Vertrag über Pensionspferdehaltung
Transcription
Vertrag über Pensionspferdehaltung
Vertrag über Pensionspferdehaltung Zwischen: Maik Schlingheider, Winterbergstraße 72, 32825 Blomberg Ust. Idt Nr 313/5883/2260 im folgenden Pensionsgeber genannt und _______________________, _____________________ Name Straße ____, _____ PLZ _ ________________ ____ Ort im folgenden Pensionsnehmer genannt § 1 Für die Einstellung des Pferdes:_______________________________________________ geboren:________________,Rasse:______________________ wird in dem Stallgebäude des Pensionsgebers ein Einstellplatz vermietet wie besichtigt. § 2 Das Vertragsverhältnis umfasst folgende Leistungen: Vermietung gemäß § 1 Benutzung der gesamten Anlage, siehe gültiger Betriebsordnung, die Bestandteil dieses Vertrages ist den Pferden wird auf den Pachtweiden und Ausläufen des Pensionsgebers je nach Witterung Auslauf gewährt die Pflege und Instandhaltung der Anlage, Weiden und Ausläufe monatliches Entmisten und Einstreuen der Box die Fütterung des Pferdes mit Rauhfutter nach Bedarf und Absprache mit dem Pferdebesitzer die Fütterung des Pferdes mit Kraftfutter nach Bedarf und Absprache mit dem Pferdebesitzer. Meldung des Pferdes zur Tierseuchenkasse und Übernahme der Gebühren § 3 Der Vertrag beginnt am ......................... und endet am ............................... /läuft auf unbestimmte Zeit. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, so kann er mit einer Frist von zwei Kalendermonaten zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es auf den Eingang der Kündigungserklärung an. § 4 Der Pensionsgeber kann ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn: der Einsteller mit dem Pensionspreis für einen Monat im Rückstand ist. die Betriebs- und Reitordnung oder einzelne Bestimmungen dieses Vertrages trotz Abmahnung wiederholt oder ohne vorherige Abmahnung schwerwiegend verletzt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. § 5 Der Pensionspreis beträgt …………….(inkl. MwSt) monatlich. Er umfasst insbesondere eine ausreichende Versorgung des eingestellten Pferdes mit Kraft- und Raufutter. Der Pensionspreis ist monatlich im Voraus, spätestens bis zum dritten Werktag eines jeden Monats auf das Konto des Stallbesitzers zu bezahlen bei der Volksbank Ostlippe eG IBAN: DE69476912000005729300 BIC: GENODEM1OLB Eine vorübergehende Abwesenheit eines eingestellten Pferdes/der Pferde wird auf den Pensionspreis nicht in Anrechnung gebracht. Ändern sich während der Vertragsdauer die Marktpreise für die Futtermittel sowie Einstreu oder Personalkosten oder sonstige betriebliche Nebenkosten um mehr als 10 %, so verständigen sich die Parteien über eine angemessene Anpassung des Pensionspreises. § 6 Die Aufrechnung des Einstellers gegenüber dem Pensionspreis mit einer Gegenforderung ist ausgeschlossen. Der Einsteller erklärt, dass das eingestellte Pferd/die eingestellten Pferde in seinem Eigentum steht/stehen und nicht gepfändet oder verpfändet ist/sind. Bei Zahlungsverzug des Einstellers hat der Stallbesitzer ein Vermieterpfandrecht an dem Pferd und den eingebrachten Sachen des Einstellers. Die Nutzung dieses Rechtes erfolgt nach den für das Pfandrecht geltenden Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Mit Ablauf von zwei Wochen nach einer Verkaufsandrohung ist der Stallbesitzer berechtigt, sein Pfandrecht durch freihändige Veräußerung auszuüben. § 7 Der Pensionsnehmer verpflichtet sich, Auskunft hinsichtlich fremder Eigentumsrechte an dem Pferd zu erteilen. Er garantiert dafür, dass das Pferd nicht von einer ansteckenden Krankheit befallen ist oder aus einem verseuchten Stall kommt. Der Pensionsgeber ist berechtigt, hierfür gegebenenfalls einen tierärztlichen Bericht auf Kosten des Pensionsnehmers zu verlangen. § 8 Der Pensionsgeber ist berechtigt, bei fortgesetzter Vernachlässigung der Hufpflege für die notwendigen Hufschmiedearbeiten für Rechnung des Pensionsnehmers einen Hufschmied zu beauftragen. Die Kosten des Hufbeschlags trägt der Pensionsnehmer. Der Pensionsgeber kann im Notfall im Namen und für Rechnung des Pensionsnehmers einen Tierarzt bestellen. In nicht dringenden Fällen ist die Zustimmung des Einstellers einzuholen. § 9 Der Pensionsnehmer ist verpflichtet anzuzeigen, wenn er ein anderes Pferd einstellen will. Der Pensionsnehmer ist nicht berechtigt, Boxen an Dritte abzugeben oder ohne Zustimmung des Pensionsgebers bauliche Veränderungen an der Anlage oder im Stall vorzunehmen. § 10 Der Pensionsnehmer hat für alle Schäden aufzukommen, die an der Einrichtung des Stalles und den Reitbahnen sowie an den Hindernissen durch ihn oder einen mit dem Reiten oder Betreuung seines Pferdes Beauftragten verursacht werden, sofern sie nicht durch übliche Abnutzung verursacht sind. § 11 Für den Reitstallbesitzer und seine Erfüllungsgehilfen besteht Versicherungsschutz im Rahmen einer Betriebshaftpflichtversicherung, der sich nicht auf Schäden am eingestellten Pferd erstreckt. Der Stallbesitzer haftet nicht, soweit Ansprüche nicht durch die genannte Versicherung abgedeckt sind. Soweit zulässig, sind von diesem Haftungsausschluss ausgenommen, Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, die auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung und sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Stallinhabers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. § 12 Die Betriebshaftpflicht des Pensionsgebers haftet nicht bei Schäden an oder Diebstahl von diversen Reitutensilien des Pensionsnehmers ( u.a. Sättel). § 13 Für das eingestellte Pferd muss der Pensionsnehmer dem Pensionsgeber den Abschluss einer Reitpferde Haftpflichtversicherung nachweisen. § 14 Mit Unterschrift unter diesen Vertrag erklärt sich der Pensionsnehmer damit einverstanden, dass seine Daten in den EDV Systemen des Pensionsgebers gespeichert werden. § 15 Bilder oder Videos, die vom Pensionsnehmer oder seinem Pferd in der Vertragslaufzeit dieses Vertrages durch den Pensionsgeber erstellt werden oder dem Pensionsgeber zur Verfügung gestellt werden, dürfen auf der Internetseite ,Facebook.....veröffentlicht werden. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Pensionsnehmer das Recht das Entfernen oder das anonymisieren dieser Bilder in der oben genannten Internetpräsenz vom Pensionsgeber zu verlangen. Dieser Wunsch ist schriftlich zu äußern. Danach ist der Pensionsgeber innerhalb von 14 Tagen verpflichtet dem Wunsch nachzukommen. § 16 Änderungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall der Schriftform. Sollte eine Vereinbarung dieses Vertrages aus irgendeinem Grunde unwirksam sein, so wird der Vertrag nicht seinem gesamten Inhalt nach unwirksam. Die entstehende Lücke ist mit einer Regelung auszufüllen, die der unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Die Änderungen sind Bestandteile der gültigen Betriebsordnung, die dem Pensionsnehmer ausgehändigt wird und öffentlich zugänglich ist. Eschenbruch, den ___.____.__________ Pensionsnehmer Pensionsgeber