Gefühlte Überfremdung – Eine phänomenologische Kritik

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Gefühlte Überfremdung – Eine phänomenologische Kritik
Hartmut Wilke: Gefühlte Überfremdung – Eine phänomenologische Kritik
soziobiologischer Erklärungsansätze
20.11.05
Sic et Non.Rubrik [www.sicetnon.org]
[Hartmut Wilke]
Gefühlte Überfremdung – Eine phänomenologische Kritik
soziobiologischer Erklärungsansätze
Abstract
Der Erkenntnisfortschritt und Bedeutungszuwachs der sog. Lebenswissenschaften bedarf
einer Selbstreflexion in Form kritischer Betrachtung der ihr eigenen Erklärungsmuster.
Gerade die Implikationen der Erklärung gesellschaftlicher Phänomene wie Überfremdung vor
einem evolutionsbiologischen Hintergrund sollte überprüft werden. So ist der Gefahr
naturalistischen Fehlschließens vorzubeugen, denn die politische Instrumentalisierung des
Phänomens hat eine bemerkenswerte Kontinuität. Die kritische Betrachtung der Thematik ist
Aufgabe der Philosophie.
„Gefühlte Überfremdung“ – Eine phänomenologische Kritik soziobiologischer
Erklärungsansätze
1. Einleitung
Vor dem Hintergrund einer angespannten Lage auf dem Arbeitsmarkt und der Situation der
sozialen Sicherungssysteme, der voranschreitenden Globalisierung und den demographischen
Entwicklungen in Deutschland ist die Furcht vor Überfremdung als Ausdruck einer
subjektiven und kollektiven Gefühlslage gegenüber einer Fremdheit von anhaltender
Aktualität.1 Da davon auszugehen ist, daß durch die Angst vor Überfremdung eine potentiell
aggressive Grundhaltung in bestimmten Teilen einer Gesellschaft erzeugt wird, die sich nicht
nur auf den politisch extrem rechten Rand beschränkt, ist die Frage nach den Ursachen eines
solchen Phänomens nicht nur wissenschaftlich interessant, sondern auch politisch von Belang.
Darüber hinaus hat sich die Bedeutung einer solchen Gefühlsage für den international
1
„Ausländerfeindlichkeit und rechtsextreme Einstellungen haben nach einer Studie der Universität Leipzig in
Deutschland ‚erschreckende Ausmaße’ angenommen. 38 Prozent von 2.473 befragten Deutschen hätten 2004
Übereinstimmung mit dem Satz ‚Die Bundesrepublik ist durch die vielen Ausländer in einem gefährlichen Maße
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europäischen Bereich im Scheitern des Referendums zur EU-Verfassung gezeigt.2 Die
fortwährende Instrumentalisierung der Einwanderung durch die Politik forciert die
Angespanntheit der Lage in Deutschland immer wieder3 und trägt weder zu einer Besserung
der Gefühlslage noch zu einer inhaltlichen Aufklärung bei.
Der Umstand, daß es keinen objektiven Maßstab für eine vorliegende Überfremdung gibt, läßt
sich einerseits durch das Beispiel der Ausländerfeindlichkeit als mögliche Reaktion auf das
Gefühl der Überfremdung veranschaulichen: Während in den neuen Bundesländern eine
weitaus geringerer Anteil von Ausländern an der Wohnbevölkerung zu finden ist, gibt es dort
eine höhere Ausländerfeindlichkeit.4 Andererseits nehmen Bewohner von Stadtvierteln mit
äußerst hohem Ausländeranteil, die als Konfliktzentren gelten, ausländische Bewohner nicht
oder wenig als Bedrohung war.5 Damit stellt sich die Frage, wie Überfremdung zu erklären
sei, wenn nicht durch quantifizierende Forschung. Durch eine qualitative Erhebung der
Haltung gegenüber „Fremden“ in der Gesellschaft könnte man zumindest eine empirische
Grundlage für Aussagen über den Status quo der Gefühlslage schaffen, was Aufgabe einer
empirischen Sozialforschung bzw. Sozialpsychologie ist. Durch eine Beschreibung der
Tatsachen wird jedoch keineswegs eine Erklärung für das Entstehen eines solchen Phänomens
geliefert.
Eine Erklärung von Seiten der Sozialwissenschaften müßte immer schon Sozietät
voraussetzen, und damit ist es nicht möglich, die subjektiven Bedingungen für ein Gefühl im
allgemeinen, die Überfremdung im speziellen, zu explizieren; der Zugang zu den subjektiven
Konstitutionsleistungen wird durch eine phänomenologisch-deskriptive Analyse des Erlebens
erreicht, wodurch es möglich ist, das Zustandekommen eines subjektiv, aber auch
intersubjektiv erlebten Phänomens zu erklären. Damit ist es Aufgabe der Phänomenologie,
das Zustandekommen von subjektiven wie kollektiven Gefühlen, in diesem Fall
Überfremdung, unter Berücksichtigung der für sie konstitutiven Bewußtseinsleistungen zu
explizieren.
Der immense Erkenntnisfortschritt der Biologie in den letzten Jahrzehnten und ihr Anspruch,
menschliches Verhalten vor einem evolutionstheoretischen Hintergrund erklären zu können,
legen es nahe, sich mit den theoretischen Grundlagen und den daraus gewonnen Schlüssen
überfremdet’ bekundet, teilte die Hochschule am Mittwoch mit.“(Berliner Zeitung vom 14.7.2005, S. 36,
(http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2005/0714/politik/0135/index.html).
2
Vgl. Die Zeit 2005 vom 2.6.2005, S. 1; den Leitartikel von Helmut Schmidt in Die Zeit 2005 vom 9.6.2005 , S.
1f.; auch Das Parlament 2005, Nr. 25 (http://www.das-parlament.de/2005/25-26/Titelseite/001.html).
3
Seifert und Brinkmann in Wasmuth 2000, S. 204; Angenendt 2001, S. 33f.; Heitmeyer 2005, S. 13; Die Welt
vom 11.6.2005 (http://www.welt.de/data/2005/06/11/730614.html).
4
Geißler 1996, S. 227ff.
5
Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration 1995, S. 6
(http://www.integrationsbeauftragte.de/gra/publikationen/publikationen_829.php).
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auseinanderzusetzen. „Der Philosophie eröffnen sich damit neuartige Diskurse, indem sich die
Ethik als eine verhaltensregulierende Leistung lebender Systeme darstellt, deren Basis im
Prozeß des Lebens selbst zu finden ist, was nicht ausschließt, sie innerhalb der
transzendentalen Subjektivität zu suchen […]“6 und zu finden. Die ethische
Auseinandersetzung mit evolutionstheoretischem Wissen und dessen Nutzbarkeit setzen einen
interdisziplinären Brückenschlag voraus, der keineswegs unproblematisch ist, und einer
grundlegenden Kritik bedarf. Dafür sprechen mindestens drei Gründe:
a.
Der Schluß vom Sein auf das Sollen ist ein naturalistischer Fehlschluß.7
b.
Die Biologie ist eine positive Wissenschaft; die Selbstbegründung ihrer
Voraussetzungen wäre ein Zirkel.8
c.
Eine nichtdeterminierte verhaltensregulierende Entität9 führt im Rahmen der Biologie
zu einem Zirkel oder Widerspruch.10
Im folgenden sollen die für eine Analyse mit anschließender Kritik der Überfremdung und
möglicher soziobiologischer Erklärungsansätze erforderlichen Aufgabenbereiche kurz
dargestellt werden.
2. Phänomenologisch-wissenschaftstheoretische Grundlagenforschung
Die phänomenologisch-wissenschaftstheoretische Kritik hat die Explikation der theoretischen
Voraussetzungen und Implikationen positiver Wissenschaften im allgemeinen, der
Soziobiologie im speziellen zum Ziel.
Dabei kommt erstens dem Zusammenhang zwischen Erkenntnistheorie und Ontologie eine
herausragende Bedeutung zu.11 Denn kann man zeigen, wie Kategorien der
Einzelwissenschaften konstituiert werden, so kann man einerseits die universale Struktur
jedes spezifischen Gegenstands- und Aussagenbereich der Einzelwissenschaften und ihren
Zusammenhang untereinander verdeutlichen, indem, um mit Husserl zu sprechen, die
6
Philosophisches Wörterbuch, Bd. 9, S. 1265.
Vgl. Vogel in Meier 1988, S. 213; Hösle und Illies 1999, S. 162, 168; Vogel 2000, S. 183f.; Voland 2000, S.
27.
8
Husserl 1976, S. 33ff.; Hösle und Illies 1999, S. 175; Engels in Kubli und Reichardt 1999, S. 66.
9
Diese Entität folgt aus der Veränderbarkeit des genetisch dispositionierten Verhaltens. Vgl. Vogel in Meier
1988, S. 215; Mayr 1996, S. 203f.; Hösle und Illies 1999, S. 168; König in Kubli und Reichardt 1999, S. 24;
Rippe in ibid., S. 70ff.
10
Bieri 1981, S. 9f.;Hösle und Illies 1999, S. 176ff.
11
Waldenfels weist darauf hin, daß sich eine „Reduktion der Frage nach dem Fremden auf bestimmte
Erkenntnisverfahren“ einer petitio principii schuldig machen würde. Man sollte die Fremdheit nach ihrer
Zugänglichkeit bestimmen. In dieser ist das „Was, Wie und Woher nicht voneinander zu trennen“ (Waldenfels in
Breuninger, S. 41).
7
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3
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„Naivität höherer Stufe“12 aufgegeben wird.13 Durch die phänomenologische Epoché,14 d.h.
der „Einklammerung“ von Existenzurteilen, z.B. der Naturwissenschaften, wird eine
maximale Generalität der Aussagen erreicht. Während die Biologie aufgrund ihrer
Voraussetzungen weder sich selbst noch den hier unentbehrlichen Begriff des Fremden
hinreichend begründen kann, ist es durch die Phänomenologie möglich, echte
Grundlagenwissenschaft zu betreiben.15 Andererseits können die Untersuchungsbereiche,
welche bezüglich ihrer Axiome hinterfragt werden, auch formal bewertet werden, d.h. nach
ihrer Gültigkeit und Aussagemächtigkeit. Traditionell bewertete die moderne
Wissenschaftstheorie, ob im logischen Empirismus des Wiener Kreis, der Phänomenologie
Husserls oder dem kritischen Rationalismus Poppers, eher die „exakten Wissenschaften“, d.h.
Mathematik oder Physik, und nicht die Wissenschaften vom Lebendigen; dennoch müssen
auch bei der Untersuchung letzterer grundlegende wissenschaftstheoretische Kriterien
feststellbar sein, z.B. Konsistenz und Kohärenz. Diese Kriterien werden durch eine normative
Wissenschaft geliefert. Für Husserl ist dies die „echte“ Logik.16 Er versuchte z.B., die
normative Funktion des platonischen Wissenschaftsideals zu rehabilitieren und in einer
radikalen Kritik, Wissen nur gelten zu lassen, insofern es einer Hinterfragung standhält.
„Wissenschaft im platonischen Sinne will also nicht mehr bloß naive Betätigung aus rein
theoretischem Interesse sein. Jeden Schritt, den sie tut, beansprucht sie auch prinzipiell in
seiner Echtheit, in seiner notwendigen Gültigkeit zu rechtfertigen.“17
Da die Ableitbarkeit der Theoreme aus ihren Axiomen als notwendige Bedingung für jede
Wissenschaft verstanden wird,18 ist es Aufgabe einer Kritik, diese Bedingung auch für die
Soziobiologie festzustellen.
Zweitens sollen durch eine phänomenologisch-wissenschaftstheoretische Analyse
soziobiologischer Erklärungsansätze des Gefühls der Überfremdung Probleme bei der
soziobiologischen Erklärung expliziert werden. Da die Phänomenologie sowohl die
Deskription lebensweltlichen Erlebens als auch dessen Fundierungscharakter für die
abstrakten Wissenschaften über eine genetisch (nicht im biologischen Sinne zu verstehende)
12
Husserl 1974, S. 2.
Als grundlegende Werke zum Zusammenhang (phänomenologischer) Genetik und Wissenschaft seien an
dieser Stelle Husserls Formale und Transzendentale Logik, Schützens Der sinnhafte Aufbau der Welt und
Gurwitschs Phenomenology and the Theory of Science genannt.
14
Vgl. Husserl 1976, S. 56f.; Held in Husserl 1986, S. 17f.
15
Husserl 1976, S. 36, S. 43f..
16
Vgl. das Programm zur Begründung einer mathesis universalis in Husserls Formale und transzendentale
Logik.
17
Husserl 1974, S. 1.
18
Ibid., S. 27ff.
13
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prozeßhafte Ordnung ermöglicht,19 können die subjektiven Grundlagen von Erklärungen,
Erklärungslücken und Probleme, die bei der Beurteilung des Phänomens der Überfremdung
durch die Soziobiologie entstehen, systematisch aufgezeigt werden. Dies erfolgt über die
Analyse der Urteils- und Abstraktionsleistungen des Menschen und deren Bedeutung für
Theorienbildungen in der Biologie. Probleme sind beispielsweise der Status des (freien)
Willens im theoretischen Rahmen der Biologie, der Einfluß der Rationalität auf Gefühle vice
versa und die Probleme soziobiologischer Bezeichnung lebensweltlicher Phänomene.
3. Überfremdung aus Sicht der Phänomenologie
Um neben der allgemeinen wissenschaftstheoretischen Beurteilung der Soziobiologie den
interdisziplinären Anspruch der Arbeit zu erfüllen, ist es notwendig, eine phänomenologische
Konzeption der gefühlten Überfremdung vorzulegen, um so eine Vergleichsgrundlage mit
gefühlter Überfremdung als tertium comperationes zu schaffen.
Da die Untersuchung mit der von Husserl geforderten Radikalität einhergehen soll, ist
maximale Voraussetzungslosigkeit erforderlich,20 d.h. der Begriff des „Fremden“ darf als
solcher vorerst nur als „Leerbegriff“ in Betracht kommen, sein Inhalt muß gemäß der
phänomenologischen Epoché ausgeklammert und in seiner Idealität betrachtet werden.21
Damit gewinnt man den systematischen Vorzug, sich zunächst nicht auf regionale Ontologien
festlegen zu müssen,22 sondern im Interesse stünden die Bedingungen und Möglichkeiten von
Wahrnehmung überhaupt.23 Daraus folgt generell die Möglichkeit einer Anwendung dieser
Aussagen auf irgendeinen spezifischen Fall der Fremdwahrnehmung als Wahrnehmungsart.
Eine phänomenologische Analyse von Überfremdung bedeutet zunächst,
a.
die Bedingungen des Zugangs zum Fremden über die Deskription der
Bewußtseinsleistungen,
b.
die mögliche Bestimmbarkeit und Eingrenzung der Kategorie „Fremdes“,
c.
die Abgrenzung von Überfremdung als Gefühlsart gegenüber der Wahrnehmung oder
Vorstellung des Fremden und
d.
den Zusammenhang von Gefühl und Handlung zu untersuchen.
Da das Fremde wahrgenommen wird, ist erstens der grundlegenden Frage nachzugehen, in
welchem bewußtseinsmäßigen Zusammenhang das Fremde zu dessen
19
Vgl. Husserls Erfahrung und Urteil.
Husserl 1984, S. §7.
21
Schütz 2004, S. 129.
22
Husserl 1985, S. 429f., S. 435f.
20
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„Wahrgenommenwerden“, in welchem Zusammenhang dieses Objekt zum Subjekt steht. Der
Zusammenhang ist fundiert in den konstitutiven Leistungen des Bewußtseins, welche als
notwendige Bedingungen einer Fremdwahrnehmung fungieren. Zwischen Bewußtseinsubjekt
und seiner Umwelt besteht ein korrelativer Zusammenhang: eine noetisch-noematische
Korrelation im Husserlschen Sinne, bei der z.B. Wahrnehmung und Wahrgenommenes
notwendig aufeinander angewiesen sind.24 Die genannte Korrelation hat bestimmte
Struktureigenschaften wie etwa Temporalität, Assoziativität, Habitualität mit dem Korrelat
des Typus und Intentionalität.25 Einem Erlebnis, beispielsweise der bewußten Wahrnehmung
eines Menschen, entspricht phänomenologisch ein Komplex teilweise einander bedingender
Einzelleistungen des Bewußtseins, welche in dem einfachen, sinnvollen Erlebnis zum
Ausdruck kommen.26 Die Analyse eines solchen Komplexes, erfolgt über die
phänomenologische Deskription.
Zweitens muß der Gattungsbegriff „Fremdes überhaupt“ insofern eingeschränkt werden, als
es sich in dem Kontext dieser Arbeit nicht um ein Ding, sondern um einen „Anderen“ handelt.
Zwar ist dieser Andere als solcher wie jeder Gegenstand auch in aktiven und passiven
Bewußtseinsleistungen fundiert, aber das Ich ist nur in einem Verhältnis zu einem Du zu
verstehen, welches nicht Ding sondern ein alter ego ist.27 Diese Bestimmung ist wesentlich
und fundamental für die Bedeutung des menschlichen Fremden.
Das Fremde im engeren Sinne ist außerdem bestimmt durch eine Art der Exklusion: Es gehört
nicht zu uns. Das Uns ist eine typologische Einheit, die Kollektive nach bestimmten Kriterien
differenziert und definiert. Diese Differenzierung setzt mindestens die subjektiven
Bewußtseinsleistungen, einen sozialen Raum und Kommunikation voraus. Andererseits ist die
Exklusion nicht durch stringente Kriterien nachzuvollziehen, denn zum einen gibt es oft
Ausnahmen im persönlichen Umfeld, zum anderen steht das Fremde immer auch in einer
gemeinschaftlichen Beziehung zum Selbst, gemäß dem Chiasmus: „Eigenes begegnet uns im
Fremden und Fremdes im Eigenen.“28 Ungeachtet dieser noch näher zu erörternden
Problematik ist damit der Übergang von der subjektiven Ebene zur intersubjektiven markiert.
In der phänomenologischen Deskription lassen sich auch spezifische Eigenschaften
lebensweltlicher Phänomene explizieren und auf ihren Ursprung zurückführen. Darunter
23
Ibid., S. 73f., S. 112f..
Husserl 1952, S. 161ff.; Husserl 1976, S. 179ff.; Gurwitsch 1966, S. 332ff.; Gurwitsch in Schischkoff 1959, S.
419ff.
25
Vgl. Husserls Analysen zur passiven Synthesis und Phänomenologie des inneren Zeitbewußtseins.
26
Husserl 1966, S. 3ff.
27
Schütz 2004, S. 227. Der Solipsismus ist also insofern nicht haltbar, als das alter ego konstitutiv für das eigene
Verstehen ist, gleichzeitig aber auch nicht als Ding verstanden wird. Vgl. auch Husserl 1950, S. 91ff.; Husserl
1974, S. 210ff.
28
Waldenfels in Breuninger 1999, S. 45.
24
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fallen Typen als vorwissenschaftliche Gegenstände,29 welche in vorprädikativen Leistungen
des Bewußtseins fundiert und teilweise für unser Verständnis vom „Fremden“ notwendig
sind. Weil der Bereich des Vorsprachlichen jedoch in höchstem Maße vage und anfällig für
Modifikationen auf subjektiver Ebene ist, muß die Erklärung durch eine Theorie, die den
subjektiven Charakter der Typenbildung nicht anerkennt, unvollständig bleiben. Es ist zu
zeigen, wie sich Gesetze der subjektiven und intersubjektiven Wahrnehmung auf den
Gegenstand des „Fremden“ beziehen, da diese die Konzeption dessen, was wir als fremd
wahrnehmen, und die Kategorie „Fremdes“ konstituieren.
Bei der Analyse des Überfremdungsphänomens sind die fundierenden Leistungen des
Bewußtseins und der korrelative Zusammenhang mit anderen Subjekten von höchster
Bedeutung, aber Überfremdung ist teilweise ein gefühltes Erlebnis und so drittens Gegenstand
einer Untersuchung charakteristischer Eigenarten der Gefühle.30 Ein menschliches Gefühl soll
zunächst als ein Erlebnis verstanden werden, welches sich als eine psychophysische Reaktion
auf eine spezifische Situation im Gesamtzusammenhang des Subjektes in der Welt ergibt und
Einfluß auf künftige Handlungsentscheidungen, Urteile und Vorstellungen hat. Bei dieser
noch sehr allgemeinen Definition muß man weiter verschiedene Arten von Gefühlserlebnissen
unterscheiden.31 Im Zusammenhang mit gefühlter Überfremdung kommt Gefühl nur als
intentionales Erlebnis in Frage, da dieses Gefühl, wie auch immer es en detail zu
charakterisieren sein wird, notwendig eine intentionale Beziehung zu einem Gegenstand, dem
Fremden, innehaben muß, wobei sich das Gefühl erst vor dem Hintergrund seiner subjektiven
Fundierung durch eine korrespondierende Vorstellung oder Wahrnehmung ergibt. Es besteht
eine einseitige Abhängigkeit des Gefühls von der Vorstellung bzw. Wahrnehmung.32 Dieser
Umstand zeigt die Bedeutung der Analyse fundierender Erlebnisse für das Verständnis von
Gefühlen.
Weiterhin ist viertens hervorzuheben, daß durch die jeweilige Ausprägung des
Gefühlserlebnisses auch zukünftige Handlungen modifiziert werden können, was insofern von
Bedeutung ist, als ein negatives Erlebnis von Fremdem selbst wieder das Verhalten gegenüber
Fremden bestimmen kann. Dieser Punkt ist wesentlich für das Verständnis und die
Bedingungen von Handlungsroutinen und damit für interkulturelles Zusammenleben.
Daraus ergibt sich die Bestimmung des Handelns als weiteres Problemfeld, welches aus der
Auslegung des Anderen als alter ego folgt. Die Mitmenschen in der Lebenswelt sind Akteure,
d.h. sie handeln und ihr Handeln bestimmt unser Urteilen über sie. Versteht man unter
29
Husserl 1985, S. 114, S. 124f., S. 139.
Husserl 1976, S. 197ff.; Husserl 1984, S. 365ff.
31
Vgl. Husserl 1984, §§ 15f.
32
Ibid., S. 367.
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„Handeln“ ein Verhalten, mit dem Sinn verknüpft ist, so schließt sich die Frage nach dem
Fremdverstehen33, also die Frage nach dem Sinn des Handelns eines anderen von selbst an.
Auch hier ist jedoch auf die Bedeutung der subjektiven Zugänglichkeit hinzuweisen:
„Zwar behalten alle komplexen Phänomene der Sozialwelt ihren Sinn, aber dieser Sinn ist
eben derjenige, den die in der Sozialwelt Handelnden mit ihren Handlungen verbinden. Nur
das Handeln des Einzelnen und dessen gemeinter Sinngehalt ist verstehbar und nur in der
Deutung des individuellen Handelns gewinnt die Sozialwissenschaft Zugang zur Deutung
jener sozialen Beziehungen und Gebilde, die sich in dem Handeln der einzelnen Akteure der
sozialen Welt konstituieren.“34
Schütz weist außerdem gleich zu Beginn seines Werkes Der sinnhafte Aufbau der Welt auf
die grundlegende Problematik der Unterscheidung zwischen objektivem (beobachtetem) und
subjektivem (gemeintem) Sinn für die Sozialwissenschaften hin:
„Ich kann die Phänomene der äußeren Welt, welche sich mir als Anzeichen fremder
Erlebnisse präsentieren, einmal an sich betrachten und deuten: dann sage ich von ihnen, sie
hätten objektiven Sinn; aber ich kann auch durch sie auf den sich konstituierenden Prozeß im
lebendigen Bewußtsein eines Vernunftwesens hinsehen, für welchen eben diese Phänomene
der äußeren Welt Anzeichen sind (subjektiver Sinn).“35
Der subjektive Sinn muß als Limesbegriff verstanden werden, da eine Deutung dessen, was
das Subjekt mit seinem Handeln meint, niemals zur Adäquation mit der Interpretation durch
„Dritte“ gebracht werden kann.36 Soziales Handeln, Fremdverstehen und Intersubjektivität
sind Gegenstand der Sozialwissenschaften im weiteren Sinne, d.h. in diesen Bereich ist auch
die Soziobiologie einzubeziehen, insofern sie soziales Handeln untersucht. Auch in ihrer
Deutung ist Verhalten keine determinierte Reaktion auf die Umwelt, sondern Verhalten ist
durchaus mit Sinn zu verknüpfen, wenn sich auch die Interpretation des Sinns menschlichen
Handelns nicht mit der biologischen Erklärung deckt.
Es wird schon bei einer ersten Assoziierung mit dem Thema und seinen Zusammenhängen
klar, daß sich aus dem Begriff „Überfremdung“ etliche Probleme ergeben:
33
„Mit ‚Fremdverstehen’ bezeichnet man aber darüber hinaus - und das ist erst der eigentliche Sinn dieses
Terminus - die Deutung der Bewußtseinsabläufe des alter ego, welche wir signitiv vermittels der äußeren
Abläufe erfahren haben.“ (Schütz 2004., S. 239).
34
Ibid., S. 86.
35
Ibid., S. 122.
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wissenschaftstheoretische, da der Begriff bzw. die Kategorie unscharf, in höchstem Maße
situativ und abhängig von subjektiven Modifikationen ist; epistemologische, da vorerst zu
klären ist, wie die relevanten Kategorien gebildet werden und wieso sie unscharf sind;
ethische oder handlungslogische, da der Mensch nicht nur vernünftig handelt, sondern auch
beeinflußt durch Gefühle; anthropologische, da wir nach dem Sinn der Xenophobie als einer
evolutiven Eigenschaft fragen können.
4. Soziobiologischer Teil der Arbeit
Ein erstes Problemfeld der Arbeit ist die Frage, wie soziobiologische Erkenntnisse verwendet
werden können, ohne dem naturalistischen Fehlschluß zu unterliegen. Die Tatsache, daß
Überfremdung im Rahmen der Evolutionsbiologie Sinn macht, darf nicht dazu verleiten, den
abendländischen Normen- und Wertekanon in Frage zu stellen. Die (Human-)Soziobiologie
fragt nach dem evolutiven Sinn eines bestimmten menschlichen Verhaltens. Sinn macht,
vereinfacht gesprochen, was die evolutive Fitneß fördert.37 So muß man unter diesem Primat
auch das Phänomen gefühlter Überfremdung beurteilen, denn diese muß sich als
Verhaltensmuster in der Evolution bewähren und damit zur Fitneß beitragen.38 Die ethische
Begründung der Einwanderungs- und Integrationspolitik kann biologische Dispositionen
berücksichtigen, doch die Begründung muß die Biologie transzendieren, so ist die Tatsache
gefühlter Überfremdung kein Rechtfertigungsgrund z.B. für nationalistische Politik.39
Zweitens bedarf die Biologie einerseits aufgrund ihrer spezifischen Ontologie einer eigenen
Begründung im Sinne der Klärung ihrer Grundbegriffe, die von ihr selbst nicht geleistet
werden kann. Der Begriff „Organismus“ als funktionale Einheit bezeichnet ein
Strukturganzes, welches sich nicht durch die Eigenschaften der physikalischen Bestandteile
erklären läßt.40 Der Begriff „Fremdes“ als typologische Einheit ist weder durch die Physik
noch durch die Biologie zu begründen, somit muß jede Theorie über Xenophobie
unzureichend bleiben. Die wissenschaftstheoretische Fundierung der Biologie erfordert eine
36
Ibid., S. 116.
Eibl-Eibesfeld 1988, S. 17, S. 19, S. 22f.; König in Kubli und Reichardt 1999, S. 17; Voland 2000, S. 17f.
38
„Sowohl unsere auf Diskrimination angelegte Psyche als auch die Natur und Dynamik gesellschaftlicher
Konflikte ermöglichen und fördern insider/outsider-Zuordnungen in wohl allen Sektoren der Gesellschaft. Aus
soziobiologischer Sicht ist die Evolution dieser das friedliche Zusammenleben der Menschen so tiefgreifend
gefährdenden Verhaltenstendenz vor allem hinsichtlich der evolvierten Zweckursachen interessant.“ (Voland
2000, S. 119).
39
Vgl. Vogel in Meier 1988, S. 213; Hösle und Illies 1999, S. 162, S. 168; Rippe in Kubli und Reichardt 1999,
S. 71ff.; Hösle und Illies 1999, S. 162, S. 168; Vogel 2000, S. 27.
40
„Organisms are many-level ordered systems, quite unlike anything found in the inanimate world.“ (Mayr
1997, S. 3). Vgl auch ibid., S. XIff., S. 22f., S. 30.
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eigene ontologische und erkenntnistheoretische Begründung dieser Begriffe, um sich
wissenschaftstheoretisch von der Physik abzugrenzen und eine geeignete Grundlage zur
Klärung das Fremde betreffender Fragen zu haben. Andererseits wird in der Biologie
methodisch zwischen „proximate causation“ und „ultimate causation“ unterschieden.41 Erstere
sind „chemical and physical factors responsible for biological processes, that is, for activities
resulting from the decoding of the genetic program.”42 Letztere werden schlicht als
„evolutionary causation”43 bezeichnet, welche „the historical factors responsible for the
properties of individuals and species, and more specifically for the composition of the
genotype (the genetic program)”44 sind. Diese sogenannten ultimaten Ursachen sind für die
Physik jedoch nicht von Bedeutung, da sie eine evolutionstheoretische Interpretation des
Lebendigen zum Gegenstand haben, und damit ist neben der ontologischen eine
methodologische Unterscheidung der Biologie von der Physik möglich.
Drittens führt die Begründung einer nichtdeterminierten verhaltensregulierenden Entität45, des
freien Willens, im Rahmen der Soziobiologie zu einem Widerspruch. Auf proximater Ebene
ist Verhalten physikalisch verursacht. Der Widerspruch würde lauten:
P1: Es gibt eine nichtdeterminierte verhaltensregulierende Entität.
P2: Verhalten ist physikalisch verursacht.
P3: Die physikalische Welt ist kausal geschlossen und exklusiv.
T1: Die nichtdeterminierte Entität ist determiniert.
Um diesen Widerspruch zu vermeiden, müßte man einen unerwünschten ontologischen
Dualismus eingehen und eine Soziopsychologie von der Soziobiologie abtrennen, da es sich
um zwei komplementäre Erklärungen handeln würde. Der Zirkel auf ultimater Ebene würde
lauten:
P1: Die Evolutionsbiologie erklärt: Verhalten ist angepaßt.
P2: Wissenschaftliches Erklären ist ein Verhalten.
T2: Wissenschaftliche Erklärungen sind angepaßtes Verhalten.
41
Ibid., S. 116ff.; de Sousa 1997, S.141; Janich und Weingarten 1999, S. 110; Volland 2000, S. 12.
Mayr 1996, S. 310.
43
Ibid., S. 311.
44
Ibid., S 307.
45
Vgl. Vogel in Meier 1988, S. 215; Mayr 1996, S. 203f.; Hösle und Illies 1999, S. 168; König in Kubli und
Reichardt 1999, S. 24; Rippe in ibid., S. 70ff.
42
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Da die Evolutionsbiologie jedoch selbst eine wissenschaftliche Erklärung ist, muß sie diese
Voraussetzung machen, um sie zu erklären. Der Schluß ist also bereits in den Prämissen
enthalten. Ein Zirkel läßt sich auch für die ontologische Seite der Biologie formulieren, denn
solche „klassische[n] Probleme der Philosophie […] lassen sich mit den Mitteln der Biologie
nicht lösen. Da die Biologie immer schon Existenzvoraussetzungen macht, wäre jeder
Versuch, mit biologischen Mitteln die Existenz der Außenwelt einschließlich der Existenz
anderer Subjekte nachzuweisen, zirkulär.“46
Eine zentrale Aufgabe des Projekts wird daher darin bestehen, eine fundierte
phänomenologisch-wissenschaftstheoretische Kritik der Erkenntnisfähigkeit und
Wissenschaftstheorie der Biologie vorzulegen, und ihren möglichen Nutzen für die Klärung
des Phänomens gefühlter Überfremdung für andere Disziplinen abzuschätzen. Insofern ist von
dem Projekt ein innovativer Beitrag zu den Möglichkeiten und Bedingung des
gesellschaftlichen Zusammenlebens, zur Grundlagenforschung der Biologie und der
Philosophie der Gefühle zu erwarten.
46
Engels in Kubli und Reichardt 1999, S. 66. Vgl. auch Hösle und Illies 1999, S. 175.
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Hartmut Wilke: Gefühlte Überfremdung – Eine phänomenologische Kritik
soziobiologischer Erklärungsansätze
20.11.05
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Husserl, Edmund; [Schuhmann, Karl (Hrsg.)]: Ideen zu einer reinen Phänomenologie
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Husserl,
Edmund;
[Panzer,
Ursula
(Hrsg.)]:
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Hartmut Wilke: Gefühlte Überfremdung – Eine phänomenologische Kritik
soziobiologischer Erklärungsansätze
20.11.05
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Husserl, Edmund: Erfahrung und Urteil. Untersuchungen zur Genealogie der Logik.
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(Hrg.): Zwischen Fremd- und Feindbildern: Interdisziplinäre Beiträge zu Rassismus und
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Seifert, Matthias; Brinkmann, Ulrich: „Trau, schau, wem?“ – Anmerkungen zum
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Feindbildern: Interdisziplinäre Beiträge zu Rassismus und Fremdenfeindlichkeit. Münster:
LIT, 2000.
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Verl., 2000.
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Hartmut Wilke: Gefühlte Überfremdung – Eine phänomenologische Kritik
soziobiologischer Erklärungsansätze
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Zum Autor
Hartmut Wilke, geb. am 8.12.1977 in Pirmasens, studierte vom 1998 bis 2005 an der
Johannes Gutenberg-Universität Mainz Philosophie, Anthropologie, Soziologie und
Kulturgeographie.
2004: Januar – Mai: Forschungsaufenthalt am Hunter College der City University of New
York. 16.4.: Vortrag am Humanities Institute der State University of New York in Stony
Brookzum Thema "A Genocidal Theory? Darwinism and Aryan-mania".
2005: 3.3.:Magister Artium im Fach Philosophie. 4.5.:Vortrag an der TU Chemnitz. 1.10.:
Beginn der Promotion im Fach Philosophie an der TU Berlin. 7.-9.10.: Vortrag bei der IV.
Graduiertenkonferenz der Gesellschaft für Philosophie und Wissenschaft (GPW) in
Heidelberg zum Thema „ ‚Gefühlte Überfremdung’ – Eine phänomenologische Kritik
soziobiologischer Erklärungsansätze“. 16.11.:Vortrag an der TU Berlin zum Thema
„Soziobiologische Argumentation“.
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