Berufliche Eingliederung

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Berufliche Eingliederung
Landkreis Peine – Jobcenter
Merkblatt für Ihren Leistungsbezug Teil II –
Berufliche Eingliederung
Name:
AZ:
Fördern und Fordern
§ 2 SGB II
Geldleistungen zur Sicherung Ihres Lebensunterhaltes durch die
Grundsicherung für Arbeitssuchende dürfen nach dem
Sozialgesetzbuch II nur erbracht werden, wenn Ihre
Hilfebedürftigkeit nicht auf andere Weise beseitigt werden kann. Die
Aufnahme einer Beschäftigung und die Steigerung Ihres
Einkommens ist deshalb vorrangiges Ziel des Sozialgesetzbuches
II.
Vorrangiges Ziel: die
Aufnahme einer
Beschäftigung
_______________________
Hilfe: Beratung und
Vermittlung durch Ihre
Arbeitsvermittlerin/Ihren
Arbeitsvermittler –
telefonisch, E-mail-Kontakt,
persönliches Gespräch
______________________
Leistungen zur beruflichen
und sozialen
Eingliederung:
Aktivierungs- und
Vermittlungsgutschein,
Eingliederungszuschuss,
Weiterbildung, Übernahme
von Kinderbetreuungskosten
_______________________
Leistungen aus dem
Vermittlungsbudget nach §
44 SGB II: Auf Antrag
Übernahme von
Bewerbungs- und
Fahrtkosten zu
Vorstellungsgesprächen
Damit Ihnen der berufliche Einstieg gelingt, beraten wir Sie gern.
Um das Ziel der beruflichen Eingliederung zu erreichen, steht Ihnen
von Anfang an eine Arbeitsvermittlerin / ein Arbeitsvermittler
beratend zur Seite. In den Beratungen ist Ihre aktuelle Situation
ausschlaggebend
für
individuelle
Förderund
Vermittlungsleistungen. Persönliche Lebensumstände aber auch
Ihre bisher beruflich erworbenen Kompetenzen spielen dabei eine
entscheidende Rolle. Zu diesem Zweck ist es auch notwendig, dass
Sie uns sämtliche Unterlagen zur Verfügung stellen, die Auskunft
über Ihren beruflichen Werdegang geben.
Um Sie möglichst schnell in Arbeit oder Ausbildung zu bringen,
können Sie Leistungen zur beruflichen und sozialen Eingliederung
erhalten. Bitte denken Sie daran, dass Sie Leistungen wie zum
Beispiel
Bewerbungskosten
und
Fahrten
zu
Vorstellungsgesprächen im Voraus schriftlich beantragen müssen.
Wenn es schnell gehen muss, weil Sie schon für den nächsten Tag
eine Einladung von einem Arbeitgeber haben, können Sie uns auch
vorab telefonisch informieren.
Zumutbarkeit von Arbeit für erwerbsfähige
Leistungsberechtigte
Als Empfänger/in von Leistungen des SGB II sind Sie verpflichtet,
jede Arbeit anzunehmen, zu der Sie geistig, seelisch und
körperlich in der Lage sind (es sei denn, einer der gesetzlich
vorgesehenen Ausnahmetatbestände liegt vor, z. B. bei der
Erziehung eines unter dreijährigen Kindes oder die Pflege eines
Angehörigen).
Kommen Sie Ihren Pflichten ohne wichtigen Grund nicht nach, hat
dies für Sie Folgen. Sie müssen mit einer Minderung der Leistung
bis zum völligen Wegfall rechnen – gegebenenfalls auch für die
Vergangenheit. Dies gilt auch, wenn Sie einer Aufforderung zur
persönlichen Meldung nicht folgen. Ein wichtiger Grund liegt nur
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§ 10 SGB II
Jede Arbeit ist zumutbar
______________________
Bei Pflichtverletzungen:
Minderung oder Wegfall der
Leistungen
_______________________
Pflicht : persönliche
Meldung
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Berufliche Eingliederung
dann vor, wenn bei einer Abwägung Ihrer individuellen Interessen
mit den Interessen der Allgemeinheit Ihre Interessen überwiegen.
Bitte beachten Sie also in Ihrem eigenen Interesse
nachfolgenden Hinweise, um Nachteile für Sie zu vermeiden.
die
Wenn Sie aber - trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen
oder deren Kenntnis –
► sich weigern, Ihre in der Eingliederungsvereinbarung (EGV) oder
im Verwaltungsakt festgelegten Pflichten zu erfüllen, insbesondere
ausreichende Bewerbungsbemühungen nachzuweisen,
► sich weigern, eine Ihnen zumutbare Arbeit (auch ein gefördertes
Arbeitsverhältnis),
Ausbildung
oder
Arbeitsgelegenheit
aufzunehmen, fortzuführen oder deren Anbahnung durch Ihr
Verhalten verhindern oder
► eine zumutbare Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit nicht
antreten, abbrechen oder Anlass für den Abbruch gegeben haben,
wird die Pflichtverletzung sanktioniert. Sie erhalten dann weniger
oder gar keine Geldleistungen mehr.
Einer Aufforderung, sich bei Ihrem Jobcenter persönlich zu melden,
müssen Sie folgen. Erscheinen Sie ohne wichtigen Grund nicht,
obwohl Sie schriftlich über die Rechtsfolgen belehrt worden sind
oder diese kannten, wird das Arbeitslosengeld II um 10 Prozent des
maßgebenden Regelbedarfs gemindert. Das gleiche gilt, wenn Sie
einen ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin nicht
wahrnehmen.
§ 31 SGB II
Pflichtverletzungen:
Weigerung ausreichende
Bewerbungsbemühungen
nachzuweisen
________________________
Weigerung zumutbare
Arbeit aufnehmen
________________________
Weigerung zumutbare
Maßnahme zur
Eingliederung antreten
§ 32 SGB II
Meldeversäumnis
10 % Minderung
Eigenbemühungen
Hinsichtlich Ihrer beruflichen Zukunft ist Ihre Eigeninitiative
gefordert.
Sicherlich sind Sie bereits bemüht, Ihren Lebensunterhalt und
gegebenenfalls den Ihrer Familie durch die Aufnahme einer
bezahlten Beschäftigung zu sichern und Sie bewerben sich aktiv um
Arbeits- oder Ausbildungsplätze. Auch auf Grundlage des
Sozialgesetzbuches II sind Sie verpflichtet, sich um eine
Arbeitsstelle zu bemühen - und Sie müssen diese Bemühungen auf
Anforderung des Landkreises Peine - Jobcenter - auch schriftlich
nachweisen. Wir erwarten, dass Sie sich selbständig bewerben und
eine zumutbare Beschäftigung aufnehmen, auch wenn sich diese
von früheren Tätigkeiten unterscheidet oder aber der zukünftige
Arbeitsort von Ihrer Wohnung weiter entfernt ist.
Haben Sie zuhause nicht die Möglichkeit, im Internet nach Arbeitsoder Ausbildungsstellen zu suchen oder Bewerbungen zu
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§ 2 SGB II
Erwartung: Eigeninitiative
bei der Arbeitsplatzsuche
______________________
Eingangshalle: Computer,
Internet und Drucker
______________________
Beratung durch Ihre
Arbeitsvermittlerin /hren
Arbeitsvermittler
______________________
Rechtzeitige Mitteilung über
Praktikumsaufnahme
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schreiben, stehen Ihnen in unserer Eingangshalle Computer mit
Internetzugang und Drucker zur Verfügung.
Falls Sie Unterstützung beim Umgang damit brauchen, sprechen
Sie Ihre Arbeitsvermittlerin oder Ihren Arbeitsvermittler an.
Bietet Ihnen ein Arbeitgeber ein Praktikum an oder Sie haben sich
um eine solche Möglichkeit bemüht, dann informieren Sie bitte vor
Praktikumsbeginn
Ihre
Arbeitsvermittlerin
oder
Ihren
Arbeitsvermittler.
Eingliederungsvereinbarung / Aktive Mitwirkung
Als erwerbsfähige/r Leistungsberechtigte/r müssen Sie aktiv an
allen Maßnahmen zu Ihrer Eingliederung in Arbeit mitwirken. Dies
umfasst auch den Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung
nach § 15 Abs. 2 SGB II.
Den für Ihre berufliche Eingliederung geeigneten Weg besprechen
Sie mit Ihrer Arbeitsvermittlerin oder Ihrem Arbeitsvermittler. In einer
Eingliederungsvereinbarung wird dieser für beide Seiten verbindlich
festgelegt. Qualifizierungsmaßnahmen oder Arbeitsgelegenheiten
unterstützen Ihre Eigenbemühungen - Sie lernen etwas Neues und
verbessern dadurch Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Die gemeinsam mit Ihnen erarbeitete Vereinbarung hält fest, welche
Leistungen zur Eingliederung in Arbeit Sie erhalten und welche
Bemühungen zur Eingliederung in Arbeit Sie selbst unternehmen
müssen, in welcher Form und wie oft Sie diese eigenen
Bemühungen zur Eingliederung in Arbeit nachweisen müssen und
welche Leistungen Dritter, insbesondere Träger anderer
Sozialleistungen,
Sie
zu
beantragen
haben.
Die
Eingliederungsvereinbarung soll regelmäßig, spätestens jedoch
nach Ablauf von sechs Monaten gemeinsam mit Ihnen überprüft und
fortgeschrieben
werden.
Danach
wird
eine
neue
Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen, in der die bisher
gewonnenen Erfahrungen berücksichtigt werden.
Kommt eine Eingliederungsvereinbarung nicht zustande, werden
die Regelungen zu den Leistungen und Bemühungen nach § 15
Abs. 3 Satz 3 SGB II durch Verwaltungsakt erlassen.
Eingliederungsvereinbarung (EGV)
Fördern und Fordern
§ 15 SGB II
Verbindliche Planung der
Eigenbemühungen
zwischen Jobcenter und
Kundin/Kunde
_______________________
Abschluss EGV oder EGV
als Verwaltungsakt ist
verpflichtend
_______________________
Zeitraum der EGV:
regelmäßig, spätestens
nach 6 Monaten
_______________________
Bei Weigerung: EGV als
Verwaltungsakt
Persönliche Meldung
Solange Sie Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende
erhalten, sind Sie auch verpflichtet, sich beim Landkreis Peine –
Jobcenter – persönlich zu melden. Erhalten Sie also eine Einladung
des Landkreises Peine - Jobcenter - so handelt es sich
3
§ 59 SGB II i.V.
§ 310 SGB III
mit
Verpflichtung zur
persönlichen Meldung
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Absage nur aus wichtigem
Grund
_______________________
Bei Krankheit: Vorlage einer
Arbeitsunfähigkeits-
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um eine Meldeaufforderung, die nur aus einem wichtigen Grund
abgesagt werden kann. Eine Abmeldung aus Krankheitsgründen
wird nur akzeptiert, wenn Sie eine
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Bei Einladung des Landkreises Peine Jobcenter zu einem Termin oder bei einer Aufforderung eine
amtsärztliche oder psychologische Untersuchung gemäß § 8 SGB
II wahrzunehmen, können auf Antrag ab einer Entfernung von zwei
Kilometern Fahrtkosten gewährt werden. Ein Fahrtkostenantrag ist
vor Beginn des Termins zu stellen.
Erreichbarkeit
Solange Sie Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II beziehen,
müssen Sie in der Lage sein, zeit- und ortsnah Stellenvorschläge
und Mitteilungen des Landkreises Peine - Jobcenter - persönlich zur
Kenntnis zu nehmen sowie mit einem Arbeitgeber oder Träger einer
Qualifizierungsmaßnahme oder Arbeitsgelegenheit persönlich in
Kontakt zu treten.
§ 7 Abs. 4a SGB II
Bedingung: zeit- und
ortsnahe Erreichbarkeit
Anzeige- und Bescheinigungspflicht bei Krankheit
Wenn Sie krank sind, müssen Sie nach § 56 SGB II Ihre
Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer dem Landkreis
Peine - Jobcenter - unverzüglich anzeigen. Spätestens vor Ablauf
des dritten Kalendertages nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit
müssen Sie eine Arbeitsunfähigkeits-bescheinigung vorlegen. Die
Vorlage eines Attestes oder einer anderen ärztlichen
Bescheinigung
wird
nicht
anerkannt.
Wenn
keine
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
vorliegt, gelten Sie als
arbeitsfähig.
Bestehen Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit kann eine gutachtliche
Stellungnahme des Medizinischen Dienstes zur Überprüfung der
Arbeitsfähigkeit nach § 275 Abs.1 Nr. 3b und Abs.1a SGB V
eingeholt werden.
§ 56 SGB II
Unverzügliche Anzeige
einer Arbeitsunfähigkeit
und deren vors. Dauer
_____________________
Vorlage einer
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung spätestens
vor Ablauf des
3. Kalendertages
_____________________
Bei Zweifeln des
Jobcenters: Einschalten
des Med. Dienstes
Urlaub / Ortsabwesenheit
Einen Urlaubsanspruch im eigentlichen Sinne, wie ihn
Arbeitnehmerinnen
und
Arbeitnehmer
während
eines
Beschäftigungsverhältnisses haben, haben Sie nicht. Sie können
sich aber nach vorheriger Zustimmung Ihrer Arbeitsvermittlerin oder
Ihres Arbeitsvermittlers insgesamt 3 Wochen im Kalenderjahr
außerhalb Ihres Wohnortes aufhalten.
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§ 7 Abs. 4a SGB II
Mit Zustimmung: 3
Wochen Aufenthalt
außerhalb des Wohnortes
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Ortsabwesenheit 2
Wochen zuvor beantragen
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Zustimmung durch das
Jobcenter
Landkreis Peine – Jobcenter
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Berufliche Eingliederung
Eine Ortsabwesenheit ist mindestens zwei Wochen im Voraus beim
Landkreis Peine - Jobcenter - schriftlich zu beantragen. Sie erhalten
dann eine schriftliche Nachricht, ob Ihre Arbeitsvermittlerin oder Ihr
Arbeitsvermittler
dieser
Ortsabwesenheit
zustimmt.
Eine
Ortsabwesenheit kann
beispielsweise abgelehnt werden, wenn für Sie Stellenangebote
vorliegen oder eine Qualifizierungsmaßnahme geplant ist, weil dann
durch Ihre Ortsabwesenheit Ihre berufliche Eingliederung
beeinträchtigt wird.
Nach Rückkehr zum Wohnort müssen Sie sich unverzüglich
persönlich unter Vorlage Ihres Personalausweises beim Landkreis
Peine - Jobcenter - melden.
Das Merkblatt für Ihren Leistungsbezug Teil II – Berufliche
Eingliederung wurde mir am
persönlich ausgehändigt. Ich
habe die Informationen dieses Merkblattes zur Kenntnis genommen.
Datum und Unterschrift
Hinweis: Im Internetauftritt des Landkreises Peine finden Sie unter
www.landkreis-peine.de/Jobcenter weitere Informationen und
Formulare sowie Links zu den aktuellen Gesetzestexten.
5
Ablehnung bei geplanter
Qualifizierung oder
Gefährdung der
beruflichen Eingliederung
_______________________
Unverzügliche persönliche
Meldung bei Rückkehr