- Saale-Holzland
Transcription
- Saale-Holzland
Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises Saale-Holzland-Kreis Jahrgang 09 · 19. Dezember 2012 · 12/2012 Im Internet: www.saaleholzlandkreis.de Liebe Bürgerinnen und Bürger, Weihnachten, das Fest der Liebe, der Gemeinschaft und der herzlichen Verbundenheit macht uns immer wieder deutlich, wie wichtig unsichtbare Gaben des Herzens sind. Anstelle materieller Präsente in der heutigen schnelllebigen Zeit, sollte die innere Einkehr wieder mehr ins Zentrum unserer Gedanken rücken. Möge das Licht und der Zauber dieses Festes sowie das Erlebnis der Zusammengehörigkeit nicht nur die kommenden Weihnachtsfeiertage erhellen, sondern auch neue Kraft und Zuversicht für die Zusammenarbeit im kommenden Jahr 2013 spenden. Möge das Jahr 2013 auch den Mitbürgern unter uns, die sich in schwierigen persönlichen Lebenssituationen befinden, gangbare Wege und Zuversicht aufzeigen. Im Jahr 2012 haben sich viele positive Veränderungen in unserem Landkreis ergeben. So konnte der Kreistag in seiner Sitzung am 20. Juni 2012 die Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan des Saale-Holzland-Kreises für das Haushaltsjahr 2012 beschließen. Dieser gewährleistete zahlreiche Ausgaben, die für die Aufgabenerfüllung des Landkreises unerlässlich waren. Es konnten weiterhin viele gute zukunftsweisende kreisliche Investitionen im Bereich Schulen realisiert werden. Diese kontinuierliche Investition wird auch in der Zukunft erfolgen. Im Mittelpunkt stand ebenfalls die Fortsetzung der Zusammenarbeit zwischen dem „Rudolf Elle Waldkrankenhaus“ und der Universitätsklinik Jena. Der Abschluss des Konsortialvertrages mit dem Universitätsklinikum Jena und die Neufassung des Gesellschaftsvertrages der „Waldkrankenhaus Rudolf Elle GmbH“ sind wichtige Schritte in die Zukunft unseres Landkreises. Für die kommenden, weiterhin anspruchsvollen Ziele brauchen wir Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger. Nur gemeinsam, jeder an seinem Ort, mit den ihm gegebenen Möglichkeiten, schaffen wir es, unseren Landkreis zukunftsfähig zu gestalten. Deshalb bin ich froh, dass es in unserem Landkreis viele Menschen gibt, die sich für unser Gemeinwesen einsetzen. Denn eine Gemeinschaft funktioniert am besten, wenn sich viele beteiligen. Aufgrund dessen möchte ich allen danken, die sich mit ihren Ideen, ihrer Tatkraft und ihrer Kreativität einbringen und dazu beitragen, dass sich in unserem „Buch der Zukunft“ die offenen Seiten mit guten Inhalten füllen. Nehmen wir das Jahr 2013 als weitere Herausforderung an, die uns entschlossenes und gemeinsames Handeln abverlangt. Es ist meine Überzeugung, dass wir unsere Ziele mit Fleiß, Mut, Optimismus und festem Zusammenhalt auch erreichen werden. Ich freue mich auf unsere gemeinsame Zusammenarbeit im Jahr 2013. Ihr Andreas Heller Inhalt: Nichtamtlicher Teil •Sportlerehrung2012.... S.2 •Fachkräfteportal........... S.3 •Vertragsunterzeichnung „SchuletrifftWirtschaft“S.3 •NeueInformations- broschüredesSHK....... S.3 •DurchTanzen jungbleiben................ S.4 •Kultur-und Kunstpreisträger........... S.4 •Bildungsnetz derThüringer Ehrenamtsstiftung......... S.4 •Jubilare....................... S.4 •Unternehmer inVerantwortung.......... S.5 •Projekt„Barfußhaus“ mitThüringerKinder- undJugendpreis ausgezeichnet............. S.5 •ZuBesuchbeiden Wethauspatzen............ S.6 •LandratHellerzu BesuchinTrockenborn/ Wolfersdorf................. S.6 •KinderhelfenKinder..... S.6 •Weihnachtsfeier fürTiere...................... S.6 Amtlicher Teil •Informationen ausdenÄmtern......... S.10 •Abfallwirtschafts betrieb...................... S.12 •Zweckverbände......... S.12 Im Mittelteil herausnehmbares Anzeigenblatt Das nächste Amtsblatt erscheint am 30.01.2013 Der nächste Redaktionsschluss ist am 16.01.2013 19.12.2012 – Nr. 12 Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises 2 Auszeichnungsveranstaltung im Kaisersaal - Sportlerwahl des Jahres 2012 AuchindiesemJahr fanddieseitdem Jahre 1996 stattfindende Auszeichnungs- und Dankeschönveranstaltung der Sportfamilie des Saale-HolzlandKreises im Kaisersaal des Eisenberger Schlosses Christiansburg statt. Anfangs beglückwünschte Prof. Manfred Thieß,Vorsitzender des Kreissportbundes, die nominierten Sportlerinnen undSportler.Begrüßenswertsindauch in diesem Jahr die Vielfalt der ausgezeichneten Sportarten und Vereine sowie die Zusammenarbeit von Kreissportbund und Sportvereinen. DieserAbendgaltderWürdigunglanger,harterTrainingsstunden,diedurch sportliche Erfolge gekrönt sein sollten. DaraufwiesebenfallsLandrat Hellerin seiner Redehin.Gleichzeitigsprach er sowohlvonderDisziplin- und Zielstrebigkeit der Sportler als auch von der Verantwortung des Landkreisesgegenüberdemsportlichen Leben in der Region. Landrat Heller freute sich besonders, dass der Landkreis im Jahr 2012 drei Turnhallen (Grundschule Orlamünde, Grundschule Königshofen, Grund- und Regelschule Schkölen) und die Außensportanlage des Staatlichen Förderzentrums „Siegfried Schaffer“ in Kahla mit über 510 T€ teilsanieren konnte. Es ist wichtig, dass sportliche Leben in all seinen Ausprägungen weiterhin zu fördern. Der Landrat dankte allen Sponsoren,insbesonderederSparkasse Jena Saale-Holzland, jedoch auch den Firmen, die vor Ort ihre Sportvereineregelmäßigundzuverlässigunterstützen. Der Gesamtüberblick: Sportler des Jahres 1. SteffenTostlebe(SVBlau-WeißBürgel/Leichtathletik) 2. ThomasHäusler(SVHermsdorf/Leichtathletik) 2. MaikPoser(TV1887GermaniaHermsdorf/Judo/Jiu-Jitsu) 4. SebastianStudenik(TSVEisenberg/Triathlon) 5. WolfgangRauscher(WeißenbornerSV1882/Tischtennis) 6. MarcelMontag(TSVEisenberg/Leichtathletk) 7. MatthiasFödisch(FVBadKlosterlausnitz/Fußball) 8. UweBerndt(TSVEisenberg/Kegeln) Sportlerin des Jahres 1. JuliaRücker(ATVEisenberg/Aerobic) 2. HarrietRücknagel(RSVRederberch/Radsport) 3. DanielaOemus(SVBlau-WeißBürgel/Leichtathletik) 4. FranziskaMüller(WeißenbornerSV1882/Tischtennis) 5. RenatePoser(SVHermsdorf/Kegeln) 6. SinaVoigt(ATVEisenberg/Aerobic) Nachwuchssportler des Jahres 1. Max-OleKlobasa(SSVFSGEisenberg/Leichtathletik) 2. DavidHoffmann(TSVEisenberg/Kraftsport) 3. NickUndeutsch(TV1887GermaniaHermsdorf/Jiu-Jitsu) 4. KevinBrucha(SVHermsdorf/Leichtathletik) 5. FlorianLinß(SVBlau-WeißBürgel/Leichtathletik) 6. WilliHippler(SVTautenhain/Wintersport) 7. SimonFuchs(FSVGrün-WeißStadtroda/Fußball) 8. JulienGäbler(SSVFSGEisenberg/Leichtathletik) 9. MichaelFest(Mühltallaufverein/Leichtathletik) 10.MarkusGoerke(1.SKKGutHolzStadtroda/Kegeln) 11.BjörnSchröder(FVBadKlosterlausnitz/Fußball) Nachwuchssportlerin des Jahres 1. TabeaWinkler(SVBlau-WeißBürgel/Leichtathletik) 2. JessicaZoch(ATVEisenberg/Aerobic) 3. AntoniaTitscher(SVHermsdorf/Leichtathletk) 4. MichelleFelchner-Fritzsche(Mühltallaufverein/Leichtathletik) 5. SallyVeit(ATVEisenberg/Aerobic) 6. AnikaGensichen(KSVDorndorf/Kegeln) Mannschaft des Jahres 1. 1.Männermannschaft(FSVGrün-WeißStadtroda/Fußball) 2. Aerobic-Trio(ATVEisenberg/Aerobic) 3. Behindertensport-Team(SVHermsdorf/Fußball) 4. 1.Männermannschaft(TSVKönigshofen/Fußball) 5. 2.Herrenmannschaft(WeißenbornerSV1882/Tischtennis) 6. 1.Mannschaft(SVKlengel-Serba09/Spielmannszug) 7. 1.Männermannschaft(SpVggRot-WeißGraitschen/Fußball) 8. Frauenmannschaft(TSVStadtroda1890/Handball) 9. 1.Frauen-Mannschaft(TSVEisenberg/Handball) 10.Damenmannschaft(SVBlau-WeißBürgel/Kegeln) 11.1.Mannschaft(SVOrlamünde/Kegeln) 12.2.Männermannschaft(SV08Rothenstein/Fußball) Nachwuchsmannschaft des Jahres 1. U-12-Kreiswahl(TalentezentrumSaale-Holzland-Kreis/ Leichtathletik) 2. Aerobic-Trio(ATVEisenberg/Aerobic) 3. U-18-Mädchen-Mannschaft(EisenbergerTennisclub/Tennis) 4. A-Junioren-Mannschaft(TSVKönigshofen/Fußball) 5. B-Jugend-Mädchenmannschaft(SVHermsdorf/Handball) 6. 6-er-Aerobic-Team(ATVEisenberg/Aerobic) 6. C-Junioren-Mannschaft(FSVGrün-WeißStadtroda/Fußball) 8. SGA-/B-Jugend-Mannschaft(SVHermsdorf/Fußball) 9. F-Junioren-Mannschaft(TälerSVOttendorf/Fußball) 10.E-Junioren-Mannschaft(TSVKönigshofen/Fußball) 11.U-10-Bambini-Mannschaft(EisenbergerTennisclub/Tennis) Weitere Auszeichnungen: Als Publikumsliebling errangJessica Zoch vom ATV Eisenberg den Publikumspreis. Nils Plötner aus St. Gangloff erhieltden Sonderpreis des Jahres. Gernot Spangenberg vom SV 1910 Kahla ist Übungsleiter des Jahres. Ronald Linß vom TSV Königshofen wurde mit dem Ehrenamtspreis des Jahres geehrt. Thomas Gibis, Jens Hoppe, Marcus Zeise, Michael Rudolph und Volker Claus vom PSV Pretschwitzerhielten die Ehrenurkunde des KSB. Seit Jahrzehnten ist Karin Sebök als Übungsleiterin tätig und hat sich im Kindersport des TSV Stadtroda 1890 hohe Verdienste erworben. Sie bekam ein EhrengeschenkdesKSB. Als Vereinsvorsitzender und Bürgermeister setzt Thomas Claus die Akzente in Pretschwitz und im ortsansässigen Pferdesportverein. Aufgrund seines EngagementsundseinerVerdiensteerhieltThomasClausdie Ehrennadel des Landessportbundes. EineverlässlicheGrößeals Übungsleiterin im SV Tautenhain ist Angela Schönfuß und verdiente sich dadurch die Ehrennadel des Landessportbundes. Ehrungen bei den Sportlern des Jahres (v.l.): Landrat Andreas Heller, Maik Poser (TV 1887 Germania Hermsdorf/Judo/ Jiu-Jitsu, 2. Platz), Steffen Tostlebe (SV Blau-Weiß Bürgel/ Leichtathletik, 1. Platz), Thomas Häusler (SV Hermsdorf/Leichtathletik, 2. Platz), KSB-Vorsitzender Prof. Dr. Manfred Thieß und KSB-Vorstandsmitglied Gerd Pillau (Foto: Henning) 19.12.2012 – Nr. 12 Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises 3 Vertragsunterzeichnung „Schule trifft Wirtschaft“ Nachruf Mit großer Betroffenheit erhielten wir die Nachricht vom plötzlichen Ableben der Landrätin unseres Partnerlandkreises Bad Dürkheim Frau Sabine Röhl Am 18. Oktober 2012 wurde in der Regelschule Schkölen eine weitere KooperationsvereinbarungimRahmendesProjektes„Schule trifft Wirtschaft“ mit der Firma WT-Stahlbau GmbH Camburg unterschrieben. Neben der Firma Nestro - Lufttechnik GmbH,derAgrargenossenschaft Schkölen, der Bio-Gemüse GmbH Schkölen und der Schköland GmbH ist dasnunmehrdiefünfte VereinbarungfürdieRegelschule. Viele Projekte erwarten die Schüler, um sich auf das Berufsleben vorzubereiten. Für die Unternehmen ist es eine Chance,ihrenNachwuchsund damitihrewirtschaftlichenPerspektivenzusichern. Mit diesen Vertragsunterzeichnungen kooperieren im SaaleHolzland-Kreis nunmehr 37 Firmenmit8Regelschulenund 4 Gymnasien (www.saaleholzlandkreis.de). Frau Sabine Röhl war eine Politikerin und Landrätin mit einem Herz für die Menschen. Die gemeinsamen partnerschaftlichen Zusammenkünfte waren durch Offenheit, Respekt und persönliche Wertschätzung geprägt. Ihr menschlicher Umgang, die Freundlichkeit des Tons sowie ihr Humor machten die Zusammenarbeit unkompliziert. Wir danken für die gemeinsame Zeit und die herzliche Art, mit der sie die Partnerschaft unserer beiden Landkreise gelebt hat. Am 16. Dezember wäre sie 55 Jahre alt geworden. Wir werden ihr ein ehrendes Andenken bewahren. Unser tiefes Mitgefühl und unsere aufrichtige Anteilnahme gelten den Angehörigen. Landrat Andreas Heller MitarbeiterInnen des Landratsamtes und Personalrat Im Mai 2011 rief der Saale-Holzland-Kreis zu einer Typisierungsaktionauf,umMenschen,dieanLeukämieerkranktsind, die Hoffnung auf die Übertragung gesunder Stammzellen zu geben. Die Landrätin des Partnerlandkreises Bad Dürkheim, Sabine Röhl, erkrankte vor zwei Jahren an Leukämie und erhieltnachumfangreicherTypisierungsaktionimFebruareinen Stammzellenspender.LeiderhatsiedennochdenKampfgegen ihreKrankheitverloren. v.l.: Landrat Andreas Heller, Geschäftsführer Torsten Eberhardt und Schulleiterin Katja Hoppe bei der Unterzeichnung (Foto: LRA) Neue Informationsbroschüre zum Landkreis erschienen Kostenlose Stellenbörse für Fachkräfte und Bewerberbörse für Unternehmen Das Landratsamt des SaaleHolzland-Kreises bietet seit kurzem Unternehmen und Bürgern in der Region einen neuen Service an. Die Wirtschaftsförderung des Landkreises möchte gemeinsam mit der Thüringer Agentur für Fachkräftegewinnung (ThAFF) das Ziel erreichen, gut ausgebildete Fachkräfte im Saale-Holzland-Kreis zu halten und neue hinzuzugewinnen, die hier ansässigen Unternehmen bei der Suche nachqualifiziertenBewerbern füroffeneStellenunterstützen undgleichzeitigInteressenten zeigen,dassessichimSaaleHolzland-Kreis nicht nur gut leben,sondernaucharbeiten lässt. Vom Pendler über Schüler, Studenten, Absolventen bis zum Rückkehrer bietet die neue kostenfreie Stellenbörse die Möglichkeit, gezielt Stellenangebote von Unterneh- men auf der Homepage des Saale-Holzland-Kreis http:// www.saaleholzlandkreis.de/ index.php?id=1919 unter WirtschaftundFachkräfteportal zu veröffentlichen und natürlichaucheinzusehen. Weitere Informationen dazu erhalten Interessierte bei der Wirtschaftsförderung des Landratsamtes bei Frau Berger unter der Telefonnummer 036691 70-302 bzw. können Unternehmen ihre freien Stellen direkt an thaff(at) leg-thueringen.de einsenden oder das Kontaktformular http://www.thaff-thueringen. de/ueber-uns-thaff/kontakt/ nutzen. Selbstverständlich könnensichauchinteressierte BewerberaufderThAFFHompage registrieren. Wenn der Bewerber ein anonymisiertes Profil eingerichtet hat, matcht das System automatisch und unterbreitet dem Bewerber geeigneteStellenvorschläge. Die 3. Auflage der Informationsbroschüre zum SaaleHolzland-Kreis steht ab Mitte Dezember allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Sie können diese in allen Bereichen des Landratsamtes, den Verwaltungen der Städte und Verwaltungsgemeinschaftensowieweiterenöffentlichen Einrichtungenerhalten. Die Publikation gibt Auskunft über Entwicklungen in unserer Region, Aufgaben und Änderungen in der Verwaltungund zu neuen Zahlen und Fakten. Sie erhalten Informationen über die Bereiche Wirtschaft, Tourismus und Soziales,genauso wie zur Entwicklung eines Leitbildes,dieBearbeitung des Forschungsprogramms MORO durch die Regionale Aktionsgruppe (RAG) und das Entstehen der Bio-Energieregion. Gleichzeitig steht wieder eine Übersicht zu Behörden, Einrichtungen und Ansprechpartnern für Ihre Anliegenaufden Seiten „Was - Wo?“ zurVerfügung. Die Erarbeitung und Gestaltung der Broschüre erfolgte in engem Zusammenwirken zwischen Landratsamt, Partnern zu den einzelnen Themenbereichen und der beauftragten Firma JENconcept KG Werbeagentur. Besonders bedanken möchten wir uns bei den Unternehmen, die durch ihre finanzielle Unterstützung das Erscheinen dieser Broschüre ermöglicht haben. 19.12.2012 – Nr. 12 Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises Durch Tanzen jung bleiben Bildungsnetz der Thüringer Ehrenamtsstiftung (Foto: J. Brauer) Tanzen erhält jung-daskonnte man in der Stadthalle Eisenbergbestätigtsehen.15 Gruppen mit rund 120 Teilnehmern waren der Einladung gefolgt, um 20 Jahre Seniorentanz in Eisenberg gemeinsam zu feiern.MitBlumenundGeschenken würdigten viele der anwesenden Tanzleiterinnen das Engagement von Frau Regina von Thaler,welchedenSeniorentanzkreis „Frohes Alter“ in Eisenbergaufbaute. EröffnetwurdedasTanzfestmit einer großen Polonaise und dem gemeinsamen ,Anfangstanz‘. Es folgten Vorführungen einzelner Tanzgruppen und Mitmachtänze, wie Walzer, Rumba und Polka. Block- und Sitztänze rundeten das vielseitige Programm ab. Für den gutenTonsorgteDJOliver.Mit dem gefühlvollen Kreistanz „Amazing Grace“ ging die FestveranstaltungzuEnde. 4 Gut vorbereitet hatten die Mitglieder der Eisenberger Tanzgruppe die Pausenversorgung mitselbstgebackenemKuchen, belegten Broten, Kaffee sowie kaltenGetränkenundausdem Samowar schenkte Monika vonThalerdenTeeaus.Dafür gebührt allen ein besonderes Lob. Die weiteste Anreise hatten die Tanzgruppen aus Erfurt, Gotha, Tabarz und Wiehe. AusZeulenrodaangereistwar Tanzleiterin Marie-Elisabeth Warmuth. „Solche Treffen von verschiedenen Tanzkreisen fördern das Zusammengehörigkeitsgefühl und schaffen neue Kontakte“, stellte sie heraus. Wichtig findet sie auch, dass jeder allein kommen kann, in der Gruppe integriert wird und dabei Freude und Spaß nicht zu kurz kommen.(J.Brauer) „Das Bildungsnetz für bürgerschaftlich Engagierte u/ü 50“ bietet ehrenamtlich Engagierten endlich einen umfassenden Überblick über die Vielzahl von Qualifizierungsangeboten im sozialen, kulturellen oder ökologischen Bereich in Thüringen“, weiß Wiebke Wagner von der Ehrenamtsagentur der Bürgerstiftung Weimar. Bislang mussten Interessierte mühsam bei einzelnen Bildungsanbietern nach für sie passenden Bildungsveranstaltungen suchen.Heutegestaltetsichdie Suche dank des Bildungsnetzes der Thüringer Ehrenamtsstiftung einfach und effektiv. Dabei kommt das Bildungsnetz dem Wunsch ehrenamtlich Aktiver entgegen, sich zunehmend auch für ihr Ehrenamt zu qualifizieren. Durch das neu erworbene Wissen möchten sie zum einendenAnforderungenihres Ehrenamtes besser gerecht werden und zum anderen ihren persönlichen Wissensschatz erweitern. Wer sich auch für seine ehrenamtliche Tätigkeit zusätzliches Wissen aneignen will, findet unter den Angeboten der etwa 80 im Bildungsnetz registrierten Bildungsanbieter sicherlich das Passende für sich. Link: www.bildungsnetz-fuer-engagierte.de. Kontakt: Mariana Rieck Moncayo Projektkoordination „BildungsnetzfürbürgerschaftlichEngagierteu/ü50“ Telefon:0361/26289841 E-Mail:rieck-moncayo@ thueringer-ehrenamtsstiftung.de Wir gratulieren unseren Jubilaren recht herzlich: Diamantene Hochzeit IlseundWinfriedLanguth,St.Gangloff Eiserne Hochzeit EdithundRonaldErnst,Hermsdorf Kultur- und Kunstpreisträger Achim Müller-Weinberg aus Reichenbach Zur Kreistagssitzung im September im Schloss Christiansburg würdigten Kreistag undSparkasseAchim MüllerWeinberg, der mit seinem Schaffendieklassisch-moderne Musikszene in Gera,in der Region und international in besonderer Weise bereicherte,mitdemKultur- und Kunstpreis 2012. 1933 in Chemnitz geboren, zog der Musiker und Komponist 1985 vom Haus am Weinberg in Gera nach Reichenbach.Er studiertean der Leipziger Musikhochschule „Mendelssohn Bartholdy“die Fächer Violine und Musiktheorie, später Komposition an der „Franz-Liszt“-Hochschule in Weimar,musiziertealsGeiger, Bratscher, Tenorhornist, alsOrchestermusiker und Solist, in verschiedenen Ensembles, u. a. im FDJ-Orchester und Kulturpalastorchester der Wismut in K.-M.-Stadt, bei v.l.n.r.: Thomas Schütze (Sparkasse Jena-Saale-Holzland), Andreas Heller, Achim MüllerWeinberg (Foto: W. Schaffer) derKVPundimOrchesterder Bühnen der Stadt Gera. Auch als Kaffeehausgeiger. 1963 wurde er zum Kammermu- siker ernanntunderhielt1975 den Kunstpreis des Bezirkes Gera.Seit1977freischaffend, wählte ihn 1990 der Komponistenverband Thüringen zum Vorsitzenden.DiesesEhrenamt bekleideteerbis1997. Müller-Weinberg schuf drei Sinfonien für großes Orchester, komponierte zahlreiche Orchesterkonzerte, Streichquartette, Gesangsszenen, Chorwerke, „Hörspiele“, Elegien. Aufgeführt in Ländern in Ost und West.UndimRahmenvon Veranstaltungen des KünstlerstammtischesOsterburg,demer seitdessenGründungangehört. Befördert durch Mutter Charlotte und Vater Otto Müller, Telegrafenarbeiter, als KommunistimDrittenReich„gesessen“,nahmerbereitsalsPimpf Geigenunterricht und schrieb in der Jugendzeit Lieder. Als Meisterschüler von Professor Cilensek in Berlin „befreite er sich von den Fesseln des Or- chesterdienstes“undarbeitete frei schaffend. Die Themen „Freiheit“ und „frei schöpferisch schaffender Mensch in seiner Zeit“ bestimmen sein Schaffen.Die3.Sinfonieentstand vor und nach der politischen Systemwende. Eine Tondichtung mit tumultösen Klangkaskaden, mit geordneten Melodien, freizügigen Dissonanzen,mitIntonationen aus dem revolutionären Lateinamerika,mit„wirsinddas Volk“ skandierenden Rhythmen und den sinnbildend verfremdetendeutschenHymnen im Hintergrund. Achim Müller-Weinberg komponiert inhaltlich aktuelle, ausdrucksstarke Musik in vielfältigen, phantastischen Klangbildern. Allerdings: „Hätte ich gewusst,wieschwerKomponierenist,hätteich’swomöglich gelassen“.Erwussteesglücklicherweisenicht. Wilhelm Schaffer 19.12.2012 – Nr. 12 Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises 5 Unternehmer in Verantwortung – Dauerhaftes aus Holz - Tischlerei Jacob in Bürgel Hinter dem Schreibtisch im Büro der Tischlerei hängen sorgfältig gerahmt die Meisterbriefe von drei Generationen der Tischlermeister: Gerhard Jacob gründete die Tischlerei 1965,dieseinSohn Wolfgang 1995 übernahm undnungemeinsammitdem Enkel Ronny führt. Gegenüber zeigt eine Fotomontage dazunochUrur-undUrgroßvaterKarlundKurtunddass die Handwerkstradition der FamilieinBürgelnochweiter zurück reicht, allerdings zuvor als Klempnermeister. DieTischlermeister Wolfgang und Ronny Jacob beschäftigen zurzeit acht Mitarbeiter undbilden drei Lehrlinge aus. 14 Jugendliche „machten“ bei ihnen den Gesellenbrief, einige blieben als langjährige Mitarbeiter. Spezialisiert auf gehobenen Innenausbau, Ladenbau, auf Fußböden, Türen und Tore. In den Werkstatträumen duftet es traditionell angenehm nach Holz und Leim. Geradezu ein Kontrast zum modernen Maschinenpark. „Es ist heute unerlässlich, immer auf dem neuesten Stand zu sein. Eigentlich kommt der (Foto: W. Schaffer) Tischlermeister inzwischen einem Ingenieur sehr nahe, beispielsweisewennerseine CNC-3D-Fräsmaschine programmiert. Ein wesentlicher Bestandteil unserer Arbeit, weilwirindividuellfürunsere Kunden arbeiten und keine großen Serien fertigen. Über Auftragsmangel können wir nicht klagen, aber es gibt natürlich auch ‚Wettbewerber‘, allein in Bürgel vier Tischlereien.Erfreulicherweise ohne Futterneid, mit einem gut nachbarlichen, auch partner- schaftlichen Verhältnis untereinander.“ Die Jacobs hinterließen in der näheren und weiteren Umgebung dauerhafte Spuren aus Holz.InderBürgelerSchule, in der Hermsdorfer Berufsfachschule, in zahlreichen Schulen in und um Jena. Mit besonderer Freude widmen sie sich der Aufarbeitung schöner alter Bestandstüren und dem denkmalgerechten Nachbau. Immer unter Beachtung der neuzeitlichen Sicherheitsanforderungen.So erhieltdieSchulederThomaner, das „Thomas Alumnat“ in Leipzig, eine kunstvoll gearbeitete Eingangstür von ihrer Hand. Die neuen kostbaren Türen der Anna-Amalia-Bibliothek stammen aus ihrerWerkstatt,wieauchdie prächtigen,fünfMeterhohen schweren eichenen Einfahrtstore und die Eingangstür des Dresdener Albertinums. Schmuckstücke, die sie mit Handwerkerstolz vorzeigen (www.tischlerei-jacob.de). „Nebenbei“ fungiert Wolfgang Jacob ehrenamtlich als Vizepräsident der Handwerkskammer,seineFrauBirgit als Stadträtin im Bürgeler Rat. Ronny, bis vor drei Jahren selbst noch „Blau-WeißKicker“,fördertnochdenfußballerischen Nachwuchs und sorgtemitseinerFrauNicole fürdeneigenen-Maximilian -vielleichtdievierteGenerationderTischlermeisterJacob. 2010 errang die Tischlerei Jacob OHG Platz 1 im Wettbewerb „Unternehmer in Verantwortung“ des SHK. 2015 feiert sie ganz bestimmt ihr 50jähriges Bestehen als Familienbetrieb. Wi. Projekt „Barfußhaus“ mit Thüringer Kinder- und Jugendpreis ausgezeichnet Preisgeld soll künftig Jugendforschungscamp mobil machen EswarimMaidiesenJahres, dabauten75 Jugendliche aus halb Europa innerhalb von nurdrei Tagen inCrossenein energieautarkes Haus aus nachwachsenden Rohstoffen, das „Barfußhaus“. Hinter der bemerkenswertenAktionstand ein EU-Projekt der Gemeinde Crossen, das gemeinsam mit dem Verein „Ländliche Kerne“ e.V.,derBioenergieregion Jena-Saale-Holzland und verschiedenen EU-Leader-Gruppenumgesetztwurde. Jetzt hat das Haus, das so viele Jugendliche zusammengebracht und sie in kürzester Zeit zu „Experten“ in Sachen erneuerbare Energien, ökologischer Fußabdruck und Klimaschutz hat werden lassen, auchdieJury des diesjährigen Thüringer Kinder- und Jugendpreises begeistert: Aus den HändenvonSchirmherrin und Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht nahmen Vereinschefin Ina John und Bioenergieregion-Projektmitarbeiter Ronny Kilian am 30. Novem- ber in Erfurt den ersten Preis der „Buntstiftung“ des paritätischen Wohlfahrtsverbandes Thüringen entgegen. „Das Projekt war von der ersten Idee und den Bauvorbereitungen über die Betreuung und Versorgung der jugendlichen „Bauarbeiter“ bis zur letzten Schraube ein Gemeinschaftswerk“, so Ina John während der Festveranstaltung in der Landeshauptstadt. „Ohne die tatkräftige Mitwirkung der Gemeinde, der Jugendlichen und zahlreicher Sponsoren aus der Region wäreausderIdeedesBarfußhauses nie etwas geworden“. Heute ist das kleine Haus, das Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien gewinnt, Teil des Nickelsdorfer Jugendforschungscamps, in dem Kinder, Jugendliche und auch interessierte Erwachsene Wissenswertes zum Thema erneuerbare Energien, Klima- und Umweltschutz in Erfahrung bringen können. Die Fünftausend Euro Preisgeld, die es Vereinschefin Ina John und Bioenergieregion-Mitarbeiter Ronny Kilian mit dem Kinder- und Jugendpreis vor dem Logo der Paritätischen „Buntstiftung“. (Foto: F. Diehn, Der Paritätische Thüringen) fürdenerstenPlatzgab,sind auch bereits verplant: das Jugendforschungscamp soll damit um eine mobile Variante erweitertwerden,diedieLernangebote in kompakter Form direktindieSchulenbringt. 19.12.2012 – Nr. 12 Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises 6 Zu Besuch bei den „Wethauspatzen“ in Hainchen An einem wunderschönen Herbsttag bekamen die Mädchen und Jungen des Kindergartens Hainchen Besuch von Landrat Andreas Heller. Er wurdebegleitetvonSchkölens Bürgermeister Dr. M. DarnstädtundderMitarbeiterin des Jugendamtes Marion Riske. Die„Wethauspatzen“,derzeitig 29 an der Zahl,erwarteten die Gäste auf dem Hof. Aufgeregt packten sie das große Geschenkausundfreutensich über neue Spiele und Stifte. Kinder und Erzieher zeigten nun ihren Kindergarten, das „Nest“ der kleinen Wethauspatzen. DochbeisolchemWetter,wie an diesem Tag, hält es die KleinenunddieGroßennicht im Zimmer. „Wir wollen dir heute unseren liebsten Platz zeigen“, sagte ein kleiner Junge und schon wurden die Gäste von Kinderhändchen gefasst und es ging los zum Hainchner „Kloßberg“. Durch den Ort gab es verschiedene Stationen und die Erwachsenenerlebten,wiederneue Bildungs- und Erziehungsplan in Hainchenumgesetztwird. Auf der Wanderung ergaben sich viele Gespräche und die Hainchner konnten ihr Konzept erlebbar vorstellen. Das Miteinander und die soziale Kompetenz sind im Umgang mit den Kindern sehr wichtig. Jeder soll sich individuell entwickeln können, seine Stärken ausbauen und seine Schwächen verkleinern sowie einen festen Platz in unserer Kindergartengemeinschaft haben. Auf dem Berg angekommen, fanden die Kinder und der Landrat einen Schatz. Für die einen waren es Schokoladentaler,fürunserenGastwares einBildmitdemLeitspruchder „WethauspatzenHainchen“: Landrat Heller zu Besuch in Trockenborn/Wolfersdorf Der Kindergarten „Zwergenland“ in Trockenborn/ WolfersdorfbefindetsichinTrägerschaft der Elterninitiative „Kiga Zwergenland“ e.V. Er besitzt eine Betriebserlaubnis für 34 Plätze und ist im Dezember 2012 voll ausgelastet. Weitere Anmeldungen liegen vor, sodass die Gemeinde und der Träger über eine entsprechendeErweiterungnachdenken. Die betreuten Kinder kommen überwiegend aus Trockenborn/ Wolfersdorf, jedoch auch aus Oberbodnitz und Stanau. Mit diesenKommunenwurdenentsprechende vertragliche Regelungen zur Kostenbeteiligung geschlossen. Die inhaltlichen, erzieherischen Schwerpunkte liegen in der Natur und der Bewegung. DiesesindauchdurchdieLage des Kindergartens, sozusagen „mitten in der Natur“, begrün- (Foto: LRA) „Kinder brauchen um sich gut zu entwickeln, • eine Gemeinschaft, in der sie sich wohlfühlen, • Vorbilder, an denen sie sich orientieren können und • Aufgaben, an denen sie wachsen können.“ Aktion „Kinder helfen Kinder“ det.„Ich respektiere alle künstlich angelegten Kinderspielplätze, allerdings ist der Wald einer der bedeutensten Orte zum Spielen und zum Verweilen“, so Landrat Heller während seines Besuches. Besonders in dieser Kindereinrichtung erfolgt eine sehr gute Zusammenarbeit zwischen den Eltern und den Erzieherinnen. EsgibteinenElternstammtisch, den„Oma-Opa-Tag“unddemnachkannbeiallen FestlichkeitenundbeikleinenReparaturarbeiten auf die Unterstützung dieser Gemeinschaft zurückgegriffenwerden. Die Leiterin der Einrichtung Frau Semmler, das Mitglied desElternbeitratesFrau Lindig, der Bürgermeister Herr Hoog und Herr Fahrenkrug (Träger) nahmen an dem Rundgang im Kindergartenteil. Foto: LRA WasgibtesSchöneresalsein strahlendesKinderlächeln,besonders zur Weihnachtszeit. Seit13Jahrenengagiertsich AngelikaRohnvomCPAFreizeitzentrum Bad Klosterlausnitz für die Aktion „Kinder helfen Kinder“.Indenletzten 4Wochenwurdenvieleliebevoll gepackte Päckchen dort abgegeben. Nicht nur die Kinder aus dem Freizeitzentrum beteiligten sich rege an dieser Aktion, sondern auch OmasundOpaswolltenden armen Kindern in Osteuropa eine Freude bereiten. BesondersintensivundmitvielEifer beteiligten sich die Grundschulen des Saale-HolzlandKreisesandieserAktion. (Foto: A. Rohn) Einladung zur Weihnachtsfeier für Tiere ins Tierheim Eisenberg In diesem Jahr veranstaltet das Tierheim Eisenberg zum sechsten Mal die schon zur guten Tradition gewordene Weihnachtsfeier für Tiere. Dazu laden die Mitarbeiter am Heiligabend in der Zeit von 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr in das Tierheim Eisenberg ein. Dabei gibt es die Möglichkeit,auchandieTierezu denken,diekeinen„eigenen“ Menschen haben, der sich liebevollumsiekümmert.Tier- Ende des Nichtamtlichen Teiles freundekönnen für die Vi e r b e i n e r den GabentischdeckenunddasTierheim mit Futter- oder Geldspenden unterstützen. Die Kinder könnenmitdenElternoderGroßelternvorderweihnachtlichen BescherungeinwenigZeitmit TierenverbringenundHunde, Katzen und Kleintiere freuen sichbestimmtaufeinigeStreicheleinheiten. 19.12.2012 – Nr. 12 Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises 7 Amtlicher Teil LANDRATSAMT SAALE-HOLZLAND-KREIS Der Landrat Verordnung über den Geschützten Landschaftsbestandteil (GLB) „Im Ölsnitzgrund“ bei Lippersdorf vom 3. Dezember 2012 Aufgrundder§§22,29und67desGesetzesüberNaturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom29.Juli2009(BGBl.TeilINr.51,S.2542),zuletztgeändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 6. Februar 2012 (BGBl. I S. 148),inVerbindungmit§§19Abs.3und20Abs.2desThüringerGesetzesfürNaturundLandschaft(ThürNatG)inderFassung vom30.August2006(GVBl.Nr.12/2006,S.421ff.),zuletzt geändertdurchArtikel4desThüringerGesetzesüberdieReform derForstverwaltungvom25.Oktober2011(GVBl.S.273,282) verordnetderLandratdesSaale-Holzland-KreisesalsuntereNaturschutzbehörde: §1 Schutzgegenstand, Schutzgebietsgrenze (1) Die in der Gemeinde Lippersdorf-Erdmannsdorf, Gemarkung Lippersdorfcirca1,5KilometernordöstlichderOrtsmittegelegenen Feuchtwiesen und Teiche mit Verlandungsbereichen werden unterderBezeichnung„ImÖlsnitzgrund“inderimAbsatz3näherbeschriebenenGrenzealsGeschützterLandschaftsbestandteil (GLB)geschützt. (2)DerGLBhateineGrößevon2,20Hektar.ErumfasstdieFlurstücke GemarkungLippersdorf,Flur4,Flurstücke340und341, GemarkungLippersdorf,Flur5,Flurstück371 sowiedeninderSchutzgebietskartenäherbezeichnetenTeildes FlurstücksGemarkungLippersdorf,Flur4,Flurstück295/14. (3) Die Grenze des GLB ergibt sich aus der Schutzgebietskarte, dieausdemKartenblattimMaßstab1:3.000besteht.DerGeltungsbereich ist mit einer durchbrochenen Linie umrandet. MaßgeblichfürdenGrenzverlaufistdieEintragungindieserKartemit der Mitte des Begrenzungsstriches. Die Karte ist Bestandteil der Verordnung. (4)DieörtlicheLagedesGLBergibtsichausderalsAnlagezu dieserVerordnungimMaßstab1:20.000veröffentlichtenÜbersichtskarte,inderderGLBmiteinerdurchgehendenLinieumrandet ist. Die Karte ist Bestandteil der Verordnung und dient der UnterrichtungüberdieLagedesSchutzgebietesimRaum. (5)DerGLBistdurchamtlicheSchildergekennzeichnet.DieKennzeichnungistjedochnichtVoraussetzungfürdieGültigkeitdieser Verordnung. §2 Schutzinhalt, Schutzzweck (1) Der GLB umfasst die in einem Seitental des Rodatales gelegenen Feuchtwiesen mit dem Bachlauf des Ölsnitzbaches und einem ehemals als Mühlteich genutzten Teich. Das Gebiet stellt einen weit in das geschlossene Waldgebiet des Ölsnitzgrundes reichendesWiesentaldarundistdahervonbesondererEigenart undlandschaftlicherSchönheit. DurcheinejahrzehntelangeextensiveWiesennutzungbeherbergt dasGebietartenreicheFeuchtwiesendesVerbandesCalthion(eutrophe Sumpfdotterblumen-Feuchtwiesen) mit einem überregional bedeutsamen Vorkommen des in Thüringen „stark gefährdeten“ Breitblättrigen Knabenkrauts (Dactylorhiza majalis) sowie Hochstaudenfluren. Der ehemals als Mühlteich der Hinteren Ölsnitzmühle genutzte Teich ist Lebensraum und Laichgebiet mehrerer Amphibienarten wie Erdkröte, Gras- und Teichfrosch, Berg- und Teichmolch und beherbergt mehrere Pflanzenarten der Wasserpflanzengesellschaften (Verband Potamogetonion pectinati) wie Laichkräuter(Potamogetonspec.). (2)ZweckderFestsetzungalsGLBistesdaher, 1.dasGebietalsprägendesLandschaftselementimBereichder Saale-Elster-Buntsandsteinplattemitseinenfloristischenund faunistischenBesonderheitenzuschützen, 2.den für den Bestand und die Entwicklung der Pflanzen- und TierweltnotwendigenLebensraumzubewahren,insbesondere imHinblickaufgefährdeteundgeschützteArtenvonFeuchtwiesen,bachbegleitendenHochstaudenflurenundTeichen, 3.die für den Naturraum Saale-Elster-Buntsandsteinplatte typischenundmittlerweileseltenenbesonderszuschützendenBiotope,wiemesotropheTeichemitihrenVerlandungsbereichen, nährstoffreiche Sumpfdotterblumen-Feuchtwiesen und Hochstaudenfluren vor nachhaltigen Veränderungen zu bewahren unddurchgeeigneteBewirtschaftungs-undPflegemaßnahmen inihremBestandundinihrerAusprägungzuerhalten, 4.das überregional bedeutsame Vorkommen des in Thüringen „starkgefährdeten“BreitblättrigenKnabenkrauts(Dactylorhiza majalis),hiervergesellschaftetmittypischenArtenderFeuchtwiesen,vornegativenEinwirkungenzubewahren, 5.ein regional bedeutsames Laichvorkommen mehrerer AmphibienartenwieErdkröte,Gras-undTeichfrosch,Berg-undTeichmolchzuschützen, 6.dieBeständeanFischarten,darunterbesondersgeschützteArten,imTeichundimÖlsnitzbachzuerhaltenundvornegativen Einflüssenzubewahren; 7.alsTeilmiteinanderinVerbindungstehenderwertvollerLebensräume den Austausch der Lebensgemeinschaften untereinanderzusichern. §3 Verbote Nach§29Abs.2BNatSchGsinddieBeseitigungdesGLBsowie alleHandlungen,diezueinerZerstörung,BeschädigungoderVeränderungdesGLBführenkönnen,verboten. Esistdeshalbinsbesondereverboten: 1.bauliche Anlagen im Sinne der Thüringer Bauordnung (ThürBO)inderFassungvom3.Juni1994(GVBl.Nr.19S.553) zu errichten, zu beseitigen oder wesentlich zu ändern oder ihreNutzungwesentlichzuändern,auchwenndiessonstkeineröffentlich-rechtlichenErlaubnisbedarf, 2.Bodenbestandteileabzubauenoderabzugraben,Aufschüttungen, Ablagerungen, Grabungen, Sprengungen oder BohrungenvorzunehmenoderdieBodengestaltinsonstigerWeisezu verändern, 3.Straßen,Wege,Steige,PfadeundPlätzeneuanzulegenoder bestehendezuverändern, 4.MastenoderFreileitungenzuerrichtensowieVer-oderEntsorgungsleitungenzuverlegen, 5.die Lebensbereiche der Tiere und Pflanzen zu stören oder nachteiligzuverändernoderdurchchemischeodermechanischeMaßnahmenzubeeinflussen, 6.wildlebenden Tieren nachzustellen, sie zu fangen, aufzunehmen,zuverletzen,zutötenoderihreEntwicklungsformen,Brut- oderWohnstättenoderGelegederNaturzuentnehmenoder zubeschädigen, 7.PflanzenoderPflanzenbestandteilezuentnehmenoderzubeschädigen, 8.PflanzeneinzubringenundTiereauszusetzen, 9.eineanderealsnach§4zugelassenewirtschaftlicheNutzung auszuüben, 10.zu düngen, Klärschlämme auszubringen und PflanzenschutzmitteloderBiozideanzuwenden, 11.dasGebietzubeweiden,ausgenommendieunmittelbareTeichumgebungdesoberenTeichesanderHinterenÖlsnitzmühle (Flurstück295/14)mitSchafen, 12.vordem1.07.einesjedenJahreszumähen, 13.Grünland-oderBrachflächenumzubrechen,derenNutzungzu ändernsowieGrünlandaufzuforsten, 14.Gewässer zu verändern oder zu beseitigen, insbesondere Wasserläufe,WasserflächenoderTümpeleinschließlichderen UfersowiedenZu-undAblaufdesWassersoderdenGrundwasserstandzuverändernsowieFeuchtgebietezuentwässern, 15.ausoberirdischenGewässernWasserzuentnehmenoderabzuleitensowieGrundwasserzuentnehmen,zutagezufördern, zutagezuleitenoderabzuleitensowieAbwässerindasGebieteinzuleiten, 19.12.2012 – Nr. 12 Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises 16.UfergehölzezurodenoderinsonstigerWeisezubeeinträchtigen, 17.den oberen Teich an der Hinteren Ölsnitzmühle (Flurstück 295/14) in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzufischen sowie länger als eine Woche trocken fallen zu lassen, 18.Wildfütterungen,KirrungenoderWildäckeranzulegen, 19.Sachen im Gelände zu lagern und Abfälle abzulagern oder dasGebietinandererWeisezuverunreinigen, 20.Inschriften,Plakate,Bild-oderSchrifttafelnanzubringen, 21.dasGebietaußerhalbdesbefestigtenForstwegeszubetreten, ausgenommendurchGrundeigentümeroderNutzungsberechtigteimZusammenhangmitdernach§4zugelassenenNutzung,imGebietzureitenoderHundefreilaufenzulassen, 22.zuzelten,zulagern, 23.Feueranzumachen. §4 Ausnahmen (1)AusgenommenvondenVerbotennach§3dieserVerordnung sind: 1. Erkundungs-, Überwachungs-, Schutz-, Pflege-, Entwicklungs- sowie Forschungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen oder Nutzungsänderungen im Einvernehmen mit oder mit ZustimmungderunterenNaturschutzbehörde, 2. das Aufstellen oder Anbringen von Zeichen oder Schildern, die auf den Schutz oder die Bedeutung des GLB hinweisen, oder von Wegemarkierungen, Warntafeln, Ortshinweisen, Sperrzeichen oder sonstigen Absperrungen, wenn die MaßnahmeaufVeranlassungodermitZustimmungderunterenNaturschutzbehördeerfolgt; 3. das Betreten und Befahren des GLB durch Nutzungsberechtigte im Rahmen der durch diese Verordnung zugelassenen NutzungensowiedurchGrundeigentümerzurWahrnehmung berechtigterInteressen; 4.dieextensiveWiesennutzunginFormeinerein-biszweischürigenMahdimbisherigenflächenmäßigenUmfangsowiedie Nutzung der Teichdämme (außer Verlandungszone) in Form von Schafbeweidung oder Mahd ohne Düngung und ohne zeitlicherBeschränkung;weitergehendeFormenderlandwirtschaftlichen Bodennutzung bedürfen des Einvernehmens der unterenNaturschutzbehörde;esgiltjedoch§3Satz2Nr.9, 10,13,18und19; 5. die landwirtschaftliche Bodennutzung, bei der der Nutzer bereit ist, sich zu den zur Erreichung des Schutzzweckes erforderlichen oder mit dem Schutzzweck zu vereinbarenden MaßnahmenfreiwilligundnachAnzeigebeiderunterenNaturschutzbehördezuverpflichten; 6.dierechtmäßigeAusübungderJagdinFormvonAnsitzjagd auf Haarwild, die Errichtung erhöhter Ansitzeinrichtungen aus Holz (Drückjagdbock, transportabel) sowie Maßnahmen desJagdschutzesgegenWildereiundinZusammenhangmit verunfalltem und krankgeschossenem Wild; weitergehende Formen der Jagd und weitere den Schutzzweck berührende MaßnahmendesJagdschutzeswiedieNeuerrichtungjagdlicherEinrichtungenbedürfendesEinvernehmensmitoderder Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde; es gilt jedoch §3Satz2Nr.1,18und19; 7.dieextensiveBewirtschaftungdesoberenTeichesanderHinterenÖlsnitzmühle(Flurstück295/14)mitFriedfischenmitder Maßgabe,dasseineWinterungdesTeichesalle3-5Jahre sowie dessen Entlandung (Entschlämmung) mit Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde erfolgen können; sowie die rechtmäßige Fischhege und Ausübung der Fischereiaufsicht; esgiltjedoch§3Satz2Nr.9,10,14,17und19; 8.Unterhaltungsmaßnahmen an Gewässern einschließlich der UnterhaltungdesStaubauwerkeswenigeMeterunterhalbdes TeichesimEinvernehmenmitodermitZustimmungderunteren Naturschutzbehörde;esgiltjedoch§3Satz2Nr.17; 9.dieInstandsetzungundInstandhaltungvonbestehendenStraßen, Wegen, Pfaden und Plätzen im Einvernehmen mit oder mitZustimmungderunterenNaturschutzbehörde; 10.dieWahrnehmunggesetzlichbestimmterAufsichts-undÜberwachungsaufgaben durch Behördenbedienstete oder von ihnenbeauftragtePersonen. 8 (2)DasEinvernehmenistherzustellenunddieZustimmungistzu erteilen, wenn das Vorhaben mit dem Schutzzweck der VerordnungzuvereinbarenistoderdieseVereinbarkeitdurchdieAnordnungvonNebenbestimmungenhergestelltwerdenkann. §5 Befreiungen (1) Von den Verboten des § 3 kann gemäß § 67 BNatSchG in Verbindungmit§36aAbs.1bThürNatGdieuntereNaturschutzbehördeaufAntragBefreiunggewähren,wenn 1.diesausGründendesüberwiegendenöffentlichenInteresses, einschließlichsolchersozialerundwirtschaftlicherArt,notwendigistoder 2.die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unzumutbarenBelastungführenwürdeunddieAbweichungmit denBelangenvonNaturschutzundLandschaftspflegevereinbarist. (2)DieBefreiungkannmitNebenbestimmungenversehenwerden. §6 Ordnungswidrigkeiten (1)OrdnungswidrigimSinnedes§69Abs.3BNatSchGinVerbindungmit§54Abs.1Nr.1ThürNatGhandelt,wervorsätzlich oderfahrlässigeinemVerbotdes§3dieserVerordnungzuwiderhandelt. (2)OrdnungswidrigimSinnevon§69Abs.3BNatSchGinVerbindungmit§54Abs.1Nr.6ThürNatGhandelt,wervorsätzlich oderfahrlässigeinevollziehbareNebenbestimmunginFormeiner AuflagezueinerBefreiungnach§5dieserVerordnungüberhaupt nicht, nicht vollständig, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäßerfüllt. (3)DieOrdnungswidrigkeitkannmiteinerGeldbußebiszufünfzigtausendEurogeahndetwerden. §7 In-Kraft-Treten (1)DieseVerordnungtrittamTagnachderVerkündunginKraft. (2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt der Beschluß Nr. 2526/86 vom 8.12.1986 des Rates des Kreises Stadtroda außer Kraft,soweiterdasFlächennaturdenkmal„TeichanderHinteren Ölsnitzmühle“betrifft. Eisenberg,den Heller Anlage: -imOriginalgezeichnetundgesiegeltFlurkarte Übersichtskarte DieAnlagenfindenSieaufdennächstenbeidenSeiten 19.12.2012 – Nr. 12 Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises 9 19.12.2012 – Nr. 12 Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises 10 StelltsichnacherfolgreicherWahlimRahmenderregelmäßigen ÜberprüfungderErklärungdurchdieRechtsaufsichtsbehördeheraus,dassdievomWahlbewerberabgegebeneErklärungwahrheitswidrig erfolgte, besteht grundsätzlich die Veranlassung, die GültigkeitderWahlinFragezustellen,dadieWähler,dieaufdie RichtigkeitderveröffentlichtenErklärungvertrauten,übereinewesentlicheEigenschaftdesWahlbewerbersgetäuschtwordensind. Dieswirdauchnichtdadurchgeheilt,wennseitensdesWahlbewerbersananderer,alsandervomGesetzgebervorgesehenen Stelle,seineroffiziellenErklärungwidersprechendeAussagenveröffentlichtwurden. Ordnungsamt Hinweise zum „Silvesterfeuerwerk“ Aus Anlass des bevorstehenden Jahreswechsels weist das OrdnungsamtdesSaale-Holzland-KreisesaufFolgendeshin: Anm.d.Red.:VeröffentlichungentsprichtnichtdemangegebenenMaßstab Informationen aus den Ämtern Kommunalaufsicht Verfahren Überprüfung Wahlbeamte (Bürgermeister) AusaktuellemAnlassmöchtenwirdieVerfahrensweiseimZusammenhang mit der Überprüfung gewählter ehren- und hauptamtlicher Bürgermeister hinsichtlich einer möglichen „Stasibelastung“ erläutern. Der Thüringer Landtag hat nur geringe formale Anforderungen an Wahlbeweber für ein Bürgermeisteramt festgelegt (u.a. vollendetes21.Lebensjahr,sechsMonateAufenthaltinderGemeinde).JederBewerberhatjedochgegenüberdemWahlleitereine schriftliche Erklärung darüber abzugeben, ob er wissentlich als hauptamtlicheroderinoffiziellerMitarbeitermitdemMinisterium fürStaatsicherheitderehemaligenDDRzusammengearbeitethat. Der Inhalt dieser Erklärung ist mit dem als gültig zugelassenen Wahlvorschlagöffentlichbekanntzumachen. DasichdieseErklärungandieWählerschaftrichtetunddieKenntnis über eine entsprechende Tätigkeit nach allgemeiner Ansicht alswesentlichfürdiezutreffendeWahlentscheidungangesehen wird,obliegt es den Wahlbewerbern, diese Erklärung sorgfältig undselbstverständlichwahrheitsgemäßzutreffen.ObderWahlbewerbereineschriftlicheVerpflichtungserklärunggegenüberdiesemMinisteriumabgegebenhat,liegtalleinindessenKenntnis. Unbeteiligte Dritte können diese höchstpersönliche Entscheidung mangelseigenerKenntnisnichtfürdiesentreffen. DaderLandesgesetzgeberkeineweitereDifferenzierunghinsichtlichderArtunddesUmfangesderhauptamtlichenoderinoffiziellenTätigkeitvorgenommenhat,obliegtesdemWahlbewerber, diese Zusammenarbeit gegenüber seinen Wählern offenzulegen undArtundUmfangderTätigkeitnäherzuerläutern. 1. Der Verkauf pyrotechnischer Erzeugnisse im Jahr 2012 darf gemäß§22Abs.1derErstenVerordnungzumSprengstoffgesetz (1. SprengV) nur im Zeitraum vom 28.12. 2012 bis einschließlich 31.12. 2012innerhalb der gesetzlich zulässigen Öffnungszeiten(§3ThüringerLadenöffnungsgesetz)erfolgen. 2. Gewerbetreibende, die erstmals o.g. Erzeugnisse anbieten, habendenVerkaufgemäß§14Sprengstoffgesetzderzuständigen Gewerbebehörde zwei Wochen vor Verkaufsbeginn schriftlich anzuzeigen, falls eine schriftliche Anzeige nicht schon vorliegt. Dies gilt auch, falls sich die verantwortliche PersonfürdenVerkaufgeänderthat. 3. Die Verwendung (Abbrennen) pyrotechnischer Erzeugnisse derKategorie2istnur Personen ab vollendetem 18. Lebensjahr und nur am 31. Dezember 2012 und am 01. Januar 2013 gestattet (§23Abs.2der1.SprengV). 4. DasAbbrenneninunmittelbarerNähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie in der Nähe von Reet- und Fachwerkhäusern ist verboten (§23Abs.1der1. SprengV). 5. EsdürfennurErzeugnissevertriebenwerden,diedasZulassungszeichen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)tragen. 6. InThüringengiltnachwievordasVerbot,unbemannteBallone (sogenannte„Flug-oderHimmelslaternen“)inBetriebzunehmen(ThüringerFluglaternenverordnung). 7. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000€geahndetwerden. Sozialamt Information zum neuen Rundfunkbeitrag ab 01. Januar 2013 Am1.Januar2013wirdderRundfunkbeitragneuerhobenund löstdamitdieRundfunkgebührab.WerwievieleGerätezuwelchemZweckbereithält,spieltzukünftigkeineRollemehr. Der Rundfunkbeitrag bleibt stabil bei 17,98 Euro monatlich. Er muss pro Wohnung nur einmal bezahlt werden und gilt für alle Personen,diedarinleben. WerbestimmtestaatlicheSozialleistungenwieSozialhilfe,Grundsicherung,BlindenhilfeoderBAföGerhält,kannsichaufAntrag von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen. Ermäßigungen könnenMenschenmitBehinderungenunterbestimmtenVoraussetzungenbeantragen. DieentsprechendenAntragsformulareerhaltenEmpfängervonSozialhilfe,BlindenhilfeundMenschenmitBehinderungenimSozialamt(Tel.036691-70-630)sowieEmpfängervonBAföG,dienicht mehr im Haushalt der Eltern wohnen im Schulverwaltungs- und Kulturamt(Tel.036691-70-224). InformationenzudemneuenModell,dasAntragsverfahrensowie häufiggestellteFragenfindenSiehier:www.rundfunkbeitrag.de odertelefonischunter: 0185-99950400(ab1.1.2013;6,5Cent/minausdemdt.Festnetz,mobilabweichend) 19.12.2012 – Nr. 12 Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises 11 Umweltamt/Untere Wasserbehörde Bekanntmachung DemLandratsamtdesSaale-Holzland-KreisesliegteinAntragauf ‚Durchführung einer Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht‘ fürdasVorhaben„EntnahmevonGrundwasserinderGemarkung Nerkewitz,Flur5,Flurstück482/2,ineinemUmfangvonQmax =1m3/dbei365m3/a,gemäß§3aUVPGvor. Gemäß § 3a Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung(UVPG)inderNeufassungvom25.06.2005(BGBl.I S.1757),zuletztgeändertdurchGesetzvom29.10.2007(GVBl. S.2470),stelltdiezuständigeBehördefest,obnachden§§3b bis3ffürdasVorhabeneineVerpflichtungzurDurchführungeiner Umweltverträglichkeitsprüfungbesteht. Gemäß § 3a Satz 2 UVPG wird hiermit Folgendes bekannt gegeben: AufGrundderPrüfungunterBerücksichtigungderinderAnlage 2zumUVPGaufgeführtenKriterienwirdgemäß§3cUVPGfestgestellt,dassmitdemVorhabenzurEntnahmevonGrundwasser inderGemarkungNerkewitz,Flur5,Flurstück482/2,einemUm- fangvonQmax=1m3/dbei365m3/,keineerheblichnachteiligenUmweltauswirkungenverbundensind. EineVerpflichtungzurDurchführungeinerUmweltverträglichkeitsprüfungbestehtaufGrundderderzeitigenGesetzeslagefürdas geplanteVorhabennicht. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Entscheidung gemäß § 3a UVPG nicht selbständig anfechtbar ist. Die EntscheidungsgründesindderÖffentlichkeitnachdenBestimmungenderRichtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 (Abl. L Nr. 41 vom 14.02.2003 S. 26) im Landratsamt des Saale-Holzland-Kreises, Umweltamt/Untere Wasserbehörde,Schloßgasse17,Zimmer201,07607Eisenberg zugänglich. Eisenberg,den29.11.2012 Schirmer Amtsleiter - im Original gezeichnet und gesiegelt - Umweltamt/Untere Immissionsschutzbehörde Saale-Holzland-Kreis Landratsamt Umweltamt/Untere Immissionsschutzbehörde Bekanntmachung DieFirmameridianNeueEnergienGmbHin99257Suhl,Schützenstraße2,beabsichtigtamStandortFrauenprießnitz/Wetzdorf,zu dembestehendenWindparkmit14Anlagen,weitereachtWindenergieanlagenTypNordexN177-140zuerrichtenundzubetreiben. EshandeltsichhierbeiumeineAnlage(Windpark)nachNr.1.6Spalte2desAnhangszur4.BImSchV. DieachtWindenergieanlagensollenauffolgendeLeistungsdatenausgelegtundaufnachfolgendenGrundstückenerrichtetwerden: TypNordexN 177-140 WEANr. 27-1 WEANr. 28-2 WEANr. 29-3 WEANr. 30-4 WEANr. 31-5 WEANr. 32-6 WEANr. 33-7 WEANr. 34-8 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 Anlagenhöhe inm: 199,00 199,00 199,00 199,00 199,00 199,00 199,00 199,00 Gesamthöhe Inmü.NN: 488,00 505,00 501,00 500,00 505,00 501,00 515,00 506,00 Gemeinde: Thierschneck Schkölen Schkölen Schkölen Schkölen Schkölen Schkölen Schkölen Gemarkung: Flur: Thierschneck 1 Wetzdorf Poppendorf Wetzdorf 4 4 4 Wetzdorf 4 Leistung MW: Flurstücke: 143,144,145 Poppendorf Wetzdorf 4 4 154 Poppendorf 4 194,195 157,160/1 198,199, 201 152 210 212 AufgrundderbeantragtenAnzahlundderGesamthöhevon199.90mderhieramStandortFrauenprießnitz/Wetzdorfgeplantenacht WindenergieanlagenistinAnlage1(ListederUVP-pflichtigenAnlagen)desGesetzesüberdieUmweltverträglichkeitsprüfung(UVPG) vom24.02.2010(BGBl.I.S94)unterNr.1.6.3Spalte2Buchstabe„A“festgelegt,dassfüreineWindfarmmit6biswenigerals20 WindenergieanlageneineallgemeineVorprüfungdesEinzelfallesnach§3cdesUVPGdurchzuführenist. Gemäß§3aSatz1UVPGstelltdiezuständigeBehördefest,obnachden§§3bbis3ffürdasVorhabeneineVerpflichtungzur DurchführungeinerUmweltverträglichkeitsprüfungbesteht. Gemäß§3aSatz2UVPGwirdhiermitbekanntgegeben: AufgrundderallgemeinenVorprüfungdesEinzelfalles,unterBerücksichtigungderKriterienderAnlage2zumThürUVPG,wirdgemäß § 3 c UVPG festgestellt, dass das geplante Vorhaben auf dem vorgesehenen Standorten keine Beeinträchtigung eines geschützten GebietesimSinnederNummer2derAnlage2zumUVPGzurFolgehabenkannunddurchdasVorhabenauchkeineerheblichen nachteiligenAuswirkungenaufdiein§2Abs.1UVPGgenanntenSchutzgüterzuerwartensind.SomitbestehtkeineVerpflichtungzur DurchführungeinerUmweltverträglichkeitsprüfung. Eswirddaraufhingewiesen,dassdieseEntscheidunggemäß§3aUVPGnichtselbständiganfechtbarist.DieEntscheidungsgründe sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Thüringer Umweltinformationsgesetzes (ThürUIG) in der Fassung der Bekanntmachungvom10.10.2006(GVBl.S513)imLandratsamtdesSaale-Holzland-Kreises,Umweltamt/UntereImmissionsschutzbehörde, Schlossgasse17,Zimmer17,07607Eisenbergzugänglich. Eisenberg,den07.12.2012 Schirmer Amtsleiter - im Original gezeichnet und gesiegelt - 19.12.2012 – Nr. 12 Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises Abfallwirtschaftsbetrieb 12 Zweckverbände Hinweise zur Befüllung der Abfallbehälter in den Wintermonaten MitBeginnderFrostperiodebestehterfahrungsgemäßdieGefahr desFestfrierensvonAbfällenindenAbfallbehältern. Können Abfallbehälter aufgrund des Festfrierens nicht ordnungsgemäßgeleertwerden,bestehtfürdenGebührenzahlerkeinAnspruchaufErlassoderErmäßigungderGebührfürdienichtoder nurunvollständigerfolgteKippung. DadieAbfallbehältergeradebeistarkemFrostdurchStößeoder starkesRüttelnleichtzubeschädigensind,könnendieMüllwerker dieBehältermitfestgefrorenemInhaltnichtmitGewaltleeren.Dies hätteunweigerlicheineVielzahlvondefektenAbfallbehälternzur Folge.DabeschädigteBehältervonkeinerSeitegewolltseinkönnen,istdiesesProblemnurzulösen,wennsowohlBürgeralsauch EntsorgungsunternehmenihrMöglichstestun.WeralsBürgeroder gewerblicher Kunde keine Möglichkeit hat, die Abfallbehälter geschütztunterzustellen,hilftdemAbfallentsorgungsunternehmen erheblich, wenn er den Inhalt der Abfallbehälter am Abfuhrtag mit einem geeigneten Gegenstand (wie z. B. Spaten, Schaufel oderBesenstiel)vonderBehälterwandvorsichtiglöst,umsodie Entleerungzuerleichtern.DieMüllwerkersindinsbesondereaus hygienischenGründennichtdazuverpflichtet,angefroreneAbfälleausdenBehälternzulösen. Noch ein Hinweis in eigener Sache: AmEndeeinesjedenJahresstellenvieleBürgernocheinmalihre Restmülltonnenheraus,umdie2.PflichtleerungdesJahresinAnspruchzunehmen. Wir bitten Sie, dies nicht bis zum letzten Entsorgungstermin des Jahres hinauszuzögern. Ist zum Beispiel aufgrund extremer Witterungsbedingungen, so wie in den letzten beiden Jahren, die Abholung dann nicht möglich, kann die Pflichtleerung nicht ins neueJahrübertragenwerdenundverfällt.Umdemvorzubeugen, stellenSiedieBehälterbittemöglichstschonamvorletztenTermin desJahresheraus. WohnenSieaneinerStraße,diebeischlechtenWitterungsbedingungen gegebenenfalls nicht anfahrbar ist, stellen Sie bitte die BehälterandernächstenbefahrbarenStraßebereit.Siekönnen sichauchmit1-2zugelassenenRestmüllsäckenbevorraten,um Engpässezuüberbrücken(MüllsackverkaufsstellensieheAbfallkalenderS.3). Feiertagsentsorgung von Restmüll, Gelber Tonne und blaue Tonne zum 1. Weihnachtsfeiertag, am 25.12.2012 und am 2. Weihnachtsfeiertag dem 26.12.2012, im SaaleHolzland-Kreis AufgrundderWeihnachtsfeiertageverändertsichdieEntsorgung vonRestmüll,gelberTonneundblauerTonnederbetroffenenOrtschaftenimSaale-Holzland-Kreiswiefolgt: Restmüll, gelbe Tonne, blaue Tonne: 25.12.2012 (1.Weihnachtsfeiertag): Restmüll und gelbe Tonne wirdvorverlegtaufFreitag,den 21.12. 2012 blaue Tonne wirdvorverlegtaufSonnabend,den 22.12.2012 zum Beispiel: Großbockedra: Restmüll - Dienstag (gerade KW), wird vom 25.12.2012 (1.Weihnachtsfeiertag),aufFreitag,den21.12.2012 vorverlegt. Greuda: blaue Tonne - Dienstag (gerade KW), wird vom 25.12.2012 (1. Weihnachtsfeiertag), auf Sonnabend, den 22.12.2012vorverlegt. 26.12.2012 (2. Weihnachtsfeiertag) wird am Donnerstag, dem 27.12.2012, nachgeholt. Sollte in der Woche nach den Feiertagen in einigen Orten die EntsorgungnichtpünktlichzumEntsorgungsterminerfolgen,lassen SiebittedieBehälternochdraußenstehen.EskannzuVerzögerungen kommen, aber die Behälter werden auf jeden Fall noch gekippt. AußerdemmöchtenwirSiedarüberinformieren,dassdieAbfallkalender für das Jahr 2013 ca. Mitte Dezember 2012 an alle Haushalteverteiltwerden. Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 des Zweckverbandes zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung der Gemeinden im „Thüringer Holzland“ (ZWA) AufderGrundlagedes§36Abs.1desThüringerGesetzesüber die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) i. V. m. §§ 53 ff.derThüringerGemeinde-undLandkreisordnung(ThürKO)und der§§13ff.derThüringerEigenbetriebsverordnung(ThürEBV)jeweilsinderaktuellgeltendenFassungerlässtderZWA„Thüringer Holzland“folgendeHaushaltssatzung: §1 DeralsAnlagebeigefügteWirtschaftsplanfürdasWirtschaftsjahr 2013wirdhiermitfestgesetzt,dadurchergebensich im Erfolgsplan dieErträge 14.616.300€ dieAufwendungen 14.381.100€ im Vermögensplan dieEinnahmen 10.607.800€ dieAusgaben 10.607.800€ §2 DerGesamtbetragderKreditaufnahmefürInvestitionenundInvestitionsförderungsmaßnahmenwirdauf1.500.000€festgesetzt. §3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushaltwirdauf0€festgesetzt. §4 DerHöchstbetragderKassenkreditezurrechtzeitigenLeistungvon AusgabennachdemWirtschaftsplanwirdauf2.300.000 €festgesetzt. §5 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2013 in Kraft. Hermsdorf,den05.Dezember2012 Perschke Verbandsvorsitzender imOriginalgezeichnetundgesiegelt Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2013 des Zweckverbandes zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung der Gemeinden im Thüringer Holzland Der Zweckverband zur Wasserversorgung und AbwasserentsorgungderGemeindenimThüringerHolzlandhatam21.11.2012 die Haushaltssatzung 2013 beschlossen. Sie wurde dem Landratsamt des Saale-Holzland-Kreises - Kommunalaufsicht - als zuständiger Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt. Mit Bescheid vom 04.12.2012,Az.:708.361/ZWA-HAUSHALT2013,wurdeder in§2derHaushaltssatzungfestgesetzteHöchstbetragderKredite i.H.v.1.500.000,00€genehmigt.DieHaushaltssatzung2013 wirdhiermitöffentlichbekanntgemacht. Die Haushaltssatzung 2013 mit Wirtschaftsplan 2013 und Bestandteilenliegtzur EinsichtnahmeinderZeitvom 03.01.2013 bis 17.01.2013 beiderBetriebsführungdesZweckverbandes,ZimmerV2.14,RodaerStraße47,07629Hermsdorf,währendderüblichenDienststundenöffentlichausundwirdbiszurEntlastungundBeschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten. Hermsdorf,den05.Dezember2012 Perschke Verbandsvorsitzender -imOriginalgezeichnetundgesiegelt- 19.12.2012 – Nr. 12 Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises Bekanntmachungshinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO zur Haushaltssatzung 2013 des Zweckverbandes zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung der Gemeinden im Thüringer Holzland vom 05.12.2012: Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften,dienichtdieGenehmigung,dieAusfertigungunddiese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber dem ZWA „ThüringerHolzland“,RodaerStraße47,07629Hermsdorfgeltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einerFristvoneinemJahrnachdieserBekanntmachunggeltendgemacht,sosinddieseVerstößeunbeachtlich. Hermsdorf,den05.Dezember2012 Perschke Verbandsvorsitzender -imOriginalgezeichnet- Verwaltungskostensatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung der Gemeinden im Thüringer Holzland vom 30.11.2012 Präambel: Aufgrundder§§20Abs.2und23Abs.1Satz1desGesetzes überdiekommunaleGemeinschaftsarbeit(ThürKGG)inderaktuellenFassungi.V.m.§19Abs.1derThüringerGemeinde-und Landkreisordnung(Kommunalordnung-ThürKO)inderaktuellen Fassung, der §§ 1, 2, 10 und 11 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der aktuellen Fassung erlässt der Zweckverband zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung derGemeindenimThüringerHolzlandfolgendeSatzung: §1 Verwaltungskostenpflichtige öffentliche Leistungen (1)FürindividuellzurechenbareöffentlicheLeistungenerhebtder ZweckverbandnachMaßgabedieserVerwaltungskostensatzung inVerbindungmitdemjeweilsgültigenGebührenverzeichnisVerwaltungskosten(GebührenundAuslagen). (2)ÖffentlicheLeistungenimSinnedieserSatzungsind 1. Amtshandlungen; eine Amtshandlung ist jede mit Außenwirkung in Ausübung hoheitlicher Befugnisse vorgenommene Handlung; sie liegt auch dann vor, wenn ein Einverständnis des Zweckverbandes, insbesondere eine Genehmigung, ErlaubnisoderZustimmung,nachAblaufeinerbestimmtenFrist aufgrundeinerRechtsvorschriftalserteiltgilt; 2. Überwachungsmaßnahmen, Prüfungen und Untersuchungen sowie 3. sonstigeLeistungen,dieimRahmeneineröffentlich-rechtlichen Verwaltungstätigkeit in Angelegenheiten der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung seitens des Zweckverbandes erbrachtwerden, (3) Individuell zurechenbar sind insbesondere öffentliche Leistungen,die 1. beantragt, sonst willentlich in Anspruch genommen oder zugunstendesLeistungsempfängerserbrachtwerdenoder 2. durcheinenTatbestandausgelöstwerden,andeneinGesetz die Befugnis zum Tätigwerden des Zweckverbandes knüpft und die in einem spezifischen Bezug zum Tun, Dulden oder Unterlassen einer Person oder zu dem von einer Person zu vertretendenZustandeinerSachestehen;beiÜberwachungshandlungen, Prüfungen und Untersuchungen gilt dies nur, wenndieöffentlicheLeistungnichtausschließlichaufeineallgemeinebehördlicheInformationsgewinnunggerichtetist. (4) Die Erhebung von Verwaltungskosten nach anderen Rechtsvorschriftenbleibtunberührt.SoweitfürsolcheVerwaltungskosten nichtsanderesbestimmtist,geltendieBestimmungendieserSatzungentsprechend. §2 Sachliche Verwaltungskostenfreiheit (1)Verwaltungskostenfreisind 1. a) ÜberwachungsmaßnahmenaufgrundeinesVerdachts odereinerBeschwerdeoder 13 2. b) Stichprobenkontrollen,beidenenderzu ÜberwachendeausschließlichnachdemZufallsprinzip ausgewähltwird, wennkeinVerstoßgegeneineRechtsvorschriftfestgestelltwird, einfachemündlicheoderschriftlicheAuskünfte;diesgiltnicht fürAuskünfteausRegisternundDateien, 3. dieErteilungvonBescheidenüberöffentlich-rechtlicheGeldforderungen, 4. Entscheidungen über die Stundung, den Erlass, die NiederschlagungoderdieErstattungöffentlich-rechtlicherGeldforderungen, 5. Entscheidungen über die Festsetzung von Entschädigungen ausöffentlichenMittelnfürdenEntschädigungsbegünstigten, 6. EntscheidungenüberdieFestsetzungderineinemVorverfahrennach§68derVerwaltungsgerichtsordnung(VwGO)zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigung notwendigenAufwendungensowie 7. Entscheidungen über die Anordnung der sofortigen Vollziehungnachden§§80und80aVwGO. (2)DieVerwaltungskostenfreiheitgiltnichtfürdenWiderrufoder die Rücknahme einer Amtshandlung, sofern der Verwaltungskostenschuldnerdieszuvertretenhat. §3 Persönliche Gebührenfreiheit (1)VonderZahlungderGebührensindbefreit: 1.dasLand 2.die Bundesrepublik Deutschland und die anderen Länder; dies gilt solange, wenn die Summe der Verwaltungskosten füreineAngelegenheitdenBetragvon500€nichtübersteigt, 3.diekommunalenKörperschaftenimGeltungsbereichdesThüringerVerwaltungskostengesetzes(ThürVwKostG)und 4.Kirchen sowie andere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften im Geltungsbereich des ThürVwKostG, die die Rechtsstellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts haben. (2)DiepersönlicheGebührenfreiheitgiltnicht,wenn 1. dieGebührDrittenauferlegtoderaufDritteumgelegtwerden kann, 2. die öffentliche Leistung einen Betrieb nach § 26 Abs. 1 der Thüringer Landeshaushaltsordnung in der jeweils geltenden FassungodervergleichbareBetriebedesBundesoderderanderenLänderbetrifftoder 3. die öffentliche Leistung einen kommunalen Eigenbetrieb nach § 76 der Thüringer Kommunalordnung in der jeweils geltendenFassungbetrifft,esseidenn,dassderEigenbetrieb Leistungen erbringt, zu deren Bereitstellung die kommunalen Körperschaftengesetzlichverpflichtetsind. (3)BefreiungenundErmäßigungen,dieaufbesonderengesetzlichenVorschriftenberuhen,bleibenunberührt. §4 Gebühren in besonderen Fällen (1)WirdeinAntragausanderenGründenalswegenUnzuständigkeitganzoderteilweiseabgelehnt,wirdeineGebührbiszu derHöheerhoben,diefürdieöffentlicheLeistungvorgesehenist, mindestens jedoch 20 Euro. Wird der Antrag wegen Unzuständigkeit des Zweckverbandes abgelehnt, so wird keine Gebühr erhoben. (2)HatderZweckverbandeineAmtshandlungausGründen,die der Verwaltungskostenschuldner zu vertreten hat, zurückgenommenoderwiderrufen,wirdeineGebührbiszuderHöheerhoben, die für die zurückgenommene oder widerrufene Amtshandlung imZeitpunktderRücknahmeoderdesWiderrufsvorgesehenist. Ist für eine solche Amtshandlung eine Gebühr nicht vorgesehen oderwäresiegebührenfrei,wirdeineGebührbiszu2.000Euro erhoben,mindestensjedoch20Euro.HattederVerwaltungskostenschuldnerdieRücknahmeoderdenWiderrufnichtzuvertreten, wirdkeineGebührerhoben. (3) Wird ein Antrag zurückgenommen oder erledigt er sich auf andereWeise,bevordieöffentlicheLeistungvollständigerbracht worden ist, wird bis zu 75 von Hundert der für die öffentliche Leistung vorgesehenen Gebühr erhoben; mindestens jedoch 20 Euro. Hatte der Zweckverband mit der sachlichen Bearbeitung nochnichtbegonnenoderistdiebeantragteöffentlicheLeistung gebührenfrei,wirdkeineGebührerhoben. 19.12.2012 – Nr. 12 Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises (4)IsteineöffentlicheLeistung,fürdieVerwaltungskostennichtzu erheben wären, missbräuchlich veranlasst worden, so wird eine Gebührbiszu1.000Euroerhoben,mindestensjedoch20Euro. (5)Gebühren,diebeirichtigerBehandlungderSachedurchden Zweckverbandnichtentstandenwären,werdennichterhoben. §5 Verwaltungskostengläubiger VerwaltungskostengläubigeristderZweckverband. §6 Verwaltungskostenschuldner (1)ZurZahlungderVerwaltungskostenistverpflichtet, 1. wemdieöffentlicheLeistungindividuellzuzurechnenist, 2. werdieVerwaltungskostendurcheinevordemZweckverbandabgegebeneoderihmmitgeteilteErklärungübernommenhat, 3. werfürdieKostenschuldeinesanderenkraftGesetzeshaftet. (2)Verwaltungskostenschuldneristauch,weralsgesetzlicherVertreter,VermögensverwalteroderVerfügungsberechtigterimSinne der§§34und35derAbgabenordnunginfolgevorsätzlicheroder grobfahrlässigerVerletzungderihmauferlegtenPflichtenveranlassthat,dassVerwaltungskostennicht,nichtrechtzeitigodernur teilweiseerhobenwerdenkönnen.Diesumfasstauchdieinfolge derPflichtverletzungzuzahlendenSäumniszuschläge. (3)MehrereVerwaltungskostenschuldnerhaftenalsGesamtschuldner. (4)Auslagen,diedurchunbegründeteEinwendungenoderdurch schuldhaftesVerhaltenentstandensind,hatderjenigezutragen, dersieverursachthat. §7 Entstehen der Verwaltungskostenschuld (1) Die Gebührenschuld entsteht, soweit ein Antrag notwendig ist,mitdessenEingangbeimZweckverband,imÜbrigenmitder vollständigenErbringungderöffentlichenLeistung.BeiPauschalgebührenentstehtdieGebührenschuldmitderGenehmigungdes Antrags. (2)DieAuslagenschuldentstehtmitderAufwendungdeszuerhebendenBetrages. §8 Gebührenbemessung (1)DieHöhederGebührrichtetsichnachdemanliegendenGebührenverzeichniszurVerwaltungskostensatzung,dasBestandteil dieserSatzungist. (2)FürAmtshandlungen,fürdieimGebührenverzeichniseinMindest-undHöchstsatzfestgelegtist(Rahmengebühren),erfolgtdie FestlegungderGebühr 1. nachderBedeutungderAmtshandlungsowiedemwirtschaftlichenNutzungenfürdieBeteiligtenund 2. nachdemmitderVornahmederAmtshandlungverbundenem Aufwand. (3)ZeitgebührensindnachdemfürdieöffentlicheLeistungerforderlichenZeitaufwandzubemessen. (4) Die Gebühr für regelmäßig wiederkehrende Amtshandlungen kann auf Antrag für einen im Voraus bestimmten Zeitraum, jedochnichtfürlängeralseinJahr,durcheinenPauschalbetrag abgegoltenwerden(Pauschalgebühren).BeiderBemessungder PauschalgebühristdergeringereUmfangderVerwaltungsarbeit berücksichtigt.DiePauschalgebührwirdimVorausfestgesetzt. §9 Auslagen (1)FallenbeiderVorbereitungoderbeiderVornahmederAmtshandlung und sonstiger Verwaltungstätigkeit Auslagen an, die nichtbereitsmitderGebührabgegoltensind,sohatderKostenschuldnersieindertatsächlichenHöhezuerstatten.Auslagenhat der Kostenschuldner auch dann zu erstatten, wenn sie bei einer anderenamVerfahrenbeteiligtenBehördeentstandensind.Dies giltauch,wenndieseAuslagenzwischendenBehördennichtausgeglichenwerden. (2)AlsAuslagenwerdeninsbesondereerhoben: 1. PostgebührenfürZustellungenundNachnahmensowiefür dieLadungvonZeugenundSachverständigen;wirddurch BedienstetedesZweckverbandesodereinesvonihmbeauftragtenUnternehmens(Betriebsführer)zugestellt,sowerden diefürdieZustellungdurchdiePostmitZustellungsurkunde entstehendenPostgebührenerhoben; 14 2. Beträge,dieanderenBehörden,Einrichtungen,natürlichen oderjuristischenPersonenzustehen. (3) Auslagen werden auch dann erhoben, wenn die öffentliche Leistunggebührenfreiist. (4)Auslagen,diebeirichtigerSachbehandlungnichtentstanden wären,werdennichterhoben.DasGleichegiltfürAuslagen,die durch die Verlegung eines Termins entstanden sind, soweit dies nichtdemAuslagenschuldnerzuzurechnenist. § 10 Verwaltungskostenentscheidung (1)DieVerwaltungskosten(GebührenundAuslagen)werdenvon Amtswegenfestgesetzt.DieEntscheidungüberdieKostenerfolgt, soweitmöglich,zusammenmitderSachentscheidung. (2) Aus der Verwaltungskostenentscheidung müssen mindestens hervorgehen: 1. diedieVerwaltungskostenerhebendeBehörde 2. derVerwaltungskostenschuldner 3. dieverwaltungskostenpflichtigeöffentlicheLeistung 4. diealsGebührenundAuslagenzuzahlendenBeträgesowie 5. wo,wannundwiedieGebührenundAuslagenzuzahlensind. (3)DieVerwaltungskostenentscheidungkannauchmündlichergehen;siewirdaufAntragschriftlichbestätigt. Soweitsieschriftlichergehtoderschriftlichbestätigtwird,werden dieRechtsgrundlagenfürdieErhebungderVerwaltungskostensowiederenBerechnungangegeben. § 11 Fälligkeit, Vorschuss, Zurückbehaltungsrecht (1)DieVerwaltungskostenwerdenzweiWochennachBekanntgabederVerwaltungskostenentscheidungandenVerwaltungskostenschuldnerfällig. (2) Der Zweckverband kann bei öffentlichen Leistungen, die auf Antragvorgenommenwerden,dieZahlungeinesKostenvorschusses und/oder die Leistung einer Sicherheit bis zur Höhe der voraussichtlich entstehenden Verwaltungskosten verlangen. Unbeschadet des Satzes 1 kann der Zweckverband eine öffentliche Leistung,dieaufAntragvorgenommenwird,davonabhängigmachen, dass der Antragsteller keine Verwaltungskostenrückstände füröffentlicheLeistungendesgleichenSachgebietshat. (3)DemAntragstelleristeineangemesseneFristzurZahlungdes Vorschusses,zurLeistungderSicherheitoderzurBegleichungdes Rückstandeszusetzen.DerZweckverbandkanndenAntragals zurückgenommen behandeln, wenn die Frist nicht eingehalten wirdundderAntragstellerbeiderAnforderungdesVorschusses, derSicherheitsleistungoderdesRückstandeshieraufhingewiesen wordenist. (4) Ausfertigungen, Abschriften sowie zurückzugebende Urkunden,dieausAnlassderöffentlichenLeistungeingereichtworden sind, können bis zur Bezahlung der angeforderten Verwaltungskostenzurückbehaltenwerden. § 12 Billigkeitsregelungen (1) Der Zweckverband kann die Verwaltungskosten ermäßigen odervonderErhebungabsehen,wenndiesmitRücksichtaufdie wirtschaftlichen Verhältnisse des Verwaltungskostenschuldners odersonstausBilligkeitsgründengebotenerscheint. (2) Für die Stundung, die Niederschlagung und den Erlass von Forderungen des Zweckverbandes aufgrund dieser Satzung geltendiegemäß§15ThürKAGanzuwendendenBestimmungender Abgabenordnung(AO). § 13 Gleichstellungsbestimmung Status- und Funktionsbezeichnungen in dieser Satzung gelten jeweilsinmännlicherundweiblicherForm. § 14 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verwaltungskostensatzung vom24.03.2004außerKraft. ausgefertigt:Hermsdorf,den30.11.2012 Perschke Verbandsvorsitzender -imOriginalgezeichnetundgesiegelt- 19.12.2012 – Nr. 12 Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises 15 Gebührenverzeichnis zur Verwaltungskostensatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung der Gemeinden im Thüringer Holzland vom 30.11.2012 1.AufderGrundlageder§§1ff.derVerwaltungskostensatzungdesZweckverbandeszurWasserversorgungundAbwasserentsorgungderGemeindenimThüringerHolzlandwerdendieVerwaltungsgebührennachMaßgabederfolgendenAbsätzefestgesetzt: Nr. Gegenstand 1. 1.1. 1.1.1. 1.1.1.1. 1.1.1.2. 1.1.1.3. 1.1.1.4. 1.1.1.5. 1.1.1.6. 1.1.1.7. 1.1.1.8. 1.1.1.9. 1.1.1.10. 1.1.1.11. 1.1.1.12. 1.1.1.13. Gebühren Allgemeine Amtshandlungen Bereich Wasserversorgung ZustimmungzurHerstellungoderÄnderungeinergrundstückseigenenWasserversorgungsanlagegemäß§10Abs.3WBS AusstellungeinesSchachtscheinesaußerhalbdes Genehmigungsverfahrensnach§10WBS Standortbewertung/Stellungnahmezurtrinkwasserseitigen ErschließungeinesGrundstücksgemäß§§63a,64ThürBO inVerbindungmit§§30-36BauGB (Teil-)BefreiungvomAnschluss-und/oderBenutzungszwang gemäß§6WBS ÜberprüfungderAnlagedesGrundstückseigentümers vorundnachihrerInbetriebnahmenachDIN1988 gemäß§11Abs.1WBS NachprüfungdesWasserzählersgemäß§19WBS WinterausbaudesWasserzählers FrühjahrseinbaudesWasserzählers WechseleineszerfrorenenWasserzählers gemäß§17Abs.4WBS AusbaudesWasserzählersundVerplombungderHausanschlussleitungnachKündigungdesBenutzungsverhältnisses LeihgebührStandrohrwasserzähler KautionStandrohrwasserzählergem.§4Abs.4GS-WBS HerstellungBauwasserentnahmestellemitWasserzähler 1.1.2. 1.1.2.1. 1.1.2.2. 1.1.2.3. 1.1.2.4. 1.1.2.5. 1.1.2.6. 1.1.2.7. 1.1.2.8. 1.1.2.9. 1.1.2.10. 1.1.2.11. 1.1.2.12. 1.1.2.13. 1.1.2.14. Bereich Abwasserentsorgung ZustimmungzurHerstellungoderÄnderungeinerGrundstücksentwässerungsanlagegemäß§10Abs.2EWS AusstellungeinesSchachtscheinsaußerhalbdesGenehmigungsverfahrensnach§10EWS Standortbewertung/StellungnahmezurErschließung einesGrundstücksgemäß§§63a,64ThürBOinVerbindung mit§§30-36BauGB (Teil-)BefreiungvomAnschluss-und/oderBenutzungszwang gemäß§6EWS PrüfungderGrundstücksentwässerungsanlagevorundnach ihrerInbetriebnahmegemäß§11Abs.2EWS PrüfungderGrundstücksentwässerungsanlage gemäß§12Abs.1EWS KamerabefahrungimRahmenderPrüfungderGrundstücksentwässerungsanlage Erstkontrolle/AbnahmeeinerKleinkläranlage gemäß§3ThürKKAVO bautechnischeZustandserfassungeinerKleinkläranlage gemäß§60Abs.2bThürWG,§7ThürKKAVO regelmäßigeKontrolleeinerKleinkläranlage gemäß§60Abs.2bThürWG,§7ThürKKAVO ProbennahmeimRahmenderKontrollenach§12Abs.1EWS, §17Abs.2EWSoder§3Abs.1ThürAbwEKVO LaboruntersuchungendesAbwassers VerplombungdesWasserzählerszumNachweis deraufdemGrundstückverbrauchtenoderzurückgehaltenen Wassermengengemäß§5aAbs.4GS-EWS VerplombungdesWasserzählersfürdieErmittlung derWassermengenausNiederschlagswasserspeicher-und Eigengewinnungsanlagengemäß§5aAbs.2GS-EWS 1.2. Akteneinsicht, Auskünfte, Ausfertigungen, Bescheinigungen, Beglaubigungen, Bereitstellungen schriftlicheAuskünftebeischwierigenund/oderumfangreichen AuskunftsinhaltenundbeierheblicherRecherche undsonstigemAufwand schriftlicheAufnahmeeinesAntragsodereinerErklärung, dievonPrivatpersonenzuderenNutzengewünschtwird 1.2.1. 1.2.2. Bemessungsgrundlage Gebühren in Euro 30,00€ 10,00€ 30,00€ 60,00€ 25,00-200,00€ 25,00-200,00€ 56,32€ 53,18€ 50,00-1.000,00€ jeTag 56,32€ 1,07€ 350,00€ 96,32€ 30,00€ 10,00€ 30,00€ 60,00€ 34,00€ 46,40€ jeangefangene halbeStunde 34,00€ 46,40€ 46,40€ 46,40€ jeParameter nachAufwand 9,89€ 1,00-30,00€ 42,82€ 42,82€ jeangefangene halbeStunde 16,00€ jeangefangene halbeStunde 16,00€ 19.12.2012 – Nr. 12 Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises 16 Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühren in Euro 1.2.3. 1.2.4. 1.2.5. 1.2.6. 1.2.7. 1.2.8. 1.2.9. 1.2.10. BeglaubigungvonUnterschriftenundHandzeichen ErteilungeinerAusfertigung,BeglaubigungeinerAbschrift oderFotokopie,zzgl.AuslagennachZiffer2 BescheinigungeneinfacherArt Bescheinigungen,dieeinenerheblichenAufwanderfordern BescheinigungübergezahlteBeiträge,GebührenundAuslagen EinsichtnahmeinAkten,PläneundsonstigeUnterlagen zwecksAuskunft EinsichtnahmeinAkten,PläneundsonstigeUnterlagen zurAnfertigungvonAuszügen BereitstellungeinesArbeitsplatzessowieÜberlassung vonUnterlagenzurEinsichtnahmeoderSelbstherstellung vonAbschriften,AbzeichnungensowieAuszügen,Plänen, Akten,Büchernusw. 2,50€ jeangefangene halbeStunde 5,00€ 5,00€ 2. 2.1. 2.2. 2.3. 2.4. Abschriften, Abzüge, Vervielfältigungen, Fotokopien DruckstückesowieKopienvonSatzungendesZweckverbandes oderanderenSchriftstücken AbschriftenoderAuszügeausAkten,Statistiken,Rechnungen undweiterenUnterlagen Zweitstücke(Duplikate)vonBescheiden FotokopienvonBestandsplänenundsonstigenPlanunterlagen 3. 3.1. 3.2. 3.3. 3.4. 3.5. 3.5.1. 3.5.2. Allgemeines EinsatzMitarbeiter EinsatzPKW EinsatzLKW/Multicar KostendesGeldverkehrs Enerlyt-Vorkassesystem Grundpreis Kartenpreis 16,00€ 5,00€ jeangefangeneSeite 1,50€ jeangefangeneSeite 2,50€ jeTag 7,50€ jeangefangene SeiteDINA4 jeangefangene SeiteDINA3 jeangefangene SeiteDINA4 jeangefangene SeiteDINA3 jeangefangene SeiteDINA4 jeangefangene SeiteDINA3 je1⁄4Stunde jekm jekm invollerHöhe jeMonat jeKarte 0,50€ 0,75€ 1,50€ 2,50€ 1⁄2derfür dieAmtshandlung erhobenenGebühr, mindestens2,50€ 6,25€ 7,25€ 8,00-15,00€ 0,62€ 1,11€ 14,96€ 6,50€ 2.DasGebührenverzeichnisistBestandteilderVerwaltungskostensatzungdesZWA„ThüringerHolzland“vom30.11.2012undtritt gleichzeitigmitdieserinKraft. ausgefertigt:Hermsdorf,den30.11.2012 Perschke Verbandsvorsitzender -imOriginalgezeichnetundgesiegelt- Genehmigungsvermerk: DievorstehendeVerwaltungskostensatzungvom30.11.2012des Zweckverbandes zur Wasserversorgung und AbwasserentsorgungderGemeindenimThüringerHolzlandwurdemitSchreiben der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Saale-Holzland-Kreis vom 27.11.2012, Az.: 708.31/ZWA-YRM0757 rechtsaufsichtlichgenehmigt. Bekanntmachungshinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO zur Verwaltungskostensatzung vom 30.11.2012: Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften,dienichtdieGenehmigung,dieAusfertigungunddiese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber dem ZWA „ThüringerHolzland“,RodaerStraße47,07629Hermsdorfgeltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einerFristvoneinemJahrnachdieserBekanntmachunggeltendgemacht,sosinddieseVerstößeunbeachtlich. Hermsdorf,den30.11.2012 Perschke Verbandsvorsitzender -imOriginalgezeichnet- Öffentliche Bekanntmachung NachfolgendwerdendieinderöffentlichenSitzungderVerbandsversammlung des Zweckverbandes Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Eisenberg (ZWE) am 23. Oktober 2012 gefasstenBeschlüssebekanntgemacht. Beschluss Nr. 05/2012 Feststellung Jahresabschluss 2011 Die Feststellung des Jahresabschlusses 2011, die öffentliche BekanntmachungundAuslegunggemäß§25Absatz4derThüringerEigenbetriebsverordnung(Thür-EBV). Beschluss Nr. 06/2012 Ergebnisverwendung 2011 DenJahresgewinninHöhevon231.823,50€aufneueRechnung vorzutragen. 19.12.2012 – Nr. 12 Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises Beschluss Nr. 07/2012 Entlastung für das Geschäftsjahr 2011 DemVerbandsvorsitzenden,demstellvertretendenVerbandsvorsitzendenundderGeschäftsleiterindesZweckverbandesTrinkwasserversorgungundAbwasserbeseitigungEisenberg(ZWE)fürdas Wirtschaftsjahr2011Entlastungzuerteilen. Beschluss Nr. 08/2012 Nachtragsinvestitionsplan Trinkwasser 2012 Den Nachtragsinvestitionsplan Trinkwasser 2012 des Zweckverbandes Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Eisenberg(ZWE)indervorliegendenFassung. Beschluss Nr. 09/2012 Nachtragsinvestitionsplan Abwasser 2012 DenNachtragsinvestitionsplanAbwasser2012desZweckverbandes Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Eisenberg (ZWE)indervorliegendenFassung. Beschluss Nr. 10/2012 Nachtragsfinanzplan Trinkwasser 2012 Den Nachtragsfinanzplan Trinkwasser 2012 des Zweckverbandes Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Eisenberg (ZWE)indervorliegendenFassung. Beschluss Nr. 11/2012 Nachtragsfinanzplan Abwasser 2012 Den Nachtragsfinanzplan Abwasser 2012 des Zweckverbandes Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Eisenberg (ZWE)indervorliegendenFassung. Beschluss Nr. 12/2012 Nachtragserfolgsplan Trinkwasser 2012 Den Nachtragserfolgsplan Trinkwasser 2012 des Zweckverbandes Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Eisenberg (ZWE)indervorliegendenFassung. Beschluss Nr. 13/2012 Nachtragserfolgsplan Abwasser 2012 Den Nachtragserfolgsplan Abwasser 2012 des Zweckverbandes Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Eisenberg (ZWE)indervorliegendenFassung. Beschluss Nr. 14/2012 Nachtragshaushaltssatzung 2012 DieNachtragshaushaltssatzung2012desZweckverbandesTrinkwasserversorgungundAbwasserbeseitigungEisenberg(ZWE)in dervorliegendenFassung. Beschluss Nr. 15/2012 Nachtragswirtschaftsplan 2012 Den Nachtragswirtschaftsplan 2012 des Zweckverbandes TrinkwasserversorgungundAbwasserbeseitigungEisenberg(ZWE)in dervorliegendenFassung. Beschluss Nr. 16/2012 Investitionsplan Trinkwasser 2013 DenInvestitionsplanTrinkwasserfürdasWirtschaftsjahr2013des Zweckverbandes Trinkwasserversorgung und AbwasserbeseitigungEisenberg(ZWE)zubestätigen. Beschluss Nr. 17/2012 Investitionsplan Abwasser 2013 DenInvestitionsplanAbwasserfürdasWirtschaftsjahr2013des Zweckverbandes Trinkwasserversorgung und AbwasserbeseitigungEisenberg(ZWE)zubestätigen. Beschluss Nr. 18/2012 Finanzplan 2013 - 2016 Trinkwasser DenFinanzplan2013-2016fürTrinkwasserdesZweckverbandes Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Eisenberg (ZWE)indervorliegendenFassung. Beschluss Nr. 19/2012 Finanzplan 2013 - 2016 Abwasser Den Finanzplan 2013 - 2016 für Abwasser des Zweckverbandes Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Eisenberg (ZWE)indervorliegendenFassung. Beschluss Nr. 20/2012 Erfolgsplan Trinkwasser 2013 Den Erfolgsplan Trinkwasser 2013 des Zweckverbandes TrinkwasserversorgungundAbwasserbeseitigungEisenberg(ZWE)zu bestätigen. Beschluss Nr. 21/2012 Erfolgsplan Abwasser 2013 DenErfolgsplanAbwasser2013desZweckverbandesTrinkwasserversorgungundAbwasserbeseitigungEisenberg(ZWE)zubestätigen. 17 Beschluss Nr. 22/2012 Haushaltssatzung 2013 DieHaushaltssatzungfürdasWirtschaftsjahr2013desZweckverbandes Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Eisenberg(ZWE)indervorliegendenFassung. Beschluss Nr. 23/2012 Wirtschaftsplan 2013 DenWirtschaftsplanfürdasWirtschaftsjahr2013desZweckverbandes Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Eisenberg(ZWE)indervorliegendenFassung. Beschluss Nr. 25/2012 Dritte Änderungssatzung zur Verbandssatzung des ZWE in der vorliegendenFassung. Beschluss Nr. 26/2012 ErsteÄnderungssatzungzurSatzungdesZweckverbandesTrinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Eisenberg (ZWE) überdenAnschlussunddieBenutzungderöffentlichenEntwässerungsanlage(EWS)indervorliegendenFassung. Beschluss Nr. 28/2012 ErsteÄnderungderErgänzendenVereinbarungendesZweckverbandes Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Eisenberg(ZWE)zudenAllgemeinenBedingungenfürdieVersorgung mitWasser(AVBWasserV)indervorliegendenFassung. Beschluss Nr. 29/2012 ErsteÄnderungderErgänzendenVereinbarungendesZweckverbandes Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Eisenberg(ZWE)zudenAllgemeinenBedingungenfürdieEntsorgung vonAbwasser(AEBAbwasser)indervorliegendenFassung. Beschluss Nr. 30/2012 Preisblatt Wasser DasPreisblattWasserindervorliegendenFassung. Beschluss Nr. 31/2012 Preisblatt Abwasser DasPreisblattAbwasserindervorliegendenFassung. Eisenberg,03.Dezember2012 Dr. Darnstädt Verbandsvorsitzender ZWE Im Original gezeichnet und gesiegelt Zweckverband Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Eisenberg (ZWE) Ortsübliche Bekanntgabe zur Feststellung des Jahresabschlusses 2011 des Zweckverbandes Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Eisenberg Feststellung des Jahresabschlusses 2010 des Zweckverbandes Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Eisenberg gemäß§25Absatz4ThüringerEigenbetriebsverordnung(ThürEBV) 1. Die Verbandsversammlung hat mit Beschluss - Nr. 05/2012 vom23.Oktober2012denJahresabschluss2011,gez.Dr.Darnstädt,Verbandsvorsitzender,wiefolgtfestgestellt: Bilanzsumme Jahresgewinnlt.GewinnundVerlustrechnung € 61.927.165,25 € 231.823,50 2. Der Gewinn von 231.823,50 € des Jahres 2011 ist mit Beschluss-Nr.06/2012vom23.Oktober2012aufneueRechnung vorzutragen. 3. DeruneingeschränkteBestätigungsvermerkmitDatumvom30. Mai 2012 der zum Abschlussprüfer bestellten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,Göken,PollakundPartnerTreuhandgesellschaft mbH,NiederlassungChemnitz,Beyerstraße25,09113Chemnitz fürdenJahresabschlusslautet: „WirhabendenJahresabschluss-bestehendausBilanz,Gewinn- undVerlustrechnungsowieAnhang-unterEinbeziehungderBuchführung und den Lagebericht des Zweckverbandes Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Eisenberg, Eisenberg, für dasGeschäftsjahrvom1.Januarbis31.Dezember2011geprüft. DieBuchführungunddieAufstellungvonJahresabschlussundLageberichtnachdendeutschenhandelsrechtlichenVorschriftenund denergänzendenlandesrechtlichenVorschriftensowieBestimmun- 19.12.2012 – Nr. 12 Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises genderSatzungliegeninderVerantwortungdesVerbandsvorsitzenden. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführtenPrüfungeineBeurteilungüberdenJahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowieüberdiewirtschaftlichenVerhältnisseabzugeben. WirhabenunsereJahresabschlussprüfungnach§317HGBund § 85 ThürKO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zuplanenunddurchzuführen,dassUnrichtigkeitenundVerstöße, diesichaufdieDarstellungdesdurchdenJahresabschlussunter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durchdenLageberichtvermitteltenBildesderVermögens-,Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheiterkanntwerden. BeiderFestlegungderPrüfungshandlungenwerdendieKenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Verbandes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, JahresabschlussundLageberichtüberwiegendaufderBasisvon Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandtenBilanzierungsgrundsätzeundderwesentlichenEinschätzungendesVerbandsvorsitzendensowiedieWürdigungder Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichereGrundlagefürunsereBeurteilungbildet. UnserePrüfunghatzukeinenEinwendungengeführt. 18 NachunsererBeurteilungaufgrundderbeiderPrüfunggewonnenenErkenntnisseentsprichtderJahresabschlussdengesetzlichen Vorschriften,denergänzendenlandesrechtlichenVorschriftenund denBestimmungenderSatzungundvermitteltunterBeachtungder GrundsätzeordnungsmäßigerBuchführungeindentatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und ErtragslagedesVerbandes.DerLageberichtstehtinEinklangmit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild vonderLagedesVerbandesundstelltdieChancenundRisiken derzukünftigenEntwicklungzutreffenddar.“ Chemnitz,30.Mai2012 Göken,PollakundPartner TreuhandgesellschaftmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/ Steuerberatungsgesellschaft ppa.Lindner Held Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer 4. DerJahresabschluss2011vom30.Mai2012mitBilanz,Gewinn-undVerlustrechnungundAnhangsowiederLageberichtliegenzurEinsichtnahmeinderZeitvom07.Januar2013bis18. Januar 2013 im Zimmer 204 des Zweckverbandes TrinkwasserversorgungundAbwasserbeseitigungEisenberg,Teichstraße16, 07607Eisenberg,währendseinerSprechzeitenöffentlichaus. Eisenberg,03.Dezember2012 Dr. Darnstädt Verbandsvorsitzender Im Original gezeichnet und gesiegelt 1. Nachtragshaushaltssatzung 2012 des Zweckverbandes Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Eisenberg (ZWE) Aufgrunddes§36Abs.1desGesetzesüberdiekommunaleGemeinschaftsarbeit(ThürKGG)inderFassungderBekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. S. 290), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 2011 (BVBl. S. 531/532) i. V. m. §§53ff.derThüringerGemeinde-undLandkreisordnung(ThüringerKommunalordnung-ThürKO-),inderFassungderBekanntmachungvom28.Januar2003(GVBl.S.41),zuletztgeändert durchGesetzvom21.Dezember2011(GVBl.S.531/532)und der §§ 13 ff. der Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV) vom 15. Juli 1993 (GVBl. S. 432), geändert durch Verordnung vom 30. November 2011 (GVBl. S. 561) erlässt der ZweckverbandTrinkwasserversorgungundAbwasserbeseitigungEisenberg folgendeNachtragshaushaltssatzung. §1 DeralsAnlagebeigefügteNachtragswirtschaftsplandesZWEfürdasWirtschaftsjahr2012wirdhiermitfestgesetzt,dadurchwerden im Erfolgsplan indenEinnahmen indenAusgaben im Vermögensplan indenEinnahmen indenAusgaben erhöht um vermindert um 26.775€ 26.775€ 190.724€ 190.724€ §2 DerGesamtbetragderKreditefürInvestitionenundInvestitionsförderungsmaßnahmenwirdunverändertauf0€festgesetzt. §3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplanwirdfestgesetztauf900.000€. §4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr zur rechtzeitigen Deckung von Ausgaben in Anspruch genommen werdendürfen,wirdunverändertauf250.000€festgesetzt. und damit der Gesamtbetrag des Wirtschaftsplanes einschl. der Nachträge gegenüber bisher auf nunmehr 8.248.900€ 8.248.900€ 8.275.675€ 8.275.675€ 5.347.306€ 5.347.306€ 5.156.582€ 5.156.582€ §5 Die1.Nachtragshaushaltssatzungtrittrückwirkendzum01.Januar2012inKraft. Eisenberg,den03.Dezember2012 Dr. Darnstädt Verbandsvorsitzender Im Original gezeichnet und gesiegelt 1. Nachtragswirtschaftsplan 2012 des Zweckverbandes Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Eisenberg (ZWE) Aufgrunddes§36Abs.1desGesetzesüberdiekommunaleGemeinschaftsarbeit(ThürKGG)inderFassungderBekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. S. 290), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 2011 (BVBl. S. 531/532) i. V. m. §§53ff.derThüringerGemeinde-undLandkreisordnung(Thürin- gerKommunalordnung-ThürKO-),inderFassungderBekanntmachungvom28.Januar2003(GVBl.S.41),zuletztgeändert durchGesetzvom21.Dezember2011(GVBl.S.531/532)und der §§ 13 ff. der Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV) vom 15. Juli 1993 (GVBl. S. 432), geändert durch Verordnung 19.12.2012 – Nr. 12 Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises 19 vom30.November2011(GVBl.S.561)erlässtderZweckverbandTrinkwasserversorgungundAbwasserbeseitigungEisenbergfolgendenNachtragswirtschaftsplan. §1 DeralsAnlagebeigefügteNachtragswirtschaftsplandesZWEfürdasWirtschaftsjahr2012wirdhiermitfestgesetzt,dadurchwerden erhöht um vermindert um und damit der Gesamtbetrag des Wirtschaftsplanes einschl. der Nachträge gegenüber bisher auf nunmehr im Erfolgsplan indenEinnahmen indenAusgaben 26.775€ 26.775€ 8.248.900€ 8.248.900€ 8.275.675€ 8.275.675€ im Vermögensplan indenEinnahmen indenAusgaben 190.724€ 190.724€ 5.347.306€ 5.347.306€ 5.156.582€ 5.156.582€ §2 DerGesamtbetragderKreditefürInvestitionenundInvestitionsförderungsmaßnahmenwirdunverändertauf0€festgesetzt. §3 DerGesamtbetragderVerpflichtungsermächtigungenimVermögensplanwirdfestgesetztauf900.000€. §4 DerHöchstbetragderKassenkredite,dieimHaushaltsjahrzurrechtzeitigenDeckungvonAusgabeninAnspruchgenommenwerden dürfen,wirdunverändertauf250.000€festgesetzt. §5 Der1.Nachtragswirtschaftsplantrittrückwirkendzum01.Januar2012inKraft. Eisenberg,den03.Dezember2012 Dr. Darnstädt Verbandsvorsitzender Im Original gezeichnet und gesiegelt Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung und des 1. Nachtragswirtschaftsplanes des Zweckverbandes Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Eisenberg (ZWE) für das Wirtschaftsjahr 2012 Der Zweckverband Trinkwasserversorgung und AbwasserbeseitigungEisenberghatam23.Oktober2012die1.Nachtragshaushaltssatzung 2012 und den 1. Nachtragswirtschaftsplan 2012 beschlossen.DieRechtsaufsichtsbehördedesLandratsamtesSaale-Holzland-Kreis bestätigte den Eingang mit Schreiben vom05. November2012.Die1.Nachtragshaushaltssatzungundder1. Nachtragswirtschaftsplan 2012 liegen zur Einsichtnahme in der Zeitvom07.Januar2013bis18.Januar2013imZimmer204 desZWEwährendderSprechzeitenaus. Eisenberg,03.Dezember2012 Dr. Darnstädt Verbandsvorsitzender Im Original gezeichnet und gesiegelt Haushaltssatzung des Zweckverbandes Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Eisenberg für das Wirtschaftsjahr 2013 Aufgrunddes§36Abs.1desGesetzesüberdiekommunaleGemeinschaftsarbeit(ThürKGG)inderFassungderBekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. S. 290), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 2011 (BVBl. S. 531/532) i. V. m. §§53ff.derThüringerGemeinde-undLandkreisordnung(ThüringerKommunalordnung-ThürKO-),inderFassungderBekanntmachungvom28.Januar2003(GVBl.S.41),zuletztgeändert durchGesetzvom21.Dezember2011(GVBl.S.531/532)und der §§ 13 ff. der Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV) vom 15. Juli 1993 (GVBl. S. 432), geändert durch Verordnung vom 30. November 2011 (GVBl. S. 561) erlässt der ZweckverbandTrinkwasserversorgungundAbwasserbeseitigungEisenberg folgendeHaushaltssatzung. §1 DeralsAnlagebeigefügteWirtschaftsplandesZweckverbandes Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Eisenberg für dasWirtschaftsjahr2013wirdhiermitfestgesetzt;dadurchergebensich: 1. im Erfolgsplan dieErträge dieAufwendungen 2. im Vermögensplan dieEinnahmen dieAusgaben 8.285.742€ 8.285.742€ 5.202.635€ 5.202.635€ §2 DerGesamtbetragderKreditaufnahmefürInvestitionenundInvestitionsförderungsmaßnahmenwirdauf1.000.000€festgesetzt. §3 DerGesamtbetragderVerpflichtungsermächtigungimVermögenshaushaltwirdauf700.000€festgesetzt. §4 DerHöchstbetragderKassenkreditezurrechtzeitigenLeistungvon AusgabennachdemWirtschaftsplanwirdmit250.000€festgesetzt. §5 DerStellenplanwirdinderFassungderAnlagefestgesetzt. §6 DieseHaushaltssatzungtrittmitdem01.Januar2013inKraft. Eisenberg,den03.Dezember2012 Dr. Darnstädt Verbandsvorsitzender Im Original gezeichnet und gesiegelt 19.12.2012 – Nr. 12 Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises 20 Wirtschaftsplan Dritte Änderungssatzung Aufgrunddes§36Abs.1desGesetzesüberdiekommunaleGemeinschaftsarbeit(ThürKGG)inderFassungderBekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. S. 290), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 2011 (BVBl. S. 531/532) i. V. m. §§53ff.derThüringerGemeinde-undLandkreisordnung(ThüringerKommunalordnung-ThürKO-),inderFassungderBekanntmachungvom28.Januar2003(GVBl.S.41),zuletztgeändert durchGesetzvom21.Dezember2011(GVBl.S.531/532)und der §§ 13 ff. der Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV) vom 15. Juli 1993 (GVBl. S. 432), geändert durch Verordnung vom 30. November 2011 (GVBl. S. 561) erlässt der ZweckverbandTrinkwasserversorgungundAbwasserbeseitigungEisenberg folgendenWirtschaftsplan. Auf Grundlage der §§ 16 Absatz 1, 20 und 23 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG)sowie§19und20derThüringerKommunalordnung (ThürKO) erlässt der Zweckverband Trinkwasserversorgung und AbwasserbeseitigungEisenberg(ZWE)folgendeSatzung. des Zweckverbandes Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Eisenberg für das Wirtschaftsjahr 2013 §1 DeralsAnlagebeigefügteWirtschaftsplandesZweckverbandes Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Eisenberg für dasWirtschaftsjahr2013wirdhiermitfestgesetzt;dadurchergebensich: 1. im Erfolgsplan dieErträge dieAufwendungen 2. im Vermögensplan dieEinnahmen dieAusgaben Artikel 1 Die Verbandssatzung des Zweckverbandes TrinkwasserversorgungundAbwasserbeseitigungEisenberg(ZWE)vom28.April 2000,zuletztgeändertdurchSatzungvom28.Dezember2009, wirdwiefolgtgeändert: 1. Nach§4Absatz1wirdalsneuerAbsatzeingefügt: (2) NichtzudenAufgabendesZWEgehörendieUnterhaltungundReinigungderAnlagenteilevonzuStraßengehörendenRegenwassereinläufenundSinkkästen. DerbisherigeAbsatz2wirdAbsatz3. DerbisherigeAbsatz3wirdAbsatz4. DerbisherigeAbsatz4wirdAbsatz5. 8.285.742€ 8.285.742€ 5.202.635€ Artikel 2 DieÄnderungssatzungtrittamTagnachihreramtlichenBekanntmachunginKraft. 5.202.635€ Eisenberg,03.Dezember2012 §2 DerGesamtbetragderKreditaufnahmefürInvestitionenundInvestitionsförderungsmaßnahmenwirdauf1.000.000€festgesetzt. §3 DerGesamtbetragderVerpflichtungsermächtigungimVermögenshaushaltwirdauf700.000€festgesetzt. §4 DerHöchstbetragderKassenkreditezurrechtzeitigenLeistungvon AusgabennachdemWirtschaftsplanwirdmit250.000€festgesetzt. §5 DerStellenplanwirdinderFassungderAnlagefestgesetzt. §6 DieserWirtschaftsplantrittmitdem01.Januar2013inKraft. Eisenberg,den03.Dezember2012 Dr. Darnstädt Verbandsvorsitzender zur Verbandssatzung des Zweckverbandes Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Eisenberg (ZWE) Im Original gezeichnet und gesiegelt Dr. Darnstädt Verbandsvorsitzender Erste Änderungssatzung zur Satzung des Zweckverbandes Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Eisenberg (ZWE) über den Anschluss und die Benutzung der öffentlichen Entwässerungsanlage (EWS) AufGrundlageder§§16Absatz1,20und23Absatz1Satz1 desGesetzesüberdiekommunaleGemeinschaftsarbeit(ThürKGG) sowie§§19und20derThüringerKommunalordnung(ThürKO) erlässtderZweckverbandTrinkwasserversorgungundAbwasserbeseitigungEisenberg(ZWE)folgendeErsteÄnderungssatzung. Artikel 1 DieSatzungdesZweckverbandesTrinkwasserversorgungundAbwasserbeseitigungEisenberg(ZWE)überdenAnschlussunddie BenutzungderöffentlichenEntwässerungsanlage(EWS)vom21. Juni2004wirdwiefolgtgeändert: 1. Der§1Absatz2erhältfolgendeneueFassung: Bekanntmachung der Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplanes des Zweckverbandes Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Eisenberg (ZWE) für das Wirtschaftsjahr 2013 Im Original gezeichnet und gesiegelt (2) NichtzuröffentlichenEntwässerungseinrichtunggehören: - DerEntwässerungdesStraßenkörpersdienendeAnlagenteile,einschließlichzuStraßengehörendeRegenwassereinläufeundSinkkästen, - Grundstücksentwässerungsanlagen, - Anlagen,diederdirektenAbleitungdesAbwasserseines GrundstückesineinGewässerdienen,auchwenndiese weiterezwischenliegendeGrundstückequeren, - RegenwasserfallleitungenaußerhalbdesGrundstückes/ GebäudesbiszurEinbindungindieöffentlicheEntwässerungsanlage. Der Zweckverband Trinkwasserversorgung und AbwasserbeseitigungEisenberghatam23.Oktober2012dieHaushaltssatzung 2013unddenWirtschaftsplan2013beschlossen.DieRechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Saale-Holzland-Kreis bestätigte denEingangmitSchreibenvom05.November2012.DieHaushaltssatzung2013undderWirtschaftsplan2013liegenzurEinsichtnahmeinderZeitvom07.Januar2013bis18.Januar2013 imZimmer204desZWEwährendderSprechzeitenaus. Artikel 2 DieÄnderungssatzungtrittamTagnachihreramtlichenBekanntmachunginKraft. Eisenberg,03.Dezember2012 Eisenberg,03.Dezember2012 Dr. Darnstädt Verbandsvorsitzender Dr. Darnstädt Verbandsvorsitzender Im Original gezeichnet und gesiegelt Im Original gezeichnet und gesiegelt 19.12.2012 – Nr. 12 Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises Erste Änderung der Ergänzenden Vereinbarungen des Zweckverbandes Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Eisenberg (ZWE) zu den Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) vom 20. Juni 1980 Der Zweckverband Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Eisenberg (ZWE) erlässt mit Beschluss der Verbandsversammlungvom23.Oktober2012folgendeErsteÄnderungder Ergänzenden Vereinbarungen des Zweckverbandes Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Eisenberg (ZWE) zu den Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) Der Punkt 3.3. Grundstücksfläche wird um folgenden Satz ergänzt. „BeiderBerechnungdesBaukostenzuschussesistbeiFlurstücken, aufdeneneineöffentlichgewidmeteVerkehrsflächeimGrundbuch ausgewiesenist,dieFlächedesFlurstückesumdieseTeilflächezu reduzieren.“ DieErsteÄnderungderErgänzendenVereinbarungendesZweckverbandes Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Eisenberg (ZWE) zu den Allgemeinen Bedingungen für die VersorgungmitWasser(AVBWasserV)trittamTagnachihreröffentlichenBekanntmachunginKraft. Eisenberg,03.Dezember2012 Dr. Darnstädt Verbandsvorsitzender 21 Erste Änderung der Ergänzenden Vereinbarungen des Zweckverbandes Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Eisenberg (ZWE) zu den Allgemeinen Bedingungen für die Entsorgung von Abwasser (AEBAbwasser) Der Zweckverband Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Eisenberg (ZWE) erlässt mit Beschluss der Verbandsversammlungvom23.Oktober2012folgendeErsteÄnderungder Ergänzenden Vereinbarungen des Zweckverbandes Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Eisenberg (ZWE) zu den AllgemeinenBedingungenfürdieEntsorgungvonAbwasser(AEBAbwasser) Der Punkt 2.3. Grundstücksfläche wird um folgenden Satz ergänzt. „BeiderBerechnungdesBaukostenzuschussesistbeiFlurstücken, aufdeneneineöffentlichgewidmeteVerkehrsflächeimGrundbuch ausgewiesenist,dieFlächedesFlurstückesumdieseTeilflächezu reduzieren.“ DieErsteÄnderungderErgänzendenVereinbarungendesZweckverbandes Trink-wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Eisenberg (ZWE) zu den Allgemeinen Bedingungen für die EntsorgungvonAbwasser(AEBAbwasser)trittamTagnachihreröffentlichenBekanntmachunginKraft. Eisenberg,03.Dezember2012 Dr. Darnstädt Verbandsvorsitzender Im Original gezeichnet und gesiegelt Im Original gezeichnet und gesiegelt Preisblatt Wasser gültig ab 01. Januar 2013 AufderGrundlagederVerordnungüberAllgemeineBedingungenfürdieVersorgungmitWasser(AVBWasserV)unddenErgänzenden VereinbarungendesZWEzudenAVBWasserVgeltenfürdenZweckverbandTrinkwasserversorgungundAbwasserbeseitigungEisenberg(ZWE)ab 01. Januar 2013folgendePreise. 1. Grundpreis 1.1. EntsprechendPunkt11.2.Buchstabena,bunddderErgänzendenVereinbarungendesZWEzudenAVBWasserVbeträgtder GrundpreisjeWohneinheit/WohnungundMonat: netto 14,45€ 7 % MwSt. 1,01€ brutto 15,46€ 1.2. Gemäß Punkt11.2.BuchstabencunddderErgänzendenVereinbarungendesZWEzudenAVBWasserVbeträgtderGrundpreisfürsonstigeNutzungbeiderVerwendungvonWasserzählernentsprechenddem aufgeführten Nenndurchfluss (Qn) / Dauerdurchfluss (Q3)probestehendeNutzungsart: Einfachzählerpro Monat Qn in m3/h Q3 in m3/h Qn2,5 bisQ34 Qn6,0 bisQ310 Qn10,0 bisQ316 Qn15,0 bisQ325 Qn25,0 bisQ340 Qn40,0 bisQ363 Qn60,0 bisQ3100 Qn150,0 bisQ3250 netto 14,45€ 34,68€ 57,80€ 86,70€ 144,50€ 231,20€ 346,80€ 867,00€ 7 % MwSt. 1,01€ 2,43€ 4,05€ 6,07€ 10,12€ 16,18€ 24,28€ 60,69€ brutto 15,46€ 37,11€ 61,85€ 92,77€ 154,62€ 247,38€ 371,08€ 927,69€ Verbundzählerpro Monat Qn in m3/h Q3 in m3/h Qn15,0 bisQ325 Qn25,0 bisQ340 Qn40,0 bisQ363 Qn60,0 bisQ3100 Qn150,0 bisQ3250 netto 86,70€ 144,50€ 231,20€ 346,80€ 867,00€ 7 % MwSt. 6,07€ 10,12€ 16,18€ 24,28€ 60,69€ brutto 92,77€ 154,62€ 247,38€ 371,08€ 927,69€ netto 173,40€ 416,16€ 693,60€ 1.040,40€ 1.734,00€ 2.774,40€ 7 % MwSt. 12,14€ 29,13€ 48,55€ 72,83€ 121,38€ 194,21€ brutto 185,54€ 445,29€ 742,15€ 1.113,23€ 1.855,38€ 2.968,61€ Einfachzählerpro Jahr Qn in m3/h Q3 in m3/h Qn2,5 bisQ34 Qn6,0 bisQ310 Qn10,0 bisQ316 Qn15,0 bisQ325 Qn25,0 bisQ340 Qn40,0 bisQ363 19.12.2012 – Nr. 12 Qn in m3/h Qn60,0 Qn150,0 Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises 22 Q3 in m3/h bisQ3100 bisQ3250 netto 4.161,60€ 10.404,00€ 7 % MwSt. 291,31€ 728,28€ brutto 4.452,91€ 11.132,28€ Verbundzähler pro Jahr Q3 in m3/h Qn in m3/h Qn15,0 bisQ325 Qn25,0 bisQ340 Qn40,0 bisQ363 Qn60,0 bisQ3100 Qn150,0 bisQ3250 netto 1.040,40€ 1.734,00€ 2.774,40€ 4.161,60€ 10.404,00€ 7 % MwSt. 72,83€ 121,38€ 194,21€ 291,31€ 728,28€ brutto 1.113,23€ 1.855,38€ 2.968,61€ 4.452,91€ 11.132,28€ 7 % MwSt. 0,61€ brutto 9,28€ 1.3. DerGrundpreisfürdieWasserabgabeaneinenEinzelgartenbeträgtmonatlich: netto 8,67€ 2. Mengenpreis EntsprechendPunkt11.1.derErgänzendenVereinbarungendesZWEzudenAVBWasserVwirdproKubikmeterentnommenenWassers berechnet: netto 7 % MwSt. brutto 1,48€ 0,10€ 1,58€ 3. Miete und Kaution Wasserzähler/Hydrantenstandrohr DieMietefürdieVersorgungmitBauwasserauseinemHydrantenstandrohrsowiedieKautionentsprechendPunkt4.10.derErgänzendenVereinbarungendesZWEzudenAVBWasserVbeträgt: Miete Kaution Tag Stck. netto 2,55€ 327,10€ 7 % MwSt. 0,18€ 22,90€ brutto 2,73€ 350,00€ 4. Rohrnetzzahl EntsprechendPunkt3.4.derErgänzendenVereinbarungendesZWEzudenAVBWasserVbeträgtdieRohrnetzzahl: netto 49,37€/m 5. Hausanschlusskosten Entsprechend§10Abs.4derAVBWasserVi.V.m.Punkt4.4.und4.7.derErgänzendenVereinbarungendesZWEzudenAVBWasserVwirdfürdieHerstellung,ÄnderungoderErweiterungdesHausanschlussesberechnet: 5.1. Montagegrundbetrag für Herstellung RohrnennweiteDN32 RohrnennweiteDN50 RohrnennweiteDN80 RohrnennweiteDN100 5.2. brutto 773,09€ 774,31€ 1.944,85€ 2.105,73€ Stck. Stck. Stck. netto 386,70€ 669,03€ 690,86€ 7 % MwSt. 27,07€ 46,83€ 48,36€ brutto 413,77€ 715,86€ 739,22€ m m m m netto 7,11€ 9,98€ 39,78€ 48,56€ 7 % MwSt. 0,50€ 0,70€ 2,78€ 3,40€ brutto 7,61€ 10,68€ 42,56€ 51,96€ Stck. Stck. Stck. Stck. netto 156,80€ 156,80€ 276,48€ 276,48€ 7 % MwSt. 10,98€ 10,98€ 19,35€ 19,35€ brutto 167,78€ 167,78€ 295,83€ 295,83€ m m m m netto 78,40€ 78,40€ 89,60€ 89,60€ 7 % MwSt. 5,49€ 5,49€ 6,27€ 6,27€ brutto 83,89€ 83,89€ 95,87€ 95,87€ Grundbetrag Erdarbeiten RohrnennweiteDN32 RohrnennweiteDN50 RohrnennweiteDN80 RohrnennweiteDN100 5.5. 7 % MwSt. 50,58€ 50,66€ 127,23€ 137,76€ Längenzuschlag für Montagearbeiten RohrnennweiteDN32 RohrnennweiteDN50 RohrnennweiteDN80 RohrnennweiteDN100 5.4. netto 722,51€ 723,65€ 1.817,62€ 1.967,97€ Montagegrundbetrag für Abtrennung RohrnennweitebisDN75 RohrnennweiteDN80-100 RohrnennweiteüberDN100 5.3. Stck. Stck. Stck. Stck. Längenzuschlag Erdarbeiten RohrnennweiteDN32 RohrnennweiteDN50 RohrnennweiteDN80 RohrnennweiteDN100 19.12.2012 – Nr. 12 5.6. Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises Zuschlag für Mauerdurchführung bis 40 cm Wandstärke RohrnennweiteDN32 RohrnennweiteDN50 RohrnennweiteDN80 RohrnennweiteDN100 5.7. 5.8. netto 153,84€ 172,63€ 400,43€ 438,69€ 7 % MwSt. 10,77€ 12,08€ 28,03€ 30,71€ brutto 164,61€ 184,71€ 428,46€ 469,40€ Stck. Stck. Stck. Stck. netto 38,46€ 43,16€ 100,11€ 109,67€ 7 % MwSt. 2,69€ 3,02€ 7,01€ 7,68€ brutto 41,15€ 46,18€ 107,12€ 117,35€ netto 153,05€ 460,23€ 2.475,92€ 3.551,09€ 7 % MwSt. 10,71€ 32,22€ 173,31€ 248,58€ brutto 163,76€ 492,45€ 2.649,23€ 3.799,67€ m2 m2 m2 m2 netto 160,12€ 28,74€ 87,14€ 96,42€ 7 % MwSt. 11,21€ 2,01€ 6,10€ 6,75€ brutto 171,33€ 30,75€ 93,24€ 103,17€ m3 netto 22,88€ 7 % MwSt. 1,60€ brutto 24,48€ Zuschlag Zählergarnitur bisQn2,5 Qn6bisQn10 Qn15bisQn40 Qn60 5.9. Stck. Stck. Stck. Stck. Zuschlag für Mehrlänge pro 10 cm Wandstärke RohrnennweiteDN32 RohrnennweiteDN50 RohrnennweiteDN80 RohrnennweiteDN100 Stck. Stck. Stck. Stck. Zuschlag für Oberflächenaufbruch und Wiederherstellung Bitumen/Beton Schotter/Sand/Kies Kopfsteinpflaster(ohneMaterial) Kleinpflaster(ohneMaterial) 5.10. Abtransport von Aushubmassen 23 6. Kostenpflichtiger Wasserzählerwechsel Entsprechend§18Abs.3derAVBWasserVwirdfürdenWechseleinesbeschädigtenWasserzählers,denEinbaueinesabhandengekommenenWasserzählerssowiefürdenWechseleineskundeneigenenWasserzählers(z.B.Gartenwasserzähler,ZählerzurErfassung vonnichteingeleitetemAbwasser)berechnet: bisWZQn2,5 WZQn6,0 WZgrößerQn6,0werdennachdemtatsächlichenAufwandberechnet. netto 54,00€ 69,00€ 7 % MwSt. 3,78€ 4,83€ brutto 57,78€ 73,83€ 7. Zeitweilige Absperrung Entsprechend§32Abs.7AVBWasserVi.V.m.Punkt2.2.derErgänzendenVereinbarungenzudenAVBWasserwirdfürdiezeitweilige Absperrungberechnet: netto 7 % MwSt. brutto 288,03€ 20,16€ 308,19€ 8. Inbetriebsetzung der Kundenanlage EntsprechendPunkt7.2.derErgänzendenVereinbarungendesZWEzudenAVBWasserVwirdfürdieInbetriebsetzungderKundenanlageberechnet: 9. Sonstige Kosten 9.1. KostenfürdieWiederaufnahmederVersorgung 9.2. KostenfürdiePlombierungzusätzlicherWasserzähler netto 30,00€ 7 % MwSt. 2,10€ brutto 32,10€ netto 27,80€ 7 % MwSt. 1,95€ brutto 29,75€ netto 27,80€ 7 % MwSt. 1,95€ brutto 29,75€ 9.3. KostenfürdieEinstellungderVersorgung brutto 29,75€ 9.4. KostenfürzusätzlicheWege brutto 29,75€ 9.5. EinsatzvonFahrzeugen PKW LKW Wasserwagen km km km netto 1,25€ 1,55€ 2,35€ 7 % MwSt. 0,09€ 0,11€ 0,16€ brutto 1,34€ 1,66€ 2,51€ 19.12.2012 – Nr. 12 Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises 9.6. EinsatzvonMaschinenundGeräten Kleinbagger Std. netto 24,00€ 7 % MwSt. 1,68€ brutto 25,68€ Tag netto 7,50€ 7 % MwSt. 0,53€ brutto 8,03€ Std. Std. Std. Std. netto 40,00€ 33,00€ 46,00€ 51,00€ 7 % MwSt. 2,80€ 2,31€ 3,22€ 3,57€ brutto 42,80€ 35,31€ 49,22€ 54,57€ Std. Std. 13,80€ 12,50€ 0,97€ 0,88€ 14,77€ 13,38€ 19 % MwSt. 7,77€ 19 % MwSt. 3,99€ brutto 48,67€ brutto 24,40€ 19 % MwSt. 8,25€ brutto 51,65€ 9.7. Miete/Ausleihe AusleiheWasserhänger,leer 9.8. EinsatzArbeitskräfte LohnstundeMeister LohnstundeFacharbeiter LohnstundeAngestellter LohnstundeIngenieur Bereitschaftszuschlag Meister Facharbeiter 24 9.9. IngenieurtechnischeLeistungen AusstellungtechnischerZustimmungen Stück AusstellungallgemeinerZustimmungen Stück netto 40,90€ netto 20,50€ ZustimmungenfürLeitungstrassen, Gewerbe-,Industrie-undWohngebiete Stück netto 43,40€ 10. Mahn- und Verzugskosten Mahnkosten1.Mahnung Mahnkosten2.Mahnung Verzugszinsen 11. 2,50€ 5,00€ 7,00% netto 77,00€ 19 % MwSt. 14,63€ brutto 91,63€ Eintrag in das Installateurverzeichnis des ZWE 12. Auslagen AuslagensinddemZWEindertatsächlichentstandenenHöhezuerstatten. Eisenberg,03.Dezember2012 Dr. Darnstädt Verbandsvorsitzender Im Original gezeichnet und gesiegelt Preisblatt Abwasser gültig ab 01. Januar 2013 AufderGrundlagederAllgemeinenBedingungenfürdieEntsorgungvonAbwasserimGebietdesZWE(AEBAbwasser)unddenErgänzendenVereinbarungendesZWEzudenAEBAbwassergeltenfürdenZweckverbandTrinkwasserversorgungundAbwasserbeseitigung Eisenberg(ZWE)ab 01. Januar 2013diefolgendenPreise: 1. Grundpreis 1.1. Entsprechend§14Absatz2Buchstabea,bunddderAEBAbwasserbeträgtderGrundpreisjeWohneinheit/Wohnungund Monat: -fürdieVorhaltungderEinrichtungzurAbwasserableitungundAbwasserbehandlung: brutto/Monat 6,15€ -fürdieVorhaltungderEinrichtungzurFäkalschlammbehandlung: brutto/Monat 2,00€ brutto/Jahr 73,80€ brutto/Jahr 24,00€ 1.2. Entsprechend§14Absatz2BuchstabecunddderAEBAbwasserbeträgtderGrundpreisfürsonstigeNutzungbeiderVerwendungvonWasserzählerndemaufgeführtenNenndurchfluss(Qn)/Dauerdurchfluss(Q3)probestehendeNutzungsart: -fürdieVorhaltungderEinrichtungzurAbwasserableitungundAbwasserbehandlung: Einfachzähler Qninm3/h Qn2,5 Qn6,0 Qn10,0 Qn15,0 Q3inm3/h bisQ34 bisQ310 bisQ316 bisQ325 brutto/Monat 6,15€ 14,76€ 24,60€ 36,90€ brutto/Jahr 73,80€ 177,12€ 295,20€ 442,80€ 19.12.2012 – Nr. 12 Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises 25 Qninm3/h Qn25,0 Qn40,0 Qn60,0 Qn150,0 Q3inm3/h bisQ340 bisQ363 bisQ3100 bisQ3250 brutto/Monat 61,50€ 98,40€ 147,60€ 369,00€ brutto/Jahr 738,00€ 1.180,80€ 1.771,20€ 4.428,00€ Verbundzähler Qninm3/h Qn15,0 Qn25,0 Qn40,0 Qn60,0 Qn150,0 Q3inm3/h bisQ325 bisQ340 bisQ363 bisQ3100 bisQ3250 brutto/Monat 36,90€ 61,50€ 98,40€ 147,60€ 369,00€ brutto/Jahr 442,80€ 738,00€ 1.180,80€ 1.771,20€ 4.428,00€ -fürdieVorhaltungderEinrichtungzurFäkalschlammbehandlung: Einfachzähler Einfachzähler Qninm3/h Qn2,5 Qn6,0 Qn10,0 Qn15,0 Qn25,0 Qn40,0 Qn60,0 Qn150,0 Q3inm3/h bisQ34 bisQ310 bisQ316 bisQ325 bisQ340 bisQ363 bisQ3100 bisQ3250 brutto/Monat 2,00€ 4,80€ 8,00€ 12,00€ 20,00€ 32,00€ 48,00€ 120,00€ brutto/Jahr 24,00€ 57,60€ 96,00€ 144,00€ 240,00€ 384,00€ 576,00€ 1.440,00€ Verbundzähler Qninm3/h Qn15,0 Qn25,0 Qn40,0 Qn60,0 Qn150,0 Q3inm3/h bisQ325 bisQ340 bisQ363 bisQ3100 bisQ3250 brutto/Monat 12,00€ 20,00€ 32,00€ 48,00€ 120,00€ brutto/Jahr 144,00€ 240,00€ 384,00€ 576,00€ 1.440,00€ 2. Mengenpreis 2.1. Entsprechend§14Absatz1und3derAEBAbwasseri.V.m.Punkt4.6.derErgänzendenVereinbarungendesZWEzuden AEBAbwasserwirdproKubikmetereingeleitetenAbwasserberechnet: KategorieI KategorieII KategorieIII KategorieIV brutto 1,61€ 2,87€ 4,17€ 4,66€ 2.2. EntsprechendPunkt4.3.derErgänzendenVereinbarungendesZWEzudenAEBAbwasserwirdproKubikmetereingeleiteten Abwasserberechnet: brutto 1,33€ 3. Fäkalschlammentsorgung EntsprechendPunkt4.4.derErgänzendenVereinbarungendesZWEzudenAEBAbwasserbeträgtderPreisproKubikmeterentsorgten Fäkalschlammes: -abflussloseGrube -Grundstückskläranlage brutto 11,10€ 15,86€ 4. Niederschlagswasser Entsprechend§15derAEBAbwasseri.V.m.Punkt4.5.derErgänzendenVereinbarungendesZWEzudenAEBAbwasserbeträgtder PreisproQuadratmetergewichteterFläche: Grundstücksentwässerung -beinachgeschalteterAbwasserbehandlung -ohnenachgeschalteteAbwasserbehandlung Straßenoberflächenentwässerung -beinachgeschalteterAbwasserbehandlung -ohnenachgeschalteteAbwasserbehandlung 5. Kanalnetzzahl EntsprechendPunkt2.4.derErgänzendenVereinbarungendesZWEzuden AEBAbwasserbeträgtdieKanalnetzzahl: brutto 0,60€ 0,35€ 0,56€ 0,54€ brutto 88,24€/m 19.12.2012 – Nr. 12 Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises 26 6. Hausanschlusskosten Gemäß§10Absatz6derAEBAbwasseri.V.m.Punkt3.derErgänzendenVereinbarungendesZWEzudenAEBAbwasserwirdfür dieHerstellungundÄnderungdesHausanschlussesberechnet: 6.1. 6.1.1. Montagegrundbetrag Steinzeugrohr RohrnennweiteDN100 RohrnennweiteDN150 RohrnennweiteDN200 6.1.2. KG-Rohr RohrnennweiteDN100 RohrnennweiteDN150 RohrnennweiteDN200 6.2. 6.2.1. LängenzuschlagfürMontagearbeiten Steinzeugrohr RohrnennweiteDN100 RohrnennweiteDN150 RohrnennweiteDN200 6.2.2. KG-Rohr RohrnennweiteDN100 RohrnennweiteDN150 RohrnennweiteDN200 6.3. GrundbetragErdarbeiten Einbautiefe1,30m Einbautiefe1,60m Einbautiefe2,00m Einbautiefe2,50m 6.4. LängenzuschlagErdarbeiten Einbautiefe1,30m Einbautiefe1,60m Einbautiefe2,00m Einbautiefe2,50m 6.5. ZuschlagfürMauerdurchführung RohrnennweiteDN100 RohrnennweiteDN150 RohrnennweiteDN200 6.6. ZuschlagfürOberflächenaufbruchinklusiveWiederherstellung Bitumen/Beton Schotter/Kies/Sand Kopfsteinpflaster(ohneMaterial) Kleinpflaster(ohneMaterial) 6.7. AbtransportvonAushubmassen 7. 8. 9. Stck. Stck. Stck. brutto 490,71€ 552,78€ 673,64€ Stck. Stck. Stck. brutto 447,15€ 459,62€ 479,81€ m m m brutto 46,51€ 56,82€ 86,70€ m m m brutto 29,22€ 42,07€ 50,72€ Stck. Stck. Stck. Stck. brutto 156,00€ 192,00€ 384,00€ 750,00€ m m m m brutto 72,81€ 128,01€ 176,01€ 240,00€ Stck. Stck. Stck. brutto 425,02€ 493,81€ 568,37€ m2 m2 m2 m2 brutto 163,31€ 29,30€ 87,14€ 96,42€ m3 brutto 24,48€ Stck. Stck. Stck. brutto 330,84€ 344,64€ 361,83€ Stck. Stck. brutto 2.708,17€ 2.349,26€ Stck. 284,47€ Stck. brutto 128,09€ Außerbetriebsetzung Abwasserhausanschluss RohrnennweiteDN100 RohrnennweiteDN150 RohrnennweiteDN200 Normschacht Tiefe1,50m,gemauert Tiefe1,50m,Fertigunterteil Tiefe1,50m,Fertigteilschacht KG,DN400 Zuschlag zusätzliche Schachttiefe je0,25m 19.12.2012 – Nr. 12 10. Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises Sonstige Leistungen 10.1. 10.2. 10.3. 10.4. 10.5. 10.6. 10.7. AbnahmederGrundstücksentwässerungsanlage KostenfürzusätzlicheWege KostenfürdiePlombierungzusätzlicherWasserzähler ErstkontrolleeinerKleinkläranlagenach§58Absatz1 und4ThürWGi.V.m.§3ThürKKAVO KontrolleeinerKleinkläranlagegemäßDIN4261Teil2 nach§58Absatz1und4ThürWGi.V.m.§7ThürKKAVO KontrolleeinerKleinkläranlagegemäßDIN4261Teil1 nach§58Absatz1und4ThürWGi.V.m.§7ThürKKAVO WartungeinerKleinkläranlage(inkl.KontrollenachPunkt10.5.) 10.8. EinsatzvonFahrzeugen PKW LKW Hochdruckspülgerät 10.9. EinsatzvonMaschinenundGeräten Kleinbagger Hochdruckspülgerät 10.10. EinsatzArbeitskräfte LohnstundeMeister LohnstundeFacharbeiter LohnstundeAngestellter LohnstundeIngenieur Bereitschaftszuschlag Meister Facharbeiter 10.11. IngenieurtechnischeLeistungen AusstellungtechnischerZustimmungen AusstellungallgemeinerZustimmungen ZustimmungenfürLeitungstrassen, Gewerbe-,Industrie-undWohngebiete 10.12. Mahn-undVerzugskosten Mahnkosten1.Mahnung Mahnkosten2.Mahnung Verzugszinsen 10.13. Auslagen 27 brutto 37,00€ 29,75€ 29,75€ 52,50€ 45,50€ 37,25€ 83,00€ km km km brutto 1,25€ 1,55€ 2,73€ Std. Std. brutto 24,00€ 33,00€ Std. Std. Std. Std. brutto 40,00€ 33,00€ 46,00€ 51,00€ Std. Std. 13,80€ 12,50€ Stck. Stck. brutto 40,90€ 20,50€ Stck. 43,40€ brutto 2,50€ 5,00€ 7% AuslagensinddemZWEindertatsächlichentstandenenHöhezuerstatten. Eisenberg,03.Dezember2012 Dr. Darnstädt Verbandsvorsitzender Im Original gezeichnet und gesiegelt Ende des Amtlichen Teiles Impressum Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises Herausgeber: Saale-Holzland-Kreis Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, 98704 Langewiesen, [email protected], www.wittich.de, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21 Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Landrat des Saale-Holzland-Kreises Redaktion: Pressestelle Anschrift: 07607 Eisenberg, Im Schloß; PF 1310, 07602 Eisenberg Telefon: 036691/70 107, 70 108, Fax: 036691/70 166 e-mail: [email protected] Für die sachliche Richtigkeit von Informationen der Zweckverbände oder Dritter zeichnen diese selbst verantwortlich. Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allge- meinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: Allgemeine Bezugsbedingungen gültig ab: 25.03.2009 Das Amtsblatt wird an alle erreichbaren Haushalte im Saale-Holzland-Kreis kostenlos verteilt. Im Bedarfsfall können Einzelexemplare kostenlos gegen Erstattung der Portogebühren vom Landratsamt Saale-Holzland-Kreis, Pressestelle, PF 13 10, 07602 Eisenberg bezogen werden. Im Abonnement sind die Amtsblätter über die Verlag + Druck Linus Wittich KG zu beziehen. Der Zustellpreis beträgt 2,50 €/Ausgabe. Das Amtsblatt ist auch im Internet nachzulesen unter www.saaleholzlandkreis.de, Rubrik Aktuelles