2015: Der europäische Schwerhörigenverband EFHOH trifft sich im

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2015: Der europäische Schwerhörigenverband EFHOH trifft sich im
Land und Bund
2015: Der europäische Schwerhörigenverband
EFHOH trifft sich im April in Essen
Vom 10.-12 April 2015 lädt der europäische Schwerhörigenverband EFHOH Mitglieder und Interessierte zu
seinem jährlichen Kongress nach Deutschland ein. Der Kongress steht unter dem Titel "Die UNBehindertenkonvention und ihre Umsetzung für schwerhörige Menschen in Europa". Schirmherrin der
Veranstaltung ist die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Verena
Bentele. Die Organisation des Kongresses hat der Deutsche Schwerhörigenbund übernommen.
Das Novum in diesem Jahr ist,
Wer den europäischen Verband
Parallel zum Kongress findet eine
dass die Konferenzsprachen durch- und seine Arbeit näher kennenler- technische Ausstellung rund um
gängig englisch und deutsch sein nen möchte, ist bereits zur Mitglie- das Thema: „Markt der Möglichkeiwerden. Während der gesamten derversammlung des EFHOH am ten - Hörschädigung und Hilfen für
Konferenz ist die simultane Überset- Freitag herzlich willkommen. Die Betroffene“ statt. Hier können sich
zung durch Schrift- und Sprachdol- Mitgliederversammlung ist öffent- alle Teilnehmer bei den europäimetscher sichergestellt. Über zwei lich.
schen Herstellern über Technik,
Audiokanäle werden jeweils Origi- Zu den Themen der Konferenz Hilfsmittel und alle aktuellen Neunalbeitrag und Sprachübersetzung wird es dann am Samstag mehrere igkeiten informieren. Angesichts
in die andere Konferenzsprache für Fachvorträge geben. Anschließend des hohen Aufwands ist die TeilHörgeräte-Träger und Guthörende wird diskutiert, wie die Forderun- nahme am Kongress nicht ganz bilübertragen. Zusätzlich werden alle gen schwerhöriger Menschen auf lig. Es gibt ein abgestuftes Angebot
Texte und Beiträge in Englisch und diesen Gebieten europaweit umge- von Buchungspaketen. Mitglieder
Deutsch auf Leinwänden mitge- setzt werden können. Ziel soll sein, des DSB erhalten Preisnachlässe.
schrieben. Die Veranstalter erhoffen eine neue Deklaration auszuarbei- Die Anmeldung ist ab sofort mögsich von diesem Angebot nicht nur, ten, die Vertretern der Europapoli- lich.
dass die Tagung auch für "des Engli- tik überreicht wird. Aber auch für
schen weniger mächtige" Teilneh- Netzwerkarbeit und geselliges Zu- Erfahren Sie mehr auf der Homer attraktiv ist. Ein wichtiges Ziel sammensein wird genügend Zeit mepage des DSB Landesverbands
ist es auch, diese Kommunikations- bleiben. Vorgesehen sind ein Ga- NRW:
hilfen für Hörgeschädigte im Bereich laabend am Samstag und eine
Das Programm.
internationaler Kongresse zu erpro- Stadtrundfahrt am abschließenden
Anmeldeformular mit Buchungsben und zu etablieren.
Sonntag.
paketen
Neue Kompetenzzentren für Menschen mit
Behinderung in Nordrhein-Westfalen geplant
Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat Anfang Oktober in einem Interessenbekundungsverfahren die Gründung regionaler Kompetenzzentren für Menschen mit Behinderung
sowie ein landesweites Kompetenzzentrum für Menschen mit Sinnesbehinderungen ausgeschrieben.
Damit macht sie ernst mit den "angemessenen Vorkehrungen" zur Schaffung und Sicherung der
gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben, wie sie die UNBehindertenrechts-Konvention fordert. Die neuen Kompetenzzentren sollen ihre Arbeit bereits in der
ersten Jahreshälfte 2015 aufnehmen.
"Aufruf A" der Landesregierung der fünf Regierungsbezirke des gionales Kompetenzzentrum für
gilt dem Ziel, dass künftig in jedem Landes Nordrhein-Westfalen ein re- selbstbestimmtes Leben von Men22
HörMal 1-2015
Land und Bund
schen mit Behinderungen (KsL) arbeitet. Wesentliche Aufgaben dieser
KsL sind die Information, Beratung
und Unterstützung der Menschen
mit Behinderung sowie eine auf die
Akzeptanz der Inklusion gerichtete
Öffentlichkeitsarbeit.
Als Vorbild für die regionalen
Kompetenzzentren dienen die beiden bereits seit einigen Jahren im
Probebetrieb laufenden Zentren in
Köln und Dortmund. Diese aus der
Selbstbestimmt-leben-Bewegung
hervorgegangenen Einrichtungen
beschäftigen vorwiegend oder sogar ausschließlich Fachleute, die
selbst von einer Behinderung betroffen sind ("Peer-to-peer-Beratung"). So strikt ist die Vorgabe der
Landesregierung für die drei noch
zu schaffenden Kompetenzzentren
nicht. Aber die "Betroffenenkompetenz" ist natürlich eine gute und
wichtige Voraussetzung für "angemessene" Vorkehrungen.
Der DSB Landesverband NRW
geht davon aus, dass diese Kompetenzzentren auf regionaler Ebene
künftig gleichberechtigt auch die
Belange der Menschen mit Sinnes-
behinderungen vertreten.
Neu: Landesweites Kompetenzzentrum für Menschen mit Sinnesbehinderungen
In ihrem "Aufruf B" schreibt die
Landesregierung ein landesweites
Kompetenzzentrum für Menschen
mit Sinnesbehinderungen aus. Zu
dieser Gruppe gehören Blinde und
Sehbehin-derte, Gehörlose und
lautsprachlich kommunizierende
Schwerhörige und Ertaubte sowie
Taubblinde und Hör-/Sehgeschädigte.
Die Besonderheit eines landesweiten Zentrums für diese Gruppe
ist offenbar darin begründet, dass
die Landesregierung in diesem Bereich von einem erheblichen Nachholbedarf ausgeht. Dies war das Ergebnis einer Studie, die die Landesregierung zur Lebenssituation von
Menschen mit Hörschädigung in
Auftrag gegeben hatte. Nach Auffassung des DSB bietet das neu zu
schaffende Kompetenzzentrum die
Chance, diesen Nachholbedarf aufzuholen und stabile, professionelle
und nachhaltige Strukturen für alle
Gruppen von Menschen mit Sinnesbehinderungen in NordrheinWestfalen aufzubauen. Für die Arbeit vor Ort sollte sich das landesweite Kompetenzzentrum auf die
fünf regionalen Zentren stützen
können.
Für die drei zusätzlichen Kompetenzzentren stellt die Landesregierung ein Jahresbudget von 1 Mio.
Euro, für das landesweite Kompetenzzentrum für Menschen mit Sinnesbehinderungen jährlich 530.000
Euro zur Verfügung. Beide Projekte
sind zunächst auf 3 Jahre begrenzt
und sollen dann ausgewertet werden. Die Bewerbungsfrist endete im
Dezember, Auswertung und Vergabe sollen in den ersten Monaten
des Jahres 2015 erfolgen.
Wesentliches Ziel für den Deutschen Schwerhörigenbundes wird
es jetzt sein, dass den Betreibern
dieser Zentren konkrete Aufgaben
auch für die Belange der Hörgeschädigten mit lautsprachlicher
Orientierung aufgetragen werden.
Norbert Böttges
Impressum
HörMal ist das Journal des Deutschen Schwerhörigenbundes Ortsverein Köln.
Erscheinungsweise: 4 Hefte im Jahr (jeweils Februar,
Mai, August, November).
Mitglieder des Vereins bekommen die HörMal kostenfei. Nichtmitglieder können ein Jahresabonnement
(4 Ausgaben) für 20 Euro erwerben.
Redaktions- und Anzeigenschluss ist jeweils der erste
Freitag im Erscheinungs-Vormonat
Auflage: 1 000 Exemplare.
Es gilt die Anzeigenpreisliste 2/2012.
Anschrift der Redaktion: DSB Ortsverein Köln e.V., Lupusstraße 22, 50670 Köln.
HörMal 1-2015
Alle Termine und Informationen in dieser Ausgabe sind
von uns nach bestem Wissen recherchiert. Trotzdem
können wir im Einzelfall für die Richtigkeit keine Gewähr
übernehmen. Das gilt auch für die Frage, ob eine geplante Veranstaltung am Ende überhaupt stattfindet.
Bitte vergewissern Sie sich daher beim Veranstalter jeweils über den neuesten Stand der Planung.
Die nächste HörMal erscheint im Mai 2015.
Termine und Beiträge bitte bis zum 3. April 2015 an
die Geschäftsstelle des DSB Köln ([email protected]
bzw. Lupusstr. 22, 50670 Köln).
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