Preis- und Leistungsverzeichnis
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Preis- und Leistungsverzeichnis
Auszug aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit privaten Kunden und bei der Erbringung von Zahlungsdiensten und im Scheckverkehr mit Geschäftskunden, soweit nicht im Preisaushang oder anderen Aushängen enthalten. Soweit bei Bankleistungen gegenüber Geschäftskunden zur Umsatzsteuer optiert wird, handelt es sich bei den ausgewiesenen Preisen um Nettoentgelte. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird hierauf noch berechnet. 134 200 07.16 Seite 1 Stand: 01. Januar 2017 Inhaltsverzeichnis 3 Privatkonto 3 3.1 Kontoführung 3 3.1.1 VR-Individual 3 3.1.2 Überziehungskredit 3 3.2 Kontoauszug 3 4 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 4 4.1 Allgemeine Informationen zur Bank 4 4.2 Lastschriftverkehr 5 4.3 Barauszahlung 6 4.4 Kartengestützter Zahlungsverkehr 4.5 Überweisungsverkehr 10 4.6 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften 14 9 Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen 16 9.1 Ausführung und Abwicklung von Kundenaufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren (Kommissionsgeschäft) 16 9.2 Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung 17 9.3 Dienstleistungen außerhalb der Depotverwahrung (Schaltergeschäfte) 18 134 200 07.16 7 Seite 2 Stand: 01. Januar 2017 3 Privatkonto 3.1 Kontoführung 3.1.1 VR-Individual1 Grundpreis Zuzüglich, im Auftrag des Kunden jeweils fehlerfrei ausgeführte(r) (Storno- / und Berichtigungsbuchungen wegen fehlerhafter Buchungen werden nicht bepreist) Bartransaktion Bareinzahlung / Barauszahlung am Schalter oder am Geldautomaten Überweisung beleghafte Überweisung beleglose Überweisung - per Online Banking - per Selbstbedienungsterminal - per Dauerauftrag Überweisungsgutschrift Lastschrift Einlösung einer Lastschrift Scheck Einlösung eines Schecks Einzug eines Schecks 3.1.2 1 2 3 4 5 6 7 0,00 EUR 0,99 EUR 0,19 EUR 0,29 EUR 0,39 EUR 0,39 EUR 0,39 EUR 0,99 EUR 0,99 EUR Überziehungskredit Sollzinssatz für eingeräumte Überziehungsmöglichkeiten (Dispositionskredite) Sollzinssatz für geduldete Überziehungen (Kontoüberziehung) 2 3.2 pro Monat 2,90 EUR pro Jahr 10,700 % pro Jahr 10,700 % Kontoauszug durch Kontoauszugdrucker3 0,00 EUR Bereitstellung eines Tages-/Wochen-/Monatsauszugs zum Selbstabholen4 0,50 EUR Zusendung der am Kontoauszugdrucker nicht abgerufenen Kontoauszüge auf Verlangen des Kunden5 5,00 EUR Erstellung eines maschinellen Kontoauszugsduplikats auf Verlangen des Kunden6 (soweit bei Auszügen neueren Datums noch möglich) 3,00 EUR Erstellung eines Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden 7 7,50 EUR Einzelpostenabhängige Preise für Privatkunden Kontoüberziehung ist die von der Bank vorübergehend geduldete Überziehung des laufenden Kontos ohne zugesagte Dispositionslinie oder über den zugesagten Dispositionskredit hinaus. Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos. Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos. Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt und versandt. Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 134 200 07.16 Seite 3 Stand: 01. Januar 2017 4 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 4.1 Allgemeine Informationen zur Bank 4.1.1 Name und Anschrift der Bank8 Name der Bank (Zentrale): Straße: PLZ/Ort: Telefon: Telefax: Internet: Volksbank Bad Oeynhausen-Herford eG Werrestraße 67 32049 Herford 05221 2801-0 05221 2801-1555 http://www.meinevolksbank.de Hinweis: Zur Übermittlung von Aufträgen per Telefon oder per Internet sind die mit der Bank vereinbarten Kommunikationswege wie z. B. das Online- oder das Telefon-Banking zu nutzen. 4.1.2 Zuständige Aufsichtsbehörde9 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn 4.1.3 Eintragung im Genossenschaftsregister10 Amtsgericht Bad Oeynhausen, Genossenschaftsregister Nr. 126 4.1.4 Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. 4.1.5 Geschäftstage der Bank Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme: - Sonnabende - 24. und 31. Dezember 8 9 10 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 134 200 07.16 Seite 4 Stand: 01. Januar 2017 4.2 Lastschriftverkehr 4.2.1 SEPA-Basis-Lastschrift 4.2.1.1 Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 4.2.1.2 Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung 4.2.2 SEPA-Firmen-Lastschrift 4.2.2.1 Ausführungsfristen 0,74 EUR Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 4.2.2.2 134 200 Entgelte Vormerkung der Bestätigung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats 0,00 EUR Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung 3,00 EUR 07.16 Seite 5 Stand: 01. Januar 2017 4.3 Barauszahlung Barauszahlung an eigene Kunden mit unserer VR-BankCard/ VR-ServiceCard am Schalter Der Preis ergibt sich aus der Ziffer 3.1 mit unserer MasterCard entfällt mit unserer Visa Card entfällt am Geldautomaten Der Preis ergibt sich aus der Ziffer 3.1 2,00 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR 2,00 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR Barauszahlung an eigene Kunden bei anderen Kreditinstituten (KI) mit VR-BankCard/VR-ServiceCard - bei teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz: am Schalter entfällt am Geldautomaten 0,00 EUR - bei inländischen KI und KI in der EU11 und den EWR-Staaten12, die ein direktes Kundenentgelt erheben können: - Verfügungen im girocard-System entfällt entfällt - Verfügungen in anderen Zahlungssystemen (Maestro/Cirrus/ EAPS/VPAY/Plus) in Euro entfällt 1,00 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR entfällt 1,00 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR - bei KI in der EU und den EWRStaaten in Fremdwährung entfällt 1,00 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR - bei KI außerhalb der EU und den EWRStaaten entfällt 1,00 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR - bei inländischen KI und KI in der EU13 und den EWR-Staaten14, die kein direktes Kundenentgelt erheben können: - Verfügungen in den folgenden Zahlungssystemen (Maestro/ Cirrus/EAPS/VPAY/Plus) in Euro 11 12 13 14 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 134 200 07.16 Seite 6 Stand: 01. Januar 2017 mit Kreditkarte (MasterCard/Visa Card) im Inland und Ausland am Schalter am Geldautomaten 3,00 % vom Umsatz 2,00 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR mind. 5,00 EUR (zzgl. 1,00 % vom Umsatz für den Auslandseinsatz15 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder in einem Land außerhalb der EU und der EWR-Staaten) Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem zusätzlichen Entgelt belastet. mit Kreditkarte (MasterCard Gold/Visa Card Gold) im Inland am Schalter am Geldautomaten 3,00 % vom Umsatz 2,00 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR mind. 5,00 EUR im Ausland 0,00 % vom Umsatz 0,00 % vom Umsatz mind. 0,00 EUR mind. 0,00 EUR (zzgl. 1,00 % vom Umsatz für den Auslandseinsatz16 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder in einem Land außerhalb der EU und der EWR-Staaten) Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem zusätzlichen Entgelt belastet. 4.4 Kartengestützter Zahlungsverkehr 4.4.1 Debit-Karten 4.4.1.1 VR-BankCard mit Maestro oder VPAY VR-BankCard Privatkunde (Erstkarte) pro Jahr VR-BankCard Privatkunde (Zweitkarte) pro Jahr 0,00 EUR 12,00 EUR VR-BankCard Geschäftskunde pro Jahr 12,00 EUR Ersatzkarte17 10,00 EUR Auslandseinsatz18 beim Bezahlen von Waren und Dienstleistungen in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU19 und der EWR-Staaten20 4.4.1.2 VR-ServiceCard VR-ServiceCard 0,00 EUR Ersatzkarte21 15 16 17 18 19 20 21 1,00 % vom Umsatz mind. 1,50 EUR max. 5,00 EUR 10,00 EUR Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 134 200 07.16 Seite 7 Stand: 01. Januar 2017 4.4.2 GeldKarte Aufladen unserer GeldKarten - an unseren Ladeterminals 0,00 EUR - an Ladeterminals von teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz 0,50 EUR - an Ladeterminals anderer Kreditinstitute 0,50 EUR Aufladen von GeldKarten anderer Kreditinstitute Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe die kartenausgebende Stelle einen Preis verlangt, kann der Kunde dort erfragen. Zur Orientierung: Wir belasten für das Aufladen der GeldKarte 4.4.3 - Kreditinstituten, die Teilnehmer am BankCard ServiceNetz sind 0,50 EUR - anderen Kreditinstituten 0,50 EUR Kreditkarten Ersatzkarte22 - bei Designwechsel per sofort auf Wunsch des Kunden - bei Designwechsel zur nächsten Wiederprägung auf Wunsch des Kunden - bei nachträglicher PIN-Bestellung auf Wunsch des Kunden 10,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR Auslandseinsatz23 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU24 und der EWR-Staaten25 1,00 % vom Umsatz Sonstige Serviceleistungen - Anforderung einer Belegkopie, Inland, auf Verlangen des Kunden26 - Anforderung einer Belegkopie, Ausland, auf Verlangen des Kunden27 4.4.3.1 22 23 24 25 26 27 0,00 EUR 0,00 EUR ClassicCard (MasterCard oder Visa) Umsatzabhängiger Jahrespreis Umsatzabhängiger Jahrespreis für Inhaber von VR-Future-Konten Davon werden bei einem - Jahresumsatz von 1.200,00 EUR bis 3.599,99 EUR rückvergütet - Jahresumsatz von 3.600,00 EUR bis 5.999,99 EUR rückvergütet - Jahresumsatz von 6.000,00 EUR bis 10.799,99 EUR rückvergütet - Jahresumsatz von 10.800,00 EUR bis 16.799,99 EUR rückvergütet - Jahresumsatz von 16.800,00 EUR bis 23.999,99 EUR rückvergütet - Jahresumsatz ab 24.000,00 EUR rückvergütet 30,00 EUR 0,00 EUR Zusatzkarte pro Jahr 30,00 EUR 3,00 EUR 9,00 EUR 15,00 EUR 30,00 EUR 50,00 EUR 72,00 EUR Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 134 200 07.16 Seite 8 Stand: 01. Januar 2017 4.4.3.2 GoldCard (MasterCard oder Visa) Umsatzabhängiger Jahrespreis Umsatzabhängiger Jahrespreis für Inhaber von VR-Future-Konten Davon werden bei einem - Jahresumsatz von 1.200,00 EUR bis 3.599,99 EUR rückvergütet - Jahresumsatz von 3.600,00 EUR bis 5.999,99 EUR rückvergütet - Jahresumsatz von 6.000,00 EUR bis 10.799,99 EUR rückvergütet - Jahresumsatz von 10.800,00 EUR bis 16.799,99 EUR rückvergütet - Jahresumsatz von 16.800,00 EUR bis 23.999,99 EUR rückvergütet - Jahresumsatz von 24.000,00 EUR bis 29.999,99 EUR rückvergütet - Jahresumsatz von 30.000,00 EUR bis 35.999,99 EUR rückvergütet - Jahresumsatz ab 36.000,00 EUR rückvergütet Zusatzkarte pro Jahr 4.4.3.3 4.4.3.5 BasicCard (MasterCard oder Visa) Umsatzabhängiger Jahrespreis Davon werden bei einem - Jahresumsatz von 1.200,00 EUR bis 3.599,99 EUR rückvergütet - Jahresumsatz von 3.600,00 EUR bis 5.999,99 EUR rückvergütet - Jahresumsatz von 6.000,00 EUR bis 10.799,99 EUR rückvergütet - Jahresumsatz von 10.800,00 EUR bis 16.799,99 EUR rückvergütet - Jahresumsatz von 16.800,00 EUR bis 23.999,99 EUR rückvergütet - Jahresumsatz von 24.000,00 EUR bis 29.999,99 EUR rückvergütet - Jahresumsatz von 30.000,00 EUR bis 35.999,99 EUR rückvergütet - Jahresumsatz ab 36.000,00 EUR rückvergütet 120,00 EUR Zusatzkarte pro Jahr 120,00 EUR 134 200 3,00 EUR 9,00 EUR 18,00 EUR 33,00 EUR 55,00 EUR 78,00 EUR 100,00 EUR 144,00 EUR VISA PLATINUM Karte 199,00 EUR 160,00 EUR VISA PLATINUM Plus Jahrespreis 4.4.4.5 30,00 EUR 0,00 EUR VR-GoldKombi (GoldCard MasterCard und Visa zusammen) Jahrespreis Jahrespreis für Inhaber von VR-Premium-Konten 4.4.3.6 3,00 EUR 9,00 EUR 18,00 EUR 33,00 EUR 55,00 EUR 78,00 EUR 100,00 EUR 144,00 EUR 78,00 EUR Jahrespreis Jahrespreis für Inhaber von VR-Future-Konten 4.4.3.4 78,00 EUR 39,00 EUR 240,00 EUR BusinessCard (MasterCard oder Visa) Umsatzabhängiger Jahrespreis Davon werden bei einem - Jahresumsatz von 1.200,00 EUR bis 3.599,99 EUR rückvergütet - Jahresumsatz von 3.600,00 EUR bis 5.999,99 EUR rückvergütet - Jahresumsatz von 6.000,00 EUR bis 10.799,99 EUR rückvergütet - Jahresumsatz von 10.800,00 EUR bis 16.799,99 EUR rückvergütet - Jahresumsatz von 16.800,00 EUR bis 23.999,99 EUR rückvergütet - Jahresumsatz von 24.000,00 EUR bis 29.999,99 EUR rückvergütet - Jahresumsatz von 30.000,00 EUR bis 35.999,99 EUR rückvergütet - Jahresumsatz ab 36.000,00 EUR rückvergütet 5,00 EUR 15,00 EUR 25,00 EUR 54,00 EUR 84,00 EUR 125,00 EUR 156,00 EUR 200,00 EUR Prägung des Firmenlogos auf der BusinessCard (inkl. USt) 150,00 EUR 07.16 Seite 9 54,00 EUR Stand: 01. Januar 2017 4.4.4 Ausführungsfrist Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: Kartenzahlungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) max. ein Geschäftstag Kartenzahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) in einer anderen EWR-Währung als Euro max. vier Geschäftstage Kartenzahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) unabhängig von der Währung. Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 4.5 Überweisungsverkehr 4.5.1 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums 28 (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen29 4.5.1.1 Überweisungsauftrag 4.5.1.1.1 Annahmefrist(en) für Überweisungen Belegloser Überweisungsauftrag30 bis 16.00 Uhr an Geschäftstagen der Bank Beleghafter Überweisungsauftrag bis 12.30 Uhr an Geschäftstagen der Bank. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 4.5.1.1.2 Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: - Überweisungen in Euro Belegloser Überweisungsauftrag31 Beleghafter Überweisungsauftrag max. ein Geschäftstag max. zwei Geschäftstage - Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag32 Beleghafter Überweisungsauftrag max. vier Geschäftstage max. vier Geschäftstage Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 28 29 30 31 32 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Griechenland, Italien, Irland, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island. Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint. Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking, oder Datenfernübertragung (DFÜ). Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking, oder Datenfernübertragung (DFÜ). Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking, oder Datenfernübertragung (DFÜ). 134 200 07.16 Seite 10 Stand: 01. Januar 2017 4.5.1.1.3 Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (vgl. Ziffer 3.1). 4.5.1.1.3.1 Überweisung in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: Überweisungsmodalitäten je Überweisung je Überweisung vom Girokonto per Zahlschein beleghafte elektronisch per Überweisung übermittelte Dauerauftrag Überweisung* Überweisungsart Überweisung mit IBAN in Euro innerhalb der Bank Überweisung mit IBAN in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister Preis für beleghafte Überweisungen (vgl. Ziffer 3.1) Preis für Buchungen per Selbstbe-dienungs-terminal bzw. Online-Banking (vgl. Ziffer 3.1) Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl oder BIC, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet * Preis für Standard-buchungen (vgl. Ziffer 3.1) 15,00 EUR als Eilüberweisung als telegrafische Überweisung zusätzlich entfällt 3,50 EUR entfällt entfällt 5,00 EUR entfällt Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking, oder Datenfernübertragung (DFÜ). 4.5.1.1.3.2 Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte Höhe der Entgelte Zielland Überweisungsbetrag bis zu Alle Länder Konventionelle Abwicklung EUR 9.000,00 darüber * 134 200 07.16 0 1 EUR/‰ EUR/‰ 13,50 EUR 33,50 EUR zzgl. Courtage 0,25 ‰, mind. 2,50 EUR 1,50 ‰* 1,50 ‰* zzgl. 20,00 EUR zzgl. Courtage 0,25 ‰, mind. 2,50 EUR Vom Überweisungsbetrag. Seite 11 Stand: 01. Januar 2017 4.5.1.1.4 Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags 0,64 EUR Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags 7,50 EUR Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von EUR-Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden 10,00 EUR Dauerauftrag Inland Einrichtung auf Wunsch des Kunden 0,00 EUR Änderung am Schalter auf Wunsch des Kunden Änderung per Selbstbedienungsterminal oder Online-Banking durch den Kunden 3,00 EUR 0,00 EUR Vorübergehende Aussetzung auf Wunsch des Kunden 0,00 EUR Ausland 4.5.1.2 Einrichtung auf Wunsch des Kunden 2,50 EUR Änderung auf Wunsch des Kunden 2,50 EUR Vorübergehende Aussetzung auf Wunsch des Kunden 2,50 EUR Entgelte bei Überweisungsgutschriften Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (vgl. Ziffer 3.1). Bei einem Überweisungseingang werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Überweisungsgutschrift aus Überweisungsbetrag bis zu Überweisung in Euro innerhalb der Bank Überweisung in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister Inlandsüberweisung, die auf eine andere Währung eines EWRMitgliedstaates lautet 134 200 07.16 Seite 12 EUR Konventionelle Abwicklung EUR Der Preis ergibt sich aus der Ziffer 3.1 unbegrenzt 15,00 EUR Stand: 01. Januar 2017 4.5.2 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR33) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung34) sowie Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten35) 4.5.2.1 Überweisungsaufträge 4.5.2.1.1 Ausführungsfristen Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. 4.5.2.1.2 Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweis: Bei der Entgeltweisung „0” können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltweisung „2” können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Höhe der Entgelte Zielland/Währung Überweisungsbetrag bis zu Schweiz/Euro mit IBAN/BIC unbegrenzt Übrige Länder 4.5.2.1.3 EUR Konventionelle Abwicklung 0 EUR 1 EUR Der Preis ergibt sich Der Preis ergibt sich aus der Ziffer 3.1 aus der Ziffer 3.1 zzgl. 30,00 EUR Preis auf Nachfrage Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags 0,64 EUR Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags 7,50 EUR Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden 33 34 35 10,00 EUR Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Griechenland, Italien, Irland, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island. Z.B. US-Dollar. Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (derzeit: Die EU-Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen). 134 200 07.16 Seite 13 Stand: 01. Januar 2017 Dauerauftrag 4.5.2.2 Einrichtung auf Wunsch des Kunden 2,50 EUR Änderung auf Wunsch des Kunden 2,50 EUR Vorübergehende Aussetzung auf Wunsch des Kunden 2,50 EUR Überweisungsgutschriften Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Zahler und dessen Zahlungsdienstleister getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind möglich: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweis: Bei der Entgeltweisung „0” können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltweisung „2” können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Höhe der Entgelte Bei einer Entgeltweisung „0” oder „2” werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Absenderland/Währung Überweisungsbetrag bis zu Schweiz/Euro mit IBAN/BIC Übrige Länder 4.6 Konventionelle Abwicklung EUR EUR unbegrenzt Der Preis ergibt sich aus der Ziffer 3.1 Preis auf Nachfrage Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften Außerhalb von Festpreisgeschäften wird bei Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen oder umgekehrt wie folgt verfahren (soweit nichts anderes vereinbart ist): (1) Abrechnungskurs Die Bank rechnet bei Kundengeschäften (z. B. Zahlungsein- bzw. -ausgänge) in fremder Währung (Devisen) den An- und Verkauf von Devisen zu dem nach Ziff. 2 festgesetzten An- bzw. Verkaufskurs ab. Die Abrechnung von Fremdwährungsgeschäften, die die Bank im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs bis um 12.00 Uhr nicht mehr durchführen kann, rechnet die Bank zu dem am nächsten Handelstag festgesetzten Kurs ab. (2) Ermittlung der Abrechnungskurse für Devisengeschäfte Die Ermittlung der jeweiligen Devisenkurse findet durch die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossen-schaftsbank, Frankfurt am Main einmal an jedem Handelstag beginnend ab 13 Uhr (Abrechnungszeitraum) unter Berücksichtigung der im internationalen Devisenmarkt für die jeweilige Währung notierten (quotierten) Kurse statt. Die An- und Verkaufskurse basieren auf den ermittelten Devisenkursen. (3) Veröffentlichung der Devisenkurse Die Devisenkurse werden an jedem Handelstag im Internet unter www.genofx.dzbank.de ab 14 Uhr veröffentlicht und stellen die Referenzwechselkurse der jeweiligen Währung dar. (4) Kursänderungen Eine Änderung des in Ziff. 3 genannten Referenzwechselkurses wird unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden wirksam. 134 200 07.16 Seite 14 Stand: 01. Januar 2017 Bei Zahlungsvorgängen in fremder Währung aus dem Einsatz von Karten rechnet grundsätzlich die jeweilige internationale Kartenorganisation den Betrag zu dem von ihr für die jeweilige Abrechnung festgesetzten Wechselkurs in Euro um und belastet der Bank einen Euro-Betrag. Der Karteninhaber hat der Bank diesen Betrag zu ersetzen. Der Fremdwährungsumsatz, der Euro-Betrag und der sich daraus ergebende Kurs werden dem Karteninhaber mitgeteilt. Dieser Kurs stellt zugleich den Referenzwechselkurs dar. Änderungen der von den Kar-tenorganisationen festgesetzten Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Abrechnung des Fremdwährungsumsatzes ist der von der Einreichung des Umsatzes durch die Kartenakzeptanzstelle bei der Bank abhängige nächstmögliche Abrechnungstag der jeweiligen internationalen Kartenorganisation. 4.7 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit Die Bank nimmt nicht am Streitbeilegungsverfahren der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe teil. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung (1) der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, (2) der §§ 491 bis 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, (3) der Vorschriften betreffend Zahlungsdiensteverträge in a. den §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs, b. der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 (ABl. EU L 226 vom 9.10.2009, S. 11), die durch Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) geändert worden ist, und c. der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) oder (4) des § 2 Absatz 1a Satz 3 und des § 23b des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes zwischen E-Geld-Emittenten und ihren Kunden, (5) der Vorschriften des Zahlungskontengesetzes, die das Verhältnis zwischen einem Zahlungsdienstleister und einem Verbraucher regeln, (6) der Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs, wenn an der Streitigkeit Verbraucher beteiligt sind, oder (7) sonstiger Vorschriften im Zusammenhang mit Verträgen, die Bankgeschäfte nach § 1 Absatz 1 Satz 2 des Kreditwesengesetzes oder Finanzdienstleistungen nach § 1 Absatz 1a Satz 2 des Kreditwesengesetzes betreffen, zwischen Verbrauchern und nach dem Kreditwesengesetz beaufsichtigten Unternehmen kann sich der Kunde für die Streitigkeiten nach den Nummern 1 bis 5 an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Verbraucherschlichtungsstelle und für die Streitigkeiten nach den Nummern 6 bis 7 an die bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingerichtete Verbraucherschlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung der Deutschen Bundesbank ist erhältlich unter: Deutsche Bundesbank, Wilhelm-Epstein-Straße 14, 60431 Frankfurt. Die Verfahrensordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist erhältlich unter: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts (§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, § 48 des Zahlungskontengesetzes und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn. Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sogenannte OS-Plattform) bereit. 134 200 07.16 Seite 15 Stand: 01. Januar 2017 9 Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen 9.1 Ausführung und Abwicklung von Kundenaufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren (Kommissionsgeschäft) 9.1.1 Kauf und Verkauf (Provision) Depots mit Beratung: Wertpapierart/ Art der Ordererteilung VR-Depot Premium VR-Depot Aktiv VR-Depot Komfort/ VR-Depot Free&Easy Aktien/Optionsscheine/ Investmentanteile/festVerzinsliche Wertpapiere Einschl. Wandel- und Optionsanleihen, Zero-Bonds, Genussscheinen und – rechten (im Kommissionsgeschäft) Abschlag Ordererteilung online Zeichnung/Bezug Kapitalveränderungen 0,5 % vom Ordervolumen 0,5 % vom Ordervolumen 1,0 % vom Ordervolumen Mindestpreis pro Abrechnung 59,90 € Mindestpreis pro Abrechnung 59,90 € Mindestpreis pro Abrechnung 29,90 € 20% 20% 20% 36 Kurswert: Orderentgelt: < 1.000 € < 10.000 € Kurswert: 9,90 € 19,90 € Orderentgelt: < 1.000 € < 10.000 € 9,90 € 19,90 € Kurswert: Orderentgelt: < 1.000 € < 10.000 € 9,90 € 19,90 € ≥ 10.000 € 0,5% vom Ordervolumen, mindestens 59,90 € ≥ 10.000 € 0,5% vom Ordervolumen, mindestens 59,90 € ≥10.000 € 1% vom Ordervolumen, mindestens 29,90 € Bezugsrechte/Teilrechte 5 € pro Order 5 € pro Order 5 € pro Order Zuschlag für Orders an ausländischen Börsen 39,90 € 39,90 € 39,90 € Depots ohne Beratung: Wertpapierart/ Art der Ordererteilung VR-Depot Trader Aktien/Optionsscheine/ Investmentanteile/festVerzinsliche Wertpapiere Einschl. Wandel- und Optionsanleihen, Zero-Bonds, Genussscheinen und –rechten (im Kommissionsgeschäft bei Ordererteilung online) Zuschlag für telefonische Ordererteilung über Order-Hotline 05221 / 2801 - 2222 Zeichnung/Bezug Kapitalveränderungen 0,25 % vom Ordervolumen 0,2% vom Ordervolumen Mindestpreis pro Abrechnung 9,90 € Mindestpreis pro Abrechnung 9,90 € Maximalpreis pro Abrechnung 79,90 € Maximalpreis pro Abrechnung 79,90 € 19,90 € 19,90 € Bezugsrechte/Teilrechte Zuschlag für Orders an ausländischen Börsen 36 37 Kurswert: Orderentgelt: Trader-Plus Ab 100 Orders im Halbjahr Kurswert: 37 Orderentgelt: < 10.000 € 9,90 € ≥ 10.000 € 0,25% vom Kurswert < 10.000 € 9,90 € ≥ 10.000 € 0,2% vom Kurswert 5 € pro Order 39,90 € 5 € pro Order 39,90 € Der Online-Abschlag bedeutet eine Reduktion des Mindestpreises sowie des variablen Orderentgeltes in den jeweiligen Modellen bei Online-Ordererteilung. Die Ermittlung der Orderzahl erfolgt am 30.06. und 31.12. für das vergangene Halbjahr. Die Orderkonditionen des Trader Plus gelten dann für das Folgehalbjahr. 134 200 07.16 Seite 16 Stand: 01. Januar 2017 Zusätzlich wird die Bank die ihr bei der Auftragsausführung und -abwicklung von Dritten berechneten Auslagen und fremden Kosten (jeweils soweit gesetzlich zulässig) in Rechnung stellen. Auf Anfrage ist die Bank bereit, soweit möglich, die Aufgliederung der fremden Kosten mitzuteilen. Sofern bei einem Wertpapiergeschäft ein Teil des Preises in einer Fremdwährung zu bezahlen ist, wird der Wechselkurs durch ein Verfahren ermittelt, bei dem die Marktgerechtigkeit des Wechselkurses sichergestellt ist. Auf Anfrage ist die Bank bereit, Einzelheiten zum Wechselkurs zu erläutern. Kommt es infolge enger Marktverhältnisse zu Teilausführungen an unterschiedlichen Tagen, so wird jede Teilausführung wie ein gesonderter Auftrag abgerechnet. Limitvormerkung,38 -änderung und -streichung 9.1.2 0,00 EUR pro Auftrag Erwerb und Rückgabe von Investmentanteilen (außerbörslich) Der Erwerb und die Rückgabe von Investmentanteilen erfolgen zum jeweiligen Ausgabe-/Rücknahmepreis. 9.2 Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung 9.2.1 Entgelt für die Verwahrung von Wertpapieren (inkl. USt) Das Depotentgelt wird nachträglich zum 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12. berechnet und im Folgemonat belastet. Berechnungsbasis für das Depotentgelt sind die Depotvolumen zum Ultimo der drei Monate des Berechnungsquartals. Bei unterjähriger Depotauflösung entsprechende Berechnung anteilig. Alle Preise inkl. gesetzlicher MwSt. Ein Wechsel des Depotmodells ist zu Beginn des folgenden Monats kostenfrei möglich. Preisstaffel vom jeweiligen Depotvolumen bis 25.000,00 € ab 25.000,01 € bis 150.000,00 € ab 150.000,01 € Mindestpreis VR-Depot Premium VR-Depot Aktiv VR-Depot Komfort VR-Depot Free&Easy39 VR-Depot Trader 0,02% 0,02% 0,12% 0,07% 0,06% 0,035% 0,02% 89,90 € 0,04% 24,90 € 0,02% 9,90 € inklusive inklusive inklusive inklusive inklusive inklusive 9,90 € 9,90 € 9,90 € 9,90 € kostenfrei kostenfrei Bei mind. 1 Order pro Quartal40 (Maximalpreis 124,90 €) BasisInfopaket Premium-Infopaket41 9.2.2 Einlieferung effektiver Stücke (inkl. USt) Girosammelverwahrung 0,00 EUR Streifbandverwahrung 0,00 EUR Wertpapierrechnung 0,00 EUR 9.2.3 Ausübung von Options- und Wandelrechten Trennung von Optionsscheinen gemäß Kundenauftrag (inkl. USt) 0,00 EUR Ausübung von Rechten aus Optionsscheinen im Auftrag des Kunden 0,00 EUR Ausübung von Wandelrechten 0,00 EUR 38 Wird nur dann berechnet, wenn der Auftrag nicht ausgeführt wird. Möglich bis zur Vollendung des 33. Lebensjahr 40 Ansonsten gelten die Konditionen des VR-Depot Komfort. 41 Alle Info-Pakete werden digital zur Verfügung gestellt. 39 134 200 07.16 Seite 17 Stand: 01. Januar 2017 9.2.4 Umschreibung und Neueintragung von Namensaktien (inkl. USt) Pro Auftrag 9.2.5 0,00 EUR Bearbeitung von Kundenaufträgen im Zusammenhang mit Kapitalertrag- und Körperschaftsteuern sowie ausländischen Quellensteuern (inkl. USt) Erstattung ausländischer Quellensteuer gemäß Doppelbesteuerungsabkommen 9.2.6 10,00 EUR Auf Kundenwunsch Erstellen von: Jahresdepotauszug (inkl. USt) 0,00 EUR Zweitschriften Jahresdepotauszug (inkl. USt)42 pro Stück 11,90 EUR Zweitschriften Wertpapierübertragungen, -erträge, -fälligkeiten (inkl. USt)43 pro Stück 11,90 EUR Zweitschriften Wertpapierabrechnung (inkl. USt)44 pro Stück 11,90 EUR Übersicht Depotumsätze (je Umsatzjahr und Konto, inkl. USt) 9.2.7 Nachträgliche Konvertierung bei Zinszahlung bzw. Endfälligkeit 9.2.8 Weitere Dienstleistungen 11,90 EUR 0,00 EUR Besorgung von Geschäftsberichten ausländischer Gesellschaften im Auftrag des Kunden (inkl. USt) 0,00 EUR Verpfändung/Sperren zugunsten Dritter im Auftrag des Kunden (inkl. USt) 0,00 EUR 9.3 Dienstleistungen außerhalb der Depotverwahrung (Schaltergeschäfte) 9.3.1 Hereinnahme von fälligen Wertpapieren und Kupons zum Inkasso (sofern einlösende Stelle nicht Zahlstelle ist) (inkl. USt) EUR/DEM-Kupons 4%0 vom Kurswert, mind. 20,00 EUR 9.3.2 Hereinnahme von Wertpapieren zum Umtausch/Stücketausch (inkl. USt) 9.3.3 Bogenerneuerung (sofern Kreditinstitut nicht Umtauschstelle ist) 9.3.4 42 43 44 23,80 EUR Inland 24,00 EUR Ausland 24,00 EUR Bearbeitung bei Verlust von Wertpapieren (inkl. USt) 23,80 EUR Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 134 200 07.16 Seite 18 Stand: 01. Januar 2017