Finanz - Steuerberaterverband im Lande Bremen e.V.

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Finanz - Steuerberaterverband im Lande Bremen e.V.
2011
Finanz- und
Liquiditätsplanung für
Übergeber
Praxishandbuch Unternehmensnachfolge
Frank Conradt
Bankfachwirt CFP
30.06.2011
Strategische Vermögensplanung als Teil der Unternehmensnachfolgeplanung
§ 1.a Allgemeines
Man mag sich die Frage stellen, was strategische Vermögensplanung überhaupt mit der
Planung der Unternehmensnachfolge zu tun hat. Im Allgemeinen versteht man unter dem
Begriff der Unternehmensnachfolgeplanung die reine Übertragung von
Unternehmenswerten und weniger des übrigen Vermögens.
Hintergrund für diesen Exkurs stellen die allgemeinen Praxiserfahrungen im Umgang mit
dem Thema Unternehmensnachfolge aus Sicht der beratenden Berufe dar. Sehr oft kann
man feststellen, dass dem Thema Unternehmensnachfolge in all seinen Facetten großen
Raum gewidmet wird (was sicherlich auch angemessen ist), aber die Berücksichtigung des
privaten wirtschaftlichen Umfeldes nur rudimentär mit einfließt. Das bedeutet, dass mit dem
Unternehmer gemeinsam ein möglichst steuerlich und für das Unternehmen günstiger Weg
einer Nachfolgeregelung gesucht, weniger aber die Fragestellung beantwortet oder
analysiert wird, ob und wie er sich privat einen solch einschneidenden Wechsel überhaupt
finanziell leisten kann.
§ 1 b. Unternehmer und Vermögensplanung
Der erfolgreiche Unternehmer ist in der Regel deswegen so erfolgreich in seinem
Beruf/Firma, da es sich hierbei um sein Lebenswerk handelt, welches mit Herzblut und
Zeit jederzeit auf den Prüfstand gestellt wird, um das bestmögliche Ergebnis zu
erreichen. Im Rahmen wissenschaftlicher Studien stellte Frank H. Knight 1folgende
Definition von Unternehmertum auf: Unternehmertum bedeutet, Risiken zu
übernehmen. Das Verhalten des Unternehmers reflektiert eine Person, die bereit ist, für
ihre Idee Karriere und finanzielle Absicherung aufs Spiel zu setzen und ein Risiko
einzugehen; viel Zeit und Kapital für/in die Idee zu investieren. Betrachtet man nun das
Vorgehen und Denken eines Unternehmers, so kann man aus der Praxis folgende
Schwerpunkte festhalten, die die meisten Unternehmer während Ihrer aktiven Tätigkeit
auszeichnet: Einem hohen Einsatz an Zeit, Kapital und Risiko für das Unternehmen, steht
ein im Verhältnis geringer Aufwand für die Absicherung und Planung des privaten
Vermögens gegenüber. In vielen Fällen übersteigt der geschaffene Firmenwert ein
Vielfaches des privaten Vermögens, und ist somit gleichzeitig Triebfeder des aktuellen
und zukünftigen Vermögens, als auch die Basis eventueller Deckungslücken im Alter in
Anbetracht des Wegfalls einer aktiven Entlohnung (z. B. aus der Vergütung als
Geschäftsführender Gesellschafter). Somit kann man festhalten, dass eine fundierte und
unabhängige Betrachtung der Ziele und Wünsche des Unternehmers in seiner aktiven
Schaffensphase, und deren Fortführung in eine mögliche Rentenphase unter
Berücksichtigung sämtlicher Zahlungsströme, steuerlicher Aspekte, Chance/Risikoprofile, Vermeidung von Klumpenrisiken etc. als sehr angemessen erscheint.
1 Frank H. Knight, Vater der sogenannten Chicagoer Schule, University of Chicago, diverse Werke:
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Risk, Uncertainty and Profit (1921)
The Ethics of Competition and Other Essays (1935)
On the History and Method of Economics (1956)
Je später ein Unternehmer für sich erkennt, dass auch sein aktiver Ruhestand einer
entsprechenden Planung und Organisation der Vermögensbestandteile Bedarf, umso
schwieriger wird es sein, den Faktor Zeit ohne eine gleichzeitige Erhöhung des Gesamtrisikos
zu eliminieren (Wirkungsgrad des Zinses- Zins-Effektes).
§ 1 c. Vermögensplanung für den Ruhestand
Ein aktiv tätiger Unternehmer wird sich mit mehreren Vertrauenspersonen umgeben, die ihn
in Fragen bzgl. Unternehmen und Privatvermögen unterstützend begleiten werden. Hierzu
zählen u. a. der Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Notare, Banker, Makler,
Freunde und Bekannte, Mitunternehmer aus Verbänden, Personen aus Organisation (Rotary,
Lions) etc.. Können diese unterschiedlichen Personengruppen die Fragen des Unternehmers
in allen Bereichen vernetzt beantworten, oder spielen zum Teil Eigeninteressen oder aber
auch noch in viel höherem Maße mangelnde Fachkenntnis und Expertise eine entscheidende
Rolle? An dieser Stelle möchten wir ein paar typische Fragestellungen eines Unternehmers
darstellen, die er sich vor seinem Ruhestandsbeginn, oder aber spätestens bei einer
geplanten Übergabe seines Unternehmens (innerhalb der Familie oder fremde Dritte) bzgl.
der eigenen Vermögensplanung stellt:
-Wie hoch muss mein Veräußerungserlös für die Firmenanteile ausfallen, damit ich
zumindest meinen Lebensstandard aufrecht erhalten kann?
- Wie ist meine Familie im Todesfalle abgesichert, bzw. welche Fallstricke (rechtlich und
steuerliche) sind hierbei zu berücksichtigen?
- Welche weiteren Abzüge (Steuern, Gebühren) muss ich bei einem Verkauf des
Unternehmens berücksichtigen?
- Wie verändern sich meine bisherigen Zahlungsströme aufgrund des Wegfalls aktiver
Bezüge?
- Welche Risiken bin ich persönlich bei einer Anlage bereit einzugehen, und welche Renditen
sind für die Erzielung meiner Lebenshaltungskosten notwendig?
§ 2 a. Der Markt für Private Finanzplanung und Family Office als Dienstleistung
Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass eine zunehmende Nachfrage hierzu in
Deutschland registriert werden kann. Die sog. „High Net Worth Individuals“ und „Ultra High
Net Worth Individuals” konnten trotz Finanzmarktkrise im Jahre 2008 weiterhin Zuwächse in
Ihrem Gesamtvermögen verzeichnen 2. Die Quellen dieser Veränderungen basieren auf der
Tatsache von durchgeführten Unternehmensverkäufen, die Zunahme von Übertragung von
Vermögenswerten im Rahmen von Erbfällen, sowie gestiegenen Vergütungen für abhängig
beschäftigte Manager in Führungspositionen. Hervorgehoben werden sollte das Problem des
deutschen Mittelstandes bzgl. einer geeigneten Nachfolgesituation. Allein in den Jahren
2010 bis 2014 werden ca. 22.000 Unternehmensübertragungen in Deutschland erwartet. Mit
über 86% wird das Alter als Übergabegrund eine dominierende Rolle einnehmen 3.
2 Vgl. Merill Lynch/Cap Gemini, World Wealth Report 2010
3 Vgl. http://www.ifm-bonn.org/index.php?id=855
Abb. 1 Unternehmensübertragungen in deutschen Familienunternehmen 2010 bis 2014
Nach einer Schätzung der Unternehmensberatung BBE werden im Zeitraum 2009 bis 2014
jährlich durchschnittlich 240 Milliarden Euro vererbt, von 2015 bis 2020 sind es schon 317
Milliarden Euro pro Jahr. Somit ist eine deutliche Steigerung des Erbschaftsvolumens
erkennbar, welches die zweite Säule der aufgezeigten Vermögensquellen darstellt. In
Deutschland kann ferner festgestellt werden, dass tendenziell die Einkünfte in den höheren
Einkommensgruppen überproportional zugenommen haben, sodass auch dies zu einer
weiteren Steigerung der Nachfrage nach unabhängigen Dienstleistungen darstellt.
Ausdrücklich sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass der Nutzen einer privaten
Finanzplanung sich nicht nur auf das Top Segment der vermögenden Haushalte bezieht,
sondern auch Familien vor strategischen Fehlentscheidungen schützen kann, die aufgrund
der niedrigeren Eigenkapitalquote in eine höhere Abhängigkeit geraten.
§ 2 b. Historie und Anbieter
Im Zuge der prosperierenden Kapitalmärkte der 1990er Jahre, wurden seitens der Banken
die ersten Financial Planning Angebote am Markt platziert. Als ein Wegbereiter zeichnete
sich insbesondere die CFM (CommerzFinanzmanagement GmbH) der Commerzbank aus. Als
eigenständige Tochtergesellschaft sollte diese in Kooperation mit den Bankfilialen unter
Einbindung eines jeweiligen Spezialisten sog. Unternehmerfinanzpläne und Private
Finanzpläne vermitteln. Hierbei kam dem Bankberater in der Filiale vor Ort eine besondere
Bedeutung zu, da er als Vertrauensperson des Kunden den Zugang für diese Dienstleistung
ebnen sollte. Gleichzeitig bestand allerdings auch die Gefahr für den Berater darin, dass er
aufgrund einer abnehmenden Akzeptanz des Kunden ihm gegenüber (durch die Einschaltung
von Spezialisten aus der Zentrale und der fachlich nicht ausreichenden Kompetenz), mit
einem gewissen Vertrauensverlust zu rechnen hatte. Somit war die Motivation der
Schlüsselperson für den „Verkauf“ einer Finanzplanung eher gering ausgestattet, sodass der
geplante Erfolg seinerzeit ausblieb. Grundlage der damaligen Angebote waren
Honorarvereinbarungen, die sich nur schwer durchsetzen ließen, da der Kunde eine
„kostenlose“ Beratung gewohnt war, und den eigentlichen Nutzen dieser neuartigen
Strategie nicht nachvollziehen konnte. Hieraufhin erfolgte bei den Banken ein
Strategiewechsel, die mit dem gebührenfreien Angebot einer sehr stark abgespeckten
Variante des Finanzplanungsangebotes neue Kundengruppen erschließen wollten. Zumeist
fokussierte sich die Betrachtung und die Datenaufnahme auf wenige und meist leicht
nachvollziehbare Vermögensklassen. Hierbei sei besonders die Aufnahme von Wertpapieren
erwähnt, die im Rahmen einer vermeintlichen Optimierung dieser Anlageklasse unter dem
Deckmantel der Finanzplanung neue Vertriebserfolge erzielen sollte. In der jüngeren
Vergangenheit ist eine Zunahme von sog. Financial-Planning-light-Angeboten zu beobachten,
die unter anderem für die Neukundenakquisition eingesetzt werden. Allerdings erfüllen
diese Angebote bei weitem nicht die Anforderungen einer ganzheitlichen und unabhängigen
Finanzplanung.
Heutzutage existieren in Deutschland verschiedene Dienstleistungsarten, die einen
Unternehmer bei der Analyse und Beantwortung einer komplexen Fallgestaltung
unterstützen können. Dahinter stehen verschiedene Dienstleister (bereits unter 3
exemplarisch aufgeführt), deren Berufstand zum Teil auch durch einen entsprechenden
Standesschutz geschützt ist. Korrespondierend bzw. begleitend hierzu, stellen diverse
Institute die Dienstleistung der strategischen Vermögensplanung zur Verfügung. Hierbei
muss zunächst unterschieden werden, ob die Beratungsleistung kostenlos erfolgt, oder ob
sie im Rahmen eines Honorarmodells kostenpflichtig abgerechnet wird. Bei der ersten
Variante steht sicherlich die Verkaufsförderung im Mittelpunkt, da die Beratungsleistung
über einen entsprechenden Umsatz von Handlungsempfehlungen finanziert wird. Bei der
Honorarbasierten Dienstleistung steht die neutrale und kundenorientierte
Vermögensplanung im Vordergrund. Hierbei stehen die Ziele und Wünsche des
Vermögensinhabers im Fokus der Beratung. Sämtliche Lösungen werden individuell diesen
Anforderungen unterworfen. Ein wesentlicher Vorteil der strategischen Vermögensplanung
ist unter anderem darin zu sehen, dass der Vermögensinhaber sich zwangläufig im
Zusammenhang mit der langfristig ausgerichteten Beratung auch Gedanken zu diversen
Themen machen muss. Exemplarisch sind dies Themen wie geplanter Ausstieg aus dem
Erwerbsleben, Nachfolgeplanung in und außerhalb des Unternehmens und die Überprüfung
der Einstellung zu Risiken. In der Regel haben Vermögensinhaber Einzelfallentscheidungen in
der Vergangenheit getroffen, die unter Hinzuziehung von Fachberatern (Steuerberater,
Rechtsanwalt, Banker, Makler etc.) nur jeweils einen begrenzten Bereich des Vermögens
umfasst haben. Demgegenüber steht der Ansatz der strategischen Vermögensplanung, der
professionell eine Vernetzung des Gesamtvermögens unter Berücksichtigung der Aspekte
Liquidität, Steuern, Risiko und Asset Allocation umfasst. Somit kann dieser Beratungsansatz
die Basis für eine umfassende und dauerhafte Mandatierung seitens des Kunden sein. Je
nach Komplexität des zu beratenden Gesamtvermögens kann dieser Ansatz auch die Basis
für ein umfassendes Family Office Mandat werden. Hierbei stellt der Dienstleister unter
anderem folgende zusätzliche Leistungen zur Verfügung:
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Laufendes Berichtwesen über das Gesamtvermögen
Laufendes Berichtwesen über Teilsegmente des Gesamtvermögens (z. B. PortfolioPerformance-Reporting, Beteiligungsreporting, Immobilienreporting)
Optimierung des Gesamtvermögens unter dem Aspekt der strategischen und taktischen
Asset-Allocation
Betreuung und Optimierung einzelner Themengebiete wie z. B. Humanrisiko,
Kreditengagement, Liquiditätssteuerung etc.
§ 2 c. Qualifikation als Auswahlkriterium
Wer eine solch komplexe Dienstleistung erbringen muss, der muss in der Lage sein,
Zusammenhänge und Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Bereichen zu
erkennen. Hierzu zählen neben volks-, betriebs-, und finanzwirtschaftlichen Kenntnissen
auch Expertisen in den Segmenten Steuern und Recht. Auf Basis eines Hochschulstudiums
verfügen entsprechend ausgebildete Berater über eine langjährige Berufserfahrung in der
Kundenberatung. Zusätzlich haben sich die Studiengänge zum Certified Financial Planner
(CFP) und Certified Estate Planner (CEP) als geeignete Ausbildungsgänge am Markt
durchgesetzt. Die Qualifizierung zum CFP oder zum CEP folgt dem internationalen
Regelwerk, der „4-E-Regel“: Education (Ausbildung), Examination (Prüfungen), Experience
(jahrelange Erfahrung als Finanzdienstleister) und Ethics (Verpflichtung auf hohe ethische
Standards). Der zertifizierte Finanzplaner unterwirft sich somit auch den sogenannten GoF
(Grundsätze ordnungsgemäßer Finanzplanung 4), die einen Teil der Standesregeln des
Berufsverbandes Financial Planning Standard Board Deutschland e.V. darstellen Im
folgenden werden diese aufgeführt:
1. Vollständigkeit bedeutet, alle Kundendaten zweckadäquat zu erfassen, zu
analysieren und zu planen. Dieses beinhaltet alle Vermögensgegenstände und
Verbindlichkeiten, Einnahmen und Ausgaben, die Erfassung not- wendiger
persönlicher Informationen und die Abbildung des persönlichen Zielsystems des
Kunden.
2. Vernetzung bedeutet, alle Wirkungen und Wechselwirkungen der einzelnen Daten in
Bezug auf Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten, auf Einnahmen und
Ausgaben unter Einschluss persönlicher, rechtlicher, steuerlicher und
volkswirtschaftlicher Faktoren zu berücksichtigen.
3. Individualität bedeutet, den jeweiligen Kunden mit seiner Person, seinem familiären
und beruflichen Umfeld, seinen Zielen und Bedürfnissen in den Mittelpunkt der
Finanzplanung zu stellen und keine Verallgemeinerungen zu diesen Punkten
vorzunehmen
4. Richtigkeit bedeutet, die Finanzplanung im Grundsatz fehlerfrei, nach dem jeweils
aktuellen Gesetzgebungsstand und nach anerkannten Methoden der Finanzplanung
durchzuführen. Planungen können per se nicht sicher, sondern nur plausibel sein und
allgemein anerkannten Verfahren der Planungsrechnung entsprechen.
5. Verständlichkeit bedeutet, dass die Finanzplanung einschließlich ihrer Ergebnisse so
zu präsentieren ist, dass der Kunde sie versteht und nachvollziehen kann sowie seine
im Rahmen des Auftrags gestellten Fragen beantwortet erhält.
6. Dokumentationspflicht bedeutet, dass die Finanzplanung einschließlich ihrer
Prämissen und Ergebnisse in schriftlicher oder anderer geeigneter Form dem Kunden
zur Verfügung zu stellen ist.
7. Einhaltung der Berufsgrundsätze bedeutet, dass ein Financial Planner die für ihn
geltenden Berufsgrundsätze wie Integrität, Vertraulichkeit, Objektivität, Neutralität,
Kompetenz und Professionalität beachten muss.
4 Berufsbild und Standesregeln des Financial Planning Standard Boards Deutschland e. V., Stand
14.06.2007
Der Unternehmer kann auf Basis der dargestellten Qualifikationen einen Berater
selektieren, der auf Basis einer honorarbasierten Vergütung einen Finanzplan zur weiteren
strategischen Vermögensplanung erstellt. Wünscht der Unternehmer grundsätzlich
darüberhinaus einen festen Ansprechpartner für die Gestaltung und Umsetzung seiner
persönlichen Ziele, so sollte bei der Auswahl vorab darauf geachtet werden, ob der Berater
tatsächlich unabhängig (losgelöst von Konzerninteressen) und neutral agieren kann. Hierbei
kann man grob eine Unterteilung zwischen sogenannten freien Beratern und
Konzernangestellten Beratern vornehmen. Maßgeblich für eine solch weitreichende
Entscheidung kann allerdings immer nur das persönliche Gespräch sowie das „gefühlte“
Vertrauensverhältnis zwischen Kunde und Berater sein.
§ 3 a. Strategische Vermögensplanung anhand eines konkreten Beispiels
Der Prozess der Vermögens- und Finanzplanung soll nachfolgend anhand konkreter
Beispiele verdeutlicht werden. Zuvor gilt es allerdings, die grundsätzliche Systematik bzw.
Vorgehensweise kurz zu umreißen:
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Datenaufnahme: Bevor der Vermögensinhaber mit seinem Berater die Datenaufnahme
durchführt, sollte diesem vorab der mögliche Zeitaufwand hierfür offengelegt werden,
damit auch im Hinblick auf eine mögliche Honorarberechnung Transparenz erzeugt wird.
Es wird empfohlen, die Datenaufnahme in enger Abstimmung mit dem
Vermögensinhaber im Rahmen einer „Checkliste“ durch zu arbeiten, damit zum Einen
mögliche Fragestellungen direkt geklärt werden können, und zum Anderen dem Punkt
Vollständigkeit (Grundsätze ordnungsgemäßer Finanzplanung) Rechnung getragen
werden kann. Im Rahmen der Aufnahme und Erfassung der Daten werden die
Unterlagen zunächst auf Plausibilität geprüft. Ferner kann festgestellt werden, dass es
ratsam ist, sich durch eine entsprechende Vollmachterteilung gegenüber Banken,
Versicherungen, Rechtsanwälten und Steuerberatern zusätzliche Informationsquellen zu
beschaffen, die ohne weiteren zeitlichen Aufwand für den Vermögensinhaber verbunden
sind.
Ist-Analyse: Nach erfolgter Datenaufnahme inkl. entsprechender Plausibilitätsprüfung
werden sämtliche Vermögensvorgänge (Einkünfte, Ausgaben, Vermögen,
Verbindlichkeiten und Vorsorge) im Einzelnen analysiert und hinterfragt. Auf Basis der
Ziele und Wünsche des Kunden wird von detaillierten Einzelanalysen (z. B. Szenario Berechnungen Vorsorge, worst case Betrachtung Liquidität etc.) bis hin zur
umfangreichen Privatbilanz des Gesamtvermögens, alles betrachtet und auf den
Prüfstand gestellt. Jede Besonderheit (z. B. Vertragsform) bis hin zu Kosten/Leistungsvergleichen und Risiko-/Ertragsbetrachtungen wird schriftlich dargestellt und
zusätzlich mündlich erläutert. Somit erhält der Vermögensinhaber einen schnellen und
umfassenden Überblick von jedem Einzelinvestment bis hin zur Vermögens-und
Liquiditätsentwicklung im Ganzen. Gleichzeitig simuliert das System auf Basis der
bestehenden Vermögenswerte eine Entwicklung des Vermögens, der Liquiditätsströme,
sowie der steuerlich relevanten Parameter in Zukunft. Diese Zukunftsbetrachtung ist um
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so detaillierter und aussagekräftiger, je näher die unterstellten Zukunftserwartungen (z.
B. Rendite/Risikoerwartungen, Ablaufleistungen Versicherungen, Veräußerungserlöse
Unternehmensanteile etc.) den tatsächlichen Werten entsprechen. Demnach sei an
dieser Stelle darauf hingewiesen, dass nicht nur auf historische Renditekennziffern für
die zukünftige Planung abgestellt werden sollte, sondern diese auch in Abstimmung mit
dem Mandanten/Kunden kritisch hinterfragt und entsprechend konservativ unterstellt
werden. Bereits eine Abweichung von 1% Rendite p. a. führt zu einer
Vermögensveränderung von € 100.000,- bei einem Gesamtvermögen von € 10.000.000,-.
Dies potenziert sich um ein vielfaches, wenn zusätzlich zu der Renditeabweichung eine
dauerhafte negative Abweichung in der Rendite gegeben ist, und wir einen möglichen
Zinseszinseffekt mit unterstellen würden. Bei aller kritischen Würdigung stellt die private
Finanzplanung aber auch ein verlässliches und ganzheitliches Fundament für die
zukünftigen Entscheidungen dar, die ansonsten nicht möglich wären. Ferner stellt es eine
detailierte Datenbasis zur Verfügung, auf der z. B. eine Kalkulation eines erforderlichen
Verkaufspreises von Unternehmensanteilen sowie einer fundierten Nachfolgeplanung
fußen kann. Bereits in diesem Stadium kann der Unternehmer verschiedene
Gestaltungsoptionen (z. B. Verkauf des Unternehmens gegen Einmalbetrag oder Verkauf
des Unternehmens auf Basis einer Rentenzahlung) für sich überprüfen, indem er die
möglichen Veränderungen in der Liquidität, Steuern und Vermögen dargestellt
bekommt.
Optimierte Planung: Nachdem der Vermögensinhaber auf Basis der Ist-Analyse eine
Zukunftsbetrachtung auf Basis der Fortführung der bestehenden Vermögenswerte
vorgestellt bekommen hat, könnte der Finanzplaner in die optimierte Planung übergehen.
Die Erkenntnisse aus der Ist-Analyse werden planerisch umgesetzt. Dies bedeutet, dass
Alternativen für aufgedeckte Schwächen eingeplant und simuliert werden. Anhand eines
einfachen praktischen Beispiels soll dies einmal exemplarisch dargestellt werden:
§ 3 b. Ausgangssachverhalt
Die meisten Unternehmer oder vermögende Privatleute können zunächst den Nutzen einer
Finanzplanung nicht erkennen, da Sie selber bisher keine Planung erstellt haben, oder auch
noch nicht auf diese Dienstleistung aufmerksam gemacht wurden. Im folgendem wird ein
Praxisfall dargestellt, um einige Besonderheiten diesbezüglich aufzuzeigen.
Das Ehepaar Mustermann hat sich zunächst in persönlichen Gesprächen über die Dienstleistung
an sich informiert, und im Verlauf sich für eine honorarbasierte Finanzplanerstellung
entschieden.
Mustermanns befinden sich noch im Aufbau Ihrer Existenz, haben aber schon ein relativ hohes
Einkommen sowie recht hohes Vermögen, welches teilweise geerbt wurde. Die recht komplexe
Vermögenssituation sowie die Fragen der Kunden bedürfen einer gesamthaften,
allumfassenden Beratung. Auf Basis der zu erstellenden ganzheitlichen Finanzanalyse (der
Umfang bemisst ca. 70 Seiten) werden dem Ehepaar Mustermann Bank und
Produktunabhängig die Vermögenssituation beschrieben, als auch konkrete Hinweise und
Handlungsempfehlungen auf Basis der Ziele, Wünsche und Fragen gegeben. In diesem
vorliegenden Fall sind die Eheleute praktizierende Ärzte, die unter anderem auch
Unternehmensbeteiligungen halten, die durch den Aufbau einer Gemeinschaftpraxis erworben
wurden, oder durch eine Erbschaft hinzukamen. Die Eheleute sind seit 15 Jahren verheiratet
und haben drei Kinder, von denen eins Autist ist, und später nicht in der Lage sein wird einen
eigenständigen Haushalt zu führen. Bei der Einkommensteuer haben die Eheleute die
Zusammenveranlagung gewählt. Bei der Heirat wurde ein Ehevertrag abgeschlossen. Im
Rahmen des Ehe- und Erbvertrages wurde der Güterstand der Gütertrennung vereinbart. Im
Erbvertrag setzten sich die Eheleute zunächst gegenseitig als Alleinerben ein. Schlusserben
sollen die drei Kinder sein. Die Anlegermentalität bei der Datenaufnahme wird eher als
konservativ bezeichnet. Im Einzelfall ist man aber auch bereit zur Erzielung einer attraktiven
Rendite ein höheres Risiko einzugehen. Beispielhaft werden exemplarisch einige Fragen der
Eheleute aufgeführt, die im Rahmen der Finanzanalyse beantwortet werden sollen:
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Besteht eine ausreichende Absicherung des Humankapitals (Berufsunfähigkeit,
Todesfall und Hinterbliebenenversorgung)?
Muss ein weiterer Altersvorsorgeaufbau betrieben werden, und wenn ja über welchen
möglichen Weg (Betriebliche Altersvorsorge oder private Vorsorge)?
Wie hoch ist das Gesamtvermögen und wie setzt sich dieses zusammen?
Wie hoch ist die Rendite der reinen Vermögensanlagen?
Aus welchen Mitteln soll der geplante Erwerb einer Ferienimmobilie bestritten werden?
Entspricht das Privatvermögen der gewünschten Anlagementalität?
Wie stellt sich die Versorgung des Ehepaares im Rentenalter dar, bzw. ab wann kann
man es sich leisten in den Ruhestand zu gehen?
Welche steuerlichen Besonderheiten sind zu berücksichtigen (Reichensteuer,
Schenkung und Erbschaftssteuer, Einkommensteuer etc.)?
§ 3 c. Privatbilanz
Mit diesen Fragestellungen im „Gepäck“, und weiteren, die im Verlauf der Sichtung und
Aufnahme der Einzelverträge aufkommen, wird zunächst für die Eheleute eine Privatbilanz
erstellt.
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Hier wird deutlich, wie hoch das Gesamtvermögen der Eheleute per 31.12. des laufenden
Jahres ist, und ob z. B. evt. “Klumpenrisiken“ bestehen, auf die im Verlauf der weiteren
Planung eingegangen werden sollte. Definition „Klumpenrisiko“: Ist eine Assetklasse im
Gesamtvermögen übergewichtet, so können hieraus überdurchschnittliche Risiken für das
Gesamtvermögen entstehen. Auf Basis der modernen Portfolio-Theorie (5 von
Nobelpreisträger Harry Markowitz) sollten Risiken durch eine optimierte Diversifikation von
Vermögensanlagen reduziert werden. Markowitz’ Ansatz für eine optimale PortfolioZusammensetzung basiert im Wesentlichen darauf, dass nicht nur die Ertragsaussichten
einer Investition, sondern auch die mit ihr verbundenen Risiken mit einbezogen werden.
Aus der Erkenntnis, das typische Anleger hohe Renditen erwarten, aber vor allem
unterstellen, dass diese Renditen sicher, d. h. ohne Risiken zu erzielen sind, ergibt sich ein
traditioneller Zielkonflikt. Um einerseits die Renditen zu maximieren und andererseits das
Risiko zu minimieren, müssen die Investments gegeneinander ausbalanciert werden, damit
für Anleger die optimale Anlagestrategie nach Rendite-Risiko-Gesichtspunkten ermittelt
werden kann. Zwar sind Rendite und Risiko eines Wertpapierinvestments untrennbar
miteinander gekoppelt – mittels Diversifikation lässt sich jedoch unter bestimmten
Rahmenbedingungen ein Teil des Risikos eliminieren, ohne gleichzeitig einen Renditeverlust
zu verzeichnen. Diversifikation bedeutet, dass sich die Risiken der Einzeltitel nicht einfach
addieren, sondern sich zum Teil gegenseitig aufheben. Der Ausspruch „lege niemals alle Eier
in einen Korb“ bezeichnet Umgangssprachlich diese Theorie.
5 Vgl. The journal of finance – portfolio selection 1952 Harry Markowitz
§ 3 d Analyse der Liquiditätssituation und –entwicklung
Status quo und Prognose:
a) jährliche Liquidität
Ein zweiter wesentlicher Baustein der Finanzplanung ist die Analyse und Bewertung der
Liquidität. Hierbei ist es von elementarer Bedeutung, dass die Vermögensinhaber jederzeit
in der Lage sind sämtlichen Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können. Hierfür
bedarf es des Überblicks über die jährlichen Zahlungsströme (Saldo aus Einnahmen und
Ausgaben), um evt. Besonderheiten (z. B. Unterdeckung aufgrund einer fälligen
Darlehensforderung gegenüber Tilgungsaussetzung) berücksichtigen zu können. In der
folgenden Grafik wird von einer Unternehmensaufgabe im Jahre 2025 ausgegangen. Die
Unterdeckungen in der Liquidität ab dem Jahre 2026 könnten auf eine mögliche Lücke in
der Altersvorsorge hinweisen.
Obige Liquiditätsbetrachtung stellt die Ein- und Ausgaben gegenüber und hieraus resultiert
ein Saldo (positiv wie negativ) in der jährlichen Liquidität.
b) Kumulierte Liquidität
Da die Eheleute noch einige Jahre Erwerbstätig bleiben, und bis dahin noch weitere
Überschüsse in der Liquidität planerisch erzielt werden, sollte zusätzlich ein Blick auf die
Entwicklung der kumulierten Liquidität geworfen werden. Hierbei wird simuliert, dass die
Liquiditätsüberschüsse rein auf ein imaginäres Tagesgeldkonto transferiert werden, welches
mit einer marktüblichen Verzinsung (z. Zeit ca. 2,00 % p. a.) verzinst wird. Aus der folgenden
Grafik wird nun ersichtlich, dass die Vermögensinhaber nur durch den Zuwachs der
zukünftigen Liquidität (Voraussetzung ist ein planungskonformer Verlauf) lange Jahre die im
Vorfeld aufgedeckten jährlichen Unterdeckungen refinanzieren können, ohne auf bisherige
Vermögenswerte zurückgreifen zu müssen.
In der kumulierten Darstellung werden zunächst die jährlichen Überschüsse
fortgeschrieben, und bilden somit eine Betrachtungsmöglichkeit (ohne die Berücksichtigung
von möglichen Verkäufen einzelner Vermögensbestandteile) rein auf der Ebene der zu
erwartenden Liquiditätsströme.
§ 3 e. weitere Analysebausteine
Abgerundet und ergänzt werden die aufgezeigten Analysen durch weitere Bausteine, die an
dieser Stelle nur in Stichworten Erwähnung finden:
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Übersicht Versicherungen
Übersicht Steuern
Übersicht Immobilien
Übersicht unternehmerische Beteiligungen
Übersicht geschlossene Fonds
Übersicht Wertpapiere
Übersicht Rendite
Übersicht Risiko
§ 4 a Planungs und Handlungsempfehlungen / Optimierte Planung
In der optimierten Planung kann nun der Berater seine Handlungsempfehlungen simulieren,
und dem Vermögensinhaber in verschiedenen Szenarien (Liquiditätsbetrachtung,
Vermögensentwicklung, Rendite und Risikoentwicklung) darstellen. Diese
Optimierungsbausteine können z. B. Umstellung der Fremdfinanzierungsverträge,
Reduzierung des Risikos bei Wertpapieren durch den Einbau eines aktiven Managements
und Eliminierung eines bestehenden Klumpenrisikos, Kündigung oder Umstellung von
Vorsorgeverträgen, Verbesserung des Chance/Risikoprofils durch gezielten Einsatz von
ausgewählten unternehmerischen Beteiligungen beinhalten. Ferner sollten auch externe
Einflüsse Berücksichtigung finden, die in den nächsten Jahrzehnten die Entscheidungen des
Vermögensinhabers maßgeblich beeinflussen können.
Neben den zyklischen Entwicklungen in den verschiedenen Asset Klassen (Immobilien,
Aktien, Rohstoffe, Agrar, Wasser, Renten etc.) wird ein wichtiger Faktor die Entwicklung der
Welt und deren Wachstumsperspektiven sein. Mit dem rasanten Wachstum der
Schwellenländer erlebt die Weltwirtschaft aktuell einen gravierenden Wandel. Bis zum
Jahre 2050 werden sich die Volkswirtschaften, welche heute noch gemeinhin als
„emerging“ bezeichnet werden, in ihrer gesamten Wirtschaftleistung verfünffacht haben
und damit größer sein als die sogenannte „entwickelte“ Welt. In Zukunft werden 19 der 30
größten Volkswirtschaften Länder sein, die heute noch als Schwellenländer gelten. Damit
einhergehen wird ein wirtschaftlicher und vermutlich auch politischer Machtverlust
kleinerer europäischer Volkswirtschaften mit einer ungünstigen demografischen Struktur.6
6 Vgl. Studie Karen Ward HSBC Global Asset Management
§ 4 b Optimierte Asset Allocation
Damit der Unternehmer nun deren Auswirkung nachvollziehen kann, wird unter
Berücksichtigung der jeweiligen Planungsparameter eine dynamische Forstschreibung
dieser Handlungsempfehlungen dargestellt:
In diesem vorliegenden Fall gibt es neben der Forstschreibung des Status quo insgesamt
drei weitere Empfehlungsvarianten. Diese wurden gleichzeitig in dieser Grafik
gegenübergestellt, sodass deren Auswirkung auf das Gesamtvermögen in einer Grafik
ablesbar ist.
Gegenüber dem Status quo ergibt das Szenario Nr. 2 den höchsten Effekt bzgl. der
Steigerung des Nettovermögens.
Gleiches gilt nun auch für die Betrachtung der kumulierten Liquidität wie oben dargestellt.
Hier schneidet ebenso das Szenario 2 am besten ab, da es den höchsten Liquiditätseffekt
langfristig erwirtschaftet. Unabhängig hiervon, muss immer auch der Risikoaspekt in die
Gesamtwertung seitens des Vermögensinhabers mit einfließen. Je nachdem wie die
eigenen Prioritäten diesbezüglich ausgestaltet sind, kann auch eine Risikoaverse Variante
mit einem geringeren Effekt im Nettovermögen- und der kumulierten Liquidität (z. B.
Szenario 1) als richtig bewertet werden.
In der optimierten Planung sollte die strategische Asset Allocation im Mittelpunkt stehen. D.
h. der Finanzplaner sollte unter Berücksichtigung der persönlichen Prämissen, eine
optimierte Vermögensstruktur erarbeiten, die den Wünschen und Zielen des Unternehmers
am nächsten kommt. Der nächste Schritt in der optimierten Planung wäre die Umsetzung
im Rahmen der taktischen Asset Allocation. Vereinfacht gesagt bedeutet dies, dass der
Vermögensinhaber in Abstimmung mit seinem Finanzplaner versucht im Rahmen eines
optimalen Zeitfensters die Umstrukturierungen vorzunehmen. Im besten Falle kann zum
Einen damit vermieden werden, dass zur „Unzeit“ (z. B. in schwachen Börsenphasen)
Vermögenswerte verkauft werden, und zum Anderen sich bietende antizyklische
Investitionszeitpunkte aktiv genutzt werden.
§ 5 a Strategische Vermögensplanung im Rahmen der Unternehmensnachfolge
Ausgangssachverhalt:
In einigen Fällen der Unternehmensnachfolge können solch positive Ergebnisse wie im
vorherigen Kapitel erzielt werden. Wie sieht es denn aber nun aus, wenn der Unternehmer
weitsichtig vorab eine strategische private Vermögensplanung erstellen lies, die Ihm aber
aufgrund des privaten Vermögens, welches er bisher angehäuft hat, vor andere
Herausforderungen stellt?
Hierzu soll der nachfolgende Praxisfall einige Denkanstöße geben, die für die Absicherung
der eigenen Altersversorgung von großer Wichtigkeit sind. In dem vorliegenden Finanzplan
verfügen die Vermögensinhaber über Vermögenswerte von zurzeit ca. € 3.874.000,-. Die
gegenwärtigen Einkünfte aus diversen Vermögenswerten decken nach Steuern die
jährlichen Ausgaben (Lebenshaltungskosten wurden hierbei inflationsbereinigt betrachtet),
sodass der Altersvorsorgeplanung zurzeit keine weitere Bedeutung zugemessen wird. Die
Eheleute möchten ab dem Jahre 2017 im Alter von 65 Jahren den Ruhestand genießen.
Aufgrund bereits lebzeitiger Schenkungen an die Kinder muss kein weiteres Vermögen
zwingend übertragen werden. Gleichwohl sollte aus Sicht der Vermögensinhaber die
Vermögenssubstanz soweit es geht erhalten bleiben, um zusätzliche Ausgaben für
Weltreisen etc. zur Verfügung zu haben. Ein wesentlicher Aspekt der bisherigen
Vorsorgeplanung bildet der Vermögensbestandteil Unternehmensbeteiligung. Dieser wird
mit einem Wert (im Falle des Verkaufs per 2017) von ca. € 1.000.000,- veranschlagt. Die
Vermögensinhaber wollen nun von Ihrem Finanzplaner wissen, ob Sie sich einen
entsprechenden Lebensabend auf Basis des Unternehmensverkaufs leisten können.
§ 5 b Privatbilanz
Die Privatbilanz der Eheleute stellt sich wie folgt dar:
§ 5 c Analyse des Status quo und Prognose
Auf den ersten Blick kann man von geordneten Verhältnissen ausgehen (Eigenkapitalquote
fast 99%, ca. 52% in liquiden Anlagen investiert).
Wie stellt sich allerdings die reine Liquiditätsbetrachtung für die kommenden Jahre, auch
unter Berücksichtigung des Verkaufserlöses (nach Steuern), dar? Sind nach Wegfall der
aktiven Bezüge sowie weiterer positiver Zahlungsströme weiterhin Liquiditätsüberschüsse
zu verzeichnen?
Bei Fortschreibung der Vermögenswerte ergeben sich zum Teil bereits Unterdeckungen p.
a. vor dem Jahre 2017, die sich aber danach noch deutlich vergrößern. Hierbei ist allerdings
eine mögliche „Verwertung“ des Liquiditätsüberschusses aus dem Jahre 2017 noch nicht
berücksichtigt worden, sodass hierfür die kumulierte Betrachtungsweise herangezogen
werden muss:
Die kumulierte Betrachtungsweise deckt nun auf, dass eine Absicherung der Altersvorsorge
nur auf Basis der freien Liquiditätsströme trotz Berücksichtigung des
Unternehmensverkaufs nicht gewährleistet werden kann. Ab dem Jahre 2023 (die
Vermögensinhaber sind dann 71 Jahre alt), müsste die fehlende Liquidität durch
Veräußerung von anderweitigen Vermögenswerten ausgeglichen werden. Hierbei sind die
zusätzlichen Ausgaben für angedachte Weltreisen etc. (€ 30.000,- p. a. ). berücksichtigt
worden.
In der Gesamtvermögensübersicht wird nun deutlich, dass unter Berücksichtigung der Ziele
und Wünsche der Vermögensinhaber das Vermögen sukzessive zurückgeht. Aller
Voraussicht nach können die Vermögensinhaber bis ins Hohe Alter hiervon zehren.
Allerdings muss planerisch beachtet werden, dass eine Absicherung der Altersvorsorge, wie
ursprünglich gedacht und gewünscht, nicht in diesem Umfange möglich erscheint. Ferner
sollte bei einer gewünschten zusätzlichen Übertragung von Vermögenswerten auf die
Kinder (im Rahmen der steuerlichen Freibeträge) sehr genau und kritisch die weitere
Entwicklung der Liquidität und Vermögenssubstanz begutachtet werden, damit eine
Ausfinanzierung insgesamt gewährleistet werden kann. Ein weiterer Aspekt aus der Praxis
stellt der Wunsch nach einer unentgeltlichen Übertragung der Unternehmenswerte z. B. auf
die Kinder dar. Desweiteren können Optionen wie z. B. eine „Verrentung“ der
Unternehmenswerte überprüft werden. In dem vorliegenden Fall würde unter Beibehaltung
der bisher vorgestellten Planungsparameter eine unentgeltliche Übertragung sich wie folgt
im Gesamtvermögen auswirken:
Eine deutliche Verschlechterung der Vermögensentwicklung wäre somit wahrscheinlich,
sodass von dieser Variante, im Hinblick auf die Würdigung der Interessen der
Vermögensinhaber, abgeraten werden sollte.
Wie würde sich nun eine Verrentung der Ansprüche aus dem Wert der
Unternehmensbeteiligung auswirken, und wie hoch sollte die „jährliche Rente“ ausfallen?
Vereinfacht wird im folgendem dargestellt, wie sich eine Verrentung mit jährlich € 100.000,über 10 Jahre nach Steuern in der Liquidität- und Vermögensentwicklung darstellen könnte:
Die jährliche Liquiditätsbetrachtung ist deutlich negativ, sodass grundsätzlich Vermögen zur
Disposition gestellt werden muss, um die vorhandenen Unterdeckungen auszugleichen. Die
Vermögensentwicklung würde sich wie folgt darstellen:
Da der Vermögensinhaber in dieser Betrachtung planerisch seinen Unternehmenswert i. H.
von € 1.000.000,- gegen einen in der Zukunft liegenden „Rentenanspruch“ über 10 Jahre
tauscht, wurde das Gesamtvermögen um den Vermögenswert gemindert. Die
Rentenansprüche (die im Grunde nach in der Zukunft liegen und keine Garantie für einen
tatsächlichen cash-flow unterliegen) werden Bilanziell hierbei nicht berücksichtigt. Auch in
diesem Fall sinkt das Gesamtvermögen, sodass auch hier der Rat einer kritischen
Würdigung angebracht erscheint.
§ 6 a Auswahl des Beraters
Wie bereits dargestellt gibt es unterschiedliche Anbieter, die für die Erstellung und
Begleitung einer komplexen Finanzplanung in Frage kommen. Ein Aspekt der Unterscheidung
ist die monetäre Vergütung. Ein weiterer Aspekt ist aber sicherlich auch die fachliche
Eignung. Hier hat sich das bereits erwähnte Gütesiegel CFP und CEP am Markt durchgesetzt,
welches vom Financial Planning Standard Board Deutschland e. V. vergeben und überwacht
wird. Über die Internetseite www.fpsb.de kann sich der geneigte Interessent sowohl über
die Besonderheiten des Verbandes und seiner Mitglieder informieren, als auch einen
geeigneten Berater mit diesem Gütesiegel nach der jeweiligen Region selektieren.
§ 7 a Zusammenfassung
Welche Vorteile bietet nun die strategische Vermögensplanung dem Unternehmer, der sich
mit dem Thema Altersvorsorge inkl. einer möglichen Veräußerung/Übertragung der
Unternehmensanteile widmet?
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Der Vermögensinhaber erhält einen neutralen und unabhängigen Blick auf die
zukünftige Entwicklung seines Vermögens.
Der Vermögensinhaber kann seine gegenwärtigen und zukünftigen
Liquiditätsströme besser steuern und erkennen.
Der Vermögensinhaber kann im Rahmen einer frühzeitigen Vermögensplanung
geeignete Maßnahmen ergreifen, oder Gestaltungsvarianten in Anspruch nehmen.
Der Vermögensinhaber kann durch Simulation von Gestaltungsvarianten die
Interdependenzen zwischen den einzelnen Vermögensbestandteilen nachvollziehen
und entsprechend würdigen.
Der Vermögensinhaber erhält eine nachvollziehbare und klare
Entscheidungsgrundlage bzgl. seiner eigenen Altersvorsorge, sowie einer möglichen
Entscheidungsbasis bzgl. der Unternehmenswerte (kann ich mir eine unentgeltliche
Übertragung überhaupt leisten?)
Eine mögliche Optimierung der bestehenden Vermögenswerte bzw. der
Verwendung zukünftiger positiver Zahlungsströme kann die Basis des Vermögens
(und damit auch die Fragestellung nach: „Kann ich mir das leisten“) positiv
verändern.
Im Rahmen eines Controlling Mandates kann der Vermögensinhaber eine
unabhängige Adresse zum Schutz fremder Interessen einbauen.
Im Rahmen des „Best off Class“ Ansatzes können die jeweils geeignetsten Verwalter
und Produktlösungen gefunden werden. Ferner werden diese dauerhaft im Rahmen
eines bestehenden Mandatsverhältnisses im Sinne des Kunden permanent
überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Im Rahmen einer strategischen Betreuung und Controlling des Gesamtvermögens können
Anbieterabhängig auch hohe Kostenvorteile im Rahmen einer Honorarbasierten
Dienstleistung erzielt werden. Diese Form der Beratung, versus der Provisionsorientierten
Beratung, findet zurzeit auch entsprechende Aufmerksamkeit in der Presse. Das
Bundesministerium für Verbraucherschutz favorisiert die Honorarberatung als unabhängige
und neutrale Beratungsmöglichkeit. 7
7 Vgl. http://www.bmelv.de