7.00.2-Preis- und Leistungsverzeichnis 15.08.2016

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7.00.2-Preis- und Leistungsverzeichnis 15.08.2016
Preis- und Leistungsverzeichnis
Sparkasse Gera-Greiz
November 2016
•
Kapitel A:
Allgemeine Informationen zur Sparkasse
•
Kapitel B*:
Girokonto und Zahlungsverkehr
•
Kapitel C:
Sparverkehr und Wertpapiergeschäft
Aktuelle Verzinsung von Spareinlagen mit variablen Basiszins, die nicht mehr Angebot unserer
Produktpalette sind (Sparkassen-MobilSparen, Sparkassen-BonusSparen)
•
Kapitel D:
Kreditgeschäft
•
Kapitel E
Sonstiges
*
Für Kunden, die vorsteuerabzugsberechtigt sind, gelten die genannten Preise grundsätzlich zzgl. der
gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Sparkasse kann gemäß Nr. 17 Abs. 3 der AGB für Leistungen, die nicht Gegenstand einer
Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind und die nach den Umständen zu
urteilen nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen
angemessenes Entgelt verlangen. Ein solches Entgelt kann nur verlangt werden, wenn die Leistungen im
Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden.
Die Sparkasse wird nach Nr. 17 Abs. 4 der AGB für Tätigkeiten, zu deren Erbringung sie bereits gesetzlich
oder aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder sie im eigenen Interesse erbringt,
kein Entgelt berechnen, es sei denn, es ist gesetzlich zulässig und wird nach Maßgabe der gesetzlichen
Regelungen erhoben.
1 von 21
Preis- und Leistungsverzeichnis
Sparkasse Gera-Greiz
November 2016
Inhaltsverzeichnis
A.
Allgemeine Informationen zur Sparkasse
4
I.
Name und Anschrift der Sparkasse
4
II.
Zuständige Aufsichtsbehörden
4
III.
Eintragung ins Handelsregister
4
IV.
Vertragssprache
4
V.
Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten
4
B.
Girokonten und Zahlungsverkehr
I.
5
Girokonten
1.
5
Preismodelle für Privatkonten
5
2.
Preismodelle für Geschäftskonten
6
3.
Preismodell für Fremdwährungskonten
7
4.
Kontoauszug (pro Vorgang)
8
5.
Rechnungsabschluss
8
6.
Kontoüberziehungen
8
7.
Kontowecker
8
8.
Entgelte für die Belastung von vereinbarten Zahlungen innerhalb des eigenen Hauses
8
II.
Erbringung von Zahlungsdiensten
1.
1.1.
1.1.1.
1.1.2.
1.2.
1.2.1.
1.2.2.
2.
2.1.
2.1.1.
2.1.2.
2.2.
9
Überweisungen
Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in
Euro oder in anderen EWR-Währungen
Überweisungsaufträge
9
Überweisungsgutschriften
Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftraums (EWR) in
Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) sowie alle Überweisungen in Staaten
außerhalb des EWR (Drittstaaten)
Überweisungsaufträge
10
Überweisungsgutschriften
9
9
11
11
11
Lastschriften
Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in
Euro oder in anderen EWR-Währungen
SEPA-Basis-Lastschrift
SEPA-Firmen-Lastschrift
12
12
12
13
Lastschriften aus weiteren Staaten
13
2.2.1.
SEPA-Basis-Lastschrift
13
2.2.2.
SEPA-Firmen-Lastschrift
13
2.3.
Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften
13
2.3.1.
SEPA-Basis-Lastschriften
13
2.3.2.
SEPA-Firmen-Lastschriften
13
2.4.
3.
Lastschriftinkasso
13
Kartengestützter Zahlungsverkehr
14
3.1.
Kreditkarten
14
3.2.
Debitkarte (Sparkassen-Card)
15
3.3.
Geldkarte
15
3.4.
Barauszahlungen
16
3.5.
Ausführungsfrist
16
4.
Kassengeschäfte
16
4.1.
Bareinzahlung
16
4.2.
Barauszahlung
16
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Preis- und Leistungsverzeichnis
Sparkasse Gera-Greiz
November 2016
5.
Online-Banking und Electronic Banking
17
5.1.
Online-Banking (PIN/TAN/FinTS)
17
5.2.
Electronic Banking für Unternehmer
17
5.3.
Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS
17
6.
7.
III.
Umrechnungskurs bei Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung
17
Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse
17
Scheckverkehr
18
1.
Allgemein
18
2.
Grenzüberschreitender Scheckverkehr
18
2.1.
Scheckzahlungen in das Ausland
18
2.2.
Scheckzahlungen aus dem Ausland
18
Umrechnungskurse
18
2.3.
3.
C.
Reiseschecks
18
Sparverkehr und Wertpapiergeschäft
I.
19
Sparkonto
1.
19
Kennwortvereinbarung
19
2.
Beginn und Ende der Verzinsung (Wertstellung)
19
3.
Aktuelle Verzinsung von Spareinlagen mit variablen Basiszins, die nicht mehr Angebot unserer Produktpalette sind
(Sparkassen-MobilSparen, Sparkassen-BonusSparen)
19
II.
Wertpapiere
20
1.
Depotleistungen
20
2.
Effektive Stücke
20
3.
Transaktionsleistungen
20
4.
Ersatz von Aufwendungen
20
D.
Kredite
21
I.
Kredite
21
II.
Bankbürgschaften (Avale)
21
E.
Sonstiges
21
I.
Erträgnisaufstellung im Auftrag des Kunden
21
II.
Im Auftrag des Kunden vorgenommene…
21
III.
Duplikaterstellung im Auftrag des Kunden
21
IV.
Bankauskunft im Auftrag des Kunden
21
V.
Vertrag zu Gunsten Dritter – Entgelt für Vertragsschluss, Aufbewahrung und Abwicklung
21
3 von 21
A.
Allgemeine Informationen zur Sparkasse
Auf mögliche Änderungen dieser allgemeinen Informationen wird die Sparkasse den Kunden direkt oder per Kontoauszug hinweisen
I. Name und Anschrift der Sparkasse
Sparkasse Gera-Greiz
Schloßstraße 11
07545 Gera
II. Zuständige Aufsichtsbehörden
Für die Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde:
Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20, 60314 Frankfurt am Main
Postanschrift: Europäische Zentralbank, 60640 Frankfurt am Main
(Internet: www.ecb.europa.eu)
Für den Verbraucherschutz zuständige Aufsichtsbehörde:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,
Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn und
Marie-Curie-Straße 24-28, 60439 Frankfurt am Main
(Internet: www.www.bafin.de)
III. Eintragung im Handelsregister
HRA 202111 (AG Jena)
IV. Vertragssprache
Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch.
V. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten
Die Sparkasse nimmt am Streitbeilegungsverfahren vor diesen behördlichen Verbraucherschlichtungsstellen verpflichtend teil.
Bei Streitigkeiten aus der Anwendung
1. der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen mit Verbrauchern,
2. der Vorschriften über Verbraucherdarlehen und sonstige Finanzierungshilfen sowie deren Vermittlung (§§ 491-508, 511 und 655a
bis 655d des BGB, Artikel 247a § 1 des Einführungsgesetzes zum BGB)
3. der Vorschriften betreffend Zahlungsdiensteverträge (§§ 675c – 676c des BGB, der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen
Parlaments und des Rates über grenzüberschreitende Zahlungen („Preisverordnung“) und der Verordnung (EU) 260/2012 zur
Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro („SEPAVerordnung“) sowie der Verordnung (EU) 2015/751 über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge („IFVerordnung“)
4. der Vorschriften bezüglich der Ausgabe und dem Rücktausch von E-Geld (§2 Abs. 1a Satz 3 und § 23b des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes)
5. der Vorschriften des Zahlungskontengesetzes, die das Verhältnis zwischen einem Zahlungsdienstleister und einem Verbraucher
regeln
kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Verbraucherschlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung
ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet:
Deutsche Bundesbank
Verbraucherschlichtungsstelle
Postfach 11 12 32
60047 Frankfurt am Main.
Internet: www.bundesbank.de/navigation/DE/Service/Schlichtungsstelle/schlichtungsstelle.html
Bei Streitigkeiten von Verbrauchern mit der Sparkasse aus der Anwendung der Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs oder
sonstiger Vorschriften im Zusammenhang mit Verträgen, die Bankgeschäfte nach § 1 Absatz 1 Satz 2 des Kreditwesengesetzes oder
Finanzdienstleistungen nach §1 Abs. 1a Satz 2 des Kreditwesengesetzes betreffen, kann sich der Kunde an die bei der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eingerichtete Verbraucherschlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der BaFin
erhältlich. Die Adresse lautet:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Schlichtungsstelle –Referat ZR3Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
Internet: www.bafin.de/DE/Verbraucher/verbraucher node.html
Wird der Kauf- oder Dienstleistungsvertrag online von einem Verbraucher mit der Sparkasse abgeschlossen, kann die Beschwerde auch
über die OS-Plattform der EU (http://ec.europa.eu/odr) eingereicht werden.
Die E-Mail-Adresse der Sparkasse lautet: www.sparkasse-gera-greiz.de
Bei Streitigkeiten mit der Sparkasse besteht alternativ zum Verfahren vor den o.g. Verbraucherschlichtungsstellen für alle Kunden die
Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen anzurufen. Das Anliegen ist an folgende
Adresse zu richten:
Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen
Schlichtungsstelle
Bonifaciusstraße 15
99084 Erfurt.
Internet: www.sparkassen-finanzgruppe-ht.de/finanzgruppe/verband/schlichtungsstelle/1-ueberblick.php
Näheres regelt die „Schlichtungsordnung des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt
wird.
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B.
Girokonto und Zahlungsverkehr
Dienstleistung
Preis in EUR
I. Girokonten
1. Preismodelle für Privatkonten
Für alle nachstehend aufgeführten Kontopreismodelle gilt:
1. Postenpreise für Überweisungen beziehen sich auf SEPA-Überweisungen.
2. Telefonische Überweisungen sind auf Empfängerkonten im Inland beschränkt.
3. Entgelte für Zahlungsdienste und sonstige Dienstleistungen, die nicht im jeweiligen Kontopreismodell aufgeführt
werden wie z.Bsp. Überweisungen in Drittstaaten, werden in den nachfolgenden Kapiteln vereinbart.
Sparkassen-GiroLife
Kontopreismodell bis 24 Jahre - die automatische Umstellung in das Sparkassen-Girokonto mit Baustein XL bzw. das SparkassenOnlinekonto bei schon hinterlegtem Onlinebanking-Teilnehmervertrag erfolgt am 1. des auf den 25. Geburtstag folgenden Monats
variable Guthabenverzinsung
* unter 1.000 EUR Guthaben, ab 1.000 EUR 0,001% p.a. Gesamtbetragsverzinsung
z. Zt. 1,00% p.a.*
Kontoführung im Monat
0,00€
Kostenfreie Leistungen
Abruf von Kontoauszügen über Kontoauszugsdrucker (KAD) oder elektronisches Postfach
Nacherstellung von Auszügen für Umsätze innerhalb der letzten 350 Buchungstage mit KAD-Abruf / elektr. PF
eine SparkassenCard inklusive
Einrichten, Ändern von Daueraufträgen
Einrichten eines OnlineBanking-Zugangs
Postenpreise je Stück (werden nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden erfolgen)
eingehende Gut- oder Lastschriften, Überweisungen, Bargeldein- und –auszahlungen
SparkassenCard p.a. (ab der 2. Karte)
0,00€
5,00€
Sparkassen-Girokonto / Basiskonto
Kontoführung im Monat
kostenfreie Leistungen
Abruf von Kontoauszügen über Kontoauszugsdrucker (KAD) oder elektronisches Postfach
Nacherstellung von Auszügen für Umsätze innerhalb der letzten 350 Buchungstage mit KAD-Abruf / elektr. PF
Einrichten, Ändern von Daueraufträgen
Einrichten eines OnlineBanking-Zugangs
2,50€
Postenpreise je Stück (werden nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden erfolgten)
eingehende Gut- oder Lastschriften, Überweisungen, Bargeldein- und -auszahlungen
0,60€
Freibetrag für Buchungsposten im Monat
3,00€
Sollzinssatz p.a. für Dispositionskredite und sonstige Kontoüberziehungen
9,63%
Sparkassen-Girokonto mit Baustein XL
Bausteinpreis im Monat
4,00€
Zusatzleistungen zum Sparkassen-Girokonto
zwei SparkassenCards inklusive (eine Karte je Karteninhaber)
Freibetrag für Buchungsposten im Monat gesamt
15,00€
Sollzinssatz p.a. für Dispositionskredite und sonstige Kontoüberziehungen
8,13%
Sparkassen-Girokonto mit Baustein XXL
Bausteinpreis im Monat
10,00€
Zusatzleistungen zum Sparkassen-Girokonto
zwei SparkassenCards inklusive (eine Karte je Karteninhaber)
Nachrichtenservice per SMS oder Push für TAN und Kontowecker inklusive
weitere Preisvorteile (Gutschein-Tickets, Vorzugspreise) im Gesamtwert pro Jahr
50,00€
Freibetrag für Buchungsposten im Monat gesamt
60,00€
Sollzinssatz p.a. für Dispositionskredite und sonstige Kontoüberziehungen
6,63%
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B.
Girokonto und Zahlungsverkehr
Dienstleistung
Preis in EUR
Sparkassen-Onlinekonto
Kontoführung im Monat
kostenfreie Leistungen
Abruf von Kontoauszügen über Kontoauszugsdrucker (KAD) oder elektronisches Postfach
Einrichten, Ändern von Daueraufträgen online oder über SB-Technik
Einrichten des OnlineBanking-Zugangs
zwei SparkassenCards (eine Karte je Karteninhaber)
Postenpreise je Stück (werden nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden erfolgen)
4,50€*
eingehende Gut- oder Lastschriften, Online-Überweisungen, Bargeldein- und -auszahlungen
0,00€
beleghaft, telefonisch, über SB-Technik oder am Schalter eingereichte Überweisungen
2,50€
Einrichten, Ändern von Daueraufträgen mit Beleg oder telefonisch
2,50€
Nacherstellung von Auszügen für Umsätze innerh. der letzten 350 Buchungstage mit KAD-Abruf oder online
Sollzinssatz p.a. für Dispositionskredite und sonstige Kontoüberziehungen
2,50€
9,63%
*100% Treuerabatt auf den Kontoführungspreis pro Monat, wenn vom Kontoinhaber und/oder
Ehegatten folgende Finanzdienstleistungen genutzt werden:
1. mindestens ein Onlinebanking-Teilnehmervertrag und
2. mindestens zwei Verträge der folgenden Anlagen oder Dienstleistungen:
Sparkassen-Kreditkarte; DekaBank-Depot; Wertpapierdepot; Privat- und Autokredit; Wohnungsbaufinanzierung;
LBS- Bausparvertrag
2. Preismodelle für Geschäftskonten
Für alle nachstehend aufgeführten Kontopreismodelle gilt:
1. Postenpreise für Überweisungen beziehen sich auf SEPA-Überweisungen.
2. Telefonische Überweisungen sind auf Empfängerkonten im Inland beschränkt.
3. Entgelte für Zahlungsdienste und sonstige Dienstleistungen, die nicht im jeweiligen Kontopreismodell aufgeführt
werden wie z.Bsp. Überweisungen in Drittstaaten, werden in den nachfolgenden Kapiteln vereinbart.
Konto Business S
Kontoführung im Monat
8,00€
kostenfreie Leistungen
SparkassenCards,
Abruf von Kontoauszügen über Kontoauszugsdrucker (KAD) oder online
Nacherstellung von Auszügen für Umsätze innerhalb der letzten 350 Buchungstage mit KAD-Abruf oder online
Einrichten, Ändern von Daueraufträgen
Einrichten eines OnlineBanking-Zugangs, HBCI-Karten
Postenpreise je Stück(werden nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden erfolgten)
Überweisungen, Eilüberweisungen, Schecks, Lastschriften sowie eingehende Gut- oder Lastschriften
Einzelposten in Sammlern
Bargeldein- und –auszahlungen
Freibetrag für Buchungsposten im Quartal
0,40€
12,00€
Konto Business M
Kontoführung im Monat
kostenfreie Leistungen
SparkassenCards,
Abruf von Kontoauszügen über Kontoauszugsdrucker (KAD) oder online
Nacherstellung von Auszügen für Umsätze innerhalb der letzten 350 Buchungstage mit KAD-Abruf oder online
Einrichten, Ändern von Daueraufträgen
Einrichten eines OnlineBanking-Zugangs, HBCI-Karten
Postenpreise je Stück (werden nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden erfolgten)
Überweisungen, Eilüberweisungen, Schecks, Lastschriften sowie eingehende Gut- oder Lastschriften
Einzelposten in Sammlern
Bargeldein- und -auszahlungen
Freibetrag für Buchungsposten im Quartal
6 von 21
11,00€
0,25€
22,50€
B.
Girokonto und Zahlungsverkehr
Dienstleistung
Preis in EUR
Konto Business L
Kontoführung im Monat
13,00€
kostenfreie Leistungen
SparkassenCards,
Abruf von Kontoauszügen über Kontoauszugsdrucker (KAD) oder online
Nacherstellung von Auszügen für Umsätze innerhalb der letzten 350 Buchungstage mit KAD-Abruf oder online
Einrichten, Ändern von Daueraufträgen
Einrichten eines OnlineBanking-Zugangs, HBCI-Karten
Postenpreise je Stück (werden nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden erfolgten)
Überweisungen, Eilüberweisungen, Schecks, Lastschriften sowie eingehende Gut- oder Lastschriften,
Einzelposten in Sammlern
Bargeldein- und -auszahlungen
Freibetrag für Buchungsposten im Quartal
0,10€
15,00€
Sparkassen-VereinsKonto*
Kontoführung im Monat
0,00€
kostenfreie Leistungen
SparkassenCards,
Abruf von Kontoauszügen über Kontoauszugsdrucker (KAD) oder online
Nacherstellung von Auszügen für Umsätze innerhalb der letzten 350 Buchungstage mit KAD-Abruf oder online
Einrichten, Ändern von Daueraufträgen
Einrichten eines OnlineBanking-Zugangs, HBCI-Karten
Postenpreise je Stück (werden nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden erfolgen)
Überweisungen, Eilüberweisungen, Schecks, Lastschriften sowie eingehende Gut- oder Lastschriften,
Einzelposten in Sammlern
Bargeldein- und -auszahlungen
0,00€
Sparkassen-KommunalKonto*
Kontoführung im Monat
0,00€
kostenfreie Leistungen
SparkassenCards,
Abruf von Kontoauszügen über Kontoauszugsdrucker (KAD) oder online
Nacherstellung von Auszügen für Umsätze innerhalb der letzten 350 Buchungstage mit KAD-Abruf oder online,
Einrichten, Ändern von Daueraufträgen
Einrichten eines OnlineBanking-Zugangs, HBCI-Karten
Postenpreise je Stück (werden nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden erfolgen)
Überweisungen, Eilüberweisungen, Schecks, Lastschriften sowie eingehende Gut- oder Lastschriften,
Einzelposten in Sammlern
Bargeldein- und -auszahlungen
0,00€
*Die aufgeführten Entgelte sind Bruttopreise (Entgelte für steuerbefreite Finanzdienstleistungen)
3. Preismodell für Fremdwährungskonten
(Keine Abwicklung von Bar-Geschäften)
Kontoführung im Monat
3,00€
kostenfreie Leistungen
Zustellung der Kontoauszüge per Post
Einrichten eines OnlineBanking-Zugangs
Postenpreise je Stück (werden nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden erfolgten)
Überweisungen, Eilüberweisungen, Schecks, Lastschriften sowie eingehende Gut- oder Lastschriften,
0,25€
zzgl. Entgelte für Zahlungsdienste in Drittstaatenwährung, die in den nachfolgenden Kapiteln vereinbart werden
Einrichten, Ändern von Daueraufträgen mit Beleg oder telefonisch
7 von 21
2,50€
B.
Girokonto und Zahlungsverkehr
Dienstleistung
Preis in EUR
4. Kontoauszug (pro Vorgang)
Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem
vereinbarten Verfahren
keine gesonderte
Berechnung
Bereitstellung/Übermittlung auf Verlangen des Kunden, soweit dies über das Vereinbarte
hinausgeht
Tagesauszug, Wochenauszug, Monatsauszug mit Postversand
- private Konten
1,00 € zzgl. Porto
- gewerbliche Konten
0,50 € zzgl. Porto
Postversand von am Kontoauszugsdrucker nicht abgerufenen Kontoauszügen und
Rechnungsabschlüssen
- bei Privatgirokonten nach 90 Tagen
- bei Geschäftsgirokonten nach 60 Tagen
Porto
Porto
Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Duplikats von Kontoauszügen auf Verlangen
des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht)
- für Buchungen, die max. 350 Buchungstage zurückliegen
Zusendung per Post
- für geschlossene Konten oder Buchungen, die länger als 350 Buchungstage
zurückliegen
5,00 € (je Auszug)
5,00 € (je Auszug)
Die Sparkasse unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg
über die Ausführung von Zahlungsvorgängen1.
1Zahlungsvorgänge
sind insbesondere
- Bareinzahlungen (auf ein Zahlungskonto) oder
- Barauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die
- Übermittlung von Geldbeträgen (auf ein anderes Zahlungskonto) durch Ausführung von
- Lastschriften,
- Überweisungen oder
- Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments.
5. Rechnungsabschluss
Die erstmalige Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets unentgeltlich.
6. Kontoüberziehungen
Für Inanspruchnahmen des Kontos, die nicht durch ein Guthaben oder einen eingeräumten Kreditrahmen gedeckt sind
(Kontoüberziehungen), sind die vertraglich vereinbarten Überziehungszinsen zu zahlen. Ist im Vertrag eine Vereinbarung
nicht getroffen, sind die im Preisaushang aufgeführten Überziehungszinsen zu zahlen; dies gilt auch für Unternehmer. Bei
Verbraucherdarlehensverträgen gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften.
7. Kontowecker-Benachrichtigung
8.
pro SMS-Nachricht
0,09 €
pro Push-Nachricht
0,05 €
Entgelte für die Belastung von vereinbarten Zahlungen innerhalb des eigenen
Hauses
fällige Darlehensraten, fällige Sparraten, Schließfachgebühren
8 von 21
unentgeltlich
B.
Girokonto und Zahlungsverkehr
II. Erbringung von Zahlungsdiensten
Hinweis:
Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, wenn und soweit die Durchführung nicht bereits mit dem Gesamtpreis
für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Kapitel B Nummer I. „Girokonten“).
1. Überweisungen
1.1.
Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftraums (EWR)2 in Euro oder in
anderen EWR-Währungen3
1.1.1. Überweisungsaufträge
Die Geschäftstage und Cut-Off-zeiten der Sparkasse ergeben sich aus Kapitel B Nummer II 7.
a) Ausführungsfristen
Die Sparkasse ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers
spätestens nach folgender Frist eingeht (gerechnet ab Zugang des Auftrags bei der Sparkasse):
- Überweisungen in Euro
Belegloser Überweisungsauftrag4
max. 1 Geschäftstag
Beleghafter Überweisungsauftrag5
max. 2 Geschäftstage
- Überweisungen in anderen EWR-Währungen
Belegloser Überweisungsauftrag6
Beleghafter
max. 4 Geschäftstage
Überweisungsauftrag7
max. 4 Geschäftstage
b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen
aa)
Überweisungen in Kontowährung
Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils
die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte.
Der Zahler trägt die folgenden Entgelte8:
Modalitäten: je Überweisung
vom Girokonto
Überweisungsart
Überweisung mit IBAN in
Euro innerhalb der
Sparkasse
(SEPA-Überweisung)
Überweisung mit IBAN in
Euro an einen anderen
Zahlungsdienstleister
(SEPA-Überweisung)
Überweisung, die auf
eine andere Währung
eines EWR-Mitgliedstaates lautet an einen
anderen
Zahlungsdienstleister
Euro-Expresszahlung
online
beleghaft9
beleglos10
0,60€ PG
0,40€ GG
0,60€ PG
0,40€ GG
0,60€ PG
0,40€ GG
0,60€ PG
0,40€ GG
0,60€ PG
0,40€ GG
0,60€ PG
0,40€ GG
0,60€ PG
0,40€ GG
0,60€ PG
0,40€ GG
per Dauerauftrag
je Eilüberweisung
Auf Anfrage
0,60€ PG
0,40€ GG
0,60€ PG
0,40€ GG
entfällt
entfällt
*PG - zulasten Privatgirokonto GG - zulasten Geschäftsgirokonto
2
Andere EWR-Staaten sind derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen,
Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Umgarn,
Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern.
3
Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarische Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone,
Polnischer Zloty, Rumänische Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint.
4/6
Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ).
5/7
Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inkl. Service mit Rechenzentrum (SRZ) durch Unternehmer.
8
Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister
den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat.
9 von 21
B.
Girokonto und Zahlungsverkehr
Dienstleistung
Preis in EUR
bb) Überweisungen in einer anderen Währung als der Kontowährung
Entgeltpflichtige
Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden
Entgeltregelungen wählen:
• 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (Share)
• 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR)
Höhe der Entgelte9
Entgeltregelung
Entgelt (zzgl. Courtage)
0
bis 250,00 € 7,50 €
ab 250,00€ 1,5%o mind.10,00 € max. 100,00 €
+Spesen mind. 2,50 €
1
bis 250,00 € 7,50 €
ab 250,00€ 1,5%o mind.10,00 € max. 100,00 €
+Spesen mind. 2,50 €
+ Auslandsgebühr (auf Anfrage)
Hinweis:
Das Entgelt wird zusätzlich zu den unter aa) ausgewiesenen Entgelten erhoben.
c) Sonstige Entgelte
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags
per Post
3,00 €
ins elektronische Postfach
2,40 €
Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung im Auftrag des Kunden
siehe Teil B. I. „Girokonten“
Eilüberweisung zur Barauszahlung
Hinweis: Bei der auszahlenden Stelle können weitere Entgelte anfallen
siehe Teil B. I. „Girokonten“
1.1.2. Überweisungsgutschriften
Bei einem Überweisungseingang werden von der Sparkasse folgende Entgelte berechnet11:
Gutschrift einer
Entgelt in Euro
Überweisung mit IBAN in Euro innerhalb der
Sparkasse (SEPA-Überweisung)
Überweisung ohne Angabe von IBAN in Euro von
einem Zahlungsdienstleister innerhalb des EWR
Überweisung mit IBAN in Euro von einem anderen
Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung)
Überweisung, die auf eine andere Währung eines
EWR-Mitgliedstaates lautet von einem anderen
Zahlungsdienstleister
Eilüberweisung, die auf eine andere Währung eines
EWR-Mitgliedsstaates lautet
siehe Teil B. I. „Girokonten“
siehe Teil B. I. „Girokonten“
siehe Teil B. I. „Girokonten“
siehe Teil B. I. „Girokonten“
siehe Teil B. I. „Girokonten“
Hinweis:
Für Überweisungseingänge in einer anderen Kontowährung wird zusätzlich zu den o.g. Entgelten folgendes Entgelt erhoben:
bis 5 T€
5 Euro
bis 10 T€
7,50 Euro
größer 10T€
1‰ max. 100 Euro
Keine Berechnung erfolgt, wenn der Überweisende die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt.
9
Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inkl. Service mit Rechenzentrum (SRZ) durch Unternehmer.
10
Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ).
11 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister
den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat.
10 von 21
B.
Girokonto und Zahlungsverkehr
Dienstleistung
Preis in EUR
Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftraums (EWR)12 in Währungen
1.2. eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung)13 sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR
(Drittstaaten)14
1.2.1. Überweisungsaufträge
a) Ausführungsfristen
Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt.
b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen
aa) Entgeltpflichtige
Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen:
• 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (Share)
• 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR)
• 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN)
Hinweise:
- Bei der Entgeltregelung „0“ können durch einen zwischengeschalteten Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des
Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.
- Bei der Entgeltregelung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls
Entgelte abgezogen werden.
bb) Entgelte15
Zielland / Produkt
Schweiz, Monaco und San
Marino in Euro mit IBAN/BIC
(SEPA-Überweisung)
übrige Länder (sonstige
Zahlungen)
Entgeltregelung
0 (Share)
1 (OUR)
bis 250,00 € 7,50 €, ab 250,00€ 1,5%o
mind.10,00 € max. 100,00 € +Spesen
mind. 2,50 €
bis 250,00 € 7,50 €
ab 250,00€ 1,5%o mind.10,00 € max.
100,00 € +Spesen mind. 2,50 €
bis 250,00 € 7,50 €, ab 250,00€ 1,5%o mind.10,00 €
max. 100,00 € +Spesen mind. 2,50 € + fremde
Gebühren (auf Anfrage)
bis 250,00 € 7,50 €, ab 250,00€ 1,5%o mind.10,00 €
max. 100,00 € +Spesen mind. 2,50 € + fremde
Gebühren (auf Anfrage)
Aufschlag / Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 1):
auf Anfrage
cc) Sonstige Entgelte
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags
per Post
3,00 €
ins elektronische Postfach
2,40 €
Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung im Auftrag des Kunden
2,50 €
12
Andere EWR-Staaten sind derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen,
Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Umgarn,
Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern.
13
z.B. US-Dollar
14 Drittstaaten sind Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR).
15 Es wird nur dann ein Entgelt erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag
fehlerfrei durchgeführt hat.
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B.
Girokonto und Zahlungsverkehr
Dienstleistung
Preis in EUR
1.2.2. Überweisungsgutschriften
a) Entgeltpflichtiger
Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche
Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Entgeltregelungen
sind möglich:
• 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (Share)
• 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR)
• 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN)
Hinweise:
- Bei der Entgeltregelung „0“ können durch einen zwischengeschalteten Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des
Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.
- Bei der Entgeltregelung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls
Entgelte abgezogen werden.
b) Entgelte16
Bei einer Entgeltregelung „0“ oder „2“ werden von der Sparkasse folgende Entgelte berechnet, die vom Überweisungsbetrag abgezogen
werden:
Absenderland / Währung
Schweiz, Monaco und San Marino
in Euro mit IBAN/BIC (SEPAÜberweisung)
übrige Länder
Entgelt in Euro
0
2
siehe Teil B. I. „Girokonten“
siehe Teil B. I. „Girokonten“
bis 5 T€ - 5,00 Euro
bis 10T€ - 7,50 Euro
größer 10 T€ - 1‰ max. 100 Euro
bis 5 T€ - 5,00 Euro
bis 10T€ - 7,50 Euro
größer 10 T€ - 1‰ max. 100 Euro
2. Lastschriften
2.1. Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)17
2.1.1. Sepa-Basis-Lastschrift
a) Ausführungsfrist
Die Sparkasse stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.
b) Entgelte bei Lastschrifteinlösung18
siehe Teil B. I. „Girokonten“
c) Sonstige Entgelt
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags
per Post
3,00 €
ins elektronische Postfach
2,40 €
16
Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisungsgutschrift vereinbarungsgemäß erfolgt und vom Zahlungsdienstleister
fehlerfrei durchgeführt wurde.
17 Andere EWR-Staaten sind derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen,
18
Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Umgarn,
Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern.
Diese Entgelte werden nur erhoben, wenn die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde.
12 von 21
B.
Girokonto und Zahlungsverkehr
Dienstleistung
Preis in EUR
2.1.2. Sepa-Firmen-Lastschrift
a) Ausführungsfrist
Die Sparkasse stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.
b) Entgelte bei Lastschrifteinlösung19
siehe Teil B. I. „Girokonten“
c) Sonstige Entgelt
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags
per Post
3,00 €
ins elektronische Postfach
2,40 €
2.2. Lastschriften aus weiteren Staaten
Ausführungsfrist
Lastschriften werden baldmöglichst bewirkt.
2.2.1. Sepa-Basis-Lastschrift
a) Entgelte bei Lastschrifteinlösung20
siehe Teil B. I. „Girokonten“
b) Sonstige Entgelt
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags
per Post
3,00 €
ins elektronische Postfach
2,40 €
2.2.2. Sepa-Firmen-Lastschrift
a) Entgelte bei Lastschrifteinlösung21
siehe Teil B. I. „Girokonten“
b) Sonstige Entgelt
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags
per Post
3,00 €
ins elektronische Postfach
2,40 €
2.3. Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften
2.3.1. Sepa-Basis-Lastschrift
bei Einmal- und wiederkehrende Lastschriften
frühestens 28 Kalendertage und spätestens
1 Geschäftstag bis 12:00 Uhr vor Fälligkeit
2.3.2. Sepa-Firmen-Lastschrift
bei Einmal- und wiederkehrenden Lastschriften
frühestens 28 Kalendertage und spätestens
1 Geschäftstag bis 11:00 Uhr vor Fälligkeit
2.4. Lastschriftinkasso22
siehe Teil B. I. „Girokonten“
19/20/21 Diese Entgelte werden nur erhoben, wenn die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde.
22
Entgelte werden nur für die beauftragte und fehlerfreie Ausführung erhoben.
13 von 21
B.
Girokonto und Zahlungsverkehr
Dienstleistung
Preis in EUR
3. Kartengestützter Zahlungsverkehr
3.1. Kreditkarten
a) Jahrespreise je Karte
Sparkassen-Kreditkarte Basis (MasterCard / VISA mit Aufladefunktion)
36,00 €
Sparkassen-Kreditkarte Standard (MasterCard / VISA Classic)
36,00 €
Sparkassen-Kreditkarte Gold (MasterCard / VISA)
90,00 €
Sparkassen-Kreditkarte Platinum (MasterCard)
b)
200,00 €
Sparkassen-Kreditkarte Business (MasterCard / VISA)
20,00 €
Sparkassen-Kreditkarte Business Gold (MasterCard / VISA)
65,00 €
Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte für eine nicht gesperrte Karte aufgrund
eines Auftrages des Kunden
20,00€
für eine beschädigte Karte soweit durch vom Kunden zu vertretende umstände verursacht
20,00€
wegen Namensänderung
0,00€
c) Postversand nicht abgeholter Kreditkartenabrechnungen23
d)
Porto
Erstellung eines Duplikats der Kreditkartenabrechnung auf Verlangen des Kunden
(soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) pro Abrechnung
5,00€
Sperren einer MasterCard / Visa Card
e) (auf Veranlassung und im Interesse des Kunden, die Sperranzeige gemäß den Kreditkartenbedingungen ist
unentgeltlich)
f) Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in Euro erfolgen
0,00€
unentgeltlich
g) Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in Fremdwährung erfolgen24
1% des Umsatzes
h) Einsatz der Karte außerhalb des EWR-Raums25
1% des Umsatzes
i) Barauszahlung (siehe Kapitel B Nummer II. 3.4.)
Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Aktivierungs-PIN für eine nicht gesperrte Karte
aufgrund eines Auftrages des Kunden, soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht
j) (z.B. Vergessen der PIN)
Hinweis:
Die Festlegung einer neuen Wunsch-PIN durch den Kunden an Automaten der Sparkassen ist unentgeltlich
2,50€
k) Zusätzliche Dienstleistungen für die Sparkassen-Kreditkarte Basis
- Rücküberweisung von Guthaben auf Girokonto
2,00 €
- Telefonische Saldenabfrage
2,00 €
23 Die Übermittlung von Kreditkartenabrechnungen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt.
24
Zum Umrechnungskurs siehe Nummer II. 6. dieses Kapitels
25 Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten
14 von 21
B.
Girokonto und Zahlungsverkehr
Dienstleistung
Preis in EUR
3.2. Debitkarte (Sparkassen-Card)
a) Jahrespreis je Karte
b)
7,50€
Täglicher Verfügungsrahmen26
je nach Einsatz27
- Abheben von Bargeld an eigenen/fremden28Geldautomaten im Inland:
- Abheben von Bargeld an
fremden28Geldautomaten
2.000,00 €
im Ausland:
500,00 €
29
- Einsatz an automatisierten Kassen bei Händlern und Dienstleistungsunternehmen :
mit girocard / electronic cash und Geheimzahl
5.000,00 €
im In- und Ausland mit Maestro und Geheimzahl
2.200,00 €
- Einreichung von Überweisungen am Selbstbedienungsterminal:
- Aufladen der Geldkarte:
c)
d)
1.000,00 €
200,00 €
Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte für eine nicht gesperrte Karte aufgrund
eines Auftrages des Kunden
7,50€
für eine beschädigte Karte soweit durch vom Kunden zu vertretende umstände verursacht
7,50€
wegen Namensänderung
0,00€
Sperren einer Debitkarte auf Veranlassung und im Interesse des Kunden
(Die Sperranzeige gemäß den Bedingungen für die Sparkassen-Card und eine daraufhin erfolgende Sperre sind unentgeltlich)
e) Einsatz der Karte im EWR-Raum30, sofern Zahlungen in Euro erfolgen
unentgeltlich
f) Einsatz der Karte im EWR-Raum30, sofern Zahlungen in Fremdwährung erfolgen31
1% des Gegenwertes
(mind. 1€-max. 5€)
g) Einsatz der Karte außerhalb des EWR-Raums30
1% des Gegenwertes
(mind. 1€-max. 5€)
h) Barauszahlung (siehe Kapitel B Nummer II. 3.4.)
Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Aktivierungs-PIN für eine nicht gesperrte Karte
aufgrund eines Auftrages des Kunden, soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht
i) (z.B. Vergessen der PIN)
Hinweis:
Die Festlegung einer neuen Wunsch-PIN durch den Kunden an Automaten der Sparkassen ist unentgeltlich
2,50€
3.3. Geldkarte
Aufladen unserer GeldKarten
- an unseren Geldautomaten (Ladeterminals), die mit dem GeldKarte-Logo gekennzeichnet sind
- an Ladeterminals von teilnehmenden anderen Sparkassen
- an Ladeterminals sonstiger Zahlungsdienstleister
- an electronic-cash-Terminals des Handels, die zusätzlich mit dem GeldKarte- oder dem girogo-Logo
gekennzeichnet sind
siehe Teil B. I. „Girokonten“
26 Im Rahmen des Kontoguthabens oder vorher eingeräumten Kredits gilt der Verfügungsrahmen unabhängig für jede zum Konto ausgegebene Debitkarte.
27
Änderungen des Verfügungsrahmens werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens schriftlich angeboten.
Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat.
Der Verfügungsrahmen gilt, soweit mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde.
28 Verfügungslimit kann bei fremden Geldautomaten, insbesondere im Ausland, geringer sein
29 Verfügungslimit im Ausland kann geringer sein
30 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen,
Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Umgarn,
Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern.
31
Zum Umrechnungskurs siehe Nummer II. 6. dieses Kapitels
15 von 21
B.
Girokonto und Zahlungsverkehr
Dienstleistung
Preis in EUR
3.4. Barauszahlungen
Barauszahlung an eigene Kunden
am Schalter
mit unserer Sparkassen-Card
unentgeltlich
unentgeltlich
entfällt
2% vom Umsatz
mind. 5,00 EUR
am Schalter
am Geldautomaten
entfällt
unentgeltlich
entfällt
unentgeltlich
entfällt
5,00 Euro
entfällt
5,00 Euro
3% vom Umsatz
mind. 5,00 EUR
3% vom Umsatz
mind. 5,00 EUR
2% vom Umsatz
mind. 5,00 EUR
2% vom Umsatz
mind. 5,00 EUR*
mit unserer MasterCard/VISA Card
Barauszahlung an eigene Kunden bei
fremden Zahlungsdienstleistern (ZDL)
am Geldautomaten
mit Sparkassen-Card
bei anderen Sparkassen/Landesbanken
bei anderen ZDL im EWR32 in Euro die ein
direktes Kundenentgelt33erheben
bei anderen ZDL im EWR32 in Euro die kein
direktes Kundenentgelt33erheben
bei ZDL im EWR in Fremdwährung oder bei
ZDL außerhalb des EWR
mit Kreditkarte (MasterCard / VISA Card)
im Inland
im Ausland
* für Inhaber einer Sparkassen-Kreditkarte Gold, Platinum und Business Gold kostenfrei
Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem Entgelt belastet
3.5. Ausführungsfrist
Der Kartenzahlungsbetrag wird beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingehen:
Kartenzahlungen im EWR32in Euro
Kartenzahlungen im EWR32 in einer anderen EWRWährung34als Euro
Kartenzahlungen außerhalb des EWR32unabhängig
von der Währung
max. 1 Geschäftstage
max. 4 Geschäftstage
Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt.
Die Geschäftstage der Sparkasse ergeben sich aus Kapitel B Nummer II. 6.
4. Kassengeschäfte35
Bareinzahlungen
siehe Teil B. I. „Girokonten“
Barauszahlungen
siehe Teil B. I. „Girokonten“
Von Konten bei uns, die nicht von Kapitel B Nummer II.3.4. erfasst sind
32 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen,
Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Umgarn,
Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern.
33
34
35
Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten
Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarische Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone,
Polnischer Zloty, Rumänische Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint.
Diese Entgelte werden nur erhoben, wenn das Kassengeschäft fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde.
16 von 21
B.
Girokonto und Zahlungsverkehr
Dienstleistung
Preis in EUR
5. Online-Banking und Electronic Banking
5.1. Online-Banking (PIN/TAN/FinTS)
•
Bereitstellung des Online-Banking Zuganges (monatlich)
0,00€
•
Bereitstellung von PushTan (je PushTan)
0,05€
•
Bereitstellung von smsTAN (je smsTAN)
0,09€
•
Bereitstellung von HBCI-Chipkarte
5.2. Electronic Banking für Unternehmer
Zugangsverwaltung für EBICS
Einrichtung / Änderung
0,00 €
Zusätzliche Bereitstellung von Kontoinformationen auf Verlangen des Kunden36
mittels ELKO/EBICS (monatl. Grundpreis je Kunde)
10,00 €
mittels Service-Rechenzentrum (monatl. Grundpreis je Konto)
5,00 €
5.3. Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS37
Beauftragung
siehe Teil B. I. „Girokonten“
Eilüberweisungen
siehe Teil B. I. „Girokonten“
6. Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung
Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse.
Diese sind auf der Hompage der Landesbank Hessen-Thüringen unter
www.helaba.de/de/DieHelaba/MaerkteUndAnalysen veröffentlicht.
Der Währungsumrechnungskurs beim Auslandseinsatz der MasterCard/Visa Card ergibt sich aus Ziffer 16 der Bedingungen
für die MasterCard / Visa Card.
Die Währungsumrechnungskurse für Maestro und VPay Transaktionen in Nicht-Euro-Währung sind unter
www.helaba.de/CBD-Kursinformationen abrufbar.
7. Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse
Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den
für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Sparkasse unterhält den für die
Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme von Sonnabenden, sowie
dem 24. und 31. Dezember.
Annahmezeitpunkt (Cut-Off-Zeit):
(sofern nicht an der konkreten Annahmevorrichtung abweichende Annahmezeitpunkte angegeben sind)
am Schalter in der Geschäftsstelle:
14:00 Uhr
SB-Terminal, Online-Banking/FinTS:
20:00 Uhr
Datenfernübertragung:
19:45 Uhr
Telefon-Banking:
19:45 Uhr
36 Die Übermittlung von Kontoauszügen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt.
37
Für Überweisungen wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und
der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. Für Lastschrifteinlösungen werden Entgelte nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösungen
fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurden.
17 von 21
B.
Girokonto und Zahlungsverkehr
III. Scheckverkehr
1. Allgemein
Scheckeinlösung
siehe Teil B. „Girokonten“
Scheckeinzug (Inland)
siehe Teil B. „Girokonten“
Scheckvordrucke
Inklusive
Zusendung von Scheckvordrucken
0,00 €
Bereitstellung eines bestätigten Bundesbank-Schecks
40,00 €
Bereitstellung eines unbestätigten Bundesbankschecks
12,50 €
Wertstellung
•
•
Scheckeinreichungen
Buchungstag
•
eigenes Kreditinstitut
•
anderes Kreditinstitut oder gemischte Einreichungen
Buchungstag +2 Geschäftstage
Buchungstag
Scheckeinlösung
2. Grenzüberschreitender Scheckverkehr
2.1. Scheckzahlungen in das Ausland38
per Scheck
•
bis 250,00 EUR
7,50 €
•
ab 250,00 EUR
1,50%0 mind. 10,00 €
max. 100,00€
zzgl. Spesen
(bei Zahlungen in Exotenwährungen)
(bei Scheckausstellung durch Helaba)
zzgl. Konvertierungsprovision39
mind. 2,50 €
8,50 €
6,00 €
0,25%0 mind. 1,50 €
2.1. Scheckzahlungen aus dem Ausland38
per Scheck
•
•
bis 250,00 EUR
7,50 €
ab 250,00 EUR
1,50%0 mind. 10,00 €
max. 100,00 €
zzgl. Spesen
(bei Zahlungen in Exotenwährungen)
(bei Scheckausstellung durch Helaba)
zzgl. Konvertierungsprovision39
mind. 2,50 €
8,50 €
6,00 €
0,25%0 mind. 1,50 €
2.2. Umrechnungskurse
Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse.
Diese sind auf der Hompage der Landesbank Hessen-Thüringen unter
https://www.helaba.de/de/DieHelaba/MaerkteUndAnalysen/HelabaFXReferenzkurse veröffentlicht.
3. Reiseschecks
Rücknahme von Reiseschecks zur Kontogutschrift in Euro
0,00€
Rücknahme von Reiseschecks zur Kontogutschrift in Fremdwährung (je Abrechnung)
zzgl. Spesen
zzgl. Konvertierungsprovision38
38 Sofern das Entgelt nicht gemäß Auftrag vom ausländischen Empfänger/Auftraggeber zu zahlen ist
39 Nur bei Einreichung/Ausstellung von Schecks in Fremdwährung
18 von 21
5,00 €
mind. 2,50 €
0,25%0 mind. 1,50€
C.
Sparverkehr und Wertpapiergeschäft
Dienstleistung
Preis in EUR
I. Sparkonto
1. Kennwortvereinbarung
5,00 €
2. Beginn und Ende der Verzinsung (Wertstellung)
Erster Tag der Verzinsung
Einzahlungstag
Tag vor dem
Auszahlungstag
Letzter Tag der Verzinsung
3.
Aktuelle Verzinsung von Spareinlagen mit variablen Basiszins, die nicht mehr Angebot
unserer Produktpalette sind
Zinssätze für Sparkassen-MobilSparen (Gesamtbetragsverzinsung)*
unter 5.000 €
ab
5.000 €
1,50%
0,001%
entspricht dem Zinssatz
für das Sparkassenbuch
Zinssatz für S PRO I kick
Sparkassen-BonusSparen
Basiszinssatz für Sparkassen-BonusSparen
(Vertragsbeginn vor dem 05.05.2008 oder zwischen 01.11.2009 und 09.03.2016)
0,001%
Zinssatz ab 2015: 01.01.-14.01.2015: 0,45% p.a.; 15.01.-14.07.2016: 0,15% p.a
Basiszinssatz für Sparkassen-BonusSparen
(Vertragsbeginn zwischen 06.05.2008 – 31.10.2009)
0,850%
Zinssatz ab 2015: 01.01.-14.01.2015: 1,45% p.a.; 15.01.-14.07.2016: 1,15% p.a
Verfahren zur Zinsanpassung (Zinsgleitklausel) für Sparkassen-BonusSparen
Die Zinsanpassung richtet sich nach einer Veränderung des Referenzzinssatzes.
Der Referenzzinssatz ist der am Quartalsbeginn ermittelte gewichtete und auf zwei Stellen hinter dem Komma
kaufmännisch gerundete Wert des Zinses für Einlagen privater Haushalte mit einer Kündigungsfrist bis 3
Monate als Mittelwert des vorletzten Quartals. Dieser Zins wird von der Deutschen Bundesbank ermittelt und
unter www.bundesbank.de veröffentlicht (Bezeichnung des Zinssatzes: SUD 105).
Die Sparkasse wird die Entwicklung des Referenzzinssatzes regelmäßig zum Quartalsbeginn überprüfen. Hat
sich zu diesem Zeitpunkt der Referenzzinssatz um mindestens 0,25 Prozentpunkte gegenüber seinem
maßgeblichen Wert bei Vertragsabschluss bzw. der letzten Zinsanpassung verändert, sinkt oder steigt der
variable Zinssatz um ebenso viele Prozentpunkte mit Wirkung zum 15. Kalendertag des Monats im lfd. Quartal
(kaufm. gerundet auf 0,05 Prozentpunkte)
Beträgt der errechnete Kundenzins 0% oder ist er negativ, wird für variable Sparverträge mit Bonuszahlung
eine Mindestverzinsung in Höhe von 0,001% p.a. garantiert. Die quartalsweise Überprüfung der Entwicklung
des Referenzzinssatzes wird dabei von der Sparkasse – unabhängig von der gewährten Mindestverzinsung –
nach dem oben beschriebenen Verfahren weitergeführt. Übersteigt der auf Basis des Referenzzinssatzes
ermittelte Kundenzins den Wert der Mindestverzinsung, setzt das Verfahren zur Anpassung des variablen
Kundenzinssatzes wieder ein.
* Hinweis: Bei Auszahlungen vor Ablauf der Kündigungsfrist wird ein Vorschusszins von einem Viertel des jeweils gültigen Guthabenzinses für den Zeitraum der
Kündigungsvereinbarung bzw. bei gekündigten Spareinlagen für den Restzeitraum bis zur Fälligkeit berechnet. Von Spareinlagen mit einer Kündigungsfrist von
3 Monaten können ohne Kündigung bis zu 2.000,- € für jedes Sparkonto innerhalb eines Kalendermonats zurückgefordert werden.
19 von 21
C.
Sparverkehr und Wertpapiergeschäft
Dienstleistung
Preis in EUR
II. Wertpapiere
1. Depotleistungen (inkl. USt.)
Depotentgelt p.a. (Berechnung vierteljährlich auf Grundlage des jeweiligen Depotbestandes)
-Girosammelverwahrung je ISIN
-Sonderverwahrung je ISIN
-Wertpapierrechnung je ISIN
Mindestbetrag in den Verwahrarten je ISIN
Mindestbetrag je Depot
0,20 %*
0,20 %*
0,50 %*
2,50 €
29,75 €
Depotübertragung
nur fremde Kosten
*Berechnungsgrundlage für festverzinsliche Wertpapiere ist der Nennwert, bei Aktien, Optionsscheinen und Investmentfonds gilt der Kurswert
2. Transaktionsleistungen
Kauf- oder Verkauf von Wertpapieren
in der Filiale oder telefonisch
Mindestbetrag Börse Inland
Mindestbetrag Börse Ausland
0,75% vom Kurswert
30,00 €
130,00€
online
Mindestbetrag Börse Inland
Mindestbetrag Börse Ausland
0,30% vom Kurswert
15,00 €
130,00€
Erteilung / Änderung / Verlängerung / Streichung eines Limits
(keine Gebühr, wenn Auftrag am Tag der Ordererteilung ausgeführt wird)
Kauf und Verkauf von Investmentfonds über Kapitalverwaltungsgesellschaft
5,00 €
Ausgabe /
Rücknahmepreis
Fremdkosten inländische Börsen
Es fallen unterschiedliche Gebühren, Kosten oder Steuern nach Vorgabe des Börsenplatzes an. Insbesondere
können je nach Börse und/oder Wertpapierart bei der Maklergebühr (Courtage) unterschiedliche
Bemessungsgrundlagen oder auch Pauschalpreise gelten. Genauere Informationen zur Höhe der
Fremdkosten für Ihren individuellen Wertpapierauftrag können Sie gern bei Ihrem Berater erfragen.
Sonstige Handelsplätze, insbesondere ausländische Börsen
Es fallen unterschiedliche Gebühren, Kosten oder Steuern nach Vorgabe des dritten/Drittlandes an. Genauere
Informationen zur Höhe der Fremdkosten für Ihren individuellen Wertpapierauftrag können Sie gern bei Ihrem
Berater erfragen.
Umlagegebühr
Sofern der Verkauf in einer anderen Lagerstätte erfolgt, als der Kundenbestand verbucht ist, fällt eine
Umlagegebühr an. Der Betrag ist lagerstellenabhängig.
3. Sonderleistungen im Auftrag des Kunden
Kauf, Verkauf, Ausübung von Bezugs- und Teilrechten
Mindestpreis
Einlieferung von effektiven Stücken ins Depot (inkl. USt.) oder zum Verkauf je ISIN
Ausbuchung von wertlosen oder nicht gehandelten Wertpapieren je ISIN
Vergütung der Gegenwerte aus Zins-, Dividendenzahlungen sowie Kapitalfälligkeiten in Fremdwahrung auf
einem Währungskonto
Einlösung von Zins- und Dividendenscheinen und fälliger Wertpapiere (inkl. USt.)
1,00% vom Kurswert
10,00€
150,00€
zzgl. fremde Kosten,
zzgl. Porto
25,00€
25,00€
25,00€
Beschaffung neuer Zins- und Dividendenscheine
25,00€
Duplikaterstellung Depotauszug soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht (inkl. USt.)
25,00€
4. Ersatz von Aufwendungen
Der Ersatz von Aufwendungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften
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D.
Kredite
Dienstleistung
Preis in EUR
I. Kredite
1. S-Privatkredit (Vermittlung über die S-Kreditpartner GmbH)
Es gilt das Preisverzeichnis der S-Kreditpartner GmbH
2. Entgelte für Sparkassen-Privatkredite im Bestand der Sparkasse Gera-Greiz
Aufwendungsersatz für Leistungen im Auftrag des Kunden, die nicht Vertragsbestandteil sind
50,00 €
Aufwendungsersatz für Bearbeitung und Abrechnung von Darlehensrückzahlungen (ab einem Betrag von
1.000 EUR) vor dem Ende der Festzinslaufzeit bzw. Umschuldung zu günstigerem Zinssatz
75,00 €
II. Bankbürgschaft (Avale)
- Avalprovision für Avalkredite (je Einzelaval)
3,00% mind. 5,00 je Quartal
- Einräumung Einzelaval
1,00% mind. 50,00€
- Einräumung Avalrahmen (einmalig)
1,00% mind. 50,00€
- Änderungsentgelt (auf Erhöhungsbetrag)
1,00% mind. 50,00€
- Ausstellung von Bürgschaftsurkunden innerhalb eines Avalrahmens
- Bürgschaften auf erstes Anfordern
100,00€
- Bürgschaften gegenüber Bausparkassen
E.
30,00€
einmalig 2%
Sonstiges
Dienstleistung
Preis in EUR
I. Erträgnisaufstellung im Auftrag des Kunden
15,00 €
Hinweis: Die Erstellung der Jahressteuerbescheinigung erfolgt unentgeltlich
II. Im Auftrag des Kunden vorgenommene Nachforschungen
zur vermeintlich nicht ordnungsgemäßen Ausführung von Zahlungsvorgängen
(soweit nicht durch fehlerhafte Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden
unentgeltlich
verursacht.)
sonstige Nachforschungen je nach Aufwand
(soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht)
15,00 €/halbe Stunde
III. Duplikaterstellung im Auftrag des Kunden
Erbschaftssteuermeldung, Kreditkartenabrechnung, Darlehensauszüge,
Ersatzsteuerbescheinigung
5,00 €
15,00 €
IV. Bankauskunft im Auftrag des Kunden
20,00€
V. Vertrag zu Gunsten Dritter – Entgelt für Vertragsschluss, Aufbewahrung und Abwicklung
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50,00 €