Bedeutung des Gesellschaftsvertrags
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Bedeutung des Gesellschaftsvertrags
REUTER • WELS SCHODDER Handwerkskammer Osnabrück-Emsland Steuerberater • Rechtsanwalt Vereidigter Buchprüfer „Tag der Nachfolge - Den Wandel erfolgreich meistern“ in Osnabrück am 11. Juni 2013 Vortrag „Die Bedeutung des Gesellschaftsvertrags für die Unternehmensnachfolge“ Dr. Thomas F.W. Schodder Rechtsanwalt Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht REUTER • WELS • SCHODDER Steuerberater • Rechtsanwalt • Vereidigter Buchprüfer Hildesheim • Bad Gandersheim Almsstraße 32, 31134 Hildesheim – Tel.: (05121) 99998-0, Fax: (05121) 99998-29 – [email protected], www.rwms.de REUTER • WELS SCHODDER Inhalt Steuerberater • Rechtsanwalt Vereidigter Buchprüfer Seite A. Einleitung 3 B. Lebzeitige Unternehmensnachfolge 5 C. Unternehmensnachfolge im Todesfall 8 D. Steuerung der Unternehmensnachfolge 16 E. Fazit 18 Einleitung Lebzeitige Unternehmensnachfolge Unternehmensnachfolge im Todesfall Steuerung der Unternehmennachfolge Fazit Dr. Thomas F.W. Schodder – Tag der Nachfolge: GesV / HWK Osnabrück 11.06.2013 © 2 REUTER • WELS SCHODDER A. Einleitung Steuerberater • Rechtsanwalt Vereidigter Buchprüfer Was verbinden Sie mit dem Begriff „Unternehmensnachfolge“? · Ausscheiden des (bisherigen) Unternehmers und Eintritt des „Neuen“ (Nachfolger) Einleitung · Übergabe des Unternehmens aus Altersgründen · Tod des Unternehmers – Weiterführung durch Erben Lebzeitige Unternehmensnachfolge Inwieweit spielt dabei der Gesellschaftsvertrag eine Rolle? Unternehmensnachfolge im Todesfall · Die Nachfolge betrifft eine Gesellschaft Steuerung der Unternehmennachfolge · Nur im Zusammenhang mit einer Gesellschaft kann der Gesellschaftsvertrag für die Nachfolge relevant sein Dr. Thomas F.W. Schodder – Tag der Nachfolge: GesV / HWK Osnabrück 11.06.2013 © Fazit 3 REUTER • WELS SCHODDER A. Einleitung Steuerberater • Rechtsanwalt Vereidigter Buchprüfer Der Gesellschaftsvertrag hat unmittelbar keine Bedeutung für die Unternehmensnachfolge bei einem Einzelunternehmen · Lebzeitige Übergabe des Einzelunternehmens an den neuen Inhaber (z.B. Sohn oder Tochter) · Beim Tod des Inhabers bilden mehrere Erben eine Erbengemeinschaft; es entsteht dadurch keine Gesellschaft Lebzeitige Unternehmensnachfolge Ein Gesellschaftsvertrag wird erst benötigt, wenn das Einzelunternehmen auf eine Personenmehrheit (z.B. mehrere Kinder) als Gesellschaft übertragen wird oder wenn die Erben eine Gesellschaft gründen, die den Betrieb des Einzelunternehmens fortführt Dr. Thomas F.W. Schodder – Tag der Nachfolge: GesV / HWK Osnabrück 11.06.2013 © Einleitung 4 Unternehmensnachfolge im Todesfall Steuerung der Unternehmennachfolge Fazit REUTER • WELS SCHODDER B. Lebzeitige Unternehmensnachfolge Steuerberater • Rechtsanwalt Vereidigter Buchprüfer I. Personengesellschaft Die Übertragung einer Gesellschaftsbeteiligung (GbR, OHG, KG) kann nur unter Beachtung der gesellschaftsvertraglichen Vorgaben erfolgen. Grundsätzlich bedarf die Übergabe an einen Nachfolger des ausscheidenden Gesellschafters der Zustimmung aller anderen Gesellschafter · Ist die Übertragung nach dem Gesellschaftsvertrag zulässig? Einleitung Lebzeitige Unternehmensnachfolge Unternehmensnachfolge im Todesfall Steuerung der Unternehmennachfolge · Wer muss der Übertragung der Beteiligung zustimmen? Fazit Dr. Thomas F.W. Schodder – Tag der Nachfolge: GesV / HWK Osnabrück 11.06.2013 © 5 REUTER • WELS SCHODDER B. Lebzeitige Unternehmensnachfolge Steuerberater • Rechtsanwalt Vereidigter Buchprüfer II. Kapitalgesellschaft Die Übertragung von Geschäftsanteilen an einer GmbH ist grundsätzlich zulässig. Allerdings regelt der Gesellschaftsvertrag in fast allen Fällen Zustimmungserfordernisse entweder der Gesellschaft oder der Gesellschafter · Wie ist die Übertragung von Geschäftsanteilen geregelt? · Wer muss der Übertragung der Geschäftsanteile zustimmen? Lebzeitige Unternehmensnachfolge Unternehmensnachfolge im Todesfall Steuerung der Unternehmennachfolge Völlig unproblematisch ist die Übertragung zu Lebzeiten dann, wenn die GmbH nur einen Gesellschafter hat Dr. Thomas F.W. Schodder – Tag der Nachfolge: GesV / HWK Osnabrück 11.06.2013 © Einleitung Fazit 6 REUTER • WELS SCHODDER B. Lebzeitige Unternehmensnachfolge Steuerberater • Rechtsanwalt Vereidigter Buchprüfer III. Unternehmensnachfolge in mehreren Schritten Bei einer Übertragung des Unternehmens in mehreren Schritten ist der Gesellschaftsvertrag entsprechend anzupassen Einleitung · Regelung von Mehrfachstimmrechten für den „Senior“, solange dieser in einer Übergangsphase - neben den Nachfolgern - selbst noch Gesellschafter bleibt Lebzeitige Unternehmensnachfolge · Alternativ Regelung von Vetorechten des „Seniors“ hinsichtlich bestimmter Entscheidungen Unternehmensnachfolge im Todesfall · Stufenweise Anpassung des Gesellschaftsvertrags im Verlauf einer längeren Übergangsphase: vom Gesellschaftsvertrag des bisherigen Alleingesellschafters zum Gesellschaftsvertrag der Unternehmensnachfolger Dr. Thomas F.W. Schodder – Tag der Nachfolge: GesV / HWK Osnabrück 11.06.2013 © Steuerung der Unternehmennachfolge Fazit 7 REUTER • WELS SCHODDER C. Unternehmensnachfolge im Todesfall Steuerberater • Rechtsanwalt Vereidigter Buchprüfer Für die Unternehmensnachfolge im Todesfall hat der Gesellschaftsvertrag eine besondere Bedeutung. Die Unternehmensnachfolge kann nicht allein durch Testament geregelt werden Einleitung Die entscheidende Frage lautet dann unabhängig von allen testamentarischen Anordnungen: Lebzeitige Unternehmensnachfolge Was ist im Gesellschaftsvertrag geregelt für den Fall, dass ein Gesellschafter verstirbt? Unternehmensnachfolge im Todesfall Steuerung der Unternehmennachfolge Fazit Dr. Thomas F.W. Schodder – Tag der Nachfolge: GesV / HWK Osnabrück 11.06.2013 © 8 REUTER • WELS SCHODDER C. Unternehmensnachfolge im Todesfall Steuerberater • Rechtsanwalt Vereidigter Buchprüfer I. Keine Regelung im Gesellschaftsvertrag Es gilt die gesetzliche Regelung (BGB, HGB, GmbHG) 1. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Einleitung Auflösung der Gesellschaft Lebzeitige Unternehmensnachfolge · Fortsetzung der Gesellschaft auch dann noch möglich, aber nur mit Zustimmung der Erben Unternehmensnachfolge im Todesfall · Unterschiedliche Interessen der Beteiligten? Steuerung der Unternehmennachfolge 2. Offene Handelsgesellschaft (OHG) Fazit Ausscheiden des Gesellschafters und Fortsetzung der Gesellschaft (ohne die Erben) · Erben erhalten eine Abfindung („Verkehrswert“) Dr. Thomas F.W. Schodder – Tag der Nachfolge: GesV / HWK Osnabrück 11.06.2013 © 9 REUTER • WELS SCHODDER C. Unternehmensnachfolge im Todesfall Steuerberater • Rechtsanwalt Vereidigter Buchprüfer 3. Kommanditgesellschaft (KG) Ausscheiden des persönlich haftenden Gesellschafters und Fortsetzung der Gesellschaft (ohne die Erben) Einleitung · Erben erhalten Abfindung („Verkehrswert“) Bei Tod des Kommanditisten wird die Gesellschaft mit den Erben fortgesetzt (mehrere Erben treten nicht als Erbengemeinschaft ein, sondern im Wege der „Sondererbfolge“ mit ihrer jeweiligen Erbquote) 4. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Unternehmensnachfolge im Todesfall Steuerung der Unternehmennachfolge Fazit Erben des verstorbenen Gesellschafters werden Gesellschafter der GmbH, mehrere Erben aber als Erbengemeinschaft Dr. Thomas F.W. Schodder – Tag der Nachfolge: GesV / HWK Osnabrück 11.06.2013 © Lebzeitige Unternehmensnachfolge 10 REUTER • WELS SCHODDER C. Unternehmensnachfolge im Todesfall II. Steuerberater • Rechtsanwalt Vereidigter Buchprüfer Regelung im Gesellschaftsvertrag vorhanden 1. Fortsetzung der Gesellschaft mit den Erben · Maßgeblich ist die erbrechtliche Regelung: - Gesetzliche Erbfolge - Testament oder Erbvertrag Einleitung Lebzeitige Unternehmensnachfolge · Bei einer Personengesellschaft (GbR, OHG, KG) treten mehrere Erben gemäß ihrer jeweiligen Erbquote in die Gesellschaft ein (insoweit besteht keine Erbengemeinschaft) · Bei einer GmbH fällt der Geschäftsanteil an mehrere Erben als Erbengemeinschaft Unternehmensnachfolge im Todesfall Steuerung der Unternehmennachfolge Fazit Alternativ kann eine Fortsetzung (nur) mit den übrigen Gesellschaftern vorgesehen werden, falls die Erben die mit einer Gesellschafterstellung verbundenen Voraussetzungen nicht erfüllen. Dann würden die Erben eine Abfindung erhalten Dr. Thomas F.W. Schodder – Tag der Nachfolge: GesV / HWK Osnabrück 11.06.2013 © 11 REUTER • WELS SCHODDER C. Unternehmensnachfolge im Todesfall Steuerberater • Rechtsanwalt Vereidigter Buchprüfer 2. Fortsetzung der Gesellschaft nur mit bestimmten Erben Beispiel: Nachfolger eines verstorbenen Gesellschafters können nur dessen Abkömmlinge sein Einleitung · Andere Personen als die im Gesellschaftsvertrag Genannten können nicht Gesellschafter werden · Die gesellschaftsrechtliche Regelung ist maßgeblich. Gehört der gesetzliche oder testamentarische Erbe nicht zu den nachfolgeberechtigten Personen, wird er nicht Gesellschafter, sondern erhält lediglich eine Abfindung (das gilt für GbR, OHG, KG und GmbH gleichermaßen) Beispiel: Ehefrau ist Alleinerbin des Unternehmers à Scheitern der Unternehmensnachfolge aus Sicht der an der Nachfolge unmittelbar Beteiligten Dr. Thomas F.W. Schodder – Tag der Nachfolge: GesV / HWK Osnabrück 11.06.2013 © 12 Lebzeitige Unternehmensnachfolge Unternehmensnachfolge im Todesfall Steuerung der Unternehmennachfolge Fazit REUTER • WELS SCHODDER C. Unternehmensnachfolge im Todesfall Steuerberater • Rechtsanwalt Vereidigter Buchprüfer Beispiel für eine Nachfolgeregelung in einem GmbH-Gesellschaftsvertrag: „Im Falle des Todes eines Gesellschafters geht der Geschäftsanteil auf seine nachfolgeberechtigten Erben über. Nachfolgeberechtigt sind Ehegatten, Abkömmlinge oder Mitgesellschafter. Andere Erben sind verpflichtet, den Geschäftsanteil an eine oder mehrere durch Beschluss der Gesellschafterversammlung bestimmte Personen abzutreten; alternativ kann die Gesellschafterversammlung die Einziehung des Geschäftsanteils beschließen. Bei den Beschlussfassungen haben die Erben kein Stimmrecht. Sie erhalten für den abzutretenden oder eingezogenen Geschäftsanteil eine Abfindung.“ Einleitung Lebzeitige Unternehmensnachfolge Unternehmensnachfolge im Todesfall Steuerung der Unternehmennachfolge Fazit à Abtretungsverpflichtung / Einziehungsermächtigung zum Zwecke der Abwehr nicht erwünschter Nachfolger Dr. Thomas F.W. Schodder – Tag der Nachfolge: GesV / HWK Osnabrück 11.06.2013 © 13 REUTER • WELS SCHODDER C. Unternehmensnachfolge im Todesfall Steuerberater • Rechtsanwalt Vereidigter Buchprüfer 3. Eintrittsrecht für bestimmte Personen Ein solches Eintrittsrecht geht der erbrechtlichen Regelung hinsichtlich der Nachfolge des verstorbenen Gesellschafters vor Einleitung 4. Regelungen im Zusammenhang mit der Nachfolge Lebzeitige Unternehmensnachfolge · Mehrere Erben werden verpflichtet, einen gemeinsamen Vertreter zur Ausübung aller sich aus der Gesellschafterstellung ergebenden Rechte und Pflichten zu bestellen; Ruhen des Stimmrechts bis zu diesem Zeitpunkt Unternehmensnachfolge im Todesfall Steuerung der Unternehmennachfolge · Ein - vorhandener - Testamentsvollstrecker wäre ein solcher gemeinsamer Vertreter Dr. Thomas F.W. Schodder – Tag der Nachfolge: GesV / HWK Osnabrück 11.06.2013 © 14 Fazit REUTER • WELS SCHODDER C. Unternehmensnachfolge im Todesfall Steuerberater • Rechtsanwalt Vereidigter Buchprüfer III. Zentrale Bedeutung des Gesellschaftsvertrags Im Fall des Todes eines Gesellschafters erlangt der Gesellschaftsvertrag entscheidende Bedeutung. Der Unternehmer kann seine Nachfolge nicht allein durch Testament regeln à Einleitung Lebzeitige Unternehmensnachfolge Vorrang des Gesellschaftsrechts vor dem Erbrecht Unternehmensnachfolge im Todesfall Gesellschaftsvertrag und Testament müssen deshalb immer zusammen betrachtet werden Steuerung der Unternehmennachfolge Unternehmensnachfolger kann nur derjenige werden, den der Gesellschaftsvertrag „akzeptiert“ Dr. Thomas F.W. Schodder – Tag der Nachfolge: GesV / HWK Osnabrück 11.06.2013 © Fazit 15 REUTER • WELS SCHODDER D. Steuerung der Unternehmensnachfolge Steuerberater • Rechtsanwalt Vereidigter Buchprüfer Der Gesellschaftsvertrag ist somit ein zentrales - wenn nicht: das zentrale - Element der Steuerung der Unternehmensnachfolge insbesondere im Todesfall Einleitung à Der Gesellschaftsvertrag bedarf im Hinblick auf den Tod eines Gesellschafters von Anfang an sehr sorgfältiger Gestaltung und muss bei Änderung der Rahmenbedingungen angepasst werden Lebzeitige Unternehmensnachfolge Unternehmensnachfolge im Todesfall à Parallel ist die vorgesehene erbrechtliche Regelung für den Todesfall zu berücksichtigen und entsprechend anzupassen Steuerung der Unternehmennachfolge Fazit Dr. Thomas F.W. Schodder – Tag der Nachfolge: GesV / HWK Osnabrück 11.06.2013 © 16 REUTER • WELS SCHODDER D. Steuerung der Unternehmensnachfolge Steuerberater • Rechtsanwalt Vereidigter Buchprüfer Besondere Relevanz hat der Gesellschaftsvertrag bei Familienunternehmen mit mehreren Gesellschaftern aus der Familie nicht nur für den Fall des unerwarteten Ausscheidens des „Seniors“. Auch andere Familiengesellschafter können durch Tod ausscheiden! · Wer soll den Anteil eines Kindes der Unternehmerfamilie erben? Einleitung Lebzeitige Unternehmensnachfolge Unternehmensnachfolge im Todesfall - Schwiegersohn oder Schwiegertochter oder Lebenspartner? - Was geschieht mit dem Anteil, wenn das verwitwete Schwiegerkind wieder heiratet oder der SchwiegerLebenspartner erneut eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingeht? Steuerung der Unternehmennachfolge Fazit · Wer soll erben, wenn keine Kinder vorhanden sind? Dr. Thomas F.W. Schodder – Tag der Nachfolge: GesV / HWK Osnabrück 11.06.2013 © 17 REUTER • WELS SCHODDER E. Fazit Steuerberater • Rechtsanwalt Vereidigter Buchprüfer · In einen Gesellschaftsvertrag gehören unbedingt passende Regelungen für den Fall des Todes eines Gesellschafters · Die erbrechtliche Gestaltung muss zu den Regelungen im Gesellschaftsvertrag passen Einleitung · Die Abstimmung zwischen Testament und Gesellschaftsvertrag muss in angemessenen Zeitabständen überprüft werden Lebzeitige Unternehmensnachfolge Unternehmensnachfolge im Todesfall · Veränderungen ergeben Handlungsbedarf: Das Testament und/oder der Gesellschaftsvertrag müssen geändert bzw. angepasst werden Steuerung der Unternehmennachfolge Fazit · Der Gesellschaftsvertrag ist für die Planung und Steuerung der Unternehmensnachfolge im Todesfall von zentraler Bedeutung Dr. Thomas F.W. Schodder – Tag der Nachfolge: GesV / HWK Osnabrück 11.06.2013 © 18 REUTER • WELS SCHODDER E. Fazit Steuerberater • Rechtsanwalt Vereidigter Buchprüfer Einleitung Sich Gedanken machen reicht nicht – Lebzeitige Unternehmensnachfolge regeln und gestalten können Sie die Nachfolge nur, Unternehmensnachfolge im Todesfall solange Sie dazu in der Lage sind Steuerung der Unternehmennachfolge und Fazit es auch wirklich tun! Dr. Thomas F.W. Schodder – Tag der Nachfolge: GesV / HWK Osnabrück 11.06.2013 © 19