Vertrag über die Betriebsführung einer Energieerzeugungsanlage

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Vertrag über die Betriebsführung einer Energieerzeugungsanlage
Vertrag über die Betriebsführung einer Energieerzeugungsanlage
zwischen
Freizeitbad Reinbek Betriebsgesellschaft mbH
Hermann-Körner-Straße 47
21465 Reinbek
[email protected]
nachfolgend Kunde genannt und
………………………..
…………………………….
…………………………………
………………………………….
nachfolgend Contractor genannt –
zusammen auch Vertragspartner genannt -
Präambel
Mit Vertrag vom <TT.MM.JJJJ> hat der Contractor eine Energieerzeugungsanlage (EEA) an den
Kunden verpachtet. Der Kunde ist Pächter und betreibt zukünftig die EEA und erzeugt Wärme und
Strom in eigener wirtschaftlicher Verantwortung. Der Contractor ist Eigentümer der der Anlage.
Der gegebenenfalls erzeugte überschüssige Strom wird in das öffentliche Netz eingespeist.
Mit diesem Vertrag regeln die Vertragspartner die Betriebsführung der EEA.
1.
Vertragsgegenstand
Der Contractor erbringt für die vertragsgegenständliche EEA die im Folgenden genannten Leistungen.
1.1
Der Contractor ist für den technischen Betrieb der EEA verantwortlich und stellt eine
einwandfreie Strom- und Wärmeerzeugung sicher. In diesem Zusammenhang übernimmt der
Contractor insbesondere folgende Aufgaben:
- Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen für Kessel- und BHKW-Anlage. Zu nennen sind:
o Sämtliche Wartungsarbeiten (Vollwartungsvertrag)
o Sämtliche Instandhaltungsarbeiten und Ersatzteile
o Ersatz von Verbrauchsteilen und Betriebsmittel inklusive Schmieröl.
o Analyse des Schmieröls
o Entsorgung von Betriebsmitteln und Altteilen
o Grundüberholung des BHKW innerhalb der Vertragslaufzeit (10 Jahre)
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o
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o
Bedienung, Überwachung und Kontrolle der EEA in Abstimmung mit dem Kunden.
Betrieb der EEA nach vom Kunden vorgegebenen/abgestimmten Einsatzplanung
Alarmierung des Kunden bei einer Störung
Behebung von Störungen an der EEA
Erfassung und Dokumentierung der wichtigsten Betriebsparameter
Energiewirtschaftlicher Service für die EEA
Unterstützung bei KWK-Förderung
Unterstützung bei der Rückerstattung der Energiesteuer
Unterstützung bei der EEG-Förderung
Unterstützung bei der Kommunikation mit dem Netzbetreiber
1.2
Der Kunde ist für die Brennstoff- und Strombeschaffung sowie Abwicklung der gesetzlichen
Vorgaben, z.B. im Rahmen des EnergieStG, KWKG- oder EEG zuständig.
2.
Überwachung der EEA
2.1
Es ist eine ganzjährige Überwachung der EEA von 0:00 – 24:00 Uhr (24-Stunden-Notdienst)
seitens des Contractors zu gewährleisten.
2.2
Bei Störungen der EEA, die Leistungen des Contractors für die Beseitigung der Störung
erfordern, wird der Contractor über die Art der Störung informiert.
3.
Zutrittsrecht
3.1
Dem Contractor und seine mit dem Ausweis versehenen Beauftragten wird Zutritt zum
Grundstück des Kunden und zu den technischen Einrichtungen, sowie zu allen anderen
Anlagen und Einrichtungen, die der Erfüllung des Vertragszweckes dienen, gewährt. Die für
den Zutritt erforderlichen Schlüssel werden dem Verpächter rechtzeitig in zweifacher
Ausfertigung zur Verfügung gestellt.
Wird dem Contractor oder seinen Beauftragten trotz Vorankündigung kein Zutritt gewährt,
oder hat der Contractor oder seine Beauftragten nicht die Möglichkeit, zu den technischen
Einrichtungen zu gelangen (insbesondere im Störungsfall), gehen die hieraus entstehenden
Kosten zu Lasten des Kunden.
3.2
Betriebsführungsvertrag
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4.
Betriebsführungsentgelt und Abrechnung
Das Betriebsführungsentgelt (BFG) wird in Abhängigkeit der BHKW-Betriebsstunden (Bh) ermittelt.
Die kumulierten Betriebsstunden der BHKW-Anlage im Abrechnungszeitraum (abzulesen am BHKW)
werden der Abrechnung zugrunde gelegt. Die anfallenden fixen Kosten für die Kesselanlage und
sonstigen Komponenten, werden in einem konstanten Term, in der Berechnungsformel,
berücksichtigt.
4.1 Betriebsführungsentgelt konstanter Anteil
BFEK0 = …………..…. € / Jahr
4.2 Betriebsführungsentgelt variabler Anteil
BFEV0 = ……………… € / Bh
4.3 Die Vergütung wird nach folgender Formel jährlich berechnet und angepasst:
BFG
BFG
Bh
BFEV0
BFEK0
= Bh x BFEV0 x (L/L0)+ BFEK0 x (L/L0)
= [Bh x BFEV0 + BFEK0] x [L/L0]
= Jährliche Betriebsführungsentgelt [€/Jahr]
= Betriebsstunden der BHKW Anlage [Stunden/Jahr]
= Betriebsführungsendgelt variabler Anteil
gemäß Angebot [€/Bh]
= Betriebsführungsendgelt konstanter Anteil
gemäß Angebot [€/Jahr]
L = Lₒ .
4.4
4.5
4.6
4.7
4.8
4.9
= Durchschnittlicher Lohnindex des Vorjahres. Dieser wird anhand des Index der
tariflichen Monatsverdienste im Bereich Energieversorgung des Statistischen
Bundesamtes (Fachserie 16 Reihe 4.3, Index der tariflichen Monatsverdienste in
der Energieversorgung, 2.1, D (www.destatis.de) gebildet.
Lₒ .
= Basislohindex = 107,7 (Durchschnittlicher Lohnindex für das Jahr 2013, 2010=100)
Sollten die genannten Indizes nicht mehr veröffentlicht werden, so treten jeweils die Indizes an
deren Stelle, die den veröffentlichten Indizes, hinsichtlich der Voraussetzungen, weitestgehend
entsprechen. Das Gleiche gilt, falls die Veröffentlichungen nicht mehr vom Statistischen
Bundesamt, Wiesbaden, erfolgen.
Der Kunde leistet auf das zu erwartende Betriebsführungsentgelt monatliche
Abschlagszahlungen. Der Contractor teilt dem Kunden die Höhe der Abschlagszahlungen
schriftlich mit.
Für das Betriebsführungsentgelt wird jeweils bis zum 31.03. des Folgejahres eine
Jahresendabrechnung erstellt.
Die sich aus der Jahresabrechnung ergebenden Rechnungsbeiträge werden vier Wochen nach
Zugang der Zahlungsaufforderung, auf das in Ziffer 6.6 genannte Konto entrichtet. Guthaben
sind innerhalb von vier Wochen zu erstatten oder mit der nächsten Abschlagsforderung zu
verrechnen.
Die Abschlagszahlungen des Betriebsführungsentgeltes werden jeweils am 3. Werktag des
Monats für den abgelaufenen Monat fällig. Sie werden unter Angabe
o der Auftragsnummer
o Konto-Nr. SEPA <…………………..>,
o
BIC<……………….>,
o des Contractors, entrichtet.
Die vorstehend genannten Preise sind Nettopreise, denen die jeweils gültige Umsatzsteuer
zugeschlagen wird.
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5.
Laufzeit und Kündigung des Vertrages
5.1
Der Vertrag tritt am >TT.MM.JJJJ>, frühestens jedoch ab Anlageninbetriebnahme in Kraft und
endet nach 10 Jahren. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von einem Jahr vor Ablauf der
vorstehend vereinbarten Vertragsdauer gekündigt, gilt eine Verlängerung jeweils ein weiteres
Jahr als stillschweigend vereinbart.
5.2
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
5.3
Die Kündigung bedarf der Schriftform.
6.
Haftung
6.1
Der Contractor haftet aus der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit
sowie für Schäden aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung. Der Contractor
haftet auch für Schäden aus schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei
leichter Fahrlässigkeit jedoch der Höhe nach begrenzt auf die bei Beginn des
Vertragsverhältnisses vorhersehbaren vertragstypischen Schäden. Die Bestimmungen des
Produkthaftpflichtgesetzes bleiben unberührt.
7.
Sonstiges
7.1
Die Vertragsschließenden sichern sich die loyale Erfüllung und vertrauliche Behandlung des
Vertrages zu.
Sollten sich während der Vertragslaufzeit die allgemeinen wirtschaftlichen oder technischen
Verhältnisse so wesentlich verändern, dass Leistung und Gegenleistung nicht mehr im
angemessenen Verhältnis stehen, so werden die Vertragspartner eine Anpassung des
Vertrages oder Vertragsteile an die veränderten Verhältnisse vornehmen.
Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen ist auf Bestand und Fortdauer des
Vertrages ohne Einfluss. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksamen
Bestimmungen alsbald durch neue, im wirtschaftlichen Erfolg Ihnen möglichst nahekommende
Vereinbarungen zu ersetzen, die das bestehende Verhältnis zwischen Leistung und
Gegenleistung wieder herstellen.
Mündliche Vereinbarungen sind nicht getroffen, Änderungen, Ergänzungen und Aufhebung
dieses Vertrages bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch beide Vertragspartner. Dies gilt
auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel selbst.
Der Kunde verpflichtet sich für den Fall, dass er das Grundstück oder das Gebäude ganz oder
teilweise veräußert oder Dritten ganz oder teilweise überlässt oder sein Vermögen auf einen
anderen überträgt, mit Zustimmung des Contractors seine Rechte und Pflichten aus diesem
Vertrag auf jeweilige Rechtsnachfolger mit der Maßgabe zu übertragen, dass auch diese ihre
Nachfolger wiederum entsprechend verpflichten. Der Kunde wird dem Contractor die
Rechtsnachfolge mitteilen.
Der Contractor ist berechtigt, mit Zustimmung des Kunden, alle Rechte und Pflichten aus
diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Der Kunde ist verpflichtet, die Zustimmung zu
geben, sofern der Dritte sichere Gewähr für die Erfüllung aller Pflichten aus diesem Vertrag
leistet.
7.2
7.3
7.4
7.5
7.6
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7.7
7.8
Der Contractor ist dabei berechtigt, die Vertragsleistung auch von durch sie beauftragten
Dritten, mit der entsprechenden Fachkompetenz, erbringen zu lassen.
Der Vertrag wird zweifach ausgefertigt; jeder Vertragspartner erhält eine Ausfertigung.
7.9
Gerichtsstand ist Reinbek.
Anhänge:
Anhang 1: Technische und örtliche Beschreibung der EEA
Anhang 2: Lageplan
Anhang 3: Betriebsanweisung
Reinbek, den _______________
______________, den ______________
__________________________
Kunde
_________________________________
< Contractor >
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Anhang 1: Beschreibung der technischen Parameter der
Energieerzeugungsanlage (EEA)
Das Freizeitbad Reinbek
- Freizeitbad Reinbek Betriebsgesellschaft mbH
- Hermann-Körner-Straße 47
- 21465 Reinbek
wird zurzeit aus einer Kesselanlage
- Baujahr 1994
- Kesselanlage mit 2 x 545 KW
mit Wärme für Heizung, Lüftung, Beckenwasser- und Brauchwassererwärmung
versorgt.
Die Auslegungsparameter der vorhandenen Anlage sind
- für Vor-/Rücklauftemperaturen 90/70 °C
Die derzeitigen Verbräuche/Bedarfe betragen im Mittel
Gasbedarf:
 Nutzwärmebedarf:
ca. 1.613.000 KWhHs / Jahr
ca. 1.228.500 KWhNutz / Jahr
Eine neue optimale zentrale Wärmeversorgung mit Kraft-Wärme-Kopplung (BHKW) ist
eigenverantwortlich auszulegen. Die elektrische Modulleistung muss 50 kW betragen.
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Anhang 2: Lageplan
Bereich
Heizzentrale
und BHKW
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Anhang 3: Betriebsanweisung
Inhaltliche und textliche Festlegung erfolgt bei Abschluss des Vertrages
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