1 Niederschrift über die 29. Sitzung des Hauptausschusses der

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1 Niederschrift über die 29. Sitzung des Hauptausschusses der
Niederschrift
über die 29. Sitzung des Hauptausschusses
der Stadt Mönchengladbach am 28.01.2009
Beginn:
15:15 Uhr
Ende:
19:10 Uhr
Anwesende:
Vorsitzender
OB Norbert Bude
Mitglieder
RH Herbert Backes
RF Monika Berten
RH Rolf Besten
RH Frank Boss
ab 16.35 Uhr
RH Ulrich Elsen
RH Thomas Fegers
RH Fred Hendricks
RF Elke Hermanns
RH Dr. Anno Jansen-Winkeln
RH Guido Mevissen
RH Erich Oberem
RH Joachim Roeske
RH Erwin Rüttgers
RH Karl Sasserath
BM Klaus Schäfer
RH Karl-Heinz Schiffer
RH Horst - Peter Vennen
Beratendes Mitglied
RH Helmut Schaper
Entschuldigt
RH Lothar Beine
RH Reiner Brandts
RH Joachim Hüskens
RH Burkhard Küpper
RH Norbert Post , MdL
BM Michael Schroeren, MdL
Stellvertreter
RH Ralph Baus
RH Dieter Breymann
RH Horst Hübsch
RH Dietmar Kirschner
RH Winfried Schulz
bis 16.35 Uhr
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RF Gülistan Yüksel
RH Axel Zimmermann
Verwaltung
Stadtdirektor / Stadtkämmerer Bernd Kuckels
Beigeordneter Peter Holzenleuchter
Beigeordneter Dr. Michael Schmitz
Techn. Beigeordneter Helmut Hormes
Ltd. Stadtverwaltungsdirektorin Brigitte Unrau
Stadtrechtsdirektorin Annegret Bechinger
Stadtverwaltungsdirektor Hans-Peter Brütsch
Stadtoberverwaltungsrat Gerd Hoff
Stadtoberverwaltungsrat Siegfried Acker
Stadtverwaltungsrat Siegfried Hanraths
Stadtverwaltungsrätin Monika Narres
Stadtoberinspektorin Maria-Louise Mölders
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil:
1.
Niederschrift über die Sitzung des Hauptausschusses am 10.12.2008
- öffentlicher Teil-
2.
Bürgerbegehren "Nein zum Projekt Giesenkirchen 2015"
3.
Konjunkturpaket II
Mündl. Bericht:
Berichterstatter OB Bude/ Techn. Beig. Hormes
4.
Beteiligung der Niederrheinische Versorgung und Verkehr AG (NVV AG)
hier: Beteiligung an der Biogas Eicken GmbH (b-gas)
5.
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufssstellen in
der Stadt Mönchengladbach am 5. April 2009
6.
Bericht über die Erprobung von Samstag-Öffnungszeiten in der KfzZulassungsstelle und den beiden zentralen Servicestellen in Stadtmitte und
Rheydt
hier: Verlängerung der Probephase
7.
Strategische Ausrichtung des IuK-Service - IT-Strategiepapier
8.
Dienstreise der Vorsitzenden des Integrationsrates
hier: Genehmigung gemäß § 2 Absatz 2 f der Zuständigkeitsordnung
9.
Energetische Sanierung der haustechnischen Anlagen in der Stadthalle Rheydt /
Theater Mönchengladbach, Odenkirchener Str. 78
2
10.
Aufnahme von Investitionskrediten
3
11.
Anfragen und Mitteilungen
Nichtöffentlicher Teil:
12.
Niederschrift über die Sitzung des Hauptausschusses am 10.12.2008
- nichtöffentlicher Teil -
13.
Aufnahme von Investitionskrediten
14.
Anfragen und Mitteilungen
4
Öffentlicher Teil
Herr Oberbürgermeister Bude eröffnet die Sitzung des Hauptausschusses. Er stellt fest, dass
Einladung und Tagesordnung den Mitgliedern form- und fristgerecht zugestellt wurden.
Weiter nimmt er Bezug auf die Beratungsvorlage VII/3935 „Aufnahme von
Investitionskrediten“. Diese Vorlage war vorgesehen für eine Beratung unter TOP 12 im
nichtöffentlichen Teil. Eine nähere Betrachtung hat jedoch ergeben, dass nur Punkt 1 des
Beschlussentwurfes nichtöffentlich zu beraten ist. Dagegen ist Punkt 2 öffentlich zu beraten.
Er wird daher unter TOP 10 im öffentlichen Teil der Sitzung behandelt. Die Reihenfolge der
nachfolgenden Punkte ändert sich entsprechend.
Tischvorlagen
• Antrag der SPD Ratsfraktion zu TOP 2 (alt) „Konjunkturprogramm II“
• Antrag der Ratsfraktionen von CDU und FDP zu TOP 5 (alt) „Bericht über die Erprobung
von Samstag-Öffnungszeiten“
Im Hinblick auf die zahlreich erschienenen Zuhörerinnen und Zuhörer schlägt Herr
Oberbürgermeister Bude vor, TOP 8 „Bürgerbegehren Giesenkirchen 2015“ an die 2. Stelle
der Tagesordnung zu beraten. Die übrigen Punkte verschieben sich entsprechend. Der
Hauptausschuss ist mit der geänderten Reihenfolge einverstanden.
Befangenheit
RH Besten erklärt aus beruflichen Gründen seine Befangenheit zu TOP 9 „Energetische
Sanierung der haustechnischen Anlagen in der Stadthalle Rheydt / Theater
Mönchengladbach, Odenkirchener Str. 78“.
Zu Punkt 1.
Niederschrift über die Sitzung des Hauptausschusses am 10.12.2008
- öffentlicher Teil-
Wortmeldungen zur Niederschrift liegen nicht vor.
Zu Punkt 2.
Bürgerbegehren "Nein zum Projekt Giesenkirchen 2015"
Zu TOP 2 „Projekt Giesenkirchen 2015“ begrüßt Herr Oberbürgermeister Bude die
Vertreterin der Bürgerinitiative, Frau Höveler.
Zunächst stellt Herr Beigeordneter Dr. Schmitz den Aspekt der Zulässigkeit des
Bürgerbegehrens dar. Er erklärt, dass die Zulässigkeit geprüft wurde und dass keine Zweifel
daran bestehen.
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
1. Das Bürgerbegehren „Nein zum Projekt Giesenkirchen 2015“ ist zulässig.
Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss
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Zum Verfahren erklärt Herr Beigeordneter Dr. Schmitz, dass der Rat dem Bürgerbegehren
entsprechen kann. In diesem Fall kommt es nicht zu einem Bürgerentscheid.
Entspricht der Rat dem Bürgerbegehren nicht, dann hat innerhalb von drei Monaten ein
Bürgerentscheid stattzufinden.
Herr Beigeordneter Holzenleuchter beziffert die Kosten der kassenwirksamen Ausgaben für
einen Bürgerentscheid auf rd. 235.000 €.
RH Dr. Jansen-Winkeln, FDP, fragt nach den Kosten entsprechend einer betriebswirtschaftlichen Kalkulation.
Herr Beigeordneter Holzenleuchter nennt einen Betrag von rd. 341.000 €.
Herr Oberbürgermeister Bude bittet Frau Höveler für die Bürgerinitiative „Nein zum Projekt
Giesenkirchen 2015“ das Bürgerbegehren zu erläutern.
Frau Höveler legt die Argumente der Bürgerinitiative gegen das Projekt dar. Sie bemängelt,
dass mit den betroffenen Bürgern nicht der Dialog über die von der CDU eingeleiteten Planung gesucht wurde. Details über den Projekthintergrund waren nicht zu erfahren, weder
über die Grundlagen der Kostenermittlung, noch darüber wer die Planung veranlasst und
bezahlt hat. Sie fragt:
• Warum wurde den Menschen nicht erklärt, dass mit der geplanten neuen Sportanlage
kein adäquater Ersatz zu den vorhandenen Spotplatzkapazitäten geschaffen wird?
• Warum wurde nicht in Betracht gezogen, dass man die Anlage „Puffkohlen“ sanieren
kann?
• Warum wurde keine Bedarfsanalyse als Begründung für die Ausweisung weiterer
Wohnbebauungsflächen in Giesenkirchen vorgelegt?
• Wo leben eigentlich die Menschen, die angeblich nur darauf warten, in Giesenkirchen
Neubauten beziehen zu können? Es dürfte schwer sein, Menschen aus Nachbargemeinden zu gewinnen, die in Giesenkirchen weder Arbeit finden, noch bereit sein dürften, im
Vergleich deutlich höhere Abgaben zu zahlen.
• Warum wurde mit den Anwohnern nicht über die Auswirkungen möglicher neuer Baugebiete gesprochen?
• Warum sagte man den Anwohnern nicht, wer die Kosten der Erschließung zu tragen hat
und wie sich die Neubebauung auf den Werteverfall vorhandener Immobilien auswirkt?
• Warum plant man ernsthaft in erheblichem Maße vorhandene Grünflächen aufzugeben
und zu versiegeln, nimmt der Schule und den Kindern am Asternweg eine frei zugängliche Grünfläche und nutzt im Bereich des ehemaligen Freibades nicht die Chance, den
Menschen eine zusätzliche Naherholungsmöglichkeit anzubieten.
• Warum sollen die Flächen günstig im Inhousgeschäft veräußert und nicht öffentlich
ausgeschrieben werden.
Man stellt sich die Frage, wer schlussendlich an dem Projekt verdient. Die Stadt nicht und
der Sport nicht. Die Bürgerinitiative sieht in dem Projekt keine Vorteile. Sie verweist darauf,
dass mehr als 15.000 Bürgerinnen und Bürger eine klare Meinung zu dem Projekt geäußert
haben und bittet darum, das Projekt nicht umzusetzen.
RH Dr. Jansen-Winkeln, FDP, schlägt vor, die Angelegenheit nach Beratung ohne
Beschlussfassung an den Rat zu verweisen.
RH Sasserath, Grüne, ist für seine Fraktion der Meinung, dass der Rat dem Bürgerbegehren
entsprechen sollte.
RH Oberem, FWG, ist davon überzeugt, dass die Giesenkirchener Bevölkerung die Maßnahme „Giesenkirchen 2015“ nicht will. Er hält es für falsch, die Angelegenheit stadtweit zu
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thematisieren, indem man einen Bürgerentscheid in der Hoffnung durchführt, dass Bürgerinnen/Bürger aus anderen Bezirken nicht zur Wahl gehen. Er appelliert an diejenigen, die
den Vorgang in Gang gesetzt haben, die Einschätzung der Giesenkirchener Bevölkerung zur
Kenntnis zu nehmen und anders als bisher zu entscheiden.
RH Vennen, SPD, ist der Meinung, dass das Projekt „Giesenkirchen 2015“ von Beginn an
falsch war. Die SPD wird deshalb nicht zustimmen. Sie wird dem Bürgerbegehren
entsprechen.
RH Besten, CDU, bezieht sich darauf, dass es in Mönchengladbach 209.000 wahlberechtigte
Einwohner gibt. Davon haben sich ca. 15.000 gegen das Projekt ausgesprochen. Da seine
Fraktion der Meinung ist, dass jeder sein Wahlrecht ausüben kann, sollte der Weg dazu frei
gemacht werden. Er hält die Angelegenheit für ein gesamtstädtisches Thema.
RH Schaper, LiLO, spricht sich gegen das Projekt „Giesenkirchen 2015“ aus. Er kritisiert,
dass bisher viele Fragen nicht beantwortet wurden.
RH Dr. Jansen-Winkeln, FDP, sieht deutlich den Willen von ca. 15.000 Bürgerinnen/Bürger,
die sich dem Bürgerbegehren angeschlossen haben. Er erklärt, dass sich seine Fraktion vor
einer Entscheidung im Rat, noch einmal sehr intensiv mit der Angelegenheit beschäftigen
wird. Es gibt jetzt einen dokumentierten Willen von 15.000 Bürgern, so dass die Situation
jetzt nicht mehr so ist, wie sie einmal war. Er bezieht sich auch auf die Kosten für einen
Bürgerentscheid. Die Uhren sollten im vorliegenden Fall zurück auf Null gestellt werden,
damit im Dialog mit den Beteiligten eine Lösung gefunden werden kann.
RH Sasserath, Grüne, bezieht sich darauf, dass der Neubau von 152 Wohneinheiten in
Giesenkirchen vorgesehen ist. Er bittet unter Bezug auf das Wahlprogramm der CDU um
Erklärung, wie vor diesem Hintergrund eine Innenentwicklung vor einer Außenentwicklung
der Stadt erfolgen soll.
RH Besten, CDU, stellt klar, dass die 15.000 Stimmen gegen den Ratsbeschluss „Giesenkirchen 2015“ über Giesenkirchen hinaus in der gesamten Stadt gesammelt wurden.
Deshalb hält er es für absolut richtig, wenn auch die Bürger in der gesamten Stadt um ihre
Meinung gefragt werden.
An RH Sasserath gewandt erklärt er, dass Revitalisierung der Innenstädte, Stärkung der
innerstädtischen Struktur und Stärkung der dörflichen Innenbereiche und kein Ausfransen in
periphere Bereiche am Stadtrand, die Aussage der CDU zur zukünftigen baulichen
Entwicklung, ist. Seine Fraktion möchte keine Baugebiete auf der grünen Wiese. Die
vorhandene Infrastruktur soll genutzt werden. Die betreffenden Gebiete in Giesenkirchen
sind hervorragend erschlossen. Kindergärten, Schulen, Straßen, Verkehrsverbindungen usw.
sind vorhanden. Diese Einrichtungen müssen dauerhaft ausgelastet werden.
RH Vennen, SPD, hält die Argumente von RH Besten nicht für stichhaltig, weil sie an der
Sache vorbei gehen.
RH Elsen, SPD, erklärt, dass nach seiner Meinung innerhalb der letzten Stunde alle
Positionen ausgetauscht wurden. Er stellt Wiederholungen in den Diskussionsbeiträgen fest
und schlägt vor, zum Ende der Debatte zu kommen. Bis zur Sitzung des Rates sollten sich
alle für ein Ergebnis zu Gunsten der Bürgerschaft zu entscheiden.
RH Breymann, CDU, erklärt, dass jeder Anhänger der plebiszitären Elemente in einer
Demokratie die Gemeindeordnung kennt und weiß, was diese nach einem Bürgerbegehren
weiter vorsieht. Der weitere Gang ist der, dass man die Bürgerschaft in Gänze befragt, um
dann tatsächlich eine Entscheidung der Bürgerschaft über diese Frage herbeizuführen.
15.000 zu 207.000 ist eine Relation. 42.000 zu 207.000 ist eine andere Relation. Er
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respektiert die Gründe, die dazu geführt haben, dass hier ein Bürgerbegehren durchgeführt
wurde. Es sind die Gründe, die darin verwurzelt sind, dass viele Beteiligte in Giesenkirchen
leben und wohnen. Es gibt aber andere Gründe, die vielleicht andere dazu bewegen, dieses
Projekt durchzuführen zu wollen. Er denkt, dass gerade dann, wenn dies der Fall ist, es an
der Zeit ist, die Bürgerschaft in Gänze zu befragen. Das ist plebiszitäre Demokratie. Ein
Bürgerbegehren ist der erste Schritt. Ein Bürgerentscheid ist der zweite Schritt. Hierzu sollte
der Weg offen gemacht werden.
Es liegen keine Wortmeldungen mehr vor. RH Dr. Jansen-Winkeln, FDP beantragt, Punkt 2
der Vorlage ohne Beschlussfassung an den Rat zu verweisen.
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
Der Rat beschließt :
1. Das Bürgerbegehren „Nein zum Projekt Giesenkirchen 2015“ ist zulässig.
Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss
2. Die Vorlage wird ohne Beschlussfassung an den Rat verwiesen
Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss
Zu Punkt 3.
Konjunkturpaket II
Mündlicher Bericht:
Berichterstatter OB Bude/ Techn. Beigeordneter Hormes
Die SPD Ratsfraktion beantragt:
„Konjunkturpaket II“
Beschlussentwurf:
Hinsichtlich einer schnellstmöglichen Umsetzung des kommunalen Konjunkturprogramms
beschließt der Hauptausschuss:
Der Rat unterstützt den Oberbürgermeister in seinen Bemühungen, für Mönchengladbach
gemeinsam mit allen Partnern aus Politik, Handel, Handwerk und Wirtschaft eine rasche und
zielgerichtete Verwendung der Investitionsmittel aus dem Konjunkturprogramm zu
organisieren.
Der Rat spricht sich dafür aus, dass das Land Nordrhein-Westfalen die Mittel aus dem
Konjunkturprogramm direkt, pauschal und in vollem Umfang unter Leistung eines eigenen
Betrags den Kommunen zur Verfügung stellt. Kommunen mit nicht genehmigten Haushalten
müssen von einem Eigenanteil befreit werden. Die Sanierung von Straßen und Sportanlagen
müssen im Rahmen des Konjunkturprogramms auch umgesetzt werden können.
Der Rat sieht erheblichen Bedarf für ein solches kommunales Konjunkturprogramm in
Mönchengladbach und beauftragt die Verwaltung:
1. zu berichten, wie die genauen Fördervoraussetzungen für Maßnahmen nach dem
Konjunkturprogramm des Bundes sind und welche Fristen hierbei zu beachten sind.
2. zu berichten, für welche Projekte baureife Planungen vorliegen, die im Konjunkturprogramm nach den Vorgaben des Bundes berücksichtigt werden könnten
3. darzulegen, für welche Projekte eine solche Planung noch rechtzeitig bei entsprechender
Prioritätenbildung in der Verwaltung bzw. mittels Auftragsvergabe erstellbar
wäre.
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4. eine Prioritätenliste aufzustellen für Maßnahmen, die im Rahmen des Konjunkturprogramm angemeldet werden können und diese dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der Rat der Stadt Mönchengladbach sieht insbesondere die nachfolgenden Bereiche und
beispielhafte Projekte als prioritär an:
- Ausbau und Modernisierung von Schulen (z.B. Berufskollegs, Gesamtschulen) und Kinder
Gärten sowie weiterer Ausbau der Ganztagsschulen.
- Modernisierung der Sportstätten entsprechend der aktuell im Freizeit- Sport- und Bäder
Ausschuss beschlossenen Prioritätenliste. Beispielhaft hierbei die Sanierung des Stadtba
des / Pahlkebades und die Sanierung der Umlaufbahn des Grenzlandstadions.
- Modernisierung und Sanierung der Verkehrsinfrastruktur: Hier beispielhaft Deckenüberzüge, Sanierung und Verkehrssicherung von Rad- und Gehwegen und die Umsetzung von
kleinen Maßnahmen, die im Rahmen des Verkehrsentwicklungsplanes als dringend notwendig und gesetzlich verpflichtend festgestellt wurden.
- Energetische Modernisierung der öffentlichen Gebäude im Bereich Infrastruktur Bildung:
Hier beispielhaft die Zentralbibliothek an der Blücherstraße.
Begründung:
Das kommunale Konjunkturprogramm soll eine schnelle Bereitstellung von Finanzmitteln
durch den Bund ermöglichen, damit die Wirtschaft vor Ort durch Investitionen in der
kommunalen Infrakstruktur nicht zum Erliegen kommt.
Gerade in Kommunen mit nicht genehmigten Haushalten hat sich in der Vergangenheit ein
riesiger Investitionsstau aufgebaut, der jetzt unbürokratisch und schnell angegangen werden
kann. Nur die betroffenen Kommunen selber können sinnvolle Maßnahmen schnell
benennen und umsetzbare Vorschläge erarbeiten. Im Rat wurden viele notwendige
Maßnahmen
benannt und in Prioritätenlisten bereits zusammengefasst.
Wichtig ist für die SPD-Fraktion in diesem Zusammenhang, dass die Bundesmittel den
Kommunen nach fairen und transparenten Verteilungsschlüsseln unmittelbar und pauschal
zur Verfügung gestellt werden.
Die zeitlichen Vorgaben für die Umsetzung des kommunalen Konjunkturprogramms sind
sehr ehrgeizig und lassen für lange Diskussionen keine Zeit. Es muss jetzt schnellstens ein
Investitionspaket Mönchengladbach geschnürt werden.“
Zunächst informiert Herr Oberbürgermeister Bude den Hauptausschuss über den aktuellen
Stand des Konjunkturpaketes II. Er erklärt, dass das Bundeskabinett gestern die Einbringung
des Zukunftsinvestitionsgesetzes beschlossen hat. Ebenfalls wurde eine dazu gehörende
Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern beschlossen. Zunächst
stellt sich die Frage nach dem Volumen und wie viel davon Mönchengladbach erhält. Weiter
stellt sich die Frage nach der Verwendung und nach der Zeitschiene. Das Gesamtvolumen
wird zurzeit 13,3 Milliarden € umfassen. Hierzu wurde ein Verteilungsschlüssel festgelegt.
Danach fließen grob 2,8 Mrd. € nach NRW. Es kann jetzt noch nicht gesagt werden, wie viel
Mönchengladbach erhalten wird. Es ist noch nicht der abschließende Schlüssel zur
Verteilung an die Kommunen bekannt. Ebenfalls kann noch kein möglicher kommunaler
Eigenanteil dargestellt werden. Es ist jedoch mit einem zweistelligen Millionenbetrag für
Mönchengladbach zu rechnen. Bei der Verwendung der Mittel bleibt es bei den
Schwerpunkten, wonach 65 % der zur Verfügung gestellten Mittel im Bereich der
Infrastruktur Bildung ausgegeben werden sollen. Hier spricht man von der frühkindlichen
Infrastruktur, von der Schulinfrastruktur, (energetische Sanierung) von dem Bereich
Hochschulen (energetische Sanierung) und von dem Bereich der sonstigen kommunalen
und gemeinnützigen Weiterbildung sowie dem Bereich Forschung. 35 % der Mittel sollen für
den Investitionsbereich „Infrastruktur“ ausgegeben werden. Es handelt sich dabei um
Krankenhäuser, Städtebau (ohne Abwasser und ÖPNV), kommunale Straßen, jedoch
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beschränkt auf Lärmschutzmaßnahmen, Informationstechnologie und sonstige Infrastrukturinvestitionen.
Der Bund erwartet, dass die Hälfte der Mittel noch in diesem Jahr ausgegeben werden Es
muss sich um zusätzliche Investitionen handeln. Um zusätzliche Investitionen handelt es
sich auch dann, wenn Investitionen der mittelfristigen Finanzplanung ab dem Jahre 2010
nach 2009 vorgezogen werden. Bundestag und Bundesrat sollen am 13.02.2009 über das
Zukunftsinvestitionsgesetz entscheiden. In NRW sollen die Dinge im Februar auf der
Gesetzesebene verabschiedet werden. Finanzschwachen Kommunen sollen die gleichen
Chancen eingeräumt werden an dem Konjunkturpaket zu partizipieren wie den finanzstarken
Kommunen.
Stadtdirektor/Stadtkämmerer Kuckels weist darauf hin, dass seine Mitteilung dem derzeitigen
Informationsstand entspricht. Änderungen sind noch möglich.
Auf Landesebene bedarf es zunächst eines Nachtragshaushaltes und eines Verteilungsgesetzes. Danach ist noch ein Bewilligungsbescheid für jede einzelne Kommune erforderlich.
Bis März ist damit zu rechnen, dass die erforderlichen Gesetze des Landes vorliegen. NRW
will eine pauschale Zuweisung der Mittel an die Kommunen vornehmen. Nachdem der
Bewilligungsbescheid vorliegt, wird der Mittelabruf maßnahmenbezogen nach den Vorgaben
des Bundes erfolgen müssen, bestenfalls nach Baufortschritt. Maßnahmen werden ggfls.
vorfinanziert werden müssen. Die Frage der Förderfähigkeit soll nicht vom Land, sondern
von den örtlichen Rechnungsprüfungsämtern geprüft werden. Eine spätere Prüfung durch
den Bundesrechnungshof kann nicht ausgeschlossen werden.
Es muss sich um zusätzliche Maßnahmen handeln. Hierzu finden sich im Gesetzentwurf und
im Entwurf der Verwaltungsvereinbarung drei unterschiedliche Definitionen. Herr Kuckels
geht davon aus, dass man die drei Definitionen kumulativ und nicht alternativ anwenden
muss. Die erste Definition lautet: „Jede Maßnahme, die nicht vor dem 27.01.2009 begonnen
worden ist“. Die zweite Definition findet sich in der Verwaltungsvereinbarung. Diese heißt:
„Dann, wenn die Maßnahme noch nicht in einem beschlossenen Haushalt steht und damit
die Finanzierung noch nicht gesichert ist.“ Die dritte Definition stellt ab auf einen
Summenvergleich zwischen den Jahren 2008, 2009, 2010, 2011 und früheren Jahren. Hinzu
kommt, dass es keine Doppelförderung geben darf. Es muss sich um Maßnahmen handeln,
die ansonsten keine Förderung erhalten. Ein Problem besteht in dem Begriff der Investition.
Der Bund sagt bisher, dass beim Straßenbau keine Sanierungsmaßnahmen zulässig sind.
Es ist zu hoffen, dass diese Aussage auf den Straßenbau beschränkt bleibt. Es ist ferner zu
hoffen, dass der Investitionsbegriff so wie er im NKF Verwendung findet, nicht 1 zu 1 auf die
Maßnahmen anzuwenden ist. Dies würde bedeuten, dass weite Teile von Gebäudesanierung, auch von energetischer Sanierung, nicht aus dem Programm gemacht werden
dürfen. Dem Zweck des Paketes entsprechend wird darauf vertraut, dass der Investitionsbegriff Sanierungsmaßnahmen grundsätzlich nicht ausschließen soll, außer vielleicht beim
Straßenbau.
Es ist bekannt, dass der Bund das Thema Vergaberecht lockern will. Das Land NRW hat die
Absicht diese Regelung in das Landesrecht zu übernehmen, so dass die Kommunen dann
unmittelbar von dieser Lockerung profitieren können.
Ferner stellt sich die Frage, ob die Zuweisung der Mittel zwingend zu der Notwendigkeit
eines Nachtragshaushaltes führt. Im Innenministerium wird zurzeit überlegt, ob die Kommunen ausdrücklich von der Pflicht eines Nachtragshaushaltes freigestellt werden.
Es gibt die Erwartung des Bundes, dass die Hälfte der Mittel bereits in 2009 ausgegeben
werden soll. Der Gesamtrahmen ist jedoch weiter gefasst. Danach müssen die Maßnahmen
bis zum 31.12.2011 endgültig fertig gestellt und abgerechnet sein. Was bis dahin nicht fertig
ist, kann nicht mehr über das Programm abgerechnet werden.
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Techn. Beigeordneter Hormes macht deutlich, dass es in den nächsten Wochen sehr
schwierig sein wird, aus den Überlegungen des Bundes und des Landes ein Programm zu
erstellen, was alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt und welches bis Ende 2011 endgültig abgeschlossen sein muss. Dem Bauausschuss wurde bereits mitgeteilt, dass die Stadt
gerade im energetischen Bereich darauf vorbereitet ist an vielen Standorten tätig zu werden.
Es sollten Schwerpunkte gebildet werden, damit keine Verzettelung in sehr vielen kleinen
Maßnahmen erfolgt. An wichtigen Standorten, die zukunftsfähig sind, sollte kräftig investiert
werden. Die folgende beispielhafte Aufzählung muss natürlich noch in den Gremien diskutiert
werden. Die Aufzählung macht deutlich worauf die Verwaltung vorbereitet ist. Es gibt eine
Reihe von Möglichkeiten in Kindergärten und Spielflächen für Kinder zu investieren. Im
Grundschulbereich ist die Stadt außergewöhnlich gut aufgestellt, so dass dort nicht in dieser
Stärke investiert werden muss. Es müssen jedoch energetische Sanierungsmöglichkeiten
zugelassen werden. Im Hauptschulbereit, im Gymnasialbereich und im Gesamtschulbereich
sollten die Objekte besonderes beachtet werden, die dringend eine Gesamtverbesserung zu
erwarten haben. Der Hauptschulstandort an der Aachener Straße muss eine energetische
und eine allgemeine Verbesserung erhalten. Hier ist dringend eine Gesamtbetrachtung
erforderlich. Aus baulicher Sicht ist ebenfalls die Hauptschule Heinrich-Lersch zu nennen.
Bei den Gesamtschulen ist an die Gesamtschulen in Volksgarten und Neuwerk zu denken.
Bei den Gymnasien sind nach Meinung der Verwaltung das Gymnasium Geroweiher und das
Hugo Junkers Gymnasium zu nennen. Die Berufskollegs sind alle in einem nicht optimalen
Zustand. Auch die Stadtbibliothek sowie das Jugendfreizeitheim Stepgesstraße könnten
optimiert werden. Sobald bekannt ist, wie viel Geld in diesen Bereichen investiert werden
kann, können Vorschläge detailliert vorgelegt werden. Bei der allgemeinen Infrastruktur
bezieht er sich auf das Thema Straßenbau unter städtebaulichen Gesichtspunkten. Gerade
im Bereich Rheydt muss vieles im Rahmen der Fördermöglichkeiten getan werden. Intensiv
muss aber auch die Altstadt in Mönchengladbach betrachtet werden. Hier sind
städtebauliche Verbesserungen erforderlich. Lärmfeststellungen können gemeinsam mit den
Bürgern optimiert werden. Es gibt Möglichkeiten für gemeinsame Projekte dort, wo in
erheblichem Umfang Verbesserungen an des dafür bekannten Straßen notwendig sind.
Ferner gibt es Planungen für Änderungen in Bezug auf die Verkehrsqualität bis hin zu
moderateren Verkehrsmengen wo das Investitionsprogramm greifen kann.
Oberbürgermeister Bude macht deutlich, dass in den nächsten Wochen gemeinsame
Betrachtungen der Maßnahmen erforderlich sind, die für sinnvoll gehalten werden, damit
eine Förderung durch das Programm vorgenommen werden kann.
RH Elsen, SPD, erklärt, dass in den nächsten Wochen die Maßnahmen ausgelotet werden
müssen, die gefördert werden können, die sinnvoll sind und die in der kurzen Zeit, die zur
Verfügung steht abgeschlossen werden können. Die Intention des vorliegenden Antrages der
SPD Fraktion geht in die Richtung, die Verwaltung bei der Durchführung des Programms zu
unterstützen. Es ist wichtig, dass der Rat gemeinsam an einem Strang zieht.
RH Besten, CDU, hält den Antrag der SPD Fraktion für überflüssig, weil die Verwaltung in
vorbildlicher Weise dargestellt hat, wie sie sich auf das Konjunkturpaket vorbereitet hat.
RH Schaper, LiLO, hält das Programm, welches bei den Kommunen ankommen soll, für
unterfinanziert. Er hält es für notwenig, dass gerade die Kommunen im Nothaushaltsrecht
von einem Eigenanteil freigestellt werden. Ferner spricht er sich für nachhaltige Maßnahmen
aus, durch die in Zukunft Kosten gespart werden.
Stadtdirektor / Stadtkämmer Kuckels bezieht sich darauf, dass in einem Gespräch zum
Konjunkturpaket der Vertreter des Innenministeriums vorsichtig formulierte. Es sollte demnach ein Weg für alle Kommunen gefunden werden, damit sie ohne Konflikte mit dem
Haushaltsrecht an dem Paket teilhaben können. Der Weg steht zurzeit noch nicht fest und
wird gegenwärtig diskutiert.
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RH Dr. Jansen-Winkeln, FDP, ist der Meinung, dass vor dem Hintergrund, dass man im
vorliegenden Fall auf einem guten Weg ist, die SPD den vorliegenden Antrag zurückziehen
könnte.
RH Oberem, FWG, hält die Vorträge der Verwaltung für erstklassig. Er befürchtet jedoch,
dass die notwendigen Maßnahmen nicht durchgeführt werden können, weil dafür kein
Dezernet mehr zur Verfügung steht. Ohne einen fachlich vorbereiteten, vorgebildeten
Beigeordneten, der die Führung in diesem Bereich hat, wird die Verwaltung nicht in der Lage
sein, die Maßnahmen umzusetzen. Er empfiehlt, mit dem Vortrag des techn. Beigeordneten
bei der Bezirksregierung vorstellig zu werden, um zu erreichen, dass die Stellenbesetzungssperre aufgehoben wird. Er beantragt, als Empfehlung an den Oberbürgermeister
zu beschließen, mit dem Programm, dass Herr Hormes vorgestellt hat, bei der Bezirksregierung vorstellig zu werden, um sicherzustellen, dass nach der Pensionierung von Herrn
Hormes ein neuer Beigeordneter vorhanden ist, der die Qualifikation dazu hat, das Programm führend durchzusetzen.
RH Sasserath, Grüne, ist der Meinung, dass durch das Konjunkturprogramm eine Nachhaltigkeit auf dem Arbeitsmarkt erreicht werden sollte. Dabei stellt sich die Frage, welche
Maßnahmen besonders effektiv sind. Hier sieht er insbesondere Lärmschutzmaßnahmen. Er
bittet den Techn. Beigeordneten um nähere Erläuterungen zu dem Bereich, Lärmschutz,
Verkehr, Infrastruktur und VEP.
Techn. Beigeordneter Hormes macht deutlich, dass Lärmschutz an Straßen akzentuiert im
Programm enthalten ist. Lärmschutz an Straßen kann gemacht werden, ohne dass ein VEP
beschlossen wurde, weil eine Lärmkartierung beschlossen wurde. Es gibt zwar noch keine
Lärmaktionspläne. Es besteht bei einer Vorlage die Befürchtung, dass dann Folgen kommen,
die nicht zu schultern sind. Die Verwaltung weiß jedoch, welche Straßen zu den am
höchsten belasteten Straßen gehören. In einer Aktion mit Eigentümern und städtischer
Förderung kann ein eigenes Programm aufgelegt werden „Lärmminderung an öffentlichen
Gemeindestraßen“. Damit besteht auch die Komponente einer energetischen Optimierung.
Gleichzeitig wird dann sehr viel getan zur CO ² Minimierung. Es besteht dann auch der
Vorteil, dass sehr viele Handwerker animiert werden können, daran mitzuwirken. Ein
weiteres Thema ist die Stärkung des Umweltverbundes. Das heißt, es kann etwas für alle
Verkehrsteilnehmer getan werden durch eine Veränderung von Straßenräumen in eine
andere Situation.
RH Schulz, Grüne, erwähnt, dass auch Präventionsmaßnahmen im Bereich der Kinder- und
Jugendhilfe erforderlich sind. Auch hierfür sollte das Konjunkturprogramm genutzt werden.
RH Sasserath, Grüne, fragt, ob aus dem Konjunkturprogramm energetische Maßnahmen für
die Immobilien des Generalpachtvertrages bezahlt werden können.
Oberbürgermeister Bude erklärt, dass eine Antwort nachgereicht wird.
RH Oberem, FWG, empfiehlt ebenfalls der SPD Fraktion, ihren Antrag zurückzunehmen.
Unabhängig davon hält er seinen Antrag aufrecht, die Bezirksregierung jetzt schon zu
konfrontieren mit dem Ziel, die Besetzungssperre für die Nachfolge von Herrn Hormes
aufzuheben. Er versteht dies als einen Antrag zur Entscheidung durch den Rat. Der
Hauptausschuss soll dem Rat entsprechend empfehlen. Das Programm kann nur mit einem
verantwortlichen Dezernenten durchgeführt werden.
RH Elsen, SPD, erklärt, dass seine Fraktion über den FWG Antrag beraten wird. Heute wird
sich die SPD dazu der Stimme enthalten. Eine abschließende Stellungnahme wird im Rat
abgegeben. Im Übrigen wird die SPD ihren Antrag zum Konjunkturprogramm nicht
zurückziehen.
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RH Besten, CDU, fragt, ob das Argument der FWG zur Aufhebung der Stellenbesetzungssperre bereits bei der Bezirksregierung vorgetragen wurde.
Herr Oberbürgermeister Bude bestätigt das.
RH Besten, CDU, schlägt vor, darauf hinzuweisen, dass die Verwaltung bereits das o. a.
Argument verwandt hat. Sie wird es jedoch weiter untermauern durch die von Herrn Hormes
vorgetragene Planung zum Konjunkturpaket II.
RH Oberem, FWG, ist als Antragsteller damit einverstanden.
Herr Oberbürgermeister Bude schlägt als Kompromiss vor, aus dem Antrag der SPD und
dem Antrag der FWG für den Rat eine gemeinsame Beschlussempfehlung zu erarbeiten.
Dadurch soll bei diesem wichtigen Thema eine kontroverse Abstimmung vermieden werden.
RH Besten, CDU, ist mit dem Vorschlag von Herrn Oberbürgermeister Bude nicht einverstanden.
Abstimmung über den o. a. Antrag der SPD Ratsfraktion.
Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Abstimmung über den FWG Antrag in Verbindung mit dem Vorschlag von RH Besten, CDU.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig mit Enthaltungen dem Rat empfohlen.
Zu Punkt 4.
Beteiligung der Niederrheinische Versorgung und Verkehr AG (NVV AG)
hier: Beteiligung an der Biogas Eicken GmbH (b-gas)
RH Hendricks, CDU, übernimmt die Leitung der Sitzung.
Diskussionsteilnehmer:
RH Sasserath, Grüne, nimmt zunächst Bezug auf die Beteiligung der RWE an der NVV. Er
befürchtet, dass durch RWE u. a. über die NVV die Weiterentwicklung zukunftsweisender
Technologien blockiert werden könnte. Er beantragt, dass die Mitglieder der Stadt im
Aufsichtrat der NVV darauf hinweisen, dass die geplante Beteiligung auf 49 % reduziert wird.
Stadtdirektor / Stadtkämmerer Kuckels macht deutlich, dass Gegenstand der Beratungsvorlage eine Beteiligung der NVV ist. Die Anteilsverhältnisse innerhalb der NVV sind
bekannt. Er weist auf einen Satz in der Beratungsvorlage hin: „Zur Realisierung des
Vorhabens ist die Gesellschaft, an der die NVV sich beteiligen will, nunmehr auf kapitalstarke
Partner angewiesen“. Die Notwendigkeit einen Partner zu haben und in der NVV zu finden,
kommt aus der Gesellschaft, weil sie baureif geplant hat und jetzt Kapital benötigt. Eine
sorgfältige Prüfung der NVV ist zu dem Ergebnis gekommen, dass das Engagement der
NVV sowohl räumlich als auch wirtschaftlich vorteilhaft für die NVV und für die Stadt Mönchengladbach ist.
RH Oberem, FWG, bezieht sich darauf, dass die Angelegenheit im Beirat der NVV behandelt
wurde. Ihm ist nicht bekannt, dass die beiden Mitglieder von Bündnis 90 / Die Grünen Bedenken hatten. Er erläutert die Richtigkeit der Höhe der angestrebten Beteiligung von 51 %.
RH Dr. Jansen-Winkeln, FDP, kann den Antrag von RH Sasserath nicht nachvollziehen. Er
macht deutlich, warum der Antrag nach seiner Meinung von der sachlichen Ebene her ohne
jede Substanz ist.
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RH Besten, CDU, bezieht sich auf die Anlagen zur Beratungsvorlage. Daraus wird deutlich,
dass zukunftsweisende Energien weiterentwickelt werden sollen.
Oberbürgermeister Bude übernimmt wieder die Sitzungsleitung.
RH Elsen, SPD, erklärt, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen wird. Ein problematisches Engagement der NVV ist nicht zu erkennen.
Herr Oberbürgermeister Bude lässt zunächst abstimmen über die Verwaltungsvorlage.
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
Der Rat beschließt:
Die Vertreter der Stadt Mönchengladbach im Aufsichtsrat der NVV AG werden ermächtigt,
der 51 %igen Beteiligung der NVV AG an der Biogas Eicken GmbH (b-gas) auf der
Grundlage des als Entwurf beigefügten Gesellschaftsvertrages zuzustimmen.
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt des Anzeigeverfahrens gemäß § 115 der
Gemeindeordnung NRW (GO NRW).
Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss bei 2 Enthaltungen
Aufgrund der Zustimmung zum Beschlussentwurf ist der von Bündnis 90 / Die Grünen gestellte Antrag obsolet.
Zu Punkt 5.
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von
Verkaufssstellen in der Stadt Mönchengladbach am 5. April 2009
Der Rat beschließt die „Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von
Verkaufsstellen in der Stadt Mönchengladbach am 5. April 2009" in der als Anlage
vorliegenden Fassung.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 16
Zu Punkt 6.
Nein-Stimmen: 2
Enthaltungen: 6
Bericht über die Erprobung von Samstag-Öffnungszeiten in der KfzZulassungsstelle und den beiden zentralen Servicestellen in Stadtmitte
und Rheydt
hier: Verlängerung der Probephase
Die Ratsfraktionen von CDU und FDP beantragen:
„Bericht über die Erprobung von Samstags-Öffnungszeiten in der Kfz-Zulassungsstelle und
den beiden zentralen Servicestellen in Stadtmitte und Rheydt
hier: Verlängerung der Probephase
Beschlussentwurf:
Der Hauptausschuss beschließt, die Erprobung von Samstags-Öffnungszeiten in der KfzZulassungsstelle und den beiden zentralen Servicestellen in Stadtmitte und Rheydt bis
zum 31.08.2009 zu verlängern. Er bittet die Verwaltung, anschließend zeitnah über das
Ergebnis der Erprobung zu berichten.
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Weiterhin bittet der Hauptausschuss die Verwaltung zu prüfen, ob die Effektivität der
Samstags-Öffnung mit Blick auf Personal- und Sacheinsatz durch die örtliche
Konzentration auf eine Servicestelle (z.B. Dienstgebäude Rheinstraße) verbessert werden
kann.
Begründung:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 19.12.2007 dem CDU/FDP-Antrag „Verbesserung des
Bürgerservice“ zugestimmt, dessen Bestandteil die Erprobung von Samstags-Öffnungszeiten in der Kfz-Zulassungsstelle und in den beiden zentralen Servicestellen in Stadtmitte
war.
Dem jetzt vorliegenden Bericht der Verwaltung ist zu entnehmen, dass die SamstagsÖffnungszeiten von zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden.
Die Fraktionen von CDU und FDP teilen die Auffassung der Verwaltung, dass aufgrund einer
sechsmonatigen Erprobungsphase jedoch noch keine abschließende Aussage über das
Nutzungsverhalten der Bürgerinnen und Bürger möglich ist. Sie halten jedoch eine
Verlängerung der Erprobungsphase um lediglich zwei Monate nicht für ausreichend, um
diese abschließende Aussage treffen zu können. Da saisonale Schwankungen erst nach
Ablauf eines Jahres ausgeschlossen werden können, setzen sich die Fraktionen von CDU
und FDP für eine Verlängerung der Erprobungsphase bis zum 31.08.2009 ein.
Im Zuge dieser Verlängerung ist zu prüfen, ob die Effektivität der Samstags-Öffnung mit
Blick auf Personal- und Sacheinsatz durch die örtliche Konzentration auf eine Servicestelle
verbessert werden kann. Dabei bietet sich das Dienstgebäude an der Rheinstraße an, da
das Angebot der Samstags-Öffnungszeit in der Kfz-Zulassungsstelle nach dem
vorliegenden Bericht am stärksten genutzt wird. Zudem hat dieser Standort eine gute
ÖPNV-Anbindung, und es steht eine ausreichende Zahl von Parkplätzen in unmittelbarer
Nähe zur Verfügung.
Zu klären ist, ob die Dienstleistungsangebote der Servicestellen in Stadtmitte und Rheydt
samstags an diesen Standorten aufgegeben und stattdessen an der Rheinstraße gemacht
werden können.“
Berichtsvorlage der Verwaltung:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 27.02.2008 beschlossen, dass in der Kfz-Zulassungsstelle
und den beiden zentralen Bürgerservicestellen in Stadtmitte und Rheydt im Rahmen einer
Probephase von 6 Monaten Samstag-Öffnungszeiten getestet werden sollen. Danach sollte
dem Rat über die Nutzung des Angebotes berichtet werden, um über eine dauerhafte
Regelung entscheiden zu können.
Die Probephase hat am 30.08.2008 begonnen und würde am 28.02.2009 enden.
Nach den bisher vorliegenden Erkenntnissen ergaben sich bei einer Samstag-Öffnungszeit
von 9.00 - 12.00 Uhr die folgenden durchschnittlichen Besucherzahlen pro Öffnungstag:
Bürgerservice
Zulassungsstelle
Servicestelle
Stadtmitte
Servicestelle
Rheydt
Summe
Bürgerservice
27
28
55
80
Stand: 10.01.2009
Um eine verlässliche Aussagekraft der Besucherzahlen - auch im Hinblick auf saisonale
Besonderheiten - zu erzielen, halten es sowohl das Ordnungsamt als auch der Fachbereich
Bürgerservice für notwendig, die Probephase um 2 Monate zu verlängern. Die Pilotphase
würde dann Ende April 2009 enden. Hierzu ergeben sich die folgenden Begründungen:
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Aufgrund des bevorstehenden Umzuges des Rechenzentrums Moers werden an 3
Terminen im Februar die Kfz-Zulassungsstelle und die Servicestellen im Bürgerservice
nicht öffnen können. Die notwendigen Leitungsverbindungen und die
Infrastrukturvoraussetzungen zur Bereitstellung der EDV-Verfahren stehen dann nicht
zur Verfügung.
Im Bereich der Kfz-Zulassung werden aufgrund der Erfahrungswerte der vergangenen
Jahre im Frühjahr die Anmeldezahlen zunehmen. Dies dürfte sich auch auf die
Besucherzahlen an den Samstagen auswirken.
Eine gleiche Entwicklung wird sich im Bereich Bürgerservice ergeben. Dort nimmt mit
Beginn der Reisezeit ab Ostern die Beantragung von Ausweispapieren zu. Auch
hierdurch werden die Kundenvorsprachen am Samstag zunehmen.
Nach Ablauf der verlängerten Probephase erfolgen die abschließende Darstellung der
durchschnittlichen Besucherzahlen sowie eine entsprechende Analyse und Bewertung.
RH Sasserath, Grüne, vermisst in der Verwaltungsvorlage eine Aussage zur Finanzwirksamkeit. Er wünscht sich eine Gegenüberstellung der Kosten beider Verfahren. Ferner
möchte er einen Vergleich zwischen den derzeitigen Öffnungstagen von Monat bis Freitag zu
den Samstagen. Er ist damit einverstanden, wenn diese Angaben im nächsten Bericht, am
Ende der Probephase gemacht, werden.
RH Oberem, FWG, fragt, ob es sinnvoll sein könnte, in den Bezirksverwaltungsstellen nachmittags Publikumsverkehr zuzulassen.
Herr Oberbürgermeister Bude antwortet, dass die Öffnungszeiten am Ende der Probephase
ebenfalls in die Betrachtungen der Verwaltung einbezogen werden.
RH Elsen, SPD, kann nicht erkennen, warum eine Verlängerung der Probephase so wie sie
im Fraktionsantrag von CDU und FDP vorgesehen ist, zu neuen Erkenntnissen führen
könnte. Er ist der Meinung, dass das Thema Bürgerservice umgesetzt werden sollte.
Abstimmungsergebnis:
1. Der Hauptausschuss nimmt die Berichtsvorlage der Verwaltung zur Kenntnis.
2. Er beschließt mit Stimmenmehrheit den o. a. Fraktionsantrag von CDU und FDP.
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen: 8
Enthaltungen: 2
Zu Punkt 7.
Strategische Ausrichtung des IuK-Service - IT-Strategiepapier
RH Sasserath, Grüne, bemängelt, dass der Bericht keine Aussagen zu der technischen
Ausstattung in den Bezirksverwaltungsstellen enthält. Diese Ausstattung erscheint seiner
Fraktion dringend verbesserungswürdig.
Herr Beigeordneter Holzenleuchter erklärt, dass ein Aspekt der strategischen Ausrichtung
der IT darin besteht, dass die Verwaltung moderner wird, dass sie aufrüstet und
professioneller wird. Dabei wird das Thema der Verwaltungsnebenstellen mit einbezogen.
An einem solchen Auftrag wird bereits gearbeitet.
RH Fegers, SPD, bezieht sich darauf, dass der IUK Kommission bei weiteren
Entscheidungen regelmäßig berichtet wird. Es gibt jedoch besonders wichtige
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auf Mönchengladbach hat, angesichts der Kosten- und Leistungsrechnung, z. B. der
Wechsel von KIRP zu einer anderen Software. Solche Dinge sollten zumindest im Rahmen
eines Berichtes dem Hauptausschuss vorgelegt werden.
RH Besten, CDU, hält die Anregung von RH Fegers für sinnvoll.
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
Die Verwaltung wird beauftragt:
- das vorliegende IT-Strategiepapier umzusetzen,
- nach Ablauf eines mittelfristigen Zeitraumes (ca. 3 Jahre) über Ergebnisse der Umsetzung
struktureller Maßnahmen - insbesondere unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte dem Hauptausschuss zu berichten,
- über Projekte von besonderer Bedeutung, wie z.B. Dokumentenmanagement, Umsetzung
der EU-Dienstleistungsrichtlinie und Auswahl einer Finanzsoftware, der IuK-Kommission
regelmäßig zu berichten.
Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss
Zu Punkt 8.
Dienstreise der Vorsitzenden des Integrationsrates
hier: Genehmigung gemäß § 2 Absatz 2 f der Zuständigkeitsordnung
Der Hauptausschuss genehmigt gemäß § 2 Absatz 2 f der Zuständigkeitsordnung die
Dienstreise der Vorsitzenden des Integrationsrates zur Klausurtagung des LAGA-Vorstandes
vom 14.02. – 15.02.2009 an der Akademie Mont-Cenis in Herne.
Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss
Zu Punkt 9.
Energetische Sanierung der haustechnischen Anlagen in der Stadthalle
Rheydt / Theater Mönchengladbach, Odenkirchener Str. 78
RH Besten, CDU, nimmt an Beratung und Beschlussfassung nicht teil.
Beschlussentwurf der Verwaltung:
„Der Hauptausschuss stimmt der Inangriffnahme der Maßnahme gem. § 8 Ziff. 2 der
Haushaltssatzung zu.
Der Rat beschließt, zur Gesamtfinanzierung der Maßnahme werden im Produkt
001 120 010, Auftragssachkonto M 60 1533 00 – Investitionsmaßnahmen zur Einsparung
von Energie und sonstigen Betriebskosen – gem. § 83 GO NRW überplanmäßige
Auszahlungen i. H. v. 1,060 Mio. € und gem. § 85 i. V. m. § 83 GO NRW außerplanmäßige
Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 0,801 Mio. € genehmigt.
Der Kämmerer wird ermächtigt, im Zuge der Haushaltsabwicklung bzw. des
Jahresabschlusses 2009 die Deckung innerhalb der beschlossenen IM-Dringlichkeitsliste im
Rahmen des in der Haushaltssatzung festgesetzten Kreditvolumens bzw. Gesamtbetrages
der Verpflichtungsermächtigung zu gewährleisten.“
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RH Schulz, Grüne, ist der Meinung, dass zu den in der Vorlage genannten Einsparungen
Vergleichsmöglichkeiten fehlen. Ferner fehlt seiner Meinung nach die Überlegung, ob ein
Blockheizkraftwerk nicht zu besseren Ergebnissen führt. Seine Fraktion ist der Meinung,
dass die Vorlage zurückgestellt werden sollte, damit die Maßnahme mit in das
Konjunkturprogramm einfließen kann.
RH Dr. Jansen-Winkeln, FDP, bittet den Oberbürgermeister bis zur Beschlussfassung im Rat
zu klären, ob ein Beschluss, der in einer späteren Sitzung des Rates gefasst würde, dazu
führt, dass die Maßnahme nicht im Konjunkturprogramm untergebracht werden kann.
RH Schiffer, CDU, versteht nicht, dass die Zahlen der Einsparungen jetzt angezweifelt
werden, weil im Planungs- und Bauausschuss eine ausführliche Diskussion stattfand, bei der
Einvernehmen erzielt wurde.
RH Oberem, FWG, erklärt, dass sich für seine Fraktion nach der Sitzung des Planungs- und
Bauausschusses Beratungsbedarf ergeben hat. Er bittet deshalb darum, die Angelegenheit
ohne Beschlussfassung in den Rat zu verschieben.
RH Sasserath, Grüne, bezieht sich auf einen Antrag seiner Fraktion im Planungs- und Bauausschuss, der im Zusammenhang mit der Brandschutzsanierung erfolgte. In dem Antrag
wurde angeregt, dass die Funktionalitäten des Hauses im Hinblick darauf untersucht werden,
ob sie noch zukunftsfähig sind. Durch die anstehenden Investitionen werden die funktionalen
Probleme nicht behoben. Bei einer Diskussion bei den städtischen Bühnen wurde darauf
hingewiesen, dass die Technologie, die die Bühnentechnik betrifft, aus den 70er Jahren
stammt und dass diese nicht verbessert wird. Dadurch werden dem Theater in Zukunft
hinsichtlich der Effizienz und Effektivität keine Spielräume eröffnet. Er möchte von der
Verwaltung wissen, wie sie zu diesem Problem steht.
Stadtdirektor / Stadtkämmerer Kuckels, macht deutlich, dass es eine Beschlusslage des
Rates zur Sanierung des Theatergebäudes gibt, mit einer klaren haushaltsmäßigen Veranschlagung und einer klaren Definition der Maßnahme. Dazu gehört in einem gewissen
Umfang auch die Erneuerung der Theatertechnik. Wie weit das im Einzelnen geht und wie
weit das mit den Vorstellungen des Generalintendanten übereinstimmt, kann zurzeit nicht
gesagt werden. Gegebenenfalls müsste dies der Kulturdezernent in der nächsten Woche im
Rat erläutern. Es gibt eine klar definierte Maßnahme „Theatersanierung“, die auch finanziert
ist. Darauf aufgesattelt gab es dann die Fragestellung der energetischen Sanierung und
Erneuerung. Diese Frage der energetischen Sanierung und Erneuerung wurde mit dem jetzt
vorliegenden Ergebnis geprüft. Diese Maßnahme ist lt. Fachverwaltung in die laufende
Sanierung zu integrieren. Sie duldet deshalb keinen weiteren Aufschub. In Bezug auf das
Konjunkturprogramm bedeutet dies, dass schon deshalb eine Finanzierung daraus nicht
möglich ist, weil allgemeine Förderbedingungen normalerweise vorsehen, dass man eine
Maßnahme nicht vor Erhalt des Bewilligungsbescheides begonnen haben darf. Die
energetische Sanierung ist natürlich noch nicht begonnen, aber die Maßnahme
„Theatersanierung“ ist begonnen. Es ist noch nicht bekannt, wann der Bewilligungsbescheid
zum Konjunkturprogramm erteilt wird. Das kann bis April dauern. Die Fachverwaltung
signalisierte, dass man darauf bei der Integration dieser Maßnahme in die Gesamtmaßnahme nicht warten kann. Herr Kuckels warnt darüber hinaus vor der Nutzung des Konjunkturprogramms für diese Maßnahme und zwar vor dem Hintergrund des Kriteriums der
Zusätzlichkeit. Es wurde deutlich dargestellt, was auf die bisherige Maßnahme aufgesattelt
wird. Es könnte später bei der Abgrenzung dieser Maßnahme von der ursprünglichen
Maßnahme „Brandschutz und sonstige Sanierung“ Probleme geben, wenn der Bundesrechnungshof dies bei einer Prüfung anders sieht als die Stadt. Er warnt deshalb davor, bei
dieser nicht ganz klar abgrenzbaren Maßnahme, die in eine andere zu integrieren ist, unter
dem Gesichtspunkt der Zusätzlichkeit auf das Konjunkturprogramm zu setzen. Wenn eine
Finanzierung, so wie sie im Haushalt dargestellt wurde, möglich ist, dann sollte dies so
getan werden.
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Techn. Beigeordneter Hormes, bezieht sich darauf, dass im Fall des Theaters 2006/2007 ein
Konzept vorgestellt wurde, in dem eine heizungstechnische Sanierung inklusive einer
lüftungstechnischen Sanierung nur an Teilen vorgesehen wurde, die austauschbar sind.
Aufgrund dieser Beschlusslage erfolgte die Planung im Baudezernat. In den letzten
Monaten wurde in einem Dialog zwischen der Fachverwaltung und dem beauftragten
Ingenieurbüro, dem Büro Besten, versucht, sich vorzustellen, wie lange ein solches saniertes
Konzept funktionieren würde. Nach der Diskussion war die Fachverwaltung der Meinung,
dass hier die letzte Chance besteht, eine Optimierung vorzuschlagen, auch wenn es im
Moment mehr Geld kostet, weil festgestellt werden konnte, dass eine große Summe von
Kosten für Energetik gewonnen wird. Die jetzt vorgeschlagene Variante ist eine zwischen
Ingenieurbüro und der Fachverwaltung abschließend herausgearbeitete optimale Lösung.
Wenn jetzt geglaubt wird, man könne die Sache erneut in die Fachdiskussion bringen, so
muss er darauf hinweisen, dass er als Baudezernent den Auftrag hat, zu einem Zeitpunkt X
ein fertig gestelltes Projekt zur Verfügung zu stellen. Wenn der Beschluss jetzt vertagt wird,
kann Herr Hormes den Endpunkt für das sanierte Haus nicht zusagen.
RH Elsen, SPD, erklärt, dass seine Fraktion die Diskussion im Bauausschuss für abgeschlossen hält. Das Interesse der SPD besteht darin, im Zeitplan zu bleiben, damit der
Spielbetrieb wie geplant, wieder aufgenommen werden kann. Einer Vertagung bis in den Rat
kann jedoch zugestimmt werden.
RH Sasserath, Grüne, bemängelt, dass im Vergleich zu einer anderen Maßnahme (Objekt
Gartenstraße), bei der vier Varianten zur Kenntnis gegeben wurden, jetzt nur eine
Möglichkeit vorgestellt wird. Er vermisst ferner eine Angabe zur Amortisationszeit der
Anlage.
RH Schulz, Grüne, ist der Meinung, dass bessere Energiewerte erzielt werden können. Es
muss doch möglich sein, darüber noch einmal nachzudenken.
Techn. Beigeordneter Hormes, macht die Unterschiede zwischen dem Objekt Gartenstraße
und der heute vorliegenden Angelegenheit deutlich. Ein unmittelbarer Vergleich ist nicht
möglich.
Beschluss: Die Vorlage wird ohne Beschlussempfehlung an den Rat verwiesen.
Zu Punkt 10. Aufnahme von Investitionskrediten
Stadtdirektor / Stadtkämmerer Kuckels spricht zu Punkt 2 des Beschlussentwurfes. Er weist
auf die bisherige Praxis hin. Danach musste die Aufnahme konkreter Investitionskredite vom
Hauptausschuss beschlossen werden. Solche Beschlüsse konnten oft nur als Dringlichkeitsentscheidungen gefasst werden, weil die Bindungsfristen, die von den Banken eingeräumt wurden, häufig so knapp bemessen waren, dass eine Entscheidung im Hauptausschuss nicht mehr möglich war. Inzwischen sind die Bindungsfristen, die von Banken bei
ihren Angeboten einräumt werden, nicht mehr nach Tagen, sondern nach Stunden und halben Stunden bemessen. In solchen Fällen ist selbst eine Dringlichkeitsentscheidung nicht
mehr praktikabel. Im Vorfeld der Fertigung der Beratungsvorlage wurde recherchiert, wie die
Ausgangslage war und woher die Praxis in der Stadt Mönchengladbach kommt. Dazu konnte
nichts mehr gefunden werden. Rechtlich ist aus Sicht der Verwaltung die Aufnahme
konkreter Kredite im Rahmen der Kreditermächtigung des Haushaltes und der Kreditgenehmigung durch die Bezirksregierung als ein Geschäft der laufenden Verwaltung zu
sehen.
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RH Sasserath, Grüne, hält es für sinnvoll, dass der Hauptausschuss in Zukunft wie bisher
über die Aufnahme von Krediten entscheidet. Er beantragt eine Verschiebung des TOP ohne
Beschlussfassung des Hauptausschusses an den Rat.
RH Dr. Jansen-Winkeln, FDP, wünscht sich ca. 1 x pro Jahr einen substantiellen Vortrag
über den Kreditbestand. Dieser Vortrag sollte graphisch aufgearbeitet sein und Fakten
darüber enthalten, wie z. B. die Stückelung besteht, welche Restlaufzeiten bestehen, welche
Kredite in den nächsten 3 Jahren auslaufen und deshalb neu zu finanzieren sind.
Oberbürgermeister Bude und Stadtdirektor / Stadtkämmerer signalisieren Zustimmung.
Wenn so verfahren wird, wie RH Dr. Jansen-Winkeln, FDP, dies wünscht, dann würde der
Rat in diesem Fall nach Auffassung von RH Oberem, FWG, zum Aufsichtsrat werden. Er
sieht dies als Problem.
Wenn dem Kämmerer nicht bekannt ist, woher die bisherige Praxis kommt, dann kann sie
auch nicht aufgehobenen werden. Er bittet um weitere Nachforschung, damit von der
Verwaltung im Rat erklärt werden kann, woher diese Praxis kommt.
RH Elsen, SPD, erklärt, dass seine Fraktion der vorgeschlagenen Praxis zustimmen wird.
Beschluss:
Der Hauptausschuss beschließt, dass zukünftig die durch den Kämmerer aufgenommenen
Investitionskredite nicht mehr vom Hauptausschuss vorab genehmigt werden müssen,
sondern nach Geschäftsabschluss als Berichtsvorlage nachrichtlich eingebracht werden.
Der Gesamtbetrag der aufzunehmenden Investitionskredite wird durch die Haushaltssatzung
vom Rat festgelegt und durch die Bezirksregierung im Rahmen der Haushaltsverfügung auf
der Grundlage der IM-Dringlichkeitsliste genehmigt. Innerhalb dieses genehmigten Rahmens
wurden und werden weiterhin Kredite durch den Kämmerer aufgenommen.
Abstimmungsergebnis. Mit Stimmenmehrheit beschlossen
Zu Punkt 11. Anfragen und Mitteilungen
RH Oberem, FWG, bezieht sich auf das „Wirtschaftsjahrbuch Stadt Mönchengladbach 2008“
welches den Mitgliedern des Hauptausschusses zusammen mit den Sitzungsunterlagen
zugesandt wurde. Er möchte wissen, weshalb dieses Buch, in dem die Herren Nieland und
Dr. Schückhaus stark vertreten sind, beigefügt wurde und was er damit anfangen soll. Mit
der Tagesordnung hat das Buch jedenfalls nichts zu tun.
Oberbürgermeister Bude antwortet, dass dem der Gedanke zugrunde lag, die Broschüre den
Mitgliedern des Hauptausschusses informativ zur Verfügung zu stellen.
RH Schaper, LiLO, verweist darauf, dass er in der Sitzung des Rates am 17.12.08 bezüglich
der Zahlen zur ersten Anmeldung für weiterführende Schulen folgende Anfrage gestellt hat.
"Gedenkt die Verwaltung, im Gegensatz zum letzten Jahr, diese Daten zu erheben und den
Ratsmitgliedern zur Verfügung zu stellen?“
Herr Beigeordneter Dr. Fischer antwortete darauf:
"Da diese Daten für die Entscheidung zur Bildung von Eingangsklassen der weiterführenden
Schulen nicht benötigt werden, ist eine entsprechende Erhebung nicht vorgesehen."
Auf diese Antwort bezieht sich die heutige Anfrage von RH Schaper, LiLO:
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"Können Sie bestätigen, dass sich der Fachbereichsleiter beim Schulamt, Herr Laut, mit
Schreiben vom 15.01.09 an die weiterführenden Schulen gewandt hat mit dem Inhalt, die
Anmeldezahlen aus dem ersten Anmeldezug nicht an die Öffentlichkeit zu geben".
Oberbürgermeister Bude antwortet, dass die Frage schriftlich beantwortet wird.
Anfrage RH Fegers, SPD fragt zur Verwendung von Investitionsmitteln für den Öffentlichen
Personennahverkehr in Mönchengladbach.
Er teilt mit, dass der SPD Ratsfraktion Informationen vorliegen, dass aus dem Bereich
Infrastruktur Öffentlicher Personennahverkehr des Verkehrsverbundes Rhein Ruhr (VRR)
noch ca. 8.000.000 € an nicht verausgabten Haushaltsmitteln zur Verfügung stehen, die
kurzfristig von den Städten für Vorhaben abgerufen werden können.
Er möchte wissen:
„Gibt es in der Verwaltung Planungen über Maßnahmen im Bereich des ÖPNV, die
kurzfristig noch beim Verkehrsverbund Rhein Ruhr (VRR) eingereicht werden können, damit
nicht zeitgerecht verausgabte Finanzmittel des VRR für Vorhaben in Mönchengladbach
eingesetzt werden können.“
Oberbürgermeister Bude antwortet, dass die Frage schriftlich beantwortet wird.
RH Sasserath, Grüne, fragt zu den Müll und Straßenreinigungsgebühren:
„1.
Bis zu welchem Jahr sind Müll- und Straßenreinigungsgebühren mit der
GEM abgerechnet?
1.2. Welche Beträge für Müll- und Straßenreinigungsgebühren hat die GEM
für welche Jahre bisher erstattet?
1.3 Wurden Erstattungen für Müll- und Straßenreinigungsgebühren senkend
berücksichtigt? Wenn ja, für welche Jahre getrennt, nach Müll- und
Straßenreinigungsgebühren?
2. Sind die Unternehmervergütungen der GEM für die Jahre 2001 bis 2008
geprüft worden und mit welchem Ergebnis?
2.1 Wenn ja, von wem?
2.2 Für welche Jahre liegen der Stadt Mönchengladbach die
Abschlussprüfungen der Müll- und Straßenreinigungsgebühren der
Bezirksregierung Düsseldorf vor?“
RH Sasserath bittet um kurzfristige Antwort, damit die betroffenen Bürger noch rechtzeitig
vor Ablauf der Klagefrist Rechtsmittel gegen den Gebührenbescheid einlegen können.
RH Schulz, Grüne, bezieht sich auf eine Frage zur Tomper Mauer, die er im Planungs- und
Bauausschuss gestellt hat. Er wollte dort wissen, ob ein Urteil ergangen ist und welche
Schlussfolgerungen die Verwaltung daraus zieht. Dabei wurde er mit dem Satz abgefertigt:
"Da ist ein Urteil ergangen, das wird zugestellt." Einen Tag später stand in der Zeitung, dass
die Verwaltung schon tätig geworden ist und neue Bescheide erlässt.
Er fragt: „Was ist da passiert? Ist da der alte Bebauungsplan als rechtswidrig aufgehoben
bzw. für nichtig erklärt worden? Und welche Schlussfolgerungen hat die Verwaltung daraus
gezogen?“
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Beigeordneter Dr. Schmitz erklärt, dass in Bezug auf das Beitragsveranlagungsverfahren
nichts passiert ist, sondern dass seit längerem zu vermuten war, dass das Gericht die
Rechtswidrigkeit des Bebauungsplans feststellen wird bzw. dass der Beabauungsplan nicht
die Rechtsgrundlage für die Verteilung sein kann. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat
gesagt, so zwischen den Zeilen "der Bebauungsplan ist aller Voraussicht nach rechtswidrig."
Daraufhin hat die Verwaltung das geprüft und gesagt, das, was das Verwaltungsgericht uns
da nahegelegt hat, ist richtig. Deswegen hat es einen neuen Aufstellungsbeschluss gegeben,
damit eine städtebauliche Ordnung in diesem Bereich wieder hergestellt wird. Bezüglich der
Abrechenbarkeit der Beiträge hat das keine Bedeutung, sondern das Gericht hat gesagt, die
von der Verwaltung vorgenommene Verteilung auf Grundlage des damals geltenden
Bebauungsplanes hat keinen Bestand mehr, weil der Bebauungsplan ja rechtswidrig ist.
Stattdessen gilt dann die im Zeitpunkt der Feststellung der Lärmschutzanlage tatsächliche
Bebaubarkeit. Das Gericht hat dann die Verwaltung aufgefordert, auf der Grundlage der
tatsächlichen Bebaubarkeit im Jahre 2005 die Beiträge neu zu verteilen. Diese Liste,
bezogen auf jedes einzelne Grundstück, wurde dem Gericht zugesandt. Herr Beigeordneter
Dr. Schmitz geht davon aus, dass das Gericht überprüft, ob die Berechnung jetzt den
Anforderungen des Verwaltungsgerichtes entspricht. Sollte das der Fall sein, wird das
Gericht die im Klageverfahren befindlichen Bescheide abändern. Deswegen spielt das Urteil,
dass jetzt im Umlegungsverfahren ergangen ist vom Landgericht für die Beitragserhebung,
überhaupt keine Rolle, weil die Verwaltung schon vorher wusste, das der Bebauungsplan
keine Grundlage für die Verteilung des beitragsfähigen Aufwandes sein kann.
Ende des öffentlichen Teils.
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