Gestattungsantrags - Stadtelternbeirat Kassel
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Gestattungsantrags - Stadtelternbeirat Kassel
Ich möchte, dass unser Kind eine andere als die zuständige Grundschule besucht. Was kann ich tun? Schritt-für-Schritt-Anleitung: Gestattungsantrag für Grundschule stellen Fall 1: Gestattungsantrag bei Schulwechsel (Kind geht schon zur Schule) 1. Antragsformular bei Grundschule oder beim Staatlichen Schulamt abholen oder aus dem Internet ausdrucken; http://schulamtkassel.hessen.de/irj/servlet/prt/portal/prtroot/slimp.CMReader/HKM_15/SSA_Kassel_Internet/me d/639/6390947d-93ae-8111-7373-791921321b2c,22222222-2222-2222-2222-222222222222,true 2. Formular ausfüllen; Gründe angeben; Es gibt zwei Arten von Gründen, die akzeptiert werden: - Umzug in einen anderen Schulbezirk - Pädagogische Gründe (z.B. Schulform entspricht nicht den Bedürfnissen des Kindes, Geschwisterkind besucht schon die andere Schule, Betreuungsprobleme z.B. fehlende Hortplätze vor Ort und Betreuungsmöglichkeit in der Nähe der anderen Schule, soziale Rolle innerhalb der Klasse wirkt sich negativ auf das Kind aus und ist mit Interventionsmaßnahmen nicht zu beheben, traumatische Erlebnisse des Kindes und daraus resultierende Angst vor der Schule, zerrüttetes Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrpersonal/ Schulleitung, andere gesundheitliche und psychologische Gründe) 3. Nachweise beifügen (z.B. Dokumentation der Ereignisse, ärztliche Atteste, kinderpsychologische und schulpsychologische Testergebnisse und Empfehlungen, Zeugenaussagen, Protokolle, Korrespondenz mit Lehrern und Schulleitung, Juristisches, Anzeigen, Ergebnisse polizeilicher Ermittlungen, Stellungnahmen des Jugendamtes, Stellungnahmen von anderen Fachkräften) 4. Antragsformular und Anlagen bei der für Ihren Bezirk zuständigen Grundschule einreichen; zur Sicherheit können Sie die Unterlagen per Einschreiben mit Rückschein schicken und parallel an die Schule Ihrer Wahl und den Sachbearbeiter des Schulamtes für Gestattungsanträge schicken. (s. Liste der Zuständigkeiten beim Staatlichen Schulamt im Anhang) 5. Die für Ihren Schulbezirk zuständige Schule nimmt zu Ihrem Antrag Stellung und leitet die Unterlagen an die Schule Ihrer Wahl weiter. 6. Die Schule Ihrer Wahl nimmt nun ihrerseits Stellung und reicht die Unterlagen an das staatliche Schulamt Kassel weiter. 7. Im Staatlichen Schulamt Kassel wird über Ihren Antrag entschieden. Entscheidungsträger/innen beim Staatlichen Schulamt sind: o Sachbearbeiter für Gestattungsanträge (Herr Schaumburg) o Juristische Fragen zu Gestattungsanträgen (Herr Schütz) o Aufsicht Grundschulen (Frau Wetterau) o Evtl. die Schulpsychologin der für Sie zuständigen Schule Innerhalb von drei Monaten muss das Schulamt über Ihren Antrag entscheiden. Sollte dies nicht geschehen, können Sie beim Verwaltungsgericht eine Untätigkeitsklage einreichen. - Wenn Sie wissen möchten, wie es um Ihren Antrag steht und wie die Stellungnahmen der anderen Beteiligten lauten, können Sie Ihr Recht auf Akteneinsicht geltend machen und alle beim Schulamt eingegangen Unterlagen einsehen. Sie dürfen auch die Schülerakte Ihres Kindes bei der Schule einsehen. Das Staatliche Schulamt untersteht dem Hessischen Kultusministerium; dorthin können Sie sich wenden, wenn Sie mit der Arbeit des Schulamts unzufrieden sind. 8. Bei negativer Entscheidung des Schulamtes können Sie einen Widerspruch einreichen und das Schulamt muss dann noch einmal über den Schulwechsel entscheiden. Fällt die Entscheidung wieder negativ aus, können Sie beim Verwaltungsgericht den Schulwechsel einklagen. Dann entscheidet das Gericht. Fall 2: Das Kind ist noch nicht in der Schule (Ersteinschulung) 1. Antragsformular bei Grundschule oder beim Schulamt abholen oder aus dem Internet ausdrucken; (http://schulamtkassel.hessen.de/irj/servlet/prt/portal/prtroot/slimp.CMReader/HKM_15/SSA_Kassel_Internet/med/639/6 390947d-93ae-8111-7373-791921321b2c,22222222-2222-2222-2222-222222222222,true) 2. Formular ausfüllen; Gründe angeben; Es gibt zwei Arten von Gründen, die akzeptiert werden: - Umzug in einen anderen Schulbezirk - Pädagogische Gründe (z.B. Schulform entspricht nicht den Bedürfnissen des Kindes, Geschwisterkind besucht schon die andere Schule, Betreuungsprobleme z.B. fehlende Hortplätze vor Ort, zerrüttetes Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrpersonal/Schulleitung, andere gesundheitliche und psychologische Gründe) 3. Nachweise beifügen (z. B. ärztliche Atteste, kinderpsychologische Testergebnisse und Empfehlungen, Nachweis über bessere Betreuungsmöglichkeiten im Umfeld der anderen Schule, Juristisches, Stellungnahmen des Jugendamtes, Stellungnahmen von anderen Fachkräften) 4. Antragsformular und Anlagen beim Sachbearbeiter des Staatlichen Schulamts (s.o.), einreichen; zur Sicherheit können Sie die Unterlagen per Einschreiben mit Rückschein schicken; gewünscht ist eine Einreichung bis Ende Januar des Jahres der Einschulung 5. Das Schulamt leitet den Antrag an die zuständige und die eventuell aufnehmende Grundschule weiter. Die beiden Schulleitungen nehmen dazu Stellung. Beteiligte Entscheidungsträger: - Schulleitungen der beiden Schulen - Sachbearbeiter Staatliches Schulamt - Jurist Staatliches Schulamt - Aufsicht Grundschulen Staatliches Schulamt - Wenn Sie wissen möchten, wie es um Ihren Antrag steht und wie die Stellungnahmen der anderen Beteiligten lauten, können Sie Ihr Recht auf Akteneinsicht geltend machen und alle beim Schulamt eingegangen Unterlagen einsehen. Sie dürfen auch die Schülerakte Ihres Kindes bei der Schule einsehen. Das Staatliche Schulamt untersteht dem Hessischen Kultusministerium; dorthin können Sie sich wenden, wenn Sie mit der Arbeit des Schulamts unzufrieden sind. Über Anträge zur Ersteinschulung entscheidet das Schulamt in der Regel im Mai. 6. Bei negativer Entscheidung des Schulamtes können Sie einen Widerspruch einreichen und das Schulamt muss dann noch einmal neu entscheiden. Fällt die Entscheidung wieder negativ aus, können Sie beim Verwaltungsgericht den Schulwechsel einklagen. Dann entscheidet das Gericht. Tipps, damit der Schulwechsel klappt: Am einfachsten ist es natürlich, wenn alle Beteiligten sich einig sind, dass das Kind die Schule wechseln soll. Dann ist mit ein paar Formalitäten alles erledigt. Aber was können Sie tun, wenn eine oder beide der Schulen oder das Schulamt den Wechsel ablehnen? Maßgebend ist das Wohl Ihres Kindes. Darum muss es gehen. Wenn Sie nach Auslotung aller anderen Möglichkeiten abschließend davon überzeugt sind, dass nur der Schulwechsel die einzig richtige Lösung für Ihr Kind sein kann, behalten Sie dieses Ziel unbedingt im Auge. Lassen Sie sich nicht auf unwichtige Nebensächlichkeiten hin ablenken. Da gekränkte Eitelkeiten im Spiel sein können („Meine Schule/mein fachlicher Rat soll nicht gut genug sein?“), müssen Sie damit rechnen, dass je nach Charakter der Beteiligten nicht unbedingt fair gespielt wird. Bleiben Sie auch dann ruhig und überzeugen Sie durch fachlich belegte Argumente. Was Sie nun brauchen, sind Beweise, weshalb der Schulwechsel zwingend notwendig ist. Dabei können Sie sich an den folgenden Punkten orientieren: 1. Informieren Sie sich über Ihre Rechte und die Rechte Ihres Kindes. Halten Sie sich daran, auch wenn man Ihnen etwas anderes erzählen will. 2. Machen Sie problematische Vorfälle bei verschiedenen Behörden aktenkundig. Holen Sie Fachleute hinzu, die Sie unterstützen. 3. Dabei bekommen Sie es mit verschiedenen Menschen und Behörden zu tun. Seien Sie im Kontakt unbedingt sachlich und höflich, auch wenn es nicht immer in Ihrem Sinne vorangeht und nicht unbedingt so schnell, wie Sie möchten. Im Kontakt werden Sie herausfinden, wer Ihr Anliegen unterstützt. Bleiben Sie gelassen, wenn Sie merken, dass man Ihnen nicht weiterhelfen kann oder will. Wenn möglich, wechseln Sie einfach zu einer anderen Fachstelle und bauen Sie sich andere Kontakte auf. 4. Es ist empfehlenswert, sich regelmäßig bei den an der Entscheidung beteiligten Stellen in Erinnerung zu bringen. Schicken Sie deshalb regelmäßig E-Mails oder Briefe oder rufen Sie an. Damit zeigen Sie, dass es Ihnen ernst ist und der Antrag nicht das Ergebnis eines unüberlegten, von vorübergehenden Emotionen geprägten Entschlusses ist. Bleiben Sie dran und fürchten Sie sich nicht davor, wegen Ihrer Hartnäckigkeit als penetrante Nervensäge zu gelten. Seien Sie freundlich, aber bestimmt und lassen Sie sich nicht abwimmeln. Hier einige konkrete Vorschläge, wie Sie vorgehen können: - Wenn Sie das Wohl Ihres Kindes unmittelbar gefährdet sehen, wenden Sie sich an Ihre / KinderärztIn, KinderpsychologIn, das Jugendamt, den Kinderschutzbund und/oder die Polizei. - Wenden Sie sich an die Elternbeiräte der Klasse und/oder auch an den Schul-, Stadt- und den Landeselternbeirat und bitten um Unterstützung - Lassen Sie Verletzungen und psychosomatische Beschwerden Ihres Kindes von Ihrem Kinderarzt/Ihrer Kinderärztin behandeln und schriftlich bestätigen. - Lassen Sie psychische Probleme im Zusammenhang mit der Schule bei einer Kinderpsychologin/einem Kinderpsychologen behandeln und schriftlich bestätigen. - Bei sexueller Belästigung oder sexuellem Missbrauch wenden Sie sich an die Polizei, das Jugendamt, Wildwasser e.V., den Kinderschutzbund oder auch das Mädchenhaus Kassel - Erzählt Ihr Kind, dass andere Kinder oder LehrerInnen es bedroht, belästigt, misshandelt, beleidigt, gekränkt haben? Fragen Sie bei anderen Familien mit Kindern auf der Schule nach, ob sie das bestätigen können. Fragen Sie auch, ob jemand zu Hilfe gerufen wurde und ob jemand geholfen hat. Bitten Sie, wenn nötig um eine Zeugenaussage. - Bei sexistischen Diskriminierungen Ihres Mädchens wenden Sie sich an das Mädchenhaus, Ihren Anwalt/Ihre Anwältin oder andere Organisationen von Frauen für Frauen - Bei rassistischen Diskriminierungen Ihres Kindes wenden Sie sich an den Ausländerbeirat der Stadt Kassel, Ihre Anwältin/Ihren Anwalt oder anti-rassistische Organisationen - Machen Sie die Probleme bei den zuständigen Behörden aktenkundig: bei der Schule, dem Schulamt, dem Jugendamt, der Polizei, u.a.; die Polizei nimmt auch Anzeigen gegen nicht-strafmündige Kinder entgegen; die Kinder werden strafrechtlich nicht belangt, doch wenn die Straftat nachgewiesen werden kann, nimmt die Polizei Kontakt mit dem Jugendamt auf; die Tat kann in den Akten der Staatsanwaltschaft vermerkt werden; Sichern Sie sich die Dokumente so weit wie möglich für Ihre Unterlagen - Beauftragen Sie die Schulpsychologin/den Schulpsychologen mit einer Analyse der Probleme Ihres Kindes in der Schule; Vorsicht: der Kontakt ist für Sie neu, die Schulleitung und der/die SchulpsychologIn kennen sich; für die Neutralität der Person gibt es keine Garantie; Andererseits kann der Schulpsychologe/die Schulpsychologin die Gesamtsituation in der Schule einsehen. Er/sie kann Gespräche mit verschiedenen Kindern, LehrerInnen, Eltern und der Schulleitung führen und Lösungsvorschläge machen. Bei Problemen mit der Klassengemeinschaft oder auf dem Schulhof kann Ihnen dieser Kontakt sehr hilfreich sein; lassen Sie sich die schriftlichen Ergebnisse, soweit möglich, aushändigen; Sie können nur die Unterlagen anfordern, die ihr eigenes Kind betreffen, nicht aber Akten zu anderen Kindern oder LehrerInnen (Datenschutz). Wenn die Kommunikation mit der Schule schwierig verläuft: - Erstellen Sie eine Dokumentation der bereits erfolgten Gespräche mit den LehrerInnen/der Schulleitung/dem Schulamt und anderen Personen und Behörden. Nehmen Sie zu weiteren Gesprächen Vertrauenspersonen als Zeugen mit, die eine Gesprächsnotiz schreiben. Unterschreiben Sie keine von Seiten der Schule angefertigten Gesprächsprotokolle. Beharren Sie im Gespräch auf Ihren Themen. Brechen Sie unfruchtbare Gespräche (unter einem Vorwand) ab. Sie müssen Ihre Zeit nicht damit verschwenden, dass andere nicht auf Ihre Interessen eingehen und über Dinge reden, die für Sie unbedeutend oder indiskutabel sind. Ein Verlassen der Situation ist nicht unhöflich, sondern klug. Wenn Gespräche aussichtslos geworden sind oder wenn Ihnen schlicht die Zeit dafür fehlt: Wechseln Sie in die schriftliche Kommunikation. Schreiben Sie E-Mails und Briefe und bewahren Sie sie unbedingt auf. E-Mails können Sie auch bequem an andere Stellen weiterleiten, damit auch andere Bescheid wissen, was sie der Schule mitgeteilt haben und sie Ihnen. - Eine Vertrauensperson ist nicht nur als ZeugIn im Gespräch für Sie da. Dazu kann sie ihre persönliche (und/oder fachliche) Sicht einbringen. Wenn die Auseinandersetzungen Sie wütend oder traurig machen oder Sie sehr erschöpfen, wenn Sie nicht die richtigen Worte finden, wenn es darauf ankommt, kann Ihre Vertrauensperson Sie unterstützen. Fragen Sie Ihre Freunde, Elternbeiräte, SozialarbeiterInnen, MitarbeiterInnen des Jugendamts, Ihren Anwalt/Ihre Anwältin; Lassen Sie sich bei Briefen an die Schule und an Behörden wenn nötig beraten; - Wenn Gesprächspartner bei Schulen und Behörden eine Mediation (Gespräch mit „neutraler“ Vermittlerperson) möchten: Eine Mediation ist für Sie nicht verpflichtend und Sie dürfen auf anderen Lösungswegen bestehen; Stimmen Sie nur zu, wenn die Bedingungen für Sie stimmen; Hören Sie sich die Argumente aller Beteiligten an und überlegen Sie, was für Sie überzeugend ist; Lassen Sie sich dann nicht zu Kompromissen drängen, die Ihnen nichts nützen; Achten Sie immer darauf, was SIE wollen; SIE führen das Gespräch und es geht um IHRE Themen; - Sprechen Sie am besten nicht über Ihr Privatleben, wenn man Sie fragt; Ihr Privatleben tut nichts zur Sache. Richtig ist natürlich, dass das private Umfeld Ihres Kindes einen Einfluss auf sein Verhalten in der Schule hat. Richtig ist aber auch, dass Sie sich bereits entschieden haben für den Schulwechsel und dass Sie dafür gute Gründe haben. Teilen Sie ruhig mit, welche Schritte Sie privat unternommen haben, um die Konflikte IN DER SCHULE zu lösen; z.B. Gespräche zu Hause und in der Schule, Freizeitaktivitäten, Nachhilfe, Kindertherapie, Kinderarzt, etc. Stellen Sie dar, weshalb Ihre Bemühungen und die Bemühungen der Schule nicht ausreichen und dass deshalb ein Wechsel nötig ist. Geben Sie keine privaten Informationen über sich und Ihr Kind preis. Denn: Gespräche über Privates können Überredungsversuche sein, („Sehen Sie, wie interessiert ich an Ihnen bin und wieviel Zeit ich mir nehme. Wieso sind Sie nicht auch nett zu mir und vertrauen darauf, dass das was ich möchte, das gleiche ist, was Sie wollen?“) Fragen zum Privatbereich können Versuche sein, Ihre Schwachstellen zu finden um das Problem in den privaten Bereich abzuwälzen („schwieriges Elternhaus“, Erziehungsmängel, ablehnende Einstellung der Eltern zur Schule, etc.); Schweigen Sie zu Ihrem Privatleben, reden Sie einfach über etwas anderes oder stellen Sie selbst eine Frage zu einem Ihnen wichtigen Thema. Sie müssen sich nicht für Ihre (angeblichen) Versäumnisse rechtfertigen. Wichtig ist, dass Sie darstellen können, weshalb Sie den Schulwechsel für unausweichlich halten. - Politische Unterstützung können Sie finden: bei anderen Eltern, beim Ausschuss für Soziales im Rathaus, beim Dezernat V für Jugend, Schule, Frauen und Gesundheit, beim Ortsbeirat, beim Schulelternbeirat, beim Stadt- und Landeselternbeirat oder auch Abgeordneten im Rathaus, Landtag und Bundestag - Wenn alle anderen Schritte Ihnen nicht weitergeholfen haben, überlegen Sie sich, ob Sie die Presse einschalten möchten, um öffentlichen Druck zu erzeugen. Links und Zuständigkeiten Stadtelternbeirat Kassel http://www.stadtelternbeirat-kassel.de/index.htm Landeselternbeirat Hessen http://www.leb-hessen.de/ Liste der Zuständigkeiten beim Staatlichen Schulamt (Übersicht) Ansprechpartner für Schülerangelegenheiten sind im Amt Frau Ulrike Kallnbach Tel.: 0561 – 8078 -144 Herr Gerhard Schaumburg Tel.: 0561 - 8078 - 167 Ihre Arbeitsgebiete ergeben sich aus der nachfolgenden Aufstellung. Sachgebiet Bearbeitung Ordnungswidrigkeitsverfahren und Schulpflichtfragen (Bereich: Schulen des Landkreises Kassel) Frau Kallnbach Ordnungswidrigkeitsverfahren und Schulpflichtfragen (Bereich: Schulen der Stadt Kassel) Herr Schaumburg Gestattungen (Bereich: Grundschulen des Landkreises Kassel) Frau Kallnbach Gestattungen (Bereich: Grundschulen der Stadt Kassel) Herr Schaumburg Gestattungen (Bereich: Berufsbildende Schulen) Frau Riedemann Übergangsverfahren in weiterführende allgemein bildende Schulen (Grundschule / Sekundarstufe 1 und Sekundarstufe 2 / Gymnasiale Oberstufe) Herr Schaumburg Eltern- und Schülervertretungen (Bereich: Landkreis und Stadt Kassel) Frau Kallnbach Nichtschülerprüfungen Herr Neumann, Herr Sprafke Liste der Zuständigkeiten bei der Stadt Kassel (Übersicht) Dezernat V Dezernat für Jugend, Schule, Frauen und Gesundheit Stadträtin Anne Janz Kontakt Telefon: 0561 / 787 1289 Telefax: 0561 / 787 2215 E-Mail: [email protected] Anschrift: Obere Königsstraße 8 / Rathaus 34117 Kassel Schulverwaltungsamt Das Schulverwaltungsamt ist für die rund 60 Schulen im Kasseler Stadtgebiet zuständig. Zu seinen Aufgaben gehört der Bau, die Unterhaltung und die Ausstattung von Schulen mit Lehrmaterialien, die Abrechnung mit anderen Schulträgern und die Organisation der Schülerbeförderung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kümmern sich um die Umsetzung schulpolitischer Konzepte wie die Umsetzung von Ganztagsangeboten, um zukunftsweisende Projekte wie z.B. Hochbegabtenförderung, Grundschulkindbetreuung, "Gesunde Schule" und anderes mehr. Das Schulverwaltungsamt ist damit Ansprechpartner für Eltern, Lehrkräfte, Schulaufsicht und andere Ämter und koordiniert übergreifende Projekte. Amtsleiterin Gabriele Steinbach Telefon: 0561 / 787-1259 Telefax: 0561 / 787-2215 E-Mail: [email protected] Büro: H 414 Anschrift: Obere Königsstraße 8 34117 Kassel