Preisliste Baustoffe 2016
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Preisliste Baustoffe 2016
Preisliste Baustoffe 2016 K i es u n d S an d • B eto n • R ec yc ling • L a ngze it m ör te l • B e tonpum p e n • Ze nt rallab or Region Sihl/Zürichsee D isp o s ition: T 043 888 1 8 5 8 Ver k auf : T 055 465 6 5 8 2 www.k ibag.ch KIBAG. Aus gutem Grund. Ihre Ansprechpar tner ■ Regionalleitung Beat Minder T 043 888 18 58 N 079 340 88 73 [email protected] ■ Verkauf Paul Schnellmann Michelle Karger Karin Schnellmann T 055 465 65 82 F 055 465 65 89 N 079 216 08 51 [email protected] T 055 465 65 87 F 055 465 65 89 T 055 465 65 87 F 055 465 65 89 [email protected] [email protected] ■ Werkmeister Noldi Kriech Werk Nuolen Noldi Schnellmann Abbau Nuolen N079 380 03 44 N079 638 84 22 Herbert Ziegler Werk Tuggen Beat Thöny RC-Platz Wädenswil T 055 465 65 87 N079 698 01 63 T 058 387 29 10 N079 357 45 89 [email protected] ■ Fuhrpark und Disposition David Minder Fuhrpark Bea Styger Disposition T 043 888 18 58 T 043 888 18 58 Pia Schönbächler Disposition T 043 888 18 58 ■ Zentrallabor Tuggen Ursina Jenny Laborleiterin T 055 460 24 05 Weitere Ansprechpartner: Heinz Buckenmayer Sandro Bühler Michael Gilg Andrea Schärer Hans Luchsinger Dario Pedrana Erich Walker Willy Gerspacher Inhaltsverzeichnis Alle Preise verstehen sich ab Werk in CHF exkl. Mehrwertsteuer. Mit dieser Preisliste werden alle bisherigen Preislisten ersetzt und ungültig. Kies/Sand/Ablagerungen Gesteinskörnungen4 Primärkies/Sand (Kieswerk Tuggen) 5 RC-Kies/Sand (Kieswerk Wädenswil) 5 Ablagerungen6 Allgemeine Lieferbedingungen für Sand und Kies 7 Entsorgung Recycling und Entsorgung Mineralische Materialien Entsorgungsgebühren und Zuschläge mineralische Materialien Allgemeine Bedingungen für die Annahme von mineralischen Materialien 8 9 10 10 Primärbeton/Recyclingbeton Beton nach Eigenschaften SN EN 206 11–16 Beton mit besonderen Eigenschaften 16 Diverse Betonsorten 17 Nicht normierte Betonsorten 18–19 RC-Beton normiert und nicht normiert 20–21 Betonzusatzmittel/Zusatzstoffe22 Transportpreise23–24 Langzeit-/Zargenmörtel25 Allgemeine Lieferbedingungen für Beton und Mörtel 26–27 Betonpumpen Pumptarife, Allgemeine Zuschläge 28 Leistungsbestimmungen29 Betonpumpen-Fahrzeug Ausleger 28 m und 36 m 30 Betonpumpen-Fahrzeug Ausleger 46 m, Fahrmischerpumpe, Förderband 16 m 31 KIBAG Zentrallabor Das KIBAG Zentrallabor Prüfungen an Gesteinskörnungen und Schotter, Frischbeton-Prüfungen Festbeton-Prüfungen, Externe Prüfungen 32 33 34 3 Kies/Sand Gesteinskörnungen Am 1. Februar 2010 wurde eine überarbeitete Fassung der bisher gültigen Norm SN 670 119-NA «Gesteinskörnungen für ungebundene und hydraulisch gebundene Gemische für Ingenieur- und Strassenbau» in Kraft gesetzt. Die neue Norm ist verbindlich für den Strassen-, Verkehrswege- sowie Ingenieurbau und anzuwenden sowohl für Gemische aus Primärkies, wie für rezyklierte Gemische. Neben den Ansprüchen bezüglich Kornverteilung (Siebkurve) müssen die neuen Produkte verschiedene weitere Ansprüche, wie z.B. Petrografie, Kornform und Frostbeständigkeit erfüllen. Mit der Einführung der neuen Norm werden die «klassischen» Produkte wie Wandkies 1. Klasse und Kiessand I ersetzt. Bitte beachten Sie in den Ausschreibungen die entsprechenden Beschriebe und Spezifikationen. Übersicht der Bestandteile für ungebundene rezyklierte Gesteinskörnungen Bestandteile Ra Rb Rc Ru Rg FL RC-Kiesgemisch A < 30% < 1% < 4% > 70% < 2% < 5 cm /kg < 0.3% RC-Kiesgemisch B < 4% < 1% < 30% > 70% < 2% < 5 cm /kg < 0.3% RC-Kiesgemisch P < 4% < 1% < 4% > 95% < 2% < 5 cm /kg < 0.3% < 20% < 2% < 5 cm /kg < 0.3% < 70% < 2% < 5 cm3/kg < 0.3% < 2% < 5 cm /kg < 1.0% RC-Asphaltgranulatgemisch > 80% RC-Betongranulatgemisch < 4% RC-Mischgranulatgemisch < 4% zusammen < 2% < 2% > 30% zusammen > 95% X 3 3 3 3 3 Legende: Ra = Bitumenhaltige Materialien in Massen-% Rb= Mauersteine, Mauerziegel in Massen-% Rc = Beton, Betonprodukte in Massen-% Ru= ungebundene natürliche Gesteinskörnung (Primärkies) in Massen-% Rg= Glas in Massen-% FL = Schwimmendes Material Volumen cm3 x kg-1 X = Sonstige Materialien (Metalle, Holz, Kunststoffe, Gummi, nicht schwimmend) in Masse-% Einsatzmöglichkeiten von RC-Kiesgemischen Anwendung lose ohne Deckschicht lose mit Deckschicht hydraulisch gebunden z.B. RC-Beton erlaubt * RC-Kiesgemisch A erlaubt RC-Kiesgemisch B erlaubt erlaubt erlaubt RC-Kiesgemisch P erlaubt erlaubt erlaubt Schichtstärke < 7 cm,* Asphaltgranulat gewalzt als Planiematerial unter * bituminöser Deckschicht RC-Asphaltgranulatgemisch bituminös gebunden (z.B. RC-Asphalt) erlaubt erlaubt RC-Betongranulatgemisch erlaubt * erlaubt RC-Mischgranulatgemisch erlaubt * erlaubt *E s können abweichende kantonale Bestimmungen existieren. RC-Gesteinskörnungen dürfen nicht für Sicker- und Drainageschichten verwendet werden. Der Abstand zwischen RC-Baustoffen und Grundwasser muss minimal 2.00 m betragen. 4 KIBAG Beton AG T 043 888 18 58 Kies/Sand Primärkies/S and Art. Nr. Materialbezeichnung ab Tuggen Korngrösse in mm Schüttgewicht to/m3 Fr./to Fr./m3 0–4 1.55 49.20 76.30 Feine Gesteinskörnung 144 Sand gewaschen Grobe Gesteinskörnungen Korngruppen 520 * Splitt 4–8 1.35 66.90 90.30 180 Grobsand 4–8 1.52 48.50 73.30 340 Feinkies 8 – 16 1.55 50.20 77.80 344 Feinkies 4 – 16 1.58 49.50 78.20 350 Mittelkies 16 – 32 1.56 49.90 77.80 360 Grobkies 32 – 45 1.56 49.90 77.80 670 * Planiematerial gewaschen 0 – 25 1.75 40.90 71.60 Korngemische 266 Mischsand 0–8 1.55 49.70 77.00 400 Betonkies 0 – 16 1.75 45.00 78.80 420 Betonkies 0 – 32 1.82 43.20 78.60 460 Betonkies 8 – 32 1.65 43.65 72.00 * Lieferbar ab Wädenswil. RC-Kies/Sand nicht normiert Art. Nr. Materialbezeichnung 527 Korngrösse in mm Schüttgewicht to/m3 Fr./to Fr./m3 Splitt 3–6 1.40 63.00 88.20 RC-Kiesgemisch A 0 – 63 1.75 12.00 21.00 RC-Kiesgemisch B 0 – 63 1.80 18.00 32.40 632 Leitungssand primär 0 – 16 1.75 25.00 43.80 657 RC-Geröll/Schottergemisch 32 – 63 1.55 32.00 49.60 701 Netstaler Bergschotter geschlammt 0 – 16 1.90 67.00 127.30 802 2) RC-Mischgranulatschotter 32 – 45 1.45 15.00 21.80 805 RC-Mischgranulatgemisch 0 – 25 1.40 3.00 4.20 808 RC-Mischgranulatsand 0–4 1.40 25.00 35.00 830 1) RC-Wandkies unsortiert 1.86 25.00 46.50 817 RC-Betongranulatgemisch 0 – 63 1.65 15.00 24.80 815 RC-Betongranulatgemisch 0 – 22 1.75 18.00 31.50 606 608 1) 2) ab Wädenswil 1) Nur auf Anfrage. Lieferbar ab Tuggen und Wädenswil. Big Bag – flexibler Schüttgutbehälter Alle oben aufgeführten Kies- und Sandmaterialien können auf Bestellung auch im Big Bag à 0.9 m3 Inhalt bezogen werden. Zusätzlich zum Material fallen je Big Bag Fr. 35.– an und für das Abfüllen wird jeweils ein Zuschlag von Fr. 40.–/Stk. verrechnet. KIBAG Beton AG T 043 888 18 58 5 Kies/Sand Ablagerungen in Nuolen und Tuggen Ablagerungsgebühren Fr./to Fr./m3 lose – 25.00 15.00 – – 40.00 24.00 – 94 Schlechtwetterzuschlag 3.00 5.00 60 Nassmaterialzuschlag 3.00 5.00 Art. Nr. Materialbezeichnung 921 1921 922 1922 unverschmutztes Aushubmaterial gemäss Richtwert U, BUWAL-Aushubrichtlinie 6.99, standfest unverschmutztes Aushubmaterial gemäss Richtwert U, BUWAL-Aushubrichtlinie 6.99, nicht standfest Für sand- und kieshaltigen Aushub können spezielle Preisvereinbarungen getroffen werden. In allen Ablagerungsstellen der KIBAG darf nur unverschmutztes Aushub-, Ausbruch-, Abraum- und Erdmaterial zugeführt werden. Die Anlieferung wird überwacht. Ablagerungsbedingungen n Der Betrieb der Ablagerungsstellen ist in der Betriebsordnung und dem dazugehörigen Reglement festgelegt. n Die Einbringmenge und Anlieferungszeit werden vom zuständigen Werkleiter festgelegt und können von diesem kurzfristig geändert werden. n Verrechnet werden 9 m3 für 3-Achs-Kipper, 12 m3 für 4-Achs-Kipper, 15 m3 für 5-Achs-Kipper und 16 m3 für Schlepper. n Für jeden Auftrag hat bei Ablagerungsbeginn eine vollständig ausgefüllte und visierte Deklaration für Materialablagerungen des Unternehmers vorzuliegen. n Bei schlechter Witterung behalten wir uns vor, kein Ablagerungsmaterial anzunehmen oder einen Zuschlag zu verrechnen. Öffnungszeiten: Montag – Donnerstag Freitag 6 07.15 – 11.45 13.15 – 17.00 07.15 – 11.45 13.15 – 15.00 KIBAG Beton AG T 043 888 18 58 Kies/Sand Allgemeine Lieferbedingungen für Sand und Kies KIBAG Kies Stadel AG, KIBAG Kies Tuggen AG, KIBAG Kies Edlibach AG, KIBAG Kies Nuolen AG, KIBAG Kies Seewen AG, KIBAG Kies Weinfelden AG, KIBAG Kies Waldkirch AG, KIBAG Kies Birr AG, KIBAG Kies Schafisheim AG, KIBAG Kies Lostorf AG, KIBAG Kies Basel AG, KIBAG RE AG (nachfolgend KIBAG) 1. Geltungsbereich Alle Lieferungen von Sand und Kies werden aufgrund dieser Allgemeinen Lieferbedingungen ausgeführt. Durch seine Bestellung anerkennt der Besteller die Gültigkeit dieser Lieferbedingungen. Abweichende Bedingungen sind nur gültig, wenn sie von der KIBAG schriftlich bestätigt worden sind. 2. Allgemeines Gewaschenes Kiesmaterial kann gebrochene Anteile enthalten. Bei Lieferschwierigkeiten infolge höherer Gewalt und Betriebsstörungen behält sich die KIBAG vor, die Lieferzeiten entsprechend zu verlängern. Das gelieferte Material ist hinsichtlich Qualität und/oder Menge während des Ablads des Materials, zu prüfen. Allfällige Mängel müssen bei der KIBAG sofort gerügt werden. Gültig ist nur eine Mängelrüge in schriftlicher Form. Ist das gelieferte Material mangelhaft und wird der Mangel rechtzeitig gerügt, ist die KIBAG berechtigt, Ersatz- oder Nachlieferung zu leisten. Die Gültigkeit von individuellen Offerten auf Einzelobjekten ist unter Vorbehalt offizieller Preisänderungen auf 3 Monate beschränkt. Bestellungen für den Folgetag müssen bis spätestens 12.00 Uhr des Vortages vorgenommen werden. Preisangaben und die Verrechnung der Sand- und Kiesmaterialien erfolgen ausschliesslich in Tonnen. Für Kleinmengen unter 1.5 Tonnen wird ein Zuschlag von Fr. 20.–/Lieferung verrechnet. 3. Transportbedingungen Bei Frankolieferungen oder Abfuhren werden einwandfreie Zufahrtsverhältnisse sowie ungehinderte Lade-/Entladungsmöglichkeiten vorausgesetzt. Ohne ausdrückliche Bestellung liegt die Wahl des Transportmittels ausschliesslich beim Lieferwerk. Für Fuhren mit Fahrmischer/Silofahrzeug wird auf dem Kippertarif ein Zuschlag von Fr. 8.–/to verrechnet. Als Mindesttransportmenge werden für 4-Achs-Kipper 17 to pro Fuhre und für 5-Achs-Kipper 23 to pro Fuhre verrechnet. Wird der Einsatz von 2-/3-Achs-Fahrzeugen verlangt, erfolgt die Verrechnung in Regie. Transporte in Regie werden mit Fr. 237.–/Std. verrechnet. In der Frankolieferung ist eine maximale Entlade- und Wartezeit auf der Baustelle von 5 Minuten pro Fuhre inbegriffen. Längere Warte-/Abladezeiten werden in Regie mit Fr. 180.–/Std. separat verrechnet. 4. Nacht- und Überzeit Materialzuschläge Sand und Kies sind wie folgt zu liefern: Normale Überzeit 18.30–20.00 Fr. 12.50/ to Nachtarbeit 20.00–06.00 Fr. 23.– /to, mind. Fr. 1‘300.– Samstags-/Sonntagsarbeit SA 00.00–MO 06.00 Fr. 26.– /to, mind. Fr. 1‘500.– Bewilligungsgebühren werden separat verrechnet. Transportzuschläge Der Transport des Materials wird zusätzlich nach Aufwand verrechnet: Nachtarbeit 20.00–06.00 Fr. 296.–/Std. SA 00.00–MO 06.00 Fr. 355.–/Std. Samstags-/Sonntagsarbeit 5. Zahlungsbedingungen 30 Tage netto ab Fakturadatum. Nach Ablauf der Zahlungsfrist schuldet der Besteller ohne weiteres, d.h. ohne Mahnung und ohne Ansetzung einer Nachfrist, einen Verzugszins von 8%. Für Lieferungen an Barzahler erfolgt ein Zuschlag von Fr. 20.–/Lieferung. 6. Ausschluss des Rückbehaltungsrechts des Bestellers (Art. 82 OR) Das gesetzliche Rückbehaltungsrecht des Bestellers wird ausgeschlossen. Insbesondere ist der Besteller im Falle von Mängeln nicht zur Zurückhaltung von fälligen Zahlungen an die KIBAG berechtigt. 7. Verrechnungsverbot Der Besteller ist nicht berechtigt, allfällige Forderungen seinerseits mit Gegenforderungen der KIBAG zu verrechnen. 8. Erfüllungsort Erfüllungsort ist, auch bei Lieferung franko Baustelle, das Geschäftsdomizil der KIBAG. 9. Anwendbares Recht, Gerichtsbarkeit und Gerichtsstand Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des «Wiener Kaufrechts» (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980). Für die Beurteilung von Streitigkeiten sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte am Geschäftsdomizil der KIBAG zuständig. Transporte bei kurzfristigen Absagen am Liefertag werden verrechnet. Für das Abführen von unverschmutztem Aushubmaterial wird keine Garantie auf die Tagesleistung der zu transportierten Menge gegeben. KIBAG Beton AG T 043 888 18 58 7 Entsorgung Rec ycling und Entsorgung Heute an morgen denken. Die KIBAG ist ein wichtiger Teil der schweizerischen Bauwirtschaft und eine leistungsstarke Unternehmensgruppe, die in den drei Hauptbereichen Baustoffe, Bauleistungen (Strassen- und Tiefbau sowie Rückbau) sowie Recycling und Entsorgung tätig ist. Wir planen, gestalten und bauen Lebensräume, produzieren hochwertige Baustoffe und sorgen mit Renaturierungen und Recyclinglösungen dafür, dass sich der Kreis schliesst und die Umweltbelastungen auf einem Minimum gehalten werden können. Innovativ und nachhaltig. Weiter kommen heisst weiter denken. Die KIBAG setzt alles daran, möglichst umweltbewusste und zukunftsorientierte Baustofflösungen umzusetzen. Dazu gehören die ständige Suche nach noch effizienteren und umweltfreundlicheren Verfahren, einem breit abgestützten Fachwissen in den Bereichen Entsorgung und Recycling sowie dem Einsatz modernster, hoch spezialisierter Technologien. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit beim Bauen. Mineralisches Baustoff-Recycling Auf eigens dafür eingerichteten Recyclingplätzen und Sortieranlagen werden wertvolle Recyclingbaustoffe und Wertstoffe gewonnen, die als Sekundärrohstoff wieder in den Markt zurückgeführt werden. Die recyklierten Gesteinskörnungen finden entweder direkt als Recyclingmaterialien Verwendung oder werden zu Recyclingbeton verarbeitet. Aufbereitungsstandorte: n KIBAG RE AG, Werk Regensdorf n KIBAG Beton AG, Werk Effretikon nKIBAG Beton AG, Werk Wädenswil Beteiligungen: n RZO Volketswil n WINREC Winterthur nMUZ nSortag Nichtmineralische Entsorgung Nichtmineralische Bauabfälle werden in die professionellen, externen Aufbereitungskanäle zugeführt. Umfassende Informationen über die Entsorgung von nichtmineralischen Produkten und Entsorgungslösungen finden Sie in der Preisliste KIBAG RE 2016 unter www.kibag.ch. 8 KIBAG Beton AG T 043 888 18 58 Entsorgung Mineralische Materialien Betonabbruch Durch Abbrechen von bewehrten oder unbewehrten Betonkonstruktionen und -belägen gewonnenes Material gelten als Betonabbruch. Die Anforderungen an das daraus aufzubereitende Betongranulat sind so hoch, dass KIBAG zwei verschiedene Qualitäten an Betonabbruch wie folgt definiert: n Betonabbruch armiert sauber Betonabbruch armiert sauber ist Betonabbruch erster Qualität, der aus Rückbau von Konstruktionsbeton stammt und sich somit für die Aufbereitung zu Zuschlagstoff für die Produktion von Recycling- Konstruktionsbeton eignet. Unverschmutzt ohne Fremdstoffe oder Bauschutt, chemisch unbelastet. n Betonabbruch unarmiert sauber Betonabbruch unarmiert sauber ist Betonabbruch zweiter Qualität, der aus Rückbau von Tiefbau-Magerbeton, Betonrohren, Zementplatten, Zementverbundsteinen, Stellplatten etc. stammt und sich für die Aufbereitung zu Zuschlagstoff für Recycling-Konstruktionsbeton nicht eignet. Aufbereitung nur zu Granulat für die Wiederverwertung in ungebundenen Gemischen möglich. Unverschmutzt ohne Fremdstoffe, Aushub oder Bauschutt, chemisch unbelastet. Betonabbruch Durch Abbrechen von bewehrten oder unbewehrten Betonkonstruktionen und -belägen gewonnenes Material gelten als Betonabbruch. Die Anforderungen an das daraus aufzubereitende Betongranulat sind so hoch, dass KIBAG zwei verschiedene Qualitäten an Betonabbruch wie folgt definiert: n Betonabbruch armiert sauber Betonabbruch armiert sauber ist Betonabbruch erster Qualität, der aus Rückbau von Konstruktionsbeton stammt und sich somit für die Aufberei- Nicht als Betonabbruch gelten folgende Rückbaustoffe: Betonabtrag aus hydrodynamischen Abtragsverfahren Deklaration als Inertmaterial Betonabtrag aus Fräs- oder Kugelstrahlbehandlungen von Betonoberflächen Deklaration als Inertmaterial Rückbaumaterial aus Überzügen und Unterlagsböden Ø < 8 mm Deklaration als Inertmaterial Rückbaumaterial aus Überzügen und Unterlagsböden Ø > 8 mm Deklaration als Mischabbruch Rückgebauter Beton oder Restbeton mit Stahlfasern Deklaration als Mischabbruch Rückgebauter Mischabbruchbeton Deklaration als Mischabbruch Beton-/Zementschlamm Deklaration als Inertmaterial Lecabeton Deklaration als Mischabbruch Porenbeton (Siporex/Ytong/Gasbeton), Misaporschotter, Misaporbeton, Schlackebeton Deklaration als Inertmaterial Mischabbruch sauber Mischabbruch sauber ist ein Gemisch von ausschliesslich mineralischen Bauabfällen von Massivbauteilen wie Beton, Backstein-, Kalksandsteinund Natursteinmauerwerk. Ohne Fremdstoffe wie Verputz, Keramik, Eternit, Aushub, Holz, Glas, Gips, Kunststoff, chemisch unbelastet. Strassenaufbruch sauber (Kiesmaterial) Als Strassenaufbruch sauber gilt das durch Ausheben, Aufbrechen oder Fräsen von nicht gebundenen Fundationsschichten (Kieskoffer aus Primärmaterial unverschmutzt) gewonnene mineralische Material. Aufbruchasphalt sauber Als Ausbauasphalt gelten aufgebrochene, bituminös gebundene Deckschichten in Schollenform ohne Kiesanteil oder andere Fremdstoffe, kein Gussasphalt. Gemäss Richtlinie für die Verwertung mineralischer Bauabfälle (BVR) des BAFU ist eine Wiederverwertung von Ausbauasphalt mit einem PAK-Gehalt im Bindemittel von unter 5'000 mg/kg zulässig. KIBAG Beton AG T 043 888 18 58 9 Entsorgung Entsorgungsgebühren mineralische Materialien in Wädenswil Schüttdichte to/m3 Fr./to 1.50 42.00 Betonabbruch 17 01 01 Betonabbruch armiert aus Rückbau von Konstruktionsbeton, unveschmutzt armiert < 70 cm sauber ohne Fremdstoffe oder Bauschutt, chemisch unbelastet. 1.60 5.00 504024 Betonabbruch unarmiert 17 01 01 Betonabbruch unarmiert aus Rückbau von Tiefbau-Magerbeton, Zement-/ < 70 cm sauber Stellplatten, Verbundsteine etc. unverschmutzt ohne Fremdstoffe oder Bauschutt, chemisch unbelastet. 1.60 5.00 504014 Mischabbruch sauber 17 01 07 Verwertbares Gemisch von ausschliesslich mineralischen Bauabfällen wie Beton-, Backstein-, Kalksand- und Natursteinmauerwerk. Ohne Fremdstoffe wie Verputz, Keramik, Faserzement-platten, Aushub, Holz, Glas, Gips, Kunststoff, chemisch unbelastet. Feinanteil Ø > 8 mm maximal 15%. 1.40 35.00 504012 Strassenaufbruch sauber (Kiesmaterial) 17 01 98 Aus Fundationsschichten gewonnenes mineralisches Primär- Material. Anteil Kies-Sand > 90%, Beton und Asphalt je < 4%, ohne Aushub, ohne Kunststoff, Holz, kein Stabimaterial, kein RC-Kiesgemisch. 1.60 5.00 1921 Aushub sauber 17 05 04 unbelasteter Bodenaushub ohne jegliche Fremdstoffe (Belastung < Grenzwerte nach TVA, Art. 3 Abs. 7) Keine Annahme von verschmutztem Bodenaushub. 1.67 22.00 157 Steine < 70 cm – Steine mit Durchmesser < 70 cm 1.50 gratis 158 Steine > 70 cm – Steine mit Durchmesser > 70 cm 1.50 20.00 Artikel Nr. Materialbezeichnung VeVA-Nr. Beschreibung 504002 Aufbruchasphalt < 70 cm und Fräsgut < PAK 5000 17 03 02 Aufgebrochene oder gefräste, bituminös gebundene Deckschichten ohne andere Fremdstoffe, kein Gussasphalt < 5000 mg/kg PAK im Bindemittel. 504022 Zuschläge mineralische Materialien Schüttdichte Fr./Einheit to/m3 Artikel Nr. Materialbezeichnung Beschreibung 504030 Zerkleinerung Betonabbruch Zerkleinern von Betonabbruch mit Kantenlänge > 70 cm, pro to 1.60 30.00 701010 Vorstehende Armierungseisen Abtrennen vorstehender Armierungseisen länger als 20 cm bei Betonabbruch, pro to 1.60 30.00 701025 Aussortieren Verunreinigung Aussortieren von Fremdstoffen oder Mehr-Bestandteilen in nicht sortenrein angelieferten mineralischen Bauabfällen, pro Std. – 150.00 Allgemeine Bedingungen für die Annahme von mineralischen Materialien KIBAG Kies Stadel AG, KIBAG Kies Tuggen AG, KIBAG Kies Edlibach AG, KIBAG Kies Nuolen AG, KIBAG Kies Seewen AG, KIBAG Kies Weinfelden AG, KIBAG Kies Waldkirch AG, KIBAG Kies Birr AG, KIBAG Kies Schafisheim AG, KIBAG Kies Lostorf AG, KIBAG Kies Basel AG, KIBAG RE AG (nachfolgend KIBAG) 1. Geltungsbereich Mineralische Materialien werden aufgrund dieser Allgemeinen Bedingungen angenommen. Durch die Anlieferung anerkennt der Abgeber die Gültigkeit dieser Allgemeinen Bedingungen. Abweichende Bedingungen sind nur gültig, wenn sie von der KIBAG schriftlich bestätigt worden sind. 2. Annahme und Verweigerung Auf der Basis der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen können an den Standorten der KIBAG mineralische Materialien angeliefert werden, im Einzelnen gemäss der vorliegenden Preisliste. Die KIBAG behält sich das Recht vor, jederzeit die Annahme zu verweigern, insbesondere im Falle von Platzmangel. 10 3. Eingangskontrolle und Haftung Der Abgeber ist verantwortlich, dass die Materialien sauber und unvermischt angeliefert werden. Er ist nachweispflichtig, dass keine mit Schadstoffen belasteten Materialien angeliefert werden. Weicht die Beschaffenheit der zu entsorgenden Materialien von der auf dem Transportschein aufgeführten Deklaration ab, oder sind diese Materialien mit Schadstoffen belastet, so haftet der Abgeber in jedem Fall für sämtliche Kosten, die durch die Rückgabe der Materialien oder deren gesetzes- und umweltkonforme Entsorgung entstehen. 4. Schadloshaltung der KIBAG durch den Abgeber Im Falle einer Haftung der KIBAG gegenüber dem Staat oder sonstigen Dritten aus deponierten oder wiederverwendeten Materialien, die der Abgeber nicht vorschriftsgemäss deklariert hat, hat der Abgeber der KIBAG sämtliche Kosten aus deren Inanspruchnahme durch den Staat oder sonstige Dritte unabhängig von einem Verschulden seinerseits als Schaden zu ersetzen. KIBAG Beton AG T 043 888 18 58 Beton Beton nach SN EN 206 Am 1. Januar 2016 tritt die neue europäische Betonnorm SN EN 206 «Beton - Festlegung, Eigenschaften, Herstellung und Konformität» in Kraft. Sie ersetzt die SN EN 206-1 aus dem Jahr 2000. Die Norm SN EN 206 ist eine Produktenorm. Sie beschreibt, wie Beton ausgeschrieben, hergestellt und auf Konformität geprüft werden muss. Die Grundlagen für die Anwendung dieser Norm bildet das «Bundesgesetz über Bauprodukte (BauPG)» und die «Verordnung über Bauprodukte (BauPV)». Die von uns angebotenen Betonsorten erfüllen diese Anforderungen. Die Norm SIA 262 und unsere Fachspezialisten empfehlen Ihnen die Verwendung von «Beton nach Eigenschaften». Diese Empfehlung wird auch von unserem Verkaufs- und Beratungsteam, wie auch von den Mitarbeitern unseres modernen Materiallabors unterstützt. Beton nach Eigenschaften (gemäss Norm SN EN 206, Abs. 3.1.1.4) Beton, für den die geforderten Eigenschaften und zusätzlichen Anforderungen, sofern erforderlich, gegenüber dem Hersteller festgelegt sind, der für die Bereitstellung eines Betons, der den geforderten Eigenschaften und den zusätzlichen Anforderungen entspricht, verantwortlich ist. Beton nach Zusammensetzung (gemäss Norm SN EN 206, Abs. 3.1.1.10) Beton, für den die Zusammensetzung und die Ausgangsstoffe, die verwendet werden müssen, dem Hersteller, der für die Lieferung eines Betons mit der festgelegten Zusammensetzung verantwortlich ist, vorgegeben werden. Sollten bauliche Gegebenheiten oder spezielle Bedingungen vor Ort einen Einsatz von «Beton nach Zusammensetzung» erforderlich machen, helfen Ihnen unsere kompetenten Spezialisten gerne weiter. Die nachfolgend auszugsweise aufgeführten Bedingungen aus der Norm SN EN 206 sind einzuhalten. Die Kosten für spezielle Prüfungen fallen in die Verantwortung des Bestellers. (gemäss Norm SN EN 206:2013) Kap. 6: Festlegung des Betons, Kap. 6.1: Allgemeines Grundlage für das Entwerfen oder Vorgeben einer Betonzusammensetzung sind die Ergebnisse der Erstprüfung oder Erkenntnisse aus Langzeiterfahrungen mit vergleichbarem Beton unter Berücksichtigung der Grundanforderungen für Ausgangsstoffe und der Betonzusammensetzung. Bei Beton nach Zusammensetzung ist der Verfasser der Festlegung dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Festlegungen mit den allgemeinen Anforderungen nach SN EN 206 übereinstimmen und dass die Zusammensetzung in der Lage ist, die beabsichtigte Leistungsfähigkeit des Betons sowohl im frischen als auch im erhärteten Zustand zu erzielen. Der Verfasser der Festlegung muss unterstützende Unterlagen über die vorgegebene Zusammensetzung für die vorgesehene Leistungsfähigkeit aufbewahren und aktualisieren. Der Nachweis der Konformität bei Beton nach Zusammensetzung bezieht sich (durch den Betonhersteller) ausschliesslich auf die Erzielung der festgelegten Zusammensetzung und nicht auf eine vom Verfasser der Festlegung beabsichtigte Leistungsfähigkeit. Kap. 6.3.2: Grundlegende Anforderungen Bei Beton nach Zusammensetzung muss die Festlegung folgendes enthalten: a) eine Anforderung nach Übereinstimmung mit SN EN 206 b) Zementart und Festigkeitsklasse des Zements c) Zielwert des Zementgehalts d) entweder Zielwert des Wasserzementwerts oder Konsistenz durch Angabe der Klasse oder des Zielwertes (Anmerkung 1: Weitere Informationen enthält Anhang L, Zeile 14) e) Arten, Kategorien und maximaler Chloridgehalt der Gesteinskörnungen f) bei Leichtbeton oder Schwerbeton die Höchst- oder Mindest rohdichte der Gesteinskörnung, wie zutreffend g) Grösstkorn der Gesteinskörnung Dupper und Dlower sowie gegebenenfalls Beschränkungen der Sieblinie (Anmerkung 2: Dupper sollte nicht grösser als dg nach EN 1992-1-1 sein) h) Art und Menge der Zusatzmittel, Zusatzstoffe oder Fasern, falls verwendet i) falls Zusatzmittel, Zusatzstoffe oder Fasern verwendet werden, die Herkunft dieser Ausgangsstoffe und des Zements, stellvertretend für Eigenschaften, die nicht anderweitig definiert werden können KIBAG Beton AG T 043 888 18 58 11 Beton Beton nach SN EN 206 Expositionsklassen 1) Konsistenzklassen 2) Klasse Umgebung Klasse kein Korrosion- oder Angriffsrisiko für Beton und Bewehrung Ausbreitmass X0 für Beton ohne Bewehrung Korrosion, ausgelöst durch Karbonatisierung XC1 trocken oder ständig nass XC2 nass, selten trocken XC3 mässige Feuchte XC4 wechselnd nass und trocken Wert in mm Konsistenzbeschreibung F1 3) ≤ 340 steif F2 340 bis 410 plastisch F3 420 bis 480 weich F4 490 bis 550 sehr weich F5 560 bis 620 fliessfähig F6 ≥ 630 sehr fliessfähig Verdichtungsmass nach Walz Korrosion, ausgelöst durch Chloride, ausgenommen Meerwasser C0 4) ≥ 1.46 erdfeucht XD1 mässige Feuchte C1 1.45 bis 1.26 steif XD2 nass, selten trocken C2 1.25 bis 1.11 plastisch XD3 wechselnd nass und trocken C3 1.10 bis 1.04 weich Frostangriff mit oder ohne Taumittel Setzfliessmass XF1 mässige Wassersättigung, ohne Taumittel XF2 mässige Wassersättigung, mit Taumittel XF3 hohe Wassersättigung, ohne Taumittel XF4 hohe Wassersättigung, mit Taumittel oder Meerwasser SF1 550 bis 650 SF2 660 bis 750 SF3 760 bis 850 Auszug aus EN-Norm für hauptsächlich in der Schweiz verwendete Betonsorten. 1) Chemischer Angriff XA1 chemisch schwach angreifende Umgebung XA2 chemisch mässig angreifende Umgebung XA3 chemisch stark angreifende Umgebung In der Schweiz angewandte Prüfverfahren für die Konsistenz- messung. Eine allgemein verbindliche Korrelation zwischen den Prüfverfahren existiert nicht. 2) Infolge fehlender Empfindlichkeit der Prüfverfahren nicht zu empfehlen. 3) Anwendungsbeispiele Expositionsklassen XC4 / XF1 Fassade Flachdach XF2 XF2 XC1 XC3 Sprühnebel Fahrbahn XC1 XC1 XC4 / XF1 12 XC3 XC1 XC3 XC1 Die den Konsistenzklassen zugeordneten Konsistenzbeschrei- bungen entsprechen internen Festlegungen der KIBAG zur Verständigung mit unseren Kunden. Die SN EN 206 enthält diese Zuordnung nicht. 4) KIBAG Beton AG T 043 888 18 58 Beton Beton nach SN EN 206 Anforderungsübersicht Betonsorten Betonsorte Sorte A Sorte B 1) Sorte C 1) Anforderungen Sorte D 1) (T1) Sorte E 1) (T2) Sorte F (T3) Sorte G (T4) Beton nach SN EN 206 Übereinstimmung Druckfestigkeitsklassen Expositionsklasse(n) C20/25 XC2 (CH) C25/30 XC3 (CH) C30/37 XC4 (CH) XF1 (CH) C25/30 XC4 (CH) XD1 (CH) XF2 (CH) C25/30 XC4 (CH) XD1 (CH) XF4 (CH) C30/37 XC4 (CH) XD3 (CH) XF2 (CH) C30/37 XC4 (CH) XD3 (CH) XF4 (CH) Nennwert Grösstkorn Dmax 32 Dmax 32 Dmax 32 Dmax 32 Dmax 32 Dmax 32 Dmax 32 Klasse des Chloridgehalts Cl 0.10 Cl 0.10 Cl 0.10 Cl 0.10 Cl 0.10 Cl 0.10 Cl 0.10 C3 C3 C3 C3 C3 C3 C3 nein nein nein mittel hoch mittel hoch XD1 (CH) XD2a (CH) 2) XF3 (CH) XD2a (CH) 2) XF3 (CH) XD2b (CH) XD2b (CH) Konsistenzklasse Frost-Tausalz-Widerstand Weitere durch die Betonsorte abgedeckte Expositionsklasse(n) 1) 2) XC1 (CH) XD2a (CH) 2) Der Nachweis des Karbonatisierungswiderstandes wird für eine Nutzungsdauer von 50 Jahren geführt. XD2a (CH) gemäss Ziffer 4.1: Chloridgehalt < 0.5 g/l («Süsswasser»). Spezielle Anforderung für wasserdichten Beton Wasserleitfähigkeit nach Norm SIA 262/1 Anhang A, qw ≤ 10 g/m2 x h bei einer Bauteildicke d = 20 cm. Konformität Betonsorten Nachweis der Konformität Der Nachweis der Konformität für die im Betonwerk hergestellten Betonsorten wird durch die laufende Produktionskontrolle der Betonherstellung (nach SN EN 206:2013) erbracht. Mit dem Zertifikat der Schweizerischen Zertifizierungsstelle für Bauprodukte wird bestätigt, dass die KIBAG eine Produktionskontrolle für die Betonwerke aufgebaut hat, unterhält und zweckmässig anwendet, welche den Anforderungen der SN EN 206:2013 entspricht. Weitere Konformitätskriterien Nebst den Konformitätskriterien nach der Norm SN EN 206 gelten die in den Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der KIBAG aufgeführten Qualitätskriterien. Leistungsbestimmungen n Die Bestellungen müssen genaue und spezifische Angaben über Druckfestigkeits-, Expositions- und Konsistenzklasse(n) sowie Grösstkorn und Anwendung enthalten. Ohne diese genauen Angaben erfolgen die Lieferungen nach Sortenverzeichnis, z.B. als Betonsorte B200 C25/30 XC3;XC2;XC1 C3 (32) Kranbeton. n Auf besonderen Wunsch sind zusätzliche, im Verzeichnis nicht aufgeführte Betonsorten lieferbar. Die Kosten für entsprechende Eignungsnachweise spezieller Sorten gehen zu Lasten des Bestellers. Neue Eignungsnachweise erfordern einen Zeitaufwand von mindestens 4 Monaten. Maximalkorngrössen, die nicht in der Preisliste angegeben sind, erfordern einen Eignungsnachweis. KIBAG Beton AG T 043 888 18 58 13 Beton Beton nach SN EN 206 Sorten Nr. Festigkeitsklasse Expositionsklassen Konsistenz Grösstkorn Max. W/B Anwendung Fr./m3 Artikel Nr. Expositionsklassengruppe A A050 C20/25 XC2; XC1 C3 32 0.65 Kranbeton 184.90 111050 A051 C20/25 XC2; XC1 C3 32 0.65 Pumpbeton 187.40 111051 A060 C20/25 XC2; XC1 C3 16 0.65 Kranbeton 198.60 111060 A061 C20/25 XC2; XC1 C3 16 0.65 Pumpbeton 201.10 111061 A100 C25/30 XC2; XC1 C3 32 0.65 Kranbeton 185.40 110100 A101 C25/30 XC2; XC1 C3 32 0.65 Pumpbeton 187.90 110101 A152 C25/30 XC2; XC1 C3 16 0.65 Kranbeton 199.10 110152 A153 C25/30 XC2; XC1 C3 16 0.65 Pumpbeton 201.60 110153 Expositionsklassengruppe B 1) B200 C25/30 XC3; XC2; XC1 C3 32 0.60 Kranbeton 194.90 110200 B201 C25/30 XC3; XC2; XC1 C3 32 0.60 Pumpbeton 197.40 110201 B250 C25/30 XC3; XC2; XC1 C3 16 0.60 Kranbeton 209.90 110250 B251 C25/30 XC3; XC2; XC1 C3 16 0.60 Pumpbeton 212.40 110251 B251FEIN C25/30 XC3; XC2; XC1 C3 16 0.60 Pump-Feinbeton 242.90 60944 Expositionsklassengruppe C 1) C300 C30/37 XC4; XF1; XD2a C3 32 0.50 Kranbeton 204.80 110300 C301 C30/37 XC4; XF1; XD2a C3 32 0.50 Pumpbeton 207.30 110301 SIC301 C30/37 XC4; XF1; XD2a C3 32 0.50 Pump-Sichtbeton 241.20 61397 C305 C35/45 XC4; XF1; XD2a C3 32 0.50 Kranbeton 212.00 110305 C350 C30/37 XC4; XF1; XD2a C3 16 0.50 Kranbeton 224.30 110350 C351 C30/37 XC4; XF1; XD2a C3 16 0.50 Pumpbeton 226.80 110351 SIC351 C30/37 XC4; XF1; XD2a C3 16 0.50 Pump-Sichtbeton 246.80 61399 C351FEIN C30/37 XC4; XF1; XD2a C3 16 0.50 Pump-Feinbeton 247.70 60943 C352 C35/45 XC4; XF1; XD2a C3 16 0.50 Kranbeton 227.40 110352 • Pump-Feinbeton geeignet für Schlauchdurchmesser 65 mm. Expositionsklassengruppe D – Tiefbaubeton T1 1) – D400T C25/30 XC4; XF2; XD1 C3 32 0.50 Kranbeton 225.30 111400 D401T C25/30 XC4; XF2; XD1 C3 32 0.50 Pumpbeton 227.80 111401 D450T C25/30 XC4; XF2; XD1 C3 16 0.50 Kranbeton 240.30 111450 D451T C25/30 XC4; XF2; XD1 C3 16 0.50 Pumpbeton 242.80 111451 Expositionsklassengruppe E – Tiefbaubeton T2 1) E500T C25/30 XC4; XF4; XD1 C3 32 0.50 Kranbeton 230.30 111500 E501T C25/30 XC4; XF4; XD1 C3 32 0.50 Pumpbeton 232.80 111501 E550T C25/30 XC4; XF4; XD1 C3 16 0.50 Kranbeton 245.30 111550 E551T C25/30 XC4; XF4; XD1 C3 16 0.50 Pumpbeton 247.80 111551 1) 14 Der Nachweis des Karbonatisierungswiderstandes wird grundsätzlich für eine Nutzungsdauer von 50 Jahren geführt. Andere Anforderungen auf Anfrage. KIBAG Beton AG T 043 888 18 58 Beton Beton nach SN EN 206 Sorten Nr. Festigkeitsklasse Expositionsklassen Konsistenz Grösstkorn Max. W/B Anwendung Fr./m3 Artikel Nr. Expositionsklassengruppe F – Tiefbaubeton T3– F600T C30/37 XC4; XF2; XD3 C3 32 0.45 Kranbeton 240.00 111600 F601T C30/37 XC4; XF2; XD3 C3 32 0.45 Pumpbeton 242.50 111601 F650T C30/37 XC4; XF2; XD3 C3 16 0.45 Kranbeton 255.00 111650 F651T C30/37 XC4; XF2; XD3 C3 16 0.45 Pumpbeton 257.50 111651 C3 32 0.45 Kranbeton 240.90 111700 Expositionsklassengruppe G – Tiefbaubeton T4– C30/37 G700T XC4; XF4; XD3 G701T C30/37 XC4; XF4; XD3 C3 32 0.45 Pumpbeton 243.40 111701 G750T C30/37 XC4; XF4; XD3 C3 16 0.45 Kranbeton 255.90 111750 G751T C30/37 XC4; XF4; XD3 C3 16 0.45 Pumpbeton 258.40 111751 Expositionsklassengruppe H – Ortbetonpfähle im Trockenen 1)– H800P3 C25/30 keine F4 32 0.60 Pfahlbeton 215.50 111800 H810P1 C30/37 keine F4 32 0.50 Pfahlbeton 236.80 111810 H850P3 C25/30 keine F4 16 0.60 Pfahlbeton 231.20 111850 H860P1 C30/37 keine F4 16 0.50 Pfahlbeton 250.80 111860 Expositionsklassengruppe I – Ortbetonpfähle unter Wasser 1) I900P4 C25/30 keine F5 32 0.60 Pfahlbeton 229.50 111900 I910P2 C30/37 keine F5 32 0.50 Pfahlbeton 244.20 111910 I950P4 C25/30 keine F5 16 0.60 Pfahlbeton 244.50 111950 I960P2 C30/37 keine F5 16 0.50 Pfahlbeton 259.20 111960 1) Die Anwendung von Ortbetonpfählen, welche im Trockenen oder unter Wasser betoniert werden, ist in der Norm SIA 267 «Geotechnik» geregelt. Expositionsklassengruppe O O007 C12/15 X0 * 32 – Kranbeton 166.70 110007 O008 C16/20 X0 * 32 – Kranbeton 174.70 110008 O009 C20/25 X0 * 32 – Kranbeton 182.70 110009 O057 C12/15 X0 * 16 – Kranbeton 181.70 110057 O058 C16/20 X0 * 16 – Kranbeton 189.70 110058 O059 C20/25 X0 * 16 – Kranbeton 200.70 110059 * Je nach Anwendungsbereich erdfeucht oder steif. Selbstverdichtender Beton (SCC) SCC8M37 C30/37 XC3; XC2; XC1 SF2 8 0.60 SCC Beton 241.00 60844 SCC16M37 C30/37 XC3; XC2; XC1 SF2 16 0.60 SCC Beton 233.30 60807 SCC32M37 C30/37 XC3; XC2; XC1 SF2 32 0.60 SCC Beton 231.30 60974 SCC16XC4 C30/37 XC4; XF1; XD2a SF2 16 0.50 SCC Beton 233.30 60986 C30/37 XC4; XF1; XD2a SF2 32 0.50 SCC Beton 231.30 60987 SF2 16 0.60 SCC Beton ECO 199.90 61767 SCC32XC4 SCC16ECO 2) 2) C25/30 Insbesondere der SCC16ECO bedingt bei tieferen Temperaturen längere Ausschalfristen. SCC eignet sich nicht für den Einsatz bei Umgebungstemperaturen unter +5°C oder über +25°C. Er kann an der Oberfläche Lunkern aufweisen und eignet sich grundsätzlich nicht für Sichtbetonoberflächen. Wir lehnen Forderungen infolge ästhetischer Mängel ab. Weitere SCC-Sorten auf Anfrage. KIBAG Beton AG T 043 888 18 58 15 Beton Beton nach SN EN 206 Sorten Nr. Festigkeitsklasse Expositionsklassen Konsistenz Grösstkorn Max. W/B Anwendung Fr./m3 Artikel Nr. Beton für Verkehrsflächen F1101 C30/37 XC4; XF4; XD3 C2 32 0.45 FCt=5,5N/mm2 270.00 61101 F1101P C30/37 XC4; XF4; XD3 C2/C3 32 0.45 FCt=5,5N/mm 272.50 61700 MONOC300 C30/37 XC4; XF1; XD1 C3 32 – Mono-Kranbeton 220.50 61204 MONOC301 C30/37 XC4; XF1; XD1 C3 32 – Mono-Pumpbeton 223.00 61205 MONOC350 C30/37 XC4; XF1; XD1 C3 16 – Mono-Kranbeton 239.00 61206 MONOC351 C30/37 XC4; XF1; XD1 C3 16 – Mono-Pumpbeton 241.50 61207 2 Monobeton Bei Verwendung von Monobeton sind bei Aussentemperaturen kleiner als +10°C oder grösser als +25°C spezielle Massnahmen zu treffen, da das Abbindeverhalten zeitlich variieren kann. Beton mit besonderen Eigenschaften Beton für «weisse Wannen» Sorten Nr. SIKA32 Festigkeitsklasse C25/30 Expositionsklassen XC3 Konsistenz Grösstkorn Anwendung Fr./m3 Artikel Nr. C3 32 Kranbeton 204.10 61138 SIKA32P C25/30 XC3 C3 32 Pumpbeton 206.90 61139 SIKA16 C25/30 XC3 C3 16 Kranbeton 223.30 61140 SIKA16P C25/30 XC3 C3 16 Pumpbeton 225.80 61141 ALPIN32 C25/30 XC3 C3 32 Kranbeton 204.10 60925 ALPIN32P C25/30 XC3 C3 32 Pumpbeton 206.90 60988 ALPIN16 C25/30 XC3 C3 16 Kranbeton 223.30 60926 ALPIN16P C25/30 XC3 C3 16 Pumpbeton 225.80 60989 Wasserleitfähigkeit nach Norm SIA 262/1 Anhang A (qw ≤ 10 g/m x h bei einer Bauteildicke d = 20 cm). 2 KibaKalk Kalksteinbeton Kalk-CG C30/37 – C3 22 Kranbeton mit Grauzement 322.00 61498 Kalk-Bio C30/37 XC4 C3 22 Kranbeton mit Weisszement 392.00 61512 Bei bewitterten Kalksteinbeton-Oberflächen ist eine Hydrophobierung zwingend, bei unbewitterten Oberflächen ist sie zu empfehlen. Biobeton besteht aus Naturkies, Weisszement, Hydrolith (getempertes Puzzolan) und Kibaplast. 16 KIBAG Beton AG T 043 888 18 58 Beton Diverse Betonsorten Trocken-Spritzbeton Sorten Nr. Bezeichnung Anwendung Fr./m3 Artikel Nr. G61C300 Trockengunit 0-8 mm CEM 300 Trocken-Spritzbeton 210.50 61600 G61C350 Trockengunit 0-8 mm CEM 350 Trocken-Spritzbeton 219.80 61601 Die angegebenen Preise verstehen sich pro 1000 Liter Trockengemisch. Nass-Spritzbeton Sorten Nr. Festigkeits- Expositionsklassen klasse Konsistenz Grösstkorn Anwendung Fr./m3 Artikel Nr. SB1 C25/30 XA1; XC3; XD1 C3 8 Nass-Spritzbeton 261.10 61441 SP3 C30/37 XA1; XC3; XD1 C3 8 Nass-Spritzbeton 268.50 61301 Die Trocken- (Gunit) und Nassspritzbetone sind Richtrezepte. Der Nachweis der Eigenschaften am gespritzten Bauteil ist durch den Unternehmer zu erbringen. KIBAStahl Stahlfaserbeton Sorten Nr. Festigkeits- Expositionsklassen klasse Konsistenz Grösstkorn Anwendung Stahlfasern kg/m3 Fr./m3 Artikel Nr. KIBAStahl 25 C2532K C30/37 XC4; XF1; XD2a C3 32 Kranbeton 25 auf Anfrage 61062 KIBAStahl 30 C3032K C30/37 XC4; XF1; XD2a C3 32 Kranbeton 30 auf Anfrage 61061 KIBAStahl 30 C3032P C30/37 XC4; XF1; XD2a C3 32 Pumpbeton 30 auf Anfrage 61065 KIBAStahl 35 C3532K C30/37 XC4; XF1; XD2a C3 32 Kranbeton 35 auf Anfrage 61063 KIBAStahl 40 C4032K C30/37 XC4; XF1; XD2a C3 32 Kranbeton 40 auf Anfrage 61064 Fr./m3 Artikel Nr. Der Chloridgehalt obiger Betonsorten ist Cl 0.10. Weitere KIBAStahl Stahlfaser-Betonsorten auf Anfrage. Farbbeton Sorten Nr. Bindemittelgehalt kg/m 3 (CEM + ZS) Konsistenz FARB-M77 330 C3 16 Kranbeton mit Weisszement auf Anfrage 61025 FARB-M78 350 C3 16 Kranbeton mit Weisszement auf Anfrage 61032 FARB-M79 300 C3 32 Kranbeton mit Weisszement auf Anfrage 61026 FARB-M87 330 C3 16 Kranbeton mit Grauzement auf Anfrage 61037 FARB-M88 350 C3 16 Kranbeton mit Grauzement auf Anfrage 61038 FARB-M89 300 C3 32 Kranbeton mit Grauzement auf Anfrage 61039 Grösstkorn Anwendung Nicht ab Lager verfügbar. Lieferfrist beträgt 2–3 Wochen. Weitere Farbbetonsorten auf Anfrage. KIBAG Beton AG T 043 888 18 58 17 Beton Nicht normierte Betonsorten Sorten Nr. Korngrösse in mm Konsistenz Bindemittelgehalt kg/m3 (CEM + ZS) Fr./m3 Artikel Nr. Schmiermischungen, Unterlagsböden, Überzug SCHM 0–4 F5/F6 400 228.30 1400 600 0–4 erdfeucht 300 208.80 50600 601 0–4 erdfeucht 350 217.80 50601 602 0–4 erdfeucht 400 226.80 50602 603 0–4 erdfeucht 450 235.80 50603 604 0–4 erdfeucht 500 243.80 50604 611 0–8 erdfeucht 350 217.80 50611 612 0–8 erdfeucht 400 226.80 50612 613 0–8 erdfeucht 450 235.80 50613 620 0 – 16 erdfeucht 150 169.20 50620 621 0 – 16 erdfeucht 200 177.20 50621 622 0 – 16 erdfeucht 240 185.20 50622 630 0 – 32 erdfeucht 100 157.20 50630 631 0 – 32 erdfeucht 150 165.20 50631 632 0 – 32 erdfeucht 200 173.20 50632 634 0 – 32 erdfeucht 240 181.20 50634 4 -8C100 4–8 erdfeucht 100 170.10 6100 4 -8C150 4–8 erdfeucht 150 177.60 6150 4 -8C200 4–8 erdfeucht 200 185.10 6200 4 -8C240 4–8 erdfeucht 240 190.70 6240 643 8 – 16 erdfeucht 150 177.60 50643 644 8 – 16 erdfeucht 200 185.10 50644 645 8 – 16 erdfeucht 240 190.70 50645 650 16 – 32 erdfeucht 100 167.90 50650 651 16 – 32 erdfeucht 150 175.10 50651 Magerbeton Sickerbeton 18 652 16 – 32 erdfeucht 200 182.60 50652 653 16 – 32 erdfeucht 240 188.20 50653 KIBAG Beton AG T 043 888 18 58 Beton Nicht normierte Betonsorten Korngrösse in mm Konsistenz Bindemittelgehalt kg/m3 (CEM + ZS) Fr./m3 Artikel Nr. 4-8SP150 4–8 erdfeucht 150 187.70 61620 4-8SP200 4–8 erdfeucht 200 195.70 61510 4-8SP250 4–8 erdfeucht 250 203.70 61647 4-8SP300 4–8 erdfeucht 300 211.70 61648 * 250 194.10 61680 Sorten Nr. Splittbeton Randsteinbeton und Abschlüsse im Strassenbau RA16250 0 – 16 *Je nach Anwendungsbereich erdfeucht oder steif. Kanalfüllmasse KFU4150 0–4 F5 150 191.00 61728 KFU4200 0–4 F5 200 201.00 61737 PF1852 0–4 F4 200 + 200 231.00 61852 Unterlagsbeton, Beton für Randsteine und Abschlüsse, Magerbeton, Mörtel und Überzug, Sickerbeton, etc. muss vor Witterungseinflüssen und raschem Feuchtigskeitsverlust geschützt werden. Es werden keine Garantien bezüglich der Austrocknung («Vertrocknung») übernommen. KIBAG Beton AG T 043 888 18 58 19 Recyclingbeton Richtlinien zu Rec yclingbeton gemäss SIA Merkblatt 2030, im Rahmen der SN EN 206 und SIA 262 Anforderungen an die Gesteinskörnungen RC-C Beton mit «Betongranulat» RC-M Beton mit «Mischgranulat» FL max. 2 cm3/kg FL max. 2 cm3/kg Rg+X max. 0.3% Rg+X max. 0.3% Ra max. 1% Ra max. 1% Rb max. 5% Rb min. 5% Rc min. 25% Rc+Rb min. 25% Ru max. 75% Ru max. 75% Legende zur Bezeichnung der Bestandteile: Ra= Bitumenhaltige Materialien Rb= Mauerziegel (Mauerstein, Ziegel) Kalksandsteine, nicht schwimmender Porenbeton Rc = Beton, Betonprodukte, hydraulisch gebundene Gesteinskörnungen, Mauerstein aus Beton Ru = Ungebundene natürliche Gesteinskörnung Rg= Glas FL = Schwimmendes Material X = Sonstige Materialien (Metalle, Holz, Kunststoffe, Gummi, nicht schwimmend sowie Gips) Anwendungsgrenzen Recyclingbeton Anteile RC-C RC ≥ 25 M.-% Rb ≤ 05 M.-% RC-M Rb ≥ 05 M.-% Rb ≤ 25 M.-% Rc + Rb0≥ 0 0 25 M.-% Rb > 25 M.-% Expositionsklassen (CH) X0 XC1 trocken XC1 nass/XC2/XC3 XC4 1) zulässig 1) zulässig zulässig 1) 1) M.-% = Massenprozent 1) Nur nach entsprechenden Voruntersuchungen zulässig. 20 XD/XF/XA KIBAG Beton AG T 043 888 18 58 nicht zulässig Quellen: Tabelle «Anwendungsgrenzen»: Dr. Konrad Moser / FSKB Grafiken Zusammensetzung: Bernhard Wyss / FSKB Recyclingbeton Rec ycling-Konstruktionsbeton Sorten Nr. nach SN EN 206 Konsistenz Grösstkorn Anwendung Fr./m3 Artikel Nr. XC2; XC1 C3 32 Kranbeton 185.40 220100 RC-C XC2; XC1 C3 32 Pumpbeton 187.90 220101 RC-C XC2; XC1 C3 22 Kranbeton 199.10 220152 Festigkeitsklasse Kat. Expositionsklassen A100C C25/30 RC-C A101C C25/30 A152C C25/30 A153C C25/30 RC-C XC2; XC1 C3 22 Pumpbeton 201.60 220153 B200C C25/30 RC-C XC3; XC2; XC1 C3 32 Kranbeton 194.90 220200 B201C C25/30 RC-C XC3; XC2; XC1 C3 32 Pumpbeton 197.40 220201 B250C C25/30 RC-C XC3; XC2; XC1 C3 22 Kranbeton 209.90 220250 B251C C25/30 RC-C XC3; XC2; XC1 C3 22 Pumpbeton 212.40 220251 C300C C30/37 RC-C XC4 C3 32 Kranbeton 204.80 220300 C301C C30/37 RC-C XC4 C3 32 Pumpbeton 207.30 220301 C350C C30/37 RC-C XC4 C3 22 Kranbeton 224.30 220350 C351C C30/37 RC-C XC4 C3 22 Pumpbeton 226.80 220351 Rc-Anteil min. 25%. Betone mit höheren Rc-Anteilen auf Anfrage. Rec yclingbeton nicht normiert Sorten Nr. Korngrösse in mm Konsistenz Bindemittelgehalt kg/m3 (CEM + ZS) Fr./m3 Artikel Nr. RC-M630 0 – 25 erdfeucht 100 68.50 80630 RC-M631 0 – 25 erdfeucht 150 76.50 80631 RC-M632 0 – 25 erdfeucht 200 84.50 80632 RC-M634 0 – 25 erdfeucht 240 92.50 80634 RC-M661* 32 – 45 erdfeucht 150 71.50 80661 RC-M662* 32 – 45 erdfeucht 200 81.50 80662 RC-M663* 32 – 45 erdfeucht 240 91.50 80663 B10-RC 0 – 25 weich 280 180.80 80003 B13-RC 0 – 25 weich 280 175.80 80001 BEGRA 100 0 – 22 erdfeucht 100 73.50 90690 BEGRA 150 0 – 22 erdfeucht 150 81.50 90691 BEGRA 200 0 – 22 erdfeucht 200 89.50 90692 BEGRA 240 0 – 22 erdfeucht 240 97.50 90694 ECO619 0 – 16 erdfeucht 100 73.50 70619 ECO620 0 – 16 erdfeucht 150 81.50 70620 ECO621 0 – 16 erdfeucht 200 89.50 70621 ECO622 0 – 16 erdfeucht 240 97.50 70622 ECO624 0 – 16 erdfeucht 300 105.50 70624 ECO630 0 – 32 erdfeucht 100 78.50 70630 ECO631 0 – 32 erdfeucht 150 86.50 70631 ECO632 0 – 32 erdfeucht 200 94.50 70632 ECO634 0 – 32 erdfeucht 240 102.50 70634 ECO636 0 – 32 erdfeucht 300 110.50 70636 * Nur ab Tuggen lieferbar. BEGRA lieferbar ab Wädenswil. ECO lieferbar ab Tuggen. KIBAG Beton AG T 043 888 18 58 21 Beton Betonzusatzmittel/Zusatzstoffe Betonzusatzmittel Kurzzeichen Wirkung Fr./kg Verzögerer VZ Verlangsamen die chemische Reaktion (Hydratation) des Zementes und verzögern das Erstarren des Zementes sowie die Wärmeentwicklung. 7.75 Verflüssiger (3. Generation) HBV Verbessert bei gleichem w/z–Wert die Verarbeitbarkeit des Betons oder vermindert den Wasseranspruch bei gleicher Verarbeitbarkeit. 8.05 Luftporenbildner LP Dienen zur Erzeugung von kleinen, gleichmäßig verteilten, künstlichen Luftporen, die den Frost-/Frosttausalzwiderstand des Betons erhöhen. 5.30 Dichtungsmittel (Kibaplast-B*) DM Vermindern die kapillare Wasseraufnahme des Betons und können dem Beton wasserabweisende (hydrophobe) Eigenschaften geben. 6.65 Frostschutz FS Verbessert die Gefrierbeständigkeit von jungem Beton. 5.90 Schwindreduktionsmittel SRA Reduzieren das Trocknungsschwinden. auf Anfrage Minimieren die Lunkerbildung an der Betonoberfläche. auf Anfrage Antilunkermittel – *Ungiftig, nicht gesundheitsschädlich und biologisch abbaubar. Zusatzstoffe Latent hydraulische ZS Kurzzeichen ZS Wirkung Vermindern Porosität und Frühfestigkeit des Betons und erhöhen somit dessen Dauerhaftigkeit. Fr./kg 0.45 Weitere Betonzusatzmittel und Zusatzstoffe (ZS) wie Stahl- und Kunststofffasern sowie Farbpigmente auf Anfrage. Leistungsbestimmungen n Werden Zusatzmittel oder Fasern vom Besteller verlangt, so garantiert das Lieferwerk nur die bestellte Dosierung des verlangten Produktes. n In den Betonwerken und Fahrmischern werden keine vom Besteller angelieferten Zusatzmittel oder Zusatzstoffe zudosiert. n Das Lieferwerk übernimmt keine Haftung für den vom Besteller erwarteten Erfolg. n Ausserordentlich lange Verzögerungszeiten bedingen Vorversuche. Kostenaufwand auf Anfrage. n Zusatzmittel für die Abbindeverzögerung und den Frostschutz werden gemäss gültiger Preisliste der Zusatzmittel-Lieferanten separat verrechnet. 22 KIBAG Beton AG T 043 888 18 58 Beton Transportpreise Beton ab Werk Schindellegi Wädenswil Fr./m3 Schindellegi Wädenswil RC-Beton gekippt Fr./m3 Bestimmungsort ab Werk Schindellegi Wädenswil Fr./m3 Schindellegi Wädenswil RC-Beton gekippt Fr./m3 Bestimmungsort 8852 Altendorf 23.00 14.00 6313 Menzingen 31.50 23.00 6418 Altmatt Erste 28.50 20.00 8843 Oberiberg 39.50 31.00 6418 Altmatt Zweite 27.50 19.00 8942 Oberrieden 23.00 15.00 6418 Altmatt Dritte 24.50 16.00 8808 Pfäffikon 23.50 15.00 8804 Au 21.50 13.00 8805 Richterswil 22.50 14.00 8806 Bäch 23.50 15.00 6418 Rothenthurm 29.50 21.00 8836 Bennau 23.50 15.00 8833 Samstagern 22.00 14.00 8836 Biberbrugg/Bennau 22.00 14.00 6417 Sattel 33.50 25.00 8849 Alpthal/Brunni 43.50 34.00 8834 Schindellegi Dorf 17.50 10.00 8847 Egg 27.50 19.00 8836 Schnabelsberg 25.50 17.00 8840 Einsiedeln/Birchli 24.50 16.00 8824 Schönenberg 23.50 15.00 8844 Euthal 29.50 21.00 8845 Studen 35.00 26.00 8835 Feusisberg 22.00 14.00 8800 Thalwil 25.50 18.00 8807 Freienbach 23.50 15.00 8840 Trachslau 27.50 19.00 8841 Gross 25.00 16.00 8842 Unteriberg 35.00 26.00 8816 Hirzel 22.00 14.00 8820 Wädenswil 19.00 11.00 8810 Horgen 22.00 14.00 8832 Wilen 23.50 15.00 8825 Hütten 23.50 15.00 8846 Willerzell 27.50 19.00 8802 Kilchberg 28.50 21.00 8832 Wollerau 22.00 14.00 Weitere Destinationen auf Anfrage. Transport RC-Beton: Abladezeit 5 Min., Minimalfuhre 8 m3. KIBAG Beton AG T 043 888 18 58 23 Beton Transportpreise Beton ab Werk Bestimmungsort Tuggen Bilten Fr./m 3 Tuggen RC-Beton gekippt Fr./m 3 8852 Altendorf 23.00 8873 Amden 32.50 8873 Arvenbühl 8717 ab Werk Bestimmungsort Tuggen Bilten Fr./m 3 Tuggen RC-Beton gekippt Fr./m 3 14.00 8877 Murg 25.00 24.00 28.00 8752 Näfels 19.00 17.00 41.00 36.00 8754 Netstal 25.00 20.00 Benken 26.50 20.00 8732 Neuhaus 25.00 17.00 8865 Bilten 16.00 14.00 8772 Nidfurn 36.00 32.00 8715 Bollingen 27.50 21.00 8867 Niederurnen 17.00 17.00 8732 Bürg 28.50 20.00 8855 Nuolen 18.00 10.00 8863 Buttikon 20.00 13.00 8884 Oberterzen 30.50 29.00 8777 Diesbach 39.00 36.00 8868 Oberurnen 18.00 19.00 8767 Elm 55.00 48.00 8758 Obstalden 24.50 23.00 8765 Engi 47.00 42.00 8883 Quarten 25.50 26.00 8755 Ennenda 28.50 27.00 8640 Rapperswil 29.50 21.00 8734 Ermenschwil 32.50 24.00 8864 Reichenburg 19.00 15.00 8725 Ernetschwil 30.00 22.00 8726 Ricken 32.50 24.00 8733 Eschenbach 27.00 18.00 8739 Rieden SG 35.50 30.00 8757 Filzbach 24.00 21.00 8750 Riedern GL 27.50 25.00 8854 Galgenen 22.50 13.00 8735 Rüeterswil 31.00 32.00 8854 Galgenen Stöckli 27.50 17.00 8782 Rüti GL 45.00 39.00 8725 Gebertingen 29.00 22.00 8718 Schänis 18.00 13.00 8750 Glarus 27.50 26.00 8716 Schmerikon 22.50 17.00 8638 Goldingen 32.50 25.00 8862 Schübelbach 21.00 14.00 8737 Gommiswald 27.50 24.00 8762 Schwanden 34.50 24.00 8773 Haslen 38.00 42.00 8854 Siebnen 21.00 12.00 8858 Innerthal 42.50 34.00 8735 St. Gallenkappel 27.00 19.00 8645 Jona 27.50 21.00 8881 Tscherlach 29.00 28.00 8722 Kaltbrunn 24.50 20.00 8856 Tuggen 18.00 10.00 8853 Lachen 22.50 13.00 8882 Unterterzen 26.00 25.00 8772 Leuggelbach 35.50 34.00 8730 Uznach 23.50 15.00 8783 Linthal 45.50 41.00 8857 Vorderthal 35.00 26.00 8775 Luchsingen 38.00 35.00 8727 Walde 35.50 26.00 8766 Matt 51.00 45.00 8880 Walenstadt 29.50 29.00 8756 Mitlödi 32.50 29.00 8880 Walenstadt-Berg 37.50 42.00 8753 Mollis 21.50 19.00 8855 Wangen 18.00 10.00 8885 Mols 26.50 29.00 8872 Weesen 20.00 17.00 8874 Mühlehorn 23.50 21.00 8866 Ziegelbrücke 18.00 18.00 Weitere Destinationen auf Anfrage. Transport RC-Beton: Abladezeit 5 Min., Minimalfuhre 8 m3. 24 KIBAG Beton AG T 043 888 18 58 Langzeitmörtel Langzeit-/Zargenmörtel franko ab Edlibach Zonen Art. Nr. Mörtel Fr./m 3 Zone 1 Kanton Zug, Ebertswil, Hausen a.A., Hirzel, Hirzel-Spitzen, Hütten, Schönenberg, Sihlbrugg-Dorf 301 401 Langzeitmörtel Zargenmörtel 257.00 286.00 Zone 2 Au, Horgen, Horgenberg, Kappel a.A., Knonau, Oberrieden, Richterswil, Rifferswil, Rossau, Samstagern, Sihlwald, Uerzlikon, Wädenswil 301 401 Langzeitmörtel Zargenmörtel 259.00 288.00 Zone 3 1. Altmatt, 2. Altmatt, 3. Altmatt, Arth, Bäch, Biberbrugg, Brunnen, Buchrain, Ebikon, Emmen, Emmenbrücke, Feusisberg, Freienbach, Gisikon/Root, Goldau, Horw, Immensee, Ingenbohl, Inwil, Kriens, Lauerz, Luzern, Meierskappel, Mettemenstetten, Pfäffikon, Rothenthurm, Sattel, Schindellegi, Schwyz, Seewen, Steinen, Steineberg, Wollerau 301 401 Langzeitmörtel Zargenmörtel 266.00 295.00 Zone 4 Aeugst, Aeugsterthal, Alpthal, Altdorf, Einsiedeln, Gersau, Greppen, Gross, Illgau, Küssnacht, Maschwanden, Meggen, Merlischachen, Morschach, Muothathal, Mühlau, Obfelden, Sins, Sisikon, Trauchslau, Udligenswil, Vitznau, Weggis, Willerzell 301 401 Langzeitmörtel Zargenmörtel 276.00 305.00 Zone 5 Altendorf, Benken, Bollingen, Brügg (Uznach), Bürg, Buttikon, Ermenswil, Ernetschwil, Eschenbach, Galgenen, Goldingen, Jona, Lachen, Neuhaus, Nuolen, Rapperswil, Reichenburg, Rüeterswil (Rüti), Schmerikon, Schübelbach, Siebnen, St. Gallenkappel, Starrberg, Tuggen, Uznach, Vorderthal, Walde, Wangen 301 401 Langzeitmörtel Zargenmörtel 276.00 305.00 ausserhalb Bis max. 1 Std. 30 min. Fahrzeit (Andermatt, Engelberg) Minimale Liefermenge: 2 m3 301 Langzeitmörtel 297.00 Mauerwerk-Nassmörtel entsprechend den Anforderungen laut SIA-Empfehlungen V 177 (Prismenfestigkeit ≥ 15 N/mm2), geeignet für Kalksandsteine (MK), Backsteine (MB) und Zementsteine (MC). KIBAG Beton AG, Werk Edlibach Produktion/Bestellung: T 058 387 14 20 KIBAG Beton AG, Werk Edlibach, T 058 387 14 20 25 Beton Allgemeine Lieferbedingungen für Beton und Mörtel KIBAG Beton AG, Minder Beton AG, KIBAG Beton Seewen AG, Sihlbeton AG (nachfolgend KIBAG) 1. Geltungsbereich Alle Aufträge für Lieferungen von Beton und Mörtel werden ausschliesslich aufgrund dieser Allgemeinen Lieferbedingungen ausgeführt. Durch die Auftragserteilung anerkennt der Besteller die Gültigkeit der Lieferbedingungen. Abweichende Bedingungen sind nur gültig, wenn sie von der KIBAG schriftlich bestätigt worden sind. 2. Rangordnung der Vertragsbestandteile Eine Vertragsurkunde bzw. – wenn es keine solche gibt – eine Auftragsbestätigung der KIBAG bzw. – wenn es auch keine solche gibt – eine schriftliche Offerte der KIBAG, gehen bei Widersprüchen diesen Lieferbedingungen vor. Von eingefärbtem Beton im Frost- und Frosttausalzbereich wird abgeraten. Farbpigmente beeinträchtigen die Bildung geeigneter Poren. Bei Farb- und Sichtbeton wird die Zugabe von Antilunkernmittel (v.a. bei vertikalen Flächen) empfohlen. Farbbetonoberflächen hellen witterungsbedingt kontinuierlich auf. Die Einführung künstlicher Luftporen bei frost- und frosttausalzbeständigem Beton führt zu vermehrter Lunkernbildung an der Betonoberfläche. Die Lieferbedingungen gehen bei Widersprüchen den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Schweizerischen Obligationenrecht und dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch, vor. Bei Sichtbetonoberflächen, welche direkt mit behandeltem Wasser in Kontakt geraten (z.B. Sichtbetonschwimmbäder), ist mit einem kontinuierlichen Abtrag der wasserberührten Betonoberfläche zu rechnen. Den Bestellungen, einschliesslich schriftliche Bestellungsbeilagen wie Leistungsverzeichnisse, Baubeschriebe, Pläne, Skizzen und dergleichen, kommt bei Widersprüchen die letzte Priorität zu. Bezüglich des Karbonatisierungswiderstandes von Beton wird von einer Nutzungsdauer von 50 Jahren ausgegangen. Betone für eine längere Nutzungsdauer sind nur auf Anfrage erhältlich. 3. Preislisten und Offerten Die Basispreise der gedruckten Preislisten gelten, besondere Vereinbarung vorbehalten, ausschliesslich für Bauunternehmer. Die darin enthaltenen Preise und Konditionen gelten bis auf Widerruf oder bis zur Bekanntgabe neuer allgemein gültiger Preislisten. Sie werden erst mit der Aufnahme eines der KIBAG aufgrund dieser Preislisten erteilten Auftrags verbindlich. Gefahrenhinweise/Sicherheitsratschläge: R36/38: Reizt Augen und Haut. R43: Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. S2: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S24/25: Berührung mit Haut und Augen vermeiden. S26: Bei Augenkontakt sofort gründlich mit Wasser spülen und unverzüglich einen Arzt aufsuchen. S37: Geeignete Schutzhandschuhe/Schutzkleidung tragen. Alle Preise verstehen sich für Lieferung ab Betonwerk ohne Mehrwertsteuer. Die Kubikmeter-Preise beziehen sich auf 1 m3 verarbeiteten Beton oder Mörtel. Die Preise gelten ferner für Bezüge und Lieferungen innerhalb der Werköffnungszeiten der KIBAG. Lieferungen ausserhalb dieser Zeit werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen entsprechende Zuschläge ausgeführt. Wird Lieferung franko Baustelle vereinbart, so gilt der dafür festgesetzte Transportpreis für den kürzesten, einwandfrei befahrbaren Anfahrweg und die umgehende Betonübernahme durch den Besteller. Preisänderungen bleiben vorbehalten. 4. Auftragserteilung und Auftragsannahme Aufträge sollen am Vortag bis spätestens 12.00 Uhr erteilt werden. Vorbestellungen geniessen in der Auslieferung den Vorrang. Das Betonwerk benötigt bei der Bestellung genaue und spezifische Angaben über Betonsorte (gemäss massgebender Norm SIA 262), Betonmenge, Einbauart und gewünschte Konsistenz, Lieferbeginn und Lieferprogramm. Aufträge und Lieferungsabrufe werden stets nach Massgabe der jeweiligen Lieferungsmöglichkeit angenommen. Wird bei Bestellungen Beton gemäss SIA 262 nach Eigenschaften verlangt, so sind die Eigenschaften nach der Norm SN EN 206 oder die NPK-Betonsorte anzugeben. Wird vom Besteller Beton gemäss SIA 262 nach Zusammensetzung verlangt, so sind detaillierte Abklärungen zur Machbarkeit zwischen Planer, Besteller und Betonwerk unumgänglich. Für die Zuständigkeit von Änderungen sind genaue Weisungen vorzusehen. Sind für die Herstellung eines Betons Vorversuche notwendig, sind deren Kosten durch den Auftraggeber zu übernehmen. 5. Technische Bestimmungen Bei Verwendung von Monobeton sind bei Aussentemperaturen kleiner als +10°C oder grösser als +25°C spezielle Massnahmen zu treffen, da das Abbindeverhalten zeitlich variieren kann. 6. Zusätze Die Zumischung von Betonzusatzmitteln ist in Bezug auf die Wahl von Produkt und Dosierung Sache der KIBAG. Die KIBAG ist dabei zur Verrechnung eines Mehrkostenzuschlags berechtigt. 7. Lieferung Die Lieferzeitangaben verstehen sich mit Rücksicht auf einen allfälligen Stossbetrieb stets mit einer Toleranz von einer halben Stunde. Ist eine grössere Verzögerung aus unvorhersehbaren Gründen wie Stromunterbruch, Wassermangel, Maschinendefekt, Ausfall von Zulieferungen oder Fällen höherer Gewalt unvermeidlich, so wird dies dem Besteller unverzüglich gemeldet und werden allfällige Möglichkeiten einer Weiterbelieferung durch andere Betonwerke angeboten. Die KIBAG ist berechtigt, die Lieferzeiten sowohl für ihre eigenen Lieferungen als auch für Weiterbelieferungen durch andere Betonwerke entsprechend zu verlängern. Für allfällige Wartezeiten und damit zusammenhängenden direkten oder indirekten Schaden haftet die KIBAG jedoch nicht. Der Besteller ist gehalten, allfällige Verspätungen in der Materialabnahme der KIBAG sofort anzuzeigen. Unterlässt er dies, so haftet er der KIBAG für dadurch verursachten Materialverderb und andere Verzugsfolgen. Der Mörtel wird mit dem Fahrmischer franko Baustelle geliefert, abgeladen und in KIBAGMaurermulden à 200 lt. gemessen. Die KIBAG stellt die Mörtel-Mulden gegen ein Depot von Fr. 90.–/Mulde zur Verfügung. Für Mörtel-Mulden, welche verloren gehen oder beschädigt retourniert werden, entfällt die Rückvergütung des Depot-Betrages. Der Mörtel ist wie folgt zu bestellen: 1. Tageslieferung Nachmittagslieferung Wochenendmörtel MO–FR bis spätestens 12.00 Uhr am Vortag MO–DO bis spätestens 09.30 Uhr am Liefertag FR bis spätestens 09.00 Uhr Der Beton muss bei sehr hohen Temperaturen und verlängerten Abladezeiten durch Zugabe von Verzögerer (VZ) verzögert werden. Der Mörtel ist wie folgt zu liefern: 1. Tageslieferung Nachmittagslieferung MO–FR bis spätestens 08.00 Uhr MO–FR Zargenmörtel 08.00–10.00 Uhr MO–FR bis spätestens 14.00 Uhr Die effektive Verzögerungswirkung in mit VZ verzögertem Beton hängt in wesentlichem Masse von den Witterungsbedingungen und dem Feuchtigkeitshaushalt des Betons ab. Für trockenen oder lose gelagerten Beton ist die VZ-Dosierung zu verdoppeln. Ausserordentlich lange Verzögerungszeiten bedingen Vorversuche. 8. Transportbedingungen Bei Frankolieferungen oder Abfuhren werden einwandfreie Zufahrtsverhältnisse sowie ungehinderte Lade-/Entladungsmöglichkeiten vorausgesetzt. Unterlagsbeton, Beton für Randsteine und Abschlüsse, Magerbeton, Mörtel und Überzug, Sickerbeton, etc., müssen vor Witterungseinflüssen und raschem Feuchtigkeitsverlust geschützt werden. Ohne ausdrückliche Bestellung liegt die Wahl des Transportmittels ausschliesslich bei der KIBAG. Wird der Einsatz von 2-/3-Achs-Fahrzeugen verlangt, so erfolgt die Verrechnung in Regie. Alle Betonsorten können alternative Zuschlagstoffe (ZS) enthalten. Transporte in Regie werden mit Fr. 237.–/Std. verrechnet. Die angegebenen Schwindmasswerte sind Richtwerte. Von schwindkompensierenden Zusatzmitteln wird abgeraten. Sie beschädigen die Betonmatrix und beeinträchtigen die Dauerhaftigkeit des Betons. Beton der Konsistenzen ≥ F4 werden ausschliesslich mit Fahrmischern transportiert. Selbstverdichtender Beton (SCC) und leicht verdichtbarer Beton (LVB) eignen sich nicht für den Einsatz bei Umgebungstemperaturen unter +5°C oder über +25°C. SCC und LVB können an der Oberfläche Lunkern aufweisen und eignen sich grundsätzlich nicht für Sichtbetonoberflächen. Die Trocken-(Gunit) und Nassspritzbetone sind Richtrezepte. Der Nachweis der Eigenschaften am gespritzten Bauteil ist durch den Unternehmer zu erbringen. RC-Beton nach SIA MB 2030 ist für die häufigsten Anwendungen im Hochbau geeignet. Ausnahmen bilden Beton im Frost- und Frosttausalzbereich, Beton mit hohen Festigkeiten, selbstverdichtender Beton (SCC) und Monobeton (maschinell geglättet). Die KIBAG bietet gemäss aktuellem Stand 26 der Technik RC-Beton gemäss SIA MB 2030 als Kran- und Pumpbeton bis zu einer Festigkeit von max. C35/45 sowie einer Expositionsklasse XC4 an. In der Frankolieferung ist eine maximale Entlade- und Wartezeit auf der Baustelle von 3 Minuten pro m3, bei Recyclingbeton 5 Minuten pro Fuhre inbegriffen. Längere Warte-/Abladezeiten werden in Regie mit Fr. 180.–/Std. separat verrechnet. Fuhren mit Fahrmischer mit Förderband werden nach Aufwand mit Fr. 275.–/Std. verrechnet. Die verrechnete Mindestlademenge beträgt 7 m3, bei Recyclingbeton 8 m3. Transporte bei kurzfristigen Absagen am Liefertag werden verrechnet. KIBAG Beton AG T 043 888 18 58 Beton Allgemeine Lieferbedingungen für Beton und Mörtel KIBAG Beton AG, Minder Beton AG, KIBAG Beton Seewen AG, Sihlbeton AG (nachfolgend KIBAG) 9. Zuschläge - Nicht eingehaltene Schwindmasse und daraus resultierende Mängel; Nacht- und Überzeitarbeit 18.30–20.00 Fr. 23.–/m3 Normale Überzeit Nachtarbeit 20.00–06.00 Fr. 39.–/m3, mind. Fr. 1‘300.– SA 00.00 bis MO 06.00 Fr. 55.–/m3, mind. Fr. 1‘500.– Samstags-/Sonntagsarbeit Bewilligungsgebühren werden separat verrechnet. - Betonkorrosion bei Sichtbetonoberflächen, die direkt mit behandeltem Wasser in Kontakt geraten (z.B. Sichtbetonschwimmbäder); Transportzuschläge Der Transport des Materials wird zusätzlich nach Aufwand verrechnet: Nachtarbeit 20.00–06.00 Fr. 296.–/Std. SA 00.00–MO 06.00 Fr. 355.–/Std. Samstags-/Sonntagsarbeit - Mängel infolge von fehlerhaftem Einbringen und/oder Verarbeiten des Betons oder Mörtels durch den Besteller, den Bauherrn oder sonstige Dritte. Winterzuschlag Während den Wintermonaten (1. Dezember bis Ende Februar) wird ein Zuschlag von Fr. 4.–/m3 verrechnet. Entsorgung Restbeton Für die Entsorgung von Restbeton wird ein Zuschlag von Fr. 90.–/m3 verrechnet. 10. Garantie Die KIBAG garantiert die Lieferung auftragskonformer Menge und Qualität. Für die Eigenschaften des frischen Betons sowie die Qualität des erhärteten Betons und der Prüfungen sind die der Bestellung zugrunde liegenden Normen massgebend. Lieferungen von Beton erfolgen gemäss SIA 262. Für Frisch- und Festbetonprüfungen gelten die in der Norm SIA 262/1 aufgeführten Prüfnormen. Massgebend für den Nachweis der Betonqualität sind die Prüfungen des Betons gemäss SIA 262/1 und der aus dem Beton durch die KIBAG oder in Anwesenheit eines Vertreters der KIBAG hergestellten Probekörper. Im Rahmen dieser Garantie (Gewährleistung) verpflichtet sich die KIBAG – eine rechtzeitige und sachliche begründete Mängelrüge vorausgesetzt – mangelhaften Beton kostenlos zu ersetzen. Die KIBAG übernimmt die Haftung für Schäden an den mit dem mangelhaften Beton hergestellten Bauwerken, vorausgesetzt, dass diese Schäden auf die mangelhafte Beschaffenheit des Betons zurückzuführen sind, was der Besteller zu beweisen hat, und ferner der Besteller seinerseits für den eingetretenen Schaden die Haftung übernehmen musste. Die KIBAG hat solche Schäden aber nur insoweit zu ersetzen, als ihr dadurch nicht unverhältnismässige Kosten erwachsen. Für weitere direkte oder indirekte Schäden und für Mangelfolgeschäden wird jede Haftung, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen. Die Haftung der KIBAG für ihre Hilfspersonen wird ausgeschlossen. Die KIBAG trifft hinsichtlich der Weisungen des Bestellers (Leistungsbeschriebe, Baubeschriebe, Pläne aller Art einschliesslich Armierungspläne, Eisenlisten, Vorgaben des Bestellers zur Herstellung des Betons, etc.) und hinsichtlich der sonstigen Vorgaben des Bestellers sowie der weiteren Umstände aus der Sphäre des Bestellers keine Prüfungs- und Abmahnungspflicht. Bei Beton nach Zusammensetzung wird ausschliesslich die korrekte Zusammensetzung der Betonmischung im Rahmen der von der Norm SN EN 206 festgelegten Toleranzen gewährleistet. Werden im Falle einer Zumischung von Betonzusatzmitteln bestimmte Produkte und/oder Dosierungen vom Besteller verlangt, wird nur die Einhaltung der geforderten Zumischung gewährleistet. In diesem Fall wird jede Haftung für den erwarteten Erfolg dieser Zusätze und ebenso für deren nachteilige Auswirkungen auf das Verhalten des Betons ausgeschlossen. Schreibt der Besteller bei Bestellungen von Beton nach Eigenschaften gemäss SIA 262 bestimmte Betonzusatzmittel oder Ausgangsstoffe vor, so besteht keinerlei Mängelhaftung für die Eigenschaften des Betons. Keine Mängelhaftung besteht für: - Mängel infolge von Projektanpassungen durch den Besteller, den Bauherrn oder sonstige Dritte; - die Dauerhaftigkeit von Bauwerken bzw. Bauteilen. Die KIBAG gewährleistet die Einhaltung der Bestimmungen der gültigen technischen Produktnormen, nicht aber eine bestimmte Lebensdauer von Bauwerken bzw. Bauteilen; - die Eigenschaften der Produkte der KIBAG, sofern und soweit die Produkte nach Vorgaben von Bestellern, Bauherren oder Planern herzustellen waren; - Mängel der Produkte der KIBAG als Folge von Veränderungen dieser Produkte am Ort der Über gabe durch den Besteller, den Bauherrn oder sonstige Dritte; - Ausblühungen bei Farb- und Sichtbeton; - Farbungleichheiten des gelieferten Betons; 11. Mängelrüge Es obliegt dem Besteller, bei Ablieferung des Betons zu prüfen, ob a) die Angabe auf dem Lieferschein mit seiner Bestellung übereinstimmt und b)die Lieferung sichtbare Mängel aufweist. Bei Lieferung franko Baustelle gilt als Ablieferung die Übergabe auf dem Bauplatz und bei Lieferung ab Werk die Übergabe des Betons auf den Lastwagen. Allfällige Mängel sind, damit die KIBAG diese auf ihre Berechtigung prüfen kann, vor dem Einbringen des Betons in die Schalung sofort schriftlich zu rügen. Mängel, die bei Ablieferung nicht feststellbar sind, müssen sofort nach deren Entdeckung schriftlich gerügt werden. Bestehen seitens des Bestellers hinsichtlich der Qualität des gelieferten Betons Zweifel und ist eine sofortige Abklärung nicht möglich, so ist der Besteller zur Entnahme einer Probe verpflichtet. Durch eine sofortige Einladung ist der KIBAG Gelegenheit zur geben, der Probeentnahme beizuwohnen. Das Ergebnis dieser Prüfung wird von der KIBAG nur anerkannt, wenn die Probeentnahme unmittelbar nach erfolgter Lieferung und gemäss den Vorschriften der Norm SN EN 206 vorgenommen und die Probe einer anerkannten Prüfstelle zur Beurteilung eingesandt worden ist. Ergibt die Prüfung, dass ein Mangel besteht, so übernimmt die KIBAG die Prüfungskosten. Andernfalls sind sie vom Besteller zu tragen. Das Ergebnis der Prüfung ist der KIBAG auf jeden Fall sofort nach dessen Vorliegen mit einer schriftlichen Mängelrüge zuzustellen. Eine Mängelrüge ist nur in schriftlicher Form gültig. 12. Zahlungsbedingungen 30 Tage netto ab Fakturadatum. Sämtliche Lieferungen auf die gleiche Baustelle gelten als Sukzessivlieferungen, unabhängig von der Dauer oder den Bezugsunterbrüchen. Die KIBAG behält sich Teilfakturierungen vor. Nach Ablauf der Zahlungsfrist behält sich die KIBAG die Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechtes vor. Nach Ablauf der Zahlungsfrist schuldet der Besteller ohne weiteres, d.h. ohne Mahnung und ohne Ansetzung einer Nachfrist, einen Verzugszins von 8%. Für Lieferungen an Barzahler erfolgt ein Zuschlag von Fr. 20.–/Lieferung. 13. Ausschluss des Rückbehaltungsrechts des Bestellers (Art. 82 OR) Das gesetzliche Rückbehaltungsrecht des Bestellers wird ausgeschlossen. Insbesondere ist der Besteller im Falle von Mängeln nicht zur Zurückhaltung von fälligen Zahlungen an die KIBAG berechtigt. 14. Verrechnungsverbot Der Besteller ist nicht berechtigt, allfällige Forderungen seinerseits mit Gegenforderungen der KIBAG zu verrechnen. 15. Erfüllungsort Erfüllungsort ist, auch bei Lieferung franko Baustelle, das Geschäftsdomizil der KIBAG. 16. Anwendbares Recht, Gerichtsbarkeit und Gerichtsstand Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des «Wiener Kaufrechts» (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980). Für die Beurteilung von Streitigkeiten sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte am Geschäftsdomizil der KIBAG zuständig. - Mängel als Folge von extremen Witterungsbedingungen und höherer Gewalt; - Ästhetische Mängel an Bauwerken bzw. Bauteilen; - Mängel bei nach Eigenschaften bestelltem Beton, welche die Folge davon sind, dass im Rahmen von Dauerhaftigkeitsprüfungen gemäss Ziff. 8.2.3.4 der Norm SN EN 206 Grenzwerte und Bestimmungen nicht eingehalten worden sind, sofern und soweit solche Mängel die Funktions tauglichkeit des Werkes bzw. Bauteils nicht beeinträchtigen; KIBAG Beton AG T 043 888 18 58 27 Betonpumpen Pumptarife Pumpmenge in m3 1–3 Fr./Etappe Pumpmenge in m3 650.00 17 4 660.00 5 680.00 6 alle Arbeitsbereiche Fr./Etappe Pumpmenge in m3 Fr./m3 940.00 31 – 40 36.70 18 950.00 41 – 50 36.00 19 960.00 51 – 60 33.90 720.00 20 970.00 61 – 70 32.80 7 740.00 21 990.00 71 – 80 31.20 8 760.00 22 1‘010.00 81 – 90 29.10 Bis 40 m Auslegerlänge 9 785.00 23 1‘020.00 91 – 100 28.00 Min. Pumpleistung: 10 805.00 24 1‘030.00 101 – 130 26.40 Mehrzeit: 11 830.00 25 1‘040.00 131 – 160 24.60 12 850.00 26 1’055.00 161 – 200 22.60 Ab 40 m Auslegerlänge 13 870.00 27 1’065.00 201 – 300 21.30 Min. Pumpleistung: 14 895.00 28 1’075.00 > 300 19.60 Mehrzeit: 15 910.00 29 1’090.00 16 930.00 30 1’105.00 15 m3/Std. Fr. 270.–/Std. 25 m3/Std. Fr. 320.–/Std. Die Pumpmenge pro Einsatz wird auf den nächsten ganzen Kubikmeter gerundet. Allgemeine Zuschläge 28 Pauschalzuschlag für nicht witterungsbedingte Absagen oder Verschiebungen weniger als 24 Std. vor Pumpbeginn Fr. 300.– Zuschlag nach Aufwand für zweiten Pumpmaschinisten bei komplizierten Pump- und Verrohrungsarbeiten Fr. 100.–/Std. Zuschlag nach Aufwand für Nachtarbeiten zwischen 20:00 und 6:00 Uhr Fr. 100.–/Std. Preiszuschlag auf dem Brutto-Pumptarif für Samstagarbeit zwischen 0:00 und 24:00 Uhr. exkl. Bewilligungsgebühren 25% Preiszuschlag auf dem Brutto-Pumptarif für Sonntagarbeit auf Anfrage Preiszuschlag auf dem Brutto-Pumptarif für das Pumpen von Stahlfaserbeton 10% Pauschalzuschlag pro Einsatz Grossmastpumpe ab 40 m Auslegerlänge Fr. 160.– Transportkostenzuschlag pro Einsatz der Fahrmischerpumpe für mitgeführten Beton Fr. 110.– Pauschalzuschlag pro Pumpeinsatz für die Reinigung der Betonpumpe. Die Entsorgung von allfälligem Restbeton wird separat nach Aufwand verrechnet. Fr. 70.– Zuschlag für Mehrlänge der Pumpleitung und Pumpeinsatz zuzüglich Installationskosten Fr. 3.10/Meter KIBAG Management AG T 044 487 42 42 Betonpumpen Leistungsbestimmungen n Wir sind bestrebt, zugesagte Termine einzuhalten, übernehmen jedoch keine Haftung für Schäden, die durch verspäteten Arbeitsbeginn entstehen. Höhere Gewalt und Betriebsstörungen, gleichgültig aus welchem Grunde, Verkehrsstörungen oder Verkehrsbeschränkungen sowie von uns unverschuldetes Unvermögen befreien uns im Umfang und für die Dauer ihrer Auswirkung von der Leistungspflicht. n Zur Leistung von Schadenersatz oder zur Nachleistung sind wir in keinem Fall verpflichtet. Insbesondere haften wir nicht für Schäden, die durch das Eintreten technischer Mängel wie Maschinenschaden, Verstopfung der Leitung etc. am Bauwerk entstehen können. n Die Baustellenzufahrt muss für jeden Pumpeinsatz gewährleistet sein; Strassen- oder Trottoirabsperrungen sowie andere verkehrstechnische Regelungen sind vom Auftraggeber rechtzeitig und zu seinen Lasten zu veranlassen. n Unsere Leistung endet mit der Förderung des Betons zur Einbaustelle. Die Verlegung der vereinbarten Anfangszeit ist nur nach Abstimmung mit dem Auftraggeber möglich. Dem Auftrag wird ein Grundpreis belastet, wenn die Pumpe bereits auf dem Wege zur vereinbarten Einsatzstelle ist. Für die Montage, Demontage und Reinigung der Förderrohrleitungen sind bauseits kostenlos Hilfskräfte zur Verfügung zu stellen. Für die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen der SUVA über die Verhütung von Unfällen auf der Baustelle ist die Bauunternehmung verantwortlich. n Bei komplizierten Pump- und Verrohrungsarbeiten ist ein zweiter Pumpmaschinist erforderlich. n Pumpbeton (P) erlaubt das Pumpen durch eine Leitung mit einer max. Länge von 50 m, bei kleiner Steigung und bei einer Aussentemperatur von ≤ 25° C. n Es können Beton-Pumpmischungen bis 45 mm Korngrösse sowie pumpbarer Leichtbeton (RG > 1200 kg/m3) gefördert werden. Leitungsdurchmesser 65 mm nur auf Anfrage. n Für die Qualität und die Eigenschaften des Betons haftet das Lieferwerk. Das Visum des Pumpmaschinisten gilt nur für den Empfang des Betons. Wir übernehmen keine Haftung für zugesicherte oder erwartete Eigenschaften in frischem oder erhärtetem Beton. Der Beton muss in gut pumpbarer Konsistenz und Zusammensetzung angeliefert werden. Eine eventuelle Betonprobe als Qualitätsnachweis ist in Gegenwart eines Vertreters des liefernden Betonwerkes herzustellen. Zahlungsbedingungen n Es gelten sämtliche Zahlungsbedingungen analog Transportbeton. KIBAG Management AG T 044 487 42 42 29 Betonpumpen Betonpumpen-Fahrzeug Arbeitsbereich – Ausleger 28 m Arbeitsbereich – Ausleger 36 m 30 KIBAG Management AG T 044 487 42 42 Betonpumpen Betonpumpen-Fahrzeug, Fahrmischerpumpe und Förderband Arbeitsbereich – Ausleger 46 m Fahrmischerpumpe Fahrmischer mit Förderband (16 m) KIBAG Management AG T 044 487 42 42 31 Zentrallabor KIBAG Management AG Zentrallabor Akkreditiert nach ISO/IEC 17025, STS Nr. 111 KIBAG Zentrallabor Im KIBAG Zentrallabor Tuggen werden übliche physikalische Untersuchungen an Sand, Kies, Beton und Mörtel durchgeführt. Vertragsbedingungen Beanstandungen zu den im Zentrallabor durchgeführten Prüfungen müssen diesem innert Jahresfrist schriftlich mitgeteilt werden. Laborbus Das mobile Labor ist für die Durchführung aller Frischbetonkontrollen ausgerüstet. Weiter dient es zur Entnahme von Proben, welche im Zentrallabor untersucht werden. Die Untersuchungsberichte werden entsprechend der ISO/IEC 17025 verfasst. Die Prüfergebnisse beziehen sich ausschliesslich auf die untersuchten Proben. Prüfprotokolle und Prüfberichte werden für eine Dauer von zehn + drei Jahren unter Verschluss aufbewahrt. Auf schriftlich begründete Anfrage stehen die relevanten Dokumente, welche im Zusammenhang mit dem Auftrag erstellt wurden, zur Einsicht zur Verfügung. Tätigkeiten Das Zentrallabor ist für sämtliche Prüfungen, welche im Zentrallabor oder mit dem mobilen Labor durchgeführt werden, gemäss der Norm ISO/IEC 17025 akkreditiert. Die akkreditierten Prüfungen sind mit dem Swiss Accreditation-Logo gekennzeichnet. Prüfungen, welche nicht durch das Zentrallabor ausgeführt werden, werden an externe akkreditierte Laboratorien vergeben. Auftragsannahme Prüfaufträge werden durch die Laborleitung Tuggen, Telefon 055 460 24 05, entgegengenommen. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 07.30 – 12.00 Uhr 13.00 – 17.00 Uhr Auftraggeber haben das Recht, bei Prüfungen, welche ihren Auftrag betreffen, anwesend zu sein. Unbeaufsichtigter Zutritt zu den Laborräumlichkeiten des KIBAG Zentrallabors und Einsichtnahme in spezifische Dokumente des KIBAG Zentrallabors sind nicht gestattet. Prüfresultate und Prüfberichte werden aufgrund der Vertraulichkeit auf dem Postweg an den Auftraggeber versandt. Unteraufträge werden grundsätzlich an nach ISO 17025 akkreditierte Prüfstellen vergeben. Bei Unterauftragnehmern, welche nicht nach ISO 17025 akkreditiert sind, wird gemäss MHB des KIBAG Zentrallabors vorgegangen. Festbeton und Mörtelproben (Prüfkörper) werden bei einer Lufttemperatur von 20°C ± 2°C und einer relativen Luftfeuchtigkeit von 95%-100% in Lagerbehältern gelagert. Proben von Gesteinskörnungen und Gleisschotter werden bis zur Versuchsdurchführung in staub- und feuchtigkeitsdichten Transportbehältern gelagert. Sämtliche Proben und Prüfkörper werden, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich deren Rückgabe verlangt, umgehend nach der Versuchsdurchführung entsorgt. Probekörper werden auf Kundenwunsch zurückgestellt. Ohne spezielle Vereinbarung werden Rückstellproben von Prüfkörpern ein Jahr über das Herstellungsdatum und diejenigen von Gesteinskörnungen und Gleisschotter einen Monat über die Erstellung des Prüfberichtes hinaus aufbewahrt. Auf Anfrage informieren wir Sie über die Messunsicherheiten der Prüfergebnisse und deren Bestimmungsgrundlage. KIBAG Management AG Zentrallabor Girendorf 8856 Tuggen SZ T 055 460 24 05 F 055 460 24 06 [email protected] www.kibag.ch 32 KIBAG Zentrallabor T 055 460 24 05 Zentrallabor Prüfungen an Gesteinskörnungen und Schotter Bestimmung der Korngrössenverteilung von Gesteinskörnungen, Siebverfahren V – 023 Preis Fr. 1 Prüfung an Einzelfraktion 92.00 SN EN 933 - 1 184.00 1 Prüfung an Gemisch 82.00 Zuschlag für Probenahmen V – 026 Preis Fr. 1 Prüfung an Einzelfraktion 122.00 1 Prüfung an Gemisch 490.00 SN EN 933 - 5 Zuschlag für Probenahmen SN EN 1097 - 3 V – 024 V – 027 155.00 1 Prüfung an Einzelfraktion 122.00 1 Prüfung 1 Prüfung an Gemisch 346.00 Zuschlag für Probenahme 82.00 Zuschlag für Probenahmen Bestimmung der Kornform von Gesteinskörnungen, Kornformkennzahl SN EN 933 - 4 82.00 Bestimmung von Schüttdichte und Hohlraumgehalt von Gesteinskörnungen Bestimmung der Kornform von Gesteinskörnungen, Plattigkeitskennzahl SN EN 933 - 3 Bestimmung des Anteils an gebrochenen Körnern in groben Gesteinskörnungen Bestimmung der Rohdichte und Wasseraufnahme von Gesteinskörnungen SN EN 1097 - 6 V – 025 82.00 V – 028 1 Prüfung (von Gesteinskörnungen > 4 mm) 180.00 255.00 1 Prüfung an Einzelfraktion 112.00 1 Prüfung (von Gesteinskörnungen < 4 mm) 1 Prüfung an Gemisch 312.00 Zuschlag für Probenahme 82.00 82.00 Zuschlag für Probenahmen Frischbeton-Prüfungen Frischbetonkontrollen SN EN 12350-1/ -4/ -5/ -6/ -7, SIA 262/1 Anhang H V – 120 bis V – 126 Pauschalen inkl. An- und Rückfahrt. Anfahrtsweg bis 50 km inkl. Preis Fr. Tagespauschale bis 9 Stunden 1‘280.00 Halbtagespauschale bis 5 Stunden 790.00 Kurzeinsatzpauschale bis 3 Stunden 470.00 Bei allen Einsätzen sind sämtliche Bestimmungen von Temperatur, Konsistenz, Frischbetonrohdichte, Luftporengehalt, Wasserbindemittelwert und Prüfkörperherstellung inkl. Berichtausfertigung enthalten. KIBAG Zentrallabor T 055 460 24 05 33 Zentrallabor Festbeton-Prüfungen Bestimmung der Würfeldruckfestigkeit* SN EN 12390-3 V – 221 Preis Fr. 1 Prüfung 56.00 ab 6 Prüfungen je 50.00 Bestimmung der Biegezugfestigkeit* SN EN 12390-5 1 Prüfung 76.00 ab 6 Prüfungen je 70.00 Bestimmung der Biegezug- und Druckfestigkeit (2x Druck)* SN EN 12390-3; SN EN 12390-5 1 Prüfung 136.00 ab 6 Prüfungen je 130.00 Bestimmung der Rückprallzahl von Beton in Bauwerken** SN EN 12504-2 Geändertes Verfahren – «Richtlinie Schmidt» Bestimmung an Prüfkörpern 1 Prüfung 78.00 ab 6 Prüfungen je 72.00 Bestimmung am Bauwerk 1 Prüfung/Prüfstelle 78.00 ab 6 Prüfungen/Prüfstellen je 72.00 *) inkl. Rohdichtebestimmung / **) zerstörungsfreie Prüfung Externe Prüfungen Prüfungen, welche das KIBAG Zentrallabor nicht durchführt, werden an akkredierte Prüfinstitute weitervergeben. Prüfungen durch externe Institute werden dem Auftraggeber weiterverrechnet. Prüfungen an Festboden Prüfungen an Gesteinskörnungen Wasserleitfähigkeit SIA 262/1 Anhang A Petrographie SN EN 670115 Chloridwiderstand SIA 262/1 Anhang B Organische Verunreinigungen SN EN 1744-1 Frost-Tausalzverhalten SIA 262/1 Anhang C Weitere Prüfungen auf Anfrage. Kriech- und Schwindmessungen SIA 262/1 Anhang F Bei allen Einsätzen werden Autokilometer verrechnet, sofern die angegebenen Kilometerpauschalen überschritten werden: E-Modul SIA 262/1 Anhang G Karbonatisierungswiderstand SIA 262/1 Anhang I für Personenwagen, pro km 1.50 für Laborbus, pro km 2.20 Arbeiten nach Aufwand werden in Rechnung gestellt, pro Std. Wassereindringtiefe SN EN 12390-8 E-Modul SN EN 12390-13 34 Preis Fr. KIBAG Zentrallabor T 055 460 24 05 135.00 Das Angebot der KIBAG Gruppe Unternehmensbereich Baustoffe n Abbau von Sand, Kies und Fels n Aufbereitung von Sand, Kies, Splitt und Bahnschotter n Eigener Schiffsbetrieb n Produktion von Transportbeton und Langzeitmörtel n Verkauf ab Werk direkt auf die Baustelle n Einbringung von pumpfähigem Transportbeton direkt in die Schalung n Eigener Fuhrpark n Akkreditiertes und mobiles Labor für Baustoffe Bauleistungen n Maschinelle Erdarbeiten n Strassenbau, Belagsarbeiten, Kanalisationen, Werkleitungen, Bach- und Flusskorrekturen n Seeufergestaltungen und Hafenbauten n Rückbau, Baugrubensicherung n Pfahlfundationen, Spundwandarbeiten, Rammarbeiten ab Pontons und Nassbaggerungen n Sondier- und Zweckbohrungen, Anker, Vernagelungen, Spritzbeton Umwelt und Entsorgung n Altlastensanierungen n Bodenwäsche (eigene Bodenwaschanlage) n Entsorgung von schadstoffbelasteten Bauabfällen n RC-Beton/RC-Kies n Erdwärmebohrungen n Kanaltechnik n Muldenservice Weiterführende Dienstleistungen n Wartungen, Reparaturen und Revisionen von Maschinen, Geräten, Fahrzeugen und Werken n Grundstück- und Liegenschaftsverwaltung Deshalb ist die Zusammenarbeit mit uns eine sichere Sache: Rund 1‘600 Angestellte arbeiten für unsere Auftraggeber. 12 Kieswerke und 22 Betonwerke, 17 Strassen- und Tiefbaubetriebe sowie ein Umwelt- und Entsorgungsunternehmen sorgen für die Sicherstellung der Kapazität, Produktesicherheit und Effizienz. w w w.kiba g.c h KIBAG-Kieswerke Basel Birr AG Edlibach ZG Lostorf SO Regensdorf ZH Seewen SZ Schafisheim AG Stadel ZH Tuggen SZ Waldkirch SG Weinfelden TG 061 481 10 30 056 444 00 08 058 387 14 20 058 387 25 10 044 843 10 20 058 387 14 00 058 387 25 10 044 487 42 42 055 465 65 85 058 387 27 27 058 387 27 27 KIBAG-Betonwerke Adliswil ZH Basel Bassersdorf ZH Bilten GL Buchrain LU Dietikon ZH Effretikon ZH Oftringen AG Regensdorf ZH Schindellegi SZ Schlieren ZH Seewen SZ Seewen-Zingel SZ Stadel ZH St.Gallen Tuggen SZ Wädenswil ZH Weinfelden TG Zürich-Tiefenbrunnen Zürich-Wollishofen 044 487 42 42 061 481 10 30 044 487 42 42 043 888 18 58 058 387 25 30 044 487 42 42 044 487 42 42 062 797 89 00 044 843 10 21 043 888 18 58 044 487 42 42 058 387 14 00 058 387 14 08 044 487 42 42 058 387 27 27 055 465 65 85 043 888 18 58 058 387 27 27 044 487 42 42 044 487 42 42 KIBAG-Mörtelwerke Edlibach ZG Stadel ZH 058 387 14 20 044 858 29 24 KIBAG-Recyclingwerke Effretikon ZH Regensdorf ZH Bassersdorf ZH Wädenswil ZH 052 343 24 95 044 843 10 26 058 387 13 00 043 888 18 58 Administration: KIBAG Seestrasse 404 8038 Zürich T 044 487 41 41 F 044 487 41 71 w w w. kib a g. c h KIBAG. Aus gutem Grund.