2015: Der europäische Schwerhörigenverband EFHOH trifft sich im
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2015: Der europäische Schwerhörigenverband EFHOH trifft sich im
Land und Bund 2015: Der europäische Schwerhörigenverband EFHOH trifft sich im April in Essen Vom 10.-12 April 2015 lädt der europäische Schwerhörigenverband EFHOH Mitglieder und Interessierte zu seinem jährlichen Kongress nach Deutschland ein. Der Kongress steht unter dem Titel "Die UNBehindertenkonvention und ihre Umsetzung für schwerhörige Menschen in Europa". Schirmherrin der Veranstaltung ist die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Verena Bentele. Die Organisation des Kongresses hat der Deutsche Schwerhörigenbund übernommen. Das Novum in diesem Jahr ist, Wer den europäischen Verband Parallel zum Kongress findet eine dass die Konferenzsprachen durch- und seine Arbeit näher kennenler- technische Ausstellung rund um gängig englisch und deutsch sein nen möchte, ist bereits zur Mitglie- das Thema: „Markt der Möglichkeiwerden. Während der gesamten derversammlung des EFHOH am ten - Hörschädigung und Hilfen für Konferenz ist die simultane Überset- Freitag herzlich willkommen. Die Betroffene“ statt. Hier können sich zung durch Schrift- und Sprachdol- Mitgliederversammlung ist öffent- alle Teilnehmer bei den europäimetscher sichergestellt. Über zwei lich. schen Herstellern über Technik, Audiokanäle werden jeweils Origi- Zu den Themen der Konferenz Hilfsmittel und alle aktuellen Neunalbeitrag und Sprachübersetzung wird es dann am Samstag mehrere igkeiten informieren. Angesichts in die andere Konferenzsprache für Fachvorträge geben. Anschließend des hohen Aufwands ist die TeilHörgeräte-Träger und Guthörende wird diskutiert, wie die Forderun- nahme am Kongress nicht ganz bilübertragen. Zusätzlich werden alle gen schwerhöriger Menschen auf lig. Es gibt ein abgestuftes Angebot Texte und Beiträge in Englisch und diesen Gebieten europaweit umge- von Buchungspaketen. Mitglieder Deutsch auf Leinwänden mitge- setzt werden können. Ziel soll sein, des DSB erhalten Preisnachlässe. schrieben. Die Veranstalter erhoffen eine neue Deklaration auszuarbei- Die Anmeldung ist ab sofort mögsich von diesem Angebot nicht nur, ten, die Vertretern der Europapoli- lich. dass die Tagung auch für "des Engli- tik überreicht wird. Aber auch für schen weniger mächtige" Teilneh- Netzwerkarbeit und geselliges Zu- Erfahren Sie mehr auf der Homer attraktiv ist. Ein wichtiges Ziel sammensein wird genügend Zeit mepage des DSB Landesverbands ist es auch, diese Kommunikations- bleiben. Vorgesehen sind ein Ga- NRW: hilfen für Hörgeschädigte im Bereich laabend am Samstag und eine Das Programm. internationaler Kongresse zu erpro- Stadtrundfahrt am abschließenden Anmeldeformular mit Buchungsben und zu etablieren. Sonntag. paketen Neue Kompetenzzentren für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen geplant Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat Anfang Oktober in einem Interessenbekundungsverfahren die Gründung regionaler Kompetenzzentren für Menschen mit Behinderung sowie ein landesweites Kompetenzzentrum für Menschen mit Sinnesbehinderungen ausgeschrieben. Damit macht sie ernst mit den "angemessenen Vorkehrungen" zur Schaffung und Sicherung der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben, wie sie die UNBehindertenrechts-Konvention fordert. Die neuen Kompetenzzentren sollen ihre Arbeit bereits in der ersten Jahreshälfte 2015 aufnehmen. "Aufruf A" der Landesregierung der fünf Regierungsbezirke des gionales Kompetenzzentrum für gilt dem Ziel, dass künftig in jedem Landes Nordrhein-Westfalen ein re- selbstbestimmtes Leben von Men22 HörMal 1-2015 Land und Bund schen mit Behinderungen (KsL) arbeitet. Wesentliche Aufgaben dieser KsL sind die Information, Beratung und Unterstützung der Menschen mit Behinderung sowie eine auf die Akzeptanz der Inklusion gerichtete Öffentlichkeitsarbeit. Als Vorbild für die regionalen Kompetenzzentren dienen die beiden bereits seit einigen Jahren im Probebetrieb laufenden Zentren in Köln und Dortmund. Diese aus der Selbstbestimmt-leben-Bewegung hervorgegangenen Einrichtungen beschäftigen vorwiegend oder sogar ausschließlich Fachleute, die selbst von einer Behinderung betroffen sind ("Peer-to-peer-Beratung"). So strikt ist die Vorgabe der Landesregierung für die drei noch zu schaffenden Kompetenzzentren nicht. Aber die "Betroffenenkompetenz" ist natürlich eine gute und wichtige Voraussetzung für "angemessene" Vorkehrungen. Der DSB Landesverband NRW geht davon aus, dass diese Kompetenzzentren auf regionaler Ebene künftig gleichberechtigt auch die Belange der Menschen mit Sinnes- behinderungen vertreten. Neu: Landesweites Kompetenzzentrum für Menschen mit Sinnesbehinderungen In ihrem "Aufruf B" schreibt die Landesregierung ein landesweites Kompetenzzentrum für Menschen mit Sinnesbehinderungen aus. Zu dieser Gruppe gehören Blinde und Sehbehin-derte, Gehörlose und lautsprachlich kommunizierende Schwerhörige und Ertaubte sowie Taubblinde und Hör-/Sehgeschädigte. Die Besonderheit eines landesweiten Zentrums für diese Gruppe ist offenbar darin begründet, dass die Landesregierung in diesem Bereich von einem erheblichen Nachholbedarf ausgeht. Dies war das Ergebnis einer Studie, die die Landesregierung zur Lebenssituation von Menschen mit Hörschädigung in Auftrag gegeben hatte. Nach Auffassung des DSB bietet das neu zu schaffende Kompetenzzentrum die Chance, diesen Nachholbedarf aufzuholen und stabile, professionelle und nachhaltige Strukturen für alle Gruppen von Menschen mit Sinnesbehinderungen in NordrheinWestfalen aufzubauen. Für die Arbeit vor Ort sollte sich das landesweite Kompetenzzentrum auf die fünf regionalen Zentren stützen können. Für die drei zusätzlichen Kompetenzzentren stellt die Landesregierung ein Jahresbudget von 1 Mio. Euro, für das landesweite Kompetenzzentrum für Menschen mit Sinnesbehinderungen jährlich 530.000 Euro zur Verfügung. Beide Projekte sind zunächst auf 3 Jahre begrenzt und sollen dann ausgewertet werden. Die Bewerbungsfrist endete im Dezember, Auswertung und Vergabe sollen in den ersten Monaten des Jahres 2015 erfolgen. Wesentliches Ziel für den Deutschen Schwerhörigenbundes wird es jetzt sein, dass den Betreibern dieser Zentren konkrete Aufgaben auch für die Belange der Hörgeschädigten mit lautsprachlicher Orientierung aufgetragen werden. Norbert Böttges Impressum HörMal ist das Journal des Deutschen Schwerhörigenbundes Ortsverein Köln. Erscheinungsweise: 4 Hefte im Jahr (jeweils Februar, Mai, August, November). Mitglieder des Vereins bekommen die HörMal kostenfei. Nichtmitglieder können ein Jahresabonnement (4 Ausgaben) für 20 Euro erwerben. Redaktions- und Anzeigenschluss ist jeweils der erste Freitag im Erscheinungs-Vormonat Auflage: 1 000 Exemplare. Es gilt die Anzeigenpreisliste 2/2012. Anschrift der Redaktion: DSB Ortsverein Köln e.V., Lupusstraße 22, 50670 Köln. HörMal 1-2015 Alle Termine und Informationen in dieser Ausgabe sind von uns nach bestem Wissen recherchiert. Trotzdem können wir im Einzelfall für die Richtigkeit keine Gewähr übernehmen. Das gilt auch für die Frage, ob eine geplante Veranstaltung am Ende überhaupt stattfindet. Bitte vergewissern Sie sich daher beim Veranstalter jeweils über den neuesten Stand der Planung. Die nächste HörMal erscheint im Mai 2015. Termine und Beiträge bitte bis zum 3. April 2015 an die Geschäftsstelle des DSB Köln ([email protected] bzw. Lupusstr. 22, 50670 Köln). 23