Beurteilungsverfahren neuer Arzneimittel: Eine kritische Bewertung.
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Beurteilungsverfahren neuer Arzneimittel: Eine kritische Bewertung.
3. Jahrgang, Juni/Juli 2009, 145-161 - - - Rubrik Apothekenpraxis - - - Beurteilungsverfahren neuer Arzneimittel Eine kritische Bewertung Preisgestaltung neuer Arzneimittel EVITA Klassifikation nach Fricke/Klaus Weitere Arzneimittelbewertungen Der Arzneiverordnungsreport Anforderungen an Bewertungsverfahren Das Arzneitelegramm Me-Too-Listen Beurteilungsverfahren neuer Arzneimittel - 146 - Beurteilungsverfahren neuer Arzneimittel Eine kritische Bewertung Dr. rer. nat. Gernot Kaber, Apotheker Dr. rer. nat. Sören Twarock1, Apotheker Institut für Pharmakologie und klinische Pharmakologie, Universitätsklinikum Düsseldorf 1 Korrespondenzadresse: Institut für Pharmakologie und Klinische Pharmakologie Universitätsklinikum Düsseldorf, Heinrich-Heine-Universität Moorenstr. 5, 40225 Düsseldorf Tel.: +49-211-81-12512 Fax: +49-211-81-14781 [email protected] Lektorat: Lothar Flessau, Fachapotheker für Arzneimittelinformation, Kiel Prof. Dr. Georg Kojda, Institut für Pharmakologie und klinische Pharmakologie, Universitätsklinikum Düsseldorf N.N. Den Fortbildungsfragebogen zur Erlangung eines Fortbildungspunktes zum Fortbildungstelegramm Pharmazie finden Sie hier*: http://www.uni-duesseldorf.de/kojda-pharmalehrbuch/Fortbildungstelegramm%20Pharmazie/index.html Titelbild : Universitätsbibliothek New York , Urheber: Photoprof, Lizenz: Fotolia Fortbildungstelegramm Pharmazie 2009;3:145-161 Beurteilungsverfahren neuer Arzneimittel Abstract Increasing costs for pharmacotherapy necessitate an independent cost-benefit analysis of new drugs and therapeutic options at national level in Germany. At present, evaluations are conducted by several different organisations. Here we analysed methods, emphasis and completeness of selected evaluation systems. Optimal patient care and safety with simultaneous economic usage of healthcare resources should be the main objectives. In this regard all evaluation systems analysed show deficiencies. The establishment of a nationwide reliable and transparent evaluation system consisting of independent experts is essential. Abstrakt Die stetig steigenden Kosten für die Arzneimitteltherapie machen eine unabhängige und bundeseinheitliche Beurteilung neuer Arzneimittel und Therapieprinzipien im Hinblick auf das Kosten-NutzenVerhältnis unumgänglich. Zum jetzigen Zeitpunkt wird die Neubewertung von Arzneimitteln durch verschiedene Institutionen vorgenommen. Das methodische Vorgehen, die Gewichtung und Vollständigkeit einer Auswahl von Bewertungssystemen wurden untersucht. Ziel aller Bewertungssysteme sollte die Sicherstellung einer optimalen Patientenversorgung und -sicherheit unter sinnvoller Nutzung der in den Sozialsystemen zur Verfügung stehenden Mittel sein. In diesem Punkt weisen alle untersuchten Systeme Schwächen auf. Die Schaffung eines bundesweiten, verlässlichen und transparenten Bewertungssystems für neue Arzneimittel, bestehend aus einem unabhängigen Expertengremium, ist daher dringend erforderlich. Einleitung Die grundlegenden Voraussetzungen für die Zulassung neuer Arzneimittel sind im §1 des Arzneimittelgesetzes geregelt [1]. Demnach muss für ein neu zuzulassendes Arzneimittel die Qualität, die Wirksamkeit und die Unbedenklichkeit nachgewiesen werden. Im Gegensatz zu an- - 147 - deren Ländern (USA) ist in Deutschland der Nachweis einer Verbesserung gegenüber bereits zugelassenen Vertretern der gleichen Arzneimittelgruppe für die Marktzulassung nicht erforderlich [2]. So wurde für den im Jahre 2006 zur Behandlung der essentiellen Hypertonie zugelassenen Renin-Inhibitor Aliskiren, der wie die ACE-Inhibitoren und die Sartane die Aktivität des Renin-AngiotensinAldosteron-Systems hemmt, zwar eine Senkung des arteriellen Blutdruckes nachgewiesen, allerdings liegen keine patientenrelevanten Endpunktstudien vor [3,4]. Ob die nachgewiesene Blutdrucksenkung eine mit anderen Antihypertonika vergleichbare Verbesserung von Morbidität und Mortalität zur Folge hat, ist nicht bekannt. Dieses Beispiel verdeutlicht, dass die aktuellen Zulassungsmodalitäten zwar einen Nachweis der Wirksamkeit in Bezug auf Surrogatparameter, aber nicht auf die Langzeitprognose fordern. Im Sinne der Patientensicherheit ist es dennoch notwendig den langfristigen klinischen Nutzen anhand patientenrelevanter Endpunkte nachzuweisen, auch wenn dies eine Verlängerung der klinischen Prüfung vor der Markteinführung bedeutet. Die Therapie mit Aliskiren ist im Vergleich zu den klassischen Antihypertensiva mit belegter Wirksamkeit um ein Vielfaches teurer [5]. Die stetig steigenden Kosten für die Arzneimitteltherapie machen eine unabhängige Beurteilung neuer Arzneimittel und Therapieprinzipien im Hinblick auf das KostenNutzen-Verhältnis unumgänglich. Preisgestaltung neuer Arzneimittel Im Gegensatz zu den meisten anderen europäischen Ländern wird die Preisgestaltung für neue Arzneimittel in Deutschland vollständig den Herstellern überlassen. In allen anderen EU-Staaten, mit Ausnahme von Dänemark und Malta, wird der Preis für Arzneimittel nach festgelegten Kriterien reguliert. Zumeist erfolgt eine verbindliche Festlegung des Preises [2]. In der Schweiz erfolgt durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die Festsetzung des Preises eines neuen Arzneimittels auf der Grundlage eines therapeutischen Vergleichs mit bereits zugelassenen Medikamenten derselben Indikation und eines Auslandpreisver- Fortbildungstelegramm Pharmazie 2009;3:145-161 Beurteilungsverfahren neuer Arzneimittel gleichs nach Empfehlung der Eidgenössischen Arzneimittelkommission. Der Preis darf in der Regel nicht höher sein als der Durchschnittspreis in wirtschaftlich mit der Schweiz vergleichbaren Ländern (Dänemark, Deutschland, Großbritannien, Niederlande). Die freie Preisgestaltung durch die Industrie führt mitunter zu schwer nachvollziehbaren Auswüchsen bei den Therapiekosten. Am Beispiel der Therapie der feuchten, altersbedingten Makuladegeneration (AMD) durch die intravitreale Injektion von Avastin® (Bevacizumab) oder Lucentis® (Ranibizumab) wird die Problematik der freien Preisfestlegung deutlich. Das ursprünglich zur Therapie des metastasierten Kolon- und Rektumkarzinoms zugelassene Bevacizumab hat sich als off-label Medikation zur Behandlung der AMD etabliert. Da zur intravitrealen Injektion nur geringe Mengen das Antikörpers benötigt werden, entstehen für diese Indikation Kosten von ca. 50 € pro Anwendung. Durch die Zulassung von Ranibizumab für die AMD-Therapie ist der Einsatz von Avastin® theoretisch nicht mehr zulässig. - 148 - Im direkten Vergleich entstehen durch den Einsatz von Ranibizumab etwa dreißigfach höhere Kosten pro Anwendung (1500 € pro Injektion). Die beiden gegen VEGF gerichteten Substanzen weisen strukturelle Unterschiede auf, besitzen aber den gleichen Wirkungsmechanismus (Abb. 1). Allerdings liegen bislang nur für Ranibizumab klinische Studien zur Wirksamkeit bei AMD vor. Eine Zulassung von Avastin® für die Behandlung der AMD, mit den damit verbundenen Studien, wird bisher vom Hersteller Roche abgelehnt (Novartis hält 30% der Roche-Aktien). Aufgrund der extremen Preisdifferenz wird die off-label Anwendung von Avastin toleriert. Diese Situation legt nahe, dass einem Teil der Patienten eine nachweislich wirksame Therapie vorenthalten bleibt. Da eine off-label Anwendung den Ausschluss der Produkthaftung des Herstellers bedeutet, liegt zudem das Haftungsrisiko – unbeschadet direkter finanzieller Verträge mit den gesetzlichen Krankenkassen - bei auftretenden unerwünschten Arzneimittelwirkungen bei den verordnenden Ärzten. Abb. 1: Strukturelle Unterschiede zwischen Ranibizumab und Bevacizumab, die unterschiedliche Wirkungen und/oder Nebenwirkungen auslösen könnten (aus Weblink 13) Fortbildungstelegramm Pharmazie 2009;3:145-161 Beurteilungsverfahren neuer Arzneimittel Eine Regulation des Marktpreises, wie sie in annähernd allen europäischen Ländern bereits üblich ist, könnte solche Fehlentwicklungen in der Arzneimittelversorgung verhindern. Ein weiterer Vorteil bestünde darin, dass die bisher verwendeten Kostensteuerungsinstrumente wie regionale Verordnungsbeschränkungen (z.B. Me-Too-Listen), die auf intransparenten, individuell gestalteten Arzneimittelbewertungen beruhen, überflüssig werden. In diesem Zusammenhang wäre eine Trennung von Markt- und Kassenzulassung begrüßenswert. Die Grundlage für einen Anspruch auf Kostenerstattung liefert das SGBV, §27. Danach haben „Versicherte […] Anspruch auf Krankenbehandlung, wenn sie notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern.“ Daher muss auch für die Krankenbehandlung mit Pharmaka nachgewiesen werden, dass die in Frage kommende Therapie auch zur Behandlung der vorliegenden Erkrankung geeignet ist. Sofern ein entsprechender Wirksamkeitsnachweis durch den Hersteller nicht erbracht werden kann, ist eine Erstattung der Kosten aus den Sozialsystemen nicht gerechtfertigt. Ein Arzneimittel, das ausschließlich aufgrund seiner Wirkung auf SurrogatParameter zugelassen wird, hätte demnach nur einen Anspruch auf eine generelle Marktzulassung, nicht aber auf Kostenerstattung durch die Krankenkassen. „Versicherte haben Anspruch auf Krankenbehandlung, wenn sie notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern“ (SGBV, §27). Die Bewertung neuer Arzneimittel wird zurzeit von verschiedenen Institutionen vorgenommen. Im Folgenden sollen die Bewertungsverfahren von Prof. Fricke und Prof. Klaus (Reihe „Neue Arzneimittel“), des Arzneimitteltelegramms (verantwortlicher Redakteur Becker-Brüser), des EVITA-Programms und der Me-too Liste der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (Prof. Schwabe) dargestellt und bewertet werden. - 149 - Klassifikation nach Fricke/Klaus In der Reihe „Neue Arzneimittel“ bewerten die Pharmakologen Prof. Fricke und Prof. Klaus die innerhalb eines Jahres neu zugelassenen Arzneimittel. Die Einstufung der Arzneimittel erfolgt nach einem einfachen Buchstabensystem. Durch diese Art der Kennzeichnung ist der von den Autoren ermittelte Stellenwert eines neuen Arzneimittels sofort ersichtlich. Für die Einstufung ist der Neuheitswert einer Substanz hinsichtlich des Wirkprinzips entscheidend. A Substanzen mit einer innovativen Struktur oder einem neuen Wirkprinzip B Substanzen mit therapierelevant verbesserten pharmakodynamischen oder pharmakokinetischen Eigenschaften C Substanzen mit keinen oder nur marginalen Unterschieden zu bereits zugelassenen Präparaten D Substanzen mit nicht ausreichend gesichertem Wirkprinzip oder unklarem therapeutischen Stellenwert Durch die Reihe „Neue Arzneimittel“ erfolgte die erste regelmäßig erscheinende Bewertung neuer Arzneimittel nach pharmakologischen Kriterien. Die Einstufung nach dem Buchstabensystem liefert eine schnell zugängliche Kurzbewertung, die durch umfassende Informationen zu den Einzelsubstanzen ergänzt wird. Im Gegensatz zum Arzneitelegramm, das überwiegend Substanzen mit breiter Indikation bewertet, werden in der Liste von Fricke und Klaus lückenlos alle Arzneimittelinnovationen eines Jahres beschrieben. Aus den oben genannten Bewertungskriterien ergibt sich, dass eine Substanz die Einstufung A allein auf der Grundlage eines neuen Wirkprinzips erhält. Diese Einstufung basiert vorwiegend auf pharmakologischen Erwägungen und weniger auf einer Bewertung des therapeutischen Nutzens eines Arzneistoffes. So wurde der Cholesterol-Aufnahme-Inhibitor Ezitimib (Ezetrol®, in Kombination mit Simvastatin in Inegy®) mit A bewertet, obwohl zum Zeitpunkt der Zulassung keine Prognosestudien vorlagen und damit kein Nutzen belegt war. Selbst zum heutigen Fortbildungstelegramm Pharmazie 2009;3:145-161 Beurteilungsverfahren neuer Arzneimittel Zeitpunkt fehlt der Nachweis eines klinischen Nutzens über die Senkung der Surrogatparameter hinaus. In der 2008 veröffentlichten ENHANCE-Studie gab es keine signifikanten Unterschiede in der Plaqueentwicklung der Halsschlagader zwischen der Kombination Ezetrol/Simvastatin und Simvastatin alleine [6]. Die Einstufung eines neuen Arzneimittels nach seinem Wirkprinzip (Fricke und Klaus) ist in den meisten Fällen für den therapeutischen Stellenwert fraglich! Mit Doppeleinstufungen wird der Versuch unternommen, innerhalb des ungenügend differenzierten Bewertungssystems sowohl pharmakologische Eigenschaften als auch klinischen Nutzen zu berücksichtigen. So erhält Melatonin (Circadin®) die Einstufung A/C, was wahrscheinlich auf den einerseits neuen Wirkmechanismus (A), andererseits auf die nicht belegte Wirksamkeit (C) zurückzuführen ist. Anhand der steigenden Anzahl an Doppeleinstufungen (Abb. 2) zeigt sich eine Abkehr von der rein mechanistischen Betrachtungsweise hin zu einer Erweiterung der Bewertungskriterien um den klinischen Stellenwert eines Wirkstoffes. Das ursprünglich entwickelte - 150 - Buchstabensystem ist für eine solche Beurteilung im Rahmen der evidenzbasierten Medizin erweiterungsbedürftig. Eine weitere Schwäche des Bewertungssystems zeigt sich in der unterschiedlichen Bewertung zweier kurz hintereinander zugelassener Substanzen mit neuartigem Wirkprinzip. So erhält der Wirkstoff Sitagliptin (Erstzulassung 21.03.07) eine Einstufung in die Kategorie A/C, während Vildagliptin (Erstzulassung 26.09.07) in die Gruppe C eingestuft wird. Unter Berücksichtigung der Entwicklungsdauer eines neuen Arzneimittels von im Durchschnitt acht bis zwölf Jahren, ist offensichtlich, dass die beiden Substanzen parallel entwickelt wurden. In diesem Fall wäre für beide Substanzen der gleiche Innovationslevel gegeben und dementsprechend eine gleiche Einstufung vorzunehmen. Schießlich berücksichtigt die Beurteilung nach Fricke/Klaus nur neue Substanzen, nicht aber die Kombination bekannter Arzneistoffe. Da eine Kombination bekannter Arzneistoffe therapeutische Vorteile erzielen kann, sollten neue Kombinationsarzneimittel ebenfalls einer Neubewertung unterzogen werden. Das Bewertungssystem von Fricke und Klaus wurde in erster Linie zur Einstufung des Innovationscharakters eines Arzneistoffes aus rein pharmakologischer Sicht entwickelt. Doppelbewertungen 8 6 4 2 19 1987 1988 1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 2099 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 08 0 Jahr Abb. 2: Anzahl der Doppelbewertungen nach Fricke und Klaus (Neue Arzneimittel) von 1987 bis 2008. Fortbildungstelegramm Pharmazie 2009;3:145-161 Beurteilungsverfahren neuer Arzneimittel Durch die inzwischen etablierte Bedeutung prognostischer Parameter und klinischer Studien für die Beurteilung einer Therapie stößt das ursprünglich entwickelte Bewertungssystem von Fricke und Klaus an seine Grenzen. - 151 - erfassten Therapiepraxis. Die Einstufung neuer Arzneimittel in die Kategorien A-D wird von Fricke/Klaus unverändert übernommen und in einer Kurzfassung für das jeweilige Jahr wiedergegeben [7]. Das Arzneitelegramm Der Arzneiverordnungsreport Der von dem Heidelberger Pharmakologen Prof. Ulrich Schwabe und dem Leiter des Wissenschaftlichen Instituts der Ortskrankenkassen Dr. Dieter Paffrath herausgegebene Arzneiverordnungsreport (AVR) erfasst eine repräsentative Stichprobe aller Kassenrezepte und stellt die wichtigsten Präparate mit ihren Tagestherapiepreisen in Gruppen zusammen. In zusammenfassenden Beiträgen renommierter Wissenschaftler werden einzelne allgemeine Aspekte des Arzneimarktes analysiert. Darüber hinaus erfolgt eine Berechnung von Einsparpotentialen durch die Substitution einzelner Wirkstoffe innerhalb der Gruppen. Durch den AVR erfolgt keine Bewertung neuer Arzneimittel, sondern eine retrospektive Analyse der Verordnungen und Kosten (Abb. 3). Stellenweise erfolgt eine kritische Bewertung des Stellenwertes der Das Arzneitelegramm bewertet Arzneimittel unmittelbar nach Markteinführung. Da das Arzneitelegramm neu zugelassene Arzneimittel als Einzelfall bewertet, existieren auch keine standardisierten Verfahren. Die Bewertungen des Arzneitelegramms sind gründlich recherchiert und gut durch Literaturangaben belegt. In der Vergangenheit wurden innovative Arzneimittel, die heute zur Standardtherapie gehören, wie z.B. Statine und βBlocker, als solche eingestuft. Ebenso wurden Gefahren, wie beispielsweise die Lebertoxizität von Ximelagatran (Exanta®), das mögliche Auftreten verstärkter unerwünschter Wirkungen unter Cerivastatin (Lipobay®) und die Zunahme thrombotischer Ereignisse durch die Therapie mit selektiven COX-2 Inhibitoren wie Rofecoxib (Vioxx®) richtig prognostiziert. Das Arzneitelegramm legt großen Wert Mio. € 30000 GMG 20000 10000 19 9 19 6 9 19 7 9 19 8 9 20 9 0 20 0 0 20 1 0 20 2 0 20 3 0 20 4 0 20 5 0 20 6 0 20 7 08 0 Jahr Abb. 3: Arzneimittelausgaben zu Lasten der GKV von 1996 bis 2008 [7]. Fortbildungstelegramm Pharmazie 2009;3:145-161 Beurteilungsverfahren neuer Arzneimittel auf seine Unabhängigkeit und Neutralität, allerdings sind die abgegebenen Bewertungen der letzten Jahre oft negativ geprägt. Dies ist zumindest teilweise darauf zurückzuführen, dass es für viele neu eingeführte Substanzen bereits zahlreiche gut wirksame und verträgliche Alternativen gibt. Daher muss für ein neues Arzneimittel wenigstens eine äquivalente Wirksamkeit und Sicherheit nachgewiesen werden. Hier ist es nicht ausreichend, diesen Beweis mit Blick auf die Surrogatparameter zu führen. Dies belegt das Beispiel Aliskiren (siehe oben). Der Fall der Negativstudie zu Torcetrapib zeigt dagegen, dass eine Verbesserung der Surrogat-Parameter LDL und HDL keine Vorhersage einer positiven Wirkung auf die klinischen Parameter Morbidität und Mortalität erlaubt. Im Gegenteil zeigte sich in einer groß angelegten Studie (ILLUMINATE, 15.000 Patienten) mit patientenrelevanten klinischen Endpunkten trotz zusätzlicher LDL-Senkung und HDL-Erhöhung eine Zunahme der Mortalität (Hazard Ratio 1,58) [8,9]. Vor diesem Hintergrund sind die negativen Einstufungen des Arzneitelegramms nachvollziehbar. Eine Durchführung von entsprechend ausgelegten Studien mit klinischen Endpunkten sollte also im Rahmen der Kassenzulassung erfolgen und zumindest einen Äquivalenznachweis zum Goldstandard erbringen (siehe unten). Andererseits fällt die pauschale und zuweilen undifferenzierte Aburteilung neuer Substanzen auf, bei der mögliche Vorteile für einzelne Patientenkollektive vollkommen unberücksichtigt bleiben. Laut Arzneitelegramm muss beispielsweise ein ACE-Inhibitor bei bestehender Niereninsuffizienz „sehr niedrig und vorsichtig dosiert werden. Der Ausscheidungsweg des ACE-Hemmers bringt dann keinen meßbaren Nutzen mehr“. Laut Fachinformation zu Fosinopril ist „bei Patienten mit eingeschränkter Nieren bzw. Leberfunktion normalerweise eine Dosisreduktion von Fosinopril (Fosinorm®) nicht erforderlich“. Durch den veränderten Eliminationsweg besteht bei Fosinopril im Gegensatz zu anderen ACE-Inhibitoren kaum die Gefahr einer Kumulation. Der Einsatz von Fosinopril bei Patienten mit bestehender Niereninsuffizienz kann also einen Beitrag zur Therapiesicherheit leisten. - 152 - EVITA Im Juni 2009 wurde vom GKVSpitzenverband das neue Bewertungsinstrument EVITA (EValuation Innovativer Therapeutischer Alternativen) vorgestellt (Weblink 1). EVITA ist ein Kooperationsprojekt des Instituts für Pharmakologie am Klinikum Bremen-Mitte, der Arbeits- und Koordinierungsstelle Gesundheitsforschung der Universität Bremen und der NEPI-Foundation der LundUniversität Malmö. Die Bewertung durch EVITA soll in erster Linie den Innovationscharakter eines Arzneimittels evaluieren. Steht bereits eine Therapieoption zur Verfügung ist der Nachweis der Wirksamkeit gegen Placebo also nicht ausreichend, sondern die klinische Prüfung gegen das Standardpräparat erforderlich. Dementsprechend erfolgt durch EVITA zuerst eine Bewertung der Auswertbarkeit aller veröffentlichten Studien. Die Studienlage wird dabei anhand eines festgelegten Ablaufdiagramms ermittelt (Abb. 4). Es erfolgt eine Einteilung in Studien mit patientenrelevanten Endpunkten (A) bzw. Studien die ausschließlich Surrogatparameter berücksichtigen (B) mit einer Untereinteilung anhand des gewählten Referenzpräparates (Standardtherapie (1) oder Placebo (2)). Der Innovationscharakter neuer Arzneimittel wird anschließend über ein Punktesystem ermittelt, in das der therapeutische Nutzen und die unerwünschten Wirkungen einfließen (Weblink 2). Der ermittelte Punktwert wird zusammenfassend in einer Farbskala dargestellt. Obwohl EVITA im Auftrag der Krankenkassen entwickelt wurde, werden die Kosten einer neuen Therapie bei der Bewertung nicht berücksichtigt. Bisher wurden drei Arzneimittel durch EVITA bewertet: das bereits in diesem Artikel erwähnte Aliskiren (Rasilez®) sowie Lenalidomid (Revlimid®) und Zoledronat (Aclasta®). Die Studienlage zu Aliskiren wird mit B1 bewertet, da ausschließlich der Surrogatparameter Blutdrucksenkung im Vergleich zu Standardtherapien untersucht wurde. Die Analyse mit Hilfe des EVITAPunktesystems ergibt für Aliskiren nach der derzeitigen Studienlage keinen klinischen Fortschritt. Die geplante zeitnahe Bewertung neuer Arzneimittel durch das EVITA-System stellt einen vielversprechenden Ansatz dar, der seinen prakti- Fortbildungstelegramm Pharmazie 2009;3:145-161 Beurteilungsverfahren neuer Arzneimittel schen Stellenwert noch beweisen muss. Die bisher veröffentlichen Bewertungen reichen nicht aus, um die Zuverlässigkeit des Systems bei der Erkennung von Innovationen zu beurteilen. Aktuell ist eine Einstufung von zehn Arzneimitteln pro Jahr durch das neue System geplant. Eine Bewertung aller neuen Fertigarzneimittel, also auch neue Kombinationen aus bereits zugelassenen Arzneimittel (z.B. Targin®), wäre wünschenswert. Sehr positiv fallen die Offenlegung der angewandten Kriterien (Entscheidungsbaum, Punktesystem) und die Nichtberücksichtigung von Therapiekosten auf. Im Gegensatz zum System von Fricke und Klaus wird durch die EVITA-Analyse ausschließlich der klinische Nutzen einer neuen Substanz bewertet, theoretische pharmakologische Erwägungen spielen keine Rolle. Die Bewertung des Zoledronates zeigt ein grundsätzliches Problem jeglicher wissenschaftlicher Bewertung des Innovationscharakters neuer Arzneimittel. Aufgrund fehlender qualitativ hochwertiger publizierter Studien ist oftmals eine fundierte Beurteilung nicht möglich. Eine Bewertung der Zoledronsäure im Vergleich zur Standardtherapie konnte nicht durchgeführt werden, da zurzeit nur zwei Studien gegen Placebo - 153 - veröffentlicht sind. Aus diesem Grund findet durch EVITA zu Recht keine Bewertung des Innovationscharakters statt. Daraus ergibt sich die klare Forderung nach einer Prüfung neuer Arzneimittel gegen den aktuellen Goldstandard sowie einer Pflicht zur Veröffentlichung der Untersuchungsergebnisse durch den Hersteller. Weitere Arzneimittelbewertungen Einzelfallbewertungen neuer Arzneimittel erfolgen auch durch den Arzneimittelbrief (Weblink 3), pharma-kritik (Weblink 4), seit ca. 2008 durch die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (Weblink 5), seit 2009 durch die Pharmazeutische Zeitung und zeitlich verzögert durch den gemeinsamen Bundesausschuss (Weblink 6). Es handelt sich hier in der Regel um Einzelfallbewertungen, die im Gegensatz zu z.B. EVITA nicht nach einem festgelegten und veröffentlichten System durchgeführt wurden. Aufgrund der nur sporadisch stattfindenden Bewertungen ausgewählter Neueinführungen wurden die genannten Quellen nicht weiter berücksichtigt. Abb. 4: Flussdiagramme zu allen EVITA Studiensettings Fortbildungstelegramm Pharmazie 2009;3:145-161 Beurteilungsverfahren neuer Arzneimittel - 154 - Me-Too-Listen Schweregrad der Opioid-induzierten Obstipation reduziert (Weblink 10). Prof. emer. Ulrich Schwabe ist auch der Autor der sogenannten Me-Too-Listen (Weblink 7), die regelmäßig z.B. von der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein in Auftrag gegeben werden (Weblinks 7, 8). Die bei der Erstellung der Liste zugrunde gelegten Bewertungskriterien werden dabei nicht offengelegt. Die Einstufung erfolgt zudem nicht durch ein beauftragtes Gremium sondern vorwiegend durch Prof. Schwabe. Seine Einschätzung wird seitens der in der ambulanten Versorgung tätigen Heilberufler oft stark kritisiert. An folgenden Beispielen soll gezeigt werden, dass diese Kritik durchaus berechtigt ist. Nach derzeitigem Kenntnisstand entsprechen 10 mg des WHO-Stufe 3 Opioids Oxycodon etwa 100 mg des Stufe 2 Opioids Tilidin [10-12]. Tilidin AbZ Tropfen sind nicht retardiert (Weblink 11), d.h. eine kontinuierliche Versorgung über 24 Stunden hinweg, die als internationaler Standard der Schmerztherapie gilt, ist bei 2-Mal täglicher Gabe nicht möglich (Halbwertszeit Nortilidin 3-5 h) [10-12]. Zudem ist Tilidin erst nach Demethylierung zum Nortilidin durch CYP3A4 und CYP2C219 wirksam [13]. Daher ist bei Leberfunktionsstörungen oder CYP3A4bzw. CYP2C19-inhibierender Komedikation eine Einschränkung der analgetischen Wirkung zu erwarten. Unter den entsprechenden Arzneistoffen finden sich auch häufig verwendete Substanzen wie Omeprazol, Fluoxetin, Clarithromycin oder Grapefruit-Saft. Dagegen ist bei CYP-induzierender Komedikation eher mit einer Verstärkung der Wirkungen und Nebenwirkungen bei gleichzeitiger Verkürzung der Wirkdauer zu rechnen. Darüber hinaus ist für Patienten, die nach dem WHO-Stufenschema Stufe 3pflichtig sind zwar Oxycodon oder Morphin nicht aber das Stufe 2 Opioid Tilidin geeignet. Zudem darf Tilidin nicht mit anderen Opioiden kombiniert werden (Weblink 11). Abgesehen von den angeführten pharmakologischen Bedenken wird der in der Marktübersicht geforderte Austausch mit einer identischen Darreichungsform nicht eingehalten. Die Bewertung neuer Arzneimittel sollte bundeseinheitliche durch ein unabhängiges Experten-Gremium unter Verwendung transparenter Bewertungskriterien erfolgen. Die neue Me-too-Liste der KVNO (Stand 1.2.2009) soll nach eigenen Angaben "pharmakologisch-therapeutisch vergleichbare Arzneimittel für die Hauptindikation in geeigneter Wirkstärke, Darreichungsform und Packungsgröße" enthalten (Weblink 8). Ihr Ziel besteht darin „Vertragsärzte über therapeutisch sinnvolle Alternativen zu teuren Analogpräparaten zu informieren“. Problematische Empfehlungen Davon ist beispielsweise auch die patentgeschütze Kombination aus den patentfreien Arzneistoffen Oxycodon und Naloxon betroffen, wobei Tilidin/Naloxon (u.a. Tilidin AbZ Tropfen) und Morphin (z.B. Morphin-HCl Krewel® 60 mg retard) als vergleichbar angesehen werden (Weblinks 8, 9). Aus Sicht der Autoren bestehen aufgrund der verschiedenen pharmakologischen Eigenschaften der Opioide sowie auch aufgrund international anerkannter Grundregeln zur Schmerztherapie ernsthafte pharmakologische und pharmakotherapeutische Bedenken gegen diese Empfehlung. Dies gilt auch vor dem Hintergrund, dass nach den kürzlich publizierten klinischen Studien zu Alvimopan, Methylnaltrexon und Oxycodon/Naloxon zu erwarten ist, dass ein Naloxonzusatz Häufigkeit und Auch der vorgeschlagene Austausch von Targin® gegen Morphin ist aus aus verschiedenen Gründen bedenklich. Der Austausch von einer Tablette Targin® 10/5 mg retard gegen z.B. Morphin-HCL 60 mg retard Krewel® entspricht einer mehr als zweifach höheren Dosierung Morphin. Darüber hinaus ist Oxycodon/Naloxon retard nach klinischen Studien bei gleicher analgetischer Wirksamkeit besser verträglich als Oxycodon, d.h. selbst bei unbeschränkt erlaubtem Beigebrauch von Laxantien induziert die Kombination weniger Obstipation [14]. Dagegen sind die Effekte von Laxantien bei Opioid-induzierter Obstipation bekanntermaßen unspezifisch, schwer vorhersagbar und führen oft zu typischen Nebenwirkungen wie Diarrhöe und Fortbildungstelegramm Pharmazie 2009;3:145-161 Beurteilungsverfahren neuer Arzneimittel Krämpfen [15]. Derzeit sind keine vergleichenden klinischen Daten zwischen Oxycodon/Naloxon und Morphin publiziert. Es ist jedoch davon auszugehen, dass analgetisch äquivalente Dosierungen von Opioiden auch vergleichbare Nebenwirkungen wie Obstipation auslösen. Aus pharmakologischer Sicht kann daher erwartet werden, dass analgetisch äquivalente Dosierungen von Oxycodon/Naloxon retard besser verträglich sind als Morphin. Dies ergibt sich aus den Daten der klinischen Studie zum Vergleich von Oxycodon und Oxcodon/Naloxon [14]. Daher sind retardierte Morphinpräparate in analgetisch äquivalenter Dosierung keine mit Targin® vergleichbaren Arzneimittel. Eine retardierte Kombination aus Morphin und Naloxon ist darüber hinaus nicht verfügbar. Aufgrund der Bildung des langwirksamen, renal eliminierten Morphin-6-Glucoronids muss bei einer bestehenden Niereninsuffizienz mit einer Kumulation dieses Metaboliten gerechnet werden. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass Oxycodon/Naloxon und Morphin keine pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Arzneimittel mit der gleichen Hauptindikation sind. Zudem ist die Kombination Oxycodon/Naloxon auch für die Vorbeugung und Behandlung einer Opioid-induzierten Obstipation zugelassen. Außerdem wird der in der Marktübersicht geforderte Austausch mit einer therapeutisch äquivalenten Dosisstärke nicht eingehalten. Für Schmerzpatienten, deren Lebensqualität in vielen Fällen ohnehin bereits stark eingeschränkt ist, können die Me-Too-Empfehlungen eine erhebliche und unter Umständen medizinisch nicht vertretbare Belastung darstellen. Patienten mit länger dauernden mittelstarken, starken und stärksten Schmerzen benötigen eine über 24 h gleichbleibende Analgesie. Diese kann realistischerweise nur mit Retardpräparaten erreicht werden. Insofern entspricht die Verwendung nicht retardierter Opioide als Basistherapie bei chronischen Schmerzzuständen nicht dem heutigen medizinischen Standard. Verläuft die Opioid/Laxantien-Therapie nicht zufriedenstellend, empfiehlt sich - entgegenden den Vorschlägen der Me-Too-Liste der KVNO - ein Versuch mit Oxycodon/Naloxon retard. - 155 - Auch die Einstufung von Loteprednoletabonat (Lotemax®) (Weblink 12) als MeToo-Präparat zu Prednisolon (Inflanefran forte®) kann nicht uneingeschränkt gelten (siehe oben). So führt Loteprednoletabonat deutlich seltener zu einem Anstieg des Augeninnendrucks als Prednisolon [16,17]. Im Gegensatz zu Prednisolon ist Lotemax® daher bei bestehendem Glaukom nicht kontraindiziert (Weblink 12). Allerdings wurden vom Hersteller nur Studien an gesunden Probanden durchgeführt. Zum Nachweis dieses klinisch relevanten Vorteils sind entsprechende Studien an Glaukompatienten durch den Hersteller erforderlich. Fehlende Empfehlungen Auf der anderen Seite werden Arzneimittel, für die zum Zeitpunkt der Zulassung kein klinischer Nutzen belegt war, nicht oder erst Jahre später auf der Me-Too-Liste aufgeführt. So findet sich die im Jahr 2004 zugelassene Kombination aus Ezetimib und Simvastatin (Inegy®) erst in der aktuellsten Me-Too-Liste der KVNO (2009) obwohl bis heute keinerlei Nutzen über die Verbesserung von Surrogatparametern hinaus nachgewiesen wurde. Ähnlich stellt sich die Situation bei der Arzneimittelgruppe der Glinide dar. Für das erste zugelassene Glinid (Repaglinide, Novonorm®) existiert nur eine einzige vollständig veröffentlichte KurzzeitStudie, in der ein den Sulfonylharnstoffen vergleichbarer klinischer Nutzen nicht überprüft wurde [18]. Zudem könnte die Gefahr schwerer kardiovaskulärer Zwischenfälle durch die Therapie mit Gliniden gesteigert werden. Dennoch befindet sich Repaglinide bis heute nicht auf der Me-Too-Liste. Im Gegenteil wird ein Austausch des Me-Too-Präparates Nateglinide (Starlix®) gegen Repaglinide empfohlen. Diese willkürliche Einstufung des als zweites Präparat dieser Gruppe zugelassenen Nateglinide ist nicht nachvollziehbar, da für beide Präparate ein den bewährten Antidiabetika vergleichbarer Nutzen nicht nachgewiesen ist. Hier wird empfohlen, ein Präparat mit nicht nachgewiesenem Nutzen für den Patienten durch ein zweites Präparat mit ebenfalls nicht nachgewiesenem Nutzen zu ersetzen. Ineffektive Empfehlungen Für Esomeprazol wurde bis heute keine Überlegenheit im Vergleich zu Omeprazol Fortbildungstelegramm Pharmazie 2009;3:145-161 Beurteilungsverfahren neuer Arzneimittel - 156 - nachgewiesen [19]. In den Studien, in denen eine gegenüber Omeprazol verbesserte Wirksamkeit gezeigt werden soll, wird eine Dosierung von 20 oder 40 mg Esomeprazol mit 20 mg Omeprazol verglichen. Berücksichtigt man, dass es sich bei Esomeprazol um das wirksame Enantiomer des Omeprazols handelt, entspricht dies einer zwei- bzw. vierfach höheren Dosierung. Die angeführte verbesserte Wirksamkeit von Esomeprazol lässt sich auf die Verabreichung höherer Dosen des wirksamen Enatiomers zurückführen. Die Tatsache, dass sich Esomeprazol (Nexium®) seit Jahren unverändert unter den 30 umsatzstärksten zu Lasten der GKV verordneten Arzneimitteln befindet und zugleich in der MeToo-Liste geführt wird, weist auf die be- grenzte Effektivität der Liste als finanzielles Steuerungselement hin (Tab. 1). Die fehlende Transparenz des Bewertungsverfahrens macht die Einstufung einer Substanz als Analogpräparat zuweilen schwer nachvollziehbar. Da die Me-Too-Listen ein finanzielles Steuerungsinstrument darstellen und durch die Einschränkung der Verschreibungsfähigkeit die optimale Versorgung von Patienten beeinträchtigt werden kann, darf die Einstufung nicht „im stillen Kämmerlein“ unter Verwendung unklarer Kriterien erfolgen. Das Fehlen einzelner Präparate auf der Me-Too-Liste sowie die Fehleinstufung anderer Arzneimittel als Analogpräparate wirft die Frage auf, ob bei der Erstellung der Listen mit unterschiedlichem Maß gemessen wird. Handelsname Wirkstoff Verordnungs- DDD in Verordnungsrang 2006 Mio. rang 2008 DDD in Mio. Me-Too seit* Zyprexa Olanzapin 5 28,9 3 30,9 2009 Pantozol Pantoprazol 2 138,5 13 222,4 2006 Seroquel Quetiapin 198 14,5 14 21,4 2006 Inegy Ezitimib /Simvastatin 267 62,1 17 68 2009 Nexium Esomeprazol 3 169,8 18 193,9 2006 Lyrica Pregabalin 204 12,9 24 28,5 2006 Tab. 1: Arzneimittel der Me-Too-Liste unter den 30 umsatzstärksten Arzneimitteln zu Lasten der GKV 2008. Anforderungen an zukünftige Bewertungsverfahren Die Analyse der hier untersuchten Methoden zur Frühbewertung von neuen Arzneimitteln verdeutlicht die Notwendigkeit der Etablierung eines verbesserten Beurteilungsverfahrens. Im Mittelpunkt dieser Methodik sollte uneingeschränkt der therapeutische Nutzen eines Präparates für die Pharmakotherapie stehen. Bestehende Systeme zur Frühbewertung sind ursprünglich entwickelt worden, um neue Substanzen nach ihren pharmakologischen Eigenschaften einzustufen, ohne den direkten Patientennutzen zu evaluieren und für die Bewertung zugrunde zu legen. Bewertungssysteme wie das von Fricke und Klaus tragen dem durch eine Erweiterung des Systems um Doppeleinstufungen Rechnung, die zusätzlich das Evidenzniveau der Substanz in die endgültige Bewertung einfließen lässt. Das attraktive System der Buchstabenbewertung stößt durch die Berücksichtigung zusätzlicher Parameter, wie der Evidenz oder dem therapeutischen Nutzen, an seine Grenzen. Ein rationelles Bewertungssystem sollte also nach klar definierten Kriterien den Nutzen eines Arzneimittels für die optimale Patientenversorgung aufzeigen. Die Ausarbeitung der angewandten Kriterien sollte dabei von einem Gremium erfolgen, das aus unabhängigen Experten Fortbildungstelegramm Pharmazie 2009;3:145-161 Beurteilungsverfahren neuer Arzneimittel zusammensetzt ist, die weder von der pharmazeutischen Industrie noch von Interessenvertretern der Kostenträger oder politischen Interessen beeinflusst sind (z.B. BfArM). Die Auswertung der zu einem neuen Arzneimittel zur Verfügung stehenden Daten sollte nach einem zuvor festgelegten Schema durchgeführt werden und ausschließlich dem Patientennutzen verpflichtet sein. Sowohl die Methodik als auch deren Anwendung müssen transparent und im Detail nachvollziehbar sein. Beispielsweise sollte die Einstufung eines Arzneimittels als Analogpräparat nicht in das Ermessen weniger Personen fallen, da sich daraus Nachteile für die individuelle Therapie ergeben können. Am Beispiel des Glaukommittels Loteprednoletabonat (Lotemax®) zeigt sich, dass eine willkürliche Austauschempfehlung bei speziellen Patientengruppen zur Anwendung eines kontraindizierten Arzneimittels führen würde. Im Falle der Beibehaltung der Me-Too-Listen sollte eine Angabe der Indikation sowie von besonders geeigneten bzw. ungeeigneten Patientengruppen erfolgen. Um die Unabhängigkeit des geforderten Gremiums sicherzustellen, können Experten berufen werden, die nachweislich keiner der beteiligten Interessensgemeinschaften angehören oder es sollte ein Gremium aus Vertretern aller beteiligten Interessengruppen gebildet werden! Aufgrund des Erkenntnisgewinns in Bezug auf die Wirksamkeit und Unbedenklichkeit nach der Marktzulassung sind zudem eine regelmäßige Neubewertung und gegebenenfalls eine Neueinstufung der Substanzen notwendig. Häufig werden die ersten Vertreter einer neuen Arzneistoffgruppe in der Therapiepraxis langfristig aufgrund besserer pharmakologischer oder pharmakokinetischer Eigenschaften durch Analogpräparate verdrängt. In der Gruppe der ACE-Inhibitoren haben sich aufgrund der längeren Wirkdauer Enalapril und Ramipril vor dem kurz wirksamen Captopril durchgesetzt, während Fosinopril wegen der vorwiegend hepatischen Elimination eher für Patien- - 157 - ten mit Nierenfunktionsstörungen geeignet ist. Auch der erste HMG-CoAReduktase-Hemmstoff Lovastatin wurde zu Gunsten von Simvastatin aus den Behandlungsleitlinien herausgenommen. Das Me-Too-Präparat Simvastatin weist mit 0,34 € pro Tag im Gegensatz 0,54 € für Lovastatin zudem geringere Therapiekosten auf. An dieser Stelle stellt sich die Frage, ob Me-Too-Präparate tatsächlich langfristig zu einer Verteuerung der Pharmakotherapie beitragen. Die Einstufung von Arzneimitteln sollte darüber hinaus bundeseinheitlich geregelt werden. Ein Ersatz der derzeitigen Einzelempfehlungen der Kassenärztlichen Vereinigungen der Länder durch eine verbindliche vom vorgeschlagenen Gremium erstellte Richtlinie wäre wünschenswert. Fazit Zurzeit gibt es keine Institution die eine lückenlose, klinisch relevante Bewertung von neuen Arzneimitteln nach der Marktzulassung durchführt. Die Bewertungen von Fricke und Klaus basieren in erster Linie auf pharmakologischen Erwägungen und berücksichtigen den evidenzbasierten Patientennutzen nur unzureichend, während andere Publikationen, wie das Arzneitelegramm, der Arzneimittelbrief und die Arzneimittelkomission der deutschen Ärzteschaft nur ausgesuchte Substanzen erfassen (Tab. 2). Aus den oben genannten Gründen ist die Instrumentalisierung dieser Bewertungssysteme zur Kostensteuerung im Gesundheitswesen abzulehnen. Der steigende Kostendruck macht eine Evaluierung der Wirksamkeit und des Nutzens neuer Therapien dennoch unumgänglich. Zu diesem Zweck ist die Bewertung durch ein unabhängiges Gremium erforderlich, das den Patientennutzen aller neuen Therapieoptionen, auch im Hinblick auf Vorteile für spezielle Patientengruppen, untersucht und eine verbindliche, bundeseinheitliche Einstufung festlegt. Diese Einstufung kann dann im Rahmen einer Trennung der Marktzulassung von der Kassenzulassung zur Festlegung der Erstattungsfähigkeit durch die Krankenversicherungen verwendet werden. Dies erhöht die Therapiesicherheit für den Patienten, da nur noch Arznei- Fortbildungstelegramm Pharmazie 2009;3:145-161 Beurteilungsverfahren neuer Arzneimittel - 158 - mittel erstattet werden, für die ein klarer Patientennutzen im Vergleich zur Standardtherapie nachgewiesen wurde. Auf Seiten der pharmazeutischen Industrie ergibt sich daraus die Verpflichtung, die Wirksamkeit und Sicherheit eines Arzneimittels über die Verbesserung von Surrogatparametern hinaus in entsprechenden Studien mit klinisch relevanten Endpunkten nachzuweisen, um eine Er- Wirkstoff stattungsfähigkeit zu Lasten des Sozialsystems zu erreichen. Ziel aller Maßnahmen muss die Sicherstellung einer optimalen Patientenversorgung unter sinnvoller Nutzung der zur Verfügung stehenden Mittel sein. Die Schaffung ein verlässlichen und transparenten Bewertungssystems für neue Arzneimittel, wie hier vorgeschlagen, ist daher dringend erforderlich. Handels- Fricke/ name Klaus arzneitelegramm Fosaprepitant Ivement B Nicht bewertet. Methylnaltrexon Relistor A Ein Therapieversuch ist vertretbar, wenn eine Opiod-induzierte Obstipation nicht anders beherrscht werden kann. Rifaximin Xifaxan B Keine Indikation bei Reisediarrhö. Vildagliptin Galvus C Fehlende Daten zu Wirksamkeit und Sicherheit kein Stellenwert. Antithrombin alfa Atryn B Nicht bewertet. Dabigatran Pradaxa B Der Vorteil der oralen Einnahme, wiegt die Unsicherheiten hinsichtlich Nutzen und Sicherheit nicht auf. Rivaroxaban Xarelto B Wir sehen derzeit eine sichere Indikation nur bei Unverträglichkeit oder Kontraindikationen gegenüber Enoxaparin. Icatibant Firazyr A Nicht bewertet. Ambrisentan Volibris C Nicht bewertet. Zofenopril Bifril C Nicht bewertet. Colesevelam Cholestagel C Wir sehen derzeit außerhalb kontrollierter klinischer Studien keine Indikation für die teure Neuerung. Laropiprant Tredaptive A/C Nicht bewertet. Docosanol Erazaban A/C Von der Nutzung wird abgeraten. Fesoterodin Toviaz C Nicht bewertet. Doripenem Doribax C Nicht bewertet. Etravirin Intelence A Nicht bewertet. Raltegravir Isentress A Nicht bewertet. Panitumumab Vectibix B/C Nicht bewertet. Lapatinib Tyverb A Nicht bewertet. Nilotinib Tasigna C Nicht bewertet. Abarelix Plenaxis A/C Nicht bewertet. Stiripentol Diacomit A/D …sprechen für einen Nutzen. Lacosamid Vimpat B Melatonin Circadin A/C Fluticasonfuroat Avamys C Nicht bewertet. Rupatadin Rupafin C Nicht bewertet. Langzeitdaten fehlen. Mittel der letzten Reserve. Unzureichen untersucht. Wir raten von der Einnahme ab. Fortsetzung nächste Seite Fortbildungstelegramm Pharmazie 2009;3:145-161 Beurteilungsverfahren neuer Arzneimittel Wirkstoff - 159 - Handels- Fricke/ name Klaus arzneitelegramm Tafluprost Taflotan C Nicht bewertet. Sugammadex Bridion A Nicht bewertet. Aminolevulinsäure Gliolan A Nicht bewertet. Sitagliptin Januvia A/C Mangelnde Daten. Ein therapeutischer Stellenwert des wirkschwachen Antidiabetikums ist nicht erkennbar. Exenatid Byetta A/C Schlechte Verträglichkeit. Langzeitnutzen und Sicherheit offen. Wir sehen beim derzeitigen Kenntnisstand keine Indikation für das teure Mittel. Cystadane A Nicht bewertet. Idursulfase Elaprase A Nicht bewertet. Treprostinil Remodulin C Nicht bewertet. Pletal C Nutzen und Risiko nicht bekannt. Wir raten von der Anwendung ab. Epoetin delta Dynepo C Nicht bewertet. Aliskiren Rasilez A/C Keine Verbesserung der Hochdruckbehandlung. Ein Beleg für einen klinisch relevanten Vorteil fehlt. Kein Stellenwert. Retapamulin Altargo A/C Nicht bewertet. Mecasermin Increlex A Nicht bewertet. Ecalta C Nicht bewertet. Darunavir Prezista B Nicht bewertet. Telbivudin Sebivo B Nicht bewertet. Maraviroc Celsentry A Anwendungsbeschränkung auf CCR5-trope Viren nach Versagen einer Standardtherapie. HPV-Impfstoff Cervarix C Nicht bewertet. Nelarabin Atriance B Nicht bewertet. Trabectedin Yondelis A Nicht bewertet. Temserolimus Torisel A Nicht bewertet. Abatacept Orencia A Nicht bewertet. Eculizumab Soliris A Nicht bewertet. Lenalidomid Revlimid A Überlebensvorteile sind zu erkennen. Verordnung nur unter strenger Kontrolle. Lumiracoxib Prexige C Die TARGET-Studie begründet Zweifel an der kardiovaskulären Sicherheit. Eptotermin alfa Osigraft A/C Rufinamid Inovelon C Therapieversuch erscheint gerechtfertigt. Paliperidon Invega C Wir raten von der Scheininnovation ab. Hätte nicht zugelassen werden dürfen ohne direkten Vergleich mit Risperidon. Vareniclin Champix A/C Allenfalls als Mittel der letzten Reserve. Tetrabenazin Nitoman A/C Wir raten von der Anwendung ab. Ranibizumab Lucentis A Nicht bewertet. Gadoversetamid Optimark C Nicht bewertet. Perflutren Luminity C Nicht bewertet. Betain Cilostazol Anidulafungin Nicht bewertet. Tab. 2: Vergleich von Arzneimitteln mit Doppelbewertungen nach Fricke/Klaus mit Bewertungen des Arzneitelegramms (2007/2008). Fortbildungstelegramm Pharmazie 2009;3:145-161 Beurteilungsverfahren neuer Arzneimittel - 160 - Die Autoren Herr Dr. Gernot Kaber, geboren 1975 in Krefeld, Schulabschluss 1995 in Grefrath, Pharmaziestudium 1996-2001, Praktisches Jahr in der Apotheke St. Michael, Mönchengladbach, Approbation als Apotheker Mai 2002, Januar 2008 Abschluss der Promotion unter der Leitung von Prof. Dr. K. Schrör, Institut für Pharmakologie und Klinische Pharmakologie in Düsseldorf, Seit 2007 Weiterbildung zum Fachpharmakologen der DGPT. Derzeit Post-DocTätigkeit am Institut für Pharmakologie und Klinische Pharmakologie der Universitätsklinik Düsseldorf Herr Dr. rer.nat. Sören Twarock, geboren 1978 in Köln, Schulabschluss 1997 in Köln. Pharmaziestudium 1998-2002 in Düsseldorf. Praktisches Jahr in der öffentlichen Apotheke und im Institut für Pharmakologie des Universitätsklinikums Köln. Ab April 2004 Weiterbildung zum Fachapotheker für Arzneimittelinformation und zum Fachpharmakologen der DGPT. Seit Januar 2005 Promotionsstipendium der Düsseldorf Entrepreneurs Foundation. Im Januar 2008 Abschluss der Promotion und anschliessende Post-DocTätigkeit unter der Leitung von Prof. Jens Fischer am Institut für Pharmakologie und Klinische Pharmakologie, Universitätsklinikum Düsseldorf. Seit 2009 Post-Doc am Institut für Pharmakologie des Universitätsklinikums Essen, Universität Duisburg-Essen. Hinweis: Kurz vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Beitrages hat die KVNO die Marktübersicht 2009 geändert (Weblink 7) ohne dies zu kennzeichnen. Danach wird derzeit empfohlen statt z.B. Tilidin AbZ Tropfen nun z.B. Tilidin 100/8 mg retard-1A Pharma gegen Targin® 10/5 auszutauschen. Weblinks 1. Arbeits- und Koordinierungsstelle Gesundheitsversorgungsforschung des Fachbereichs Human- und Gesundheitswissenschaften der Universität Bremen, NEPI-Foundation der Lund-Universität Malmö. Evaluation Innovativer Therapeutischer Alternativen htp://www.evita-report.de 2. Arbeits- und Koordinierungsstelle Gesundheitsversorgungsforschung des Fachbereichs Human- und Gesundheitswissenschaften der Universität Bremen, NEPI-Foundation der Lund-Universität Malmö. Evaluation Innovativer Therapeutischer Alternativen, (Tabellen 2-4). http://www.pharmakologie-bremen.de/index.php/evidenzbasierte-medizin/evita 3. Der Arzneimittelbrief. Unabhängiges Informationsblatt. http://www.arzneimittelbrief.de 4. Infomed-Verlags AG. Pharma-Kritik. http://www.infomed.org/pharma-kritik/index.php 5. Arzneimittelkomission der deutschen Ärzteschaft. Neue Arzneimittel. http://www.akdae.de/42/50/index.html 6. Gemeinsamer Bundesausschuss. http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/zum-unterausschuss/2/ 7. Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein. Patentgeschützte Analogpräparate (Me-too-Liste 2009). 2009 http://www.kvno.de/importiert/me_too2009.pdf 8. Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein. Marktübersicht 2009 – Pharmakologisch-therapeutisch vergleichbare Arzneimittel zu Analogpräparaten. 2009 http://www.kvno.de/importiert/marktuebersicht_2009.pdf 9. Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI). Amtliche deutsche ATCKlassifikation2009 mit DDD. 2009 http://www.dimdi.de/dynamic/de/klassi/downloadcenter/atcddd/version2009/atc-ddd-amtlich-2009.pdf 10. Oppermann, M. Neue Arzneimittel zur Behandlung der Opioid-induzierten Obstipation: Der Mechanismus- basierte Ansatz von Methylnaltrexon, Naloxon und Alvimopan. Fortbildungstelegramm Pharmazie 2009(Mai);3:117-131 http://www.uni-duesseldorf.de/kojda-pharmalehrbuch/FortbildungstelegrammPharmazie/SerieNeueArzneimittel.html 11. AbZ Pharma GmbH. Fachinformation Tilidin ABZ Tropfen. Stand Februar 2008. http://www.fachinfo.de 12. Bausch & Lomb. Fachinformation Lotemax. Stand Juni 2008. http://www.fachinfo.de 13. Kojda G. Neue Arzneimittel: Ranibizumab. Fortbildungstelegramm Pharmazie 2007;1:170-179 (12/07) http://www.uni-duesseldorf.de/kojda-pharmalehrbuch/FortbildungstelegrammPharmazie/SerieNeueArzneimittel.html Fortbildungstelegramm Pharmazie 2009;3:145-161 Beurteilungsverfahren neuer Arzneimittel - 161 - Literaturverzeichnis 1. Bundesministerium für Gesundheit. Arzneimittelgesetz, Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes vom 29. August 2005 BGBl 2005;I:S. 2570. 2. 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Aliment Pharmacol Ther. 2000 Oct;14(10):1249-58. Impressum: http://www.uni-duesseldorf.de/kojda-pharmalehrbuch/FortbildungstelegrammPharmazie/impressum.html Fortbildungstelegramm Pharmazie 2009;3:145-161