Zusatzkartenantrag Gold-Karte zum Reisepaket
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Zusatzkartenantrag Gold-Karte zum Reisepaket
Zusatzkartenantrag Goldkarte zum Reisepaket Gold Ich wünsche als Zusatzkarte eine... VISA Karte Gold MasterCard Gold (bitte gewünschte Karte ankreuzen) Ich zahle für die Karte einen Jahrespreis von 36 €. mit Foto (zusätzlich 2,50 € p.a.) Ich nutze das Online-Banking der Berliner Sparkasse und möchte mein Kreditkartenkonto ebenfalls online führen. Ich verzichte auf die Zustellung der Kreditkarten-Abrechnungen per Post. Die Nutzungsbedingungen kann ich jederzeit unter www.berliner-sparkasse.de einsehen. — 1. Meine persönlichen Angaben Anrede: Frau 2. Herr Angaben zum Hauptkarteninhaber Name Name Kartennummer — Vorname Als Hauptkarteninhaber hafte ich für die Verbindlichkeiten, die unter der Verwendung der Zusatzkarte eingegangen werden, neben dem Inhaber der Zusatzkarte, gesamtschuldnerisch. weitere Vornamen Straße Hausnummer 3. Bankverbindung Name der Bank Berliner Sparkasse Postleitzahl Wohnort Kontonummer Bankleitzahl 10050000 Geburtsdatum Geburtsort Staatsangehörigkeit Bei dem angegebenen Konto handelt es sich um das des Hauptkarteninhabers. Telefon privat E-Mail-Adresse Telefon geschäftlich Telefon mobil Ich ermächtige hiermit widerruflich die Berliner Sparkasse, alle im Zusammenhang mit der Führung des Kreditkartenkontos stehenden Zahlungen per Lastschrift von meinem angegebenen Girokonto einzuziehen. 4. Die Umsätze sollen abgerechnet werden... jeweils am ______. eines Monats. Bitte dieses Formular ausfüllen, ausdrucken und auf der zweiten Seite unterschreiben. Bitte geben Sie den ausgefüllten Antrag unter Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses in einem PrivatkundenCenter der Berliner Sparkasse ab. 401.728 / 04.2010 Name: Vorname: Geburtsdatum: Bedingungen und Einwilligungen: Die nachfolgend abgedruckte SCHUFA-Klausel habe ich zur Kenntnis genommen. Ich willige in diese sowie die Rechtsverbindlichen Erklärungen ein. Vertragsbestandteil sind die auf den folgenden Seiten abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen und das Preisund Leistungsverzeichnis für die Kreditkarten der Berliner Sparkasse. Schufa-Klausel: — Ich willige ein, dass die Landesbank Berlin der SCHUFA Holding AG (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung), Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, Daten über die Beantragung, den Abschluss und die Beendigung dieses Kreditkartenvertrages übermittelt. Unabhängig davon wird die Landesbank Berlin der SCHUFA auch Daten aufgrund nichtvertragsgemäßen Verhaltens (z.B. Forderungsbetrag nach Kündigung, Kreditkartenmissbrauch) übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist. Insoweit befreie ich die Landesbank Berlin zugleich vom Bankgeheimnis. Die SCHUFA speichert und übermittelt die Daten an ihre Vertragspartner im EU-Binnenmarkt, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der SCHUFA sind vor allem Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die SCHUFA auch Auskünfte an Handels-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren. Die SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde. Zur Schuldnerermittlung gibt die SCHUFA Adressdaten bekannt. Bei der Erteilung von Auskünften kann die SCHUFA ihren Vertragspartnern ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos mitteilen (ScoreVerfahren). Zur Berechnung dieser Wahrscheinlichkeitswerte werden auch Anschriftendaten genutzt. Ich kann Auskunft bei der SCHUFA über die mich betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen über das SCHUFA-Auskunfts- und Score-Verfahren enthält ein Merkblatt, dass auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Adresse der SCHUFA lautet: SCHUFA Holding AG, Verbraucherservice, Postfach 5640, 30056 Hannover. — Rechtsverbindliche Erklärungen: Die Berliner Sparkasse wird ermächtigt, die erforderlichen banküblichen Auskünfte bei Kreditauskunfteien einzuholen. Diese werden zur Auskunftserteilung ermächtigt. Zu den Angaben gemäß dem Geldwäschegesetz (GwG) / Abklärung des wirtschaftlich Berechtigten erkläre ich: Ich handle im eigenen wirtschaftlichen Interesse und nicht auf fremde Veranlassung (insbesondere nicht als Treuhänder). Mir ist bekannt, dass sich hierzu ergebene Änderungen der Bank unverzüglich schriftlich anzuzeigen sind. Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers Unterschrift des Hauptkarteninhabers Datenschutzrechtlicher Hinweis: Die Berliner Sparkasse verarbeitet und nutzt die von Ihnen erhobenenpersonenbezogenen Daten auch für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung. Sie können jederzeit der Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten für Zwecke der Werbung sowie der Markt- und Meinungsforschung widersprechen. Bearbeitungsvermerke der Bank Kundennummer: Legitimation Personalausweis / Reisepass Nr.: KUST: Ausstellungsdatum: ausstellende Behörde: Ort, Datum Name des Sachbearbeiters Telefonnummer Unterschrift / Sicherungs-Stempel Bitte geben Sie den ausgefüllten Antrag unter Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses in einem PrivatkundenCenter der Berliner Sparkasse ab. 401.728 / 04.2010 a JA, ich möchte meine Karte unverwechselbar machen und beantrage daher die Ausstellung meiner Kreditkarte mit Foto zum Preis von 2,50 € zzgl. zum Jahreskartenpreis. Die Kreditkarten der Berliner Sparkasse mit Ihrem Foto. Mehr Sicherheit für Sie! Girokontonummer — Name Vorname Geburtsdatum für interne Zwecke Wichtig: Ihr Foto kann nicht zurückgesandt werden! — ___________________ Datum Unterschrift (Vor- und Zunamen bitte ausschreiben) Name Vorname (für interne Zwecke) Raum für Ihr Passfoto. Bitte kleben Sie hier Ihr Foto ein. Bitte nur ein Foto pro Kunden einsenden. Bitte geben Sie den ausgefüllten Antrag unter Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses in einem PrivatkundenCenter der Berliner Sparkasse ab. Bedingungen für die Kreditkarten der Berliner Sparkasse (Stand 01.03.2011) Hinweis: Diese Bedingungen gelten für die Geschäftsverbindung des Kunden mit der Berliner Sparkasse, Niederlassung der Landesbank Berlin AG nachstehend einheitlich mit „Bank“ bezeichnet. Über Verwendungsmöglichkeiten und Handhabung der Kreditkarten informiert ausführlich das Serviceheft. Für das Vertragsverhältnis gelten die folgenden Bedingungen: 1. Verwendungsmöglichkeiten. Mit der Karte kann der Karteninhaber − bei VISA- und MasterCard- Vertragsunternehmen Waren und Dienstleistungen bargeldlos bezahlen und − an zugelassenen Geldautomaten sowie an Kassen von Kreditinstituten Bargeld beziehen (Bargeld-Service). Die Vertragsunternehmen sowie die Kreditinstitute und Geldautomaten im Rahmen des Bargeld-Services sind an dem Akzeptanzsymbol zu erkennen, das auf der Karte zu sehen ist. Der Karteninhaber darf die Karte nur im Rahmen seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie im Rahmen des von der Bank eingeräumten Verfügungsrahmens nutzen. 2. Autorisierung des Zahlungsauftrags. Bei Nutzung der Karte ist/sind entweder − ein Beleg zu unterschreiben, auf dem die Kartendaten übertragen sind − oder an Geldautomaten, bei Vertragsunternehmen sofern erforderlich sowie gegebenenfalls an automatisierten Kassen die PIN einzugeben oder − im Internet die vom Vertragsunternehmen geforderten Kartendaten auf dessen Internetseite einzugeben sowie gegebenenfalls von der Bank und/oder dem Vertragsunternehmen angebotene besondere Authentifizierungsverfahren zu nutzen. Ist der Karteninhaber bei dem durch die Bank angebotenen Authentifizierungsverfahren für Online-Bezahltransaktionen nicht registriert und lehnt er die Registrierung während des Bezahlvorgangs bzw. Autorisierungsvorgangs bei einem teilnehmenden Vertragsunternehmen ab, kann die Autorisierung des Zahlungsauftrags nicht stattfinden. Nach vorheriger Abstimmung zwischen Karteninhaber und Vertragsunternehmen kann der Karteninhaber – insbesondere zur Beschleunigung eines Geschäftsvorfalls – ausnahmsweise darauf verzichten, den Beleg zu unterzeichnen und stattdessen lediglich seine Kartendaten angeben. Mit dem Einsatz der Karte erteilt der Karteninhaber die Zustimmung (Autorisierung) zur Ausführung der Kartenzahlung. Soweit dafür zusätzlich eine PIN oder die Unterschrift erforderlich ist, wird die Zustimmung erst mit deren Einsatz erteilt. Nach der Erteilung der Zustimmung kann der Karteninhaber die Kartenzahlung nicht mehr widerrufen. 3. Ablehnung von Zahlungsaufträgen durch die Bank. Die Bank ist berechtigt, den Zahlungsauftrag abzulehnen, wenn − der Karteninhaber diesen nicht nach Ziffer 2 autorisiert hat, − der für den Zahlungsauftrag geltende Verfügungsrahmen oder die finanzielle Nutzungsgrenze nicht eingehalten wurde oder − die Karte gesperrt ist. Hierüber wird der Karteninhaber über das Terminal, an dem die Karte eingesetzt wird, unterrichtet. 4. Ausführungsfrist. Der Zahlungsvorgang wird vom Zahlungsempfänger ausgelöst. Nach Zugang des Zahlungsauftrages bei der Bank ist diese verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag spätestens an dem im Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank angegebenen Zeitpunkt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. 5. Persönliche Geheimzahl (PIN). Der Karteninhaber muss seine persönliche Geheimzahl (PIN) jedem Dritten gegenüber geheim halten, denn jede Person, die die PIN kennt und im Besitz der Karte ist, kann zulasten des Kartenkontos Verfügungen tätigen. Die Geheimzahl darf insbesondere nicht auf der Karte vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit dieser aufbewahrt werden. 6. Allgemeine Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Karteninhabers. Unterschrift: Der Karteninhaber hat die Karte sofort nach Erhalt unverzüglich zu unterschreiben. Aufbewahrung der Karte: Die Karte ist mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um zu verhindern, dass sie abhanden kommt und missbräuchlich genutzt wird. Insbesondere darf die Karte nicht unbeaufsichtigt im Kraftfahrzeug aufbewahrt werden, um einen Missbrauch zu verhindern. 7. Unterrichtungs- und Anzeigepflichten. Verlust und Missbrauch der Karte sind der Bank unverzüglich anzuzeigen. Bei Diebstahl der Karte hat der Karteninhaber Strafanzeige zu erstatten. Änderungen des Namens, der Anschrift, der E-Mail-Adresse oder der Kontoverbindung sind ebenfalls umgehend mitzuteilen. 8. Zahlungsverpflichtung der Bank und des Karteninhabers. Die Bank wird die bei der Nutzung der Karte entstandenen sofort fälligen Forderungen der Vertragsunternehmen gegen den Karteninhaber bezahlen. Der Karteninhaber ist seinerseits verpflichtet, der Bank diese Forderungsbeträge zu erstatten. Entsprechendes gilt für im Rahmen des Bargeld-Services entstandene Forderungen. Auch wenn der Karteninhaber den finanziellen Verfügungsrahmen nicht einhält, ist die Bank berechtigt, den Ersatz der Aufwendungen zu verlangen, die aus der Nutzung der Karte entstehen. 2292 / 03.2011 9. Reklamationen und Beanstandungen. Reklamationen und Beanstandungen aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Karteninhaber und dem Vertragsunternehmen sind unmittelbar zwischen diesen zu klären; sie berühren nicht die Zahlungsverpflichtung des Karteninhabers. Für pflichtwidriges Verhalten von Karten-Akzeptanzstellen gegenüber dem Karteninhaber ist die Bank nicht haftbar. Die Rechte des Karteninhabers nach Ziffer 12 bis 16 dieser Bedingungen bleiben unberührt. 10. Abrechnung der Umsätze. Die Kartenumsätze werden dem Kartenkonto belastet und mit gegebenenfalls vorhandenem Guthaben sofort verrechnet. Der Karteninhaber erhält einmal monatlich eine Kartenabrechnung, auf der alle gebuchten Transaktionen ausgewiesen sind. Weist die Kartenabrechnung einen negativen Saldo aus, wird dieser Rechnungsbetrag zeitnah von dem angegebenen Abrechnungskonto per Lastschrift eingezogen. Der Karteninhaber hat die Kreditkartenabrechnung unverzüglich auf nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Verfügungen hin zu überprüfen. 11. Sperre und Einziehung der Karte durch die Bank. Die Bank darf die Karte sperren und den Einzug der Karte (z.B. an Geldautomaten) veranlassen, wenn − sie berechtigt ist den Kartenvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, − sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Karte dies rechtfertigen oder − der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung der Karte besteht. Die Bank wird den Karteninhaber über die Sperre unter Angabe der hierfür maßgeblichen Gründe möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperre unterrichten. Die Bank wird die Karte entsperren oder diese durch eine neue Karte ersetzen, wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr gegeben sind. Auch hierüber unterrichtet sie den Karteninhaber unverzüglich. 12. Erstattungsanspruch bei autorisierter Kartenverfügung. Der Karteninhaber hat einen Anspruch auf Wiedergutschrift eines in der Kartenabrechnung ausgewiesenen Forderungsbetrags, der auf einem von dem Vertragsunternehmen ausgelösten autorisierten Zahlungsvorgang beruht, wenn bei der Autorisierung der genaue Betrag nicht angegeben wurde und der Zahlungsbetrag den Betrag übersteigt, den der Karteninhaber entsprechend seinem bisherigen Ausgabeverhalten, den Bedingungen des Kartenvertrages und den jeweiligen Umständen des Einzelfalls hätte erwarten können; mit einem etwaigen Währungsumtausch zusammenhängende Gründe bleiben außer Betracht, wenn der vereinbarte Referenzwechselkurs zugrunde gelegt wurde. Der Karteninhaber muss gegenüber der Bank die Sachumstände darlegen, mit denen er seinen Anspruch auf Wiedergutschrift begründet. Ein Anspruch des Karteninhabers auf Erstattung ist ausgeschlossen, wenn er ihn nicht innerhalb von acht Wochen ab dem Zeitpunkt des Ausweises der Belastung des betreffenden Zahlungsbetrags auf der Kreditkartenabrechnung gegenüber der Bank geltend macht. 13. Erstattungsanspruch bei nicht autorisierter Kartenverfügung. Im Falle einer nicht autorisierten Verfügung hat die Bank gegen den Karteninhaber keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Die Bank ist verpflichtet, dem Karteninhaber den Betrag unverzüglich und ungekürzt zu erstatten. Wurde der Betrag dem Abrechnungskonto belastet, wird die Bank dieses wieder auf den Stand bringen, auf dem es sich ohne die Belastung durch die nicht autorisierte Verfügung befunden hätte. 14. Erstattungsanspruch bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisierten Kartenverfügung. (1) Im Falle einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer autorisierten Verfügung kann der Karteninhaber von der Bank die unverzügliche und ungekürzte Erstattung des Verfügungsbetrages insoweit verlangen, als die Verfügung nicht erfolgte oder fehlerhaft war. Wurde der Betrag dem Abrechnungskonto belastet, bringt die Bank dieses wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die nicht erfolgte oder fehlerhafte Verfügung befunden hätte. (2) Der Karteninhaber kann über den Absatz (1) hinaus von der Bank die Erstattung der Entgelte und Zinsen insoweit verlangen, als ihm diese im Zusammenhang mit der nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung der autorisierten Kartenverfügung in Rechnung gestellt oder seinem Konto belastet wurden. (3) Besteht die fehlerhafte Ausführung darin, dass eine autorisierte Kartenverfügung beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers erst nach Ablauf der Ausführungsfrist in Ziffer 4 eingeht (Verspätung), sind die Ansprüche des Karteninhabers nach den Absätzen 1 und 2 ausgeschlossen. Ist dem Karteninhaber durch die Verspätung ein Schaden entstanden, haftet die Bank nach Ziffer 15. (4) Wurde eine autorisierte Verfügung nicht oder fehlerhaft ausgeführt, wird die Bank die Verfügung auf Verlangen des Karteninhabers nachvollziehen und ihn über das Ergebnis unterrichten. 15. Schadensersatzanspruch des Karteninhabers. Im Falle einer nicht autorisierten Verfügung oder einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer autorisierten Verfügung kann der Karteninhaber von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von Ziffer 13 oder 14 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Karteninhaber vorgegeben hat. Hat der Karteninhaber durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung des Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Karteninhaber den Schaden zu tragen haben. Die Haftung nach diesem Absatz ist auf 12.500,- Euro je Kartenzahlung begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsbeschränkung gilt nicht: − für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge, − bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, − für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat, und − für den dem Karteninhaber entstandenen Zinsschaden, soweit der Karteninhaber Verbraucher ist. 16. Einwendungsausschluss bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen. Der Karteninhaber kann Ansprüche und Einwendungen nach Ziffer 13 bis 15 gegen die Bank wegen nicht autorisierter oder nicht erfolgter oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungsvorgänge nicht mehr geltend machen, wenn er diese nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit der Kartenverfügung darüber unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte Kartenverfügung handelt. Der Lauf der 13-monatigen Frist beginnt nur, wenn die Bank den Karteninhaber über die aus der Kartenverfügung resultierende Belastungsbuchung entsprechend dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung über die Kartenabrechnung maßgeblich. Ansprüche und Einwendungen kann der Karteninhaber auch nach Ablauf der vorgenannten Frist geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war. 17. Haftung für Schäden aus missbräuchlichen Verfügungen. Sobald der Bank der Verlust oder Diebstahl der Karte oder die missbräuchliche Nutzung der Karte oder Kartendaten (vgl. Ziffer 7) angezeigt wurde, übernimmt die Bank die danach durch nicht vom Karteninhaber autorisierte Zahlungsvorgänge entstehenden Schäden, es sei denn, der Karteninhaber hat diese in betrügerischer Absicht ermöglicht. Bis zum Eingang der Verlustmeldung haftet der Karteninhaber gegenüber der Bank ebenfalls nicht. Der Karteninhaber ist jedoch seiner Bank zum Ersatz des gesamten Schadens verpflichtet, der infolge eines nicht autorisierten Zahlungsvorganges entstanden ist, wenn er ihn in betrügerischer Absicht ermöglicht oder durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung seiner Sorgfalts- und Anzeigepflichten herbeigeführt hat. Grobe Fahrlässigkeit des Karteninhabers kann insbesondere vorliegen, wenn − er den Verlust der Karte der Bank schuldhaft nicht unverzüglich mitgeteilt hat oder − er die Karte an eine dritte Person weitergegeben hat oder − er die PIN auf der Karte vermerkt oder − die PIN zusammen mit der Karte verwahrt war oder − er die PIN einer anderen Person mitgeteilt hat. Die Haftung des Karteninhabers für Schäden, die innerhalb des Zeitraumes, für den der Verfügungsrahmen gilt, verursacht werden, beschränkt sich jeweils auf den vereinbarten Verfügungsrahmen. Für Schäden im Rahmen des Bargeld-Services haftet der Karteninhaber pro Kalendertag maximal in Höhe des mitgeteilten täglichen Verfügungslimits, jedoch begrenzt auf den monatlichen Verfügungsrahmen. Hat die Bank durch eine Verletzung ihrer Pflichten zur Entstehung des Schadens beigetragen, haftet sie für den entstandenen Schaden im Umfang des von ihr zu vertretenen Mitverschuldens. 18. Guthaben. Der Karteninhaber kann auf seinem Kartenkonto Guthaben bilden. Das jeweilige Guthaben auf dem Kartenkonto ist Privatvermögen. Ob und in welcher Höhe eine Verzinsung erfolgt, ergibt sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis für die Prepaid- und Kreditkarten der Berliner Sparkasse. 19. Eigentum der Karte. Die Karte ist Eigentum der Bank. Sie ist nicht übertragbar. 20. Zusatzkarte. Der Inhaber der Zusatzkarten erklärt durch seine Unterschrift den Beitritt zu dem Vertrag zwischen dem Hauptkarten-Inhaber und der Bank. Für Beträge aus der Verwendung der Zusatzkarte haften der Hauptkarten-Inhaber und der Zusatzkarten-Inhaber der Bank gegenüber gesamtschuldnerisch. 2292 / 03.2011 21. Verfügungsrahmen. Der von der Bank eingeräumte Verfügungsrahmen ist für den Karteninhaber verbindlich. Auch wenn durch die Nutzung der Karte der eingeräumte Verfügungsrahmen überzogen wird, ist die Bank berechtigt, den Ersatz der Aufwendungen zu verlangen, die aus der Nutzung der Karte entstehen. Die Bank ist berechtigt, den Verfügungsrahmen nach billigem Ermessen gem. § 315 BGB einseitig zu reduzieren und wird den Karteninhaber vorher entsprechend informieren. 22. Entgelte. Die vom Karteninhaber geschuldeten Entgelte ergeben sich aus dem Preisund Leistungsverzeichnis für die Prepaid- und Kreditkarten der Berliner Sparkasse. 23. Fremdwährungsumrechnung. Belastungen in Währungen, die nicht auf Euro lauten, werden in Euro umgerechnet. Die Bestimmung des Umrechnungskurses ergibt sich aus dem Preisund Leistungsverzeichnis für die Prepaid- und Kreditkarten der Berliner Sparkasse. Eine Änderung des Umrechnungskurses wird unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung des Karteninhabers wirksam. Maßgeblicher Stichtag für die Fremdwährungsumrechnung ist der Vortag der Buchung des Umsatzes. 24. Verzugszinsen. Bei Zahlungsverzug werden die gesetzlichen Verzugszinsen gem. § 288 (1) BGB berechnet, wenn nicht im Einzelfall die Bank einen höheren oder der Karteninhaber/Kunde einen niedrigeren Schaden nachweist. 25. Kündigung/Mindestvertragslaufzeit. Für den Kartenvertrag (nachfolgend Vertrag) gilt keine Mindestlaufzeit. Der Karteninhaber kann den Vertrag jederzeit, also ohne Einhaltung einer Frist sowie unabhängig von der Laufzeit der Karte schriftlich kündigen. Die Bank kann den Vertrag jederzeit mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende schriftlich kündigen. Darüber hinaus kann die Bank den Vertrag fristlos schriftlich kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, durch den die Fortsetzung des Vertrags auch unter angemessener Berücksichtigung der berechtigten Belange des Karteninhabers für die Bank unzumutbar ist. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Erfüllung von Verbindlichkeiten aus dem Vertrag gegenüber der Bank gefährdet erscheinen/sind. Im Falle der Kündigung ist die Karte unverzüglich zurückzugeben. 26. Beauftragung Dritter. Die Bank ist berechtigt, zur Erfüllung des Vertrages für die von ihr zu erbringenden Leistungen sowie zu der Einforderung der vom Karteninhaber zu erbringenden Leistungen Dritte zu beauftragen, welchen die Daten des Karteninhabers ausschließlich im Rahmen der Zweckbestimmung dieses Vertrages zur Verfügung gestellt werden. 27. Zusatzleistungen. Die Bank ist berechtigt, ggf. mit der Karte verbundene Zusatzleistungen nach billigem Ermessen (§315 BGB) festzulegen und anzupassen und wird den Karteninhaber entsprechend informieren. 28. Änderungen der Bedingungen, Entgelte und Zinsen. Änderungen dieser Bedingungen, der Zinsen sowie der nach Ziffer 22 vereinbarten Entgelte werden dem Karteninhaber spätestens zwei Monate vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform (z.B. per Brief, per Information auf der Kartenabrechnung, über das Kreditkarten-Banking, per E-Mail) angeboten. Die Zustimmung des Karteninhabers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Bank bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Werden dem Karteninhaber Änderungen der Bedingungen, der Zinsen sowie der nach Ziffer 22 vereinbarten Entgelte angeboten, kann er den Vertrag vor dem Wirksamwerden der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Bank beim Angebot der Änderungen besonders hinweisen. 29. Zugang zu außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren. Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Bank besteht die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten: Deutscher Sparkassenund Giroverband, Charlottenstraße 47, 10117 Berlin. Näheres regelt die Verfahrensordnung, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die §§675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch kann darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, 53002 Bonn, eingelegt werden. Preis- und Leistungsverzeichnis für die Prepaid- und (Stand: 01.04.2010) Kreditkarten der Berliner Sparkasse 1. Für alle Prepaid - und Kreditkarten (Reisepakete) ab dem 01.01.2009 VISA Prepaid-Karte Das Reisepaket Das Reisepaket Gold Nutzung der Karte im Ausland (ab 12 Jahre) (VISA Karte oder MasterCard) (VISA Karte Gold oder MasterCard Gold) Entgelt für den Auslandseinsatz (gilt nicht für Umsätze in Euro) nicht verfügbar nicht verfügbar Jahreskartenpreis Hauptkarten: - für Minderjährige - ab dem vollendeten 18. Lebensjahr 21. Lebensjahr - Fotokartengebühr Zusatzkarten: 0,- € 0,- € 3,- € pro Monat nicht verfügbar nicht verfügbar 30,30,2,50 15,- € € € € 72,72,2,50 36,- € € € € VISA Prepaid-Karte Das Reisepaket Das Reisepaket Gold (ab 12 Jahre) (VISA Karte oder MasterCard) (VISA Karte Gold oder MasterCard Gold) Allgemeine Entgelte 1,9 % des Umsatzes Umrechnung von Beträgen in fremder Währung: Währung Umrechnungskurs britische Pfund, dänische Kronen, schweizer Umrechnung zum Euro-FX-Kurs Franken, norwegische Kronen, schwedische Kronen, kanadische Dollar, US-Dollar, japanische Yen tschechische Kronen, estnische Kronen, Umrechnung zu den von der ungarische Forint, polnische Zloty, EZB veröffentlichten australische Dollar, neuseeländische Dollar Referenzwechselkursen alle anderen Währungen Umrechnung zu den von Visa International ermittelten Wechselkursen Bei der Umrechnung von Fremdwährungsbeträgen wird der Kurs vom Vortag der Buchung zu Grunde gelegt. Bargeldauszahlungen (am Schalter, am Geldautomaten, Notfall-Bargeld) vollständig aus Guthaben - im Inland 2% vom Umsatz, 2% vom Umsatz, - im Ausland aus Verfügungsrahmen mindestens 7,50 € kostenlos mindestens 7,50 € kostenlos Den entsprechenden Kurs erfahren Sie unter www.eurofx.de bzw. www.ecb.int/euro.html oder bei der Berliner Sparkasse. 2% vom Umsatz, mindestens 7,50 € kostenlos nicht verfügbar 2% vom Umsatz, Das Reisepaket Gold (VISA Karte oder MasterCard) (VISA Karte Gold oder MasterCard Gold) 500,-€ 1.000,-€ 1.500,-€ 3.000,-€ 7.000,-€ 2.000,-€ 15.000,-€ 10.000,-€ 2% vom Umsatz, mindestens 7,50 € mindestens 7,50 € Bei Bargeldverfügungen, die nicht in Euro erfolgen, wird ein Auslandseinsatzentgelt in Höhe von 1,9 % berechnet. Bitte beachten Sie, dass z.B. Betreiber von Geldautomaten oder auszahlende Bankfilialen eigene Gebühren erheben können. Ersatzkarte im Falle von kostenlos 15,- € (soweit vom kostenlos Verlust oder Diebstahl Kunden zu vertreten) Notfall-Karte nicht verfügbar kostenlos kostenlos Rücküberweisungen aus Guthaben kostenlos kostenlos kostenlos Belegkopien, Abrechnungskopien, Ersatz-Steuerbescheinigungen (pro Stück) 10,- € 10,- € 10,- € SMS-Service Paket S kostenlos kostenlos kostenlos Paket M 0,99 € pro Monat 0,99 € pro Monat 0,99 € pro Monat Paket L 1,99 € pro Monat 1,99 € pro Monat 1,99 € pro Monat VISA Prepaid-Karte Das Reisepaket Das Reisepaket Gold (ab 12 Jahre) (VISA Karte oder MasterCard) (VISA Karte Gold oder MasterCard Gold) nicht verfügbar nicht verfügbar nicht verfügbar 0,75 % p.a. 0,75 % p.a. 0,75 % p.a. 1,00 % p.a. 1,00 % p.a. 1,00 % p.a. Guthabenzinsen 0,01 € 10.000,- € 25.000,- € Das Reisepaket (ab 12 Jahre) Bargeld-Service - im In- und Ausland ab ab ab VISA Prepaid-Karte bis 10.000,- € bis 25.000,- € Bargeld-Auszahlungsgrenzen pro Tag aus Verfügungsrahmen nicht möglich innerhalb von 7 Tagen aus Verfügungsrahmen nicht möglich innerhalb von 30 Tagen aus Verfügungsrahmen nicht möglich täglich aus Guthaben 2.000,-€ (Minderjährige: 500 €) Bitte beachten Sie, dass hierzu auch bargeldähnliche Transaktionen wie Lotto-, Wett- und Casinoumsätze zählen und dass, z.B. Betreiber von Geldautomaten oder auszahlende Bankfilialen die Anzahl und den Betrag von Abhebungen begrenzen können. Guthabeneinzahlung auf das Kartenkonto Überweisung / Einzahlung / Dauerauftrag auf das Kartenkonto Zahlungsempfänger: Berliner Sparkasse Kontonummer: 6 603 197 900 Bankleitzahl: 100 500 00 (Landesbank Berlin AG) Verwendungszweck: Ihre 16 - stellige Kartennummer Wichtiger Hinweis für Überweisungen aus dem Ausland: IBAN: BIC-/SWIFT-Code: DE83 1005 0000 6603 1979 00 BELA DE BE Das Guthaben wird gestaffelt innerhalb der Betragsgrenzen verzinst. Für minderjährige Prepaidkunden beträgt der maximal mögliche Guthabenbetrag auf dem Kartenkonto 500 €. Geschäftstage, Ausführungsfristen und Annahmefristen VISA Prepaid-Karte Das Reisepaket Das Reisepaket Gold (ab 12 Jahre) (VISA Karte oder MasterCard) (VISA Karte Gold oder MasterCard Gold) Reise-BuchungsService Rückerstattung bei Nutzung 3% auf den 3% auf den des Reise-BuchungsService Reisepreis Reisepreis Kreditkarten-Banking kostenlos kostenlos Assistance Service nicht verfügbar nicht verfügbar (weltweiter Informationsdienst. medizinische & juristische Notfallhilfe) 5% auf den Reisepreis kostenlos kostenlos Besondere Leistungen 401.730 / 09.2010 Die Geschäftstage, Ausführungsfristen und Annahmefristen entnehmen Sie bitte Seite 3 dieses Preis- und Leistungsverzeichnisses. Die Berliner Sparkasse kann für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind und die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichen Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen. Preis- und Leistungsverzeichnis für die Prepaid- und (Stand: 01.04.2010) Kreditkarten der Berliner Sparkasse 2. Für alle Prepaid- und Kreditkarten der S-BerlinKonten VISA Prepaid-Karte Jahreskartenpreis (können nicht mehr beantragt werden) (ab 12 Jahre) für Minderjährige kostenlos ab dem vollendeten 18. Lebensjahr mit Startkonto 1,50 € pro Monat ohne Startkonto 2,99 € pro Monat 10,- € Fotokartengebühr/Picturecard Zusatzkarten nicht verfügbar Besondere Leistungen VISA Prepaid-Karte VISA Karte Classic/ (ab 12 Jahre) MasterCard Classic Reise-BuchungsService Rückerstattung bei Nutzung des Reise-BuchungsService Kreditkarten-Banking Assistance Service 3% auf den Reisepreis kostenlos kostenlos VISA Karte Gold/ MasterCard Gold) 3% auf den Reisepreis kostenlos kostenlos 5% auf den Reisepreis kostenlos kostenlos (weltweiter Informationsdienst. medizinische & juristische Notfallhilfe) VISA Karte Classic/ MasterCard Classic Jahreskartenpreis Nutzung der Karte im Ausland nicht verfügbar für Minderjährige ab dem vollendeten 18. Lebensjahr ohne Versicherung 28,mit Verkehrsmittel-Unfallversicherung 29,mit Freizeitunfallversicherung 44,2,50 ohne Versicherung 21,mit Verkehrsmittel-Unfallversicherung 22,mit Freizeitunfallversicherung 44,- Fotokartengebühr Zusatzkarten € € € € € € € VISA Karte Gold/ MasterCard Gold Jahreskartenpreis nicht verfügbar für Minderjährige ab dem vollendeten 18. Lebensjahr Fotokartengebühr (im Brillantkonto kostenfrei) Zusatzkarten 75,- € im Brillantkonto bis zu 4 Karten kostenfrei 2,50 € 52,- € Entgelt für den Auslandseinsatz (gilt nicht für Umsätze in Euro) 1,9 % des Umsatzes Umrechnung von Beträgen in fremder Währung: Währung Umrechnungskurs britische Pfund, dänische Kronen, schweizer Umrechnung zum Euro-FX-Kurs Franken, norwegische Kronen, schwedische Kronen, kanadische Dollar, US-Dollar, japanische Yen tschechische Kronen, estnische Kronen, Umrechnung zu den von der ungarische Forint, polnische Zloty, EZB veröffentlichten australische Dollar, neuseeländische Dollar Referenzwechselkursen alle anderen Währungen Umrechnung zu den von Visa International ermittelten Wechselkursen Bei der Umrechnung von Fremdwährungsbeträgen wird der Kurs vom Vortag der Buchung zu Grunde gelegt. Den entsprechenden Kurs erfahren Sie unter www.eurofx.de bzw. www.ecb.int/euro.html oder bei der Berliner Sparkasse. Allgemeine Entgelte VISA Prepaid-Karte VISA Karte Classic/ (ab 12 Jahre) MasterCard Classic VISA Karte Gold/ MasterCard Gold) Bargeld-Service Bargeldauszahlungen (am Schalter, am Geldautomaten, Notfall-Bargeld) vollständig aus Guthaben - im Inland 2% vom Umsatz, 2% vom Umsatz, - im Ausland aus Verfügungsrahmen 2% vom Umsatz, mindestens 7,50 € kostenlos mindestens 7,50 € kostenlos mindestens 7,50 € kostenlos nicht verfügbar 2% vom Umsatz, 2% vom Umsatz, - im In- und Ausland mindestens 7,50 € mindestens 7,50 € Bei Bargeldverfügungen, die nicht in Euro erfolgen, wird ein Auslandseinsatzentgelt in Höhe von 1,9 % berechnet. Bitte beachten Sie, dass z.B. Betreiber von Geldautomaten oder auszahlende Bankfilialen eigene Gebühren erheben können. Ersatzkarte im Falle von kostenlos 15,- € (soweit vom kostenlos Verlust oder Diebstahl Kunden zu vertreten) Notfall-Karte nicht verfügbar kostenlos kostenlos Rücküberweisungen aus Guthaben kostenlos kostenlos kostenlos Belegkopien, Abrechnungskopien, Ersatz-Steuerbescheinigungen (pro Stück) 10,- € 10,- € 10,- € SMS-Service Paket S kostenlos kostenlos kostenlos Paket M 0,99 € pro Monat 0,99 € pro Monat 0,99 € pro Monat Paket L 1,99 € pro Monat 1,99 € pro Monat 1,99 € pro Monat Bargeld-Auszahlungsgrenzen pro Tag aus Verfügungsrahmen nicht möglich innerhalb von 7 Tagen aus Verfügungsrahmen nicht möglich innerhalb von 30 Tagen aus Verfügungsrahmen nicht möglich täglich aus Guthaben 2.000,-€ (Minderjährige: 500 €) VISA Prepaid-Karte VISA Karte Classic/ (ab 12 Jahre) MasterCard Classic VISA Karte Gold/ MasterCard Gold) 500,-€ 1.000,-€ 1.500,-€ 3.000,-€ 7.000,-€ 2.000,-€ 15.000,-€ 10.000,-€ Bitte beachten Sie, dass hierzu auch bargeldähnliche Transaktionen wie Lotto-, Wett- und Casinoumsätze zählen und dass, z.B. Betreiber von Geldautomaten oder auszahlende Bankfilialen die Anzahl und den Betrag von Abhebungen begrenzen können. Guthabeneinzahlung auf das Kartenkonto Überweisung / Einzahlung / Dauerauftrag auf das Kartenkonto Zahlungsempfänger: Berliner Sparkasse Kontonummer: 6 603 197 900 Bankleitzahl: 100 500 00 (Landesbank Berlin AG) Verwendungszweck: Ihre 16 - stellige Kartennummer Wichtiger Hinweis für Überweisungen aus dem Ausland: IBAN: BIC-/SWIFT-Code: Guthabenzinsen VISA Prepaid-Karte VISA Karte Classic/ (ab 12 Jahre) MasterCard Classic DE83 1005 0000 6603 1979 00 BELA DE BE VISA Karte Gold/ MasterCard Gold) Geschäftstage, Ausführungsfristen und Annahmefristen ab ab ab 0,01 € 10.000,- € 25.000,- € bis 10.000,- € bis 25.000,- € nicht verfügbar nicht verfügbar nicht verfügbar nicht verfügbar nicht verfügbar nicht verfügbar 0,50 % p.a. 0,50 % p.a. 0,75 % p.a. Die Geschäftstage, Ausführungsfristen und Annahmefristen entnehmen Sie bitte Seite 3 dieses Preis- und Leistungsverzeichnisses Das Guthaben wird gestaffelt innerhalb der Betragsgrenzen verzinst. Für minderjährige Prepaidkunden beträgt der maximal mögliche Guthabenbetrag auf dem Kartenkonto 500 €. 401.730 / 09.2010 Die Berliner Sparkasse kann für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind und die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichen Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen. Preis- und Leistungsverzeichnis für die Prepaid- und (Stand: 01.04.2010) Kreditkarten der Berliner Sparkasse 3. Die Geschäftstage, Ausführungsfristen und Annahmefristen gelten für alle Prepaid- und Kreditkarten der Berliner Sparkasse Geschäftstage, Ausführungsfristen und Annahmefristen Geschäftstage der Bank Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb wie folgt: Zahlungsvorgang Zahlungen der Bank aus dem Karteneinsatz an den Zahlungsempfänger Rücküberweisungen aus Guthaben Geschäftstage alle Werktage außer: - samstags - 24. und 31. Dezember alle Werktage außer: - samstags - 24. und 31. Dezember jeder Tag Bargeldauszahlung am Geldausgabeautomat der Bank Hinweise: - Die Prepaid- und Kreditkarten sind jederzeit einsetzbar. Die Geschäftstage betreffen nur die Verarbeitung des Zahlungsvorgangs durch die Bank. Ausführungsfristen - für Zahlungen der Bank aus Verfügungen des Kunden mit den Prepaid- und Kreditkarten an den Zahlungsempfänger Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag spätestens innerhalb folgender Fristen beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht: Kartenzahlungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) max. 3 Geschäftstage Kartenzahlungen innerhalb des EWR in anderen EWR-Währungen als Euro max. 3 Geschäftstage Kartenzahlungen außerhalb des EWR Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. - für Rücküberweisungen von Kartenguthaben auf das Abrechnungskonto max. 3 Geschäftstage - für Bareinzahlungen auf das Kartenkonto Guthaben steht zwei Geschäftstage nach der Einzahlung auf dem Kartenkonto zur Verfügung Annahmefrist(en) Annahmefrist zur taggleichen Bearbeitung Auftrag zur Rücküberweisung von Kartenguthaben auf das Abrechnungskonto - per Telefon (24-Stunden-Service) täglich 19:00 Uhr - über das Kreditkarten-Banking 15:00 Uhr an den Geschäftstagen der Bank Annahmefrist zur Buchung auf dem Kartenkonto am folgenden Geschäftstag Bareinzahlung auf das Kartenkonto in einem Privatkunden-Center Montag, Mittwoch und Freitag 15:00 Uhr der Berliner Sparkasse Dienstag und Donnerstag 18:30 Uhr Die Berliner Sparkasse kann für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind und die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichen Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen. 401.730 / 09.2010