angebotsunterlage
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Aktionäre der CCR Logistics Systems AG insbesondere mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sollten die Hinweise im Abschnitt 1 (S. 3, "Allgemeine Hinweise für Aktionäre") beachten. ANGEBOTSUNTERLAGE FREIWILLIGES ÖFFENTLICHES ÜBERNAHMEANGEBOT (BARANGEBOT) der REVERSE LOGISTICS GMBH c/o Monitor Company GmbH Maximilianstraße 14 80539 München an die Aktionäre der CCR LOGISTICS SYSTEMS AG Karl-Hammerschmidt-Str. 36 85609 Dornach zum Erwerb ihrer Aktien an der CCR Logistics Systems AG gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 7,50 je CCR-Aktie Annahmefrist: 20. Februar 2007 bis 29. März 2007, 24.00 Uhr (mitteleuropäischer Sommerzeit) CCR-AKTIEN: International Securities Identification Number (ISIN) DE0007627200 Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN) 762720 ZUM VERKAUF EINGEREICHTE CCR-AKTIEN: ISIN DE000A0AYWD6 / WKN A0A YWD NACHTRÄGLICH ZUM VERKAUF EINGEREICHTE CCR-AKTIEN: ISIN DE000A0MFX30 / WKN A0M FX3 INHALTSVERZEICHNIS 1. ALLGEMEINE HINWEISE FÜR AKTIONÄRE................................................................................... 3 1.1 1.2 1.3 1.4 Durchführung des Übernahmeangebots ......................................................................................... 3 Veröffentlichung und Verbreitung der Angebotsunterlage .......................................................... 3 Verbreitung der Angebotsunterlage durch Dritte.......................................................................... 3 Annahme des Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ......................................... 3 2. VERÖFFENTLICHUNG DER ENTSCHEIDUNG ZUR ABGABE DES ANGEBOTS ..................... 4 3. STAND DER IN DIESER ANGEBOTSUNTERLAGE ENTHALTENEN INFORMATIONEN ................................................................................................................................... 4 4. ZUSAMMENFASSUNG DES ANGEBOTS ............................................................................................ 4 5. ÜBERNAHMEANGEBOT ........................................................................................................................ 5 5.1 5.2 5.3 5.4 5.5 6. Gegenstand ........................................................................................................................................ 5 Annahmefrist..................................................................................................................................... 6 Verlängerungen der Annahmefrist.................................................................................................. 6 Weitere Annahmefrist gemäß § 16 Abs. 2 WpÜG.......................................................................... 6 Andienungsrecht ............................................................................................................................... 7 BIETERIN UND ZIELGESELLSCHAFT............................................................................................... 7 6.1 6.2 6.3 6.4 6.5 6.6 Beschreibung der Bieterin................................................................................................................ 7 Beschreibung der Reverse Logistics-Gruppe................................................................................ 10 Beschreibung von Monitor Clipper ............................................................................................... 10 Gemeinsam handelnde Personen ................................................................................................... 11 Beschreibung der Zielgesellschaft.................................................................................................. 11 Beteiligung der Bieterin an der CCR AG ..................................................................................... 13 7. WIRTSCHAFTLICHER UND STRATEGISCHER HINTERGRUND DES ÜBERNAHMEANGEBOTS.................................................................................................................... 14 8. VEREINBARUNGEN MIT CCR-AKTIONÄREN............................................................................... 14 8.1 8.2 8.3 9. Optionsvereinbarung ...................................................................................................................... 14 Unwiderrufliche Verpflichtungen.................................................................................................. 15 Kapitalerhöhung ............................................................................................................................. 16 ABSICHTEN DER BIETERIN IM HINBLICK AUF DIE ZUKÜNFTIGE GESCHÄFTSTÄTIGKEIT DER CCR AG UND DER BIETERIN .................................................... 17 9.1 9.2 9.3 9.4 10. GEGENLEISTUNG (ANGEBOTSPREIS)............................................................................................ 19 10.1 10.2 10.3 10.4 11. Künftige Geschäftstätigkeit, Vermögen und Verpflichtungen.................................................... 17 Vorstand und Aufsichtsrat der CCR AG...................................................................................... 18 Sitz, Standort wesentlicher Unternehmensteile, Arbeitnehmer und deren Vertretungen........ 18 Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Ausschluß von Minderheitsaktionären, Delisting ........................................................................................................................................... 18 Angemessenheit des Angebotspreises ............................................................................................ 19 Wirtschaftliche Angemessenheit des Angebotspreises................................................................. 22 Angaben zu Geldleistungen oder anderen geldwerten Vorteilen an Organmitglieder der CCR AG und zu Vereinbarungen mit Organmitgliedern der CCR AG im Zusammenhang mit diesem Übernahmeangebot...................................................................................................... 22 Keine Anwendbarkeit von § 33b WpÜG....................................................................................... 22 ERFORDERNIS UND STAND BEHÖRDLICHER GENEHMIGUNGEN UND VERFAHREN........................................................................................................................................... 23 11.1 11.2 Fusionskontrollrechtliche Verfahren ............................................................................................ 23 Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage ........................................................... 23 1 12. ANGEBOTSBEDINGUNGEN ................................................................................................................ 23 12.1 12.2 12.3 12.4 13. ANNAHME UND DURCHFÜHRUNG DES ANGEBOTS .................................................................. 24 13.1 13.2 13.3 13.4 13.5 13.6 13.7 13.8 13.9 14. Zentrale Abwicklungsstelle ............................................................................................................ 24 Annahme des Angebots................................................................................................................... 24 Abwicklung des Angebots und Kaufpreiszahlung........................................................................ 25 Börsenhandel mit Zum Verkauf Eingereichten Aktien ............................................................... 25 Kosten der Annahme ...................................................................................................................... 26 Auswirkungen auf CCR-Aktionäre, die das Übernahmeangebot nicht annehmen .................. 26 Rückabwicklung bei Nichteintritt der Angebotsbedingungen .................................................... 27 Durchführung des Angebots bei Annahme innerhalb der Weiteren Annahmefrist ................. 28 Rücktrittsrecht ................................................................................................................................ 28 FINANZIERUNG ..................................................................................................................................... 28 14.1 14.2 15. Angebotsbedingungen..................................................................................................................... 23 Verzicht auf Bedingungen .............................................................................................................. 23 Nichteintritt von Angebotsbedingungen ....................................................................................... 23 Veröffentlichung des Eintritts bzw. Nichteintritts der Angebotsbedingungen.......................... 23 Finanzierungsmaßnahmen ............................................................................................................. 28 Finanzierungsbestätigung............................................................................................................... 29 AUSWIRKUNGEN EINES ERFOLGREICHEN ANGEBOTES AUF DIE VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE DER BIETERIN, DER KINGSWOOD UND DER MONITOR CLIPPER FUNDS................................................................................................................ 29 15.1 15.2 15.3 Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Bieterin............................... 30 Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kingswood S.à r.l. ............. 31 Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Monitor Clipper Funds..... 32 16. RÜCKTRITTSRECHT............................................................................................................................ 32 17. VERÖFFENTLICHUNG DER ANGEBOTSUNTERLAGE, MITTEILUNGEN ............................. 33 18. BEGLEITENDE BANK........................................................................................................................... 33 19. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND ................................................................................. 33 20. STEUERRECHTLICHER HINWEIS ................................................................................................... 33 21. ERKLÄRUNG DER VERANTWORTUNG FÜR DIE RICHTIGKEIT DES INHALTS DER ANGEBOTSUNTERLAGE ........................................................................................................... 34 ANLAGE 1 - LISTE DER DIREKTEN UND INDIREKTEN TOCHTERUNTERNEHMEN DER DIE BIETERIN KONTROLLIERENDEN UNTERNEHMEN ...................................................................................................... 35 ANLAGE 2 –FINANZIERUNGSBESTÄTIGUNG ....................................................................................................... 36 2 1. ALLGEMEINE HINWEISE FÜR AKTIONÄRE 1.1 Durchführung des Übernahmeangebots Dieses freiwillige öffentliche Übernahmeangebot (das "Übernahmeangebot" oder das "Angebot") der Reverse Logistics GmbH (die "Bieterin") ist ein öffentliches Angebot zum Erwerb von Aktien nach dem deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz ("WpÜG"). Das Angebot ist an alle Aktionäre der CCR Logistics Systems AG, Aschheim, Ortsteil Dornach, ("CCR AG" oder "Zielgesellschaft") gerichtet und wird nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach dem WpÜG, durchgeführt. Eine Durchführung dieses Angebots nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen erfolgt nicht. Folglich sind keine sonstigen Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen dieser Angebotsunterlage (die "Angebotsunterlage") und/oder des Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt oder veranlaßt worden. Aktionäre der CCR AG (jeweils ein "CCR-Aktionär" und zusammen die "CCR-Aktionäre") können daher auf die Anwendung anderer ausländischer Bestimmungen zum Schutz von Anlegern nicht vertrauen. 1.2 Veröffentlichung und Verbreitung der Angebotsunterlage Die Bieterin hat diese Angebotsunterlage am 20. Februar 2007 in Übereinstimmung mit den §§ 34, 14 Abs. 2 und 3 WpÜG durch Bekanntgabe im Internet unter http://www.reverselogisticsgmbh.com sowie durch Bereithaltung von Exemplaren zur kostenlosen Ausgabe bei der DZ BANK AG Deutsche ZentralGenossenschaftsbank, Platz der Republik, 60265 Frankfurt am Main, (Bestellung per Telefax an 49 69 7447 3685 oder per E-Mail an [email protected]) und durch Hinweisbekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Angebotsunterlage wird ausschließlich in deutscher Sprache veröffentlicht. 1.3 Verbreitung der Angebotsunterlage durch Dritte Die Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Angebotsunterlage oder weiterer Informationsmaterialien kann neben den Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland auch Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen unterliegen. In einigen Rechtsordnungen kann die Verbreitung der Angebotsunterlage durch Rechtsvorschriften beschränkt sein. Daher ist diese Angebotsunterlage (mit Ausnahme der Bekanntgabe über das Internet gemäß Abschnitt 1.2 oben) nicht zur Versendung oder Verteilung in andere Rechtsordnungen als die der Bundesrepublik Deutschland bestimmt, und die Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Angebotsunterlage oder weiterer Informationsunterlagen nach dem Recht anderer Rechtsordnungen als der der Bundesrepublik Deutschland durch Dritte ist von der Bieterin nicht gestattet, soweit die Versendung, Verteilung oder Verbreitung nach den jeweils anwendbaren ausländischen Rechtsordnungen untersagt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung oder der Erfüllung von weiteren Voraussetzungen in den ausländischen Rechtsordnungen abhängig ist. Die Bieterin und die mit ihr im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG gemeinsam handelnden Personen übernehmen weder ausdrücklich noch stillschweigend Gewähr dafür, daß die Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Angebotsunterlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als der der Bundesrepublik Deutschland vereinbar ist. 1.4 Annahme des Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland Die Annahme des Angebots kann dem Recht anderer Rechtsordnungen als der deutschen unterliegen und nach diesen anderen Rechtsordnungen Beschränkungen unterliegen. Personen, welche die Angebotsunterlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erhalten, wird empfohlen, sich über die anwendbaren Rechtsvorschriften und deren Beschränkungen zu erkundigen und diese zu beachten. Die Bieterin und die mit ihr im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG gemeinsam handelnden Personen übernehmen keinerlei Gewähr dafür, daß die Annahme des Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland dem jeweils anwendbaren Recht entspricht. 3 Es wird jedoch darauf hingewiesen, daß das Übernahmeangebot von allen CCR-Aktionären nach Maßgabe dieser Angebotsunterlage und den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften angenommen werden kann. 2. VERÖFFENTLICHUNG DER ENTSCHEIDUNG ZUR ABGABE DES ANGEBOTS Die Bieterin hat die Entscheidung zur Abgabe des Angebots am 10. Januar 2007 durch Bekanntgabe im Internet unter http://www.reverselogisticsgmbh.com sowie über Reuters gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 WpÜG veröffentlicht. 3. STAND DER IN DIESER ANGEBOTSUNTERLAGE ENTHALTENEN INFORMATIONEN Soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, beruhen die in dieser Angebotsunterlage enthaltenen Informationen, Meinungsäußerungen, Absichtsbekundungen und in die Zukunft gerichteten Aussagen auf derzeitigen Planungen und Annahmen der Bieterin sowie auf Informationen, die der Bieterin derzeit zur Verfügung stehen. Die in dieser Angebotsunterlage enthaltenen Angaben zur Zielgesellschaft beruhen vornehmlich auf öffentlich zugänglichen Informationsquellen. Zum Teil beruhen die in dieser Angebotsunterlage enthaltenen Angaben zur Zielgesellschaft aber auch auf Angaben des Vorstands der Zielgesellschaft und auf der Bieterin von der Zielgesellschaft zugänglich gemachten Informationen. Diese Informationen wurden der Bieterin im Rahmen einer zeitlich und inhaltlich beschränkten Unternehmensprüfung (Due Diligence) im Hinblick auf die CCR AG und die mit ihr verbundenen Unternehmen ("CCR-Gruppe") zur Verfügung gestellt, die auf Grundlage einer Vertraulichkeitsvereinbarung zwischen der CCR AG und Monitor Clipper Partners, LLC, London, im Dezember 2006 durchgeführt wurde. Gegenstand dieser Prüfung waren insbesondere die gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse der Unternehmen der CCR-Gruppe, die rechtlichen und wirtschaftlichen Hintergründe des Geschäftsmodells der CCR AG sowie die Analyse möglicher Risiken. Schließlich liegen den in der Angebotsunterlage enthaltenen Informationen bestimmte gegenwärtige Annahmen der Bieterin zugrunde. Sämtliche der Bieterin derzeit verfügbaren Informationen, Planungen und Annahmen können sich in der Zukunft ändern. Die Bieterin behält sich vor, diese Angebotsunterlage nicht zu aktualisieren, soweit die Bieterin nicht nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland hierzu verpflichtet ist. 4. ZUSAMMENFASSUNG DES ANGEBOTS Die nachfolgende Zusammenfassung ist als Einführung zu dieser Angebotsunterlage zu verstehen; die Aktionäre der CCR AG sollten jedoch ihre Einschätzung auf die Prüfung der gesamten Angebotsunterlage stützen, da diese Zusammenfassung nur eine Übersicht ausgewählter Informationen aus dieser Angebotsunterlage gibt. Die Zusammenfassung enthält nicht alle Informationen, die für die CCR-Aktionäre von Bedeutung sind. CCR-Aktionäre sollten daher die gesamte Angebotsunterlage lesen. Bieterin: Reverse Logistics GmbH, München Zielgesellschaft: CCR Logistics Systems AG, Aschheim, Ortsteil Dornach Gegenstand des Angebots: Erwerb aller nennwertlosen auf den Inhaber lautenden und unter der ISIN DE0007627200 (WKN 762720) gehandelten Stückaktien der CCR AG, jeweils mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 (jeweils eine "CCR-Aktie" und zusammen die "CCR-Aktien"). Gegenleistung: EUR 7,50 je CCR-Aktie Bedingungen: Das Übernahmeangebot steht unter verschiedenen in Abschnitt 12 (S. 23) näher beschriebenen aufschiebenden Bedingungen. Annahmefrist: 20. Februar 2007 bis 29. März 2007, 24.00 Uhr (mitteleuropäischer Sommerzeit) 4 Weitere Annahmefrist: Die Weitere Annahmefrist beginnt voraussichtlich am 5. April 2007 und endet voraussichtlich mit Ablauf des 18. April 2007, 24.00 Uhr (mitteleuropäischer Sommerzeit). Annahme: Die Annahme ist schriftlich gegenüber dem depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen des jeweiligen CCR-Aktionärs zu erklären. Sie wird mit Umbuchung der zum Verkauf angemeldeten CCR-Aktien ("Zum Verkauf Eingereichte Aktien") in die ISIN DE000A0AYWD6 (WKN A0A YWD) oder der nachträglich zum Verkauf eingereichten CCR-Aktien ("Nachträglich Zum Verkauf Eingereichte Aktien") in die ISIN DE000A0MFX30 (WKN A0M FX3) wirksam. Die Annahme ist für die Aktionäre der CCR AG - mit Ausnahme von etwaigen im Ausland anfallenden Kosten und Spesen von Wertpapierdienstleistungsunternehmen kosten- und spesenfrei. Börsenhandel: Die Zum Verkauf Eingereichten Aktien können voraussichtlich ab Beginn der Annahmefrist unter der neuen ISIN DE000A0AYWD6 (WKN A0A YWD) im Amtlichen Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) gehandelt werden. Die Nachträglich Zum Verkauf Eingereichten Aktien können voraussichtlich unter der neuen ISIN DE000A0MFX30 (WKN A0M FX3) im Amtlichen Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) gehandelt werden. ISIN / WKN: CCR-Aktie: ISIN DE0007627200 (WKN 762720) Zum Verkauf Eingereichte Aktien ISIN DE000A0AYWD6 (WKN A0A YWD) und Nachträglich Zum Verkauf Eingereichte Aktien: ISIN DE000A0MFX30 (WKN A0M FX3) Veröffentlichung: Die mit Datum vom 19. Februar 2007 gestattete Angebotsunterlage wird am 20. Februar 2007 durch Bekanntgabe im Internet unter http://www.reverselogisticsgmbh.com sowie durch Bereithaltung kostenloser Exemplare zur Ausgabe bei der DZ BANK AG Deutsche ZentralGenossenschaftsbank, Platz der Republik, 60265 Frankfurt am Main, (Bestellung per Telefax an 49 69 7447 3685 oder per E-Mail an [email protected]) und durch Hinweisbekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Alle Mitteilungen im Zusammenhang mit diesem Übernahmeangebot werden im Internet unter http://www.reverselogisticsgmbh.com und durch Bekanntgabe im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. 5. ÜBERNAHMEANGEBOT 5.1 Gegenstand Die Bieterin bietet hiermit allen CCR-Aktionären an, die von ihnen gehaltenen, nennwertlosen, auf den Inhaber lautenden, unter der ISIN DE0007627200 (WKN 762720) gehandelten Stückaktien der CCR AG, jeweils mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 und Gewinnberechtigung ab dem 1. Januar 2006, zum Kaufpreis von EUR 7,50 je CCR-Aktie nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Angebotsunterlage zu erwerben. Sofern das Angebot erst nach Zahlung einer Dividende für das Geschäftsjahr 2006 an die CCR-Aktionäre vollzogen wird, erfolgt der Erwerb der Aktien mit Gewinnberechtigung erst ab dem 1. Januar 2007. 5 5.2 Annahmefrist Die Frist für die Annahme dieses Übernahmeangebots (einschließlich etwaiger Verlängerungen gemäß Abschnitt 5.3, die "Annahmefrist") beginnt mit der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage am 20. Februar 2007 und endet am 29. März 2007, 24.00 Uhr (mitteleuropäischer Sommerzeit). Die Durchführung des Angebots bei Annahme ist in Abschnitt 13 (S. 24 ff.) beschrieben. 5.3 Verlängerungen der Annahmefrist Annahmefrist bei Änderung des Übernahmeangebots Die Bieterin kann bis zu einem Werktag vor Ablauf der Annahmefrist, also bis zum 28. März 2007, das Angebot ändern. Wird das Übernahmeangebot innerhalb der letzten zwei Wochen vor Ablauf der Annahmefrist geändert, verlängert sich die Annahmefrist um zwei Wochen (§ 21 Abs. 5 WpÜG) und endet dann am 12. April 2007, 24.00 Uhr (mitteleuropäischer Sommerzeit). Dies gilt auch, falls das geänderte Übernahmeangebot gegen Rechtsvorschriften verstößt. Annahmefrist bei konkurrierenden Angeboten Wird während der Annahmefrist dieses Übernahmeangebots von einem Dritten ein konkurrierendes Angebot abgegeben, so bestimmt sich der Ablauf der Annahmefrist des vorliegenden Übernahmeangebots nach dem Ablauf der Annahmefrist für das konkurrierende Angebot, falls die Annahmefrist für dieses Übernahmeangebot vor Ablauf der Annahmefrist für das konkurrierende Angebot abläuft (§ 22 Abs. 2 WpÜG). Dies gilt auch, falls das konkurrierende Angebot geändert oder untersagt wird oder gegen Rechtsvorschriften verstößt. Annahmefrist bei Einberufung einer Hauptversammlung Wird im Zusammenhang mit dem Angebot nach der Veröffentlichung der Angebotsunterlage eine Hauptversammlung der CCR AG einberufen, beträgt die Annahmefrist gemäß § 16 Abs. 3 WpÜG zehn Wochen ab der Veröffentlichung der Angebotsunterlage. Die Annahmefrist liefe dann bis zum 2. Mai 2007, 24.00 Uhr (mitteleuropäischer Sommerzeit). 5.4 Weitere Annahmefrist gemäß § 16 Abs. 2 WpÜG Diejenigen CCR-Aktionäre, die das Übernahmeangebot während der Annahmefrist nicht angenommen haben, können es noch innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung des vorläufigen Ergebnisses dieses Angebots durch die Bieterin annehmen ("Weitere Annahmefrist"). Vorbehaltlich einer Verlängerung der Annahmefrist gemäß Abschnitt 5.3 dieser Angebotsunterlage beginnt die Weitere Annahmefrist voraussichtlich am 5. April 2007 und endet voraussichtlich mit Ablauf des 18. April 2007, 24.00 Uhr (mitteleuropäischer Sommerzeit). Nach Ablauf dieser Weiteren Annahmefrist kann das Angebot nicht mehr angenommen werden, vorbehaltlich Abschnitt 5.5 dieser Angebotsunterlage. Die Durchführung des Angebots bei Annahme innerhalb der Weiteren Annahmefrist ist in Abschnitt 13.8 6 (S. 28) beschrieben. 5.5 Andienungsrecht Sollten der Bieterin nach diesem Übernahmeangebot CCR-Aktien in Höhe von mindestens 95 % des stimmberechtigten Grundkapitals der CCR AG gehören, können die CCR-Aktionäre, welche dieses Angebot nicht angenommen haben, das Angebot innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Annahmefrist annehmen (§ 39c WpÜG). Die Durchführung des Angebots bei Ausübung dieses Andienungsrechts ist in Abschnitt 13.6 Absatz 5 beschrieben. 6. BIETERIN UND ZIELGESELLSCHAFT 6.1 Beschreibung der Bieterin Die Bieterin, die Reverse Logistics GmbH (vormals Blitz 06-982 GmbH), ist eine im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 165390 eingetragene deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in München. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt bislang EUR 25.000,00. Alleinige Gesellschafterin ist die Kingswood S.à r.l., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung luxemburgischen Rechts ("Kingswood"). Im Rahmen des Vollzugs der Vereinbarungen mit CCR-Aktionären (siehe dazu unten Abschnitt 6.1.1, S. 7) und des Aktienkauf- und Übertragungsvertrages hinsichtlich des Erwerbs der Vfw AG (siehe unten Abschnitt 6.1.2, S. 8) ist beabsichtigt, das Stammkapital der Bieterin von EUR 25.000 auf EUR 1.000.000 zu erhöhen, und zwar zunächst im Rahmen des Erwerbs der Vfw AG durch Erhöhung von EUR 25.000 auf EUR 540.600 gegen Bareinlage durch ihre alleinige Gesellschafterin, Kingswood, (siehe dazu unten Abschnitte 6.1.2, S. 8) und anschließend im Rahmen des Vollzuges der Vereinbarungen mit CCRAktionären durch Erhöhung von EUR 540.600 auf EUR 1.000.000 (siehe dazu unten Abschnitt 8 (S. 14 ff.), insbesondere Abschnitt 8.3, S. 16). Eine weitere Kapitalerhöhung ist im Zusammenhang mit dem Vollzug dieses Übernahmeangebotes vorgesehen (zu Einzelheiten hierzu siehe unten Abschnitt 14, S. 28, bzw. Abschnitt 15, S. 29). Die Reverse Logistics GmbH wurde am 11. Dezember 2006 gegründet und am 14. Dezember 2006 in das Handelsregister eingetragen. Ihr Unternehmensgegenstand ist der Erwerb, das Halten, und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie von anderen Vermögensgegenständen (z.B. gewerbliche Schutzrechte oder Immobilien) auf eigene Rechnung; Betreuung von sowie Erbringung von Beratungsleistungen und anderen Dienstleistungen gegenüber Gesellschaften, an denen die Gesellschaft beteiligt ist. Genehmigungs- und erlaubnispflichtige Tätigkeiten werden nicht betrieben. Geschäftsführer der Bieterin sind Herr Peter Laino, Küsnacht, Schweiz, und Herr Oliver Markl, London, Großbritannien. 6.1.1. CCR-Übernahme Zum 19. Februar 2007 hält die Bieterin insgesamt 165.932 CCR-Aktien (vgl. zu Einzelheiten Abschnitt 10.1.3, S. 21): dies entspricht ca. 2,18 % des Grundkapitals der CCR AG bzw. ca. 2,18 % der Stimmrechte. Sie hat darüber hinaus am 10. Januar 2007 das ihr auf Grund der Optionsvereinbarung vom 22. Dezember 2006 ("Optionsvereinbarung", zu Einzelheiten vergleiche unten Abschnitt 8.1 (S. 14)) eingeräumte Recht zum Erwerb weiterer 2.965.775 CCR-Aktien ausgeübt. Durch unwiderrufliche Verpflichtungsverträge vom 9. Januar 2007 und 6. Februar 2007 haben sich weitere neun CCR-Aktionäre gegenüber der Bieterin verpflichtet, weitere 1.136.437 CCR-Aktien auf die Bieterin zu übertragen ("Unwiderrufliche Verpflichtungen", vgl. zu Einzelheiten unten Abschnitt 8.2 (S. 15), die Optionsvereinbarung und die Unwiderruflichen Verpflichtungen im folgenden "Vereinbarungen mit CCRAktionären" sowie der Vollzug der Vereinbarungen mit CCR-Aktionären zusammen mit dem Vollzug dieses Übernahmeangebotes und den unter Abschnitt 10.1.3 (S. 21) beschriebenen Vorerwerben die "CCRÜbernahme"). Nach dem in Abschnitt 8 beschriebenen Vollzug der Vereinbarungen mit CCR-Aktionären würde die Bieterin eine Beteiligung an der CCR AG in Höhe von 3.896.435 Aktien halten. Dies entspräche ca. 51,26 % des Grundkapitals der CCR AG. 7 6.1.2. Vfw-Erwerb Die Bieterin hat ferner am 22. Dezember 2006 einen Aktienkauf- und Übertragungsvertrag über den Erwerb sämtlicher Aktien der Vfw AG, Köln, ("Vfw AG") von der tbd Tibbett & Britten Deutschland GmbH, Kempen, einem mittelbaren Tochterunternehmen der Deutsche Post AG, Bonn, geschlossen (dieser Vertrag der "Aktienkauf- und Übertragungsvertrag" und der Gegenstand des Vertrages der "Vfw-Erwerb", vgl. für Einzelheiten zur Vfw AG unten Abschnitt 1.1, (S. 10)). Das Bundeskartellamt hat den Vfw-Erwerb am 13. Februar 2007 freigegeben. Zum Zwecke des Erwerbs der Vfw AG ist geplant, das Stammkapital der Bieterin von EUR 25.000 auf EUR 540.600 gegen Bareinlage durch ihre alleinige Gesellschafterin, Kingswood, zu erhöhen. Der Erwerb wird voraussichtlich am 1. März 2007 vollzogen sein. Die Bieterin hält keine Anteile an anderen Unternehmen. 6.1.3. Geschäftstätigkeit Mit Ausnahme des Abschlusses der Vereinbarungen mit CCR-Aktionären, des Aktienkauf- und Übertragungsvertrages sowie des börslichen Erwerbs von 165.932 CCR-Aktien zwischen dem 3. und dem 10. Januar 2007 sowie zwischen dem 2. und 15. Februar 2007 (siehe unten Abschnitt 10.1.3, S. 21) hat die Bieterin seit der Gründung keine Geschäftstätigkeit ausgeübt. 6.1.4. Beteiligungen an der Bieterin Die Bieterin ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Kingswood, deren Anteile wiederum von der Monitor Clipper Partners Investments S.à r.l., Luxemburg, gehalten werden. Die Anteile an letzterer werden von der MCEP II Europe, L.P., c/o National Registered Agents, Inc., 160 Greentree Drive, Suite 101, Dover, DE 19904, USA, gehalten. Die Anteile an der MCEP II Europe, L.P., werden von zwei Fondsgesellschaften gehalten, der Monitor Clipper Equity Partners II, L.P., c/o National Registered Agents, Inc., 160 Greentree Drive, Suite 101, Dover, DE 19904, USA, und der Monitor Clipper Equity Partners (NQP) II, L.P., c/o National Registered Agents, Inc., 160 Greentree Drive, Suite 101, Dover, DE 19904, USA, wobei die Beteiligung der Monitor Clipper Equity Partners II, L.P., 97,66 % und die der Monitor Clipper Equity Partners (NQP) II, L.P., 2,34 % beträgt. Bei beiden Fondsgesellschaften handelt es sich jeweils um Limited Partnerships nach dem Recht des Staates Delaware, USA, an denen Drittinvestoren als Limited Partners (Kommanditisten) und Monitor Clipper Partners II, L.P., c/o National Registered Agents, Inc., 160 Greentree Drive, Suite 101, Dover, DE 19904, USA, als General Partner (Komplementär), diese wiederum vertreten durch deren General Partner (Komplementär) MCP GP II, Inc., c/o National Registered Agents, Inc., 160 Greentree Drive, Suite 101, Dover, DE 19904, USA, beteiligt sind. Die beiden Fondsgesellschaften werden nachfolgend zusammen "Monitor Clipper Funds" genannt. Monitor Clipper Partners, LLC, National Registered Agents, Inc., 160 Greentree Drive, Suite 101, Dover, DE 19904, USA, erbringt für die Monitor Clipper Funds auf Grund eines Dienstleistungsvertrages (Investment and Advisory Agreement) Managementund Beratungs-Dienstleistungen in allen Fragen der Beteiligungen der Monitor Clipper Funds. Die Bieterin und ihre Tochtergesellschaften zusammen werden nachfolgend in der Phase nach Vollzug des Aktienkauf- und Übertragungsvertrages und der Vereinbarungen mit CCR-Aktionären die "Reverse Logistics-Gruppe" genannt. Die Bieterin ist dann die Obergesellschaft der Reverse Logistics-Gruppe und hält direkt die Anteile an den operativ tätigen Gesellschaften Vfw AG und CCR AG. Das nachfolgende Schaubild zeigt die Beteiligungsverhältnisse der Bieterin und ihrer Mutter- und Tochtergesellschaften im Rahmen der Reverse Logistics-Gruppe vor Vollzug des Übernahmeangebots: 8 MCP GP II, Inc. (Dover, Delaware, USA) General Partner (Komplementär) Monitor Clipper Partners, LLC (Dover, Delaware, USA) Monitor Clipper Partners II, L.P. (Dover, Delaware, USA) General Partner (Komplementär) Monitor Clipper Equity Partners II, L.P. (Dover, Delaware, USA) InvestmentManagement und -Beratung Monitor Clipper Equity Partners (NQP) II, L.P. (Dover, Delaware, USA) ca. 97.66 % ca. 2.34 % MCEP II Europe, L.P. (Dover, Delaware, USA) 100 % Monitor Clipper Partners Investments S. à r. l. (Luxemburg) SICAR 100 % Kingswood S. à r. l. (Luxemburg) Ehemalige CCR Aktionäre ca. 43,36 % ca. 54,06 % Übrige Gesellschafter ca. 2,58 % Reverse Logistics GmbH (München) Streubesitz ca. 48,74 % 100 % ca. 51,26 % Vfw AG (Köln) CCR Logistics Systems AG (München) Tochtergesellschaften der Vfw Gruppe Tochtergesellschaften der CCR Gruppe 9 6.2 Beschreibung der Reverse Logistics-Gruppe Die künftige Reverse Logistics-Gruppe hält Beteiligungen an der Vfw AG und der CCR AG. Die Reverse Logistics-Gruppe ist spezialisiert auf Lösungen im Bereich flächendeckender Rücknahmelogistik und Clearingsysteme: Zur Reverse Logistics-Gruppe werden (nach Vollzug der Vereinbarungen mit CCR-Aktionären entsprechend Abschnitt 8 sowie des Aktienkauf- und Übertragungsvertrages) folgende operative Gesellschaften gehören: Unternehmen Anteil in % Vfw AG 100,00 CCR AG 51,26 Die Vfw Aktiengesellschaft ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Köln, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 21897. Das Grundkapital der Vfw AG beträgt EUR 7.200.000 und ist eingeteilt in 7.200.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Die Vfw AG erzielte im Geschäftsjahr 2005 gemäß Konzernabschluß zum 31. Dezember 2005 konsolidierte Umsatzerlöse von EUR 36,1 Mio. Die Vfw AG ist ein Spezialist im Management von Rücknahmesystemen für Verpackungen und gebrauchte Produkte und baut derzeit ein eigenes duales System als Alternative zum "Grünen Punkt" auf. Zu den Dienstleistungen im Bereich der Rücknahmesysteme zählen unter anderem die Rücknahme und Verwertung von Verkaufsverpackungen aus verschiedensten Bereichen (z.B. Verpackungshersteller, Papiergroßhandel, Floristik, Versandhandel), Rückführung und Beseitigung von Altmedikamenten für die pharmazeutische Industrie; Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten sowie Rücknahmesysteme für gebrauchte Batterien und für bepfandete Einweggetränkeverpackungen. Im Bereich Auftragslogistik hat sich das Unternehmen insbesondere in der Auslieferung medizinischer Gase etabliert. Mit über 500 Logistik-Partnern ist die Vfw AG bundesweit tätig. Sie bedient rund 75.000 Liefer- und Rücknahmestellen, darunter ca. 15.000 Apotheken, 2.000 Krankenhäuser, Forschungsinstitute und sonstige Einrichtungen des Gesundheitswesens. Die Vfw AG hält 100 % der Anteile an der REMEDICA Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Herborn, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wetzlar unter HRB 5340, deren Stammkapital EUR 26.000 beträgt. Die Vfw AG hält ferner ein Drittel der Anteile an der RESY Organisation für Wertstoffentsorgung GmbH mit Sitz in Darmstadt, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt unter HRB 5015, deren Stammkapital EUR 300.000 beträgt, sowie 8,5 % der Anteile an der P-Gesellschaft Pfandclearing im Handel GmbH mit Sitz in Frechen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 42681, deren Stammkapital EUR 30.000 beträgt. 6.3 Beschreibung von Monitor Clipper Die Private Equity-Managementgesellschaft Monitor Clipper Partners LLC ("MCP") gegründet und hat sich auf die Vorbereitung und Durchführung von fremdkapitalfinanzierten Unternehmensübernahmen (sogenannten Leveraged Buy Wachstumskapitalinvestitionen in mittelständische Unternehmen in Nordamerika spezialisiert. wurde 1997 überwiegend Outs) und und Europa Seit 1997 hat MCP drei Fonds aufgelegt und 20 Transaktionen mit einem Gesamtvolumen von über US$ 1,0 Mrd. getätigt. Der aktuelle Fonds wurde 2004 mit einem Volumen von US$ 800 Millionen geschlossen. Derzeit stehen aus diesem Fonds noch ca. US$ 310 Millionen für Investments, wie zum 10 Beispiel die Beteiligungen an der Vfw AG und CCR AG, zur Verfügung. MCP ist in Cambridge, Massachusetts, USA (Monitor Clipper Partners LLC), London, Großbritannien (Monitor Clipper Partners (UK) LLC) und Zürich, Schweiz (Monitor Clipper Partners GmbH) mit Büros vertreten. 6.4 Gemeinsam handelnde Personen Mit der Bieterin im Sinne von § 2 Abs. 5 WpÜG gemeinsam handelnde Personen sind die die Bieterin kontrollierenden Unternehmen (direkte oder indirekte Muttergesellschaften der Bieterin) und sämtliche sonstigen direkten und indirekten Tochterunternehmen dieser die Bieterin kontrollierenden Unternehmen. Muttergesellschaften der Bieterin sind • Monitor Clipper Partners, LLC, Dover, Delaware, USA • MCP GP II, Inc., Dover, Delaware, USA • Monitor Clipper Partners II, L.P., Dover, Delaware, USA • Monitor Clipper Equity Partners II, L.P., Dover, Delaware, USA • MCEP II Europe, L.P., Dover, Delaware, USA • Monitor Clipper Partners Investments S.à r.l., Luxemburg, sowie • Kingswood S.à r.l., Luxemburg. Eine vollständige Liste der direkten und indirekten Tochterunternehmen dieser die Bieterin kontrollierenden Unternehmen ist in Anlage 1 zu dieser Angebotsunterlage enthalten. Sämtlichen oben genannten Muttergesellschaften der Bieterin sind die 165.932 von der Bieterin direkt gehaltenen CCR-Aktien und Stimmrechte gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 1 WpÜG zuzurechnen. Nach Vollzug des Aktienkauf- und Übertragungsvertrages werden die Vfw AG und ihre in Abschnitt 1.1 bezeichneten Tochtergesellschaften mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen sein; nach vollständigem Vollzug der Vereinbarungen mit CCR-Aktionären werden die CCR AG und ihre in Abschnitt 6.5 bezeichneten Tochtergesellschaften mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen sein. Darüber hinaus gibt es keine mit der Bieterin im Sinne von § 2 Abs. 5 WpÜG gemeinsam handelnden Personen oder Personen, deren Stimmrechte aus Aktien der Zielgesellschaft nach § 30 WpÜG Stimmrechten der Bieterin gleichstehen oder ihr zuzurechnen sind. 6.5 Beschreibung der Zielgesellschaft Die CCR AG, Karl-Hammerschmidt-Str. 36, 85609 Dornach, ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft mit Sitz in Aschheim, Ortsteil Dornach. Die Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 122392. Das Grundkapital der CCR AG beträgt EUR 7.602.000 ("CCR-Grundkapital") und ist eingeteilt in 7.602.000 nennwertlose auf den Inhaber lautende Stückaktien (Stammaktien) mit einem rechnerischen anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie. Die CCR-Aktien sind an der Frankfurter Wertpapierbörse im Amtlichen Markt (Prime Standard) unter der ISIN DE0007627200 und WKN 762720 zugelassen. Darüber hinaus werden sie an den Börsen München und Stuttgart im Freiverkehr sowie im elektronischen Handelssystem XETRA gehandelt. 11 Nach der Satzung der CCR AG besteht ein genehmigtes Kapital in Höhe von EUR 700.850, d.h. in Höhe von ca. 9,22 % des CCR-Grundkapitals. Der Vorstand ist danach ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 3. Juni 2009 gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder in mehreren Schritten um bis zu insgesamt EUR 700.850 durch Ausgabe von bis zu 700.850 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen. Der Vorstand ist berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in den in § 3 Abs. 3 der Satzung der CCR AG genannten Fällen auszuschließen. Dem Vorstand der CCR AG gehören Herr Achim Winter (Vorsitzender), Frau Susanne Momberg sowie Herr Marc Zube an. Dem Aufsichtsrat gehören Ferdinand Graf von Spiegel (Vorsitzender), Herr Walter W. Sawallisch (stellvertretender Vorsitzender), Frau Karin Siegle-Kvarnström, Herr Friedrich Schneider, Herr Dr. Christoph Stehmann sowie Herr Dr. Herbert Wörner an. Im Geschäftsjahr 2005 erzielten die CCR AG und die mit ihr verbundenen Unternehmen ("CCRGruppe") gemäß Konzernabschluß zum 31. Dezember 2005 konsolidierte Umsatzerlöse von EUR 32,5 Mio. und einen Konzernjahresüberschuß von EUR 0,8 Mio. nach Steuern. In den ersten neun Monaten des Geschäftsjahres 2006 zum 30. September 2006 betrugen die konsolidierten Umsatzerlöse der CCRGruppe EUR 36 Mio. und das Konzernergebnis nach Steuern EUR 1,1 Mio. Zum 30. September 2006 beschäftigte die CCR-Gruppe konzernweit 67 Mitarbeiter. Insgesamt waren 60 Mitarbeiter in den deutschen Gesellschaften und 7 Mitarbeiter in den ausländischen Tochtergesellschaften tätig. Die CCR AG ist auf das Management von Rückführungssystemen durch maßgeschneiderte retrologistische Netzwerke spezialisiert. Die CCR AG verfügt dabei selbst über keine eigenen Wiederaufbereitungs- oder Verwertungsanlagen, Fahrzeuge oder Behälter für die Transportlogistik. In den vorhandenen Netzwerken sind über 800 Subunternehmen in den Bereichen Logistik und Verwertung tätig. Die CCR AG betreibt den grenzüberschreitenden Aufbau von retrologistischen Systemen europaweit mit eigenen Tochtergesellschaften. In den vier Geschäftsfeldern Automotive (Kfz-Werkstätten-, Tankstellen-, Altreifen- u. Altbatterieentsorgung), Construction (Baulogistik u. -entsorgung), Industry & Commerce (Gebäudelogistik, Werks- u. Hotelkettenentsorgung, Rücknahmesysteme für pfandpflichtige Einweggebinde) sowie Electronics (Altelektrogeräte-Rücknahme) setzt die CCR AG vier Kernkompetenzen ein: Consulting, Software, Logistik und Reporting & Clearing. Automotive Im Geschäftsbereich Automotive, auf den ca. 77 % des Gesamtumsatzes der CCR AG im Geschäftsjahr 2005 (ca. EUR 25 Mio.) entfielen, bietet die CCR AG Kfz-Werkstätten, Tankstellen und Reifen-Händlern Komplettsysteme für die gewerbliche Abfallentsorgung (Entsorgung von Altöl, ölhaltigen Abfällen, Reifen, Elektroschrott, Verpackungsabfällen, etc.) an. Insbesondere entsorgt die CCR AG für ihre Kunden alle Kfz-Abfälle und erstellt Abfallbilanzen und Abfallwirtschaftskonzepte. Sie führt Gewährleistungsteile zurück und stellt dabei durch geordnete Vernichtung sicher, daß diese Teile nicht in den Sekundärmarkt gelangen. Daneben betreibt die CCR AG Handel mit Altblei aus der Verwertung von Bleibatterien. Construction Im Geschäftsbereich Construction bietet die CCR AG Logistikdienstleistungen für die Bauwirtschaft an, wie z.B. Lieferantenkoordination, sozialversicherungsund arbeitsrechtliche Unbedenklichkeitsprüfungen, Sanitätsdienste, Bausicherheit und Baureinigung sowie die Trennung der Abfallfraktionen und Zuordnung der Abfälle zu den Verursachern. Der Geschäftsbereich "Construction" wird derzeit von der CCR AG allerdings nicht aktiv verfolgt. Es wurden weder im Geschäftsjahr 2005 noch im Geschäftsjahr 2006 Umsätze in diesem Geschäftsbereich erzielt. 12 Industry & Commerce Im Geschäftsbereich Industry & Commerce, auf den ca. 14 % des Gesamtumsatzes der CCR AG im Geschäftsjahr 2005 (ca. EUR 5 Mio.) entfielen, bietet die CCR AG Systeme für die Abfallentsorgung von Hotelketten, Fabrikanlagen oder Bürogebäuden sowie Systeme für die Rücknahme von Einweggebinden einschließlich des Mengen- und Pfandclearings an. Hierzu hat die CCR AG am 10. März 2005 die C Clearing GmbH gegründet, die zu 84 % von der CCR AG und zu 16 % von der Rexam Clearing GmbH gehalten wird. Die C Clearing GmbH nimmt insbesondere die Funktion einer der Verpackungsverordnung unterliegenden Clearingstelle wahr. Electronics Im Geschäftsbereich Electronics, auf den ca. 8 % des Gesamtumsatzes der CCR AG im Geschäftsjahr 2005 (ca. EUR 3 Mio.) entfielen, bietet die CCR AG Rücknahmesysteme für Elektro- und Elektronikaltgeräte an. Die CCR AG unterstützt europaweit Hersteller und Inverkehrbringer von Elektround Elektronikprodukten bei der Befolgung der europäischen Elektroaltgeräte-Verordnung ("Waste of Electric and Electronic Equipment", WEEE). Dabei ist unter anderem die Rücknahme von Produkten zu gewährleisten sowie die Erzielung definierter Recyclingquoten zu garantieren. Zusätzlich ist ein Mengenstromnachweis zu führen, welcher alljährlich an die zentralen verantwortlichen Stellen der jeweiligen Mitgliedsstaaten zu richten ist. Gemeinsam mit der CCR AG handelnde Personen Mit der CCR AG im Sinne von § 2 Abs. 5 WpÜG gemeinsam handelnde Personen sind nach Kenntnis der Bieterin die folgenden Tochterunternehmen der CCR AG (Beteiligung der CCR AG am Eigenkapital jeweils in Klammern): • CCR Deutschland AG, München (100,0 %) • C Clearing GmbH, München (84,0 %) • CCR Austria GmbH, Salzburg, Österreich (100,0 %) • CCR Schweiz GmbH, Kreuzlingen, Schweiz (100,0 %) • CCR Italia, S.p.A., Turin, Italien (51,0 %) • CCR Hispania S.L., Barcelona, Spanien (94,7 %) • CCR UK Limited, Birmingham, Großbritannien (100,0 %) • CCR Polska Sp. z o.o., Warschau, Polen (100 %) 6.6 Beteiligung der Bieterin an der CCR AG Die Bieterin hält derzeit 165.932 Aktien der CCR AG (vgl. zu Einzelheiten Abschnitt 10.1.3, S. 21). Dies entspricht ca. 2,18 % des Grundkapitals. Sie behält sich vor, auch während der Annahmefrist und der Weiteren Annahmefrist außerhalb des Angebots weitere CCR-Aktien zu erwerben. Die Bieterin hat ferner das ihr auf Grund der Optionsvereinbarung eingeräumte Recht auf Erwerb von bis zu 2.965.775 weiteren CCR-Aktien ausgeübt. 13 Ferner haben sich weitere neun Aktionäre im Rahmen der Unwiderruflichen Verpflichtungen dazu verpflichtet, von ihnen gehaltene bis zu 1.136.437 CCR-Aktien im Rahmen des Übernahmeangebotes einzureichen oder alternativ diese im Wege einer Sacheinlage gegen Gewährung von Geschäftsanteilen in die Bieterin einzubringen. Darüber hinaus halten derzeit weder eine mit der Bieterin gemeinsam handelnde Person noch die die Bieterin kontrollierenden Personen oder deren jeweilige Tochterunternehmen CCR-Aktien, und ihnen oder der Bieterin werden auch keine weiteren CCR-Aktien gemäß § 30 WpÜG zugerechnet. Nach dem in Abschnitt 8 beschriebenen Vollzug der Vereinbarungen mit CCR-Aktionären würde die Bieterin eine Beteiligung an der CCR AG in Höhe von 3.896.435 Aktien halten, das heißt ca. 51,26 % des Grundkapitals der CCR AG. 7. WIRTSCHAFTLICHER UND ÜBERNAHMEANGEBOTS STRATEGISCHER HINTERGRUND DES Dieses Übernahmeangebot ist ein wichtiger Bestandteil der europäischen Wachstumsstrategie der Reverse Logistics-Gruppe. Mit der Übernahme der CCR AG beabsichtigt die Bieterin, ihr Investment in die Vfw AG und damit in den Geschäftsbereich der Reverslogistik mit dem Branchen-Know-how, den Absatzmärkten und dem Kundenstamm der CCR AG zu verbinden. Nach Ansicht der Bieterin stellt die CCR AG eine Ergänzung der internationalen Aktivitäten der Reverse Logistics-Gruppe im Bereich der flächendeckenden Rücknahmelogistik und Clearingsysteme in Europa und insbesondere in Deutschland dar. Der deutsche Markt, einer der europaweit größten Märkte für die Rücknahme von Abfall und Verpackungsmaterialien, ist derzeit verhältnismäßig fragmentiert. Er wird nach Ansicht der Bieterin mittelfristig durch Aufkäufe und Zusammenschlüsse konsolidiert werden. Die Übernahme der CCR AG wird es der Reverse Logistics-Gruppe ermöglichen, ihre Präsenz auf dem deutschen Markt weiter auszubauen und dadurch ihre Stellung am Markt zu sichern. Zudem ist die Bieterin der Ansicht, daß die Geschäftsbereiche, in denen die CCR AG tätig ist, gut zu den bereits bestehenden Geschäftsfeldern der Reverse Logistics-Gruppe, mithin denen der Vfw AG, passen. Dementsprechend ist die Bieterin davon überzeugt, daß die Übernahme der CCR AG die bisherige Geschäftstätigkeit der Reverse Logistics-Gruppe gut ergänzt und der CCR AG die Möglichkeit geben würde, ihr Geschäft weiter zu entwickeln und auszubauen. Vor diesem Hintergrund stellt sich für die Reverse Logistics-Gruppe eine Kombination oder Kooperation mit der CCR-Gruppe als wirtschaftlich richtige und strategisch sinnvolle Entscheidung dar. Gemeinsam würden die Reverse Logistics-Gruppe und die CCR-Gruppe über eine stärkere Plattform in den Kundenmärkten verfügen und ihre Innovationsfähigkeit steigern. Die Zusammenführung der Reverse Logistics-Gruppe und der CCRGruppe schafft somit die Voraussetzungen dafür, mit einem erweiterten Produktportfolio den Bedürfnissen der Kunden nachzukommen und neue Kunden zu gewinnen. Die Vereinigung der Ressourcen der Bieterin mit denen der CCR AG führt zu strategischen Größenvorteilen der zusammengeschlossenen Gruppe und eröffnet die Möglichkeit für ein starkes, nachhaltiges und profitables Wachstum. Der Bieterin ist bekannt, daß im Auftrag von Vorstand und Aufsichtsrat der CCR AG eine Unternehmensbewertung der CCR AG durchgeführt worden ist. Dieses Angebot beruht nicht auf dieser Unternehmensbewertung: insbesondere hatte die entsprechende Unternehmensbewertung für die Bemessung der Gegenleistung keine Bedeutung. 8. VEREINBARUNGEN MIT CCR-AKTIONÄREN 8.1 Optionsvereinbarung Am 22. Dezember 2006 hat die Bieterin mit drei Gesellschaften, die zusammen ca. 39,01 % des 14 Grundkapitals der CCR AG halten, die Optionsvereinbarung abgeschlossen, die den Erwerb von CCRAktien gegen Ausgabe von neuen Geschäftsanteilen an der Bieterin oder den Kauf von CCR-Aktien vorsieht. Folgende Gesellschaften haben der Bieterin diese Option eingeräumt: • WIHA Beteiligungs GmbH, München, mit 1.993.531 CCR-Aktien (ca. 26,22 % des Grundkapitals), • Sawallisch & Associates Beteiligungs GmbH, München, mit 520.000 CCR-Aktien (ca. 6,84 %) • Mandatus GmbH - Finanzberatungen, München, mit 452.244 CCR-Aktien (ca. 5,95 %). Die vorgenannten Gesellschaften sind nach Kenntnis der Bieterin mit Organmitgliedern der CCR AG verbundene Unternehmen i.S.d. §§ 15 ff. AktG. Die WIHA Beteiligungs GmbH ist ein mit dem Unternehmensgründer und jetzigen Vorsitzenden des Vorstands, Herrn Achim Winter, die Sawallisch & Associates Beteiligungs GmbH ein mit dem Mitglied des Aufsichtsrates, Herrn Walter W. Sawallisch, und die Mandatus GmbH-Finanzberatungen ein mit dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates, Ferdinand Graf von Spiegel, verbundenes Unternehmen. Die Option berechtigt nach ihrer Ausübung zum Erwerb von insgesamt bis zu 2.965.775 CCR-Aktien, dies entspricht ca. 39,01 % der CCR-Aktien. Im Rahmen der Einbringung dieser CCR-Aktien in die Bieterin werden die CCR-Aktien mit EUR 7,50 je Aktie bewertet. Die Bieterin hat die Option am 10. Januar 2007 ausgeübt. Die Sawallisch & Associates Beteiligungs GmbH hat sich verpflichtet, sämtliche oben genannten 520.000 CCR-Aktien in die Bieterin einzubringen. Die WIHA Beteiligungs GmbH hat sich verpflichtet, 361.400 CCR-Aktien vor Vollzug des Übernahmeangebotes an die Bieterin zu einem Kaufpreis von EUR 7,50 zu veräußern statt diese Aktien einzubringen. Ebenso hat die Mandatus GmbH Finanzberatungen sich verpflichtet, das Übernahmeangebot für 20.000 CCR-Aktien anzunehmen statt diese Aktien einzubringen. Der Abschluß des Einbringungsvertrages zur Übertragung der CCR-Aktien auf die Bieterin gegen Gewährung von Geschäftsanteilen und des Kaufvertrages mit der WIHA Beteiligungs GmbH über die Veräußerung von 361.400 CCR-Aktien an die Bieterin wird voraussichtlich im März 2007 erfolgen. Das Bundeskartellamt hat den Erwerb dieser und aller anderen CCR-Aktien am 13. Februar 2007 freigegeben. 8.2 Unwiderrufliche Verpflichtungen Ferner haben sich neun Aktionäre, die insgesamt ca. 14,95 % der CCR-Aktien halten, gegenüber der Bieterin verpflichtet, das freiwillige Übernahmeangebot der Bieterin hinsichtlich der von ihnen jeweils gehaltenen Aktien anzunehmen; alternativ sind diese Aktionäre berechtigt, ihre Aktien als Sacheinlage gegen Gewährung neuer Geschäftsanteile an der Bieterin zu den Konditionen der in der Optionsvereinbarung gewährten Option in die Bieterin einzubringen. Bei diesen Aktionären handelt es sich um • Anna Katharina Gräfin von Spiegel, München (mit 114.433 CCR-Aktien), • Dr. Herbert Wörner, Grünwald (mit 115.000 CCR-Aktien), • Susanne Momberg, Vaterstetten (mit 72.045 CCR-Aktien), • Vinco Beteiligungs GmbH, München (mit 415.664 CCR-Aktien), • Achim Winter, München (mit 268.822 CCR-Aktien), • Birgit Winter, Tegernsee (mit 51.475 CCR-Aktien), 15 • Moritz Winter, Tegernsee (mit 43.199 CCR-Aktien), • Vanessa Winter, Tegernsee (mit 43.199 CCR-Aktien), sowie • Karin Siegle-Kvarnström, Hamburg (mit 12.600 CCR-Aktien). Bei den vorgenannten Personen handelt es sich nach Kenntnis der Bieterin mit Ausnahme der Vinco Beteiligungs GmbH um Organmitglieder der CCR AG oder um mit Organmitgliedern der CCR AG i.S.d. §§ 15 ff. AktG verbundene oder nahestehende Personen, und zwar bei Anna Katharina Gräfin von Spiegel um die Ehefrau des Aufsichtsratsvorsitzenden Ferdinand Graf von Spiegel, bei Herrn Dr. Wörner um ein Mitglied des Aufsichtsrates, bei Susanne Momberg um ein Mitglied des Vorstandes, bei Birgit, Moritz und Vanessa Winter um Familienangehörige des Vorstandsvorsitzenden der CCR AG, Herrn Achim Winter, und bei Frau Karin Siegle-Kvarnström um ein Mitglied des Aufsichtsrates der CCR AG. Frau Susanne Momberg hat sich verpflichtet, für 36.045 der von ihr gehaltenen 72.045 CCR-Aktien das Übernahmeangebot anzunehmen, statt diese Aktien in die Bieterin einzubringen. Die Vinco Beteiligungs GmbH hat sich verpflichtet, für 315.664 der von ihr gehaltenen 415.664 CCR-Aktien das Übernahmeangebot anzunehmen, statt diese Aktien in die Bieterin einzubringen. Mit Vollzug der Vereinbarungen mit CCR-Aktionären und vor Vollzug dieses Übernahmeangebotes wird die Bieterin, sofern die oben in Abschnitt 8.1 (S. 14) und 8.2 (S. 15) genannten CCR-Aktionäre den oben beschriebenen Verpflichtungen entsprechen, eine Beteiligung an der CCR AG in Höhe von 3.896.435 Aktien halten. Dies entspricht ca. 51,26 % des Grundkapitals der CCR AG. 8.3 Kapitalerhöhung Zum Zweck des Vollzugs der vorgenannten Vereinbarungen mit CCR-Aktionären ist beabsichtigt, das Stammkapital der Bieterin von EUR 540.600 auf EUR 1.000.000 zu erhöhen, und zwar einerseits durch Gewährung von Geschäftsanteilen gegen Sacheinlagen an die zwölf CCR-Aktionäre, die sich verpflichtet haben, ihre CCR-Aktien in die Bieterin gemäß den Vereinbarungen mit CCR-Aktionären einzubringen, und andererseits durch Gewährung von Geschäftsanteilen gegen Bareinlagen an zwei, nicht mit der CCR AG in Beziehung stehende Personen. Die Höhe der Beteiligungen der einzelnen Gesellschafter der Bieterin an deren Stammkapital nach Vollzug der vorgenannten Erhöhung des Stammkapitals der Bieterin von EUR 540.600 auf EUR 1.000.000 und vor Vollzug des Übernahmeangebotes sähe wie folgt aus: Gesellschafter Einlage Beteiligungsquote in % Nennwert der Geschäftsanteile in EUR EUR 31.503.433,96 54,06% 540.600 EUR 1.500.000 2,58% 25.750 1.632.131 21,01% 210.050 Mandatus GmbH - Finanzberatungen 432.244 5,56% 55.650 Sawallisch & Associates Beteiligungs GmbH 520.000 6,69% 66.950 Bareinlagen: Kingswood S.à r.l. Übrige Gesellschafter Sacheinlagen (CCR-Aktien): WIHA Beteiligungs GmbH 16 Gesellschafter Einlage Beteiligungsquote in % Nennwert der Geschäftsanteile in EUR Anna Katharina Gräfin von Spiegel 114.433 1,47% 14.750 Dr. Herbert Wörner 115.000 1,48% 14.800 Susanne Momberg 36.000 0,46% 4.650 Vinco Beteiligungs GmbH 100.000 1,29% 12.850 Achim Winter 268.822 3,46% 34.600 Birgit Winter 51.475 0,66% 6.650 Moritz Winter 43.199 0,56% 5.550 Vanessa Winter 43.199 0,56% 5.550 Karin Siegle-Kvarnström 12.600 0,16% 1.600 100,00% 1.000.000 Gesamt: 9. ABSICHTEN DER BIETERIN IM HINBLICK AUF DIE ZUKÜNFTIGE GESCHÄFTSTÄTIGKEIT DER CCR AG UND DER BIETERIN 9.1 Künftige Geschäftstätigkeit, Vermögen und Verpflichtungen Die in diesem Abschnitt 9 dieser Angebotsunterlage beschriebenen Absichten der Bieterin geben die gegenwärtigen Absichten der Bieterin wieder und können sich vor allem infolge des auf dem deutschen und europäischen Markt vorherrschenden wirtschaftlichen, rechtlichen und betrieblichen Umfelds sowie aufgrund neuer Informationen, die der Bieterin bekannt werden, ändern. Bei Vollzug der Vereinbarungen mit CCR-Aktionären wird die Bieterin eine Mehrheitsbeteiligung an der CCR AG erwerben, und diese wird damit Teil der Reverse Logistics-Gruppe. Die Bieterin wird daher als Holdinggesellschaft fungieren. Gegenwärtig bestehen keine Pläne für eine Verlegung des Sitzes der Bieterin oder sonstige wesentliche Änderungen ihrer Geschäftstätigkeit. Insbesondere bestehen keine Pläne im Hinblick auf den Standort wesentlicher Unternehmensteile, auf die Verwendung des Vermögens oder auf künftige Verpflichtungen (abgesehen von den in den Abschnitten 14 und 15 beschriebenen Finanzierungsmaßnahmen) oder im Hinblick auf die Mitglieder der Geschäftsführungsorgane. Die Bieterin beschäftigt keine Arbeitnehmer. Es ist die gegenwärtige Planung der Bieterin, die CCR AG als selbstständiges Unternehmen zu erhalten. Die Bieterin beabsichtigt nicht, die Geschäftstätigkeit der CCR AG und ihrer Tochtergesellschaften zu verändern, sondern sieht vielmehr vor, die vier Geschäftsfelder der CCR-Gruppe innerhalb der Reverse Logistics-Gruppe fortzuführen. Darüber hinaus hat die Bieterin derzeit keine Pläne, die Verwendung des Vermögens der CCR AG zu ändern oder außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit zukünftige Verpflichtungen für die CCR AG zu begründen. Es gibt auch keine Pläne, sich von Teilaktivitäten der CCR-Gruppe zu trennen. Ziel der Bieterin ist es allerdings, die Unternehmen der CCR-Gruppe und die der Vfw-Gruppe unter dem Dach der Bieterin zusammenzuführen. Dadurch soll eine starke und effiziente neue Organisation geschaffen werden, welche die Voraussetzungen dafür bietet, die Marktpositionen mit den bestehenden Produkten erfolgreich zu entwickeln und zukünftige Wachstumspotentiale zu erschließen. Die Bieterin 17 beabsichtigt, als herrschendes Unternehmen je einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Vfw AG und der CCR AG abzuschließen. Aufgrund eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages kann die Geschäftsführung der Bieterin den Vorstand der abhängigen Gesellschaft unmittelbar anweisen, Rechtsgeschäfte und Maßnahmen im Interesse des herrschenden Unternehmens bzw. des Konzerns vorzunehmen, selbst wenn diese für die abhängige Gesellschaft nachteilig sind (§ 308 AktG). Ein Einzelausgleich für von dem herrschenden Unternehmen veranlaßte nachteilige Geschäfte und Maßnahmen findet bei Vorliegen eines Beherrschungsvertrages nicht statt. Geschäftsführungsmaßnahmen können deshalb am gemeinsamen Konzerninteresse ausgerichtet werden, ohne daß es einer aufwendigen Kontrolle jeder Maßnahme im Hinblick darauf bedürfte, ob sie bei isolierter Betrachtung für die abhängige Gesellschaft nachteilig sein könnte. Jedoch ist das herrschende Unternehmen verpflichtet, einen Jahresfehlbetrag des abhängigen Unternehmens - unabhängig von seinen Entstehungsgründen - auszugleichen. Die Bieterin beabsichtigt, nach Vollzug dieses Angebots gemeinsam mit dem Vorstand der CCR AG zu prüfen, ob Änderungen hinsichtlich der Vermögenswerte, Unternehmensstruktur, Geschäftstätigkeiten, Unternehmensleitung, des Personals oder möglicher Kosteneinsparpotentiale der Gesellschaften der CCR-Gruppe vorgenommen werden sollen. Die Bieterin kann derzeit noch nicht absehen, welche Ergebnisse diese Analysen haben werden. Es ist jedoch nicht auszuschließen, daß die Bieterin in Folge dieser Untersuchungen oder angesichts zukünftiger Entwicklungen ihre in dieser Angebotsunterlage geäußerten derzeitigen Absichten und Einschätzungen überdenkt und solche Veränderungen mit Blick auf die CCR-Gruppe vornimmt, die sie für erforderlich und zweckmäßig hält. 9.2 Vorstand und Aufsichtsrat der CCR AG Der Vorstand der CCR AG besteht derzeit aus drei Mitgliedern. Durch den Vollzug des Angebots wird sich die Zusammensetzung des Vorstands der CCR AG nicht ändern. Der Aufsichtsrat der CCR AG besteht derzeit aus sechs Mitgliedern und wird nach Vollzug dieses Angebots weiter aus sechs Mitgliedern bestehen. Die Bieterin beabsichtigt, den Aufsichtsrat personell neu zu strukturieren und die gerichtliche Bestellung frei werdender Mandate im Aufsichtsrat so bald wie möglich nach dem Vollzug der Vereinbarungen mit CCR-Aktionären zu veranlassen. 9.3 Sitz, Standort wesentlicher Unternehmensteile, Arbeitnehmer und deren Vertretungen Es gibt derzeit keine Pläne, den Sitz oder die Standorte wesentlicher Unternehmensteile der CCR AG zu verlegen. Ebenso wenig beabsichtigt die Bieterin gegenwärtig Maßnahmen, die Auswirkungen auf die Arbeitnehmer der CCR AG oder ihrer Tochterunternehmen, deren Arbeitnehmervertretungen oder deren Beschäftigungsbedingungen haben. 9.4 Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Ausschluß von Minderheitsaktionären, Delisting Die Bieterin strebt den Erwerb einer qualifizierten Mehrheit, also 75 % der Stimmen, in der Hauptversammlung der CCR AG an und beabsichtigt den Abschluß eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages gemäß §§ 291 ff. AktG zwischen der Bieterin als herrschendem Unternehmen und der CCR AG als beherrschtem Unternehmen. Dann wäre die Bieterin berechtigt, dem Vorstand der CCR AG verbindliche Weisungen zu erteilen, und die CCR AG wäre verpflichtet, ihren gesamten Gewinn an das herrschende Unternehmen abzuführen. Die Bieterin wäre verpflichtet, jeden während der Vertragsdauer entstehenden Jahresfehlbetrag der CCR AG auszugleichen. Die außenstehenden CCR-Aktionäre hätten im Falle des Abschlusses eines solchen Vertrages einen Anspruch auf eine angemessene, jährlich wiederkehrende Ausgleichszahlung für die sonst auf sie entfallenden Gewinnanteile oder das Recht zum Ausscheiden aus der Gesellschaft gegen eine angemessene Barabfindung, deren Höhe dem hier angebotenen Preis entsprechen, aber auch darüber oder darunter liegen könnte. 18 Abhängig von der Annahmequote dieses Angebots wird die Bieterin möglicherweise erwägen, die CCR AG dazu zu veranlassen, den Widerruf der Zulassung der CCR-Aktien an den deutschen Wertpapierbörsen zu beantragen, an denen die CCR-Aktien zum Handel zugelassen ist. Ein solcher Antrag bedürfte der Zustimmung der Hauptversammlung der CCR AG mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Sollte die Zulassung der CCR-Aktien an den deutschen Wertpapierbörsen widerrufen werden, müßte allen außenstehenden CCR-Aktionären ein Angebot unterbreitet werden, innerhalb einer bestimmten Frist ihre CCR-Aktien gegen eine angemessene Barabfindung zu erwerben. Die Höhe der Barabfindung kann dem hier angebotenen Preis entsprechen, aber auch darüber oder darunter liegen. Gehören der Bieterin nach diesem Angebot mindestens 95 % des stimmberechtigten Grundkapitals der CCR AG, können die CCR-Aktionäre, die das Übernahmeangebot nicht angenommen haben, das Übernahmeangebot gemäß § 39c WpÜG innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Annahmefrist annehmen (vgl. Abschnitt 13.6 Ziffer (5) unten). Ferner könnte die Bieterin, wenn ihr nach Durchführung des Übernahmeangebots mindestens 95 % des stimmberechtigten Grundkapitals der CCR AG gehören, gemäß § 39a Abs. 1 WpÜG innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Annahmefrist beantragen, ihr die übrigen stimmberechtigten Aktien der CCR AG gegen Gewährung einer angemessenen Abfindung durch Gerichtsbeschluß zu übertragen. Gemäß § 39a Abs. 3 WpÜG hätte die Gegenleistung in einer Barleistung zu bestehen. Die im Rahmen dieses Angebots gewährten EUR 7,50 pro Stückaktie wären als angemessene Abfindung anzusehen, erwürbe die Bieterin auf Grund des Angebots Aktien in Höhe von mindestens 90 % des vom Angebot betroffenen Grundkapitals. Anstelle des zuvor genannten übernahmerechtlichen Ausschlußverfahrens könnte die Bieterin der Hauptversammlung der CCR AG nach §§ 327a ff. AktG eine Beschlußfassung zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung vorschlagen (sog. aktienrechtliches Ausschlußverfahren). Die dann anzubietende Barabfindung könnte dem hier angebotenen Preis entsprechen, könnte aber auch darüber oder darunter liegen. Gehören der Bieterin nach diesem Übernahmeangebot zunächst weniger als 95 % des Grundkapitals der CCR AG, erlangt sie jedoch auf Grund späterer Aktienkäufe eine solche Beteiligungshöhe, könnte sie ebenfalls ein aktienrechtliches, jedoch kein übernahmerechtliches Ausschlußverfahren durchführen. Auch die dann anzubietende Abfindung könnte dem hier angebotenen Preis entsprechen, aber auch darüber oder darunter liegen. 10. GEGENLEISTUNG (ANGEBOTSPREIS) Der Angebotspreis beträgt EUR 7,50 je CCR-Aktie und besteht in einer Geldleistung in Euro. 10.1 Angemessenheit des Angebotspreises 10.1.1. Gesetzlicher Mindestwert Gemäß § 31 Abs. 1 WpÜG in Verbindung mit §§ 4 und 5 WpÜG-Angebotsverordnung muß die den CCR-Aktionären für ihre CCR-Aktien angebotene Gegenleistung angemessen sein. Die Gegenleistung darf dabei einen nach diesen Vorschriften zu ermittelnden Mindestwert nicht unterschreiten. Der den CCR-Aktionären anzubietende Mindestwert je CCR-Aktie muß mindestens dem höheren der beiden folgenden Werte entsprechen: Nach § 4 WpÜG-Angebotsverordnung hat die Gegenleistung mindestens dem Wert der höchsten von der Bieterin, einer mit ihr gemeinsam handelnden Person oder deren Tochterunternehmen gewährten oder vereinbarten Gegenleistung für den Erwerb von Aktien der CCR AG innerhalb der letzten sechs Monate vor der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage, d.h. vom 20. August 2006 bis zum 19. Februar 2007, zu entsprechen. Aufgrund der von der Bieterin während dieses Zeitraumes abgeschlossenen Vereinbarungen (vgl. Abschnitt 8, S. 14 f.) beträgt dieser Mindestpreis EUR 7,50 je CCR-Aktie. Nach § 5 WpÜG-Angebotsverordnung muß die Gegenleistung mindestens dem gewichteten 19 durchschnittlichen inländischen Börsenkurs der Aktien der CCR AG während der letzten drei Monate vor der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe dieses Übernahmeangebots am 10. Januar 2007 entsprechen. Der hiernach von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bestimmte und in ihrer unter http://www.bafin.de einsehbaren Datenbank veröffentlichte Mindestpreis beträgt zum Stichtag 9. Januar 2007 EUR 6,07 je CCR-Aktie (s. auch Abschnitt 10.1.2 unten). Der Angebotspreis in Höhe von EUR 7,50 je CCR-Aktie erfüllt damit die Anforderungen des § 31 Abs. 1 WpÜG i.V.m. §§ 4, 5 WpÜG-Angebotsverordnung. 10.1.2. Historische Börsenkurse der CCR-Aktie Die Börsenkurse der letzten Monate stellen nach der Überzeugung der Bieterin einen wichtigen Maßstab für eine angemessene Bewertung der CCR-Aktie dar. Die Aktien der CCR AG sind an der Frankfurter Wertpapierbörse im Amtlichen Markt (Prime Standard) zugelassen. Darüber hinaus werden sie an den Börsen München und Stuttgart im Freiverkehr sowie im elektronischen Handelssystem XETRA gehandelt. Für die CCR-Aktien besteht ein funktionierender Börsenhandel mit hinreichendem Streubesitz und hinreichender Handelsaktivität. Der Markt ist über die CCR AG und ihre aktuelle sowie erwartete Geschäftsentwicklung durch die Berichte professioneller Aktienanalysten informiert. Aus der folgenden Tabelle sind die Höchst- und Tiefstkurse der CCR-Aktien (XETRA) für die angegebenen Zeiträume zu entnehmen: Zeitraum Kurs in EUR Kurs in EUR Hoch Tief 1. Quartal 2005 4,90 2,41 2. Quartal 2005 5,90 4,25 3. Quartal 2005 6,60 5,28 4. Quartal 2005 6,36 5,37 1. Quartal 2006 7,49 5,08 2. Quartal 2006 8,40 5,32 3. Quartal 2006 7,87 5,76 4. Quartal 2006 6,69 5,31 Quelle: Börsen-Zeitung, Wertpapier-Informationssystem Der Drei-Monats-Durchschnittskurs zum Stichtag 9. Januar 2007, dem letzten Handelstag vor dem Tag der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Übernahmeangebots, betrug EUR 6,07. Der Angebotspreis enthält damit einen Aufschlag von EUR 1,43 bzw. rund 23,56 % auf den Durchschnittskurs gemäß § 5 WpÜG-Angebotsverordnung. Der Börsenkurs (XETRA-Schlußkurs) der CCR-Aktie am 9. Januar 2007 betrug EUR 6,60. Der Angebotspreis übersteigt diesen Kurs um EUR 0,90 bzw. rund 13,64 %. Der gewichtete Jahresdurchschnittskurs der Aktien der CCR AG vor dem Tag der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Angebots beträgt EUR 6,5968 (Quelle: Bloomberg, kalkuliert auf Basis der gewichteten Mittelwerte des Aktienkurses auf Tagesbasis). Der von der Bieterin angebotene Preis liegt damit EUR 0,9032 bzw. etwa 13,69 % über dem Durchschnittskurs der letzten zwölf Monate. 20 10.1.3. Relevante Vorerwerbe und mögliche Parallel- und Nacherwerbe Während der letzten sechs Monate vor der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe dieses Übernahmeangebots am 10. Januar 2007 und während der letzten sechs Monate vor der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage am 20. Februar 2007 hat die Bieterin die folgenden Käufe von CCR-Aktien getätigt (angegeben ist jeweils die gesamte Stückzahl und der höchste Kaufpreis der Käufe eines Tages): Datum Stückzahl Höchstpreis in EUR 3. Januar 2007 9.100 6,660 4. Januar 2007 7.900 6,700 5. Januar 2007 7.551 6,620 8. Januar 2007 7.000 6,600 9. Januar 2007 9.500 6,600 10. Januar 2007 39.005 7,210 2. Februar 2007 16.875 7,500 6. Februar 2007 4.280 7,500 7. Februar 2007 4.883 7,500 8. Februar 2007 5.000 7,500 9. Februar 2007 20.745 7,500 12. Februar 2007 1.023 7,500 13. Februar 2007 11.000 7,500 14. Februar 2007 2.000 7,500 15. Februar 2007 20.070 7,500 Gesamt (Stand: 19 Februar 2007, 12 Uhr): 165.932 Darüber hinaus haben weder die Bieterin noch eine mit ihr gemeinsam handelnde Person oder deren Tochterunternehmen in den letzten sechs Monaten vor der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage CCR-Aktien erworben. Die Bieterin behält sich gleichwohl vor, auch während der Annahmefrist und der Weiteren Annahmefrist außerhalb des Angebots weitere CCR-Aktien zu erwerben. Aufgrund der Ausübung ihres Rechts aus der Optionsvereinbarung wird die Bieterin bis zu 2.965.775 dem Optionsrecht unterliegende CCR-Aktien im Wege der Einbringung oder des Kaufes erwerben, wobei der Wert der einzelnen CCR-Aktie jeweils mit EUR 7,50 bemessen sein wird. Die weiteren CCRAktionäre, die sich verpflichtet haben, entweder das Übernahmeangebot anzunehmen oder ihre Aktien in die Bieterin gegen Gewährung von Geschäftsanteilen einzubringen (vgl. die Anmerkungen oben in Abschnitt 8.2 zu den Unwiderruflichen Verpflichtungen), werden für ihre CCR-Aktien gleichfalls eine Gegenleistung von EUR 7,50 erhalten. Der Wert des einzelnen Geschäftsanteils an der Bieterin bestimmt sich maßgeblich durch die 100 %-ige 21 Beteiligung der Bieterin an der Vfw AG. Der Wert der VfW AG entspricht dem aufgrund des Aktienkauf- und Übertragungsvertrages an die tbd Tibbett & Britten Deutschland GmbH, Kempen, einem mittelbaren Tochterunternehmen der Deutsche Post AG, zu zahlenden Kaufpreis in Höhe von EUR 75.100.000,-- zuzüglich Anschaffungsnebenkosten von EUR 2.500.000, da Kaufpreis zuzüglich Anschaffungsnebenkosten jedenfalls dem Marktwert der Beteiligung entsprechen: Zum Abschluß des Aktienkauf- und Übertragungsvertrages kam es erst am Ende eines mehrmonatigen, hoch kompetitiven Bieterverfahrens, das die tbd Tibbett & Britten Deutschland GmbH (mit Unterstützung und Beratung durch die Investmentbank Metzler) seit Anfang Oktober 2006 durchgeführt hatte. Zunächst wurden potentielle Investoren angesprochen, von denen zahlreiche im Anschluß an eine Due Diligence indikative Kaufpreisangebote abgaben. Schließlich gaben mehrere Bieter Kaufpreisangebote ab, wobei das der Bieterin von der tbd Tibbett & Britten Deutschland GmbH angenommen und der Aktienkauf- und Übertragungsvertrag am 22. Dezember 2006 unterzeichnet wurde. Erwerben die Bieterin, mit ihr gemeinsam handelnde Personen oder deren Tochterunternehmen außerhalb des Übernahmeangebots nach Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage vor Ablauf eines Jahres nach der Veröffentlichung des Ergebnisses dieses Angebots gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 2 WpÜG CCRAktien, so ist die Bieterin verpflichtet, diesen Erwerb unter Angabe der Anzahl und des Preises unverzüglich zu veröffentlichen und dies der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mitzuteilen (§ 23 Abs. 2 WpÜG). Die Veröffentlichung erfolgt durch Bekanntgabe im Internet unter http://www.reverselogisticsgmbh.com sowie im elektronischen Bundesanzeiger. 10.2 Wirtschaftliche Angemessenheit des Angebotspreises Der Angebotspreis von EUR 7,50 enthält eine attraktive Prämie auf relevante historische Börsenkurse. Der Angebotspreis spiegelt die in Abschnitt 7 (S. 14) aufgeführten strategischen Ziele der Bieterin wider. Im Besonderen berücksichtigt der Angebotspreis die verfolgte Wertschöpfung aus der nach Wirksamwerden von zwei Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen geplanten Kombination und Integration von Vfw AG und CCR AG. CCR-Aktionäre, welche dieses Angebot annehmen, partizipieren damit auch an dieser Wertschöpfung. Dementsprechend enthält der Angebotspreis, wie bereits oben in den Abschnitten 10.1.1 (S. 19) und 10.1.2 (S. 20) ausgeführt, einen Aufschlag von EUR 1,43 bzw. etwa 23,56 % auf den Drei-Monats-Durchschnittskurs zum Stichtag 9. Januar 2007, dem letzten Handelstag vor dem Tag der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Übernahmeangebots, sowie einen Aufschlag von EUR 0,90 bzw. etwa 13,69 % auf den gewichteten Jahresdurchschnittskurs vor dem Tag der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Angebots. Vor diesem Hintergrund betrachtet die Bieterin den Angebotspreis für die CCR-Aktionäre als sehr attraktiv. 10.3 Angaben zu Geldleistungen oder anderen geldwerten Vorteilen an Organmitglieder der CCR AG und zu Vereinbarungen mit Organmitgliedern der CCR AG im Zusammenhang mit diesem Übernahmeangebot Die Bieterin ist überzeugt, daß es im Interesse der CCR AG und für den Wert der Beteiligung der Bieterin von wesentlicher Bedeutung ist, ein Anreizsystem für die obere Führungsebene der CCR AG zu schaffen. Deshalb haben die Bieterin und Kingswood im Rahmen der Vereinbarungen mit CCRAktionären die Möglichkeit geschaffen, daß verschiedene Organmitglieder bzw. mit diesen verbundene oder nahestehende Personen sich am Eigenkapital der Bieterin gegen Einbringung der von diesen Personen gehaltenen CCR-Aktien in die Bieterin beteiligen. Im Rahmen dieser Beteiligungen wurden, wie in Abschnitt 10.1.3 (S. 21) erläutert, die von den Personen einzubringenden CCR-Aktien mit EUR 7,50 je CCR-Aktie bewertet. Darüber hinaus sind Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern der CCR AG weder Geldleistungen noch andere geldwerte Vorteile gewährt oder in Aussicht gestellt worden. 10.4 Keine Anwendbarkeit von § 33b WpÜG Durch die Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage werden keine Rechte im Sinne des § 33b WpÜG entzogen. Die Satzung der CCR AG sieht nicht vor, daß § 33b Abs. 2 WpÜG Anwendung findet. 22 11. ERFORDERNIS UND STAND BEHÖRDLICHER GENEHMIGUNGEN UND VERFAHREN 11.1 Fusionskontrollrechtliche Verfahren Die Übernahme der CCR AG sowie der Erwerb der Vfw AG durch die Bieterin bedürfen der fusionskontrollrechtlichen Freigabe durch das Bundeskartellamt. Die Freigabe beider Zusammenschlüsse wurde am 13. Februar 2007 erteilt. 11.2 Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage am 19. Februar 2007 gestattet. 12. ANGEBOTSBEDINGUNGEN 12.1 Angebotsbedingungen Das Angebot und die durch seine Annahme mit den CCR-Aktionären zustande kommenden Verträge stehen unter folgenden aufschiebenden Bedingungen ("Angebotsbedingungen"): 12.1.1. Nichtvornahme von Kapitalmaßnahmen Seit der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage und bis zum Ablauf der Annahmefrist hat die CCR AG weder das Grundkapital erhöht noch Aktien ausgegeben. 12.1.2. Keine Untersagung Bis zum Ablauf der Annahmefrist wurden oder werden in der Bundesrepublik Deutschland keine behördlichen oder gerichtlichen Anordnungen erlassen, die den Erwerb von CCR-Aktien nach diesem Angebot durch die Bieterin untersagen. 12.2 Verzicht auf Bedingungen Die Bieterin kann auf sämtliche oder einzelne der Angebotsbedingungen - soweit zulässig - bis zu einem Werktag vor Ablauf der Annahmefrist verzichten. Der Verzicht steht dem Eintritt einer Angebotsbedingung gleich. Aktionäre, die das Angebot bereits angenommen hatten, können nach Maßgabe des Abschnitts 16 dieser Angebotsunterlage bis zum Ende der Annahmefrist von dem durch die Annahme dieses Angebots geschlossenen Vertrag zurücktreten. 12.3 Nichteintritt von Angebotsbedingungen Tritt eine der in dieser Angebotsunterlage aufgeführten Angebotsbedingungen nicht ein und wird auf sie - soweit zulässig - auch nicht verzichtet, erlischt das Angebot, und die Verträge, die mit der Annahme des Angebots geschlossen wurden, werden unwirksam. Für detaillierte Informationen hinsichtlich der Rückabwicklung in diesen Fällen siehe Abschnitt 13.7 (S. 27). 12.4 Veröffentlichung des Eintritts bzw. Nichteintritts der Angebotsbedingungen Sind sämtliche Angebotsbedingungen eingetreten, wird die Bieterin dies bekannt machen. Des Weiteren wird die Bieterin den Verzicht auf Angebotsbedingungen, wobei ein solcher Verzicht spätestens einen Werktag vor Ablauf der Annahmefrist erklärt werden muß, und den Fall, daß eine Angebotsbedingung nicht eingetreten ist oder nicht mehr eintreten kann, bekannt machen. Die Bekanntmachung wird durch die Bieterin im Internet unter http://www.reverselogisticsgmbh.com sowie durch Bekanntgabe im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. 23 13. ANNAHME UND DURCHFÜHRUNG DES ANGEBOTS 13.1 Zentrale Abwicklungsstelle Zentrale Abwicklungsstelle für dieses Übernahmeangebot ist die DZ BANK AG Deutsche ZentralGenossenschaftsbank, Platz der Republik, 60265 Frankfurt am Main, Telefax 49 69 7447 3685, E-Mail: [email protected]). Die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, hat die Depotbanken aufgefordert, den CCR-Aktionären ein von der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, entworfenes Formular ("Annahmeformular") für die Annahme dieses Übernahmeangebotes zur Verfügung zu stellen, soweit sie ihre Aktien in einem Depot verwahren lassen. 13.2 Annahme des Angebots Die CCR-Aktionäre können das Angebot nur dadurch annehmen, daß sie innerhalb der Annahmefrist (zur Durchführung des Angebots bei Annahme innerhalb der Verlängerungen der Annahmefrist einschließlich der Weiteren Annahmefrist siehe Abschnitte 5.3, S. 6, und 5.4, S. 6, sowie Abschnitt 13.8, S. 28) a) schriftlich die Annahme gegenüber ihrem depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen, jeweils entweder mit Sitz oder mit einer Niederlassung in Deutschland, (jeweils einzeln "Depotbank" und zusammen die "Depotbanken") gemäß Annahmeformular erklären und b) ihre Depotbank anweisen, die Umbuchung der jeweiligen CCR-Aktien, für welche die Annahme erklärt wurde, in die ISIN DE000A0AYWD6 (WKN A0A YWD) bei der Clearstream Banking AG vorzunehmen. Die Annahme des Angebots wird mit fristgerechter Umbuchung der jeweiligen CCR-Aktien, für welche die Annahme erklärt wurde, in die ISIN DE000A0AYWD6 (WKN A0A YWD) bei der Clearstream Banking AG wirksam. Die Umbuchung wird durch die jeweilige Depotbank nach Erhalt der Annahmeerklärung veranlaßt. Die in den Annahmeerklärungen der CCR-Aktionäre angegebenen Aktien, die in die ISIN DE000A0AYWD6 (WKN A0A YWD) umgebucht worden sind, werden in dieser Angebotsunterlage auch als "Zum Verkauf Eingereichte Aktien" bezeichnet. Ist die Annahme innerhalb der Annahmefrist gegenüber der Depotbank erklärt worden, gilt das Angebot auch dann als innerhalb der Annahmefrist angenommen, wenn die Umbuchung der Zum Verkauf Eingereichten Aktien bis zum zweiten Bankarbeitstag in Frankfurt am Main nach Ende der Annahmefrist, 17:30 Uhr (mitteleuropäischer Sommerzeit) bewirkt wird. Mit der Annahme des Angebots kommt zwischen dem annehmenden Aktionär und der Bieterin ein Kaufvertrag gemäß den Bestimmungen dieser Angebotsunterlage über die Anzahl der von ihm Zum Verkauf Eingereichten Aktien zustande. Mit der Annahme des Angebots einigen sich der CCR-Aktionär und die Bieterin zugleich auf die Übertragung des Eigentums an den Zum Verkauf Eingereichten Aktien auf die Bieterin. Die CCR-Aktionäre erklären zugleich mit der Annahme des Angebots: (1) daß sie die jeweilige Depotbank anweisen, die in der Annahmeerklärung bezeichneten CCRAktien in ihrem Depot unverzüglich in die ISIN DE000A0AYWD6 (WKN A0A YWD) bei der Clearstream Banking AG umzubuchen, diese jedoch zunächst in ihrem Depot zu belassen; (2) daß sie die jeweilige Depotbank anweisen, das Eigentum an den in der Annahmeerklärung bezeichneten CCR-Aktien Zug-um-Zug gegen Zahlung des jeweiligen Kaufpreises nach den Bestimmungen dieses Übernahmeangebots auf die Bieterin zu übertragen; mit der Übereignung der Aktien gehen sämtliche mit diesen Aktien verbundenen Rechte einschließlich jeglicher für die Zeit ab dem 1. Januar 2006 bzw. 1. Januar 2007 (vgl. Abschnitt 5.1, S. 5) bestehenden Dividendenansprüche auf die Bieterin über; (3) daß ihre Zum Verkauf Eingereichten Aktien zum Zeitpunkt der Übertragung in ihrem alleinigen 24 Eigentum stehen sowie frei von Rechten und Ansprüchen Dritter sind; (4) daß sie die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, als zentrale Abwicklungsstelle und die jeweilige Depotbank, vorsorglich unter Befreiung von dem Verbot des Selbstkontrahierens gemäß § 181 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, beauftragen und bevollmächtigen, alle erforderlichen oder zweckdienlichen Handlungen zur Durchführung dieses Übernahmeangebots nach Maßgabe dieser Angebotsunterlage vorzunehmen und alle entsprechenden Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen; insbesondere sind die Clearstream Banking AG und die jeweilige Depotbank ermächtigt, den Eigentumsübergang der Zum Verkauf Eingereichten Aktien auf die Bieterin herbeizuführen; (5) daß sie ihre jeweilige Depotbank sowie etwaige Zwischenverwahrer anweisen und ermächtigen, ihrerseits die Clearstream Banking AG anzuweisen und zu ermächtigen, die Anzahl der umgebuchten CCR-Aktien börsentäglich während der Annahmefrist und der Weiteren Annahmefrist an die Bieterin bzw. an die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, zu übermitteln; (6) daß sie dieses Übernahmeangebot für alle in ihrem in der Annahmeerklärung angegebenen Depotkonto gehaltenen CCR-Aktien annehmen, wenn sie keine konkrete Anzahl von CCRAktien, für die sie dieses Übernahmeangebot annehmen, in ihrer Annahmeerklärung angegeben haben oder wenn sie eine Anzahl von CCR-Aktien, für die sie dieses Übernahmeangebot annehmen, in ihrer Annahmeerklärung angegeben haben, die höher ist als die tatsächlich in ihrem Depotkonto gehaltene Anzahl von CCR-Aktien; (7) daß sie die jeweilige Depotbank anweisen, die Annahmeerklärung an die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, auf Verlangen weiterzuleiten, und daß sie in diesem Umfang die jeweilige Depotbank von ihrer Verpflichtung zur Geheimhaltung entbinden. Die in den Absätzen (1), (2) sowie (4) bis (7) aufgeführten Anweisungen, Aufträge und Ermächtigungen werden unwiderruflich erteilt, um eine reibungslose und zügige Abwicklung dieses Übernahmeangebots zu gewährleisten. Sie erlöschen erst im Falle des wirksamen Rücktritts von dem durch die Annahme dieses Übernahmeangebots geschlossenen Vertrag gemäß Abschnitt 16 (S. 32). CCR-Aktionäre, die das Angebot annehmen wollen, sollten sich mit zusätzlichen Fragen bezüglich der Annahme des Angebots und der technischen Abwicklung an ihre Depotbank wenden. 13.3 Abwicklung des Angebots und Kaufpreiszahlung Die innerhalb der Annahmefrist Zum Verkauf Eingereichten Aktien verbleiben zunächst im Depot der einreichenden CCR-Aktionäre, die das Übernahmeangebot annehmen. Spätestens sieben Bankarbeitstage in Frankfurt am Main nach Ablauf der Weiteren Annahmefrist bzw. nach dem Tag des Eintritts der letzten Angebotsbedingung wird die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, das Eigentum an den durch die Annahmeerklärung erfaßten CCR-Aktien auf die Bieterin durch entsprechende Depotumbuchung Zug-um-Zug gegen Zahlung des Kaufpreises an die Depotbanken übertragen. Mit der Gutschrift bei der jeweiligen Depotbank hat die Bieterin die Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises erfüllt. Es obliegt den Depotbanken, den Kaufpreis den jeweiligen CCR-Aktionären gutzuschreiben. 13.4 Börsenhandel mit Zum Verkauf Eingereichten Aktien Zum Verkauf Eingereichte Aktien (ISIN DE000A0AYWD6 (WKN A0A YWD)) können während der Annahmefrist im Amtlichen Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden. Der Handel mit den Zum Verkauf Eingereichten Aktien wird zum Ende der Annahmefrist eingestellt. Falls noch nicht alle Angebotsbedingungen bis zum Ablauf der Annahmefrist eingetreten sind, erfolgt die Einstellung des Börsenhandels spätestens am dritten Börsenhandelstag nach dem Tag des Eintritts der letzten Angebotsbedingung. Falls der Nichteintritt einer Angebotsbedingung feststeht, erfolgt die Einstellung des Börsenhandels mit Ablauf des Tages, an dem die entsprechende Bekanntmachung gemäß 25 Abschnitt 12.4 (S. 23) vorgenommen wird. Das Handelsvolumen in Bezug auf Zum Verkauf Eingereichte Aktien kann niedrig sein, was zu erheblichen Kursschwankungen aller Zum Verkauf Eingereichten Aktien führen kann. Personen, die Zum Verkauf Eingereichte Aktien erwerben, übernehmen im Hinblick auf diese Zum Verkauf Eingereichten Aktien alle Rechte und Pflichten des jeweiligen Verkäufers, die sich aufgrund des durch die Annahme dieses Angebots geschlossenen Vertrags ergeben. 13.5 Kosten der Annahme Die Annahme des Angebots ist für CCR-Aktionäre mit Depots bei depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen im Inland kosten- und spesenfrei. Gegebenenfalls anfallende in- oder ausländische Steuern sowie Kosten und Spesen ausländischer depotführender Wertpapierdienstleistungsunternehmen, die keine Depotverbindung bei der Clearstream Banking AG haben, sind jedoch vom annehmenden CCR-Aktionär selbst zu tragen. 13.6 Auswirkungen auf CCR-Aktionäre, die das Übernahmeangebot nicht annehmen CCR-Aktionäre, die das Übernahmeangebot nicht annehmen, sollten folgende Punkte berücksichtigen: (1) CCR-Aktien, hinsichtlich derer das Übernahmeangebot nicht angenommen wird, werden während der gesamten Annahmefrist und nach Durchführung des Übernahmeangebots bis auf weiteres an den beteiligten Wertpapierbörsen unter der ISIN DE0007627200 (WKN 762 720) handelbar bleiben. (2) In Abhängigkeit von der Annahmequote kann es jedoch zu einer weiteren und länger andauernden Illiquidität des Handels bzw. starken Kursschwankungen kommen. Dadurch kann der Fall eintreten, daß Orders nicht oder nicht zeitgerecht ausgeführt werden können. Außerdem reflektiert der gegenwärtige Kurs der CCR-Aktien vermutlich den Umstand, daß dieses Übernahmeangebot bekannt gegeben wurde. Es ist ungewiß, ob sich der Kurs der nicht zur Annahme des Übernahmeangebots eingereichten CCR-Aktien auf diesem Niveau hält. (3) Die Bieterin könnte bei Vorliegen der erforderlichen Mehrheit der Stimmrechte in der Hauptversammlung der CCR AG Strukturmaßnahmen auch ohne Zustimmung der Minderheitsaktionäre durchsetzen. Hierzu gehören z.B. der Abschluß eines Beherrschungsund/oder Gewinnabführungsvertrages gemäß §§ 291 ff. AktG, Satzungsänderungen, Kapitalerhöhungen, Ausschluß des Bezugrechts bei Kapitalmaßnahmen, Auflösung (einschließlich übertragender Auflösung) oder Maßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz (z.B. Rechtsformwechsel, Verschmelzung, etc.). Sofern mit der CCR AG als beherrschtem Unternehmen ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen werden sollte, könnte die Geschäftsführung des herrschenden Unternehmens den Vorstand der CCR AG unmittelbar anweisen, Rechtsgeschäfte und Maßnahmen im Interesse des herrschenden Unternehmens bzw. des Konzerns vorzunehmen, selbst wenn diese für die CCR AG nachteilig sind (§ 308 AktG). Ein Einzelausgleich für von dem herrschenden Unternehmen veranlaßte nachteilige Geschäfte und Maßnahmen findet bei Vorliegen eines Beherrschungsvertrages nicht statt. Geschäftsführungsmaßnahmen können deshalb am gemeinsamen Konzerninteresse ausgerichtet werden, ohne daß es einer aufwendigen Kontrolle jeder Maßnahme im Hinblick darauf bedürfte, ob sie bei isolierter Betrachtung für die abhängige Gesellschaft nachteilig sein könnte. Ferner wäre die CCR AG verpflichtet, ihren gesamten Gewinn abzuführen. Das herrschende Unternehmen wäre verpflichtet, jeden während der Vertragsdauer entstehenden Jahresfehlbetrag der CCR AG auszugleichen. Die außenstehenden CCR-Aktionäre hätten bei Abschluß eines solchen Unternehmensvertrages dann einen Anspruch auf eine angemessene, jährlich wiederkehrende Ausgleichszahlung oder das Recht zum Ausscheiden aus der Gesellschaft gegen eine angemessene Abfindung. Da bei der Bemessung der Abfindung auf die Verhältnisse der CCR AG zum Zeitpunkt der Beschlußfassung der Hauptversammlung abzustellen ist, könnte ein Abfindungsangebot wertmäßig dem in diesem Angebot angebotenen Preis entsprechen, könnte aber auch höher oder niedriger ausfallen. Bestimmte Strukturmaßnahmen (z.B. Rechtsformwechsel, Verschmelzung, aktienrechtliches oder übernahmerechtliches Ausschlußverfahren) könnten außerdem zu einer Beendigung der Börsennotierung der CCR AG 26 führen. (4) Gehören der Bieterin nach diesem Angebot mindestens 95 % des stimmberechtigten Grundkapitals der CCR AG, könnte sie gemäß § 39a Abs. 1 WpÜG innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Annahmefrist beantragen, ihr die übrigen stimmberechtigten Aktien der CCR AG gegen Gewährung einer angemessenen Abfindung durch Gerichtsbeschluß zu übertragen. Gemäß § 39a Abs. 3 WpÜG hätte die Gegenleistung in einer Barleistung zu bestehen. Die im Rahmen dieses Angebots gewährten EUR 7,50 wären als angemessene Abfindung anzusehen, erwürbe die Bieterin auf Grund des Angebots Aktien in Höhe von mindestens 90 % des vom Angebot betroffenen Grundkapitals. Anstelle des zuvor genannten übernahmerechtlichen Ausschlußverfahrens könnte die Bieterin verlangen, daß die Hauptversammlung der CCR AG über die Übertragung der CCR-Aktien der außenstehenden CCR-Aktionäre an die Bieterin als Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschließt (aktienrechtliches Ausschlußverfahren). Die dann anzubietende Barabfindung könnte dem hier angebotenen Preis entsprechen, sie könnte aber auch darüber oder darunter liegen. In jedem Fall würde die Übertragung sämtlicher Aktien der außenstehenden CCR-Aktionäre an die Bieterin zu einer Beendigung des Handels mit CCR-Aktien an allen deutschen Börsen, an denen sie derzeit notiert sind, führen. (5) Sofern der Bieterin nach Durchführung des Übernahmeangebots mindestens 95 % des stimmberechtigten Grundkapitals der CCR AG gehören, können die CCR-Aktionäre, die das Übernahmeangebot nicht angenommen haben, das Übernahmeangebot gemäß § 39c WpÜG innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Annahmefrist ("Andienungsfrist") zum Angebotspreis annehmen ("Andienungsrecht"). Sollte die Bieterin die für das Andienungsrecht erforderliche Beteiligungshöhe erreichen, wird sie dies unverzüglich veröffentlichen (siehe Abschnitt 17, S. 33). Erfüllt die Bieterin diese Veröffentlichungspflicht nicht, beginnt die Andienungsfrist erst mit der Erfüllung der Veröffentlichungspflicht. Die Annahme in der Andienungsfrist erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber der jeweiligen Depotbank des CCR-Aktionärs. Die in den Abschnitten 13.1 bis 13.4 und 13.6 (S. 24 - 26) beschriebenen Hinweise zur Durchführung des Übernahmeangebots gelten mit folgender Maßgabe sinngemäß auch für die Annahme des Andienungsrechts: Die Ausübung des Andienungsrechts gilt als fristgerecht vorgenommen, wenn die Umbuchung der CCR-Aktien in die ISIN ISIN DE000A0MFYA2 (WKN A0M FYA) bei der Clearstream Banking AG spätestens am zweiten Bankarbeitstag in Frankfurt am Main nach dem Ablauf der Andienungsfrist bis 17.30 Uhr (mitteleuropäischer Sommerzeit) bewirkt worden ist. (6) Abhängig von der Annahmequote dieses Angebots wird die Bieterin möglicherweise erwägen, die CCR AG dazu zu veranlassen, den Widerruf der Zulassung der CCR-Aktien an den deutschen Wertpapierbörsen zu beantragen, an denen die CCR-Aktien zum Handel zugelassen sind. Ein solcher Antrag bedürfte der Zustimmung durch die Hauptversammlung der CCR AG mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Sollte die Zulassung der CCR-Aktien an den deutschen Wertpapierbörsen widerrufen werden, müßte allen außenstehenden CCR-Aktionären ein Angebot unterbreitet werden, innerhalb einer bestimmten Frist ihre CCR-Aktien gegen eine angemessene Barabfindung zu erwerben. Die Höhe der Barabfindung kann dem hier angebotenen Preis entsprechen, aber auch darüber oder darunter liegen. 13.7 Rückabwicklung bei Nichteintritt der Angebotsbedingungen Dieses Angebot wird nicht durchgeführt, und die Bieterin ist nicht verpflichtet, Zum Verkauf Eingereichte Aktien und Nachträglich Zum Verkauf Eingereichte Aktien zu erwerben und den Angebotspreis für diese zu bezahlen, falls nicht alle der in Abschnitt 12.1 (S. 23) dieser Angebotsunterlage genannten Angebotsbedingungen innerhalb der dort genannten Zeiträume eingetreten sind oder die Bieterin auf den Eintritt der Angebotsbedingungen während der Annahmefrist - soweit zulässig - verzichtet hat. In diesem Fall wird die Rückbuchung der Zum Verkauf Eingereichten Aktien und der Nachträglich Zum Verkauf Eingereichten Aktien in die ISIN DE0007627200 (WKN 762 720) unverzüglich vorgenommen. Es werden Vorkehrungen dafür getroffen, daß die Rückbuchung innerhalb von fünf Bankarbeitstagen (in Frankfurt am Main) erfolgt, nachdem gemäß Abschnitt 12.4 (S. 23) veröffentlicht wurde, daß nicht alle Angebotsbedingungen eingetreten sind und nicht auf sie verzichtet 27 wurde. Nach der Rückbuchung können die CCR-Aktien wieder unter DE0007627200 (WKN 762 720) gehandelt werden. Die Rückabwicklung kostenfrei. Gegebenenfalls resultierende ausländische Börsen-, Umsatzetwaige Gebühren von depotführenden Instituten außerhalb Deutschlands CCR-Aktionär selbst zu tragen. 13.8 ihrer ursprünglichen ISIN ist für die CCR-Aktionäre oder Wechselsteuer sowie sind von dem betreffenden Durchführung des Angebots bei Annahme innerhalb der Weiteren Annahmefrist Die vorstehend in Abschnitt 13.1 bis 13.7 (S. 24 bis 27) beschriebenen Hinweise zur Durchführung des Übernahmeangebots gelten entsprechend auch für CCR-Aktien, hinsichtlich derer das Angebot gemäß den Bestimmungen und Bedingungen dieser Angebotsunterlage innerhalb der in Abschnitt 5.4 (S. 6) genannten Weiteren Annahmefrist angenommen wurde (″Nachträglich Zum Verkauf Eingereichte Aktien″). Die Nachträglich Zum Verkauf Eingereichten Aktien erhalten die ISIN DE000A0MFX30 (WKN A0M FX3). Ist die Annahme innerhalb der Weiteren Annahmefrist gegenüber der jeweiligen Depotbank erklärt worden, gilt die Umbuchung der eingereichten CCR-Aktien in die ISIN DE000A0MFX30 (WKN A0M FX3) als fristgerecht vorgenommen, wenn sie spätestens am zweiten Bankarbeitstag in Frankfurt am Main nach dem Ende der Weiteren Annahmefrist bis 17.30 Uhr (mitteleuropäischer Sommerzeit) bewirkt wird. 13.9 Rücktrittsrecht CCR-Aktionäre, die das Angebot angenommen haben, sind unter den in Abschnitt 16 (S. 32) dieser Angebotsunterlage beschriebenen Voraussetzungen berechtigt, von der Annahme des Angebots zurückzutreten. Hinsichtlich der Ausübung und der Rechtsfolgen des Rücktrittsrechts wird auf Abschnitt 16 (S. 32) verwiesen. 14. FINANZIERUNG 14.1 Finanzierungsmaßnahmen Die Gesamtzahl der von der CCR AG ausgegebenen Aktien beläuft sich derzeit auf 7.602.000 Stück. Hiervon hält die Bieterin bereits 165.932. Auf der Grundlage des Angebotspreises von EUR 7,50 beläuft sich die theoretische Gegenleistung für den Erwerb der verbleibenden 7.436.068 Aktien auf EUR 55.770.510,00. Die Transaktionsnebenkosten für den Erwerb der CCR-Aktien und das Übernahmeangebot betragen voraussichtlich etwa EUR 2,5 Mio. Insgesamt beträgt die maximale Zahlungsverpflichtung der Bieterin daher ca. EUR 58,3 Mio. (die "Transaktionsgesamtkosten"). Die zur Aufbringung dieser Summe erforderlichen Mittel werden nach Verwendung bestehender Kontoguthaben der Bieterin in voller Höhe durch Eigenkapital finanziert. Zur Finanzierung des VfwErwerbs beabsichtigt die Bieterin, neben Eigenkapital Fremdkapital in Höhe von bis zu EUR 50.000.000 aufzunehmen. (1) Bereitstellung von Eigenkapital Die Monitor Clipper Funds haben sich am 7. Februar 2007 gegenüber der Bieterin verpflichtet, der Bieterin die volle Höhe der Transaktionsgesamtkosten und der Kosten des Vfw-Erwerbs (nach Verwendung bestehender Kontoguthaben) in Form von Eigenkapital, das heißt in Höhe von bis zu EUR 137.063.443,96, zur Verfügung zu stellen. Hierzu würde das Stammkapital der Bieterin gegen Bareinlage durch die Kingswood von EUR 25.000 auf EUR 1.739.550,00 und Zahlung eines Aufgeldes in Höhe von EUR 135.323.893,96 erhöht. (2) Bereitstellung von Fremdkapital Zur Finanzierung der Gegenleistung auf Grund dieses Angebotes beabsichtigt die Bieterin nicht, 28 Fremdkapital aufzunehmen. Die Bieterin befindet sich zur Zeit in Verhandlungen mit verschiedenen Banken mit dem Ziel, zur Finanzierung des Vfw-Erwerbs einen Kreditvertrag ("Kreditvertrag") über die Gewährung eines Darlehens an die Bieterin in Höhe von insgesamt bis zu EUR 50.000.000 ("Kredit") abzuschließen. Der Kreditvertrag soll übliche Auszahlungsbedingungen und Kündigungsrechte enthalten. 14.2 Finanzierungsbestätigung The Governor and Company of the Bank of Ireland, Dublin, Irland, ein von der Bieterin unabhängiges Wertpapierdienstleistungsunternehmen, hat die erforderliche Finanzierungsbestätigung, die dieser Angebotsunterlage als Anlage 2 beigefügt ist, gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 WpÜG abgegeben. 15. AUSWIRKUNGEN EINES ERFOLGREICHEN ANGEBOTES AUF DIE VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE DER BIETERIN, DER KINGSWOOD UND DER MONITOR CLIPPER FUNDS Die Angaben in diesem Abschnitt 15 enthalten Ansichten und zukunftsorientierte Aussagen der Bieterin. Sie geben die gegenwärtige Auffassung der Bieterin im Hinblick auf zukünftige mögliche Ereignisse wieder und beruhen ausschließlich auf den vorliegenden Informationen sowie auf einer Reihe von Annahmen der Bieterin, die sich als zutreffend oder nicht zutreffend herausstellen können. Zukunftsorientierte Aussagen sind Risiken und Unsicherheiten unterworfen, die vielfach schwer vorhersehbar und grundsätzlich außerhalb der Kontrolle der Bieterin liegen und die dazu führen können, daß tatsächliche Ergebnisse wesentlich von denjenigen abweichen, die in den zukunftsorientierten Aussagen ausgedrückt oder in sonstiger Weise enthalten sind. Die Bieterin verpflichtet sich nicht dazu, zukunftsorientierte Aussagen zu aktualisieren. Die folgenden Angaben, Ansichten und zukunftsbezogenen Aussagen sowie die nachfolgenden Erläuterungen in Bezug auf die erwarteten Auswirkungen eines erfolgreichen Angebots auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Bieterin beruhen auf den folgenden Annahmen: • Die Bieterin erwirbt durch Vollzug des Aktienkauf- und Übertragungsvertrages sämtliche Aktien der Vfw AG von der tbd Tibbett & Britten Deutschland GmbH, Kempen, einem mittelbaren Tochterunternehmen der Deutsche Post AG. Hierzu wird das Stammkapital der Bieterin m Rahmen des ersten Schritts der in Abschnitt 6.1 (S. 7) beschriebenen Kapitalerhöhung von EUR 25.000 auf EUR 540.600 durch Bareinlage der Kingswood erhöht. Die Bieterin nimmt zur Finanzierung des Erwerbs der Vfw AG ferner Fremdkapital in Höhe von EUR 50.000.000 auf. Die Beteiligung, welche die Bieterin aufgrund des Aktienkauf- und Übertragungsvertrages erwirbt, wird mit den Anschaffungskosten von EUR 77.600.000 bewertet. • Die Bieterin erwirbt mit Vollzug der Vereinbarungen mit CCR-Aktionären 3.369.103 CCRAktien durch Einbringung gegen Gewährung von Geschäftsanteilen im Rahmen der in Abschnitt 8.3 (S. 16) beschriebenen Kapitalerhöhung von EUR 540.600 auf EUR 1.000.000. Im Rahmen der Einbringung wird jede CCR-Aktie zum Angebotspreis von EUR 7,50 je Aktie bewertet. • Die Bieterin erwirbt nun nach Maßgabe dieses Angebots sämtliche CCR-Aktien von den verbleibenden CCR-Aktionären mit Ausnahme der Bieterin, das heißt 3.705.565 CCR-Aktien zu einem Gesamtpreis von EUR 27.791.737,50. Hierzu wird das Stammkapital der Bieterin gegen Bareinlage durch die Kingswood von EUR 1.000.000 auf EUR 1.519.850 erhöht. Die Beteiligung, welche die Bieterin aufgrund dieses Angebots an der CCR AG erwirbt, wird zum Angebotspreis von EUR 7,50 je erworbener CCR-Aktie zuzüglich anteiliger Akquisitionsnebenkosten von insgesamt EUR 2.500.000 bewertet. • Die notwendigen Mittel für die Finanzierung des Erwerbs der CCR-Aktien nach diesem Angebot und die damit verbundenen Anschaffungsneben- und Finanzierungskosten, insgesamt EUR 30.291.737,50, werden nach Verwendung bestehender Kontoguthaben durch Eigenmittel seitens der Kingswood zur Verfügung gestellt. 29 • Die tatsächliche Höhe der Gesamtfinanzierung ist unter anderem von der Anzahl der von der Bieterin mit diesem Angebot erworbenen CCR-Aktien und von der Höhe der zu refinanzierenden Verbindlichkeiten der CCR AG und ihrer Tochtergesellschaften abhängig. • Die Bieterin beabsichtigt, die CCR-Übernahme durch Eigenkapital zu finanzieren. Die Aufnahme von Fremdkapital ist jedoch nicht ausgeschlossen. • Abgesehen vom Erwerb der CCR-Aktien werden in der folgenden Darstellung keine sonstigen Auswirkungen für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Bieterin berücksichtigt, die sich aufgrund Geschäftstätigkeiten, Änderungen des Grundkapitals der CCR AG oder der Vfw AG oder der Änderungen bei der bilanziellen Behandlung der Transaktionen ergeben können. Die Bietergesellschaft wurde zur Durchführung der in dieser Angebotsunterlage erläuterten Transaktionen erworben und hat mit Ausnahme der mit ihrer Gründung und den in den Abschnitten 6.1 (S. 7) und 8 (S. 14) beschriebenen Transaktionen verbundenen Tätigkeiten bisher keine weiteren Geschäftstätigkeiten ausgeübt. Weder der Aktienkauf- und Übertragungsvertrag noch die Vereinbarungen mit CCRAktionären sind bislang vollzogen. Die Bieterin hat lediglich zwischen dem 3. und dem 10. Januar 2007 sowie am 2. Februar 2007 96.931 CCR-Aktien über die Börse erworben. Daher hat diese Gesellschaft seit ihrer Gründung im Dezember 2006 und bis zum Tag der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage keine Einnahmen erzielt und keine Umsätze erwirtschaftet. Die Auswirkungen des Vollzugs dieses Angebots auf die Bilanz der Bieterin nach Vollzug des VfwErwerbs sowie der CCR-Übernahme (einschließlich der Vorerwerbe und der in Abschnitt 8.3 beschriebenen Kapitalerhöhung) werden im Folgenden zusammengefaßt: 15.1 Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Bieterin Die Bieterin bilanziert nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB). Nach dem Vollzug des Vfw-Erwerbs sowie der Vereinbarungen mit CCR-Aktionären wie in Abschnitt 8 beschrieben beträgt das Stammkapital der Bieterin EUR 1.000.000 und beträgt das Anlage- und Umlaufvermögen der Bieterin EUR 108.271.706,46. Der erfolgreiche Vollzug des Angebotes wird nach gegenwärtiger Planung voraussichtlich folgende Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Bieterin haben, wobei sich die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen aber eine jederzeitige Änderung der Finanzstruktur vorbehalten, so daß die tatsächliche Situation auch deshalb von den nachfolgenden Angaben abweichen kann: Vor Vollzug des Angebots Stammkapital Veränderung Nach Vollzug des Angebots EUR 1.000.000,00 EUR 519.850,00 EUR 1.519.850,00 Kapitalrücklage EUR 57.271.706,46 EUR 28.271.887,50 EUR 85.543.593,96 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten EUR 50.000.000,00 EUR 0 EUR 50.000.000,00 Summe Passiva EUR 108.271.706,46 EUR 28.791.737,50 EUR 137.063.443,96 Anlage- und Umlaufvermögen EUR 108.271.706,46 EUR 28.791.737,50 EUR 137.063.443,96 Beteiligungen Summe Aktiva EUR 106.771.706,46 EUR 30.291.737,50 EUR 108.271.706,46 EUR 28.791.737,50 30 EUR 137.063.443,96 EUR 137.063.443,96 Bilanzsumme Vor Vollzug des Angebots Veränderung Nach Vollzug des Angebots EUR 108.271.706,46 EUR 28.791.737,50 EUR 137.063.443,96 • Das Stammkapital der Bieterin wird voraussichtlich EUR 1.519.850,00 betragen. • Die Kapitalrücklage wird sich voraussichtlich von EUR 57.271.706,46 um EUR 28.271.887,50 auf EUR 85.543.593,96 erhöhen. • Die Verbindlichkeiten gegenüber EUR 50.000.000 betragen. • Das Anlage- und Umlaufvermögen der Bieterin wird sich voraussichtlich von EUR 108.271.706,46 um EUR 28.791.737,50 auf EUR 137.063.443,96 erhöhen. Darin enthalten sind Beteiligungen, die sich voraussichtlich von EUR 106.771.706,46 um EUR 30.291.737,50 auf EUR 137.063.443,96 erhöhen. • Die Bilanzsumme wird voraussichtlich EUR 137.063.443,96 betragen, EUR 108.271.706,46 um EUR 28.791.737,50 auf diesen Betrag erhöhen. Kreditinstituten werden voraussichtlich sich unverändert also von Die zukünftige Ertragslage wird voraussichtlich insbesondere durch folgende Faktoren bestimmt: • Erträge werden hauptsächlich durch zukünftige Dividendenausschüttungen bzw. die Gewinnabführung der Vfw AG und der CCR AG (letztere jeweils im Falle des Abschlusses eines Gewinnabführungsvertrags) erzielt. Die Höhe dieser Ausschüttungen läßt sich heute nicht prognostizieren. Weder bei der Vfw AG noch bei der CCR AG wurde für das Geschäftsjahr 2005 eine Dividende ausgeschüttet. • Die CCR-Übernahme führt nicht zu Aufwendungen für Zinszahlungen, da diese durch Eigenkapital finanziert wird. Aufwendungen für Zinszahlungen werden aber im Zusammenhang mit dem VfwErwerb in Höhe von EUR 3.550.000 p.a. anfallen. • Etwaige Dividendeneinnahmen können zur Erfüllung der Zinsverpflichtungen verwendet werden. 15.2 Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kingswood S.à r.l. Die Kingswood bilanziert nach luxemburgischen Rechnungslegungsvorschriften. Die Gesellschaft wurde für Zwecke dieser Transaktion erworben. Jedenfalls seit diesem Erwerb hat die Gesellschaft keine Geschäftstätigkeit ausgeübt, die nicht im Zusammenhang mit dem Erwerb von Aktien an der Vfw AG und der CCR AG stünde. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt EUR 12.500. Nach Vollzug des Vfw-Erwerbs sowie der Vereinbarungen mit CCR-Aktionären (einschließlich der Vorerwerbe) wird der erfolgreiche Vollzug des Angebots nach gegenwärtiger Planung voraussichtlich folgende Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft, wobei sich die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen aber eine jederzeitige Änderung der Finanzstruktur vorbehalten, so daß die tatsächliche Situation auch deshalb von den nachfolgenden Angaben abweichen kann: Vor Vollzug des Angebots Stammkapital Veränderung EUR 12.500 EUR 0 31 Nach Vollzug des Angebots EUR 12.500 Vor Vollzug des Angebots Veränderung Nach Vollzug des Angebots Kapitalrücklage EUR 31.503.433,96 EUR 28.791.737,50 EUR 60.295.171,46 Summe Passiva EUR 31.515.933,96 EUR 28.791.737,50 EUR 60.307.671,46 Anlage- und Umlaufvermögen EUR 31.515.933,96 EUR28.791.737,50 EUR 60.307.671,46 Beteiligungen EUR 31.503.433,96 EUR 28.791.737,50 EUR 60.295.171,46 Summe Aktiva EUR 31.515.933,96 EUR 28.791.737,50 EUR 60.307.671,46 Bilanzsumme EUR 31.515.933,96 EUR 28.791.737,50 EUR 60.307.671,46 • Das Stammkapital wird unverändert EUR 12.500 betragen. • Die Kapitalrücklage wird sich voraussichtlich von EUR 31.503.433,96 um EUR 28.791.737,50 auf EUR 60.295.171,46 erhöhen. • Das Anlage- und Umlaufvermögen der Gesellschaft wird sich voraussichtlich von EUR 31.515.933,96 um EUR 28.791.737,50 auf EUR 60.307.671,46 erhöhen. Darin enthalten sind Beteiligungen, die sich voraussichtlich von EUR 31.503.433,96 um EUR 28.791.737,50 auf EUR 60.295.171,46 erhöhen. • Die Bilanzsumme wird voraussichtlich EUR 60.307.671,46 betragen, also von EUR 31.515.933,96 um EUR 28.791.737,50 auf diesen Betrag ansteigen. Die zukünftige Ertragslage wird voraussichtlich insbesondere durch folgende Faktoren bestimmt: Erträge werden hauptsächlich durch zukünftige Gewinnausschüttungen der Bieterin erzielt. Die Höhe dieser Zahlungen läßt sich heute nicht prognostizieren. Sie lassen sich nicht aus Vergangenheitswerten ableiten, da bislang keine Ausschüttungen vorgenommen wurden. 15.3 Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Monitor Clipper Funds Die Monitor Clipper Funds verfügen über Kapitalzusagen ihrer Investoren in Höhe von USD 800 Mio. (EUR 614.217.602). Von diesem Betrag sind etwas 61 % auf Grund anderer Investitionen bereits abgerufen worden. Es verbleiben vor Vollzug des Angebots ‚freie Mittel’ von mehr als USD 310 Mio (EUR 239.108.972). Ginge man neben dem Vfw-Erwerb hypothetisch von einem Erwerb sämtlicher nicht bereits von der Bieterin gehaltenen CCR-Aktien im Rahmen des Übernahmeangebotes aus, der ausschließlich durch Eigenkapital gedeckt würde, ohne daß der Bieterin Frendkapital zur Verfügung stünde, um die Gegenleistung bei Fälligkeit zu zahlen, verblieben noch mehr als EUR 100 Mio. 16. RÜCKTRITTSRECHT Die CCR-Aktionäre, die das Angebot angenommen haben, haben die folgenden Rücktrittsrechte: (1) Im Falle einer Änderung des Angebots hat jeder CCR-Aktionär das Recht, von seiner Annahme des Angebots bis zum Ablauf der Annahmefrist (vgl. Abschnitte 5.2 und 5.3, S. 6 und 6) zurückzutreten, wenn und soweit er das Angebot vor Veröffentlichung der Änderung des Angebots angenommen hat. (2) Im Falle eines konkurrierenden Angebots hat jeder CCR-Aktionär das Recht, von seiner Annahme des Angebots bis zum Ablauf der Annahmefrist (vgl. Abschnitte 5.2 und 5.3, S. 6 und 6) zurückzutreten, wenn und soweit er das Angebot vor der Veröffentlichung der 32 Angebotsunterlage des konkurrierenden Angebots angenommen hat. Der Rücktritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen des zurücktretenden CCR-Aktionärs innerhalb der Annahmefrist und Rückbuchung der Zum Verkauf Eingereichten Aktien, für die der Rücktritt erklärt wird, durch das depotführende Wertpapierdienstleistungsunternehmen in die ISIN DE0007627200 (WKN 762 720) bei der Clearstream Banking AG. Die Rückbuchung der Aktien gilt als fristgerecht erfolgt, wenn diese spätestens am zweiten Bankarbeitstag nach dem Ende der Annahmefrist bis 18:00 Uhr (mitteleuropäischer Sommerzeit) bewirkt wird. Nach der Rückbuchung können die CCR-Aktien wieder unter der ISIN DE0007627200 (WKN 762 720) gehandelt werden. 17. VERÖFFENTLICHUNG DER ANGEBOTSUNTERLAGE, MITTEILUNGEN Die Bieterin hat ihre Entscheidung zur Abgabe des Angebots am 10. Januar 2007 durch Bekanntgabe im Internet unter http://www.reverselogisticsgmbh.com sowie über die Deutsche Gesellschaft für Ad-hocPublizität mbH (DGAP) gemäß § 10 Abs. 1 WpÜG bekannt gegeben. Die Angebotsunterlage wurde am 20. Februar 2007 durch Bekanntgabe im Internet unter http://www.reverselogisticsgmbh.com sowie durch Bereithaltung von Exemplaren der Angebotsunterlage zur kostenlosen Ausgabe bei der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Platz der Republik, 60265 Frankfurt am Main, (Bestellung per Telefax an 49 69 7447 3685 oder per E-Mail an [email protected]), und durch Hinweisbekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Bieterin wird die sich aus den ihr zugegangenen Annahmeerklärungen ergebende Anzahl der CCR-Aktien, die Gegenstand dieses Übernahmeangebots sind, einschließlich der Höhe des Anteils am Grundkapital und der Stimmrechte gemäß § 23 Abs. 1 WpÜG nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage wöchentlich und in der letzten Woche vor Ablauf der Annahmefrist täglich sowie unverzüglich nach Ablauf der Annahmefrist und unverzüglich nach Ablauf der Weiteren Annahmefrist unverzüglich nach Erreichen der für einen Ausschluß der übrigen Aktionäre nach § 39a Abs. 1 und 2 WpÜG erforderlichen Beteiligungshöhe veröffentlichen. Die Bieterin wird zudem jeden unmittelbaren oder mittelbaren außerbörslichen Erwerb von CCR-Aktien (unter Angabe ihrer Anzahl und ihres Preises) während der Zeit nach der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage bis zum Ablauf eines Jahres nach der Veröffentlichung der Anzahl der während der Annahmefrist eingereichten CCR-Aktien veröffentlichen und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mitteilen. Alle Mitteilungen im Zusammenhang mit diesem Übernahmeangebot werden durch Bekanntgabe im Internet unter http://www.reverselogisticsgmbh.com sowie im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. 18. BEGLEITENDE BANK Die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, koordiniert die technische Abwicklung des Übernahmeangebots. 19. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND Dieses Übernahmeangebot sowie die aufgrund dieses Angebots abgeschlossenen Kaufverträge unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main. 20. STEUERRECHTLICHER HINWEIS Den CCR-Aktionaren wird empfohlen, vor Annahme dieses Angebots eine ihre individuellen Verhältnisse berücksichtigende professionelle steuerrechtliche Beratung einzuholen. 33 ANLAGE 1 - LISTE DER DIREKTEN UND INDIREKTEN TOCHTERUNTERNEHMEN DER DIE BIETERIN KONTROLLIERENDEN UNTERNEHMEN Unmittelbare und mittelbare Tochtergesellschaften der MCP GP II, Inc. Monitor Clipper Equity Partners (NQP) II, L.P., Dover, Delaware, USA EF Investment Holdings, LLC, Dover, Delaware, USA EF Investment Holdings, Inc., Dover, Delaware, USA Earth Fare, Inc., Asheville, North Carolina, USA MCP-TPI Holdings, LLC, The Woodlands, Texas, USA Technology Partners International, Inc., The Woodlands, Texas, USA TPI Directory Services, Corp., Wilmington, Delaware, USA TPI Eurosourcing, LLC, Paris, Frankreich TPI Advisory Services Americas, Inc., The Woodlands, Texas, USA TPI Sourcing Consultants Canada Corp., Halifax, Kanada TPI Eurosourcing Germany GmbH, Frankfurt, Deutschland MCP-MSC Acquisition, Inc., Dover, Delaware, USA MSC-Medical Services Company, Jacksonville, Florida, USA MCP-MSC Investment, LLC, Dover, Delaware, USA Paladium Group Holdings, LLC, Dover, Delaware, USA MCP-BSC Germany Holdings, Inc., Dover, Delaware, USA Balanced Scorecard Collaborative Central and Eastern Europe GmbH, Münden, Deutschland Palladium Group Holdings, Inc., Dover, Delaware, USA Palladium Group, Inc. (The), Wilmington, Delaware, USA Balanced Scorecard Collaborative, Inc., Dover, Delaware, USA Palladium Group International Holdings, Sarl, Luxemburg Dostufac Spain, SL, Madrid, Spanien Palladium Southmed, SL, Barcelona, Spanien Palladium Spain, SL, Barcelona, Spanien Palladium Southmed Portugal Ltda., Lissabon, Portugal Balanced Scorecard Collaborative Pte. Ltd. (Singapore), Singapur Palladium Consulting Pty Limited (Australia), Eastwood, Australien Palladium Group Limited, Berkshire, Vereinigtes Königreich Palladium UK Limited, Berkshire, Vereinigtes Königreich RPG Investment Holdings, LLC, Dover, Delaware, USA RPG Holdings Inc., Dover, Delaware, USA Recycled Paper Greetings, Inc., Chicago, Illinois, USA Barnyard Industries, Inc., Chicago, Illinois, USA Recycled Paper Greetings Canada, Inc., Chicago, Illinois, USA 35 ANLAGE 2 - FINANZIERUNGSBESTÄTIGUNG 36