Fördertöpfe für Energiesparer

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Fördertöpfe für Energiesparer
Bundesförderung - KfW:
Kommunale Förderung in A´burg:
Zuschüsse sowie langfristige und zinsgünstige Annuitäten-Darlehen:
Programm Erneuerbare Energien (Gewerbe+Priv)
für KWK+Regenerativer Strom; Laufzeit 5-20 J., Tilgungsfrei: 2-3J., Zinsbdg. 5-10J.
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Aschaffenburger Thermographie-Spaziergang:
Standard (Progr. 270): 1,10%eff bis ca. 2,1%eff
Standard-PV(Progr.274 ): 1,10%eff bei 5J. 1,25%eff bei 10 J.
PV-Speicher (Progr.275 ): 1,10%eff bei 5J. 1,9%eff bei 20J.+ Tilgungszuschuß
Premium (Progr. Nr. 271): 1,00% bis 1,4 %eff für Großanlagen+Kollekt.>40m²
Energieeffizient Bauen (Progr. Nr. 153):
Änderungen ab 1.4.2016! Für energetisch hochwertige Neubauten max.100.000€ je WE;
Gebäudethermografie als
Entscheidungshilfe für eine
Wärmedämmung
Projekt in wechselnden
Stadtteilen.
Alternativ: Fachbüros (vgl. Adressliste Amt für Umwelt- und
Verbraucherschutz);
Stadt
Aschaffenburg
Das Amt für Umwelt- und
Verbraucherschutz informiert
über:
KfW-Energieeffizienzhaus 55 / 40 / 40+ (KfW 70 entfällt)
0,75%eff (KfW40/40+), 1,00%eff (KfW55)Laufzeit bis. 30 J.; Zinsbindung 20 J.
+ Tilgungszuschuss: KfW55: 5%; KfW40: 10%; KfW40+: 15%
Altersgerecht Umbauen
(Progr. Nr. 159):
Ab 1.4.2016 Zuschussvariante Einbruch möglich!
0,75% eff bei. 30 J.; Zinsbindung 5 J max. 50.000 € / WE bis zu 100% der Kosten;
Reduzierung von Barrikaden, Wohnungsumbau, Anpassung des Wohnumfeldes,
Wohnflächenerweiterung, Wohnungsteilung -> besondere Förderung (verbilligter
Zinssatz), Voraussetzung: Durchführung durch Fachunternehmen
Energieberatung im Rathaus A`burg
durch den Verbraucherservice Bayern; Zu allen Energie-Themen:
-EinführungsGespräch:5€ (30 min. „stationäre“ Beratung im Rathaus AB);
-Basis-Check 10€ (1h-VorOrt) für Mieter+Eigentümer bis 6 WE;
-Gebäude-Check 20€ (2h VorOrt mit Bericht);
-Heiz-Check 30€ (Effizienz-Überprüfung der Heizungsanlage);
Beratungen sind BMWi-gefördert; Kontak+Termine: 06021-330-1218;
oder: 018 809 802 400; [email protected]
Energieeffizient Sanieren:
Energetische Sanierung von Wohngebäuden; Bauantrag vor 1.2.2002.
Durchführungszeiten 36 Monate – ab 12 Monate geringer Bereitstellungszins ca. 0,5%
Einbindung Sachverständiger erforderlich; siehe dena: www.energie-effizienzexperten.de;
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Energieeffizient Sanieren: Invest-Zuschuss
(Progr. 430):
Altbau (02)-Sanierung zum –od. Kauf eines KfW-Effizienzhauses; Zuschüsse: direkt
über KfW; für EFH+ZFH und Eigentum; Neu: kfw.de/denkmal und +50m² Erw.
Maßnahmen: Wärmedämmung (Außenwände, Dach und Kellerdecke, Fenster)
Einbau Lüftungsanlage, Austausch Heizung in Wärmepumpe, Optimierung Wärmeverteilung, Planung oder Baubegleitung; auch „Eigentumsanteile“ bei MfH;
KfW-Effizienzhaus 115 und kfW Denkmal:15% der förderfähigen-Kosten –bis
max.15000 €/WE
KfW-Effihaus100: 17,5% bis 17.500€; KfW-Effihaus85: 20% bis 20.000 €/WE
KfW-Effihaus70: 25% bis 25.000 €/WE,KfW-Effihaus55: 30% bis 30.000 €/WE
Einzelmaßnahmen: 10% der förderfähigen Kosten bis 5.000 € pro WE
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Energieeffizient Sanieren: Kredit+Zuschuss
(Progr. Nr. 151 + 152)
0,75% eff bei Laufzeit 10 bzw. 30 J. Zinsbindung bis 10 Jahre, 100.000 € / WE
Kredit + Tilgungszuschuss: (Progr. Nr. 151)
KfW-Effizienzhaus115: 12,5%; KfW-Effizh100: 15%; KfW-Effizh85: 17,5 %;
KfW-Effizienzhaus70: 22,5%; KfW-Effizh55: 27,5 %; kfW-Denkmal: 12,5%;
Kredit für Einzelmaßnahmen (Progr. Nr. 152): Maßnahmen s.o. bis 50000€
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Energieeffiz. Sanieren: Ergänzungskredit (Heizg.) (Progr.167)
1,06% eff bei Laufzeit 10J. , Zinsbindung:10 Jahre, 50.000 € / WE
Umstellung der Heizung (älter 2009) auf erneuerbare Energien.
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Energieeffizient Bauen und Sanieren: Zuschuss
Baubegleitung (Progr. 431):
ab 1.4.2016 auch für Neubau möglich! Für Baubegleitung mit Detailplanung,
Konzept für Lüftung, Luftdichtigkeit, Prüfung Leistungsverzeichnis, Baubegehung
vor Putzarbeiten, Prüfung Wärmebrücken + Blower-Door-Test; Antrag nur
zusammen mit Pr.151, 152 od. 430; Zuschuss 50 % der förderfähigen Kosten
(300 bis max. 4.000 €); Antrag online bei kfw.de;
Kombination mit „Bafa-Vor-Ort-Beratung“ ist möglich
KfW-Wohneigentumsprogramm
(Progr. Nr. 124):
Bau od. Erwerb eines Hauses / Umbau und Modernisierung bei Kauf
0,8% eff bis 1,35 eff) Laufzeit 10 bis 35J.; Zinsbindung 10J. ; bis 50.000 €/WE;
Infos und Formulare zu den o.g. Programmen gibt es bei:
 Kredite bei Ihrer Hausbank; Einzelzuschüsse direkt bei: www.kfw.de;
Kreditanstalt für Wiederaufbau – Eschborn InfoZentr: 0800-539-9002 kostenfrei;
akt. Zinssätze auch unter: http://www.kfw-foerderbank.de/
 Energieberater: www.energie-effizienz-experten.de
„Solarverein Aschaffenburg e.V.“
Der Verein errichtet gemeinnützige,
Energieerzeugungsanlagen (insbes. PV) auf öffentl.
Standorten und bietet Beratung, Informations- und
Erfahrungsaustausch. Vereins-Demoanlagen: In
Zusammenarbeit Café am Herstallturm und HefnerAlteneck-Schule. www.solarverein.aschaffenburg.de
Solarkataster für die Stadt Aschaffenburg
Die Stadt Aschaffenburg hat gemeinsam
mit den Landkreisen Aschaffenburg und
Miltenberg unter Koordination der
Energieagentur Bayerischer Untermain
erstmalig in Bayern ein regionsweites
Solarkataster erstellen lassen.
Hier können Sie auf das Solarkataster für
das Stadtgebiet zugreifen und das Potenzial Ihrer Dachfläche hinsichtlich
Photovoltaik oder Solarthermie überprüfen.
www.Aschaffenburg.de/solarkataster/
http://www.solare-stadt.de/bayerischer-untermain/
FÖRDERTÖPFE
FÜR
ENERGIESPARER
-Wärmedämmung
-Brennwerttechnik
-Sonnenkollektoren
-Energieberatung
-Holzpellets-Öfen
-Nahwärme
-Wärmepumpen
-Solarzellen (PV)
-u.a.
AVG Energieberatung
- 30 min kostenlos für Kunden: Werkstr. 2, Termine unter Tel. 391-333
- Angebot Thermografie, Preis auf Anfrage
- Beratung zu Mini-BHKWs für MFH: AVG: Helmut Rieger: 391-428
Anträge, Förderrichtlinien und ausführliche Information zu den
kommunalen Programmen gibt es bei:
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Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz (siehe Titelseite)
AVG-Servicecenter Werkstr.2 (siehe Titelseite)
Verbraucherservice-Bayern: 06021-330-1218;
Nähere Infos gibt es unter: Stadt Aschaffenburg
 Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz, Pfaffengasse 11
 Andreas Jung, 06021 330 1491
 Tibor Reidl, 06021-330 1744;
www.aschaffenburg.de/energie/
 AVG-Servicecenter Werkstr.2, Zeiten: Mo.-Fr. 8:00-18:00 Uhr,
Tel. 06021/391-333; www.stwab.de;
 Verbraucherservice Bayern; Terminabspr. Mo+Di+Fr.: 06021-330-1218
Eine Info der Stadt Aschaffenburg
Stand: März 2016 – Änderungen vorbehalten - alle Angaben ohne Gewähr
Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz –Herr Jung, Herr Reidl
Landesförderung:
Bundesförderung - BMWi:
Bundesförderung
10.000-Häuser-Programm-EnergieBonusBayern
”Energiesparberatung vor Ort“
„Förderung von BHKW-Anlagen“
Individuelle Vor-Ort-Beratung durch zugelassene Berater
 Zuschuss für BHKW - gestaffelt bis 20 kW el:
Programmteil: Heizungstausch
Vorzeitiger Austausch von veralteten, ineffizienten Heizkesseln durch moderne,
innovative Heizanlagen (Öl- und Gasbrennwertkessel, Biomassekessel oder
KWK-Anlagen, jeweils optimierbar mit Solarthermie)
1000€ Heizungstausch Ersatz alter Kessel + 500€ Solarthermie +500€
Heizungsunterstützung
Voraussetzung: Alter der zentralen Anlage, Altanlage zwischen 25 und 30 Jahren
 Gebäudeanalyse (+ Fotodokumentation)
 Heizungsanalyse
 Einsparempfehlungen (Varianten)
Gefördert werden 800,-€ für EFH/ZFH, 1100,-€ bei MFH;
Voraussetzung für die Förderung ist das Erreichen eines gewissen KfW
Effizienzhaus-Niveaus:
Sanierung: mindestens KfW-Effizienzhaus Niveau 115
Neubau: mindestens KfW-Effizienzhaus-Niveau 55
- gemäß neuer Richtlinien von 29.10.2014 :
- für Gebäude vor 1995 genehmigt, >50% Wohnzweck, <50% geändert;
Wahlmöglichkeit: Sanierungskonzept zum KfW-Effizienzhaus oder
Sanierungsfahrplan, der aufzeigt, wie das Gebäude in aufeinander
abgestimmten Maßnahmen saniert werden kann
- zusätzlich: Erläuterung bei Wohnungseigentümerversammlungen 500€;
- Anträge über Berater als Online-Verfahren;
Technikbonus für den Einsatz intelligenter Technik
- Liste zugelassener Berater: www.energie-effizienz-experten.de
Programmteil: EnergieSystemHaus
2.000 €-2.500 € Wärmepumpensysteme mit Wärmespeicher
3.000 € Kraft Wärme-Kopplung
2.000 €-8.000 € Netzdienliche Photovoltaik
1.000 €-9.000 € Solarwärmespeicherung
1.500 € Holzheizung
Energieeffizienzbonus
Modernisierung eines bestehenden Gebäudes
3.000 € 8-Liter –Haus Heizwärmebedarf <80 kWh/ m2a
6.000 € 5-Liter –Haus Heizwärmebedarf <50 kWh/ m2a
9.000 € 3-Liter –Haus Heizwärmebedarf <30 kWh/ m2a
Energieeffizienz Neubau
4.500 € 3-Liter –Haus Heizwärmebedarf <30 kWh/ m2a
9.000 € 1,5-Liter –Haus Heizwärmebedarf <15 kWh/ m2a
Informationen und Antragsformulare unter www.EnergieBonus.Bayern.de
Kontakt: [email protected]; Tel: 089122220
Wohnen in Bayern – Förderung
"Modernisierungsförderung für Miet- und
Genossenschaftswohnungen"
Zinsgünstige Darlehen (z.B. BayModR) für mind. 15 Jahre alte Miet- und
Genossenschaftswohnungen ab 3 WE:
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Heizung (Zentralheizung, Solar, BHKW, WP, Brenner)
Wärmedämmung (zusammen mit Zentralheizung)
Lüftungsanlagen
Belichtungsmodernisierung
Wassereinspartechniken / Zisternen
Schall, Sicherheit, Barrierefreiheit, u.a.
Zinssatz: „Bayernbonus“ immer ca. 0,5 - 1% unter KfW-Niveau
max. ca. 650 €/m² als Kappungsgrenze
Bay. Kaminkehrer-Energiespar-Check
Für Wohngebäude führen die bay. Kaminkehrer mit spez. Fortbildung den EnergiesparCheck durch.
: 09302-2187
(Innung Unterfranken)
: 09364-81 1000 (Technischer Innungswart Unterfranken)
http://www.schornsteinfeger-liv-bayern.de;
www.energieberater-ev.de;
Allgemeine Info:
Antragsstellung bei öffentlichen Förderprogrammen immer vor
Auftragsvergabe
(Ausnahmen: Bafa-Heizen Erneuerbare Energien + Finanzamt)
www.bafa.de/bafa/de/energie/energiesparberatung/
”Heizen mit erneuerbarer Energien”
 Sonnenkollektoren
Prüfzeichen erforderlich, Gebäudebestand
500 € für reine Warmwasser-Anlagen 3 bis 10 m²; 50 €/m2 11 bis 40 m²
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100/75 €/m 20 bis 100 m² Gebäudebestand /Neubau mind. 3 WE
2.000 € bei Heizungseinbindung bis 14 m²; 140 €/m2 15 bis 40 m²
200/150 €/m2 20 bis 100 m² Gebäudebestand /Neubau mind. 3 WE
50 €/m2 für Erweiterung einer bestehenden Solaranlage;
 Biomassenfeuerungen
2.000 € Pelletofen mit Wassertasche; 5bis 25kW; 80€/kW 25,1kW bis 100kW,
3.000 € Pelletkessel (auch Scheitholz-Kombi) 5 bis 37,5 kW
36€/kW 37,6 bis 100 kW
3.500 € Pelletkessel (auch Kombi) mit neuem Pufferspeicher; 5kW bis 43,7
kW 80€/kW, 43,8 bis 100 kW;
3.500 € Hackschnitzelkessel mit Pufferspeicher bis 100 kW;
2.000 € Scheitholzvergaserkessel mit Pufferspeicher bis 100 kW;
 Wärmepumpen
bis 100kW Nennwärmeleistung
Basisförderung im Gebäudebestand:
40€/kW elektr.-Luft/Wasser Wärmepumpe; Mindestförderbetrag 1.500€
100€/kW Wasser o Sole/Wasser Wärmepumpe Mindestförderbetrag 4.500 €
100€/kW Gas-Luft/Wasser Wärmepumpe; Mindestförderbetrag 4.000 €
Innovationsförderung: Bei verbesserter Systemeffizienz und höherer
Jahreszahl gibt es bessere Konditionen sowie Förderung im Neubau
Bei allen WP sind Vorgaben für Jahresarbeitszahl JAZ einzuhalten;
ergänzende Hinweise:
 Zusätzlich zur Basis Förderung gibt es noch Innovation – (z.B.
Brennwertnutzung, Partikelabscheidung) und Zusatzförderung
(Effizienz- und Optimierungsmaßnahmen)
 unter www.bafa.de: Liste förderfähiger Anlagen;
 die Kumulierung mit anderen öffentl. Förderungen ist möglich.
Energieberaterlisten, Antragsformulare und weitere
Informationen gibt es bei folgenden Stellen:
 Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz (siehe Titelseite)
 AVG-Servicecenter (siehe Titelseite)
 Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Eschborn;
Tel: 06196 -908-625; Vor-Ort-Beratung: -908-880; -908-211
www.bafa.de; bzw. email: [email protected]
Fax:-908-800, Fax-Abruf: (Anträge+Richtli.): 06196-9549-(121 bis 125)
Bsp.: Zuschuss bei 1 kW el: 1.900 [€]; bei Dachs 5kW el: 2.900 [€]
Bonusförderung für besonders energieeffiziente KWK-Anlagen:
Wärmeffizienzbonus (25% der Basisförderung) sowie
(Stromeffizienzbonus 60% der Basisförderung)
 Stromvergütung: Änderung ab 1.1.2016
8 [Ct/ kWh] für ins Netz eingespeisten Strom
4 [Ct/ kWh] für selbst verbrauchten Strom
max. 60.000 Vollbenutzungsstunden, Anlagen bis 50 kWel, pauschale
Auszahlung für Anlagen bis 2 kWel
Infos: www.bafa.de > Energie > Kraft-Wärme-Kopplung; AVG: 391-428
Kontakt für KWK-Strom-Vergütung: 06196-908-842 (Bafa);
 Steuererstattung nach Mineralölsteuergesetz:
Ökosteuer- u. Mineralölsteuerrückerstattung durch Hauptzollamt
”Einkommensteuergesetz“
(Finanzamt)
 Für Modernisierungs- und
Instandsetzungsmaßnahmen im eigenen Haushalt
- Absetzbarkeit von haushaltsnahen Dienstleistungen gemäß § 35a Abs. 2 EStG
wie Schönheits-Reparaturen, etc. = 20 % von maximal 4.000 €/Jahr (= 800 €)
können jährlich steuerlich d i r e k t von der Einkommensteuer / Lohnsteuer
abgesetzt werden (Rechnungsnachweis und Banküberweisung).
- steuerliche Förderung gemäß § 35a Abs. 3 EStG (Steuerermäßigung für
Handwerkerleistungen)
Instandhaltungs- und Modernisierungsarbeit im Haus können mit weiteren 20 %
von maximal 6.000 € Jahreskosten (= 1200 €) ebenfalls direkt von der Steuerlast
abgezogen werden. Nur bei Vorlage von Handwerkerrechnungen, und zwar
ausschließlich für Arbeitskosten im Haus, wie z. B. Fenstermontage.
Dies gilt nicht für öffentlich geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte
Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden
Außerdem für selbstgenutzte oder vermietete Objekte:
im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet (z.B. Rosensee, Innenstadt) oder
städtebaulichen Entwicklungsgebiet nach (§7b bzw. § 10f) oder Baudenkmäler
(§7i bzw. § 10g): Soweit die Kosten für die o.g. Maßnahmen nicht durch
Zuschüsse gedeckt oder bereits steuerlich geltend gemacht wurden, können sie
jeweils 10 Jahre lang mit bis zu 10 % linear abgeschrieben oder als
Sonderausgabe geltend gemacht werden
Aktuelle Informationen gibt es bei folgenden Stellen:
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Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz (siehe Titelseite)
AVG-Servicecenter (siehe Titelseite)
Finanzamt Aschaffenburg Auhofstraße 13; Tel: 06021-492-0
Sonstige Förderprogramme/Infos:
Über weitere Förderprogramme (EU, Bundes- oder Landesprogramm. für
Unternehmen / kirchliche u. gemein. Einrichtungen, Bauen junger Familien,
Denkmalschutz u.a.) berät Sie Ihr Umweltamt Aschaffenburg, Hr. Reidl, Hr Jung.
weitere Info: Arbeitsgruppe optimale Nutzung der Förderquellen 0931-380-1381;
Energieberater: www.energie-effizienz-experten.de
Für KM-Unternehmen: Energieeffizienzberatung bei www.kfw.de; www.earm.de;
www.energieagentur-untermain.de; www.energieagentur-nordbayern.de;
www.oberhessischeenergieagentur.de; www.impulsprogramm.de;
bayern-innovativ.de;Sonderkredite Wohnungsbauförderung für Eigenheime und
Mietwohnungsbau
Stadt AB – Bauordnungsamt Frau Funk: 330-1250 oder 330-1238