technotrans AG
Transcription
technotrans AG
technotrans AG Sassenberg Bekanntmachung über die unternehmensberichtsfreie Zulassung zum Börsenhandel im Geregelten Markt mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des Geregelten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 51 Abs. 4 BörsG i.V.m. § 69 Abs. 1 BörsO der Frankfurter Wertpapierbörse und § 45 Nr. 2 b) BörsZulV sowie § 75 der BörsO der Frankfurter Wertpapierbörse der insgesamt bis zu 400 000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von € 1,- je Aktie aus der bedingten Kapitalerhöhung vom Juni 2001 zur Sicherung von Bezugsrechten, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 4. Mai 2001 an Mitglieder des Vorstands und an Mitarbeiter der Gesellschaft sowie an Geschäftsleiter und Mitarbeiter mit der Gesellschaft verbundener Unternehmen gewährt werden bzw. wurden Nr. 6 600 001 bis Nr. 7 000 000 jeweils mit Gewinnanteilberechtigung in dem Geschäftsjahr, in dem die Ausgabe erfolgt - ISIN DE0007449001 – der technotrans AG Sassenberg Durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 4. Mai 2001 wurde das Grundkapital um bis zu € 660 000,- bedingt erhöht durch Ausgabe von ursprünglich bis zu 220 000 neuen Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von € 3,- je Aktie (nach Aktiensplitt 660 000 neue Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von € 1,- je Aktie) mit Gewinnberechtigung ab dem Beginn des Geschäftsjahres, in dem die Ausgabe erfolgt. Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Ausgabe von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands und an Mitarbeiter der technotrans AG zum Zeitpunkt der Ausgabe im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundener Unternehmen. Der Vorstand wurde ermächtigt, die Bezugsrechte mit Zustimmung des Aufsichtsrats an die Bezugsberechtigten auszugeben; zur Ausgabe von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands ist der Aufsichtsrat ermächtigt worden. Die Ausgabe der Bezugsrechte erfolgt jeweils in Tranchen. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, als die Inhaber der ausgegebenen Bezugsrechte ihr Bezugsrecht ausüben. Die Eintragung der bedingten Kapitalerhöhung in das Handelsregister des Amtsgerichts Warendorf unter HRB 1595 erfolgte am 26. Juni 2001. Die ordentliche Hauptversammlung der technotrans AG vom 3. Mai 2002 hat u. a. die Neueinteilung des Grundkapitals im Verhältnis 1:3 unter Umwandlung von Stück 2.200.000 Inhaberaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von € 3,- je Aktie in –2– Stück 6.600.000 Inhaberaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von € 1,- je Aktie beschlossen. Die entsprechende Satzungsänderung wurde am 14. Mai 2002 in das Handelsregister des Amtsgerichts Warendorf eingetragen. Die Ausgabe der Bezugsrechte erfolgte nach Maßgabe der folgenden Bedingungen: Ausgabe der Bezugsrechte, Ausgabezeiträume Die Ausgabe von Bezugsrechten erfolgt durch Abschluss einer Bezugsrechtsvereinbarung zwischen der Gesellschaft und dem jeweiligen Bezugsberechtigten. Der Abschluss der Bezugsvereinbarung muss während eines Ausgabezeitraums erfolgen. Dabei ist der Ausgabezeitraum in jedem Jahr der jeweils sechste und die neun folgenden Bankarbeitstage nach der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft. Die jeweils während eines Ausgabezeitraums ausgegebenen Bezugsrechte bilden eine Tranche. Die Ausgabe von Bezugsrechten auf der Grundlage des Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 4. Mai 2001 ist letztmals im Zuteilungszeitraum des Jahres 2005 möglich. Basispreis Die Ausgabe der Bezugsrechte erfolgt für den Bezugsberechtigten unentgeltlich. Jedes ausgegebene Bezugsrecht berechtigt zum Bezug einer Aktie der technotrans AG zum Basispreis. Der Basispreis der jeweils in einer Tranche ausgegebenen Bezugsrechte ist der durchschnittliche Schlusskurs (arithmetisches Mittel) der Aktie der technotrans AG im elektronischen Handel (XETRA oder Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den fünf Börsentagen, die dem ersten Tag des jeweiligen Ausgabezeitraums vorangehen. Aufteilung, Bezugsberechtigte Für die Aufteilung der insgesamt möglichen Bezugsrechte auf bis zu ursprünglich 220 000 Aktien (nunmehr 660 000 Aktien) auf die Vorstandsmitglieder und Mitarbeiter der Gesellschaft sowie die Geschäftsleiter und Mitarbeiter mit der Gesellschaft verbundener Unternehmen gilt folgendes: • den Mitgliedern des Vorstands der technotrans AG (Gruppe 1) können Bezugsrechte auf bis zu ursprünglich 9 000 Aktien (nunmehr 27 000 Aktien) gewährt werden, • den Geschäftsleitern mit der technotrans AG verbundener Unternehmen (Gruppe 2) dürfen Bezugsrechte auf bis zu ursprünglich 16 000 Aktien (nunmehr 48 000 Aktien) gewährt werden, • den Mitarbeitern der technotrans AG und mit ihr verbundener Unternehmen (Gruppe 3) dürfen Bezugsrechte auf bis zu ursprünglich 195 000 Aktien (nunmehr 585 000 Aktien) gewährt werden. Anderen Personen als Angehörigen der vorgenannten Gruppen dürfen Bezugsrechte nicht angeboten werden. Sollte ein Bezugsberechtigter wegen mehrerer Tätigkeiten innerhalb des technotrans Konzerns zugleich mehreren Gruppen angehören, kann die Gewährung von Bezugsrechten allein aufgrund seiner Zugehörigkeit zur höchstrangigen Gruppe erfolgen. Der genaue Kreis der Bezugsberechtigten und die Anzahl der jeweils angebotenen Bezugsrechte werden durch den Vorstand und den Aufsichtsrat festgelegt. Ausübungszeiträume, Wartezeit, letztmalige Ausübung Die Ausübung der Bezugsrechte ist jeweils nur während eines Ausübungszeitraums pro Jahr zulässig. Dabei ist der Ausübungszeitraum in jedem Jahr der jeweils sechste und die 19 folgenden Bankarbeitstage nach einer ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft. –3– Bezugsrechte dürfen erstmals in dem Ausübungszeitraum des zweiten Jahres ausgeübt werden, das auf das Jahr folgt, in dessen Ausgabezeitraum sie ausgegeben wurden. Ferner müssen zwischen dem letzten Tag des Zuteilungszeitraums, in dem die Bezugsrechte gewährt wurden, und dem Tag der Ausübung mindestens zwei Jahre vergangen sein. Letztmals können Bezugsrechte in dem Ausübungszeitraum des vierten Jahres ausgeübt werden, das auf das Jahr folgt, in dessen Ausgabezeitraum sie ausgegeben wurden. Die im letztmöglichen Ausgabezeitraum des Jahres 2005 gewährten Bezugsrechte können somit letztmals im Ausübungszeitraum des Jahres 2009 ausgeübt werden. Damit stehen für die Ausübung jedes Bezugsrechts insgesamt die drei Ausübungszeiträume des zweiten, dritten und vierten des auf die Ausgabe folgenden Jahres zur Verfügung. Erfolgsziele Die Ausübung eines Bezugsrechts ist nur zulässig, wenn bei Ausübung mindestens eines der beiden nachstehenden Erfolgsziele erreicht worden ist: Erfolgsziel 1 (externes Erfolgsziel): Der Wert der Aktie der technotrans AG ist im Zeitraum zwischen der Ausgabe und der Ausübung des Bezugsrechts prozentual gleich oder stärker gestiegen als der NEMAXAllshare-Performance-Index (Erfolgsziel 1). Um festzustellen, ob das Erfolgsziel 1 erreicht worden ist, sind zunächst die prozentuale Differenz zwischen dem Basispreis und dem Ausübungsreferenzkurs und die prozentuale Differenz zwischen dem Ausgabeindexwert und dem Ausübungsindexwert zu ermitteln. Dabei sind: • der Basispreis der Betrag des jeweiligen Basispreises gemäß dieser Bedingungen, • der Ausübungsreferenzkurs der durchschnittliche Schlusskurs (arithmetisches Mittel) der Aktie der Gesellschaft im elektronischen Handel (XETRA oder Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den fünf dem jeweiligen Ausübungszeitraum unmittelbar vorangehenden Börsentagen, • der Ausgabeindexwert der durchschnittliche Schlussstand (arithmetisches Mittel) des NEMAX-Allshare-Performance-Index an den fünf dem jeweiligen Ausgabezeitraum unmittelbar vorangehenden Börsentagen und • der Ausübungsindexwert der durchschnittliche Schlussstand (arithmetisches Mittel) des NEMAX-Allshare-Performance-Index an den fünf dem jeweiligen Ausübungszeitraum unmittelbar vorangehenden Börsentagen. Die prozentuale Differenz zwischen dem Basispreis und dem Ausübungsreferenzkurs ist die Aktien-Performance. Die prozentuale Differenz zwischen Ausgabeindexwert und dem Ausübungsindexwert ist die Index-Performance. Das Erfolgsziel 1 ist erreicht, wenn der Prozentsatz für die Aktien-Performance gleich hoch oder höher ist als der Prozentsatz für die Index-Performance. Erfolgsziel 2 (internes Erfolgsziel): Der Konzernumsatz und der Konzernjahresüberschuss der Gesellschaft haben sich wie folgt entwickelt, wobei jeweils der geprüfte und mit einem Bestätigungsvermerk versehene Konzernabschluss der Gesellschaft zugrunde zu legen ist: • der Konzernumsatz der technotrans AG ist zwischen dem Geschäftsjahr, das dem Jahr der Ausgabe der Bezugsrechte vorangeht (Basisjahr) und dem Geschäftsjahr, –4– das dem Jahr der Ausübung der Bezugsrechte vorangeht, um durchschnittlich mindestens 20% pro Jahr gestiegen (d.h., bei zwei auf das Basisjahr folgenden Geschäftsjahren muss der Umsatz mindestens 144% des Umsatzes im Basisjahr erreichen: Umsatz des Basisjahrs = 100% x 1,2 x 1,2; bei drei auf das Basisjahr folgenden Geschäftsjahren muss der Umsatz mindestens 172,8% des Umsatzes im Basisjahr erreichen: Umsatz des Basisjahres = 100% x 1,2 x 1,2 x 1,2 usw.) und • der Konzernjahresüberschuss (nach Steuern) in den auf das Basisjahr folgenden Geschäftsjahren, die dem Jahr der Ausübung der Bezugsrechte vorangehen, beträgt in der Summe mindestens 6% des addierten Konzernumsatzes, der in diesen Geschäftsjahren erzielt worden ist. Die Bezugsrechte können ausgeübt werden, wenn entweder das Erfolgsziel 1 oder das Erfolgsziel 2 erreicht worden ist; die gleichzeitige Erreichung beider Erfolgsziele ist nicht erforderlich. Weitere Ausübungsbedingungen Die Bezugsrechtsvereinbarung legt u. a. die vollständige oder teilweise Kündigung der ausgegebenen Bezugsrechte seitens der Gesellschaft unter gewissen Voraussetzungen fest. Die Übertragbarkeit oder jede anderweitige wirtschaftliche Verwertung der Bezugsrechte außer durch Ausübung ist ausgeschlossen. Sofern die Gesellschaft vom Beginn des Ausgabezeitraums an bis zum Laufzeitende unter Einräumung eines Bezugsrechts an die Aktionäre das Grundkapital durch Ausgabe neuer Aktien erhöht oder Teilschuldverschreibungen mit Options- und Wandelrechten auf Aktien begibt oder andere Kapitalmaßnahmen durchführt, wird der Basispreis entsprechend angepasst. __________________________ Die nachfolgende Darstellung bezieht sich lediglich auf die Tranche 2 (2002) und die Tranche 3 (2003). Aus der Tranche 1 (2001) wurden keine Bezugsrechte ausgeübt, da beide Erfolgsziele nicht erreicht wurden. Aus der Tranche 4 (2004) und 5 (2005) konnten noch keine Bezugsrechte ausgeübt werden, da die jeweiligen Wartezeiten von zwei Jahren ab Ausgabe noch nicht vergangen sind. Der Vorstand hat am 2. Mai 2002 mit Zustimmung des Aufsichtsrats von seiner auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 4. Mai 2001 erteilten Ermächtigung Gebrauch gemacht und im Rahmen des Aktienoptionsprogramms Bezugsrechte wie folgt ausgegeben (Tranche 2): • Gruppe 2 (Geschäftsleiter der mit der technotrans AG verbundenen Unternehmen) bis zu 9 000 Bezugsrechte; • Gruppe 3 (Manager und übrige Mitarbeiter der technotrans AG und mit ihr verbundener Unternehmen) bis zu 120 000 Bezugsrechte, jeweils zum Basispreis von € 16,49 je Bezugsrecht. Der Vorstand hat weiterhin am 16. April 2003 mit Zustimmung des Aufsichtsrats von seiner auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 4. Mai 2001 erteilten Ermächtigung Gebrauch gemacht und im Rahmen des Aktienoptionsprogramms Bezugsrechte wie folgt ausgegeben (Tranche 3): • Gruppe 2 (Geschäftsleiter der mit der technotrans AG verbundenen Unternehmen) bis zu 177 000 Bezugsrechte; –5– • Gruppe 3 (Manager und übrige Mitarbeiter der technotrans AG und mit ihr verbundener Unternehmen) ebenfalls bis zu 177 000 Bezugsrechte, jeweils zum Basispreis von € 6,59 je Bezugsrecht. Die Gesellschaft hat zum 31. Dezember 2004 insgesamt 360 942 Bezugsrechte ausgegeben (Tranche 1 (2001): 81 795; Tranche 2 (2002): 91 685; Tranche 3 (2003): 88 948 und Tranche 4 (2004): 98 514. Die jeweiligen Basispreise wurden auf € 43,55; € 16,49; € 6,59 und € 11,65 festgelegt. Aus den Tranchen 2 (2002) und 3 (2003) wurden bislang keine Bezugsrechte ausgeübt. Die Ausgabe der Bezugsrechte für die Tranche 5 (2005) erfolgt bis zum 17. Juni 2005. Aus diesem Grund steht die genaue Anzahl der ausgegebenen Bezugsrechte zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht fest. __________________________ Grundkapital Das Grundkapital der technotrans AG beträgt gegenwärtig € 6 600 000,- und ist eingeteilt in 6 600 000 auf den Inhaber lautende Stückaktien; daneben besteht ein genehmigtes Kapital von bis zu € 3 300 000,- bis zum 30. April 2006 und ein bedingtes Kapital von insgesamt bis zu € 660 000,-, das in Höhe von bis zu € 400 000,- Gegenstand der unternehmensberichtsfreien Zulassung ist. Zahl- und Hinterlegungsstelle Die Gesellschaft hat die Dresdner Bank AG als Hauptzahlstelle und Hinterlegungsstelle bestimmt, an deren Schaltern die Auszahlung der Gewinnanteile, die Ausübung von Bezugsrechten und alle sonstigen, die Aktien betreffenden Maßnahmen während der üblichen Geschäftsstunden kostenfrei durchgeführt werden können. Besteuerung in der Bundesrepublik Deutschland In Deutschland ansässige Kapitalgesellschaften haben bei ihren Gewinnausschüttungen für Rechnung ihrer Gesellschafter eine deutsche Quellensteuer (Kapitalertragsteuer) einzubehalten und an das zuständige deutsche Finanzamt abzuführen. Diese beträgt 20 % bei Dividenden. Zusätzlich ist ein Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Kapitalertragsteuer einzubehalten, was einem Gesamtabzug von 21,10 % der Bruttodividende entspricht. Ein inländischer Anleger, der Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt, kann den Abzug der Kapitalertragsteuer und des hierauf entfallenden Solidaritätszuschlags bis zur Höhe des für ihn geltenden Freibetrages in Höhe von € 1 421,- für Ledige bzw. in Höhe von € 2 842,- für Ehegatten (jeweils inklusive Werbungskosten-Pauschbetrag) durch Einreichung eines Freistellungsauftrags vermeiden. Bei Ausschüttungen an ausländische, nicht wesentlich beteiligte Aktionäre mit Wohnsitz bzw. Sitz in Ländern, die mit der Bundesrepublik Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen haben, ist der Quellensteuersatz häufig auf einen Höchstsatz von 15 % begrenzt. Eine noch weitergehende Ermäßigung der deutschen Quellensteuer sehen die meisten Doppelbesteuerungsabkommen Deutschlands für Dividenden vor, die an wesentlich beteiligte ausländische Kapitalgesellschaften ausgeschüttet werden. Die Quellensteuerermäßigung wird grundsätzlich in der Weise gewährt, dass die Differenz zwischen dem einbehaltenen Betrag und dem Höchstbetrag gemäß dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkom- –6– men auf Antrag des Aktionärs vom Bundesamt für Finanzen, Friedhofstraße 1, 53221 Bonn, erstattet wird. Verbriefung und Zulassung Die bis zu 400 000 neuen Aktien, die zur Sicherung der Ansprüche aus dem zuvor genannten Aktienoptionsprogramm zur Verfügung stehen, sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt worden ist. Ein Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Die bis zu 400 000 neuen Aktien wurden am 14. Juni 2005 zum Geregelten Markt mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des Geregelten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen. Die Aufnahme des Börsenhandels ist für den 16. Juni 2005 vorgesehen. Sassenberg und Frankfurt am Main, im Juni 2005 technotrans AG COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT