Gültige Eichfristen in Deutschland für Waagen ADE Medizin
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Gültige Eichfristen in Deutschland für Waagen ADE Medizin
Gültige Eichfristen in Deutschland für Waagen ADE Medizin Medizinische Waagen für das Liefersortiment ADE Medizin Personenwaagen, die nicht in Krankenhäusern aufgestellt sind (z. B. in Arztpraxen, Dialysestationen, Pflegeheimen) Bettenwaagen Personenwaagen in Krankenhäusern, Reha-Kliniken und Gesundheitsämtern Säuglingswaagen- und mechanische Geburtsgewichtswaagen (auch in Arztpraxen) Stuhlwaagen • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • M300020-01 M304040-01 M302000-02 M318300 M301020 M301020-01 M500020 M501020 M600020 M601020 M300020-01 M304040-01 M302000-02 M318300 M301020 M301020-01 M500020 M501020 M101000-01 M114000 M102300 • • M400020 M403020 Unbefristet, nur Ersteichung 2 Jahre 4 Jahre 4 Jahre 4 Jahre Eichpflicht Die Eichpflicht der genannten Waagen ergibt sich aus dem Eichgesetz. Der Messgerätebesitzer oder -anwender ist selbst dafür verantwortlich, dass die Messgeräte gültig geeicht sind. Die (Nach-)Eichung muss rechtzeitig vor Ablauf der Eichfrist beim zuständigen Eichamt beantragt werden. Meldepflicht des Betreibers Der Betreiber der Waage ist nach §32 MessEG verpflichtet, den Betrieb der geeichten Waage dem Eichamt anzuzeigen. Hierzu muss die Waage spätestens 6 Wochen nach Inbetriebnahme über die Website www.eichamt.de und dem weiterführenden Link „Verwenderanzeige gemäß §32 MessEG“ dem Eichamt gemeldet werden. Die Verantwortung hierfür trägt der Betreiber. Bei Lieferung unserer Waagen liegt das entsprechende Hinweisblatt bei. Konformitätsbewertungsverfahren (Ersteichung) Konformitätsbewertungsverfahren bei Waagen, für die ADE die Zulassungen hat, werden von ADE selbst durchgeführt. ADE Medizin-Gültige Eichfristen für ADE Waagen in Deutschland-Rev003-160420-EF-de Nacheichung Die Nacheichung darf nur durch das staatliche Eichamt durchgeführt werden. Eine Übersicht der regionalen Eichämter bietet die Homepage www.eichamt.de. Gesetzliche Änderungen zum 20. April 2016 Grundsätzlich ändern sich die folgenden Richtlinien: Name und Abkürzung Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) Nichtselbsttätige Waagen (NSW) Messgeräte (MID) Elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen (LVD) Alt 2004/108/EG 2009/23/EG 2004/22/EG 2006/95/EG Neu 2014/30/EU 2014/31/EU 2014/32/EU 2014/35/EU Die alten Richtlinien sind jeweils bis einschließlich 19.04.2016 gültig. Die neuen Richtlinien treten dementsprechend am 20.04.2016 um 0:00 Uhr in Kraft. Eine Übergangsregelung gibt es nicht. Sichtbar werden die Änderungen insbesondere durch ein neues Layout der Typenschilder. Eichkennzeichnung Die gravierendste Änderung stellt dabei die neue Metrologie-Kennzeichnung dar: Es wird kein „schwarzes M auf grünem Grund“ mehr geklebt, sondern die Kennzeichnung wird direkt auf dem Typenschild gedruckt. Das „M“ wird zusammen mit den letzten beiden Ziffern des Jahres, in dem die Waage konformitätsbewertet wurde, von einem Rechteck umrahmt. Dieses hat die gleiche Höhe wie das davor aufzuführende CE-Zeichen. Hinter dem Rechteck stehen die Kennnummern der benannten Stelle(n). Ausschlaggebend für die Beschilderung ist der Tag, an dem die Konformitätsbewertung der kompletten Waage durchgeführt wurde. Dies führt dazu, dass eine Waage, die noch vor dem 20.04.2016 konformitätsbewertet wurde, aber erst nach dem 19.04.2016 in Verkehr gebracht wird, bei der Auslieferung noch das alte Typenschild trägt. Neben den Typenschildern ändert sich zwangsläufig die CE-Konformitätserklärung, die die neuen EU-Richtlinien aufführt. ADE Medizin-Gültige Eichfristen für ADE Waagen in Deutschland-Rev003-160420-EF-de Beispiel der Kennzeichnung (Typenschild) von EU-geeichten Waagen: ADE (GmbH & Co.) Hammer Steindamm 27-29, 22089 Hamburg Tel.: +49 (0)40 / 43 27 76 – 0 Fax: +49 (0)40 / 43 27 76 – 10 [email protected] www.ade-hamburg.de Hamburg, im April 2016 ADE Medizin-Gültige Eichfristen für ADE Waagen in Deutschland-Rev003-160420-EF-de