Fianzierungsquellen von Integrationsprojekten
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Fianzierungsquellen von Integrationsprojekten
2012 Finanzierungsquellen von Integrationsprojekten 1 www.offenes-sachsen.de Inhalt 1 Übersicht ...............................................................................................................................1 2 Europäische Union ................................................................................................................2 2.1 Europäischer Integrationsfonds (EIF) – Integration von Drittstaatsangehörigen ............2 EIF-Kofinanzierung ...........................................................................................................3 2.2 Europäischer Flüchtlingsfonds (EFF) – Aufnahme von Flüchtlingen und Vertriebenen .4 2.3 Europäische Rückkehrfonds (ERF) – Förderung der freiwilligen Rückkehr ...................5 3 Angebote der Bundesministerien ..........................................................................................6 3.1 Bundesministerium für Arbeit und Soziales ....................................................................6 3.1.1 Bürgerarbeit .............................................................................................................6 3.1.2 IdA – Integration durch Austausch ...........................................................................7 3.1.3 XENOS – Integration und Vielfalt.............................................................................8 3.1.4 XENOS- Sonderprogramm „Ausstieg zum Einstieg“................................................9 3.1.5 XENOS- Sonderprogramm „ESF-Bundesprogramm zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt“ .....10 Beispiel: RESQUE plus...................................................................................................10 3.1.6 Berufliche Integration von Personen mit Migrationshintergrund – Integration durch Qualifizierung (IQ) ...........................................................................................................11 3.2 Bundesministerium für Bildung und Forschung ............................................................12 3.2.1 Akademikerinnen und Akademiker qualifizieren sich für den Arbeitsmarkt (AQUA) ........................................................................................................................................12 3.2.2 Perspektive Berufsabschluss .................................................................................13 3.3 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend....................................14 3.3.1 JUGEND STÄRKEN: Aktiv in der Region ..............................................................14 3.3.2 „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ ...............................................................15 Beispiel Döbeln: Encuentro - Stark in Gesellschaft.........................................................15 3.3.3 Förderung der Kinder- und Jugendhilfe durch den Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) ..................................................................................................................16 3.4 Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung .........................................17 3.4.1 Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (BIWAQ)....................................................17 3.5 Bundesministerium des Innnern ...................................................................................18 3.5.1 Angebote für Ausländer - Förderung durch das BMI .............................................18 3.5.2 Zusammenhalt durch Teilhabe...............................................................................19 3.6 Bundesamt für Migration und Flüchtlinge .....................................................................20 3.6.1 Berufsbezogene Deutschförderung .......................................................................20 3.6.2 Niederschwellige Seminarmaßnahmen zur Integration ausländischer Frauen ......21 3.6.3 Gemeinwesenorientierte Projekte ..........................................................................22 3.6.4 Multiplikatorenschulungen......................................................................................23 3.6.5 Angebote für Spätaussiedler..................................................................................24 3.6.6 Integration durch Sport...........................................................................................25 www.offenes-sachsen.de 3.7 Bundesagentur für Arbeit..............................................................................................26 3.7.1 Förderung von Arbeitsverhältnissen ......................................................................26 4 Sachsen ..............................................................................................................................27 4.1 Europa fördert Sachsen................................................................................................27 4.1.1 – A - Berufsbegleitende Qualifizierung und Innovation in Gesundheits-, Sozial- und Wohnbereich ...................................................................................................................28 4.1.2 – E – Chancengleichheit: Verbesserung der Berufswahlkompetenz .....................29 4.1.3 – G – Spezielle Anpassungslehrgänge für medizinisches Personal aus Drittländern sowie Qualifizierungsvorhaben für arbeitslose Spätaussiedler und Ausländer...............30 4.1.4 – H – Chancengleichheit: Qualifizierungsvorhaben für arbeitslose Personen .......31 4.1.5 – I - Qualifizierungs- und Beschäftigungsvorhaben für benachteiligte junge Menschen........................................................................................................................32 4.1.6 – J – Kleinvorhaben zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und des sozialen Zusammenhalts...............................................................................................................33 4.1.7 – K – Lokales Kapital für soziale Zwecke...............................................................34 4.2 „Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz“...................................................35 4.3 „Wir für Sachsen“..........................................................................................................36 5 Stiftungen ............................................................................................................................37 5.1 Robert Bosch Stiftung...................................................................................................37 5.2 Stiftung Mercator ..........................................................................................................38 5.3 VolkswagenStiftung ......................................................................................................39 5.4 Bertelsmann Stiftung ....................................................................................................40 5.5 Freudenberg Stiftung ....................................................................................................41 5.6 Gemeinnützige Hertie-Stiftung......................................................................................42 5.7 Körber-Stiftung..............................................................................................................43 5.8 Vodafone Stiftung .........................................................................................................44 5.9 ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius.......................................................................45 5.10 Otto Benecke Stiftung e. V. ........................................................................................46 5.11 Stiftung Nord-Süd-Brücken.........................................................................................47 5.12 Bürgerstiftung Dresden...............................................................................................48 5.13 Konrad Adenauer Stiftung (CDU) ...............................................................................49 5.14 Friedrich Naumann Stiftung (FDP) .............................................................................50 5.15 Friedrich Ebert Stiftung (SPD) ....................................................................................51 5.16 Rosa Luxemburg Stiftung (Die Linke).........................................................................53 5.17 Heinrich Böll Stiftung (Grüne) .....................................................................................54 5.18 Hanns-Seidel-Stiftung (CSU)......................................................................................55 5.19 Hans Böckler Stiftung .................................................................................................56 5.20 Otto Brenner Stiftung ..................................................................................................57 5.21 Stiftung Arbeit und Umwelt .........................................................................................58 Stiftungsübersichten im Internet .........................................................................................59 6 Antragsstellung....................................................................................................................60 www.offenes-sachsen.de 1 Übersicht Europäischer Integrationsfonds Europäische Union Europäischer Flüchtlingsfonds Finanzierungsquellen Europäischer Rückkehrfonds Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Bundesministerium des Innern Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bund Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Bundesministerium für Bildung und Forschung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Bundesagentur für Arbeit Freistaat Sachsen Sächsisches Staatsministerium des Innern Sächsische AufbauBank (SMWA) Stiftungen 1 www.offenes-sachsen.de 2 Europäische Union 2.1 Europäischer Integrationsfonds (EIF) – Integration von Drittstaats angehörigen Der Fonds unterstützt die Mitgliedstaaten der Europäischen Union bei der Integration von Drittstaatenangehörigen mit unterschiedlichem wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, religiösen, sprachlichen und ethnischen Hintergrund. Der Fonds ist in erster Linie auf Maßnahmen ausgerichtet, die die Integration von neu zugewanderten Drittstaatsangehörigen betreffen. Als Drittstaatsangehörige gelten Personen, die weder Unionsbürger sind noch als Asylbewerber oder Flüchtlinge gelten. Förderfähig sind nationale, regionale oder lokale Behörden in den Mitgliedstaaten, Nichtregierungsorganisationen und andere Akteure, die förderfähige Maßnahmen durchführen.1 In Deutschland ist für die Durchführung des Fonds das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zuständig: Stefano Weidner Referat EU-Fonds - Zuständige Behörde beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Dienstsitz: Regionalstelle Jena/Hermsdorf Am Rasthof 2 07629 Hermsdorf Tel: (036601) 9336 - 124 Fax: (036601) 9336 - 199 Homepage Ausführliche Informationen über die Projektförderung in Deutschland können auf den Internetseiten des BAMF abgerufen werden. Die „Entscheidung des Rates vom 25. Juni 2007 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Integration von Drittstaatsangehörigen für den Zeitraum 2007 bis 2013 innerhalb des Generellen Programms „Solidarität und Steuerung der Migrationsströme“ (2007/435/EG)“ finden Sie unter: Richtline EIF 2 www.offenes-sachsen.de EIFKofinanzierung Dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stehen im begrenzten Umfang Mittel zur Kofinanzierung von Projekten des Europäischen Integrationsfonds (EIF) zur Verfügung. Beantragt werden können Mittel zur Kofinanzierung von EIF-Projekten im Handlungsfeld "Integration durch gesellschaftliche Teilhabe", zur Willkommenskultur sowie zum Interkulturellen Dialog und zur Vorintegration.2 Kontakt: Herr Svend Clausen Frankenstraße 210 90461 Nürnberg Telefon: +49 911 943-6714 Telefax: +49 911 943-6699 Nähere Informationen zur Antragsstellung finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes. 1 Vgl.: http://www.foerderdatenbank.de/FoerderDB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=6bb8b690704622bcae9e73248aba8c8a;views;document&doc=2 625&typ=KU (Stand: 25.05.2012) 2 Vgl.: http://www.bamf.de/DE/Infothek/Projekttraeger/EIF-Kofinanzierung/eif-kofinanzierung-node.html (Stand: 06.06.2012) http://www.foerderdatenbank.de/FoerderDB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=6bb8b690704622bcae9e73248aba8c8a;views;document&doc=2 625&typ=KU (Stand: 25.05.12) 3 www.offenes-sachsen.de 2.2 Europäischer Flüchtlingsfonds (EFF) – Aufnahme von Flüchtlingen und Vertriebenen Der Europäische Flüchtlingsfonds unterstützt die Mitgliedstaaten der Europäischen Union bei der Aufnahme von Flüchtlingen und Vertriebenen und der Bewältigung der dadurch entstehenden Folgelasten. Antragsberechtigt sind nationale, regionale oder lokale Behörden in den Mitgliedstaaten, Nichtregierungsorganisationen und andere Akteure, die förderfähige Maßnahmen durchführen.3 In Deutschland ist die Nationale Zentralstelle zur Verwaltung des Europäischen Flüchtlingsfonds beim Bundesamt für die Migration und Flüchtlinge (BAMF) für die Durchführung des Fonds zuständig: Stefano Weidner Referat EU-Fonds - Zuständige Behörde beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Dienstsitz: Regionalstelle Jena/Hermsdorf Am Rasthof 2 07629 Hermsdorf Tel: (036601) 9336 - 124 Fax: (036601) 9336 - 199 Homepage Ausführliche Informationen über die Projektförderung in Deutschland können auf den Internetseiten des BAMF abgerufen werden. Die Entscheidung Nr. 573/2007/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Mai 2007 zur Einrichtung des Europäischen Flüchtlingsfonds für den Zeitraum 2008 bis 2013 innerhalb des Generellen Programms „Solidarität und Steuerung der Migrationsströme“ und zur Aufhebung der Entscheidung 2004/904/EG des Rates finden Sie unter: Richtlinie EFF 3 Vgl.: http://www.foerderdatenbank.de/FoerderDB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=e3299401586b4ab8b81d140ea0e00d31;views;document&doc=2 586 (Stand: 25.05.12) 4 www.offenes-sachsen.de 2.3 Europäische Rückkehrfonds (ERF) – Förderung der freiwilligen Rück kehr Der Europäische Rückkehrfonds unterstützt die Mitgliedstaaten der Europäischen Union bei der Durchführung und Verbesserung von Maßnahmen zur Rückkehr von Flüchtlingen und Vertriebenen in ihre Heimatländer. Ziel ist es, ein integriertes Rückkehrmanagement zu entwickeln und umzusetzen, die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten zu intensivieren und zu einer einheitlichen und effektiven Anwendung gemeinsamer Rückkehrnormen beizutragen. Förderfähig sind nationale, regionale oder lokale Behörden in den Mitgliedstaaten, Nichtregierungsorganisationen und andere Akteure, die förderfähige Maßnahmen durchführen.4 In Deutschland ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für die Durchführung des Fonds zuständig. Stefano Weidner Referat EU-Fonds - Zuständige Behörde beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Dienstsitz: Regionalstelle Jena/Hermsdorf Am Rasthof 2 07629 Hermsdorf Tel: (036601) 9336 - 124 Fax: (036601) 9336 - 199 Homepage Ausführliche Informationen über die Projektförderung in Deutschland können auf den Internetseiten des BAMF abgerufen werden. Die Entscheidung Nr. 575/2007/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Mai 2007 zur Einrichtung des Europäischen Rückkehrfonds für den Zeitraum 2008 bis 2013 innerhalb des Generellen Programms „Solidarität und Steuerung der Migrationsströme“ finden Sie unter Richtlinie ERF 4 Vgl.: http://www.foerderdatenbank.de/FoerderDB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=e3299401586b4ab8b81d140ea0e00d31;views;document&doc=9 667 (Stand: 25.05.12) 5 www.offenes-sachsen.de 3 Angebote der Bundesministerien 3.1 Bundesministerium für Arbeit und Soziales 3.1.1 Bürgerarbeit → Laufzeit 15.07.2010 – 31.12.2014 Vermittlung von arbeitslosen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in „Bürgerarbeit“, bei denen eine Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt nicht möglich ist. Auf der Basis von regionalen Erfahrungen in Sachsen-Anhalt sollen sich die Modellprojekte "Bürgerarbeit" aus den vier Komponenten • Beratung/ Standortbestimmung • Vermittlungsaktivitäten • Qualifizierung/ Förderung und • der eigentlichen "Bürgerarbeit", einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung (ohne Arbeitslosenversicherungspflicht) im Bereich von zusätzlicher und im öffentlichen Interesse liegender Arbeit, zusammensetzen.5 Kontakt: Bundesministerium für Arbeit und Soziales Ref. II c 5 - Leistungen der Grundsicherung zur Schaffung von Arbeitsplätzen [email protected] Weitere Informationen finden Sie hier. 5 Vgl.: http://www.esf.de/portal/generator/13856/programm__buergerarbeit.html (Stand: 01.06.12) 6 www.offenes-sachsen.de 3.1.2 IdA – Integration durch Austausch → Laufzeit 2008 - 2015 Um die berufliche Eingliederung von Personengruppen mit erschwertem Zugang zum Arbeitsmarkt durch den Erwerb berufspraktischer Erfahrungen im EU-Ausland zu unterstützen, werden im Rahmen des Programms "IdA - Integration durch Austausch" transnationale Mobilitäts- und Austauschvorhaben gefördert.6 Kontakt: Bundesministerium für Arbeit und Soziales Gruppe Europäische Fonds für Beschäftigung Referat EF 2 - Umsetzung des Europäischen Sozialfonds Mechthild Jürgens Tel.: 0228 99 527-2065 [email protected] Weitere Informationen finden Sie hier. 6 Vgl.: http://www.esf.de/portal/generator/9828/ida__projekte.html (Stand: 01.06.12) 7 www.offenes-sachsen.de 3.1.3 XENOS – Integration und Vielfalt → Zweite Förderrunde 2012 - 2014 Das Programm fördert Maßnahmen gegen Ausgrenzung und Diskriminierung im Übergang von Schule, Ausbildung und Arbeitswelt. Im Fokus stehen insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene mit und ohne Migrationshintergrund, deren Zugang zu Schule, Ausbildungsund Arbeitsplätzen erschwert ist. Die generelle Zielsetzung von XENOS besteht darin, durch Vermittlung besonderer Qualifikationen und Stärkung von Strukturen, fremdenfeindliche und diskriminierende Einstellungen abzubauen und insbesondere Migrantinnen und Migranten beim Einstieg in den Arbeitsmarkt und bei der Integration in die Gesellschaft nachhaltig zu unterstützen.7 Kontakt: Bundesministerium für Arbeit und Soziales Gruppe Europäische Fonds für Beschäftigung EF 2 - Umsetzung des Europäischen Sozialfonds Thomas Becker [email protected] Tel.: 0228 99 527-4128 Weitere Informationen finden Sie hier. 7 Vgl.: Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Programmbeschreibung “XENOS – Integration und Vielfalt“. Mai 2011, unterhttp://www.esf.de/portal/generator/16216/property=data/2011__05__17__programmbeschreibung__xenos.pdf (Stand: 01.06.2012) 8 www.offenes-sachsen.de 3.1.4 XENOS Sonderprogramm „Ausstieg zum Einstieg“ → Laufzeit 20.03.2009 bis 31.12.2014 Mit dem XENOS-Sonderprogramm "Ausstieg zum Einstieg" unterstützt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den Ausstieg junger Menschen aus der rechten Szene. Im Mittelpunkt steht die gezielte Förderung arbeitsmarktlicher Ansätze. Ein weiterer Schwerpunkt des Sonderprogramms ist die Förderung des Erfahrungsaustauschs zwischen den Aussteigerinitiativen. 8 Kontakt: Bundesministerium für Arbeit und Soziales EF 2 - Umsetzung des Europäischen Sozialfonds 53107 Bonn [email protected] Nähere Informationen finden Sie hier. 8 Vgl.: http://www.esf.de/portal/generator/6664/xenos__ausstieg__zum__einstieg__inhalt.html (Stand: 01.06.2012) 9 www.offenes-sachsen.de 3.1.5 XENOS Sonderprogramm „ESFBundesprogramm zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberech tigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt“ → Zweite Förderrunde vom 1. November 2010 bis 31.12.2013 Das XENOS-Sonderprogramm soll Begünstigte bei der Integration in den Arbeitsmarkt unterstützen. Gefördert werden Netzwerke auf lokaler und regionaler um möglichst vielen Begünstigten zu einer auf Dauer angelegten Erwerbstätigkeit zu verhelfen.9 Kontakt: Bundesministerium für Arbeit und Soziales EF 2 - Umsetzung des Europäischen Sozialfonds [email protected] Weitere Informationen finden Sie hier. Beispiel: RESQUE plus Seit 2010 wird das Projekt RESQUE plus in Sachsen durch den ESF und das Sonderprogramm XENOS gefördert. 10 Ziel ist die Arbeitsmarktintegration von arbeitsberechtigten Ausländern (mit Aufenthaltserlaubnis, Duldung bzw. Aufenthaltsgestattung). Dies wird durch Beratungs- und Betreuungsleistungen, den Einsatz verschiedener Methoden und Instrumente, wie der Kompetenzbilanzierung, die Aufstellung und Umsetzung individueller Qualifizierungs- und Integrationspläne und schließlich durch die direkte Vermittlung in den Arbeitsmarkt geschehen. Sensibilisierungsmaßnahmen für Arbeitsmarktakteure unterstützen den Prozess. 11 Ansprechpartner und weitere Information finden Sie hier. 9 Vgl.: http://www.esf.de/portal/generator/15172/bleiberecht__2__gesamt.html (Stand: 04.06.2012) Vgl.: http://www.esf.de/portal/generator/13382/property=data/2012__05__30__projektliste.pdf, Seite 54 (Stand: 04.06.2012) 10 11 Vgl.: http://www.projekt‐resque.de/index.php/ziele‐zielgruppen‐483.html (Stand: 04.06.2012) 10 www.offenes-sachsen.de 3.1.6 Berufliche Integration von Personen mit Migrationshintergrund – In tegration durch Qualifizierung (IQ) Ziel ist es, die Integrationschancen von Personen mit Migrationshintergrund in den Arbeitsmarkt in Deutschland und ggf. auch im Ausland zu erhöhen. Unterstützt werden: • der Aufbau und die Weiterentwicklung von bundesweiten Netzwerken und Beratungsstellen zur Information über Förder- und Qualifizierungsmöglichkeiten für Personen mit Migrationshintergrund sowie • Einzelprojekte, die darauf ausgerichtet sind, die Arbeitslosigkeit von Personen mit Migrationshintergrund sektoral oder regional zu verringern.12 Weiterführende Informationen erteilt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Referat IIa6 Wilhelmstraße 49 10117 Berlin Tel. (0 30) 1 85 27-0 Fax (0 30) 1 85 27-18 30 [email protected] Homepage Die Richtlinie über besondere Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Integration von Personen mit Migrationshintergrund finden Sie hier. 12 Vgl.: http://www.foerderdatenbank.de/FoerderDB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=6dbfb491a3ce9404c25474caf3af142a;views;document&doc=113 58&typ=KU (Stand: 08.06.2012) 11 www.offenes-sachsen.de 3.2 Bundesministerium für Bildung und Forschung 3.2.1 Akademikerinnen und Akademiker qualifizieren sich für den Arbeitsmarkt (AQUA) → Laufzeit seit 2006 Neben Zugewanderten können auch hiesige (deutsche) arbeitslose Akademiker/innen an Studienergänzungen, die in Kooperation mit Hochschulen durchgeführt werden, teilnehmen. 13 Die Umsetzung des Programmes erfolgt durch die Otto Benecke Stiftung e.V. Kontakt: Bundesministerium für Bildung und Forschung Referat 415 Dr. Dorothee Buchhaas-Birkholz Tel.: 030 1857-5349 [email protected] Otto Benecke Stiftung e.V. Referat IV - Akademikerprogramm Dagmar Maur Tel.: 0228 8163-234 [email protected] Regina Kahle Tel.: 0228-8163-228 [email protected] Nähere Informationen finden Sie hier. 13 Vgl.: http://www.esf.de/portal/generator/902/programm__aqua.html (Stand: 04.06.2012) 12 www.offenes-sachsen.de 3.2.2 Perspektive Berufsabschluss → Laufzeit 01.01.2008 bis 31.12.2012 Das Programm strebt eine strukturelle Weiterentwicklung und eine Verbesserung der beruflichen Integrationsförderung zur Schaffung von Ausbildungschancen für alle an. Die Umsetzung des Programmes erfolgt durch das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt.14 Kontaktstellen: Bundesministerium für Bildung und Forschung Referat 313 Viola-Antoinette Klanten Tel.: 0228 9957-2114 [email protected] Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt AG 511 Dr. Hans-Peter Albert Tel.: 0228 3821-315 [email protected] Dr. Manuela Martinek Tel.: 0228 3821-313 [email protected] Nähere Informationen finden Sie hier. 14 Vgl.: http://www.esf.de/portal/generator/906/programm__perspektive__berufsabschluss.html (Stand: 04.06.2012) 13 www.offenes-sachsen.de 3.3 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 3.3.1 JUGEND STÄRKEN: Aktiv in der Region → Laufzeit September 2010 bis Dezember 2013 Das Modellprogramm JUGEND STÄRKEN: Aktiv in der Region setzt an den Strukturen der Initiative JUGEND STÄRKEN und ihrer vier Programme Schulverweigerung - Die 2. Chance, Kompetenzagenturen, STÄRKEN vor Ort und Jugendmigrationsdienste an. Es zielt auf die: • Stärkung der Aufgabenwahrnehmung der kommunalen öffentlichen Jugendhilfe (§ 13 SGB VIII) • Erprobung von Strukturen und Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit der Akteure an den Schnittstellen Schule - SGB II/III - SGB VIII • Schaffung eines lückenlosen, durchgängigen und passgenauen Fördersystems für benachteiligte Jugendliche und Jugendliche mit Migrationshintergrund.15 Kontakt: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Referat 501 Frau Tina Jansen Tel.: 030 18555-2070 [email protected] ESF-Regiestelle Büro gsub mbH Kronenstr. 6 10117 Berlin [email protected] Weitere Informationen finden Sie hier. 15 Vgl.: http://www.esf.de/portal/generator/14702/programm__jugend__staerken.html (Stand: 04.06.2012) 14 www.offenes-sachsen.de 3.3.2 „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ Das Bundesprogramm zielt darauf ab, ziviles Engagement, demokratisches Verhalten und den Einsatz für Vielfalt und Toleranz zu fördern. Angesprochen werden sollen besonders Kinder und Jugendliche, aber auch Eltern, Pädagoginnen und Pädagogen, lokal einflussreiche staatliche und zivilgesellschaftliche Akteure sowie Multiplikatorinnen und Multiplikatoren. 16 Ansprechpartner/ innen finden Sie hier. Lokale Handlungspläne und Modellprojekte sowie viele weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums (Herausgeber). Beispiel Döbeln: Encuentro - Stark in Gesellschaft Thema: Ethnisierte Konflikte in der Integrationsgesellschaft Hauptzielgruppe: Jugendliche in strukturschwachen Regionen Ziele: • Verbesserung des interkulturellen Dialogs und der Integrationspraxis in der Region Mittelsachsen Förderung der Verständigungsprozesse von jungen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund sowie Förderung gemeinschaftlicher Projektentwicklung und – durchführung • Verbesserung des Zugangs zu Informationsveranstaltungen und Weiterbildungsangebote • Sensibilisierung und Weiterbildung von Multiplikator_innen • Förderung von zivilgesellschaftlichem Engagement und Vernetzung 17 • Kontakt: Treibhaus e.V. Bahnhofstraße 56 04720 Döbeln Tel: 03431 / 605330 [email protected] Homepage Das Handlungskonzept und erwartete Ziele sowie weitere Informationen finden Sie hier. 16 Vgl.: http://www.toleranz-foerdern-kompetenz-staerken.de/tfks_bundesprogramm.html (Stand: 08.06.2012) Vgl.: http://www.toleranz-foerdern-kompetenzstaerken.de/tfks_karte_mp.html?&no_cache=1&tx_projectmap_pi1[action]=show&tx_projectmap_pi1[controller]=Pr oject&tx_projectmap_pi1[project]=372 (Stand: 08.06.2012) 17 15 www.offenes-sachsen.de 3.3.3 Förderung der Kinder und Jugendhilfe durch den Kinder und Jugend plan des Bundes (KJP) Durch den Kinder- und Jugendplan des Bundes soll die Tätigkeit der Kinder und Jugendhilfe angeregt und gefördert werden. Hierzu gehört es insbesondere, neue Wege der Kinder- und Jugendhilfe aufzuzeigen. Zielgruppen des Kinder- und Jugendplanes des Bundes sind: • junge Menschen, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, • Eltern und andere Erziehungsberechtigte, • ehren-, neben- und hauptamtlich in der Jugendhilfe Tätige und andere Multiplikatorinnen und Multiplikatoren. Gefördert werden u.a. Programme aus folgenden Bereichen: • • • • • • • • • • • • Politische und kulturelle Bildung, Jugend und Sport, Jugendsozialarbeit, Gleichstellung von Jungen und Mädchen, junge Menschen mit Behinderung, Hilfen und Schutz für Kinder und Jugendliche, Stärkung im Umgang mit Medien, Jugendverbandsarbeit, Fortbildung, internationale Jugendarbeit, Eingliederung junger Menschen mit Migrationshintergrund, Bau, Erwerb, Einrichtung und Bauerhaltung von Stätten der Kinder- und Jugendhilfe.18 Kontakt: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Glinkastraße 24 10117 Berlin Tel. (0 30 18) 5 55-0 Fax (0 30 18) 5 55-44 00 [email protected] Homepage Die Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen und Leistungen zur Förderung der Kinder- und Jugendhilfe durch den Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) finden Sie hier. 18 Vgl.: http://www.foerderdatenbank.de/FoerderDB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=6dbfb491a3ce9404c25474caf3af142a;views;document&doc=109 98&typ=KU (Stand: 11.06.2012) 16 www.offenes-sachsen.de 3.4 Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt entwicklung 3.4.1 Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (BIWAQ) → Zweite Förderrunde von 2011 - 2014 Mit BIWAQ werden gezielt arbeitsmarktpolitische Maßnahmen in Gebiete der „Sozialen Stadt” gelenkt. Die Qualifikation und soziale Situation der Bewohnerinnen und Bewohner und damit auch ihre Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt sollen verbessert werden. Die Gleichstellung von Frauen und Männern sowie die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund sind integraler Bestandteil des Programms.19 Hier finden Sie eine Übersichtskarte mit den Projekten der 1. und 2. Förderrunde. In Sachsen werden derzeit 11 Projekte unterstützt. 20 Kontaktstelle: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Referat SW 22 Krausenstraße 17 - 20 10117 Berlin [email protected] Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. 19 20 Vgl.: http://www.biwaq.de/cln_032/nn_248556/DE/1Programm/1Ziele/node.html?__nnn=true (Stand: 04.06.2012) Vgl.: http://www.esf.de/portal/generator/834/programm__soziale__stadt.html (Stand: 04.06.2012) 17 www.offenes-sachsen.de 3.5 Bundesministerium des Innern 3.5.1 Angebote für Ausländer Förderung durch das BMI Das BMI wählt unmittelbar Projekte aus, die Signalwirkung, besonders hohe flächendeckende Wirkung und gezielte Öffentlichkeitsarbeit erwarten lassen. Insbesondere werden Migrantenorganisationen angeregt, entsprechende Projekte durchzuführen. Thematisch geht es um folgende Bereiche: • Qualifizierung von Multiplikatoren der Integration • Stärkung von Demokratieverständnis, Fundamentalismusprävention • Öffentlichkeitswirksame Vermittlung der Integrationspolitik der Bundesregierung • Bekämpfung der Segregation (Ghettoisierung, Parallelgesellschaft) • Stärkung der (politischen) Partizipation von Zuwanderern.21 Projektskizzen richten Sie bitte an folgende Adresse: Bundesministerium des Innern Referat M II 2 Alt-Moabit 101D 10559 Berlin Das Ministerium entscheidet über die grundsätzliche Förderung, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nimmt die Begleitung und Abwicklung dieser Projekte wahr. Anträge von Vereinsgliederungen müssen über den jeweiligen Bundesverband vorgelegt werden. Eine Checkliste der einzureichenden Papiere finden Sie hier. 21 Vgl.: http://www.bamf.de/DE/Infothek/Projekttraeger/AngeboteAuslaender/angeboteauslaender-node.html (Stand: 06.06.2012) 18 www.offenes-sachsen.de 3.5.2 Zusammenhalt durch Teilhabe Gefördert werden Projekte für demokratische Teilhabe und Extremismus in Ostdeutschland. „Ziel dieser Initiative ist es, eine selbstbewusste, lebendige und demokratische Gemeinwesenkultur zu unterstützen, in der extremistische und verfassungsfeindliche Strömungen keinen Platz finden.“ Das Bundesprogramm "Zusammenhalt durch Teilhabe" fördert deshalb bürgerschaftliches Engagement, kommunale Kooperationsprojekte und demokratische Praxis in Vereinen und Verbänden. Das Bundesministerium des Innern hat die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) mit der Umsetzung des Bundesprogramms "Zusammenhalt durch Teilhabe" betraut.22 Kontaktstellen: Bundeszentrale für politische Bildung Regiestelle "Zusammenhalt durch Teihabe" Friedrichstraße 50 10117 Berlin Lan Böhm Projekt- und Antragsberatung Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen [email protected] 030 254 504 - 445 Alle weiteren Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums. 22 Vgl.: http://www.zusammenhalt-durch-teilhabe.de/ZDT/DE/Bundesprogramm/bundesprogramm_node.html (Stand: 07.06.2012) 19 www.offenes-sachsen.de 3.6 Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 3.6.1 Berufsbezogene Deutschförderung Die berufsbezogene Deutschförderung des ESF-BAMF-Programms verbindet Deutschunterricht, berufliche Qualifizierung und Praktikum effektiv miteinander.23 Kontakt: ESF Verwaltung Poller Kirchweg 101 51105 Köln, Nordrhein-Westfalen Telefon: +49 221 92426-400 Telefax: +49 221 92426-399 Berechtigte Träger in Sachsen sind: • LOESERnet.com GmbH in Freital • Euro-Schulen Leipzig GmbH in Leipzig • Euro-Schulen West-Sachsen GmbH und die Euro-Schulen Hohenstein-Ernstthal GmbH in Hohenstein-Ernstthal 24 Weitere Informationen wie z. Bsp. das pädagogische Rahmenkonzept finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. 23 Vgl.: http://www.bamf.de/DE/Infothek/ESFTraegerinformationen/esftraegerinformationen-node.html (Stand: 05.06.2012) 24 Vgl.:http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/ESF/01_Grundlagen/liste-berechtigtetraeger-pdf.html?nn=2992888 20 www.offenes-sachsen.de 3.6.2 Niederschwellige Seminarmaßnahmen zur Integration ausländischer Frauen Die Frauenkurse orientieren sich am Alltag und den Lebenssituationen der Frauen. Sie bestehen aus Elementen eines niederschwelligen Sprachförderangebotes sowie praktischen Angeboten. Die Frauen sollen insbesondere an das gesellschaftliche Leben in Deutschland herangeführt werden. Ziele der niederschwelligen Frauenkurse sind: • das Selbstbewusstsein stärken • in Erziehungsfragen unterstützen • Schwellenängste überwinden • auf weiterführende Integrationsangebote (zum Beispiel Integrationskurse) hin- führen Entsprechend der Zielbestimmung des Nationalen Integrationsplans sind weitere Themenschwerpunkte "Sprachentwicklung und Spracherwerb der Kinder durch die Eltern" sowie "Rolle der Frauen, Gewaltprävention, insbesondere der Schutz vor häuslicher Gewalt".25 Kontakt: Herr Gerhard Birkel Frankenstraße 210 90461 Nürnberg Telefon: +49 911 943-6515 Telefax: +49 911 943-6699 Fördergrundsätze und Informationen zur Antragstellung finden Sie auf Internetseiten des Bundesamtes. 25 Vgl.: http://www.bamf.de/DE/Infothek/Projekttraeger/Frauenkurse/frauenkurse-node.html (Stand: 06.06.2012) 21 www.offenes-sachsen.de 3.6.3 Gemeinwesenorientierte Projekte Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge fördert Projekte zur sozialen und gesellschaftlichen Integration von Zugewanderten mit dauerhafter Bleibeperspektive vor Ort. Handlungsfelder dieser gemeinwesenorientierten Projekte sind: • Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements, • Stärkung der interkulturellen Kompetenz, • Sucht-, Gewalt- und Kriminalitätsprävention, • Stärkung mitgebrachter Kompetenzen im ressourcenorientierten Ansatz, • Integration durch freizeitpädagogische Angebote und • Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern.26 Kontakt: Projektförderung - Referat 332 Frankenstraße 210 90461 Nürnberg Deutschland Telefon: +49 911 943-6600 Telefax: +49 911 943-6699 Weitere Informationen wie z. Bsp. die Zielgruppen oder das Antragsverfahren finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes. 26 Vgl.:http://www.bamf.de/DE/Infothek/Projekttraeger/Gemeinwesen/ZielgruppenZiele/zielgruppenziele-node.html (Stand: 06.06.2012) 22 www.offenes-sachsen.de 3.6.4 Multiplikatorenschulungen Die Multiplikatorenschulungen sollen Migrantenorganisationen die Möglichkeit zur Professionalisierung und Weiterqualifizierung bieten. Inhalte können bspw. sein: • Vereinsmanagement • Aktivierung engagierter Mitglieder • Personalentwicklung für das Ehrenamt • Projektmanagement • Buchhaltung • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit • Fundraising27 Kontakt: Herr Svend Clausen Frankenstraße 210 90461 Nürnberg Telefon: +49 911 943-6714 Telefax: +49 911 943-6699 Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes. 27 Vgl.:http://www.bamf.de/DE/Infothek/Projekttraeger/Multiplikatorenschulungen/multiplikatorenschulungennode.html (Stand: 06.06.2012) 23 www.offenes-sachsen.de 3.6.5 Angebote für Spätaussiedler Seit 2006 können Spätaussiedler ab 16 Jahren an den Kursen "Identität und Integration PLUS" teilnehmen. Die Spätaussiedler beschäftigen sich unter anderem mit: • Fragen ihrer spezifischen Identität • Problemen und Chancen bei der Alltagsbewältigung im neuen Lebensumfeld • Fragen des Bildungswesens in Deutschland • Möglichkeiten und Chancen am deutschen Arbeitsmarkt, wobei auch Wege in die Selbstständigkeit aufgezeigt werden.28 Kontakt: Frau Anita Kuske U3 Boeselagerstraße 4 38108 Braunschweig, Niedersachsen Telefon: +49 531 3545-237 Telefax: +49 531 3545-499 Weitere Informationen wie z. Bsp. das Antragsverfahren finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes. 28 Vgl.:http://www.bamf.de/DE/Infothek/Projekttraeger/AngeboteSpaetaussiedler/angebotespaetaussiedlernode.html (Stand: 06.06.2012) 24 www.offenes-sachsen.de 3.6.6 Integration durch Sport Der Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) hat das Programm "Integration durch Sport" 1989 auf Initiative der Bundesregierung ins Leben gerufen. Ziel ist es, Menschen mit Migrationshintergrund für eine aktive Beteiligung auf allen Ebenen des Vereinslebens zu gewinnen – als aktive Mitglieder ebenso wie als ehrenamtlich Engagierte. Gefördert wird das Programm durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die Koordinierung erfolgt durch den DOSB, die Umsetzung in den Landessportbünden und den Sportvereinen vor Ort. Rund 500 Sportvereine bieten Kurse, Turniere, Ferienfreizeiten und andere sport- und freizeitbezogene Aktivitäten an. 29 Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Programmes, sowie auf den Internetseiten des Bundesamtes. Kontakt: Deutscher Olympischer Sportbund Geschäftsbereich Sportentwicklung Ressort Chancengleichheit und Diversity Programm „Integration durch Sport“ Otto-Fleck-Schneise 12 60528 Frankfurt am Main Tel. +49 (0) 69/67000 Fax +49 (0) 69/674906 Stellvertretende Ressortleiterin: Heike Kübler | [email protected] Programmreferent: Stephan Vogl | [email protected] 29 Vgl.: http://www.bamf.de/DE/Infothek/Projekttraeger/IntegrationSport/integrationsport-node.html (Stand: 06.06.2012) 25 www.offenes-sachsen.de 3.7 Bundesagentur für Arbeit 3.7.1 Förderung von Arbeitsverhältnissen Beschäftigungszuschüsse erhalten Arbeitgeber, wenn sie langzeitarbeitslose erwerbsfähige Hilfebedürftige mit besonders schweren Vermittlungshemmnissen einstellen. Antragsberechtigt sind Arbeitgeber, die förderungsbedürftige Arbeitnehmer einstellen.30 Auskünfte erteilt die Bundesagentur für Arbeit (BA) Regensburger Straße 104 90478 Nürnberg Tel. (09 11) 1 79-0 Fax (09 11) 1 79-21 23 Homepage Ein Verzeichnis der örtlich zuständigen Agenturen für Arbeit kann auf den Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit abgerufen werden. Voraussetzungen, Art und Höhe der Förderung finden Sie hier 30 Vgl.: http://www.foerderdatenbank.de/FoerderDB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=views;document&doc=10077 (Stand: 12.06.2012) 26 www.offenes-sachsen.de 4 Sachsen 4.1 Europa fördert Sachsen Der Europäische Sozialfonds (ESF) bietet vielfältige Chancen rund um die Bereiche Bildung und Beschäftigung. Mit der Unterstützung von beruflicher Qualifizierung, Berufsausbildung und Berufsorientierung, des Unternehmergeistes, einem besseren Zugang zu Beschäftigung und sozialer Integration sowie dem Erwerb interkultureller Kompetenzen eröffnet er vielen Menschen berufliche Perspektiven. Dabei wirkt der ESF im Sinne der Lissabon-Strategie der Europäischen Union für mehr Wachstum und Beschäftigung. Folgende Bereiche können über den ESF gefördert werden: • • • • • • • • • • Schulbildung Berufsorientierung Berufliche Erstausbildung Berufliche Weiterbildung Hochschulbildung Existenzgründung Beschäftigungsförderung Beschäftigungsförderung für besondere Zielgruppen Beschäftigung und Chancengleichheit 31 Transnationale Bildung Zuständig für die Umsetzung der ESF-Förderprogramme in Sachsen ist im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr die Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB). ESF-Richtlinie des SMS / SMUL - Allgemeine Regelungen Ansprechpartner für die Beratung und Antragstellung sowie Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) Pirnaische Straße 9 01069 Dresden Tel. (03 51) 49 10 49 30 Fax (03 51) 49 10 10 15 [email protected] Das Internet-Portal der SAB informiert über Beratungsmöglichkeiten, Fördermodalitäten, Rahmenvorgaben sowie Art und Weise der einzureichenden Unterlagen. 31 Vgl.:http://www.smwa.sachsen.de/de/Foerderung/Strukturfonds_in_Sachsen/Europaeischer_Sozialfonds_ESF/12 0624.html (Stand: 12.06.2012) 27 www.offenes-sachsen.de 4.1.1 – A Berufsbegleitende Qualifizierung und Innovation in Gesundheits, Sozial und Wohnbereich Der Freistaat Sachsen fördert im Rahmen der ESF-Richtlinie: • die Vermittlung von arbeitsfeldbezogenen oder funktionsbezogenen Kenntnissen und Fähigkeiten in Dienstleistungsfeldern des Gesundheits-, Sozial- und Wohnbereichs, • Weiterbildungen in Gesundheitsfachberufen an staatlich anerkannten Weiterbildungseinrichtungen, • Dienstleistungsunternehmen bei der Erschließung neuer Märkte und neuer Arbeitsfelder des Gesundheits-, Sozial- und Wohnbereichs mittels Qualifizierung der Beschäftigten sowie • Dienstleistungskooperationen und Netzwerke in Dienstleistungsfeldern des Gesundheits-, Sozial- und Wohnbereichs. 32 Ansprechpartner für die Beratung und Antragstellung sowie Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) Pirnaische Straße 9 01069 Dresden Tel. (03 51) 49 10 49 30 Fax (03 51) 49 10 10 15 [email protected] Homepage Das Internet-Portal der SAB informiert über Beratungsmöglichkeiten, Fördermodalitäten, Rahmenvorgaben sowie Art und Weise der einzureichenden Unterlagen. Die ESF-Richtlinie des SMS/SMUL - A - Berufsbegleitende Qualifizierung und Innovationen im Gesundheits-, Sozial- und Wohnbereich finden Sie hier. 32 Vgl.: http://www.foerderdatenbank.de/FoerderDB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=4aa561e46fff16fb87d819d09c769842;views;document&doc=973 4&typ=KU (Stand: 13.06.2012) 28 www.offenes-sachsen.de 4.1.2 – E – Chancengleichheit: Verbesserung der Berufswahlkompetenz Der Freistaat Sachsen fördert im Rahmen der ESF-Richtlinie Maßnahmen, die die „klassische“ Geschlechterverteilung bei der Berufswahl in Frage stellen. Zielgruppe der Vorhaben sind grundsätzlich sächsische Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren. Im Rahmen von Praktika sollen Jungen ihre Möglichkeit zur Berufswahlentscheidung entgegen dem tradierten Ausbildungsverhalten testen. Der Anteil von Männern in diesen Bereichen soll dadurch langfristig gesteigert werden. Darüber hinaus ist auch die Förderung von Vorhaben für Mädchen möglich, soweit sie ihnen die Möglichkeit eröffnen, technische, technologische und naturwissenschaftliche Berufe kennen zu lernen.33 Ansprechpartner für die Beratung und Antragstellung sowie Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) Pirnaische Straße 9 01069 Dresden Tel. (03 51) 49 10 49 30 Fax (03 51) 49 10 10 15 [email protected] Homepage Das Internet-Portal der SAB verweist auf Beratungsmöglichkeiten, Fördermodalitäten, Rahmenvorgaben sowie Art und Weise der einzureichenden Unterlagen. Die ESF-Richtlinie des SMS/SMUL - E - Chancengleichheit: Verbesserung der Berufswahlkompetenz finden Sie hier. 33 Vgl.: http://www.foerderdatenbank.de/FoerderDB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=4aa561e46fff16fb87d819d09c769842;views;document&doc=973 8&typ=KU (Stand: 14.06.2012) 29 www.offenes-sachsen.de 4.1.3 – G – Spezielle Anpassungslehrgänge für medizinisches Personal aus Drittländern sowie Qualifizierungsvorhaben für arbeitslose Spätaussiedler und Ausländer Die Anpassungslehrgänge sollen die Voraussetzungen zur Aufnahme für eine entsprechende Tätigkeit in Deutschland schaffen. Gefördert werden: • Anpassungslehrgänge zur Integration von Ärztinnen, Ärzten, Zahnärztinnen und Zahnärzten mit einer Ausbildung in Drittländern. • Anpassungslehrgänge für Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Gesundheitsund Krankenpfleger • Anpassungslehrgänge für Hebammen und Entbindungspfleger Antragsberechtigte Antragsberechtigt für Anpassungslehrgänge für medizinisches Personal sind zertifizierte Bildungsträger, die über Erfahrungen in der Konzeption und Durchführung von Anpassungslehrgängen für Migranten verfügen. Antragsberechtigt für Qualifizierungsvorhaben für Spätaussiedler und Ausländer sind die Träger der Maßnahme.34 Ansprechpartner für die Beratung und Antragstellung sowie Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) Pirnaische Straße 9 01069 Dresden Tel. (03 51) 49 10 49 30 Fax (03 51) 49 10 10 15 [email protected] Homepage Das Internet-Portal der SAB verweist auf Beratungsmöglichkeiten, Fördermodalitäten, Rahmenvorgaben sowie Art und Weise der einzureichenden Unterlagen. Die ESF-Richtlinie des SMS/SMUL - G - Spezielle Anpassungslehrgänge für medizinisches Personal aus Drittländern sowie Qualifizierungsvorhaben für arbeitslose Spätaussiedler und Ausländer finden Sie hier. 34 Vgl.: http://www.foerderdatenbank.de/FoerderDB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=4aa561e46fff16fb87d819d09c769842;views;document&doc=974 0&typ=KU (Stand: 14.06.2012) 30 www.offenes-sachsen.de 4.1.4 – H – Chancengleichheit: Qualifizierungsvorhaben für arbeitslose Per sonen Der Freistaat Sachsen fördert im Rahmen der ESF-Richtlinie Vorhaben zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Qualifizierungsmaßnahmen für arbeitslose Frauen und Männer. Zielgruppe der Förderung sind Frauen und Männer in der Elternzeit, die arbeitslos sind oder im Verlauf der Elternzeit arbeitslos werden sowie insbesondere arbeitslose Frauen, die mit einer Qualifizierung in zukunftsträchtigen Berufen ihre Chance auf eine Wiederanstellung am ersten Arbeitsmarkt erhöhen und Personen, die nach mindestens zweijähriger Unterbrechung der Erwerbstätigkeit oder der Ausbildung wieder in das Erwerbsleben eintreten wollen.35 Ansprechpartner für die Beratung und Antragstellung sowie Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) Pirnaische Straße 9 01069 Dresden Tel. (03 51) 49 10 49 30 Fax (03 51) 49 10 10 15 [email protected] Homepage Das Internet-Portal der SAB verweist auf Beratungsmöglichkeiten, Fördermodalitäten, Rahmenvorgaben sowie Art und Weise der einzureichenden Unterlagen. Die ESF-Richtlinie des SMS/SMUL - H - Chancengleichheit: Qualifizierungsvorhaben für arbeitslose Personen finden Sie hier. 35 Vgl.: http://www.foerderdatenbank.de/FoerderDB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=4aa561e46fff16fb87d819d09c769842;views;document&doc=974 1&typ=KU (Stand: 14.06.2012) 31 www.offenes-sachsen.de 4.1.5 – I Qualifizierungs und Beschäftigungsvorhaben für benachteiligte junge Menschen Der Freistaat Sachsen fördert im Rahmen der ESF-Richtlinie: • sozialpädagogisch begleitete Qualifizierungs- und Beschäftigungsvorhaben für sozial benachteiligte oder individuell beeinträchtigte junge Menschen als niedrigschwellige Angebote der Berufsorientierung, Berufsvorbereitung, zur Unterstützung des Übergangs in eine Ausbildung oder des Übergangs in die Erwerbstätigkeit. Antragsberechtigt für Qualifizierungs- und Beschäftigungsvorhaben sind anerkannte Träger der freien Jugendhilfe. Endbegünstigt sind junge Menschen, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, mit einem erhöhten sozialpädagogischen Unterstützungsbedarf.36 Ansprechpartner für die Beratung und Antragstellung sowie Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) Pirnaische Straße 9 01069 Dresden Tel. (03 51) 49 10 49 30 Fax (03 51) 49 10 10 15 [email protected] Homepage Das Internet-Portal der SAB verweist auf Beratungsmöglichkeiten, Fördermodalitäten, Rahmenvorgaben sowie Art und Weise der einzureichenden Unterlagen. Die ESF-Richtlinie des SMS/SMUL - I - Qualifizierungs- und Beschäftigungsvorhaben für benachteiligte junge Menschen finden Sie hier. 36 Vgl.: http://www.foerderdatenbank.de/FoerderDB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=4aa561e46fff16fb87d819d09c769842;views;document&doc=974 2&typ=KU (Stand: 14.06.2012) 32 www.offenes-sachsen.de 4.1.6 – J – Kleinvorhaben zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und des so zialen Zusammenhalts Der Freistaat Sachsen fördert im Rahmen der ESF-Richtlinie Kleinvorhaben, in denen sich Personen bürgerschaftlich engagieren, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, mit folgenden Zielstellungen: • Erhalt und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit, • Stärkung der Eigenmotivation, der Eigeninitiative und der sozialen Kompetenz sowie • Integration in das gesellschaftliche Leben durch Tätigkeiten und Aufgaben außerhalb der traditionellen Erwerbsarbeit. Antragsberechtigt sind die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, die örtlichen Träger der freien Wohlfahrtspflege sowie Kirchengemeinden, andere Personenvereinigungen, Vereine und Gruppen, soweit sie als gemeinnützig anerkannt sind sowie Gemeinden und Gemeindeverbände.37 Auskunft und Bewilligungsstelle: Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) Pirnaische Straße 9 01069 Dresden Tel. (03 51) 49 10 49 30 Fax (03 51) 49 10 10 15 [email protected] Homepage Das Internet-Portal der SAB verweist auf Beratungsmöglichkeiten, Fördermodalitäten, Rahmenvorgaben sowie Art und Weise der einzureichenden Unterlagen. Die ESF-Richtlinie des SMS/SMUL - J - Kleinvorhaben zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und des sozialen Zusammenhalts finden Sie hier. 37 Vgl.: http://www.foerderdatenbank.de/FoerderDB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=4aa561e46fff16fb87d819d09c769842;views;document&doc=974 3&typ=KU (Stand: 14.06.2012) 33 www.offenes-sachsen.de 4.1.7 – K – Lokales Kapital für soziale Zwecke Der Freistaat Sachsen unterstützt im Rahmen der ESF-Richtlinie lokale Akteure dabei, vor Ort vorhandenes Potenzial zur Beschäftigungsentwicklung und zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu mobilisieren. Gefördert werden die folgenden Themenbereiche: • Lokales Kapital für Jugend und Familie, • Lokales Kapital für am Arbeitsmarkt benachteiligte Personengruppen und • Lokales Kapital im ländlichen Raum. Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen oder Personenvereinigungen mit Sitz, Niederlassung, Arbeitsstätte oder Ausbildungsstätte im Freistaat Sachsen. Voraussetzungen Die Teilnehmer an den zu fördernden Vorhaben sollen am Arbeitsmarkt benachteiligte Personengruppen sowie am Rande der Gesellschaft stehende Personen sein wie arbeitslose junge Menschen, langzeitarbeitslose Personen, ältere Arbeitnehmer über 50 Jahre, Alleinerziehende, Menschen mit Behinderungen, Spätaussiedler, Migranten, Straffällige sowie Suchtkranke und psychisch Kranke grundsätzlich mit Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen.38 Auskunft und Bewilligungsstelle: Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) Pirnaische Straße 9 01069 Dresden Tel. (03 51) 49 10 49 30 Fax (03 51) 49 10 10 15 [email protected] Homepage Das Internet-Portal der SAB verweist auf Beratungsmöglichkeiten, Fördermodalitäten, Rahmenvorgaben sowie Art und Weise der einzureichenden Unterlagen. Die ESF-Richtlinie des SMS/SMUL - K - Lokales Kapital für soziale Zwecke finden Sie hier. 38 Vgl.: http://www.foerderdatenbank.de/FoerderDB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=4aa561e46fff16fb87d819d09c769842;views;document&doc=974 4&typ=KU (Stand: 14.06.2012) 34 www.offenes-sachsen.de 4.2 „Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz“ Der Freistaat Sachsen unterstützt Maßnahmen zur Förderung der demokratischen Kultur in Sachsen und zur Stärkung der freiheitlich demokratischen Grundordnung. Gefördert werden Projekte und Maßnahmen, die einen der folgenden Ansätze verfolgen: • Abbau von Rassismus und Antisemitismus, • Stärkung demokratischer Werte sowie bürgerschaftlichen Engagements, • Förderung von Toleranz und Akzeptanz unterschiedlicher religiöser, kultureller, ethnischer Zugehörigkeiten oder sexueller Orientierungen, • Beratung und Unterstützung von Gewaltopfern, • Aus- und Weiterbildung von Multiplikatoren und Fachkräften, • Entwicklung lokal oder regional vernetzter Gemeinwesen, • Entwicklung innovativer Handlungskonzepte durch beratende und wissenschaftliche Begleitung von Maßnahmen. Antragsberechtigt sind: • • • • eingetragene Vereine und Verbände, staatlich anerkannte freie Träger und Religionsgemeinschaften, kommunale Gebietskörperschaften einschließlich ihrer Eigenbetriebe, gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts, an denen eine kommunale Gebietskörperschaft mit Mehrheit beteiligt ist, • Fachhochschulen, Hochschulen und Berufsakademien sowie Träger öffentlicher Schulen und staatlich anerkannter oder genehmigter Ersatzschulen.39 Kontaktstelle: Sächsische Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Straße 2–4 01097 Dresden Tel. (03 51) 5 64 0 Fax (03 51) 5 64 31 99 [email protected] Homepage Antragsformulare können im Internet abgerufen werden. Die Förderrichtlinie Weltoffenes Sachsen - FördRL WOS finden Sie hier. 39 Vgl.: http://www.foerderdatenbank.de/FoerderDB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=ef8d330088d016215f3b662bd50042d9;views;document&doc=11 368&typ=KU (Stand: 14.06.2012) 35 www.offenes-sachsen.de 4.3 „Wir für Sachsen“ Der Freistaat Sachsen fördert das bürgerschaftliche Engagement insbesondere in den Bereichen Soziales, Umwelt, Kultur und Sport, beispielsweise: • • • • • • • • • • Behinderten- und Altenhilfe, Kinder- und Jugendarbeit, Wohnungslosenhilfe, Integration von Spätaussiedlern und anderen Migranten, Umwelterziehung und Naturschutz, Heimatpflege und Laienmusik, Unterstützung schulischer Bildung und Erziehung, Brand- und Katastrophenschutz, Rettungswesen, Verkehrswacht, Verkehrssicherheit oder Gesellschaft, Politik, Rechtsprechung, Kirche. Antragsberechtigte Projektträger sind: • die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, die örtlichen Träger der Freien Wohlfahrtspflege sowie Kirchengemeinden, • Stiftungen und andere Verbände und Vereine, soweit sie als gemeinnützig anerkannt sind, oder • Gemeinden und Gemeindeverbände. Für die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements nach der Förderrichtlinie "Wir für Sachsen" gibt ein Landesbeirat Anregungen zur Auswahl der geförderten Projekte. Projektträger erhalten die Zuwendung über die Bürgerstiftung Dresden.40 Bürgerstiftung Dresden Barteldesplatz 2 01309 Dresden Telefon: +49 351 31581-50 Fax: +49 351 31581-81 [email protected] Homepage Nähere Informationen finden Sie hier. 40 Vgl.: http://amt24.sachsen.de/ZFinder/verfahren.do?action=showdetail&modul=VB&id=478521!0 (Stand: 14.06.2012) 36 www.offenes-sachsen.de 5 Stiftungen 5.1 Robert Bosch Stiftung Unter den großen Herausforderungen, denen Gesellschaft und Politik in den kommenden Jahren ausgesetzt sein werden, spielen Fragen der Migration und Integration eine wichtige Rolle. Die Stiftung leistet mit eigenen Initiativen einen Beitrag zur Bewältigung dieser Herausforderungen und unterstützt die Entwicklung und Verbreitung guter Praxis. Im Mittelpunkt stehen dabei vor allem lokale Ansätze für eine erfolgreiche Integration. Neben der Förderung im Rahmen von Programmen werden ausgewählte Einzelprojekte unterstützt.41 Die Fördergrundsätze der Robert Bosch Stiftung sowie Informationen zur Antragsstellung finden Sie hier. Kontakt: Robert Bosch Stiftung GmbH Postfach 10 06 28 70005 Stuttgart Telefon: 0711/4 60 84-0 Telefax: 0711/4 60 84-1094 [email protected] Homepage 41 Vgl.: http://www.bosch-stiftung.de/content/language1/html/7014.asp (Stand: 21.06.2012) 37 www.offenes-sachsen.de 5.2 Stiftung Mercator Die Stiftung Mercator ist eine der großen privaten Stiftungen in Deutschland. Sie verfolgt klar definierte Ziele in ihren Themenclustern Integration, Klimawandel und Kulturelle Bildung. In ihren Kompetenzzentren Wissenschaft, Bildung und internationale Verständigung ist die Stiftung Mercator sowohl operativ als auch fördernd tätig. Eine unternehmerische, professionelle und internationale Haltung bestimmt dabei ihre Arbeit.42 Integration Die Stiftung Mercator setzt sich dafür ein, die bestehende Ungleichheit bei Schul- und Hochschulabschlüssen zwischen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund zu beseitigen. Eine detaillierte Beschreibung der Ziele, Ansätze und Handlungsfelder zum Thema Integration finden Sie hier Kulturelle Bildung Ziel ist es, Kunst und Kultur stärker in unserem Bildungssystem zu verankern und es damit im Hinblick auf eine neue Lehr- und Lernkultur zu verändern. Im Jahr 2025 soll das Ziel in allen Schulministerien verwirklicht sein. Eine detaillierte Beschreibung der Ziele, Ansätze und Handlungsfelder zum Thema Kulturelle Bildung finden Sie hier. Kontakt: Stiftung Mercator GmbH Huyssenallee 46 D-45128 Essen Korrespondenzanschrift: Postfach 10 14 13 D-45014 Essen Tel.: +49 (0)201-24522-0 Fax: +49 (0)201-24522-44 [email protected] Homepage 42 Vgl.: http://www.stiftung-mercator.de/themencluster/integration.html (Stand: 22.06.2012) http://www.stiftung-mercator.de/themencluster/kulturelle-bildung.html (Stand 21.06.2012) 38 www.offenes-sachsen.de 5.3 VolkswagenStiftung Die VolkswagenStiftung fokussiert ihre Förderung auf eine überschaubare Anzahl von Förderinitiativen. Mit diesen Initiativen möchte sie wirkungsvoll Impulse geben und zukunftsweisende Themen etablieren. Sie sind gebündelt in den Bereichen „Personen und Strukturen“, „Internationales“ und „Herausforderungen - für Wissenschaft und Gesellschaft“. Daneben dient eine eigene Initiative der "Wissenschaftsvermittlung und -kommunikation". Unter „Offen – für Außergewöhnliches“ haben darüber hinaus in Einzelfällen auch Vorhaben eine Chance, die sich den Initiativen nicht zuordnen lassen, die aber in besonderem Maße zukunftsweisenden Fragestellungen nachgehen.43 Kontakt: VolkswagenStiftung Kastanienallee 35 30519 Hannover Tel.: +49 (0)511 8381-0 Fax: +49 (0)511 8381-344 [email protected] Homepage 43 Vgl.: http://www.volkswagenstiftung.de/foerderung.html?L=0 (Stand: 22.06.2012) 39 www.offenes-sachsen.de 5.4 Bertelsmann Stiftung Die Bertelsmann Stiftung ist eine operative Stiftung. Sie investiert ihr Budget ausschließlich in Projekte, die sie selbst konzipiert, initiiert und auch in der Umsetzung begleitet. Partner der Bertelsmann Stiftung sind beispielsweise Entscheidungsträger in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, öffentliche und wissenschaftliche Institutionen oder andere Stiftungen. 44 Hinweis Die Bertelsmann Stiftung arbeitet gemäß ihrer Satzung ausschließlich operativ und nicht fördernd. Sie vergibt daher keine Stipendien und unterstützt auch keine Projekte Dritter. Hier finden Sie eine Übersicht zu den aktuellen sowie abgeschlossenen Projekten. Kontakt: Bertelsmann Stiftung Carl-Bertelsmann-Str. 256 33311 Gütersloh Tel: +49 5241-810 Fax: +49 5241-81681396 [email protected] Homepage 44 Vgl.: http://www.bertelsmann-stiftung.de/cps/rde/xchg/SID-2069BE60-ED995565/bst/hs.xsl/2102.htm (Stand: 26.06.2012) www.bertelsmann-stiftung.de/cps/rde/xbcr/SID-2069BE60-ED995565/bst/xcms_bst_dms_36021_36022_2.pdf (Stand: 26.06.2012) 40 www.offenes-sachsen.de 5.5 Freudenberg Stiftung Bei allen Aktivitäten der Freudenberg Stiftung geht es um Antworten auf Probleme gesellschaftlicher Ausgrenzung und versagter Anerkennung.45 Die Freudenberg Stiftung widmet sich seit 1984 folgenden vier Themenbereichen: 1. Der Integration von Migrantinnen und Migranten sowie kulturellen Minderheiten in eine Gesellschaft, die zur Einwanderungsgesellschaft geworden ist, und den feindseligen und diskriminierenden Reaktionen, auf die sie stoßen. 2. Der Förderung von Kindern und Jugendlichen, die vor allem aus Gründen sozialer Benachteiligung auf dem Weg durch die Schule und durch das System beruflicher Qualifikation in Schwierigkeiten geraten. 3. Der Förderung demokratischer Kultur, die Voraussetzung für ein friedliches Zusammenleben in der Gesellschaft ist. Hierbei liegen die Schwerpunkte positiv auf der Förderung von Projekten, die demokratisches Lernen und Verantwortungsübernahme in Schule und Gemeinde zum Ziel haben, negativ auf der Bekämpfung extremistischer, vor allem rechtsextremistischer Einflüsse auf die Alltagskultur, in der Jugendliche aufwachsen. 4. Der Reintegration von psychisch Kranken in das Arbeits- und Berufsleben sowie der Sensibilisierung für ihre spezifischen Probleme.46 Die Freudenberg Stiftung ist eine operative Stiftung. Das heißt, sie entwickelt in ihren vier Tätigkeitsschwerpunkten eigene Aktivitäten, die sie in Kooperation mit ihren Partnern umsetzt, weiterentwickelt und verbreitet. 47 Hier finden Sie die Förderrichtlinien und die Antragsmodalitäten. Kontakt: Freudenberg Stiftung Freudenbergstraße 2 D-69469 Weinheim a.d. Bergstraße Telefon: +49(6201)17498 [email protected] Homepage 45 http://www.freudenbergstiftung.de/deutsch/ueber-uns/ueber-uns.html (Stand: 26.06.2012) Vgl.: http://www.freudenbergstiftung.de/deutsch/themenbereiche/themenbereiche.html (Stand: 26.06.2012) 47 http://www.freudenbergstiftung.de/deutsch/wie-wir-arbeiten/foerderpraxis/foerderpraxis.html (Stand: 27.06.2012) 46 41 www.offenes-sachsen.de 5.6 Gemeinnützige HertieStiftung Die Hertie-Stiftung richtet ihre Tätigkeit innerhalb ihrer Arbeitsgebiete „Vorschule und Schule“, „Hochschule", „Neurowissenschaften“, sowie „Beruf und Familie“ an folgenden Zielen aus: • • • • Erziehung zur Demokratie Förderung neurowissenschaftlicher Erkenntnisse Europäische Integration Vereinbarkeit von Beruf und Familie Dabei ist sie sowohl operativ als auch fördernd tätig. Die Hertie-Stiftung fördert ausschließlich Projekte im Rahmen der von ihr definierten Ziele.48 Antragstellung Die Stiftung verzichtet auf Antragsformulare und Antragsfristen. Stattdessen wird um eine formlose schriftliche Projektskizze gebeten. (Fördermittelrichtlinie) Kontakt: Gemeinnützige Hertie-Stiftung Grüneburgweg 105 60323 Frankfurt am Main Tel.: +49 (69) 66 07 56-0 Fax: +49 (69) 66 07 56-999 Homepage 48 Vgl.: http://www.ghst.de/wir-ueber-uns/foerderung/ (Stand: 28.06.2012) 42 www.offenes-sachsen.de 5.7 KörberStiftung Die Körber-Stiftung möchte mit ihren Projekten und Kooperationen gesellschaftliche Zukunft mitgestalten. Bereiche der Körber-Stiftung: • Internationale Politik • Bildung • Wissenschaft • Gesellschaft • Kultur 49 Kontakt: Körber-Stiftung Kehrwieder 12 20457 Hamburg Telefon 040 / 80 81 92 – 0 Telefax 040 / 80 81 92 – 300 [email protected] Homepage 49 Vgl.: http://www.koerber-stiftung.de/bereiche-projekte.html (Stand: 28.06.2012) 43 www.offenes-sachsen.de 5.8 Vodafone Stiftung Die Vodafone Stiftung Deutschland konzentriert sich auf den Bereich Bildung, Integration und soziale Mobilität. Diesem Thema widmet sich die Stiftung durch langfristige Programmförderung, Preise, Wettbewerbe und Stipendien sowie als gesellschaftspolitischer Think-Tank. Im besonderen Fokus der Stiftungsarbeit stehen dabei junge Menschen – Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene – deren Entwicklung die Stiftung begleiten und fördern will.50 Förderkriterien Die Vodafone Stiftung Deutschland fördert und initiiert gemeinnützige GmbH Programme. Das Förderprofil steht unter dem Leitmotiv „Erkennen. Fördern. Bewegen.“ und konzentriert sich auf den Bereich Bildung, Integration und soziale Mobilität. Der Aktionsradius ist Deutschland. Ansprechpartner für die Programme finden Sie hier. 51 Kontakt: Vodafone Stiftung Deutschland gGmbH Am Seestern 1 D-40547 Düsseldorf Telefon +49 211 533-5392 Fax +49 211 533-1898 Homepage 50 51 Vgl.: http://www.vodafone-stiftung.de/content/stiftung/foerderkriterien/index.html (Stand: 28.06.2012) Vgl.: http://www.vodafone-stiftung.de/content/programme/index.html (Stand: 28.06.2012) 44 www.offenes-sachsen.de 5.9 ZEITStiftung Ebelin und Gerd Bucerius Die ZEIT Stiftung fördert in den Bereichen Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur sowie Bildung und Erziehung. 52 Förderbedingungen Die ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius konzentriert ihre Förderungen auf von ihr selbst initiierte Vorhaben. Sie nimmt darüber hinaus Anträge auf Projektförderung entgegen, sofern die Vorhaben ihrer Satzung und ihren Förderschwerpunkten entsprechen. Dabei sind die Innovationsfähigkeit, Nachhaltigkeit, Vernetzung des Vorhabens zur Schaffung von Synergieeffekten - gerne über Landesgrenzen hinaus - sowie die Originalität des Projektes entscheidend.53 Kontakt: ZEIT-Stiftung Feldbrunnenstrasse 56 20148 Hamburg Tel. 040 413366 Fax 040 41336700 [email protected] Homepage 52 53 Vgl.: http://www.zeit-stiftung.de/home/index.php?id=11 (Stand: 29.06.2012) Vgl.: http://www.zeit-stiftung.de/home/index.php?id=387 (Stand: 29.06.2012) 45 www.offenes-sachsen.de 5.10 Otto Benecke Stiftung e. V. Die Otto Benecke Stiftung e.V. ist eine gemeinnützige Organisation, die im Auftrag der Bundesregierung tätig ist. Aufgabenschwerpunkt: Eingliederungshilfen für Zuwanderer Die Otto Benecke Stiftung nimmt im Rahmen humanitärer Bildungshilfe Eingliederungsaufgaben für Aussiedler, Kontingentflüchtlinge und asylberechtigte Ausländer wahr, die in der Bundesrepublik Deutschland eine Hochschulausbildung aufnehmen oder fortsetzen wollen oder als Hochschulabsolventen ausbildungsadäquate Beschäftigungsmöglichkeiten anstreben. 54 Kontakt: Otto Benecke Stiftung e.V. Kennedyallee 105-107 53175 Bonn Tel: 0228/8163-0 Fax: 0228/8163-300 [email protected] Homepage 54 Vgl.: http://www.obs-ev.de/wir-ueber-uns/ (Stand: 29.06.2012) 46 www.offenes-sachsen.de 5.11 Stiftung NordSüdBrücken Seit Gründung der Stiftung Nord-Süd-Brücken wurden Projekte und Partnerschaften in mehr als 50 verschiedenen Ländern gefördert. Gemeinsames Ziel all dieser Projekte ist es, Initiativen von lokalen Gruppen zur Verbesserung der Lebensbedingungen zu unterstützen, z.B. • • • • • durch die verbesserte landwirtschaftliche Produktion durch Ressourcenschutzprojekte durch die Ausbildung und Unterstützung im Bereich Basisgesundheit durch Alphabetisierungskurse, Ausbildungsprogramme und den Bau von Schulen durch die Förderung der Selbstorganisation und die Durchsetzung der Menschenrechte Darüber hinaus werden in Deutschland Projekte der entwicklungspolitischen Inlandsarbeit gefördert, z.B. • Workshops, Seminare, Ausstellungen, Publikationen, öffentliche Veranstaltungen und Kampagnen • Projekttage und -kurse mit Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen und Multiplikatoren zu Eine-Welt-Themen • Lobbyarbeit und politische Aktionen • Begegnungs- und Austauschprogramme zwischen Menschen aus Nord und Süd • Stärkung der Teilhabe von MigrantInnen und ihren Organisationen an der Entwicklungspolitik55 Grundsätzlich können Anträge gestellt werden für Auslands- und Inlandsprojekte sowie zur Kofinanzierung von Personalkosten. Grundlage für die Beantragung und Bewertung von Projekten sind die Förderrichtlinien der Stiftung. 56 Hier finden Sie die FAQ zur Fördertätigkeit. Kontakt: Stiftung Nord-Süd-Brücken Greifswalder Str. 33a 10405 Berlin Tel: 030 – 42 85 13 85 Fax: 030 – 42 85 13 86 [email protected] Homepage 55 56 Vgl.: http://www.nord-sued-bruecken.de/foerderinstrumente.html (Stand: 29.06.2012) Vgl.: http://nord-sued-bruecken.de/foerderrichtlinien.html (Stand: 29.06.2012) 47 www.offenes-sachsen.de 5.12 Bürgerstiftung Dresden Die Stiftung fördert und/oder initiiert gemeinnützige Projekte, die in der Region Dresden und ihrem Umland in den Bereichen Kultur, Jugend, Bildung, Soziales, Denkmalpflege, Gesundheitswesen, Umwelt und Tierschutz durchgeführt werden. Sie kann in begründeten Ausnahmefällen auch Projekte fördern, die über Dresden und sein Umland hinaus wirken. […] Weiterhin unterstützt sie das freiwillige bürgerschaftliche Engagement im Freistaat Sachsen. Satzung der Bürgerstiftung Dresden 57 Kontakt: Bürgerstiftung Dresden Barteldesplatz 2 01309 Dresden Telefon: 0351 / 315 81 0 Fax: 0351 / 315 81 81 [email protected] Homepage 57 Vgl.: http://www.buergerstiftung-dresden.de/fileadmin/content/pdfsatzung/SATZUNG_2009_Buergerstiftung_Dresden.pdf (Stand: 29.06.2012) 48 www.offenes-sachsen.de PARTEINAHE STIFTUNGEN AUF BUNDESEBENE: 5.13 Konrad Adenauer Stiftung (CDU) Die Konrad-Adenauer-Stiftung fördert in Deutschland, in Europa und in der Welt die freiheitliche Demokratie, die Soziale Marktwirtschaft und die Entwicklung und Festigung des Wertekonsenses. Mit ihrer internationalen Arbeit wirkt die Stiftung an der Schaffung einer internationalen Ordnung des Friedens und der Gerechtigkeit mit und trägt zur Vertretung deutscher Interessen in der Welt bei. Leitlinien der Konrad Adenauer Stiftung 58 Hier finden Sie Informationen zu den Schwerpunkten der Stiftung. Kontakt: Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. Rathausallee 12 Klingelhöferstraße 23 53757 Sankt Augustin 10785 Berlin Tel.: +49 22 41/24 6-0 Tel.: 030/26996-0 [email protected] [email protected] Homepage 58 Vgl.: http://www.kas.de/wf/de/71.4972/ (Stand: 02.07.2012) 49 www.offenes-sachsen.de 5.14 Friedrich Naumann Stiftung (FDP) […] (2) Aufgabe der Stiftung ist es, allen Interessierten, insbesondere der heranwachsenden Generation, Wissen im Sinne der liberalen, sozialen und nationalen Ziele Friedrich Naumanns zu vermitteln, Persönlichkeitswerte lebendig zu erhalten und moralische Grundlagen in der Politik zu festigen. (3) Zur Erfüllung dieses Stiftungszwecks wird die Stiftung insbesondere a) politische Bildung vermitteln und dazu unter anderem im In- und Ausland Begegnungsstätten schaffen, in denen politische Gegenwartsprobleme, historische und ideengeschichtliche Entwicklungen sowie wirtschaftliches, soziales und technisch-wissenschaftliches Wissen vermittelt werden, b) durch wissenschaftliche Forschung und Führung eines öffentlichen Archivs Grundlagen für politisches Handeln erarbeiten, vor allem durch wissenschaftliche Vorhaben und öffentliche Diskussionen von Grundsatzfragen im In- und Ausland sowie durch Erforschung der Geschichte und Wirksamkeit des Liberalismus, c) begabte junge Menschen durch Vergabe von Stipendien unterstützen, d) öffentlich geförderte Stiftungsprojekte im Ausland vorbereiten und durchführen, e) die europäische Einigung und die internationale Verständigung im Zusammenwirken mit gleichgesinnten Menschen und Gruppen im Ausland fördern, f) durch Veranstaltungen, Publikationen und Unterstützung der Kunst die Kultur fördern. […] Satzung der Friedrich Naumann Stiftung 59 Hier gelangen Sie zu den Themenschwerpunkten 2012 – 2015. Kontakt: Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit Karl-Marx-Straße 2 14482 Potsdam Tel. +49 331 / 7019-0 Fax +49 331 / 7019-188 [email protected] Homepage 59 Vgl.: http://www.freiheit.org/Satzung/49c67/index.html (Stand: 02.07.2012) 50 www.offenes-sachsen.de 5.15 Friedrich Ebert Stiftung (SPD) Die Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) wurde 1925 als politisches Vermächtnis des ersten demokratisch gewählten deutschen Reichspräsidenten Friedrich Ebert gegründet. Der Sozialdemokrat Friedrich Ebert - vom einfachen Handwerker in das höchste Staatsamt aufgestiegen - regte vor dem Hintergrund eigener Erfahrungen in der politischen Auseinandersetzung die Gründung einer Stiftung mit folgenden Zielen an: • die politische und gesellschaftliche Bildung von Menschen aus allen Lebensbereichen im Geiste von Demokratie und Pluralismus zu fördern, • begabten jungen Menschen unabhängig von den materiellen Möglichkeiten der Eltern durch Stipendien den Zugang zum Hochschulstudium zu ermöglichen, • zur internationalen Verständigung und Zusammenarbeit beizutragen. Die FES, von den Nationalsozialisten 1933 verboten und 1947 wiederbegründet, verfolgt mit ihren umfangreichen Aktivitäten diese Ziele bis heute. Als eine gemeinnützige, private und kulturelle Institution ist sie den Ideen und Grundwerten der sozialen Demokratie verpflichtet. Die FES will mit ihren Aktivitäten: • Die politische Erneuerung der sozialen Demokratie fördern • Politische Teilhabe und gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken • Die Wirtschafts- und Sozialordnung gerecht gestalten • Den Dialog zwischen Gewerkschaften und Politik vertiefen • Die Globalisierung sozial gestalten 60 Hier gelangen Sie zu den Themen und Projekten der Stiftung. Kontakt: Friedrich-Ebert-Stiftung Bonn Friedrich-Ebert-Stiftung Berlin Bonner Haus Berliner Haus Godesberger Allee 149 Hiroshimastraße 17 D-53175 Bonn D-10785 Berlin Tel. 0228/ 883- 0 Tel. 030/ 269 35- 6 Homepage 51 www.offenes-sachsen.de 60 Vgl.: http://www.fes.de/sets/s_stif.htm (Stand: 02.07.2012) 52 www.offenes-sachsen.de 5.16 Rosa Luxemburg Stiftung (Die Linke) Die Rosa Luxemburg Stiftung • organisiert politische Bildung, verbreitet Kenntnisse über gesellschaftliche Zusammenhänge in einer globalisierten, ungerechten und unfriedlichen Welt; • ist ein Ort kritischer Analyse des gegenwärtigen Kapitalismus; ist ein Zentrum programmatischer Diskussion über einen zeitgemäßen demokratischen Sozialismus, ein sozialistischer Think-Tank politiknaher Alternativen; • ist in der Bundesrepublik Deutschland und international ein Forum für einen Dialog zwischen linkssozialistischen Kräften, sozialen Bewegungen und Organisationen, linken Intellektuellen und Nichtregierungsorganisationen; • fördert junge Intellektuelle mittels Studien- bzw. Promotionsstipendien; • gibt Impulse für selbstbestimmte gesellschaftliche politische Aktivität und unterstützt das Engagement für Frieden und Völkerverständigung, für soziale Gerechtigkeit und ein solidarisches Miteinander.61 Hier finden Sie nähere Informationen zur Projektförderung. Kontakt: Rosa-Luxemburg-Stiftung Gesellschaftsanalyse und politische Bildung e. V. Franz-Mehring Platz 1 10243 Berlin Telefon: +49-(0)30-44310-0 Fax: +49-(0)30-44310230 [email protected] Homepage Hier gelangen Sie zu den Ansprechpartnern. 61 Vgl.: http://www.rosalux.de/stiftung.html (Stand: 03.07.2012) 53 www.offenes-sachsen.de 5.17 Heinrich Böll Stiftung (Grüne) Die Heinrich-Böll-Stiftung versteht sich als Teil der „grünen“ politischen Grundströmung, die sich weit über die Bundesrepublik hinaus in Auseinandersetzung mit den traditionellen politischen Richtungen des Sozialismus, des Liberalismus und des Konservatismus herausgebildet hat. Unsere gemeinsamen Grundwerte sind Ökologie und Nachhaltigkeit, Demokratie und Menschenrechte, Selbstbestimmung und Gerechtigkeit. Ein besonderes Anliegen ist uns die Geschlechterdemokratie, also die gesellschaftliche Emanzipation und die Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Wir engagieren uns für die Gleichberechtigung kultureller und ethnischer Minderheiten und für die soziale wie politische Partizipation von Immigranten. Nicht zuletzt treten wir für Gewaltfreiheit und eine aktive Friedenspolitik ein. 62 Unter Stipendien & mehr finden Sie alle wichtigen Informationen zur Vergabe von Stipendien sowie das aktuelle Veranstaltungsprogramm zur ideellen Förderung. Kontakt: Heinrich-Böll-Stiftung e.V. Schumannstr. 8, 10117 Berlin Telefon: (030) 285 34-0 [email protected] Homepage 62 Vgl.: http://www.boell.de/stiftung/ueber-uns-519.html (Stand: 03.07.2012) 54 www.offenes-sachsen.de 5.18 HannsSeidelStiftung (CSU) Zweck des Vereins ist a) die Förderung der demokratischen und staatsbürgerlichen Bildung des deutschen Volkes auf christlicher Grundlage, b) die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, insbesondere durch Erschließung des Zuganges zu einer wissenschaftlichen Ausbildung für begabte und charakterlich geeignete Menschen, c) die Förderung der Wissenschaft, insbesondere mittels Durchführung von wissenschaftlichen Untersuchungen, d) die Förderung der internationalen Gesinnung und Völkerverständigung sowie der europäischen Einigung, insbesondere durch Einladung ausländischer Gruppen und Unterstützung von Auslandsreisen, e) die Förderung kultureller Zwecke, insbesondere die Förderung der Pflege und Erhaltung von Kulturwerken sowie die Förderung der Denkmalpflege, f) die Förderung der Entwicklungshilfe. Satzung der Hanns-Seidel-Stiftung 63 Kontakt: Hanns-Seidel-Stiftung e.V. Lazarettstraße 33 80636 München Tel.: 089 1258-0 Fax: 089 1258-363 [email protected] Homepage 63 Vgl.: http://www.hss.de/stiftung.html (Stand: 03.07.2012) 55 www.offenes-sachsen.de GEWERKSCHAFTLICHE STIFTUNGEN: 5.19 Hans Böckler Stiftung Die Stiftung ist das Mitbestimmungs-, Forschungs- und Studienförderungswerk des DGB. Sie ist in allen ihren Aufgabenfeldern der Mitbestimmung als Gestaltungsprinzip einer demokratischen Gesellschaft verpflichtet. Sie wirbt für diese Idee, unterstützt Mandatsträger in Mitbestimmungsfunktionen und tritt für erweiterte Mitbestimmungsrechte ein.64 Die konkreten Ziele finden Sie in der Satzung der Stiftung. Kontakt: Hans-Böckler-Stiftung Hans-Böckler-Straße 39 40476 Düsseldorf Telefon: +49 211 7778 0 Telefax: +49 211 7778 120 [email protected] Homepage 64 Vgl.: http://www.boeckler.de/327.htm (Stand: 04.07.2012) 56 www.offenes-sachsen.de 5.20 Otto Brenner Stiftung Als Wissenschaftsstiftung der IG Metall hat es sich die Otto Brenner Stiftung (OBS) zur Aufgabe gemacht, die Arbeit und das Wirken ihres Namensgebers fortzuführen. Stiftungszwecke sind gemäß Satzung folgende Themen und Ziele: • Probleme der nationalen und internationalen Gewerkschaftsarbeit, • der Gedanke der Völkerverständigung, • das Ziel der sozialen Gerechtigkeit, • die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen einschließlich des Umweltschutzes, • die Angleichung der Arbeits- und Lebensbedingungen in Ost- und Westdeutschland sowie • die Entwicklung demokratischer Arbeitsbeziehungen in Ost- und Westeuropa. Neben diesen Stiftungszwecken engagiert sich die Stiftung des Weiteren in folgenden Bereichen: • Arbeit, Beschäftigung und Qualifikation, • Industrie- und Struktur- und Branchenpolitik, • Entwicklung der Arbeitsbeziehungen in Mittelosteuropa, • Unternehmerische Verantwortung und • Soziale Integration und Diversity Management (z. B. Rechtsextremismus, Armut, Migration, Benachteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt etc.) 65 Hier erfahren Sie Näheres zu den Projekten sowie dem Antragsverfahren. Kontakt: Otto Brenner Stiftung Wilhelm-Leuschner-Str. 79 60329 Frankfurt am Main Tel: 069 / 6693 – 2526 Fax: 069 / 6693 – 2786 [email protected] Homepage 65 Vgl.: http://www.otto-brenner-stiftung.de/otto-brenner-stiftung/stiftungsschwerpunkte-der-otto-brenner-stiftung.html (Stand: 04.07.2012) 57 www.offenes-sachsen.de 5.21 Stiftung Arbeit und Umwelt Die Stiftung Arbeit und Umwelt der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) wurde 1990 gegründet. Seitdem engagiert sich die Stiftung mit ihrem Leitmotiv „Arbeit und Umwelt“ für eine Nachhaltige Entwicklung in Wirtschaft und Gesellschaft. Unser Ziel ist, Wirtschaft, Politik und Gesellschaft für eine vernünftige Balance aus wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Entwicklung zu sensibilisieren und ein vom Ressourceneinsatz entkoppeltes Wirtschaftswachstum mit „Guter Arbeit“, sozialer Sicherheit sowie einer gesunden und intakten Umwelt zu verbinden. Hierzu verleiht die Stiftung einen Umweltpreis und ist vorrangig konzeptionell und operativ tätig mit eigenen Projekten, Veranstaltungen und Studien zu vorsorgendem Umweltschutz, Nachhaltigkeitsinnovationen, energie- und ressourceneffizientes Wirtschaften und sozial verträglichen Unternehmenskulturen.66 Alle Informationen zur Förderung durch die Stiftung finden Sie hier. Kontakt: Stiftung Arbeit und Umwelt der IG Bergbau, Chemie, Energie Königsworther Platz 6 30167 Hannover Telefon: (0511) 7631-433 Fax: (0511) 7631-782 [email protected] Homepage 66 Vgl.: http://www.arbeit-umwelt.de/stiftung.html (Stand: 06.07.2012) 58 www.offenes-sachsen.de Stiftungsübersichten im Internet Bundesverband Deutscher Stiftungen: www.stiftungsindex.de Stiftung Mitarbeit: www.buergergesellschaft.de/engagementfoerderung/stiftungen Bildungsserver: www.bildungsserver.de/institutionen.html → Stiftungen/Fördereinrichtungen Socailnet: www.socialnet.de/branchenbuch → Verbände, Stiftungen, Einrichtungsträger → Förderstiftungen Bürgerstiftungen: www.aktive-buergerschaft.de/buergerstiftungen → Bürgerstiftungsfinder Sparkassenstiftungen: www.sparkassenstiftungen.de Hypovereinsbank Stiftungsportal: www.hvb-stiftungsportal.de Sachsen: www.kommunale-verwaltung.sachsen.de → Stiftungen Netzwerk Wandelstiftungen (politisch): www.wandelstiften.de Deutsche Stiftung Frauen- und Geschlechterforschung: www.stiftungfrauenforschung.de → Stipendien → Frauenstiftungen Kinderfonds Stiftungszentrum: www.kinderfonds.org → Stiftungen Stiftung für Kinder: www.stiftung-fuer-kinder.org → Adress-Datenbank Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit: www.finanzierung.jugendnetz.de Bildungsstiftungen und Bildungsprojekte von Schulen ans Netz e.V.: www.bildungsstiftungen.de Deutsches Informationszentrum Kulturförderung: www.kulturfoerderung.org Kulturprogramme der EU beim Cultural Contact Point Deutschland: www.ccpdeutschland.de DAAD Stipendiendatenbank: www.daad.de → Studieren, Forschen und Lehren im Ausland → Förderungsmöglichkeiten → Stipendiendatenbank Kirchliche Stiftungen: www.stiftungsdatenbank.de Caritas-Stiftungen: www.caritas-stiftungen.de 59 www.offenes-sachsen.de 6 Antragsstellung An dieser Stelle möchten wir Ihnen das Buch „Fördertöpfe für Vereine, selbstorganisierte Projekte und politische Initiativen“ vom Netzwerk Selbsthilfe e. V. empfehlen. (Bestellung unter http://www.netzwerk-selbsthilfe.de/beratung/foerdertopfbroschuere/) Das Verfassen eines formal und inhaltlich überzeugenden Antrages gehört heute zu den wichtigsten Punkten einer möglichen Projektfinanzierung. Wenn es vorgegebene Antragsformulare gibt, sind diese unbedingt zu verwenden. Es sollten alle gestellten Fragen mit größtmöglicher Sorgfalt beantwortet werden. Zum Beispiel haben viele Stiftungen Leitsätze. Wenn möglich, sollten diese im Antrag auftauchen. Argumentieren Sie mit den Förderkriterien der GeldgeberInnen! Allgemeine Hinweise Halten Sie unbedingt die vorgegebene Form ein, sofern es dazu Angaben gibt. Dazu gehören in der Regel Vollständigkeit der Unterlagen, Originalunterschriften der vertretungsberechtigten Personen an den richtigen Stellen und Beifügung der verlangten Anlagen. Bei der Formulierung eines Antrages sollten kurze, prägnante Sätze und eine einfache Ausdrucksweise gewählt werden. Das Geschriebene sollte allgemein verständlich sein und in den ausformulierten Sätzen sollten eher Verben als Substantive verwendet werden. Die zentrale Idee des Projektes sollte am Anfang, in der Mitte und am Ende des Antrages immer wieder auftauchen. Der Text sollte übersichtlich gegliedert sein und mit Teilüberschriften und Aufzählungen für ein leichtes Verständnis sorgen. Füllwörter vermeidet man am Besten ganz. Fremdwörter sollten sparsam und im konkreten Zusammenhang benutzt werden. Die Antragslänge muss im Verhältnis zur beantragten Summe stehen. 60 www.offenes-sachsen.de Fragen, die beantwortet werden sollten: • Was ist die zentrale Idee des Projektes? • Was genau soll im Projekt passieren? • Welche Ziele verfolgen sie mit dem Projekt? • Wie wollen Sie diese Ziele erreichen? • Verfügen Sie über die notwendigen Netzwerke und Zugänge? • Wo findet das Projekt statt? • Wodurch begründet sich ein öffentliches/gesellschaftliches Interesse? • Was ist innovativ an dem Vorhaben? • Wie lange soll das Projekt laufen? • Welche möglichen oder bereits feststehenden Partner und Förderer können genannt werden? • Von welchen Gesamtkosten geht die Vorkalkulation aus? • Wie viel Geld wird wofür benötigt? • Wie wird der Erfolg des Projektes definiert und lässt sich dieser nach außen darstellen? Formloser Antrag Falls es keine Antragsformulare oder genaue Vorgaben zur Antragsstellung gibt, gehören in der Regel drei Teile zu einem vollständigen Antrag: 1. Anschreiben 2. Finanzantrag (Inhalte, Zeitplan, Kosten- und Finanzierungsplan) 3. Anlagen (Freistellungsbescheid, Vereinsregisterauszug, Satzung, Selbstdarstellung, Flyer, Fotomappe, Presseartikel etc.) Das Anschreiben Wenn es einen persönlichen oder telefonischen Vorkontakt gegeben hat, ist es sinnvoll sich darauf zu beziehen. Am Anfang des Schreibens sollte auf die Ziele und Inhalte der GeldgeberInnen eingegangen werden und/oder ein direkter Bezug zwischen den Zielen der GeldgeberInnen und Ihrer Organisation hergestellt werden. Erst dann sollte kurz die Problemlage beziehungsweise der Handlungsansatz und das Projektziel benannt werden. Man kann auf die eigene Kompetenz für die Durchführung des Projektes hinweisen. Am Ende des Anschreibens bietet sich an, weitere Informationsbereitschaft zu signalisieren: „Wir stehen gerne für Rückfragen zur Verfügung oder erläutern Ihnen unsere Pläne im persönlichen Gespräch.“ 61 www.offenes-sachsen.de Das Anschreiben sollte nicht länger als eine A4-Seite sein und in einem persönlichen Ton geschrieben werden. Datum und Unterschrift nicht vergessen! Der Finanzantrag A: Deckblatt Wenn man sich für ein Deckblatt entscheidet, sollte groß „Projektantrag“ oder „Finanzantrag“ drauf stehen. Es sollte der Titel des Projektes, der Name der AntragstellerIn (Gruppe oder Verein) und der Projektzeitraum angegeben werden. Der perfekte Projekttitel sollte eingängig sein, Emotionen wecken und einen Einblick oder eine Assoziation zum Projektinhalt geben. Optional können auch die die Gesamtkosten und die beantragte Summe genannt werden. B: Angaben zur AntragstellerIn • Name der antragstellenden Gruppe/des Vereins • Name des Vorstands und/oder AnsprechpartnerIn • Adresse, Telefon, Fax, Email, Internetadresse • Name der AntragstellerIn/AnsprechpartnerIn (wenn abweichend zum obigen Punkt) Adresse, Telefon, Fax, Email, Internetadresse • Angaben zur Tätigkeit der Gruppe/des Vereins • Angaben zur Finanzierung der Arbeit der Gruppe/des Vereins • Ist die AntragstellerIn gemeinnützig und/oder mildtätig? • Gibt es weitere am Projekt beteiligte Institutionen/Personen? Wenn ja; Name, AnsprechparnerIn, Adresse, Telefon, Fax, Email, Internetadresse angeben. • Welche Vereinbarungen bestehen mit den PartnerInnen bezüglich des beantragten Projektes? • Wurden bei anderen Personen/Institutionen oder Stiftungen weitere Fördermittel beantragt? • Wenn ja, bei welchen, in welcher Höhe und mit welchem Ergebnis? Tipp: Selbstdarstellungen, Flyer, Infobroschüren oder Fotos zur antragstellenden Organisation können zusätzlich beigelegt werden. Auch Referenzen zur Arbeit von anderen „anerkannten“ Organisationen können hilfreich sein. EIN MUSS IST EINE KOPIE DES NACHWEISES ÜBER DIE GEMEINNÜTZIGKEIT (Freistellungsbescheid des Finanzamtes nicht älter als drei Jahre). Zusätzlich können Satzung und Vereinsregisterauszug beigelegt werden. Wichtig für die GeldgeberIn ist hierbei, dass Ihre Organisation vertrauenswürdig und kompetent ist. 62 www.offenes-sachsen.de C: Kurzvorstellung des Projektes Wie lautet der Titel des beantragten Projektes? Kurzbeschreibung zu den wesentlichen Inhalten des Projektes. Optional kann hier auch die Frage beantwortet werden, was das Projekt einzigartig und besonders macht (Alleinstellungsmerkmal). Die Kurzdarstellung sollte nicht länger als 1000 Zeichen sein. D: Detaillierte Projektbeschreibung 1. Projekthintergrund/Ausgangspunkt/Motivation für das Projekt (optional Problemlage oder Handlungsansatz) 2. Zielgruppe/n 3. Zeitraum 4. Inhalt des Projektes 5. Ziele, die das Projekt verfolgt (optional Unterteilung in kurzfristige, mittelfristige und langfristige Ziele) 6. Methoden, Mittel und Aktionsformen: Genaue Darstellung der verwendeten Methoden mit zusätzlichen Angaben zu MitarbeiterInnen am Projekt und deren Qualifikationen, Zeitaufwand, Räumlichkeiten und sonstigen Hilfsmitteln. Beantwortung der Frage warum diese Methode die einzigartigste, innovativste und wirkungsvollste ist, um die Ziele für die Zielgruppen mit den vorhandenen und zu erreichenden Ressourcen umzusetzen. 7. Kooperationen: Soll das Projekt mit anderen Trägern, Institutionen etc. durchgeführt werden? Falls ja, mit welchen und in welcher Weise? 8. Öffentlichkeitsarbeit: Welche Öffentlichkeitsarbeit ist im Rahmen des Projektes geplant (z. B. eigene Medien, Presseinformationen, Veranstaltungen)? 9. Erfolgsindikatoren/Evaluation: Woran wird erkannt, dass die Ziele erreicht wurden? (Z. B. Unterscheidung in qualitative und quantitative Indikatoren). 10. Gender Mainstreaming: Welche Zielsetzung in Bezug auf die Gleichstellung von Frauen und Männern (Mädchen und Jungen) werden implizit oder explizit mit dem Projekt verfolgt? 11. Übertragbarkeit: Welche Möglichkeiten der Übertragbarkeit der Projektergebnisse für andere Organisationen/Regionen werden gesehen? 12. Nachhaltigkeit des Projektes bzw. Ausblick und weiterführende Planung: Gibt es eine Anschlussperspektive für das Projekt? Kann/soll das Projekt fortgesetzt werden und wenn ja, wie? 63 www.offenes-sachsen.de E: Zeitplan Hier sollten die einzelnen Projektphasen kurz erläutert und zeitlich festgelegt werden (Planungsphase. Vorbereitung, Durchführung, Abschluss, Auswertung). Oft ist eine Partizipation der TeilnehmerInnen an allen Phasen gewünscht. Wenn möglich, sollte darauf eingegangen werden, wie das passieren soll. F: Kosten- und Finanzierungsplan Der übersichtlich gehaltene Kosten- und Finanzierungsplan sollte alle Angaben zu den anfallenden Kosten und den geplanten Einnahmen enthalten. Vorüberlegung: Was werden die einzelnen Aktivitäten an Kosten verursachen? Lassen sich Kosten auslagern oder selbst finanzieren? Dazu kommt der Finanzierungsplan: Wo soll das Geld herkommen? Ziel ist es, den Kosten- und Finanzierungsplan in Übereinstimmung zu bringen. Die Summe der Kosten und Einnahmen soll gleich sein. Beispiele für Kostenarten: • Personalkosten • Honorare • Reise- und Übernachtungskosten • Fahrtkosten • Overhead-Kosten (Telefon, Internet, anteilige Miete, Porto etc.) • Materialkosten • Ausleihe von Geräten • Anschaffungen • Druckkosten • Kosten für Öffentlichkeitsarbeit Tipp: Die Overhead-Kosten sollten nie mehr als 10 Prozent der Gesamtkosten betragen! 64 www.offenes-sachsen.de Beispiele für Finanzierungsarten: • Eigenmittel • Spenden • Anteile Dritter (z. B. andere Stiftungen) • Teilnahmegebühren • Eintritt • Einnahmen aus Verkauf • Sponsoring Gibt es schwer abschätzbare Kosten oder Einnahmen, so sollte man eine optimistische und eine pessimistische Variante aufschreiben. Entsprechend kann man dann entscheiden, was man im Falle geringerer Einnahmen oder Förderungsabsagen an Aktivitäten notfalls streichen kann. Manchmal muss auch erläutert werden wie die Kosten berechnet werden. Für Reisekosten bei öffentlichen GeldgeberInnen werden nur bestimmte Sätze nach dem Reisekostengesetz erstattet. Nicht nur zur internen Planung sind Kosten- und Finanzplan wichtig. Fast jeder Antrag bei Stiftungen oder öffentlichen GeldgeberInnen verlangt diese Kalkulationen. Zuschüsse werden gebunden an den im Kostenplan angegeben Zweck – also zweckgebunden – gezahlt und müssen meist detailliert auf speziellen Formularen abgerechnet werden. Wichtig ist also, dass man den Kostenplan einerseits detailliert genug erstellt, damit die GeldgeberInnen verstehen, wofür der Zuschuss verwendet werden soll, andererseits aber auch ein Raster grob genug wählt, damit man sich in der Durchführung und Abrechnung etwas Flexibilität bewahrt. Tipp: Die „kostenlosen“ oder „valorisierten“ Eigenleistungen können einerseits als Kosten und andererseits als selbst erbrachter Anteil an Einnahmen mitgerechnet werden. Diese können anfallende Miete von Räumen, ehrenamtliche Arbeit, Transport durch Privatfahrzeuge, Telefonate von Privatapparaten und ähnliches sein. In Anträgen macht der Eigenanteil deutlich, wie stark das eigene Engagement ist. Oft wird bei Stiftungen und öffentlichen Finanziers ein solcher Eigenbetrag sogar prozentual verlangt. 65 www.offenes-sachsen.de G: Unterschriften Unterschriften der vertretungsberechtigten oder geschäftsführenden Vorstände laut Satzung gehören unter den Antrag. Tipp: Oft lesen mehrere Personen den Antrag, deshalb ist darauf zu achten, das der gesamte Antrag so gestaltet ist, dass er sich leicht kopieren lässt. 67 67 Vgl.: Fördertöpfe für Vereine, selbstorganisierte Projekte und politische Initiativen: Netzwerk Selbsthilfe e.V. [Hrsg.], 11. Aufl.; 2011, 200 Seiten 66 www.offenes-sachsen.de Impressum Herausgeber Der Sächsische Ausländerbeauftragte Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Postanschrift 120705 01008 Dresden Telefon: 0351 4935171 Telefax: 0351 4935474 E-Mail: [email protected] Internet: www.offenes-sachsen.de V.i.S.d.P. Dr. Ute Enderlein Diese Handreichung basiert auf einer Recherche der Geschäftsstelle des Sächsischen Ausländerbeauftragten im Zeitraum vom April bis Juli 2012. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Für die Inhalte von externen Internetangeboten sind allein die Domaininhaber verantwortlich. Verwendete Quellen wurden, soweit bekannt, angegeben. Für Hinweise sind wir dankbar. 67 www.offenes-sachsen.de