Finanz - Steuerberaterverband im Lande Bremen e.V.
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Finanz - Steuerberaterverband im Lande Bremen e.V.
2011 Finanz- und Liquiditätsplanung für Übergeber Praxishandbuch Unternehmensnachfolge Frank Conradt Bankfachwirt CFP 30.06.2011 Strategische Vermögensplanung als Teil der Unternehmensnachfolgeplanung § 1.a Allgemeines Man mag sich die Frage stellen, was strategische Vermögensplanung überhaupt mit der Planung der Unternehmensnachfolge zu tun hat. Im Allgemeinen versteht man unter dem Begriff der Unternehmensnachfolgeplanung die reine Übertragung von Unternehmenswerten und weniger des übrigen Vermögens. Hintergrund für diesen Exkurs stellen die allgemeinen Praxiserfahrungen im Umgang mit dem Thema Unternehmensnachfolge aus Sicht der beratenden Berufe dar. Sehr oft kann man feststellen, dass dem Thema Unternehmensnachfolge in all seinen Facetten großen Raum gewidmet wird (was sicherlich auch angemessen ist), aber die Berücksichtigung des privaten wirtschaftlichen Umfeldes nur rudimentär mit einfließt. Das bedeutet, dass mit dem Unternehmer gemeinsam ein möglichst steuerlich und für das Unternehmen günstiger Weg einer Nachfolgeregelung gesucht, weniger aber die Fragestellung beantwortet oder analysiert wird, ob und wie er sich privat einen solch einschneidenden Wechsel überhaupt finanziell leisten kann. § 1 b. Unternehmer und Vermögensplanung Der erfolgreiche Unternehmer ist in der Regel deswegen so erfolgreich in seinem Beruf/Firma, da es sich hierbei um sein Lebenswerk handelt, welches mit Herzblut und Zeit jederzeit auf den Prüfstand gestellt wird, um das bestmögliche Ergebnis zu erreichen. Im Rahmen wissenschaftlicher Studien stellte Frank H. Knight 1folgende Definition von Unternehmertum auf: Unternehmertum bedeutet, Risiken zu übernehmen. Das Verhalten des Unternehmers reflektiert eine Person, die bereit ist, für ihre Idee Karriere und finanzielle Absicherung aufs Spiel zu setzen und ein Risiko einzugehen; viel Zeit und Kapital für/in die Idee zu investieren. Betrachtet man nun das Vorgehen und Denken eines Unternehmers, so kann man aus der Praxis folgende Schwerpunkte festhalten, die die meisten Unternehmer während Ihrer aktiven Tätigkeit auszeichnet: Einem hohen Einsatz an Zeit, Kapital und Risiko für das Unternehmen, steht ein im Verhältnis geringer Aufwand für die Absicherung und Planung des privaten Vermögens gegenüber. In vielen Fällen übersteigt der geschaffene Firmenwert ein Vielfaches des privaten Vermögens, und ist somit gleichzeitig Triebfeder des aktuellen und zukünftigen Vermögens, als auch die Basis eventueller Deckungslücken im Alter in Anbetracht des Wegfalls einer aktiven Entlohnung (z. B. aus der Vergütung als Geschäftsführender Gesellschafter). Somit kann man festhalten, dass eine fundierte und unabhängige Betrachtung der Ziele und Wünsche des Unternehmers in seiner aktiven Schaffensphase, und deren Fortführung in eine mögliche Rentenphase unter Berücksichtigung sämtlicher Zahlungsströme, steuerlicher Aspekte, Chance/Risikoprofile, Vermeidung von Klumpenrisiken etc. als sehr angemessen erscheint. 1 Frank H. Knight, Vater der sogenannten Chicagoer Schule, University of Chicago, diverse Werke: · · · Risk, Uncertainty and Profit (1921) The Ethics of Competition and Other Essays (1935) On the History and Method of Economics (1956) Je später ein Unternehmer für sich erkennt, dass auch sein aktiver Ruhestand einer entsprechenden Planung und Organisation der Vermögensbestandteile Bedarf, umso schwieriger wird es sein, den Faktor Zeit ohne eine gleichzeitige Erhöhung des Gesamtrisikos zu eliminieren (Wirkungsgrad des Zinses- Zins-Effektes). § 1 c. Vermögensplanung für den Ruhestand Ein aktiv tätiger Unternehmer wird sich mit mehreren Vertrauenspersonen umgeben, die ihn in Fragen bzgl. Unternehmen und Privatvermögen unterstützend begleiten werden. Hierzu zählen u. a. der Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Notare, Banker, Makler, Freunde und Bekannte, Mitunternehmer aus Verbänden, Personen aus Organisation (Rotary, Lions) etc.. Können diese unterschiedlichen Personengruppen die Fragen des Unternehmers in allen Bereichen vernetzt beantworten, oder spielen zum Teil Eigeninteressen oder aber auch noch in viel höherem Maße mangelnde Fachkenntnis und Expertise eine entscheidende Rolle? An dieser Stelle möchten wir ein paar typische Fragestellungen eines Unternehmers darstellen, die er sich vor seinem Ruhestandsbeginn, oder aber spätestens bei einer geplanten Übergabe seines Unternehmens (innerhalb der Familie oder fremde Dritte) bzgl. der eigenen Vermögensplanung stellt: -Wie hoch muss mein Veräußerungserlös für die Firmenanteile ausfallen, damit ich zumindest meinen Lebensstandard aufrecht erhalten kann? - Wie ist meine Familie im Todesfalle abgesichert, bzw. welche Fallstricke (rechtlich und steuerliche) sind hierbei zu berücksichtigen? - Welche weiteren Abzüge (Steuern, Gebühren) muss ich bei einem Verkauf des Unternehmens berücksichtigen? - Wie verändern sich meine bisherigen Zahlungsströme aufgrund des Wegfalls aktiver Bezüge? - Welche Risiken bin ich persönlich bei einer Anlage bereit einzugehen, und welche Renditen sind für die Erzielung meiner Lebenshaltungskosten notwendig? § 2 a. Der Markt für Private Finanzplanung und Family Office als Dienstleistung Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass eine zunehmende Nachfrage hierzu in Deutschland registriert werden kann. Die sog. „High Net Worth Individuals“ und „Ultra High Net Worth Individuals” konnten trotz Finanzmarktkrise im Jahre 2008 weiterhin Zuwächse in Ihrem Gesamtvermögen verzeichnen 2. Die Quellen dieser Veränderungen basieren auf der Tatsache von durchgeführten Unternehmensverkäufen, die Zunahme von Übertragung von Vermögenswerten im Rahmen von Erbfällen, sowie gestiegenen Vergütungen für abhängig beschäftigte Manager in Führungspositionen. Hervorgehoben werden sollte das Problem des deutschen Mittelstandes bzgl. einer geeigneten Nachfolgesituation. Allein in den Jahren 2010 bis 2014 werden ca. 22.000 Unternehmensübertragungen in Deutschland erwartet. Mit über 86% wird das Alter als Übergabegrund eine dominierende Rolle einnehmen 3. 2 Vgl. Merill Lynch/Cap Gemini, World Wealth Report 2010 3 Vgl. http://www.ifm-bonn.org/index.php?id=855 Abb. 1 Unternehmensübertragungen in deutschen Familienunternehmen 2010 bis 2014 Nach einer Schätzung der Unternehmensberatung BBE werden im Zeitraum 2009 bis 2014 jährlich durchschnittlich 240 Milliarden Euro vererbt, von 2015 bis 2020 sind es schon 317 Milliarden Euro pro Jahr. Somit ist eine deutliche Steigerung des Erbschaftsvolumens erkennbar, welches die zweite Säule der aufgezeigten Vermögensquellen darstellt. In Deutschland kann ferner festgestellt werden, dass tendenziell die Einkünfte in den höheren Einkommensgruppen überproportional zugenommen haben, sodass auch dies zu einer weiteren Steigerung der Nachfrage nach unabhängigen Dienstleistungen darstellt. Ausdrücklich sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass der Nutzen einer privaten Finanzplanung sich nicht nur auf das Top Segment der vermögenden Haushalte bezieht, sondern auch Familien vor strategischen Fehlentscheidungen schützen kann, die aufgrund der niedrigeren Eigenkapitalquote in eine höhere Abhängigkeit geraten. § 2 b. Historie und Anbieter Im Zuge der prosperierenden Kapitalmärkte der 1990er Jahre, wurden seitens der Banken die ersten Financial Planning Angebote am Markt platziert. Als ein Wegbereiter zeichnete sich insbesondere die CFM (CommerzFinanzmanagement GmbH) der Commerzbank aus. Als eigenständige Tochtergesellschaft sollte diese in Kooperation mit den Bankfilialen unter Einbindung eines jeweiligen Spezialisten sog. Unternehmerfinanzpläne und Private Finanzpläne vermitteln. Hierbei kam dem Bankberater in der Filiale vor Ort eine besondere Bedeutung zu, da er als Vertrauensperson des Kunden den Zugang für diese Dienstleistung ebnen sollte. Gleichzeitig bestand allerdings auch die Gefahr für den Berater darin, dass er aufgrund einer abnehmenden Akzeptanz des Kunden ihm gegenüber (durch die Einschaltung von Spezialisten aus der Zentrale und der fachlich nicht ausreichenden Kompetenz), mit einem gewissen Vertrauensverlust zu rechnen hatte. Somit war die Motivation der Schlüsselperson für den „Verkauf“ einer Finanzplanung eher gering ausgestattet, sodass der geplante Erfolg seinerzeit ausblieb. Grundlage der damaligen Angebote waren Honorarvereinbarungen, die sich nur schwer durchsetzen ließen, da der Kunde eine „kostenlose“ Beratung gewohnt war, und den eigentlichen Nutzen dieser neuartigen Strategie nicht nachvollziehen konnte. Hieraufhin erfolgte bei den Banken ein Strategiewechsel, die mit dem gebührenfreien Angebot einer sehr stark abgespeckten Variante des Finanzplanungsangebotes neue Kundengruppen erschließen wollten. Zumeist fokussierte sich die Betrachtung und die Datenaufnahme auf wenige und meist leicht nachvollziehbare Vermögensklassen. Hierbei sei besonders die Aufnahme von Wertpapieren erwähnt, die im Rahmen einer vermeintlichen Optimierung dieser Anlageklasse unter dem Deckmantel der Finanzplanung neue Vertriebserfolge erzielen sollte. In der jüngeren Vergangenheit ist eine Zunahme von sog. Financial-Planning-light-Angeboten zu beobachten, die unter anderem für die Neukundenakquisition eingesetzt werden. Allerdings erfüllen diese Angebote bei weitem nicht die Anforderungen einer ganzheitlichen und unabhängigen Finanzplanung. Heutzutage existieren in Deutschland verschiedene Dienstleistungsarten, die einen Unternehmer bei der Analyse und Beantwortung einer komplexen Fallgestaltung unterstützen können. Dahinter stehen verschiedene Dienstleister (bereits unter 3 exemplarisch aufgeführt), deren Berufstand zum Teil auch durch einen entsprechenden Standesschutz geschützt ist. Korrespondierend bzw. begleitend hierzu, stellen diverse Institute die Dienstleistung der strategischen Vermögensplanung zur Verfügung. Hierbei muss zunächst unterschieden werden, ob die Beratungsleistung kostenlos erfolgt, oder ob sie im Rahmen eines Honorarmodells kostenpflichtig abgerechnet wird. Bei der ersten Variante steht sicherlich die Verkaufsförderung im Mittelpunkt, da die Beratungsleistung über einen entsprechenden Umsatz von Handlungsempfehlungen finanziert wird. Bei der Honorarbasierten Dienstleistung steht die neutrale und kundenorientierte Vermögensplanung im Vordergrund. Hierbei stehen die Ziele und Wünsche des Vermögensinhabers im Fokus der Beratung. Sämtliche Lösungen werden individuell diesen Anforderungen unterworfen. Ein wesentlicher Vorteil der strategischen Vermögensplanung ist unter anderem darin zu sehen, dass der Vermögensinhaber sich zwangläufig im Zusammenhang mit der langfristig ausgerichteten Beratung auch Gedanken zu diversen Themen machen muss. Exemplarisch sind dies Themen wie geplanter Ausstieg aus dem Erwerbsleben, Nachfolgeplanung in und außerhalb des Unternehmens und die Überprüfung der Einstellung zu Risiken. In der Regel haben Vermögensinhaber Einzelfallentscheidungen in der Vergangenheit getroffen, die unter Hinzuziehung von Fachberatern (Steuerberater, Rechtsanwalt, Banker, Makler etc.) nur jeweils einen begrenzten Bereich des Vermögens umfasst haben. Demgegenüber steht der Ansatz der strategischen Vermögensplanung, der professionell eine Vernetzung des Gesamtvermögens unter Berücksichtigung der Aspekte Liquidität, Steuern, Risiko und Asset Allocation umfasst. Somit kann dieser Beratungsansatz die Basis für eine umfassende und dauerhafte Mandatierung seitens des Kunden sein. Je nach Komplexität des zu beratenden Gesamtvermögens kann dieser Ansatz auch die Basis für ein umfassendes Family Office Mandat werden. Hierbei stellt der Dienstleister unter anderem folgende zusätzliche Leistungen zur Verfügung: · · · · Laufendes Berichtwesen über das Gesamtvermögen Laufendes Berichtwesen über Teilsegmente des Gesamtvermögens (z. B. PortfolioPerformance-Reporting, Beteiligungsreporting, Immobilienreporting) Optimierung des Gesamtvermögens unter dem Aspekt der strategischen und taktischen Asset-Allocation Betreuung und Optimierung einzelner Themengebiete wie z. B. Humanrisiko, Kreditengagement, Liquiditätssteuerung etc. § 2 c. Qualifikation als Auswahlkriterium Wer eine solch komplexe Dienstleistung erbringen muss, der muss in der Lage sein, Zusammenhänge und Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Bereichen zu erkennen. Hierzu zählen neben volks-, betriebs-, und finanzwirtschaftlichen Kenntnissen auch Expertisen in den Segmenten Steuern und Recht. Auf Basis eines Hochschulstudiums verfügen entsprechend ausgebildete Berater über eine langjährige Berufserfahrung in der Kundenberatung. Zusätzlich haben sich die Studiengänge zum Certified Financial Planner (CFP) und Certified Estate Planner (CEP) als geeignete Ausbildungsgänge am Markt durchgesetzt. Die Qualifizierung zum CFP oder zum CEP folgt dem internationalen Regelwerk, der „4-E-Regel“: Education (Ausbildung), Examination (Prüfungen), Experience (jahrelange Erfahrung als Finanzdienstleister) und Ethics (Verpflichtung auf hohe ethische Standards). Der zertifizierte Finanzplaner unterwirft sich somit auch den sogenannten GoF (Grundsätze ordnungsgemäßer Finanzplanung 4), die einen Teil der Standesregeln des Berufsverbandes Financial Planning Standard Board Deutschland e.V. darstellen Im folgenden werden diese aufgeführt: 1. Vollständigkeit bedeutet, alle Kundendaten zweckadäquat zu erfassen, zu analysieren und zu planen. Dieses beinhaltet alle Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten, Einnahmen und Ausgaben, die Erfassung not- wendiger persönlicher Informationen und die Abbildung des persönlichen Zielsystems des Kunden. 2. Vernetzung bedeutet, alle Wirkungen und Wechselwirkungen der einzelnen Daten in Bezug auf Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten, auf Einnahmen und Ausgaben unter Einschluss persönlicher, rechtlicher, steuerlicher und volkswirtschaftlicher Faktoren zu berücksichtigen. 3. Individualität bedeutet, den jeweiligen Kunden mit seiner Person, seinem familiären und beruflichen Umfeld, seinen Zielen und Bedürfnissen in den Mittelpunkt der Finanzplanung zu stellen und keine Verallgemeinerungen zu diesen Punkten vorzunehmen 4. Richtigkeit bedeutet, die Finanzplanung im Grundsatz fehlerfrei, nach dem jeweils aktuellen Gesetzgebungsstand und nach anerkannten Methoden der Finanzplanung durchzuführen. Planungen können per se nicht sicher, sondern nur plausibel sein und allgemein anerkannten Verfahren der Planungsrechnung entsprechen. 5. Verständlichkeit bedeutet, dass die Finanzplanung einschließlich ihrer Ergebnisse so zu präsentieren ist, dass der Kunde sie versteht und nachvollziehen kann sowie seine im Rahmen des Auftrags gestellten Fragen beantwortet erhält. 6. Dokumentationspflicht bedeutet, dass die Finanzplanung einschließlich ihrer Prämissen und Ergebnisse in schriftlicher oder anderer geeigneter Form dem Kunden zur Verfügung zu stellen ist. 7. Einhaltung der Berufsgrundsätze bedeutet, dass ein Financial Planner die für ihn geltenden Berufsgrundsätze wie Integrität, Vertraulichkeit, Objektivität, Neutralität, Kompetenz und Professionalität beachten muss. 4 Berufsbild und Standesregeln des Financial Planning Standard Boards Deutschland e. V., Stand 14.06.2007 Der Unternehmer kann auf Basis der dargestellten Qualifikationen einen Berater selektieren, der auf Basis einer honorarbasierten Vergütung einen Finanzplan zur weiteren strategischen Vermögensplanung erstellt. Wünscht der Unternehmer grundsätzlich darüberhinaus einen festen Ansprechpartner für die Gestaltung und Umsetzung seiner persönlichen Ziele, so sollte bei der Auswahl vorab darauf geachtet werden, ob der Berater tatsächlich unabhängig (losgelöst von Konzerninteressen) und neutral agieren kann. Hierbei kann man grob eine Unterteilung zwischen sogenannten freien Beratern und Konzernangestellten Beratern vornehmen. Maßgeblich für eine solch weitreichende Entscheidung kann allerdings immer nur das persönliche Gespräch sowie das „gefühlte“ Vertrauensverhältnis zwischen Kunde und Berater sein. § 3 a. Strategische Vermögensplanung anhand eines konkreten Beispiels Der Prozess der Vermögens- und Finanzplanung soll nachfolgend anhand konkreter Beispiele verdeutlicht werden. Zuvor gilt es allerdings, die grundsätzliche Systematik bzw. Vorgehensweise kurz zu umreißen: · · Datenaufnahme: Bevor der Vermögensinhaber mit seinem Berater die Datenaufnahme durchführt, sollte diesem vorab der mögliche Zeitaufwand hierfür offengelegt werden, damit auch im Hinblick auf eine mögliche Honorarberechnung Transparenz erzeugt wird. Es wird empfohlen, die Datenaufnahme in enger Abstimmung mit dem Vermögensinhaber im Rahmen einer „Checkliste“ durch zu arbeiten, damit zum Einen mögliche Fragestellungen direkt geklärt werden können, und zum Anderen dem Punkt Vollständigkeit (Grundsätze ordnungsgemäßer Finanzplanung) Rechnung getragen werden kann. Im Rahmen der Aufnahme und Erfassung der Daten werden die Unterlagen zunächst auf Plausibilität geprüft. Ferner kann festgestellt werden, dass es ratsam ist, sich durch eine entsprechende Vollmachterteilung gegenüber Banken, Versicherungen, Rechtsanwälten und Steuerberatern zusätzliche Informationsquellen zu beschaffen, die ohne weiteren zeitlichen Aufwand für den Vermögensinhaber verbunden sind. Ist-Analyse: Nach erfolgter Datenaufnahme inkl. entsprechender Plausibilitätsprüfung werden sämtliche Vermögensvorgänge (Einkünfte, Ausgaben, Vermögen, Verbindlichkeiten und Vorsorge) im Einzelnen analysiert und hinterfragt. Auf Basis der Ziele und Wünsche des Kunden wird von detaillierten Einzelanalysen (z. B. Szenario Berechnungen Vorsorge, worst case Betrachtung Liquidität etc.) bis hin zur umfangreichen Privatbilanz des Gesamtvermögens, alles betrachtet und auf den Prüfstand gestellt. Jede Besonderheit (z. B. Vertragsform) bis hin zu Kosten/Leistungsvergleichen und Risiko-/Ertragsbetrachtungen wird schriftlich dargestellt und zusätzlich mündlich erläutert. Somit erhält der Vermögensinhaber einen schnellen und umfassenden Überblick von jedem Einzelinvestment bis hin zur Vermögens-und Liquiditätsentwicklung im Ganzen. Gleichzeitig simuliert das System auf Basis der bestehenden Vermögenswerte eine Entwicklung des Vermögens, der Liquiditätsströme, sowie der steuerlich relevanten Parameter in Zukunft. Diese Zukunftsbetrachtung ist um · so detaillierter und aussagekräftiger, je näher die unterstellten Zukunftserwartungen (z. B. Rendite/Risikoerwartungen, Ablaufleistungen Versicherungen, Veräußerungserlöse Unternehmensanteile etc.) den tatsächlichen Werten entsprechen. Demnach sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass nicht nur auf historische Renditekennziffern für die zukünftige Planung abgestellt werden sollte, sondern diese auch in Abstimmung mit dem Mandanten/Kunden kritisch hinterfragt und entsprechend konservativ unterstellt werden. Bereits eine Abweichung von 1% Rendite p. a. führt zu einer Vermögensveränderung von € 100.000,- bei einem Gesamtvermögen von € 10.000.000,-. Dies potenziert sich um ein vielfaches, wenn zusätzlich zu der Renditeabweichung eine dauerhafte negative Abweichung in der Rendite gegeben ist, und wir einen möglichen Zinseszinseffekt mit unterstellen würden. Bei aller kritischen Würdigung stellt die private Finanzplanung aber auch ein verlässliches und ganzheitliches Fundament für die zukünftigen Entscheidungen dar, die ansonsten nicht möglich wären. Ferner stellt es eine detailierte Datenbasis zur Verfügung, auf der z. B. eine Kalkulation eines erforderlichen Verkaufspreises von Unternehmensanteilen sowie einer fundierten Nachfolgeplanung fußen kann. Bereits in diesem Stadium kann der Unternehmer verschiedene Gestaltungsoptionen (z. B. Verkauf des Unternehmens gegen Einmalbetrag oder Verkauf des Unternehmens auf Basis einer Rentenzahlung) für sich überprüfen, indem er die möglichen Veränderungen in der Liquidität, Steuern und Vermögen dargestellt bekommt. Optimierte Planung: Nachdem der Vermögensinhaber auf Basis der Ist-Analyse eine Zukunftsbetrachtung auf Basis der Fortführung der bestehenden Vermögenswerte vorgestellt bekommen hat, könnte der Finanzplaner in die optimierte Planung übergehen. Die Erkenntnisse aus der Ist-Analyse werden planerisch umgesetzt. Dies bedeutet, dass Alternativen für aufgedeckte Schwächen eingeplant und simuliert werden. Anhand eines einfachen praktischen Beispiels soll dies einmal exemplarisch dargestellt werden: § 3 b. Ausgangssachverhalt Die meisten Unternehmer oder vermögende Privatleute können zunächst den Nutzen einer Finanzplanung nicht erkennen, da Sie selber bisher keine Planung erstellt haben, oder auch noch nicht auf diese Dienstleistung aufmerksam gemacht wurden. Im folgendem wird ein Praxisfall dargestellt, um einige Besonderheiten diesbezüglich aufzuzeigen. Das Ehepaar Mustermann hat sich zunächst in persönlichen Gesprächen über die Dienstleistung an sich informiert, und im Verlauf sich für eine honorarbasierte Finanzplanerstellung entschieden. Mustermanns befinden sich noch im Aufbau Ihrer Existenz, haben aber schon ein relativ hohes Einkommen sowie recht hohes Vermögen, welches teilweise geerbt wurde. Die recht komplexe Vermögenssituation sowie die Fragen der Kunden bedürfen einer gesamthaften, allumfassenden Beratung. Auf Basis der zu erstellenden ganzheitlichen Finanzanalyse (der Umfang bemisst ca. 70 Seiten) werden dem Ehepaar Mustermann Bank und Produktunabhängig die Vermögenssituation beschrieben, als auch konkrete Hinweise und Handlungsempfehlungen auf Basis der Ziele, Wünsche und Fragen gegeben. In diesem vorliegenden Fall sind die Eheleute praktizierende Ärzte, die unter anderem auch Unternehmensbeteiligungen halten, die durch den Aufbau einer Gemeinschaftpraxis erworben wurden, oder durch eine Erbschaft hinzukamen. Die Eheleute sind seit 15 Jahren verheiratet und haben drei Kinder, von denen eins Autist ist, und später nicht in der Lage sein wird einen eigenständigen Haushalt zu führen. Bei der Einkommensteuer haben die Eheleute die Zusammenveranlagung gewählt. Bei der Heirat wurde ein Ehevertrag abgeschlossen. Im Rahmen des Ehe- und Erbvertrages wurde der Güterstand der Gütertrennung vereinbart. Im Erbvertrag setzten sich die Eheleute zunächst gegenseitig als Alleinerben ein. Schlusserben sollen die drei Kinder sein. Die Anlegermentalität bei der Datenaufnahme wird eher als konservativ bezeichnet. Im Einzelfall ist man aber auch bereit zur Erzielung einer attraktiven Rendite ein höheres Risiko einzugehen. Beispielhaft werden exemplarisch einige Fragen der Eheleute aufgeführt, die im Rahmen der Finanzanalyse beantwortet werden sollen: · · · · · · · · Besteht eine ausreichende Absicherung des Humankapitals (Berufsunfähigkeit, Todesfall und Hinterbliebenenversorgung)? Muss ein weiterer Altersvorsorgeaufbau betrieben werden, und wenn ja über welchen möglichen Weg (Betriebliche Altersvorsorge oder private Vorsorge)? Wie hoch ist das Gesamtvermögen und wie setzt sich dieses zusammen? Wie hoch ist die Rendite der reinen Vermögensanlagen? Aus welchen Mitteln soll der geplante Erwerb einer Ferienimmobilie bestritten werden? Entspricht das Privatvermögen der gewünschten Anlagementalität? Wie stellt sich die Versorgung des Ehepaares im Rentenalter dar, bzw. ab wann kann man es sich leisten in den Ruhestand zu gehen? Welche steuerlichen Besonderheiten sind zu berücksichtigen (Reichensteuer, Schenkung und Erbschaftssteuer, Einkommensteuer etc.)? § 3 c. Privatbilanz Mit diesen Fragestellungen im „Gepäck“, und weiteren, die im Verlauf der Sichtung und Aufnahme der Einzelverträge aufkommen, wird zunächst für die Eheleute eine Privatbilanz erstellt. · Hier wird deutlich, wie hoch das Gesamtvermögen der Eheleute per 31.12. des laufenden Jahres ist, und ob z. B. evt. “Klumpenrisiken“ bestehen, auf die im Verlauf der weiteren Planung eingegangen werden sollte. Definition „Klumpenrisiko“: Ist eine Assetklasse im Gesamtvermögen übergewichtet, so können hieraus überdurchschnittliche Risiken für das Gesamtvermögen entstehen. Auf Basis der modernen Portfolio-Theorie (5 von Nobelpreisträger Harry Markowitz) sollten Risiken durch eine optimierte Diversifikation von Vermögensanlagen reduziert werden. Markowitz’ Ansatz für eine optimale PortfolioZusammensetzung basiert im Wesentlichen darauf, dass nicht nur die Ertragsaussichten einer Investition, sondern auch die mit ihr verbundenen Risiken mit einbezogen werden. Aus der Erkenntnis, das typische Anleger hohe Renditen erwarten, aber vor allem unterstellen, dass diese Renditen sicher, d. h. ohne Risiken zu erzielen sind, ergibt sich ein traditioneller Zielkonflikt. Um einerseits die Renditen zu maximieren und andererseits das Risiko zu minimieren, müssen die Investments gegeneinander ausbalanciert werden, damit für Anleger die optimale Anlagestrategie nach Rendite-Risiko-Gesichtspunkten ermittelt werden kann. Zwar sind Rendite und Risiko eines Wertpapierinvestments untrennbar miteinander gekoppelt – mittels Diversifikation lässt sich jedoch unter bestimmten Rahmenbedingungen ein Teil des Risikos eliminieren, ohne gleichzeitig einen Renditeverlust zu verzeichnen. Diversifikation bedeutet, dass sich die Risiken der Einzeltitel nicht einfach addieren, sondern sich zum Teil gegenseitig aufheben. Der Ausspruch „lege niemals alle Eier in einen Korb“ bezeichnet Umgangssprachlich diese Theorie. 5 Vgl. The journal of finance – portfolio selection 1952 Harry Markowitz § 3 d Analyse der Liquiditätssituation und –entwicklung Status quo und Prognose: a) jährliche Liquidität Ein zweiter wesentlicher Baustein der Finanzplanung ist die Analyse und Bewertung der Liquidität. Hierbei ist es von elementarer Bedeutung, dass die Vermögensinhaber jederzeit in der Lage sind sämtlichen Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können. Hierfür bedarf es des Überblicks über die jährlichen Zahlungsströme (Saldo aus Einnahmen und Ausgaben), um evt. Besonderheiten (z. B. Unterdeckung aufgrund einer fälligen Darlehensforderung gegenüber Tilgungsaussetzung) berücksichtigen zu können. In der folgenden Grafik wird von einer Unternehmensaufgabe im Jahre 2025 ausgegangen. Die Unterdeckungen in der Liquidität ab dem Jahre 2026 könnten auf eine mögliche Lücke in der Altersvorsorge hinweisen. Obige Liquiditätsbetrachtung stellt die Ein- und Ausgaben gegenüber und hieraus resultiert ein Saldo (positiv wie negativ) in der jährlichen Liquidität. b) Kumulierte Liquidität Da die Eheleute noch einige Jahre Erwerbstätig bleiben, und bis dahin noch weitere Überschüsse in der Liquidität planerisch erzielt werden, sollte zusätzlich ein Blick auf die Entwicklung der kumulierten Liquidität geworfen werden. Hierbei wird simuliert, dass die Liquiditätsüberschüsse rein auf ein imaginäres Tagesgeldkonto transferiert werden, welches mit einer marktüblichen Verzinsung (z. Zeit ca. 2,00 % p. a.) verzinst wird. Aus der folgenden Grafik wird nun ersichtlich, dass die Vermögensinhaber nur durch den Zuwachs der zukünftigen Liquidität (Voraussetzung ist ein planungskonformer Verlauf) lange Jahre die im Vorfeld aufgedeckten jährlichen Unterdeckungen refinanzieren können, ohne auf bisherige Vermögenswerte zurückgreifen zu müssen. In der kumulierten Darstellung werden zunächst die jährlichen Überschüsse fortgeschrieben, und bilden somit eine Betrachtungsmöglichkeit (ohne die Berücksichtigung von möglichen Verkäufen einzelner Vermögensbestandteile) rein auf der Ebene der zu erwartenden Liquiditätsströme. § 3 e. weitere Analysebausteine Abgerundet und ergänzt werden die aufgezeigten Analysen durch weitere Bausteine, die an dieser Stelle nur in Stichworten Erwähnung finden: · · · · · · · · Übersicht Versicherungen Übersicht Steuern Übersicht Immobilien Übersicht unternehmerische Beteiligungen Übersicht geschlossene Fonds Übersicht Wertpapiere Übersicht Rendite Übersicht Risiko § 4 a Planungs und Handlungsempfehlungen / Optimierte Planung In der optimierten Planung kann nun der Berater seine Handlungsempfehlungen simulieren, und dem Vermögensinhaber in verschiedenen Szenarien (Liquiditätsbetrachtung, Vermögensentwicklung, Rendite und Risikoentwicklung) darstellen. Diese Optimierungsbausteine können z. B. Umstellung der Fremdfinanzierungsverträge, Reduzierung des Risikos bei Wertpapieren durch den Einbau eines aktiven Managements und Eliminierung eines bestehenden Klumpenrisikos, Kündigung oder Umstellung von Vorsorgeverträgen, Verbesserung des Chance/Risikoprofils durch gezielten Einsatz von ausgewählten unternehmerischen Beteiligungen beinhalten. Ferner sollten auch externe Einflüsse Berücksichtigung finden, die in den nächsten Jahrzehnten die Entscheidungen des Vermögensinhabers maßgeblich beeinflussen können. Neben den zyklischen Entwicklungen in den verschiedenen Asset Klassen (Immobilien, Aktien, Rohstoffe, Agrar, Wasser, Renten etc.) wird ein wichtiger Faktor die Entwicklung der Welt und deren Wachstumsperspektiven sein. Mit dem rasanten Wachstum der Schwellenländer erlebt die Weltwirtschaft aktuell einen gravierenden Wandel. Bis zum Jahre 2050 werden sich die Volkswirtschaften, welche heute noch gemeinhin als „emerging“ bezeichnet werden, in ihrer gesamten Wirtschaftleistung verfünffacht haben und damit größer sein als die sogenannte „entwickelte“ Welt. In Zukunft werden 19 der 30 größten Volkswirtschaften Länder sein, die heute noch als Schwellenländer gelten. Damit einhergehen wird ein wirtschaftlicher und vermutlich auch politischer Machtverlust kleinerer europäischer Volkswirtschaften mit einer ungünstigen demografischen Struktur.6 6 Vgl. Studie Karen Ward HSBC Global Asset Management § 4 b Optimierte Asset Allocation Damit der Unternehmer nun deren Auswirkung nachvollziehen kann, wird unter Berücksichtigung der jeweiligen Planungsparameter eine dynamische Forstschreibung dieser Handlungsempfehlungen dargestellt: In diesem vorliegenden Fall gibt es neben der Forstschreibung des Status quo insgesamt drei weitere Empfehlungsvarianten. Diese wurden gleichzeitig in dieser Grafik gegenübergestellt, sodass deren Auswirkung auf das Gesamtvermögen in einer Grafik ablesbar ist. Gegenüber dem Status quo ergibt das Szenario Nr. 2 den höchsten Effekt bzgl. der Steigerung des Nettovermögens. Gleiches gilt nun auch für die Betrachtung der kumulierten Liquidität wie oben dargestellt. Hier schneidet ebenso das Szenario 2 am besten ab, da es den höchsten Liquiditätseffekt langfristig erwirtschaftet. Unabhängig hiervon, muss immer auch der Risikoaspekt in die Gesamtwertung seitens des Vermögensinhabers mit einfließen. Je nachdem wie die eigenen Prioritäten diesbezüglich ausgestaltet sind, kann auch eine Risikoaverse Variante mit einem geringeren Effekt im Nettovermögen- und der kumulierten Liquidität (z. B. Szenario 1) als richtig bewertet werden. In der optimierten Planung sollte die strategische Asset Allocation im Mittelpunkt stehen. D. h. der Finanzplaner sollte unter Berücksichtigung der persönlichen Prämissen, eine optimierte Vermögensstruktur erarbeiten, die den Wünschen und Zielen des Unternehmers am nächsten kommt. Der nächste Schritt in der optimierten Planung wäre die Umsetzung im Rahmen der taktischen Asset Allocation. Vereinfacht gesagt bedeutet dies, dass der Vermögensinhaber in Abstimmung mit seinem Finanzplaner versucht im Rahmen eines optimalen Zeitfensters die Umstrukturierungen vorzunehmen. Im besten Falle kann zum Einen damit vermieden werden, dass zur „Unzeit“ (z. B. in schwachen Börsenphasen) Vermögenswerte verkauft werden, und zum Anderen sich bietende antizyklische Investitionszeitpunkte aktiv genutzt werden. § 5 a Strategische Vermögensplanung im Rahmen der Unternehmensnachfolge Ausgangssachverhalt: In einigen Fällen der Unternehmensnachfolge können solch positive Ergebnisse wie im vorherigen Kapitel erzielt werden. Wie sieht es denn aber nun aus, wenn der Unternehmer weitsichtig vorab eine strategische private Vermögensplanung erstellen lies, die Ihm aber aufgrund des privaten Vermögens, welches er bisher angehäuft hat, vor andere Herausforderungen stellt? Hierzu soll der nachfolgende Praxisfall einige Denkanstöße geben, die für die Absicherung der eigenen Altersversorgung von großer Wichtigkeit sind. In dem vorliegenden Finanzplan verfügen die Vermögensinhaber über Vermögenswerte von zurzeit ca. € 3.874.000,-. Die gegenwärtigen Einkünfte aus diversen Vermögenswerten decken nach Steuern die jährlichen Ausgaben (Lebenshaltungskosten wurden hierbei inflationsbereinigt betrachtet), sodass der Altersvorsorgeplanung zurzeit keine weitere Bedeutung zugemessen wird. Die Eheleute möchten ab dem Jahre 2017 im Alter von 65 Jahren den Ruhestand genießen. Aufgrund bereits lebzeitiger Schenkungen an die Kinder muss kein weiteres Vermögen zwingend übertragen werden. Gleichwohl sollte aus Sicht der Vermögensinhaber die Vermögenssubstanz soweit es geht erhalten bleiben, um zusätzliche Ausgaben für Weltreisen etc. zur Verfügung zu haben. Ein wesentlicher Aspekt der bisherigen Vorsorgeplanung bildet der Vermögensbestandteil Unternehmensbeteiligung. Dieser wird mit einem Wert (im Falle des Verkaufs per 2017) von ca. € 1.000.000,- veranschlagt. Die Vermögensinhaber wollen nun von Ihrem Finanzplaner wissen, ob Sie sich einen entsprechenden Lebensabend auf Basis des Unternehmensverkaufs leisten können. § 5 b Privatbilanz Die Privatbilanz der Eheleute stellt sich wie folgt dar: § 5 c Analyse des Status quo und Prognose Auf den ersten Blick kann man von geordneten Verhältnissen ausgehen (Eigenkapitalquote fast 99%, ca. 52% in liquiden Anlagen investiert). Wie stellt sich allerdings die reine Liquiditätsbetrachtung für die kommenden Jahre, auch unter Berücksichtigung des Verkaufserlöses (nach Steuern), dar? Sind nach Wegfall der aktiven Bezüge sowie weiterer positiver Zahlungsströme weiterhin Liquiditätsüberschüsse zu verzeichnen? Bei Fortschreibung der Vermögenswerte ergeben sich zum Teil bereits Unterdeckungen p. a. vor dem Jahre 2017, die sich aber danach noch deutlich vergrößern. Hierbei ist allerdings eine mögliche „Verwertung“ des Liquiditätsüberschusses aus dem Jahre 2017 noch nicht berücksichtigt worden, sodass hierfür die kumulierte Betrachtungsweise herangezogen werden muss: Die kumulierte Betrachtungsweise deckt nun auf, dass eine Absicherung der Altersvorsorge nur auf Basis der freien Liquiditätsströme trotz Berücksichtigung des Unternehmensverkaufs nicht gewährleistet werden kann. Ab dem Jahre 2023 (die Vermögensinhaber sind dann 71 Jahre alt), müsste die fehlende Liquidität durch Veräußerung von anderweitigen Vermögenswerten ausgeglichen werden. Hierbei sind die zusätzlichen Ausgaben für angedachte Weltreisen etc. (€ 30.000,- p. a. ). berücksichtigt worden. In der Gesamtvermögensübersicht wird nun deutlich, dass unter Berücksichtigung der Ziele und Wünsche der Vermögensinhaber das Vermögen sukzessive zurückgeht. Aller Voraussicht nach können die Vermögensinhaber bis ins Hohe Alter hiervon zehren. Allerdings muss planerisch beachtet werden, dass eine Absicherung der Altersvorsorge, wie ursprünglich gedacht und gewünscht, nicht in diesem Umfange möglich erscheint. Ferner sollte bei einer gewünschten zusätzlichen Übertragung von Vermögenswerten auf die Kinder (im Rahmen der steuerlichen Freibeträge) sehr genau und kritisch die weitere Entwicklung der Liquidität und Vermögenssubstanz begutachtet werden, damit eine Ausfinanzierung insgesamt gewährleistet werden kann. Ein weiterer Aspekt aus der Praxis stellt der Wunsch nach einer unentgeltlichen Übertragung der Unternehmenswerte z. B. auf die Kinder dar. Desweiteren können Optionen wie z. B. eine „Verrentung“ der Unternehmenswerte überprüft werden. In dem vorliegenden Fall würde unter Beibehaltung der bisher vorgestellten Planungsparameter eine unentgeltliche Übertragung sich wie folgt im Gesamtvermögen auswirken: Eine deutliche Verschlechterung der Vermögensentwicklung wäre somit wahrscheinlich, sodass von dieser Variante, im Hinblick auf die Würdigung der Interessen der Vermögensinhaber, abgeraten werden sollte. Wie würde sich nun eine Verrentung der Ansprüche aus dem Wert der Unternehmensbeteiligung auswirken, und wie hoch sollte die „jährliche Rente“ ausfallen? Vereinfacht wird im folgendem dargestellt, wie sich eine Verrentung mit jährlich € 100.000,über 10 Jahre nach Steuern in der Liquidität- und Vermögensentwicklung darstellen könnte: Die jährliche Liquiditätsbetrachtung ist deutlich negativ, sodass grundsätzlich Vermögen zur Disposition gestellt werden muss, um die vorhandenen Unterdeckungen auszugleichen. Die Vermögensentwicklung würde sich wie folgt darstellen: Da der Vermögensinhaber in dieser Betrachtung planerisch seinen Unternehmenswert i. H. von € 1.000.000,- gegen einen in der Zukunft liegenden „Rentenanspruch“ über 10 Jahre tauscht, wurde das Gesamtvermögen um den Vermögenswert gemindert. Die Rentenansprüche (die im Grunde nach in der Zukunft liegen und keine Garantie für einen tatsächlichen cash-flow unterliegen) werden Bilanziell hierbei nicht berücksichtigt. Auch in diesem Fall sinkt das Gesamtvermögen, sodass auch hier der Rat einer kritischen Würdigung angebracht erscheint. § 6 a Auswahl des Beraters Wie bereits dargestellt gibt es unterschiedliche Anbieter, die für die Erstellung und Begleitung einer komplexen Finanzplanung in Frage kommen. Ein Aspekt der Unterscheidung ist die monetäre Vergütung. Ein weiterer Aspekt ist aber sicherlich auch die fachliche Eignung. Hier hat sich das bereits erwähnte Gütesiegel CFP und CEP am Markt durchgesetzt, welches vom Financial Planning Standard Board Deutschland e. V. vergeben und überwacht wird. Über die Internetseite www.fpsb.de kann sich der geneigte Interessent sowohl über die Besonderheiten des Verbandes und seiner Mitglieder informieren, als auch einen geeigneten Berater mit diesem Gütesiegel nach der jeweiligen Region selektieren. § 7 a Zusammenfassung Welche Vorteile bietet nun die strategische Vermögensplanung dem Unternehmer, der sich mit dem Thema Altersvorsorge inkl. einer möglichen Veräußerung/Übertragung der Unternehmensanteile widmet? · · · · · · · · Der Vermögensinhaber erhält einen neutralen und unabhängigen Blick auf die zukünftige Entwicklung seines Vermögens. Der Vermögensinhaber kann seine gegenwärtigen und zukünftigen Liquiditätsströme besser steuern und erkennen. Der Vermögensinhaber kann im Rahmen einer frühzeitigen Vermögensplanung geeignete Maßnahmen ergreifen, oder Gestaltungsvarianten in Anspruch nehmen. Der Vermögensinhaber kann durch Simulation von Gestaltungsvarianten die Interdependenzen zwischen den einzelnen Vermögensbestandteilen nachvollziehen und entsprechend würdigen. Der Vermögensinhaber erhält eine nachvollziehbare und klare Entscheidungsgrundlage bzgl. seiner eigenen Altersvorsorge, sowie einer möglichen Entscheidungsbasis bzgl. der Unternehmenswerte (kann ich mir eine unentgeltliche Übertragung überhaupt leisten?) Eine mögliche Optimierung der bestehenden Vermögenswerte bzw. der Verwendung zukünftiger positiver Zahlungsströme kann die Basis des Vermögens (und damit auch die Fragestellung nach: „Kann ich mir das leisten“) positiv verändern. Im Rahmen eines Controlling Mandates kann der Vermögensinhaber eine unabhängige Adresse zum Schutz fremder Interessen einbauen. Im Rahmen des „Best off Class“ Ansatzes können die jeweils geeignetsten Verwalter und Produktlösungen gefunden werden. Ferner werden diese dauerhaft im Rahmen eines bestehenden Mandatsverhältnisses im Sinne des Kunden permanent überprüft und gegebenenfalls angepasst. Im Rahmen einer strategischen Betreuung und Controlling des Gesamtvermögens können Anbieterabhängig auch hohe Kostenvorteile im Rahmen einer Honorarbasierten Dienstleistung erzielt werden. Diese Form der Beratung, versus der Provisionsorientierten Beratung, findet zurzeit auch entsprechende Aufmerksamkeit in der Presse. Das Bundesministerium für Verbraucherschutz favorisiert die Honorarberatung als unabhängige und neutrale Beratungsmöglichkeit. 7 7 Vgl. http://www.bmelv.de