Austrittsmeldung - Ambassador Stiftung für die berufliche Vorsorge

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Austrittsmeldung - Ambassador Stiftung für die berufliche Vorsorge
Austrittsmeldung
Arbeitgeber
Name:
Vertrag Nr.:
Personaldaten
Name:
Vorname:
Wohnadresse:
PLZ/Ort:
Zivilstand:
Sozialvers.-Nr.:
Geburtsdatum:
Austritt
Am:
Erfolgt der Austritt in Folge Krankheit oder Unfall?
Verwendung der
Austrittsleistung
Ja
Nein
Übertritt in neue Vorsorgeeinrichtung
Tritt die versicherte Person in eine neue Vorsorgeeinrichtung ein, so ist die Austrittsleistung der
versicherten Person an die Vorsorgeeinrichtung des neuen Arbeitgebers zu überweisen (Art 3 Abs. 1
FZG).
Arbeitgeber:
Strasse:
PLZ/Ort:
Neue Vorsorgeeinrichtung:
Strasse:
PLZ/Ort:
Postcheck-/Bankkonto:
IBAN-Nr.:
Eine Überweisungsadresse einer neuen Vorsorgeeinrichtung ist nicht bekannt
Wenn innerhalb von drei Monaten ab Austrittsdatum keine Mitteilung erfolgt, überweisen
wir die Austrittsleistung an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG, 8022 Zürich.
Überweisung auf ein Freizügigkeitskonto der 2. Säule bei einer Bank sofern die versicherte
Person nicht im Angestelltenverhältnis steht (Kopie des unterzeichneten Antrages für ein Freizügigkeitskonto beilegen).*
Der Arbeitgeber meldet den Austritt der versicherten Person unverzüglich der Vorsorgeeinrichtung mit. Er teilt gleichzeitig mit, ob
die versicherte Person aus gesundheitlichen Gründen arbeitsunfähig geworden ist (Verordnung über die Erhaltung des Vorsorgeschutzes und die Freizügigkeit).
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Ort/Datum
Stempel/Unterschrift Arbeitgeber
austretende Person
Bitte für Barauszahlung die folgende Seite ausfüllen und unterzeichnen.
Ambassador Stiftung für die berufliche Vorsorge | Mitglied des ASIP
Romanshornerstr. 77 | CH-9301 Wittenbach | Tel. +41 (0)71 298 11 39 | Fax +41 (0)71 290 07 80 | www.as-pensionskasse.ch
Verwendung der
Austrittsleistung
✘
Barauszahlung
Die Austrittsleistung der versicherten Person kann bar ausbezahlt werden, wenn einer der nachfolgend genannten Gründe zutrifft (Art. 5 FZG). Falls das Vorsorgereglement für diese Person eine
vorzeitige Pensionierung zulässt, erfolgt eine spezielle Prüfung. Bitte zutreffendes ankreuzen:
Die versicherte Person verlässt den
Wirtschaftsraum Schweiz/Liechtenstein
endgültig und untersteht nicht mehr der
obligatorischen beruflichen Vorsorge:
Die gesamte Freizügigkeitsleistung ist
bar auszuzahlen. Die Abmeldebestätigung liegt bei.*
Die Austrittsleistung der versicherten
Person ist geringer als ein Jahresbeitrag. Diese ist bar auszuzahlen.
Die versicherte Person verlässt den
Wirtschaftsraum Schweiz/Liechtenstein
endgültig und zieht in einen EU-/EFTAStaat und ist nach den Rechtsvorschriften
dieses Staates für die Risiken Alter, Invalidität und Tod weiterhin obligatorisch versichert. Die überobligatorische Freizügigkeitsleistung ist bar auszuzahlen. Die obligatorische Freizügigkeitsleistung ist sicherzustellen. Die Abmeldebestätigung liegt bei.*
Die versicherte Person nimmt eine selbstständige Erwerbstätigkeit auf und untersteht nicht mehr der obligatorischen
beruflichen Vorsorge: Die gesamte
Freizügigkeitsleistung ist bar auszuzahlen.
Die Bestätigung der AHV- Ausgleichskasse
liegt bei.*
Weitere Informationen bezüglich der Ausreise/Barauszahlung in ein EU-/EFTA-Staat finden Sie
auf unserer Homepage oder unter www.sfbvg.ch (Verbindungsstelle).
*von der versicherten Person beizubringen
Die Barauszahlung ist wie folgt anzuweisen:
vollständige Post-/Bankverbindung:
IBAN-Nr., SWIFT:
Name, Vorname:
Strasse:
PLZ/Ort:
Für die Barauszahlung ist zwingend erforderlich:
a) unverheiratete versicherte Person:
Zivilstandsbeurkundung (Original)
b) verheiratete versicherte Person:
amtlich beglaubigte Zustimmung des Ehegatten/eingetragenen
Partners (Original)
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Ort/Datum
Stempel/Unterschrift Arbeitgeber
austretende Person
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Ort/Datum
Unterschrift des Ehegatten/des eingetragenen Partners
Amtliche Beglaubigung beider Unterschriften
Ambassador Stiftung für die berufliche Vorsorge | Mitglied des ASIP
Romanshornerstr. 77 | CH-9301 Wittenbach | Tel. +41 (0)71 298 11 39 | Fax +41 (0)71 290 07 80 | www.as-pensionskasse.ch