Preis- und Leistungsverzeichnis

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Preis- und Leistungsverzeichnis
Auszug aus dem
Preis- und Leistungsverzeichnis
Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit privaten Kunden
und bei der Erbringung von Zahlungsdiensten und im Scheckverkehr mit Geschäftskunden,
soweit nicht im Preisaushang oder anderen Aushängen enthalten.
Soweit bei Bankleistungen gegenüber Geschäftskunden zur Umsatzsteuer
optiert wird, handelt es sich bei den ausgewiesenen Preisen um Nettoentgelte.
Die gesetzliche Umsatzsteuer wird hierauf noch berechnet.
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Stand: 01. Januar 2017
Inhaltsverzeichnis
3
Privatkonto
3
3.1
Kontoführung
3
3.1.1
VR-Individual
3
3.1.2
Überziehungskredit
3
3.2
Kontoauszug
3
4
Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden
4
4.1
Allgemeine Informationen zur Bank
4
4.2
Lastschriftverkehr
5
4.3
Barauszahlung
6
4.4
Kartengestützter Zahlungsverkehr
4.5
Überweisungsverkehr
10
4.6
Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften
14
9
Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen
16
9.1
Ausführung und Abwicklung von Kundenaufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren (Kommissionsgeschäft)
16
9.2
Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung
17
9.3
Dienstleistungen außerhalb der Depotverwahrung (Schaltergeschäfte)
18
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Stand: 01. Januar 2017
3
Privatkonto
3.1
Kontoführung
3.1.1
VR-Individual1
 Grundpreis
 Zuzüglich, im Auftrag des Kunden jeweils fehlerfrei ausgeführte(r)
(Storno- / und Berichtigungsbuchungen wegen fehlerhafter Buchungen werden
nicht bepreist)
Bartransaktion
 Bareinzahlung / Barauszahlung am Schalter oder am Geldautomaten
Überweisung
 beleghafte Überweisung
 beleglose Überweisung
- per Online Banking
- per Selbstbedienungsterminal
- per Dauerauftrag
 Überweisungsgutschrift
Lastschrift
 Einlösung einer Lastschrift
Scheck
 Einlösung eines Schecks
 Einzug eines Schecks
3.1.2
1
2
3
4
5
6
7
0,00 EUR
0,99 EUR
0,19 EUR
0,29 EUR
0,39 EUR
0,39 EUR
0,39 EUR
0,99 EUR
0,99 EUR
Überziehungskredit
 Sollzinssatz für eingeräumte Überziehungsmöglichkeiten (Dispositionskredite)
 Sollzinssatz für geduldete Überziehungen (Kontoüberziehung) 2
3.2
pro Monat 2,90 EUR
pro Jahr 10,700 %
pro Jahr 10,700 %
Kontoauszug
durch Kontoauszugdrucker3
0,00 EUR
Bereitstellung eines Tages-/Wochen-/Monatsauszugs zum Selbstabholen4
0,50 EUR
Zusendung der am Kontoauszugdrucker nicht
abgerufenen Kontoauszüge auf Verlangen des Kunden5
5,00 EUR
Erstellung eines maschinellen Kontoauszugsduplikats auf Verlangen des Kunden6
(soweit bei Auszügen neueren Datums noch möglich)
3,00 EUR
Erstellung eines Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden 7
7,50 EUR
Einzelpostenabhängige Preise für Privatkunden
Kontoüberziehung ist die von der Bank vorübergehend geduldete Überziehung des laufenden Kontos ohne zugesagte Dispositionslinie oder über den zugesagten
Dispositionskredit hinaus.
Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos.
Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos.
Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt und versandt.
Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht.
Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht.
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4
Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden
4.1
Allgemeine Informationen zur Bank
4.1.1
Name und Anschrift der Bank8
Name der Bank (Zentrale):
Straße:
PLZ/Ort:
Telefon:
Telefax:
Internet:
Volksbank Bad Oeynhausen-Herford eG
Werrestraße 67
32049 Herford
05221 2801-0
05221 2801-1555
http://www.meinevolksbank.de
Hinweis: Zur Übermittlung von Aufträgen per Telefon oder per Internet sind die mit der Bank vereinbarten Kommunikationswege wie z. B. das Online- oder das Telefon-Banking zu nutzen.
4.1.2
Zuständige Aufsichtsbehörde9
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn
4.1.3
Eintragung im Genossenschaftsregister10
Amtsgericht Bad Oeynhausen, Genossenschaftsregister Nr. 126
4.1.4
Vertragssprache
Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch.
4.1.5
Geschäftstage der Bank
Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme:
- Sonnabende
- 24. und 31. Dezember
8
9
10
Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug.
Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug.
Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug.
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4.2
Lastschriftverkehr
4.2.1
SEPA-Basis-Lastschrift
4.2.1.1
Ausführungsfristen
Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus
der Ziffer 4.1.5.
4.2.1.2
Entgelte
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift
wegen fehlender Kontodeckung
4.2.2
SEPA-Firmen-Lastschrift
4.2.2.1
Ausführungsfristen
0,74 EUR
Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus
der Ziffer 4.1.5.
4.2.2.2
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Entgelte
Vormerkung der Bestätigung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats
0,00 EUR
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift
wegen fehlender Kontodeckung
3,00 EUR
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4.3
Barauszahlung
Barauszahlung an eigene Kunden
mit unserer VR-BankCard/
VR-ServiceCard
am Schalter
Der Preis ergibt sich aus der Ziffer 3.1
mit unserer MasterCard
entfällt
mit unserer Visa Card
entfällt
am Geldautomaten
Der Preis ergibt sich aus der Ziffer 3.1
2,00 % vom Umsatz
mind. 5,00 EUR
2,00 % vom Umsatz
mind. 5,00 EUR
Barauszahlung an eigene Kunden bei anderen Kreditinstituten (KI)
mit VR-BankCard/VR-ServiceCard
- bei teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz:
am Schalter
entfällt
am Geldautomaten
0,00 EUR
- bei inländischen KI und KI in der EU11
und den EWR-Staaten12, die ein direktes Kundenentgelt erheben können:
- Verfügungen im girocard-System
entfällt
entfällt
- Verfügungen in anderen Zahlungssystemen (Maestro/Cirrus/
EAPS/VPAY/Plus) in Euro
entfällt
1,00 % vom Umsatz
mind. 5,00 EUR
entfällt
1,00 % vom Umsatz
mind. 5,00 EUR
- bei KI in der EU und den EWRStaaten in Fremdwährung
entfällt
1,00 % vom Umsatz
mind. 5,00 EUR
- bei KI außerhalb der EU und den EWRStaaten
entfällt
1,00 % vom Umsatz
mind. 5,00 EUR
- bei inländischen KI und KI in der EU13
und den EWR-Staaten14, die kein direktes Kundenentgelt erheben können:
- Verfügungen in den folgenden
Zahlungssystemen (Maestro/ Cirrus/EAPS/VPAY/Plus) in Euro
11
12
13
14
Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern).
EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen).
Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern).
EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen).
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mit Kreditkarte
(MasterCard/Visa Card)
im Inland und Ausland
am Schalter
am Geldautomaten
3,00 % vom Umsatz
2,00 % vom Umsatz
mind. 5,00 EUR
mind. 5,00 EUR
(zzgl. 1,00 % vom Umsatz für den Auslandseinsatz15 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder in einem Land außerhalb der EU und
der EWR-Staaten)
Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem zusätzlichen Entgelt belastet.
mit Kreditkarte
(MasterCard Gold/Visa Card Gold)
im Inland
am Schalter
am Geldautomaten
3,00 % vom Umsatz
2,00 % vom Umsatz
mind. 5,00 EUR
mind. 5,00 EUR
im Ausland
0,00 % vom Umsatz
0,00 % vom Umsatz
mind. 0,00 EUR
mind. 0,00 EUR
(zzgl. 1,00 % vom Umsatz für den Auslandseinsatz16 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder in einem Land außerhalb der EU und
der EWR-Staaten)
Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem zusätzlichen Entgelt belastet.
4.4
Kartengestützter Zahlungsverkehr
4.4.1
Debit-Karten
4.4.1.1
VR-BankCard mit Maestro oder VPAY
VR-BankCard Privatkunde (Erstkarte) pro Jahr
VR-BankCard Privatkunde (Zweitkarte) pro Jahr
0,00 EUR
12,00 EUR
VR-BankCard Geschäftskunde pro Jahr
12,00 EUR
Ersatzkarte17
10,00 EUR
Auslandseinsatz18
beim Bezahlen von Waren und Dienstleistungen in Fremdwährung und/oder
bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU19 und der EWR-Staaten20
4.4.1.2
VR-ServiceCard
VR-ServiceCard
0,00 EUR
Ersatzkarte21
15
16
17
18
19
20
21
1,00 % vom Umsatz
mind. 1,50 EUR
max. 5,00 EUR
10,00 EUR
Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses.
Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses.
Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte
verpflichtet ist.
Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses.
Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern).
EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen).
Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte
verpflichtet ist.
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4.4.2
GeldKarte
Aufladen unserer GeldKarten
- an unseren Ladeterminals
0,00 EUR
- an Ladeterminals von teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz
0,50 EUR
- an Ladeterminals anderer Kreditinstitute
0,50 EUR
Aufladen von GeldKarten anderer Kreditinstitute
Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe die kartenausgebende Stelle einen Preis verlangt,
kann der Kunde dort erfragen.
Zur Orientierung:
Wir belasten für das Aufladen der GeldKarte
4.4.3
- Kreditinstituten, die Teilnehmer am BankCard ServiceNetz sind
0,50 EUR
- anderen Kreditinstituten
0,50 EUR
Kreditkarten
 Ersatzkarte22
- bei Designwechsel per sofort auf Wunsch des Kunden
- bei Designwechsel zur nächsten Wiederprägung auf Wunsch des Kunden
- bei nachträglicher PIN-Bestellung auf Wunsch des Kunden
10,00 EUR
0,00 EUR
0,00 EUR
 Auslandseinsatz23 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU24
und der EWR-Staaten25
1,00 % vom Umsatz
 Sonstige Serviceleistungen
- Anforderung einer Belegkopie, Inland, auf Verlangen des Kunden26
- Anforderung einer Belegkopie, Ausland, auf Verlangen des Kunden27
4.4.3.1
22
23
24
25
26
27
0,00 EUR
0,00 EUR
ClassicCard (MasterCard oder Visa)
 Umsatzabhängiger Jahrespreis
Umsatzabhängiger Jahrespreis für Inhaber von VR-Future-Konten
Davon werden bei einem
- Jahresumsatz von 1.200,00 EUR bis 3.599,99 EUR rückvergütet
- Jahresumsatz von 3.600,00 EUR bis 5.999,99 EUR rückvergütet
- Jahresumsatz von 6.000,00 EUR bis 10.799,99 EUR rückvergütet
- Jahresumsatz von 10.800,00 EUR bis 16.799,99 EUR rückvergütet
- Jahresumsatz von 16.800,00 EUR bis 23.999,99 EUR rückvergütet
- Jahresumsatz ab 24.000,00 EUR rückvergütet
30,00 EUR
0,00 EUR
 Zusatzkarte pro Jahr
30,00 EUR
3,00 EUR
9,00 EUR
15,00 EUR
30,00 EUR
50,00 EUR
72,00 EUR
Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte
verpflichtet ist.
Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses.
Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern).
EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen).
Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht.
Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht.
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4.4.3.2
GoldCard (MasterCard oder Visa)
 Umsatzabhängiger Jahrespreis
 Umsatzabhängiger Jahrespreis für Inhaber von VR-Future-Konten
Davon werden bei einem
- Jahresumsatz von 1.200,00 EUR bis 3.599,99 EUR rückvergütet
- Jahresumsatz von 3.600,00 EUR bis 5.999,99 EUR rückvergütet
- Jahresumsatz von 6.000,00 EUR bis 10.799,99 EUR rückvergütet
- Jahresumsatz von 10.800,00 EUR bis 16.799,99 EUR rückvergütet
- Jahresumsatz von 16.800,00 EUR bis 23.999,99 EUR rückvergütet
- Jahresumsatz von 24.000,00 EUR bis 29.999,99 EUR rückvergütet
- Jahresumsatz von 30.000,00 EUR bis 35.999,99 EUR rückvergütet
- Jahresumsatz ab 36.000,00 EUR rückvergütet
 Zusatzkarte pro Jahr
4.4.3.3
4.4.3.5
BasicCard (MasterCard oder Visa)
 Umsatzabhängiger Jahrespreis
Davon werden bei einem
- Jahresumsatz von 1.200,00 EUR bis 3.599,99 EUR rückvergütet
- Jahresumsatz von 3.600,00 EUR bis 5.999,99 EUR rückvergütet
- Jahresumsatz von 6.000,00 EUR bis 10.799,99 EUR rückvergütet
- Jahresumsatz von 10.800,00 EUR bis 16.799,99 EUR rückvergütet
- Jahresumsatz von 16.800,00 EUR bis 23.999,99 EUR rückvergütet
- Jahresumsatz von 24.000,00 EUR bis 29.999,99 EUR rückvergütet
- Jahresumsatz von 30.000,00 EUR bis 35.999,99 EUR rückvergütet
- Jahresumsatz ab 36.000,00 EUR rückvergütet
120,00 EUR
 Zusatzkarte pro Jahr
120,00 EUR
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3,00 EUR
9,00 EUR
18,00 EUR
33,00 EUR
55,00 EUR
78,00 EUR
100,00 EUR
144,00 EUR
VISA PLATINUM Karte
199,00 EUR
160,00 EUR
VISA PLATINUM Plus
 Jahrespreis
4.4.4.5
30,00 EUR
0,00 EUR
VR-GoldKombi (GoldCard MasterCard und Visa zusammen)
 Jahrespreis
 Jahrespreis für Inhaber von VR-Premium-Konten
4.4.3.6
3,00 EUR
9,00 EUR
18,00 EUR
33,00 EUR
55,00 EUR
78,00 EUR
100,00 EUR
144,00 EUR
78,00 EUR
 Jahrespreis
 Jahrespreis für Inhaber von VR-Future-Konten
4.4.3.4
78,00 EUR
39,00 EUR
240,00 EUR
BusinessCard (MasterCard oder Visa)
 Umsatzabhängiger Jahrespreis
Davon werden bei einem
- Jahresumsatz von 1.200,00 EUR bis 3.599,99 EUR rückvergütet
- Jahresumsatz von 3.600,00 EUR bis 5.999,99 EUR rückvergütet
- Jahresumsatz von 6.000,00 EUR bis 10.799,99 EUR rückvergütet
- Jahresumsatz von 10.800,00 EUR bis 16.799,99 EUR rückvergütet
- Jahresumsatz von 16.800,00 EUR bis 23.999,99 EUR rückvergütet
- Jahresumsatz von 24.000,00 EUR bis 29.999,99 EUR rückvergütet
- Jahresumsatz von 30.000,00 EUR bis 35.999,99 EUR rückvergütet
- Jahresumsatz ab 36.000,00 EUR rückvergütet
5,00 EUR
15,00 EUR
25,00 EUR
54,00 EUR
84,00 EUR
125,00 EUR
156,00 EUR
200,00 EUR
 Prägung des Firmenlogos auf der BusinessCard (inkl. USt)
150,00 EUR
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54,00 EUR
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4.4.4
Ausführungsfrist
Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht:
Kartenzahlungen in Euro innerhalb des Europäischen
Wirtschaftsraumes (EWR)
max. ein Geschäftstag
Kartenzahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) in einer anderen EWR-Währung
als Euro
max. vier Geschäftstage
Kartenzahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) unabhängig von der Währung.
Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt.
Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5.
4.5
Überweisungsverkehr
4.5.1
Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums 28
(EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen29
4.5.1.1
Überweisungsauftrag
4.5.1.1.1
Annahmefrist(en) für Überweisungen
Belegloser Überweisungsauftrag30 bis 16.00 Uhr an Geschäftstagen der Bank
Beleghafter Überweisungsauftrag bis 12.30 Uhr an Geschäftstagen der Bank.
Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5.
4.5.1.1.2
Ausführungsfristen
Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht:
- Überweisungen in Euro
Belegloser Überweisungsauftrag31
Beleghafter Überweisungsauftrag
max. ein Geschäftstag
max. zwei Geschäftstage
- Überweisungen in anderen EWR-Währungen
Belegloser Überweisungsauftrag32
Beleghafter Überweisungsauftrag
max. vier Geschäftstage
max. vier Geschäftstage
Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5.
28
29
30
31
32
Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Griechenland, Italien,
Irland, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn,
Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island.
Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer
Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint.
Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking, oder Datenfernübertragung (DFÜ).
Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking, oder Datenfernübertragung (DFÜ).
Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking, oder Datenfernübertragung (DFÜ).
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4.5.1.1.3
Entgelte für die Ausführung von Überweisungen
Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung
von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (vgl. Ziffer
3.1).
4.5.1.1.3.1
Überweisung in der Kontowährung
Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte:
Überweisungsmodalitäten
je
Überweisung
je Überweisung vom Girokonto
per
Zahlschein
beleghafte
elektronisch
per
Überweisung übermittelte Dauerauftrag
Überweisung*
Überweisungsart
Überweisung mit IBAN in Euro
innerhalb der Bank
Überweisung mit IBAN in Euro
an einen anderen Zahlungsdienstleister
Preis für beleghafte
Überweisungen (vgl. Ziffer 3.1)
Preis für Buchungen per
Selbstbe-dienungs-terminal bzw. Online-Banking
(vgl. Ziffer
3.1)
Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl oder BIC,
die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet
*
Preis für Standard-buchungen (vgl. Ziffer 3.1)
15,00 EUR
als
Eilüberweisung
als
telegrafische
Überweisung
zusätzlich
entfällt
3,50 EUR
entfällt
entfällt
5,00 EUR
entfällt
Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking, oder Datenfernübertragung (DFÜ).
4.5.1.1.3.2
Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung
Entgeltpflichtiger
Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden
Entgeltverteilungen wählen:
 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte
 1: Zahler trägt alle Entgelte
Höhe der Entgelte
Zielland
Überweisungsbetrag
bis zu
Alle Länder
Konventionelle Abwicklung
EUR
9.000,00
darüber
*
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0
1
EUR/‰
EUR/‰
13,50 EUR
33,50 EUR
zzgl. Courtage 0,25 ‰, mind. 2,50 EUR
1,50 ‰*
1,50 ‰*
zzgl. 20,00 EUR
zzgl. Courtage 0,25 ‰, mind. 2,50 EUR
Vom Überweisungsbetrag.
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Stand: 01. Januar 2017
4.5.1.1.4
Sonstige Entgelte
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines
Überweisungsauftrags
0,64 EUR
Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags
7,50 EUR
Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von EUR-Überweisungen mit fehlerhafter
Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden
10,00 EUR
Dauerauftrag
Inland
Einrichtung auf Wunsch des Kunden
0,00 EUR
Änderung am Schalter auf Wunsch des Kunden
Änderung per Selbstbedienungsterminal oder Online-Banking durch den Kunden
3,00 EUR
0,00 EUR
Vorübergehende Aussetzung auf Wunsch des Kunden
0,00 EUR
Ausland
4.5.1.2
Einrichtung auf Wunsch des Kunden
2,50 EUR
Änderung auf Wunsch des Kunden
2,50 EUR
Vorübergehende Aussetzung auf Wunsch des Kunden
2,50 EUR
Entgelte bei Überweisungsgutschriften
Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung
von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (vgl. Ziffer
3.1).
Bei einem Überweisungseingang werden von der Bank folgende Entgelte berechnet:
Überweisungsgutschrift aus
Überweisungsbetrag
bis
zu
Überweisung in Euro innerhalb der
Bank
Überweisung in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister
Inlandsüberweisung, die auf eine andere Währung eines EWRMitgliedstaates lautet
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Seite 12
EUR
Konventionelle Abwicklung
EUR
Der Preis ergibt sich aus der Ziffer 3.1
unbegrenzt
15,00 EUR
Stand: 01. Januar 2017
4.5.2
Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums
(EWR33) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung34) sowie Überweisungen
in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten35)
4.5.2.1
Überweisungsaufträge
4.5.2.1.1
Ausführungsfristen
Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt.
4.5.2.1.2
Entgelte für die Ausführung von Überweisungen
Entgeltpflichtiger
Bei einer Überweisung kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen:
 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte
 1: Zahler trägt alle Entgelte
 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte
Hinweis:
 Bei der Entgeltweisung „0” können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen
werden.
 Bei der Entgeltweisung „2” können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag
gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.
Höhe der Entgelte
Zielland/Währung
Überweisungsbetrag
bis zu
Schweiz/Euro mit IBAN/BIC
unbegrenzt
Übrige Länder
4.5.2.1.3
EUR
Konventionelle Abwicklung
0
EUR
1
EUR
Der Preis ergibt sich
Der Preis ergibt sich
aus der Ziffer 3.1
aus der Ziffer 3.1
zzgl. 30,00 EUR
Preis auf Nachfrage
Sonstige Entgelte
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines
Überweisungsauftrags
0,64 EUR
Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags
7,50 EUR
Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter
Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden
33
34
35
10,00 EUR
Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Griechenland, Italien,
Irland, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn,
Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island.
Z.B. US-Dollar.
Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (derzeit: Die EU-Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei,
Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen).
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Dauerauftrag
4.5.2.2
Einrichtung auf Wunsch des Kunden
2,50 EUR
Änderung auf Wunsch des Kunden
2,50 EUR
Vorübergehende Aussetzung auf Wunsch des Kunden
2,50 EUR
Überweisungsgutschriften
Entgeltpflichtiger
Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche
Entgeltregelung zwischen dem Zahler und dessen Zahlungsdienstleister getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind möglich:
 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte
 1: Zahler trägt alle Entgelte
 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte
Hinweis:
 Bei der Entgeltweisung „0” können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.
 Bei der Entgeltweisung „2” können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag
gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.
Höhe der Entgelte
Bei einer Entgeltweisung „0” oder „2” werden von der Bank folgende Entgelte berechnet:
Absenderland/Währung
Überweisungsbetrag
bis zu
Schweiz/Euro mit IBAN/BIC
Übrige Länder
4.6
Konventionelle Abwicklung
EUR
EUR
unbegrenzt Der Preis ergibt sich aus der Ziffer 3.1
Preis auf Nachfrage
Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften
Außerhalb von Festpreisgeschäften wird bei Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen oder umgekehrt wie
folgt verfahren (soweit nichts anderes vereinbart ist):
(1) Abrechnungskurs
Die Bank rechnet bei Kundengeschäften (z. B. Zahlungsein- bzw. -ausgänge) in fremder Währung (Devisen)
den An- und Verkauf von Devisen zu dem nach Ziff. 2 festgesetzten An- bzw. Verkaufskurs ab. Die Abrechnung von Fremdwährungsgeschäften, die die Bank im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs bis um
12.00 Uhr nicht mehr durchführen kann, rechnet die Bank zu dem am nächsten Handelstag festgesetzten Kurs
ab.
(2) Ermittlung der Abrechnungskurse für Devisengeschäfte
Die Ermittlung der jeweiligen Devisenkurse findet durch die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossen-schaftsbank, Frankfurt am Main einmal an jedem Handelstag beginnend ab 13 Uhr (Abrechnungszeitraum) unter
Berücksichtigung der im internationalen Devisenmarkt für die jeweilige Währung notierten (quotierten) Kurse
statt. Die An- und Verkaufskurse basieren auf den ermittelten Devisenkursen.
(3) Veröffentlichung der Devisenkurse
Die Devisenkurse werden an jedem Handelstag im Internet unter www.genofx.dzbank.de ab 14 Uhr veröffentlicht und stellen die Referenzwechselkurse der jeweiligen Währung dar.
(4) Kursänderungen
Eine Änderung des in Ziff. 3 genannten Referenzwechselkurses wird unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden wirksam.
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Bei Zahlungsvorgängen in fremder Währung aus dem Einsatz von Karten rechnet grundsätzlich die jeweilige internationale Kartenorganisation den Betrag zu dem von ihr für die jeweilige Abrechnung festgesetzten Wechselkurs in Euro um und belastet der Bank einen Euro-Betrag. Der Karteninhaber hat der Bank diesen Betrag zu
ersetzen. Der Fremdwährungsumsatz, der Euro-Betrag und der sich daraus ergebende Kurs werden dem Karteninhaber mitgeteilt. Dieser Kurs stellt zugleich den Referenzwechselkurs dar. Änderungen der von den Kar-tenorganisationen festgesetzten Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam.
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Abrechnung des Fremdwährungsumsatzes ist der von der Einreichung des Umsatzes durch die Kartenakzeptanzstelle bei der Bank abhängige nächstmögliche Abrechnungstag der jeweiligen
internationalen Kartenorganisation.
4.7
Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit
Die Bank nimmt nicht am Streitbeilegungsverfahren der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe teil. Bei
Streitigkeiten aus der Anwendung
(1) der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen,
(2) der §§ 491 bis 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs,
(3) der Vorschriften betreffend Zahlungsdiensteverträge in
a. den §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs,
b. der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009
über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG)
Nr. 2560/2001 (ABl. EU L 226 vom 9.10.2009, S. 11), die durch Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 260/2012
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften
und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) geändert worden ist, und
c. der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur
Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) oder
(4) des § 2 Absatz 1a Satz 3 und des § 23b des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes zwischen E-Geld-Emittenten und
ihren Kunden,
(5) der Vorschriften des Zahlungskontengesetzes, die das Verhältnis zwischen einem Zahlungsdienstleister und
einem Verbraucher regeln,
(6) der Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs, wenn an der Streitigkeit Verbraucher beteiligt sind, oder
(7) sonstiger Vorschriften im Zusammenhang mit Verträgen, die Bankgeschäfte nach § 1 Absatz 1 Satz 2 des
Kreditwesengesetzes oder Finanzdienstleistungen nach § 1 Absatz 1a Satz 2 des Kreditwesengesetzes betreffen,
zwischen Verbrauchern und nach dem Kreditwesengesetz beaufsichtigten Unternehmen
kann sich der Kunde für die Streitigkeiten nach den Nummern 1 bis 5 an die bei der Deutschen Bundesbank
eingerichtete Verbraucherschlichtungsstelle und für die Streitigkeiten nach den Nummern 6 bis 7 an die bei der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingerichtete Verbraucherschlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung der Deutschen Bundesbank ist erhältlich unter: Deutsche Bundesbank, Wilhelm-Epstein-Straße 14,
60431 Frankfurt. Die Verfahrensordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist erhältlich unter:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn.
Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts (§§
675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, §
48 des Zahlungskontengesetzes und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn.
Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sogenannte OS-Plattform) bereit.
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9
Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen
9.1
Ausführung und Abwicklung von Kundenaufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren (Kommissionsgeschäft)
9.1.1
Kauf und Verkauf (Provision)
Depots mit Beratung:
Wertpapierart/
Art der Ordererteilung
VR-Depot Premium
VR-Depot Aktiv
VR-Depot Komfort/
VR-Depot Free&Easy
Aktien/Optionsscheine/
Investmentanteile/festVerzinsliche Wertpapiere
Einschl. Wandel- und Optionsanleihen, Zero-Bonds,
Genussscheinen und –
rechten (im Kommissionsgeschäft)
Abschlag Ordererteilung
online
Zeichnung/Bezug
Kapitalveränderungen
0,5 % vom Ordervolumen
0,5 % vom Ordervolumen
1,0 % vom Ordervolumen
Mindestpreis pro
Abrechnung 59,90 €
Mindestpreis pro
Abrechnung 59,90 €
Mindestpreis pro
Abrechnung 29,90 €
20%
20%
20%
36
Kurswert:
Orderentgelt:
< 1.000 €
< 10.000 €
Kurswert:
9,90 €
19,90 €
Orderentgelt:
< 1.000 €
< 10.000 €
9,90 €
19,90 €
Kurswert:
Orderentgelt:
< 1.000 €
< 10.000 €
9,90 €
19,90 €
≥ 10.000 €
0,5% vom Ordervolumen,
mindestens 59,90 €
≥ 10.000 €
0,5% vom Ordervolumen,
mindestens 59,90 €
≥10.000 €
1% vom Ordervolumen,
mindestens 29,90 €
Bezugsrechte/Teilrechte
5 € pro Order
5 € pro Order
5 € pro Order
Zuschlag für Orders an
ausländischen Börsen
39,90 €
39,90 €
39,90 €
Depots ohne Beratung:
Wertpapierart/
Art der Ordererteilung
VR-Depot Trader
Aktien/Optionsscheine/
Investmentanteile/festVerzinsliche Wertpapiere
Einschl. Wandel- und Optionsanleihen, Zero-Bonds, Genussscheinen
und –rechten
(im Kommissionsgeschäft bei Ordererteilung online)
Zuschlag für telefonische Ordererteilung über Order-Hotline
05221 / 2801 - 2222
Zeichnung/Bezug
Kapitalveränderungen
0,25 % vom Ordervolumen
0,2% vom Ordervolumen
Mindestpreis pro
Abrechnung 9,90 €
Mindestpreis pro
Abrechnung 9,90 €
Maximalpreis pro
Abrechnung 79,90 €
Maximalpreis pro
Abrechnung 79,90 €
19,90 €
19,90 €
Bezugsrechte/Teilrechte
Zuschlag für Orders an ausländischen Börsen
36
37
Kurswert:
Orderentgelt:
Trader-Plus
Ab 100 Orders im Halbjahr
Kurswert:
37
Orderentgelt:
< 10.000 €
9,90 €
≥ 10.000 € 0,25% vom Kurswert
< 10.000 €
9,90 €
≥ 10.000 € 0,2% vom Kurswert
5 € pro Order
39,90 €
5 € pro Order
39,90 €
Der Online-Abschlag bedeutet eine Reduktion des Mindestpreises sowie des variablen Orderentgeltes in den jeweiligen Modellen bei Online-Ordererteilung.
Die Ermittlung der Orderzahl erfolgt am 30.06. und 31.12. für das vergangene Halbjahr. Die Orderkonditionen des Trader Plus gelten dann für das Folgehalbjahr.
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Zusätzlich wird die Bank die ihr bei der Auftragsausführung und -abwicklung von Dritten berechneten Auslagen und fremden
Kosten (jeweils soweit gesetzlich zulässig) in Rechnung stellen. Auf Anfrage ist die Bank bereit, soweit möglich, die Aufgliederung der fremden Kosten mitzuteilen.
Sofern bei einem Wertpapiergeschäft ein Teil des Preises in einer Fremdwährung zu bezahlen ist, wird der Wechselkurs durch
ein Verfahren ermittelt, bei dem die Marktgerechtigkeit des Wechselkurses sichergestellt ist. Auf Anfrage ist die Bank bereit,
Einzelheiten zum Wechselkurs zu erläutern.
Kommt es infolge enger Marktverhältnisse zu Teilausführungen an unterschiedlichen Tagen, so wird jede Teilausführung wie ein
gesonderter Auftrag abgerechnet.
Limitvormerkung,38 -änderung und -streichung
9.1.2
0,00 EUR pro Auftrag
Erwerb und Rückgabe von Investmentanteilen (außerbörslich)
Der Erwerb und die Rückgabe von Investmentanteilen erfolgen zum jeweiligen Ausgabe-/Rücknahmepreis.
9.2
Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung
9.2.1
Entgelt für die Verwahrung von Wertpapieren (inkl. USt)
Das Depotentgelt wird nachträglich zum 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12. berechnet und im Folgemonat belastet.
Berechnungsbasis für das Depotentgelt sind die Depotvolumen zum Ultimo der drei Monate des Berechnungsquartals. Bei unterjähriger Depotauflösung entsprechende Berechnung anteilig. Alle Preise inkl. gesetzlicher MwSt.
Ein Wechsel des Depotmodells ist zu Beginn des folgenden Monats kostenfrei möglich.
Preisstaffel
vom jeweiligen
Depotvolumen
bis 25.000,00 €
ab 25.000,01 € bis
150.000,00 €
ab 150.000,01 €
Mindestpreis
VR-Depot Premium
VR-Depot Aktiv
VR-Depot Komfort
VR-Depot
Free&Easy39
VR-Depot
Trader
0,02%
0,02%
0,12%
0,07%
0,06%
0,035%
0,02%
89,90 €
0,04%
24,90 €
0,02%
9,90 €
inklusive
inklusive
inklusive
inklusive
inklusive
inklusive
9,90 €
9,90 €
9,90 €
9,90 €
kostenfrei
kostenfrei
Bei mind. 1
Order pro
Quartal40
(Maximalpreis
124,90 €)
BasisInfopaket
Premium-Infopaket41
9.2.2
Einlieferung effektiver Stücke (inkl. USt)
Girosammelverwahrung
0,00 EUR
Streifbandverwahrung
0,00 EUR
Wertpapierrechnung
0,00 EUR
9.2.3
Ausübung von Options- und Wandelrechten
Trennung von Optionsscheinen gemäß Kundenauftrag (inkl. USt)
0,00 EUR
Ausübung von Rechten aus Optionsscheinen im Auftrag des Kunden
0,00 EUR
Ausübung von Wandelrechten
0,00 EUR
38
Wird nur dann berechnet, wenn der Auftrag nicht ausgeführt wird.
Möglich bis zur Vollendung des 33. Lebensjahr
40
Ansonsten gelten die Konditionen des VR-Depot Komfort.
41
Alle Info-Pakete werden digital zur Verfügung gestellt.
39
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9.2.4
Umschreibung und Neueintragung von Namensaktien (inkl. USt)
Pro Auftrag
9.2.5
0,00 EUR
Bearbeitung von Kundenaufträgen im Zusammenhang mit Kapitalertrag- und Körperschaftsteuern sowie
ausländischen Quellensteuern (inkl. USt)
Erstattung ausländischer Quellensteuer gemäß Doppelbesteuerungsabkommen
9.2.6
10,00 EUR
Auf Kundenwunsch Erstellen von:
Jahresdepotauszug (inkl. USt)
0,00 EUR
Zweitschriften Jahresdepotauszug (inkl. USt)42
pro Stück 11,90 EUR
Zweitschriften Wertpapierübertragungen, -erträge, -fälligkeiten (inkl. USt)43
pro Stück 11,90 EUR
Zweitschriften Wertpapierabrechnung (inkl. USt)44
pro Stück 11,90 EUR
Übersicht Depotumsätze (je Umsatzjahr und Konto, inkl. USt)
9.2.7
Nachträgliche Konvertierung bei Zinszahlung bzw. Endfälligkeit
9.2.8
Weitere Dienstleistungen
11,90 EUR
0,00 EUR
Besorgung von Geschäftsberichten ausländischer Gesellschaften
im Auftrag des Kunden (inkl. USt)
0,00 EUR
Verpfändung/Sperren zugunsten Dritter im Auftrag des Kunden (inkl. USt)
0,00 EUR
9.3
Dienstleistungen außerhalb der Depotverwahrung (Schaltergeschäfte)
9.3.1
Hereinnahme von fälligen Wertpapieren und Kupons zum Inkasso (sofern einlösende Stelle nicht Zahlstelle ist) (inkl. USt)
EUR/DEM-Kupons
4%0 vom Kurswert, mind. 20,00 EUR
9.3.2
Hereinnahme von Wertpapieren zum Umtausch/Stücketausch (inkl. USt)
9.3.3
Bogenerneuerung (sofern Kreditinstitut nicht Umtauschstelle ist)
9.3.4
42
43
44
23,80 EUR
Inland
24,00 EUR
Ausland
24,00 EUR
Bearbeitung bei Verlust von Wertpapieren (inkl. USt)
23,80 EUR
Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht.
Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht.
Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht.
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