Koavertrag Kinder
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Koavertrag Kinder
NRW Koalitionsvertrag 2012-2017 – Bereich Kinder & Familie Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen im Bereich Kinder und Familie für den rot-grünen Koalitionsvertrag (2012 – 2017) für NRW U3-Ausbau und bedarfsgerechte Betreuungsangebote (Zeilen 518 – 617) Das 400 Millionen Euro Ausbauprogramm 2010 bis 2013 bleibt unverändert. Wie bereits angekündigt, werden wir darüber hinaus schnellstmöglich den Kommunen zusätzliche Mittel für den U3-Ausbau zur Verfügung stellen. Das Land wird in einem ersten Schritt ca. 20% der Betriebskosten für U3-Kinder übernehmen, die bisher von den Kommunen bezahlt wurden. Wir erwarten, dass die dadurch frei werdenden Mittel für den U3-Ausbau bzw. für eine kinder- und familienfreundliche Kommunalpolitik verwendet werden. Das Gesamtvolumen dieser Maßnahme beträgt 1,4 Milliarden Euro bis 2018. Um die Mittel ausschütten zu können, ist ein Gesetzgebungsverfahren notwendig, das wir schnellstmöglich einleiten werden. Noch in diesem Jahr und Anfang 2013 sollen landesweit 260 Millionen Euro in die kommunalen Kassen fließen. Wir verlangen außerdem vom Bund, sich an den tatsächlichen Kosten des U3Ausbaus zu beteiligen. Bisher sind die Leistungen des Bundes gedeckelt und gehen von zu niedrigen Versorgungsquoten und Ausbaukosten aus. Zusätzlich wollen wir für mehr betriebliche Kinderbetreuungsangebote sorgen und flexiblere Betreuungsangebote erproben. Prävention und Kinderarmut (Zeilen 317 – 419) Im Koalitionsvertrag gibt es ein neues Kapitel, das sich dem Ausbau der Prävention widmet. Wir wollen mehr in Vorbeugung investieren, statt hohe soziale Folgekosten tragen zu müssen. Bekanntlich steigen in den Kommunen die Kosten der Hilfen zur Erziehung massiv an. Die Kinderarmut verharrt auf viel zu hohem Niveau, was ebenfalls finanziell die Kommunen und den Bund belastet. Umso erstaunlicher ist es, dass der Bund so wenig gegen die Bekämpfung der Kinderarmut tut. 14.06.2012 Seite 1 von 6 NRW Koalitionsvertrag 2012-2017 – Bereich Kinder & Familie Der Weg aus der Kinderarmut führt über Arbeit und vor allem Bildung. An den Kosten unserer Bildungseinrichtungen Schule (NRW Landesmittel ca. 15 Milliarden Euro) und Kita (Gesamtbetriebskosten etwa 4,5 Milliarden Euro) ist der Bund nur mit einem niedrigen dreistelligen Millionenbetrag beim U3Ausbau beteiligt. Wir fordern ein deutlich höheres finanzielles Engagement des Bundes. Das Bildungs– und Teilhabepaket geht an den benachteiligten Kindern und Jugendlichen vorbei. Wir wollen daraufhin wirken, dass eine qualitativ hochwertige und nachhaltige Infrastruktur aufgebaut wird, die Bildung und Teilhabe von benachteiligten Kindern und Jugendlichen ermöglicht. Wir können aber nicht mit Unterstützungsmaßnahmen für Kinder und Familien auf den Bund warten. Daher wollen wir durch Verfahrensvereinfachungen versuchen, dass möglichst viele Kinder vom Bildungs- und Teilhabepaket profitieren. Ebenfalls über die Bundesebene wollen wir uns für eine Kindergrundsicherung einsetzen. Die Kindergrundsicherung soll nach der grünen Konzeption über die Abschaffung bzw. Änderungen anderer familienpolitischer Leistungen wie z.B. dem Kinderfreibetrag, dem Kinderzuschlag oder dem Ehegattensplitting finanziert werden. Ein wichtiges Projekt wird das Gesetz zum präventiven Kinderschutz und Frühen Hilfen sein. Es wird die verbindliche Zusammenarbeit der Kinder- und Jugendhilfe mit den Bereichen Schule, Gesundheit, der Familienhilfe und weiteren Akteuren regeln. Dabei wird es eine stärkere Konzentration der Landesmaßnahmen/mittel auf sozial benachteiligte Stadtteile geben. Im Rahmen des Präventionsgesetzes soll auch die Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes laufen. Wesentlichste Punkte dabei sind die Erweiterung des Hilfesystems um Familienhebammen und die Finanzierung der Koordinierung Früher Hilfen auf kommunaler Ebene. Wir legen als Grüne auch großen Wert darauf, die Strukturen in der Familienhilfe abzusichern und seitens des Landes die Koordinierung des Kinderschutzes zu stärken. Ein neues Kindergartengesetz für NRW Wir werden ein neues Kindergartengesetz für Nordrhein-Westfalen auf den Weg bringen. Ziel ist es, Erziehung, Bildung und Betreuung zu stärken. Mir ist dabei besonders wichtig, die Qualität in den Kitas über eine bessere Personalausstattung zu erhöhen. An mehreren Stellen haben wir diesen Grundsatz formuliert. Beim Gesetzgebungsverfahren gilt der Grundsatz Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Die gestärkte Beteiligung gerade von Elternund Beschäftigtenvertretungen wollen wir fortsetzen. Der frühestmögliche Termin für das Inkrafttreten eines neuen Gesetzes wäre der 1. August 2014. 14.06.2012 Seite 2 von 6 NRW Koalitionsvertrag 2012-2017 – Bereich Kinder & Familie Die Formulierung aus dem Koalitionsvertrag von 2010, wonach wir schrittweise eine Elternbeitragsfreiheit einführen werden, bleibt erhalten. Allerdings ist Voraussetzung dafür auch die Finanzierbarkeit. Gegenwärtig ist diese aus Grüner Sicht nicht gegeben. Darüber hinaus setzen wir als Grüne andere Prioritäten vor allem im Bereich Qualität und der Schaffung bedarfsgerechter Betreuungsangebote. Im Finanzierungssystem wird es Reformen geben, die im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens im Einzelnen geregelt werden. Es bleibt bei einem pauschalierten System, der Förderung gemeinnütziger Träger und dem Ausbau der Inklusion. Handlungsbedarfe sehen wir bei der Verbesserung der Planungssicherheit der Träger, nicht zuletzt auch, um die hohe Rücklagenentwicklung bei einigen Trägern differenziert begrenzen zu können. Aus Grüner Sicht sollen diese Mittel im System bleiben und für Personal eingesetzt werden. Weiterhin wollen wir eine bessere Unterstützung von Einrichtungen, die von vielen Kindern aus sozial benachteiligten Milieus besucht werden. Der Ausbau der Familienzentren soll entsprechend der Verteilung 2012 auf soziale Brennpunkte konzentriert werden. Wir halten auch an der konzeptionellen Weiterentwicklung fest, wobei es aus grüner Sicht hier vor allem um stärkere Berücksichtigung der unterschiedlichen Sozialräume geht bezogen auf die Angebotsstruktur. Personalentwicklung in der Kindertagesbetreuung (Zeilen 542 – 577) Die Aussagen aus dem Koalitionsvertrag 2010 zur Notwendigkeit einer besseren Personalausstattung und eines stärkeren Engagements des Landes in der Aus- und Weiterbildung bleiben erhalten. Auch die Absichten eines verstärkten Einsatzes von Fachkräften mit Hochschulabschluss und der Gewinnung männlicher Fachkräfte wurden aus dem alten Koalitionsvertrag übernommen. Beim Thema Fachkräftemangel ist zunächst festzustellen, dass die Zahl der Schülerinnen und Schüler in den letzten 5 Jahren von 16.000 auf aktuell ca. 19.500 gestiegen ist. Außerdem haben über 2.000 KinderpflegerInnen inzwischen die Weiterbildung zur Erzieher/in absolviert. Das wieder steigende Interesse am Erzieherberuf ist natürlich ausgesprochen erfreulich. Wir wollen dennoch neue Wege gehen und zusätzliche Maßnahmen ergreifen, um dem Fachkräftemangel zu begegnen. Ich möchte mich besonders stark machen für eine dualorientierte ErzieherInnenausbildung. Wir wollen mit Trägern und Berufskollegs an einigen Modellstandorten eine stärker am dualen System orientierte Ausbildung anbieten. Dazu gehören dann u.a. höhere Praxisanteile, eine andere Organisation von Theorie und Praxis, Urlaub statt Schulferien und nicht zuletzt eine Ausbildungsvergütung. Ich bin überzeugt davon, dass die Ausbildung hierdurch erheblich attraktiver werden kann. 14.06.2012 Seite 3 von 6 NRW Koalitionsvertrag 2012-2017 – Bereich Kinder & Familie Wir wollen auch verstärkt Mittel der Arbeitsmarktpolitik zur Gewinnung von mehr Fachkräften einsetzen. Wir Grünen richten dabei das Augenmerk auf die große Zahl ausgebildeter Fachkräfte, die nach der Ausbildung nie in den Einrichtungen „angekommen“ sind. Schätzungen zufolge arbeiten fast 30% der FachschulabsolventInnen anschließend nicht in der Kindertagesbetreuung. Die Weiterbildungsmöglichkeit von Kinderpfleger/in zu Erzieher/in wollen wir erhalten, aber auch der weitere Einsatz von KinderpflegerInnen soll gewährleistet werden. Ministerin Ute Schäfer hat auch zugesagt, zusätzlich zu der betreffenden Aussage im Koalitionsvertrag den Trägern nochmal die bereits bestehenden Einsatzmöglichkeiten zu verdeutlichen. Grundsätzlich halten wir am Fachkräfteprinzip fest. Es kommt auf einen guten Mix der unterschiedlichen Qualifikationen an und auf die Durchlässigkeit. Inklusion in der Kita Seit 2009 ist die UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung für Deutschland verbindlich. Im Kita-Bereich hat die Integration von Kindern mit Behinderung schon viel früher begonnen und kann daher mit einer Quote von fast 80% eine Vorreiterrolle im Bildungssystem einnehmen. 2011 haben wir bereits die finanziellen Rahmenbedingungen zur Förderung von Kindern mit Behinderung in Regeleinrichtungen verbessert. Dennoch gilt es hier weitere Verbesserungen zu erreichen. Wir wollen ein gutes erreichbares wohnortnahes Angebot schaffen und die unterschiedlichen Fördermechanismen der beiden Landschaftsverbände harmonisieren. Wie in den anderen Bildungsbereichen auch, wollen wir die Elternmitwirkung stärken. Die erforderlichen heilpädagogischen Maßnahmen sollen in der Kita vorgehalten werden. Es bedarf künftig noch stärkerer Abstimmungsprozesse mit den Landschaftsverbänden, um landesweit die Inklusion umzusetzen. Betreuungsgeld (Zeile 608 – 610 und 5484 - 5493) Wir lehnen das Betreuungsgeld nicht nur politisch ab. Wir wollen auch alles tun, um es zu verhindern. Falls es nicht zu verhindern ist, wollen wir es nach einer möglicherweise gewonnen Bundestagswahl abschaffen. Die Mittel wollen wir für die Kitas einsetzen. Anders als im Bereich Schule, ist es dem Bund grundsätzlich möglich, sich an der Kita-Finanzierung zu beteiligen. 14.06.2012 Seite 4 von 6 NRW Koalitionsvertrag 2012-2017 – Bereich Kinder & Familie Sprachförderung (Zeile 644 – 653) Wir wollen weg von Delfin 4 und 5 und hin zu einem Beobachtungsverfahren zur Sprachstandserhebung. Vor allem müssen jedoch die wissenschaftlichen Erkenntnisse im Bereich der Sprachförderung stärker berücksichtigt werden. Wir werden daher die Arbeit an einer Neukonzeption beginnen und umsetzen. Kinderrechte (Zeile 690 – 700) Wir werden einen neuen Anlauf starten, um fraktionsübergreifend eine Kinderkommission beim Landtag NRW einzurichten. Darüber hinaus wollen wir uns auf Bundesebene dafür einsetzen, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen. Wir werden außerdem prüfen, wie wir ein unabhängiges Beschwerdemanagement in der Kinder- und Jugendhilfe (Ombudsstellen) unterstützen können (Zeile 5622 – 5624). Familienpolitik (Zeile 5442 – 5555) Der Bereich der Familienpolitik ist weit umfangreicher geworden, da es ein neues Kapitel zu familienpolitischen Leistungen gibt. Die Debatte um das Betreuungsgeld wird mehr und mehr zu einer Grundsatzdiskussion darüber, welche finanziellen Instrumente der Familien- und Kinderförderung notwendig und sinnvoll sind. Dabei haben die Bundesländer über den Bundesrat eine wichtige Rolle. Auf Bundesebene tagt seit Jahren eine Kommission nach der anderen, die die ca.200 Milliarden familienpolitischer Leistungen auf den Prüfstand stellt. Das Ergebnis soll nun 2013 kommen, direkt nach der Bundestagswahl! Wir fordern eine gerechtere (auch geschlechtergerechte) Verteilung der Mittel, z.B. beim Elterngeld. Vor allem jedoch wollen wir Kinder und Familien durch eine bessere Infrastruktur bei unseren Bildungseinrichtungen unterstützen, gerade bei den Kitas. Notwendig sind darüber hinaus bessere gesetzliche Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, z.B. im Teilzeit- und Befristungsgesetz. Dabei geht es uns darum einen größeren Einfluss von Eltern auf die Ausgestaltung ihrer Arbeitsbedingungen haben, wie Arbeitszeit, Arbeitsort oder ein Rückkehrrecht auf Vollzeitstellen. Das gebührenfreie Angebot der Familienbildung „Elternstart NRW“, das 2012 für Mütter und Väter von Kindern bis zu einem Jahr eingeführt wurde, wollen wir fortführen. 14.06.2012 Seite 5 von 6 NRW Koalitionsvertrag 2012-2017 – Bereich Kinder & Familie Teilhabe, Beteiligung und Transparenz (z.B. Zeilen 5626 f, 680 f, u.a.) Die Menschen, die über die politischen Zukunftsfragen unseres Landes entscheiden, sind bekanntlich die Wählerinnen und Wähler. Der Altersdurchschnitt der Bevölkerung steigt seit vielen Jahren, der prozentuale Anteil älterer Wahlberechtigter steigt, der Anteil jüngerer Wahlberechtigter sinkt. Junge Menschen haben nach unserer Ansicht mit 16 Jahren eine absolut ausreichende Reife, um an Wahlen teilzunehmen. Die Perspektive gerade junger Menschen mit einem langen Lebenshorizont wollen wir damit wieder stärker gewichten. Auch die bereits gestärkte Beteiligung der Elternverbände z.B. bei Gesetzesinitiativen wollen wir beibehalten und in den Einrichtungen, Jugendamtsbezirken, bei den Landschaftsverbänden und in heilpädagogischen Einrichtungen verbessern. Noch stärker wollen wir auch mit Eltern mit Migrationshintergrund kooperieren, um gemeinsam am erfolgreichen Bildungserwerb für ihre Kinder zu arbeiten. Weitere Maßnahmen in anderen Teilen des Koalitionsvertrags Jede kreisfreie Stadt und jeder Kreis erhält künftig ein kommunales Integrationszentrum, das sich in erster Linie mit dem Integration durch Bildung beschäftigen wird. Das Projekt „Jedem Kind ein Instrument“ wird überprüft und gegebenenfalls durch eine musikalische Früherziehung ersetzt. Die sinkenden Schülerzahlen sollen nicht zu Einsparungen von Lehrkräften, sondern vor allem zum Ausbau von Ganztagsschulen, der Inklusion und für kleinere Klassen genutzt werden. Die Kinder- und Jugendförderplan wird ebenfalls ungekürzt bei 100 Millionen Euro jährlich fortgeschrieben. u.v.a.m. Insgesamt ist es rot-grünes Kernanliegen, dass jedes Kind die gleichen Chancen unabhängig von seiner Herkunft hat. Dies ist weder eine politische Phrase, noch eine bloße Haushaltsstrategie, sondern das Recht jedes einzelnen Kindes! 14.06.2012 Seite 6 von 6