EINFUHR-ZOLLBESTIMMUNGEN AUSFUHR VON WAREN

Transcription

EINFUHR-ZOLLBESTIMMUNGEN AUSFUHR VON WAREN
EINFUHR-ZOLLBESTIMMUNGEN
( Auszug aus den Forschriften)
Die Einfuhr-Zollbestimmungen für Tabak und
Alkohol ( Mindestalter 17 Jahre )
• Zigaretten – 40 Stück oder
• Zigarillos ( Zigaretten bis maximal 3 g/
Stück ) – 20 Stück, oder
• Zigarren 10 Stück, oder
• Tabak – 50g
• Spirituosen über 22% - 1 Liter, oder
• Spirituosen und alkoholische Getränke
unter 22% - 2 Liter, und
• Wein – 4 Liter, und
• Bier - 16 Liter.
Für den Reisenden, der mindestens 17 Jahre alt ist,
in der Grenzzone wohnt und anderen
Reisemitgliedern des Transportmittels, sind
folgende Bestimmungen gültig:
• Zigaretten und Tabakwaren – wie oben
beschrieben
• Spirituosen über 22% - 0,5 Liter oder,
• Spirituosen und alkoholische Getränke
unter 22% - 0,5 Liter, und
• Wein – 0,5 Liter
• Bier – 2 Liter
Das Wert der vom Reisenden für eigene oder
Famillienzwecke in seinem Privatgepäck
eingeführten Waren darf nicht 300 Euro
überschreiten.
Die Einführung von Waren tierischer Herkunft
( Fleisch, Wurstwaren, Eiweiss ) ist verboten.
Zolldienst
www.sluzbacelna.gov.pl
AUSFUHR VON WAREN
( Auszug aus den Forschriften)
Keine Wertbegrenzungen von ausgeführten Waren,
vorbehaltlich der Anmeldungform:
Die auf dem Gebiet der EU gekauften Waren
dürfen mündlich angemeldet werden, wenn:
sie sind für keine geschätftlichen Zwecke
vorausgesehen, und
• befinden sich im Gepäck des Reisenden,
oder
von
natürlichen
Personen
• werden
gesendet
Waren,
die
für
geschäftliche
Zwecke
vorausgesehen sind, unter der Bedingung, dass:
• ihr Wert für den Versand, für einen
Reisenden keine 1000 Euro überschreitet
und
• der Versand ist kein Bestandteil folgender
Versände, und
• die Waren werden nicht von einem
unabhängigen Fuhrunternehmer als Teil
eines grösseren Transports geliefert
EIN ELEKTRONISCHES SYSTEM, DAS
ÜBER DIE ANKUNFT VON
ORGANISIERTEN TOURISTENGRUPPEN
AUF ALLEN GRENZÜBERGANGSTELLEN
DER REPUBLIK POLEN INFORMIERT.
In anderen Fällen gilt die Pflicht eine schriftliche
Anmeldung durchzuführen.
Um die Zollabfertigung der ausgeführten Waren
bezüglich des TAX FREE zu beschleunigen,
ermöglicht das Service www.granica.gov.pl den
Reisenden eine frühere Anmeldungmöglichkeit.
Zolldienst
www.sluzbacelna.gov.pl
Zolldienst
www.sluzbacelna.gov.pl
DIE VORAUSSETZUNGEN DES
SYSTEMS
Die Idee, das eBooking-Projekt durchzuführen,
bestand hauptsählich aus der Absicht, die
touristischen und geschäftlichen Verhältnisse
zwischen den Bewohnern der Republik Polen und
Russlands, Weissrusslands und der Ukraine,
durch das Abschaffen von Barrieren und Gründung
maximaler Erleichterungen für Touristen, zu
erwecken
Die wichtigste Voraussetzung des Systems
besteht darin, die Wartezeit der Busse auf dem
Grenzübergang
bei
gleichzeitg
effektiv
durchgeführten Zoll-Kontrolle zu verkürzen. Um
das zu erreichen, wird eine neue Behörde – ein
vertauter Tourführer erschafft.
Das Projekt ist zugleich ein modernes Mittel, das
eine effektive und wirkungsvolle Kontrolle von
Bussen mit organisierten Touristengruppen,
ermöglicht.
.
Zolldienst
www.sluzbacelna.gov.pl
DER EMPFÄNGER DES PROJEKTS
Das
Projekt
ist
für
Tourveranstalter
vorausgesehen, die ihren Sitz innerhalb der EU
haben und für die Länder der dritten Welt, die
eine Wirtschaftstätigkeit, derer Ziel der
Fahrdienst von organisierten Touristengruppen
ist, treiben.
Die Benutzung des Systems erfolgt unter der
Bedingung, die Firma im eBooking System,
durch
die
Internetseite
www.granica.gov.pl/ebooking die von der
Zollkammer in Bialystok geleitet wird, zu
registrieren und eine korrekt ausgefüllte
Durchfahrt-Anmeldung zu senden.
Da die Erleichterungen des eBookingSystems für organisierte Touristengruppen
vorausgesehen sind, ist eine Anmeldung von
leeren Transportmitteln nicht möglich.
Das Zollamt der Repubik Polen
gewährleistet, dass die Personalangaben, der
im System angemeldeten Personen, laut der
Datenschutz-Vorschriften, gesichert werden.
Zolldienst
www.sluzbacelna.gov.pl
DER BEREICH DER
ERLEICHTERUNGEN
Die Idee des eBooking-Systems beruht auf
einer voreingenommenen Ankündigung
des Zolls der Republik Polen, über die
geplante Ankunft eines Busses mit
organisierten
Touristengruppen,
zusammen mit Passagierenliste, um die
Abfertigung
von
Zoll
als
auch
Grenzschutzbeamten zu organisieren und
das Risiko bezüglich des Grenzübertretens
zu schätzen, bevor der Buss ans
Grenzübergang
ankommt.
Diese
Massnahmen werden von ausgewählten
Zollabteilen
ausserhalb
der
Grenzübergänge
übernommen
und
dadurch wird die Arbeit von Zollbeamten
an den Grenzen entlastet und die
Wartezeit von Bussen verkürzt. Der
Umfang einer Zollkontrolle steht im
Zusammenhang mit dem Risiko des
Grenzübertretens; im Bezug auf Firmen
und Personen, die im Zoll-VerbrechenSystem nicht verzeichnet sind, wird die
Grenzabfertigung maximal vereinfacht, d.h.
nicht
alle
Passagiere
werden
in
elektronischen Datenbanken registriert und
das One-Stop-System wird zusammen mit
Grenzschutzbeamten durchgeführt.
Zolldienst
www.sluzbacelna.gov.pl