Preisliste Baustoffe 2016

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Preisliste Baustoffe 2016
Preisliste Baustoffe 2016
K i es u n d S an d • B eto n • R ec yc ling • L a ngze it m ör te l • B e tonpum p e n • Ze nt rallab or
Region Sihl/Zürichsee
D isp o s ition:
T 043 888 1 8 5 8
Ver k auf :
T 055 465 6 5 8 2
www.k ibag.ch
KIBAG. Aus gutem Grund.
Ihre Ansprechpar tner
■ Regionalleitung
Beat Minder
T 043 888 18 58
N 079 340 88 73
[email protected]
■ Verkauf
Paul Schnellmann
Michelle Karger
Karin Schnellmann
T 055 465 65 82 F 055 465 65 89
N 079 216 08 51
[email protected]
T 055 465 65 87 F 055 465 65 89
T 055 465 65 87 F 055 465 65 89
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■ Werkmeister
Noldi Kriech
Werk Nuolen
Noldi Schnellmann
Abbau Nuolen
N079 380 03 44
N079 638 84 22
Herbert Ziegler
Werk Tuggen
Beat Thöny
RC-Platz Wädenswil
T 055 465 65 87
N079 698 01 63
T 058 387 29 10
N079 357 45 89
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■ Fuhrpark und Disposition
David Minder
Fuhrpark
Bea Styger
Disposition
T 043 888 18 58
T 043 888 18 58
Pia Schönbächler
Disposition
T 043 888 18 58
■ Zentrallabor Tuggen
Ursina Jenny
Laborleiterin
T 055 460 24 05
Weitere
Ansprechpartner:
Heinz Buckenmayer
Sandro Bühler
Michael Gilg
Andrea Schärer
Hans Luchsinger
Dario Pedrana
Erich Walker
Willy Gerspacher
Inhaltsverzeichnis
Alle Preise verstehen sich ab Werk in CHF exkl. Mehrwertsteuer.
Mit dieser Preisliste werden alle bisherigen Preislisten ersetzt
und ungültig.
Kies/Sand/Ablagerungen
Gesteinskörnungen4
Primärkies/Sand (Kieswerk Tuggen)
5
RC-Kies/Sand (Kieswerk Wädenswil)
5
Ablagerungen6
Allgemeine Lieferbedingungen für Sand und Kies
7
Entsorgung
Recycling und Entsorgung
Mineralische Materialien
Entsorgungsgebühren und Zuschläge mineralische Materialien
Allgemeine Bedingungen für die Annahme von mineralischen Materialien
8
9
10
10
Primärbeton/Recyclingbeton
Beton nach Eigenschaften SN EN 206
11–16
Beton mit besonderen Eigenschaften
16
Diverse Betonsorten
17
Nicht normierte Betonsorten
18–19
RC-Beton normiert und nicht normiert
20–21
Betonzusatzmittel/Zusatzstoffe22
Transportpreise23–24
Langzeit-/Zargenmörtel25
Allgemeine Lieferbedingungen für Beton und Mörtel
26–27
Betonpumpen
Pumptarife, Allgemeine Zuschläge
28
Leistungsbestimmungen29
Betonpumpen-Fahrzeug Ausleger 28 m und 36 m
30
Betonpumpen-Fahrzeug Ausleger 46 m, Fahrmischerpumpe, Förderband 16 m 31
KIBAG Zentrallabor
Das KIBAG Zentrallabor
Prüfungen an Gesteinskörnungen und Schotter, Frischbeton-Prüfungen Festbeton-Prüfungen, Externe Prüfungen 32
33
34
3
Kies/Sand
Gesteinskörnungen Am 1. Februar 2010 wurde eine überarbeitete Fassung der bisher gültigen Norm SN 670 119-NA «Gesteinskörnungen für ungebundene und hydraulisch
gebundene Gemische für Ingenieur- und Strassenbau» in Kraft gesetzt.
Die neue Norm ist verbindlich für den Strassen-, Verkehrswege- sowie Ingenieurbau und anzuwenden sowohl für Gemische aus Primärkies, wie für
rezyklierte Gemische. Neben den Ansprüchen bezüglich Kornverteilung (Siebkurve) müssen die neuen Produkte verschiedene weitere Ansprüche,
wie z.B. Petrografie, Kornform und Frostbeständigkeit erfüllen.
Mit der Einführung der neuen Norm werden die «klassischen» Produkte wie Wandkies 1. Klasse und Kiessand I ersetzt. Bitte beachten Sie in den
Ausschreibungen die entsprechenden Beschriebe und Spezifikationen.
Übersicht der Bestandteile für ungebundene rezyklierte Gesteinskörnungen
Bestandteile
Ra
Rb
Rc
Ru
Rg
FL
RC-Kiesgemisch A
< 30%
< 1%
< 4%
> 70%
< 2%
< 5 cm /kg
< 0.3%
RC-Kiesgemisch B
< 4%
< 1%
< 30%
> 70%
< 2%
< 5 cm /kg
< 0.3%
RC-Kiesgemisch P
< 4%
< 1%
< 4%
> 95%
< 2%
< 5 cm /kg
< 0.3%
< 20%
< 2%
< 5 cm /kg
< 0.3%
< 70%
< 2%
< 5 cm3/kg
< 0.3%
< 2%
< 5 cm /kg
< 1.0%
RC-Asphaltgranulatgemisch
> 80%
RC-Betongranulatgemisch
< 4%
RC-Mischgranulatgemisch
< 4%
zusammen < 2%
< 2%
> 30%
zusammen > 95%
X
3
3
3
3
3
Legende:
Ra = Bitumenhaltige Materialien in Massen-%
Rb= Mauersteine, Mauerziegel in Massen-%
Rc = Beton, Betonprodukte in Massen-%
Ru= ungebundene natürliche Gesteinskörnung (Primärkies) in Massen-%
Rg= Glas in Massen-%
FL = Schwimmendes Material Volumen cm3 x kg-1
X = Sonstige Materialien (Metalle, Holz, Kunststoffe, Gummi, nicht schwimmend) in Masse-%
Einsatzmöglichkeiten von RC-Kiesgemischen
Anwendung
lose ohne
Deckschicht
lose mit
Deckschicht
hydraulisch gebunden
z.B. RC-Beton
erlaubt *
RC-Kiesgemisch A
erlaubt
RC-Kiesgemisch B
erlaubt
erlaubt
erlaubt
RC-Kiesgemisch P
erlaubt
erlaubt
erlaubt
Schichtstärke < 7 cm,*
Asphaltgranulat gewalzt
als Planiematerial unter *
bituminöser Deckschicht
RC-Asphaltgranulatgemisch
bituminös gebunden
(z.B. RC-Asphalt)
erlaubt
erlaubt
RC-Betongranulatgemisch
erlaubt *
erlaubt
RC-Mischgranulatgemisch
erlaubt *
erlaubt
*E s können abweichende kantonale Bestimmungen existieren. RC-Gesteinskörnungen dürfen nicht für Sicker- und Drainageschichten
verwendet werden. Der Abstand zwischen RC-Baustoffen und Grundwasser muss minimal 2.00 m betragen.
4
KIBAG Beton AG T 043 888 18 58
Kies/Sand
Primärkies/S and
Art. Nr.
Materialbezeichnung
ab Tuggen
Korngrösse
in mm
Schüttgewicht
to/m3
Fr./to
Fr./m3
0–4
1.55
49.20
76.30
Feine Gesteinskörnung
144
Sand gewaschen
Grobe Gesteinskörnungen
Korngruppen
520 *
Splitt
4–8
1.35
66.90
90.30
180
Grobsand
4–8
1.52
48.50
73.30
340
Feinkies
8 – 16
1.55
50.20
77.80
344
Feinkies
4 – 16
1.58
49.50
78.20
350
Mittelkies
16 – 32
1.56
49.90
77.80
360
Grobkies
32 – 45
1.56
49.90
77.80
670 *
Planiematerial gewaschen
0 – 25
1.75
40.90
71.60
Korngemische
266
Mischsand
0–8
1.55
49.70
77.00
400
Betonkies
0 – 16
1.75
45.00
78.80
420
Betonkies
0 – 32
1.82
43.20
78.60
460
Betonkies
8 – 32
1.65
43.65
72.00
* Lieferbar ab Wädenswil.
RC-Kies/Sand nicht normiert Art. Nr.
Materialbezeichnung
527
Korngrösse
in mm
Schüttgewicht
to/m3
Fr./to
Fr./m3
Splitt
3–6
1.40
63.00
88.20
RC-Kiesgemisch A
0 – 63
1.75
12.00
21.00
RC-Kiesgemisch B
0 – 63
1.80
18.00
32.40
632
Leitungssand primär
0 – 16
1.75
25.00
43.80
657
RC-Geröll/Schottergemisch
32 – 63
1.55
32.00
49.60
701
Netstaler Bergschotter geschlammt
0 – 16
1.90
67.00
127.30
802 2)
RC-Mischgranulatschotter
32 – 45
1.45
15.00
21.80
805
RC-Mischgranulatgemisch
0 – 25
1.40
3.00
4.20
808
RC-Mischgranulatsand
0–4
1.40
25.00
35.00
830 1)
RC-Wandkies
unsortiert
1.86
25.00
46.50
817
RC-Betongranulatgemisch
0 – 63
1.65
15.00
24.80
815
RC-Betongranulatgemisch
0 – 22
1.75
18.00
31.50
606
608
1)
2)
ab Wädenswil
1)
Nur auf Anfrage.
Lieferbar ab Tuggen und Wädenswil.
Big Bag – flexibler Schüttgutbehälter
Alle oben aufgeführten Kies- und Sandmaterialien können auf Bestellung auch im Big Bag à 0.9 m3 Inhalt bezogen werden. Zusätzlich zum Material
fallen je Big Bag Fr. 35.– an und für das Abfüllen wird jeweils ein Zuschlag von Fr. 40.–/Stk. verrechnet.
KIBAG Beton AG T 043 888 18 58
5
Kies/Sand
Ablagerungen in Nuolen und Tuggen
Ablagerungsgebühren
Fr./to
Fr./m3 lose
–
25.00
15.00
–
–
40.00
24.00
–
94 Schlechtwetterzuschlag
3.00
5.00
60 Nassmaterialzuschlag
3.00
5.00
Art. Nr. Materialbezeichnung
921
1921
922
1922
unverschmutztes Aushubmaterial gemäss Richtwert U, BUWAL-Aushubrichtlinie 6.99, standfest
unverschmutztes Aushubmaterial gemäss Richtwert U, BUWAL-Aushubrichtlinie 6.99, nicht standfest
Für sand- und kieshaltigen Aushub können spezielle Preisvereinbarungen getroffen werden.
In allen Ablagerungsstellen der KIBAG darf nur unverschmutztes Aushub-, Ausbruch-, Abraum- und Erdmaterial zugeführt werden.
Die Anlieferung wird überwacht.
Ablagerungsbedingungen
n Der Betrieb der Ablagerungsstellen ist in der Betriebsordnung und dem dazugehörigen Reglement festgelegt.
n Die Einbringmenge und Anlieferungszeit werden vom zuständigen Werkleiter festgelegt und können von diesem kurzfristig geändert werden.
n Verrechnet werden 9 m3 für 3-Achs-Kipper, 12 m3 für 4-Achs-Kipper, 15 m3 für 5-Achs-Kipper und 16 m3 für Schlepper.
n Für jeden Auftrag hat bei Ablagerungsbeginn eine vollständig ausgefüllte und visierte Deklaration für Materialablagerungen des
Unternehmers vorzuliegen.
n Bei schlechter Witterung behalten wir uns vor, kein Ablagerungsmaterial anzunehmen oder einen Zuschlag zu verrechnen.
Öffnungszeiten: Montag – Donnerstag
Freitag
6
07.15 – 11.45
13.15 – 17.00
07.15 – 11.45
13.15 – 15.00
KIBAG Beton AG T 043 888 18 58
Kies/Sand
Allgemeine Lieferbedingungen für Sand und Kies
KIBAG Kies Stadel AG, KIBAG Kies Tuggen AG, KIBAG Kies Edlibach AG, KIBAG Kies Nuolen AG, KIBAG Kies Seewen AG, KIBAG Kies Weinfelden AG, KIBAG Kies Waldkirch AG,
KIBAG Kies Birr AG, KIBAG Kies Schafisheim AG, KIBAG Kies Lostorf AG, KIBAG Kies Basel AG, KIBAG RE AG (nachfolgend KIBAG)
1. Geltungsbereich
Alle Lieferungen von Sand und Kies werden aufgrund dieser Allgemeinen Lieferbedingungen ausgeführt. Durch seine Bestellung anerkennt der Besteller die Gültigkeit dieser Lieferbedingungen.
Abweichende Bedingungen sind nur gültig, wenn sie von der KIBAG schriftlich bestätigt worden sind.
2. Allgemeines
Gewaschenes Kiesmaterial kann gebrochene Anteile enthalten.
Bei Lieferschwierigkeiten infolge höherer Gewalt und Betriebsstörungen behält sich die KIBAG vor,
die Lieferzeiten entsprechend zu verlängern.
Das gelieferte Material ist hinsichtlich Qualität und/oder Menge während des Ablads
des Materials, zu prüfen. Allfällige Mängel müssen bei der KIBAG sofort gerügt werden.
Gültig ist nur eine Mängelrüge in schriftlicher Form. Ist das gelieferte Material mangelhaft und wird
der Mangel rechtzeitig gerügt, ist die KIBAG berechtigt, Ersatz- oder Nachlieferung zu leisten.
Die Gültigkeit von individuellen Offerten auf Einzelobjekten ist unter Vorbehalt offizieller Preisänderungen auf 3 Monate beschränkt.
Bestellungen für den Folgetag müssen bis spätestens 12.00 Uhr des Vortages vorgenommen werden.
Preisangaben und die Verrechnung der Sand- und Kiesmaterialien erfolgen ausschliesslich in Tonnen.
Für Kleinmengen unter 1.5 Tonnen wird ein Zuschlag von Fr. 20.–/Lieferung verrechnet.
3. Transportbedingungen
Bei Frankolieferungen oder Abfuhren werden einwandfreie Zufahrtsverhältnisse sowie ungehinderte Lade-/Entladungsmöglichkeiten vorausgesetzt.
Ohne ausdrückliche Bestellung liegt die Wahl des Transportmittels ausschliesslich beim Lieferwerk.
Für Fuhren mit Fahrmischer/Silofahrzeug wird auf dem Kippertarif ein Zuschlag von Fr. 8.–/to
verrechnet.
Als Mindesttransportmenge werden für 4-Achs-Kipper 17 to pro Fuhre und für 5-Achs-Kipper
23 to pro Fuhre verrechnet. Wird der Einsatz von 2-/3-Achs-Fahrzeugen verlangt, erfolgt die
Verrechnung in Regie.
Transporte in Regie werden mit Fr. 237.–/Std. verrechnet.
In der Frankolieferung ist eine maximale Entlade- und Wartezeit auf der Baustelle von 5 Minuten
pro Fuhre inbegriffen. Längere Warte-/Abladezeiten werden in Regie mit Fr. 180.–/Std. separat
verrechnet.
4. Nacht- und Überzeit
Materialzuschläge
Sand und Kies sind wie folgt zu liefern:
Normale Überzeit
18.30–20.00
Fr. 12.50/ to
Nachtarbeit
20.00–06.00
Fr. 23.– /to, mind. Fr. 1‘300.–
Samstags-/Sonntagsarbeit
SA 00.00–MO 06.00
Fr. 26.– /to, mind. Fr. 1‘500.–
Bewilligungsgebühren werden separat verrechnet.
Transportzuschläge
Der Transport des Materials wird zusätzlich nach Aufwand verrechnet:
Nachtarbeit
20.00–06.00
Fr. 296.–/Std.
SA 00.00–MO 06.00
Fr. 355.–/Std.
Samstags-/Sonntagsarbeit
5. Zahlungsbedingungen
30 Tage netto ab Fakturadatum.
Nach Ablauf der Zahlungsfrist schuldet der Besteller ohne weiteres, d.h. ohne Mahnung und ohne
Ansetzung einer Nachfrist, einen Verzugszins von 8%.
Für Lieferungen an Barzahler erfolgt ein Zuschlag von Fr. 20.–/Lieferung.
6. Ausschluss des Rückbehaltungsrechts des Bestellers (Art. 82 OR)
Das gesetzliche Rückbehaltungsrecht des Bestellers wird ausgeschlossen. Insbesondere ist der
Besteller im Falle von Mängeln nicht zur Zurückhaltung von fälligen Zahlungen an die KIBAG
berechtigt.
7. Verrechnungsverbot
Der Besteller ist nicht berechtigt, allfällige Forderungen seinerseits mit Gegenforderungen der
KIBAG zu verrechnen.
8. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist, auch bei Lieferung franko Baustelle, das Geschäftsdomizil der KIBAG.
9. Anwendbares Recht, Gerichtsbarkeit und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des «Wiener Kaufrechts» (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980).
Für die Beurteilung von Streitigkeiten sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte am Geschäftsdomizil der KIBAG zuständig.
Transporte bei kurzfristigen Absagen am Liefertag werden verrechnet.
Für das Abführen von unverschmutztem Aushubmaterial wird keine Garantie auf die Tagesleistung
der zu transportierten Menge gegeben.
KIBAG Beton AG T 043 888 18 58
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Entsorgung
Rec ycling und Entsorgung
Heute an morgen denken. Die KIBAG ist ein wichtiger Teil der schweizerischen Bauwirtschaft und eine leistungsstarke Unternehmensgruppe,
die in den drei Hauptbereichen Baustoffe, Bauleistungen (Strassen- und
Tiefbau sowie Rückbau) sowie Recycling und Entsorgung tätig ist. Wir
planen, gestalten und bauen Lebensräume, produzieren hochwertige
Baustoffe und sorgen mit Renaturierungen und Recyclinglösungen
dafür, dass sich der Kreis schliesst und die Umweltbelastungen auf einem
Minimum gehalten werden können.
Innovativ und nachhaltig. Weiter kommen heisst weiter denken.
Die KIBAG setzt alles daran, möglichst umweltbewusste und zukunftsorientierte Baustofflösungen umzusetzen. Dazu gehören die ständige
Suche nach noch effizienteren und umweltfreundlicheren Verfahren,
einem breit abgestützten Fachwissen in den Bereichen Entsorgung und
Recycling sowie dem Einsatz modernster, hoch spezialisierter Technologien. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit
beim Bauen.
Mineralisches Baustoff-Recycling
Auf eigens dafür eingerichteten Recyclingplätzen und Sortieranlagen
werden wertvolle Recyclingbaustoffe und Wertstoffe gewonnen, die
als Sekundärrohstoff wieder in den Markt zurückgeführt werden. Die
recyklierten Gesteinskörnungen finden entweder direkt als Recyclingmaterialien Verwendung oder werden zu Recyclingbeton verarbeitet.
Aufbereitungsstandorte:
n KIBAG RE AG, Werk Regensdorf
n KIBAG Beton AG, Werk Effretikon
nKIBAG Beton AG, Werk Wädenswil
Beteiligungen:
n RZO Volketswil
n WINREC Winterthur
nMUZ
nSortag
Nichtmineralische Entsorgung
Nichtmineralische Bauabfälle werden in die professionellen, externen
Aufbereitungskanäle zugeführt.
Umfassende Informationen über die Entsorgung von nichtmineralischen Produkten und Entsorgungslösungen finden Sie in der
Preisliste KIBAG RE 2016 unter www.kibag.ch.
8
KIBAG Beton AG T 043 888 18 58
Entsorgung
Mineralische Materialien
Betonabbruch
Durch Abbrechen von bewehrten oder unbewehrten Betonkonstruktionen und -belägen gewonnenes Material gelten als Betonabbruch. Die
Anforderungen an das daraus aufzubereitende Betongranulat sind so
hoch, dass KIBAG zwei verschiedene Qualitäten an Betonabbruch wie
folgt definiert:
n
Betonabbruch armiert sauber
Betonabbruch armiert sauber ist Betonabbruch erster Qualität, der aus Rückbau von Konstruktionsbeton stammt und sich somit für die Aufbereitung zu Zuschlagstoff für die Produktion von Recycling-
Konstruktionsbeton eignet. Unverschmutzt ohne Fremdstoffe oder Bauschutt, chemisch unbelastet.
n
Betonabbruch unarmiert sauber
Betonabbruch unarmiert sauber ist Betonabbruch zweiter Qualität, der aus Rückbau von Tiefbau-Magerbeton, Betonrohren, Zementplatten, Zementverbundsteinen, Stellplatten etc. stammt und sich für die Aufbereitung zu Zuschlagstoff für Recycling-Konstruktionsbeton nicht eignet. Aufbereitung nur zu Granulat für die Wiederverwertung in ungebundenen Gemischen möglich. Unverschmutzt ohne Fremdstoffe, Aushub oder Bauschutt, chemisch unbelastet.
Betonabbruch
Durch Abbrechen von bewehrten oder unbewehrten Betonkonstruktionen und -belägen gewonnenes Material gelten als Betonabbruch. Die
Anforderungen an das daraus aufzubereitende Betongranulat sind so
hoch, dass KIBAG zwei verschiedene Qualitäten an Betonabbruch wie
folgt definiert:
n Betonabbruch armiert sauber
Betonabbruch armiert sauber ist Betonabbruch erster Qualität, der aus
Rückbau von Konstruktionsbeton stammt und sich somit für die Aufberei-
Nicht als Betonabbruch gelten folgende Rückbaustoffe:
Betonabtrag aus hydrodynamischen Abtragsverfahren
Deklaration als Inertmaterial
Betonabtrag aus Fräs- oder Kugelstrahlbehandlungen von Betonoberflächen
Deklaration als Inertmaterial
Rückbaumaterial aus Überzügen und Unterlagsböden Ø < 8 mm
Deklaration als Inertmaterial
Rückbaumaterial aus Überzügen und Unterlagsböden Ø > 8 mm
Deklaration als Mischabbruch
Rückgebauter Beton oder Restbeton mit Stahlfasern
Deklaration als Mischabbruch
Rückgebauter Mischabbruchbeton
Deklaration als Mischabbruch
Beton-/Zementschlamm
Deklaration als Inertmaterial
Lecabeton
Deklaration als Mischabbruch
Porenbeton (Siporex/Ytong/Gasbeton), Misaporschotter, Misaporbeton, Schlackebeton
Deklaration als Inertmaterial
Mischabbruch sauber
Mischabbruch sauber ist ein Gemisch von ausschliesslich mineralischen
Bauabfällen von Massivbauteilen wie Beton, Backstein-, Kalksandsteinund Natursteinmauerwerk. Ohne Fremdstoffe wie Verputz, Keramik,
Eternit, Aushub, Holz, Glas, Gips, Kunststoff, chemisch unbelastet.
Strassenaufbruch sauber (Kiesmaterial)
Als Strassenaufbruch sauber gilt das durch Ausheben, Aufbrechen oder
Fräsen von nicht gebundenen Fundationsschichten (Kieskoffer aus
Primärmaterial unverschmutzt) gewonnene mineralische Material.
Aufbruchasphalt sauber
Als Ausbauasphalt gelten aufgebrochene, bituminös gebundene Deckschichten in Schollenform ohne Kiesanteil oder andere Fremdstoffe,
kein Gussasphalt. Gemäss Richtlinie für die Verwertung mineralischer
Bauabfälle (BVR) des BAFU ist eine Wiederverwertung von Ausbauasphalt
mit einem PAK-Gehalt im Bindemittel von unter 5'000 mg/kg zulässig.
KIBAG Beton AG T 043 888 18 58
9
Entsorgung
Entsorgungsgebühren mineralische Materialien
in Wädenswil
Schüttdichte
to/m3
Fr./to
1.50
42.00
Betonabbruch
17 01 01 Betonabbruch armiert aus Rückbau von Konstruktionsbeton, unveschmutzt
armiert < 70 cm sauber
ohne Fremdstoffe oder Bauschutt, chemisch unbelastet.
1.60
5.00
504024
Betonabbruch unarmiert 17 01 01 Betonabbruch unarmiert aus Rückbau von Tiefbau-Magerbeton, Zement-/
< 70 cm sauber
Stellplatten, Verbundsteine etc. unverschmutzt ohne Fremdstoffe oder
Bauschutt, chemisch unbelastet.
1.60
5.00
504014
Mischabbruch sauber
17 01 07 Verwertbares Gemisch von ausschliesslich mineralischen Bauabfällen wie
Beton-, Backstein-, Kalksand- und Natursteinmauerwerk. Ohne Fremdstoffe
wie Verputz, Keramik, Faserzement-platten, Aushub, Holz, Glas, Gips, Kunststoff, chemisch unbelastet. Feinanteil Ø > 8 mm maximal 15%.
1.40
35.00
504012
Strassenaufbruch
sauber (Kiesmaterial)
17 01 98 Aus Fundationsschichten gewonnenes mineralisches Primär- Material.
Anteil Kies-Sand > 90%, Beton und Asphalt je < 4%, ohne Aushub, ohne
Kunststoff, Holz, kein Stabimaterial, kein RC-Kiesgemisch.
1.60
5.00
1921
Aushub sauber
17 05 04 unbelasteter Bodenaushub ohne jegliche Fremdstoffe
(Belastung < Grenzwerte nach TVA, Art. 3 Abs. 7)
Keine Annahme von verschmutztem Bodenaushub.
1.67
22.00
157
Steine < 70 cm
–
Steine mit Durchmesser < 70 cm
1.50
gratis
158
Steine > 70 cm
–
Steine mit Durchmesser > 70 cm
1.50
20.00
Artikel Nr. Materialbezeichnung
VeVA-Nr. Beschreibung
504002
Aufbruchasphalt
< 70 cm und Fräsgut
< PAK 5000
17 03 02 Aufgebrochene oder gefräste, bituminös gebundene Deckschichten ohne
andere Fremdstoffe, kein Gussasphalt < 5000 mg/kg PAK im Bindemittel.
504022
Zuschläge mineralische Materialien
Schüttdichte Fr./Einheit
to/m3
Artikel Nr. Materialbezeichnung
Beschreibung
504030
Zerkleinerung Betonabbruch
Zerkleinern von Betonabbruch mit Kantenlänge > 70 cm, pro to
1.60
30.00
701010
Vorstehende Armierungseisen
Abtrennen vorstehender Armierungseisen länger als 20 cm bei
Betonabbruch, pro to
1.60
30.00
701025
Aussortieren Verunreinigung
Aussortieren von Fremdstoffen oder Mehr-Bestandteilen in nicht sortenrein
angelieferten mineralischen Bauabfällen, pro Std.
–
150.00
Allgemeine Bedingungen für die Annahme von mineralischen Materialien
KIBAG Kies Stadel AG, KIBAG Kies Tuggen AG, KIBAG Kies Edlibach AG, KIBAG Kies Nuolen AG, KIBAG Kies Seewen AG, KIBAG Kies Weinfelden AG, KIBAG Kies Waldkirch AG,
KIBAG Kies Birr AG, KIBAG Kies Schafisheim AG, KIBAG Kies Lostorf AG, KIBAG Kies Basel AG, KIBAG RE AG (nachfolgend KIBAG)
1. Geltungsbereich
Mineralische Materialien werden aufgrund dieser Allgemeinen Bedingungen angenommen. Durch
die Anlieferung anerkennt der Abgeber die Gültigkeit dieser Allgemeinen Bedingungen. Abweichende
Bedingungen sind nur gültig, wenn sie von der KIBAG schriftlich bestätigt worden sind.
2. Annahme und Verweigerung
Auf der Basis der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen können an den Standorten der KIBAG
mineralische Materialien angeliefert werden, im Einzelnen gemäss der vorliegenden Preisliste. Die
KIBAG behält sich das Recht vor, jederzeit die Annahme zu verweigern, insbesondere im Falle von
Platzmangel.
10
3. Eingangskontrolle und Haftung
Der Abgeber ist verantwortlich, dass die Materialien sauber und unvermischt angeliefert werden.
Er ist nachweispflichtig, dass keine mit Schadstoffen belasteten Materialien angeliefert werden.
Weicht die Beschaffenheit der zu entsorgenden Materialien von der auf dem Transportschein aufgeführten Deklaration ab, oder sind diese Materialien mit Schadstoffen belastet, so haftet der Abgeber
in jedem Fall für sämtliche Kosten, die durch die Rückgabe der Materialien oder deren gesetzes- und
umweltkonforme Entsorgung entstehen.
4. Schadloshaltung der KIBAG durch den Abgeber
Im Falle einer Haftung der KIBAG gegenüber dem Staat oder sonstigen Dritten aus deponierten oder
wiederverwendeten Materialien, die der Abgeber nicht vorschriftsgemäss deklariert hat, hat der
Abgeber der KIBAG sämtliche Kosten aus deren Inanspruchnahme durch den Staat oder sonstige
Dritte unabhängig von einem Verschulden seinerseits als Schaden zu ersetzen.
KIBAG Beton AG T 043 888 18 58
Beton
Beton nach SN EN 206
Am 1. Januar 2016 tritt die neue europäische Betonnorm
SN EN 206 «Beton - Festlegung, Eigenschaften, Herstellung und Konformität»
in Kraft. Sie ersetzt die SN EN 206-1 aus dem Jahr 2000. Die Norm SN EN 206 ist eine Produktenorm. Sie beschreibt, wie Beton ausgeschrieben,
hergestellt und auf Konformität geprüft werden muss. Die Grundlagen für die Anwendung dieser Norm bildet das «Bundesgesetz über
Bauprodukte (BauPG)» und die «Verordnung über Bauprodukte (BauPV)».
Die von uns angebotenen Betonsorten erfüllen diese Anforderungen. Die Norm SIA 262 und unsere Fachspezialisten empfehlen Ihnen die
Verwendung von «Beton nach Eigenschaften». Diese Empfehlung wird auch von unserem Verkaufs- und Beratungsteam, wie auch von den
Mitarbeitern unseres modernen Materiallabors unterstützt.
Beton nach Eigenschaften
(gemäss Norm SN EN 206, Abs. 3.1.1.4)
Beton, für den die geforderten Eigenschaften und zusätzlichen Anforderungen, sofern erforderlich, gegenüber dem Hersteller festgelegt sind,
der für die Bereitstellung eines Betons, der den geforderten Eigenschaften und den zusätzlichen Anforderungen entspricht, verantwortlich ist.
Beton nach Zusammensetzung
(gemäss Norm SN EN 206, Abs. 3.1.1.10)
Beton, für den die Zusammensetzung und die Ausgangsstoffe, die verwendet werden müssen, dem Hersteller, der für die Lieferung eines Betons
mit der festgelegten Zusammensetzung verantwortlich ist, vorgegeben werden. Sollten bauliche Gegebenheiten oder spezielle Bedingungen
vor Ort einen Einsatz von «Beton nach Zusammensetzung» erforderlich machen, helfen Ihnen unsere kompetenten Spezialisten gerne weiter.
Die nachfolgend auszugsweise aufgeführten Bedingungen aus der Norm SN EN 206 sind einzuhalten. Die Kosten für spezielle Prüfungen fallen
in die Verantwortung des Bestellers.
(gemäss Norm SN EN 206:2013)
Kap. 6: Festlegung des Betons, Kap. 6.1: Allgemeines
Grundlage für das Entwerfen oder Vorgeben einer Betonzusammensetzung sind die Ergebnisse der Erstprüfung oder Erkenntnisse
aus Langzeiterfahrungen mit vergleichbarem Beton unter Berücksichtigung der Grundanforderungen für Ausgangsstoffe und der Betonzusammensetzung.
Bei Beton nach Zusammensetzung ist der Verfasser der Festlegung
dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Festlegungen mit den
allgemeinen Anforderungen nach SN EN 206 übereinstimmen und
dass die Zusammensetzung in der Lage ist, die beabsichtigte Leistungsfähigkeit des Betons sowohl im frischen als auch im erhärteten
Zustand zu erzielen. Der Verfasser der Festlegung muss unterstützende Unterlagen über die vorgegebene Zusammensetzung für die
vorgesehene Leistungsfähigkeit aufbewahren und aktualisieren. Der
Nachweis der Konformität bei Beton nach Zusammensetzung bezieht
sich (durch den Betonhersteller) ausschliesslich auf die Erzielung der
festgelegten Zusammensetzung und nicht auf eine vom Verfasser der
Festlegung beabsichtigte Leistungsfähigkeit.
Kap. 6.3.2: Grundlegende Anforderungen
Bei Beton nach Zusammensetzung muss die Festlegung folgendes
enthalten:
a) eine Anforderung nach Übereinstimmung mit SN EN 206
b) Zementart und Festigkeitsklasse des Zements
c) Zielwert des Zementgehalts
d) entweder Zielwert des Wasserzementwerts oder Konsistenz durch Angabe der Klasse oder des Zielwertes
(Anmerkung 1: Weitere Informationen enthält Anhang L, Zeile 14)
e) Arten, Kategorien und maximaler Chloridgehalt der Gesteinskörnungen
f) bei Leichtbeton oder Schwerbeton die Höchst- oder Mindest rohdichte der Gesteinskörnung, wie zutreffend
g) Grösstkorn der Gesteinskörnung Dupper und Dlower sowie
gegebenenfalls Beschränkungen der Sieblinie
(Anmerkung 2: Dupper sollte nicht grösser als dg nach
EN 1992-1-1 sein)
h) Art und Menge der Zusatzmittel, Zusatzstoffe oder Fasern, falls verwendet
i) falls Zusatzmittel, Zusatzstoffe oder Fasern verwendet werden, die Herkunft dieser Ausgangsstoffe und des Zements, stellvertretend für Eigenschaften, die nicht anderweitig definiert werden können
KIBAG Beton AG T 043 888 18 58
11
Beton
Beton nach SN EN 206
Expositionsklassen 1)
Konsistenzklassen 2)
Klasse Umgebung
Klasse
kein Korrosion- oder Angriffsrisiko für Beton und Bewehrung
Ausbreitmass
X0
für Beton ohne Bewehrung
Korrosion, ausgelöst durch Karbonatisierung
XC1
trocken oder ständig nass
XC2
nass, selten trocken
XC3
mässige Feuchte
XC4
wechselnd nass und trocken
Wert in mm
Konsistenzbeschreibung
F1 3)
≤ 340
steif
F2
340 bis 410
plastisch
F3
420 bis 480
weich
F4
490 bis 550
sehr weich
F5
560 bis 620
fliessfähig
F6
≥ 630
sehr fliessfähig
Verdichtungsmass nach Walz
Korrosion, ausgelöst durch Chloride, ausgenommen
Meerwasser
C0 4)
≥ 1.46
erdfeucht
XD1
mässige Feuchte
C1
1.45 bis 1.26
steif
XD2
nass, selten trocken
C2
1.25 bis 1.11
plastisch
XD3
wechselnd nass und trocken
C3
1.10 bis 1.04
weich
Frostangriff mit oder ohne Taumittel
Setzfliessmass
XF1
mässige Wassersättigung, ohne Taumittel
XF2
mässige Wassersättigung, mit Taumittel
XF3
hohe Wassersättigung, ohne Taumittel
XF4
hohe Wassersättigung, mit Taumittel oder Meerwasser
SF1
550 bis 650
SF2
660 bis 750
SF3
760 bis 850
Auszug aus EN-Norm für hauptsächlich in der Schweiz verwendete Betonsorten.
1)
Chemischer Angriff
XA1
chemisch schwach angreifende Umgebung
XA2
chemisch mässig angreifende Umgebung
XA3
chemisch stark angreifende Umgebung
In der Schweiz angewandte Prüfverfahren für die Konsistenz-
messung. Eine allgemein verbindliche Korrelation zwischen den Prüfverfahren existiert nicht.
2)
Infolge fehlender Empfindlichkeit der Prüfverfahren nicht zu empfehlen.
3)
Anwendungsbeispiele Expositionsklassen
XC4 / XF1
Fassade
Flachdach
XF2
XF2
XC1
XC3
Sprühnebel
Fahrbahn
XC1
XC1
XC4 / XF1
12
XC3
XC1
XC3
XC1
Die den Konsistenzklassen zugeordneten Konsistenzbeschrei-
bungen entsprechen internen Festlegungen der KIBAG zur Verständigung mit unseren Kunden. Die SN EN 206 enthält diese Zuordnung nicht.
4)
KIBAG Beton AG T 043 888 18 58
Beton
Beton nach SN EN 206
Anforderungsübersicht Betonsorten
Betonsorte
Sorte A
Sorte B 1)
Sorte C 1)
Anforderungen
Sorte D 1)
(T1)
Sorte E 1)
(T2)
Sorte F
(T3)
Sorte G
(T4)
Beton nach SN EN 206
Übereinstimmung
Druckfestigkeitsklassen
Expositionsklasse(n)
C20/25
XC2 (CH)
C25/30
XC3 (CH)
C30/37
XC4 (CH)
XF1 (CH)
C25/30
XC4 (CH)
XD1 (CH)
XF2 (CH)
C25/30
XC4 (CH)
XD1 (CH)
XF4 (CH)
C30/37
XC4 (CH)
XD3 (CH)
XF2 (CH)
C30/37
XC4 (CH)
XD3 (CH)
XF4 (CH)
Nennwert Grösstkorn
Dmax 32
Dmax 32
Dmax 32
Dmax 32
Dmax 32
Dmax 32
Dmax 32
Klasse des Chloridgehalts
Cl 0.10
Cl 0.10
Cl 0.10
Cl 0.10
Cl 0.10
Cl 0.10
Cl 0.10
C3
C3
C3
C3
C3
C3
C3
nein
nein
nein
mittel
hoch
mittel
hoch
XD1 (CH)
XD2a (CH) 2)
XF3 (CH)
XD2a (CH) 2)
XF3 (CH)
XD2b (CH)
XD2b (CH)
Konsistenzklasse
Frost-Tausalz-Widerstand
Weitere durch die Betonsorte
abgedeckte Expositionsklasse(n)
1) 2)
XC1 (CH)
XD2a (CH)
2)
Der Nachweis des Karbonatisierungswiderstandes wird für eine Nutzungsdauer von 50 Jahren geführt.
XD2a (CH) gemäss Ziffer 4.1: Chloridgehalt < 0.5 g/l («Süsswasser»).
Spezielle Anforderung für wasserdichten Beton
Wasserleitfähigkeit nach Norm SIA 262/1 Anhang A, qw ≤ 10 g/m2 x h bei einer Bauteildicke d = 20 cm.
Konformität Betonsorten
Nachweis der Konformität
Der Nachweis der Konformität für die im Betonwerk hergestellten Betonsorten wird durch die laufende Produktionskontrolle der Betonherstellung
(nach SN EN 206:2013) erbracht. Mit dem Zertifikat der Schweizerischen Zertifizierungsstelle für Bauprodukte wird bestätigt, dass die KIBAG eine
Produktionskontrolle für die Betonwerke aufgebaut hat, unterhält und zweckmässig anwendet, welche den Anforderungen der SN EN 206:2013
entspricht.
Weitere Konformitätskriterien
Nebst den Konformitätskriterien nach der Norm SN EN 206 gelten die in den
Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der KIBAG aufgeführten Qualitätskriterien.
Leistungsbestimmungen
n Die Bestellungen müssen genaue und spezifische Angaben über Druckfestigkeits-, Expositions- und Konsistenzklasse(n) sowie Grösstkorn und Anwendung enthalten. Ohne diese genauen Angaben erfolgen die Lieferungen nach Sortenverzeichnis, z.B. als Betonsorte B200 C25/30 XC3;XC2;XC1 C3 (32) Kranbeton.
n Auf besonderen Wunsch sind zusätzliche, im Verzeichnis nicht aufgeführte Betonsorten lieferbar. Die Kosten für entsprechende Eignungsnachweise spezieller Sorten gehen zu Lasten des Bestellers. Neue Eignungsnachweise erfordern einen Zeitaufwand von mindestens 4 Monaten. Maximalkorngrössen,
die nicht in der Preisliste angegeben sind, erfordern einen Eignungsnachweis.
KIBAG Beton AG T 043 888 18 58
13
Beton
Beton nach SN EN 206
Sorten Nr.
Festigkeitsklasse
Expositionsklassen
Konsistenz
Grösstkorn
Max. W/B
Anwendung
Fr./m3
Artikel Nr.
Expositionsklassengruppe A
A050
C20/25
XC2; XC1
C3
32
0.65
Kranbeton
184.90
111050
A051
C20/25
XC2; XC1
C3
32
0.65
Pumpbeton
187.40
111051
A060
C20/25
XC2; XC1
C3
16
0.65
Kranbeton
198.60
111060
A061
C20/25
XC2; XC1
C3
16
0.65
Pumpbeton
201.10
111061
A100
C25/30
XC2; XC1
C3
32
0.65
Kranbeton
185.40
110100
A101
C25/30
XC2; XC1
C3
32
0.65
Pumpbeton
187.90
110101
A152
C25/30
XC2; XC1
C3
16
0.65
Kranbeton
199.10
110152
A153
C25/30
XC2; XC1
C3
16
0.65
Pumpbeton
201.60
110153
Expositionsklassengruppe B 1)
B200
C25/30
XC3; XC2; XC1
C3
32
0.60
Kranbeton
194.90
110200
B201
C25/30
XC3; XC2; XC1
C3
32
0.60
Pumpbeton
197.40
110201
B250
C25/30
XC3; XC2; XC1
C3
16
0.60
Kranbeton
209.90
110250
B251
C25/30
XC3; XC2; XC1
C3
16
0.60
Pumpbeton
212.40
110251
B251FEIN
C25/30
XC3; XC2; XC1
C3
16
0.60
Pump-Feinbeton
242.90
60944
Expositionsklassengruppe C 1)
C300
C30/37
XC4; XF1; XD2a
C3
32
0.50
Kranbeton
204.80
110300
C301
C30/37
XC4; XF1; XD2a
C3
32
0.50
Pumpbeton
207.30
110301
SIC301
C30/37
XC4; XF1; XD2a
C3
32
0.50
Pump-Sichtbeton
241.20
61397
C305
C35/45
XC4; XF1; XD2a
C3
32
0.50
Kranbeton
212.00
110305
C350
C30/37
XC4; XF1; XD2a
C3
16
0.50
Kranbeton
224.30
110350
C351
C30/37
XC4; XF1; XD2a
C3
16
0.50
Pumpbeton
226.80
110351
SIC351
C30/37
XC4; XF1; XD2a
C3
16
0.50
Pump-Sichtbeton
246.80
61399
C351FEIN
C30/37
XC4; XF1; XD2a
C3
16
0.50
Pump-Feinbeton
247.70
60943
C352
C35/45
XC4; XF1; XD2a
C3
16
0.50
Kranbeton
227.40
110352
• Pump-Feinbeton geeignet für Schlauchdurchmesser 65 mm.
Expositionsklassengruppe D – Tiefbaubeton T1 1) –
D400T
C25/30
XC4; XF2; XD1
C3
32
0.50
Kranbeton
225.30
111400
D401T
C25/30
XC4; XF2; XD1
C3
32
0.50
Pumpbeton
227.80
111401
D450T
C25/30
XC4; XF2; XD1
C3
16
0.50
Kranbeton
240.30
111450
D451T
C25/30
XC4; XF2; XD1
C3
16
0.50
Pumpbeton
242.80
111451
Expositionsklassengruppe E – Tiefbaubeton T2 1)
E500T
C25/30
XC4; XF4; XD1
C3
32
0.50
Kranbeton
230.30
111500
E501T
C25/30
XC4; XF4; XD1
C3
32
0.50
Pumpbeton
232.80
111501
E550T
C25/30
XC4; XF4; XD1
C3
16
0.50
Kranbeton
245.30
111550
E551T
C25/30
XC4; XF4; XD1
C3
16
0.50
Pumpbeton
247.80
111551
1)
14
Der Nachweis des Karbonatisierungswiderstandes wird grundsätzlich für eine Nutzungsdauer von 50 Jahren geführt. Andere Anforderungen auf Anfrage.
KIBAG Beton AG T 043 888 18 58
Beton
Beton nach SN EN 206
Sorten Nr.
Festigkeitsklasse
Expositionsklassen
Konsistenz
Grösstkorn
Max. W/B
Anwendung
Fr./m3
Artikel Nr.
Expositionsklassengruppe F – Tiefbaubeton T3–
F600T
C30/37
XC4; XF2; XD3
C3
32
0.45
Kranbeton
240.00
111600
F601T
C30/37
XC4; XF2; XD3
C3
32
0.45
Pumpbeton
242.50
111601
F650T
C30/37
XC4; XF2; XD3
C3
16
0.45
Kranbeton
255.00
111650
F651T
C30/37
XC4; XF2; XD3
C3
16
0.45
Pumpbeton
257.50
111651
C3
32
0.45
Kranbeton
240.90
111700
Expositionsklassengruppe G – Tiefbaubeton T4–
C30/37
G700T
XC4; XF4; XD3
G701T
C30/37
XC4; XF4; XD3
C3
32
0.45
Pumpbeton
243.40
111701
G750T
C30/37
XC4; XF4; XD3
C3
16
0.45
Kranbeton
255.90
111750
G751T
C30/37
XC4; XF4; XD3
C3
16
0.45
Pumpbeton
258.40
111751
Expositionsklassengruppe H – Ortbetonpfähle im Trockenen 1)–
H800P3
C25/30
keine
F4
32
0.60
Pfahlbeton
215.50
111800
H810P1
C30/37
keine
F4
32
0.50
Pfahlbeton
236.80
111810
H850P3
C25/30
keine
F4
16
0.60
Pfahlbeton
231.20
111850
H860P1
C30/37
keine
F4
16
0.50
Pfahlbeton
250.80
111860
Expositionsklassengruppe I – Ortbetonpfähle unter Wasser 1)
I900P4
C25/30
keine
F5
32
0.60
Pfahlbeton
229.50
111900
I910P2
C30/37
keine
F5
32
0.50
Pfahlbeton
244.20
111910
I950P4
C25/30
keine
F5
16
0.60
Pfahlbeton
244.50
111950
I960P2
C30/37
keine
F5
16
0.50
Pfahlbeton
259.20
111960
1)
Die Anwendung von Ortbetonpfählen, welche im Trockenen oder unter Wasser betoniert werden, ist in der Norm SIA 267 «Geotechnik» geregelt.
Expositionsklassengruppe O
O007
C12/15
X0
*
32
–
Kranbeton
166.70
110007
O008
C16/20
X0
*
32
–
Kranbeton
174.70
110008
O009
C20/25
X0
*
32
–
Kranbeton
182.70
110009
O057
C12/15
X0
*
16
–
Kranbeton
181.70
110057
O058
C16/20
X0
*
16
–
Kranbeton
189.70
110058
O059
C20/25
X0
*
16
–
Kranbeton
200.70
110059
* Je nach Anwendungsbereich erdfeucht oder steif.
Selbstverdichtender Beton (SCC)
SCC8M37
C30/37
XC3; XC2; XC1
SF2
8
0.60
SCC Beton
241.00
60844
SCC16M37
C30/37
XC3; XC2; XC1
SF2
16
0.60
SCC Beton
233.30
60807
SCC32M37
C30/37
XC3; XC2; XC1
SF2
32
0.60
SCC Beton
231.30
60974
SCC16XC4
C30/37
XC4; XF1; XD2a
SF2
16
0.50
SCC Beton
233.30
60986
C30/37
XC4; XF1; XD2a
SF2
32
0.50
SCC Beton
231.30
60987
SF2
16
0.60
SCC Beton ECO
199.90
61767
SCC32XC4
SCC16ECO
2)
2)
C25/30
Insbesondere der SCC16ECO bedingt bei tieferen Temperaturen längere Ausschalfristen.
SCC eignet sich nicht für den Einsatz bei Umgebungstemperaturen unter +5°C oder über +25°C. Er kann an der Oberfläche Lunkern aufweisen und eignet
sich grundsätzlich nicht für Sichtbetonoberflächen. Wir lehnen Forderungen infolge ästhetischer Mängel ab. Weitere SCC-Sorten auf Anfrage.
KIBAG Beton AG T 043 888 18 58
15
Beton
Beton nach SN EN 206
Sorten Nr.
Festigkeitsklasse
Expositionsklassen
Konsistenz
Grösstkorn
Max. W/B
Anwendung
Fr./m3
Artikel Nr.
Beton für Verkehrsflächen
F1101
C30/37
XC4; XF4; XD3
C2
32
0.45
FCt=5,5N/mm2
270.00
61101
F1101P
C30/37
XC4; XF4; XD3
C2/C3
32
0.45
FCt=5,5N/mm
272.50
61700
MONOC300
C30/37
XC4; XF1; XD1
C3
32
–
Mono-Kranbeton
220.50
61204
MONOC301
C30/37
XC4; XF1; XD1
C3
32
–
Mono-Pumpbeton
223.00
61205
MONOC350
C30/37
XC4; XF1; XD1
C3
16
–
Mono-Kranbeton
239.00
61206
MONOC351
C30/37
XC4; XF1; XD1
C3
16
–
Mono-Pumpbeton
241.50
61207
2
Monobeton
Bei Verwendung von Monobeton sind bei Aussentemperaturen kleiner als +10°C oder grösser als +25°C spezielle Massnahmen zu treffen, da das
Abbindeverhalten zeitlich variieren kann.
Beton mit besonderen Eigenschaften
Beton für «weisse Wannen»
Sorten Nr.
SIKA32
Festigkeitsklasse
C25/30
Expositionsklassen
XC3
Konsistenz
Grösstkorn
Anwendung
Fr./m3
Artikel Nr.
C3
32
Kranbeton
204.10
61138
SIKA32P
C25/30
XC3
C3
32
Pumpbeton
206.90
61139
SIKA16
C25/30
XC3
C3
16
Kranbeton
223.30
61140
SIKA16P
C25/30
XC3
C3
16
Pumpbeton
225.80
61141
ALPIN32
C25/30
XC3
C3
32
Kranbeton
204.10
60925
ALPIN32P
C25/30
XC3
C3
32
Pumpbeton
206.90
60988
ALPIN16
C25/30
XC3
C3
16
Kranbeton
223.30
60926
ALPIN16P
C25/30
XC3
C3
16
Pumpbeton
225.80
60989
Wasserleitfähigkeit nach Norm SIA 262/1 Anhang A (qw ≤ 10 g/m x h bei einer Bauteildicke d = 20 cm).
2
KibaKalk Kalksteinbeton
Kalk-CG
C30/37
–
C3
22
Kranbeton mit Grauzement
322.00
61498
Kalk-Bio
C30/37
XC4
C3
22
Kranbeton mit Weisszement
392.00
61512
Bei bewitterten Kalksteinbeton-Oberflächen ist eine Hydrophobierung zwingend, bei unbewitterten Oberflächen ist sie zu empfehlen.
Biobeton besteht aus Naturkies, Weisszement, Hydrolith (getempertes Puzzolan) und Kibaplast.
16
KIBAG Beton AG T 043 888 18 58
Beton
Diverse Betonsorten
Trocken-Spritzbeton
Sorten Nr.
Bezeichnung
Anwendung
Fr./m3
Artikel Nr.
G61C300
Trockengunit 0-8 mm CEM 300
Trocken-Spritzbeton
210.50
61600
G61C350
Trockengunit 0-8 mm CEM 350
Trocken-Spritzbeton
219.80
61601
Die angegebenen Preise verstehen sich pro 1000 Liter Trockengemisch.
Nass-Spritzbeton
Sorten Nr.
Festigkeits- Expositionsklassen
klasse
Konsistenz
Grösstkorn
Anwendung
Fr./m3
Artikel Nr.
SB1
C25/30
XA1; XC3; XD1
C3
8
Nass-Spritzbeton
261.10
61441
SP3
C30/37
XA1; XC3; XD1
C3
8
Nass-Spritzbeton
268.50
61301
Die Trocken- (Gunit) und Nassspritzbetone sind Richtrezepte. Der Nachweis der Eigenschaften am gespritzten Bauteil ist durch den Unternehmer zu erbringen.
KIBAStahl Stahlfaserbeton
Sorten Nr.
Festigkeits- Expositionsklassen
klasse
Konsistenz
Grösstkorn
Anwendung
Stahlfasern
kg/m3
Fr./m3
Artikel Nr.
KIBAStahl 25 C2532K
C30/37
XC4; XF1; XD2a
C3
32
Kranbeton
25
auf Anfrage
61062
KIBAStahl 30 C3032K
C30/37
XC4; XF1; XD2a
C3
32
Kranbeton
30
auf Anfrage
61061
KIBAStahl 30 C3032P
C30/37
XC4; XF1; XD2a
C3
32
Pumpbeton
30
auf Anfrage
61065
KIBAStahl 35 C3532K
C30/37
XC4; XF1; XD2a
C3
32
Kranbeton
35
auf Anfrage
61063
KIBAStahl 40 C4032K
C30/37
XC4; XF1; XD2a
C3
32
Kranbeton
40
auf Anfrage
61064
Fr./m3
Artikel Nr.
Der Chloridgehalt obiger Betonsorten ist Cl 0.10. Weitere KIBAStahl Stahlfaser-Betonsorten auf Anfrage.
Farbbeton
Sorten Nr.
Bindemittelgehalt kg/m 3
(CEM + ZS)
Konsistenz
FARB-M77
330
C3
16
Kranbeton mit Weisszement
auf Anfrage
61025
FARB-M78
350
C3
16
Kranbeton mit Weisszement
auf Anfrage
61032
FARB-M79
300
C3
32
Kranbeton mit Weisszement
auf Anfrage
61026
FARB-M87
330
C3
16
Kranbeton mit Grauzement
auf Anfrage
61037
FARB-M88
350
C3
16
Kranbeton mit Grauzement
auf Anfrage
61038
FARB-M89
300
C3
32
Kranbeton mit Grauzement
auf Anfrage
61039
Grösstkorn Anwendung
Nicht ab Lager verfügbar. Lieferfrist beträgt 2–3 Wochen. Weitere Farbbetonsorten auf Anfrage.
KIBAG Beton AG T 043 888 18 58
17
Beton
Nicht normierte Betonsorten
Sorten Nr.
Korngrösse
in mm
Konsistenz
Bindemittelgehalt kg/m3
(CEM + ZS)
Fr./m3
Artikel Nr.
Schmiermischungen, Unterlagsböden, Überzug
SCHM
0–4
F5/F6
400
228.30
1400
600
0–4
erdfeucht
300
208.80
50600
601
0–4
erdfeucht
350
217.80
50601
602
0–4
erdfeucht
400
226.80
50602
603
0–4
erdfeucht
450
235.80
50603
604
0–4
erdfeucht
500
243.80
50604
611
0–8
erdfeucht
350
217.80
50611
612
0–8
erdfeucht
400
226.80
50612
613
0–8
erdfeucht
450
235.80
50613
620
0 – 16
erdfeucht
150
169.20
50620
621
0 – 16
erdfeucht
200
177.20
50621
622
0 – 16
erdfeucht
240
185.20
50622
630
0 – 32
erdfeucht
100
157.20
50630
631
0 – 32
erdfeucht
150
165.20
50631
632
0 – 32
erdfeucht
200
173.20
50632
634
0 – 32
erdfeucht
240
181.20
50634
4 -8C100
4–8
erdfeucht
100
170.10
6100
4 -8C150
4–8
erdfeucht
150
177.60
6150
4 -8C200
4–8
erdfeucht
200
185.10
6200
4 -8C240
4–8
erdfeucht
240
190.70
6240
643
8 – 16
erdfeucht
150
177.60
50643
644
8 – 16
erdfeucht
200
185.10
50644
645
8 – 16
erdfeucht
240
190.70
50645
650
16 – 32
erdfeucht
100
167.90
50650
651
16 – 32
erdfeucht
150
175.10
50651
Magerbeton
Sickerbeton
18
652
16 – 32
erdfeucht
200
182.60
50652
653
16 – 32
erdfeucht
240
188.20
50653
KIBAG Beton AG T 043 888 18 58
Beton
Nicht normierte Betonsorten
Korngrösse
in mm
Konsistenz
Bindemittelgehalt kg/m3
(CEM + ZS)
Fr./m3
Artikel Nr.
4-8SP150
4–8
erdfeucht
150
187.70
61620
4-8SP200
4–8
erdfeucht
200
195.70
61510
4-8SP250
4–8
erdfeucht
250
203.70
61647
4-8SP300
4–8
erdfeucht
300
211.70
61648
*
250
194.10
61680
Sorten Nr.
Splittbeton
Randsteinbeton und Abschlüsse im Strassenbau
RA16250
0 – 16
*Je nach Anwendungsbereich erdfeucht oder steif.
Kanalfüllmasse
KFU4150
0–4
F5
150
191.00
61728
KFU4200
0–4
F5
200
201.00
61737
PF1852
0–4
F4
200 + 200
231.00
61852
Unterlagsbeton, Beton für Randsteine und Abschlüsse, Magerbeton, Mörtel und Überzug, Sickerbeton, etc. muss vor Witterungseinflüssen und raschem
Feuchtigskeitsverlust geschützt werden. Es werden keine Garantien bezüglich der Austrocknung («Vertrocknung») übernommen.
KIBAG Beton AG T 043 888 18 58
19
Recyclingbeton
Richtlinien zu Rec yclingbeton
gemäss SIA Merkblatt 2030, im Rahmen der SN EN 206 und SIA 262
Anforderungen an die Gesteinskörnungen
RC-C Beton mit «Betongranulat»
RC-M Beton mit «Mischgranulat»
FL
max. 2 cm3/kg
FL
max. 2 cm3/kg
Rg+X
max. 0.3%
Rg+X
max. 0.3%
Ra
max. 1%
Ra
max. 1%
Rb max. 5%
Rb min. 5%
Rc
min. 25%
Rc+Rb
min. 25%
Ru
max. 75%
Ru
max. 75%
Legende zur Bezeichnung der Bestandteile:
Ra= Bitumenhaltige Materialien
Rb= Mauerziegel (Mauerstein, Ziegel) Kalksandsteine, nicht schwimmender Porenbeton
Rc = Beton, Betonprodukte, hydraulisch gebundene Gesteinskörnungen, Mauerstein aus Beton
Ru = Ungebundene natürliche Gesteinskörnung
Rg= Glas
FL = Schwimmendes Material
X = Sonstige Materialien (Metalle, Holz, Kunststoffe, Gummi, nicht schwimmend sowie Gips)
Anwendungsgrenzen
Recyclingbeton
Anteile
RC-C
RC ≥ 25 M.-%
Rb ≤ 05 M.-%
RC-M
Rb ≥ 05 M.-%
Rb ≤ 25 M.-%
Rc + Rb0≥ 0 0
25 M.-%
Rb > 25 M.-%
Expositionsklassen (CH)
X0
XC1 trocken
XC1 nass/XC2/XC3
XC4
1)
zulässig
1)
zulässig
zulässig
1)
1)
M.-% = Massenprozent
1)
Nur nach entsprechenden Voruntersuchungen zulässig.
20
XD/XF/XA
KIBAG Beton AG T 043 888 18 58
nicht
zulässig
Quellen:
Tabelle «Anwendungsgrenzen»:
Dr. Konrad Moser / FSKB
Grafiken Zusammensetzung:
Bernhard Wyss / FSKB
Recyclingbeton
Rec ycling-Konstruktionsbeton Sorten Nr.
nach SN EN 206
Konsistenz
Grösstkorn
Anwendung
Fr./m3
Artikel Nr.
XC2; XC1
C3
32
Kranbeton
185.40
220100
RC-C
XC2; XC1
C3
32
Pumpbeton
187.90
220101
RC-C
XC2; XC1
C3
22
Kranbeton
199.10
220152
Festigkeitsklasse
Kat.
Expositionsklassen
A100C
C25/30
RC-C
A101C
C25/30
A152C
C25/30
A153C
C25/30
RC-C
XC2; XC1
C3
22
Pumpbeton
201.60
220153
B200C
C25/30
RC-C
XC3; XC2; XC1
C3
32
Kranbeton
194.90
220200
B201C
C25/30
RC-C
XC3; XC2; XC1
C3
32
Pumpbeton
197.40
220201
B250C
C25/30
RC-C
XC3; XC2; XC1
C3
22
Kranbeton
209.90
220250
B251C
C25/30
RC-C
XC3; XC2; XC1
C3
22
Pumpbeton
212.40
220251
C300C
C30/37
RC-C
XC4
C3
32
Kranbeton
204.80
220300
C301C
C30/37
RC-C
XC4
C3
32
Pumpbeton
207.30
220301
C350C
C30/37
RC-C
XC4
C3
22
Kranbeton
224.30
220350
C351C
C30/37
RC-C
XC4
C3
22
Pumpbeton
226.80
220351
Rc-Anteil min. 25%. Betone mit höheren Rc-Anteilen auf Anfrage.
Rec yclingbeton nicht normiert
Sorten Nr.
Korngrösse
in mm
Konsistenz
Bindemittelgehalt kg/m3
(CEM + ZS)
Fr./m3
Artikel Nr.
RC-M630
0 – 25
erdfeucht
100
68.50
80630
RC-M631
0 – 25
erdfeucht
150
76.50
80631
RC-M632
0 – 25
erdfeucht
200
84.50
80632
RC-M634
0 – 25
erdfeucht
240
92.50
80634
RC-M661*
32 – 45
erdfeucht
150
71.50
80661
RC-M662*
32 – 45
erdfeucht
200
81.50
80662
RC-M663*
32 – 45
erdfeucht
240
91.50
80663
B10-RC
0 – 25
weich
280
180.80
80003
B13-RC
0 – 25
weich
280
175.80
80001
BEGRA 100
0 – 22
erdfeucht
100
73.50
90690
BEGRA 150
0 – 22
erdfeucht
150
81.50
90691
BEGRA 200
0 – 22
erdfeucht
200
89.50
90692
BEGRA 240
0 – 22
erdfeucht
240
97.50
90694
ECO619
0 – 16
erdfeucht
100
73.50
70619
ECO620
0 – 16
erdfeucht
150
81.50
70620
ECO621
0 – 16
erdfeucht
200
89.50
70621
ECO622
0 – 16
erdfeucht
240
97.50
70622
ECO624
0 – 16
erdfeucht
300
105.50
70624
ECO630
0 – 32
erdfeucht
100
78.50
70630
ECO631
0 – 32
erdfeucht
150
86.50
70631
ECO632
0 – 32
erdfeucht
200
94.50
70632
ECO634
0 – 32
erdfeucht
240
102.50
70634
ECO636
0 – 32
erdfeucht
300
110.50
70636
* Nur ab Tuggen lieferbar.
BEGRA lieferbar ab Wädenswil. ECO lieferbar ab Tuggen.
KIBAG Beton AG T 043 888 18 58
21
Beton
Betonzusatzmittel/Zusatzstoffe
Betonzusatzmittel
Kurzzeichen
Wirkung
Fr./kg
Verzögerer
VZ
Verlangsamen die chemische Reaktion (Hydratation) des Zementes und
verzögern das Erstarren des Zementes sowie die Wärmeentwicklung.
7.75
Verflüssiger
(3. Generation)
HBV
Verbessert bei gleichem w/z–Wert die Verarbeitbarkeit des Betons oder
vermindert den Wasseranspruch bei gleicher Verarbeitbarkeit.
8.05
Luftporenbildner
LP
Dienen zur Erzeugung von kleinen, gleichmäßig verteilten, künstlichen
Luftporen, die den Frost-/Frosttausalzwiderstand des Betons erhöhen.
5.30
Dichtungsmittel
(Kibaplast-B*)
DM
Vermindern die kapillare Wasseraufnahme des Betons und können dem
Beton wasserabweisende (hydrophobe) Eigenschaften geben.
6.65
Frostschutz
FS
Verbessert die Gefrierbeständigkeit von jungem Beton.
5.90
Schwindreduktionsmittel
SRA
Reduzieren das Trocknungsschwinden.
auf Anfrage
Minimieren die Lunkerbildung an der Betonoberfläche.
auf Anfrage
Antilunkermittel
–
*Ungiftig, nicht gesundheitsschädlich und biologisch abbaubar.
Zusatzstoffe
Latent hydraulische ZS
Kurzzeichen
ZS
Wirkung
Vermindern Porosität und Frühfestigkeit des Betons und erhöhen somit
dessen Dauerhaftigkeit.
Fr./kg
0.45
Weitere Betonzusatzmittel und Zusatzstoffe (ZS) wie Stahl- und Kunststofffasern sowie Farbpigmente auf Anfrage.
Leistungsbestimmungen
n Werden Zusatzmittel oder Fasern vom Besteller verlangt, so garantiert das Lieferwerk nur die bestellte Dosierung des verlangten Produktes.
n In den Betonwerken und Fahrmischern werden keine vom Besteller angelieferten Zusatzmittel oder Zusatzstoffe zudosiert.
n Das Lieferwerk übernimmt keine Haftung für den vom Besteller erwarteten Erfolg.
n Ausserordentlich lange Verzögerungszeiten bedingen Vorversuche. Kostenaufwand auf Anfrage.
n Zusatzmittel für die Abbindeverzögerung und den Frostschutz werden gemäss gültiger Preisliste der Zusatzmittel-Lieferanten separat verrechnet.
22
KIBAG Beton AG T 043 888 18 58
Beton
Transportpreise Beton
ab Werk
Schindellegi
Wädenswil
Fr./m3
Schindellegi
Wädenswil
RC-Beton gekippt
Fr./m3
Bestimmungsort
ab Werk
Schindellegi
Wädenswil
Fr./m3
Schindellegi
Wädenswil
RC-Beton gekippt
Fr./m3
Bestimmungsort
8852
Altendorf
23.00
14.00
6313
Menzingen
31.50
23.00
6418
Altmatt Erste
28.50
20.00
8843
Oberiberg
39.50
31.00
6418
Altmatt Zweite
27.50
19.00
8942
Oberrieden
23.00
15.00
6418
Altmatt Dritte
24.50
16.00
8808
Pfäffikon
23.50
15.00
8804
Au
21.50
13.00
8805
Richterswil
22.50
14.00
8806
Bäch
23.50
15.00
6418
Rothenthurm
29.50
21.00
8836
Bennau
23.50
15.00
8833
Samstagern
22.00
14.00
8836
Biberbrugg/Bennau
22.00
14.00
6417
Sattel
33.50
25.00
8849
Alpthal/Brunni
43.50
34.00
8834
Schindellegi Dorf
17.50
10.00
8847
Egg
27.50
19.00
8836
Schnabelsberg
25.50
17.00
8840
Einsiedeln/Birchli
24.50
16.00
8824
Schönenberg
23.50
15.00
8844
Euthal
29.50
21.00
8845
Studen
35.00
26.00
8835
Feusisberg
22.00
14.00
8800
Thalwil
25.50
18.00
8807
Freienbach
23.50
15.00
8840
Trachslau
27.50
19.00
8841
Gross
25.00
16.00
8842
Unteriberg
35.00
26.00
8816
Hirzel
22.00
14.00
8820
Wädenswil
19.00
11.00
8810
Horgen
22.00
14.00
8832
Wilen
23.50
15.00
8825
Hütten
23.50
15.00
8846
Willerzell
27.50
19.00
8802
Kilchberg
28.50
21.00
8832
Wollerau
22.00
14.00
Weitere Destinationen auf Anfrage. Transport RC-Beton: Abladezeit 5 Min., Minimalfuhre 8 m3.
KIBAG Beton AG T 043 888 18 58
23
Beton
Transportpreise Beton
ab Werk
Bestimmungsort
Tuggen
Bilten
Fr./m 3
Tuggen
RC-Beton gekippt
Fr./m 3
8852
Altendorf
23.00
8873
Amden
32.50
8873
Arvenbühl
8717
ab Werk
Bestimmungsort
Tuggen
Bilten
Fr./m 3
Tuggen
RC-Beton gekippt
Fr./m 3
14.00
8877
Murg
25.00
24.00
28.00
8752
Näfels
19.00
17.00
41.00
36.00
8754
Netstal
25.00
20.00
Benken
26.50
20.00
8732
Neuhaus
25.00
17.00
8865
Bilten
16.00
14.00
8772
Nidfurn
36.00
32.00
8715
Bollingen
27.50
21.00
8867
Niederurnen
17.00
17.00
8732
Bürg
28.50
20.00
8855
Nuolen
18.00
10.00
8863
Buttikon
20.00
13.00
8884
Oberterzen
30.50
29.00
8777
Diesbach
39.00
36.00
8868
Oberurnen
18.00
19.00
8767
Elm
55.00
48.00
8758
Obstalden
24.50
23.00
8765
Engi
47.00
42.00
8883
Quarten
25.50
26.00
8755
Ennenda
28.50
27.00
8640
Rapperswil
29.50
21.00
8734
Ermenschwil
32.50
24.00
8864
Reichenburg
19.00
15.00
8725
Ernetschwil
30.00
22.00
8726
Ricken
32.50
24.00
8733
Eschenbach
27.00
18.00
8739
Rieden SG
35.50
30.00
8757
Filzbach
24.00
21.00
8750
Riedern GL
27.50
25.00
8854
Galgenen
22.50
13.00
8735
Rüeterswil
31.00
32.00
8854
Galgenen Stöckli
27.50
17.00
8782
Rüti GL
45.00
39.00
8725
Gebertingen
29.00
22.00
8718
Schänis
18.00
13.00
8750
Glarus
27.50
26.00
8716
Schmerikon
22.50
17.00
8638
Goldingen
32.50
25.00
8862
Schübelbach
21.00
14.00
8737
Gommiswald
27.50
24.00
8762
Schwanden
34.50
24.00
8773
Haslen
38.00
42.00
8854
Siebnen
21.00
12.00
8858
Innerthal
42.50
34.00
8735
St. Gallenkappel
27.00
19.00
8645
Jona
27.50
21.00
8881
Tscherlach
29.00
28.00
8722
Kaltbrunn
24.50
20.00
8856
Tuggen
18.00
10.00
8853
Lachen
22.50
13.00
8882
Unterterzen
26.00
25.00
8772
Leuggelbach
35.50
34.00
8730
Uznach
23.50
15.00
8783
Linthal
45.50
41.00
8857
Vorderthal
35.00
26.00
8775
Luchsingen
38.00
35.00
8727
Walde
35.50
26.00
8766
Matt
51.00
45.00
8880
Walenstadt
29.50
29.00
8756
Mitlödi
32.50
29.00
8880
Walenstadt-Berg
37.50
42.00
8753
Mollis
21.50
19.00
8855
Wangen
18.00
10.00
8885
Mols
26.50
29.00
8872
Weesen
20.00
17.00
8874
Mühlehorn
23.50
21.00
8866
Ziegelbrücke
18.00
18.00
Weitere Destinationen auf Anfrage. Transport RC-Beton: Abladezeit 5 Min., Minimalfuhre 8 m3.
24
KIBAG Beton AG T 043 888 18 58
Langzeitmörtel
Langzeit-/Zargenmörtel
franko ab Edlibach
Zonen
Art. Nr.
Mörtel
Fr./m 3
Zone 1
Kanton Zug, Ebertswil, Hausen a.A., Hirzel, Hirzel-Spitzen, Hütten, Schönenberg,
Sihlbrugg-Dorf
301
401
Langzeitmörtel
Zargenmörtel
257.00
286.00
Zone 2
Au, Horgen, Horgenberg, Kappel a.A., Knonau, Oberrieden, Richterswil, Rifferswil,
Rossau, Samstagern, Sihlwald, Uerzlikon, Wädenswil
301
401
Langzeitmörtel
Zargenmörtel
259.00
288.00
Zone 3
1. Altmatt, 2. Altmatt, 3. Altmatt, Arth, Bäch, Biberbrugg, Brunnen, Buchrain,
Ebikon, Emmen, Emmenbrücke, Feusisberg, Freienbach, Gisikon/Root, Goldau,
Horw, Immensee, Ingenbohl, Inwil, Kriens, Lauerz, Luzern, Meierskappel,
Mettemenstetten, Pfäffikon, Rothenthurm, Sattel, Schindellegi, Schwyz, Seewen,
Steinen, Steineberg, Wollerau
301
401
Langzeitmörtel
Zargenmörtel
266.00
295.00
Zone 4
Aeugst, Aeugsterthal, Alpthal, Altdorf, Einsiedeln, Gersau, Greppen, Gross, Illgau,
Küssnacht, Maschwanden, Meggen, Merlischachen, Morschach, Muothathal,
Mühlau, Obfelden, Sins, Sisikon, Trauchslau, Udligenswil, Vitznau, Weggis, Willerzell
301
401
Langzeitmörtel
Zargenmörtel
276.00
305.00
Zone 5
Altendorf, Benken, Bollingen, Brügg (Uznach), Bürg, Buttikon, Ermenswil,
Ernetschwil, Eschenbach, Galgenen, Goldingen, Jona, Lachen, Neuhaus, Nuolen,
Rapperswil, Reichenburg, Rüeterswil (Rüti), Schmerikon, Schübelbach, Siebnen,
St. Gallenkappel, Starrberg, Tuggen, Uznach, Vorderthal, Walde, Wangen
301
401
Langzeitmörtel
Zargenmörtel
276.00
305.00
ausserhalb
Bis max. 1 Std. 30 min. Fahrzeit (Andermatt, Engelberg)
Minimale Liefermenge: 2 m3
301
Langzeitmörtel
297.00
Mauerwerk-Nassmörtel entsprechend den Anforderungen laut SIA-Empfehlungen V 177 (Prismenfestigkeit ≥ 15 N/mm2), geeignet für Kalksandsteine (MK),
Backsteine (MB) und Zementsteine (MC).
KIBAG Beton AG, Werk Edlibach
Produktion/Bestellung: T 058 387 14 20
KIBAG Beton AG, Werk Edlibach, T 058 387 14 20
25
Beton
Allgemeine Lieferbedingungen für Beton und Mörtel
KIBAG Beton AG, Minder Beton AG, KIBAG Beton Seewen AG, Sihlbeton AG (nachfolgend KIBAG)
1. Geltungsbereich
Alle Aufträge für Lieferungen von Beton und Mörtel werden ausschliesslich aufgrund dieser Allgemeinen Lieferbedingungen ausgeführt. Durch die Auftragserteilung anerkennt der Besteller die
Gültigkeit der Lieferbedingungen. Abweichende Bedingungen sind nur gültig, wenn sie von der
KIBAG schriftlich bestätigt worden sind.
2. Rangordnung der Vertragsbestandteile
Eine Vertragsurkunde bzw. – wenn es keine solche gibt – eine Auftragsbestätigung der KIBAG bzw.
– wenn es auch keine solche gibt – eine schriftliche Offerte der KIBAG, gehen bei Widersprüchen
diesen Lieferbedingungen vor.
Von eingefärbtem Beton im Frost- und Frosttausalzbereich wird abgeraten. Farbpigmente
beeinträchtigen die Bildung geeigneter Poren. Bei Farb- und Sichtbeton wird die Zugabe von
Antilunkernmittel (v.a. bei vertikalen Flächen) empfohlen. Farbbetonoberflächen hellen
witterungsbedingt kontinuierlich auf.
Die Einführung künstlicher Luftporen bei frost- und frosttausalzbeständigem Beton führt zu
vermehrter Lunkernbildung an der Betonoberfläche.
Die Lieferbedingungen gehen bei Widersprüchen den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere
dem Schweizerischen Obligationenrecht und dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch, vor.
Bei Sichtbetonoberflächen, welche direkt mit behandeltem Wasser in Kontakt geraten (z.B. Sichtbetonschwimmbäder), ist mit einem kontinuierlichen Abtrag der wasserberührten Betonoberfläche zu rechnen.
Den Bestellungen, einschliesslich schriftliche Bestellungsbeilagen wie Leistungsverzeichnisse,
Baubeschriebe, Pläne, Skizzen und dergleichen, kommt bei Widersprüchen die letzte Priorität zu.
Bezüglich des Karbonatisierungswiderstandes von Beton wird von einer Nutzungsdauer von
50 Jahren ausgegangen. Betone für eine längere Nutzungsdauer sind nur auf Anfrage erhältlich.
3. Preislisten und Offerten
Die Basispreise der gedruckten Preislisten gelten, besondere Vereinbarung vorbehalten, ausschliesslich für Bauunternehmer. Die darin enthaltenen Preise und Konditionen gelten bis auf
Widerruf oder bis zur Bekanntgabe neuer allgemein gültiger Preislisten. Sie werden erst mit der
Aufnahme eines der KIBAG aufgrund dieser Preislisten erteilten Auftrags verbindlich.
Gefahrenhinweise/Sicherheitsratschläge:
R36/38: Reizt Augen und Haut.
R43: Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
S2: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S24/25: Berührung mit Haut und Augen vermeiden.
S26: Bei Augenkontakt sofort gründlich mit Wasser spülen und unverzüglich einen Arzt aufsuchen.
S37: Geeignete Schutzhandschuhe/Schutzkleidung tragen.
Alle Preise verstehen sich für Lieferung ab Betonwerk ohne Mehrwertsteuer. Die Kubikmeter-Preise
beziehen sich auf 1 m3 verarbeiteten Beton oder Mörtel.
Die Preise gelten ferner für Bezüge und Lieferungen innerhalb der Werköffnungszeiten der KIBAG.
Lieferungen ausserhalb dieser Zeit werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen entsprechende Zuschläge ausgeführt. Wird Lieferung franko Baustelle vereinbart, so gilt der dafür festgesetzte Transportpreis für den kürzesten, einwandfrei befahrbaren Anfahrweg und die umgehende
Betonübernahme durch den Besteller.
Preisänderungen bleiben vorbehalten.
4. Auftragserteilung und Auftragsannahme
Aufträge sollen am Vortag bis spätestens 12.00 Uhr erteilt werden. Vorbestellungen geniessen in
der Auslieferung den Vorrang. Das Betonwerk benötigt bei der Bestellung genaue und spezifische
Angaben über Betonsorte (gemäss massgebender Norm SIA 262), Betonmenge, Einbauart und
gewünschte Konsistenz, Lieferbeginn und Lieferprogramm. Aufträge und Lieferungsabrufe werden
stets nach Massgabe der jeweiligen Lieferungsmöglichkeit angenommen.
Wird bei Bestellungen Beton gemäss SIA 262 nach Eigenschaften verlangt, so sind die Eigenschaften nach der Norm SN EN 206 oder die NPK-Betonsorte anzugeben.
Wird vom Besteller Beton gemäss SIA 262 nach Zusammensetzung verlangt, so sind detaillierte
Abklärungen zur Machbarkeit zwischen Planer, Besteller und Betonwerk unumgänglich.
Für die Zuständigkeit von Änderungen sind genaue Weisungen vorzusehen. Sind für die Herstellung
eines Betons Vorversuche notwendig, sind deren Kosten durch den Auftraggeber zu übernehmen.
5. Technische Bestimmungen
Bei Verwendung von Monobeton sind bei Aussentemperaturen kleiner als +10°C oder grösser als
+25°C spezielle Massnahmen zu treffen, da das Abbindeverhalten zeitlich variieren kann.
6. Zusätze
Die Zumischung von Betonzusatzmitteln ist in Bezug auf die Wahl von Produkt und Dosierung Sache
der KIBAG. Die KIBAG ist dabei zur Verrechnung eines Mehrkostenzuschlags berechtigt.
7. Lieferung
Die Lieferzeitangaben verstehen sich mit Rücksicht auf einen allfälligen Stossbetrieb stets mit einer
Toleranz von einer halben Stunde.
Ist eine grössere Verzögerung aus unvorhersehbaren Gründen wie Stromunterbruch, Wassermangel, Maschinendefekt, Ausfall von Zulieferungen oder Fällen höherer Gewalt unvermeidlich, so
wird dies dem Besteller unverzüglich gemeldet und werden allfällige Möglichkeiten einer Weiterbelieferung durch andere Betonwerke angeboten. Die KIBAG ist berechtigt, die Lieferzeiten sowohl für
ihre eigenen Lieferungen als auch für Weiterbelieferungen durch andere Betonwerke entsprechend
zu verlängern. Für allfällige Wartezeiten und damit zusammenhängenden direkten oder indirekten
Schaden haftet die KIBAG jedoch nicht.
Der Besteller ist gehalten, allfällige Verspätungen in der Materialabnahme der KIBAG sofort anzuzeigen. Unterlässt er dies, so haftet er der KIBAG für dadurch verursachten Materialverderb und
andere Verzugsfolgen.
Der Mörtel wird mit dem Fahrmischer franko Baustelle geliefert, abgeladen und in KIBAGMaurermulden à 200 lt. gemessen. Die KIBAG stellt die Mörtel-Mulden gegen ein Depot von
Fr. 90.–/Mulde zur Verfügung. Für Mörtel-Mulden, welche verloren gehen oder beschädigt retourniert werden, entfällt die Rückvergütung des Depot-Betrages.
Der Mörtel ist wie folgt zu bestellen:
1. Tageslieferung
Nachmittagslieferung
Wochenendmörtel
MO–FR bis spätestens 12.00 Uhr am Vortag
MO–DO bis spätestens 09.30 Uhr am Liefertag
FR bis spätestens 09.00 Uhr
Der Beton muss bei sehr hohen Temperaturen und verlängerten Abladezeiten durch Zugabe von
Verzögerer (VZ) verzögert werden.
Der Mörtel ist wie folgt zu liefern:
1. Tageslieferung
Nachmittagslieferung
MO–FR bis spätestens 08.00 Uhr
MO–FR Zargenmörtel 08.00–10.00 Uhr
MO–FR bis spätestens 14.00 Uhr
Die effektive Verzögerungswirkung in mit VZ verzögertem Beton hängt in wesentlichem Masse von
den Witterungsbedingungen und dem Feuchtigkeitshaushalt des Betons ab. Für trockenen oder lose
gelagerten Beton ist die VZ-Dosierung zu verdoppeln. Ausserordentlich lange Verzögerungszeiten
bedingen Vorversuche.
8. Transportbedingungen
Bei Frankolieferungen oder Abfuhren werden einwandfreie Zufahrtsverhältnisse sowie ungehinderte
Lade-/Entladungsmöglichkeiten vorausgesetzt.
Unterlagsbeton, Beton für Randsteine und Abschlüsse, Magerbeton, Mörtel und Überzug, Sickerbeton, etc., müssen vor Witterungseinflüssen und raschem Feuchtigkeitsverlust geschützt werden.
Ohne ausdrückliche Bestellung liegt die Wahl des Transportmittels ausschliesslich bei der KIBAG.
Wird der Einsatz von 2-/3-Achs-Fahrzeugen verlangt, so erfolgt die Verrechnung in Regie.
Alle Betonsorten können alternative Zuschlagstoffe (ZS) enthalten.
Transporte in Regie werden mit Fr. 237.–/Std. verrechnet.
Die angegebenen Schwindmasswerte sind Richtwerte. Von schwindkompensierenden Zusatzmitteln wird abgeraten. Sie beschädigen die Betonmatrix und beeinträchtigen die Dauerhaftigkeit
des Betons.
Beton der Konsistenzen ≥ F4 werden ausschliesslich mit Fahrmischern transportiert.
Selbstverdichtender Beton (SCC) und leicht verdichtbarer Beton (LVB) eignen sich nicht für den
Einsatz bei Umgebungstemperaturen unter +5°C oder über +25°C. SCC und LVB können an der
Oberfläche Lunkern aufweisen und eignen sich grundsätzlich nicht für Sichtbetonoberflächen.
Die Trocken-(Gunit) und Nassspritzbetone sind Richtrezepte. Der Nachweis der Eigenschaften am
gespritzten Bauteil ist durch den Unternehmer zu erbringen.
RC-Beton nach SIA MB 2030 ist für die häufigsten Anwendungen im Hochbau geeignet. Ausnahmen
bilden Beton im Frost- und Frosttausalzbereich, Beton mit hohen Festigkeiten, selbstverdichtender
Beton (SCC) und Monobeton (maschinell geglättet). Die KIBAG bietet gemäss aktuellem Stand
26
der Technik RC-Beton gemäss SIA MB 2030 als Kran- und Pumpbeton bis zu einer Festigkeit von
max. C35/45 sowie einer Expositionsklasse XC4 an.
In der Frankolieferung ist eine maximale Entlade- und Wartezeit auf der Baustelle von 3 Minuten
pro m3, bei Recyclingbeton 5 Minuten pro Fuhre inbegriffen. Längere Warte-/Abladezeiten werden
in Regie mit Fr. 180.–/Std. separat verrechnet.
Fuhren mit Fahrmischer mit Förderband werden nach Aufwand mit Fr. 275.–/Std. verrechnet.
Die verrechnete Mindestlademenge beträgt 7 m3, bei Recyclingbeton 8 m3.
Transporte bei kurzfristigen Absagen am Liefertag werden verrechnet.
KIBAG Beton AG T 043 888 18 58
Beton
Allgemeine Lieferbedingungen für Beton und Mörtel
KIBAG Beton AG, Minder Beton AG, KIBAG Beton Seewen AG, Sihlbeton AG (nachfolgend KIBAG)
9. Zuschläge
- Nicht eingehaltene Schwindmasse und daraus resultierende Mängel;
Nacht- und Überzeitarbeit
18.30–20.00 Fr. 23.–/m3
Normale Überzeit
Nachtarbeit
20.00–06.00 Fr. 39.–/m3, mind. Fr. 1‘300.–
SA 00.00 bis MO 06.00 Fr. 55.–/m3, mind. Fr. 1‘500.–
Samstags-/Sonntagsarbeit
Bewilligungsgebühren werden separat verrechnet.
- Betonkorrosion bei Sichtbetonoberflächen, die direkt mit behandeltem Wasser in Kontakt
geraten (z.B. Sichtbetonschwimmbäder);
Transportzuschläge
Der Transport des Materials wird zusätzlich nach Aufwand verrechnet:
Nachtarbeit
20.00–06.00
Fr. 296.–/Std.
SA 00.00–MO 06.00 Fr. 355.–/Std.
Samstags-/Sonntagsarbeit
- Mängel infolge von fehlerhaftem Einbringen und/oder Verarbeiten des Betons oder Mörtels durch
den Besteller, den Bauherrn oder sonstige Dritte.
Winterzuschlag
Während den Wintermonaten (1. Dezember bis Ende Februar) wird ein Zuschlag von Fr. 4.–/m3
verrechnet.
Entsorgung Restbeton
Für die Entsorgung von Restbeton wird ein Zuschlag von Fr. 90.–/m3 verrechnet.
10. Garantie
Die KIBAG garantiert die Lieferung auftragskonformer Menge und Qualität.
Für die Eigenschaften des frischen Betons sowie die Qualität des erhärteten Betons und der Prüfungen sind die der Bestellung zugrunde liegenden Normen massgebend. Lieferungen von Beton
erfolgen gemäss SIA 262. Für Frisch- und Festbetonprüfungen gelten die in der Norm SIA 262/1
aufgeführten Prüfnormen. Massgebend für den Nachweis der Betonqualität sind die Prüfungen
des Betons gemäss SIA 262/1 und der aus dem Beton durch die KIBAG oder in Anwesenheit eines
Vertreters der KIBAG hergestellten Probekörper.
Im Rahmen dieser Garantie (Gewährleistung) verpflichtet sich die KIBAG – eine rechtzeitige und
sachliche begründete Mängelrüge vorausgesetzt – mangelhaften Beton kostenlos zu ersetzen.
Die KIBAG übernimmt die Haftung für Schäden an den mit dem mangelhaften Beton hergestellten
Bauwerken, vorausgesetzt, dass diese Schäden auf die mangelhafte Beschaffenheit des Betons
zurückzuführen sind, was der Besteller zu beweisen hat, und ferner der Besteller seinerseits für
den eingetretenen Schaden die Haftung übernehmen musste. Die KIBAG hat solche Schäden aber
nur insoweit zu ersetzen, als ihr dadurch nicht unverhältnismässige Kosten erwachsen. Für weitere
direkte oder indirekte Schäden und für Mangelfolgeschäden wird jede Haftung, soweit gesetzlich
zulässig, wegbedungen. Die Haftung der KIBAG für ihre Hilfspersonen wird ausgeschlossen.
Die KIBAG trifft hinsichtlich der Weisungen des Bestellers (Leistungsbeschriebe, Baubeschriebe,
Pläne aller Art einschliesslich Armierungspläne, Eisenlisten, Vorgaben des Bestellers zur Herstellung des Betons, etc.) und hinsichtlich der sonstigen Vorgaben des Bestellers sowie der weiteren
Umstände aus der Sphäre des Bestellers keine Prüfungs- und Abmahnungspflicht.
Bei Beton nach Zusammensetzung wird ausschliesslich die korrekte Zusammensetzung der Betonmischung im Rahmen der von der Norm SN EN 206 festgelegten Toleranzen gewährleistet.
Werden im Falle einer Zumischung von Betonzusatzmitteln bestimmte Produkte und/oder Dosierungen vom Besteller verlangt, wird nur die Einhaltung der geforderten Zumischung gewährleistet.
In diesem Fall wird jede Haftung für den erwarteten Erfolg dieser Zusätze und ebenso für deren
nachteilige Auswirkungen auf das Verhalten des Betons ausgeschlossen.
Schreibt der Besteller bei Bestellungen von Beton nach Eigenschaften gemäss SIA 262 bestimmte
Betonzusatzmittel oder Ausgangsstoffe vor, so besteht keinerlei Mängelhaftung für die Eigenschaften des Betons.
Keine Mängelhaftung besteht für:
- Mängel infolge von Projektanpassungen durch den Besteller, den Bauherrn oder sonstige Dritte;
- die Dauerhaftigkeit von Bauwerken bzw. Bauteilen. Die KIBAG gewährleistet die Einhaltung
der Bestimmungen der gültigen technischen Produktnormen, nicht aber eine bestimmte
Lebensdauer von Bauwerken bzw. Bauteilen;
- die Eigenschaften der Produkte der KIBAG, sofern und soweit die Produkte nach Vorgaben von
Bestellern, Bauherren oder Planern herzustellen waren;
- Mängel der Produkte der KIBAG als Folge von Veränderungen dieser Produkte am Ort der Über gabe durch den Besteller, den Bauherrn oder sonstige Dritte;
- Ausblühungen bei Farb- und Sichtbeton;
- Farbungleichheiten des gelieferten Betons;
11. Mängelrüge
Es obliegt dem Besteller, bei Ablieferung des Betons zu prüfen, ob
a) die Angabe auf dem Lieferschein mit seiner Bestellung übereinstimmt und
b)die Lieferung sichtbare Mängel aufweist.
Bei Lieferung franko Baustelle gilt als Ablieferung die Übergabe auf dem Bauplatz und bei Lieferung
ab Werk die Übergabe des Betons auf den Lastwagen. Allfällige Mängel sind, damit die KIBAG diese
auf ihre Berechtigung prüfen kann, vor dem Einbringen des Betons in die Schalung sofort schriftlich
zu rügen. Mängel, die bei Ablieferung nicht feststellbar sind, müssen sofort nach deren Entdeckung
schriftlich gerügt werden. Bestehen seitens des Bestellers hinsichtlich der Qualität des gelieferten
Betons Zweifel und ist eine sofortige Abklärung nicht möglich, so ist der Besteller zur Entnahme
einer Probe verpflichtet. Durch eine sofortige Einladung ist der KIBAG Gelegenheit zur geben, der
Probeentnahme beizuwohnen. Das Ergebnis dieser Prüfung wird von der KIBAG nur anerkannt,
wenn die Probeentnahme unmittelbar nach erfolgter Lieferung und gemäss den Vorschriften der
Norm SN EN 206 vorgenommen und die Probe einer anerkannten Prüfstelle zur Beurteilung
eingesandt worden ist. Ergibt die Prüfung, dass ein Mangel besteht, so übernimmt die KIBAG die
Prüfungskosten. Andernfalls sind sie vom Besteller zu tragen. Das Ergebnis der Prüfung ist der KIBAG
auf jeden Fall sofort nach dessen Vorliegen mit einer schriftlichen Mängelrüge zuzustellen.
Eine Mängelrüge ist nur in schriftlicher Form gültig.
12. Zahlungsbedingungen
30 Tage netto ab Fakturadatum.
Sämtliche Lieferungen auf die gleiche Baustelle gelten als Sukzessivlieferungen, unabhängig von
der Dauer oder den Bezugsunterbrüchen. Die KIBAG behält sich Teilfakturierungen vor.
Nach Ablauf der Zahlungsfrist behält sich die KIBAG die Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechtes vor.
Nach Ablauf der Zahlungsfrist schuldet der Besteller ohne weiteres, d.h. ohne Mahnung und ohne
Ansetzung einer Nachfrist, einen Verzugszins von 8%.
Für Lieferungen an Barzahler erfolgt ein Zuschlag von Fr. 20.–/Lieferung.
13. Ausschluss des Rückbehaltungsrechts des Bestellers (Art. 82 OR)
Das gesetzliche Rückbehaltungsrecht des Bestellers wird ausgeschlossen. Insbesondere ist der
Besteller im Falle von Mängeln nicht zur Zurückhaltung von fälligen Zahlungen an die KIBAG
berechtigt.
14. Verrechnungsverbot
Der Besteller ist nicht berechtigt, allfällige Forderungen seinerseits mit Gegenforderungen der
KIBAG zu verrechnen.
15. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist, auch bei Lieferung franko Baustelle, das Geschäftsdomizil der KIBAG.
16. Anwendbares Recht, Gerichtsbarkeit und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des «Wiener Kaufrechts»
(Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom
11. April 1980).
Für die Beurteilung von Streitigkeiten sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte am Geschäftsdomizil der KIBAG zuständig.
- Mängel als Folge von extremen Witterungsbedingungen und höherer Gewalt;
- Ästhetische Mängel an Bauwerken bzw. Bauteilen;
- Mängel bei nach Eigenschaften bestelltem Beton, welche die Folge davon sind, dass im Rahmen
von Dauerhaftigkeitsprüfungen gemäss Ziff. 8.2.3.4 der Norm SN EN 206 Grenzwerte und
Bestimmungen nicht eingehalten worden sind, sofern und soweit solche Mängel die Funktions tauglichkeit des Werkes bzw. Bauteils nicht beeinträchtigen;
KIBAG Beton AG T 043 888 18 58
27
Betonpumpen
Pumptarife
Pumpmenge
in m3
1–3
Fr./Etappe
Pumpmenge
in m3
650.00
17
4
660.00
5
680.00
6
alle Arbeitsbereiche
Fr./Etappe
Pumpmenge
in m3
Fr./m3
940.00
31 – 40
36.70
18
950.00
41 – 50
36.00
19
960.00
51 – 60
33.90
720.00
20
970.00
61 – 70
32.80
7
740.00
21
990.00
71 – 80
31.20
8
760.00
22
1‘010.00
81 – 90
29.10
Bis 40 m Auslegerlänge
9
785.00
23
1‘020.00
91 – 100
28.00
Min. Pumpleistung:
10
805.00
24
1‘030.00
101 – 130
26.40
Mehrzeit:
11
830.00
25
1‘040.00
131 – 160
24.60
12
850.00
26
1’055.00
161 – 200
22.60
Ab 40 m Auslegerlänge
13
870.00
27
1’065.00
201 – 300
21.30
Min. Pumpleistung:
14
895.00
28
1’075.00
> 300
19.60
Mehrzeit:
15
910.00
29
1’090.00
16
930.00
30
1’105.00
15 m3/Std.
Fr. 270.–/Std.
25 m3/Std.
Fr. 320.–/Std.
Die Pumpmenge pro Einsatz wird auf den nächsten ganzen Kubikmeter gerundet.
Allgemeine Zuschläge
28
Pauschalzuschlag für nicht witterungsbedingte Absagen oder Verschiebungen weniger als 24 Std. vor Pumpbeginn
Fr. 300.–
Zuschlag nach Aufwand für zweiten Pumpmaschinisten bei komplizierten Pump- und Verrohrungsarbeiten
Fr. 100.–/Std.
Zuschlag nach Aufwand für Nachtarbeiten zwischen 20:00 und 6:00 Uhr
Fr. 100.–/Std.
Preiszuschlag auf dem Brutto-Pumptarif für Samstagarbeit zwischen 0:00 und 24:00 Uhr. exkl. Bewilligungsgebühren
25%
Preiszuschlag auf dem Brutto-Pumptarif für Sonntagarbeit
auf Anfrage
Preiszuschlag auf dem Brutto-Pumptarif für das Pumpen von Stahlfaserbeton
10%
Pauschalzuschlag pro Einsatz Grossmastpumpe ab 40 m Auslegerlänge
Fr. 160.–
Transportkostenzuschlag pro Einsatz der Fahrmischerpumpe für mitgeführten Beton
Fr. 110.–
Pauschalzuschlag pro Pumpeinsatz für die Reinigung der Betonpumpe. Die Entsorgung von allfälligem Restbeton
wird separat nach Aufwand verrechnet.
Fr. 70.–
Zuschlag für Mehrlänge der Pumpleitung und Pumpeinsatz zuzüglich Installationskosten
Fr. 3.10/Meter
KIBAG Management AG T 044 487 42 42
Betonpumpen
Leistungsbestimmungen
n Wir sind bestrebt, zugesagte Termine einzuhalten, übernehmen jedoch keine Haftung für Schäden, die durch verspäteten Arbeitsbeginn entstehen. Höhere Gewalt und Betriebsstörungen, gleichgültig aus welchem Grunde, Verkehrsstörungen oder Verkehrsbeschränkungen sowie von uns unverschuldetes Unvermögen befreien uns im Umfang und für die Dauer ihrer Auswirkung von der Leistungspflicht.
n Zur Leistung von Schadenersatz oder zur Nachleistung sind wir in keinem Fall verpflichtet. Insbesondere haften wir nicht für Schäden, die durch das Eintreten technischer Mängel wie Maschinenschaden, Verstopfung der Leitung etc. am Bauwerk entstehen können.
n
Die Baustellenzufahrt muss für jeden Pumpeinsatz gewährleistet sein; Strassen- oder Trottoirabsperrungen sowie andere verkehrstechnische Regelungen sind vom Auftraggeber rechtzeitig und zu seinen Lasten
zu veranlassen.
n
Unsere Leistung endet mit der Förderung des Betons zur Einbaustelle. Die Verlegung der vereinbarten Anfangszeit ist nur nach Abstimmung mit dem Auftraggeber möglich. Dem Auftrag wird ein Grundpreis belastet, wenn die Pumpe bereits auf dem Wege zur vereinbarten
Einsatzstelle ist. Für die Montage, Demontage und Reinigung der Förderrohrleitungen sind bauseits kostenlos Hilfskräfte zur Verfügung zu stellen. Für die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen der SUVA über die Verhütung von Unfällen auf der Baustelle ist die Bauunternehmung verantwortlich.
n Bei komplizierten Pump- und Verrohrungsarbeiten ist ein zweiter
Pumpmaschinist erforderlich.
n Pumpbeton (P) erlaubt das Pumpen durch eine Leitung mit einer max. Länge von 50 m, bei kleiner Steigung und bei einer Aussentemperatur von ≤ 25° C.
n Es können Beton-Pumpmischungen bis 45 mm Korngrösse sowie
pumpbarer Leichtbeton (RG > 1200 kg/m3) gefördert werden.
Leitungsdurchmesser 65 mm nur auf Anfrage.
n Für die Qualität und die Eigenschaften des Betons haftet das Lieferwerk. Das Visum des Pumpmaschinisten gilt nur für den Empfang des Betons. Wir übernehmen keine Haftung für zugesicherte oder erwartete Eigenschaften in frischem oder erhärtetem Beton. Der Beton muss in gut pumpbarer Konsistenz und Zusammensetzung angeliefert werden. Eine eventuelle Betonprobe als Qualitätsnachweis ist in Gegenwart eines Vertreters des liefernden Betonwerkes herzustellen.
Zahlungsbedingungen
n Es gelten sämtliche Zahlungsbedingungen analog Transportbeton.
KIBAG Management AG T 044 487 42 42
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Betonpumpen
Betonpumpen-Fahrzeug
Arbeitsbereich – Ausleger 28 m
Arbeitsbereich – Ausleger 36 m
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KIBAG Management AG T 044 487 42 42
Betonpumpen
Betonpumpen-Fahrzeug, Fahrmischerpumpe und Förderband
Arbeitsbereich – Ausleger 46 m
Fahrmischerpumpe
Fahrmischer mit Förderband (16 m)
KIBAG Management AG T 044 487 42 42
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Zentrallabor
KIBAG Management AG Zentrallabor
Akkreditiert nach ISO/IEC 17025, STS Nr. 111
KIBAG Zentrallabor
Im KIBAG Zentrallabor Tuggen werden übliche physikalische Untersuchungen an Sand, Kies, Beton und Mörtel durchgeführt.
Vertragsbedingungen
Beanstandungen zu den im Zentrallabor durchgeführten Prüfungen
müssen diesem innert Jahresfrist schriftlich mitgeteilt werden.
Laborbus
Das mobile Labor ist für die Durchführung aller Frischbetonkontrollen
ausgerüstet. Weiter dient es zur Entnahme von Proben, welche im
Zentrallabor untersucht werden.
Die Untersuchungsberichte werden entsprechend der ISO/IEC 17025
verfasst. Die Prüfergebnisse beziehen sich ausschliesslich auf die
untersuchten Proben. Prüfprotokolle und Prüfberichte werden
für eine Dauer von zehn + drei Jahren unter Verschluss aufbewahrt.
Auf schriftlich begründete Anfrage stehen die relevanten Dokumente,
welche im Zusammenhang mit dem Auftrag erstellt wurden, zur
Einsicht zur Verfügung.
Tätigkeiten
Das Zentrallabor ist für sämtliche Prüfungen, welche im Zentrallabor oder mit dem mobilen Labor durchgeführt werden, gemäss
der Norm ISO/IEC 17025 akkreditiert. Die akkreditierten Prüfungen
sind mit dem Swiss Accreditation-Logo gekennzeichnet. Prüfungen,
welche nicht durch das Zentrallabor ausgeführt werden, werden an
externe akkreditierte Laboratorien vergeben.
Auftragsannahme
Prüfaufträge werden durch die Laborleitung Tuggen,
Telefon 055 460 24 05, entgegengenommen.
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 07.30 – 12.00 Uhr
13.00 – 17.00 Uhr
Auftraggeber haben das Recht, bei Prüfungen, welche ihren Auftrag
betreffen, anwesend zu sein. Unbeaufsichtigter Zutritt zu den
Laborräumlichkeiten des KIBAG Zentrallabors und Einsichtnahme in
spezifische Dokumente des KIBAG Zentrallabors sind nicht gestattet.
Prüfresultate und Prüfberichte werden aufgrund der Vertraulichkeit
auf dem Postweg an den Auftraggeber versandt.
Unteraufträge werden grundsätzlich an nach ISO 17025 akkreditierte
Prüfstellen vergeben. Bei Unterauftragnehmern, welche nicht nach
ISO 17025 akkreditiert sind, wird gemäss MHB des KIBAG Zentrallabors vorgegangen.
Festbeton und Mörtelproben (Prüfkörper) werden bei einer Lufttemperatur von 20°C ± 2°C und einer relativen Luftfeuchtigkeit von
95%-100% in Lagerbehältern gelagert. Proben von Gesteinskörnungen und Gleisschotter werden bis zur Versuchsdurchführung
in staub- und feuchtigkeitsdichten Transportbehältern gelagert.
Sämtliche Proben und Prüfkörper werden, sofern der Auftraggeber
nicht ausdrücklich deren Rückgabe verlangt, umgehend nach der
Versuchsdurchführung entsorgt.
Probekörper werden auf Kundenwunsch zurückgestellt. Ohne
spezielle Vereinbarung werden Rückstellproben von Prüfkörpern
ein Jahr über das Herstellungsdatum und diejenigen von
Gesteinskörnungen und Gleisschotter einen Monat über die
Erstellung des Prüfberichtes hinaus aufbewahrt.
Auf Anfrage informieren wir Sie über die Messunsicherheiten der Prüfergebnisse und deren Bestimmungsgrundlage.
KIBAG Management AG
Zentrallabor
Girendorf
8856 Tuggen SZ
T 055 460 24 05
F 055 460 24 06
[email protected]
www.kibag.ch
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KIBAG Zentrallabor T 055 460 24 05
Zentrallabor
Prüfungen an Gesteinskörnungen und Schotter
Bestimmung der Korngrössenverteilung von Gesteinskörnungen,
Siebverfahren
V – 023
Preis Fr.
1 Prüfung an Einzelfraktion
92.00
SN EN 933 - 1
184.00
1 Prüfung an Gemisch
82.00
Zuschlag für Probenahmen
V – 026
Preis Fr.
1 Prüfung an Einzelfraktion
122.00
1 Prüfung an Gemisch
490.00
SN EN 933 - 5
Zuschlag für Probenahmen
SN EN 1097 - 3
V – 024
V – 027
155.00
1 Prüfung an Einzelfraktion
122.00
1 Prüfung
1 Prüfung an Gemisch
346.00
Zuschlag für Probenahme
82.00
Zuschlag für Probenahmen
Bestimmung der Kornform von Gesteinskörnungen,
Kornformkennzahl
SN EN 933 - 4
82.00
Bestimmung von Schüttdichte und Hohlraumgehalt von
Gesteinskörnungen
Bestimmung der Kornform von Gesteinskörnungen,
Plattigkeitskennzahl
SN EN 933 - 3
Bestimmung des Anteils an gebrochenen Körnern in groben
Gesteinskörnungen
Bestimmung der Rohdichte und Wasseraufnahme von
Gesteinskörnungen
SN EN 1097 - 6
V – 025
82.00
V – 028
1 Prüfung (von Gesteinskörnungen > 4 mm)
180.00
255.00
1 Prüfung an Einzelfraktion
112.00
1 Prüfung (von Gesteinskörnungen < 4 mm)
1 Prüfung an Gemisch
312.00
Zuschlag für Probenahme
82.00
82.00
Zuschlag für Probenahmen
Frischbeton-Prüfungen
Frischbetonkontrollen
SN EN 12350-1/ -4/ -5/ -6/ -7, SIA 262/1 Anhang H
V – 120 bis V – 126
Pauschalen inkl. An- und Rückfahrt. Anfahrtsweg bis 50 km inkl.
Preis Fr.
Tagespauschale bis 9 Stunden
1‘280.00
Halbtagespauschale bis 5 Stunden
790.00
Kurzeinsatzpauschale bis 3 Stunden
470.00
Bei allen Einsätzen sind sämtliche Bestimmungen von Temperatur,
Konsistenz, Frischbetonrohdichte, Luftporengehalt, Wasserbindemittelwert
und Prüfkörperherstellung inkl. Berichtausfertigung enthalten.
KIBAG Zentrallabor T 055 460 24 05
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Zentrallabor
Festbeton-Prüfungen
Bestimmung der Würfeldruckfestigkeit*
SN EN 12390-3
V – 221
Preis Fr.
1 Prüfung
56.00
ab 6 Prüfungen je
50.00
Bestimmung der Biegezugfestigkeit*
SN EN 12390-5
1 Prüfung
76.00
ab 6 Prüfungen je
70.00
Bestimmung der Biegezug- und Druckfestigkeit (2x Druck)*
SN EN 12390-3; SN EN 12390-5
1 Prüfung
136.00
ab 6 Prüfungen je
130.00
Bestimmung der Rückprallzahl von Beton in Bauwerken**
SN EN 12504-2
Geändertes Verfahren – «Richtlinie Schmidt»
Bestimmung an Prüfkörpern
1 Prüfung
78.00
ab 6 Prüfungen je
72.00
Bestimmung am Bauwerk
1 Prüfung/Prüfstelle
78.00
ab 6 Prüfungen/Prüfstellen je
72.00
*) inkl. Rohdichtebestimmung / **) zerstörungsfreie Prüfung
Externe Prüfungen
Prüfungen, welche das KIBAG Zentrallabor nicht durchführt, werden an akkredierte Prüfinstitute weitervergeben. Prüfungen durch externe
Institute werden dem Auftraggeber weiterverrechnet.
Prüfungen an Festboden
Prüfungen an Gesteinskörnungen
Wasserleitfähigkeit
SIA 262/1 Anhang A
Petrographie
SN EN 670115
Chloridwiderstand
SIA 262/1 Anhang B
Organische Verunreinigungen
SN EN 1744-1
Frost-Tausalzverhalten
SIA 262/1 Anhang C
Weitere Prüfungen auf Anfrage.
Kriech- und Schwindmessungen
SIA 262/1 Anhang F
Bei allen Einsätzen werden Autokilometer verrechnet, sofern die
angegebenen Kilometerpauschalen überschritten werden:
E-Modul
SIA 262/1 Anhang G
Karbonatisierungswiderstand
SIA 262/1 Anhang I
für Personenwagen, pro km
1.50
für Laborbus, pro km
2.20
Arbeiten nach Aufwand werden in Rechnung gestellt, pro Std.
Wassereindringtiefe
SN EN 12390-8
E-Modul
SN EN 12390-13
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Preis Fr.
KIBAG Zentrallabor T 055 460 24 05
135.00
Das Angebot der KIBAG Gruppe
Unternehmensbereich
Baustoffe
n Abbau von Sand, Kies und Fels
n Aufbereitung von Sand, Kies, Splitt und Bahnschotter
n Eigener Schiffsbetrieb
n Produktion von Transportbeton und Langzeitmörtel
n Verkauf ab Werk direkt auf die Baustelle
n Einbringung von pumpfähigem Transportbeton direkt in
die Schalung
n Eigener Fuhrpark
n Akkreditiertes und mobiles Labor für Baustoffe
Bauleistungen
n Maschinelle Erdarbeiten
n Strassenbau, Belagsarbeiten, Kanalisationen, Werkleitungen,
Bach- und Flusskorrekturen
n Seeufergestaltungen und Hafenbauten
n Rückbau, Baugrubensicherung
n Pfahlfundationen, Spundwandarbeiten, Rammarbeiten ab
Pontons und Nassbaggerungen
n Sondier- und Zweckbohrungen, Anker, Vernagelungen,
Spritzbeton
Umwelt und Entsorgung
n Altlastensanierungen
n Bodenwäsche (eigene Bodenwaschanlage)
n Entsorgung von schadstoffbelasteten Bauabfällen
n RC-Beton/RC-Kies
n Erdwärmebohrungen
n Kanaltechnik
n Muldenservice
Weiterführende Dienstleistungen
n Wartungen, Reparaturen und Revisionen von Maschinen,
Geräten, Fahrzeugen und Werken
n Grundstück- und Liegenschaftsverwaltung
Deshalb ist die Zusammenarbeit mit uns eine sichere Sache:
Rund 1‘600 Angestellte arbeiten für unsere Auftraggeber.
12 Kieswerke und 22 Betonwerke, 17 Strassen- und Tiefbaubetriebe
sowie ein Umwelt- und Entsorgungsunternehmen sorgen für die
Sicherstellung der Kapazität, Produktesicherheit und Effizienz.
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KIBAG-Kieswerke
Basel
Birr AG
Edlibach ZG
Lostorf SO
Regensdorf ZH
Seewen SZ
Schafisheim AG
Stadel ZH
Tuggen SZ
Waldkirch SG
Weinfelden TG
061 481 10 30
056 444 00 08
058 387 14 20
058 387 25 10
044 843 10 20
058 387 14 00
058 387 25 10
044 487 42 42
055 465 65 85
058 387 27 27
058 387 27 27
KIBAG-Betonwerke
Adliswil ZH
Basel Bassersdorf ZH
Bilten GL
Buchrain LU
Dietikon ZH
Effretikon ZH
Oftringen AG
Regensdorf ZH
Schindellegi SZ
Schlieren ZH
Seewen SZ
Seewen-Zingel SZ Stadel ZH
St.Gallen
Tuggen SZ
Wädenswil ZH
Weinfelden TG
Zürich-Tiefenbrunnen
Zürich-Wollishofen
044 487 42 42
061 481 10 30
044 487 42 42
043 888 18 58
058 387 25 30
044 487 42 42
044 487 42 42
062 797 89 00
044 843 10 21
043 888 18 58
044 487 42 42
058 387 14 00
058 387 14 08
044 487 42 42
058 387 27 27
055 465 65 85
043 888 18 58
058 387 27 27
044 487 42 42
044 487 42 42
KIBAG-Mörtelwerke
Edlibach ZG
Stadel ZH
058 387 14 20
044 858 29 24
KIBAG-Recyclingwerke
Effretikon ZH
Regensdorf ZH
Bassersdorf ZH
Wädenswil ZH
052 343 24 95
044 843 10 26
058 387 13 00
043 888 18 58
Administration:
KIBAG
Seestrasse 404
8038 Zürich
T 044 487 41 41
F 044 487 41 71
w w w. kib a g. c h
KIBAG. Aus gutem Grund.