Schule an der Froschlake Förderschule mit dem Schwerpunkt

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Schule an der Froschlake Förderschule mit dem Schwerpunkt
Schule an der Froschlake
Förderschule mit dem Schwerpunkt
„Emotionale und soziale Entwicklung“
Das Schulprogramm
Das Schulprogramm soll Richtwerte bieten, an denen wir unsere Arbeit orientieren und bewerten können. Es ist kein abschließendes Konzept, sondern immer
wieder erneut Ausgangspunkt für Evaluation und Veränderung unserer Arbeit.
Das Schulprogramm gliedert sich in drei große Bereiche:
A: Darstellung und Ziele
B: Arbeits- und Fortbildungspläne
C: Evaluationsmaßnahmen
zu A „ Darstellung und Ziele“:
In diesem umfangreichsten Bereich finden sich alle wesentlichen Informationen
zur Organisationsstruktur, den pädagogischen Handlungsfeldern und den Zielsetzungen, an denen sich die Arbeit in diesen Handlungsfeldern ausrichtet.
Alle diese Absprachen und Zielsetzungen beziehen sich auf die Bereiche
„Schulleben, Unterricht und Erziehung und Kooperation mit Anderen“. Diese
Bereiche stehen nicht für sich isoliert, sondern bedingen und beeinflussen sich
gegenseitig. Im Verlauf der Entwicklung dieses Konzeptes wurden diese Überschneidungen immer wieder deutlich. Alle Handlungen in den drei Aspekten der
schulischen Arbeit basieren auf dem Leitgedanken „Verantwortung übernehmen“! (s. Abb.1)
In den Anlagen zum Teil A befinden sich die Übersichten zu Organisationsstrukturen und den verschiedenen Handlungsfeldern sowie die Kooperationsvereinbarungen, die die Schule mit Partnern abgeschlossen hat (Trägern der Schulsozialarbeit und Partner im Modellvorhaben „Selbstständige Schule“).
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Kooperation
Schulleben
mit Anderen
Unterricht und Erziehung
Abb. 1
zu B „Arbeitspläne“:
Die Ausführungen im Teil A machen Grundgedanken zu den Zielen und den
Arbeitsstrukturen deutlich.
Im Teil B werden die hierzu entwickelten Konkretisierungen in Form der aktuellen Arbeitspläne verankert. Um Entwicklungsverläufe sichtbar und nachvollziehbar zu machen, werden auch die hierzu notwendigen älteren Arbeitspläne an
dieser Stelle inventarisiert.
Diese Spezifizierungen enthalten zum einen konkrete Organigramme ( z.B. Zuständigkeiten innerhalb der Schulleitung) und Arbeitspläne, die u.a. die Verantwortung von Einzelpersonen bzw. Arbeitsgruppen für konkrete Handlungsfelder
ausweisen. Darüber hinaus enthalten sie Absprachen und Vereinbarungen zur
Organisation einer zeitökonomischen Bearbeitung der Aufgaben (z.B. Grobplanungen zu den UE- und SE- Bereichen) und eine Übersicht über die in den Lehrerkonferenzen abgestimmte Fortbildungsplanung.
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zu C „Evaluation“:
Evaluation der eigenen Arbeit ist notwendiger Bestandteil einer sinnvollen Weiterentwicklung und deshalb in der Organisation „Schule“ unverzichtbar,
Evaluationsmaßnahmen sind in allen unterschiedlichen Handlungsfeldern erforderlich. Evaluationsmaßnahmen verantwortlich durchzuführen erfordert ein hohes Maß an Fähigkeit und Bereitschaft zur Eigenreflexion.
Da diese Fähigkeit zur Eigenreflexion ein wesentliches Förderziel der sonderpädagogischen Arbeit mit Schülerinnen und Schülern einer Förderschule mit dem
Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung darstellt, muss es auch für
alle Kolleginnen und Kollegen eine Selbstverständlichkeit sein, das eigene Handeln auf das Erreichen der gesetzten Ziele hin zu überprüfen. Auf der Basis einer
solchen grundsätzlichen Bereitschaft stehen dem Kollegium zur Entwicklung
der konkreten Evaluationsinstrumente zwei schulische Evaluationsberater zur
Verfügung. Diese unterstützen die Kolleginnen und Kollegen bei der Entwicklung des Evaluationskonzeptes für die in ihrer Verantwortung liegenden Handlungsfelder. Die Evaluationsmaßnahmen werden in Absprache mit der Schulleitung bzw. nach Vereinbarung in der Lehrerkonferenz geplant, durchgeführt und
ausgewertet.
Die Evaluationsbereiche sind im Teil C des Schulprogramms in einer fortlaufenden Übersicht mit den eingesetzten Evaluationsinstrumenten aufgezeigt.
Zu den einzelnen Evaluationsmaßnahmen werden Berichte für die schulischen
Gremien erstellt, welche Schlussfolgerungen für die Weiterarbeit enthalten.
Über die schulische Veröffentlichung des konkreten Datensatzes entscheiden die
Akteure des Handlungsfeldes.
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A Darstellung und Ziele
I. Aufbau und Organisationsstrukturen
Die Schule an der Froschlake wurde am 01.08.1998 als Förderschule mit dem
Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung der Stadt Dortmund eröffnet.
Zu diesem Tage lag eine erste Fassung des Schulprogramms vor, die seit dem
laufend durch die Ergebnisse der Evaluationsarbeit bzw. durch die Einarbeitung
der Konferenzbeschlüsse erweitert bzw. überarbeitet wird. Seit Beginn des Modellvorhabens „Selbstständige Schule“ nimmt die Schule an der Froschlake
hieran teil. Die diesbezüglichen Zielsetzungen auf den Handlungsebenen
„Schulentwicklung (SE), Unterrichtsentwicklung (UE) und Übernahme von Zuständigkeiten des Schulträgers“ sind in der Anlage 5 niedergelegt. Ihre Umsetzungen finden sich im Schulprogramm in den entsprechenden Kapiteln.
1. Schülerinnen und Schüler an der Förderschule mit dem Schwerpunkt
emotionale und soziale Entwicklung
Aufgenommen werden in die Förderschule mit dem Schwerpunkt emotionale
und soziale Entwicklung Schülerinnen und Schüler mit einer Entwicklungsverzögerung im Bereich des emotionalen und sozialen Lernens, bei denen im Rahmen eines Feststellungsverfahrens ein sonderpädagogischer Förderbedarf ermittelt wurde und deren Förderbedarf so umfänglich ist, dass sie im “Gemeinsamen Unterricht” nicht ausreichend sonderpädagogisch betreut werden können.
Eine solche Entwicklungsverzögerung zeigt sich im Unterricht der allgemeinen
Schule in so unterschiedlicher Weise, dass sie hier abschließend nicht dargestellt
werden kann. Allen Formen gemeinsam ist jedoch, dass ein Kind/ Jugendlicher
mit einer solchen Auffälligkeit nicht erfolgreich am Unterricht teilnehmen kann
und seine eigene Entwicklung und /oder die Entwicklung seiner Mitschülerinnen
und Mitschüler in erheblichem Maße gefährdet ist.
Für eine verantwortungsbewusste sonderpädagogische Förderung ist der Beginn
der Hilfemaßnahmen möglichst früh anzusetzen. Aus diesem Grunde ist die
Aufnahme in die Klassen der Förderschule mit dem Schwerpunkt emotionale
und soziale Entwicklung im Primarbereich anzustreben. Eine Durchführung des
Feststellungsverfahrens nach der Orientierungsstufe ist in der Regel nicht mehr
sinnvoll.
Die Förderschule mit dem Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung
arbeitet mit dem Ziel einer Rückführung ihrer Schüler in die allgemeine Schule,
darüber hinaus bietet sie aber allen Schülern die Möglichkeit, einen Schulabschluss an der Förderschule zu erreichen. Aus diesen Überlegungen heraus ergibt sich die Notwendigkeit, eine Förderschule mit dem Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung mit den Klassen 1-10 einzurichten.
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Seit dem 01.08.2005 ist mit dem neuen Schulgesetz eine Veränderung bzgl. der
Schülerschaft eingetreten. Schulen mit dem „Schwerpunkt“ emotionale und soziale Entwicklung unterrichten vorrangig Schülerinnen und Schüler mit diesem
Förderbedarf. Darüber hinaus können auch Schülerinnen und Schüler mit dem
zusätzlichen Förderbedarf „Lernen“ zieldifferent im Bildungsgang „Lernen“
hier unterrichtet werden.
Ziel: Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, die Arbeit mit dem zur Zeit bestehenden Förderplankonzept dahin gehend zu überprüfen, ob dies auch bei einem
zusätzlichen Förderbedarf „Lernen“ sinnvoll angewandt werden kann oder ob
hier Ergänzungen oder Veränderungen erforderlich sein werden. Dies bezieht
sich auch auf das Thema der Zeugniserstellung.
Unsere Förderschule nimmt immer wieder Schülerinnen und Schüler auf, die auf
Grund ihrer emotionalen Entwicklungsverzögerung und/oder auf Grund psychischer Beeinträchtigungen nicht in der Lage sind, am Unterricht einer Lerngruppe teilzunehmen. Im Rahmen des Kooperationsvertrages „Selbstständige Schule“ sollte zur Förderung dieser Gruppe ein Konzept entwickelt werden. Für die
Sekundarstufe I sind erste Schritte getan (vgl. dazu Kapitel II.2.2.5. Werkstattklasse). Die Arbeit in dieser Werkstattklasse zeigt jedoch, dass auch hier nicht
alle Jugendlichen integriert werden können sondern dass sie auf eine Einzelbetreuung angewiesen sind. Die zeitlichen und personellen Ressourcen begrenzen jedoch diese Umsetzungsmöglichkeiten. Für die Primarstufe ist dieser Arbeitsschritt zurück gestellt worden; es gibt zur Zeit keinen Raum, der für eine
solche Förderung zur Verfügung steht.
Über die Arbeit an der Stammschule hinaus betreuen die Kollegen und Kolleginnen der Förderschule mit dem Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung Kinder und Jugendliche im Gemeinsamen Unterricht an den allgemeinen
Schulen. (vgl. Kap.II.2.2.10.)
2. Konzeptionelle Überlegungen zur Strukturierung einer kombinierten
Primar-/ Sekundarstufe unter Berücksichtigung von Gebäudestruktur, Gebäudegröße und Klassenkapazität
Eine Trennung von Primarstufe und Sekundarstufe ist im Laufe der vergangenen
Jahre an fast allen Förderschulen mit dem Schwerpunkt emotionale und soziale
Entwicklung aus pädagogischen Gründen angestrebt worden. Bei der Schule an
der Froschlake soll diese Trennung durch eine räumliche Strukturierung und
durch eine zeitliche Umschichtung der Unterrichts- und Pausenzeiten zum Teil
erfolgen.
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Bei außerunterrichtlichen Aktivitäten und bei der Arbeit in Arbeitsgemeinschaften soll dagegen bewusst eine stufenübergreifende Arbeit initiiert werden. ( vgl.
Kap II.2.2.8.)
Das Schulgebäude an der Froschlake umfasst zwei Gebäudebereiche, einen
Neubau und einen Altbau.
Im Neubautrakt wird ausschließlich der in sich geschlossene Primarbereich beschult, im Altbautrakt befindet sich ausschließlich der Bereich der Sekundarstufe I.
Das Schulgebäude verfügt insgesamt über 9 Klassenräume, 3 Differenzierungsräume, Fachräume für die Bereiche Arbeitslehre, Kunst, Naturwissenschaften,
Informatik sowie eine Sporthalle. Die Differenzierungsräume sind für die sonderpädagogische Arbeit wichtig und nicht als weitere Klassenräume nutzbar.
Im Schuljahr 05 / 06 sind umfangreiche Umbaumaßnahmen in beiden Gebäudeteilen nach den Vorschriften des Brandschutzes erforderlich.
Zur Zeit (Oktober 2005 ) besuchen 118 Schülerinnen und Schüler (davon nach
§ 10 AO-SF Schwerstbehinderte: 54) die Schule an der Froschlake. Das heißt,
dass die bei der Gründung der Schule geplante Einzügigkeit nicht mehr gegeben
ist. In der Sekundarstufe I gibt es im laufenden Schuljahr die Klassen 5, 7, 8 und
9 als zweizügige Jahrgänge. Da die Grenzen des verfügbaren Raumangebotes
erreicht waren, wurden mit Beginn des Schuljahres 03 / 04 vier zusätzliche
Klassenräume als Containerklassen auf dem Schulhof aufgebaut.
Diese notwendige Maßnahme ist sicher nicht in kurzer Zeit zurück zu nehmen,
da die Schülerzahlen an den Förderschulen mit dem Schwerpunkt emotionale
und soziale Entwicklung im Land weiter steigen. Aus diesem Grund lagen der
Schule zwei alternative Baupläne der Immobilienverwaltung zur Beratung vor.
Zum einen wurden Möglichkeiten für Erweiterungsbauten am jetzigen Standort
Marten vorgelegt. Zum anderen wurden Bauvorschläge für einen Umbau und
Erweiterungsbau der alten Hauptschule Bövinghausen erstellt. Im Frühsommer
2004 informierte die Schule das Schulverwaltungsamt dahin gehend, dass sie die
Realisierung der Baumaßnahme Bövinghausen vorschlägt, soweit hier noch
Veränderungen in der Raumverteilung und der Anordnung der Fachräume vorgenommen werden können.
2.1. Räumliche Strukturierung am Standort Marten
Im Neubautrakt befinden sich 4 Klassenräume mit je einem angrenzenden,
durch Sichtglas einsehbaren Nebenraum und einem abgetrennten Garderobenraum.
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Diese Raumstruktur eignet sich in besonderer Weise für die sonderpädagogische
Arbeit an einer Förderschule mit dem Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, da sie sowohl Formen der inneren Differenzierung erleichtert als auch
Formen der äußeren Differenzierung ermöglicht. Im Bereich der Primarstufenarbeit ist zwischen diesen Möglichkeiten immer wieder kurzfristig zu wechseln,
um den Lernbedürfnissen und Lernmöglichkeiten der in ihrer Emotionalität gestörten Kinder gerecht werden zu können.
Die schnelle Erreichbarkeit der auf den Zwischenetagen installierten Schülertoiletten ist besonders für Schülerinnen und Schüler von zwingender Notwendigkeit, die noch einnässen. Von diesem Problem sind Kinder an einer Förderschule
mit dem Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung im Primarbereich
noch gelegentlich betroffen.
Die auch von den Primarschülern genutzten Fachräume (Werken, Töpfern, Gestalten) befinden sich ebenso in diesem Gebäudeteil wie die Verwaltungsräume
und der Raum des Hausmeisters. Eine schnelle Orientierung ist für die jüngeren
Schülerinnen und Schüler dadurch gewährleistet.
Die gleichzeitige Unterbringung von Klassen der Sekundarstufe in diesem Gebäudeteil ist in jedem Falle pädagogisch nicht vertretbar. Die entwicklungsbedingten Probleme der Kinder im Primarbereich sind so wesentlich anders als die
der Jugendlichen im Sekundarbereich, dass eine ungünstige Beeinflussung nicht
zu verhindern wäre.
Im Altbautrakt stehen 5 Klassenräume, 2 Differenzierungsräume, ein Computerraum und die Schulküche zur Verfügung. Ergänzt wird dieses Raumangebot
durch 4 Klassen mit angeschlossenem Differenzierungsraum als Containerklassenräume auf dem Schulhof. Im Schuljahr 05 / 06 werden hier die Parallelklassen 5 und 7 unterrichtet.
2.2. Zeitliche Strukturierung
Im Zusammenhang mit einer zeitlichen Strukturierung des Unterrichts und der
außerunterrichtlichen Fördermaßnahmen ist insbesondere der Aspekt der
Rhythmisierung von Tagesabläufen zu beachten.
Regelmäßig wiederkehrende Angebote sollen deshalb jeweils zur gleichen Zeit
erfolgen. Diese Überlegung bezieht sich zum Beispiel auf die Einrichtung der
klassenübergreifenden Arbeitsgemeinschaften, die kontinuierlich in einem, den
Schülerinnen und Schülern bekannten Unterrichtsblock stattfinden.
Neben dem Gesichtspunkt der Rhythmisierung soll die getroffene Zeitplanung
auch dazu dienen, Primarstufenschülern und Sekundarstufenschülern getrennte
Pausenaktivitäten in der 1. Hauptpause zu ermöglichen.
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Aus diesem Grunde wird in den Klassen 1-4 die gemeinsame Frühstückszeit in
den ersten Unterrichtsblock integriert. Dieser erste Zeitblock im Primarbereich
bis zur gemeinsamen Hofpause ist länger als der zweite Unterrichtsblock. Dies
trägt auch der abnehmenden Belastungsfähigkeit unserer verhaltensgestörten
Schülerinnen und Schüler Rechnung. Der dritte Unterrichtsblock ist dagegen
wieder parallel zur Zeitschiene der Sekundarstufe um gemeinsame Aktivitäten
(Klassen 3- 10 ) zu ermöglichen ( vgl. Anlage 1: Zeitstrukturgitter )
Diese zeitliche Strukturierung hat sich bewährt und bleibt weiterhin bestehen.
3. Schuleinzugsbereich
Die Schule an der Froschlake in Dortmund - Marten hat ihren Einzugsbereich im
Dortmunder Westen, er umfasst die Stadtbezirke Lütgendortmund, Huckarde
und Mengede und wird ergänzt um den Stadtteil Dorstfeld. Nur in begründeten
Ausnahmefällen kann ein Kind / Jugendlicher aufgenommen werden, der außerhalb dieses Einzugsgebietes wohnt.
Die Fahrtzeiten der Schüler im Schülerspezialverkehr werden im Gegensatz zu
einer stadtweiten Einbeziehung durch eine solche Eingrenzung reduziert.
Der Standort ist so gewählt, dass die Schule im Mittelpunkt des Schuleinzugsbereiches liegt. So können die Schülerinnen und Schüler ab der Klasse 8 mit Hilfe
des ÖPNV gut die Schule erreichen. Die Anbindung an das Verkehrsnetz ist über die Nähe zur S-Bahn und eine gute Busanbindung gewährleistet. Viele Schülerinnen und Schüler kommen auch aus dem direkten Umfeld, so dass sie fußläufig die Schule erreichen können. Damit entsprechen ihre schulischen Rahmenbedingungen zunehmend denen der Schüler der allgemeinen Schulen.
Bei der Entscheidung für die geplante Erweiterung der Schule den Standort zu
wechseln und einen Umzug nach Bövinghausen in Kauf zu nehmen, müssen unter dem Gesichtspunkt der Erreichbarkeit Verschlechterungen hingenommen
werden. Dies erscheint aber vertretbar, da sich bei einer anderen Entscheidung
die Rahmenbedingungen auf dem Schulgelände selber ( Größe im Verhältnis zur
Schülerzahl) wesentlich intensiver negativ ausgewirkt hätten.
Die Unterrichtung der Schülerinnen und Schüler in ihrem Stadtbezirk bzw. in
der Nähe zu ihrem Stadtbezirk ermöglicht es dem Kollegium und Sozialarbeitern in besonderer Weise, die Kind-Umfeld-Bedingungen der Schülerinnen und
Schüler zu berücksichtigen und in ihrer alltäglichen Arbeit soweit als möglich
mit einzubeziehen. Die Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen der öffentlichen und privaten Erziehungshilfe kann auf der Grundlage von “Wohnortnähe” intensiver zum Wohle der Schüler gestaltet werden. ( vgl. Kap.II.2.3.)
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4. Organigramm der Schule an der Froschlake
Um die unterschiedlichen Aufgaben in der Schulentwicklung, der Unterrichtsentwicklung und der Organisation der Verwaltungsabläufe möglichst funktional
und zeitökonomisch bewältigen zu können, und um allen Beteiligten einen Überblick über die verantwortlichen Zuständigkeiten innerhalb der Schule zu ermöglichen, wurden folgende Arbeitszusammenhänge gestaltet, die sich zum Teil
aus dem Schulgesetz ableiten und zum Teil darüber hinaus als sinnvoll und notwendig erwiesen haben. Die Veränderungen zum Schulgesetz von 2005 wurden
im Rahmen eines pädagogischen Tages im Kollegium beraten und in der Schulkonferenz vom 04.07.2005 entschieden.
Ableitungen und Veränderungen laut Schulgesetz:
Schulkonferenz
Die Schulkonferenz setzt sich zusammen wie dies dem Schulgesetz § 66 entspricht. Die im Rahmen des Modellvorhabens „Selbstständige Schule“ erklärte
Veränderung in der Zusammensetzung gemäß dem alten SchMG ist mit der
Neuregelung nicht mehr erforderlich da das SchG nun die Teilnahmemöglichkeiten der Schüler erweitert hat.
Lehrerrat
Für die Wahl und die Arbeit des Lehrerrates gelten die besonderen Bedingungen
für „Selbstständige Schulen“.
Fachkonferenzen
Die Fachkonferenzen der Schule an der Froschlake entscheiden nicht gemäß §
70 (4), sondern bereiten diese Entscheidungen für die Lehrerkonferenz vor .
Klassenkonferenzen
Auf Beschluss der Schulkonferenz entscheidet an der Schule an der Froschlake
nicht eine Teilkonferenz über Ordnungsmaßnahmen nach § 53 (3) 1 und 3, sondern die zuständige Klassenkonferenz.
Schülervertretung
Die Arbeit der Schülervertretung genießt besonderen Schutz. Sie ist wesentlicher Bereich der Schulentwicklung im Rahmen des Modellvorhabens „Selbstständige Schule“.
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Die gewählten Vertreter können 14-tägig für ihre Angelegenheiten in der allgemeinen Unterrichtszeit eine Stunde in Anspruch nehmen.
Der Schülerrat tritt mindestens 2 mal, maximal 4 mal im Jahr zusammen. Er
wird von 2 SV-Lehrerinnen bzw. Lehrern unterstützt und kann auf finanzielle
Mittel aus dem Schuletat zurückgreifen.
Arbeitsgruppen und Gremien:
Steuergruppe
Zur Vorbereitung der Entscheidungen in der Lehrerkonferenz und der Schulkonferenz erarbeitet die Steuergruppe Vorschläge zur Unterrichtsentwicklung und
zur Schulentwicklung, die sich aus dem Kooperationsvertrag „Selbstständige
Schule“ ergeben.
Nach diesen Entscheidungen bereitet sie deren Umsetzung durch die Erstellung
von Grobplanungen und Feinplanungen vor, gibt diese in die UE-Teams als Arbeitspakete mit Zeitrahmen zurück und begleitet die Arbeit dort. Sie beobachtet
die Arbeitsentwicklungen um bei erkennbarer Notwendigkeit Fragestellungen in
der Lehrerkonferenz erneut zu beraten.
Die Mitglieder der Steuergruppe erhalten hierzu Fortbildungen und Coachings
durch das Bildungsbüro der Stadt Dortmund.
Haushaltsausschuss
Mitglieder des Haushaltsausschusses sind je ein/e Kollege/in der Primarstufe
und der Sekundarstufe I sowie des Lehrerrates. Die Leitung des Haushaltsausschusses hat gemäß § 59 ( 7) die Schulleiterin. Der Haushaltsausschuss erstellt
für die Verwendung der kapitalisierten Mittel aus unbesetzten Stellen bzw. Stellenanteilen einen Etatplan, gibt ihn zur Beratung in die Lehrerkonferenz und zur
Abstimmung in die Schulkonferenz.
Primarstufenteam bzw. Sekundarstufenteam
Mitglieder der Stufenteams sind die Kolleginnen und Kollegen, die in den entsprechenden Stufen unterrichten. Arbeiten einzelne Mitglieder des Kollegiums
in beiden Stufen, so nehmen sie regelmäßig an einem der beiden Teams teil um
so eine möglichst hohe Konstanz in der Arbeit zu erreichen.
Inhalte der Teamsitzungen:
ƒ Vorbereitung, Organisation und Reflexion von klassenübergreifenden
Angeboten ( z.B. Reiten, Sportförderunterricht ) und Projekten
ƒ Fallberatungen im Rahmen der Beantragung von Zuordnungen zur Gruppe der Schwerstbehinderten (§10 AO-SF)
ƒ Korrektur der Lernstandserhebungen und Beratung über die Ergebnisse
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ƒ Erarbeitung von Kriterien zu Leistungsbewertungen
ƒ Regelungen zu den Pausen etc.
UE-Teams
Erarbeitung, Durchführung und Evaluation von Unterrichtsentwicklungsprojekten im Rahmen des Modellvorhabens „Selbstständige Schule“ zu den Fächern
Naturwissenschaften (Sek I) und Deutsch (PS).
Sekundarstufe I:
Aufteilung in die UE-Teams 5-6, 7-8, 9-10.
Jedes Team entwickelt im Rahmen des vereinbarten Zeitschemas ein FinaP
( Fachintegriertes naturwissenschaftliches Projekt). Es orientiert sich dabei an
den verbindlichen Absprachen zur Projektarbeit, zu den Lehrplänen und gestaltet die Arbeitsdokumentation gemäß den Vorlagen der Steuergruppe, die das
Team im Projektordner vorfindet.
Primarstufe:
Aufteilung in 2 UE-Teams nach Themenneigung.
Für die Primarstufe entwickelt das UE-Team zu einem sachunterrichtlichen
Thema ein Arbeitskonzept zur Förderung des Schriftspracherwerbs. Hierunter
ist sowohl der Umgang mit Texten und Medien als auch die Produktion von
Texten einschließlich Rechtschreiben zu verstehen. Die zusammengeführten Arbeitsmaterialien für die Schüler sollen nach einem verbindlich beschlossenen
Konzept der Kompetenzstufen für das Fach Deutsch klassifiziert und geordnet
werden (vgl. B/ Arbeitspläne der UE-Teams).
Schulleitung
Die Schulleitung teilt sich die Verantwortung für die einzelnen inhaltlichen und
organisatorischen Aufgaben gemäß der Anteile der Unterrichtsentlastung und
gemäß der Vorgabenbeschreibung im SchG.
Aufgabenbereiche und Zuständigkeiten sind dem Anhang, Anlage 2 zu entnehmen.
Seit dem Schuljahr 05/06 übernimmt die Schulleiterin die Aufgaben der Dienstvorgesetzten nach VOSS § 4 (1).
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II. Inhaltliche Ausrichtung
Sonderpädagogische Arbeit an einer Förderschule mit dem Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung umfasst die Bereiche “Schulleben”, “Unterricht
und Erziehung” und “Kooperation mit anderen Institutionen”. Diese Bereiche
stehen nicht für sich, sondern bedingen und beeinflussen sich gegenseitig. Innerhalb der Entwicklung dieses Konzeptes wurden immer wieder diese Überschneidungen deutlich. Alle drei Bereiche müssen den pädagogischen Grundgedanken „Verantwortung übernehmen“ aufgreifen und mit Leben füllen.
Kooperation
Schulleben
mit Anderen
Unterricht und Erziehung
1. Leitbild
Die Schule an der Froschlake ist als städtische Schule dem Leitbild „Schulstadt
Dortmund“ verpflichtet. Das Leitbild wurde nach Beratungen in der Bildungskommission und im Schulausschuss dem Rat der Stadt Dortmund zur Entscheidung vorgelegt und von diesem im März 2002 verabschiedet ( Anlage 3).
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Im Abschnitt Leitbild des Schulprogramms wird zum einen versucht, die Umsetzung der 10 städtischen Leitthesen in der konkreten Arbeit der Schule darzustellen. Darüber hinaus greift der Abschnitt den zentralen pädagogischen
Grundkonsens der Schule „Verantwortung übernehmen“ als Einzelschule auf
und versucht so, ein schulindividuelles Leitbild herauszuarbeiten.
1.1. Leitbild „Schulstadt Dortmund“
1. Dortmunder Schulen stellen die Kinder und Jugendlichen in den Mittelpunkt
ihrer Aktivitäten.
2. Dortmunder Schulen verwirklichen mehr Chancengleichheiten.
3. Dortmunder Schulen wollen ein friedliches Miteinander.
4. Die Stadt sorgt für eine kontinuierliche Instandhaltung und Modernisierung
der Schulen.
5. Die Stadt unterstützt Schulentwicklung als Stadtentwicklung.
6. Dortmunder Schulen bereiten ihre Schülerinnen und Schüler auf das Leben
in der zukünftigen Arbeitswelt vor.
7. Dortmunder Schulen vermitteln die Befähigung zum lebenslangen Lernen.
8. Dortmunder Schulen bilden Netzwerke und werden von einem SchulService unterstützt.
9. Dortmunder Schulen, Studienseminare und Universitäten bilden einen Verbund zur Verbesserung der Lehreraus-, fort- und –weiterbildung.
10. Schulentwicklung ist zielorientiert.
zu 1.
Das eigenverantwortliche Lernen und die Eigenaktivitäten der Kinder und Jugendlichen werden in besonderer Weise unterstützt. Dies bezieht sich in erhöhtem Maße auf den Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung und findet
sich im Unterricht der Klassen, in Projekten und Schulfesten und in der Ausgestaltung der SV-Arbeit wieder.
zu 2.
Alle Zielsetzungen im Schulprogramm der Schule an der Froschlake dienen
zwei grundlegenden Gedanken: Zum einen ist es das Ziel der Förderschule als
„Durchgangsschule“, alle Schülerinnen und Schüler so zu fördern, dass sie in
die allgemeinen Schulen des Landes zurück kehren können, zum anderen muss
es gleichzeitig das Ziel der Arbeit sein, für alle Schülerinnen und Schüler die
Lernsituation so zu gestalten, dass sie auch an der Förderschule einen Hauptschulabschluss bzw. den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 erwerben können.
Dazu bedarf es der Ausrichtung an den Lehrplänen der allgemeinen Schule. Um
hier eine sichere Orientierung bzgl. der Leistungsanforderungen zu haben und
die Lernergebnisse der Schülerinnen und Schüler beurteilen zu können, nimmt
die Schule an der Froschlake als Förderschule freiwillig an den Lernstandserhebungen des Landes teil.
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Für die Schülerinnen und Schüler, die diese Ziele jedoch aufgrund ihrer besonderen Problemlage nicht erreichen können, bemüht sich die Schule um individuell passende schulische Angebote. Hier sind beispielhaft die Einrichtung der
Werkstattklasse und die Einrichtung der Langzeitpraktika zu nennen.
Durch individuelle Förderplanung und individuelle Fallberatungen werden immer wieder die Bedingungen für einen Nachteilsausgleich erörtert.
zu 3.
Die Einrichtung des Schülerparlamentes und die hervorgehobene Würdigung
und Unterstützung der Arbeit der SV soll in besonderer Weise das Schulleben
und den Umgang der Schüler miteinander fördern. Hier soll ein Lernfeld gegeben werden, das u.a. Übungen in friedlicher Konfliktlösung und in Demokratieerziehung ermöglicht. Ergänzt wird dieser Erfahrungsbereich durch ein AntiGewalt-Training, das im Rahmen der Schulsozialarbeit für kleine Gruppen angeboten wird.
Klassenkooperationen, Schulfeste und Projekte fördern darüber hinaus die Möglichkeiten zur Wahrnehmung sozialer Beziehungen und sozialer Situationen und
erweitern so bei den Schülerinnen und Schülern die Gruppenfähigkeit und die
sozialen Kompetenzen.
zu 4.
Die Schule begrüßt diese Verpflichtungserklärung der Stadt. Sie unterstützt dies,
indem alle Schülerinnen und Schüler zu einem pfleglichen Umgang mit Gebäude und Inventar angehalten werden. Verursachte Schäden müssen beseitigt werden. Dies gilt insbesondere, wenn eine Klasse den Klassenraum wechselt z. B.
durch das Streichen des Klassenraumes vor der Übergabe an die nächste Klasse.
Einzelne Schüler oder Klassen übernehmen Aufgaben der Reinigung und kleinere Instandsetzungsarbeiten.
Darüber hinaus werden Schülerinnen und Schüler in die Gestaltungsprozesse der
Schule eingebunden.
zu 5.
Die Schule an der Froschlake unterstützt dieses Anliegen des Schulträgers durch
Teilnahme an außerschulischen Veranstaltungen und Kooperationen mit außerschulischen Partnern. Dabei orientiert sie sich zunächst auf Einrichtungen im
Einzugsgebiet der Schule um Standorteffekte und Wohnortnähe für die Schülerinnen und Schüler zu nutzen.
zu 6.
Für alle Schülerinnen und Schüler, die nicht bis zur 8. Klasse in die allgemeinen
Schulen zurückgeführt werden können, obliegt der Schule die besondere Aufgabe, den Übergang von der Schule in den Beruf zu begleiten. Dies geschieht in
unterschiedlichen Formen. Je nach zu erreichendem Schulabschluss wird diese
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Vorbereitung auf das Leben in der zukünftigen Arbeitswelt unterschiedlich angebahnt. Die Möglichkeiten erstrecken sich hier über die Maßnahmen der Werkstattklasse, die Formen der Schülerbetriebspraktika bis hin zum Langzeitpraktikum in der Klasse 10. Die Schule bemüht sich, über Stellen aus dem landesweiten Programm „Zeitbudget“ Hilfen durch die Schulsozialarbeit zur Verfügung
zu stellen (vgl. III.3).
zu 7.
Die Befähigung zu lebenslangem Lernen setzt voraus, dass Schülerinnen und
Schüler die Methoden des selbstgesteuerten Lernens beherrschen. Gerade Förderschüler an Schulen mit dem Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung haben hier ihre größten Lernprobleme. Deshalb ist das Ziel der Schule an
der Froschlake so zu beschreiben:
Die Schule vermittelt in einem Methodentraining, das auf der Grundlage der
Förderpläne sehr individuell unterschiedlich ausfallen wird, die Grundlagen für
eine spätere Lernkompetenz. Hierzu gehört auch die Beherrschung der „Neuen
Medien“, die zunehmend eine gesellschaftliche Bedeutung im Feld des lebenslangen Lernens erfährt (vgl. Medienkonzept Kap. II.2.2.7).
zu 8.
Das Kollegium der Schule beteiligt sich an Kooperationen und Netzwerken der
Dortmunder Schulen. Hier sind zum einen der Arbeitskreis GU zu nennen, der
in Kooperation mit der Dellwigschule ( Förderschule Lernen) geführt wird. Darüber hinaus beteiligt sich die Schule am Netzwerk der „Selbstständigen Schulen“ und der Korrespondenzschulen. Hier sind die Arbeitszusammenhänge der
regionalen Koordinierungsgruppe, der Evaluationsberatung und Qualitätsberater
ebenso zu nennen wie die Zusammenarbeit in den Arbeitskreisen Verkehrserziehung und Übergang Schule-Beruf der Förderschulen, in denen die Schule mit
Mitgliedern vertreten ist.
zu 9.
Die Schule ermöglicht es den Studierenden der Sonderpädagogik die im Rahmen ihrer Ausbildung erforderlichen Praktika zu absolvieren. Darüber hinaus
steht sie weiterhin gemeinsamen Projekten mit der Universität offen gegenüber.
Zur kontinuierlichen Begleitung der Studierenden erfolgt die persönliche Zuständigkeit der Konrektorin. Lehramtsanwärter werden selbstverständlich ausgebildet, die Schule hat hierzu ein schulisches Begleitprogramm entwickelt. Die
Koordination mit dem Seminar liegt bei der jeweils benannten Ausbildungskoordinatorin.
Zur Lehrerfortbildung ist ein Fortbildungsplan für das eigene Kollegium in der
Lehrerkonferenz erstellt worden. Dieser wird kontinuierlich fortgeschrieben
(vgl. B).
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zu 10.
Die Ziele der Unterrichtsentwicklung und der Schulentwicklung sind zum einen
in den Kooperationsverträgen „Selbstständige Schule“ und „Schulsozialarbeit“
definiert. Zum anderen finden sie im Schulprogramm ihre Konkretisierungen in
den verschiedenen Handlungsfeldern.
Dabei stehen die Förderbedürfnisse unserer Schülerinnen und Schüler im Mittelpunkt der Entscheidungen (vgl. Leitziel 1).
1.2. Pädagogischer Grundkonsens der Schule an der Froschlake
Alle Bereiche des Schulprogramms stehen unter dem Grundkonsens
„ Verantwortung übernehmen!“
Dieser pädagogische Konsens bezieht sich zum einen auf die Handlungsfelder in
den Bereichen Schulleben, Unterrichten und Erziehen und Kooperation mit Anderen und zum anderen auf alle handelnden Personen in der Schule. Dies umfasst somit die Schülerinnen und Schüler, die Lehrerinnen und Lehrer, die Eltern
und das weitere pädagogische und nichtpädagogische Personal.
Vorschläge für konkrete Umsetzungen dazu werden in den folgenden Ausführungen zu den Handlungsfeldern und den dort agierenden Personen deutlich.
2. Handlungsfelder
2.1. Schulleben
Die Förderschule mit dem Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung
soll den Schülerinnen und Schülern als ein Lern- und Lebensraum dienen. Die
Verknüpfung von Lernen und gemeinsamem Leben ist für diese Kinder und Jugendlichen auf Grund ihrer gestörten emotionalen und sozialen Entwicklung in
besonderer Weise wichtig. Sie benötigen außerfamiliäre Erfahrungsorte, an denen sie sich mit ihren vielfältigen Problemen angenommen fühlen können und
an denen sie die Möglichkeit zu neuen Lernerfahrungen im sozialen Miteinander
gewinnen können.
Durch die Nähe von Primarstufe und Sekundarstufe ist es möglich, Zusammenlernen und Zusammenleben nicht nur auf die eigene Altersstufe zu beschränken,
sondern darüber hinaus auch soziales Lernen in der Erfahrung der altersgemischten Gruppen ( Klasse 1 - 10 ) zu ermöglichen. Dadurch ergibt sich eine
Vielfalt von Begegnungsmöglichkeiten.
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2.1.1.Verantwortung übernehmen
“ Die Fähigkeit, für sich selbst und für andere Verantwortung zu übernehmen, ist ein wichtiges Element der Persönlichkeitsentwicklung und des demokratischen Zusammenlebens.” ( Bildungskommission, S. 81)
Im Rahmen der Beteiligung am Modellvorhaben „Selbstständige Schule“
ist dieser Aspekt zum entscheidenden Schulentwicklungsschwerpunkt ausgesucht worden.
Dem Teilziel „für andere Verantwortung zu übernehmen“ soll sich das
Schulleben, das Handeln aller Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler und Eltern unserer Schule verpflichten. Auf den Aspekt „ für sich selbst ...
Verantwortung zu übernehmen“ wird schwerpunktmäßig bei der individuellen
Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen im Rahmen der individuellen Förderplanarbeit eingegangen.
Konkret verwirklichen lässt sich das o.g. 1. Teilziel nur, wenn Schülerinnen und
Schüler in vielfältiger Weise an den Prozessen ihrer Schule beteiligt werden.
Diese Beteiligung bezieht sich zum einen auf die Mitsprache- und Mitbestimmungsmöglichkeiten, die sich im Rahmen des Schulgesetzes ergeben. Darüber
hinaus sind Schülerinnen und Schüler immer dort zu beteiligen, wo besondere
Chancen bestehen, eine Identifikation der Kinder und Jugendlichen mit “ihrer”
Schule zu bewirken. An unserer Schule erscheint es deshalb besonders sinnvoll
zu sein, Schülerinnen und Schüler in den Gestaltungsprozess der Schule zu integrieren. Dies bezieht sich sowohl auf die äußere Gestaltungsebene als auch auf
die Gestaltung der Prozesse des sozialen Miteinanders.
In der inhaltlichen Auseinandersetzung mit den Vorschlägen, Vorstellungen und
Meinungen der Mitschüler ist ein wichtiges Lernfeld zu einem demokratischen
Zusammenleben für alle beteiligten Schüler gegeben.
Das von unseren Schülerinnen und Schülern bereits seit der Gründung der Schule in vielfachen Vorschlägen zur Gestaltung des Schulgebäudes und Schulgeländes geäußerte Engagement soll deshalb im Rahmen der systematischen SVArbeit strukturiert und bei der Realisierung begleitet werden. Eine Erweiterung
hin zur Gestaltung des Schullebens muss kontinuierlich inhaltlich durch die SVLehrer begleitet werden.
Als Handlungsfelder bieten sich hier neben der Beteiligung im Rahmen der
Schulhofgestaltung, der Schulhofpflege weitere Bereiche an. Im Rahmen eines
Schulprojektes organisierte die Schülervertretung einen Gestaltungswettbewerb
für die Pfeiler des Schulhofes und ermöglichte die Umsetzung der ausgewählten
Vorschläge.
Seit dem Schuljahr 01/02 wird die eigenverantwortliche Führung eines Schülerkiosk ausgebaut.
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Seit einer Fortbildung zum Bereich Moderation und Präsentation für die Klassensprecher und ihre Vertreter hat auch die eigenverantwortliche Planung,
Durchführung und Reflexion von Schulveranstaltungen wie z.B. Sportwettkämpfen etc. sich entwickelt. Darüber hinaus erarbeiten die Schüler im Schuljahr 05 / 06 Strategien zum Umgang mit rechter Gewalt bzw. rechtsradikalen
Verunreinigungen im Schulgebäude (vgl. B/ Arbeitsplan SV).
Handlungsort für die Planung und Würdigung dieser Schüleraktivitäten ist das
Schülerparlament, das zwei- bis viermal im Jahr stattfindet (vgl. I.4).
2.1.2. Aktivitäten zur Gestaltung des Schullebens
So wie sich eine gleichbleibende, der Orientierung dienende Rhythmisierung
als wichtiges Prinzip im sonderpädagogisch ausgerichteten Unterricht bewährt
hat, so soll diese Rhythmisierung auch im Verlauf des Schuljahres das Schulleben kennzeichnen.
Schulfeste und die Darstellung von Ergebnissen des Projektunterrichts im Jahreszeitenrhythmus (z.B. Verkehrswoche, Weihnachten, Karneval, Kartoffelfest)
bieten Allen eine sichere Orientierung auf Kommendes. Gerade diese Sicherheit
ist in der Arbeit mit Schülerinnen und Schülern, die durch eine gestörte emotionale und soziale Entwicklung beeinträchtigt sind, erforderlich.
Diese Schulfeste haben ihre Berechtigung zum einen in dem Bemühen, unseren
Kindern und Jugendlichen, die alle nach erheblichen Misserfolgserlebnissen zu
uns kommen, wieder ein positives Erlebnis der Institution Schule zu ermöglichen.
Zum anderen soll der Zusammenhang von Arbeit und Feiern, der in der außerschulischen Lebenswirklichkeit vielfältig angetroffen wird, auch in der Schule
erfahrbar sein. Schule soll somit Prinzipien der Lebenswelt integrieren, auch
Spaß bereiten und nicht Fremdkörper für die Schüler bleiben.
Eine Beteiligung der Schülerinnen und Schüler an der Planung und Durchführung dieser Schulfeste ist auf dem Hintergrund der oben angeführten Bemühungen um eine Erziehung zur Übernahme von Verantwortung selbstverständlich.
In diesem Sinne können Schulfeste als ein Gemeinschaftserlebnis erfahren werden.
Ziel war es seit Gründung der Schule, eine regelmäßig stattfindende Schülerparlamentssitzung mit verlässlichen Strukturen einzurichten, in deren Verlauf die
Klassen und einzelne Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit erhalten, einzelne Themen / Probleme anzusprechen, Beiträge aus ihrem Unterricht vorzustellen oder sich für Planungen von anderen Klassen Hilfen zu erbitten. Die gemeinsame Planung von Schulfeiern konnte hier ihre Verwirklichung finden.
Dieses Ziel konnte im Verlauf der Schuljahre 02/03 bis 05/06 erreicht werden.
18
Die Beiträge werden in der SV vorbereitet, der zeitliche Rahmen auf einen Unterrichtsblock beschränkt, die zeitlichen Intervalle werden je nach Notwendigkeit festgelegt.
Eine Evaluation der erfolgten Schülerparlamentssitzungen zeigt, dass die Akzeptanz dieser Einrichtung gestiegen ist. Es fanden u.a. rege Diskussionen zum
Thema Schulkiosk, Sauberkeit an Schulen, Möglichkeiten zum Mofaführerschein etc. statt. Verabschiedungen und Ehrungen fanden hier ihren würdigen
Rahmen. Nur wenige Klassen der Primarstufe als auch der Sekundarstufe stellten bislang Projektergebnisse vor. Die Schulband nutzte die Sitzungen für Auftritte.
Die Eigenverantwortung der Schülerinnen und Schüler in diesem Bereich konnte deutlich gesteigert werden, muss aber weiterhin in hohem Maße von Lehrerinnen bzw. Lehrern begleitet werden.
2.1.3. Einbindung der Elternarbeit
Ein solches Schulleben ist für die Schülerinnen und Schüler dann von besonderem Wert, wenn es auch gelingt, dass ihre Eltern hier kontinuierlich und zuverlässig mitarbeiten.
Eine positive Einstellung der Eltern zur Schule ist nicht allein durch Gespräche,
Elternabende, in Schulpflegschaftssitzungen und durch eine ernsthafte Auseinandersetzung mit ihren Vorstellungen in der Schulkonferenz zu erreichen. Eine
aktive Beteiligung der Eltern am Schulleben ist dafür eine weitere Möglichkeit.
Aktive Beteiligung heißt in diesem Sinne nicht allein, dass Eltern eingeladen
werden zu den Schulfesten. Es bedeutet vielmehr, dass Eltern im Bereich des
Schullebens, bei Schulfesten und in Projektwochen, unterstützend aktiv werden
und Aufgaben übernehmen. Nicht alle Eltern sind in der Lage, diesen Ansprüchen ohne Hilfe gerecht zu werden.
Eltern, die von Lehrerinnen und Lehrern nicht angesprochen werden können und
sich einer Kooperation mit der Schule aus unterschiedlichsten Gründen entziehen, sollen im Rahmen der Schulsozialarbeit mit einer veränderten Profession
angesprochen werden. Hier muss in einem ersten Schritt die Bereitschaft zur
Kooperation aufgebaut werden.
Als Ziel soll die positive Einbindung der Eltern in das Schulleben dazu beitragen, dass Eltern unserer Schülerinnen und Schüler nach individueller Absprache
zu Hause die Maßnahmen zur Verhaltensänderung mittragen und evtl. mit Unterstützung durch die Schulsozialarbeit auch entsprechend getroffene Absprachen im häuslichen Lebensfeld umsetzen. Dafür ist jedoch eine hohe Akzeptanz
und eine positive Wertschätzung der Schule erforderlich. Negativ besetzten
19
Empfindungen gegenüber der “Schule” sollen durch die Einbindung in das
Schulleben positive Erfahrungen entgegengesetzt werden. Ist dies zu erreichen,
so erhöht sich die Zugänglichkeit in Beratungssituationen.
Mit dieser Form der aktiven Teilnahme an dem Schulleben ist jedoch nicht eine
Einbeziehung in die sonderpädagogische Arbeit im täglichen Unterricht gemeint. Hier erscheint es uns sinnvoller, falls es von den Eltern gewünscht, die
Teilnahme am Unterricht in Form einer Hospitation zum besseren Verständnis
unserer Arbeit zu ermöglichen.
2.2. Unterricht und Erziehung
Aspekte des Unterrichts und der Erziehung lassen sich nicht von den Bedingungen und Fragestellungen zum Schulleben trennen. Gemeinsames pädagogisches
Ziel ist die Erziehung zu einem verantwortungsbewussten und sinnhaften sozialen Leben.
Unterricht und Erziehung an einer Förderschule mit dem Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung finden in Form von Klassenunterricht und / oder
Kleingruppenunterricht statt und orientieren sich an den Stundentafeln und
Lehrplänen der Grundschulen und der Hauptschulen bzw. an den Anforderungen
im Bildungsgang Lernen.
Nicht alle Schülerinnen und Schüler sind jederzeit in diesen Strukturen zu fördern. Diese Kinder und Jugendlichen benötigen dann ein Förderangebot außerhalb der Klasse und außerhalb der o.g. geforderten Lernanforderungen.
In zeitlich begrenztem Rahmen ist es dann erforderlich, ihnen eine vorübergehende Unterstützung in einer Einzelsituation bei individueller Zielsetzung zu
bieten. Diese Einzelförderung dient zunächst dem Ziel der Re-Integration des
Kindes in die Kleingruppe bzw. in die Klasse. Sie kann im Bereich der Sekundarstufe aber auch eine ersetzende Maßnahme sein, wenn alle Beteiligten dem
zustimmen.
Im Rahmen der Unterrichtsentwicklung sollten hier sowohl für die Primarstufe
als auch für die Sekundarstufe Konzepte zur Unterstützung dieser Schülerinnen
und Schüler entwickelt werden, die der Gruppe der Schwerstbehinderten gemäß
§ 10 AO-SF zugeordnet sind.
Im Verlaufe der Schuljahre 02/03 bis 04/05 war dies nur für die Sekundarstufe
zu leisten. Hier wurde das Angebot der Werkstattklasse errichtet (vgl. II.2.2.5).
Für die Primarstufe steht eine solche Arbeit noch aus. In der augenblicklichen
räumlichen Situation der Schule steht kein Raum für die Umsetzung eines solchen Förderkonzeptes zur Verfügung. Die personellen Voraussetzungen müssten
ebenfalls noch geklärt werden. Das Kollegium hat beschlossen, diese Entwicklungsarbeit zurück zu stellen, bis die grundlegenden Voraussetzungen geschaffen sind, um ein solches Konzept auch umsetzen zu können.
20
Unter dem Gesichtspunkt der verlässlichen Strukturen ist es förderlich, wenn die
Kinder über den gesamten Zeitraum ihrer Schulzeit in einer festen Lerngruppe
verbleiben können.
Diese Annahme schließt jedoch nicht aus, dass es im begründeten Einzelfall
durchaus auch sinnvoll sein kann, eine Lerngruppe zu wechseln. Dies ist immer
dann gewissenhaft zu überprüfen, wenn trotz aller Fördermaßnahmen und innerer Differenzierung ein Lernen in der Gruppe für einen einzelnen Schüler nicht
mehr möglich ist, da seine Lernrückstände zu erheblich sind. Hier kann der
Wechsel in eine Lerngruppe mit Lernanforderungen bei denen er erfolgreich in
der Gruppe mitarbeiten kann, auch aus persönlichkeits-unterstützenden Gründen
von Vorteil sein. Insbesondere während der Primarstufenzeit ist diese Entscheidung auch auf dem Hintergrund der angestrebten Rückschulung nach der Klasse
4 besonders zu würdigen und eine Entscheidung muss sehr sorgfältig getroffen
werden.
Die vorrangige pädagogische Entscheidung für die Beibehaltung bestehender
Lerngruppen bewirkt, dass Klassen an der Förderschule mit dem Schwerpunkt
emotionale und soziale Entwicklung sowohl bezüglich der kognitiven Lernentwicklung als auch bezüglich des sozialen Lernens extrem heterogen sind. In einer Klasse befinden sich u.U. Schülerinnen und Schüler, die verschiedenen
Jahrgangsstufen angehören. Eine Öffnung des Unterrichts im Sinne einer Öffnung nach innen ist deshalb unverzichtbar.
• Freiarbeit,
• Stationsarbeit,
• Angebote für die verschiedenen Lerneingangskanäle,
• individueller Tages- bzw. Wochenplan,
• Initiierung eines Helfersystems
sind nur einige Beispiele einer solchen Öffnung von Unterricht.
In den nächsten Jahren soll das „Kooperative Lernen“ nach Norm Green als
verbindliches Unterrichtskonzept in allen Stufen eingeführt werden und als Basis schulischen Lernens fungieren. Dies wurde mit Datum vom 08.12.2005 in
der Lehrerkonferenz beschlossen und wird Anfang 2006 der Schulkonferenz zur
Entscheidung vorgelegt werden. Ein Konzept zur Integration und systematischen Implementation dieses Ansatzes in die UE-Teams und die Klassenteams
ist ebenfalls in der Konferenz beschlossen worden (vgl. B Arbeitspläne zu
Handlungsfeldern).
21
2.2.1. Unterricht und Erziehung auf der Basis „Individueller Förderpläne“
Unterricht und Erziehung sowohl in der Förderschule mit dem Schwerpunkt
emotionale und soziale Entwicklung als auch im Gemeinsamen Unterricht basiert auf den Erkenntnissen einer intensiven, individuellen Förderdiagnostik.
Diese Ergebnisse werden zunächst im Feststellungsverfahren erworben. Darüber
hinaus ist Förderdiagnostik ein ständiger Prozess, Bestandteil und Grundlage der
sonderpädagogischen Förderung.
Die individuelle sonderpädagogische Förderung an der Förderschule mit dem
Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung manifestiert sich in Förderplänen, die die allumfassende Förderung in den Bereichen der Emotionalität, der
Soziabilität, den Entwicklungsbereichen von Wahrnehmung, Sprache und Motorik und den schulischen Lernbereichen darstellen. Mit der Ausbildungsordnung Sonderpädagogische Förderung, AO-SF vom 01.08.2005, ist die Förderung auf
der Basis der individuellen Förderpläne verbindlich festgelegt.
Im Juni 2001 wurde nach einjähriger Arbeit einer Arbeitsgruppe des Kollegiums
durch die Lehrerkonferenz ein Konzept zur Förderplanung verabschiedet ( vgl.
Anlage 4: Förderpläne).
Ergebnispapier der Arbeitsgruppe „Förderpläne“
Für alle Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf muss
mindestens 2 mal jährlich ein individueller Förderplan geschrieben werden.
Ausgangspunkt dafür ist der individuelle Förderplan, der am Ende eines Gutachtens zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs dem Entscheidungsvorschlag für die Schulaufsicht angefügt wird.
Mit Beginn des Schuljahres 1999 / 2000 begann eine Arbeitsgruppe des Kollegiums mit der Entwicklung eines Förderplankonzeptes.
Erarbeitet wurde für die Schule an der Froschlake ein Konzept, bei dem alle
Einsatzbereiche für Förderpläne berücksichtigt werden sollten und das eine für
das gesamte Kollegium verbindliche Form bekommen sollte. Wesentliche Kriterien bei der Erarbeitung waren:
• ein Förderplan muss die individuellen Erfordernisse eines jeden Schülers darstellen können
• im Förderplan müssen die Ergebnisse der Förderung erkennbar sein (Evaluation)
• im Förderplan muss die Notwendigkeit der weiteren sonderpädagogischen
Förderung ablesbar sein
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• ein Förderplan muss ökonomisch sein
• ein Förderplan muss kontinuierlich geschrieben werden können, ein
“Nachtragen” von “Gewesenem” ist nicht Sinn einer Planung.
Das Ergebnis der Überlegungen findet sich in einem Format wieder, das insgesamt aus drei Druckvorlagen (Seiten) besteht, die bei den schwerstbehinderten
Schülern einmal im Jahr bei der Einreichung ins Schulamt um einen Antrag ergänzt werden.
Die Förderpläne der Primarstufe werden zu den Sommer- und Weihnachtsferien,
die Förderpläne der Sekundarstufe werden zu den Herbst- und Osterferien der
Schulleitung vorgelegt
Alle Druckvorlagen können sowohl im PC als auch von Hand bearbeitet werden.
Im Gutachten zum Feststellungsverfahren:
Jedes Gutachten zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs hat lt.
Schulgesetz mit der Darstellung des Förderbedarfs zu schließen, aus der heraus
die Empfehlung des Förderortes erkennbar wird.
Diese Darstellung soll verbindlich für alle an der Schule an der Froschlake
durchgeführten Verfahren aus den Seiten 1 und 2 der Druckvorlagen bestehen.
• Im Raster der Seite 1 werden die notwendigen Zielschwerpunkte grau unterlegt.
• In der Tabelle Seite 2 werden von den am Gutachten beteiligten Kolleginnen
und Kollegen zwei maximal drei konkrete Teilziele benannt, von deren vorrangiger Förderungsnotwendigkeit die Gutachter ausgehen ( Spalte 1 ) .
• Die Spalte 2 bleibt leer, da später die Kolleginnen und Kollegen, die mit der
Schülerin / dem Schüler arbeiten die konkreten Förderformen festlegen.
• Die Spalte 3 enthält Hinweise, wenn im Verlauf des Feststellungsverfahrens
auf andere Dienste hingewiesen wurde, die sich mit konkreten Maßnahmen an
der Förderung beteiligen bzw. beteiligen sollen.
Im Gemeinsamen Unterricht
• Zu Beginn des GU liegen die Seiten 1 und 2 aus dem Gutachten bereits vor.
• Im Raster der Seite 1 wird der / werden die zunächst geförderten Zielschwerpunkte mit der aktuellen Zeitangabe versehen. Die Zeitangabe besteht aus
dem Schuljahr und dem Schulhalbjahr ( 01 / 02 I bedeutet Schuljahr 01 /02 1.
Halbjahr).
• Die Spalte 2 der Seite 2 wird durch die am GU beteiligten Kollegen gefüllt,
indem sie eintragen, wie sie das ausgewiesene Ziel erreichen wollen. Für den
23
GU ist es hier ganz wichtig, dass deutlich wird, welchen Part der / die Sonderpädagoge/in und welchen Part die Kollegin / der Kollegen der allgemeinen Schule übernimmt.
• Verabreden die beiden Kollegen eine Änderung / Ergänzung ihrer Arbeit, so
wird diese sofort mit Datum in die nächsten Reihen der Seite 2 eingetragen
und die Spalte 4 zu den ersten Absprachen gefüllt.
• Entsprechend werden die Daten im Raster Seite 1 ergänzt.
In der Regel schrieben sich Kolleginnen und Kollegen im GU alle diese Absprachen in individueller Form auf, wenn die Schulaufsicht die Vorlage der Förderpläne verlangt, (dies kann u.U. innerhalb von Stunden geschehen) ist ein mühsames Nachtragen bislang die Folge gewesen. Wird alles sofort in den Druckvorlagen verschriftlicht, entfällt diese Arbeit.
• Alle besonderen Vorkommnisse auf Seiten der Schülerin / des Schülers, Elterngespräche oder auch Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nach dem
Schulgesetz werden in zeitlicher Reihenfolge sofort in der Druckvorlage 3
festgehalten. Auch hier kann durch konsequenten Einsatz des Förderplankonzeptes doppelte oder gar dreifache Buchführung vermieden werden.
Für alle Schülerinnen und Schüler, die an der Schule an der Froschlake unterrichtet werden.
Kommt eine Schülerin / ein Schüler neu an unsere Schule, so findet die / der zuständige Kollegin / Kollege, in der Schülerakte bereits die Seiten 1 und 2 des
Förderplanes mit ersten Eintragungen, die durch das Gutachterteam im Verlauf
des Feststellungsverfahrens eingetragen wurden (s. o ). Sie / Er benötigt zur Ergänzung noch die Seite 3 (Verlaufsprotokoll).
• In einem ersten Schritt werden im Raster der Seite 1 die zunächst geförderten Zielschwerpunkte mit der aktuellen Zeitangabe versehen. Die Zeitangabe
besteht aus dem Schuljahr und dem Schulhalbjahr.( 01 / 02 I bedeutet Schuljahr 01 /02 1. Halbjahr).
• Dazu wird die Spalte 2 der Seite 2 ergänzt mit Überlegungen, wie und mit
welchen konkreten Umsetzungen die definierten Zielschwerpunkte erreicht
werden könnten.
• Ein zweiter Schritt wiederholt sich fortlaufend, indem
• bei Veränderungen dieser Konkretisierungen,
• bei Veränderungen oder auch Ergänzungen der Zielplanungen
• diese sofort mit dem Datum eingetragen werden und eine kurze Reflexion
zum Erfolg der bisherigen Maßnahmen ( Spalte 4 ) eingefügt wird.
• Besondere Ereignisse, Gespräche mit dem Schüler, mit Eltern oder anderen an
der Förderung beteiligten Personen, Maßnahmen entspr. SchG u.ä. werden
ebenfalls sofort auf Seite 3 (Verlaufsprotokoll ) eingetragen.
24
Aus einer solchen Arbeit ergibt sich, dass es für jede Schülerin / für jeden Schüler nur einmal die Seite 1 gibt. Dieses Raster begleitet sie / ihn durch die gesamte sonderpädagogische Förderung. Durch das Eintragen der Zeitdimension ist
ein konkreter Verlauf der Förderung ablesbar.
Die Seiten 2 und 3 werden dagegen ständig durch neue Seiten ergänzt. Um die
Verpflichtung zur “Paginierung” erfüllen zu können, erhalten die Seiten die fortlaufende Ergänzung durch Buchstaben ( S.2a, 2b, 2c, 2d,...).
Bei einem Wechsel der Klassenleitung hat die / der bislang verantwortliche Kollegin / Kollege den Förderplan (Seite 2) durch Eintragungen in der Spalte 4 abzuschließen.
Für die schwerstbehinderten Schülerinnen und Schüler lt. § 10 AO-SF
Bei der Erstbeantragung liegen für diese Schülerin / diesen Schüler bereits vor:
Seite 1 ( Raster) und Seite 2 ( Übersicht) sowie Seite 3 (Verlaufsprotokoll). Sie
wurden entsprechend der Förderung aller Schüler an der Schule an der Froschlake erstellt (s. Punkt 3).
Zur erstmaligen Beantragung wird auf dem Antragsformular eine kurze IstStandbeschreibung formuliert, aus der zu den Bereichen Leistungsstand, Lernund Leistungsverhalten und Sozialverhalten die besondere Intensität der sonderpädagogischen Förderung erkennbar wird.
Unter Punkt 4 ( Förderplan) wird das Datum der kollegialen Fallberatung eingetragen.
Bei der Beantragung der Verlängerung der Zuordnung zur Gruppe der
Schwerstbehinderten wird dem Schulamt die Weiterführung der Seiten 1-3
eingereicht (keine neuen Seiten). Ergänzt wird der Förderplan wiederum um die
Seite “Antrag”, hier wird unter Punkt 1-3 die Veränderung der Problematik dargestellt bzw. erläutert, weshalb trotz intensiver Förderung im letzten Jahr noch
eine Zuordnung begründet erscheint, unter Punkt 4 wird ebenfalls das Datum der
Falldarstellung im Team eingetragen (s. Anlage 5).
Dies kann sich über mehrere Jahre als notwendig erweisen, da es sich bei einigen unserer schwerstbehinderten Schülerinnen und Schüler um so stark in ihrer
emotionalen und sozialen Entwicklung beeinträchtigte Kinder und Jugendliche
handelt, dass hier nur sehr kleine Veränderungen in großen Zeitabständen erkennbar werden.
Hinweise zur praktischen Arbeit mit den Förderplänen:
Aus diesem sich ständigen Wiederholen ergibt sich die Erkenntnis, dass Förderpläne ein tägliches Handwerkszeug der sonderpädagogischen Förderung sind.
Sie können deshalb nicht in der Schülerakte im Stahlschrank der Verwaltung
liegen, denn dann wäre die sofortige Eintragung nicht möglich und eine doppelte
Buchführung würde entstehen.
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Die Arbeitsgruppe “Förderpläne” schlägt deshalb folgendes Vorgehen vor.
Jede Kollegin und jeder Kollege erhält eine Mappe, in der sich alle Förderpläne
ihrer / seiner Schülerinnen und Schüler befinden. Diese Mappe ist integraler Bestandteil des Klassenbuches und wird mit diesem zusammen entsprechend den
Vorschriften des Datenschutzes verwaltet.
Die Förderpläne müssen für Vertretungssituationen verfügbar sein.
Bei längerfristiger Vertretung haben nur so die Kolleginnen und Kollegen eine
Möglichkeit sich zu orientieren, ob es für einzelne Schülerinnen und Schüler der
Klasse individuelle Absprachen gibt und welche Besonderheiten es gegebenenfalls zu berücksichtigen gilt.
Aus diesem Grunde werden Klassenbücher und Förderpläne nach dem Unterricht im abschließbaren Pult oder Klassenschrank aufbewahrt.
2.2.2. Geschlechtsspezifische Erziehung
An allen Förderschulen mit dem Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung ist der Anteil der Mädchen erheblich geringer als der Anteil der Jungen an
der Gesamtschülerzahl. Im Schuljahr 2001/2002 besuchten z.B. nur 3 Mädchen
die Primarstufe und 5 Mädchen die Sekundarstufe. Diese besondere
Situation macht deutlich, wie wichtig der Ansatz einer speziellen Mädchenförderung für die Förderschule mit dem Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung ist.
Darüber hinaus darf auch der Aspekt einer geschlechtsspezifischen Jungenarbeit
nicht vernachlässigt werden. Jungen, deren emotionale und soziale Entwicklung
in hohem Maße verzögert oder gestört ist, benötigen besondere Entwicklungshilfen im Bereich der Rollenfindung und der Reflexion ihrer rollengeprägten Verhaltensstrategien.
Im Schuljahr 2001/2002 konnte mit Hilfe des „Initiativprogramms „Selbstbehauptung und Konflikttraining für Jungen und Mädchen an Schulen“ des Landes
Nordrhein-Westfalen eine Mädchengruppe zunächst für die Sekundarstufe eingerichtet werden. Im Rahmen der Mädchengruppe wurde nach dem Konzept des
Kurses „Mädchenselbstbehauptung“ der Abteilung Prävention des Polizeipräsidiums Dortmund gearbeitet. Ergänzt wurde dies durch eine eigene Sportzeit für
die Mädchen. Eine gemeinsame Förderung der Mädchen aus der Primarstufe
und der Sekundarstufe war nicht sinnvoll, so dass die Förderung bislang nur für
die älteren Schülerinnen angeboten werden konnte.
Je nach Anzahl der Mädchen und den personellen Ressourcen gestaltet sich die
Mädchenarbeit immer wieder neu. Im Schuljahr 05/06 findet eine Mädchensportförderung in der Primarstufe statt.
Eine Ausdehnung der übergreifenden Mädchenarbeit auch auf die Primarstufe ist zu entwickeln. Ebenso müssen über Kollegiumsfortbildungen Aspekte der jungenspezifischen Arbeit langfristig aufgebaut und gefestigt
werden.
26
2.2.3. Unterricht und Erziehung in der Primarstufe der Schule an der
Froschlake
Die Primarstufe der Förderschule mit dem Schwerpunkt emotionale und soziale
Entwicklung besuchen Kinder, die vorrangig im Wahrnehmungsbereich gestört
sind.
Störungen der Körperwahrnehmung, daraus resultierende motorische Auffälligkeiten und Störungen in der Raum- und Zeitwahrnehmung bedingen auch Auffälligkeiten in der Wahrnehmung der sozialen Beziehungen, der eigenen Person
und der sozialen Situationen, in denen sich diese Kinder bewegen. Verschiedenartige Interpretationen einer sozialen Situation verursachen vielfältige Konflikte.
Ziel der sonderpädagogischen Förderung an einer Förderschule mit dem
Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung ist es somit, diesen Kindern
mannigfaltige Wahrnehmungserfahrungen und Ausdrucksmöglichkeiten zu eröffnen, schulisches Lernen über den Weg der psychomotorischen Förderung zu
erschließen und Klassenunterricht so zu strukturieren, dass soziale Situationen
klar und eindeutig sind.
An der Förderschule mit dem Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung
gibt es im Gegensatz zu einigen anderen Förderschulformen keine Eingangsklassen. Eine notwendige basale Förderung vor der schulischen Förderung muss
aus diesem Grunde in Form des Differenzierungsunterrichts geleistet werden.
Zur konkreten Umsetzung dieses Ziels muss der Stundenplan der Primarstufenklassen möglichst einen einheitlichen Rahmenplan aufweisen. Nur so ist es
möglich, dass klassenübergreifend Gruppen gebildet werden können, die gemeinsam z. B. im Rahmen des Sportförderunterrichts die Möglichkeit erhalten,
Entwicklungsrückstände aufzuholen.
Die Integrationsmöglichkeiten des therapeutischen Reitens in diesen Förderansatz hat sich in den vergangenen Jahren deutlich gezeigt. Gerade Kindern mit
erheblichen Wahrnehmungsstörungen bietet dieser Förderansatz gute Entwicklungsmöglichkeiten. Seit dem Haushaltsjahr 2002 werden die Beförderungskosten zur Reitanlage nicht mehr durch den Schulträger sichergestellt. Da die Schülerinnen und Schüler einer Förderschule mit dem Schwerpunkt emotionale und
soziale Entwicklung zu einem großen Anteil aus Familien kommen, die von den
Hilfen zum Lebensunterhalt des Sozialamtes leben, ist hier eine Eigenbeteiligung an den Kosten nur zu einem ganz geringen Teil bzw. auch gar nicht leistbar. Das therapeutische Reiten als Förderangebot in muss deshalb aus den kapitalisierten Mitteln, die die Schule durch die Teilnahme am Modellvorhaben
„Selbstständige Schule“ erhält, finanziert werden.
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Eine Öffnung des Unterrichts nach innen , die bei sehr individueller Förderung
notwendig ist, erfordert für die Primarstufe eine Ausrichtung hin auf einen themenorientierten Gesamtunterricht. Die Themenorientierung bietet für die Schülerinnen und Schüler die einheitliche Klammer und dient ihnen als sichere Orientierung bei den verschiedenen Unterrichtsangeboten. Die Auswahl der Unterrichtslehrwerke, Lehr- und Lernmittel findet unter Berücksichtigung dieses Primats statt (z.Zt. Bausteine, Funkelsteine).
Im Rahmen der Unterrichtsentwicklung hat die Lehrerkonferenz am 20. 10.
2005 beschlossen, in der kommenden Zeit intensiv ein Unterrichtskonzept für
den Deutschunterricht an der Förderschule zu entwickeln. Fragen der fachbezogenen Lerndiagnostik, individueller Förderung und Integration dieser Förderung
im themenorientierten Gesamtunterricht sind wesentliche Aspekte dieser Arbeitsplanung. Der Übergang in die Sekundarstufe soll durch eine fachbezogene
Lernstandserhebung begleitet werden. Die StGr. erarbeitete dazu eine Grobplanung und im weiteren Verlauf die Feinplanungen (vgl. B/ Arbeitspläne).
Neben der bereits oben angeführten Öffnung von Unterricht nach innen, ist auch
eine Öffnung von Unterricht nach außen bedeutsam für unsere Primarstufe. Dies
soll z.B. mit Hilfe der Durchführung einer ausschließlich für die Primarstufe geplanten Projektphase (Adventsprojekt) erreicht werden. Hier erhalten auch die
Kinder der Klassen 1, 2 und 3, die an den regelmäßigen Arbeitsgemeinschaften
noch nicht teilnehmen, die Möglichkeit, Lernerfahrungen außerhalb ihrer Lerngruppe und in altersgemischten Gruppen zu sammeln.
Mit dem Ende der Primarstufe stellt sich für unsere Schülerinnen und Schüler
die Frage einer möglichen Beendigung der sonderpädagogischen Förderung.
Dieser Zeitpunkt hat sich bewährt, da die Schülerinnen und Schüler mit Beginn
des 5. Schuljahres nicht in bereits feste Klassen integriert werden müssen, sondern, wie alle anderen Mitschüler auch, sich an der weiterführenden Schule neu
orientieren können.
Für eine erfolgreiche Re-Integration in die allgemeine Schule sind, bezogen auf
die Schulleistungen, das Lernverhalten und das Sozialverhalten, festgelegte Kriterien zu erfüllen, die mit den Eltern erörtert werden, um zu einer gemeinsamen
Entscheidung zu kommen.
Bezogen auf die Schulleistungen ist die Schule an der Froschlake an die Richtlinien der Primarstufe gebunden. Die AO – Primarstufe ist verpflichtend zu berücksichtigen. Dies beinhaltet auch die Qualitätsentwicklung unter Zuhilfenahme des Instruments der für die Klasse 3 vorgesehenen “Vergleichsarbeiten” und
die freiwillige Teilnahme an den Lernstandserhebungen in Klasse 4.
28
Wenn die Kriterien für eine Aufhebung des sonderpädagogischen Förderbedarfs
in den o.g. drei Bereichen noch nicht vollständig erfüllt werden, dennoch aber
eine positive Entwicklung bereits längerfristig feststellbar ist, so ist ein Wechsel
des Förderortes in die allgemeine Schule bei gleichzeitiger sonderpädagogischer
Förderung im Gemeinsamen Unterricht zu beantragen.
Insbesondere unter dem Gesichtspunkt des möglichen Wechsels des Förderortes
möchte die Schulkonferenz nicht auf die Notenzeugnisse in der Klasse 3 verzichten.
Die erstmalige Konfrontation eines Schülers mit dem Bewertungssystem “Noten” in der Mitte der Klasse 4, also zu einem Zeitpunkt, an dem über den Wechsel entschieden werden muss, erscheint uns nicht sinnvoll. Ein behutsames Heranführen an dieses System ist nicht möglich, wird von uns jedoch als wesentlich angesehen.
Die unter dem Gesichtspunkt einer familienfreundlich gestalteten verlässlichen
Unterrichtszeit von 8.00 bis 13.30 Uhr ist an einer Förderschule mit dem
Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung nicht in dem Rahmen leistbar,
wie sie durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung vorgesehen wurde.
Eine Gruppengröße, wie sie für eine Betreuungsgruppe vorgesehen ist, überfordert Schüler mit Verhaltensauffälligkeiten. Alle unsere Schülerinnen und Schüler zeigen ja gerade eine mangelnde Gruppenfähigkeit. Die Entwicklung der
Gruppenfähigkeit ist ein wesentliches pädagogisches Ziel während des Schulbesuches unserer Einrichtung.
Seit dem Schuljahr 03 / 04 ist durch die befristete Einstellung eines Schulsozialarbeiters die Betreuung in einer Hausaufgabengruppe für die Kinder der Primarstufe in der 5. und 6. Stunde möglich. Die Teilnahme an einer Betreuung im
Nachmittagsbereich ist erschwert, da die Schulbusse zur Zeit nur bis 13.30 h eine Rückfahrt ermöglichen.
2.2.4. Unterricht und Erziehung in der Sekundarstufe
Der Unterricht in der Sekundarstufe orientiert sich an dem Ziel, allen Schülern
die Möglichkeit zum Erwerb eines Schulabschlusses eröffnen zu wollen. Dafür
sind die Inhalte des Unterrichts den Richtlinien der einzelnen Fächer anzupassen.
Für die Sekundarstufe der Förderschule mit dem Schwerpunkt emotionale und
soziale Entwicklung sind die AVO-SI und die Richtlinien der Hauptschule neben den Richtlinien der Förderschule mit dem Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung gültig.
29
Gemäß Schulgesetz vom 01.08.2005 müssen auch die Schülerinnen und Schüler
der Förderschulen zum Erwerb eines Hauptschulabschlusses nach Klasse 10
bzw. zum Erwerb eines mittleren Abschlusses an den zentralen Lernstandserhebungen ab dem Schuljahr 07 / 08 teilnehmen. Zur Vorbereitung auf diesen
Schritt nimmt die Schule freiwillig an den Lernstandserhebungen in Klasse 9 teil
und führt die Vergleichsarbeiten in Klasse 7 durch.
Schwerpunkt der Unterrichtsentwicklung für die Sekundarstufe ist der Naturwissenschaftsunterricht. Fast alle Kolleginnen und Kollegen müssen diesen Fächerkanon fachfremd unterrichten.
Nachdem ein Versuch der Orientierung am Fachlehrersystem im 2. Schulhalbjahr 02/03 gescheitert ist, beschloss die Lehrerkonferenz, im Rahmen des Modellvorhabens „Selbstständige Schule“ sich als Kollegium um eine fachbezogene Kompetenzerweiterung zu bemühen. Im Anschluss an eine einleitende Fortbildung wurden in den folgenden Schuljahren „Fachintegrierte naturwissenschaftliche Projekte ( FinaP) für die Stufen 5/6, 7/8 und 9/10 entwickelt. Weitere
Projektthemen sind in der Erarbeitung. (Arbeitspläne vgl. B/ I) Ihre projektmäßige Durchführung wird verpflichtender Bestandteil des NW-Unterrichts an der
Schule an der Froschlake.
Durch die angekündigte Veränderung des Schulgesetzes und der APO-Sek I
wird sich das Kollegium hier im Laufe des Schuljahres 05/06 neu orientieren
müssen.
Die Schwerpunkte der erzieherischen Arbeit sind in den Jahrgangsstufen altersspezifisch wechselnd.
Für die Jahrgangsstufe 5/6 liegt der Schwerpunkt vorrangig in der Vermittlung
von Konfliktlösungsstrategien und sozialer Kompetenz; die Anbahnung und
Stärkung von Gruppenfähigkeit sind das pädagogische Ziel.
Für die Jahrgangsstufe 7/8 liegt die Identitätsfindung im Zentrum des pädagogischen Bemühens. Jungen- bzw. Mädchenarbeit und Sexualerziehung sind dabei wesentliche Aspekte. Diese Schwerpunktsetzung verlangt es, dass, soweit
möglich, jeweils ein Kollege und eine Kollegin in der Klasse unterrichten.
Schülerinnen und Schüler der Klassen 7 und 8 sind an Förderschule mit dem
Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung bereits häufig im 9. oder 10.
Schulbesuchsjahr. In diesen Fällen ist verpflichtend auch bereits hier das Schülerbetriebspraktikum durchzuführen und eine Integration der Berufsvorbereitungsinhalte in den allgemeinen Unterricht erforderlich.
Für die Jahrgangsstufe 9/10 ist die Berufswahlorientierung Mittelpunkt der Arbeit. Die einzelnen Aspekte sind im Konzept Übergang Schule-Beruf ausführ30
lich dargestellt und werden in ihrer Umsetzung im schulischen Alltag dort vorgestellt. Ebenfalls spiegelt sich diese Schwerpunktsetzung im Medienkonzept
der Schule wieder.
Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I, deren Schulfähigkeit erheblich
eingeschränkt ist oder die im Rahmen einer Kleingruppe nicht ansprechbar sind,
können ebenso wie die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe vorübergehenden Einzelunterricht mit dem Ziel der Wiedereingliederung in die Gruppe
erhalten. In jedem Einzelfall sind weitere individuelle Maßnahmen zu entscheiden. Hier ist auch über einen Wechsel in die Werkstattklasse der Schule an der
Froschlake nachzudenken.
Ein Wechsel des Förderortes in eine allgemeine Schule mit “Gemeinsamem Unterricht” oder die Beendigung der sonderpädagogischen Förderung sind auch
aus der Sekundarstufe heraus das Ziel.
2.2.5. Werkstattklasse – ein spezielles Angebot für die Sekundarstufe
In Abstimmung mit dem Jugendhilfedienst, dem Jugendpfleger und der benachbarten Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen wurde 2001 ein erstes
Konzept zur Förderung schulmüder Sonderschüler erarbeitet ( s. Anlage 4). Aus
diesen ersten Überlegungen hat sich das Rahmenkonzept für die Werkstattklasse
entwickelt.
Zielsetzungen:
1.Die Teilnahme am Unterricht der Werkstattklasse soll ein Angebot für Schülerinnen und Schüler sein, die auf Grund einer erheblichen emotionalen und / oder
sozialen Entwicklungsverzögerung nicht am Unterricht der Regelklassen der
Förderschule teilnehmen können. Sie reagieren auf diese schwierige Situation
mit zunehmender Unterrichtsverweigerung bis hin zum vollständigen Fernbleiben. Hier soll durch einen möglichst frühzeitigen Wechsel in die Werkstattklasse einer weiteren Negativentwicklung in einem ersten Schritt vorgebeugt werden
und evtl. in einem zweiten Schritt diese Entwicklung nach einem Stillstand wieder umgekehrt werden.
2.Die besondere Zielsetzung ist die Förderung für den Übergang Schule – Beruf
da die Schülerinnen und Schüler der Werkstattklasse die 10jährige Schulzeit
aufgrund ihrer Schulbiographie ohne Schulabschluss beenden. Zur Steigerung
der Berufs- und Arbeitsfähigkeit sollen Betriebsbesichtigungen, Tagespraktika
und Langzeitpraktika aufgebaut, betreut und nachbereitet werden. Die
Durchführung spezieller Bewerbungstrainings für benachteiligte Schülerinnen
und Schüler konnte mit dem Arbeitsamt Dortmund abgeklärt werden.
Teilnehmer sind sowohl Schülerinnen und Schüler der Schule an der Froschlake
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als auch der benachbarten Dellwigschule (Förderschule mit dem Schwerpunkt
Lernen).
Rahmenbedingungen:
In der Werkstattklasse können 6 Jugendliche unterrichtet werden, die der Gruppe der Schwerstbehinderten nach § 10 AO-SF zugeordnet sein müssen.
Der Stundenrahmen wurde der besonders geringen Belastbarkeit der Jugendlichen angepasst um sicherstellen zu können, dass sie auch wieder ein positives
Gefühl des Durchhaltens entwickeln können. Nach individueller Belastbarkeit
können sie teilweise am Unterricht ihrer Herkunftsklassen oder anderer Klassen
teilnehmen. Der Mittwoch ist Praktikumstag, die Arbeitszeit für die Jugendlichen wird hier zwischen Betrieb, Schulsozialarbeiter und Jugendlichem abgesprochen.
Übergänge:
Ein Wechsel von der regulären Klasse der Schule an der Froschlake in die
Werkstattklasse ist möglich, wenn die Klassenkonferenz dies vorschlägt, ein Beratungsgespräch des Schulsozialarbeiters und /oder Sonderpädagogen der WK
mit Erziehungsberechtigten und Jugendlichen stattgefunden hat und alle Beteiligten zu dem Ergebnis kommen, dass dies ein richtiger Förderschritt sein kann.
Weitere Voraussetzung ist der Kapazitätsrahmen der WK.
Ein Wechsel von der Dellwigschule in die WK ist nach Beratung der Schulleitungen, einem Beratungsgespräch mit bisheriger Klassenleitung, Erziehungsberechtigten und Schülerin bzw. Schüler und nach Prüfung der Kapazitäten der
WK möglich.
Ein Wechsel zurück in die regulären Klassen kann bei erfolgreicher Mitarbeit
schrittweise ermöglicht werden, wenn die Erziehungsberechtigten und Jugendlichen dies wünschen. Dieser Übergang wird durch die Kollegen der WK vorbereitet und begleitet.
Zeugnisse:
In Anlehnung an die Zeugnisse der Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen
erhalten die Schülerinnen und Schüler der Werkstattklasse ein Zeugnis in
Berichtsform je unterrichtetem Lernbereich. Der Bericht wird durch Noten auf
der Basis der erreichten Klassenstufe ergänzt.
Die Dortmunder Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen erarbeiten zur Zeit
ein Zeugniskonzept, dass die Vorgaben des Schulgesetzes vom 01.08. 2005
berücksichtigt. Wenn dies vorliegt, sollte es nicht nur für Schüler mit dem
weiteren Förderbedarf Lernen, sondern auch für die Schüler der Werkstattklasse
reflektiert werden.
32
Personale und sächliche Bedingungen:
Für die Durchführung der Maßnahme ist eine Kooperation zwischen
Sonderpädagogen und Schulsozialarbeiter/in erforderlich.
Nachdem zunächst Anteile einer Lehrerstelle über das Programm „Zeitbudget“
für das Schuljahr 02/03 für diese Arbeit gewonnen werden konnten, steht nun
eine Stelle Schulsozialarbeit in Verknüpfung mit Schreiner aus diesem Programm zur Verfügung. Die Verlängerung der Förderung muss jährlich beantragt
werden.
Die finanziellen Mehrkosten, die durch den besonderen Bedarf der WK entstehen, werden durch die Finanzmittel für die Schulsozialarbeit gedeckt.
Evaluation:
Die Weiterentwicklung des 2001 begonnenen Konzeptes zur Förderung schulmüder Jugendlicher in Lütgendortmund hin zur Werkstattklasse ist ein wesentlicher Bereich der Schulentwicklung im Modellvorhaben „Selbstständige Schule“
Die Erstellung eines ersten Evaluationskonzeptes für diesen Arbeitsbereich ist
für das Schuljahr 05/06 abgesprochen. (vgl. C )
2.2.6. Übergang Schule und Beruf
Das Konzept Übergang Schule und Beruf umfasst die Berufswahlorientierung
und darüber- hinaus gehende Aspekte der Lebensplanung der Schülerinnen und
Schüler.
„Im Rahmen der Berufswahlorientierung sollen junge Menschen befähigt werden, eigene Entscheidungen im Hinblick auf den Übergang ins Erwerbsleben
vorzubereiten und selbstverantwortlich zu treffen. Mädchen und Jungen sollen
darin unterstützt werden, ihre individuellen fachlichen Interessen und Fähigkeiten ohne frühzeitige Einschränkungen durch tradiertes Rollenverhalten selbstbewusst weiter zu entwickeln. Dazu sollen Kenntnisse über die Wirtschafts- und
Arbeitswelt vermittelt und Hilfen für den Übergang in eine Ausbildung, in weitere schulische Bildungsgänge oder in ein Studium gegeben werden.“ (RdErl .
Vom 23.9.99)
Angesichts der Veränderungen in Gesellschaft und Arbeitswelt haben besonders
benachteiligte Jugendliche weniger Chancen und Zukunftsperspektiven und die
Berufswahl wird für sie immer komplizierter. Auf dieser Annahme basiert das
Konzept zum Übergang Schule und Beruf der Schule an der Froschlake.
33
Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale
Entwicklung bereitet der Übergang in die Arbeitswelt oft erhebliche Schwierigkeiten.
Die gefragten Schlüsselqualifikationen (s. Abb. 2 oben) sind gerade für sie
schwer zu erlangen.
Als zielgleich arbeitende Förderschulform sind zum einen die Anforderungen
der allgemeinen Schule zu berücksichtigen, um den abgehenden Schülerinnen
und Schülern Chancengleichheit zu verschaffen, zum anderen ist der individuelle Förderbedarf der Jugendlichen nicht aus den Augen zu verlieren.
Dabei sind zu berücksichtigen:
„... die drei wesentlichen Lernstränge auf dem Weg zur Berufswahlreife (...)
Die Hinführung der Schüler zu einem berufswahlbezogenen Problembewusstsein, zur Selbstreflexion und Selbsterkenntnis sowie zur Eigenaktivität bei der
Berufswahlvorbereitung.
Die Vermittlung wesentlicher Kenntnisse und Kompetenzen, die für eine subjektiv wie objektiv befriedigende Berufswahl und Laufbahnentscheidung erforderlich sind.
34
Die Hinführung zu einer realistischen Einschätzung der eigenen Fähigkeiten,
Interessen, Möglichkeiten und Grenzen.“ (KLIPPERT, Berufswahlunterricht,
Weinheim 1987, in : Hörsken, Schule und Berufswelterfahrung, nds 11/98)
Fehlen die nötigen Hilfen, ist die Wahrscheinlichkeit des Scheiterns oder der
Desorientierung sehr hoch. Besonders die Entwicklung eines realistischen
Selbstkonzepts, die Förderung der Frustrationstoleranz und des Durchhaltevermögens müssen hier in der schulischen Arbeit neben der Vermittlung von
Kenntnissen und Fertigkeiten besondere Beachtung erlangen. Die individuelle
Förderplanung hat die Aspekte der Berufswahlorientierung und Lebensplanung
zu berücksichtigen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen in dem Berufswahlunterricht ganzheitlich
angesprochen werden und realitätsnahe Lernerfahrungen durch Übungshandeln
machen können, die ihnen Sicherheit geben.
Das regelmäßige Angebot von Lehrerbetriebspraktika ist vorhanden und wird
insbesondere von Kolleginnen und Kollegen, die keine außerschulischen Arbeitswelterfahrungen haben, gern genutzt. So lernen sie aktuelle Entwicklungen
kennen und können authentisch und kompetent vermitteln.
Klasse 7 und 8
Ab der Klasse 7 wird der Arbeitslehreunterricht mit den Fächern Technik,
Hauswirtschaft und Wirtschaftslehre gemäß des Hauptschullehrplanes durchgeführt. Bereits zu diesem Zeitpunkt setzt die Vernetzung mit den anderen Unterrichtsfächern ein.
Die Inhalte der Berufswahlvorbereitung und Lebensplanung sind in den anderen
Fächern mit den Inhalten der Arbeitslehre abzustimmen. Die eingeführten Unterrichtswerke bieten für die oberen Jahrgänge diese Passung an, ansonsten ist
sie durch gezielte didaktisch-methodische Entscheidungen zu schaffen . Durch
offene Arbeitsformen, projektorientiertes Arbeiten und Expertenbefragungen ist
dieser Bezug zu erstellen.
Bewerbungstrainings mit allen dazugehörenden Aspekten setzen in der Phase
der Berufsfindung ein. Die Bandbreite reicht von der Erstellung von Lebenslauf
und Bewerbungsschreiben im Rahmen des Deutschunterrichtes bis zu Video gestützten Gesprächstrainings und Simulation von Testsituationen. Materialien
sind in immer wieder aktualisierter Form vorhanden, Kontakte zu den externen
Anbietern werden gehalten und dem Bedarf der jeweiligen Schülerinnen und
Schüler angepasst.
Für die intensive Ausformung dieses Arbeitsfeldes und für die Arbeit in der
Werkstattklasse ist z.Zt. ein Schulsozialarbeiter mit handwerkliche Ausbildung
als Schreiner über das Programm Zeitbudget beschäftigt. Aus diesem Grund ist
es möglich, dass die vorhandene Mediensammlung von dem Schulsozialarbeiter
35
gepflegt wird, dessen Arbeitsbereiche u.a. die Berufswahlorientierung und die
Werkstattklasse sind. Die Zusammenarbeit mit den jeweiligen Lehrerinnen und
Lehrern, Einzelgespräche mit und Betreuung der Schülerinnen und Schüler (individuelle Förderung ) und der Kontakt zu den Betrieben und anderen Einrichtungen fördern eine konstruktive Arbeit in dem großen Feld des Überganges
Schule und Beruf.
Er führt und aktualisiert auch die Kartei der Betriebe, in denen Praktika möglich
sind und die für Betriebsbesichtigungen zur Verfügung stehen.
Außerschulische Lernorte sind zum einen exemplarisch ausgewählte Betriebe,
die verschiedene Produktions- und Arbeitsbereiche repräsentieren. Es sollten
ein Betrieb der industriellen Fertigung, ein Handwerksbetrieb und eine außerbetriebliche Ausbildungsstätte besucht werden. Das methodische Vorgehen muss
den Lernausgangslagen der Schülerinnen und Schüler angepasst werden und die
Betriebe sollten nicht zu früh in der Schullaufbahn besichtigt werden, d.h. in der
Klasse 9 nach dem ersten Praktikum . Weitere außerschulische Lernorte sind das
„BIZ“ Berufsinformationszentrum der Bundesagentur für Arbeit , die DASA,
Tage der offenen Tür der Berufskollegs, JOB Fit –Börsen und von verschiedenen Anbietern durchgeführte Kompetenzschecks, die Planung der Besuche ist
rechtzeitig in die Jahresplanung der Klassen zu integrieren und verbindlich.
Klasse 9 und 10
In den Klassen 9 und 10 werden Schülerbetriebspraktika durchgeführt, wobei
das erste in der Regel dreiwöchig ist. Beginn des Praktikumzeitraums ist jeweils
die dritte Woche nach den Herbstferien.
Das zweite Praktikum ist ein Langzeitpraktikum , jeden Mittwoch im ganzen
Schuljahr sind die Jugendlichen in einem Betrieb. Der Erlass sieht vor, dass die
Schülerinnen und Schüler das Fach Arbeitslehre und den Wahlpflichtunterricht
in dieser außerschulischen Form durchführen können.
Die Vorbereitung und die Begleitung der Schülerinnen und Schüler erfolgt in
Kooperation des Klassenteams und des dafür beschäftigten Schulsozialarbeiters.
Schülerinnen und Schüler, die aufgrund ihrer persönlichen Situation Verschiebungen in ihrer Schullaufbahn haben, werden bzgl. Praktika, Betriebsbesichtigungen, Teilnahme an Besuchen außerschulischer Lernorte individuell beraten
und betreut.
Die Schule an der Froschlake vergibt die Hauptschulabschlüsse nach den Klassen 9 und 10.
Für Schülerinnen und Schüler, die keinen Ausbildungsplatz bekommen, ist der
Wechsel in die verschiedenen Bildungsgänge der Berufskollegs oder in die Einrichtungen der überbetrieblichen Berufsausbildung ( BüE) möglich.
36
Die Verantwortlichkeiten im schulischen System teilen sich Klassenteam,
Schulsozialarbeit und Schulleitung/Beratung.
Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer planen und führen Unterricht durch. Sie
sind für die individuelle Förderplanung zuständig und arbeiten mit den Eltern
zusammen. Sie führen Aufsicht bei den Besuchen außerschulischer Lernorte. Sie
arbeiten mit dem Schulsozialarbeiter zusammen.
Der Schulsozialarbeiter begleitet die Schülerinnen und Schüler vor, während
und nach der Praktika individuell. Er hält Kontakte zu den Betrieben und Maßnahmeträgern. Er organisiert und bereitet die Betriebsbesichtigungen vor, pflegt
Listen, Karteien und Mediensammlung. Er arbeitet mit den Eltern und den Lehrerinnen und Lehrern zusammen .
Die Schulleitung (Beratung) ist verantwortlich für alle Außenkontakte, für die
Kooperation mit dem Schulverwaltungsamt. Sie plant und moderiert die Koordinationsgespräche mit dem Schulsozialarbeiter und den Lehrerinnen und Lehrern. Sie sorgt für die Weiterentwicklung des Konzeptes.
4-Säulen-Modell der Schule an der Froschlake
Übergang Schule und Beruf
Betriebsbesichtigung
3-WochenPraktikum
LangzeitPraktikum
Außerschulische
Lernorte
Einzelmaßnahmen zur
Berufsfindung
Werkstattklasse
BIZ,....
Arbeitslehreunterricht Wirtschaft - Technik – Hauswirtschaft
APO- SI
Berufswahlorientierung und Lebensplanung
Schwerpunkt in den Klassen 9/10
Arbeits- und Sozialverhalten im Zeugnis
Aspekt in allen Fächern ab Klasse 7
Förderplanung
Die Berufsberatung fördert die Berufsausbildung von lernbeeinträchtigten und
sozial benachteiligten Auszubildenden, wenn ohne die Förderung eine Ausbildungsstelle in einem Betrieb nicht vermittelt werden kann oder ein Abbruch der
Ausbildung droht.
37
Die erforderliche Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit (s. Ablaufplan B) beginnt spätestens im 9. Schulbesuchsjahr, so dass sich die Schülerinnen
und Schüler rechtzeitig ausbildungssuchend melden können.
Schülerinnen und Schüler, die ohne Schulabschluss die Schule verlassen, werden von der Bundesagentur für Arbeit und anderen Trägern in besonderen Maßnahmen auf das Berufsleben vorbereitet. Die Herstellung der Ausbildungsreife
ist insbesondere für diese Jugendliche erster Schritt . Die Schule arbeitet hier
wie bereits geschildert vorbereitend und unterstützend (vgl. RdErl. Vom
23.2.2000).
Die einzelnen Arbeitsablaufpläne sind im Teil B des Schulprogramms abgelegt.
Anlage 7: Bescheinigungen etc. zu Ü-S-B.
2.2.7. Medienkonzept für die Schule an der Froschlake
Einleitung
Die neuen Technologien dringen unaufhaltsam in nahezu alle Arbeits- und Lebensbereiche vor. Besonders Multimedia und Telekommunikation sind zu Bestimmungsfaktoren für die Informationsgesellschaft geworden, in der infolge
des raschen technologischen Wandels zusehends neue berufliche Qualifikationen erforderlich werden. Angesichts einer kaum mehr überschaubaren Wissensexplosion wird lebensbegleitendes Lernen unter Einbeziehung der sog. Neuen
Medien zu einem unabdingbaren Muss für alle Formen der Aus- und Weiterbildung in der Informationsgesellschaft. Einschlägige Verordnungen schulischer
Bildung tragen dem Rechnung. Neben der Bereitstellung von Wissen respektive
der dazu erforderlichen Zugänge, ist eine entsprechende Fach-, Methoden- und
Sozialkompetenz, d.h. ein Mindestmaß an Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten im Umgang mit den neuen Technologien, erforderlich. Daraus ergibt sich
für die schulische Praxis die Aufgabe, geeignete methodische Zugangsweisen zu
entwickeln und zu evaluieren.
Die Einbeziehung neuer Medien sollte daher in allen Schularten bzw.- stufen
erfolgen und möglichst früh beginnen, da Schülerinnen und Schüler weitaus weniger Berührungsängste mit den neuen Technologien haben und sich dadurch
rechtzeitig die geforderten Qualifikationen für das spätere Berufsleben verfestigen können. Demzufolge ist es angezeigt, schon Schülerinnen und Schüler auf
den verantwortlichen Umgang mit den neuen Technologien vorzubereiten (Medienmündigkeit), um mögliche negative Folgen wie beim unkontrollierten Fernsehkonsum zu minimieren. Der Zugang zu und der Umgang mit telematisch
vermittelten Bildungsangeboten - speziell die Nutzung des Computers – sollte
für Schülerinnen und Schüler als dringlich Aufgabe gesehen werden.
Daraus abgeleitet lassen sich die (neuen) Aufgaben der Förderschule im Hinblick auf eine multimedial veränderte Gesellschaft wie folgt beschreiben:
38
ƒ
ƒ
ƒ
ƒ
ƒ
Vermittlung von Fähigkeiten und Kenntnissen zur Arbeit mit dem PC
Anwendungsbezogene Kenntnisse im Bereich „Berufsorientierung“
Unterstützung individueller Förderung im Bereich Basisqualifikation
Individuelle Förderung im schulischen Fächerkanon
Möglichkeit der Ablösung sekundärer Lernmotivation hin zu primärer
Lernmotivation
ƒ Möglichkeit der Teilhabe an gesellschaftlichem Fortschritt
Wie alle anderen Bausteine des Schulprogramms auch, muss dieses Medienkonzept regelmäßig evaluiert und aufbauend auf den dabei gewonnenen Erkenntnissen überprüft und ggf. angepasst werden. Die Variablen sind dabei insbesondere:
ƒ die Entwicklung des Zugangs zu Medien außerhalb der Schule,
ƒ die Entwicklung der Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten beim Übergang in unsere Schule,
ƒ die technische Entwicklung,
ƒ die Entwicklung des Angebots an Lehr-/Lernmaterial (online wie offline),
ƒ die bei der Umsetzung dieses Konzepts gemachten Erfahrungen,
ƒ Ergebnisse wissenschaftlicher Untersuchungen und künftige Empfehlungen der e-nitiative.nrw.
Durch die genannte fortschreitende technische Entwicklungen werden in Lernund Lehrkontexten gängige "alte Medien“ (wie Buch, Film oder Tonband) zunehmend durch sogenannte "Neue Medien" (wie Multimedia und Internet) ergänzt. Gerade von diesen neuen Medientechnologien werden im Bildungssektor
- zumeist noch immer unkritisch - deutliche Verbesserung in der Aus- und Weiterbildungspraxis erwartet. Dieses Medienkonzept für den Gebrauch neuer Medien schließt „alte Medien“ nicht aus, sondern geht davon aus, dass große Teile
des Wissenserwerbs gerade auch über diese alten Medien geschieht. Nur eine
Kombination beider ermöglicht ein auch umfängliches Lernen, weil es vielfältige Methoden des Wissenserwerbs beinhaltet. Damit - neue wie alte - Medien
den Wissenserwerb in der Schule aber tatsächlich in der intendierten Form unterstützten können, muss ihre didaktische Aufbereitung und der Einsatzzweck
zielorientiert geplant werden. Dies geschieht im folgenden für den Einsatz neuer
Medien.
Allgemeine Zielsetzung
Im Baustein „Nutzung von Medien“ sind im Wesentlichen drei Punkte zu nennen, die die Arbeit mit den Medien Sachbücher, Lexika und Bibliotheken ergänzen:
ƒ Vielseitiges Arbeiten und Lernen mit dem Computer (Arbeits- und Lernprogramme) im Computerfachraum (und an den Medienecken)
39
ƒ Offline- und Online-Recherche mit Hilfe des Internets und Microsoft Encarta Enzyklopädie (Netzwerk)
ƒ Kommunikation –via E-Mail und Chat
Im Baustein „Medienerstellung“ ist anvisiert:
ƒ Textproduktion mittels Textverarbeitung Microsoft Word
ƒ Bildbearbeitung mit Scanner und Digitalkamera mit einer Bildbearbeitungssoftware (z. B. Paint Shop Pro 8)
ƒ Text-Bildkombinationen erstellen (Zeitungen, Internetseiten/ Schulhomepage, Präsentationen) mit Microsoft Word, Microsoft PowerPoint, Microsoft Excel, Microsoft FrontPage
Im Baustein „Medien kritisch reflektieren“ ist vorgesehen:
ƒ Kritische Analyse von Internetseiten, Druckerzeugnissen (Broschüren,
Plakaten, Zeitungen durch Teilnahme an Zeitungsprojekten) und Filmen
ƒ Thematisierung der Veröffentlichungsbedingungen des Internets und
Trennung von Entertainment und Information
Zielsetzung für die Klassen 1-4 (Bausteine Nutzung und Erstellung)
Die Arbeit mit dem Computer sollte in der Primarstufe in erster Linie in der
Medienecke im Klassenraum erfolgen. Die Einsatzmöglichkeiten sind hier vielfältig, wobei der Computer grundsätzlich als differenziertes Lernangebot in den
Unterricht integriert wird. Er kann zur inneren Differenzierung, im Rahmen von
Lernzirkeln, im Wochenplan oder in Freiarbeitsphasen eingesetzt werden. Dies
schließt einen Einsatz als Verstärker in ‚besonderen’ Situationen mit ein.
Inhaltliche Ziele
Die Schwerpunkte der Arbeit sind auf folgende Ziele ausgerichtet:
1. selbstverständlicher Umgang mit dem PC
Die Schüler arbeiten im Unterricht selbstverständlich und selbstständig mit dem Computer,
der den Status des Besonderen verliert, da er in diese tägliche Arbeit im Unterricht integriert
ist.
2. sicherer Umgang mit Spiel und Lernprogrammen (hier: Lernwerkstatt)
Die Schüler bewegen sich selbstständig innerhalb der Menüs der Lernwerkstatt.
3. Grundkenntnisse in der Texterstellung (hier: word)
Die Schüler können das Textverarbeitungsprogramm selbstständig öffnen und sich in dem
Programm so zurechtfinden, dass eigene Texte erstellt werden können. Formatierungsarbeiten
sind noch nicht notwendig, können aber optional eingeführt werden.
4. Speichern selbst erstellter Texte (Präsentationen)
40
Die Schüler können ihre Arbeitsergebnisse selbstständig sowohl in ihren Ordner auf der Festplatte als auch auf einen Wechseldatenträger speichern.
Auf der Lehrerkonferenz vom 01. 09. 2005 wurden diese Ziele als verbindliches
Kompetenzniveau festgelegt.
Die folgende zeitliche Handreichung ist als Vorschlag zu sehen, der Lerngruppenabhängig umgesetzt werden kann:
1./ 2. Schuljahr
Fach/ Bereich
Inhalte
Umgang mit dem PC
Bildschirm, Maus, Tastatur kennen
lernen,
Ein- und ausschalten des Computers,
Öffnen und schließen bestimmter
Programme,
einfacher Umgang mit den Programmen (soweit erforderlich).
Schreiben
Texte abschreiben,
Rechtschreibübungen.
Lesen
Lesen eigener und fremder Texte,
Korrigieren eigener und fremder Texte.
Rechnen
Arithmetik,
Geometrie,
Logikspiele.
Programme
Lernwerkstatt
word
Lernwerkstatt
word
Lernwerkstatt
word
Lernwerkstatt
3./ 4. Schuljahr
Fach/ Bereich
Inhalte
Umgang mit dem PC
selbständiger Umgang mit den Programmen (Menüführung) in ihrer Komplexität,
Speichern von Dateien,
Öffnen gespeicherter Dateien.
Schreiben
freies Schreiben und selbständiges
Korrigieren,
publizieren,
Rechtschreibübungen,
Lückentexte usw.
Lesen
Vorlesen eigener und fremder Texte,
Korrigieren eigener und fremder Texte.
Rechnen
schriftliche Rechenverfahren,
Größenverhältnisse.
Programme
Lernwerkstatt
word
Lernwerkstatt
word
Lernwerkstatt
word
Lernwerkstatt
Zudem können durch die Arbeit am PC Förderbedarfe im Bereich der sozialen und emotionalen Entwicklung gefördert werden.
41
Gemeinsames Arbeiten am Computer
Helfersysteme um unterschiedliche
Wissensstände anzugleichen
Kooperation
Selbstständigkeit
Selbstbestimmtes Lernen bezogen auf Inhalt
und Tempo
Selbstständiger Umgang mit dem Computer
Hilfe bei Texterstellung und Korrektur
Förderziele
28.06.05 - v4
Konzentration und Ausdauer
Lernmotivation
Zielsetzung für die Klassen 5-7 ( Bausteine Nutzung und Erstellung )
In den Klassen 5-7 werden verstärkt Fertigkeiten im Umgang mit der Software
vermittelt. Dies geschieht auch im Rahmen der Integration des Computers in
den Unterricht, speziell in den Fächern Englisch und Naturwissenschaften. Hier
werden erste Grundlagen vermittelt, um im Sinne einer Medienkompetenz den
verantwortungsvollen Umgang mit dem Computer und eine realistische Bewertungskompetenz entwickeln zu können. Die Schülerinnen und Schüler lernen
das Medium Internet für die Informationsrecherche zu unterschiedlichen Themen zu nutzen. Hinzu kommt die Nutzung der kommunikativen Möglichkeiten
des Internets.
Eine weitere relevante Bedeutung erfährt die Anwendung von Textprogrammen,
deren Bedienung in diesen Klassen auf weitere Bereiche ausgedehnt wird.
Hinzu kommen Nutzung unterschiedliche Lernprogramme für die einzelnen im
Fächerkanon vorgesehenen Unterrichtsfächer.
Internet
Entsprechend der beiden zentralen Verwendungsoptionen des Internets (Informationsträger sowie Kommunikationswerkzeug), ergibt sich aus dieser zweifachen Leitzielorientierung ein dualer Aufbau in einen Grund- und einen Aufbaukurs.
Inhaltlich werden im Grundkurs (Klasse 5) rudimentäre Handlungsfertigkeiten
erlernt, die es erlauben, mittels eines Browsers an einem mit entsprechender
Hardware und Software ausgestatteten bzw. konfigurierten Computer im Internet Informationen zu suchen und zielorientiert zu navigieren. Zusätzlich wird
grundlegendes Wissen über Begriffe und Abkürzungen vermittelt, deren Kenntnis zur sprachlichen Erläuterung grundlegender Handlungsfertigkeiten am Computer notwendig ist. Der Aufbaukurs (Klasse 6-7) umfasst fortgeschrittene
Handlungsfertigkeiten wie das Drucken oder Speichern von Seiten, das Ablegen, Kategorisieren und Anwenden von Favoriten beim Navigieren im WWW
sowie das Empfangen, Lesen und Versenden von E-Mails; dementsprechend
werden auch die benötigten Abkürzungen und Begriffe Gegenstand dieses Aufbaukurses:
42
Mit dem Browser
navigieren
Grundkurs Klasse 5
Browser starten und beenden
Oberfläche benutzen
Rollbalken benutzen
Direkteingabe von URL
Link aktivieren
Im weltweiten Datennetz suchen
Taste „Vorwärts“
Taste „Rückwärts“
Taste „Startseite“
Taste „Abbrechen“
Taste „Aktualisieren“
Taste „Drucken“
Taste „Suchen“
Einfache Suchdienstnutzung
Suchkataloge
Suchmaschinen
Elektronische Postdienste nutzen
FTP, IRC und Usenet nutzen
Aufbaukurs Klasse 6-7
Links aus Verlaufsprotokoll
nutzen
Favoriten speichern
Favoriten aktivieren
Favoriten verwalten
Internetseite lokal speichern
Internetseite offline lesen
Internetseite offline drucken
Komplexe Suchdienstnutzung
Verwendung logischer Operatoren
Metasuchmaschinen
Mailprogramm aufrufen und
beenden
E-Mail ohne und mit Anhang
lesen
E-Mail ohne und mit Anhang
beantworten
E-Mail ohne und mit Anhang
versenden
E-Mails mit und ohne Anhang verwalten
Anhänge in Zielordnern lokal
speichern und abrufen
Programmdateien über FTP
herunterladen und lokal speichern
Dateien aufrufen und dekomprimieren
Erweiterungsprogramme
installieren und in den Browser integrieren
An einer Diskussionsgruppe
über IRC teilnehmen
Informationsdienste im Usenet nutzen: Eintrag als Mitglied, Abfrage und Aufruf
aktueller Nachrichten
Optional können die Inhalte von Grund- bzw. Aufbaukurs, die aus einzelnen
Bausteinen resultierend aus dem differenzierten Lernzielkatalog zusammenge43
stellt wurden, erweitert werden sowie einzelne Bausteine verschoben, besonders
akzentuiert oder auch weggelassen werden.
Textverarbeitung
ƒ
ƒ
ƒ
ƒ
ƒ
ƒ
ƒ
ƒ
ƒ
ƒ
ƒ
einfache Texte erstellen
Erstellen eines einfachen Textlayouts (Schriftart, -stil, -größe, Textausrichtung, Textfarbe)
Texte formatieren
Texte gestalten (z.B. Rahmen/Farben/Bilder/Tabellen)
Objekte einfügen
mit Texten umgehen (speichern/löschen/laden [auch Internet])
erweitertes Öffnen und Speichern von Dateien (Nutzen unterschiedlicher Verzeichnisse und Datenträger)
Anwendung der Zwischenablage (Kopieren, Einfügen, Ausschneiden)
Benutzen der Rechtschreibprüfung
Benutzen der automatischen Silbentrennung
Einfügen von vorgefertigten Bilder (Bildausrichtung)
Lernsoftware
ƒ
ƒ
ƒ
ƒ
ƒ
Starten und Beenden des Programms
einfache Fensterfunktionen (schließen, verkleinern, vergrößern)
Handhabung von Programmmenues
Öffnen und Speichern von Dateien
Ausführen einfacher Operationen
Zielsetzung für die Klasse 8 ( Bausteine Nutzung, Erstellung und kritische
Reflexion)
Ein Schwerpunkt für Klasse 8 bildet die Berufsorientierung sowie die dafür benötigten Fertigkeiten. Das Hauptaugenmerk liegt dabei im Anfertigen von Bewerbungsunterlagen, für die weitergehende Kenntnisse im Bereich der Textverarbeitung notwendig sind. Auch das Medium Internet wird diesbezüglich eingesetzt.
Berufsvorbereitung
Informationen sammeln (Internet/Software/Datenbanken)
entsprechende Behörden/Ämter kontaktieren (Adressen/Telefonnummern etc.)
Textverarbeitung beherrschen (Lebenslauf/Bewerbung)
Referate
eigenständig Texte produzieren (mit Hilfe von Software oder Internet)
sicherer Umgang mit der Tastatur und der Maus
sicherer Umgang mit dem Internet (Adressen/Suchmaschinen etc.)
Datenschutz/Missbrauch
Welche Daten dürfen persönlich genutzt werden? (z.B. Software)
Welche Daten aus dem Internet dürfen genutzt werden?
44
Welche Daten dürfen vervielfältigt werden? (Sicherheitskopien vs. Raubkopien)
Wie stellt sich die rechtliche Lage dar? (Software/Daten)
Was ist strafbar? Was ist erlaubt?
Bereich 'Lebenspraxis’/Internet
Umgang mit Behörden (Öffnungszeiten, Anmeldungen etc.)
Preisrecherchen
Fahrpläne (Bus und Bahn)
Transparenz bei den Kosten der Internet – Nutzung (Hilfsprogramme)
Zielsetzung für die Klassen 9 und 10 ( Bausteine Nutzung, Erstellung und
kritische Reflexion)
Die für die Klassen 9 und 10 vorgesehenen Ziele können additiv betrachtet werden. Neben den bereits erworbenen Fertigkeiten wird hier der Raum für weitere
(optionale) Nutzungsmöglichkeiten des Computers gegeben.
Umgang mit Peripherie Geräten
Scanner
Digital-Camera
Videocamera etc.
Homepage
Elemente einer Homepage (Struktur/Seitenaufbau/Vernetzung der Elemente)
versch. Homepages vergleichen (Qualität / Attraktivität / Bedienerfreundlichkeit)
eine Klassenhomepage entwickeln und erstellen (evtl. mit Hilfe von PowerPoint oder im Explorer)
sich selber präsentieren [Öffnung von Schule]
Nutzung verschiedener Editoren (FrontPage…)
Sicherheit
Wie kann man Daten/ PC vor fremden Zugriffen schützen?
Firewall
Antivirenprogramme
Wie schützen sich andere Benutzer vor fremden Zugriffen?
Welche Tricks (legal/illegal) gibt es, um auf fremde Daten/PC zuzugreifen?
Trojaner
Dialer
PowerPoint
Erstellen einer Folie
Nutzen der Vorlagen
Organigramme kennen lernen und erstellen
Anfertigen einer Präsentation (mit und ohne Animationen)
Excel
Tabellen mittels Excel erstellen
einfache Kalkulationen durchführen (Prozentrechnung…)
Diagramme erstellen (Kreisdiagramm, Säulendiagramm…)
45
Bildbearbeitung
Scannen von Bildern
Nutzung der Digitalkamera
Bearbeitung von Bildern
Ausstattung und Wartung
Hardware
Die Hardware-Austattung wird derzeit erneuert, eine Vernetzung der Einzelrechner im PC-Raum ist ebenso im Aufbau wie die Vernetzung der Klassencomputer.
Software
Ebenso wie Hardware befindet sich auch die Software-Ausstattung derzeit im
Aufbau. Zurzeit verfügt die Schule an der Froschlake über folgende Softwarelizenzen:
ct’/ ODS – Server Software auf LINUX-Basis
Star Office 6.0
Softmaker Office
Lernwerkstatt 5
Wartung
Support und Wartung der Computer und v.a. des Server und der Serversoftware
soll extern organisiert werden, da der Kompetenzstand im Kollegium dazu nicht
ausreicht bzw. der Arbeitsaufwand für diesen Bereich eines enormen Zeitaufwandes bedarf.
Medienkompetenz der Kolleginnen und Kollegen
Alle Kolleginnen und Kollegen verfügen über Basis-PC-Kenntnisse, wobei die
erweiterten Kompetenzen sehr unterschiedlich ist. Um die Ziele des Medienkonzepts erreichen zu können, müssen alle Kolleginnen und Kollegen auf einen
Kompetenzstand gebracht werden, der es ermöglicht, die Ziele bis einschließlich
Klasse 8 verbindlich zu erreichen. Da ein Einsatz in allen Klassenstufen möglich
und evtl. auch erforderlich ist, ist diese Forderung an alle Kolleginnen und Kollegen zu richten.
Diese unterrichtsbezogene Kompetenz wird in schulinternen Fortbildungen erworben werden können. Eine kollegiumsbezogenen Kompetenzerhebung wird
durchgeführt und auf dieser Grundlage ein Fortbildungsprogramm erstellt werden.
46
2.2.8. Klassen- und stufenübergreifende Lernerfahrungen / Projekte
Lernerfahrungen, die außerhalb der gewohnten Lerngruppe gemacht werden
können, bieten den Schülern neue Aspekte. Bislang versäumtes Lernen kann in
einer altersgemischten Gruppe durch die Orientierung an anderen Schülern mit
vergleichbarem Lernstand ohne Verlust der Gruppenzugehörigkeit nachgeholt
werden. Kinder und Jugendliche mit besonderen Interessen und Fähigkeiten
können sich zu Arbeitsgemeinschaften zusammenfinden und gezielter an “ihrem” Thema arbeiten. Ein gruppenbezogenes Arbeiten in Arbeitsgemeinschaften
bzw. in Projektgruppen soll Lernerfahrungen außerhalb des im schulischen Alltag oft erfahrenen Konkurrenzerlebens möglich machen.
Dieses Angebot zum Arbeiten in themenzentrierten, handlungsorientierten Arbeitsgemeinschaften ist fest im Stundenplan verankert und ist ein durchgängiges
Prinzip unserer schulischen Arbeit. Diese Maßnahme ist für die Schüler der
Klassen 4 - 6 ein verlässliches Angebot, ihre Entscheidung für eine Arbeitsgemeinschaft soll verbindlich für einen zuvor festgelegten Zeitrahmen sein.
Für die Klasse 7-10 können diese klassenübergreifenden Arbeitsformen im
Wahlpflichtunterricht sichergestellt werden. Durch die APO-Sek I wurden die
Regelungen zur Wahl und zum Wechsel der Gruppen festgelegt. Gegenüber unserer bisherigen Praxis hat es hier einschneidende Veränderungen (Wahleinschränkungen) gegeben, die wir nach geeigneter Zeit bewerten müssen.
2.2.9. Öffnung des Unterrichts - Experten und außerschulische LernorteNeben den Lernerfahrungen in unterschiedlichen Lerngruppen erscheint es für
den Aufbau einer positiven Entwicklung in den Bereichen der Emotionalität und
Soziabilität dringend erforderlich, außerunterrichtliche und außerschulische
Lernangebote anbieten zu können.
Lebensweltorientierung in der sonderpädagogischen Förderung heißt auch Lebensorte der Schüler zu Lernorten zu machen. Gemeinsame Besuche in den Einrichtungen der freien Jugendarbeit des Stadtteils, Integration der außerschulischen Bildungseinrichtungen in den Unterricht (z.B. Stadtbibliothek) und Berücksichtigung der pädagogischen Konzepte der unterschiedlichen Museen in
Dortmund seien hier beispielhaft genannt. Sie alle erscheinen uns unter dem
Blickwinkel einer Öffnung von Schule zu anderen Lernorten geeignet.
Nachdem unsere Schülerinnen und Schüler in den strukturierten Situationen des
Klassenunterrichts gewünschter Verhaltensweisen aufgebaut haben, ist ein Training dieser erlernten Verhaltesweisen in weniger strukturierten Situationen erforderlich. Hierzu bieten sich außerschulische Lernorte an. Ein solches Training
außerhalb des geschützten Raumes der Schule ist vor dem Ende der sonderpädagogischen Förderung bzw. vor einer Entlassung aus unserer Schule notwendig,
um den Kindern und Jugendlichen eine größere Verhaltenssicherheit zu vermitteln.
47
Neben der Einbeziehung anderer Lernorte in den Unterricht ist uns eine außerschulische Orientierung zur Erfahrung von neuen Gemeinschaften wichtig. In
diesem Sinne können Klassenfahrten geplant und gestaltet werde. Unsere Erfahrungen in der Anfangszeit haben deutlich gemacht, dass sich hier auch klassenübergreifende Gruppenbildungen anbieten, die den Primar- und Sekundarbereich
umfassen. Die erhebliche Altersdifferenz ermöglicht es, bewusst Rücksichtnahme, die Annahme von Hilfeangebote und die Akzeptanz von Regeln einzuüben,
ohne dass eine Konkurrenzsituation entsteht und ausgehalten werden muss.
“Öffnung des Unterrichts” bedeutet nicht nur, dass Schule nach außen geht,
sondern meint auch, dass der Unterricht sich für andere öffnet.
Mit diesem Aspekt soll die Integration von “Experten” in den Unterricht ermöglicht werden. Der Besuch von Kinder- und Jugendbuchautoren ist hier ebenso
gemeint wie die Teilnahme von Mitarbeitern der Drogenberatungsstelle, der
Aids-Hilfe oder des Arbeitsamtes am Unterricht.
Lern- und Erfahrungsangebote, die nicht durch das Kollegium sichergestellt
werden können, (z.B. keine Fachlehrer für Musik) sollen insbesondere durch
Kräfte von Außen erschlossen werden. Die notwendigen Finanzmittel, die hierfür erforderlich sind, können zum einen aus den kapitalisierten Mitteln des Modellvorhabens „Selbstständige Schule“ als auch aus Mitteln des Fördervereins
genommen werden. (vgl. Haushaltsplan der kapitalisierten Mittel, B III) Seit
dem Schuljahr 04/05 arbeitet der Verein Pankultur im Rahmen der Ergänzung
des Musikunterrichts an der Schule an der Froschlake, für das Jahr 2006 ist die
Kooperation mit der Musikschule der Stadt Dortmund vorbereitet..
Gerade für den erzieherischen Aspekt von Unterricht und Erziehung an einer
Förderschule mit dem Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung ist die
Integration von unterrichtsfremden Personen wichtig. So können sich Schülerinnen und Schüler ohne Bezug zu evtl. unterrichtlichem Erleben auf diese erzieherischen Angebote einlassen.
Insbesondere in einem so sensiblen Bereich wie dem Umgang mit eigenen Gefühlen, den Erfahrungen mit erlebter und ausgeübter Gewalt ist die Unterstützung durch erfahrene Experten, die nicht den schulischen Alltag teilen, erforderlich. Die Arbeit an diesen Punkten im Rahmen eines Deeskalationstrainings mit
den Schülern wird durch die Eltern gewünscht und erscheint auch im Kollegium
dringend erforderlich als Angebot für kleine Schülergruppen der Sekundarstufe.
Dies ist ein Aufgabenfeld für die Schulsozialarbeit.
Kontakte zu Ausbildungsbetrieben, die im Rahmen der Wirtschaftslehre aufgebaut werden können, erleichtern die Berufsvorbereitung ( s. Punkt2.2.6)
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Die Teilnahme an regionalen Sportveranstaltungen ist ein weiterer Baustein im
Komplex der außerschulischen Lernorte. Die sportlichen Aktivitäten bieten eine
Möglichkeit der geregelten Konkurrenzsituation. Viele Schülerinnen und Schüler der Förderschule mit dem Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklungen haben jedoch gerade in diesem Bereich einen hohen Förderbedarf. Selbstwertgefühl und Frustrationsfähigkeit werden in besonderem Maße gefordert
bzw. gefördert. Die Erfahrungen der ersten Jahre haben gezeigt, dass nicht alle
Wettkampfarten (Mannschaftssport, Einzelwettkämpfe) gleich gut geeignet sind
für die Kinder und Jungendlichen mit emotionalem und sozialem Förderbedarf.
Ebenso ist eine gute fachbezogene Vorbereitung auf die einzelnen Sportarten
unverzichtbar. Nur dann kann eine geplante Entwicklung auch erreicht werden.
Die Sportfachleiter halten deshalb die systematische Einführung und das regelmäßige Training von ausgewählten Sportarten für die Teilnahme an regionalen
Wettkämpfen für erforderlich. Nur in diesen systematisch trainierten Sportarten
soll die Teilnahme an Wettkämpfen erfolgen. Zur Vorbereitung auf diese Wettkämpfe wird den teilnehmenden Schülerinnen und Schülern eine regelmäßige
Sportzeit als Sportleistungskurs eingeräumt.
Anlässlich einer jeden Aktion zur Öffnung von Unterricht soll überlegt werden,
wie allen Schülerinnen und Schülern die Teilnahme ermöglicht werden kann,
inwieweit finanzielle Belastungen für Einzelne aufgefangen werden können und
wie die sozialen Situationen so gestaltet werden können, dass auch Schüler mit
erheblichen Entwicklungsverzögerungen im Bereich der Emotionalität und Soziabilität an den Aktionen teilnehmen können.
2.2.10 Gemeinsamer Unterricht
Entsprechend Schulgesetz und AO-Sonderpädagogische Förderung können
Schüler mit Entwicklungsverzögerungen im Bereich der Emotionalität und Soziabilität auch in der allgemeinen Schule unterrichtet werden. Die sonderpädagogische Betreuung erfolgt dann durch eine/n Sonderschullehrer/ in. Bei zielgleicher Förderung ist ein Umfang von 2 Unterrichtsstunden je Schülerin bzw.
Schüler in der Woche vorgesehen.
Eine solche Förderung kann jedoch nur auf der Grundlage von zuvor genau abgeklärten Bedingungen gelingen, an die sich alle Beteiligten halten. Die räumlichen und personellen Möglichkeiten, der erforderliche Zeitumfang und die Formen der Zusammenarbeit zwischen Lehrern der allgemeinen Schule und der
Förderschule müssen jeweils auf die individuelle Bedürfnislage des Kindes abgestimmt werden.
Im Rahmen des GU wird die individuelle Förderung durch eine Förderplanung
nach dem Konzept der Schule an der Froschlake gewährleistet (s. Punkt 2.2.1).
Der erfolgreiche Gemeinsame Unterricht setzt voraus, dass sich das Kollegium
der Förderschule auf diese Aufgaben vorbereitet und regelmäßig fortgebildet
wird.
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Aspekte der Fortbildung müssen sein:
• Förderdiagnostik,
• Beratung und Kooperation,
• Gesprächsführung.
2.3. Kooperation mit Anderen
Die Schule an der Froschlake ist eine Förderschule mit dem Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, deren Schüler nicht mehr über das gesamte
Stadtgebiet verteilt wohnen, sondern deren Lebensraum sich auf drei Stadtbezirke im Dortmunder Nordwesten beschränkt. Mögliche Kooperationspartner sind
somit Einrichtungen der freien und öffentlichen Jugendhilfe und die Schulen der
Primar- und Sekundarstufe I, die im Einzugsgebiet liegen. Darüber hinaus ist
eine Zusammenarbeit mit weiteren Gruppen und Initiativen im Einzelfall zu bewerten.
2.3.1. Zusammenarbeit mit anderen Schulen
Die Zusammenarbeit mit anderen Schulen erfolgt auf der Basis der Kooperationsverordnung von 1995. Sie eröffnet die Möglichkeiten der gegenseitigen Beratung und Unterstützung.
In der Zusammenarbeit mit den Grundschulen ist dabei zum einen eine Beratung
im Vorfeld der Eröffnung eines Feststellungsverfahrens bezüglich des sonderpädägogischen Förderbedarfs zu erwähnen. Möglichkeiten zur Verhinderung einer
sonderpädagogischen Betreuung stehen im Mittelpunkt der Beratung. Darüber
hinaus sind auch Möglichkeiten einer Rückschulung in die allgemeine Grundschule in jedem Einzelfall abzuklären.
In der Zusammenarbeit mit den Schulen der Sekundarstufe sollen allgemeine
Kriterien für eine Übernahme einer Schülerin oder eines Schülers in den GU abgesprochen werden sowie individuelle Bedingungen einer solchen Maßnahme
erörtert und weitere Kooperationsformen überlegt werden.
Die Kooperation mit anderen Förderschulen dient dem Ziel, im Rahmen eines
Feststellungsverfahrens den bestmöglichen Förderort für ein Kind /einen Jugendlichen zu finden. Darüber hinaus ist sie eine wesentliche Voraussetzung für
ein Gelingen der Weiterentwicklung von Förderschulen zu stadtbezirksbezogenen Förderzentren.
Aus diesem Grund ist die Kooperation mit den Koordinatoren der sonderpädagogischen Beratung der Dellwigschule erforderlich und wird durch 2 Kolleginnen der Schule an der Froschlake sicher gestellt.
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Neben den oben aufgezeigten Kooperationsbelangen ergibt sich eine intensive
Zusammenarbeit mit den allgemeinen Schulen bei der sonderpädagogischen
Betreuung von Schülern im “Gemeinsamen Unterricht”. ( vgl. 2.2.10 )
2.3.2. Zusammenarbeit mit Einrichtungen der öffentlichen und freien Jugendhilfe
An der Förderschule mit dem Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung
arbeiten Lehrer mit dem Lehramt für Sonderpädagogik. Unterricht und Erziehung werden auf die besonderen Bedürfnisse unserer Schüler ausgerichtet. Die
Förderschule mit dem Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung ist jedoch keine therapeutische oder sozialpädagogische Einrichtung.
Kinder und Jugendliche mit schwerwiegenden Persönlichkeitsstörungen benötigen häufig eine Therapie oder eine spezielle sozialpädagogische Hilfe. Die Aufnahme einer solchen Therapie oder Hilfe wird bei bestehender Notwendigkeit
von uns in vielen Gesprächen mit den Eltern und Jugendlichen angeregt, Kontakte zu entsprechenden Einrichtungen werden von uns vermittelt, eine Zusammenarbeit mit diesen Institutionen zur gemeinsamen Hilfe halten wir für dringend erforderlich. Professioneller kann sich eine solche Zusammenarbeit entwickeln, wenn dieser Aufgabenbereich durch die Schulsozialarbeit geleistet wird.
Viele unserer Schülerinnen und Schüler werden im Rahmen der Erziehungshilfe
durch das Jugendamt der Stadt Dortmund oder durch freie Träger betreut. Hier
ist eine enge Kooperation bei der Hilfeplanung erforderlich, um gemeinsame
Erziehungsziele und - wege mit den Kindern / Jugendlichen und Erziehungsberechtigten absprechen zu können. Nach Möglichkeit sollen Hilfeplangespräche
am Nachmittag stattfinden, damit Klassenlehrer teilnehmen können. Ist dies
nicht der Fall, so kann in den Vormittagsstunden auch der Schulsozialarbeiter
teilnehmen, sofern er mit dem Schüler, der Schülerin arbeitet.
Schüler der Förderschule mit dem Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung leben nicht immer in ihren Herkunftsfamilien, sondern sind in Einrichtungen der Erziehungshilfe untergebracht. Die Zusammenarbeit mit den Pflegefamilien und mit den Mitarbeitern der Heimgruppen ist ebenso Bestandteil unserer Arbeit wie die Elternarbeit.
Im Stadtbezirk Lütgendortmund ist eine “Heilpädagogische Arbeitsgruppe” gegründet worden. Mitglieder dieser Gruppe sind die Kindergärten, Kindertagesgruppen, die Beratungsstelle so wie die Förderschulen des Stadtbezirks Lütgendortmund. Die Schule an der Froschlake ist in diesem Arbeitskreis vertreten.
Die Förderschule mit dem Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung
unterrichtet als Halbtagsschule. Sie kann keine Angebote im Bereich der offenen
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Jugendarbeit anbieten, sollte jedoch über die Schulsozialarbeit die Kooperation
sicherstellen.
Hier liegt ein wesentliches Aufgabengebiet für eine Schulsozialarbeit, denn die
Notwendigkeit einer betreuten bzw. angeleiteten Freizeitgestaltung ist gerade
bei Schülern mit Verhaltensauffälligkeiten dringend erforderlich. ( vgl. III)
Da viele unserer Schüler sich nicht durch die Angebote in den Jugendfreizeitstätten angesprochen fühlen bzw. sie aufgrund ihres Verhaltens dort Hausverbot
haben, wären eigene Angebote wünschenswert, um diesen Kindern und Jugendlichen Anregungen zu einer sinnvollen Freizeitgestaltung zu vermitteln. Unserer
Meinung nach wäre eine Verknüpfung der Nachmittagsbetreuung durch einen
schulischen Sozialarbeiter mit den Angeboten der offenen Jugendarbeit im
Stadtbezirk erstrebenswert. Eine Integration unserer Schüler in ihren Lebensraum wäre so erreichbar, gleichzeitig könnten Einrichtungen unserer Schule im
Rahmen der Jugendarbeit durch Mitarbeiter der Jugendarbeit genutzt werden.
Die oben aufgeführten Beispiele geben nur einen kleinen Überblick über die unterschiedlichsten Kooperationsbemühen mit Diensten der Erziehungshilfe wieder.
Um eine solche Kooperation erfolgreich gestalten zu können, nimmt der / die
Mitarbeiter/in der Schulsozialarbeit für unsere Schule an der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 KJHG im Stadtbezirk Lütgendortmund teil.
2.3.3. Zusammenarbeit mit anderen Gruppen
Im Stadtbezirk Lütgendortmund wurde durch die Bezirksvertretung ein “Kriminalpräventiver Rat” gegründet, an dem sich Mitglieder der Vereine, der Bezirksverwaltung und der weiterführenden Schulen beteiligen. Auch hier arbeitet die
Schule an der Froschlake mit.
2.3.4. Zusammenarbeit mit den Jugendkontaktbeamten
Die Schule an der Froschlake arbeitet in zwei Bereichen mit den Mitarbeitern
der JuKoB’s aus dem Stadtbezirk Huckarde zusammen.
Zum Einen wird die direkte Kooperation in Fällen akuter Krisen gesucht.
Zum Anderen findet auch eine präventive Zusammenarbeit statt.
Beide Säulen der Zusammenarbeit sind wesentliche Bausteine der verlässlichen
Kooperation.
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III. Arbeitsfeld Schulsozialarbeit
1. Stellenwert und augenblicklicher Stand
Bereits an mehreren Stellen im Schulprogramm wurde deutlich, dass eine Förderschule mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung aufgrund ihres speziellen Erziehungsauftrages auf die Mitarbeit von Schulsozialarbeitern angewiesen ist.
Förderung an einer Förderschule mit diesem Schwerpunkt kann nicht nur Unterricht in kleineren Klassen mit bestimmten Strukturen und Inhalten bedeuten, bei
der die Ausrichtung des Unterrichts an den Inhalten der individuellen Förderpläne kennzeichnend ist. Vielmehr beinhaltet diese Förderung auch eine familienbezogene Beratung in pädagogischen Fragen, die Unterstützung der Familie bei
der Inanspruchnahme sozialer und / oder therapeutischer Dienste, so wie die intensive Unterstützung der Schülerinnen und Schüler in Krisensituationen und
bei der allgemeinen Bewältigung ihres Alltags.
Für die Schulabgänger ist eine Begleitung in die Berufsausbildung oft von entscheidender Bedeutung für die Überwindung der Veränderungsprobleme und
das Durchhalten in dieser neuen Situation.
Dies ist von den Lehrern nicht allein leistbar. Hier ist eine spezielle Ausbildung
im Bereich Sozialarbeit / Sozialpädagogik erforderlich.
Im Schuljahr 02/03 richtete die Stadt Dortmund als Schulträger eine Schulsozialarbeiterstelle an der Schule an der Froschlake ein. Die fachliche Begleitung
übernahm das Diakonische Werk. Nachdem ein Rechenschaftsbericht über diesen Zeitraum im Schulausschuss vorgestellt wurde, konnte die weitere Besetzung einer Schulsozialarbeiterstelle in der Trägerschaft der Stadt Dortmund bei
den Dortmunder Diensten für weitere 2 Jahre erreicht werden, hier jedoch ohne
die fachliche Begleitung durch den Einstellungsträger. Auch danach führten Berichte für den Schulausschuss dazu, dass die Stadt Dortmund neben anderen
Schulen die Schule an der Froschlake mit einer Stelle für die notwendige Schulsozialarbeit unterstützt. Entsprechend dem Wunsch der Schule konnte für das
Schuljahr 05/06 wie im Schuljahr 02/03 eine fachliche Begleitung durch einen
Träger der Jugendhilfe erreicht werden.
Mit Beginn des Schuljahres 05/06 wird die fachliche Begleitung durch die Trägerschaft bei der kath. St. Johannes-Gesellschaft sicher gestellt. Direkter Kooperationspartner ist die Erziehungshilfe St. Elisabeth. Die Schule hat sich verpflichtet, an der Entwicklung eines städtischen Rahmenkonzeptes für die Schulsozialarbeit an Dortmunder Schulen mitzuwirken. In einem weiteren Schritt erfolgt danach die Präzisierung des schulbezogenen Konzeptes auf dem Hintergrund des städtischen Rahmenkonzeptes.
( vgl. Kooperationsvertrag Anlage 6 und B I )
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Bereits vor Erstellung des Rahmenkonzeptes und des schuleigenen Konzeptes
lassen sich aus den bislang gemachten Erfahrungen für die Arbeit der Schulsozialarbeit an der Schule an der Froschlake zwei wesentliche Bereiche darstellen:
• Die Arbeit mit den Kindern/Jugendlichen
• Die Betreuung und Begleitung der Familien im Kontakt mit Ämtern u.ä.
aus diesen Bereichen ergeben sich die konkreten Handlungsschwerpunkte.
2. Handlungsschwerpunkte
2.1. Arbeit mit den Kindern/Jugendlichen
Schüler, die aus persönlichen Gründen in sogenannten Krisensituationen, kurzfristig nicht am Unterricht teilnehmen können, erhalten während der Unterrichtszeit die Möglichkeit einer betreuten Einzelsituation.
Dies stellt den Unterricht für die anderen Schüler der Klasse sicher und hilft
gleichzeitig dem betroffenen Kind aus seiner Konfliktsituation heraus. Es verkürzt die Zeit der Nichtteilnahme am Unterricht und leistet so einen Beitrag zur
Sicherung der schulischen Entwicklung.
Zur Prävention und verstärkten Förderung der emotionalen und sozialen Entwicklung können durch die SchSozA Angebote zum sozialen Lernen für Kleingruppen im Vormittagsbereich angeboten werden.
Eine sozialpädagogische Betreuung an der Förderschule gewährt einzelnen
Schülern der Klassen 1 bis 4 in den 5. und 6. Stunden die Möglichkeit einer festen Betreuung bis 13.30 Uhr.
Diese Betreuungszeit wird als Hausaufgabenhilfe angeboten, um den Schülern
Hilfen zu gewähren, die ihnen im familiären Bereich nicht ermöglicht werden
können.
Eine Betreuung durch Eltern oder andere interessierte Erwachsene, wie es an
Grundschulen durchgeführt wird, ist aufgrund des Persönlichkeitsbildes der
Schüler an einer Förderschule mit dem Schwerpunkt emotionale und soziale
Entwicklung nicht möglich. In wie weit dies durch den Einsatz von sogenannten
Schulassistenten begleitet werden kann, ist abzuwarten.
Viele unserer Schülerinnen und Schüler besuchen keine Kindertagesstätten /
Horteinrichtungen, da auch hier nicht in ausreichendem Maße die geringe Gruppenfähigkeit eines Kindes mit einem Förderbedarf im Bereich der emotionalen
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und sozialen Entwicklung berücksichtigt werden kann. Daraus ergibt sich, dass
die immer wieder zurecht geforderte sozialpädagogisch betreute Freizeitgestaltung für unsere Schülerinnen und Schüler in Kleingruppen durch die Schulsozialarbeit sicherzustellen ist. Da die Schule an der Froschlake innerhalb eines begrenzten Einzugsgebietes liegt und Schüler in direkter Nachbarschaft zur Schule
wohnen ist dieses für einen Teil der Schüler ohne weitere Fahrtkosten zu verwirklichen. Für diejenigen, die morgens mit dem Schulbus kommen, muss aus
den Finanzmitteln der Schulsozialarbeit die zusätzlichen Fahrtkosten übernommen werden. Die Schüler der Klassen 5-7 können nachmittags die Angebote der
Freizeitgestaltung durch die Sozialarbeiter nutzen, wobei es ein Ziel sein sollte,
dass über diese Betreuung der Kontakt zu den Jugendfreizeitstätten aufgebaut
und die Jugendlichen dorthin begleitet werden sollten.
Der Aufbau einer klar strukturierten Form der Angebotsstruktur hat sich hier im
Verlauf der Schuljahre 03/04 und 04/05 bewährt. Elemente einer Hinführung zur
eigenen Lebensbewältigung einzufügen, (z.B. Eigenversorgung) hat sich als sehr
sinnvoll heraus gestellt.
Das Projekt zur Förderung schulmüder Förderschüler im Stadtbezirk Lütgendortmund, dass in der Einrichtung einer Werkstattklasse seinen Niederschlag
gefunden hat, ist auf die Mitarbeit durch die Schulsozialarbeit angewiesen um
den üblichen unterrichtlichen Rahmen, der u.U. zur Schulverweigerung geführt
hat, auch deutlich verlassen zu können und damit so recht deutlich andere Aspekte einer sozialen Förderung gestärkt werden.
Die Herstellung einer positiven Beziehung zum Arbeitsfeld der SchSozA als eine Voraussetzung der Akzeptanz für die außerunterrichtlichen Angebote gelang
in der Vergangenheit besonders über eine Präsenz in den Pausen mit einem Angebot zu Freizeitgestaltung ohne Aufsichtsverpflichtung (liegt ausschließlich bei
den Lehrern) und bei der Mitwirkung bei klassenübergreifenden Projekttagen
mit eigenen Angeboten bzw. eigenen Teilbereichen.
Nur bei einer Akzeptanz der/des Stelleninhabers durch die Schülerinnen und
Schüler und bei einer entsprechenden Qualifikation der/des SchSozA’s ist eine
Förderung im Rahmen eines Deeskalationstrainings durchführbar, generell jedoch gerade an einer Förderschule mit dem Schwerpunkt emotionale und soziale
Entwicklung wünschenswert. Zur Zeit verfügt der Kollege aus dem Programm
„Zeitbudget“ über eine solche Qualifikation.
2.2. Betreuung und Unterstützung der Familien
Für die SchSozA ergeben sich im Bereich der familienunterstützenden Arbeit
vielfältige Aufgaben:
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Termine der Eltern an Erziehungsberatungsstellen, in Therapieeinrichtungen und
bei Ärzten müssen zum Teil organisiert werden, die Familien müssen häufig
beim Erstkontakt begleitet werden.
Mit den Eltern müssen Betreuungssituationen der Kinder abgesprochen und initiiert werden, in Gesprächen mit dem Jugendamt werden sie unterstützt. (KITA,
Tagesmutter u.ä.).
Im Rahmen der Hilfeplanung nach § 36 KJHG vertritt der Sozialarbeiter in Absprache mit dem Klassenlehrer die Schule bei der Hilfekonferenz, sofern er persönlich auch mit dem Kind im Rahmen der sozialpäd. Angebote arbeitet.
Die Unterstützung bei der Erziehungsarbeit für die Eltern ist wesentlich, bereits
weiter oben wurde auf die besondere Bedeutung der Elternarbeit an einer Förderschule mit dem Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung hingewiesen. Zur Umsetzung der gemeinsam abgesprochenen Erziehungsziele innerhalb
der Familie benötigen die Eltern in starkem Maße der Hilfe und Ermutigung
durch die Schulsozialarbeit.
In gerade diesen Fällen ist eine enge Zusammenarbeit mit den Jugendhilfediensten der Stadt (JHD) erforderlich, um gemeinsam zum Wohle der Kinder und Jugendlichen arbeiten zu können.
3. Personelle und sächliche Ausstattung
Für die Bewältigung aller Aufgaben sowohl in der Primarstufe als auch in der
Sekundarstufe sind 2 Planstellen erforderlich.
Die personellen Ressourcen, die z. Zt. vom Schulträger zur Verfügung gestellt
werden können ( 1 Planstelle) sind zu gering, um alle oben geschilderten Aufgaben für SchSozA bearbeiten zu können. Eine Entscheidung bzgl. der Konkretisierung der Aufgaben für den Vertragszeitraum oder den Zeitraum eines
Schul(halb)jahres hat je nach Kompetenzschwerpunkt der Stellenbesetzung in
Absprache mit Schulleitung, Kollegium und Träger zu erfolgen.
Für das Schuljahr 05/06 findet sich diese Konkretisierung zunächst in der Anlage der Kooperationsvereinbarung zwischen Schulträger, Einstellungsträger und
Schule wieder und wird sich in den konkreten Arbeitsplänen ( vgl. B / Arbeitspläne SchSozA) spiegeln.
Für die Aufgabenfelder, für die durch die konkrete Stellenbesetzung durch den
Schulträger keine Kapazitäten zur Verfügung stehen, müssen andere Ressourcen
gewonnen werden.
Für die Schuljahre 03/04 – 05/06 konnte aus dem Landesprogramm „Zeitbudget“ eine Stellenbesetzung gesichert werden. Sie bezieht sich auf alle sozialpä56
dagogischen Aufgaben in den Schwerpunktbereichen „Übergang Schule-Beruf“
und „Werkstattklasse“.
Der Schulträger stattet zur Zeit die Schulsozialarbeit mit einem jährlich festgelegten Budget aus. Die Verwendung ist im Kooperationsvertrag festgelegt und
wird entsprechend im Verwendungsnachweis dargestellt.
Evaluation: Im Rahmen des Gesamtkonzeptes für die Schulsozialarbeit an
Dortmunder Schulen werden Formen und Fragestellungen der Evaluation festgelegt, im schulischen Konzept konkretisiert und danach im Schulprogramm, Bereich C / Evaluation von Teilbereichen, inhaltlich und zeitlich ausgewiesen.
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