KAPITEL I: EINFÜHRUNG UND ARBEITSSCHUTZGESETZGEBUNG
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KAPITEL I: EINFÜHRUNG UND ARBEITSSCHUTZGESETZGEBUNG
KAPITEL I: EINFÜHRUNG UND ARBEITSSCHUTZGESETZGEBUNG 1. Gegenstand ergonomischer Betrachtungen 2. Rechtsgrundlagen des Arbeitsschutzes 2.1. Duales Arbeitsschutz-System in Deutschland 2.2. Arbeits- und Gesundheitsschutz im Rahmen der EU 2.3. Wichtigste Gesetze /VO zum Arbeitsschutz 2.4. Aufsichtsorgane des Arbeitsschutzes 3. Sicherheit und Gesundheitsschutz im Unternehmen Einführung und Arbeitsschutzgesetzgebung Dr.-Ing. Chrisitane Kamusella Institut für Arbeitsingenieurwesen 1 1. Gegenstand ergonomischer Betrachtungen ERGONOMIE: Teilgebiet der Arbeitswissenschaft Ergonomie: griech. Ergon = Arbeit Nomos = Gesetz, Regel ! mit Bezug auf Produkte, Tätigkeiten, Prozesse ! (System-, Produkt-, Prozess-Ergonomie) ! auf Interaktion Mensch - technisches System gerichtet ♦ sie geht von den Eigenschaften, Fähigkeiten und Bedürfnissen des Menschen aus ♦ sucht nach Erkenntnissen und Regeln zur Anpassung von Technik an den Menschen, ⇒ um Arbeit nutzergerecht zu gestalten, ⇒ um Belastungen des arbeitenden Menschen ausgewogen zu halten, ⇒ um Beeinträchtigungen von Gesundheit, Leistung und Befinden möglichst zu vermeiden Untersuchungsgegenstand der Ergonomie: Zusammenhänge zwischen gestaltbaren Merkmalen eines Untersuchungsobjektes, dem Menschen als Benutzer und den Auswirkungen des Gestaltungszustandes mit dem Ziel, gesetzte Anforderungen zu erfüllen Einführung und Arbeitsschutzgesetzgebung Dr.-Ing. Chrisitane Kamusella Institut für Arbeitsingenieurwesen 2 Modellbegriff Arbeitssystem beachte: ergonomische Lösungen hängen ab von " der auszuführenden Aufgabe und deren Zielen ab " den individuelle Eigenschaften des Menschen " den Randbedingungen der Arbeitsausführung wie: # Zeitdauer und Geschwindigkeit # Freiheitsgrade beim Zusammenwirken aller Faktoren des Arbeitssystems entstehen Rückwirkungen auf den Menschen Quelle: H. Luczak ; W. Volpert (Hrsg.), Handbuch Arbeitswissenschaft Stuttgart: Schaeffer-Poeschel-Verlag, 1997 Einführung und Arbeitsschutzgesetzgebung Dr.-Ing. Chrisitane Kamusella Institut für Arbeitsingenieurwesen 3 • Begriff Belastung alle Auswirkungen von Anforderungen und Arbeitsbedingungen, die vom Menschen bestimmte Verhaltensweisen verlangen • Begriff Beanspruchung Folge der Belastung im Menschen, abhängig von den Eigenschaften des Menschen Ergonomische Beurteilung von Arbeitsbedingungen: ♦ Analyse der Höhe und Dauer aller Teilbelastungen ♦ Überprüfung der Beanspruchung ♦ Minimierung arbeitsbedingter Gefährdungs- und Belastungsfaktoren ♦ damit ist die ergonomische Betrachtung integrativer Bestandteil des Gesundheitsschutzes im Unternehmen Einführung und Arbeitsschutzgesetzgebung Dr.-Ing. Chrisitane Kamusella Institut für Arbeitsingenieurwesen 4 2. Rechtsgrundlagen des Arbeitsschutzes 2.1. Duales Arbeitsschutz-System in Deutschland 2 Bereiche: 1. staatliches Vorschriften- und Regelwerk 2. berufsgenossenschaftliches Vorschriften- und Regelwerk Berufsgenossenschaften: erlassen Unfallverhütungsvorschriften auf Grundlage des SGB VII (§15) für: • Einrichtungen, Maßnahmen, Anordnungen, welche die Unternehmer zur • Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und • arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu treffen haben • das sicherheitsgerechte Verhalten der Versicherten • vom Unternehmer zu veranlassende arbeitsmedizinische Untersuchungen Einführung und Arbeitsschutzgesetzgebung Dr.-Ing. Chrisitane Kamusella Institut für Arbeitsingenieurwesen 5 Staatlicher Bereich Berufsgenossenschaftlicher Bereich Duales Arbeitsschutzsystem Bund Länder Gewerbeaufsichtsämter Kontrollorgan Technische Aufsichtsdienste der BG‘en gemeinsame landesbezogene Stelle Vorschriftenund Regelwerk Arbeitsschutzrecht und nachfolgende Regelungen rechtsverbindlicher Charakter Gesetze Sozialgesetzbuch VII Verordnungen BG-Vorschriften (BGV) Allgemeine Verwaltungsvorschriften BG-Regeln (BGR) Allgemeine anerkannte Regeln der Technik, Hygiene und Arbeits-medizin • BMA-Richtlinie BG-Informationen (BGI) • DIN/ DIN EN BG-Grundsätze (BGG) • VDI/ VDE-Richtlinie unverbindlicher Rechtscharakter autorisierte private Institutionen Unfallverhütungsrecht und nachfolgende Regelungen Gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse • BMA-Empfehlungen • Vornormen/ Normenentwürfe Deutsches Vorschriften- und Regelwerk zu Sicherheit und Gesundheitsschutz Einführung und Arbeitsschutzgesetzgebung Dr.-Ing. Chrisitane Kamusella Institut für Arbeitsingenieurwesen 6 Begriff „allgemein anerkannte Regel der Technik“: ! von der Mehrheit der Fachleute • anerkannte, • wissenschaftlich begründete, • technisch erprobte, • ausreichend bewährte Regel zum Lösen technischer Aufgaben ! Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte (Verhältnismäßigkeit) s. auch § 3 (1), Satz 2 GSG ! schriftlich fixiert oder mündlich überlieferte technische Festlegungen für Verfahren, Betriebsweisen Begriff „Stand der Technik“: ! den Fachleuten verfügbares Wissen über den Entwicklungsstand technischer Verfahren, Einrichtungen, Betriebsweisen oder Konstruktionen, deren praktische Eignung und technische Zweckmäßigkeit nachgewiesen ist, gesichert erscheint ! Ermittlung erfolgt zeitpunktbezogen durch Vergleiche und ! Befragungen ! Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte, allerdings für Teilbereiche nur nachrangig ! s. auch § 11(1) Nr. 3 GSG Begriff: „gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse“: ! bei maßgeblichen Arbeitswissenschaftlern herrscht Überzeugung vor, daß die Erkenntnisse wissenschaftlich hinreichend abgesichert sind und einer wissenschaftlichen Überprüfung standhalten werden Einführung und Arbeitsschutzgesetzgebung Dr.-Ing. Chrisitane Kamusella Institut für Arbeitsingenieurwesen 7 2.2. Arbeits- und Gesundheitsschutz im Rahmen der EU − seit 1.1.93 einheitlicher Binnenmarkt − Ziel: − freier Personen-, Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr • Verordnung: verbindlich in allen seinen Teilen; in jedem Mitgliedsstaat • Richtlinie: verbindlich in jedem Mitgliedsstaat hinsichtlich Ziel innerstaatlich können eigene Wege und Mittel gewählt werden " daher Umsetzung Richtlinie in nationales Recht • Empfehlung / EN-Norm: nicht verbindlich Weiterentwicklung des Arbeitsschutzes durch EU-Recht ⇒ Erweiterung des Arbeitsschutzes auf technische Sicherheit und Gesundheitsschutz ⇒ Präventive Durchsetzung des Arbeitsschutzes ⇒ Ausbau der Garantenstellung des Arbeitgebers für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten ⇒ stärkere Einordnung des Arbeitsschutzes in Unternehmensführung (Sicherheitsmanagement) Einführung und Arbeitsschutzgesetzgebung Dr.-Ing. Chrisitane Kamusella Institut für Arbeitsingenieurwesen 8 Einheitliche Europäische Akte - Nachtragswerk zu den EG-Verträgen (gültig seit dem 01.07.1987) Aktionsprogramm Sozialprogramm zur Schaffung des einheitlichen Binnenmarktes von 1987 Beseitigung von steuer lichen Schranken materiellen Schranken techni schen Schranken Harmonisierung technischer Vorschriften und Normen Regelungsgegenstand: Programm zur Sicherheit, Hygiene und Gesundheit am Arbeitsplatz von 1987 schrittweise Angleichung im sozial-politischen Bereich bei gleichzeitigem Fortschritt Mindestvorschriften zur Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer Regelungsgegenstand: PRODUKTE ARBEITSUMWELT (Konstruktion, Bau Ausrüstungen von Maschinen, Geräten, Anlagen) (Gesundheitsschutz bei der Arbeit) EG-Richtlinien EG-Richtlinien Artikel 97 (früher 100 a) EG-Vertrag Artikel 137 (früher 118 a) EG-Vertrag Regelungsgruppen im Rahmen der EU Einführung und Arbeitsschutzgesetzgebung Dr.-Ing. Chrisitane Kamusella Institut für Arbeitsingenieurwesen 9 Produkte und Richtlinien EG-Richtlinie Grundlegende Richtlinien (RL) • Niederspannungsrichtlinie • RL über elektromagnetische Verträglichkeit • RL über Bauprodukte • RL über Maschinen • RL für persönliche Schutzausrüstungen Gasverbrauchseinrichtungen • RL über Gasverbrauchseinrichtungen 73/23/EWG 89/336/EWG 89/106/EWG 98/37/EWG 89/686/EWG 90/396/EWG Medizinisch-technische Geräte • RL über aktive implantierbare medizinische Geräte 90/385/EWG • RL über Medizinprodukte Kraftfahrzeuge 93/42/EWG • RL über kraftbetriebene Flurförderzeuge Aufzüge und Hebezeuge 86/663/EWG • RL über elektrisch betriebene Aufzüge 84/529/EWG • RL über gemeinsame Vorschriften für Hebezeuge und Fördergeräte Baugeräte und Baumaschinen 88/665/EWG Lärmbegrenzung an Maschinen und Geräten Druckbehälter • Rahmen-RL Druckbehälter • RL Einfache Druckbehälter Sicherheit von Spielzeug • RL über die Sicherheit von Spielzeug 76/767/EWG 87/404/EWG 88/378/EWG Beispiele von Einzelrichtlinien nach Artikel 97 EG-Vertrag Einführung und Arbeitsschutzgesetzgebung Dr.-Ing. Chrisitane Kamusella Institut für Arbeitsingenieurwesen 10 Regelungsgegenstände EG-Richtlinie Rahmenrichtlinie Arbeitsstätten 89/391/EWG • 89/654/EWG RL über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten Arbeitsmittel • 89/655/EWG RL über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit Persönliche Schutzausrüstung 89/656/EWG • RL über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen Lastenhandhabung • RL über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der manuellen Handhabung von Lasten, die für die Arbeitnehmer insbesondere eine Gefährdung der Lendenwirbelsäule mit sich bringt Bildschirmgeräte 90/269/EWG • RL über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten Arbeitsstoffe 90/270/EWG • 90/679/EWG RL über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit 83/477/EWG • RL Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdungen durch Asbest am Arbeitsplatz Baustellen • RL über die auf zeitlich begrenzte oder ortsveränderliche 92/57/EWG Baustellen anzuwendenden Mindestvorachriften Sicherheitskennzeichnung 92/58/EWG • RL für die Sicherheits- und/oder Gesundheitsschutzkennzeichnung Lärm • RL über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdungen durch Lärm am Arbeitsplatz 86/188/EWG Ausgewählte Richtlinien nach Artikel 137 EG-Vertrag Einführung und Arbeitsschutzgesetzgebung Dr.-Ing. Chrisitane Kamusella Institut für Arbeitsingenieurwesen 11 - ARTIKELGESETZ – Gesetz zur Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz und weiterer Arbeitsschutzrichtlinien Umsetzung von EGRL über nationales Verordnungswerk ARTIKEL 1 ARTIKEL 2 Chemikaliengesetz, Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Änderung des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure... (Arbeitssicherheitsgesetz) Gefahrstoffverordnung Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit 1. Abschnitt: Biostoffverordnung ARTIKEL 3 Gentechnikgesetz Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes Baustellenverordnung ARTIKEL 4 Arbeitszeitrahmengesetz Änderung der Gewerbeordnung ................. ARTIKEL 5 Allgemeine Vorschriften Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes 2. Abschnitt: Pflichten des Arbeitgebers 3. Abschnitt: Pflichten und Rechte der Beschäftigten 4. Abschnitt: Verordnungsermächtigungen SGB VII ................ - ARTIKELVERORDNUNG – Verordnung zur Umsetzung von EG-Einzelrichtlinien zur EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz EINZELVERORDNUNGEN Artikel 1 Artikel 2 Artikel 3 Artikel 4 PSABenutzungs verordnung Lastenhandhabungsverordnung Bildschirmarbeitsverordnung Arbeitsstättenverordnung BildscharbV ArbStättV PSA-BV LasthandhabV Unfallverhütungsvorschriften Arbeitsmittelbenutzungsverordnung Lärm BGV B3 Sicherheitskennzeichnung ABMV BGV A8 .......... .......... Umsetzung des EG-Rechts nach Artikel 137 im nationalen Vorschriftenwerk Einführung und Arbeitsschutzgesetzgebung Dr.-Ing. Chrisitane Kamusella Institut für Arbeitsingenieurwesen 12 2.3. Wichtigste Gesetze /Verordnungen zum Arbeitsschutz (1) Grundgesetz: Recht auf Leben und Gesundheit (2) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Verpflichtung des Arbeitgebers zur Schaffung solcher Bedingungen, die AN vor Gefahren für Leben und Gesundheit schützen (3) Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz Gesetz verlangt: ! Verhütung von Arbeitsunfällen ! Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren ! Maßnahmen zur menschengerechten Gestaltung Einführung und Arbeitsschutzgesetzgebung Dr.-Ing. Chrisitane Kamusella Institut für Arbeitsingenieurwesen 13 Grundpflichten des Arbeitgebers § 3 „Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes .... zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen“ „Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben“ Allgemeine Grundsätze § 4 ♦ Arbeitsgestaltung mit Ziel der Vermeidung von Gefährdungen sowie der Verminderung von Restgefährdungen ♦ Bekämpfung von Gefahren an der Quelle, individuelle Schutzmaßnahmen sind nachrangig ♦ Berücksichtigung des Standes von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie gesicherter arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse ♦ Verknüpfung von Technik, Organisation, sozialer Beziehungen, sonstiger Arbeitsbedingungen ♦ geeignete Anweisungen für Beschäftigte Einführung und Arbeitsschutzgesetzgebung Dr.-Ing. Chrisitane Kamusella Institut für Arbeitsingenieurwesen 14 (4) Sozialgesetzbuch (SGB) - SGB VII: Gesetzliche Unfallversicherung Aussagen zu Aufgaben der Unfallversicherung; Haftung des Unternehmers; Bestellung von Sicherheitsbeauftragten Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften) 1. Die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren mit allen geeigneten Mitteln 2. Die Wiederherstellung der Gesundheit und der Leistungsfähigkeit nach Eintritt von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten mit allen geeigneten Mitteln sowie Entschädigung der Hinterbliebenen durch Geldleistung (5) Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG): Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit Pflicht des Arbeitgebers, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte zu bestellen Einführung und Arbeitsschutzgesetzgebung Dr.-Ing. Chrisitane Kamusella Institut für Arbeitsingenieurwesen 15 Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit: • Beratung des Arbeitgebers • Sicherheitstechnische Überprüfung techn. Arbeitsmittel u. -verfahren • Beobachtung der Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung • Belehrung der Mitarbeiter, Schulung von Sicherheitsbeauftragten • Zusammenarbeit mit Betriebsrat • Zusammenarbeit mit Behörden • Arbeitsschutzausschuß (ab 20 Beschäftigte) Sicherheitsbeauftragte (ab 20 Beschäftigte) Aufgaben des Betriebsarztes • Beratung des Arbeitgebers • arbeitsmedizinische Untersuchung und Beratung mögliche Organisationsmodelle der sicherheitstechnischen Betreuung: a) Hauptamtliche Lösung b) Nebenberufliche Lösung c) Überbetriebliche Lösung (freiberuflich tätige Sicherheitsfachkräfte, überbetrieblicher sicherheitstechnischer Dienst) d) Unternehmermodell Einführung und Arbeitsschutzgesetzgebung Dr.-Ing. Chrisitane Kamusella Institut für Arbeitsingenieurwesen 16 a) Hauptamtlich b) Nebenamtlich U U SIFA F F A A/ G/M G/M AN/SB AN... AN/SB AN... c) Überbetrieblich SIFA d) Unternehmermodell U U ÜBD oder F Beratung extern F Freiberufl. h A A G/M G/M AN... AN/SB AN... AN/SB Quelle: Rentzsch; Lehder: Arbeitswissenschaftliche Grundlagen für die betriebliche Praxis - ecomed-Verl. 1997 Einführung und Arbeitsschutzgesetzgebung Dr.-Ing. Chrisitane Kamusella Institut für Arbeitsingenieurwesen 17 (6) Gerätesicherheitsgesetz (GSG): sicherheitstechnische Anforderungen an Werkzeuge, Arbeits-, Kraftmaschinen, überwachungsbedürftige Anlagen, Hebe- und Fördereinrichtungen, Beleuchtungs-, Heiz-, Kühl-, Lüftungseinrichtungen, Haushalt-, Sport-, Bastelgeräte, Spielzeug Umsetzung der Forderungen der EG-Maschinenrichtlinie (7) Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Forderungen an Räume, Verkehrswege, Einrichtungen in Gebäuden, an Arbeitsplätzen gilt für alle Unternehmen, die dem Arbeitsschutzgesetz unterliegen (8) Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): regelt Einstufung, Verpackung, Inverkehrbringen gefährlicher Stoffe, Zubereitungen regelt Umgang, Aufbewahrung, Lagerung, Vernichtung von Gefahrstoffen (9) Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG): ! Verbot von Kinderarbeit ! Mindestalter für Beschäftigung Jugendlicher festgelegt ! Dauer der Arbeitszeit, Pausen, Urlaub, Nachtruhe ! Beschäftigungsverbote für bestimmte Arbeiten ! Anforderungen an die Gestaltung von Arbeitsplätzen für Jugendl. ! Vorschriften zu ärztlichen Untersuchungen (10) Mutterschutzgesetz (MuSchG): Anforderungen an die Gestaltung der Arbeitsplätze Beschäftigungsverbote für werdende, stillende Mütter Einführung und Arbeitsschutzgesetzgebung Dr.-Ing. Chrisitane Kamusella Institut für Arbeitsingenieurwesen 18 (11) Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG): Aufgaben des Betriebsrates Mitspracherecht und -pflicht bei Arbeitsschutzangelegenheiten (12) Arbeitsmittelbenutzungsverordnung (ABMV): • Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch Arbeitgeber - Arbeitgeber muß AM auswählen, die für die an den Arbeitsplätzen gegebenen Bedingungen geeignet sind und bei deren bestimmungsgemäßer Verwendung die Sicherheit und der Gesundheitsschutz gewährleistet wird - nur solche bereitstellen, die anderen Vorschriften entsprechen (GSG) • Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte Anhang zur ABMV gilt für • erstmalig bereitgestellte AM, die nicht in harmonisierten Bereich fallen (kein CE-Zeichen haben) • Altmaschinen, Übergangsregelungen Gebrauchtmaschinen (13) Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) ! Produkt: jede bewegliche Sache, auch ohne besonderen Verwendungszweck ! verschuldensunabhängige Haftung: Hersteller haftet für Folgeschäden, die durch Fehler seines Produkts entstanden sind ! Folgeschäden (Körper- und Gesundheitsschäden sowie private Sachschäden bis zu einer Haftungsobergrenze von 160 Mio. DM für Schäden infolge Tod oder Körperverletzung) können auftreten infolge von Entwicklungsfehlern, Konstruktions-fehlern, Fabrikationsfehlern, Instruktionsfehlern sowie mangelnder Produkt-beobachtung am Markt ! Beweislastumkehr: Hersteller muss Nachweis seiner Entlastung erbringen Einführung und Arbeitsschutzgesetzgebung Dr.-Ing. Chrisitane Kamusella Institut für Arbeitsingenieurwesen 19 2.4. Aufsichtsorgane des Arbeitsschutzes $ Staatliches Gewerbeaufsichtsamt - regional und fachlich gegliedert - Durchsetzung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften Aufgaben: ♦ technischer Arbeitsschutz (Unfallschutz, Arbeitshygiene) ♦ sozialer Arbeitsschutz (Jugend, Mütter, Behinderte, Arbeitszeit) ♦ Verbraucherschutz (Sicherheit im Haushalt, Freizeit) ♦ Nachbarschaftsschutz /Umweltschutz ♦ Beratung, Überprüfung (Einrichtungen, Arbeitsstätten) ♦ Erteilen von Genehmigungen ♦ Ahnden von Ordnungswidrigkeiten ♦ Treffen von Anordnungen % Berufsgenossenschaft BG - Hauptträger der gesetzlichen Unfallversicherung - Gliederung nach Branchen Aufgaben: ♦ Unterstützung des Unternehmers bei seinen Aufgaben des Arbeitsschutzes ♦ Durchsetzung von Unfallverhütungsvorschriften ♦ Beratung, Überprüfung, Weiterbildung ♦ Rehabilitation (Heilbehandlung) ♦ Entschädigung (Unfälle, BK) & Technischer Überwachungsverein TÜV - privatrechtliches Organ - Überwachung technischer Einrichtungen als hoheitliche Aufgabe des Staates Einführung und Arbeitsschutzgesetzgebung Dr.-Ing. Chrisitane Kamusella Institut für Arbeitsingenieurwesen 20 3. Sicherheit und Gesundheitsschutz im Unternehmen - erweiterter Arbeitschutz-Ansatz innerhalb EU: a) umfassende Arbeitsgestaltung (Arbeitsplatzgestaltung, Auswahl der Arbeitsmittel, Arbeits- und Fertigungsverfahren) b) präventive Durchsetzung des Arbeitsschutzes c) Rangfolge der Maßnahmen: Technik - Organisation - Verhalten d) Berücksichtigung Stand der Technik e) erweiterte Pflicht des Arbeitsgebers für Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer: Berücksichtigung aller Aspekte, aller Tätigkeiten f) Einsatz von Sicherheitsberatern unabhängig von Beschäftigtenzahl (interne und externe Fachleute) Gesetzliche Unfallversicherung ♦ Zwangsanschluss jedes Unternehmers an eine branchenspezifische gesetzliche Unfallversicherung ♦ jeder Beschäftigte im Unternehmen unfallversichert ♦ Unternehmer nimmt durch seine betriebliche Sicherheitsarbeit Einfluss auf Höhe der Versicherungsprämie (Zuschlag, Nachlass auf Beiträge) Einführung und Arbeitsschutzgesetzgebung Dr.-Ing. Chrisitane Kamusella Institut für Arbeitsingenieurwesen 21