Dienstleistung Innenrevision
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Anlage 2 zum PEK vom 24.08.2015 Übersicht zu Möglichkeiten des Aufstiegs und der Weiterqualifizierung im Bundesverwaltungsamt 1. Aufstieg vom mittleren nichttechnischen in den gehobenen nichttechnischen Dienst a. Präsenzstudium an der HS Bund Zielgruppe Beamtinnen und Beamte des mittleren nichttechnischen Dienstes Rechtsgrundlage §§ 35 ff. BLV • Laufbahnprüfung für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst oder • Mindestens FH-Reife oder • Mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung und Formelle Voraussetzungen • Erfolgreich abgeschlossene Probezeit und • Bewährung nach Abschluss der Probezeit in einer Dienstzeit von mindestens vier Jahren in Tätigkeiten des mittleren nichttechnischen Dienstes im öffentlichen Dienst in mindestens zwei Verwendungen in verschiedenen Aufgaben. Für bereits verbeamtete Tarifbeschäftigte des mittleren nichttechnischen Dienstes werden vergleichbare Beschäftigungszeiten als Tarifbeschäftigte unmittelbar vor der Verbeamtung wie Dienstzeiten im Beamtenstatus angesehen. Die Probezeit als Beamtin/Beamter muss hiervon unabhängig zusätzlich erfolgreich absolviert worden sein. und • Bei Ablauf der Bewerbungsfrist noch keine Vollendung des 58. Lebensjahres Verfahren • Vorauswahl nach Bestenauslese anhand der Beurteilungsnoten (ggf. Anlassbeurteilungen) und Votum der Vorgesetzten • Danach schriftliches und mündliches Auswahlverfahren an der HS Bund Kurzinformationen • • • • • Unterstützung durch das BVA Dreijährige Abordnung an die HS Bund unter Fortzahlung der Bezüge Dreijähriges Vollzeitstudium an der HS Bund Akademischer Abschluss: Diplom-Verwaltungswirt (FH) Fachtheoretische Studienabschnitte: 24 Monate Berufspraktische Studienzeiten: 12 Monate Erwerb der Befähigung für die Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Dienstes; danach Ernennung im Eingangsamt des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes Anlage 2 zum PEK vom 24.08.2015 b. Berufsbegleitender Fernstudiengang „Verwaltungsmanagement“ an der HS Bund Zielgruppe • Beamtinnen und Beamte des mittleren nichttechnischen Dienstes • Tarifbeschäftigte, die sich mindestens in der Funktionsebene des mittleren nichttechnischen Dienstes befinden Rechtsgrundlage §§ 35 ff. BLV (für Tarifbeschäftigte analog) • Unbefristetes Beschäftigungsverhältnis • Mindestens FH-Reife oder Formelle Voraussetzungen für Tarifbeschäftigte (für Beamte/innen gelten die formellen Voraussetzungen wie bei dem Präsenzstudium, siehe hierzu 1.a) • Mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung und • Erfolgreich abgeschlossene Probezeit und • Bewährung nach Abschluss der Probezeit in einer Dienstzeit von mindestens vier Jahren in Tätigkeiten des mittleren nichttechnischen Dienstes im öffentlichen Dienst und • Bei Ablauf der Bewerbungsfrist noch keine Vollendung des 58. Lebensjahres • Verfahren Kurzinformationen Unterstützung durch das BVA • Vorauswahl nach Bestenauslese anhand der Beurteilungsnoten/Anlassbeurteilungen und Votum der Vorgesetzten • Danach schriftliches und mündliches Auswahlverfahren an der HS Bund • • • • • • • Dreijähriges, modular aufgebautes, berufsbegleitendes Fernstudium an der HS Bund Akademischer Abschluss: Diplom-Verwaltungswirt (FH) 4 Studienabschnitte von jeweils 9 Monaten Fernstudienphasen und kurze Präsenzphasen im Wechsel Praxismodule im 2. und 3. Studienjahr parallel zu den theoretischen Abschnitten Erwerb der Befähigung für die Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Dienstes Verbeamtungsmöglichkeit der Tarifbeschäftigten nach erfolgreich abgeschlossenem Fernstudium sowie bei Vorliegen der sonstigen beamtenrechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen; bei Beamten Ernennung im Eingangsamt des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes • Freistellungen von der beruflichen Tätigkeit für Präsenz- und Prüfungsphasen, Selbststudium und Diplomarbeit im Gesamtzeitraum von 3 Jahren in Höhe von insgesamt rund 49 % Anlage 2 zum PEK vom 24.08.2015 2. Aufstieg in den höheren nichttechnischen Dienst über den berufsbegleitenden Fernstudiengang „Master of Public Administration“ an der HS Bund Zielgruppe Beamtinnen und Beamte des gehobenen nichttechnischen Dienstes Rechtsgrundlage §§ 35 ff. BLV • Laufbahnbefähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst inklusive Bachelor- bzw. gleichwertiger Abschluss und Formelle Voraussetzungen • Bewährung nach Abschluss der Probezeit in einer Dienstzeit von mindestens vier Jahren in Tätigkeiten des gehobenen nichttechnischen Dienstes im öffentlichen Dienst auf mindestens zwei Dienstposten in verschiedenen Aufgabengebieten/ möglichst in zwei verschiedenen Abteilungen und • bei Ablauf der Bewerbungsfrist noch keine Vollendung des 58. Lebensjahres • Verfahren Kurzinformationen Unterstützung durch das BVA • Vorauswahl nach Bestenauslese anhand der Beurteilungsnoten, besonderen Qualifikationen und Votum der Vorgesetzten • Danach schriftliches und mündliches Auswahlverfahren an der HS Bund • • • • • Berufsbegleitendes, modular aufgebautes Fernstudium mit Präsenzzeiten Regelstudienzeit: 5 Semester Akademischer Abschluss: Master of Public Administration Fernstudienphasen und kurze Präsenzphasen im Wechsel Studium vermittelt die wissenschaftlichen Methoden und Kenntnisse, die für die Erfüllung der Aufgaben im höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst erforderlich sind • Während bzw. im Anschluss an das Studium einjährige berufspraktische Einführung in die Laufbahn des höheren nichttechnischen Dienstes (möglichst 2 Verwendungen) • Freistellungen von der beruflichen Tätigkeit für Präsenz- und Prüfungsphasen • Freistellung in Höhe von 30 Arbeitstagen für die Masterarbeit • Freistellungen für das Selbststudium in Höhe von 8 Arbeitstagen pro Modul Anlage 2 zum PEK vom 24.08.2015 3. Aufstieg in den gehobenen und höheren Dienst bei Besitz einer Hochschulausbildung Zielgruppe Beamtinnen und Beamte des mittleren und gehobenen nichttechnischen und naturwissenschaftlichen Dienstes Rechtsgrundlage § 24 BLV Formelle Voraussetzungen • Vorliegen der für die höhere Laufbahn erforderlichen Hochschulausbildung • Erfolgreiche Teilnahme an einem für Regelbewerber/innen vorgesehenen externen Auswahlverfahren Verfahren Kurzinformationen • Auswahl im externen Auswahlverfahren • Nach erfolgreicher Bewerbung Übertragung der Tätigkeiten der nächsthöheren Laufbahn unter Beibehaltung des bisherigen beamtenrechtlichen Status bis zum Erwerb der jeweiligen Laufbahnbefähigung (gD: 1 ½ Jahre; hD: 2 ½ Jahre) • Weitere Bewährungszeit von 6 Monaten nach Erlangung der nächsthöheren Laufbahnbefähigung • Nach erfolgreicher Bewährung Ernennung im Eingangsamt der nächsthöheren Laufbahn 4. Zulassung für besonders leistungsstarke Beamtinnen und Beamte Zielgruppe Leistungsstarke Beamtinnen und Beamte des einfachen, mittleren und gehobenen Dienstes Rechtsgrundlage § 27 BLV Formelle Voraussetzungen • • • • • • Verfahren Auswahlverfahren Kurzinformationen • Geeignete Dienstposten des mittleren, gehobenen und höheren Dienstes werden ausgeschrieben • Geeignet sind vor allem Dienstposten bis zum zweiten Beförderungsamt der jeweiligen Laufbahn, bei denen eine lange berufliche Erfahrung ein wesentliches Merkmal des Anforderungsprofils darstellt Dienstzeit von mindestens 20 Jahren Bewährung in mindestens zwei Verwendungen Endamt der bisherigen Laufbahn seit mindestens 5 Jahren erreicht Beurteilungen mit der höchsten oder zweithöchsten Note in den letzten 2 Beurteilungen Erfolgreiches Durchlaufen eines Auswahlverfahrens Anlage 2 zum PEK vom 24.08.2015 5. Qualifizierung im Rahmen des Angestelltenlehrgangs I für Bundesbedienstete Zielgruppe Rechtsgrundlage Tarifbeschäftigte Lehrgangs- und Prüfungsordnung für den „Angestelltenlehrgang I des Bundes“ an der Verwaltungsakademie Berlin (LPO), Köln Grundsätze zur Durchführung des Auswahlverfahrens für die Zulassung zum „Angestelltenlehrgang I“ Formelle Voraussetzungen • Unbefristetes Beschäftigungsverhältnis und • Tarifbeschäftigte • im nichttechnischen Dienst der allgemeinen Verwaltung ohne Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte oder • im Schreib- und Fernschreibdienst mit mind. der EG 3 TVÖD oder • die einen Verwaltungsgrundlehrgang mit Erfolg besucht haben • Vorauswahlverfahren (Vorstellungsgespräch und Anforderung einer Eignungsprognose bei der/dem Vorgesetzten) • Erfolgreich Auswahlverfahren bei der Verwaltungsakademie Berlin bzw. beim Rheinischen Studieninstitut Köln Verfahren • Vorstellungsgespräch und Anforderung einer Eignungsprognose bei der/dem Vorgesetzten • Auswahlverfahren bei der Verwaltungsakademie Berlin bzw. beim Rheinischen Studieninstitut Köln Kurzinformationen • Zweijähriger Lehrgang • Abschluss: kein anerkannter Abschluss nach dem Berufsbildungsgesetz, aber vergleichbar mit der Laufbahnprüfung im mittleren Dienst bzw. den Ausbildungen in Verwaltungsberufen • Präsenzpflichtiger Unterricht (1 - 2 mal wöchentlich mit je 4 Doppelstunden) • Schriftliche Leistungsnachweise • Angebot an den Standorten Köln und Berlin • Mitarbeiter/innen, die das Grundlagenseminar für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne verwaltungsspezifische Vorbildung "mit Erfolg" besuchen und mit einer Gesamtdurchschnittsnote von 2,9 oder besser abgeschlossen haben, können im Anschluss nach einer entsprechenden Bewerbung ohne schriftliches Auswahlverfahren zum Verwaltungslehrgang I bzw. Angestelltenlehrgang I bei der Verwaltungsakademie zugelassen werden. Über die endgültige Zulassung zum Verwaltungslehrgang I bzw. Angestelltenlehrgang I entscheidet das Bundesverwaltungsamt bei einer entsprechenden Bewerbung nach dem gewonnenen Eindruck aus einem Auswahlverfahren bei Ausschreibung dieses Fortbildungsangebotes unter Berücksichtigung des Ergebnisses des Grundlagenseminars nach Maßgabe der vorhandenen Haushaltsmittel. Unterstützung durch das BVA • Dienstbefreiung für die Teilnahme am Unterricht, an Leistungsnachweisen und an der schriftlichen/mündlichen Prüfung Anlage 2 zum PEK vom 24.08.2015 6. Qualifizierung zum/zur Verwaltungsfachwirt/in Zielgruppe Rechtsgrundlage Tarifbeschäftigte Richtlinien für die Auswahl von Personen, die an Fortbildungsmaßnahmen zum Verwaltungsfachwirt/zur Verwaltungsfachwirtin beim Bundesverwaltungsamt teilnehmen sollen 1 Formelle Voraussetzungen • Unbefristetes Arbeitsverhältnis und • Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten, Fachangestellten für Bürokommunikation oder einen entsprechenden anderen anerkannten Verwaltungsberufen des öffentlichen Dienst oder • Nachweis einer mind. 6-jährigen Berufspraxis in der öffentlichen Verwaltung in Tätigkeiten nach dem Berufsbild der/des Verwaltungsfachangestellten oder der/des Fachangestellten für Bürokommunikation und während dieser Zeit berufsbegleitender Besuch des Angestelltenlehrgang I mit Bestehen oder • Nachweis einer mind. 6-jährigen Berufspraxis in der öffentlichen Verwaltung in Tätigkeiten nach dem Berufsbild der/des Verwaltungsfachangestellten oder der/des Fachangestellten für Bürokommunikation und Nachweis der Kenntnisse und Fertigkeiten, die den oben angeführten Leistungen entsprechen • Bewährung in mind. 6-jähriger Tätigkeit als Bürosachbearbeiter/in • Dauerhafte Umzugsbereitschaft an die Dienstorte Köln/Bonn oder Berlin während der Qualifizierung • Erfolgreiche Vorauswahl für die Teilnahme am Auswahlverfahren: Fähigkeitsprognose und mündliches Auswahlgespräch • Erfolgreiche Teilnahme am Auswahlverfahren Verfahren • Fähigkeitsprognose und mündliches Auswahlgespräch • Auswahlverfahren Kurzinformationen • • • • Dreijährige Fortbildung Abschluss: Verwaltungsfachwirt/in Mit präsenzpflichtigen Seminarblöcken und Phasen des Selbststudiums Angebot an den Standorten Köln und Berlin Keine Verbeamtungsmöglichkeit in der Laufbahn des gehobenen Dienstes Unterstützung durch das BVA 1 • Freistellung für Präsenz- und Prüfungsphasen Bekanntmachung des BMI v. 10.8.2000 – D I 2 - 215 631 - 3/3 - GMBl Nr. 29 vom 12. September 2000 S. 550 Anlage 2 zum PEK vom 24.08.2015 7. Qualifizierung im Rahmen des MEGA2 Studiengangs Zielgruppe Mitarbeiter/innen des höheren Dienstes Formelle Voraussetzungen • Sichere französische Sprachkenntnisse Verfahren • Auswahlverfahren • Abschließende Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt durch die gemeinsame Kommission des deutsch-französischen Konsortiums Kurzinformationen • Bilingualer Verwaltungsstudiengang • Berufsbegleitend 18-wöchige Präsenzzeit • Unterstützung durch das BVA • Beurlaubung für die Präsenzzeiten, wenn keine dienstlichen Gründe dagegen sprechen • Übernahme der Studiengebühren in Höhe von 10.000 € durch das BMI 8. Qualifizierung im Rahmen des Executive Master of Public Management Zielgruppe Mitarbeiter/innen des höheren Dienstes Formelle Voraussetzungen • Mind. 2 Jahre relevante Berufserfahrung • Sichere englische Sprachkenntnisse Verfahren • Internes Auswahlverfahren • Anschließend Bewerbung bei der Hertie School Kurzinformationen • Englisch-sprachig • Studiengang an der Hertie-School of Governance • Beinhaltet 47 Präsenztage (finden blockweise in Berlin statt) • Unterstützung durch das BVA 2 • Übernahme der Studiengebühren durch das BMI (Kostenübernahmezusage erforderlich) • Freistellung für die Präsenzzeiten, sofern keine dienstlichen Gründe dagegen stehen • Anteilige Freistellung vom Dienst für das Verfassen der Abschlussarbeit MEGA = Master Européen de Gouvernance et d'Administration / Master of European Governance and Administration