Zusatzkartenantrag Gold-Karte zum Reisepaket

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Zusatzkartenantrag Gold-Karte zum Reisepaket
Zusatzkartenantrag Goldkarte zum Reisepaket Gold
Ich wünsche als Zusatzkarte eine...
VISA Karte Gold
MasterCard Gold
(bitte gewünschte Karte ankreuzen)
Ich zahle für die Karte einen Jahrespreis von 36 €.
mit Foto (zusätzlich 2,50 € p.a.)
Ich nutze das Online-Banking der Berliner Sparkasse und möchte mein Kreditkartenkonto ebenfalls online führen.
Ich verzichte auf die Zustellung der Kreditkarten-Abrechnungen per Post. Die Nutzungsbedingungen kann ich
jederzeit unter www.berliner-sparkasse.de einsehen.
—
1.
Meine persönlichen Angaben
Anrede:
Frau
2.
Herr
Angaben zum Hauptkarteninhaber
Name
Name
Kartennummer
—
Vorname
Als Hauptkarteninhaber hafte ich für die
Verbindlichkeiten, die unter der Verwendung der
Zusatzkarte eingegangen werden, neben dem Inhaber der
Zusatzkarte, gesamtschuldnerisch.
weitere Vornamen
Straße
Hausnummer
3.
Bankverbindung
Name der Bank
Berliner Sparkasse
Postleitzahl
Wohnort
Kontonummer
Bankleitzahl
10050000
Geburtsdatum Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Bei dem angegebenen Konto handelt es sich um das
des Hauptkarteninhabers.
Telefon privat
E-Mail-Adresse
Telefon geschäftlich
Telefon mobil
Ich ermächtige hiermit widerruflich die Berliner
Sparkasse, alle im Zusammenhang mit der Führung des
Kreditkartenkontos stehenden Zahlungen per Lastschrift
von meinem angegebenen Girokonto einzuziehen.
4.
Die Umsätze sollen abgerechnet werden...
jeweils am ______. eines Monats.
Bitte dieses Formular ausfüllen, ausdrucken und auf der zweiten Seite unterschreiben.
Bitte geben Sie den ausgefüllten Antrag unter Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses in einem PrivatkundenCenter der Berliner Sparkasse ab.
401.728 / 04.2010
Name:
Vorname:
Geburtsdatum:
Bedingungen und Einwilligungen:
Die nachfolgend abgedruckte SCHUFA-Klausel habe ich zur Kenntnis genommen. Ich willige in diese sowie die Rechtsverbindlichen
Erklärungen ein. Vertragsbestandteil sind die auf den folgenden Seiten abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen und das Preisund Leistungsverzeichnis für die Kreditkarten der Berliner Sparkasse.
Schufa-Klausel:
—
Ich willige ein, dass die Landesbank Berlin der SCHUFA Holding AG (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung), Kormoranweg
5, 65201 Wiesbaden, Daten über die Beantragung, den Abschluss und die Beendigung dieses Kreditkartenvertrages übermittelt.
Unabhängig davon wird die Landesbank Berlin der SCHUFA auch Daten aufgrund nichtvertragsgemäßen Verhaltens (z.B.
Forderungsbetrag nach Kündigung, Kreditkartenmissbrauch) übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz
nur erfolgen, soweit dies nach Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist. Insoweit befreie ich die Landesbank Berlin zugleich
vom Bankgeheimnis. Die SCHUFA speichert und übermittelt die Daten an ihre Vertragspartner im EU-Binnenmarkt, um diesen
Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der SCHUFA sind vor allem
Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die SCHUFA auch Auskünfte an Handels-,
Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren. Die SCHUFA stellt
personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde. Zur
Schuldnerermittlung gibt die SCHUFA Adressdaten bekannt. Bei der Erteilung von Auskünften kann die SCHUFA ihren Vertragspartnern
ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos mitteilen (ScoreVerfahren). Zur Berechnung dieser Wahrscheinlichkeitswerte werden auch Anschriftendaten genutzt. Ich kann Auskunft bei der SCHUFA
über die mich betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen über das SCHUFA-Auskunfts- und Score-Verfahren
enthält ein Merkblatt, dass auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Adresse der SCHUFA lautet: SCHUFA Holding AG,
Verbraucherservice, Postfach 5640, 30056 Hannover.
—
Rechtsverbindliche Erklärungen:
Die Berliner Sparkasse wird ermächtigt, die erforderlichen banküblichen Auskünfte bei Kreditauskunfteien einzuholen. Diese
werden zur Auskunftserteilung ermächtigt.
Zu den Angaben gemäß dem Geldwäschegesetz (GwG) / Abklärung des wirtschaftlich Berechtigten erkläre ich: Ich handle im eigenen
wirtschaftlichen Interesse und nicht auf fremde Veranlassung (insbesondere nicht als Treuhänder). Mir ist bekannt, dass sich hierzu
ergebene Änderungen der Bank unverzüglich schriftlich anzuzeigen sind.
Ort, Datum
Unterschrift des Antragstellers
Unterschrift des Hauptkarteninhabers
Datenschutzrechtlicher Hinweis:
Die Berliner Sparkasse verarbeitet und nutzt die von Ihnen erhobenenpersonenbezogenen Daten auch für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder
Meinungsforschung. Sie können jederzeit der Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten für Zwecke der Werbung sowie der Markt- und
Meinungsforschung widersprechen.
Bearbeitungsvermerke der Bank
Kundennummer:
Legitimation
Personalausweis / Reisepass Nr.:
KUST:
Ausstellungsdatum:
ausstellende Behörde:
Ort, Datum
Name des Sachbearbeiters
Telefonnummer
Unterschrift / Sicherungs-Stempel
Bitte geben Sie den ausgefüllten Antrag unter Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses in einem PrivatkundenCenter der Berliner Sparkasse ab.
401.728 / 04.2010
a
JA, ich möchte meine Karte unverwechselbar machen und beantrage
daher die Ausstellung meiner Kreditkarte mit Foto zum Preis von
2,50 € zzgl. zum Jahreskartenpreis.
Die Kreditkarten der Berliner Sparkasse mit Ihrem Foto. Mehr Sicherheit für Sie!
Girokontonummer
—
Name
Vorname
Geburtsdatum
für interne Zwecke
Wichtig: Ihr Foto kann nicht zurückgesandt werden!
—
___________________
Datum
Unterschrift
(Vor- und Zunamen bitte ausschreiben)
Name
Vorname
(für interne Zwecke)
Raum für Ihr
Passfoto.
Bitte kleben Sie hier
Ihr Foto ein.
Bitte nur ein Foto pro Kunden einsenden.
Bitte geben Sie den ausgefüllten Antrag unter Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses in einem PrivatkundenCenter der Berliner Sparkasse ab.
Bedingungen für die Kreditkarten der Berliner Sparkasse
(Stand 01.03.2011)
Hinweis: Diese Bedingungen gelten für die Geschäftsverbindung des Kunden mit der Berliner Sparkasse, Niederlassung der Landesbank Berlin AG
nachstehend einheitlich mit „Bank“ bezeichnet.
Über Verwendungsmöglichkeiten und Handhabung der Kreditkarten informiert ausführlich das Serviceheft. Für das Vertragsverhältnis gelten die folgenden Bedingungen:
1. Verwendungsmöglichkeiten.
Mit der Karte kann der Karteninhaber
− bei VISA- und MasterCard- Vertragsunternehmen Waren und Dienstleistungen bargeldlos bezahlen und
− an zugelassenen Geldautomaten sowie an Kassen von Kreditinstituten
Bargeld beziehen (Bargeld-Service).
Die Vertragsunternehmen sowie die Kreditinstitute und Geldautomaten im
Rahmen des Bargeld-Services sind an dem Akzeptanzsymbol zu erkennen,
das auf der Karte zu sehen ist. Der Karteninhaber darf die Karte nur im
Rahmen seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie im Rahmen
des von der Bank eingeräumten Verfügungsrahmens nutzen.
2. Autorisierung des Zahlungsauftrags.
Bei Nutzung der Karte ist/sind entweder
− ein Beleg zu unterschreiben, auf dem die Kartendaten übertragen sind
− oder an Geldautomaten, bei Vertragsunternehmen sofern erforderlich
sowie gegebenenfalls an automatisierten Kassen die PIN einzugeben oder
− im Internet die vom Vertragsunternehmen geforderten Kartendaten auf
dessen Internetseite einzugeben sowie gegebenenfalls von der Bank
und/oder dem Vertragsunternehmen angebotene besondere Authentifizierungsverfahren zu nutzen. Ist der Karteninhaber bei dem durch die Bank
angebotenen Authentifizierungsverfahren für Online-Bezahltransaktionen
nicht registriert und lehnt er die Registrierung während des Bezahlvorgangs
bzw. Autorisierungsvorgangs bei einem teilnehmenden Vertragsunternehmen ab, kann die Autorisierung des Zahlungsauftrags nicht stattfinden.
Nach vorheriger Abstimmung zwischen Karteninhaber und Vertragsunternehmen kann der Karteninhaber – insbesondere zur Beschleunigung eines
Geschäftsvorfalls – ausnahmsweise darauf verzichten, den Beleg zu unterzeichnen und stattdessen lediglich seine Kartendaten angeben. Mit dem
Einsatz der Karte erteilt der Karteninhaber die Zustimmung (Autorisierung) zur
Ausführung der Kartenzahlung. Soweit dafür zusätzlich eine PIN oder die
Unterschrift erforderlich ist, wird die Zustimmung erst mit deren Einsatz erteilt.
Nach der Erteilung der Zustimmung kann der Karteninhaber die Kartenzahlung nicht mehr widerrufen.
3. Ablehnung von Zahlungsaufträgen durch die Bank.
Die Bank ist berechtigt, den Zahlungsauftrag abzulehnen, wenn
− der Karteninhaber diesen nicht nach Ziffer 2 autorisiert hat,
− der für den Zahlungsauftrag geltende Verfügungsrahmen oder die finanzielle Nutzungsgrenze nicht eingehalten wurde oder
− die Karte gesperrt ist.
Hierüber wird der Karteninhaber über das Terminal, an dem die Karte eingesetzt wird, unterrichtet.
4. Ausführungsfrist.
Der Zahlungsvorgang wird vom Zahlungsempfänger ausgelöst. Nach Zugang
des Zahlungsauftrages bei der Bank ist diese verpflichtet sicherzustellen, dass
der Kartenzahlungsbetrag spätestens an dem im Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank angegebenen Zeitpunkt beim Zahlungsdienstleister des
Zahlungsempfängers eingeht.
5. Persönliche Geheimzahl (PIN).
Der Karteninhaber muss seine persönliche Geheimzahl (PIN) jedem Dritten
gegenüber geheim halten, denn jede Person, die die PIN kennt und im Besitz
der Karte ist, kann zulasten des Kartenkontos Verfügungen tätigen. Die
Geheimzahl darf insbesondere nicht auf der Karte vermerkt oder in anderer
Weise zusammen mit dieser aufbewahrt werden.
6. Allgemeine Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Karteninhabers.
Unterschrift:
Der
Karteninhaber
hat
die
Karte
sofort
nach
Erhalt unverzüglich zu unterschreiben.
Aufbewahrung der Karte: Die Karte ist mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um zu verhindern, dass sie abhanden kommt und missbräuchlich genutzt
wird. Insbesondere darf die Karte nicht unbeaufsichtigt im Kraftfahrzeug
aufbewahrt werden, um einen Missbrauch zu verhindern.
7. Unterrichtungs- und Anzeigepflichten.
Verlust und Missbrauch der Karte sind der Bank unverzüglich anzuzeigen. Bei
Diebstahl der Karte hat der Karteninhaber Strafanzeige zu erstatten. Änderungen des Namens, der Anschrift, der E-Mail-Adresse oder der Kontoverbindung sind ebenfalls umgehend mitzuteilen.
8. Zahlungsverpflichtung der Bank und des Karteninhabers. Die Bank
wird die bei der Nutzung der Karte entstandenen sofort fälligen Forderungen
der Vertragsunternehmen gegen den Karteninhaber bezahlen. Der Karteninhaber ist seinerseits verpflichtet, der Bank diese Forderungsbeträge zu
erstatten. Entsprechendes gilt für im Rahmen des Bargeld-Services entstandene Forderungen. Auch wenn der Karteninhaber den finanziellen Verfügungsrahmen nicht einhält, ist die Bank berechtigt, den Ersatz der Aufwendungen zu verlangen, die aus der Nutzung der Karte entstehen.
2292 / 03.2011
9. Reklamationen und Beanstandungen.
Reklamationen und Beanstandungen aus dem Vertragsverhältnis zwischen
dem Karteninhaber und dem Vertragsunternehmen sind unmittelbar zwischen
diesen zu klären; sie berühren nicht die Zahlungsverpflichtung des Karteninhabers. Für pflichtwidriges Verhalten von Karten-Akzeptanzstellen gegenüber
dem Karteninhaber ist die Bank nicht haftbar. Die Rechte des Karteninhabers
nach Ziffer 12 bis 16 dieser Bedingungen bleiben unberührt.
10. Abrechnung der Umsätze.
Die Kartenumsätze werden dem Kartenkonto belastet und mit gegebenenfalls
vorhandenem Guthaben sofort verrechnet. Der Karteninhaber erhält einmal
monatlich eine Kartenabrechnung, auf der alle gebuchten Transaktionen
ausgewiesen sind. Weist die Kartenabrechnung einen negativen Saldo aus,
wird dieser Rechnungsbetrag zeitnah von dem angegebenen Abrechnungskonto per Lastschrift eingezogen. Der Karteninhaber hat die Kreditkartenabrechnung unverzüglich auf nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte
Verfügungen hin zu überprüfen.
11. Sperre und Einziehung der Karte durch die Bank.
Die Bank darf die Karte sperren und den Einzug der Karte (z.B. an Geldautomaten) veranlassen, wenn
− sie berechtigt ist den Kartenvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen,
− sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Karte dies
rechtfertigen oder
− der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung der
Karte besteht.
Die Bank wird den Karteninhaber über die Sperre unter Angabe der hierfür
maßgeblichen Gründe möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der
Sperre unterrichten. Die Bank wird die Karte entsperren oder diese durch eine
neue Karte ersetzen, wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr gegeben
sind. Auch hierüber unterrichtet sie den Karteninhaber unverzüglich.
12. Erstattungsanspruch bei autorisierter Kartenverfügung.
Der Karteninhaber hat einen Anspruch auf Wiedergutschrift eines in der
Kartenabrechnung ausgewiesenen Forderungsbetrags, der auf einem von
dem Vertragsunternehmen ausgelösten autorisierten Zahlungsvorgang beruht,
wenn bei der Autorisierung der genaue Betrag nicht angegeben wurde und der
Zahlungsbetrag den Betrag übersteigt, den der Karteninhaber entsprechend
seinem bisherigen Ausgabeverhalten, den Bedingungen des Kartenvertrages
und den jeweiligen Umständen des Einzelfalls hätte erwarten können; mit
einem etwaigen Währungsumtausch zusammenhängende Gründe bleiben
außer Betracht, wenn der vereinbarte Referenzwechselkurs zugrunde gelegt
wurde. Der Karteninhaber muss gegenüber der Bank die Sachumstände
darlegen, mit denen er seinen Anspruch auf Wiedergutschrift begründet. Ein
Anspruch des Karteninhabers auf Erstattung ist ausgeschlossen, wenn er ihn
nicht innerhalb von acht Wochen ab dem Zeitpunkt des Ausweises der Belastung des betreffenden Zahlungsbetrags auf der Kreditkartenabrechnung
gegenüber der Bank geltend macht.
13. Erstattungsanspruch bei nicht autorisierter Kartenverfügung.
Im Falle einer nicht autorisierten Verfügung hat die Bank gegen den Karteninhaber keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Die Bank ist
verpflichtet, dem Karteninhaber den Betrag unverzüglich und ungekürzt zu
erstatten. Wurde der Betrag dem Abrechnungskonto belastet, wird die Bank
dieses wieder auf den Stand bringen, auf dem es sich ohne die Belastung
durch die nicht autorisierte Verfügung befunden hätte.
14. Erstattungsanspruch bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung
einer autorisierten Kartenverfügung.
(1) Im Falle einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer autorisierten Verfügung kann der Karteninhaber von der Bank die unverzügliche und
ungekürzte Erstattung des Verfügungsbetrages insoweit verlangen, als die
Verfügung nicht erfolgte oder fehlerhaft war. Wurde der Betrag dem Abrechnungskonto belastet, bringt die Bank dieses wieder auf den Stand, auf dem es
sich ohne die nicht erfolgte oder fehlerhafte Verfügung befunden hätte.
(2) Der Karteninhaber kann über den Absatz (1) hinaus von der Bank die
Erstattung der Entgelte und Zinsen insoweit verlangen, als ihm diese im
Zusammenhang mit der nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung der
autorisierten Kartenverfügung in Rechnung gestellt oder seinem Konto belastet wurden.
(3) Besteht die fehlerhafte Ausführung darin, dass eine autorisierte Kartenverfügung beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers erst nach Ablauf
der Ausführungsfrist in Ziffer 4 eingeht (Verspätung), sind die Ansprüche des
Karteninhabers nach den Absätzen 1 und 2 ausgeschlossen. Ist dem Karteninhaber durch die Verspätung ein Schaden entstanden, haftet die Bank nach
Ziffer 15.
(4) Wurde eine autorisierte Verfügung nicht oder fehlerhaft ausgeführt, wird
die Bank die Verfügung auf Verlangen des Karteninhabers nachvollziehen und
ihn über das Ergebnis unterrichten.
15. Schadensersatzanspruch des Karteninhabers.
Im Falle einer nicht autorisierten Verfügung oder einer nicht erfolgten oder
fehlerhaften Ausführung einer autorisierten Verfügung kann der Karteninhaber
von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von Ziffer 13 oder 14 erfasst
ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht
zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei
denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle
liegt, die der Karteninhaber vorgegeben hat. Hat der Karteninhaber durch ein
schuldhaftes Verhalten zur Entstehung des Schadens beigetragen, bestimmt
sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank
und Karteninhaber den Schaden zu tragen haben. Die Haftung nach diesem
Absatz ist auf 12.500,- Euro je Kartenzahlung begrenzt. Diese betragsmäßige
Haftungsbeschränkung gilt nicht:
− für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge,
− bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank,
− für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat, und
− für den dem Karteninhaber entstandenen Zinsschaden, soweit der Karteninhaber Verbraucher ist.
16. Einwendungsausschluss bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen.
Der Karteninhaber kann Ansprüche und Einwendungen nach Ziffer 13 bis 15
gegen die Bank wegen nicht autorisierter oder nicht erfolgter oder fehlerhaft
ausgeführter Zahlungsvorgänge nicht mehr geltend machen, wenn er diese
nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit der Kartenverfügung darüber unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht
erfolgte oder fehlerhafte Kartenverfügung handelt. Der Lauf der 13-monatigen
Frist beginnt nur, wenn die Bank den Karteninhaber über die aus der Kartenverfügung resultierende Belastungsbuchung entsprechend dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der
Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der
Tag der Unterrichtung über die Kartenabrechnung maßgeblich. Ansprüche und
Einwendungen kann der Karteninhaber auch nach Ablauf der vorgenannten
Frist geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser
Frist verhindert war.
17. Haftung für Schäden aus missbräuchlichen Verfügungen.
Sobald der Bank der Verlust oder Diebstahl der Karte oder die missbräuchliche Nutzung der Karte oder Kartendaten (vgl. Ziffer 7) angezeigt wurde,
übernimmt die Bank die danach durch nicht vom Karteninhaber autorisierte
Zahlungsvorgänge entstehenden Schäden, es sei denn, der Karteninhaber hat
diese in betrügerischer Absicht ermöglicht. Bis zum Eingang der Verlustmeldung haftet der Karteninhaber gegenüber der Bank ebenfalls nicht. Der
Karteninhaber ist jedoch seiner Bank zum Ersatz des gesamten Schadens
verpflichtet, der infolge eines nicht autorisierten Zahlungsvorganges entstanden ist, wenn er ihn in betrügerischer Absicht ermöglicht oder durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung seiner Sorgfalts- und Anzeigepflichten
herbeigeführt hat. Grobe Fahrlässigkeit des Karteninhabers
kann insbesondere vorliegen, wenn
− er den Verlust der Karte der Bank schuldhaft nicht unverzüglich mitgeteilt
hat oder
− er die Karte an eine dritte Person weitergegeben hat oder
− er die PIN auf der Karte vermerkt oder
− die PIN zusammen mit der Karte verwahrt war oder
− er die PIN einer anderen Person mitgeteilt hat.
Die Haftung des Karteninhabers für Schäden, die innerhalb des Zeitraumes,
für den der Verfügungsrahmen gilt, verursacht werden, beschränkt sich jeweils
auf den vereinbarten Verfügungsrahmen. Für Schäden im Rahmen des
Bargeld-Services haftet der Karteninhaber pro Kalendertag maximal in Höhe
des mitgeteilten täglichen Verfügungslimits, jedoch begrenzt auf den monatlichen Verfügungsrahmen. Hat die Bank durch eine Verletzung ihrer Pflichten
zur Entstehung des Schadens beigetragen, haftet sie für den entstandenen
Schaden im Umfang des von ihr zu vertretenen Mitverschuldens.
18. Guthaben.
Der Karteninhaber kann auf seinem Kartenkonto Guthaben bilden. Das
jeweilige Guthaben auf dem Kartenkonto ist Privatvermögen. Ob und in
welcher Höhe eine Verzinsung erfolgt, ergibt sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis für die Prepaid- und Kreditkarten der Berliner Sparkasse.
19. Eigentum der Karte.
Die Karte ist Eigentum der Bank. Sie ist nicht übertragbar.
20. Zusatzkarte.
Der Inhaber der Zusatzkarten erklärt durch seine Unterschrift den Beitritt zu
dem Vertrag zwischen dem Hauptkarten-Inhaber und der Bank. Für Beträge
aus der Verwendung der Zusatzkarte haften der Hauptkarten-Inhaber und der
Zusatzkarten-Inhaber der Bank gegenüber gesamtschuldnerisch.
2292 / 03.2011
21. Verfügungsrahmen.
Der von der Bank eingeräumte Verfügungsrahmen ist für den Karteninhaber
verbindlich. Auch wenn durch die Nutzung der Karte der eingeräumte Verfügungsrahmen überzogen wird, ist die Bank berechtigt, den Ersatz der Aufwendungen zu verlangen, die aus der Nutzung der Karte entstehen. Die Bank
ist berechtigt, den Verfügungsrahmen nach billigem Ermessen gem. § 315
BGB einseitig zu reduzieren und wird den Karteninhaber vorher entsprechend
informieren.
22. Entgelte.
Die vom Karteninhaber geschuldeten Entgelte ergeben sich aus dem Preisund Leistungsverzeichnis für die Prepaid- und Kreditkarten der Berliner
Sparkasse.
23. Fremdwährungsumrechnung.
Belastungen in Währungen, die nicht auf Euro lauten, werden in Euro umgerechnet. Die Bestimmung des Umrechnungskurses ergibt sich aus dem Preisund Leistungsverzeichnis für die Prepaid- und Kreditkarten der Berliner
Sparkasse. Eine Änderung des Umrechnungskurses wird unmittelbar und
ohne vorherige Benachrichtigung des Karteninhabers wirksam. Maßgeblicher
Stichtag für die Fremdwährungsumrechnung ist der Vortag der Buchung des
Umsatzes.
24. Verzugszinsen.
Bei Zahlungsverzug werden die gesetzlichen Verzugszinsen gem. § 288 (1)
BGB berechnet, wenn nicht im Einzelfall die Bank einen höheren oder der
Karteninhaber/Kunde einen niedrigeren Schaden nachweist.
25. Kündigung/Mindestvertragslaufzeit.
Für den Kartenvertrag (nachfolgend Vertrag) gilt keine Mindestlaufzeit. Der
Karteninhaber kann den Vertrag jederzeit, also ohne Einhaltung einer Frist
sowie unabhängig von der Laufzeit der Karte schriftlich kündigen. Die Bank
kann den Vertrag jederzeit mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende
schriftlich kündigen. Darüber hinaus kann die Bank den Vertrag fristlos schriftlich kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, durch den die Fortsetzung
des Vertrags auch unter angemessener Berücksichtigung der berechtigten
Belange des Karteninhabers für die Bank unzumutbar ist. Ein solcher Grund
liegt insbesondere vor, wenn die Erfüllung von Verbindlichkeiten aus dem
Vertrag gegenüber der Bank gefährdet erscheinen/sind. Im Falle der Kündigung ist die Karte unverzüglich zurückzugeben.
26. Beauftragung Dritter.
Die Bank ist berechtigt, zur Erfüllung des Vertrages für die von ihr zu erbringenden Leistungen sowie zu der Einforderung der vom Karteninhaber zu
erbringenden Leistungen Dritte zu beauftragen, welchen die Daten des Karteninhabers ausschließlich im Rahmen der Zweckbestimmung dieses Vertrages zur Verfügung gestellt werden.
27. Zusatzleistungen.
Die Bank ist berechtigt, ggf. mit der Karte verbundene Zusatzleistungen nach
billigem Ermessen (§315 BGB) festzulegen und anzupassen und wird den
Karteninhaber entsprechend informieren.
28. Änderungen der Bedingungen, Entgelte und Zinsen.
Änderungen dieser Bedingungen, der Zinsen sowie der nach Ziffer 22 vereinbarten Entgelte werden dem Karteninhaber spätestens zwei Monate vor dem
Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform (z.B. per Brief, per Information
auf der Kartenabrechnung, über das Kreditkarten-Banking, per E-Mail) angeboten. Die Zustimmung des Karteninhabers gilt als erteilt, wenn er seine
Ablehnung nicht vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen
angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Bank bei der
Bekanntgabe besonders hinweisen. Werden dem Karteninhaber Änderungen
der Bedingungen, der Zinsen sowie der nach Ziffer 22 vereinbarten Entgelte
angeboten, kann er den Vertrag vor dem Wirksamwerden der Änderungen
auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die
Bank beim Angebot der Änderungen besonders hinweisen.
29. Zugang zu außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren. Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Bank besteht
die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim Deutschen Sparkassen- und
Giroverband (DSGV) anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende
Anschrift
zu
richten:
Deutscher
Sparkassenund
Giroverband,
Charlottenstraße 47, 10117 Berlin. Näheres regelt die Verfahrensordnung, die
auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Bei behaupteten Verstößen gegen
das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die §§675c bis 676c des Bürgerlichen
Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen
Gesetzbuch kann darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, 53002 Bonn, eingelegt werden.
Preis- und Leistungsverzeichnis für die Prepaid- und
(Stand: 01.04.2010)
Kreditkarten der Berliner Sparkasse
1. Für alle Prepaid - und Kreditkarten (Reisepakete) ab dem 01.01.2009
VISA Prepaid-Karte
Das Reisepaket
Das Reisepaket Gold
Nutzung der Karte im Ausland
(ab 12 Jahre)
(VISA Karte oder
MasterCard)
(VISA Karte Gold oder
MasterCard Gold)
Entgelt für den Auslandseinsatz (gilt nicht für Umsätze in Euro)
nicht verfügbar
nicht verfügbar
Jahreskartenpreis
Hauptkarten:
- für Minderjährige
- ab dem vollendeten
18. Lebensjahr
21. Lebensjahr
- Fotokartengebühr
Zusatzkarten:
0,- €
0,- €
3,- € pro Monat
nicht verfügbar
nicht verfügbar
30,30,2,50
15,-
€
€
€
€
72,72,2,50
36,-
€
€
€
€
VISA Prepaid-Karte
Das Reisepaket
Das Reisepaket Gold
(ab 12 Jahre)
(VISA Karte oder
MasterCard)
(VISA Karte Gold oder
MasterCard Gold)
Allgemeine Entgelte
1,9 % des Umsatzes
Umrechnung von Beträgen in fremder Währung:
Währung
Umrechnungskurs
britische Pfund, dänische Kronen, schweizer
Umrechnung zum Euro-FX-Kurs
Franken, norwegische Kronen, schwedische Kronen,
kanadische Dollar, US-Dollar, japanische Yen
tschechische Kronen, estnische Kronen,
Umrechnung zu den von der
ungarische Forint, polnische Zloty,
EZB veröffentlichten
australische Dollar, neuseeländische Dollar
Referenzwechselkursen
alle anderen Währungen
Umrechnung zu den von Visa International
ermittelten Wechselkursen
Bei der Umrechnung von Fremdwährungsbeträgen wird der Kurs vom Vortag der Buchung zu Grunde gelegt.
Bargeldauszahlungen (am Schalter, am Geldautomaten, Notfall-Bargeld)
vollständig aus Guthaben
- im Inland
2% vom Umsatz,
2% vom Umsatz,
- im Ausland
aus Verfügungsrahmen
mindestens 7,50 €
kostenlos
mindestens 7,50 €
kostenlos
Den entsprechenden Kurs erfahren Sie unter www.eurofx.de bzw. www.ecb.int/euro.html
oder bei der Berliner Sparkasse.
2% vom Umsatz,
mindestens 7,50 €
kostenlos
nicht verfügbar
2% vom Umsatz,
Das Reisepaket Gold
(VISA Karte oder
MasterCard)
(VISA Karte Gold oder
MasterCard Gold)
500,-€
1.000,-€
1.500,-€
3.000,-€
7.000,-€
2.000,-€
15.000,-€
10.000,-€
2% vom Umsatz,
mindestens 7,50 €
mindestens 7,50 €
Bei Bargeldverfügungen, die nicht in Euro erfolgen, wird ein Auslandseinsatzentgelt in Höhe
von 1,9 % berechnet. Bitte beachten Sie, dass z.B. Betreiber von Geldautomaten oder
auszahlende Bankfilialen eigene Gebühren erheben können.
Ersatzkarte im Falle von
kostenlos
15,- € (soweit vom
kostenlos
Verlust oder Diebstahl
Kunden zu vertreten)
Notfall-Karte
nicht verfügbar
kostenlos
kostenlos
Rücküberweisungen
aus Guthaben
kostenlos
kostenlos
kostenlos
Belegkopien, Abrechnungskopien, Ersatz-Steuerbescheinigungen (pro Stück)
10,- €
10,- €
10,- €
SMS-Service
Paket S
kostenlos
kostenlos
kostenlos
Paket M
0,99 € pro Monat
0,99 € pro Monat
0,99 € pro Monat
Paket L
1,99 € pro Monat
1,99 € pro Monat
1,99 € pro Monat
VISA Prepaid-Karte
Das Reisepaket
Das Reisepaket Gold
(ab 12 Jahre)
(VISA Karte oder
MasterCard)
(VISA Karte Gold oder
MasterCard Gold)
nicht verfügbar
nicht verfügbar
nicht verfügbar
0,75 % p.a.
0,75 % p.a.
0,75 % p.a.
1,00 % p.a.
1,00 % p.a.
1,00 % p.a.
Guthabenzinsen
0,01 €
10.000,- €
25.000,- €
Das Reisepaket
(ab 12 Jahre)
Bargeld-Service
- im In- und Ausland
ab
ab
ab
VISA Prepaid-Karte
bis 10.000,- €
bis 25.000,- €
Bargeld-Auszahlungsgrenzen
pro Tag aus Verfügungsrahmen
nicht möglich
innerhalb von 7 Tagen aus
Verfügungsrahmen
nicht möglich
innerhalb von 30 Tagen aus
Verfügungsrahmen
nicht möglich
täglich aus Guthaben
2.000,-€
(Minderjährige: 500 €)
Bitte beachten Sie, dass hierzu auch bargeldähnliche Transaktionen wie Lotto-, Wett- und Casinoumsätze zählen
und dass, z.B. Betreiber von Geldautomaten oder auszahlende Bankfilialen die Anzahl und den Betrag von
Abhebungen begrenzen können.
Guthabeneinzahlung auf das Kartenkonto
Überweisung / Einzahlung / Dauerauftrag auf das Kartenkonto
Zahlungsempfänger:
Berliner Sparkasse
Kontonummer:
6 603 197 900
Bankleitzahl:
100 500 00 (Landesbank Berlin AG)
Verwendungszweck:
Ihre 16 - stellige Kartennummer
Wichtiger Hinweis für Überweisungen aus dem Ausland:
IBAN:
BIC-/SWIFT-Code:
DE83 1005 0000 6603 1979 00
BELA DE BE
Das Guthaben wird gestaffelt innerhalb der Betragsgrenzen verzinst.
Für minderjährige Prepaidkunden beträgt der maximal mögliche Guthabenbetrag auf dem Kartenkonto 500 €.
Geschäftstage, Ausführungsfristen und Annahmefristen
VISA Prepaid-Karte
Das Reisepaket
Das Reisepaket Gold
(ab 12 Jahre)
(VISA Karte oder
MasterCard)
(VISA Karte Gold oder
MasterCard Gold)
Reise-BuchungsService
Rückerstattung bei Nutzung
3% auf den
3% auf den
des Reise-BuchungsService
Reisepreis
Reisepreis
Kreditkarten-Banking
kostenlos
kostenlos
Assistance Service
nicht verfügbar
nicht verfügbar
(weltweiter Informationsdienst. medizinische & juristische Notfallhilfe)
5% auf den
Reisepreis
kostenlos
kostenlos
Besondere Leistungen
401.730 / 09.2010
Die Geschäftstage, Ausführungsfristen und Annahmefristen entnehmen Sie bitte Seite 3
dieses Preis- und Leistungsverzeichnisses.
Die Berliner Sparkasse kann für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung
oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind und die im Auftrag des Kunden
oder in dessen mutmaßlichen Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen
zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der
gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen.
Preis- und Leistungsverzeichnis für die Prepaid- und
(Stand: 01.04.2010)
Kreditkarten der Berliner Sparkasse
2. Für alle Prepaid- und Kreditkarten der S-BerlinKonten
VISA Prepaid-Karte
Jahreskartenpreis (können nicht mehr beantragt werden)
(ab 12 Jahre)
für Minderjährige
kostenlos
ab dem vollendeten 18. Lebensjahr
mit Startkonto 1,50 € pro Monat
ohne Startkonto 2,99 € pro Monat
10,- €
Fotokartengebühr/Picturecard
Zusatzkarten
nicht verfügbar
Besondere Leistungen
VISA Prepaid-Karte VISA Karte Classic/
(ab 12 Jahre) MasterCard Classic
Reise-BuchungsService
Rückerstattung bei Nutzung
des Reise-BuchungsService
Kreditkarten-Banking
Assistance Service
3% auf den
Reisepreis
kostenlos
kostenlos
VISA Karte Gold/
MasterCard Gold)
3% auf den
Reisepreis
kostenlos
kostenlos
5% auf den
Reisepreis
kostenlos
kostenlos
(weltweiter Informationsdienst. medizinische & juristische Notfallhilfe)
VISA Karte Classic/
MasterCard Classic
Jahreskartenpreis
Nutzung der Karte im Ausland
nicht verfügbar
für Minderjährige
ab dem vollendeten 18. Lebensjahr
ohne Versicherung 28,mit Verkehrsmittel-Unfallversicherung 29,mit Freizeitunfallversicherung 44,2,50
ohne Versicherung 21,mit Verkehrsmittel-Unfallversicherung 22,mit Freizeitunfallversicherung 44,-
Fotokartengebühr
Zusatzkarten
€
€
€
€
€
€
€
VISA Karte Gold/
MasterCard Gold
Jahreskartenpreis
nicht verfügbar
für Minderjährige
ab dem vollendeten 18. Lebensjahr
Fotokartengebühr (im Brillantkonto kostenfrei)
Zusatzkarten
75,- €
im Brillantkonto bis zu 4 Karten kostenfrei
2,50 €
52,- €
Entgelt für den Auslandseinsatz (gilt nicht für Umsätze in Euro)
1,9 % des Umsatzes
Umrechnung von Beträgen in fremder Währung:
Währung
Umrechnungskurs
britische Pfund, dänische Kronen, schweizer
Umrechnung zum Euro-FX-Kurs
Franken, norwegische Kronen, schwedische Kronen,
kanadische Dollar, US-Dollar, japanische Yen
tschechische Kronen, estnische Kronen,
Umrechnung zu den von der
ungarische Forint, polnische Zloty,
EZB veröffentlichten
australische Dollar, neuseeländische Dollar
Referenzwechselkursen
alle anderen Währungen
Umrechnung zu den von Visa International
ermittelten Wechselkursen
Bei der Umrechnung von Fremdwährungsbeträgen wird der Kurs vom Vortag der Buchung zu Grunde gelegt.
Den entsprechenden Kurs erfahren Sie unter www.eurofx.de bzw. www.ecb.int/euro.html
oder bei der Berliner Sparkasse.
Allgemeine Entgelte
VISA Prepaid-Karte VISA Karte Classic/
(ab 12 Jahre) MasterCard Classic
VISA Karte Gold/
MasterCard Gold)
Bargeld-Service
Bargeldauszahlungen (am Schalter, am Geldautomaten, Notfall-Bargeld)
vollständig aus Guthaben
- im Inland
2% vom Umsatz,
2% vom Umsatz,
- im Ausland
aus Verfügungsrahmen
2% vom Umsatz,
mindestens 7,50 €
kostenlos
mindestens 7,50 €
kostenlos
mindestens 7,50 €
kostenlos
nicht verfügbar
2% vom Umsatz,
2% vom Umsatz,
- im In- und Ausland
mindestens 7,50 €
mindestens 7,50 €
Bei Bargeldverfügungen, die nicht in Euro erfolgen, wird ein Auslandseinsatzentgelt in Höhe
von 1,9 % berechnet. Bitte beachten Sie, dass z.B. Betreiber von Geldautomaten oder
auszahlende Bankfilialen eigene Gebühren erheben können.
Ersatzkarte im Falle von
kostenlos
15,- € (soweit vom
kostenlos
Verlust oder Diebstahl
Kunden zu vertreten)
Notfall-Karte
nicht verfügbar
kostenlos
kostenlos
Rücküberweisungen
aus Guthaben
kostenlos
kostenlos
kostenlos
Belegkopien, Abrechnungskopien, Ersatz-Steuerbescheinigungen (pro Stück)
10,- €
10,- €
10,- €
SMS-Service
Paket S
kostenlos
kostenlos
kostenlos
Paket M
0,99 € pro Monat
0,99 € pro Monat
0,99 € pro Monat
Paket L
1,99 € pro Monat
1,99 € pro Monat
1,99 € pro Monat
Bargeld-Auszahlungsgrenzen
pro Tag aus Verfügungsrahmen
nicht möglich
innerhalb von 7 Tagen aus
Verfügungsrahmen
nicht möglich
innerhalb von 30 Tagen aus
Verfügungsrahmen
nicht möglich
täglich aus Guthaben
2.000,-€
(Minderjährige: 500 €)
VISA Prepaid-Karte VISA Karte Classic/
(ab 12 Jahre) MasterCard Classic
VISA Karte Gold/
MasterCard Gold)
500,-€
1.000,-€
1.500,-€
3.000,-€
7.000,-€
2.000,-€
15.000,-€
10.000,-€
Bitte beachten Sie, dass hierzu auch bargeldähnliche Transaktionen wie Lotto-, Wett- und Casinoumsätze zählen
und dass, z.B. Betreiber von Geldautomaten oder auszahlende Bankfilialen die Anzahl und den Betrag von
Abhebungen begrenzen können.
Guthabeneinzahlung auf das Kartenkonto
Überweisung / Einzahlung / Dauerauftrag auf das Kartenkonto
Zahlungsempfänger:
Berliner Sparkasse
Kontonummer:
6 603 197 900
Bankleitzahl:
100 500 00 (Landesbank Berlin AG)
Verwendungszweck:
Ihre 16 - stellige Kartennummer
Wichtiger Hinweis für Überweisungen aus dem Ausland:
IBAN:
BIC-/SWIFT-Code:
Guthabenzinsen
VISA Prepaid-Karte VISA Karte Classic/
(ab 12 Jahre) MasterCard Classic
DE83 1005 0000 6603 1979 00
BELA DE BE
VISA Karte Gold/
MasterCard Gold)
Geschäftstage, Ausführungsfristen und Annahmefristen
ab
ab
ab
0,01 €
10.000,- €
25.000,- €
bis 10.000,- €
bis 25.000,- €
nicht verfügbar
nicht verfügbar
nicht verfügbar
nicht verfügbar
nicht verfügbar
nicht verfügbar
0,50 % p.a.
0,50 % p.a.
0,75 % p.a.
Die Geschäftstage, Ausführungsfristen und Annahmefristen entnehmen Sie bitte Seite 3
dieses Preis- und Leistungsverzeichnisses
Das Guthaben wird gestaffelt innerhalb der Betragsgrenzen verzinst.
Für minderjährige Prepaidkunden beträgt der maximal mögliche Guthabenbetrag auf dem Kartenkonto 500 €.
401.730 / 09.2010
Die Berliner Sparkasse kann für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung
oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind und die im Auftrag des Kunden
oder in dessen mutmaßlichen Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen
zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der
gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen.
Preis- und Leistungsverzeichnis für die Prepaid- und
(Stand: 01.04.2010)
Kreditkarten der Berliner Sparkasse
3. Die Geschäftstage, Ausführungsfristen und Annahmefristen gelten für alle Prepaid- und Kreditkarten der Berliner Sparkasse
Geschäftstage, Ausführungsfristen und Annahmefristen
Geschäftstage der Bank
Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten
Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen
erforderlichen Geschäftsbetrieb wie folgt:
Zahlungsvorgang
Zahlungen der Bank aus dem Karteneinsatz an
den Zahlungsempfänger
Rücküberweisungen aus Guthaben
Geschäftstage
alle Werktage außer:
- samstags
- 24. und 31. Dezember
alle Werktage außer:
- samstags
- 24. und 31. Dezember
jeder Tag
Bargeldauszahlung am
Geldausgabeautomat der Bank
Hinweise:
- Die Prepaid- und Kreditkarten sind jederzeit einsetzbar. Die Geschäftstage betreffen nur
die Verarbeitung des Zahlungsvorgangs durch die Bank.
Ausführungsfristen
- für Zahlungen der Bank aus Verfügungen des Kunden mit den
Prepaid- und Kreditkarten an den Zahlungsempfänger
Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag spätestens
innerhalb folgender Fristen beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht:
Kartenzahlungen in Euro innerhalb des
Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)
max. 3 Geschäftstage
Kartenzahlungen innerhalb des EWR in
anderen EWR-Währungen als Euro
max. 3 Geschäftstage
Kartenzahlungen außerhalb des EWR
Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt.
- für Rücküberweisungen von Kartenguthaben auf das Abrechnungskonto
max. 3 Geschäftstage
- für Bareinzahlungen auf das Kartenkonto
Guthaben steht zwei Geschäftstage nach der Einzahlung auf dem Kartenkonto zur Verfügung
Annahmefrist(en)
Annahmefrist zur taggleichen Bearbeitung
Auftrag zur Rücküberweisung
von Kartenguthaben auf das Abrechnungskonto
- per Telefon (24-Stunden-Service)
täglich 19:00 Uhr
- über das Kreditkarten-Banking
15:00 Uhr an den Geschäftstagen der Bank
Annahmefrist zur Buchung auf dem Kartenkonto am folgenden Geschäftstag
Bareinzahlung auf das Kartenkonto
in einem Privatkunden-Center
Montag, Mittwoch und Freitag 15:00 Uhr
der Berliner Sparkasse
Dienstag und Donnerstag 18:30 Uhr
Die Berliner Sparkasse kann für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung
oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind und die im Auftrag des Kunden
oder in dessen mutmaßlichen Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen
zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der
gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen.
401.730 / 09.2010