auftrag für einen kabelanschluss

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auftrag für einen kabelanschluss
AUFTRAG FÜR EINEN KABELANSCHLUSS
BITTE VERTRAG IN BLOCKSCHRIFT AUSFÜLLEN
5. ZAHLUNGWEISE
1. KUNDE
Herr
Frau
vierteljährlich im voraus
Firma
Name/Firma
kalenderjährlich mit 5% Skonto im voraus
Vorname/Firma
6. EINZUGSERMÄCHTIGUNG (ZWINGEND ERFORDERLICH)
Ich ermächtige die NetAachen GmbH widerruflich, jeweils fällige Rechnungsbeträge von
folgendem Konto im Lastschriftverfahren einzuziehen. Die jeweiligen Bedingungen für die
Teilnahme am Lastschriftverfahren erkenne ich an. Die Erteilung einer Einzugsermächtigung ist Voraussetzung für den Abschluss und Fortbestand eines NetAachen Kabelanschluss-Auftrages.
Straße, Hausnummer
PLZ
Ort
Etage/Wohnungsnummer
Name, Vorname des Kontoinhabers
Muttersprache
Geburtsdatum
Bankinstitut
Telefon (tagsüber)
Telefax
Kontonummer
Mobiltelefon
E-Mail
Unterschrift Kontoinhaber
✗
2. RECHNUNGSADRESSE (wenn abweichend von 1.)
Name, Vorname/Firma
NETAACHEN GmbH • Grüner Weg 100 • 52070 Aachen • 0800-2222-8102 • Fax: 0800-2222-8103
Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Andreas Schneider • HRB 15383, AG Aachen Stand 11/10 Änderungen vorbehalten
7. DATENSCHUTZKLAUSEL
Die personenbezogenen Daten, die erforderlich sind, um dieses Vertragsverhältnis zu
begründen oder zu ändern (Bestandsdaten), werden von NetAachen erhoben, verarbeitet und genutzt (vgl. umseitige Datenschutzhinweise). Ich bin damit einverstanden,
dass meine Bestandsdaten von NetAachen für Zwecke der Beratung, Werbung und
Marktforschung verarbeitet und genutzt werden. (Falls unzutreffend, bitte streichen.)
Straße, Hausnummer/Postfach
PLZ
Bankleitzahl
Ort
8. VERTRAGSUNTERSCHRIFT
3. FREIWILLIGE ANGABEN
Der Multikabel Anschluss ermöglicht nicht nur den Empfang von analogem und
digitalem Fernsehen, sondern bietet auch besonders preisgünstiges
Telefonieren, superschnelles Surfen und eine Vielzahl von interessanten TV
und Radio Programmen in digitaler Bild- und Tonqualität!
Ich erteile diesen Auftrag ausschließlich gemäß den allgemeinen Geschäftsbedingungen
der NetAachen GmbH und deren bei Auftragserteilung jeweils gültigen Leistungsbeschreibungen und Preislisten. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind diesem Auftrag beigefügt.
Datum, Unterschrift
✗
Ich habe Interesse an:
Multikabel Telefon
Multikabel Internet
Multikabel Vision (Digital TV)
4. ART DER LEISTUNG*
Anzahl
Leistungsart
ENTGELTE
einm. EUR
monatl. EUR
NetAachen Kabelfernsehen
Summe (inkl. der derzeit gültigen MwSt. von 19%)
zusätzliche Anschlussdose
* Die Vertragslaufzeit für einen Kabelanschluss über Multikabel beträgt
24 Monate.
Interner Vermerk
Interner Vermerk wird von NetAachen ausgefüllt
Z3
Z4
Z6
ZV
FT
R
Datum und Name des Verkäufers
Z5
Original: NA
grün: Kunde
RVK
CS
Vertriebskennzeichen
AUFTRAG FÜR EINEN KABELANSCHLUSS
BITTE VERTRAG IN BLOCKSCHRIFT AUSFÜLLEN
5. ZAHLUNGWEISE
1. KUNDE
Herr
Frau
vierteljährlich im voraus
Firma
Name/Firma
kalenderjährlich mit 5% Skonto im voraus
Vorname/Firma
6. EINZUGSERMÄCHTIGUNG (ZWINGEND ERFORDERLICH)
Ich ermächtige die NetAachen GmbH widerruflich, jeweils fällige Rechnungsbeträge von
folgendem Konto im Lastschriftverfahren einzuziehen. Die jeweiligen Bedingungen für die
Teilnahme am Lastschriftverfahren erkenne ich an. Die Erteilung einer Einzugsermächtigung ist Voraussetzung für den Abschluss und Fortbestand eines NetAachen Kabelanschluss-Auftrages.
Straße, Hausnummer
PLZ
Ort
Etage/Wohnungsnummer
Name, Vorname des Kontoinhabers
Muttersprache
Geburtsdatum
Bankinstitut
Telefon (tagsüber)
Telefax
Kontonummer
Mobiltelefon
E-Mail
Unterschrift Kontoinhaber
✗
2. RECHNUNGSADRESSE (wenn abweichend von 1.)
Name, Vorname/Firma
NETAACHEN GmbH • Grüner Weg 100 • 52070 Aachen • 0800-2222-8102 • Fax: 0800-2222-8103
Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Andreas Schneider • HRB 15383, AG Aachen Stand 11/10 Änderungen vorbehalten
7. DATENSCHUTZKLAUSEL
Die personenbezogenen Daten, die erforderlich sind, um dieses Vertragsverhältnis zu
begründen oder zu ändern (Bestandsdaten), werden von NetAachen erhoben, verarbeitet und genutzt (vgl. umseitige Datenschutzhinweise). Ich bin damit einverstanden,
dass meine Bestandsdaten von NetAachen für Zwecke der Beratung, Werbung und
Marktforschung verarbeitet und genutzt werden. (Falls unzutreffend, bitte streichen.)
Straße, Hausnummer/Postfach
PLZ
Bankleitzahl
Ort
8. VERTRAGSUNTERSCHRIFT
3. FREIWILLIGE ANGABEN
Der Multikabel Anschluss ermöglicht nicht nur den Empfang von analogem und
digitalem Fernsehen, sondern bietet auch besonders preisgünstiges
Telefonieren, superschnelles Surfen und eine Vielzahl von interessanten TV
und Radio Programmen in digitaler Bild- und Tonqualität!
Ich erteile diesen Auftrag ausschließlich gemäß den allgemeinen Geschäftsbedingungen
der NetAachen GmbH und deren bei Auftragserteilung jeweils gültigen Leistungsbeschreibungen und Preislisten. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind diesem Auftrag beigefügt.
Datum, Unterschrift
✗
Ich habe Interesse an:
Multikabel Telefon
Multikabel Internet
Multikabel Vision (Digital TV)
4. ART DER LEISTUNG*
Anzahl
Leistungsart
ENTGELTE
einm. EUR
monatl. EUR
NetAachen Kabelfernsehen
Summe (inkl. der derzeit gültigen MwSt. von 19%)
zusätzliche Anschlussdose
* Die Vertragslaufzeit für einen Kabelanschluss über Multikabel beträgt
24 Monate.
Interner Vermerk
Hinweise zum Datenschutz
Allgemeines
Um dem Kunden Kommunikationsdienstleistungen anbieten zu können, ist NetAachen, wie andere
Unternehmen auch, darauf angewiesen, personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten und zu
nutzen.
Regelungen hierzu enthalten unter anderem das Bundesdatenschutzgesetz, das Telekommunikationsgesetz und die Telekommunikationsdienstunternehmen-Datenschutzverordnung.
NetAachen erhebt, verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten des Kunden nur insoweit, als
eine Einwilligung des Kunden vorliegt oder eine Rechtsvorschrift dies erlaubt.
Verarbeiten bedeutet in diesem Zusammenhang neben dem Speichern und Löschen auch die Übermittlung personenbezogener Daten. Nutzen ist die Verwendung personenbezogender Daten, soweit
es sich nicht um Verarbeitung handelt.
Bestandsdaten
Bestandsdaten sind personenbezogene Daten, die erforderlich sind, um das Vertragsverhältnis zwischen NetAachen und dem Kunden zu begründen oder zu ändern. Hierzu gehören z.B. Name, und
Anschrift.
NetAachen löscht die Bestandsdaten nach Ablauf des auf die Beendigung des Vertragsverhältnisses folgenden Kalenderjahres. Solange eine ordnungsgemäße Vertragsabwicklung es erfordert –
etwa für die Bearbeitung einer Beschwerde – darf die Löschung bis zu einem Zeitraum von zwei Jahren unterbleiben. Die Löschung darf ferner unterbleiben, wenn gesetzliche Vorschriften oder die Verfolgung von Ansprüchen eine längere Speicherung erfordern.
NetAachen wird die Bestandsdaten für Zwecke der Werbung, Kundenberatung oder Marktforschung
nur verarbeiten und nutzen, soweit dies erforderlich ist und der Kunde eingewilligt hat. Die Zustimmung kann der Kunde jederzeit widerrufen.
Informationen über den Umgang mit Bestandsdaten im Zusammenhang mit Auskunfteien ergeben
sich aus den gesetzlichen Bestimmungen, auf die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der
NetAachen hingewiesen wird.
Verbindungsdaten
Zu den Verbindungsdaten gehören unter anderem die Rufnummer des anrufenden und des angerufenen Anschlusses, Beginn und Ende der Verbindung sowie zur Entgeltberechnung erforderliche
Daten. Um die Rechnung des jeweiligen Kunden erstellen zu können, benötigt NetAachen die Verbindungsdaten. Diese werden bis zu 180 Tage nach der Versendung der Rechnung gespeichert. Der
Kunde hat im Auftragsformular die Möglichkeit, eine vollständige Speicherung der Verbindungsdaten, wie oben beschrieben, oder eine vollständige Löschung der Verbindungsdaten spätestens mit
Versendung der Rechnung zu verlangen.
Bei der Löschung der Verbindungsdaten ist NetAachen von der Pflicht zur Vorlage dieser Daten zum
Beweis der Richtigkeit der Entgeltrechnung befreit.
Soweit es für die Abrechnung mit anderen Unternehmen oder mit Diensteanbietern erforderlich ist,
darf NetAachen Verbindungsdaten speichern und übermitteln. Keinesfalls aber werden Nachrichteninhalte (z.B. Telefongespräche oder übermittelte Texte) gespeichert.
Übertragung der eigenen Rufnummer
Die Rufnummer des Kunden wird standardmäßig bei den vom Kunden getätigten Anrufen an den
angerufenen Teilnehmer übermittelt (Clip). Sollte der Kunde die Übertragung der Rufnummer
grundsätzlich nicht wünschen, so kann der Kunde eine generelle Unterdrückung vereinbaren. Eine
wahlweise Unterdrückung ist nur in Verbindung mit der Standardeinstellung und einem diese Funktion unterstützenden Endgerät möglich.
Einzelverbindungsnachweis
Einen Einzelverbindungsnachweis (EVN) dürfen wir dem Kunden nur dann erteilen, wenn der Kunde
uns hierzu schriftlich – z.B. im Auftragsformular – beauftragt hat. Zur Auswahl stehen ein ungekürzter EVN, der die von dem Anschluss des Kunden angewählten Rufnummern vollständig dokumentiert
oder ein gekürzter EVN, bei dem regelmäßig die letzten drei Ziffern der gewählten Rufnummer
unkenntlich gemacht worden sind.
Sofern sich der Kunde für die Erteilung eines EVN entschließen sollte, erklärt sich der Kunde gleichzeitig damit einverstanden, alle Mitbenutzer des Telefonanschlusses über die Existenz dieses EVN
zu informieren. Falls der vom Kunden beauftragte Telefonanschluss gewerblich genutzt wird, ist der
Kunde dazu verpflichtet, im Voraus alle Mitarbeiter über das Vorhandensein eines EVN zu unterrichten und einen evtl. vorhandenen Betriebs- bzw. Personalrat entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu beteiligen.
Eintragung in Telefonverzeichnisse
Bitte beachten Sie insoweit die nebenstehenden Hinweise im Punkt III. zum Eintrag in Telefonverzeichnisse.
Falls Sie weitere Fragen zum Datenschutz haben:
NetAachen GmbH, Grüner Weg 100, 52070 Aachen, Tel. (0800) 2222-333
II.
Hinweise zur Bonitätsprüfung
(SCHUFA-Klausel zu Telekommunikationskontoanträgen)
Der Kunde willigt ein, dass NetAachen der für den Wohnsitz des Kunden zuständigen SCHUFAGesellschaft (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditversicherung) Daten über die Beantragung,
die Aufnahme und Beendigung dieses Telekommunikationsvertrages übermittelt und Auskünfte
über den Kunden von der SCHUFA erhält.
Unabhängig davon wird NetAachen der SCHUFA auch Daten aufgrund nicht vertragsgemäßer
Abwicklung (z.B. Kündigung wegen Zahlungsverzuges, beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung sowie Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) dieses Vertrages melden. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der NetAachen, eines Vertragspartners der SCHUFA oder der Allgemeinheit
erforderlich ist und dadurch die des Kunden schutzwürdigen Belange nicht beeinträchtigt werden.
Die SCHUFA speichert die Daten, um den ihr angeschlossenen Kreditinstituten, Kreditunternehmen,
Leasing-Gesellschaften, Einzelhandelsunternehmen einschließlich des Versandhandels und sonstigen Unternehmen, die gewerbsmäßig Geld- oder Warenkredite an Konsumenten geben bzw.
Telekommunikationsdienste anbieten, Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Kunden geben zu können. An Unternehmen, die gewerbsmäßig Forderungen einziehen und der SCHUFA
vertraglich angeschlossen sind, können zum Zwecke der Schuldnerermittlung Adressdaten übermittelt werden. Die SCHUFA stellt die Daten ihren Vertragspartnern nur zur Verfügung, wenn diese
ein berechtigtes Interesse an der Datenübermittlung glaubhaft darlegen. Die SCHUFA übermittelt
nur objektive Daten ohne Angabe des Kreditgebers; subjektive Werturteile, persönliche Einkommens- und Vermögensverhältnisse sind in SCHUFA-Auskünften nicht enthalten.
Der Kunde kann Auskunft bei der SCHUFA über die ihn betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Die Adresse der örtlich zuständigen SCHUFA lautet:
SCHUFA
Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung Rhein-Saar GmbH
Widdersdorfer Straße 403 · 50933 Köln
Postfach 451140 · 50886 Köln
Tel. (0221) 499660
Fax (0221) 4995442
III. Hinweise zum Eintrag in Telefonverzeichnisse
NetAachen trägt die Rufnummer, den Namen, den Vornamen und die Anschrift des Kunden („Kundendaten“), soweit diese Daten NetAachen zugänglich sind und in Teilnehmerverzeichnissen veröffentlicht werden dürfen, in ein allgemein zugängliches Teilnehmerverzeichnis ein („Standardeintrag“). Auf Wunsch des Kunden trägt NetAachen die Kundendaten nur teilweise oder verkürzt
in ein Teilnehmerverzeichnis ein („verkürzter Standardeintrag“). Die Länge des einzutragenden
Namens ist auf 80 Stellen begrenzt. Insgesamt darf der Name mit allen Zusätzen 120 Schreibstellen nicht überschreiten. Bei einem Anschluss mit Durchwahlrufnummer können als Untereintrag zu den Kundendaten zusätzlich 15 Nebenstellen mit Angabe der Nebenstellennummer und des
Namens, jedoch ohne eigene Anschrift, eingetragen werden. Die Kundendaten werden
• in gedruckten Verzeichnissen (z.B. Telefonbuch) und
• in elektronischen Medien (z.B. CD-ROM, Internet) veröffentlicht sowie
• zum Betreiben telefonischer Auskunftdienste genutzt,
• soweit der Kunde der Veröffentlichung bzw. Nutzung seiner Daten nicht widersprochen hat.
Der Kunde erhält zur Kontrolle ein Bestätigungsschreiben über den aufgenommenen Inhalt der Kundendaten. Über das vorstehend beschriebene Leistungsangebot der NetAachen hinausgehende
Eintragungswünsche müssen vom Kunden über Greven’s Adressbuchverlag, Neue Weyerstr. 1 – 3,
50676 Köln beauftragt werden. Diese Einträge sind kostenpflichtig. Für jeden Kunden wird ein Telefonbuch bereitgehalten, das regional den Bereich abdeckt, in dem sich der Telefonanschluss des
Kunden befindet.
Der Kunde kann der Eintragung seiner Kundendaten in ein Teilnehmerverzeichnis ganz oder teilweise widersprechen. Der Kunde kann – unabhängig von dem Recht zum Widerspruch – der
Bekanntgabe seiner Kundendaten durch die Auskunft ganz oder teilweise widersprechen.
Der Eintrag, die Änderung und die Löschung von Kundendaten kann nur dann in der jeweils nächsten Ausgabe der gedruckten Teilnehmerverzeichnisse berücksichtigt werden, sofern die Daten 20
Tage vor dem in dem gedruckten Verzeichnis genannten Redaktionsschluss bei NetAachen vorliegen.
Inverssuche bedeutet, dass über Ihre Rufnummer, die in den öffentlichen gedruckten und auf elektronischen Medien abgespeicherten Anschlussdaten Ihres Telefonanschlusses (Adressdaten, etc.)
abgefragt werden können.
Sollten Sie eine Inverssuche ausdrücklich wünschen, so vermerken Sie dies bitte auf dem Auftragsformular für einen Eintrag in ein Teilnehmerverzeichnis.
IV. Widerrufsbelehrung
Wenn Sie die vertragliche Dienstleistung nicht für Ihre gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit nutzen wollen und/oder Ihre Vertragserklärung nicht in einem unserer Shops oder bei
einem unserer Fachhändler persönlich abgegeben haben, steht Ihnen das folgende gesetzliche
Widerrufsrecht zu:
Widerrufsrecht
Als Verbraucher können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung
in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der
Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an:
NetAachen GmbH
Geschäftsbereich BC, Kundenservice
Grüner Weg 100
52070 Aachen
Fax-Nr.: 0800-2222-8103
E-Mail: [email protected]
Besondere Hinweise bei Fernabsatzgeschäften gem. § 312 b BGB
Wenn Sie NetAachen einen Auftrag für eine Dienstleistung (z. B. Überlassung eines Anschlusses
für Telefon und/oder DSL) im Wege des Fernabsatzgeschäftes gem. § 312 b BGB (z.B. per Brief, Fax
oder E-Mail, telefonisch oder über das Internet) erteilen, gilt: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig,
wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor
Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben oder Sie die Leistung selbst veranlasst haben.
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen, (z. B. Zinsen, die von NetAachen überlassenen technischen
Geräte) herauszugeben. Können Sie uns die empfangenen Leistungen ganz oder teilweise nicht
oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz
leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen
müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer
Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht,
wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im
Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die von NetAachen überlassenen Geräte nicht wie Ihr Eigentum
in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Ende der Widerrufsbelehrung
Stand 08/10
I.
Ort, Datum, Unterschrift des Kunden
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der NetAachen GmbH
1.1
1.2
1.3
1.4
Die nachfolgenden AGB gelten für die Rechtsbeziehungen der NetAachen (nachfolgend „NetAachen“ genannt) mit ihren Kunden. Sie finden auch auf hiermit im Zusammenhang
stehende Auskünfte, Beratungen, sowie Beseitigung von Störungen Anwendung.
Für die Bereitstellung von Festverbindungen (einschließlich der Installation von Netzabschlüssen
und Datenübertragungseinrichtungen) gelten ausschließlich die „Geschäftsbedingungen für Festverbindungen“ der NetAachen. Für die Bereitstellung und Überlassung eines Hausanschlusses an
Breitbandkabelnetze, die Errichtung und den Betrieb einer Breitbandhausverkabelung durch NetAachen, die Betriebsführung einer Breitbandhausverkabelung des Kunden gelten ausschließlich
die Geschäftsbedingungen für Anschlüsse an Breitbandkabelnetze (Hausverkabelungen) der NetAachen.
Die Rechte und Pflichten des Kunden und der NetAachen ergeben sich in folgender Reihenfolge
zunächst aus dem Kundenauftrag, sodann aus der Auftragsbestätigung, der jeweiligen Preisliste,
den jeweiligen Sonderbedingungen/Leistungsbeschreibungen und diesen AGB. Im Falle von
Widersprüchen gelten die Bestimmungen der jeweils vorrangigen Regelung.
Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen.
2. Zustandekommen des Vertrages/Vertragsänderungen/Umzug
2.1
2.2
2.3
Der Vertrag kommt mit dem Zugang einer Auftragsbestätigung der NetAachen bei dem Kunden
zustande oder mit der erstmaligen Leistungsbereitstellung durch NetAachen. NetAachen kann
die Annahme des Auftrages des Kunden ohne Angabe von Gründen verweigern.
Der Vertragsschluss steht unter dem Vorbehalt der technischen und betrieblichen Möglichkeiten
der NetAachen einen Netzzugang zu einem öffentlichen Telekommunikationsnetz zur Verfügung zu
stellen.
Beauftragt der Kunde eine Änderung (z. B. Tarifwechsel) des Vertrages oder soll der Anschluss im
Rahmen eines Umzuges umgeschaltet werden, so gelten die Regelungen der Ziff. 2.1 und 2.2 für die
Änderung/den Umzugsauftrag entsprechend.
3. Leistungen der NetAachen
Die von NetAachen zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Vertragsgrundlagen gemäß
Ziffer 1.3 dieser AGB. Ergänzend gilt folgendes:
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
Soweit NetAachen eine Leistung zu erbringen oder bereitzustellen hat, die von erforderlichen Vorleistungen Dritter (z. B. Verfügbarkeit von Übertragungswegen oder Einrichtungen anderer Netzbetreiber und Anbieter) oder Genehmigungen abhängig sind, steht die Verpflichtung der NetAachen
unter dem Vorbehalt dass diese tatsächlich, rechtzeitig und in entsprechender Qualität erfolgen.
Eine Haftung oder Leistungspflicht der NetAachen entfällt insoweit, es sei denn, NetAachen ist
grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorzuwerfen.
In Fällen höherer Gewalt ist NetAachen von der Leistungspflicht befreit. Als Fälle höherer Gewalt
gelten alle unvorhersehbaren Ereignisse, sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die
Vertragserfüllung von keiner Vertragspartei zu vertreten sind. Hierzu zählen insbesondere Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben, behördliche Maßnahmen und eine Unterbrechung der
Stromversorgung von mehr als vier Stunden.
NetAachen bemüht sich, den Kunden in jedem Fall von einer längeren Leistungseinstellung oder
-beschränkung zu unterrichten. Ist der Kunde auf eine ununterbrochene Nutzung der vertraglichen Leistung oder auf eine jederzeitige Verbindungsmöglichkeit unter Nutzung der vertraglichen
Leistung angewiesen und hat er dies NetAachen schriftlich unter Angabe von Gründen mitgeteilt,
wird NetAachen den Kunden darüber hinaus über jede voraussehbare Leistungseinstellung oder
-beschränkung und deren Beginn im Vorhinein unterrichten. Diese Mitteilungspflicht besteht nicht,
wenn die Unterrichtung nach den jeweiligen Umständen objektiv vor Beginn der Leistungseinstellung oder -beschränkung nicht möglich ist oder die Unterrichtung die Beseitigung bereits eingetretener Unterbrechungen verzögern würde.
Von NetAachen beim Kunden installierte Einrichtungen bzw. zur Nutzung überlassene Geräte/
Mobilfunkkarten (SIM-Karten) bleiben Eigentum der NetAachen, soweit nichts anderes vereinbart
wird. Gleiches gilt für vorinstallierte Einrichtungen, die NetAachen vom bisherigen Eigentümer
übernommen hat. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung von Neugeräten/-einrichtungen.
Der Kunde hat auf seine Kosten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses die ihm überlassenen
Geräte/Mobilfunkkarten an NetAachen unverzüglich ordnungsgemäß zurück zu geben, soweit
nichts anderes vereinbart wurde. Ein Zurückbehaltungsrecht an diesen Gegenständen ist ausgeschlossen. Demontage und Rücktransport werden auf besonderen Auftrag des Kunden von NetAachen gegen Abrechnung von Arbeitslohn, Fahrtkosten und Materialverbrauch vorgenommen,
soweit nichts anderes vereinbart wurde. Bei Verlust oder im Schadensfall wird dem Kunden der
Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt. NetAachen ist jedoch bis zum Vertragsende
berechtigt, dem Kunden durch entsprechende Mitteilung in Textform das Eigentum unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung mit Wirkung zum Vertragsende unentgeltlich zu übertragen.
NetAachen ist berechtigt, Leistungen vorübergehend zu beschränken oder zu sperren, soweit dies
aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, der Sicherheit des Netzbetriebes, der Aufrechterhaltung
der Netzintegrität, der Interoperabilität der Dienste, des Datenschutzes, zur Bekämpfung von Spam
oder Computerviren, /-würmern, /-trojanern, Hack-/Dos-Attacken o. ä. oder zur Durchführung
betriebsbedingter oder technisch notwendiger Arbeiten erforderlich ist. NetAachen wird den
Kunden im Falle einer Sperre informieren und die Möglichkeiten zur Entsperrung aufzeigen. Kommt
es innerhalb kurzer Zeit (unter sechs Monaten) aufgrund von kundenseitigem Fehlverhalten mehrfach zu einer solchen vorläufigen Sperre, ist NetAachen berechtigt, die erneute Entsperrung von
einer Gebühr abhängig zu machen oder den Vertrag fristlos zu kündigen.
4.5
Der Kunde hat NetAachen zur Sicherstellung ihrer Leistung und zur Beseitigung von Störungen
im Telekommunikationsnetz Zugang zu den Einrichtungen zu gewähren, die sich in seinen Räumen
bzw. auf seinem Grundstück befinden. Gewährt der Kunde keinen Zutritt oder ist er in angemessener Frist nicht erreichbar, ist NetAachen bei Störungen berechtigt, den Kunden vom Netz zu
trennen. Gewährt der Kunde keinen Zutritt oder ist er in angemessener Frist nicht erreichbar, kann
NetAachen die Sicherstellung der Leistung nicht gewährleisten. Der Kunde wird in diesem Fall
von seiner Leistungspflicht nicht befreit. Der Kunde hat auf Verlangen NetAachen auch die Überprüfung seiner Endgeräte zu gestatten, es sei denn, dass diese als Störungsursache technisch
nicht in Betracht kommen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
4.6 Der Kunde darf die ihm erbrachten Leistungen nur in dem vertraglich vereinbarten Umfang und nur
nach Maßgabe der jeweils gesetzlichen Bestimmungen nutzen. Insbesondere darf der Kunde
keine beleidigenden, verleumderischen, volksverhetzenden, pornografischen, sitten- oder gesetzeswidrigen Inhalte über das Netz der NetAachen und/oder das Internet verbreiten oder einer
solchen Verbreitung oder Bereithaltung zum Abruf durch Dritte Vorschub leisten. Der Kunde hat
bei der Nutzung insbesondere auch den Urheber- und Datenschutz sowie das Wettbewerbsrecht
zu wahren. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass von seinen Endgeräten keine Störungen im Netz der
NetAachen oder der sonstigen Netzteilnehmer verursacht werden. Bei einem Verstoß gilt Ziff. 3.5.
4.7 Der Kunde hat NetAachen auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die
wegen der Verletzung der Pflichten nach Ziffer 4.6 dieser AGB oder aufgrund sonstiger rechtswidriger Handlungen des Kunden erhoben werden.
4.8 Besteht ein plausibler Verdacht, dass der Kunde die Pflichten nach Ziff. 4.6 verletzt, kann NetAachen die Nutzung des Kunden vorläufig sperren bzw. beschränken. Der Kunde ist hierüber möglichst 48 Stunden im Voraus zu informieren. Dies gilt nicht, wenn nach der Verdachtslage Gefahr im
Verzug besteht. Wird der Verdacht einer Pflichtverletzung nach Ziff. 4.6 vom Kunden beseitigt, wird
die Sperre/Beschränkung unverzüglich aufgehoben.
Bestätigt der Kunde schriftlich NetAachen, dass er eine Pflichtverletzung nach Ziff. 4.6 beseitigt
hat bzw. zukünftig unterlässt, so wird die Sperre bzw. Beschränkung aufgehoben. Ist die Pflichtverletzung entgegen der Bestätigung nicht beseitigt bzw. wiederholt der Kunde schuldhaft die
Pflichtverletzung, so kann NetAachen ohne weitere Abmahnung den Vertrag fristlos kündigen.
Beruht der Verdacht auf der Geltendmachung der Verletzung von Rechten Dritter durch die betroffenen Dritten, wird NetAachen den Kunden auch hierüber informieren. Der Kunde hat dann einen
Anspruch auf Aufhebung der Sperre bzw. Beschränkung, wenn er eine gerichtliche oder behördliche Verfügung vorlegt, die er gegen den Dritten erwirkt hat.
4.9 Soweit der Kunde die vertragsgemäßen Leistungen von NetAachen zur Versendung von Daten
nutzt, oder durch fehlerhafte Leistungen der NetAachen Daten beim Kunden selbst verloren gehen
oder beschädigt werden können, ist er zur vorsorglichen Schadensminderung verpflichtet, seine
Daten in anwendungsadaequaten Intervallen so zu sichern, dass diese bei Verlust aus in maschinenlesbarer Form bereitgestelltem Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden
können.
4.10 Der Kunde ist verpflichtet, jede Änderung seines Namens, seiner Wohn- oder Geschäftsanschrift,
seiner Rechnungsanschrift, seiner Rechtsform und im Falle der erteilten Einzugsermächtigung
seiner Bankverbindung unverzüglich NetAachen in Schriftform unter Angabe der betroffenen
Kundennummer(n), oder soweit dort möglich im OnlineService, anzuzeigen. Soweit es sich nicht
um Namen natürlicher Personen handelt, ist der Kunde zum Nachweis des Namens durch entsprechenden Registerauszug verpflichtet.
Kommt der Kunde diesen Verpflichtungen nicht nach, ist NetAachen berechtigt, die für die Ermittlung notwendiger Informationen entstehenden Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen. Ferner
ist der Kunde gehindert sich auf einen späteren Zugang zu berufen, wenn NetAachen rechtzeitig
Erklärungen an die letzte bekannte Anschrift übersandt hat und es wegen Nachsendung oder
erforderlicher Ermittlungen der neuen Anschrift zu Verzögerungen kommt.
5. Nutzung durch Dritte
5.1
5.2
5.3
6. Zahlungsbedingungen
6.1
6.2
4. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
4.1
4.2
4.3
4.4
Sobald dem Kunden erstmalig die Leistung von NetAachen bereitgestellt wird, hat er diese unverzüglich auf ihre Vertragsgemäßheit zu prüfen und offensichtliche und/oder festgestellte Mängel
anzuzeigen. Später festgestellte Mängel der von NetAachen geschuldeten Leistung hat er ebenfalls unverzüglich NetAachen anzuzeigen. Hat der Kunde die Störung zu vertreten oder liegt eine
vom Kunden gemeldete Störung nicht vor, ist NetAachen berechtigt, dem Kunden die durch die
Fehlersuche, Mängelbeseitigung bzw. Entstörung entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.
Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
Der Kunde stellt für die Vertragsdauer auf seine Kosten Strom, Erdung und Raum für die technischen Einrichtungen bereit, die bei ihm zur Erbringung der vertragsgemäßen Leistung durch
NetAachen erforderlich sind.
Überlassene Einrichtungen sind vor Beeinflussung durch elektrische Fremdspannung oder magnetische Wirkungen zu bewahren. Endeinrichtungen dürfen nicht angeschlossen werden, wenn ihre
Verwendung in öffentlichen Telekommunikationsnetzen in der Bundesrepublik Deutschland unzulässig ist.
Arbeiten am Leitungsnetz oder überlassenen Netzabschlüssen und Datenübertragungseinrichtungen sind ausschließlich NetAachen oder von NetAachen Beauftragten vorbehalten. Hierzu
stellt der Kunde unentgeltlich im erforderlichen Umfang Informationen über verdeckte Leitungen
und Rohre zur Verfügung. Stellt der Kunde die erforderlichen Informationen nicht zur Verfügung, ist
NetAachen berechtigt, die Arbeiten zu verweigern.
Soweit der Kunde die befugte oder unbefugte Nutzung der Leistung durch Dritte zu vertreten hat,
ist er verpflichtet, das Entgelt für diese Leistungen zu zahlen und muss sich deren Verhalten wie
eigenes Verhalten zurechnen lassen. Ferner muss er dafür Sorge tragen, dass auch diese sämtliche Kundenpflichten, insbesondere auch nach Ziff. 4.6 dieser Bedingungen, einhalten.
Der Kunde darf Dritten ohne vorherige schriftliche Erlaubnis der NetAachen, die nur aus sachlichen Gründen verweigert werden darf, die bereitgestellte Leistung nicht zur ständigen Alleinnutzung überlassen.
Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Erlaubnis der NetAachen, die im freien Ermessen
der NetAachen steht, die bereitgestellte Leistung weder ganz noch teilweise gewerblich oder in
anderer Weise gegen Entgelt an Dritte überlassen (Resale). Bei einem Verstoß kann NetAachen
gemäß Ziff. 10.2 c) den Vertrag fristlos kündigen. Ferner kann NetAachen vom Kunden verlangen,
so gestellt zu werden, wie NetAachen ohne die Nutzung stünde.
6.3
6.4
6.5
6.6
Die vom Kunden an NetAachen zu zahlenden Entgelte bestimmen sich nach der bei Vertragsabschluss jeweils gültigen Preisliste für die vertraglich vereinbarte Leistung. NetAachen
veröffentlicht, unabhängig von der gegenüber dem Kunden gültigen Preisliste, seine aktuell
gültigen Preislisten zu von NetAachen allgemein angebotenen Leistungen auf seiner Internetseite
www.netaachen.de. Bei einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes ist
NetAachen berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. Wegen einer sonstigen Änderung
der jeweiligen Preisliste gilt Ziff. 11 entsprechend.
Monatlich berechnete nutzungsunabhängige Entgelte sind im Voraus zu zahlen, soweit nichts
anderes vereinbart wurde. Die Zahlungspflicht des Kunden beginnt mit der betriebsfähigen Bereitstellung der Leistung. Sind monatlich zu zahlende Entgelte für Teile eines Kalendermonats zu
zahlen, wird jeder Tag des Monats, für den eine Zahlungspflicht besteht, mit 1/30 des monatlichen
Entgelts berechnet.
Alle übrigen Entgelte sind von dem Kunden jeweils nach Leistungserbringung zu zahlen.
Spätestens zehn Tage nach Zugang einer Rechnung muss der Rechnungsbetrag auf dem in der
Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. Soweit eine Einzugsermächtigung vorliegt,
wird NetAachen das von dem Kunden geschuldete Entgelt vom Konto abbuchen. Der Kunde hat
nach Zugang der Rechnung für eine ausreichende Deckung zu sorgen.
NetAachen ist berechtigt, bei Verzug des Kunden für jede Mahnung vom Kunden den Ersatz für den
entsprechenden Aufwand zu verlangen. Weitergehende Verzugsansprüche bleiben unberührt.
Erteilt NetAachen im Rahmen einer Verständigung mit dem Kunden über Folgen geltend gemachter Pflichtverletzungen dem Kunden eine Kulanzgutschrift, wird diese mit bestehenden, und soweit
die Kulanzgutschrift über bestehende Forderungen hinausgeht mit zukünftigen Forderungen
verrechnet. Eine Auszahlung ist ausgeschlossen.
AGB / Stand 04/09
1. Geltungsbereich
Seite 1
7. Einwendungsausschluss
12. Datenschutz/Fernmeldegeheimnis
Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen der NetAachen sind gegenüber NetAachen innerhalb von
acht Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich zu erheben. Erhebt der Kunde innerhalb dieser Frist
keine Einwendung, gilt die Rechnung als von ihm genehmigt. NetAachen wird den Kunden in der Rechnung auf die Möglichkeit der Rechnungseinwendung und auf die Folgen einer unterlassenen Erhebung
der Einwendungen innerhalb der Frist hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei begründeten
Einwendungen bleiben auch nach Fristablauf unberührt. Zur Fristwahrung ist der Zugang der Einwendung bei NetAachen maßgebend.
NetAachen ist verpflichtet, die jeweils aktuellen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes und
Fernmeldegeheimnisses zu beachten. Der Kunde kann sich über die beim Auftrag erteilten Datenschutzhinweise jederzeit auf der Homepage (www.netaachen.de) oder in den Fachhandelsgeschäften
der NetAachen über die aktuellen Datenschutzhinweise informieren.
Gegen Ansprüche der NetAachen kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Darüber hinaus ist der Kunde nur zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes insoweit befugt, als sein Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
9. Haftung
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NetAachen haftet für Personenschäden nur, wenn NetAachen, ihre gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen den Schaden schuldhaft herbeigeführt haben.
Für sonstige Schäden haftet NetAachen, wenn der Schaden von NetAachen, ihren gesetzlichen
Vertretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht
worden ist.
NetAachen haftet darüber hinaus bei nur leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“) begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Die
Haftung ist je Einzelfall auf höchstens Euro 25.000,00 beschränkt. Vorstehende Regelungen gelten
für die Verletzung garantierter Beschaffenheiten entsprechend.
Darüber hinaus ist die Haftung der NetAachen, ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder
Erfüllungsgehilfen für fahrlässig verursachte Vermögensschäden, die sich nicht als Folge eines
Personen- oder Sachschadens darstellen, je Endkunde von NetAachen auf Euro 12.500,00 und
gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf 10 (zehn) Millionen Euro je schadensverursachendes Ereignis beschränkt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht.
NetAachen übernimmt keine Haftung für die Inhalte von Informationen oder Daten, die von
Dritten zur Verfügung gestellt werden.
Die Haftung von NetAachen für die Beschädigung oder Vernichtung von Daten ist ausgeschlossen, soweit der Schaden auf eine Verletzung der in Ziffer 4.9 dieser AGB genannten Sicherungspflichten des Kunden beruht.
Sofern der Kunde die Eintragung in einem öffentlichen Teilnehmerverzeichnis und/oder Auskunftsdienst beauftragt hat, steht NetAachen für eine unterlassene oder fehlerhafte Eintragung
nicht ein, wenn der Auftrag von NetAachen zutreffend und rechtzeitig an den Herausgeber des
Teilnehmerverzeichnisses bzw. den Betreiber des Auskunftsdienstes weitergegeben wurde.
Für die von NetAachen dem Kunden für die Dauer des Vertrages zur Verfügung gestellten Geräte
ist die verschuldensunabhängige Haftung gemäß § 536 a Abs. 1 BGB ausgeschlossen.
Zwingende gesetzliche Regelungen, wie das Produkthaftungsgesetz, bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
10. Kündigung
10.1 Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Die vertragliche Mindestlaufzeit und das Recht zur ordentlichen Kündigung ergeben sich aus den jeweiligen sonstigen Vertragsgrundlagen. Das Recht zur
fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund sowie aus anderen gesetzlich bestimmten Gründen
bleibt hiervon für beide Seiten unberührt.
10.2 Ein wichtiger Grund, der NetAachen zur fristlosen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor,
wenn
(a) der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte gemäß Ziff. 6.2
und Ziff. 6.3 oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, welcher
der durchschnittlich geschuldeten Vergütung für zwei Monate entspricht, in Verzug kommt; soweit
auf den Vertrag eine gesetzliche Sonderregelung für das Recht zur Sperre (z. B. § 45 k TKG) Anwendung findet, ist die fristlose Kündigung nur zulässig, wenn NetAachen auch zur Sperre berechtigt
ist; oder
(b) der Kunde eine wesentliche Verpflichtung aus diesem Vertrag („Kardinalpflicht“) verletzt und trotz
schriftlicher Mahnung innerhalb einer Woche nach Zugang dieser Mahnung keine geeigneten
Maßnahmen trifft, um diese Vertragsverletzung unverzüglich zu beheben. Eine Abmahnung ist bei
grob vertragswidrigem Verhalten entbehrlich; oder
(c) der Kunde seinen Pflichten gemäß Ziffer 4.6, 4.8 oder 5.3 zuwider handelt (vgl. auch Ziff. 3.5)
10.3 Kündigt NetAachen den Vertrag aus einem wichtigen Grund, den der Kunde zu vertreten hat, so
kann NetAachen vom Kunden als pauschalen Schadensersatz für entgangenen Gewinn 75 % der
Summe der nutzungsunabhängigen Entgelte verlangen, die ohne Kündigung der NetAachen bis
zu dem Zeitpunkt entstanden wären, zu dem der Kunde seinerseits den Anschluss hätte frühestens
ordentlich kündigen können. Beiden Seiten bleibt das Recht vorbehalten nachzuweisen, dass der
Schaden in Wirklichkeit niedriger oder höher ist.
11. Vertragsänderungen
11.1 NetAachen kann den Vertrag mit dem Kunden durch die Einbeziehung geänderter Allgemeiner
oder Besonderer Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und/oder Preislisten mit einer
Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen zu deren Inkrafttreten ändern, wenn der Kunde
nicht nach Maßgabe der Ziff. 11.2 bis 11.4 widerspricht. Der Kunde wird auf die Änderung in Textform hingewiesen. Der Hinweis muss nicht die geänderten Vertragsgrundlagen selbst enthalten;
er muss jedoch mitteilen, wo die geänderten Vertragsbedingungen vom Kunden in zumutbarer
Weise eingesehen oder erlangt werden können.
11.2 NetAachen wird den Kunden bei dem Hinweis auf die Änderung ausdrücklich darüber belehren,
dass es als sein Einverständnis zu der Änderung gilt, wenn der Kunde nicht binnen sechs Wochen
ab Bekanntgabe der Änderung schriftlich der Änderung widerspricht, wobei zur Wahrung der Frist
die rechtzeitige Absendung genügt.
11.3 Widerspricht der Kunde trotz Hinweis und ausdrücklicher Belehrung nicht bzw. nicht rechtzeitig,
so gilt dies als Einverständnis mit der Änderung und diese tritt mit Ablauf der sechs Wochen in
Kraft, sofern nicht ausdrücklich ein späterer Zeitpunkt bestimmt ist.
11.4 Ein Widerspruchsrecht besteht nicht, soweit NetAachen die Preise bei einer Änderung des
gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes gemäß Ziffer 6.1 anpasst. Hier tritt die Änderung mit Bekanntgabe in Kraft, sofern nicht ausdrücklich ein späterer Zeitpunkt bestimmt ist. Ein
Widerspruchsrecht besteht ferner nicht, wenn aufgrund der Änderung der Kosten für besondere
Netzzugänge anderer Anbieter, der Kosten für Zusammenschaltung anderer Anbieter und/oder
Dienste anderer Anbieter NetAachen die jeweilige Preisliste der Kostenänderung entsprechend
anpasst. Ein Widerspruchsrecht besteht ferner nicht, wenn die Änderung keine Nachteile begründet, also für den Kunden lediglich vorteilhaft ist. Ein Nachteil besteht auch dann, wenn eine technische Änderung dazu führen kann, dass der Kunde zur weiteren Nutzung der vertraglichen
Leistung auch nur im bisherigen Umfang Investitionen vornehmen muss (z. B. neue Endgeräte, leistungsstärkere PC).
13.1 Soweit durch die vertraglichen Leistungen die Rechte des Eigentümers oder sonst dinglich
Berechtigten eines Grundstückes berührt werden, kann NetAachen den Vertrag ohne Einhaltung
einer Frist kündigen, wenn kein Nutzungsvertrag gemäß den telekommunikationsgesetzlichen
Vorgaben (nachfolgend nur „Nutzungsvertrag“) oder Grundstückseigentümererklärung (nachfolgend kurz GEE) besteht bzw. eine GEE vom dinglich Berechtigten widerrufen wird und der Kunde
auf Verlangen der NetAachen nicht binnen eines Monats den Antrag des dinglich Berechtigten
auf Abschluss eines Nutzungsvertrages vorlegt. NetAachen ist ferner zur fristlosen Kündigung
berechtigt, wenn der dinglich Berechtigte den Nutzungsvertrag kündigt.
13.2 Legt der Kunde binnen der Frist den Antrag des dinglich Berechtigten auf Abschluss des Nutzungsvertrages vor, kann der Kunde den Vertrag fristlos kündigen, wenn NetAachen den Antrag
gegenüber dem Eigentümer nicht binnen eines Monats durch Übersendung des gegen gezeichneten Vertrages annimmt.
13.3 Soweit und solange ein Nutzungsvertrag bzw. eine GEE nicht vorliegen, ist NetAachen von der
Verpflichtung zur Leistung frei.
13.4 Ist der Kunde der Grundstückseigentümer und liegt kein Fall der Ziff. 13.2 vor, bleibt der Bestand
des Vertrages von der Leistungsfreiheit der NetAachen nach Ziff. 13.3 unberührt und der Kunde hat
bis zur ordnungsgemäßen Beendigung die nutzungsunabhängige Vergütung weiter zu leisten.
14. Schlichtung, Gerichtsstand
14.1 Der Kunde kann bei einem Streit, ob NetAachen seinen Pflichten gegenüber dem Kunden nach den
gesetzlichen Regelungen des Telekommunikationsrechts nachgekommen ist, durch einen Antrag
bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (nachfolgend kurz Bundesnetzagentur) mit Sitz in Bonn ein Schlichtungsverfahren einleiten. Das Nähere
regelt die jeweils aktuell gültige Schlichtungsordnung der Bundesnetzagentur. Informationen sind
im Internet unter www.bundesnetzagentur.de einsehbar. Das Schlichtungsverfahren erfolgt nur auf
Kundenantrag und hindert keine Seite unabhängig von dem Schlichtungsverfahren seine Rechte
gleichzeitig anderweitig, insbesondere gerichtlich geltend zu machen. Die gerichtliche Geltendmachung kann die Unzulässigkeit bzw. Beendigung einer Schlichtung begründen.
14.2 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Aachen Erfüllungsort und
Gerichtsstand. NetAachen behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemeinen
Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen der Schriftform. Auch die Änderung
dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.3
der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist.
15.2 NetAachen ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen vier Wochen nach
Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Nachweis auf vorstehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit
Ablauf der Sonderkündigungsfrist wirksam.
15.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und
des internationalen Privatrechts.
15.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung oder Preisliste) unwirksam sein,
so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle
tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestimmung Bezwecktem bzw. Gewolltem am ehesten entspricht.
16. Ergänzende Bedingungen für den Verkauf von Waren
16.1. Eigentumsvorbehalt, Vollstreckung Dritter
Die von NetAachen verkaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von NetAachen. Vollstrecken Gläubiger des Kunden in die verkaufte Ware, hat der Kunde NetAachen unverzüglich zu informieren. Der Kunde hat NetAachen in diesem Falle von allen Kosten
freizustellen, die NetAachen durch die Inanspruchnahme Dritter mit der Wahrung der Eigentumsrechte gegenüber dem pfändenden Gläubiger entstehen, soweit diese erforderlich und angemessen sind und nicht vom pfändenden Gläubiger zu erstatten sind.
16.2. Gewährleistung beim Verkauf von Waren
16.2.1 Soweit nicht nachfolgend anderes bestimmt ist, richten sich die Gewährleistungsansprüche des
Kunden wegen Mängeln der Ware nach den gesetzlichen Bestimmungen.
16.2.2 Sofern der Kunde kein Verbraucher, weil er keine natürliche Person ist oder im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, hat NetAachen das Recht, den Kunden zunächst auf die Geltendmachung von Nacherfüllungsansprüchen gegenüber einem Dritten
zu verweisen. Ist diese fruchtlos, bleibt das Recht des Kunden unberührt, seine Gewährleistungsrechte nach Maßgabe der vorliegenden Regelungen unmittelbar gegenüber NetAachen geltend
zu machen. Ferner beträgt die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche des Kunden, der
nicht Verbraucher ist, ein Jahr. Der Beginn der Verjährung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
16.2.3 Schadensersatzansprüche wegen Mängeln der Ware sind nach Maßgabe der Ziff. 9.1, 9.2, 9.3, 9.6
und 9.9 dieser AGB beschränkt. § 444 BGB bleibt unberührt.
AGB / Stand 04/09
8. Aufrechnung/Zurückbehaltung
13. Nutzung von Grundstücken
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