Planen und Bauen
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Planen und Bauen
Leichlingen Planen und Bauen Ausgabe 2016/2017 www.leichlingen.de Willkommen in Leichlingen Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger! Die Entscheidung, ein eigenes Haus zu bauen, ist für die meisten Menschen die wichtigste Investitionsentscheidung in ihrem Leben. Deswegen ist es wichtig, diesen Schritt umsichtig zu planen und vorausschauend Risiken und Chancen zu kalkulieren. Gerade im Bereich des Bau- und Planungsrechts gibt es umfangreiche gesetzliche Bestimmungen zu beachten, die für den Laien oftmals unverständlich und vielleicht verwirrend sind. Damit es Ihnen gelingt, die persönliche Idee vom eigenen Heim – von der Finanzierung bis zur Planung und Umsetzung – optimal zu verwirklichen, brauchen Sie Antworten, die schnell, unkompliziert und unbürokratisch verfügbar sind. Diese von der Stadt Leichlingen herausgegebene Broschüre will Ihnen deshalb nützliche Tipps rund ums Bauen geben, als Wegweiser zu den einzelnen Dienststellen dienen und Ihnen den Fortlauf Ihres Vor- habens verständlich vermitteln, um Ihnen unnötige Zeitaufwendungen und Kosten zu ersparen. Sie finden in dieser Baubroschüre eine Darstellung der wichtigsten planungs- und bauordnungsrechtlichen Vorschriften, wissenswerte Fachbegriffe aus dem Themenbereich „Bauen“ sowie ein Adressenverzeichnis, das Ihnen Aufschluss über die für Sie zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zum Thema Bauen und Wohnen gibt. Ich hoffe, dass diese Broschüre Ihnen eine Hilfestellung sein kann und Sie daraus wichtige Tipps für Ihr Bauvorhaben ziehen können. Für die Verwirklichung Ihres Bauvorhabens wünsche ich Ihnen gutes Gelingen und viel Freude an Ihrem künftigen Eigentum. Frank Steffes Bürgermeister 3 Inhaltsverzeichnis/Impressum · Geltungsdauer der Baugenehmigung · Baulasten Inhaltsverzeichnis/Impressum 05 · Während der Bauzeit · Statik Zahlen, Daten, Fakten 07 · Sondernutzung · Baustelle Grundstücks- oder Hauskauf 09 · Haustechnik · Die Fertigstellung Grundstückswerte/ Grundstücksteilung 09 · Baugenehmigungsgebühren · Ordnungsbehördliche Verfahren bei Kosten 11 · Verstößen gegen das öffentliche Baurecht · Erschließungsbeiträge Denkmalschutz & Denkmalpflege 29 · Nebenkosten · Gebühren Abwasserentsorgung 30 Öffentliches Baurecht 11 Energieeinsparung 30 · Bauplanungsrecht nach Baugesetzbuch · Energieeinsparverordnung 2014 · Der Flächennutzungsplan · Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz · Der Bebauungsplan · Fördermittel · Der Innenbereich · Solarthermie · Der Außenbereich · Photovoltaik Bauordnungsrecht 17 · Wärmepumpen · Biomasse · Baugenehmigungspflicht · Bauvoranfrage Sonstige Themen 35 · Genehmigungsverfahren für · Nachbarrecht einfache Bauten · Hochwasserschutz · Genehmigungsverfahren für · Einbruchschutz besondere Bauten · Bauantrag Adressen & Ansprechpartner 36 · Baugenehmigung · Teilbaugenehmigung Willkommen in Leichlingen 03 BVB-Verlagsgesellschaft mbH seit 1990 Friedrichstraße 4 · 48529 Nordhorn Tel. 05921 9730-0 · Fax 05921 9730-50 E-Mail [email protected] www.bvb-verlag.de www.bvb-stadtapp.de www.findcity.de Nimm Dein Smartphone, scan den Code und erfahre mehr über den BVB-Verlag! Herausgeber: BVB-Verlagsgesellschaft mbH FB Bauen und Wohnen Andrea Murauer © Am Schulbusch 16 · Tel.: 02175 600 Homepage: www.leichlingen.de Fotos: Büro Bürgermeister, Ute Gerhards © Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr oder Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit. Irrtümer vorbehalten. © BVB-Verlagsgesellschaft mbH, 2016 Titel, Umschlaggestaltung, Fotos, Kartographien sowie Art und Anordnung des Inhalts sind urheberrechtlich geschützt. Nachdruck – auch auszugsweise – ist nicht gestattet. Alle Rechte vorbehalten. In unserem Verlag erscheinen unter anderem Informationsbroschüren aller Art, Wirtschafts- und Gesundheitsmagazine, Firmenbroschüren sowie Faltpläne und sonstige kartographische Erzeugnisse. 4 5 Von Anfang bis Eigentum für Sie da. Ihre Sparkassen-Immobilienprofis. Vermittlung, Finanzierung, Versicherung. Wenn’s um Ihr Geld geht 6 Zahlen, Daten, Fakten Immobilienpreise Grunddaten Fläche: 37,27 km Mietpreise Ausdehnung: N-S 4,8 km Wohnraum: W-O 10,8 km Mietpreise Einwohner 29.151 Geschäftsräume: 2 Kaufkraftkennziffer: 115,1 5,50 bis 10,00 € 5,00 bis 15,00 € Grundstücke Wohnnutzung, Verkehrsanbindung · A 3: AS Leichlingen (21) einfach bis gute Lage: 225 bis 320 €/m² · A 542/59: AS Leichlingen Grundstücke · A 1: AS Burscheid · Landstraßen L288, L294 und L359, L427 gewerbliche Nutzung: · Bahnhof Leichlingen · Flughäfen Köln/Bonn und Düsseldorf Ärztliche Versorgung 20 Haus- und Fachärzte, 12 Zahnärzte, 2 Tierärzte, 1 Pferdeklinik, Reha-Klinik Roderbirken (Reha Herzerkrankungen) 112 € Kaufpreis Reihenhaus/ Doppelhaus: 200.000 - 300.000 € Steuern Grundsteuer A: 230 v.H. Grundsteuer B: 495 v.H Gewerbesteuer: 445 v.H. und Klinik Wersbach (Psychosomatische Störungen) Schulen und Kindergärten 10 Kindertagesstätten, 5 Grundschulen, 5 Offene Ganztagsschulen, 2 Förderschulen, 1 Gymnasium, 1 Sekundarschule 1 Hauptschule (läuft 2018 aus), 1 Realschule (läuft 2020 aus) Sportstätten 11 Turn- und Sporthallen, 2 Kunstrasenplätze, 3 Sportplätze, 1 Hallenbad, 2 Freibäder, 4 Tennisanlagen, 2 Reit-, 2 Schießsportanlagen (Landesleistungsstützpunkt für Sportschießen) 7 Grundstücks- oder Hauskauf Bevor man sich endgültig für eine Immobilie entscheidet, sollte man genau prüfen, ob Wünsche und Ansprüche mit den örtlichen Gegebenheiten zusammenpassen. Es sollten z.B. Erkundigungen darüber eingeholt werden, wie sich die Gegend um das Grundstück in den nächsten Jahren entwickeln kann. Garantien für eine ruhige Lage auf Lebenszeit oder einen „unverbaubaren Blick“ gibt es nirgends, doch kann man beim Bauordnungs- und beim Planungsamt der Stadt Leichlingen erfahren, welche städtebaulichen Planungen in Vorbereitung oder aufgrund bereits bestehender Bebauungspläne geltendes Recht sind. Dort gibt es Auskünfte über die Bebauungsmöglichkeiten des Grundstücks und, bei Interesse für ein bereits errichtetes Haus, die Einsicht in die Baugenehmigung (bei Vorlage einer entsprechenden Vollmacht des bisherigen Eigentümers). Außer einem Blick in das Grundbuch, aus dem Informationen über privatrechtliche Verpflichtungen (z.B. Dienstbarkeiten) hervorgehen, die auf dem Grundstück ruhen, kann ggfs. auch eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis eingeholt werden. Dieses wird beim Bauordnungsamt der Stadt Leichlingen geführt. Es enthält Informationen über öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die mit dem Baugrundstück aus baurechtlichen Gründen fest verbunden sind. Hierzu zählen insbesondere Baulasten zur Sicherung einer Abstandfläche oder einer Zuwegung zugunsten des Nachbarn. Aus Baulasteintragungen können sich ggf. Einschränkungen für die bauliche Ausnutzung des Grundstücks ergeben. Bauordnungs- und Stadtplanungsamt der Stadt Leichlingen Geoportal des RBK Grundstückswerte/Grundstücksteilung Grundstückswerte Auskünfte über Bodenwerte von Grundstücken gibt es bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim RheinischBergischen Kreis. Aufgrund von Kartenübersichten besteht die Möglichkeit, dort die jeweils aktuellen Bodenrichtwerte in Erfahrung bringen, die einen ersten guten Anhalt für Grundstückspreise bringen. Vermessung, Liegenschaftskataster und Gutachterausschuss beim Rheinisch-Bergischen Kreis BORIS 8 Grundstücksteilung In vielen Fällen ist es erforderlich, das Anträge für „katastermäßige“ Teilungen Baugrundstück im rechtlichen Sinne erst können nur über öffentlich bestellte Vermesnoch zu schaffen. Falls ein Grundstück sungsingenieure beim Bauordnungsamt aus einem größeren im Grundbuch ein- der Stadt gestellt werden. getragenen Grundstück herausgetrennt Bauordnungsamt der Stadt Leichlingen werden muss, ist eine Teilungsvermessung Vermessungsingenieur erforderlich. Erst nach Übernahme der Vermessung in das Kataster ist die Eigentumsumschreibung im Grundbuch möglich. Individuelle Eigenheime Immobilienvermarktung Die Vollendung Ihrer Träume Patrick Lampenscherf, ein Baumberger den es für eine Weile aus geschäftlichen Gründen nach Leverkusen zog, ist nun nach Baumberg zurückgekehrt. Sein Unternehmen „AKURAT Immobilien“ seit 1997, wird jetzt von hier aus gesteuert. „Wir verstehen uns als Dienstleister mit einem klaren Auftrag: Ihre Immobilie bestmöglich und schnell zu vermarkten.“ Jeder Interessent wird vor einer Objektbesichtigung durch eine virtuelle Besichtigung geführt. in e h für eine Wiener-Neustädter-Straße 31 40789 – Monheim am Rhein Telefon: 02173 1013460 Fax: 02173 2035025 Mobil: 0172 2170208 Häuser bauen ist unsere Leidenschaft So wird allen die eine oder andere Objektbesichtigung erspart, weil man sich am PC schon einen Überblick verschaffen kann, ob das Objekt wirklich das richtige ist. Eine ideale Lösung, die allen eine enorme Zeitersparnis bringt. „Durch diesen Service verkaufen wir die meisten Immobilien innerhalb kürzester Zeit,“ sagt Inhaber Patrick Lampenscherf, dessen Tätigkeitsgebiet sich vom gesamten Kreis Mettmann bis Leverkusen und alle angrenzenden Städte erstreckt. tsc kostenlose u G Immobilienbewertung www.akurat1997.de | [email protected] © KB3 - Fotolia.com Bien-Zenker Hausausstellungen 50226 Frechen · Europaallee 45 · Tel. 02234 / 9906120 42279 Wuppertal · Schmiedestr. 59 · Tel. 0202 / 620050 www.bien-zenker.de bz_image_frechen_wuppertal_90x156.indd 1 04.02.16 15:51 9 Kosten Nebenkosten, Gebühren Die Notariats- und Grundbuchkosten betragen zwischen 1,5% und 3 % des Kaufpreises. Beim Grundstückskauf werden die Gebühren vom Kaufpreis berechnet. Beim Kauf eines bereits bestehenden Objekts oder Abschluss eines Vertrags mit einem Bauträger über die Immobilie, werden die Gebühren von der im Vertrag genannten Summe berechnet. Die Grunderwerbssteuer wird ebenfalls vom Kaufpreis berechnet. Es werden 6,5 % der vereinbarten Summe in Rechnung gestellt. so müssen diese Kosten in der Finanzplanung berücksichtigt werden. Auch wenn bereits eine Straße an das Grundstück führt, so können dennoch Erschließungsbeiträge für die Straße und einmalige Anschlussbeiträge für die Kanalisation anfallen. Kämmerei der Stadt Leichlingen Erschließungsbeiträge Ist das Grundstück noch nicht erschlossen Städtischer Abwasserbetrieb der Stadt oder wird aufgrund der Teilung eines alten, Leichlingen größeren Grundstücks in mehrere Bauplät- Stadtwerke Leichlingen GmbH ze eine erneute Erschließung notwendig, Die Grunderwerbssteuer wird, soweit diese im Kaufvertrag enthalten ist, auch vom Gebäudewert verlangt. Weitere Kosten können u.U. entstehen, wenn ein Immobilienmakler den Verkauf eines Gebäudes oder einer Wohnung organisiert. Das Bauplanungsrecht regelt mit dem Baugesetzbuch (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) wo und was gebaut werden darf. Bauplanungsrecht nach Baugesetzbuch Die Planungshoheit innerhalb der Stadtgrenzen liegt bei der Stadt Leichlingen. Für die Vollziehung ist das Stadtplanungsamt zuständig. Erforderliche Beschlüsse werden in Leichlingen zunächst vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung und dann im Stadtrat gefasst. Der Stadtrat ist also zuständig für die Aufstellung des Flächennutzungsplanes und der Bebauungspläne, die sog. Bauleitplanung. Die Bauleitplanung nach dem Baugesetzbuch (BauGB) hat zwei Stufen: 10 Die „vorbereitende Bauleitplanung“, die im Flächennutzungsplan dargestellt wird, und die „verbindliche Bauleitplanung“, die sich in den Bebauungsplänen niederschlägt. Der Flächennutzungsplan ist lediglich behördenverbindlich und hat keine direkten Auswirkungen. Flächennutzungsplan (FNP) (F-Plan) Der für das gesamte Gemeindegebiet geltende Flächennutzungsplan stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung in den Grundzügen dar und baut auf den raumordnerischen Vorgaben auf, die in NordrheinWestfalen durch Landesentwicklungspläne und Regionalpläne konkretisiert sind. Der Flächennutzungsplan zeigt die Einteilung des Stadtgebietes in Bauflächen - gegliedert nach Wohnbauflächen, gemischten und gewerblichen Bauflächen sowie Sonderbauflächen - und in sonstige Nutzungen wie Flächen für Landwirtschaft, Wald, Wasserflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen sowie Versorgungs- und Grünflächen oder Sonderflächen. An dem Verfahren zur Aufstellung oder Änderung des Flächennutzungsplanes und der Bebauungspläne werden Behörden und Bürger in einem mehrstufigen Verfahren beteiligt. Aus dem Flächennutzungsplan ergeben sich keine direkten Rechtsansprüche auf die Bebaubarkeit eines Grundstücks. Der Flächennutzungsplan bedarf i. d. R. der Genehmigung übergeordneter Behörden. © wrangler - Fotolia.com Öffentliches Baurecht Öffentliches Baurecht Bebauungsplan (B-Plan) Aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ständigkeitsgebiete von der Aufstellung des die Stadt für genau abgegrenzte Teilberei- Bebauungsplanes berührt werden könnten che der Stadt die Bebauungspläne. Diese (z.B. Energieträger, Verantwortliche für Strawerden aufgestellt, um neue Bauflächen ßen und Verkehr, Stellen des Kreises etc.). einer Bebauung zuzuführen oder städte- Außerdem werden Ideen und Konzepte, die bauliche Problemzonen zu ordnen. Sie dem Aufstellungsbeschluss zugrunde liegen, enthalten für die einzelnen Baugrundstücke anhand der Plangebietsskizze in der Regel Festsetzungen über die Art und das Maß den Bürgern in einer öffentlichen Veranstalder baulichen Nutzung und über die über- tung, der sog. Bürgeranhörung, erläutert. baubaren bzw. nichtüberbaubaren Grund- Hierüber wird ein Protokoll gefertigt, das stücksflächen. Oft regeln sie auch die Bau- dem Rat vorgelegt wird. Die Pläne werden weise, die Stellung der baulichen Anlagen im Anschluss unter Berücksichtigung der auf den Grundstücken, die Dachform, die in der Beteiligung gewonnen Erkenntnisse Dachneigung und die Bepflanzung der weiter ausgearbeitet und konkretisiert. Der Freiflächen. Die Festsetzungen des Bebau- Stadtrat beschließt sodann die „öffentliche ungsplanes sind als geltendes Ortsrecht für Auslegung“ des Planentwurfs. jedermann verbindlich; ein (Bau-)Vorhaben Zunächst wird der Planentwurf einen Moist gem. § 30 BauGB nur zulässig, wenn nat lang öffentlich ausgelegt. Ort und Daues diesen Festsetzungen nicht widerspricht. er werden „ortsüblich“ - also im Amtsblatt Von den Festsetzungen darf nur mit schrift- der Stadt Leichlingen - bekannt gemacht. licher Zustimmung des Bauordnungsamtes Während des Auslegungszeitraumes könabgewichen werden und auch nur dann, nen auch in diesem Schritt des Verfahrens wenn die in § 31 BauGB aufgeführten Be- Anregungen und Bedenken der Bürger eingebracht werden, es findet auch eine freiungsvoraussetzungen zutreffen. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes erneute Beteiligung der o.a. Träger öfbeschließt der Stadtrat, sobald und soweit fentlicher Belange statt. Der Rat der Stadt es für die städtebauliche Entwicklung und Leichlingen prüft die vorgebrachten Anregungen, die ggfs. zu einer Änderung der Ordnung erforderlich ist. Das Baugesetzbuch schreibt die Beteiligung bisherigen Planung führen können. Ist der der Bürger bei allen Planungen zwingend Stadtrat mit dem Ergebnis der Planungen vor. Nachdem der Stadtrat die Aufstellung einverstanden, beschließt er den Bebaueines Bebauungsplans beschlossen hat, ungsplan als Satzung – der Bebauungswird dieser Beschluss „ortsüblich“ im Amts- plan wird somit zu einem „Ortsgesetz“ und blatt der Stadt Leichlingen bekannt gemacht. ist für alle Bürger und die Verwaltung verIm Anschluss daran werden die „Träger bindlich und kann beim Stadtplanungsamt öffentlicher Belange“ beteiligt, deren Zu- eingesehen werden. Für Änderungen an rechtskräftigen Bebauungsplanen gilt grundsätzlich das hier aufgezeigte Verfahren. Bebauungspläne können jedoch auch in einem vereinfachten Verfahren geändert werden, dessen Voraussetzungen im BauGB geregelt sind – dann kann u.U. die erste Stufe der Bürgerund Behördenbeteiligung entfallen. Auf die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung eines Bebauungsplanes besteht kein Rechtsanspruch. Stadtplanungsamt 11 Fertighäuser & Ausbauhäuser Wir bauen für Sie schlüsselfertig, pünktlich, energieeffizient und in höchster ZENZ-Qualität. Kontaktieren Sie uns! Cochem Bonn Mainz Trier www.zenz-massivhaus.de [email protected] Tel.: 0228 631895 AusbAuhäuser unschlAgbAr günstig Seit über 30 Jahren realisiert allkauf gemeinsam mit Ihnen Ihren Traum vom Eigenheim. Mit dem einzigartigen Konzept und Eigenleistung kommen Sie zum Miet preis in die eigenen vier Wände. Besuchen Sie unsere Musterhäuser Frechen und euskirchen und erfahren Sie alles über exklusives und nachhaltiges Wohnen. Dank der Serienzertifizierung des DGNB in GOLD erhält Ihr Eigenheim eine hohe Wert www.allkauf.desubstanz und bleibt auch in Zukunft attraktiv. MusterhAus Frechen Tel. 02234 9906-420 | Europaallee 45, Parzelle 17 | 50226 Frechen (Köln) MusterhAus euskirchen Tel. 02251 7777488 | Militscher Straße 29 | 53881 Euskirchen 12 Öffentliches Baurecht Der Innenbereich Liegt ein Grundstück außerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans, aber innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils, so regeln sich die Zulässigkeitsvoraussetzungen für Bauvorhaben nach dem § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Danach ist ein Bauvorhaben dann zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbauten Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden und die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben. Die Frage nach der Einfügung eines Bauvorhabens in einen örtlichen Zusammenhang ist in vielen Fällen nur nach sorgfältiger Abwägung verschiedenster Gesichtspunkte in jedem Einzelfall zu beantworten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauordnungsamts oder des Stadtplanungsamtes beraten Sie zu diesen Fragestellungen, eine Bauvoranfrage kann in Grenzfällen für Klarheit sorgen. Bauordnungsamt oder Stadtplanungsamt Der Außenbereich Als Außenbereich im planungsrechtlichen Sinne werden Bereiche verstanden, die nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans und auch nicht in einem Ortsteil liegen, der im Zusammenhang bebaut ist. Der Außenbereich soll grundsätzlich von jeglicher Bebauung freigehalten werden, um diesen Bereich für die Erholung der Bevölkerung sowie die land- und forstwirtschaftliche Nutzung zu reservieren. Im Außenbereich gilt daher grundsätzlich ein Bauverbot, das eine Bebauung nur für die sog. privilegierten Vorhaben erlaubt, die wegen ihrer Zweckbestimmung im Außenbereich errichtet werden müssen. Hierzu zählen in erster Linie land- und forstwirtschaftliche Betriebe, öffentliche Ver- und Entsorgungseinrichtungen und bestimmte gewerbliche Nutzungen, die besondere Anforderungen an die Umgebung stellen oder nachteilige Auswirkungen hervorrufen. Ferner dürfen in gesetzlich genau festgelegtem Umfang bestehende Gebäude im Außenbereich geändert oder erweitert werden. Voraussetzung für den Großteil der privaten Bauvorhaben Bautätigkeit im Außenbereich ist jedoch, dass ein Vorhaben keine öffentlichen Belange wie z.B. Naturschutz und Landschaftspflege, Wasserwirtschaft oder Denkmalpflege beeinträchtigt sowie den Darstellungen z.B. des Flächennutzungsplanes und des Landschaftsplanes nicht widerspricht. Ferner muss bei der Realisierung von Baumaßnahmen im Außenbereich nach § 8 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit §§ 4 bis 6 Landschaftsgesetz ein Ausgleich für die Inanspruchnahme bislang unbebauter Flächen geschaffen werden. Derartige Ausgleichsmaßnahmen werden zwischen Antragsteller und dem Bauordnungsamt im Benehmen mit der unteren Landschaftsbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises vereinbart und in der Baugenehmigung festgesetzt. Im Außenbereich hat der Bundesgesetzgeber außerdem sog. privilegierte Bauvorhaben zugelassen, Bauordnungs- und Stadtplanungsamt Untere Landschaftsbehörde beim Rheinisch-Bergischen Kreis 13 Planen & Bauen GUSSEK HAUS Planungsbüro Wuppertal Schmiedestraße 59 / FertighausWelt 1 42279 Wuppertal-Oberbarmen Tel. 02 02- 64 11 76 Fax 02 02- 64 26 07 [email protected] | Bauen Sie auf Erfahrung www.gussek-haus.de Heute bauen, was morgen noch Zukunft ist. Kreativ, flexibel, umweltbewußt, kostengünstig. ENKA ® Neubau Umbau Leidenschaft schafft Kompetenz schafft Qualität. Betoninstandhaltung Bauunternehmung Sanierung telefon: 02175 / 16 66 04 Abdichten von Gebäuden www.enka-bautechnik.de 14 Bauordnungsrecht Das Bauordnungsrecht regelt in der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) die Einhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung beim Bau und der Nutzung von Gebäuden und baulichen Anlagen. Besondere Beachtung finden dabei die Aspekte der Standsicherheit und des Brandschutzes. Die BauO NRW enthält aber auch Regeln und Verfahrensweisen darüber, wann und wie gebaut werden darf, konzentriert sich also auf die Ausführung des Bauvorhabens auf dem Grundstück. Für die Vollziehung des Bauordnungsrechts ist die Untere Bauaufsichtsbehörde, bzw. das Bauaufsichtsamt zuständig. Die Bauaufsichtsbehörde ist eine Ordnungsbehörde und ist berechtigt, Verfügungen, Verbote und Bußgelder zu erlassen. Ob ein Bauvorhaben zulässig ist, prüft die Bauaufsichtsbehörde im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens. Baugenehmigungspflicht Die Bauaufsichtsbehörde prüft im Baugenehmigungsverfahren nach der Landesbauordnung (BauO NRW) federführend zusammen mit weiteren zuständigen Behörden die Übereinstimmung des Bauvorhabens mit öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die die Belange des Brand- und Nachbarschutzes, aber unter vielen anderen beispielsweise auch Fragen des Planungsrechts, des Umweltschutzes, des Landschafts- und Bodenschutzes, der Erschließung, der Gestaltung und der Barrierefreiheit betreffen. Eine Baugenehmigung muss erteilt werden, wenn die zu prüfenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden und sie kann nicht erteilt werden, wenn Vorschriften dem Bauvorhaben entgegenstehen – die Behörde hat diesbezüglich keinen Ermessensspielraum. Wird ein Gebäude oder Gebäudeteile gebaut, um- oder angebaut, die Nutzung eines Gebäudes oder einzelner Gebäudeteile geändert, oder ein Gebäude abgerissen, ist in den meisten Fällen eine Baugenehmigung erforderlich. Gleiches gilt für bauliche Anlagen wie z.B. Anschüttungen und Abgrabungen, größere Parkplätze oder Stützwände. Von der Baugenehmigungspflicht gibt es nur wenige Ausnahmen, z. B. für bauliche Anlagen geringer Größe und Bedeutung. Allerdings sind auch bei genehmigungsfreien Vorhaben die öffentlich-rechtlichen Vorschriften einzuhalten. Auch vor Durchführung kleinerer baulicher Maßnahmen sollte man sich deshalb erkundigen, welche Vorschriften einzuhalten und welche Genehmigungen einzuholen sind. 15 NaturWerk Rhein-Berg UG Im Tiergarten 18 42799 Leichlingen Tel.: 02175 9794-109 Fax: 02175 9794-105 E-Mail: [email protected] Web: www.naturwerk.nrw Seit der Gründung 1996 als Schreinerei-Meisterbetrieb hat sich der Gründer und Inhaber durchgehend mit der Entwicklung und Verwendung ökologischer Baustoffe beschäftigt. Der Beginn der ökologischen Bauweise startete mit dem Austausch konventioneller Dämmstoffe durch Hanf! Erste Bauprojekte wurden hier bereits 1997 realisiert! Heute sind wir Partner ausgesuchter Hersteller ökologischer Baustoffe, die ebenso wie wir, langjährige Erfahrung in diesem Produktsegment vorweisen können. Wichtig ist uns hier auch die nahe Zusammenarbeit und der persönliche Kontakt zu unseren Herstellern. Auf dieser Basis können wir schnell reagieren und unseren Kunden den Service bieten, den wir selber von unseren Partnern erwarten! Das Gleiche gilt auch für unsere ausgewählten Handwerkspartner in den verschiedenen Gewerken! Gewachsen in der Kernkompetenz Holz bieten wir am Standort Leichlingen ein Vielzahl von Dienstleistungen rund um den Baubereich an: Neubau - Architektur/Entwurf (Fachwerk-, Massivholz-, Holzrahmenbau) - Bauplanung/-leitung/-koordination - Ausführung vom Roh- bis Schlüsselfertigbau - Koordinierung von Fremdgewerken Altbau - Sanierungs-/Erweiterungskonzepte - Bauplanung/-leitung/-koordination - Gesamt-/Teilabwicklung der notwendigen Arbeiten - Koordinierung von Fremdgewerken - Denkmalschutz Handel & Dienstleistung - Sanierungskonzepte für Selbermacher (auf Wunsch durch uns begleitet) - Materialberatung/-verkauf - Maschinenverleih/-verkauf - Verarbeitungsworkshops (Termine auf unserer Homepage) Unser Anliegen: Kundenservice von A(rchitektur) – Z(ierpflanze), auf die persönlichen Wünsche unserer Kunden zugeschnitten! Besuchen Sie uns in unserer neu gestalteten und immer wieder aktualisierten Ausstellung und informieren Sie sich über unsere Produkte und Dienstleistungen vor Ort im persönlichen Gespräch! 16 Bauordnungsrecht Da eine umfassende Änderung und Aktualisierung der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen derzeit durch das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen intensiv geprüft wird, deren Inkrafttreten in 2016 geplant ist, sind einige Vorschriften, die auch die Genehmigungsverfahrensweisen betreffen werden, derzeit im Umbruch. Zu dem für Ihr konkretes Bauvorhaben zutreffenden Genehmigungsverfahren und die dazu erforderlichen Angaben und Unterlagen sollte ein Architekt befragt werden. Das Bauordnungs- und das Stadtplanungsamt bieten innerhalb ihrer Zuständigkeiten auch Bauberatung an, die jedoch die Beratung durch einen Architekten nicht ersetzen kann. Bauordnungs- und Stadtplanungsamt Architekt Bautätigkeit ohne die erforderliche Baugenehmigung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Hinzu kommt das Risiko, dass ein nicht genehmigungsfähiger Schwarzbau auf eigene Kosten wieder beseitigt werden muss. Bauvoranfrage Um aufwendige und ggfs. vergebliche Planungsarbeiten zu vermeiden kann es in planungsrechtlichen Grenzfällen oder zur Sicherstellung einer grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit (z.B. für die Finanzierung einer Immobilie) sinnvoll sein, die Zulässigkeit eines Bauvorhabens oder auch bestimmte Detailfragen des Vorhabens durch eine Bauvoranfrage (Antrag auf Vorbescheid) beim Bauordnungsamt der Stadt Leichlingen vorab klären zu lassen. Dem schriftlichen Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides sind die Bauvorlagen beizufügen, die zur Beurteilung der durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen des Bauvorhabens erforderlich sind. Zu diesen Unterlagen gehören in jedem Fall · Antragsvordruck mit genauer Fragestellung zur Voranfrage · Lageplan im Maßstab 1:500 mit Eintragung des Vorhabens oder eventuell Flurkartenauszug · Formlose Beschreibung mit Angabe von Geschossigkeit, Höhe der baulichen Anlage und Dachform Diese Unterlagen werden mindestens dreifach beim Bauordnungsamt eingereicht. Als Orientierung gilt: Die Aussagekraft eines Vorbescheides reicht nur soweit, wie die Fragestellung und die Qualität der Bauvorlagen es ermöglichen. 17 Hardwerk & Bau Gewerbe- und Industriebau ...Hellmeister Architekten Wohnbau Schulbau Ökologisches Bauen Innenarchitektur Sanierung Benrather Schloßallee 62 40597 Düsseldorf 0211 6878240 [email protected] www.hellmeister-architekten.de Meisterbetrieb seit 1961 • Fliesenverlegung • Natursteinverlegung • Waschtische/Fensterbänke • Treppenanlagen Verlegung • gutwein-marmor.de Burscheider Straße 190 • 51381 Leverkusen Telefon 02171 7397-0 oder 02171 31942 • Fax 02171 30081 [email protected] Verkauf • Verarbeitung • Beratung • Besuchen Sie unser Musterhaus im Musterhauspark Köln -Frechen. 18 Bauordnungsrecht Der Vorbescheid gilt zwei Jahre und kann auf Antrag um ein Jahr verlängert werden. Zudem bindet er das Bauordnungsamt in seiner Entscheidung innerhalb dieses Zeitraums bezüglich der im Vorbescheid geklärten Fragen. Die Bindung der Behörde entfällt jedoch, wenn der Bauantrag vom Vorbescheid abweicht. Bauordnungsamt der Stadt Leichlingen Architekt Genehmigungsverfahren für einfache Bauten Das Genehmigungsverfahren wird durchgeführt für alle Wohngebäude bis zur Hochhausgrenze und für einige, kleinere Bauten besonderer Art und Nutzung. In diesem Verfahren überprüft die Bauaufsichtsbehörde nur eingeschränkt die Übereinstimmung des Bauvorhabens mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Hinsichtlich der bautechnischen Einzelheiten liegt die Verantwortung für das Vorhaben in allen Planungs- und Bauphasen bei den am Bau Beteiligten. Allerdings wird durch den reduzierten Prüfumfang eine zügige Bearbeitung seitens des Bauordnungsamtes ermöglicht. Im eingeschränkten Prüfverfahren prüft die Bauaufsichtsbehörde die Einhaltung der planungsrechtlichen Vorschriften sowie die grundstücksbezogenen Regelungen des Bauordnungsrechts. Die Prüfung erfolgt insbesondere hinsichtlich der Themen Erschließung des Grundstücks, Nachbarabstände, Grünflächen, Gestaltung, Stellplätze und Barrierefreiheit. Bei Wohngebäuden mittlerer Höhe und kleinen Sonderbauten muss der Bauherr einen staatlich anerkannten Sachverständigen mit der Prüfung des Brandschutzes beauftragen. Für kleinere Wohngebäude („Gebäude geringerer Höhe“) muss der Entwurfsverfasser die Verantwortung für einen ausreichenden Brandschutz allein tragen. Genehmigungsverfahren für besondere Bauten Für komplexe Bauvorhaben mit besonderer Art oder Nutzung prüft die Bauaufsichtsbehörde die Übereinstimmung mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften uneingeschränkt. In diesem Baugenehmigungsverfahren gibt es also keinen Bereich, der von der Prüfung ausgenommen bleibt. Wegen des umfassenden Prüfauftrages dauert das normale Baugenehmigungsverfahren länger als das vereinfachte. Es besteht aber die Möglichkeit, diese Dauer zu verkürzen, indem der Bauherr in allen Phasen des Verfahrens eng mit dem Bauordnungssamt kooperiert. Diese Kooperation besteht einmal darin, dass Forderungen anderer Fachbehörden und Dienststellen schnellstens durch Änderung bzw. Anpassung der Baupläne entsprochen wird. Es kann zur Prüfung einzelner Fragestellungen erforderlich werden Fachgutachten vorzulegen. Bauantrag Um eine Baugenehmigung zu erhalten, ist ein Bauantrag zu stellen, den i.d.R. ein/e Architekt/in so vollständig vorzubereiten hat, dass er durch die Bauaufsichtsbehör- de beurteilbar und genehmigungsfähig ist. Die Unterlagen sind gemäß Bauprüfverordnung (BauPrüfVO) einzureichen. Die Kenntnis der hierzu erforderlichen und gesetzlichen Voraussetzungen gehört zu den vertraglichen Leistungen der Entwurfsverfasser. Der Bauantrag muss mindestens in dreifacher - bei gewerblichen Objekten nach Absprache mit dem Bauamt in dreibis fünffacher Ausfertigung eingereicht werden, da nur so eine sternförmige und somit schnelle Bearbeitung durch die am Antragsverfahren beteiligten Dienststellen und Ämter gewährleistet ist. 19 Dem Antrag müssen mindestens folgende Unterlagen beigefügt werden: ·D as Bauantragsformular ·D er Lageplan (§ 2 BauPrüfVO) ist auf der Grundlage einer amtlichen Flurkarte im Maßstab 1:500 in der Regel von einem amtlich bestellten Vermessungsingenieur zu erstellen. Inhalt und Umfang der Darstellungen sind in der Bauprüfverordnung im Einzelnen genannt. Einen beglaubigten Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Flurkarte im Maßstab 1:500) gibt es gegen Gebühr im Kataster- und Vermessungsamt des RheinischBergischen Kreises. · Die Liegenschaftskarte/Flurkarte und Deutsche Grundkarte Liegt für das Grundstück kein rechtsverbindlicher Bebauungsplan oder Vorhabenund Erschließungsplan vor, so sind den Antragsunterlagen eine beglaubigte Liegenschaftskarte/Flurkarte, die nicht älter als sechs Monate sein darf und die Deutsche Grundkarte im Maßstab 1: 5000 beizufügen. Anhand dieser Karten prüft das Bauordnungsamt die Einhaltung der Planersatzvorschriften der §§ 34, 35 BauGB. Aus diesem Grund muss die Liegenschaftskarte/Flurkarte die Bebauung im Umkreis von 50 Meter um das Baugrundstück und die Deutsche Grundkarte die Bebauung im Umkreis von 500 Meter darstellen. Diese Karten können beim Kataster- und Vermessungsamt des Rheinisch-Bergischen Kreises angefordert werden. 20 · Die Bauzeichnungen (§ 4 BauPrüfVO) im Maßstab 1:100 müssen sämtliche für die Beurteilung notwendigen Angaben enthalten, insbesondere alle Grundrisse, Schnitte und Ansichten mit entsprechender Vermaßung. In den Ansichten ist es z.B. wichtig, die vorhandenen und geplanten Geländehöhen in Bezug auf das geplante Gebäude ebenso darzustellen wie die für die Beurteilung des Bauvorhabens relevanten Nachbargebäude. · Die Bau- und Betriebsbeschreibung (§ 5 BauprüfVO) zur näheren Erläuterung und Beschreibung des Bauvorhaben und seiner Nutzung Die Bauaufsichtsbehörde kann weitere Unterlagen anfordern, wenn es zur Prüfung des Vorhabens erforderlich sein sollte. Baugenehmigung Die Bauaufsichtsbehörde überprüft den Bauantrag zunächst auf seine formelle Vollständigkeit. Sollten Unterlagen fehlen - leider ist dies häufig der Fall - oder die eingereichten Unterlagen nicht ausreichen, kann bis zur Vervollständigung des Antrags keine Bearbeitung erfolgen. Sind die Mängel erheblich, muss der Bauantrag – ggfs. gebührenpflichtig - zurückgewiesen werden. Sobald der Bauantrag vollständig vorliegt, werden die Stellungnahmen verschiedener Fachdienststellen und Behörden eingeholt, parallel prüft die Bauaufsichtsbehörde die Fragestellung in ihrer Zuständigkeit. Ein Baugenehmigungsverfahren ist kein Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung und unterliegt nicht der Zustimmung des Stadtrates. Falls ein Vorhaben konkreten Planungen für ein Stadtgebiet zuwiderläuft, für die ein Bebauungsplan aufgestellt wurde, kann die Bearbeitung des Bauantrags mit einem Votum der politischen Gremien durch die Verwaltung unter engen Voraussetzungen ausgesetzt, bzw. angehalten werden. Im Baugenehmigungsverfahren kann in Einzelfällen die Beteiligung der Angrenzer bzw. Nachbarn erforderlich sein, wenn zu erwarten ist, dass öffentlich-rechtlich geschützte nachbarliche Belange (z.B. Nachbarabstände, Lärmbeeinträchtigungen, etc.) berührt werden. Diese Beteiligung kann von Amts wegen erfolgen und nimmt in der Regel längere Zeit in Anspruch, da die Nachbarn oft Erläuterungsbedarf haben. Die Zustimmung kann der Nachbar abgeben, wenn er die Lagepläne und Bauzeichnungen unterschreibt oder für eine erforderliche Abweichung schriftlich sein Einverständnis gibt. Es liegt auf der Hand, dass eine frühzeitige Kontaktaufnahme des Bauherrn mit dem Nachbarn und die Vorlage der Zustimmung bereits mit dem Bauantrag das Verfahren beschleunigen kann. Wenn sämtliche Fachprüfungen durch die Bauaufsichtsbehörde sowie die beteiligten Fachämter durchgeführt wurden, werden die Prüfungsergebnisse in einer Baugenehmigung zusammengefasst. Die Baugenehmigung kann besondere Bedingungen, Auflagen oder Hinweise zur Durchführung des Bauvorhabens oder der späteren Nutzung enthalten. © BERLINSTOCK - Fotolia.com Bauordnungsrecht Bauordnungsrecht Der Bauantrag soll durch die Bauaufsichtsbehörde innerhalb von 6 Wochen bearbeitet werden, wenn das Bauvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt oder ein positiver Vorbescheid schon erteilt worden ist. Die Bearbeitungszeit beginnt jedoch erst mit der Vollständigkeit der Bauvorlagen. Ca. 3 Monate Bearbeitungszeit können notwendig sein, wenn über Ausnahmen, Befreiungen und/oder Abweichungen von gesetzlichen Vorgaben oder Baulasten zu entscheiden ist und/oder die Stellungnahmen externer Behörden erforderlich wird. Bei besonders großen oder komplizierten Bauvorhaben kann diese Bearbeitungszeit auch überschritten werden, weil umfangreiche Gutachten z. B. zu den Themen Brandschutz, Standsicherheit und Immissionsschutz zu prüfen sind. Teilbaugenehmigung (§ 76 BauO NRW) Vor der Zustellung der Baugenehmigung darf mit den Bauarbeiten, einschließlich des Baugrubenaushubs, nicht begonnen werden. Es ist möglich, auf schriftlichen Antrag eine „Teilbaugenehmigung“ für einzelne Schritte des Bauablaufs (z.B. Grubenaushub und Gründung) oder einzeln abgrenzbare Bereiche des Baus zu erhalten. Die Teilbaugenehmigung berechtigt nur zur Ausführung des festgelegten Teilbereichs. Dies setzt voraus, dass der Bauaufsichtsbehörde ein kompletter Bauantrag vorliegt, der den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht und die gesamte Baumaßnahme bauplanungs- und bauordnungsrechtlich bereits durch die Bauaufsichtsbehörde geprüft worden ist. Geltungsdauer der Baugenehmigung (§ 77 BauO NRW) Die Baugenehmigung und die Teilbaugenehmigung erlöschen, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Zustellung mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen wurde. Die Baugenehmigung erlischt auch, wenn die Bauausführung ein Jahr lang unterbrochen wird. Auf schriftlichen Antrag kann die Frist jedoch jeweils um ein Jahr verlängert werden, wenn das Bauvorhaben den derzeit gültigen Rechtsvorschriften entspricht. Die jeweilige Verlängerung ist gebührenpflichtig. Baulasten (§ 83 BauO NRW) Grundstücke sind manchmal ungünstig geschnitten oder ohne Zufahrtsmöglichkeit, so dass ein Bauvorhaben nicht ohne Probleme mit den gesetzlichen Erfordernissen in Einklang zu bringen ist. Hier gibt es in vielen Fällen die Möglichkeit, das gewünschte Bauvorhaben durch Eintragung einer Baulast in das bei der Bauaufsichtsbehörde geführte Baulastenverzeichnis doch noch zu realisieren. Ist beispielsweise die notwendige Abstandfläche zur Nachbargrenze auf dem eigenen Grundstück nicht nachzuweisen, kann u.U. mit einem notariellen Vertrag mit dem betroffenen Nachbarn die fehlende Ab- 21 Bauen – Renovieren – Sanieren IHR ISOTEC-Team Bobach stellt sich vor BOBACH Mein Team und ich helfen Ihnen gerne bei allen Arten von Feuchte- und Schimmelpilzschäden an Gebäuden. Für Sie sicherlich ein unangenehmes und belastendes Thema. Durch unser Know-how und viele sanierte Objekte haben wir die Erfahrung, die Ursache für die Feuchtigkeit und den Schimmelpilz bei Ihnen feststellen und beheben zu können. Wir sichern Ihnen zu, dass kompetente und ausgebildete Mitarbeiter Ihr Zuhause wieder behaglich und bewohnbar machen. Nasse Wände? Feuchte Keller? TÜV-überwacht 10 Jahre Gewährleistung Festpreisgarantie Sauberkeitsgarantie Abdichtungssysteme Bobach Büro Leichlingen [email protected] www.isotec.de/bobach 22 Wirtz Jedes ein Unikat. & Lück Wir bauen Geborgenheit. WOHNBAU 08/2014 Individuelle Massivhäuser Eigentumswohnungen Entwerfen, Planen, Bauen Stein auf Stein Zum Festpreis 02173. www.wirtz-lueck.de 20 47 317 Hauptstr. 85-87 40789 Monheim Straßen-, Tief- & Landschaftsbau Bauordnungsrecht standfläche auf dem Nachbargrundstück per Baulast gesichert werden. Weiterhin können z. B. Einstellplätze oder Kinderspielplätze Gegenstand einer Baulast sein, wenn sie von dem Bauherrn nicht auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden können. Mit einer Baulast schließen Baulastgeber, Baulastnehmer und die Bauaufsichtsbehörde einen Vertrag, der erforderlich ist, um bauordnungsrechtlich unlösbare Probleme auf der Grundstücksebene in den Griff zu bekommen. Ohne Zustimmung der Bauaufsichtsbehörde darf die Baulast nicht wieder aufgehoben, bzw. gelöscht werden. Diese Zustimmung kann nur erteilt werden, wenn der ursprüngliche Grund für die Baulast nicht mehr existiert. Die Eintragung einer Baulast setzt den Antrag des Grundstückseigentümers, einen beglaubigten Grundbuchauszug neuesten Datums sowie den Lageplan mit Darstellung der einzutragenden Baulastfläche voraus. Dieser Lageplan muss von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur angefertigt und mit öffentlichem Glauben beurkundet werden (amtlicher Lageplan). Bei der Baulast handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Sicherung mit Eintragung in das Baulastenverzeichnis der Bauaufsichtsbehörde. Im Gegensatz dazu ist eine Grunddienstbarkeit eine privatrechtliche Regelung zwischen zwei Grundstückseigentümern, die im Grundbuch beim Amtsgericht eingetragen wird. Eine Baulasteintragung zieht in der Regel ebenfalls eine Eintragung in das Grundbuch mit sich. Während der Bauzeit Bei der Ausführung des Bauvorhabens übernimmt der Bauherr verschiedene Verpflichtungen. Der Beginn des Bauvorhabens, die Fertigstellung des Rohbaus und die abschließende Gesamtfertigstellung müssen der Bauaufsichtsbehörde mindestens eine Woche vorher mitgeteilt werden. Der Bauaufsichtsbehörde sind außerdem die mit der Ausführung des Vorhabens und die mit dessen Überwachung beauftragten Personen zu benennen. Das Bauvorhaben unterliegt während der Bauzeit der behördlichen Bauüberwachung. Im Regelfall überprüfen die Baukontrolleure des Bauordnungamtes mindestens anlässlich der Fertigstellung des Rohbaus und schließlich des Gesamtgebäudes die Übereinstimmung des Bauvorhabens mit den genehmigten Plänen. Weicht die Ausführung von der Baugenehmigung ab, kann während der Bauphase ein Nachtrag (Tektur) beantragt werden. Kann diese jedoch nachträglich nicht genehmigt werden, ist ein Schwarzbau entstanden. Eine Nutzungsuntersagung ist in diesem Falle nicht auszuschließen. Daher: Sollte während der Ausführung des Bauvorhabens festgestellt werden, dass Änderungen vonnöten sind, sollte man sich umgehend mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in der Bauaufsichtsbehörde in Verbindung setzen und die Änderungen des Bauvorhabens im Rahmen eines Nachtrages beantragen. Aus triftigen Gründen kann die Bauaufsichtsbehörde die Ingebrauchnahme eines Bauvorhabens verbieten oder Nachbesserungen fordern. Ohne die Freigabe der Bauaufsichtsbehörde darf ein Gebäude nicht genutzt werden. Das Bauordnungsrecht kennt keine Legalisierung durch Verjährung oder durch Zeitablauf – eine Genehmigung oder Freigabe der Bauaufsichtsbehörde kann nicht durch die Schaffung von Tatsachen „ersessen“ werden. 23 Bauordnungsrecht Die Bauaufsichtsbehörde prüft im Genehmigungsverfahren und im Bauablauf ausschließlich die Übereinstimmung des Bauvorhabens mit den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen. Qualitätsmängel am Gebäude fallen nicht in die Zuständigkeit der Baubehörde und sind nicht Bestandteil der örtlichen Kontrollen. Statik Der Nachweis der Standsicherheit muss dem Bauordnungsamt spätestens bei Baubeginn vorliegen. Liegt dieser Nachweis nicht vor, muss die Bauaufsichtsbehörde die Baustelle stilllegen. Sondernutzung Werden durch die Bauarbeiten öffentliche Verkehrswege über den Gemeingebrauch hinaus in Anspruch genommen, z.B. für Baustelleneinrichtung, muss dazu vorher eine behördliche Genehmigung eingeholt werden. Nähere Auskünfte dazu erteilt die Untere Straßenverkehrsbehörde der Stadt Leichlingen 24 Baustelle Von Baustellen können Gefahren für die öffentliche Sicherheit, insbesondere auch für Kinder ausgehen. Die Baustelle und besonders die Baugrube müssen deshalb vom Bauunternehmer ordnungsgemäß abgesichert werden. Das der Baugenehmigung beigefügte Baustellenschild (roter/grüner Punkt) muss angebracht werden. Haustechnik Für haustechnische Anlagen (z.B. Wasserheizungsanlagen, Wärmepumpen, Feuerungsanlagen und offene Kamine, ortsfeste Behälter für brennbare Flüssigkeiten und Gase, Wasserversorgungsanlagen, Abwasseranlagen...) hat sich der Bauherr vor Benutzung durch Vorlage von Bescheinigungen der Unternehmerinnen und Unternehmer nachweisen zu lassen, dass die Anlagen den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen. Im Regelfall stellt eine solche Bescheinigung derjenige Unternehmer aus, der die entsprechende Anlage installiert hat. Mit der abschließenden Fertigstellung eines Gebäudes hat der Bauherr außerdem sicherzustellen, dass ihm ein Energieausweis unter Zugrundelegung der energetischen Eigenschaften des fertig gestellten Gebäudes ausgestellt wird. Die Fertigstellung Die Fertigstellung des Vorhabens ist der Bauaufsichtsbehörde von dem Bauherrn eine Woche vorher anzuzeigen. Hierzu können die der Baugenehmigung beigefügten Vordrucke verwendet werden. Zum Bauzustandsbesichtigungstermin ist das Gebäude mit der in der Baugenehmigung vergebenen Hausnummer zu versehen. Die Bauzustandsbesichtigung ist gebührenpflichtig. Auf Verlangen des Bauherrn kann über das Ergebnis der Bauzustandsbesichtigung eine Bescheinigung ausgestellt werden. Die Bauaufsichtsbehörde ist allerdings nicht verpflichtet, für alle Bauvorhaben Bauzustandsbesichtigungen durchzuführen. Bauordnungsrecht Nach der Fertigstellung ist das Gebäude durch einen Vermessungsingenieur einzumessen. Baugenehmigungsgebühren Die Gebühren für die Baugenehmigung, die erforderlichen Prüfungen, Abnahmen usw. werden nach der allgemeinen Verwaltungsgebührenverordnung für das Land NRW festgesetzt. Sie richten sich nach der Höhe der Rohbausumme, die nach einer Landesverordnung, unabhängig von den Angaben des Bauherrn, errechnet wird (in einigen Sonderfällen auch nach den Herstellungskosten). Gebührenpflichtig ist auch die Ablehnung eines Bauantrages oder eine Zurücknahme des Antrages durch den Bauherrn. Die Bauaufsichtsbehörde kann für die nachträgliche Genehmigung von bereits errichteten Bauvorhaben oder von bereits vollzogenen Nutzungsänderungen (Schwarzbauten) die 3-fache Gebühr erheben. Ordnungsbehördliche Verfahren bei Verstößen gegen das öffentliche Baurecht Verstöße liegen z.B. vor, wenn ohne die erforderliche Baugenehmigung oder abweichend vom genehmigten Plan bauliche Anlagen errichtet, verändert oder abgebrochen werden. Die Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldstrafe geahndet werden. Mit Zahlung dieser Geldbuße wird der Bauherr jedoch nicht von den sonstigen Folgen seines Vergehens freigestellt. Kann aus bautechnischen oder baurechtlichen Gründen der Verstoß nicht durch nachträgliche Genehmigung legalisiert werden, wird unter Umständen die Beseitigung der nicht genehmigten Bauteile, bzw. der Abriss angeordnet. Die Bauaufsichtsbehörde kann auch ein ordnungsbehördliches Verfahren eröffnen, wenn durch Nachbarbeschwerden ein Verstoß gegen das öffentliche Baurecht bekannt wird, oder wenn (z.B. durch eine Brandschau) bekannt gewordene Mängel an einem Gebäude nicht fristgerecht beseitigt werden. Gegen die Bescheide und Anordnungen der Bauaufsichtsbehörde kann vor dem Verwaltungsgericht Köln Klage erhoben werden. Die Erhaltung des baulichen Erbes ist eine wichtige, Identität stiftende öffentliche Aufgabe; sie beschränkt sich heute nicht allein auf herausragende Einzeldenkmale wie Adelssitze, Klöster und Kirchen, sondern umfasst auch bäuerliche wie städtische Einzelobjekte ebenso wie Dörfer und Stadtviertel; zu dem großen Gebiet der technischen Baudenkmale zählen Zechenanlagen, aber auch Mühlen, Webereien und andere Betriebe. Ebenso sind Bodendenkmale zu pflegen und zu schützen. Denkmäler sind natürlich nicht reproduzierbar, sie existieren als Originale, oder sie existieren gar nicht. Das gilt nicht nur für das Ganze, sondern auch für alle Details. Jede, auch die kleinste Änderung beinhaltet einen negativen Aspekt für den Zeugnischarakter. 27 Maler & Lackierer Bei uns ist mehr für Sie drin. 17 MAL IN N RW Tapezier-, Anstrich- und Lackierarbeiten Putz- und Spachteltechniken Fassadengestaltung Wärmedämmung Rothenberg 69b- 42799 Leichlingen Fon 02175 /165658 - Fax 02175/ 165659 - Mobil 0177/6526811 [email protected] www.malerbetrieb-lauterbach.de Leichlingen Stadt 4279908 b 48072 www.sonnen-herzog.com © Tobif82 - Fotolia.com Kaminbau Sicherheitstechnik Umweltfreundliches & gesundes Heizen mit der Faszination des Feuers Kaminbau Engel Hafenstr. 3–5 | 51371 Leverkusen-Hitdorf 02173/9445-0 | [email protected] Ihr Spezialist für Wassertechnik, Solar u.v.m. - Alles aus einer Hand ! www.kaminbau-engel.de 26 Einbruchschutz • Schlüsseldienst Reparaturen von Türen und Fenstern Wartung und Instandhaltung Elektrische Steuerungen und Antriebe für Rollläden Elektronische Schließsysteme Alarmsysteme • Videoüberwachung [email protected] · www.herbertzsicherheitstechnik.de Contura 556 style Kaminöfen Pelletöfen Kamine Kachelöfen Gasfeuer Heizungsbau Schornsteine jeder Art • • • Hauptstr. 64-66 40764 Langenfeld • Tel.: 02173 13059 • Fax: 02173 13729 • © Gina Sanders - Fotolia.com Denkmalschutz & Denkmalpflege Das schäbige, heruntergekommene verfallene Original ist als Kulturdokument von größerem Wert, weil von höherem Wahrheitsgehalt, als das herausgeputzte, verschönerte, unwahre Neue. Reproduktionen können ihre Daseinsberechtigung haben, der Denkmalbegriff nach dem DSchG NRW ist jedoch maßgeblich mit dem Erhalt der Originalsubstanz des Denkmals verknüpft. Baudenkmäler sind nicht nur schöne Gebrauchsgegenstände, sondern auch Dokumente einer bestimmten Zeit und Entwicklung. Sie geben uns authentische Informationen über wichtige Aspekte des historischen Wohnens, Entwicklungen des Gestaltenwollens sowie der technischen Möglichkeiten ihrer jeweiligen Erbauungszeit und vielfältige Veränderungen im Laufe der Jahrhunderte. Diese originalen geschichtlichen Aussagen - zumindest in prägnanten Beispielen - möglichst unverändert, vollständig und gut lesbar für die Zukunft zu erhalten, ist das wesentliche Anliegen der Denkmalpflege. Dazu gehören frühere Umbauten und Altersspuren, die Nutzung und Materialverschleiß hinterlassen haben, ebenso wie die Erhaltung am Inanspruchnahme von steuerlichen Vorteilen aus und gibt Hinweise zur möglichen Gewährung von Zuschüssen in Form günstiger Darlehen. Auf Antrag erteilt die Denkmalbehörde Erlaubnisbescheide nach dem Denkmalschutzgesetz. Jede Maßnahme an und in einem Baudenkmal, in seiner Umgebung und im Denkmalbereich ist bereits bei der Planungsphase mit der Unteren Denkmalbehörde abzusprechen und steht unter Erlaubnisvorbehalt. Die Denkmalbehörde kann als Ordnungsbehörde in ihrem Zuständigkeitsrahmen Ge- und Verbote sowie sonstige Ordnungsverfügungen und Bußgelder erlassen. Leichlingen hat ca. 100 eingetragene Baudenkmäler, 4 Denkmäler, 6 Bodendenkmäler und 2 Denkmalbereiche (Denkmalbereich Dorf und Denkmalbereich Witzhelden). Die Denkmalliste der Stadt Leichlingen ist öffentlich und kann zu den Dienstzeiten bei der Unteren DenkmalbeDie Denkmalbehörde berät Denkmalei- hörde eingesehen werden: gentümer bei Sanierungs- und Reparatur- www.leichlingen.de/Denkmalliste-dermaßnahmen in enger Zusammenarbeit mit Stadt-Leichlingen.550.0.html dem Amt für Denkmalpflege im Rheinland des LVR. Sie stellt Bescheinigungen für die ursprünglichen Ort und eine angemessene Gestaltungsrücksicht bei Neubauten in der Umgebung. Veränderungen an einem Baudenkmal, in seiner Umgebung oder innerhalb eines Denkmalbereiches führen fast zwangsläufig zu einem Verlust an historischer Authentizität des geschützten Gegenstandes. Daher unterliegen solche Maßnahmen einem Erlaubnisvorbehalt seitens der bei der Kommune angesiedelten Unteren Denkmalbehörde. Die Obere Denkmalbehörde als Aufsichtsbehörde ist beim Rheinisch-Bergischen Kreis angesiedelt. Grundlage aller denkmalrechtlichen Verfahren bildet das am 1. Juli 1980 in Kraft getretene Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler in Nordrhein-Westfalen, kurz Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW). Denkmalbehörde beim Bauordnungsamt der Stadt Leichlingen 29 28 Abwasserentsorgung Die Erschließung eines Grundstücks gilt nur als gesichert, wenn die Ableitung des Abwassers gewährleistet ist. Unter Abwasser ist einerseits das anfallende häusliche Schmutzwasser (Duschen, Küche, WC,....) und andererseits das auf den befestigten Außenflächen anfallende Regenwasser zu verstehen. Die häuslichen Abwässer werden entweder gemeinsam (Schmutz- und Regenwasser) in sogenannten Mischwasserkanälen (Mischsystem) oder getrennt im jeweils eigenen Kanalnetz (Trennsystem mit Schmutz- und Regenwasserkanalisation) abgeführt. Vor Benutzung des Gebäudes muss der Kanalanschluss vorliegen. Der Städtische Abwasserbetrieb hat vor Jahren ein Abwasserbeseitigungskonzept erstellt, in dem festgelegt wurde, in welchen Stadt- und Ortsteilen Misch- oder Trennsysteme verlegt werden. Es kann vorkommen, dass das Regenwasser auf dem Grundstück schadlos beseitigt werden muss – das Regenwasser muss auf dem Grundstück „versickern“ -, da kein Mischsystem oder kein Regenwasserkanal in Ihrer Ortslage vorhanden ist. Zur Planung und Durchführung der Nie- derschlagswasserversickerung ist ein hydrogeologisches Gutachten erforderlich, das der Unteren Umweltbehörde beim Rheinisch-Bergischen Kreis zur Genehmigung vorgelegt werden muss. Untere Umweltbehörde beim RheinischBergischen Kreis Vor dem Bauen sollte man Erkundigungen über das Entwässerungssystem einholen, welches in dem betreffenden Baugebiet verlegt ist. Städtischer Abwasserbetrieb Leichlingen Energieeinsparung Energieeinsparverordnung 2014 Auf dem Weg zum klimaneutralen Gebäudestand soll in Gebäuden mehr Energie eingespart werden, sei es beim Heizen, Kühlen, Wassererwärmen, Lüften oder Beleuchten. Der Gesetzgeber hat in der Energieeinsparverordnung (EnEV) die frühere Wärmeschutzverordnung und die Heizanlagenverordnung zusammengefasst. Damit werden die großen Energieeinsparpotenziale bei der Beheizung von Gebäuden genutzt werden. Für Neubauten bedeutete die Energieeinsparverordnung, dass ein vorgeschriebener Wärmeenergiebedarf für die Beheizung des Gebäudes nicht überschritten werden darf. © ZIHE - Fotolia.com Auch bei Sanierungen müssen Dämmstandards eingehalten werden. Vom 1. Mai 2014 an gilt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2014). Kernelement der EnEV 2014 ist die weitere Anhebung der Effizienzanforderungen für Neubauten inkl. der Anforderungen an die Dichtheit des gesamten Gebäudes. Außerdem wird die Bedeutung des Energieausweises als Informationsmittel für den Verbraucher herausgestellt. Ab 2016 wird es eine Verschärfung für Neubauten geben. www.enev-online.de www.energieagentur.nrw.de www.vz-nrw.de Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz Eigentümer von Neubauten mit einer Nutzfläche von mehr als 50 m² sind verpflichtet, den Wärme- (oder Kälte)-Energiebedarf im nach verwandter Energieart unterschiedlichen Umfang aus erneuerbaren Energien zu decken. Der Anteil der erneuerbaren Energie ist abhängig von der gewählten Energieart. Bei der solaren Strahlungsenergie müssen 15 % und bei der Biomasse 50 % an dem gesamten Energieverbrauch bereitgestellt werden. Ersatzmaßnahmen durch Erhöhung der Dämmung oder Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung können die Nutzungspflicht ebenfalls erfüllen. 29 Ver- & Entsorgungsunternehmen Notdienst 0173 6508107 0172 2132730 WASSERVERSORGUNGSVEREIN e.V. Witzhelden www.wasserversorgungsverein-witzhelden.de Geschäftsstelle Hauptstraße 22 42799 Leichlingen-Witzhelden © tomas - Fotolia.com Haustechnik 30 Telefon: 0 2174 795293 Telefax: 0 2174 749057 [email protected] Energieeinsparung Fördermittel Für den geplanten Hausbau oder eine Sanierung bestehen verschiedene Möglichkeiten öffentliche Fördermittel vom Bund, dem Land oder den öffentlichen Versorgern zu erhalten. Fördermittel in unterschiedlicher Höhe erhalten Sie z. B. für den Einbau einer Solaranlage, einer Holzpelletheizung, einer Wärmepumpenanlage oder auch einer Regenwassernutzungsanlage. Generell werden so gut wie alle erneuerbaren Energien gefördert. Die Höhe dieser Fördermittel oder zinsgünstigen Darlehen ist unterschiedlich und wird zum Teil jedes Kalenderjahr neu berechnet. Unter den angefügten Links sind die möglichen Förderungen aufgeführt. www.kfw.de www.bezreg-koeln.nrw.de/ www.bafa.de Solarthermie Bei der Solarthermie wird die Wärmeenergie der Sonnenstrahlung mittels Sonnenkollektoren auf dem Dach aufgefangen und in einem Pufferspeicher über einen längeren Zeitraum gespeichert. Diese Wärme wird in der Regel für die Warmwasserbereitung genutzt, sodass die Solarthermieanlage die Warmwasserversorgung eines Hauses in den Sommermonaten zum großen Teil übernimmt. Wird nicht ausreichend Wärmeenergie für die Warmwasserbereitung bereitgestellt, übernimmt der Kessel, sodass immer ausreichend Warmwasser zur Verfügung steht. Die Größe einer thermischen Solaranlage liegt für einen Vierpersonen- haushalt bei einer 4-6 qm großen Kollektorfläche und einem 300 - 400 l Speicher. Eine weitere Einsatzmöglichkeit der Solarthermie bietet die Unterstützung der Heizungsanlage. Niedertemperaturheizungen mit geringen Vor- und Rücklauftemperaturen, wie es zum Beispiel bei der derzeit oft verbauten Fußbodenheizung zu finden ist, können in den Übergangszeiten (Frühling und Herbst) von der Solarthermie unterstützt werden. Die Kollektorfläche sollte hierbei ca. 10 % der zu beheizenden Gebäudefläche betragen. www.solarwirtschaft.de Photovoltaik Photovoltaik ist eine umweltfreundliche Möglichkeit die Sonnenenergie in Strom zu verwandeln. Mit einer Photovoltaikanlage wird über den photoelektrischen Effekt in den Solarzellen Strom produziert. Eine Photovoltaik-Anlage arbeitet am effektivsten, wenn die Module in Richtung Süden mit einer Neigung von ca. 25° - 35° ausgerichtet werden. Abweichungen zu der idealen Ausrichtung verringern den Stromertrag, der wirtschaftliche und sinnvolle Betrieb ist in den häufigsten Fällen dennoch möglich. Der von der Photovoltaik-Anlage produzierte Strom ist vorrangig aus ökologischen und wirtschaftlichen Gründen im eignen Haushalt zu verbrauchen. Erst bei einer Überschussproduktion wird der Strom in das öffentliche Netz eingespeist und jede Kilowattstunde vom Energieversorger nach dem aktuellen EEG vergütet. Schon seit mehreren Jahren liegt die Vergütung deutlich unterhalb der Strompreise. Der wirtschaftliche Betrieb einer PhotovoltaikAnlage ist erst bei ausreichendem Eigenverbrauch möglich. Folglich ist die Anlage entsprechend des Stromverbrauches und dem Nutzerverhalten zu dimensionieren. www.solarwirtschaft.de 31 Ver- & Entsorgungsunternehmen Gut versorgt mit bergischer Energie. Im Bergischen zu Hause Wir liefern die Energie dazu. Wenn Sie im Bergischen das Licht einschalten, die Erdgasheizung aufdrehen oder anderweitig Energie nutzen: Die BELKAW sorgt tagtäglich mit ihren Leistungen für ein behagliches Zuhause. „Haus der Zukunft“ – Bergisches Energiekompetenzzentrum Betreute Dauerausstellung – „Haus der Zukunft“ Erneuerbare Energien, Energieeffizienz und energetischer Gebäudesanierung Kostenfreie Energie-Impulsberatung samstags 10:00 -12:00 Uhr nach Vereinbarung: 02263/805-597 Öffnungszeiten Mo.- Fr. 10:00 -17:00 Uhr, Sa. 10:00 -16:00 Uhr, So. 11:00 -16:00 Uhr Am Berkebach, 51789 Lindlar 32 www.metabolon.de © asrawolf - Fotolia.com Energieeinsparung Wärmepumpen Eine Wärmepumpe entzieht der Umwelt Wärme und macht sie unter Einsatz von Hilfsenergie, meist Strom, für Heizzwecke nutzbar. Als Quelle für die Umweltwärme werden das Erdreich, das Grundwasser, die Außenluft und die Abluft von Lüftungsanlagen verwendet. Für die Effektivität einer Wärmepumpe sind die zur Verfügung stehende Wärmequelle und das verwendete Heizsystem von entscheidender Rolle. Je geringer der Temperaturunterschied zwischen Umweltwärme und Vorlauftemperatur ist, desto weniger Hilfsenergie muss zusätzlich beigesteuert werden. Daher ist eine Niedertemperaturheizung in Kombination mit einer geothermischen Energiequelle optimal für den effizienten Betrieb der Wärmepumpe. www.waermepumpe.de Biomasse Biomasse ist ein nachwachsender Rohstoff, der bei nachhaltiger Bewirtschaftung beständig bereitsteht. Die Biomasse ist regional verfügbar. Der Energieaufwand für die Aufbereitung und Bereitstellung der Biomassefestbrennstoffe ist im Vergleich zu Heizöl und Erdgas sehr gering. Die Wertschöpfung bleibt in der Region. Biomasse ist bei nachhaltiger Bewirtschaftung und regionaler Nutzung nahezu CO2-neutral, da bei deren Verbrennung nur so viel CO2 abgegeben wird, wie die Pflanze zuvor beim Wachsen aufgenommen hat. Die Biomasse, meist Pellets, wird in einem Kessel verbrannt und somit die thermische Energie an das Heizungssystem abgegeben. Die Biomasse selbst wird wie Öl in einem Tank gelagert und mittels Saugsystem oder Förderschnecke zum Kessel transportiert. www.carmen-ev.de 33 Sonstige Themen Nachbarrecht Im Gegensatz zum öffentlichen Baurecht, wo Rechtsstreitigkeiten vor dem Verwaltungsgericht zwischen dem Bürger und einer Behörde verhandelt werden, handelt es sich beim Nachbarrecht um Privatrecht. Streitigkeiten werden zwischen zwei Personen ausgetragen. Zum weiten Feld des Nachbarrechts, der Streitschlichtung und sonstiger Probleme mit dem Angrenzer empfehlen wir die Broschüre „Rechtsprobleme an der Gartengrenze“ des Justizministeriums NRW. Die Broschüre kann im Internet kostenlos heruntergeladen werden. www.broschueren.nordrheinwestfalendirekt.de Hochwasserschutz Mit der HochwasserrisikomanagementRichtlinie (HWRMRL) hat die Europäische Union eine Leitlinie für eine europaweite 34 ökologische Entwicklung der Gewässer und die Verminderung der Risiken durch Hochwasser ausgegeben. Für Leichlingen wurden die Wupper und der Weltersbach als Risikogewässer ermittelt. Für diese Gewässer wurden die Überschwemmungsgebiete einschließlich der Überschwemmungsgebietsverordnungen festgesetzt sowie die Hochwassergefahrenund -risikokarten erarbeitet. Der Hochwasserschutz ist ein zentrales Thema, dem sich die Kommunen, Verbände und auch jeder einzelne Grundstücksbesitzer stellen müssen. Im Zuge der EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie werden Hochwasserschutzmaßnahmen erarbeitet und Verantwortlichkeiten hinsichtlich der Vorsorge und Anlagenunterhaltung festgelegt. Für die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten und den Erlass der Über- schwemmungsgebietsverordnungen mit den jeweiligen Verbots- und Genehmigungstatbeständen ist die Bezirksregierung Köln zuständig. www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/ leistungen/abteilung05/54/hochwasserschutz/index.html Einbruchschutz Wir möchten auf die Angebote der Beratungsstelle der Polizei im RheinischBergischen Kreis hinweisen, die z.B. zum Thema „Sicher wohnen – Einbruchschutz“ die Broschüre „Ungebetene Gäste“ herausgegeben hat. (Kriminal)Polizeiliche Beratungsstelle im Rheinisch-Bergischen Kreis Adressen & Ansprechpartner Vermessung, Liegenschaftskataster und Gutachterausschuss beim Rheinisch-Bergischen Kreis Grundstücksordnung Am Rübezahlwald 7 51469 Bergisch Gladbach Mo. - Fr.: 08:30 bis 12:00 Uhr Mo. - Do.: 14:00 bis 16:00 Uhr und nach Vereinbarung Tel.: 02202 13 26 17 Fax:02202 13 24 94 www.rbk-direkt.de Geodatenportal: www.rbk-direkt.de/geoportal/default. aspx Informationen zum Immobilienmarkt: www.boris.nrw.de Untere Landschaftsbehörde beim Rheinisch-Bergischen Kreis Radverkehr, Naturschutz Landschaftsplanung Am Rübezahlwald 7 51469 Bergisch Gladbach Mo. - Fr.: 08:30 bis 12:00 Uhr Mo. - Do.: 14:00 bis 16:00 Uhr und nach Vereinbarung Tel.: 02202 13 25 56 Fax:02202 13 10 40 20 www.rbk-direkt.de Untere Umweltbehörde beim RheinischBergischen Kreis Altlasten, Gewässerschutz, Abwässer, Bodenschutz, Immissionsschutz, gefährliche Abfälle, etc. Am Rübezahlwald 7 51469 Bergisch Gladbach Di. und Fr.: 08:30 bis 12:00 Uhr Tel.: 02202 13 0 www.rbk-direkt.de Standortentwicklung beim Rheinisch-Bergischen Kreis Energie und Klimaschutz, Freizeitwegenetz, „Unser Dorf hat Zukunft“ Am Rübezahlwald 7 51469 Bergisch Gladbach Mo. - Fr.: 08:30 bis 12:00 Uhr Mo. - Do.: 14:00 bis 16:00 Uhr und nach Vereinbarung Tel.: 02202 13 25 41 Fax:02202 13 10 25 41 www.rbk-direkt.de Architektenkammer NRW Verzeichnis der Architekten, Innenarchitekten, Stadtplaner und Landschaftsplaner in NRW und diverse staatlich anerkannte Sachverständige Zollhof 1, 40221 Düsseldorf Tel.: 0211 4967 0 Fax:0211 4967 99 www.aknw.de Ingenieurkammer NRW Verzeichnis der Ingenieure in NRW und diverse staatlich anerkannte Sachverständige Zollhof 2, 40221 Düsseldorf Tel.: 0211 13067-0 Fax:0211 13067-150 www.ikbaunrw.de Bezirksregierung Köln Hochwasserrisikomanagment u.v.m. Zeughausstraße 2-6, Köln Tel.: 0221 147 0 www.bezreg-koeln.nrw.de Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle im Rheinisch-Bergischen Kreis Einbruchsicherheit, u.v.m. Hauptstraße 1-9 51465 Bergisch Gladbach Tel.: 02202 205 431 und 434 www.polizei-nrw.de/lka [email protected] 35 Vermessungsingenieure & Sachverständige Franz Leinfelder Diplom-Ingenieur Klaus Dieter Dingarten Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Wilhelmstraße 33 · 42781 Haan Priv. Heinenbusch 10 · 40764 Langenfeld Telefon 02129 93430 · Fax 9343 30 [email protected] · www.leinfelder-haan.de Dipl.-Ing.Christine Monka Mitglied im Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure e. V. Sandstraße 130 · 51379 Leverkusen Tel. 02171 4900-0 · Fax 4900-20 [email protected] www.dingarten-vermessung.de Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin Sachverständige für die Bewertung von bebauten u. unbebauten Grundstücken (TÜV) Am Kreispark 32 Telefon 02171-1817 51379 Leverkusen Telefax 02171-715741 KAUFMANN SACHVERSTÄNDIGENBÜRO Dipl.-Ing. Uwe Kaufmann [email protected] www.oebvi-monka.de Staatlich anerkannter Sachverständiger für SCHALL- UND WÄRMESCHUTZ PRÜFUNG DES BAULICHEN BRANDSCHUTZES Beratender Ingenieur Zertifiziert nach DIN ISO 9001/2000 Mitglied der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen Buscher Feld 1 · 42653 Solingen Tel. 02 12 / 5 00 91 · Fax 02 12 / 5 38 53 www.brandschutzbuero-kaufmann.de © roxcon - Fotolia.com 36 Adressen & Ansprechpartner Bauordnungsamt Baugenehmigungsverfahren, ordnungsbehördliche Verfahren, Akteneinsicht, Bauberatung, Grundstücksteilung, Baulasten Am Schulbusch 16, 42799 Leichlingen Mo.: 08:30 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 17:30 Uhr Mi.: 08:30 bis 12:00 Uhr und nach Vereinbarung Tel.: 02175 992 183 Fax:02175 992 201 [email protected], www.leichlingen.de Denkmalbehörde Denkmalliste, Denkmalangelegenheiten Am Schulbusch 16, 42799 Leichlingen Mo.: 08:30 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 17:30 Uhr Mi.: 08:30 bis 12:00 Uhr und nach Vereinbarung Tel.: 02175 992 183 Fax:02175 992 201 www.leichlingen.de Stadtplanungsamt Stadtplanung, Stadtentwicklung, städtische Liegenschaften Am Schulbusch 16, 42799 Leichlingen Mo.: 08:30 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 17:30 Uhr Mi.: 08:30 bis 12:00 Uhr und nach Vereinbarung Tel.: 02175 992 183 Fax:02175 992 201 www.leichlingen.de Tiefbauamt Straßenbaumaßnahmen, Grünflächen, Bauhof ,Plakatierungen Am Büscherhof 1, 42799 Leichlingen Mo.: 08:30 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 17:30 Uhr Mi.: 08:30 bis 12:00 Uhr Fr.: 08:30 bis 12:00 Uhr und nach Vereinbarung Tel: 02175 992 183 Fax:02175 992 201 www.leichlingen.de Untere Straßenverkehrsbehörde Fließender und ruhender Verkehr, Sondererlaubnisse für Verkehrsflächen Am Büscherhof 1, 42799 Leichlingen Mo.: 08:30 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 17:30 Uhr Mi.: 08:30 bis 12:00 Uhr Fr.: 08:30 bis 12:00 Uhr und nach Vereinbarung Tel.: 02175 992 0 www.leichlingen.de Kämmerei der Stadt Leichlingen Grundsteuer, Grunderwerbsteuer Am Büscherhof 1, 42799 Leichlingen Mo.: 08:30 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 17:30 Uhr Mi.: 08:30 bis 12:00 Uhr Fr.: 08:30 bis 12:00 Uhr und nach Vereinbarung Tel.: 02175 992 0 www.leichlingen.de 37 Adressen & Ansprechpartner Städtischer Abwasserbetrieb Leichlingen Am Schulbusch 16, 42799 Leichlingen Mo.: 08:30 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 17:30 Uhr Mi.: 08:30 bis 12:00 Uhr Fr.: 08:30 bis 12:00 Uhr und nach Vereinbarung Tel.: 02175 890012 Fax:02175 890019 www.abwasserbetrieb-leichlingen.de 38 Stadtwerke Leichlingen Bahnhofstraße 25, 42799 Leichlingen Mo. - Fr.: 08:00 bis 12.30 Uhr Mo. - Mi.: 13:00 bis 15.30 Uhr Do: 13:00 bis 18:00 Uhr Tel.: 02175 977 0 Fax:02175 977 33 www.stadtwerke-leichlingen.de Sonstige Informationen und hilfreiche Links Amtsblatt Stadt Leichlingen: www.leichlingen.de/Amtliche-Bekanntmachungen-Amtsblatt.722.0.html Vermessungsingenieure: www.ha.it.nrw.de/oebvi/oebvinrw.pdf Schornsteinfeger: www.schornsteinfeger-nrw.de Antragsformulare für das Baugenehmigungsverfahren www.leichlingen.de www.aknw.de/mitglieder/service/downloads/ Gesetze und Verordnungen in NRW zum Thema Bauen www.mbwsv.nrw.de/service/downloads/ Bauen/index.php www.recht.nrw.de E R S TER! Umwelt und Budget schonen: Nachhaltigkeits-Zertifikat für alle OKAL-Häuser* Als erster Fertighaus-Anbieter lassen wir jedes unserer Häuser von der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) mit Gold zertifizieren – und das bei individueller Planung. Dabei wird nicht nur die ökologische Nachhaltigkeit nach strengen Kriterien überprüft, sondern auch der Wohnkomfort und die Wirtschaftlichkeit. Alle reden von Nachhaltigkeit – wir lassen sie uns von Experten bestäti gen. Mehr Infos unter www.okal .de/erster * Ab 1.5.2015 individuelle DGNB-Zertifizierung auf alle malervorbereiteten und schlüsselfertigen OKAL-Häuser. Bereit für die Zukunft. Die neuen Gas-Brennwert-Heizsysteme von Buderus. Erleben Sie mit uns die Zukunft der Heizsystemtechnik. Solide, durchdacht, systemoptimiert – die neue Buderus Titanium Linie setzt Maßstäbe. Mit qualitativ hochwertigen Materialien aus Buderus Titanium Glas, integrierter Internet-Schnittstelle und intuitivem TouchscreenDisplay. Platzsparend und modular aufgebaut für die Erweiterung mit regenerativen Energiequellen. Seien Sie bereit für die Zukunft – wir beraten Sie gerne! www.buderus.de/zukunft Die Klassifizierung zeigt die Energieeffizienz des Buderus Systems bestehend aus Logamax plus GBH192iT150 PNR400, 4 Stück Logasol SKS 5.0 und Logamatic RC300. Die Klassifizierung kann je nach Komponenten oder Leistungsgrößen eventuell abweichen. Bosch Thermotechnik GmbH Niederlassung Köln Toyota-Allee 97 - 50858 Köln · Tel: 02234/9201-0 Fax: 02234/9201-237 · [email protected]