EINFUHR-ZOLLBESTIMMUNGEN AUSFUHR VON WAREN
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EINFUHR-ZOLLBESTIMMUNGEN AUSFUHR VON WAREN
EINFUHR-ZOLLBESTIMMUNGEN ( Auszug aus den Forschriften) Die Einfuhr-Zollbestimmungen für Tabak und Alkohol ( Mindestalter 17 Jahre ) • Zigaretten – 40 Stück oder • Zigarillos ( Zigaretten bis maximal 3 g/ Stück ) – 20 Stück, oder • Zigarren 10 Stück, oder • Tabak – 50g • Spirituosen über 22% - 1 Liter, oder • Spirituosen und alkoholische Getränke unter 22% - 2 Liter, und • Wein – 4 Liter, und • Bier - 16 Liter. Für den Reisenden, der mindestens 17 Jahre alt ist, in der Grenzzone wohnt und anderen Reisemitgliedern des Transportmittels, sind folgende Bestimmungen gültig: • Zigaretten und Tabakwaren – wie oben beschrieben • Spirituosen über 22% - 0,5 Liter oder, • Spirituosen und alkoholische Getränke unter 22% - 0,5 Liter, und • Wein – 0,5 Liter • Bier – 2 Liter Das Wert der vom Reisenden für eigene oder Famillienzwecke in seinem Privatgepäck eingeführten Waren darf nicht 300 Euro überschreiten. Die Einführung von Waren tierischer Herkunft ( Fleisch, Wurstwaren, Eiweiss ) ist verboten. Zolldienst www.sluzbacelna.gov.pl AUSFUHR VON WAREN ( Auszug aus den Forschriften) Keine Wertbegrenzungen von ausgeführten Waren, vorbehaltlich der Anmeldungform: Die auf dem Gebiet der EU gekauften Waren dürfen mündlich angemeldet werden, wenn: sie sind für keine geschätftlichen Zwecke vorausgesehen, und • befinden sich im Gepäck des Reisenden, oder von natürlichen Personen • werden gesendet Waren, die für geschäftliche Zwecke vorausgesehen sind, unter der Bedingung, dass: • ihr Wert für den Versand, für einen Reisenden keine 1000 Euro überschreitet und • der Versand ist kein Bestandteil folgender Versände, und • die Waren werden nicht von einem unabhängigen Fuhrunternehmer als Teil eines grösseren Transports geliefert EIN ELEKTRONISCHES SYSTEM, DAS ÜBER DIE ANKUNFT VON ORGANISIERTEN TOURISTENGRUPPEN AUF ALLEN GRENZÜBERGANGSTELLEN DER REPUBLIK POLEN INFORMIERT. In anderen Fällen gilt die Pflicht eine schriftliche Anmeldung durchzuführen. Um die Zollabfertigung der ausgeführten Waren bezüglich des TAX FREE zu beschleunigen, ermöglicht das Service www.granica.gov.pl den Reisenden eine frühere Anmeldungmöglichkeit. Zolldienst www.sluzbacelna.gov.pl Zolldienst www.sluzbacelna.gov.pl DIE VORAUSSETZUNGEN DES SYSTEMS Die Idee, das eBooking-Projekt durchzuführen, bestand hauptsählich aus der Absicht, die touristischen und geschäftlichen Verhältnisse zwischen den Bewohnern der Republik Polen und Russlands, Weissrusslands und der Ukraine, durch das Abschaffen von Barrieren und Gründung maximaler Erleichterungen für Touristen, zu erwecken Die wichtigste Voraussetzung des Systems besteht darin, die Wartezeit der Busse auf dem Grenzübergang bei gleichzeitg effektiv durchgeführten Zoll-Kontrolle zu verkürzen. Um das zu erreichen, wird eine neue Behörde – ein vertauter Tourführer erschafft. Das Projekt ist zugleich ein modernes Mittel, das eine effektive und wirkungsvolle Kontrolle von Bussen mit organisierten Touristengruppen, ermöglicht. . Zolldienst www.sluzbacelna.gov.pl DER EMPFÄNGER DES PROJEKTS Das Projekt ist für Tourveranstalter vorausgesehen, die ihren Sitz innerhalb der EU haben und für die Länder der dritten Welt, die eine Wirtschaftstätigkeit, derer Ziel der Fahrdienst von organisierten Touristengruppen ist, treiben. Die Benutzung des Systems erfolgt unter der Bedingung, die Firma im eBooking System, durch die Internetseite www.granica.gov.pl/ebooking die von der Zollkammer in Bialystok geleitet wird, zu registrieren und eine korrekt ausgefüllte Durchfahrt-Anmeldung zu senden. Da die Erleichterungen des eBookingSystems für organisierte Touristengruppen vorausgesehen sind, ist eine Anmeldung von leeren Transportmitteln nicht möglich. Das Zollamt der Repubik Polen gewährleistet, dass die Personalangaben, der im System angemeldeten Personen, laut der Datenschutz-Vorschriften, gesichert werden. Zolldienst www.sluzbacelna.gov.pl DER BEREICH DER ERLEICHTERUNGEN Die Idee des eBooking-Systems beruht auf einer voreingenommenen Ankündigung des Zolls der Republik Polen, über die geplante Ankunft eines Busses mit organisierten Touristengruppen, zusammen mit Passagierenliste, um die Abfertigung von Zoll als auch Grenzschutzbeamten zu organisieren und das Risiko bezüglich des Grenzübertretens zu schätzen, bevor der Buss ans Grenzübergang ankommt. Diese Massnahmen werden von ausgewählten Zollabteilen ausserhalb der Grenzübergänge übernommen und dadurch wird die Arbeit von Zollbeamten an den Grenzen entlastet und die Wartezeit von Bussen verkürzt. Der Umfang einer Zollkontrolle steht im Zusammenhang mit dem Risiko des Grenzübertretens; im Bezug auf Firmen und Personen, die im Zoll-VerbrechenSystem nicht verzeichnet sind, wird die Grenzabfertigung maximal vereinfacht, d.h. nicht alle Passagiere werden in elektronischen Datenbanken registriert und das One-Stop-System wird zusammen mit Grenzschutzbeamten durchgeführt. Zolldienst www.sluzbacelna.gov.pl