4,00€ Zusatzleistungen zum Sparkassen-Girokonto zwei SparkassenCards inklusive (eine Karte je Karteninhaber) Freibetrag für Buchungsposten im Monat gesamt 15,00€ Sollzinssatz p.a. für Dispositionskredite und sonstige Kontoüberziehungen 8,13% Sparkassen-Girokonto mit Baustein XXL Bausteinpreis im Monat 10,00€ Zusatzleistungen zum Sparkassen-Girokonto zwei SparkassenCards inklusive (eine Karte je Karteninhaber) Nachrichtenservice per SMS oder Push für TAN und Kontowecker inklusive weitere Preisvorteile (Gutschein-Tickets, Vorzugspreise) im Gesamtwert pro Jahr 50,00€ Freibetrag für Buchungsposten im Monat gesamt 60,00€ Sollzinssatz p.a. für Dispositionskredite und sonstige Kontoüberziehungen 6,63% 5 von 21 B. Girokonto und Zahlungsverkehr Dienstleistung Preis in EUR Sparkassen-Onlinekonto Kontoführung im Monat kostenfreie Leistungen Abruf von Kontoauszügen über Kontoauszugsdrucker (KAD) oder elektronisches Postfach Einrichten, Ändern von Daueraufträgen online oder über SB-Technik Einrichten des OnlineBanking-Zugangs zwei SparkassenCards (eine Karte je Karteninhaber) Postenpreise je Stück (werden nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden erfolgen) 4,50€* eingehende Gut- oder Lastschriften, Online-Überweisungen, Bargeldein- und -auszahlungen 0,00€ beleghaft, telefonisch, über SB-Technik oder am Schalter eingereichte Überweisungen 2,50€ Einrichten, Ändern von Daueraufträgen mit Beleg oder telefonisch 2,50€ Nacherstellung von Auszügen für Umsätze innerh. der letzten 350 Buchungstage mit KAD-Abruf oder online Sollzinssatz p.a. für Dispositionskredite und sonstige Kontoüberziehungen 2,50€ 9,63% *100% Treuerabatt auf den Kontoführungspreis pro Monat, wenn vom Kontoinhaber und/oder Ehegatten folgende Finanzdienstleistungen genutzt werden: 1. mindestens ein Onlinebanking-Teilnehmervertrag und 2. mindestens zwei Verträge der folgenden Anlagen oder Dienstleistungen: Sparkassen-Kreditkarte; DekaBank-Depot; Wertpapierdepot; Privat- und Autokredit; Wohnungsbaufinanzierung; LBS- Bausparvertrag 2. Preismodelle für Geschäftskonten Für alle nachstehend aufgeführten Kontopreismodelle gilt: 1. Postenpreise für Überweisungen beziehen sich auf SEPA-Überweisungen. 2. Telefonische Überweisungen sind auf Empfängerkonten im Inland beschränkt. 3. Entgelte für Zahlungsdienste und sonstige Dienstleistungen, die nicht im jeweiligen Kontopreismodell aufgeführt werden wie z.Bsp. Überweisungen in Drittstaaten, werden in den nachfolgenden Kapiteln vereinbart. Konto Business S Kontoführung im Monat 8,00€ kostenfreie Leistungen SparkassenCards, Abruf von Kontoauszügen über Kontoauszugsdrucker (KAD) oder online Nacherstellung von Auszügen für Umsätze innerhalb der letzten 350 Buchungstage mit KAD-Abruf oder online Einrichten, Ändern von Daueraufträgen Einrichten eines OnlineBanking-Zugangs, HBCI-Karten Postenpreise je Stück(werden nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden erfolgten) Überweisungen, Eilüberweisungen, Schecks, Lastschriften sowie eingehende Gut- oder Lastschriften Einzelposten in Sammlern Bargeldein- und –auszahlungen Freibetrag für Buchungsposten im Quartal 0,40€ 12,00€ Konto Business M Kontoführung im Monat kostenfreie Leistungen SparkassenCards, Abruf von Kontoauszügen über Kontoauszugsdrucker (KAD) oder online Nacherstellung von Auszügen für Umsätze innerhalb der letzten 350 Buchungstage mit KAD-Abruf oder online Einrichten, Ändern von Daueraufträgen Einrichten eines OnlineBanking-Zugangs, HBCI-Karten Postenpreise je Stück (werden nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden erfolgten) Überweisungen, Eilüberweisungen, Schecks, Lastschriften sowie eingehende Gut- oder Lastschriften Einzelposten in Sammlern Bargeldein- und -auszahlungen Freibetrag für Buchungsposten im Quartal 6 von 21 11,00€ 0,25€ 22,50€ B. Girokonto und Zahlungsverkehr Dienstleistung Preis in EUR Konto Business L Kontoführung im Monat 13,00€ kostenfreie Leistungen SparkassenCards, Abruf von Kontoauszügen über Kontoauszugsdrucker (KAD) oder online Nacherstellung von Auszügen für Umsätze innerhalb der letzten 350 Buchungstage mit KAD-Abruf oder online Einrichten, Ändern von Daueraufträgen Einrichten eines OnlineBanking-Zugangs, HBCI-Karten Postenpreise je Stück (werden nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden erfolgten) Überweisungen, Eilüberweisungen, Schecks, Lastschriften sowie eingehende Gut- oder Lastschriften, Einzelposten in Sammlern Bargeldein- und -auszahlungen Freibetrag für Buchungsposten im Quartal 0,10€ 15,00€ Sparkassen-VereinsKonto* Kontoführung im Monat 0,00€ kostenfreie Leistungen SparkassenCards, Abruf von Kontoauszügen über Kontoauszugsdrucker (KAD) oder online Nacherstellung von Auszügen für Umsätze innerhalb der letzten 350 Buchungstage mit KAD-Abruf oder online Einrichten, Ändern von Daueraufträgen Einrichten eines OnlineBanking-Zugangs, HBCI-Karten Postenpreise je Stück (werden nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden erfolgen) Überweisungen, Eilüberweisungen, Schecks, Lastschriften sowie eingehende Gut- oder Lastschriften, Einzelposten in Sammlern Bargeldein- und -auszahlungen 0,00€ Sparkassen-KommunalKonto* Kontoführung im Monat 0,00€ kostenfreie Leistungen SparkassenCards, Abruf von Kontoauszügen über Kontoauszugsdrucker (KAD) oder online Nacherstellung von Auszügen für Umsätze innerhalb der letzten 350 Buchungstage mit KAD-Abruf oder online, Einrichten, Ändern von Daueraufträgen Einrichten eines OnlineBanking-Zugangs, HBCI-Karten Postenpreise je Stück (werden nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden erfolgen) Überweisungen, Eilüberweisungen, Schecks, Lastschriften sowie eingehende Gut- oder Lastschriften, Einzelposten in Sammlern Bargeldein- und -auszahlungen 0,00€ *Die aufgeführten Entgelte sind Bruttopreise (Entgelte für steuerbefreite Finanzdienstleistungen) 3. Preismodell für Fremdwährungskonten (Keine Abwicklung von Bar-Geschäften) Kontoführung im Monat 3,00€ kostenfreie Leistungen Zustellung der Kontoauszüge per Post Einrichten eines OnlineBanking-Zugangs Postenpreise je Stück (werden nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden erfolgten) Überweisungen, Eilüberweisungen, Schecks, Lastschriften sowie eingehende Gut- oder Lastschriften, 0,25€ zzgl. Entgelte für Zahlungsdienste in Drittstaatenwährung, die in den nachfolgenden Kapiteln vereinbart werden Einrichten, Ändern von Daueraufträgen mit Beleg oder telefonisch 7 von 21 2,50€ B. Girokonto und Zahlungsverkehr Dienstleistung Preis in EUR 4. Kontoauszug (pro Vorgang) Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren keine gesonderte Berechnung Bereitstellung/Übermittlung auf Verlangen des Kunden, soweit dies über das Vereinbarte hinausgeht Tagesauszug, Wochenauszug, Monatsauszug mit Postversand - private Konten 1,00 € zzgl. Porto - gewerbliche Konten 0,50 € zzgl. Porto Postversand von am Kontoauszugsdrucker nicht abgerufenen Kontoauszügen und Rechnungsabschlüssen - bei Privatgirokonten nach 90 Tagen - bei Geschäftsgirokonten nach 60 Tagen Porto Porto Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Duplikats von Kontoauszügen auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - für Buchungen, die max. 350 Buchungstage zurückliegen Zusendung per Post - für geschlossene Konten oder Buchungen, die länger als 350 Buchungstage zurückliegen 5,00 € (je Auszug) 5,00 € (je Auszug) Die Sparkasse unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen1. 1Zahlungsvorgänge sind insbesondere - Bareinzahlungen (auf ein Zahlungskonto) oder - Barauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die - Übermittlung von Geldbeträgen (auf ein anderes Zahlungskonto) durch Ausführung von - Lastschriften, - Überweisungen oder - Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments. 5. Rechnungsabschluss Die erstmalige Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets unentgeltlich. 6. Kontoüberziehungen Für Inanspruchnahmen des Kontos, die nicht durch ein Guthaben oder einen eingeräumten Kreditrahmen gedeckt sind (Kontoüberziehungen), sind die vertraglich vereinbarten Überziehungszinsen zu zahlen. Ist im Vertrag eine Vereinbarung nicht getroffen, sind die im Preisaushang aufgeführten Überziehungszinsen zu zahlen; dies gilt auch für Unternehmer. Bei Verbraucherdarlehensverträgen gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften. 7. Kontowecker-Benachrichtigung 8. pro SMS-Nachricht 0,09 € pro Push-Nachricht 0,05 € Entgelte für die Belastung von vereinbarten Zahlungen innerhalb des eigenen Hauses fällige Darlehensraten, fällige Sparraten, Schließfachgebühren 8 von 21 unentgeltlich B. Girokonto und Zahlungsverkehr II. Erbringung von Zahlungsdiensten Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, wenn und soweit die Durchführung nicht bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Kapitel B Nummer I. „Girokonten“). 1. Überweisungen 1.1. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftraums (EWR)2 in Euro oder in anderen EWR-Währungen3 1.1.1. Überweisungsaufträge Die Geschäftstage und Cut-Off-zeiten der Sparkasse ergeben sich aus Kapitel B Nummer II 7. a) Ausführungsfristen Die Sparkasse ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens nach folgender Frist eingeht (gerechnet ab Zugang des Auftrags bei der Sparkasse): - Überweisungen in Euro Belegloser Überweisungsauftrag4 max. 1 Geschäftstag Beleghafter Überweisungsauftrag5 max. 2 Geschäftstage - Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag6 Beleghafter max. 4 Geschäftstage Überweisungsauftrag7 max. 4 Geschäftstage b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Überweisungen in Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte8: Modalitäten: je Überweisung vom Girokonto Überweisungsart Überweisung mit IBAN in Euro innerhalb der Sparkasse (SEPA-Überweisung) Überweisung mit IBAN in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet an einen anderen Zahlungsdienstleister Euro-Expresszahlung online beleghaft9 beleglos10 0,60€ PG 0,40€ GG 0,60€ PG 0,40€ GG 0,60€ PG 0,40€ GG 0,60€ PG 0,40€ GG 0,60€ PG 0,40€ GG 0,60€ PG 0,40€ GG 0,60€ PG 0,40€ GG 0,60€ PG 0,40€ GG per Dauerauftrag je Eilüberweisung Auf Anfrage 0,60€ PG 0,40€ GG 0,60€ PG 0,40€ GG entfällt entfällt *PG - zulasten Privatgirokonto GG - zulasten Geschäftsgirokonto 2 Andere EWR-Staaten sind derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Umgarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 3 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarische Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänische Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 4/6 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 5/7 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inkl. Service mit Rechenzentrum (SRZ) durch Unternehmer. 8 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 9 von 21 B. Girokonto und Zahlungsverkehr Dienstleistung Preis in EUR bb) Überweisungen in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtige Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: • 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (Share) • 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) Höhe der Entgelte9 Entgeltregelung Entgelt (zzgl. Courtage) 0 bis 250,00 € 7,50 € ab 250,00€ 1,5%o mind.10,00 € max. 100,00 € +Spesen mind. 2,50 € 1 bis 250,00 € 7,50 € ab 250,00€ 1,5%o mind.10,00 € max. 100,00 € +Spesen mind. 2,50 € + Auslandsgebühr (auf Anfrage) Hinweis: Das Entgelt wird zusätzlich zu den unter aa) ausgewiesenen Entgelten erhoben. c) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags per Post 3,00 € ins elektronische Postfach 2,40 € Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung im Auftrag des Kunden siehe Teil B. I. „Girokonten“ Eilüberweisung zur Barauszahlung Hinweis: Bei der auszahlenden Stelle können weitere Entgelte anfallen siehe Teil B. I. „Girokonten“ 1.1.2. Überweisungsgutschriften Bei einem Überweisungseingang werden von der Sparkasse folgende Entgelte berechnet11: Gutschrift einer Entgelt in Euro Überweisung mit IBAN in Euro innerhalb der Sparkasse (SEPA-Überweisung) Überweisung ohne Angabe von IBAN in Euro von einem Zahlungsdienstleister innerhalb des EWR Überweisung mit IBAN in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet von einem anderen Zahlungsdienstleister Eilüberweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedsstaates lautet siehe Teil B. I. „Girokonten“ siehe Teil B. I. „Girokonten“ siehe Teil B. I. „Girokonten“ siehe Teil B. I. „Girokonten“ siehe Teil B. I. „Girokonten“ Hinweis: Für Überweisungseingänge in einer anderen Kontowährung wird zusätzlich zu den o.g. Entgelten folgendes Entgelt erhoben: bis 5 T€ 5 Euro bis 10 T€ 7,50 Euro größer 10T€ 1‰ max. 100 Euro Keine Berechnung erfolgt, wenn der Überweisende die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt. 9 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inkl. Service mit Rechenzentrum (SRZ) durch Unternehmer. 10 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 11 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 10 von 21 B. Girokonto und Zahlungsverkehr Dienstleistung Preis in EUR Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftraums (EWR)12 in Währungen 1.2. eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung)13 sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten)14 1.2.1. Überweisungsaufträge a) Ausführungsfristen Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Entgeltpflichtige Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: • 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (Share) • 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) • 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweise: - Bei der Entgeltregelung „0“ können durch einen zwischengeschalteten Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. - Bei der Entgeltregelung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. bb) Entgelte15 Zielland / Produkt Schweiz, Monaco und San Marino in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) übrige Länder (sonstige Zahlungen) Entgeltregelung 0 (Share) 1 (OUR) bis 250,00 € 7,50 €, ab 250,00€ 1,5%o mind.10,00 € max. 100,00 € +Spesen mind. 2,50 € bis 250,00 € 7,50 € ab 250,00€ 1,5%o mind.10,00 € max. 100,00 € +Spesen mind. 2,50 € bis 250,00 € 7,50 €, ab 250,00€ 1,5%o mind.10,00 € max. 100,00 € +Spesen mind. 2,50 € + fremde Gebühren (auf Anfrage) bis 250,00 € 7,50 €, ab 250,00€ 1,5%o mind.10,00 € max. 100,00 € +Spesen mind. 2,50 € + fremde Gebühren (auf Anfrage) Aufschlag / Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 1): auf Anfrage cc) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags per Post 3,00 € ins elektronische Postfach 2,40 € Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung im Auftrag des Kunden 2,50 € 12 Andere EWR-Staaten sind derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Umgarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 13 z.B. US-Dollar 14 Drittstaaten sind Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). 15 Es wird nur dann ein Entgelt erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 11 von 21 B. Girokonto und Zahlungsverkehr Dienstleistung Preis in EUR 1.2.2. Überweisungsgutschriften a) Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Entgeltregelungen sind möglich: • 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (Share) • 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) • 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweise: - Bei der Entgeltregelung „0“ können durch einen zwischengeschalteten Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. - Bei der Entgeltregelung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. b) Entgelte16 Bei einer Entgeltregelung „0“ oder „2“ werden von der Sparkasse folgende Entgelte berechnet, die vom Überweisungsbetrag abgezogen werden: Absenderland / Währung Schweiz, Monaco und San Marino in Euro mit IBAN/BIC (SEPAÜberweisung) übrige Länder Entgelt in Euro 0 2 siehe Teil B. I. „Girokonten“ siehe Teil B. I. „Girokonten“ bis 5 T€ - 5,00 Euro bis 10T€ - 7,50 Euro größer 10 T€ - 1‰ max. 100 Euro bis 5 T€ - 5,00 Euro bis 10T€ - 7,50 Euro größer 10 T€ - 1‰ max. 100 Euro 2. Lastschriften 2.1. Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)17 2.1.1. Sepa-Basis-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösung18 siehe Teil B. I. „Girokonten“ c) Sonstige Entgelt Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags per Post 3,00 € ins elektronische Postfach 2,40 € 16 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisungsgutschrift vereinbarungsgemäß erfolgt und vom Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde. 17 Andere EWR-Staaten sind derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, 18 Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Umgarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. Diese Entgelte werden nur erhoben, wenn die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 12 von 21 B. Girokonto und Zahlungsverkehr Dienstleistung Preis in EUR 2.1.2. Sepa-Firmen-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösung19 siehe Teil B. I. „Girokonten“ c) Sonstige Entgelt Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags per Post 3,00 € ins elektronische Postfach 2,40 € 2.2. Lastschriften aus weiteren Staaten Ausführungsfrist Lastschriften werden baldmöglichst bewirkt. 2.2.1. Sepa-Basis-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösung20 siehe Teil B. I. „Girokonten“ b) Sonstige Entgelt Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags per Post 3,00 € ins elektronische Postfach 2,40 € 2.2.2. Sepa-Firmen-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösung21 siehe Teil B. I. „Girokonten“ b) Sonstige Entgelt Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags per Post 3,00 € ins elektronische Postfach 2,40 € 2.3. Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften 2.3.1. Sepa-Basis-Lastschrift bei Einmal- und wiederkehrende Lastschriften frühestens 28 Kalendertage und spätestens 1 Geschäftstag bis 12:00 Uhr vor Fälligkeit 2.3.2. Sepa-Firmen-Lastschrift bei Einmal- und wiederkehrenden Lastschriften frühestens 28 Kalendertage und spätestens 1 Geschäftstag bis 11:00 Uhr vor Fälligkeit 2.4. Lastschriftinkasso22 siehe Teil B. I. „Girokonten“ 19/20/21 Diese Entgelte werden nur erhoben, wenn die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 22 Entgelte werden nur für die beauftragte und fehlerfreie Ausführung erhoben. 13 von 21 B. Girokonto und Zahlungsverkehr Dienstleistung Preis in EUR 3. Kartengestützter Zahlungsverkehr 3.1. Kreditkarten a) Jahrespreise je Karte Sparkassen-Kreditkarte Basis (MasterCard / VISA mit Aufladefunktion) 36,00 € Sparkassen-Kreditkarte Standard (MasterCard / VISA Classic) 36,00 € Sparkassen-Kreditkarte Gold (MasterCard / VISA) 90,00 € Sparkassen-Kreditkarte Platinum (MasterCard) b) 200,00 € Sparkassen-Kreditkarte Business (MasterCard / VISA) 20,00 € Sparkassen-Kreditkarte Business Gold (MasterCard / VISA) 65,00 € Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte für eine nicht gesperrte Karte aufgrund eines Auftrages des Kunden 20,00€ für eine beschädigte Karte soweit durch vom Kunden zu vertretende umstände verursacht 20,00€ wegen Namensänderung 0,00€ c) Postversand nicht abgeholter Kreditkartenabrechnungen23 d) Porto Erstellung eines Duplikats der Kreditkartenabrechnung auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) pro Abrechnung 5,00€ Sperren einer MasterCard / Visa Card e) (auf Veranlassung und im Interesse des Kunden, die Sperranzeige gemäß den Kreditkartenbedingungen ist unentgeltlich) f) Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in Euro erfolgen 0,00€ unentgeltlich g) Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in Fremdwährung erfolgen24 1% des Umsatzes h) Einsatz der Karte außerhalb des EWR-Raums25 1% des Umsatzes i) Barauszahlung (siehe Kapitel B Nummer II. 3.4.) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Aktivierungs-PIN für eine nicht gesperrte Karte aufgrund eines Auftrages des Kunden, soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht j) (z.B. Vergessen der PIN) Hinweis: Die Festlegung einer neuen Wunsch-PIN durch den Kunden an Automaten der Sparkassen ist unentgeltlich 2,50€ k) Zusätzliche Dienstleistungen für die Sparkassen-Kreditkarte Basis - Rücküberweisung von Guthaben auf Girokonto 2,00 € - Telefonische Saldenabfrage 2,00 € 23 Die Übermittlung von Kreditkartenabrechnungen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. 24 Zum Umrechnungskurs siehe Nummer II. 6. dieses Kapitels 25 Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten 14 von 21 B. Girokonto und Zahlungsverkehr Dienstleistung Preis in EUR 3.2. Debitkarte (Sparkassen-Card) a) Jahrespreis je Karte b) 7,50€ Täglicher Verfügungsrahmen26 je nach Einsatz27 - Abheben von Bargeld an eigenen/fremden28Geldautomaten im Inland: - Abheben von Bargeld an fremden28Geldautomaten 2.000,00 € im Ausland: 500,00 € 29 - Einsatz an automatisierten Kassen bei Händlern und Dienstleistungsunternehmen : mit girocard / electronic cash und Geheimzahl 5.000,00 € im In- und Ausland mit Maestro und Geheimzahl 2.200,00 € - Einreichung von Überweisungen am Selbstbedienungsterminal: - Aufladen der Geldkarte: c) d) 1.000,00 € 200,00 € Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte für eine nicht gesperrte Karte aufgrund eines Auftrages des Kunden 7,50€ für eine beschädigte Karte soweit durch vom Kunden zu vertretende umstände verursacht 7,50€ wegen Namensänderung 0,00€ Sperren einer Debitkarte auf Veranlassung und im Interesse des Kunden (Die Sperranzeige gemäß den Bedingungen für die Sparkassen-Card und eine daraufhin erfolgende Sperre sind unentgeltlich) e) Einsatz der Karte im EWR-Raum30, sofern Zahlungen in Euro erfolgen unentgeltlich f) Einsatz der Karte im EWR-Raum30, sofern Zahlungen in Fremdwährung erfolgen31 1% des Gegenwertes (mind. 1€-max. 5€) g) Einsatz der Karte außerhalb des EWR-Raums30 1% des Gegenwertes (mind. 1€-max. 5€) h) Barauszahlung (siehe Kapitel B Nummer II. 3.4.) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Aktivierungs-PIN für eine nicht gesperrte Karte aufgrund eines Auftrages des Kunden, soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht i) (z.B. Vergessen der PIN) Hinweis: Die Festlegung einer neuen Wunsch-PIN durch den Kunden an Automaten der Sparkassen ist unentgeltlich 2,50€ 3.3. Geldkarte Aufladen unserer GeldKarten - an unseren Geldautomaten (Ladeterminals), die mit dem GeldKarte-Logo gekennzeichnet sind - an Ladeterminals von teilnehmenden anderen Sparkassen - an Ladeterminals sonstiger Zahlungsdienstleister - an electronic-cash-Terminals des Handels, die zusätzlich mit dem GeldKarte- oder dem girogo-Logo gekennzeichnet sind siehe Teil B. I. „Girokonten“ 26 Im Rahmen des Kontoguthabens oder vorher eingeräumten Kredits gilt der Verfügungsrahmen unabhängig für jede zum Konto ausgegebene Debitkarte. 27 Änderungen des Verfügungsrahmens werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens schriftlich angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat. Der Verfügungsrahmen gilt, soweit mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde. 28 Verfügungslimit kann bei fremden Geldautomaten, insbesondere im Ausland, geringer sein 29 Verfügungslimit im Ausland kann geringer sein 30 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Umgarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 31 Zum Umrechnungskurs siehe Nummer II. 6. dieses Kapitels 15 von 21 B. Girokonto und Zahlungsverkehr Dienstleistung Preis in EUR 3.4. Barauszahlungen Barauszahlung an eigene Kunden am Schalter mit unserer Sparkassen-Card unentgeltlich unentgeltlich entfällt 2% vom Umsatz mind. 5,00 EUR am Schalter am Geldautomaten entfällt unentgeltlich entfällt unentgeltlich entfällt 5,00 Euro entfällt 5,00 Euro 3% vom Umsatz mind. 5,00 EUR 3% vom Umsatz mind. 5,00 EUR 2% vom Umsatz mind. 5,00 EUR 2% vom Umsatz mind. 5,00 EUR* mit unserer MasterCard/VISA Card Barauszahlung an eigene Kunden bei fremden Zahlungsdienstleistern (ZDL) am Geldautomaten mit Sparkassen-Card bei anderen Sparkassen/Landesbanken bei anderen ZDL im EWR32 in Euro die ein direktes Kundenentgelt33erheben bei anderen ZDL im EWR32 in Euro die kein direktes Kundenentgelt33erheben bei ZDL im EWR in Fremdwährung oder bei ZDL außerhalb des EWR mit Kreditkarte (MasterCard / VISA Card) im Inland im Ausland * für Inhaber einer Sparkassen-Kreditkarte Gold, Platinum und Business Gold kostenfrei Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem Entgelt belastet 3.5. Ausführungsfrist Der Kartenzahlungsbetrag wird beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingehen: Kartenzahlungen im EWR32in Euro Kartenzahlungen im EWR32 in einer anderen EWRWährung34als Euro Kartenzahlungen außerhalb des EWR32unabhängig von der Währung max. 1 Geschäftstage max. 4 Geschäftstage Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. Die Geschäftstage der Sparkasse ergeben sich aus Kapitel B Nummer II. 6. 4. Kassengeschäfte35 Bareinzahlungen siehe Teil B. I. „Girokonten“ Barauszahlungen siehe Teil B. I. „Girokonten“ Von Konten bei uns, die nicht von Kapitel B Nummer II.3.4. erfasst sind 32 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Umgarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 33 34 35 Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarische Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänische Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. Diese Entgelte werden nur erhoben, wenn das Kassengeschäft fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 16 von 21 B. Girokonto und Zahlungsverkehr Dienstleistung Preis in EUR 5. Online-Banking und Electronic Banking 5.1. Online-Banking (PIN/TAN/FinTS) • Bereitstellung des Online-Banking Zuganges (monatlich) 0,00€ • Bereitstellung von PushTan (je PushTan) 0,05€ • Bereitstellung von smsTAN (je smsTAN) 0,09€ • Bereitstellung von HBCI-Chipkarte 5.2. Electronic Banking für Unternehmer Zugangsverwaltung für EBICS Einrichtung / Änderung 0,00 € Zusätzliche Bereitstellung von Kontoinformationen auf Verlangen des Kunden36 mittels ELKO/EBICS (monatl. Grundpreis je Kunde) 10,00 € mittels Service-Rechenzentrum (monatl. Grundpreis je Konto) 5,00 € 5.3. Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS37 Beauftragung siehe Teil B. I. „Girokonten“ Eilüberweisungen siehe Teil B. I. „Girokonten“ 6. Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf der Hompage der Landesbank Hessen-Thüringen unter www.helaba.de/de/DieHelaba/MaerkteUndAnalysen veröffentlicht. Der Währungsumrechnungskurs beim Auslandseinsatz der MasterCard/Visa Card ergibt sich aus Ziffer 16 der Bedingungen für die MasterCard / Visa Card. Die Währungsumrechnungskurse für Maestro und VPay Transaktionen in Nicht-Euro-Währung sind unter www.helaba.de/CBD-Kursinformationen abrufbar. 7. Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Sparkasse unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme von Sonnabenden, sowie dem 24. und 31. Dezember. Annahmezeitpunkt (Cut-Off-Zeit): (sofern nicht an der konkreten Annahmevorrichtung abweichende Annahmezeitpunkte angegeben sind) am Schalter in der Geschäftsstelle: 14:00 Uhr SB-Terminal, Online-Banking/FinTS: 20:00 Uhr Datenfernübertragung: 19:45 Uhr Telefon-Banking: 19:45 Uhr 36 Die Übermittlung von Kontoauszügen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. 37 Für Überweisungen wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. Für Lastschrifteinlösungen werden Entgelte nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösungen fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurden. 17 von 21 B. Girokonto und Zahlungsverkehr III. Scheckverkehr 1. Allgemein Scheckeinlösung siehe Teil B. „Girokonten“ Scheckeinzug (Inland) siehe Teil B. „Girokonten“ Scheckvordrucke Inklusive Zusendung von Scheckvordrucken 0,00 € Bereitstellung eines bestätigten Bundesbank-Schecks 40,00 € Bereitstellung eines unbestätigten Bundesbankschecks 12,50 € Wertstellung • • Scheckeinreichungen Buchungstag • eigenes Kreditinstitut • anderes Kreditinstitut oder gemischte Einreichungen Buchungstag +2 Geschäftstage Buchungstag Scheckeinlösung 2. Grenzüberschreitender Scheckverkehr 2.1. Scheckzahlungen in das Ausland38 per Scheck • bis 250,00 EUR 7,50 € • ab 250,00 EUR 1,50%0 mind. 10,00 € max. 100,00€ zzgl. Spesen (bei Zahlungen in Exotenwährungen) (bei Scheckausstellung durch Helaba) zzgl. Konvertierungsprovision39 mind. 2,50 € 8,50 € 6,00 € 0,25%0 mind. 1,50 € 2.1. Scheckzahlungen aus dem Ausland38 per Scheck • • bis 250,00 EUR 7,50 € ab 250,00 EUR 1,50%0 mind. 10,00 € max. 100,00 € zzgl. Spesen (bei Zahlungen in Exotenwährungen) (bei Scheckausstellung durch Helaba) zzgl. Konvertierungsprovision39 mind. 2,50 € 8,50 € 6,00 € 0,25%0 mind. 1,50 € 2.2. Umrechnungskurse Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf der Hompage der Landesbank Hessen-Thüringen unter https://www.helaba.de/de/DieHelaba/MaerkteUndAnalysen/HelabaFXReferenzkurse veröffentlicht. 3. Reiseschecks Rücknahme von Reiseschecks zur Kontogutschrift in Euro 0,00€ Rücknahme von Reiseschecks zur Kontogutschrift in Fremdwährung (je Abrechnung) zzgl. Spesen zzgl. Konvertierungsprovision38 38 Sofern das Entgelt nicht gemäß Auftrag vom ausländischen Empfänger/Auftraggeber zu zahlen ist 39 Nur bei Einreichung/Ausstellung von Schecks in Fremdwährung 18 von 21 5,00 € mind. 2,50 € 0,25%0 mind. 1,50€ C. Sparverkehr und Wertpapiergeschäft Dienstleistung Preis in EUR I. Sparkonto 1. Kennwortvereinbarung 5,00 € 2. Beginn und Ende der Verzinsung (Wertstellung) Erster Tag der Verzinsung Einzahlungstag Tag vor dem Auszahlungstag Letzter Tag der Verzinsung 3. Aktuelle Verzinsung von Spareinlagen mit variablen Basiszins, die nicht mehr Angebot unserer Produktpalette sind Zinssätze für Sparkassen-MobilSparen (Gesamtbetragsverzinsung)* unter 5.000 € ab 5.000 € 1,50% 0,001% entspricht dem Zinssatz für das Sparkassenbuch Zinssatz für S PRO I kick Sparkassen-BonusSparen Basiszinssatz für Sparkassen-BonusSparen (Vertragsbeginn vor dem 05.05.2008 oder zwischen 01.11.2009 und 09.03.2016) 0,001% Zinssatz ab 2015: 01.01.-14.01.2015: 0,45% p.a.; 15.01.-14.07.2016: 0,15% p.a Basiszinssatz für Sparkassen-BonusSparen (Vertragsbeginn zwischen 06.05.2008 – 31.10.2009) 0,850% Zinssatz ab 2015: 01.01.-14.01.2015: 1,45% p.a.; 15.01.-14.07.2016: 1,15% p.a Verfahren zur Zinsanpassung (Zinsgleitklausel) für Sparkassen-BonusSparen Die Zinsanpassung richtet sich nach einer Veränderung des Referenzzinssatzes. Der Referenzzinssatz ist der am Quartalsbeginn ermittelte gewichtete und auf zwei Stellen hinter dem Komma kaufmännisch gerundete Wert des Zinses für Einlagen privater Haushalte mit einer Kündigungsfrist bis 3 Monate als Mittelwert des vorletzten Quartals. Dieser Zins wird von der Deutschen Bundesbank ermittelt und unter www.bundesbank.de veröffentlicht (Bezeichnung des Zinssatzes: SUD 105). Die Sparkasse wird die Entwicklung des Referenzzinssatzes regelmäßig zum Quartalsbeginn überprüfen. Hat sich zu diesem Zeitpunkt der Referenzzinssatz um mindestens 0,25 Prozentpunkte gegenüber seinem maßgeblichen Wert bei Vertragsabschluss bzw. der letzten Zinsanpassung verändert, sinkt oder steigt der variable Zinssatz um ebenso viele Prozentpunkte mit Wirkung zum 15. Kalendertag des Monats im lfd. Quartal (kaufm. gerundet auf 0,05 Prozentpunkte) Beträgt der errechnete Kundenzins 0% oder ist er negativ, wird für variable Sparverträge mit Bonuszahlung eine Mindestverzinsung in Höhe von 0,001% p.a. garantiert. Die quartalsweise Überprüfung der Entwicklung des Referenzzinssatzes wird dabei von der Sparkasse – unabhängig von der gewährten Mindestverzinsung – nach dem oben beschriebenen Verfahren weitergeführt. Übersteigt der auf Basis des Referenzzinssatzes ermittelte Kundenzins den Wert der Mindestverzinsung, setzt das Verfahren zur Anpassung des variablen Kundenzinssatzes wieder ein. * Hinweis: Bei Auszahlungen vor Ablauf der Kündigungsfrist wird ein Vorschusszins von einem Viertel des jeweils gültigen Guthabenzinses für den Zeitraum der Kündigungsvereinbarung bzw. bei gekündigten Spareinlagen für den Restzeitraum bis zur Fälligkeit berechnet. Von Spareinlagen mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten können ohne Kündigung bis zu 2.000,- € für jedes Sparkonto innerhalb eines Kalendermonats zurückgefordert werden. 19 von 21 C. Sparverkehr und Wertpapiergeschäft Dienstleistung Preis in EUR II. Wertpapiere 1. Depotleistungen (inkl. USt.) Depotentgelt p.a. (Berechnung vierteljährlich auf Grundlage des jeweiligen Depotbestandes) -Girosammelverwahrung je ISIN -Sonderverwahrung je ISIN -Wertpapierrechnung je ISIN Mindestbetrag in den Verwahrarten je ISIN Mindestbetrag je Depot 0,20 %* 0,20 %* 0,50 %* 2,50 € 29,75 € Depotübertragung nur fremde Kosten *Berechnungsgrundlage für festverzinsliche Wertpapiere ist der Nennwert, bei Aktien, Optionsscheinen und Investmentfonds gilt der Kurswert 2. Transaktionsleistungen Kauf- oder Verkauf von Wertpapieren in der Filiale oder telefonisch Mindestbetrag Börse Inland Mindestbetrag Börse Ausland 0,75% vom Kurswert 30,00 € 130,00€ online Mindestbetrag Börse Inland Mindestbetrag Börse Ausland 0,30% vom Kurswert 15,00 € 130,00€ Erteilung / Änderung / Verlängerung / Streichung eines Limits (keine Gebühr, wenn Auftrag am Tag der Ordererteilung ausgeführt wird) Kauf und Verkauf von Investmentfonds über Kapitalverwaltungsgesellschaft 5,00 € Ausgabe / Rücknahmepreis Fremdkosten inländische Börsen Es fallen unterschiedliche Gebühren, Kosten oder Steuern nach Vorgabe des Börsenplatzes an. Insbesondere können je nach Börse und/oder Wertpapierart bei der Maklergebühr (Courtage) unterschiedliche Bemessungsgrundlagen oder auch Pauschalpreise gelten. Genauere Informationen zur Höhe der Fremdkosten für Ihren individuellen Wertpapierauftrag können Sie gern bei Ihrem Berater erfragen. Sonstige Handelsplätze, insbesondere ausländische Börsen Es fallen unterschiedliche Gebühren, Kosten oder Steuern nach Vorgabe des dritten/Drittlandes an. Genauere Informationen zur Höhe der Fremdkosten für Ihren individuellen Wertpapierauftrag können Sie gern bei Ihrem Berater erfragen. Umlagegebühr Sofern der Verkauf in einer anderen Lagerstätte erfolgt, als der Kundenbestand verbucht ist, fällt eine Umlagegebühr an. Der Betrag ist lagerstellenabhängig. 3. Sonderleistungen im Auftrag des Kunden Kauf, Verkauf, Ausübung von Bezugs- und Teilrechten Mindestpreis Einlieferung von effektiven Stücken ins Depot (inkl. USt.) oder zum Verkauf je ISIN Ausbuchung von wertlosen oder nicht gehandelten Wertpapieren je ISIN Vergütung der Gegenwerte aus Zins-, Dividendenzahlungen sowie Kapitalfälligkeiten in Fremdwahrung auf einem Währungskonto Einlösung von Zins- und Dividendenscheinen und fälliger Wertpapiere (inkl. USt.) 1,00% vom Kurswert 10,00€ 150,00€ zzgl. fremde Kosten, zzgl. Porto 25,00€ 25,00€ 25,00€ Beschaffung neuer Zins- und Dividendenscheine 25,00€ Duplikaterstellung Depotauszug soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht (inkl. USt.) 25,00€ 4. Ersatz von Aufwendungen Der Ersatz von Aufwendungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften 20 von 21 D. Kredite Dienstleistung Preis in EUR I. Kredite 1. S-Privatkredit (Vermittlung über die S-Kreditpartner GmbH) Es gilt das Preisverzeichnis der S-Kreditpartner GmbH 2. Entgelte für Sparkassen-Privatkredite im Bestand der Sparkasse Gera-Greiz Aufwendungsersatz für Leistungen im Auftrag des Kunden, die nicht Vertragsbestandteil sind 50,00 € Aufwendungsersatz für Bearbeitung und Abrechnung von Darlehensrückzahlungen (ab einem Betrag von 1.000 EUR) vor dem Ende der Festzinslaufzeit bzw. Umschuldung zu günstigerem Zinssatz 75,00 € II. Bankbürgschaft (Avale) - Avalprovision für Avalkredite (je Einzelaval) 3,00% mind. 5,00 je Quartal - Einräumung Einzelaval 1,00% mind. 50,00€ - Einräumung Avalrahmen (einmalig) 1,00% mind. 50,00€ - Änderungsentgelt (auf Erhöhungsbetrag) 1,00% mind. 50,00€ - Ausstellung von Bürgschaftsurkunden innerhalb eines Avalrahmens - Bürgschaften auf erstes Anfordern 100,00€ - Bürgschaften gegenüber Bausparkassen E. 30,00€ einmalig 2% Sonstiges Dienstleistung Preis in EUR I. Erträgnisaufstellung im Auftrag des Kunden 15,00 € Hinweis: Die Erstellung der Jahressteuerbescheinigung erfolgt unentgeltlich II. Im Auftrag des Kunden vorgenommene Nachforschungen zur vermeintlich nicht ordnungsgemäßen Ausführung von Zahlungsvorgängen (soweit nicht durch fehlerhafte Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden unentgeltlich verursacht.) sonstige Nachforschungen je nach Aufwand (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) 15,00 €/halbe Stunde III. Duplikaterstellung im Auftrag des Kunden Erbschaftssteuermeldung, Kreditkartenabrechnung, Darlehensauszüge, Ersatzsteuerbescheinigung 5,00 € 15,00 € IV. Bankauskunft im Auftrag des Kunden 20,00€ V. Vertrag zu Gunsten Dritter – Entgelt für Vertragsschluss, Aufbewahrung und Abwicklung 21 von 21 50,00 €