04/2016 (04.02.2016) - Stadt Breisach am Rhein

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04/2016 (04.02.2016) - Stadt Breisach am Rhein
Stadtanzeiger Breisach
Amtliches Mitteilungsblatt
der Stadt Breisach am Rhein
mit den Stadtteilen Gündlingen,
Niederrimsingen und Oberrimsingen
Donnerstag, 04. Februar 2016 • Ausgabe
04/16
Herausgeber: Stadt Breisach am Rhein • Münsterplatz 1 • 79206 Breisach am Rhein
Telefon 07667-832-0 • www.breisach.de • [email protected]
Verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Bürgermeister und die Ortsvorsteher
Anzeigen und redaktioneller Teil: Breisach aktuell • Gerberstraße 2 • 79206 Breisach
Telefon 07667-80368 • Fax 07667-80369 • [email protected]
Druck: Badisches Druckhaus Baden-Baden • Auflage 7.000 • 100% Recyclingpapier
AMTLICHE MITTEILUNGEN
Bauausschuss - Stadt Breisach am Rhein
Einladung zur öffentlichen Sitzung des Bauausschusses der Stadt
Breisach am Rhein am Dienstag, 16. Februar 2016, 18:00 Uhr im
Bürgersaal des Rathauses Breisach.
Oliver Rein
Bürgermeister
Deutsche Rentenversicherung
Sprechtag im Rathaus Breisach
Der nächste Sprechtag des Versichertenberaters Herr Krix findet
statt am: Dienstag, 16. Februar 2016, 14.00 – 16.30 Uhr im Rathaus Breisach am Rhein. Die Beratung erfolgt ausschließlich auf
Terminvereinbarung. Die Ratsuchenden werden gebeten einen
Beratungstermin zu vereinbaren: Telefon 07667 832 135
Hilfe in Rentenangelegenheiten und bei der Rentenantragstellung
erhalten Sie auch bei der Rentenstelle im Rathaus Breisach am
Rhein, Frau Henkiel, Mo - Fr 10.00 - 14.00 Uhr, Termine nach telefonischer Vereinbarung 07667/ 832 134
INFOBEST Vogelgrun/Breisach
Sprechstunden der deutschen
und französischen Arbeitsagentur
Einmal monatlich findet bei der INFOBEST Vogelgrun/Breisach
eine Sprechstunde mit einem Berater der Arbeitsagentur Freiburg
und einer zweisprachigen Beraterin des Pôle Emploi Haut-Rhin
statt. Wenn der Verlust des Arbeitsplatzes droht oder das Risiko
von Arbeitslosigkeit besteht, können im Rahmen eines Einzelgesprächs Fragen zum Arbeitslosengeld, aber auch zur Suche nach
einer neuen Beschäftigung auf beiden Rheinseiten angesprochen
werden.
Die nächste Sprechstunde von Pôle Emploi findet am Donnerstag,
den 4. Februar 2016, bei der INFOBEST Vogelgrun/Breisach zu
folgenden Zeiten statt: 9:00-12:00 und 13:30-15:00 Uhr
Die nächste Sprechstunde der Agentur für Arbeit findet am Donnerstag, den 11. Februar 2016, bei der INFOBEST Vogelgrun/Breisach zu folgenden Zeiten statt: 8:30-12:00 Uhr
Eine Terminvereinbarung bei der INFOBEST Vogelgrun/Breisach
per Telefon, E-Mail oder direkt vor Ort ist zwingend erforderlich:
INFOBEST Vogelgrun/Breisach
Ile du Rhin, F -68600 Vogelgrun
Tél. F: 03.89.72.04.63, Tel. D: +49 (0) 7667-832-99
[email protected]
Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag: 8:30-12:00 / 13:00-17:00 Uhr
Donnerstag: 8:30-12:00 / 13:00-18:30 Uhr
(Mittwoch und Freitag: geschlossen)
Öffnungszeiten der Stadtverwaltung
über Fasnet
Nach alter Väter Sitte stürmen die Brisacher Narren am “Schmutzige Dunnschdig“ wieder das Rathaus. Zum Schutze seiner Untergebenen und zur Abwehr möglicher “Sturmschäden“ hat der Bürgermeister als Protektor der Brisacher Fasent für diesen Tag die
Einstellung des Amtsbetriebes angeordnet.
Das Rathaus Breisach ist deshalb am Donnerstag, 04. Februar
2016 nur zum Zwecke der Narretei geöffnet und ebenso traditionell
am Fasent – Dienstag, 09. Februar 2016 ab 12.00 Uhr geschlossen. Auch die Breisach Touristik ist am 04. Februar 2016 ganztags
und am 09. Februar 2016, ab 12.00 Uhr geschlossen.
Bitte beachten:
Der Recyclinghof und die Grünschnittsammelstelle in Breisach
sind am Rosenmontag, 08. Februar geschlossen.
Ihre Stadtverwaltung Breisach
Schmeck’sch dr Brägl?!?
Fastnachtsferien der Amtsblattredaktion
mt
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Fastnachtsferien am 11.
Februar kein Amtsblatt erscheint. Der nächste Stadtanzeiger erscheint am Donnerstag, 18. Februar 2016.
Schmeck‘sch dr Brägl?!?
2
Stadtanzeiger
Wichtige Rufnummern
Breisach
Donnerstag, 04. Februar 2016
Abfall
Stadtverwaltung Breisach am Rhein
Münsterplatz 1 · 79206 Breisach am Rhein
Telefon 07667 / 83 21 36
Fax
07667 / 83 29 00
E-Mail [email protected]
Internet www.breisach.de
Remondis (Restmüll, Biotonne, Papiertonne, Gelber Sack)
................................................................. 0761 / 51 50 9 - 95
Recyclinghof Breisach, Öffnungszeiten:
Mo. + Fr. 16.00 – 19.00 Uhr, Sa. 10.00 – 13.00 Uhr
Grünschnitt-Sammelstelle, Geldermannstraße 9
Mo. + Fr. 16.00 – 19.00 Uhr, Sa. 10.00 – 13.00 Uhr
Strom-, Gas-, Wasserversorgung
Neue allgemeine Sprechzeiten ab 01.09.2015
Mo. – Fr. 9 – 12 Uhr und Mi. 14 –16 Uhr
Servicecenter (Bürgerbüro):
Montag
7.30 – 12.30 Uhr, Nachmittag geschlossen!
Dienstag
7.30 – 12.30 Uhr und 13.30 – 16.30 Uhr
Mittwoch
7.30 – 12.30 Uhr und 13.30 – 17.30 Uhr
Donnerstag 7.30 – 12.30 Uhr und 13.30 – 16.30 Uhr
Freitag
7.30 – 12.30 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr
Energieversorgung Badenova .....................0800 / 2 83 84 85
(kostenlose Servicenummer)
Stördienst Gas/Wasser/Strom .....................0800 / 2 76 77 67
Ortsverwaltung Gündlingen
Notrufe
Hauptstr. 1 · 79206 Breisach-Gündlingen
Telefon
07668 / 2 13
Fax
07668 / 95 01 46
E-mail: [email protected]
Polizei ........................................................................110
Feuerwehr..................................................................112
Notfallrettung ............................................................112
Allgemeiner Notfalldienst: ...............................11 61 17
Kinderärztlicher Notfalldienst: ..........0180 / 6 07 61 11
Augenärztlicher Notfalldienst:...........0180 / 6 07 53 11
Vergiftungs-Inform.-Zentrale FR.............0761 / 1 92 40
Notfallpraxis Erwachsene ..................0761 / 8 09 98 00
Öffnungszeiten:
Mo., Di., Fr. 8 – 12 Uhr,
Do. 8 – 12 Uhr und 17.30 – 19.30 Uhr, Mi. geschlossen
Sprechstunden des Ortsvorstehers Anton Siegel:
Do. 10 – 12 Uhr und 17.30 – 19.30 Uhr
E-mail: [email protected]
Ortsverwaltung Niederrimsingen
Rathausstr. 2 · 79206 Breisach-Niederrimsingen
Telefon
07664 / 25 39
Fax
07664 / 5 99 13
E-mail: [email protected]
Öffnungszeiten:
Do., + Fr., 08.00 – 13.00 Uhr
Mo. 17.30 – 19.30 Uhr
Sprechstunden des Ortsvorstehers Frank Greschel:
Mo. und Do. 18.30 – 19.30 Uhr
E-Mail: [email protected]
Ortsverwaltung Oberrimsingen
Bundesstr. 21 · 79206 Breisach-Oberrimsingen
Telefon
07664 / 27 28
Fax
07664 / 5 99 80
E-mail: [email protected]
Öffnungszeiten:
Mo., + Di., 8.00 – 13.00 Uhr,
Do. 17.30 – 19.30 Uhr
Sprechstunden des Ortsvorstehers Pius Mangold:
Mo. 10.00 – 12:00 Uhr und Do. 18.00 – 19:00 Uhr
E-Mail: [email protected]
Abwasser
Klärwerke:
Breisach ...........................................................07667 / 70 70
Grezhausen ......................................................07664 / 23 15
Staufener Bucht .............................................07633 / 1 24 37
Medizinische Universitätsklinik, Hugstetter Straße 55, 79106 Freiburg
Montag, Dienstag und Donnerstag: 20 bis 6 Uhr, Mittwoch und Freitag: 15 bis 6 Uhr
Samstag, Sonntag und an Feiertagen: 6 bis 6 Uhr
Notfallpraxis für Kinder ............. 0761 / 80 99 80 99
St. Josefskrankenhaus, Sautierstraße 1, 79104 Freiburg
Montag-Freitag: 20 bis 6 Uhr, Samstag, Sonn- und Feiertag: 8 bis 8 Uhr
Zahnärzte: ................................. 01803 / 22 25 55 41
Wochenende + Feiertage u. werktags 18 – 8 Uhr
Tierärzte: Notdienstauskunft ............07667 / 9 43 08 10
Notdienste - Apotheken
04.02. Rathaus-Apotheke, Hinter den Eichen 6, 79276 Reute 07641 – 912912
Franziskaner-Apotheke, Großgasse 2, 79206 Breisach Oberrimsingen
07664 – 408714
05.02. Rebtal-Apotheke, Im Maierbrühl 3, 79112 FR Tiengen
07664 – 910700
06.02. Europa-Apotheke, Richard-Müller-Str. 3 C, 79206 BR
07667 – 942055
07.02. Europa-Apotheke, Richard-Müller-Str. 3 C, 79206 BR
07667 – 942055
08.02. Kaiserstuhl-Apotheke, Hauptstr. 67, 79356 Eichstetten
07663 - 12 05
09.02. Kaiserstuhl-Apotheke, Hauptstr. 3, 79235 Vogtsburg Oberr.
07662 – 337
10.02. Münster-Apotheke, Kupfertorstr. 16, 79206 Breisach
07667 – 7299
11.02. Storchen-Apotheke, Hauptstr. 18, 79288 Gottenheim
07665-5717
12.02. Reben-Apotheke, Hauptstr. 28 , 79235 Vogtsburg Oberr.
13.02. Rebtal-Apotheke, Im Maierbrühl 3, 79112 FR Tiengen
07662 – 1818
07664 – 910700
14.02. Apotheke zum Roten Fingerhut, Bachenstr. 9, 79241 Ihringen 07668- 317
15.02. Salus-Apotheke, Sonnenbrunnenstr. 13, 79112 FR
07665 – 5020400
16.02. Silberberg-Apotheke, Hauptstr. 8, 79353 Bahlingen
07663 – 2641
17.02. St. Martins-Apotheke,Fuhrmannsgasse 1, 79100 FR
07665 - 2824
Donnerstag, 04. Februar 2016
Stadtanzeiger Breisach
Polizeirevier Breisach
Fasnacht, Jugendschutz, Alkohol
und die Teilnahme am Straßenverkehr
’s goht dagege:
Es ist wieder soweit: die närrische Zeit steht unmittelbar bevor.
Das Polizeirevier Breisach möchte noch vor Beginn der Fasnachtshochphase auf die Problematik „Fastnacht und Alkoholkonsum“
- hier insbesondere auch im Hinblick auf die geltenden Jugendschutzbestimmungen - aufmerksam machen und die wesentlichen
gesetzlichen Vorgaben aufzeigen.
Nach § 9 Jugendschutzgesetz dürfen so genannte „harte Alkoholika“ wie Schnäpse, Liköre, Rum oder Whiskey generell nicht an
Jugendliche abgegeben werden.
Andere alkoholische Getränke wie z. B. Bier und Wein dürfen nicht
an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben werden.
3
Der Eintrag ist kostenlos. Nach einer Prüfung Ihrer Daten wird Ihr
Eintrag freigeschaltet. Sollten sich Ihre Daten ändern, haben Sie
jederzeit die Möglichkeit die Änderungen, ebenfalls über die Seite,
mitzuteilen.
Für Fragen zum neuen Online-Gewerbeverzeichnis steht Ihnen bei
der Stadtverwaltung Breisach am Rhein, Stefanie Armbruster, FB
Wirtschaftsförderung und Europaangelegenheiten, Telefon 07667
832 114 oder Email [email protected] gerne zur Verfügung
Stadt Breisach informiert!
Es sind noch Brennholzlose - lang verfügbar
Die Stadt Breisach verfügt noch über Brennholzlose in langer
Form. Verschiedene Größen sind noch vorhanden.
Interessenten wenden sich bitte an den Förster, Herrn Lust, Tel.
0162 / 25 50 713 oder 07668 / 95 15 82 in der Zeit von 8.00 Uhr bis
16.00 Uhr (Montag bis Freitag).
Glückwünsche für unsere Jubilare
Ebenfalls verboten nach § 9 Jugendschutzgesetz ist für die oben
angeführten Personengruppen der Verzehr der aufgeführten Getränke in Gaststätten, bei Veranstaltungen und in der Öffentlichkeit, wobei dieses Verbot nicht nur für käuflich erworbene alkoholische Getränke, sondern auch für mitgebrachte gilt.
Für die Verantwortlichen der Veranstaltungen sowie Gastwirte und
Kioskbetreiber ergibt sich aus dieser Vorschrift eine besondere
Sorgfaltspflicht.
Weitergehende Informationen und Beratungsangebote zu diesem
Thema erhalten Interessierte bei den Jugendsachbearbeitern des
Polizeireviers Breisach, Tel. 07667 9117-0, sowie der Polizeiposten Bötzingen, Tel. 07663 6053-0, und March, Tel 07665 93429-3.
Weiterhin weist das Polizeirevier Breisach bereits jetzt darauf hin,
dass auch in diesem Jahr zur Fasnachtszeit wieder verstärkt Alkoholkontrollen durchgeführt werden.
Nach einer durchzechten Nacht sollte man am nächsten Morgen
auf die Fahrt mit seinem Kraftfahrzeug verzichten. Es gilt zu bedenken, dass der Restalkohol im Blut erheblich sein könnte, zumal
der durchschnittliche Abbau des Alkoholgehaltes im Körper nur ca.
0,1 Promille pro Stunde beträgt. Die so genannten Wundermittel,
die zur Senkung des Alkoholgehaltes führen sollen, gibt es nicht
und manch morgendliche Fahrt endet mit dem Verlust des Führerscheins. Zudem gefährdet man nicht nur sich, sondern auch andere! Deshalb solle man die Regel befolgen: „Wer fährt, trinkt nicht;
wer trinkt, fährt nicht“.
gez. Seiter
Polizeihauptkommissar
Online Gewerbeverzeichnis
der Stadt Breisach am Rhein
Kostenloser Eintrag auf www.breisach.de
Um Gewerbetreibenden bei der Gewinnung neuer Kunden zu unterstützen aber auch um Bürgern und Besuchern bei der Orientierung im reichhaltigen Angebot an Waren und Dienstleistungen in
Breisach am Rhein zu helfen, hat die Stadt Breisach am Rhein auf
Ihrer Homepage ein Online-Gewerbeverzeichnis eingerichtet.
Wenn Sie als Unternehmer und Gewerbetreibender der Stadt Breisach am Rhein in das Verzeichnis aufgenommen werden wollen,
füllen Sie einfach das Online-Formular auf www.breisach.de | Rubrik Wirtschaft | Gewerbeverzeichnis| Neues Gewerbe melden aus.
Breisach
6.2.
7.2.
7.2.
8.2.
8.2.
9.2.
9.2.
12.2.
15.2.
15.2.
Monika Marie Luise Becker
Otto Georg Schmiederer
Willibald Otto Stachel
Erika Emilie Semling
Anton Kaiser
Peter Scheirich
Dursun Günes
Gernoth Töpperwein
Eva Liebtraud Jakobi
Maria Elisabeth Roth
75 Jahre
85 Jahre
80 Jahre
75 Jahre
70 Jahre
85 Jahre
75 Jahre
75 Jahre
90 Jahre
70 Jahre
Hochstetten
15.2.
Paul Fritz
90 Jahre
Gündlingen
8.2.
Annemarie Burgdorf
75 Jahre
Niederrimsingen
4.2.
Brigitte Meder-Faist
75 Jahre
BREISACHER TAFEL
als Teil der STAUFENER TAFEL e. V
Verkaufsstelle Breisach
In den TAFEL – Verkaufsstellen dürfen alle bedürftigen Personen,
wie z. B. „Empfänger von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes“ einkaufen. Bei Fragen, ob eine Berechtigung vorliegt,
wenden Sie sich bitte während der Öffnungszeiten an unsere Mitarbeiter. Wir beraten Sie gerne. Informationen auch unter www.
staufener-tafel.de
Die von uns eingesammelten Lebensmittel werden gegen einen
geringen Betrag an Berechtigte mit Ausweis abgegeben.
TAFEL-LADEN BREISACH, Elsässer Allee 3, Tel. 07667 94 0074
Montags von 15:00 bis 16:00
Donnerstags von 15:00 bis 16:00 Uhr
Der angeschlossene Kleiderladen ist neben diesen Öffnungszeiten auch samstags von 11.00 bis 12.30 Uhr geöffnet.
Dort dürfen auch Personen ohne Einkaufsberechtigung einkaufen.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
4
Stadtanzeiger Breisach
Die Abfallwirtschaft des Landkreis BreisgauHochschwarzwald informiert
Entsorgungseinrichtungen des Landkreises;
Öffnungszeiten an Fastnacht 2016
Am Rosenmontag, den 08.02.2016 haben folgende Entsorgungseinrichtungen geschlossen:
•
•
•
Recyclinghof und Grünschnittsammelstelle Breisach
Die Regionalen Abfallzentren Breisgau und Hochschwarzwald
Sperrmüllannahme bei der Firma REMONDIS in Freiburg
Stadt Breisach am Rhein
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
Öffentliche Bekanntmachung über das Recht
auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die
Erteilung von Wahlscheinen für die Landtagswahl am 13. März 2016
1.
Das Wählerverzeichnis zur Wahl des Landtags von Baden-Württemberg für die 8 Wahlbezirke der Stadt Breisach am Rhein wird
in der Zeit vom Montag, 22. Februar bis Freitag, 26. Februar 2016
während der allgemeinen Öffnungszeiten
Mo. – Fr. 7.30 Uhr – 12.30 Uhr,
Die. u. Do. 13.30 Uhr – 16.30 Uhr,
Mi. 13.30 Uhr – 17.30 Uhr, Fr. 13.30 Uhr – 16.00 Uhr
im Rathaus der Stadt Breisach am Rhein, Münsterplatz 1,
Fachbereich Bürgerservice, Zimmer 125
für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner
Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen.
Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit und Vollständigkeit der
Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetra-genen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus
denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Die Daten von Wahlberechtigten,
für die im Melderegister eine Auskunftssperre nach § 51 Absatz 1
bis 4 des Bundesmeldegesetzes besteht, dürfen nicht eingesehen
und überprüft werden.
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt.
Die Einsichtnahme ist durch ein Daten-sichtgerät möglich. Wählen
kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen
Wahlschein hat.
2.
Wahlberechtigte, die das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig halten, können während der o. g. Einsichtsfrist, spätestens am 26. Februar 2016 bis 16.00 Uhr, beim Bürgermeisteramt
(Dienststelle, Gebäude, Zimmer) der Stadt Breisach am Rhein,
Münsterplatz 1, Fachbereich Bürgerservice, Zimmer 125 Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.
3.
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind,
erhalten bis spätestens 21. Februar 2016 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt,
wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein
Wahlrecht nicht ausüben kann.
Donnerstag, 04. Februar 2016
Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
4.
Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 48
Breisgau durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum
(Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.
5.
Einen Wahlschein erhält auf Antrag
5.1. ein in das Wählerverzeichnis eingetragener
Wahlberechtigter,
5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
5.2.1 wenn er/sie nachweist, dass er/sie ohne sein/ihr
Verschulden
- die Antragsfrist für die Aufnahme in das Wählerverzeichnis (21. Februar 2016) oder
- die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis
(26. Februar 2016) oder
- die Beschwerdefrist gegen die Einspruchsentscheidung (zwei Tage nach Zustellung) versäumt hat,
5.2.2 wenn sein/ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst
nach Ablauf der in Ziffer 5.2.1 genannten Fristen
ent-standen ist, oder
5.2.3 wenn sein/ihr Wahlrecht im Einspruchs- oder Beschwerdeverfahren festgestellt und die Feststellung erst nach
Abschluss des Wählerverzeichnisses dem Bürgermeister bekannt geworden ist.
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen
Wahlberechtigten bis zum 11. März 2016, 18:00 Uhr, beim Bürgermeisteramt schriftlich, mündlich (nicht fernmündlich) oder elektronisch beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht
zumutba-ren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag
noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr gestellt werden.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum 12. März
2016, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den in Ziff. 5.2.1 bis 5.2.3 genannten Gründen den Antrag
auf Erteilung eines Wahlscheins noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr,
stellen.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer
schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er/sie dazu berechtigt ist.
Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung
der Hilfe einer ande-ren Person bedienen.
6.
Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte
einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag und
einen amtlichen hellroten Wahlbriefumschlag
(versehen mit der Anschrift, an die der Wahlbrief
zurückzusenden ist).
Die Abholung der Unterlagen für einen anderen ist nur möglich,
wenn die Empfangsberechtigung durch schriftli-che Vollmacht
nachgewiesen wird.
Der Wahlberechtigte, der seine Briefwahlunterlagen beim Bürgermeisteramt selbst in Empfang nimmt, kann an Ort und Stelle die
Briefwahl ausüben.
Donnerstag, 04. Februar 2016
Stadtanzeiger Breisach
Wer durch Briefwahl wählt, kennzeichnet persönlich den Stimmzettel, legt ihn in den amtlichen (blauen) Stimm-zettelumschlag für
die Briefwahl und klebt diesen zu, unterschreibt die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versi-cherung an Eides statt zur Briefwahl
unter Angabe von Ort und Tag, steckt den zugeklebten Stimmzettelum-schlag und den unterschriebenen Wahlschein einzeln in den
amtlichen (hellroten) Wahlbriefumschlag, verschließt diesen und
sendet ihn auf dem Postwege oder auf andere Weise so rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefum-schlag angegebene Stelle,
dass er spätestens am Wahltag (13. März 2016) bis 18:00 Uhr
dort eingeht. Die Wahlbriefe werden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich
von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert.
Die Wahlbriefe können auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.
Wahlberechtigte, die nicht lesen können oder durch körperliche
Beeinträchtigung gehindert sind, ihre Stimme allein abzugeben,
können sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebens-jahr vollendet haben. Diese muss
dann die Versicherung an Eides statt zur Briefwahl unterzeichnen.
Die Hilfsper-son ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet,
die sie durch die Hilfeleistung erlangt hat.
Breisach am Rhein, 04.02.2016
Oliver Rein, Bürgermeister
Stadt Breisach am Rhein
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
Öffentliche Bekanntmachung
- Bebauungsplan „Sportgelände Sandgrüble“
in Breisach-Gündlingen.
Der Gemeinderat der Stadt Breisach am Rhein hat am 26.01.2016 in
öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan nach § 10 Abs. 1 BauGB als
Satzung beschlossen. Maßgebend ist die Planzeichnung des Bebauungsplanes „Sportgelände Sandgrüble“ in der Fassung vom 08.01.2016.
Der Bebauungsplan „Sportgelände Sandgrüble“ tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).
Der Bebauungsplan kann einschließlich der Begründung beim Bürgermeisteramt der Stadt Breisach am Rhein, Münsterplatz 1, Zimmer 302 während
der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann den
Bebauungsplan einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 bis 42
BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim
Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB
über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag
nicht innerhalb der Frist von 3 Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 2 BauGB
bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel im Abwägungsvorgang nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind gemäß § 215 Abs. 1
Nr. 1 bis 3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit
dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Breisach geltend
gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die
Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.
Oliver Rein, Bürgermeister
5
Stadt Breisach am Rhein
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
Öffentliche Bekanntmachung
SATZUNG DER STADT BREISACH AM RHEIN über die
Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplans
„Münsterbergstraße Nord“ in Breisach.
Auf Grund der §§ 14, 16, 17 und 18 des Baugesetzbuches (BauGB) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414),
zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S.
1722) i.V.m. § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)
in der Fassung vom 24.07.2000 (GBI. S. 581), zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 28.10.2015 (GBl. S. 870) hat der Gemeinderat
der Stadt Breisach am Rhein am 26.01.2016 die Veränderungssperre für
den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Münsterbergstraße Nord“ als
folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Anordnung der Veränderungssperre
Zu Sicherung der Planung innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes „Münsterbergstraße Nord“ in Breisach wird eine Veränderungssperre angeordnet.
§ 2 Räumlicher Geltungsbereich der Veränderungssperre
1. Die Veränderungssperre erstreckt sich auf folgende FIst. Nrn.
in Breisach: 50, 53, 54.
2. Für den räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre
ist der Lageplan vom 26.01.2016 maßgebend.
§ 3 Inhalt und Rechtswirkungen der Veränderungssperre
(1) Im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen:
1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt werden,
2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von
Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht
genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigenpflichtig sind, nicht
vorgenommen werden.
(2) Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Stadt
Breisach nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt
hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden
von der Veränderungssperre nicht berührt.
(3) In Anwendung von § 14 Abs. 2 BauGB kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden, wenn überwiegende
öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Die Entscheidung hierüber trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der
Stadt Breisach.
§ 4 Inkrafttreten
Die Satzung über die Anordnung der Veränderungssperre tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung nach § 16 Abs. 2 Satz 1 BauGB in Verbindung
mit § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft.
§ 5 Geltungsdauer
Die Veränderungssperre gilt bis einschließlich 25.03.2017.
Stadt Breisach, den 28.01.2016
Oliver Rein, Bürgermeister
Stadt Breisach
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
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Stadtanzeiger Breisach
Donnerstag, 04. Februar 2016
Stadt Breisach am Rhein
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
Bekanntmachung
A) Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Münsterbergstraße Nord“
Der Gemeinderat der Stadt Breisach am Rhein hat in seiner Sitzung am 26.01.2016 den Aufstellungsbeschluss für den o.g. Bebauungsplan gefasst. Ziel
dieser Bebauungsplanung ist es, eine Steuerung der baulichen Nutzung zu erreichen. Der Geltungsbereich ergibt sich aus der nachfolgend abgedruckten
verkleinerten Gebietskarte und erstreckt sich auf folgende
Flst. Nrn. in Breisach auf dem Münsterberg: 50, 53, 54.
B) Erlass einer Veränderungssperre für den Bebauungsplan „Münsterbergstraße Nord“
Der Geltungsbereich ergibt sich aus der nachfolgend abgedruckten verkleinerten Gebietskarte der Veränderungssperre und dem Verzeichnis der Grundstücke
in § 2 der hier abgedruckten Satzung.
Zur Sicherung des mit Beschluss
vom 26.01.2016 eingeleiteten
Bebauungsplanverfahrens wurde in
öffentlicher Sitzung des Gemeinderates der Stadt Breisach am Rhein
am 26.01.2016 gem. § 16 Abs. 1
des Baugesetzbuches (BauGB)
eine Veränderungssperre nach § 14
BauGB für das o.g. Baugebiet als
Satzung beschlossen.
Die Satzung über die Veränderungssperre tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 16 Abs. 2
BauGB).
Die Satzung kann während der
üblichen Dienststunden im Rathaus
der Stadt Breisach am Rhein,
Münsterplatz 1, Breisach am Rhein,
eingesehen werden. Jedermann
kann die Satzung einsehen und
über den Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Vorschriften des § 18 Abs.
2 Satz 2 und 3 BauGB über die
Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetretene
Vermögensnachteile durch die
Veränderungssperre nach § 18 und
des § 18 Abs. 3 BauGB über das
Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer
Geltendmachung wird hingewiesen.
Außerdem wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der
Verfahrens- und Formvorschriften
der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Erlass der Veränderungssperre nach § 4 Abs. 5 GemO i.V.m. § 4 GemO
nur beachtlich ist, wenn sie innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Breisach am Rhein geltend gemacht
worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden
sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.
Oliver Rein, Bürgermeister
Donnerstag, 04. Februar 2016
Stadtanzeiger Breisach
Landratsamt BreisgauHochschwarzwald
Öffentliche Bekanntmachung vom 25.01.2016
Unterlassen der Umweltverträglichkeitsprüfung
Untere Flurbereinigungsbehörde
Berliner Allee 3a, 79114 Freiburg
•
•
7
Finanzielle und rechtliche Fragen (Infoabend mit der Pflegekasse)
weitere Themen wie Sturzprophylaxe oder Pflege bei Demenz
Der Kurs findet an 10 Abenden vom 02. März bis 27. April 2016,
wöchentlich jeweils von 18:00 bis 20:00 Uhr, in der Dienststelle
der Johanniter, Schwarzwaldstraße 63, 79117 Freiburg statt. Anmeldung und weitere Informationen unter 0761 45931-0 oder per
E-Mail an [email protected].
Telefon: 0761 2187- 9540
Telefax: 0761 2187- 5499
E-Mail: [email protected]
Ausbildung zum Gärtner (m/w)
– untere Flurbereinigungsbehörde
Fachrichtung Obstbau beim Lehr- und
Versuchsgarten des Landkreises BreisgauHochschwarzwald
Das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung BadenWürttemberg - hat die Änderung des Wege- und Gewässerplans
vom 20.10.2015 in der Flurbereinigung Ihringen (Schlichten) für
zulässig erklärt.
Die Vorprüfung nach § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung hier nicht erforderlich ist. Die
Öffentlichkeit wird hiervon gemäß § 3a UVPG unterrichtet. Diese
Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.
Vereinigungen im Sinne von §§ 2, 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz
(UmwRG) können gegen die Entscheidung unter den Voraussetzungen von § 2 Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 UmwRG innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - untere
Flurbereinigungsbehörde – Berliner Allee 3a, 79114 Freiburg, einlegen. Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, muss er innerhalb dieser Frist beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
- untere Flurbereinigungsbehörde - eingegangen sein. Die Widerspruchsfrist beginnt mit dem 1. Tag dieser öffentlichen Bekanntmachung. Diese öffentliche Bekanntmachung ist auch im Internet veröffentlicht unter http:\\lgl-bw.de unter der Rubrik Flurneuordnung.
gez. Faller, LVD
Kostenloser Pflegekurs
Kursangebot der Johanniter
für pflegende Angehörige
Freiburg - Wenn ein Mensch zum Pflegefall wird, trifft die veränderte Situation auch die Angehörigen. Viele Pflegebedürftige werden
zu Hause gepflegt – dies bedeutet viel Organisation und den richtigen Umgang miteinander zu lernen. Wichtig für die pflegenden
Angehörigen ist daher, sich rechtzeitig Hilfe zu suchen. Diese Unterstützung bietet der kostenlose Pflegekurs der Johanniter.
An 10 Abenden erlernen die Teilnehmer die notwendigen Kenntnisse und richtigen Handgriffe der häuslichen Pflege. Darüber
hinaus können sich die Pflegepersonen über ihre Erfahrungen
austauschen und erhalten Tipps für ihre besondere häusliche Situation. Durch die freundliche Unterstützung der Barmer GEK ist der
Kurs für alle Teilnehmer kostenlos.
Themen sind:
• Grundkenntnisse der Pflege zu Hause (Körperpflege, Ernährung, Bewegung)
• Krankenbeobachtung (Puls, Blutdruck, Temperatur)
• Hilfsmittel und rückenschonende Pflege
• Folgeerkrankungen vorzubeugen
• Erfahrungsaustausch, Entlastung und Selbstsorge für Angehörige
Jetzt noch bis 29. Februar 2016 online bewerben!
Noch bis Ende Februar 2016 können sich Interessierte für eine
Ausbildung zum Gärtner, Fachrichtung Obstbau, bewerben.
Voraussetzung dafür ist mindestens ein Hauptschulabschluss oder
ein gleichwertiger Abschluss. Die Ausbildung beginnt am 1. September 2016. Interessierte können sich jetzt online unter www.
breisgau-hochschwarzwald.de über das dortige Stellenportal bewerben. Dort gibt es auch weitere Informationen zur Ausbildung.
Ortsverwaltung Gündlingen
Die Narren nehmen das Ruder
in die Hand!
Sie stürmen das Rathaus, der Ortsvorsteher wird entmachtet und
der Ortschaftsrat abgesetzt. Das Rathaus bleibt vom Schmutzige
Dunschdig, 04.02. bis Aschermittwoch, 10.02.2016 geschlossen.
Bitte wenden Sie sich während dieser Zeit mit Ihren Anliegen an
den Oberzunftmeister mit seinem Zunftrat.
Ihre Ortsverwaltung Gündlingen
Infoveranstaltung Baugebiet Läger IV
Nachdem die Planungen nun abgeschlossen sind, besteht für Interessierte noch einmal die Möglichkeit sich umfassend zu informieren. Am Montag, 22.2.2016, 19.00 Uhr im Gemeindesaal in
Gündlingen. Planer und badenovaKonzept als Ausführende sowie Herr Baum als Baudezernent beantworten gerne Ihre Fragen
A. Siegel
Ortsvorsteher
BÜRGER-TREFF 55 plus (jeden 3. Do. im Monat)
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
wir laden Sie herzlich ein am Donnerstag, den 18. Februar 2016
ab 14.30 Uhr in geselliger Runde einen gemütlichen Nachmittag
zu verbringen. Für Bewirtung ist gesorgt. Hierzu treffen wir uns im
Gemeindesaal/Feuerwehrhaus in Gündlingen.
Sollten Sie eine Fahrgelegenheit benötigen melden Sie sich bitte
bei U. Müller Tel : 07668 / 7025
Wir freuen uns auf Ihr Kommen
der Stadtseniorenbeirat und
das „Gündlinger-Team“
Stadtanzeiger Breisach
8
Fundsachen
•
•
Ein Schlüsselbund mit rotem Anhänger
Ein Damenfahrrad
Donnerstag, 04. Februar 2016
eingegangener Stellungnahmen, Billigung des Entwurfs
und Beschluss zur Durchführung der Offenlage für den
Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften
TOP 5: Verschiedenes/Bekanntmachungen
Fundsachen können im Rathaus in Gündlingen abgeholt bzw. abgegeben werden.
Bürgertreff 55 Plus jetzt auch in Oberrimsingen
Ortsverwaltung Niederrimsingen
(jeden ersten Dienstag im Monat)
Fasnet: Öffnungszeiten!
Nach dem Vorbild des Gündlinger Bürgertreffs 55 Plus, hat sich
in Oberrimsingen eine Gruppe zusammengefunden, die unter
dem Dach der Vereinsgemeinschaft der Generation 55 und älter
(sowohl Männer als auch Frauen) auch eine solche Möglichkeit
anbieten möchte. Hierbei steht im Vordergrund, sich in lockerer
Atmosphäre, bei Kaffee und Kuchen auszu- tauschen, Kontakte zu
pflegen, neue zu knüpfen, oder die Zeit mit Gesellschaftsspielen
(Rommé, Cego, Mensch ärgere dich nicht, u.v.m.) zu verbringen.
Ortsverwaltung geschlossen:
Nach heutiger Entmachtung durch die Narren bleibt die Ortsverwaltung vom Schmutzige Dunschtig bis Aschermittwoch geschlossen.
Keine Sprechstunde:
Auch ist der Ortsvorsteher während der Fastnachtstage (Schmutzige Dunschtig und Rosenmendig) zu anderen närrischen Veranstaltungen gerufen.
Sitzung des Ortschaftsrates Niederrimsingen
Am Montag, 15. Februar 2016 findet die zweite öffentliche Sitzung
des Ortschaftsrates Niederrimsingen in diesem Jahr statt. Beginn
um 19:30 Uhr wie gewohnt im Rathaus. Herzliche Einladung hierzu an alle interessierten Einwohner.
Da in der kommenden Woche keine Ausgabe des Stadtanzeigers
erscheint entnehmen Sie Tagesordnung bitte dem Aushang im Infokasten am Rathaus.
Ihr Ortsvorsteher – Frank Greschel
Ortsverwaltung Oberrimsingen
Fasnet: Öffnungszeiten!
Ortsverwaltung geschlossen:
Nach heutiger Entmachtung durch die Narren bleibt die Ortsverwaltung vom Schmutzige Dunschtig bis Aschermittwoch geschlossen.
Keine Sprechstunde:
Auch ist der Ortsvorsteher während der Fastnachtstage (Schmutzige Dunschtig und Rosenmendig) zu anderen närrischen Veranstaltungen gerufen.
Einladung zur öffentlichen Sitzung
des Ortschaftsrats
Einladung zur öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrats am Donnerstag, den 11.02.2016 um 20:00 Uhr im Rathaus in Oberrimsingen:
Das erste Treffen findet statt am Dienstag, den 1.März 2016, um
14.30 Uhr bis ca. 17.00 Uhr in der Tuniberghalle. Es wird ein Fahrdienst angeboten. Bitte melden bei Katharina Ott Tel. 4415.
Dem Organisations-Team gehören an: Katharina (Käthe) Ott,
Bernhard Müller, Anneliese und Hubert Thoman, Marianne Waldvogel, Ingeborg Butt, Sabine Helwig und Willi Ingenhoven.
Wir freuen uns auf ihren Besuch.
Vereinsgemeinschaft Oberrimsingen e.V.
und das Orga-Team
Ende der amtlichen Mitteilungen
Die nächste Ausgabe des Stadtanzeigers Breisach
erscheint am 18. Februar 2016
Redaktionsschluss: Montag 15. Februar 2016 10:00 Uhr
Unsere Geschäftsstelle bleibt am Rosenmontag
und Fastnachtsdienstag geschlossen.
Am Aschermittwoch sind wir wieder für Sie da.
BÜCHEREIEN
Öffentliche Bibliothek Breisach
Jahnstr. 1, 79206 Breisach,
Telefon 07667/1477
Email: [email protected]
Öffnungszeiten
Dienstag
9.00 – 12.30
Mittwoch
10.00 – 14.00
Donnerstag
Freitag
9.00 – 14.30
15.00 – 19.00
15.00 – 19.00
15.00 – 19.00
TOP 1: Frageviertelstunde
TOP 2: Rückbau Schuppen und Neubau einer Garage
Flurstück Nr. 138, Alte Schulgasse 8, Oberrimsingen
TOP 3: Modernisierung und energetische Sanierung eines EFH
Flurstück Nr. 154, Großgasse 14, Oberrimsingen
TOP 4: Bebauungsplan „Schloßfeld-Erweiterung“
-Behandlung der im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung
Ferienöffnungszeiten
Dienstag
9.00 – 12.30
Mittwoch
9.00 – 12.30
Donnerstag
15.00 – 19.00
15.00 – 19.00
Bücherei Rimsingen
Tunibergstr. 14 (Grundschule Rimsingen)
79206 Breisach-Niederrimsingen, Mobil 0175/5884662
Stadtanzeiger Breisach
Donnerstag, 04. Februar 2016
Winteröffnungszeiten ab 01. November
Montag
16.00 – 18.00
Dienstag
10.00 – 12.00
Donnerstag
16.00 – 18.00
Während der Fastnachtsferien ist die Bücherei bereits am
Donnerstag, den 4. Februar geschlossen!
Ab Montag, den 15. Februar
sind wir wieder zu den üblichen Öffnungszeiten für alle da.
Katholische Öffentliche Bücherei
b) des Kassenwarts
1. Kassenbericht
2. Mitglieder
4. Aussprache
5. Bestätigung der stellvertretenden Vorsitzenden
6. Wahl von zwei Kassenprüfern für 2017
7. Satzungserweiterung zur Vertretungsregelung
8. Verschiedenes
Kirchliche Sozialstation
Kaiserstuhl-Tuniberg
Kompakt-Kurs Häusliche
Kranken- und Altenpflege
St. Laurentius,
Kapuzinergasse 10, 79206 Breisach
Samstag
Sonntag
August
9
Immer mehr Menschen haben den Wunsch, in ihrer häuslichen
Umgebung gepflegt zu werden. Die Kirchliche Sozialstation Kaiserstuhl-Tuniberg e.V. unterstützt dieses wichtige Engagement mit
dem Kompakt-Kurs Häusliche Kranken- und Altenpflege. Dieser
wendet sich an alle pflegenden Angehörige, ehrenamtliche Helfer(innen), interessierte Laien mit und ohne Vorkenntnisse.
Die Teilnahme kostet 80,00 EUR Versicherte können die Rechnung bei ihrer eigenen Krankenkasse mit der Bitte um Kostenübernahme einreichen.
19.00 – 19.30
11.15 – 12.15
geschlossen
VEREINSMITTEILUNGEN
Altenwerk Niederrimsingen
Narri, Narro!
Zeitraum
Narri, narro, das närrische Altenwerk isch wieder do!
Wir treffen uns am Schmutzige Dunschtig, am 04. Febr. 2016 um
15:00 Uhr in der „Tanne“ bei Rosemarie. Voll Freud‘ un voll Energie, so soll unsere Seniore-Fasnet si!
Die Vorstandschaft
DRK Breisach
Blutspende fällt aus!
Der Blutspendetermin am Aschermittwoch, den 10.02.2016 in
Oberrimsingen fällt leider aus. Trotz intensiver Bemühungen diesen tradionellen Termin beibehalten zu können, wurde uns von
der Blutspendezentrale in Baden-Baden mitgeteilt, daß sie diesen Termin nicht aufrecht erhalten können. Dies sei bedingt durch
Kürzung und Abbau von Arbeitsstellen bei den Entnahmeteams
u. Laborkräften, sowie von Terminüberschneidungen und anderen
Faktoren. Von unserer Seite aus tut es uns leid. Wir wären gerne
bereit gewesen, aber die Entscheidung der Blutspendezentrale ist
bindend, auch wenn wir sie nicht verstehen können.
DRK Breisach
Blutspendeteam Rimsingen
Bernhard Müller
Franziskaner-Klostergarten-Verein Breisach e.V.
Mitgliederversammlung
Einladung zur Mitgliederversammlung am Montag, den 15. Februar 2016, um 19:00 Uhr in das kath. Gemeindehaus St. Hildegard,
St.-Louis-Str. 15
Tagesordnung:
1.
Begrüßung
2.
Totenehrung
3.
Berichte
a) der Vorsitzenden
vom 15.02.2016 bis 21.03.2016
6 Kurstage, jeweils montags, 18:30 bis 20:30 Uhr
Ort:
Schulungsraum der
Kirchliche Sozialstation Kaiserstuhl-Tuniberg e.V.
Freiburger Str. 6, 79206 Breisach
Inhalte
Vermittelt werden spezielle Kenntnisse und
Fertigkeiten im Umgang mit Pflegebedürftigen
Kursleitung
Conny Friese, Altenpflegerin
Anmeldung und Information
Kirchliche Sozialstation Kaiserstuhl-Tuniberg e.V.
Pflegedienstleitung Frau P. Gebert
stellv. Pflegedienstleitung Frau R. Holzer
Tel.: 07667- 90 58 8-0
Musikverein Gündlingen
Alteisensammlung in Gündlingen
Liebe Dorfbewohner,
am Samstag, den 27. Februar 2016 ab 9 Uhr
ist es so weit. Der Musikverein Gündlingen zieht
wieder mit Traktoren und Anhängern durchs Dorf und sammelt Ihr
altes Eisen ein. Wenn Sie welches in Ihrer Garage, Scheune oder
Keller gefunden haben und dieses los werden wollen, dann legen
Sie es bitte einfach gut sichtbar zur Abholung an die Straße.
Sollten Sie hierbei Hilfe benötigen, können Sie unseren 1. Vorstand Alexander Müller-Knöpfler bis zum Vortag telefonisch kontaktieren (Tel.: 07668 / 95 10 55) oder sprechen Sie uns während
der Sammlung einfach an. Sammelgut wie Autos, Batterien, Kühlschränke, Öltanks und Elektrogeräte können wir leider nicht mitnehmen. Für Ihre Unterstützung möchten wir uns schon im Voraus
ganz herzlich bedanken.
Ihr Musikverein Gündlingen!
Tagesordnungen
Liebe Musikfreunde,
der Musikverein und die Jugendkapelle Gündlingen halten ihre
Generalversammlung am 19.2.2016 im Probelokal ab.
>>
Stadtanzeiger Breisach
10
Wir möchten Sie hierzu ganz herzlich einladen. Haben Sie Wünsche und Anträge, so teilen Sie diese bitte bis spätestens eine Woche vor dem Versammlungstermin an den ersten Vorsitzenden mit
(MV Gündlingen: Alexander Müller-Knöpfler Tel. 07668/951055;
Jugendkapelle Gündlingen: Susanne Köbele Tel. 07668/7785).
Tagesordnung der Jugendkapelle Gündlingen e.V., Beginn: 19 Uhr
1. Begrüßung
2. Tätigkeitsbericht 2015
3. Kassenbericht des Rechners
4. Bericht der Kassenprüfer
5. Entlastung des Gesamtvorstandes
6. Verleihung der Jungmusikerleistungsabzeichen
7. Grußwort der Gäste
8. Verschiedenes, Wünsche und Anträge
9. Schlusswort
Tagesordnung des Musikvereins Gündlingen e.V., Beginn: 20 Uhr
1. Begrüßung
2. Totenehrung
3. Tätigkeitsbericht 2015
4. Kassenbericht des Rechners
5. Bericht der Kassenprüfer
6. Entlastung des Gesamtvorstandes
7. Wahlen
8. Ehrungen
9. Grußworte der Gäste
10. Verschiedenes, Wünsche und Anträge
11. Schlusswort
Für das leibliche Wohl wird gesorgt.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen.
Seniorenbeirat Stadt Breisach
Feste Termine Sprechstunden
Die Termine für die Sprechstunde des Seniorenbeirats der Stadt
Breisach finden an folgenden Tagen, jeweils von 10-11 Uhr in der
Spitalkirche statt:
11. Februar 2016, 10. März 2016, 14. April 2016, 12. Mai 2016, 9.
Juni 2016, 14. Juli 2016, 11. August 2016, 8. September 2016, 13.
Oktober 2016, 10. November 2016, 8. Dezember 2016
Seniorenstammtisch
Der Stadtseniorenbeirat der Stadt Breisach am Rhein lädt auf
Donnerstag den 11.02.2016 um 16.00 Uhr zum Seniorenstammtisch in das Restaurant „Elsässer Hof“ in Breisach ein. Unter dem
Motto: Was brauchen Senioren für Versicherungen, was ist nötig
und was ist unnötig, dies wird in einem Vortrag, mit anschließender
Diskussionsrunde erläutert.
Was gibt’s neues in der Stadt, was könnte man Seniorengerecht
verändern und was ist schon gut? ist wieder die Frage. Über eine
zahlreiche Teilnahme der Senior /innen würden wir uns freuen.
Die nächste Ausgabe des Stadtanzeigers Breisach
erscheint am 18. Februar 2016
Redaktionsschluss: Montag 15. Februar 2016 10:00 Uhr
Unsere Geschäftsstelle bleibt am Rosenmontag
und Fastnachtsdienstag geschlossen.
Am Aschermittwoch sind wir wieder für Sie da.
Donnerstag, 04. Februar 2016
Vereinsgemeinschaft Oberrimsingen e.V.
Kartenvorverkauf
Fasnet in Oberrimsingen
Schmutziger Dunschdig 4. Februar 2016
19.11 Uhr
Hemdglunkerumzug v.Feuerwehrgerätehaus
aus. Danach Bewirtung in der Tuniberghalle.
Fasnet Samschdig 6.Februar 2016
19.30 Uhr
Fasnetveranstaltung unter dem Motto
„Film und Fernsehen“ in der Tuniberghalle.
Bis auf wenige Karten ist der Abend ausverkauft.
Fasnet-Mendig 8.Februar 2016
In diesem Jahr wird der Mendig noch närrischer ! Um
14.11 Uhr
startet die Kinderfasnet mit dem Umzug für
die ganze Familie. Von der Schule geht es mit
Fasnet-Musik zur Tuniberghalle. Dort warten
tolle Spiele für Kinder aller Altersklassen,
Programmbeiträge, Würstchen und Berliner.
Musikalischer Unterhaltung wird geboten für
Kinder, Eltern und Großeltern. Der Eintritt frei.
Ab ca. 17.00 Uhr geht’s dann nahtlos weiter mit der
Firobe-Fasnet.
Lassen Sie ihren Besuch beim Rosenmontagsumzug bei uns ausklingen, oder genießen Sie
einfach Ihren Feierabend in der Tuniberghalle.
Die Oberrimsinger Fasnetkapelle wird ihr Bestes
geben um für tolle Unterhaltung für Alt und Jung
zu sorgen, auch hier ist der Eintritt frei.
Fasnet-Zischdig 9.Februar 2016
Fasnetverbrennung durch die Schlossvampire
zu Oberrimsingen e.V. im Hof der Freiwilligen
Feuerwehr in der Alten Schulgasse.
19.00 Uhr
Vereinsgemeinschaft Oberrimsingen e.V.
Volkshochschule
Westlicher Kaiserstuhl-Tuniberg
Deutschlehrer/innen gesucht
Die Volkshochschule Westlicher Kaiserstuhl-Tuniberg sucht
Deutschlehrer/innen mit Erfahrung in Alphabetisierung (z.Bsp.
Grundschul-Pädagogen). Die Kurse werden im Auftrag des Landkreises durchgeführt und dauern 90 Unterrichtseinheiten. Das Ziel
ist die Vermittlung grundlegender Fähigkeiten der deutschen Sprache und die Befähigung zum Besuch weiterführender Kurse. Bei
Interesse melden Sie sich bitte bei dem Leiter der Volkshochschule Herrn Häring unter 07667/8761.
SPORTMITTEILUNGEN
ASV Niederrimsingen e.V.
Wegen der Fasnachtsveranstaltungen ist die Attilahalle bis Mittwoch, 10.02.2016 für den Sport-
Donnerstag, 04. Februar 2016
Stadtanzeiger Breisach
betrieb gesperrt. Für unsere Kinder- und Jugendgruppen finden
daher bis Ende der Fasnachtsferien (12.02.2016) keine Übungsstunden statt, für die Erwachsenen bis 09.02.2016.Unser Kraftund Fitnessbereich ist vom Freitag, 5.02.2016 bis einschließlich
Montag, 8.02.2016 geschlossen.
Noch Kurs-Anmeldungen möglich!
Dienstags: Kurs – Aerobic - für Jedermann/-frau ab 14 Jahre
Kursleiterin:
Natalie Fuchs
Kursdauer:
6x dienstags von 19:15 – 20:15 Uhr
im ASV-Sporttreff
Kursbeginn:
Dienstag, 16.02.2016
Termine:
16.02./23.02./01.03./08.03./15.03./22.03. 2016
Kursgebühr:
25 EUR für Mtgl. und 30 EUR für NMtgl.
Donnerstags: Kurs Mutter/Vater-Kind-Turnen (Mu-Ki-Tu)
Schon im Kleinkindalter ist Bewegung ein wichtiger Weg, um die
Umgebung zu erkunden. Im Mutter/Vater-Kind-Turnen (Mu-Ki-Tu)
wird mit Hilfe der Mutter/des Vaters die Sporthalle als riesiger Bewegungsraum wahrgenommen; mit verschiedenen Hilfsmitteln
werden neue Bewegungsmuster erlernt.
Kursleiterin:
Sarah Hahn-Ott
Kursdauer:
9 x donnerstags von 9.30 – 10.30 Uhr
in der Attilahalle
Kursbeginn:
Donnerstag, 18.02.2016
Termine:
18.02./25.02./03.03./10.03./17.03./07.04./14.04./
21.04./28.04.2016
Kursgebühr:
25,-- EUR Mtgl. / 30,-- EUR NMitgl.
Für alle oben genannten Kurse kann die Anmeldung erfolgen:
im ASV Kraft und Fitness unter Tel. 504886 (Öffnungszeiten: Mo,
Mi, Do, Fr: 17.30 - 21.30 Uhr; Di 9.30 – 11.30 Uhr; So 10.00 –
12.00 Uhr) oder per eMail an [email protected]
Lust auf „sportliches Ehrenamt“ ?
• Ich möchte mich in einer Gemeinschaft ehrenamtlich und freiwillig engagieren!
• Ich bin mir der hohen Bedeutung des ehrenamtlichen und freiwilligen Engagements innerhalb unserer Gesellschaft bewusst
und möchte meinen Teil dazu beitragen!
• Ich kann und will mir überschaubare Zeiträume schaffen, um
meine Kompetenzen und Fähigkeiten in die Gemeinschaft einzubringen!
• Ich bin in der Lage, Sportgruppen zu betreuen, anzuleiten bzw.
ich bin bereit, mir für den Vereinssport erforderliche Kompetenzen mit Unterstützung anzueignen!
• Mir macht es Spaß, anderen die Freude am Sporttreiben zu
vermitteln und in einem Team mitzuarbeiten!
Wenn einige der angeführten Aussagen auch auf Dich/Sie zutreffen
sollten wir uns unterhalten, denn unser Team kann Verstärkung gut
gebrauchen. Bitte Deine/Ihre Kontaktdaten per eMail an [email protected] übermitteln; wir werden uns dann umgehend melden!
Terminvormerkungen
Di., 01.03.2016, 18 Uhr ASV-Jugendversammlung
Do.,17.03.2016, 19 Uhr ASV-Mitgliederversammlung
Die lustigen Tuniberger
Tanzen fördert die körperliche Beweglichkeit, geistige Fitness und macht gute Laune. Geselligkeit
und Spaß werden großgeschrieben!
11
Tanzkurse nach Fasnacht
1. TANZ, SPIEL UND SPASS für Kinder:
Verschiedene Tänze sowie Spiel und Spaß mit Cassandra und
Selma stehen im Vordergrund. Wir treffen uns regelmäßig montags (außer in den Ferien), 18:00 bis 19:00 Uhr im Vereinsheim in
Niederrimsingen (neben Gemeindesaal).
2. HIP-HOP für Kinder/Jugendliche:
Tanzen und jede Menge Action! Kindgerechter Unterricht, spannende Hip-Hop-Moves und coole Choreographien stehen auf dem
Programm. Beginn: Dienstag, 16.02.2016, 18:00 Uhr – 19:00 Uhr,
10 x, Tuniberghalle Oberrimsingen
3. ZUMBA - begeisternd und energiegeladen:
Hier geht es darum, alles aus sich herauszuholen.
Die Tanzschritte sind gut nach zu tanzen, es sind keine Vorkenntnisse nötig und jeder kann sofort mitmachen: Move your body! Beginn: Dienstag, 16.02.2016; 19:15 Uhr – 20:15 Uhr, 10 x, Tuniberghalle Oberrimsingen
4. STANDARDTÄNZE:
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um bei uns in ungezwungener Atmosphäre mit viel Spaß Walzer, Tango, Cha-cha-cha, Rumba, Quickstepp, Jive, Samba... zu tanzen. Bitte Tanzpartner mitbringen!
Beginn: Dienstag, 16.02.2016, 20:30 Uhr – 22:00 Uhr, 10 x, Tuniberghalle Oberrimsingen
5. TANZEN FÜR SENIOREN:
Tanzen macht auch im fortgeschrittenen Alter Freude und ist eine
ideale Form fit und gesund zu bleiben. Ob allein oder zu zweit - im
Tanzkurs für Senioren werden beliebte Tänze wie z. B. Walzer, etc.
wiederholt und aufgefrischt. Beginn: Dienstag, 16.02.2016, 17:00
Uhr – 18:00 Uhr, 5 x, Tuniberghalle Oberrimsingen
Anmeldung und weitere Informationen unter 07664/59512.
Wir freuen uns auf Euch!
Die lustigen Tuniberger“ Breisach-Niederrimsingen e.V.
SV Breisach
SC Freiburg II - Karlsruher SC II 1:3
(1:0)
Mit 3:1 konnte die Zweitligareserve des KSC
ihr Vorbereitungsspiel gegen die Regionalligamannschaft des SC Freiburg auf dem neuen Kunstrasenplatz des
SV Breisach im Waldstadion gewinnen. Bei stürmischem Wetter
zog es viele Zuschauer ins Waldstadion.
Bereits in der 8. Spielminute gingen die Freiburger durch Kai Brünker in Führung. Nach der Pause verpasste der Zweitligaerfahrene
Fabian Schleusener die Möglichkeit auf 2:0 zu erhöhen. In der 56.
Minute dann der Ausgleich durch Christoph Bartke. Durch einen
Doppelschlag von Patrick Fossi und Kai Kleinert (75./76. Minute)
gelang es der Mannschaft des "Breisachers" Stefan Sartori das
Spiel noch zu drehen. Das 3:1 fiel dabei mit Windunterstützung
aus über 40 Meter. Bedanken möchte wir uns auch bei den Spielern der C-Jugend die sich als Balljungen zur Verfügung gestellt
haben.
Die nächsten zwei Vorbereitungsspiele finden diese Woche am
Mittwoch, 3.2. um 19.30 Uhr gegen den VFR Ihringen und am
Samstag, 6 2. um 14 Uhr gegen den FC Weisweil, beide im Breisacher Waldstadion, statt.
Stadtanzeiger Breisach
12
SV Gündlingen
Donnerstag, 04. Februar 2016
Sonntag, den 07.02.
10.00 Uhr
Abendmahlsgottesdienst mit Prädikant Gerd
Hoffmann
Beitragseinzug
In den nächsten Tagen wird der Mitgliedsbeitrag
des SV Gündlingen für das Erste Halbjahr per
SEPA Lastschrift eingezogen.
Jochen Maier
1. Vorsitzender SV Gündlingen
Mittwoch, den 10.02.
16.00 Uhr
Gottesdienst im Seniorenheim der Evang.
Stadtmission
20.00 Uhr
Kirchenchor
Donnerstag, den 11.02.
18-20 Uhr
Café der Kulturen. Treffen mit Flüchtlingen zum
Reden, Tee trinken, Spielen, Fragen klären,
Gemeinschaft und Zusammenhalt erleben im
Evang. Gemeindehaus, Ecke Post- u. Rempartstr.
19.00 Uhr
Offenes Gebet in der Kirche
19.30 Uhr
Bibelabend im kleinen Gemeindesaal
KIRCHLICHE MITTEILUNGEN
Evangelische Martin-Bucer-Gemeinde
Zeppelinstraße 7, 79206 Breisach am Rhein
Telefon 07667 / 3 84 Mo - Fr 9 - 12 Uhr
Donnerstag, den 04.02.
14.30 Uhr
Seniorenfasent in St. Hildegard mit musikalischer
Unterhaltung durch Herrn Kind
18-20 Uhr
Café der Kulturen. Treffen mit Flüchtlingen zum
Reden, Tee trinken, Spielen, Fragen klären,
Gemeinschaft und Zusammenhalt erleben im
Evang. Gemeindehaus, Ecke Post- u. Rempartstr.
18.30 Uhr
Jugendkreis
19.00 Uhr
Offenes Gebet in der Kirche
19.30 Uhr
Bibelabend im kleinen Gemeindesaal
Sonntag, den 14.02.
10.00 Uhr
Gottesdienst mit Gästen vom Gustav-AdolphWerk und dem Kirchenchor
Dienstag, den 16.02.
14.30 Uhr
Seniorennachmittag mit „Italienischen Serenaden“ mit Dorothea Rieger (Sopran) und Christian
Drengk (Klavier)
20.00 Uhr
Konfi-Elternabend
20.30 Uhr
Chörleprobe in der Evang. Kirche in Algolsheim
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Donnerstag, 04. Februar 2016
Stadtanzeiger Breisach
Mittwoch, den 17.02.
16.00 Uhr
Gottesdienst im Seniorenheim der Evang.
Stadtmission
17.00 Uhr
Jugendband
20.00 Uhr
Kirchenchor
Katholische Seelsorgeeinheit
Breisach - Merdingen
Pfarrbüro
Münsterplatz 3, 79206 Breisach am Rhein
Telefon: 07667 / 203 Fax: 07667 / 566
[email protected]
Langgasse 15, 79291 Merdingen
Tel.: 07668/241 Fax: 07668-94414
[email protected]
www.se-breisach-merdingen.de
www.facebook.de/SanktStephanBreisach
Freitag, 05. Februar 2016 - Hl. Agatha
07.30 Oberrimsingen Eucharistiefeier (F.J. Ehrath)
08.00 Merdingen
Eucharistiefeier (J. Brauchle)
16.00 Breisach
Seniorenheim, Wort-Gottes-Feier (G. Butz)
19.00 Niederrims.
Eucharistiefeier (G. Eisele)
20.00 Ihringen
Franziskussaal, Filmabend Brot und Tulpen
Samstag, 06. Februar 2016
17.30 Breisach
Münster, Rosenkranzgebet
18.00 Breisach
Münster, Eucharistiefeier am Vorabend
(J. Brauchle)
Gebet für Hubert Raufer;
Gebet für Meinhard Schmidt
18.00 Gündlingen
Eucharistiefeier am Vorabend (G. Eisele)
18.30 Ihringen
Wort-Gottes-Feier mit Kommunionfeier
(H. Wochner)
18.30 Niederrims.
Eucharistiefeier am Vorabend mit
Blasiussegen und Weihe des Agathabrotes (F. J. Ehrath)
Gebet für Familie Erich Rinderle und
verst. Angehörige; für Priester und
Ordensberufe; für Dorothea und Egon
Meier und verstorbene Angehörige
Sonntag, 07. Februar 2016 - 5. Sonntag im Jahreskreis
09.00 Merdingen
Eucharistiefeier (F. J. Ehrath)
10.30 Breisach
Münster, Eucharistiefeier Familiengottesdienst am Fastnachtssonntag. (W. Bauer)
Alle, ganz besonders die Kinder, sind
herzlich zum Familiengottesdienst am
Fastnachtssonntag unter dem Motto “Gott
liebt das Lachen” eingeladen. Wir freuen
uns, wenn Ihr in närrischer Verkleidung in
den Gottesdienst kommt.
10.30 Oberrimsingen Eucharistiefeier (G. Eisele)
gest. Messe für Maria und Willi Totten und
Sohn Willi
10.30 Wasenweiler
Eucharistiefeier (J. Brauchle)
17.30 Breisach
Josefskirche, Rosenkranzgebet
18.00 Breisach
Josefskirche, Andacht
18.30 Gündlingen
Rosenkranzgebet für die Kranken der
Gemeinde
Montag, 08. Februar 2016
18.00 Grezhausen
Lobpreis
13
Mittwoch, 10. Februar 2016 - Aschermittwoch
19.00 Breisach
Münster, Eucharistiefeier zum
Aschermittwoch (W. Bauer)
19.00 Merdingen
Eucharistiefeier zu Aschermittwoch
(J. Brauchle)
19.00 Niederrims.
Eucharistiefeier zum Aschermittwoch
(G. Eisele)
19.00 Oberrimsingen Eucharistiefeier zu Aschermittwoch
(F. J. Ehrath)
Donnerstag, 11. Februar 2016 - Gedenktag Unserer Lieben Frau
in Lourdes
15.00 Ihringen
Franziskussaal, Tanz befreit den Menschen von der Schwere der Dinge, immer
donnerstags, Anmeldung erforderlich bei
F. Glockner, Tel. 07668/ 10 34
17.30 Breisach
Josefskirche, Rosenkranzgebet
18.00 Breisach
Josefskirche, Andacht
19.00 Gündlingen
Eucharistiefeier zum Aschermittwoch
(G. Eisele)
19.00 Wasenweiler
Eucharistiefeier Familiengottesdienst zu
Aschermittwoch (J. Brauchle)
19.30 Breisach
Münster, Meditation Keine Vorkenntnisse
nötig
Freitag, 12. Februar 2016
07.30 Oberrimsingen Eucharistiefeier (F.J. Ehrath)
08.00 Merdingen
Eucharistiefeier (J. Brauchle)
15.30 Ihringen
Pflegezentrum Westengarten, Wort-Gottes-Feier (H. Wochner)
16.00 Breisach
Seniorenheim, Wort-Gottes-Feier
(R. Grom)
Aktuelle Daten zu Gottesdiensten und sonstigen Zeiten finden Sie
auf der Homepage: www.se-breisach-merdingen.de
Das Pfarrblatt der Seelsorgeeinheit liegt in den Kirchen aus
Mitteilungen
Pfarrbüro in Merdingen
Am Fasnet-Dienstag hat das Pfarrbüro in Merdingen geschlossen.
Außerdem ist in der Fasnet-Ferien-Woche nur vormittags geöffnet.
Wir bitten um Beachtung
Gemeinde Mittendrin St. Louis Straße 5, Breisach
04.02.16, 17.00 Uhr
04.02.16, 20.00 Uhr
07.02.16, 11.00 Uhr
09.02.16, 09.30 Uhr
09.02.16, 14.3017.30 Uhr
11.02.16, 20.00 Uhr
14.02.16
Jungschar ab 2. Klasse
Glaubensgrundkurs
Thema: Sehnsucht-was braucht man
eigentlich um glücklich zu sein?
Gottesdienst mit parallelem Kinderprogramm
Eltern-Kind-Kreis mit Programm und
Frühstück
Treffpunkt Mittendrin
mit Kaffee und Kuchen
Glaubensgrundkurs
Thema: Bibel-was ist das eigentlich für ein
Bestseller?
Gottesdienst mit parallelem
Kinderprogramm
Zu den Veranstaltungen sind Alle ganz herzlich eingeladen
Kontakt: Birgit Graf 07667/3796646
(siehe auch Plakat Seite 14)
Stadtanzeiger Breisach
14
Neuapostolische Kirche Breisach
Gottesdienst in Breisach, Waldstraße 3
Sonntag 09.30 Uhr, Mittwoch 20.00 Uhr
Gemeinde Gottes KdöR
(Körperschaft des öffentl. Rechts) Krummholzstrasse 7 Breisach
Dienstag 2.2. 19.00h Gebetskreis
Mittwoch 3.2. 19.00h Hauskreis Gäste willkommen
Sonntag 7.2. 10.00h Gottesdienst
Mittwoch 10.2. 19.00h Hauskreis, Gäste sind herzlich Willkommen!
Sonntag 14.2. 10.00h Gottesdienst
Dienstag 16.2. 19.00h Gebetskreis
Mittwoch 17.2. 19.00 Hauskreis , Gäste sind herzlich Willkommen!
Freitag 19.2. 16.00h Stricktreff, dazu sind alle herzlich eingeladen,
die Spaß am Stricken, häkeln und Handarbeiten haben.
Sonntag 21.2. 16.00h Gottesdienst.
Montag 22.02. - Freitag 26.02. Fasten und Gebetswoche
Samstag 27.02. 10.00h - ca.19.00 Seminar mit Hartwig Henkel
Hartwig Henkel ist bekannt durch seinen internationalen Lehr- und
Hilfsdienst, www.Hand-in-Hand.org
Sonntag 28.02. 10.00h Abschlussgottesdienst mit Hartwig Henkel.
AUS DEN NACHBARGEMEINDEN
Gemeinde Ihringen
Stellenausschreibung
Donnerstag, 04. Februar 2016
01.04.2016 einen
Bautechniker, Hoch-Tiefbau (m/w) oder
Bauingenieur (m/w)
Aufgabenschwerpunkte:
• Unterhaltung der gemeindeeigenen Gebäude
• Betreuung u. Überwachung von Hoch-, Tief- und Straßenbaumaßnahmen
• Durchführung kleinerer, gemeindlicher Planungen im städtebaulichen und grüngärtnerischen Bereich
• Ausschreibung u. Abrechnung gemeindlicher Bauvorhaben
Unsere Erwartungen:
Eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur staatlich geprüftenTechniker/In (wenn möglich mit Berufserfahrung) oder ein abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Bauingenieurwesen. Des
Weiteren setzen wir ein überdurchschnittliches Engagement, selbständiges und eigenveranwortliches Arbeiten, Teamfähigkeit, eine
rasche Auffassungsgabe, Zuverlässigkeit und sicheres Auftreten
voraus.
Wir bieten:
Ein interessantes und abwechslungsreiches Aufgabengebiet. Die
Einstufung erfolgt je nach Ausbildung und Berufserfahrung in der
Entgeltgruppe 9 bzw. 10 TVöD.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis spätestens 19.02.2016 an das
Bürgermeisteramt Ihringen, Bachenstr. 42, 79241 Ihringen. Für tel.
Auskünfte steht Ihnen Hauptamtsleiter Meier, Tel.: 07668/7108-22,
gerne zur Verfügung.
Die Gemeinde Gemeinde Ihringen (6.000 Einwohner) sucht zum
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von Kathy Kaldewey
am 26. Februar 2016
um 19.30 Uhr
in der Gemeinde „Mittendrin“
St. Louis Str.5, 79206 Breisach
Unkostenbeitrag: 6,-€
Anmeldung und Info bei:
Birgit Graf Tel.: 07667/3796646
Martina Gampp Tel.: 07667/8671
zum Thema:
Donnerstag, 04. Februar 2016
Stadtanzeiger Breisach
KOMMUNALES KINO BREISACH
The Rocky Horror Pictures Show
wieder in Breisach
An diesem Freitag ist es wieder soweit. Rockig, gruselig und sexy präsentiert das Kommunale Kino Breisach am Fasnets-Freitag „The Rocky Horror Picture Show“ von Jim Sharman.
Seit vier Jahrzehnten begeistert dieser Film ein eingeschworenes
Fan-Publikum, auch hier in Breisach.
Der Kultfilm aus dem Jahr 1975 ist eine Kinoverfilmung des bekannten Musicals „The Rocky Horror Show“ von Richard O’Brien,
der alle Songs schrieb und komponierte und selbst als Schauspieler mitwirkte. Er ist ein Kultfilm vom Feinsten, der zu einer Zeit, in
der Transvestiten und Homosexuelle wie von einem anderen Stern
erschienen, alle Konventionen über Bord warf, sei es Mann oder
Frau, home oder hetero und dazu aufforderte: sei wie du bist, heb
dich über alles hinweg, verführe, wen du willst, lass dich verführen,
lass dich verzaubern.
Zum Inhalt: Brad und Janet haben sich gerade verlobt und wollen
ihren früheren Collegeprofessor besuchen, als sie wegen eines
platten Reifens während eines Sturms Zuflucht in einem abgelegenen Schloss suchen müssen. Dort will der Transvestit Frank-N.
Furter beim jährlichen Treffen für Besucher vom Planeten Transsylvanien gerade seine neueste Kreation, den blonden, muskelbepackten Rocky Horror, vorstellen. Im Laufe einer aufregenden
Nacht verführt Frank sowohl Janet als auch Brad. Als Janet ihre
neu gewonnene Lust an Sex auch mit Rocky teilt, hört der Spaß
für Frank jedoch auf…
15
Freitag 5.2.2016 im Kommunalen Kino Breisach. Come Together
ab 19 Uhr mit Sekt und Musik, Film ab 20.15 Uhr, Verkleidung und
gute Laune ausdrücklich erwünscht.
Programmvorschau
Donnerstag, 04.02.2016 bis Mittwoch, 10.02.2016:
FASNETS-EVENT:
THE ROCKY HORROR PICTURE SHOW (ab 12 J.)
Unser Fasnachts-Special: Reis statt Konfetti! Der größte Kultfilm
aller Zeiten! Schrilles Grusical – Horror und Science-Fiction-FilmPersiflage; Come-Together für alle Kino-Mitglieder, Nicht-Mitglieder und Freundinnen und Freunde der Engel-Lichtspiele mit Sekt
usw. ab 19:00 Uhr!!
FR, 5.2.2016 um 20.15 Uhr
Neu:
ICH BIN DANN MAL WEG (ab 0 J.)
nach dem gleichnamigen Bestseller von Hape Kerkeling, in dem er
seine Pilgerwanderung auf dem Jakobsweg beschreibt.
SA, 6.2.16 um 20.15 Uhr
DIE SCHÜLER DER MADAME ANNE (ab 12 J.)
SO, 7.2.16 um 19.00 Uhr
um 15 Uhr - spielfrei wegen der Gauklertage
Der besondere Film
DAS BRANDNEUE TESTAMENT (ab 12 J.)
MI, 10.2.16 um 20.15 Uhr
Kirchbauverein der
Martin-Bucer-Gemeinde e.V.
Im Jahr 2018 wird unsere Martin-Bucer-Kirche
in Breisach 50 Jahre alt! Sie ist und soll ein Ort
sein und bleiben, an dem der Seele Raum gegeben wird, wie das Wort aus Psalm 26, 8 sagt:
„Herr, ich habe lieb die Stätte deines Hauses ...“
Beteiligen Sie sich an der Finanzierung unserer Renovation der Kirche und des Gemeindehauses! Als Spenderin und Spender können Sie für den 1. Abschnitt der Renovation die Patenschaft für ein ganzes Kirchenfenster an einer bestimmten Stelle im Raum nach ihrer Wahl
oder für einen kleinen Anteil davon übernehmen. Auch die Übernahme mehrerer Fenster ist
möglich z.B. in Kreuzform (grün). Die Spendenbeträge für ein ganzes Fenster staffeln sich:
500€ / 350€ oder 200€ je nach Lage. Schön wäre es, wir dürften später Ihren Namen oder den
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Kirchbauverein der
Volksbank Breisgau Süd eG
Martin-Bucer-Gemeinde e.V.
BIC: GENODE61IHR
Zeppelinstr. 7
IBAN: DE30 6806 1505 0005 0702 01
SO SPENDEN SIE
79206 Breisach
Tel: 07667/384
Sparkasse Staufen Breisach
[email protected]
BIC: SOLADES1STF
www.ev-kirche-breisach.de
IBAN: DE03 6805 2328 0001 1866 91
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Gemeinsam für
Donnerstag, 04. Februar 2016
Stadtanzeiger Breisach
19
20
Stadtanzeiger Breisach
SONSTIGE MITTEILUNGEN
FSA Youth Exchange sucht Gastfamilien
Donnerstag, 04. Februar 2016
bach in Rheinland-Pfalz statt. Mehr Informationen und auch Bilder gibt es im Internet unter http://www.jrkzeltlager.de oder übers
Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Müllheim, Arbeitskreis JRKZeltlager, bei Cornelia Krause unter 07631/1805-0.
Neue Welt entdecken, Vorurteile abbauen
Der „Freundeskreis für Südafrika“ (FSA) sucht für sein Austauschprogramm 2016 Gastfamilien, die für vier Wochen oder drei Monate einen südafrikanischen Jugendlichen aufnehmen. Die Schülerinnen und Schüler der Klassen zehn bis zwölf sind 15 bis 18
Jahre alt. Sie werden während ihres Deutschland-Aufenthaltes am
Unterricht eines Gymnasiums oder einer Realschule teilnehmen.
Junge Südafrikaner und deutsche Familien haben so die Chance,
eine neue Welt zu entdecken und Vorurteile abzubauen.
Die Jugendlichen kommen 2016 im Juni/Juli und im Dezember
2016/Januar 2017 für vier Wochen sowie von Oktober bis Januar
für drei Monate.
Ca. 4 Wochen vor dem Zeltlager findet ein Informationsabend für
alle interessierten Eltern im Unterrichtsraum des Rotkreuzhauses in
Müllheim statt. Der genaue Termin steht zurzeit noch nicht fest. Neben allgemeinen Infos rund ums Zeltlager besteht die Möglichkeit,
einen Teil der Betreuer kennen zu lernen und Fragen zu stellen.
Tolle Freizeiten und Seminare 201
für Kinder und Jugendliche
Jahresprogramm
der Naturfreundejugend Baden
Der FSA organisiert die Bahnfahrt zu und von den Gastfamilien,
sowie die Kranken- und Haftpflichtversicherung und ist als Ansprechpartner jederzeit für die Gastfamilien erreichbar. Die Gastfamilien bieten den Jugendlichen Unterkunft, Verpflegung und die
Teilnahme am Familienalltag und sollten möglichst Kinder im Alter
zwischen 14 und 18 Jahren haben.
Der FSA ist eine unpolitische Privatinitiative und wurde 1996 in
Pretoria (SA) gegründet.
Das deutsche Büro befindet sich in Süddeutschland und wird von
Nicole Ip geleitet. Sie ist seit 1999 für die Auswahl und Betreuung
der deutschen Gastfamilien und Schüler zuständig.
Interessierte Familien können bei ihr unverbindlich und kostenlos
die Broschüre „Die Faszination Südafrikas zu Hause erleben“ anfordern: Telefon 0931/590770, E-Mail: nicole@fsayouthexchange.
de, Adresse: Nicole Ip, Angermaierstr. 75, 97076 Würzburg.
Ferien mit der Naturfreundejugend Baden!
Jugendrotkreuz
Zweiwöchiges Zeltlager für Kinder
u. Jugendliche in den Sommerferien
Auch dieses Jahr können rund 100 Kinder wieder
eine schöne Zeit in den Sommerferien erleben. Unter dem Motto
„Unter Räubern“ werden die Kinder im August nach Waldhambach
in Rheinland-Pfalz aufbrechen, um dort zwei Wochen lang zu zelten. Jedes Jahr in den Sommerferien veranstaltet der Arbeitskreis
Zeltlager im Kreisverband Müllheim des Deutschen Roten Kreuzes eine Kinder- und Jugendfreizeit für Kinder im Alter von 8 bis
15 Jahren. Dieses Jahr wird das Lager in der zweiten und dritten
Sommerferienwoche stattfinden.
Die Teilnehmer erwartet dort nach Angaben des DRK ein abwechslungsreiches Programm. Mutigen bietet sich die Möglichkeit in der
Wildnis zu übernachten. Auch Schwimmbadbesuche, Ausflüge,
Bastel- und Sportmaterial sind im Teilnehmerbeitrag enthalten.
Den Kindern und Jugendlichen soll eine unvergessliche Zeit geboten werden. Untergebracht werden sie in Großraumzelten, die
für acht bis zehn Personen ausgelegt sind. Geschlafen wird auf
Feldbetten. Zu dem Zeltplatz gehört auch ein Haus, in dem den
Campern sanitäre Anlagen zur Verfügung stehen. Für das leibliche
Wohl wird ebenfalls bestens gesorgt – die Verpflegung übernimmt
die eigene Lagerküche mit erprobten Lagerköchen. Das Zeltlager
des Jugendrotkreuzes findet vom 7. bis 19. August in Waldham-
Die Naturfreundejugend Baden bietet im Jahr 2016 wieder tolle
Ferienfreizeiten und Wochenenden für Kinder und Jugendliche sowie junggebliebene Erwachsene an. Im Programm enthalten sind
zahlreiche Sommerfreizeiten für Kinder und Jugendliche. Das Angebot reicht von Kinderfreizeiten im Schwarzwald auf dem Feldberg, eine Reiterfreizeit in Waldbronn über eine Abenteuerfreizeit
im Altmühltal bis hin zu Jugendfreizeiten in Kroatien sowie Paddeln und Klettern in Frankreich.
Des Weiteren gibt es ein actionsreiches Zeltlager an Pfingsten in
Ettlingen sowie zahlreiche Wochenendveranstaltungen für Kinder
und Jugendliche wie beispielsweise das Paddel-, Kletter- oder das
Reitwochenende.
Das Kennenlernen der Natur, Mitbestimmung, gegenseitige Toleranz und das Akzeptieren anderer sind ein wichtiger Bestandteil
der Aktivitäten der Naturfreundejugend. Die Freizeiten und Seminare werden von ehrenamtlichen, geschulten Betreuer*innen
durchgeführt.
Das Jahresprogramm ist zu beziehen unter:
Naturfreundejugend Baden
Alte Weingartener Str. 37, 76227 Karlsruhe
Tel. 0721/405097, Fax.0721/496237
[email protected],
www.naturfreundejugend-baden.de
Donnerstag, 04. Februar 2016
Stadtanzeiger Breisach
SCHULEN UND KINDERGÄRTEN
Julius-Leber-Schule
Streitschlichter in der JLS-Grundschule
21
Herzlichen Dank
für die vielen Glückwünsche und Geschenke
zu meinem 85. Geburtstag.
Ich habe mich sehr darüber gefreut.
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Im Dezember 2015 wurden nun zum fünften Mal Grundschüler/
innen zu Streitschlichtern ausgebildet.
Insgesamt sechs Schüler/innen aus der 3.Klasse und acht Schüler/innen der 4.Klasse trafen sich an fünf Nachmittagen freiwillig
mit der Schulsozialarbeiterin Frau Sailer in der Schule und erlernten mit viel Spaß das Lösen von Konflikten bzw. Anderen zu helfen
oder ihren Streit zu lösen. Auf spielerische Art und Weise beschäftigten sich die interessierten Schüler/innen mit Themen, wie z.B.
„Wie streite ich selbst?“, „Warum streiten wir?“, “Welche Gefühle
gibt es?“ und „Woran erkennen wir die Gefühle der Streitenden?“.
In Rollenspielen konnten die Schüler/innen ihr Können austesten
und beweisen.
Seit Beginn des neuen Jahres sind die Schüler/innen nun in jeder
Pause für die jüngeren Grundschüler/innen und auch für ihre Mitschüler/innen ansprechbar und unterstützen sie bei der Streitlösung. Die Streitschlichter haben in der Ausbildung gelernt Vorbild
für die anderen Kinder zu sein und Verantwortung für ihr Verhalten
zu übernehmen.
(Bericht und Foto B. Sailer/Schulsozialarbeiterin der JLs Breisach)
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Freitag 12 – 22 Uhr
Sa. + So. 10 – 18 Uhr
G A RT E NT R ÄU ME
Landgasthof
Adler
im Birkenmeier Ausstellungspark.
Hochstetter Straße 11
79206 Breisach-Hochstetten
Telefon 0 76 67/9 39 30
zu Hochstetten
Donnerstag Ruhetag
„Schmecksch dr Brägl“
Wir wünschen viel Spaß bei der Brisacher Fasent!
Der Landgasthof und alle Gerichte im Internet
landgasthofadler.cooking
Industriestraße 1
79206 Breisach-Niederrimsingen
Tel. 07668/7109-0 · www.birkenmeier.com
Wie das Land - so der Gasthof
Eintrittsplaketten für den
Gauklertag gratis? Aijo!
Hier erhältlich:
Weinverkauf
Badischer Winzerkeller
Breisach, Zum Kaiserstuhl 16
Vinothek
Breisach, Am Marktplatz 16
- freie Tankstelle
- Reparaturen aller Fabrikate
- Glasservice
- HU täglich
WeinTrans GmbH & Co. KG • Kfz-Werkstätte
*Karton enthält je sechs Flaschen. Nur sortenrein erhältlich und solange der Vorrat reicht.
Gilt nicht für bereits reduzierte Ware.
Zu jedem Karton* Wein und/oder Sekt,
den Sie vom 30. Januar bis 9. Februar bei
uns kaufen, erhalten Sie jeweils zwei
Eintrittsplaketten für einen der
beiden Gauklertage kostenlos dazu!
Achtung! Wegen
Renovierungsarbeiten
bleibt unser Resautrant
bis zum 04. März
geschlossen!
Badischer Winzerkeller
... Qualität direkt vom Erzeuger
Wir sind das Original
aus Breisach für Breisach und die Region!
Breisach aktuell - Gerberstraße 2 - 79206 Breisach am Rhein
Tel. 07667-80368 Fax 07667-80369 [email protected] www.breisach-aktuell.com
Zum Kaiserstuhl 18 • 79206 Breisach am Rhein
Telefon 0 76 67/14 11 • Telefax 0 76 67/83 35 41
www.weintrans.de • E-Mail: [email protected]
Der FasentStrauß
Bunt
Fröhlich
Närrisch
79206 Breisach
Tel: 07667 7505
www.blumen-gueth-breisach.de
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Mo-Fr 08.30 - 18.30 | Sa 08.30 - 14.00 | So 10.00 - 12.00