Grand Hotel Esplanade

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Grand Hotel Esplanade
Quelle: VDAI
AKTUELLE UNTERSUCHUNG lklS ARBEITSKREISES GEGEN SPIELSUCHT E.V.
"Angebotsstruktur der Spielhallen und Geldspielgeräte in Deutschland"
(Stand: 01.01.2010)
Der Arbeitskreis gegen Spielsucht e.V. hat Ende der vergangenen Woche die
10. aktualisierte und erweiterte Auflage seiner Untersuchung „Angebotsstruktur der
Spielhallen und Geldspielgeräte in Deutschland“ vorgelegt. Die vorangegangene Untersuchung datiert auf den 1. Januar 2008 und die 8. Auflage auf den 1. Januar 2006. Die
8. Auflage stellte damit weitgehend noch die Marktsituation vor Inkrafttreten der 5. Verordnung zur Änderung der SpielV dar.
Im Rahmen der aktuellen Studie werden 1.599 Kommunen in Deutschland mit über
10.000
Einwohnern
erfasst
und
ausgewertet.
Die
Marktvergleiche
01.01.2006/01.01.2008 sowie 01.01.2010 beziehen sich auf die 1.557 Kommunen, die
an allen drei Untersuchungen teilgenommen haben.
HAUPTERGEBNISSE DER STUDIE (Seite 13)
 Spielhallenkonzessionen
 Spielhallenstandorte
2006
10.189
7.860
 Spielhallenkonzession pro Standort
 Geldspielgeräte in Spielhallen
1,30
84.384
 Geldspielgeräte in der Gastronomie
51.660
 Geldspielgeräte gesamt
 Kasseninhalt in € (gesamt pro Jahr)
136.044
1,807 Mrd.
2008
10.549
(+ 3,53 %)
7.708
(- 1,93 %)
1,37
102.880
(+ 21,92 %)
48.809
(- 5,52 %)
151.689
(+ 11,5 %)
2,299 Mrd.
(+ 27,23 %)
2010
12.240
(+ 16,03 %)
8.295
(+ 7,62 %)
1,48
124.487
(+ 21 %)
48.844
(+ 0,07 %)
173.331
(+ 14,27 %)
3,049 Mrd.
(+ 32,62 %)
EINZELERGEBNISSE
1. Spielhallenkonzessionen und Spielhallenstandorte
Von 2006 bis 2010 hat bundesweit die Zahl der Spielhallenkonzessionen um 2.051
(+ 20,13 %) zugenommen. Der Zuwachs der Zahl der Standorte um 435 (+ 5,53 %) war
deutlich geringer (Seite 16). In acht Ländern wurden Spielhallenstandorte sogar abge-
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baut (Seite 90). Eine im Vergleich zu den Spielhallenstandorten stärkere Zunahme der
Spielhallenkonzessionen ist ein deutlicher Beleg auf einen Konzentrationsprozess.
Ähnliche Entwicklungen haben in der Vergangenheit auch andere Branchen, z.B. Kinos, der Einzelhandel oder Bäckereien, durchlaufen.
Die stärksten Zunahmen, sowohl bei den Spielhallenkonzessionen (Seiten 88 f.) als
auch bei den Standorten (Seiten 90 f.), zeigen sich zwischen 2006 und 2010 in den
strukturstarken Ländern:
Baden-Württemberg
Hessen
Bayern
Rheinland-Pfalz
Berlin
Saarland
Konzessionen
2010 zu 2006
+ 53,23 %
+ 41,49 %
+ 35,20 %
+ 33,08 %
+ 32,32 %
+ 26,36 %
Standorte
2010 zu 2006
+ 35,11 %
+ 21,50 %
+ 12,07 %
+ 13,67 %
+ 6,27 %
+ 7,22 %
Konzessionen
pro Standort 2010
1,51
1,61
1,72
1,68
1,36
1,57
In den alten Bundesländern haben zwischen 2006 und 2010 die Spielhallenkonzessionen um 23,13 % zugenommen und die Standorte um 7,2 %. In den neuen Bundesländern haben die Konzessionen dagegen um 0,78 % und die Standorte um 5,20 % abgenommen (Seiten 88 ff.). Auch das Verhältnis Konzession pro Standort rangiert in den
neuen Bundesländern mit 1,26 im Jahr 2010 weit unter dem Durchschnittswert der alten Bundesländer von 1,50 (Seite 105).
Die zwischen den alten und neuen Bundesländern unterschiedliche Entwicklung wird
vom Arbeitskreis gegen Spielsucht e.V. auf wirtschaftliche Strukturschwächen in den
neuen Ländern und auf eingeschränkte finanzielle Mittel der Bevölkerung dort zurückgeführt. Im Umkehrschluss stützt dies die Feststellung, dass sich die Freizeitangebote
von Spielstätten in erster Linie an Gäste wenden, die sich diese Freizeitbeschäftigung
leisten können.
2. Geld-Gewinn-Spiel-Geräte (GGSG) in Spielhallen
Von 2006 bis 2010 ist die Zahl der in Spielhallen und in Gaststätten aufgestellten
GGSG bundesweit von 136.044 auf 173.331 Geräte angestiegen (+ 27,4 %). Von 2008
auf 2010 stieg die Zahl von 151.689 auf 173.331 (+ 14,27 %). Bei dieser Betrachtung
wird bedauerlicherweise nicht erwähnt, dass die Zahl der in Deutschland bundesweit in
Spielhallen und Gaststätten aufgestellten GGSG Ende 2005 einen absoluten Tiefstand
erreicht hatte.
Von 2006 bis 2010 nahm die Zahl der in Spielhallen aufgestellten GGSG bundesweit
von 84.384 auf 124.487 GGSG zu (+ 47,52 % - Seite 92). Die Zuwächse sind in den
einzelnen Ländern sehr unterschiedlich. Prozentual gesehen war der Zuwachs in Baden-Württemberg mit 82,24 % (+ 6.877 Geräte) am stärksten, gefolgt von Berlin mit
65,47 % (+ 1.409 Geräte), Bayern mit 62,36 % (+ 5.921 Geräte) sowie Hessen mit
60,49 % (+ 2.915 Geräte). Die schwächsten Zuwächse verzeichneten Thüringen mit
14,68 %, Sachsen-Anhalt mit 18,2 % und Brandenburg mit 23,33 %.
Zwischen 2006 und 2008 stieg die Zahl der Spielhallenkonzessionen lediglich um 360.
Bei maximal zwölf Geräten pro Konzession errechnen sich daraus maximal 4.320 Gerä-
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te. Daher wird der Anstieg der GGSG in den ersten zwei Jahren nach Inkrafttreten der
novellierten Spielverordnung schwerpunktmäßig auf die erweiterten Aufstellmöglichkeiten in den bereits vorhandenen Räumlichkeiten zurückgeführt. Die Steigerung der Anzahl der GGSG zwischen 2008 und 2010 wird dagegen in erster Linie auf Neueröffnungen von 1.691 Spielhallenkonzessionen an 587 Spielhallenstandorten zurückgeführt
(Seite 14).
Bedauerlicherweise blenden die Autoren der Studie das mit der zum 1. Januar 2006
erfolgten Änderung der SpielV einhergehende Verbot von Fun Games (§ 6a SpielV)
sowie von Jackpot-Anlagen (§ 9 Abs. 2 SpielV) bei ihren Analysen völlig aus.
3. Geld-Gewinn-Spiel-Geräte (GGSG) in gastronomischen Betrieben
Im Zeitraum zwischen 2000 und 2008 nahm die Zahl der in gastronomischen Betrieben
in Deutschland aufgestellten GGSG um mehr als 30.000 ab. Zwischen 2006 und 2008
verlangsamte sich der Rückgang, er betrug aber immer noch 5,52 % (- 2.816 Geräte).
Erstmals seit 2000 wurde zwischen 2008 und 2010 eine ganz leichte Zunahme von
0,07 % verzeichnet (Seite 15). Bei GGSG in gastronomischen Betrieben sind wegen
fehlender Daten Bayern und Berlin nicht berücksichtigt (Seiten 66 f.).
4. Gründe für den Geräteabbau in gastronomischen Betrieben
Ähnlich wie in den Vorgängerstudien wurden in der aktuellen Untersuchung folgende
Gründe für den in den vergangenen zehn Jahren zu verzeichnenden starken Abbau
von GGSG in gastronomischen Betrieben genannt: (1) Das „Gaststättensterben“, (2)
betriebliche Umstellungen in Richtung auf Erlebnisgastronomie, (3) Abnahme der Gästefrequenz in Gaststätten aufgrund fehlender finanzieller Mittel sowie (4) Konkurrenz
durch attraktive staatliche, vor allen Dingen aber private, aus Sicht des Arbeitskreises
gegen Spielsucht e.V. illegale Glücksspielangebote (Poker im Internet, Sportwetten
etc.).
Ursächlich für den im Vergleich zu den Vorjahresperioden leichten Zuwachs von GGSG
in Gaststätten (zwischen 2008 und 2010) werden vom Arbeitskreis gegen Spielsucht
e.V. drei Faktoren genannt: (1) Die durch die Novellierung der SpielV geschaffene Möglichkeit der Aufstellung von drei statt zwei GGSG an attraktiven Standorten. (2) Die
Konsolidierung des Marktes derjenigen gastronomischen Einrichtungen, die als potenzielle Aufstellplätze für GGSG in Frage kommen sowie (3) die Erschließung gänzlich
neuer Aufstellmöglichkeiten, wie z.B. Bistros oder Spiel-Cafés (Seite 15).
5. Marktauslastung im Ländervergleich
Die durchschnittliche Auslastung „Einwohner pro Spielhallengerät“ wird für Deutschland
2010 mit 470,8 Einwohner pro Spielhallengerät (= 100 %) angegeben. Im Jahr 2000
waren es 727,2 Einwohner pro Spielhallengerät, 2006 waren es 694 und 2008 waren
es 570,6 Einwohner pro Spielhallengerät (Seiten 18 f.)
Die Marktauslastung in Rheinland-Pfalz ist 2010 mit 292,8 Geräten (= 160,8 %) am
höchsten, gefolgt von Schleswig-Holstein mit 338,9 Geräten (= 138,9 %) und von Bayern mit 387 Geräten (= 121,6 %). Die geringste Auslastung wird für Berlin mit 963,7
Einwohnern pro Spielhallengerät (= 59,2 %) angegeben. Davor rangieren Brandenburg
mit 794 Geräten (= 59,3 %) und Sachsen mit 768,6 Geräten (= 61,2 %).
6. Spieleraufwendungen / Kasseninhalte
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Auf der Basis der im Frühjahr 2010 vom FfH Institut für Markt- und Wirtschaftsforschung GmbH, Berlin, im Rahmen des Betriebsvergleichs der UnterhaltungsautomatenUnternehmen für 2008 veröffentlichten Zahlen wird für Spielhallen und für gastronomische Betriebe von folgenden durchschnittlichen monatlichen Kassen ausgegangen
(Seite 29):
 In Spielhallen:
 In gastronomischen Betrieben:
1.801,66 € (inkl. MwSt.)
610,47 € (inkl. MwSt.)
Auf der Basis dieser Daten ergeben sich folgende Gesamt-Kasseninhalte / Spieleraufwendungen:
Kasseninhalte /
Spieleraufwendungen
2006
2008
2010
1,807 Mrd. €
2,299 Mrd. €
3,049 Mrd. €
Der Anstieg von 2006 auf 2010 beträgt danach 68,76 % und der Anstieg von 2008 auf
2010 beläuft sich auf 32,62 % (Seite 20).
7. Vergnügungssteueraufkommen
Von einer Angabe der Höhe des gesamten Vergnügungsteueraufkommens für den Bereich von Deutschland bzw. für die einzelnen Bundesländer sehen die Autoren ab. Dies
erstaunt, da das Statistische Bundesamt nach Ländern gegliederte Daten zur Verfügung stellt. Möglicherweise hängt dies aber mit der Forderung des Arbeitskreises gegen
Spielsucht e.V. nach Abschaffung der Vergnügungssteuer zugunsten einer zweckbestimmten Abgabe zusammen, wodurch verhindert werden soll, dass die Aussicht auf
potentielle steuerliche Mehreinnahmen Einfluss auf das Konzessionierungsverhalten
von Kommunen haben kann (Seite 23). Wer Nutznießer der „zweckbestimmten Abgabe“ sein könnte, bleibt offen.
Die Autoren verzichten ebenfalls auf Hochrechnungen. Stattdessen werden im Anhang
der Studie (Seiten 591 bis 622) die unterschiedlichen Steuersätze der Kommunen benannt.
8. Politische Forderungen
Unter dem Gliederungspunkt „Ausblick“ heben die Autoren zunächst hervor, dass der
Arbeitskreis gegen Spielsucht e.V. nicht zwischen „guten“ (staatlich konzessionierten)
und „bösen“ (gewerblichen oder privaten = illegalen) Glücksspielangeboten unterscheidet (Seite 21). Darüber hinaus werden drei grundsätzliche Forderungen gestellt (Seite 24):
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(1) Erhalt des staatlichen Glücksspielmonopols.
(2) Konsequente Umsetzung der Verbotsforderungen des Glücksspielstaatsvertrages.
(3) Rückführung der Geldspielgeräte auf den vom Gesetzgeber ursprünglich beabsichtigten Charakter als Unterhaltungsgeräte.
Bezogen auf das gewerbliche Geld-Gewinn-Spiel werden
Forderungen an den Gesetzgeber konkretisiert (Seiten 22 f.):
folgende
Einzel-
 Neuinterpretation/-fassung von § 13 SpielV und dabei deutliche Absenkung der Gewinnpläne und der Einsatz- sowie Verlustmöglichkeiten an Geldspielgeräten.
 Verbot der Vormünzung von GGSG und die technische Verhinderung derselben.
 Verbot von Automatik-Tastaturen, um die Möglichkeit der Mehrfachbespielung noch
stärker einzuschränken.
 Generelles Aufstellverbot von GGSG in Räumlichkeiten, zu denen Kinder und Jugendliche Zugang haben.
 Bindung der maximalen Anzahl von GGSG nicht, wie bisher, an die Konzession,
sondern an den Standort (unter der Beibehaltung einer vorgegebenen MindestSpielfläche pro Geldspielgerät).
 Quotierung der maximalen Anzahl von Geldspielgeräten in einer Kommune über den
Schlüssel „Einwohner pro Geldspielgerät“.
 Technische Zulassung auch von Sport- und Spielgeräten ohne Geld- bzw. WarenGewinnmöglichkeit durch eine unabhängige Zulassungsstelle.
 Rechtliche Einordnung des Fehlens von Informationsmaterialien in Spielhallen als
Ordnungswidrigkeit.
 Qualifizierung der Spielhallenmitarbeiter über Schulungsmaßnahmen zu den Themenbereichen „Jugend- und Spielerschutz“.
Bezugsquelle der Studie
Die 10. aktualisierte und erweiterte Auflage der Untersuchung „Angebotsstruktur der
Spielhallen und Geldspielgeräte in Deutschland“ ist als DIN A4-Broschüre erschienen
und umfasst insgesamt 623 Seiten (Anlage 2). Die Studie mit umfänglichen Zahlen und
Daten für die verschiedenen Bundesländer sowie für eine große Zahl von Kommunen
wird zum Preis von 75,00 Euro zzgl. Versand vom Arbeitskreis gegen Spielsucht e.V.,
Südring 31, 59423 Unna, Tel.: 02303/89669, E-Mail: [email protected], vertrieben.
Quelle: VDAI / g+b 03/11