Ausschreibung "Herausforderungen moderner Schuldnerberatung

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Ausschreibung "Herausforderungen moderner Schuldnerberatung
Ausschreibung "Herausforderungen moderner Schuldnerberatung"
Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V. (BAG-SB)
Beschränkte Ausschreibung gem. § 3 Abs. 3. VOL/A
Studie "Herausforderungen moderner Schuldnerberatung"
1
Auftraggeberin
Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V. (BAG-SB)
Markgrafendamm 24 (Haus SFm)
10245 Berlin
Tel 030 346 55 666 0
Fax 030 346 55 666 1
2
Bezeichnung der Stelle, bei der Unterlagen zur Ausschreibung angefordert sowie Fragen
zur Ausschreibung gestellt werden können
Siehe Pkt. 1
3
Kategorie der Dienstleistung
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V. (BAG-SB) hat in Beschränkter Ausschreibung gemäß § 3 Abs. 3
Herausforderungen moderner Schuldnerberatung
4
4.1
Auftragsgegenstand
Projektvorstellung
Vor dem Hintergrund der mit § 504a BGB neu geschaffenen Beratungspflicht für Banken dient das
Vorhaben - auf Basis einer gutachterlichen empirischen Forschung - der Entwicklung von Handlungskonzepten der Sozialen Schuldnerberatung. Diese soll der Heterogenität der von Überschuldung Betroffenen Rechnung tragen und zugleich durch präventive Ausrichtung Risiken von Wirkungsdefiziten der Intervention ("Drehtüreffekte", Fehlbedarfsplanungen) reduzieren.
4.2
Forschungsinteresse
Der Gesetzgeber hat mit dem am 11.03.2016 in Kraft getretenen § 504a BGB eine neue Schnittstelle
zwischen der Beratung in Banken/Sparkassen und der von Schuldnerberatungsstellen geschaffen.
Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass der Darlehensgeber von Dispositionskrediten dem/der
Darlehensnehmer/in ein Beratungsangebot unterbreiten muss, wenn die Möglichkeit der Kontoüberziehung über einen Zeitraum von sechs Monaten durchschnittlich zu mehr als 75 % des vereinbarten Höchstbetrags durch den/die Darlehensnehmer/in genutzt wird. In der persönlichen
Beratung ist zu kostengünstigen Alternativen und möglichen Konsequenzen einer weiteren Überziehung des laufenden Kontos hinzuweisen sowie ggf. auf Beratungseinrichtungen (z.B. die Soziale
Schuldnerberatung) zu verweisen.
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Der § 504a BGB legimitiert erstmals die Zusammenarbeit von zwei Akteurstypen, die institutionell
und professionspolitisch in höchst unterschiedliche Handlungskontexte eingebunden sind. Vor
diesem Hintergrund ist es eine bisher offene Frage, ob und wie die spezialisierten Beratungsleistungen dieser Akteure im Sinne einer präventiven Schuldnerberatung zusammengeführt werden
können.
4.3
Detaillierte Leitfragen
Die durchzuführende Studie soll sich mit drei Aspekten zur Problematik von Verschuldungen auseinandersetzen:
1)
Typologische Untersuchung der Frage: Was sind die entscheidenden Faktoren von bestimmten Personengruppen und in bestimmten Lebenslagen, die den Übergang von der
Verschuldung zur Überschuldung maßgeblich antreiben/verursachen?
2) Ökonomische Begründung von Kosten-Nutzen-Argumentationen auf Basis einer volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung empirisch ausgewiesener Fallkonstellationen.
3) Entwicklung von Konzepten für präventive Schuldnerberatung: zu (a) Schuldnerberatung
und integrierte präventive Unterstützung von Langzeitarbeitslosen im Rahmen § 16a SGB II
und (b) präventive Schuldnerberatung in Banken/Sparkassen bzw. gemeinsame Beratungsangebote mit Institutionen der sozialen Schuldnerberatung im Rahmen der o.g. Gesetzge-
4.4
Zu erbringenden Leistungen
Zur Untersuchung und Beantwortung der unter 4.3 genannten Fragestellungen werden vom Auftragnehmer 2 empirische Teilstudien und anschließend eine Konzeptentwicklung erwartet:
Empirische Teilstudie 1: "Biografische Treiber der Schuldenfalle: Von der Verschuldung zur Überschuldung". Erwartet wird eine sog. Clusterbildung auf Grundlage von Expertengesprächen, bei der
die ausgewählten Personengruppen nach Lebenslagen und Risikofaktoren unterschieden zusammengefasst werden.
Empirische Teilstudie 2: "Volkswirtschaftlicher Nutzen der Schuldnerberatung in idealtypischen
Fallkonstellationen".
Konzeptentwicklung: "Handlungskonzepte einer präventiven Schuldnerberatung: Konzeptentwicklung einer präventiven Schuldnerberatung". Auf Grundlage der Ergebnisse der ersten beiden Teilstudien werden Handlungskonzepte erwartet, die eine Entstigmatisierung der Betroffenen, eine
Erhöhung der Akzeptanz der Schuldnerberatung und praktische Umsetzungsleitlinien zum neuen §
504a BGB zum Ziel haben.
Es ist vorgesehen, die empirischen Erhebungen in einem großstädtischen Ballungsraum (Hamburg
oder Berlin) durchzuführen, weil in diesem Gebietstypus die maßgeblichen Einflussfaktoren von
Ver- und Überschuldung erfasst und abgebildet werden können.
Eine enge Kooperation und Abstimmung mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.
V. (BAG-SB) bezüglich der einzelnen Leistungen (u.a. Zwischenberichte und regelmäßige Besprechungen) wird erwartet. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V. (BAG-SB) steht
ihrerseits als Ansprechpartner und für Rückfragen während der Projektlaufzeit zur Verfügung.
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Die Studie ist interdisziplinär angelegt. Für die Erbringung der Leistung sind sowohl einschlägige
Kenntnisse der qualitativen Sozialforschung als auch einschlägige Fachkenntnisse zum Themenbereich Verschuldung notwendig. Dies muss bei der Zusammensetzung des Forschungsteams beachtet werden.
5
Produkte und Berichtspflichten gegenüber der Auftraggeberin
Alle Produkte bedürfen der Abnahme durch die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.
V. (BAG-SB).
Auftragsprodukte sind:

Zwischenbericht: Empirische Teilstudien vorzulegen spätestens 6 Monate nach Zuschlag;

Entwicklung von Handlungskonzepten vorzulegen spätestens 8 Monate nach Zuschlag;

Endbericht vorzulegen spätestens zum 30.04.2017
6
Auftragszeitraum und -dauer
Der Auftrag wird voraussichtlich unmittelbar nach Auftragsvergabe (Ende Juli/ Anfang August 2016)
beginnen und einen Zeitraum von 9-10 Monaten in Anspruch nehmen. Der Endbericht ist der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V. (BAG-SB) bis zum 30. April 2017, zu übergeben.
7
Nebenangebote
Nebenangebote sind nicht zulässig.
8
Dienstleistungsort
Deutschland
9
Änderungsvorschläge
Änderungsvorschläge sind nicht zulässig.
10
Kosten
Für die Erstellung des Angebotes werden keine Kosten erstattet.
11
Kaution und sonstige Sicherheiten
Werden nicht verlangt.
12
Sprache
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Der Schriftverkehr mit der Auftraggeberin ist in
deutscher Sprache zu führen.
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Bietergemeinschaften (falls zutreffend)
Bietergemeinschaften haben in dem Antrag sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie
einen bevollmächtigten Vertreter/eine bevollmächtigte Vertreterin zu benennen. Im Falle der Beauftragung haftet die Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch. Die Auftraggeberin erwartet auch
im Fall einer Bietergemeinschaft die geschlossene Erbringung der Leistung aus einer Hand. Die
unter den Punkten 16. a g geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft
zu erbringen.
14
Unterauftragnehmer_innen
Der/die Bieter/in hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er/sie an Unterauftragnehmer_innen übertragen will, diese namentlich zu benennen sowie seine/ihre Qualifikationen nachzuweisen. Sofern sich ein/e Bieter/in zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines
Unterauftragnehmers/einer Unterauftragnehmerin beruft, hat er/sie die geforderten Nachweise zu
den Punkten 16. a g auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen.
15
Anforderungen an die Abgabe des Angebots
15.1
Nachweis der Eignung der Bieter_innen
Zum Nachweis der Eignung sind folgende Unterlagen dem Angebot beizufügen. Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
a) Darstellung der Eigentümerstruktur/institutionellen Struktur (oder vergleichbare Angaben
bzw. Unterlagen)
b) Darstellung der Personalstruktur (fest Angestellte, befristet Beschäftigte, freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter)
c)
Nennung der für das Projekt verantwortlichen Personen (bezogen auf das Unternehmen/die Institution)
d) Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, dass nicht über
das Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde.
e) Eigenerklärung, dass ordnungsgemäße Zahlungen von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
gesetzlichen Sozialversicherung erfolgt sind
f)
Eigenerklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die
Zuverlässigkeit in Frage stellen
g) Aktueller Gewerbezentralregisterauskunft bzw. Eigenerklärung, dass nachweislich die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen
h) Der/die Bieter/in hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er/sie an Unterauftragnehmer_innen übertragen will und das Qualifikationsprofil für die Unterauftragnehmer_innen im Angebot zu benennen.
i)
Angabe bei Bietergemeinschaften, welcher Partner/welche Partnerin welche Aufgaben und
Themenstellungen übernimmt sowie wer als zentrale Ansprechperson fungiert.
j)
Angabe von Qualifikationen und Erfahrungen des/der sich bewerbenden Unternehmens/
Institution (3 Referenzprojekte).
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k) Lebensläufe der Personen, die im Falle einer Beauftragung die Forschung durchführen bzw.
Angabe zum Stellenprofil bzw. zur Stellenausschreibung der durchführenden Person(en).
Für die Eignung ist es Voraussetzung, dass an dem Projekt mindestens eine Person mit einschlägigen Kenntnissen der qualitativen Sozialforschung als auch eine Person mit einschlägigen Fachkenntnissen zum Themenbereich Verschuldung mitarbeiten.
l)
Nachweis von einschlägigen Kenntnissen der für das Projekt verantwortlichen Person in
den Themenfeldern Benachteiligung/Diskriminierung und Forschung zu Institutionen der
Arbeitsverwaltung.
Bitte erläutern Sie insbesondere bei den Punkten j, k und l, inwiefern Sie, Ihre Institution und ggfs.
weitere Mitarbeiter_innen die notwendigen Qualifikationen für Durchführung der Studie besitzen.
15.2
Konzeptionelle Anforderungen
Ein Kurzexposé (ca. 10-12 Seiten) mit mindestens folgenden Inhalten:
1) Einführung in die Thematik und Forschungsstand
2) Darstellung und Begründung der geplanten Vorgehensweise, Methodik und Auswahl der Expertengespräche untergliedert in:

Empirische Teilstudie 1

Empirische Teilstudie 2

Konzeptentwicklung
3) Nachvollziehbare und realistische Zeit- und Kostenplanung, einschließlich der Berechnungsgrundlagen (z.B. Personalkosten nach Tages- oder Stundensätzen, Sachkosten).
15.3
Angebotsfrist
Das Angebot ist zu unterschreiben (keine digitale, gefaxte oder gescannte Unterschrift).
Das Angebot ist bis zum 25. Juli 2016, 12:00 Uhr einzureichen.
Das Angebot einschließlich Anlagen ist zweifach (Original und auf handelsüblichem Datenträger)
ausschließlich auf dem Post- bzw. Botenweg in einem fest verschlossenen Umschlag mit der AufStudie "Herausforderungen moderner Schuldnerberatung"
Bei der
Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V. (BAG-SB)
Markgrafendamm 24 (Haus SFm), 10245 Berlin
einzureichen.
Maßgeblich ist der Poststempel bzw. die Eingangsbestätigung bei persönlicher Übergabe oder
Übergabe durch Boten. Der Bieter/die Bieterin hat sicherzustellen, dass über Zustell- oder Kurierdienste versendete Angebote innerhalb der Angebotsfrist bei der Bundesarbeitsgemeinschaft
Schuldnerberatung e. V. (BAG-SB) eingehen. Ein Verschulden der Zustell- oder Kurierdienste wird
dem Bieter/der Bieterin zugerechnet.
Angebote, die verspätet eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, dass der verspätete Eingang nachweislich durch Umstände verursacht worden ist, die nicht vom Bieter/der Bieterin
zu vertreten sind.
Angebote, die per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden.
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Kriterien für die Auftragsvergabe
Der Zuschlag wird nach Überprüfung der Eignung der Bieter_innen gemäß § 18 Abs. 1 VOL/A auf das
unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Der Zuschlag wird auf das Angebot erteilt, das nach den folgenden Kriterien die höchste Punktzahl erreicht.
Problem- und Aufgabenverständnis
10 Punkte
Konzeption und methodische Anlage der empirischen Teilstudie 1
15 Punkte
Konzeption und methodische Anlage der empirischen Teilstudie 2
15 Punkte
Konzeption und Vorgehen zur Entwicklung von Handlungskonzepten
20 Punkte
Plausibilität der Zeitplanung
10 Punkte
Angebotspreis
30 Punkte
Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält 3o Punkte. Alle höheren Preisangebote werden mit
dem Niedrigstbieter verglichen. Punkte für den Preis werden in Höhe des Prozentsatzes abgezogen,
um den der Preis des jeweiligen Bieters über dem Preis des Niedrigstbieters liegt.
17
Vertrags- und Zahlungsbedingungen
Die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen (VOL/B) werden im
Falle der Zuschlagserteilung Bestandteil des Vertrages. Für die Durchführung der Studie stehen
-
1. Teilzahlung mit Angebotsvergabe (60% der Auftragssumme)
-
2. Teilzahlung nach Abgabe Zwischenbericht (20% der Auftragssumme)
-
3. Teilzahlung nach Abgabe Endbericht (20% der Auftragssumme)
Die Geltendmachung Allgemeiner Geschäftsbedingungen des/der Bieters/Bieterin führt zum Ausschluss.
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Zuschlags- und Bindefrist
Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 31.07.2016.
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Hinweis zu nicht berücksichtigten Bieter_innen
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter/innen mit der Abgabe ihres Angebotes den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote unterliegen (§ 19 VOL/A). Eine besondere Mitteilung
ergeht hierzu nur dann, wenn der Bieter einen schriftlichen Antrag sowie einen adressierten Freiumschlag seinem Angebot beifügt.
Berlin, 04.07.2016
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