Fianzierungsquellen von Integrationsprojekten

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Fianzierungsquellen von Integrationsprojekten
2012 Finanzierungsquellen von Integrationsprojekten
1 www.offenes-sachsen.de
Inhalt
1 Übersicht ...............................................................................................................................1
2 Europäische Union ................................................................................................................2
2.1 Europäischer Integrationsfonds (EIF) – Integration von Drittstaatsangehörigen ............2
EIF-Kofinanzierung ...........................................................................................................3
2.2 Europäischer Flüchtlingsfonds (EFF) – Aufnahme von Flüchtlingen und Vertriebenen .4
2.3 Europäische Rückkehrfonds (ERF) – Förderung der freiwilligen Rückkehr ...................5
3 Angebote der Bundesministerien ..........................................................................................6
3.1 Bundesministerium für Arbeit und Soziales ....................................................................6
3.1.1 Bürgerarbeit .............................................................................................................6
3.1.2 IdA – Integration durch Austausch ...........................................................................7
3.1.3 XENOS – Integration und Vielfalt.............................................................................8
3.1.4 XENOS- Sonderprogramm „Ausstieg zum Einstieg“................................................9
3.1.5 XENOS- Sonderprogramm „ESF-Bundesprogramm zur arbeitsmarktlichen
Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt“ .....10
Beispiel: RESQUE plus...................................................................................................10
3.1.6 Berufliche Integration von Personen mit Migrationshintergrund – Integration durch
Qualifizierung (IQ) ...........................................................................................................11
3.2 Bundesministerium für Bildung und Forschung ............................................................12
3.2.1 Akademikerinnen und Akademiker qualifizieren sich für den Arbeitsmarkt (AQUA)
........................................................................................................................................12
3.2.2 Perspektive Berufsabschluss .................................................................................13
3.3 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend....................................14
3.3.1 JUGEND STÄRKEN: Aktiv in der Region ..............................................................14
3.3.2 „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ ...............................................................15
Beispiel Döbeln: Encuentro - Stark in Gesellschaft.........................................................15
3.3.3 Förderung der Kinder- und Jugendhilfe durch den Kinder- und Jugendplan des
Bundes (KJP) ..................................................................................................................16
3.4 Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung .........................................17
3.4.1 Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (BIWAQ)....................................................17
3.5 Bundesministerium des Innnern ...................................................................................18
3.5.1 Angebote für Ausländer - Förderung durch das BMI .............................................18
3.5.2 Zusammenhalt durch Teilhabe...............................................................................19
3.6 Bundesamt für Migration und Flüchtlinge .....................................................................20
3.6.1 Berufsbezogene Deutschförderung .......................................................................20
3.6.2 Niederschwellige Seminarmaßnahmen zur Integration ausländischer Frauen ......21
3.6.3 Gemeinwesenorientierte Projekte ..........................................................................22
3.6.4 Multiplikatorenschulungen......................................................................................23
3.6.5 Angebote für Spätaussiedler..................................................................................24
3.6.6 Integration durch Sport...........................................................................................25
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3.7 Bundesagentur für Arbeit..............................................................................................26
3.7.1 Förderung von Arbeitsverhältnissen ......................................................................26
4 Sachsen ..............................................................................................................................27
4.1 Europa fördert Sachsen................................................................................................27
4.1.1 – A - Berufsbegleitende Qualifizierung und Innovation in Gesundheits-, Sozial- und
Wohnbereich ...................................................................................................................28
4.1.2 – E – Chancengleichheit: Verbesserung der Berufswahlkompetenz .....................29
4.1.3 – G – Spezielle Anpassungslehrgänge für medizinisches Personal aus Drittländern
sowie Qualifizierungsvorhaben für arbeitslose Spätaussiedler und Ausländer...............30
4.1.4 – H – Chancengleichheit: Qualifizierungsvorhaben für arbeitslose Personen .......31
4.1.5 – I - Qualifizierungs- und Beschäftigungsvorhaben für benachteiligte junge
Menschen........................................................................................................................32
4.1.6 – J – Kleinvorhaben zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und des sozialen
Zusammenhalts...............................................................................................................33
4.1.7 – K – Lokales Kapital für soziale Zwecke...............................................................34
4.2 „Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz“...................................................35
4.3 „Wir für Sachsen“..........................................................................................................36
5 Stiftungen ............................................................................................................................37
5.1 Robert Bosch Stiftung...................................................................................................37
5.2 Stiftung Mercator ..........................................................................................................38
5.3 VolkswagenStiftung ......................................................................................................39
5.4 Bertelsmann Stiftung ....................................................................................................40
5.5 Freudenberg Stiftung ....................................................................................................41
5.6 Gemeinnützige Hertie-Stiftung......................................................................................42
5.7 Körber-Stiftung..............................................................................................................43
5.8 Vodafone Stiftung .........................................................................................................44
5.9 ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius.......................................................................45
5.10 Otto Benecke Stiftung e. V. ........................................................................................46
5.11 Stiftung Nord-Süd-Brücken.........................................................................................47
5.12 Bürgerstiftung Dresden...............................................................................................48
5.13 Konrad Adenauer Stiftung (CDU) ...............................................................................49
5.14 Friedrich Naumann Stiftung (FDP) .............................................................................50
5.15 Friedrich Ebert Stiftung (SPD) ....................................................................................51
5.16 Rosa Luxemburg Stiftung (Die Linke).........................................................................53
5.17 Heinrich Böll Stiftung (Grüne) .....................................................................................54
5.18 Hanns-Seidel-Stiftung (CSU)......................................................................................55
5.19 Hans Böckler Stiftung .................................................................................................56
5.20 Otto Brenner Stiftung ..................................................................................................57
5.21 Stiftung Arbeit und Umwelt .........................................................................................58
Stiftungsübersichten im Internet .........................................................................................59
6 Antragsstellung....................................................................................................................60
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1 Übersicht Europäischer Integrationsfonds
Europäische Union Europäischer Flüchtlingsfonds
Finanzierungsquellen Europäischer Rückkehrfonds
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Bundesministerium des Innern
Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bund Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Bundesministerium für Bildung und Forschung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Bundesagentur für Arbeit
Freistaat Sachsen Sächsisches Staatsministerium des Innern Sächsische AufbauBank (SMWA)
Stiftungen 1 www.offenes-sachsen.de
2 Europäische Union 2.1 Europäischer Integrationsfonds (EIF) – Integration von Drittstaats­
angehörigen Der Fonds unterstützt die Mitgliedstaaten der Europäischen Union bei der Integration von
Drittstaatenangehörigen mit unterschiedlichem wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, religiösen, sprachlichen und ethnischen Hintergrund.
Der Fonds ist in erster Linie auf Maßnahmen ausgerichtet, die die Integration von neu zugewanderten Drittstaatsangehörigen betreffen. Als Drittstaatsangehörige gelten Personen, die
weder Unionsbürger sind noch als Asylbewerber oder Flüchtlinge gelten. Förderfähig sind nationale, regionale oder lokale Behörden in den Mitgliedstaaten, Nichtregierungsorganisationen
und andere Akteure, die förderfähige Maßnahmen durchführen.1
In Deutschland ist für die Durchführung des Fonds das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zuständig:
Stefano Weidner
Referat EU-Fonds - Zuständige Behörde beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Dienstsitz: Regionalstelle Jena/Hermsdorf
Am Rasthof 2
07629 Hermsdorf
Tel: (036601) 9336 - 124
Fax: (036601) 9336 - 199
Homepage
Ausführliche Informationen über die Projektförderung in Deutschland können auf den Internetseiten des BAMF abgerufen werden. Die „Entscheidung des Rates vom 25. Juni 2007 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Integration von Drittstaatsangehörigen für den Zeitraum 2007 bis 2013 innerhalb des Generellen Programms „Solidarität und Steuerung der Migrationsströme“ (2007/435/EG)“ finden Sie unter: Richtline EIF
2 www.offenes-sachsen.de
EIF­Kofinanzierung Dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stehen im begrenzten Umfang Mittel zur Kofinanzierung von Projekten des Europäischen Integrationsfonds (EIF) zur Verfügung. Beantragt
werden können Mittel zur Kofinanzierung von EIF-Projekten im Handlungsfeld "Integration
durch gesellschaftliche Teilhabe", zur Willkommenskultur sowie zum Interkulturellen Dialog
und zur Vorintegration.2
Kontakt:
Herr Svend Clausen
Frankenstraße 210
90461 Nürnberg
Telefon: +49 911 943-6714
Telefax: +49 911 943-6699
Nähere Informationen zur Antragsstellung finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes.
1
Vgl.: http://www.foerderdatenbank.de/FoerderDB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=6bb8b690704622bcae9e73248aba8c8a;views;document&doc=2
625&typ=KU (Stand: 25.05.2012)
2
Vgl.: http://www.bamf.de/DE/Infothek/Projekttraeger/EIF-Kofinanzierung/eif-kofinanzierung-node.html (Stand:
06.06.2012)
http://www.foerderdatenbank.de/FoerderDB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=6bb8b690704622bcae9e73248aba8c8a;views;document&doc=2
625&typ=KU (Stand: 25.05.12) 3 www.offenes-sachsen.de
2.2 Europäischer Flüchtlingsfonds (EFF) – Aufnahme von Flüchtlingen und Vertriebenen Der Europäische Flüchtlingsfonds unterstützt die Mitgliedstaaten der Europäischen Union bei
der Aufnahme von Flüchtlingen und Vertriebenen und der Bewältigung der dadurch entstehenden Folgelasten. Antragsberechtigt sind nationale, regionale oder lokale Behörden in den
Mitgliedstaaten, Nichtregierungsorganisationen und andere Akteure, die förderfähige Maßnahmen durchführen.3
In Deutschland ist die Nationale Zentralstelle zur Verwaltung des Europäischen Flüchtlingsfonds beim Bundesamt für die Migration und Flüchtlinge (BAMF) für die Durchführung des
Fonds zuständig:
Stefano Weidner
Referat EU-Fonds - Zuständige Behörde beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Dienstsitz: Regionalstelle Jena/Hermsdorf
Am Rasthof 2
07629 Hermsdorf
Tel: (036601) 9336 - 124
Fax: (036601) 9336 - 199
Homepage
Ausführliche Informationen über die Projektförderung in Deutschland können auf den Internetseiten des BAMF abgerufen werden. Die Entscheidung Nr. 573/2007/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 23. Mai 2007 zur Einrichtung des Europäischen Flüchtlingsfonds für den Zeitraum 2008 bis 2013 innerhalb des Generellen Programms „Solidarität und
Steuerung der Migrationsströme“ und zur Aufhebung der Entscheidung 2004/904/EG des Rates finden Sie unter: Richtlinie EFF
3
Vgl.: http://www.foerderdatenbank.de/FoerderDB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=e3299401586b4ab8b81d140ea0e00d31;views;document&doc=2
586 (Stand: 25.05.12)
4 www.offenes-sachsen.de
2.3 Europäische Rückkehrfonds (ERF) – Förderung der freiwilligen Rück­
kehr Der Europäische Rückkehrfonds unterstützt die Mitgliedstaaten der Europäischen Union bei
der Durchführung und Verbesserung von Maßnahmen zur Rückkehr von Flüchtlingen und
Vertriebenen in ihre Heimatländer.
Ziel ist es, ein integriertes Rückkehrmanagement zu entwickeln und umzusetzen, die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten zu intensivieren und zu einer einheitlichen und effektiven Anwendung gemeinsamer Rückkehrnormen beizutragen. Förderfähig sind nationale, regionale
oder lokale Behörden in den Mitgliedstaaten, Nichtregierungsorganisationen und andere Akteure, die förderfähige Maßnahmen durchführen.4
In Deutschland ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für die Durchführung
des Fonds zuständig.
Stefano Weidner
Referat EU-Fonds - Zuständige Behörde beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Dienstsitz: Regionalstelle Jena/Hermsdorf
Am Rasthof 2
07629 Hermsdorf
Tel: (036601) 9336 - 124
Fax: (036601) 9336 - 199
Homepage
Ausführliche Informationen über die Projektförderung in Deutschland können auf den Internetseiten des BAMF abgerufen werden. Die Entscheidung Nr. 575/2007/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 23. Mai 2007 zur Einrichtung des Europäischen Rückkehrfonds für den Zeitraum 2008 bis 2013 innerhalb des Generellen Programms „Solidarität und
Steuerung der Migrationsströme“ finden Sie unter Richtlinie ERF
4
Vgl.: http://www.foerderdatenbank.de/FoerderDB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=e3299401586b4ab8b81d140ea0e00d31;views;document&doc=9
667 (Stand: 25.05.12) 5 www.offenes-sachsen.de
3 Angebote der Bundesministerien 3.1 Bundesministerium für Arbeit und Soziales 3.1.1 Bürgerarbeit → Laufzeit 15.07.2010 – 31.12.2014
Vermittlung von arbeitslosen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in „Bürgerarbeit“, bei denen eine
Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt nicht möglich ist. Auf der Basis von regionalen
Erfahrungen in Sachsen-Anhalt sollen sich die Modellprojekte "Bürgerarbeit" aus den vier
Komponenten
•
Beratung/ Standortbestimmung
•
Vermittlungsaktivitäten
•
Qualifizierung/ Förderung und
•
der eigentlichen "Bürgerarbeit", einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung
(ohne Arbeitslosenversicherungspflicht) im Bereich von zusätzlicher und im öffentlichen Interesse liegender Arbeit,
zusammensetzen.5
Kontakt:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Ref. II c 5 - Leistungen der Grundsicherung zur Schaffung von Arbeitsplätzen
[email protected]
Weitere Informationen finden Sie hier.
5
Vgl.: http://www.esf.de/portal/generator/13856/programm__buergerarbeit.html (Stand: 01.06.12)
6 www.offenes-sachsen.de
3.1.2 IdA – Integration durch Austausch → Laufzeit 2008 - 2015
Um die berufliche Eingliederung von Personengruppen mit erschwertem Zugang zum Arbeitsmarkt durch den Erwerb berufspraktischer Erfahrungen im EU-Ausland zu unterstützen,
werden im Rahmen des Programms "IdA - Integration durch Austausch" transnationale Mobilitäts- und Austauschvorhaben gefördert.6
Kontakt:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Gruppe Europäische Fonds für Beschäftigung
Referat EF 2 - Umsetzung des Europäischen Sozialfonds
Mechthild Jürgens
Tel.: 0228 99 527-2065
[email protected]
Weitere Informationen finden Sie hier.
6
Vgl.: http://www.esf.de/portal/generator/9828/ida__projekte.html (Stand: 01.06.12)
7 www.offenes-sachsen.de
3.1.3 XENOS – Integration und Vielfalt → Zweite Förderrunde 2012 - 2014
Das Programm fördert Maßnahmen gegen Ausgrenzung und Diskriminierung im Übergang
von Schule, Ausbildung und Arbeitswelt. Im Fokus stehen insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene mit und ohne Migrationshintergrund, deren Zugang zu Schule, Ausbildungsund Arbeitsplätzen erschwert ist. Die generelle Zielsetzung von XENOS besteht darin, durch
Vermittlung besonderer Qualifikationen und Stärkung von Strukturen, fremdenfeindliche und
diskriminierende Einstellungen abzubauen und insbesondere Migrantinnen und Migranten
beim Einstieg in den Arbeitsmarkt und bei der Integration in die Gesellschaft nachhaltig zu
unterstützen.7
Kontakt:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Gruppe Europäische Fonds für Beschäftigung
EF 2 - Umsetzung des Europäischen Sozialfonds
Thomas Becker
[email protected]
Tel.: 0228 99 527-4128
Weitere Informationen finden Sie hier.
7
Vgl.: Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Programmbeschreibung “XENOS – Integration und Vielfalt“. Mai
2011, unterhttp://www.esf.de/portal/generator/16216/property=data/2011__05__17__programmbeschreibung__xenos.pdf
(Stand: 01.06.2012)
8 www.offenes-sachsen.de
3.1.4 XENOS­ Sonderprogramm „Ausstieg zum Einstieg“ → Laufzeit 20.03.2009 bis 31.12.2014
Mit dem XENOS-Sonderprogramm "Ausstieg zum Einstieg" unterstützt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den Ausstieg junger Menschen aus der rechten Szene. Im Mittelpunkt steht die gezielte Förderung arbeitsmarktlicher Ansätze. Ein weiterer Schwerpunkt des
Sonderprogramms ist die Förderung des Erfahrungsaustauschs zwischen den Aussteigerinitiativen. 8
Kontakt:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
EF 2 - Umsetzung des Europäischen Sozialfonds
53107 Bonn
[email protected]
Nähere Informationen finden Sie hier.
8
Vgl.: http://www.esf.de/portal/generator/6664/xenos__ausstieg__zum__einstieg__inhalt.html (Stand: 01.06.2012)
9 www.offenes-sachsen.de
3.1.5 XENOS­ Sonderprogramm „ESF­Bundesprogramm zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberech­
tigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt“ → Zweite Förderrunde vom 1. November 2010 bis 31.12.2013
Das XENOS-Sonderprogramm soll Begünstigte bei der Integration in den Arbeitsmarkt unterstützen. Gefördert werden Netzwerke auf lokaler und regionaler um möglichst vielen Begünstigten zu einer auf Dauer angelegten Erwerbstätigkeit zu verhelfen.9
Kontakt:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
EF 2 - Umsetzung des Europäischen Sozialfonds
[email protected]
Weitere Informationen finden Sie hier.
Beispiel: RESQUE plus
Seit 2010 wird das Projekt RESQUE plus in Sachsen durch den ESF und das Sonderprogramm XENOS gefördert. 10
Ziel ist die Arbeitsmarktintegration von arbeitsberechtigten Ausländern (mit Aufenthaltserlaubnis, Duldung bzw. Aufenthaltsgestattung). Dies wird durch Beratungs- und Betreuungsleistungen, den Einsatz verschiedener Methoden und Instrumente, wie der Kompetenzbilanzierung,
die Aufstellung und Umsetzung individueller Qualifizierungs- und Integrationspläne und
schließlich durch die direkte Vermittlung in den Arbeitsmarkt geschehen. Sensibilisierungsmaßnahmen für Arbeitsmarktakteure unterstützen den Prozess. 11
Ansprechpartner und weitere Information finden Sie hier.
9
Vgl.: http://www.esf.de/portal/generator/15172/bleiberecht__2__gesamt.html (Stand: 04.06.2012)
Vgl.: http://www.esf.de/portal/generator/13382/property=data/2012__05__30__projektliste.pdf, Seite 54 (Stand:
04.06.2012)
10
11
Vgl.: http://www.projekt‐resque.de/index.php/ziele‐zielgruppen‐483.html (Stand: 04.06.2012) 10 www.offenes-sachsen.de
3.1.6 Berufliche Integration von Personen mit Migrationshintergrund – In­
tegration durch Qualifizierung (IQ)
Ziel ist es, die Integrationschancen von Personen mit Migrationshintergrund in den Arbeitsmarkt in Deutschland und ggf. auch im Ausland zu erhöhen.
Unterstützt werden:
• der Aufbau und die Weiterentwicklung von bundesweiten Netzwerken und Beratungsstellen zur Information über Förder- und Qualifizierungsmöglichkeiten für
Personen mit Migrationshintergrund sowie
• Einzelprojekte, die darauf ausgerichtet sind, die Arbeitslosigkeit von Personen
mit Migrationshintergrund sektoral oder regional zu verringern.12
Weiterführende Informationen erteilt das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Referat IIa6
Wilhelmstraße 49
10117 Berlin
Tel. (0 30) 1 85 27-0
Fax (0 30) 1 85 27-18 30
[email protected]
Homepage
Die Richtlinie über besondere Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Integration von Personen mit Migrationshintergrund finden Sie hier.
12
Vgl.: http://www.foerderdatenbank.de/FoerderDB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=6dbfb491a3ce9404c25474caf3af142a;views;document&doc=113
58&typ=KU (Stand: 08.06.2012)
11 www.offenes-sachsen.de
3.2 Bundesministerium für Bildung und Forschung 3.2.1 Akademikerinnen und Akademiker qualifizieren sich für den Arbeitsmarkt (AQUA) → Laufzeit seit 2006
Neben Zugewanderten können auch hiesige (deutsche) arbeitslose Akademiker/innen an Studienergänzungen, die in Kooperation mit Hochschulen durchgeführt werden, teilnehmen. 13
Die Umsetzung des Programmes erfolgt durch die Otto Benecke Stiftung e.V.
Kontakt:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Referat 415
Dr. Dorothee Buchhaas-Birkholz
Tel.: 030 1857-5349
[email protected]
Otto Benecke Stiftung e.V.
Referat IV - Akademikerprogramm
Dagmar Maur
Tel.: 0228 8163-234
[email protected]
Regina Kahle
Tel.: 0228-8163-228
[email protected]
Nähere Informationen finden Sie hier.
13
Vgl.: http://www.esf.de/portal/generator/902/programm__aqua.html (Stand: 04.06.2012)
12 www.offenes-sachsen.de
3.2.2 Perspektive Berufsabschluss → Laufzeit 01.01.2008 bis 31.12.2012
Das Programm strebt eine strukturelle Weiterentwicklung und eine Verbesserung der beruflichen Integrationsförderung zur Schaffung von Ausbildungschancen für alle an.
Die Umsetzung des Programmes erfolgt durch das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt.14
Kontaktstellen:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Referat 313
Viola-Antoinette Klanten
Tel.: 0228 9957-2114
[email protected]
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt
AG 511
Dr. Hans-Peter Albert
Tel.: 0228 3821-315
[email protected]
Dr. Manuela Martinek
Tel.: 0228 3821-313
[email protected]
Nähere Informationen finden Sie hier.
14
Vgl.: http://www.esf.de/portal/generator/906/programm__perspektive__berufsabschluss.html (Stand: 04.06.2012)
13 www.offenes-sachsen.de
3.3 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 3.3.1 JUGEND STÄRKEN: Aktiv in der Region → Laufzeit September 2010 bis Dezember 2013
Das Modellprogramm JUGEND STÄRKEN: Aktiv in der Region setzt an den Strukturen der
Initiative JUGEND STÄRKEN und ihrer vier Programme Schulverweigerung - Die 2. Chance,
Kompetenzagenturen, STÄRKEN vor Ort und Jugendmigrationsdienste an.
Es zielt auf die:
• Stärkung der Aufgabenwahrnehmung der kommunalen öffentlichen Jugendhilfe
(§ 13 SGB VIII)
• Erprobung von Strukturen und Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit
der Akteure an den Schnittstellen Schule - SGB II/III - SGB VIII
• Schaffung eines lückenlosen, durchgängigen und passgenauen Fördersystems
für benachteiligte Jugendliche und Jugendliche mit Migrationshintergrund.15
Kontakt:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Referat 501
Frau Tina Jansen
Tel.: 030 18555-2070
[email protected]
ESF-Regiestelle
Büro gsub mbH
Kronenstr. 6
10117 Berlin
[email protected]
Weitere Informationen finden Sie hier.
15
Vgl.: http://www.esf.de/portal/generator/14702/programm__jugend__staerken.html (Stand: 04.06.2012)
14 www.offenes-sachsen.de
3.3.2 „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ Das Bundesprogramm zielt darauf ab, ziviles Engagement, demokratisches Verhalten und den
Einsatz für Vielfalt und Toleranz zu fördern. Angesprochen werden sollen besonders Kinder
und Jugendliche, aber auch Eltern, Pädagoginnen und Pädagogen, lokal einflussreiche staatliche und zivilgesellschaftliche Akteure sowie Multiplikatorinnen und Multiplikatoren. 16
Ansprechpartner/ innen finden Sie hier.
Lokale Handlungspläne und Modellprojekte sowie viele weitere Informationen finden Sie auf
den Internetseiten des Bundesministeriums (Herausgeber).
Beispiel Döbeln: Encuentro - Stark in Gesellschaft
Thema: Ethnisierte Konflikte in der Integrationsgesellschaft
Hauptzielgruppe: Jugendliche in strukturschwachen Regionen
Ziele:
• Verbesserung des interkulturellen Dialogs und der Integrationspraxis in der Region Mittelsachsen
Förderung der Verständigungsprozesse von jungen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund sowie Förderung gemeinschaftlicher Projektentwicklung und –
durchführung
• Verbesserung des Zugangs zu Informationsveranstaltungen und Weiterbildungsangebote
• Sensibilisierung und Weiterbildung von Multiplikator_innen
• Förderung von zivilgesellschaftlichem Engagement und Vernetzung 17
•
Kontakt:
Treibhaus e.V.
Bahnhofstraße 56
04720 Döbeln
Tel: 03431 / 605330
[email protected]
Homepage
Das Handlungskonzept und erwartete Ziele sowie weitere Informationen finden Sie hier.
16
Vgl.: http://www.toleranz-foerdern-kompetenz-staerken.de/tfks_bundesprogramm.html (Stand: 08.06.2012)
Vgl.: http://www.toleranz-foerdern-kompetenzstaerken.de/tfks_karte_mp.html?&no_cache=1&tx_projectmap_pi1[action]=show&tx_projectmap_pi1[controller]=Pr
oject&tx_projectmap_pi1[project]=372 (Stand: 08.06.2012)
17
15 www.offenes-sachsen.de
3.3.3 Förderung der Kinder­ und Jugendhilfe durch den Kinder­ und Jugend­
plan des Bundes (KJP)
Durch den Kinder- und Jugendplan des Bundes soll die Tätigkeit der Kinder und Jugendhilfe
angeregt und gefördert werden. Hierzu gehört es insbesondere, neue Wege der Kinder- und
Jugendhilfe aufzuzeigen.
Zielgruppen des Kinder- und Jugendplanes des Bundes sind:
• junge Menschen, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
• Eltern und andere Erziehungsberechtigte,
• ehren-, neben- und hauptamtlich in der Jugendhilfe Tätige und andere Multiplikatorinnen und Multiplikatoren.
Gefördert werden u.a. Programme aus folgenden Bereichen:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Politische und kulturelle Bildung,
Jugend und Sport,
Jugendsozialarbeit,
Gleichstellung von Jungen und Mädchen,
junge Menschen mit Behinderung,
Hilfen und Schutz für Kinder und Jugendliche,
Stärkung im Umgang mit Medien,
Jugendverbandsarbeit,
Fortbildung,
internationale Jugendarbeit,
Eingliederung junger Menschen mit Migrationshintergrund,
Bau, Erwerb, Einrichtung und Bauerhaltung von Stätten der Kinder- und Jugendhilfe.18
Kontakt:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Glinkastraße 24
10117 Berlin
Tel. (0 30 18) 5 55-0
Fax (0 30 18) 5 55-44 00
[email protected]
Homepage
Die Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen und Leistungen zur Förderung der Kinder- und Jugendhilfe durch den Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) finden Sie hier.
18
Vgl.: http://www.foerderdatenbank.de/FoerderDB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=6dbfb491a3ce9404c25474caf3af142a;views;document&doc=109
98&typ=KU (Stand: 11.06.2012)
16 www.offenes-sachsen.de
3.4 Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt­
entwicklung 3.4.1 Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (BIWAQ) → Zweite Förderrunde von 2011 - 2014
Mit BIWAQ werden gezielt arbeitsmarktpolitische Maßnahmen in Gebiete der „Sozialen Stadt”
gelenkt. Die Qualifikation und soziale Situation der Bewohnerinnen und Bewohner und damit
auch ihre Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt sollen verbessert werden. Die Gleichstellung von
Frauen und Männern sowie die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund sind integraler Bestandteil des Programms.19
Hier finden Sie eine Übersichtskarte mit den Projekten der 1. und 2. Förderrunde. In Sachsen
werden derzeit 11 Projekte unterstützt. 20
Kontaktstelle:
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Referat SW 22
Krausenstraße 17 - 20
10117 Berlin
[email protected]
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung.
19
20
Vgl.: http://www.biwaq.de/cln_032/nn_248556/DE/1Programm/1Ziele/node.html?__nnn=true (Stand: 04.06.2012)
Vgl.: http://www.esf.de/portal/generator/834/programm__soziale__stadt.html (Stand: 04.06.2012)
17 www.offenes-sachsen.de
3.5 Bundesministerium des Innern 3.5.1 Angebote für Ausländer ­ Förderung durch das BMI Das BMI wählt unmittelbar Projekte aus, die Signalwirkung, besonders hohe flächendeckende
Wirkung und gezielte Öffentlichkeitsarbeit erwarten lassen. Insbesondere werden Migrantenorganisationen angeregt, entsprechende Projekte durchzuführen.
Thematisch geht es um folgende Bereiche:
• Qualifizierung von Multiplikatoren der Integration
• Stärkung von Demokratieverständnis, Fundamentalismusprävention
• Öffentlichkeitswirksame Vermittlung der Integrationspolitik der Bundesregierung
• Bekämpfung der Segregation (Ghettoisierung, Parallelgesellschaft)
• Stärkung der (politischen) Partizipation von Zuwanderern.21
Projektskizzen richten Sie bitte an folgende Adresse:
Bundesministerium des Innern
Referat M II 2
Alt-Moabit 101D
10559 Berlin
Das Ministerium entscheidet über die grundsätzliche Förderung, das Bundesamt für Migration
und Flüchtlinge nimmt die Begleitung und Abwicklung dieser Projekte wahr. Anträge von Vereinsgliederungen müssen über den jeweiligen Bundesverband vorgelegt werden.
Eine Checkliste der einzureichenden Papiere finden Sie hier.
21
Vgl.: http://www.bamf.de/DE/Infothek/Projekttraeger/AngeboteAuslaender/angeboteauslaender-node.html (Stand:
06.06.2012)
18 www.offenes-sachsen.de
3.5.2 Zusammenhalt durch Teilhabe Gefördert werden Projekte für demokratische Teilhabe und Extremismus in Ostdeutschland.
„Ziel dieser Initiative ist es, eine selbstbewusste, lebendige und demokratische Gemeinwesenkultur zu unterstützen, in der extremistische und verfassungsfeindliche Strömungen keinen
Platz finden.“ Das Bundesprogramm "Zusammenhalt durch Teilhabe" fördert deshalb bürgerschaftliches Engagement, kommunale Kooperationsprojekte und demokratische Praxis in Vereinen und Verbänden.
Das Bundesministerium des Innern hat die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) mit der
Umsetzung des Bundesprogramms "Zusammenhalt durch Teilhabe" betraut.22
Kontaktstellen:
Bundeszentrale für politische Bildung
Regiestelle "Zusammenhalt durch Teihabe"
Friedrichstraße 50
10117 Berlin
Lan Böhm
Projekt- und Antragsberatung
Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen
[email protected]
030 254 504 - 445
Alle weiteren Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums.
22
Vgl.: http://www.zusammenhalt-durch-teilhabe.de/ZDT/DE/Bundesprogramm/bundesprogramm_node.html
(Stand: 07.06.2012)
19 www.offenes-sachsen.de
3.6 Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 3.6.1 Berufsbezogene Deutschförderung Die berufsbezogene Deutschförderung des ESF-BAMF-Programms verbindet Deutschunterricht, berufliche Qualifizierung und Praktikum effektiv miteinander.23
Kontakt:
ESF Verwaltung
Poller Kirchweg 101
51105 Köln, Nordrhein-Westfalen
Telefon: +49 221 92426-400
Telefax: +49 221 92426-399
Berechtigte Träger in Sachsen sind:
• LOESERnet.com GmbH in Freital
• Euro-Schulen Leipzig GmbH in Leipzig
• Euro-Schulen West-Sachsen GmbH und die Euro-Schulen Hohenstein-Ernstthal GmbH
in Hohenstein-Ernstthal 24
Weitere Informationen wie z. Bsp. das pädagogische Rahmenkonzept finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
23
Vgl.: http://www.bamf.de/DE/Infothek/ESFTraegerinformationen/esftraegerinformationen-node.html (Stand:
05.06.2012)
24
Vgl.:http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/ESF/01_Grundlagen/liste-berechtigtetraeger-pdf.html?nn=2992888
20 www.offenes-sachsen.de
3.6.2 Niederschwellige Seminarmaßnahmen zur Integration ausländischer Frauen Die Frauenkurse orientieren sich am Alltag und den Lebenssituationen der Frauen. Sie bestehen aus Elementen eines niederschwelligen Sprachförderangebotes sowie praktischen Angeboten. Die Frauen sollen insbesondere an das gesellschaftliche Leben in Deutschland herangeführt werden. Ziele der niederschwelligen Frauenkurse sind:
• das Selbstbewusstsein stärken
• in Erziehungsfragen unterstützen
• Schwellenängste überwinden
• auf weiterführende Integrationsangebote (zum Beispiel Integrationskurse) hin-
führen
Entsprechend der Zielbestimmung des Nationalen Integrationsplans sind weitere Themenschwerpunkte "Sprachentwicklung und Spracherwerb der Kinder durch die Eltern" sowie "Rolle der Frauen, Gewaltprävention, insbesondere der Schutz vor häuslicher Gewalt".25
Kontakt:
Herr Gerhard Birkel
Frankenstraße 210
90461 Nürnberg
Telefon: +49 911 943-6515
Telefax: +49 911 943-6699
Fördergrundsätze und Informationen zur Antragstellung finden Sie auf Internetseiten des Bundesamtes.
25
Vgl.: http://www.bamf.de/DE/Infothek/Projekttraeger/Frauenkurse/frauenkurse-node.html (Stand: 06.06.2012)
21 www.offenes-sachsen.de
3.6.3 Gemeinwesenorientierte Projekte Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge fördert Projekte zur sozialen und gesellschaftlichen Integration von Zugewanderten mit dauerhafter Bleibeperspektive vor Ort.
Handlungsfelder dieser gemeinwesenorientierten Projekte sind:
• Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements,
• Stärkung der interkulturellen Kompetenz,
• Sucht-, Gewalt- und Kriminalitätsprävention,
• Stärkung mitgebrachter Kompetenzen im ressourcenorientierten Ansatz,
• Integration durch freizeitpädagogische Angebote und
• Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern.26
Kontakt:
Projektförderung - Referat 332
Frankenstraße 210
90461 Nürnberg
Deutschland
Telefon: +49 911 943-6600
Telefax: +49 911 943-6699
Weitere Informationen wie z. Bsp. die Zielgruppen oder das Antragsverfahren finden Sie auf
den Internetseiten des Bundesamtes.
26
Vgl.:http://www.bamf.de/DE/Infothek/Projekttraeger/Gemeinwesen/ZielgruppenZiele/zielgruppenziele-node.html
(Stand: 06.06.2012)
22 www.offenes-sachsen.de
3.6.4 Multiplikatorenschulungen Die Multiplikatorenschulungen sollen Migrantenorganisationen die Möglichkeit zur Professionalisierung und Weiterqualifizierung bieten.
Inhalte können bspw. sein:
• Vereinsmanagement
• Aktivierung engagierter Mitglieder
• Personalentwicklung für das Ehrenamt
• Projektmanagement
• Buchhaltung
• Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
• Fundraising27
Kontakt:
Herr Svend Clausen
Frankenstraße 210
90461 Nürnberg
Telefon: +49 911 943-6714
Telefax: +49 911 943-6699
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes.
27
Vgl.:http://www.bamf.de/DE/Infothek/Projekttraeger/Multiplikatorenschulungen/multiplikatorenschulungennode.html (Stand: 06.06.2012)
23 www.offenes-sachsen.de
3.6.5 Angebote für Spätaussiedler Seit 2006 können Spätaussiedler ab 16 Jahren an den Kursen "Identität und Integration
PLUS" teilnehmen.
Die Spätaussiedler beschäftigen sich unter anderem mit:
• Fragen ihrer spezifischen Identität
• Problemen und Chancen bei der Alltagsbewältigung im neuen Lebensumfeld
• Fragen des Bildungswesens in Deutschland
• Möglichkeiten und Chancen am deutschen Arbeitsmarkt, wobei auch Wege in
die Selbstständigkeit aufgezeigt werden.28
Kontakt:
Frau Anita Kuske
U3
Boeselagerstraße 4
38108 Braunschweig, Niedersachsen
Telefon: +49 531 3545-237
Telefax: +49 531 3545-499
Weitere Informationen wie z. Bsp. das Antragsverfahren finden Sie auf den Internetseiten des
Bundesamtes.
28
Vgl.:http://www.bamf.de/DE/Infothek/Projekttraeger/AngeboteSpaetaussiedler/angebotespaetaussiedlernode.html (Stand: 06.06.2012) 24 www.offenes-sachsen.de
3.6.6 Integration durch Sport Der Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) hat das Programm "Integration durch Sport"
1989 auf Initiative der Bundesregierung ins Leben gerufen. Ziel ist es, Menschen mit Migrationshintergrund für eine aktive Beteiligung auf allen Ebenen des Vereinslebens zu gewinnen –
als aktive Mitglieder ebenso wie als ehrenamtlich Engagierte.
Gefördert wird das Programm durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die Koordinierung erfolgt durch den DOSB, die Umsetzung in den Landessportbünden und den Sportvereinen vor Ort. Rund 500 Sportvereine bieten Kurse, Turniere, Ferienfreizeiten und andere
sport- und freizeitbezogene Aktivitäten an. 29
Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Programmes, sowie auf den Internetseiten des Bundesamtes.
Kontakt:
Deutscher Olympischer Sportbund
Geschäftsbereich Sportentwicklung
Ressort Chancengleichheit und Diversity
Programm „Integration durch Sport“
Otto-Fleck-Schneise 12
60528 Frankfurt am Main
Tel. +49 (0) 69/67000
Fax +49 (0) 69/674906
Stellvertretende Ressortleiterin:
Heike Kübler | [email protected]
Programmreferent:
Stephan Vogl | [email protected]
29
Vgl.: http://www.bamf.de/DE/Infothek/Projekttraeger/IntegrationSport/integrationsport-node.html
(Stand: 06.06.2012)
25 www.offenes-sachsen.de
3.7 Bundesagentur für Arbeit 3.7.1 Förderung von Arbeitsverhältnissen Beschäftigungszuschüsse erhalten Arbeitgeber, wenn sie langzeitarbeitslose erwerbsfähige
Hilfebedürftige mit besonders schweren Vermittlungshemmnissen einstellen. Antragsberechtigt sind Arbeitgeber, die förderungsbedürftige Arbeitnehmer einstellen.30
Auskünfte erteilt die
Bundesagentur für Arbeit (BA)
Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg
Tel. (09 11) 1 79-0
Fax (09 11) 1 79-21 23
Homepage
Ein Verzeichnis der örtlich zuständigen Agenturen für Arbeit kann auf den Internetseiten der
Bundesagentur für Arbeit abgerufen werden.
Voraussetzungen, Art und Höhe der Förderung finden Sie hier
30
Vgl.: http://www.foerderdatenbank.de/FoerderDB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=views;document&doc=10077
(Stand: 12.06.2012)
26 www.offenes-sachsen.de
4 Sachsen 4.1 Europa fördert Sachsen Der Europäische Sozialfonds (ESF) bietet vielfältige Chancen rund um die Bereiche Bildung
und Beschäftigung. Mit der Unterstützung von beruflicher Qualifizierung, Berufsausbildung und
Berufsorientierung, des Unternehmergeistes, einem besseren Zugang zu Beschäftigung und
sozialer Integration sowie dem Erwerb interkultureller Kompetenzen eröffnet er vielen Menschen berufliche Perspektiven. Dabei wirkt der ESF im Sinne der Lissabon-Strategie der Europäischen Union für mehr Wachstum und Beschäftigung.
Folgende Bereiche können über den ESF gefördert werden:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Schulbildung
Berufsorientierung
Berufliche Erstausbildung
Berufliche Weiterbildung
Hochschulbildung
Existenzgründung
Beschäftigungsförderung
Beschäftigungsförderung für besondere Zielgruppen
Beschäftigung und Chancengleichheit
31
Transnationale Bildung
Zuständig für die Umsetzung der ESF-Förderprogramme in Sachsen ist im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr die Sächsische Aufbaubank –
Förderbank (SAB). ESF-Richtlinie des SMS / SMUL - Allgemeine Regelungen
Ansprechpartner für die Beratung und Antragstellung sowie Bewilligungsstelle ist die
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
Tel. (03 51) 49 10 49 30
Fax (03 51) 49 10 10 15
[email protected]
Das Internet-Portal der SAB informiert über Beratungsmöglichkeiten, Fördermodalitäten,
Rahmenvorgaben sowie Art und Weise der einzureichenden Unterlagen.
31
Vgl.:http://www.smwa.sachsen.de/de/Foerderung/Strukturfonds_in_Sachsen/Europaeischer_Sozialfonds_ESF/12
0624.html (Stand: 12.06.2012)
27 www.offenes-sachsen.de
4.1.1 – A ­ Berufsbegleitende Qualifizierung und Innovation in Gesundheits­, Sozial­ und Wohnbereich Der Freistaat Sachsen fördert im Rahmen der ESF-Richtlinie:
• die Vermittlung von arbeitsfeldbezogenen oder funktionsbezogenen Kenntnissen und
Fähigkeiten in Dienstleistungsfeldern des Gesundheits-, Sozial- und Wohnbereichs,
• Weiterbildungen in Gesundheitsfachberufen an staatlich anerkannten Weiterbildungseinrichtungen,
• Dienstleistungsunternehmen bei der Erschließung neuer Märkte und neuer Arbeitsfelder
des Gesundheits-, Sozial- und Wohnbereichs mittels Qualifizierung der Beschäftigten
sowie
• Dienstleistungskooperationen und Netzwerke in Dienstleistungsfeldern des Gesundheits-, Sozial- und Wohnbereichs. 32
Ansprechpartner für die Beratung und Antragstellung sowie Bewilligungsstelle ist die
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
Tel. (03 51) 49 10 49 30
Fax (03 51) 49 10 10 15
[email protected]
Homepage
Das Internet-Portal der SAB informiert über Beratungsmöglichkeiten, Fördermodalitäten,
Rahmenvorgaben sowie Art und Weise der einzureichenden Unterlagen. Die ESF-Richtlinie
des SMS/SMUL - A - Berufsbegleitende Qualifizierung und Innovationen im Gesundheits-,
Sozial- und Wohnbereich finden Sie hier.
32
Vgl.: http://www.foerderdatenbank.de/FoerderDB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=4aa561e46fff16fb87d819d09c769842;views;document&doc=973
4&typ=KU (Stand: 13.06.2012)
28 www.offenes-sachsen.de
4.1.2 – E – Chancengleichheit: Verbesserung der Berufswahlkompetenz Der Freistaat Sachsen fördert im Rahmen der ESF-Richtlinie Maßnahmen, die die „klassische“
Geschlechterverteilung bei der Berufswahl in Frage stellen. Zielgruppe der Vorhaben sind
grundsätzlich sächsische Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren.
Im Rahmen von Praktika sollen Jungen ihre Möglichkeit zur Berufswahlentscheidung entgegen dem tradierten Ausbildungsverhalten testen. Der Anteil von Männern in diesen Bereichen
soll dadurch langfristig gesteigert werden. Darüber hinaus ist auch die Förderung von Vorhaben für Mädchen möglich, soweit sie ihnen die Möglichkeit eröffnen, technische, technologische und naturwissenschaftliche Berufe kennen zu lernen.33
Ansprechpartner für die Beratung und Antragstellung sowie Bewilligungsstelle ist die
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
Tel. (03 51) 49 10 49 30
Fax (03 51) 49 10 10 15
[email protected]
Homepage
Das Internet-Portal der SAB verweist auf Beratungsmöglichkeiten, Fördermodalitäten, Rahmenvorgaben sowie Art und Weise der einzureichenden Unterlagen. Die ESF-Richtlinie des
SMS/SMUL - E - Chancengleichheit: Verbesserung der Berufswahlkompetenz finden Sie hier.
33
Vgl.: http://www.foerderdatenbank.de/FoerderDB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=4aa561e46fff16fb87d819d09c769842;views;document&doc=973
8&typ=KU (Stand: 14.06.2012)
29 www.offenes-sachsen.de
4.1.3 – G – Spezielle Anpassungslehrgänge für medizinisches Personal aus Drittländern sowie Qualifizierungsvorhaben für arbeitslose Spätaussiedler und Ausländer Die Anpassungslehrgänge sollen die Voraussetzungen zur Aufnahme für eine entsprechende
Tätigkeit in Deutschland schaffen. Gefördert werden:
• Anpassungslehrgänge zur Integration von Ärztinnen, Ärzten, Zahnärztinnen und Zahnärzten mit einer Ausbildung in Drittländern.
• Anpassungslehrgänge für Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Gesundheitsund Krankenpfleger
• Anpassungslehrgänge für Hebammen und Entbindungspfleger
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt für Anpassungslehrgänge für medizinisches Personal sind zertifizierte Bildungsträger, die über Erfahrungen in der Konzeption und Durchführung von Anpassungslehrgängen für Migranten verfügen.
Antragsberechtigt für Qualifizierungsvorhaben für Spätaussiedler und Ausländer sind die Träger der Maßnahme.34
Ansprechpartner für die Beratung und Antragstellung sowie Bewilligungsstelle ist die
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
Tel. (03 51) 49 10 49 30
Fax (03 51) 49 10 10 15
[email protected]
Homepage
Das Internet-Portal der SAB verweist auf Beratungsmöglichkeiten, Fördermodalitäten, Rahmenvorgaben sowie Art und Weise der einzureichenden Unterlagen. Die ESF-Richtlinie des
SMS/SMUL - G - Spezielle Anpassungslehrgänge für medizinisches Personal aus Drittländern
sowie Qualifizierungsvorhaben für arbeitslose Spätaussiedler und Ausländer finden Sie hier.
34
Vgl.: http://www.foerderdatenbank.de/FoerderDB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=4aa561e46fff16fb87d819d09c769842;views;document&doc=974
0&typ=KU (Stand: 14.06.2012) 30 www.offenes-sachsen.de
4.1.4 – H – Chancengleichheit: Qualifizierungsvorhaben für arbeitslose Per­
sonen Der Freistaat Sachsen fördert im Rahmen der ESF-Richtlinie Vorhaben zur Verbesserung der
Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Qualifizierungsmaßnahmen für arbeitslose Frauen
und Männer.
Zielgruppe der Förderung sind Frauen und Männer in der Elternzeit, die arbeitslos sind oder
im Verlauf der Elternzeit arbeitslos werden sowie insbesondere arbeitslose Frauen, die mit
einer Qualifizierung in zukunftsträchtigen Berufen ihre Chance auf eine Wiederanstellung am
ersten Arbeitsmarkt erhöhen und Personen, die nach mindestens zweijähriger Unterbrechung
der Erwerbstätigkeit oder der Ausbildung wieder in das Erwerbsleben eintreten wollen.35
Ansprechpartner für die Beratung und Antragstellung sowie Bewilligungsstelle ist die
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
Tel. (03 51) 49 10 49 30
Fax (03 51) 49 10 10 15
[email protected]
Homepage
Das Internet-Portal der SAB verweist auf Beratungsmöglichkeiten, Fördermodalitäten, Rahmenvorgaben sowie Art und Weise der einzureichenden Unterlagen. Die ESF-Richtlinie des
SMS/SMUL - H - Chancengleichheit: Qualifizierungsvorhaben für arbeitslose Personen finden
Sie hier.
35
Vgl.: http://www.foerderdatenbank.de/FoerderDB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=4aa561e46fff16fb87d819d09c769842;views;document&doc=974
1&typ=KU (Stand: 14.06.2012) 31 www.offenes-sachsen.de
4.1.5 – I ­ Qualifizierungs­ und Beschäftigungsvorhaben für benachteiligte junge Menschen Der Freistaat Sachsen fördert im Rahmen der ESF-Richtlinie:
• sozialpädagogisch begleitete Qualifizierungs- und Beschäftigungsvorhaben für
sozial benachteiligte oder individuell beeinträchtigte junge Menschen als niedrigschwellige Angebote der Berufsorientierung, Berufsvorbereitung, zur Unterstützung des Übergangs in eine Ausbildung oder des Übergangs in die Erwerbstätigkeit.
Antragsberechtigt für Qualifizierungs- und Beschäftigungsvorhaben sind anerkannte Träger
der freien Jugendhilfe. Endbegünstigt sind junge Menschen, die das 27. Lebensjahr noch nicht
vollendet haben, mit einem erhöhten sozialpädagogischen Unterstützungsbedarf.36
Ansprechpartner für die Beratung und Antragstellung sowie Bewilligungsstelle ist die
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
Tel. (03 51) 49 10 49 30
Fax (03 51) 49 10 10 15
[email protected]
Homepage
Das Internet-Portal der SAB verweist auf Beratungsmöglichkeiten, Fördermodalitäten, Rahmenvorgaben sowie Art und Weise der einzureichenden Unterlagen. Die ESF-Richtlinie des
SMS/SMUL - I - Qualifizierungs- und Beschäftigungsvorhaben für benachteiligte junge Menschen finden Sie hier.
36
Vgl.: http://www.foerderdatenbank.de/FoerderDB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=4aa561e46fff16fb87d819d09c769842;views;document&doc=974
2&typ=KU (Stand: 14.06.2012) 32 www.offenes-sachsen.de
4.1.6 – J – Kleinvorhaben zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und des so­
zialen Zusammenhalts Der Freistaat Sachsen fördert im Rahmen der ESF-Richtlinie Kleinvorhaben, in denen sich
Personen bürgerschaftlich engagieren, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, mit folgenden Zielstellungen:
• Erhalt und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit,
• Stärkung der Eigenmotivation, der Eigeninitiative und der sozialen Kompetenz sowie
• Integration in das gesellschaftliche Leben durch Tätigkeiten und Aufgaben außerhalb
der traditionellen Erwerbsarbeit.
Antragsberechtigt sind die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, die örtlichen Träger
der freien Wohlfahrtspflege sowie Kirchengemeinden, andere Personenvereinigungen, Vereine und Gruppen, soweit sie als gemeinnützig anerkannt sind sowie Gemeinden und Gemeindeverbände.37
Auskunft und Bewilligungsstelle:
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
Tel. (03 51) 49 10 49 30
Fax (03 51) 49 10 10 15
[email protected]
Homepage
Das Internet-Portal der SAB verweist auf Beratungsmöglichkeiten, Fördermodalitäten, Rahmenvorgaben sowie Art und Weise der einzureichenden Unterlagen. Die ESF-Richtlinie des
SMS/SMUL - J - Kleinvorhaben zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und des sozialen Zusammenhalts finden Sie hier.
37
Vgl.: http://www.foerderdatenbank.de/FoerderDB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=4aa561e46fff16fb87d819d09c769842;views;document&doc=974
3&typ=KU (Stand: 14.06.2012) 33 www.offenes-sachsen.de
4.1.7 – K – Lokales Kapital für soziale Zwecke Der Freistaat Sachsen unterstützt im Rahmen der ESF-Richtlinie lokale Akteure dabei, vor Ort
vorhandenes Potenzial zur Beschäftigungsentwicklung und zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu mobilisieren.
Gefördert werden die folgenden Themenbereiche:
• Lokales Kapital für Jugend und Familie,
• Lokales Kapital für am Arbeitsmarkt benachteiligte Personengruppen und
• Lokales Kapital im ländlichen Raum.
Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen oder Personenvereinigungen mit
Sitz, Niederlassung, Arbeitsstätte oder Ausbildungsstätte im Freistaat Sachsen.
Voraussetzungen
Die Teilnehmer an den zu fördernden Vorhaben sollen am Arbeitsmarkt benachteiligte Personengruppen sowie am Rande der Gesellschaft stehende Personen sein wie arbeitslose junge
Menschen, langzeitarbeitslose Personen, ältere Arbeitnehmer über 50 Jahre, Alleinerziehende, Menschen mit Behinderungen, Spätaussiedler, Migranten, Straffällige sowie Suchtkranke
und psychisch Kranke grundsätzlich mit Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen.38
Auskunft und Bewilligungsstelle:
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
Tel. (03 51) 49 10 49 30
Fax (03 51) 49 10 10 15
[email protected]
Homepage
Das Internet-Portal der SAB verweist auf Beratungsmöglichkeiten, Fördermodalitäten, Rahmenvorgaben sowie Art und Weise der einzureichenden Unterlagen. Die ESF-Richtlinie des
SMS/SMUL - K - Lokales Kapital für soziale Zwecke finden Sie hier.
38
Vgl.: http://www.foerderdatenbank.de/FoerderDB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=4aa561e46fff16fb87d819d09c769842;views;document&doc=974
4&typ=KU (Stand: 14.06.2012) 34 www.offenes-sachsen.de
4.2 „Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz“ Der Freistaat Sachsen unterstützt Maßnahmen zur Förderung der demokratischen Kultur in
Sachsen und zur Stärkung der freiheitlich demokratischen Grundordnung.
Gefördert werden Projekte und Maßnahmen, die einen der folgenden Ansätze verfolgen:
• Abbau von Rassismus und Antisemitismus,
• Stärkung demokratischer Werte sowie bürgerschaftlichen Engagements,
• Förderung von Toleranz und Akzeptanz unterschiedlicher religiöser, kultureller, ethnischer Zugehörigkeiten oder sexueller Orientierungen,
• Beratung und Unterstützung von Gewaltopfern,
• Aus- und Weiterbildung von Multiplikatoren und Fachkräften,
• Entwicklung lokal oder regional vernetzter Gemeinwesen,
• Entwicklung innovativer Handlungskonzepte durch beratende und wissenschaftliche
Begleitung von Maßnahmen.
Antragsberechtigt sind:
•
•
•
•
eingetragene Vereine und Verbände,
staatlich anerkannte freie Träger und Religionsgemeinschaften,
kommunale Gebietskörperschaften einschließlich ihrer Eigenbetriebe,
gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts, an denen eine kommunale Gebietskörperschaft mit Mehrheit beteiligt ist,
• Fachhochschulen, Hochschulen und Berufsakademien sowie Träger öffentlicher Schulen und staatlich anerkannter oder genehmigter Ersatzschulen.39
Kontaktstelle:
Sächsische Staatsministerium des Innern
Wilhelm-Buck-Straße 2–4
01097 Dresden
Tel. (03 51) 5 64 0
Fax (03 51) 5 64 31 99
[email protected]
Homepage
Antragsformulare können im Internet abgerufen werden.
Die Förderrichtlinie Weltoffenes Sachsen - FördRL WOS finden Sie hier.
39
Vgl.: http://www.foerderdatenbank.de/FoerderDB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=ef8d330088d016215f3b662bd50042d9;views;document&doc=11
368&typ=KU (Stand: 14.06.2012) 35 www.offenes-sachsen.de
4.3 „Wir für Sachsen“ Der Freistaat Sachsen fördert das bürgerschaftliche Engagement insbesondere in den Bereichen Soziales, Umwelt, Kultur und Sport, beispielsweise:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Behinderten- und Altenhilfe,
Kinder- und Jugendarbeit,
Wohnungslosenhilfe,
Integration von Spätaussiedlern und anderen Migranten,
Umwelterziehung und Naturschutz,
Heimatpflege und Laienmusik,
Unterstützung schulischer Bildung und Erziehung,
Brand- und Katastrophenschutz, Rettungswesen,
Verkehrswacht, Verkehrssicherheit oder
Gesellschaft, Politik, Rechtsprechung, Kirche.
Antragsberechtigte Projektträger sind:
• die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, die örtlichen Träger der Freien Wohlfahrtspflege sowie Kirchengemeinden,
• Stiftungen und andere Verbände und Vereine, soweit sie als gemeinnützig anerkannt
sind, oder
• Gemeinden und Gemeindeverbände.
Für die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements nach der Förderrichtlinie "Wir für
Sachsen" gibt ein Landesbeirat Anregungen zur Auswahl der geförderten Projekte. Projektträger erhalten die Zuwendung über die Bürgerstiftung Dresden.40
Bürgerstiftung Dresden
Barteldesplatz 2
01309 Dresden
Telefon: +49 351 31581-50
Fax: +49 351 31581-81
[email protected]
Homepage
Nähere Informationen finden Sie hier.
40
Vgl.: http://amt24.sachsen.de/ZFinder/verfahren.do?action=showdetail&modul=VB&id=478521!0 (Stand:
14.06.2012) 36 www.offenes-sachsen.de
5 Stiftungen 5.1 Robert Bosch Stiftung Unter den großen Herausforderungen, denen Gesellschaft und Politik in den kommenden Jahren ausgesetzt sein werden, spielen Fragen der Migration und Integration eine wichtige Rolle.
Die Stiftung leistet mit eigenen Initiativen einen Beitrag zur Bewältigung dieser Herausforderungen und unterstützt die Entwicklung und Verbreitung guter Praxis. Im Mittelpunkt stehen
dabei vor allem lokale Ansätze für eine erfolgreiche Integration.
Neben der Förderung im Rahmen von Programmen werden ausgewählte Einzelprojekte unterstützt.41
Die Fördergrundsätze der Robert Bosch Stiftung sowie Informationen zur Antragsstellung finden Sie hier.
Kontakt:
Robert Bosch Stiftung GmbH
Postfach 10 06 28
70005 Stuttgart
Telefon: 0711/4 60 84-0
Telefax: 0711/4 60 84-1094
[email protected]
Homepage
41
Vgl.: http://www.bosch-stiftung.de/content/language1/html/7014.asp (Stand: 21.06.2012) 37 www.offenes-sachsen.de
5.2 Stiftung Mercator Die Stiftung Mercator ist eine der großen privaten Stiftungen in Deutschland. Sie verfolgt klar
definierte Ziele in ihren Themenclustern Integration, Klimawandel und Kulturelle Bildung. In
ihren Kompetenzzentren Wissenschaft, Bildung und internationale Verständigung ist die Stiftung Mercator sowohl operativ als auch fördernd tätig. Eine unternehmerische, professionelle
und internationale Haltung bestimmt dabei ihre Arbeit.42
Integration
Die Stiftung Mercator setzt sich dafür ein, die bestehende Ungleichheit bei Schul- und Hochschulabschlüssen zwischen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund zu beseitigen.
Eine detaillierte Beschreibung der Ziele, Ansätze und Handlungsfelder zum Thema Integration
finden Sie hier
Kulturelle Bildung
Ziel ist es, Kunst und Kultur stärker in unserem Bildungssystem zu verankern und es damit im
Hinblick auf eine neue Lehr- und Lernkultur zu verändern. Im Jahr 2025 soll das Ziel in allen
Schulministerien verwirklicht sein.
Eine detaillierte Beschreibung der Ziele, Ansätze und Handlungsfelder zum Thema Kulturelle
Bildung finden Sie hier.
Kontakt:
Stiftung Mercator GmbH
Huyssenallee 46
D-45128 Essen
Korrespondenzanschrift:
Postfach 10 14 13
D-45014 Essen
Tel.: +49 (0)201-24522-0
Fax: +49 (0)201-24522-44
[email protected]
Homepage
42
Vgl.: http://www.stiftung-mercator.de/themencluster/integration.html (Stand: 22.06.2012)
http://www.stiftung-mercator.de/themencluster/kulturelle-bildung.html (Stand 21.06.2012) 38 www.offenes-sachsen.de
5.3 VolkswagenStiftung Die VolkswagenStiftung fokussiert ihre Förderung auf eine überschaubare Anzahl von Förderinitiativen. Mit diesen Initiativen möchte sie wirkungsvoll Impulse geben und zukunftsweisende
Themen etablieren. Sie sind gebündelt in den Bereichen „Personen und Strukturen“,
„Internationales“ und „Herausforderungen - für Wissenschaft und Gesellschaft“. Daneben dient
eine eigene Initiative der "Wissenschaftsvermittlung und -kommunikation". Unter „Offen – für
Außergewöhnliches“ haben darüber hinaus in Einzelfällen auch Vorhaben eine Chance, die
sich den Initiativen nicht zuordnen lassen, die aber in besonderem Maße zukunftsweisenden
Fragestellungen nachgehen.43
Kontakt:
VolkswagenStiftung
Kastanienallee 35
30519 Hannover
Tel.: +49 (0)511 8381-0
Fax: +49 (0)511 8381-344
[email protected]
Homepage
43
Vgl.: http://www.volkswagenstiftung.de/foerderung.html?L=0 (Stand: 22.06.2012) 39 www.offenes-sachsen.de
5.4 Bertelsmann Stiftung Die Bertelsmann Stiftung ist eine operative Stiftung. Sie investiert ihr Budget ausschließlich in
Projekte, die sie selbst konzipiert, initiiert und auch in der Umsetzung begleitet. Partner der
Bertelsmann Stiftung sind beispielsweise Entscheidungsträger in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, öffentliche und wissenschaftliche Institutionen oder andere Stiftungen. 44
Hinweis
Die Bertelsmann Stiftung arbeitet gemäß ihrer Satzung ausschließlich operativ und nicht fördernd. Sie
vergibt daher keine Stipendien und unterstützt auch keine Projekte Dritter.
Hier finden Sie eine Übersicht zu den aktuellen sowie abgeschlossenen Projekten.
Kontakt:
Bertelsmann Stiftung
Carl-Bertelsmann-Str. 256
33311 Gütersloh
Tel: +49 5241-810
Fax: +49 5241-81681396
[email protected]
Homepage
44
Vgl.: http://www.bertelsmann-stiftung.de/cps/rde/xchg/SID-2069BE60-ED995565/bst/hs.xsl/2102.htm (Stand:
26.06.2012)
www.bertelsmann-stiftung.de/cps/rde/xbcr/SID-2069BE60-ED995565/bst/xcms_bst_dms_36021_36022_2.pdf
(Stand: 26.06.2012)
40 www.offenes-sachsen.de
5.5 Freudenberg Stiftung
Bei allen Aktivitäten der Freudenberg Stiftung geht es um Antworten auf Probleme gesellschaftlicher Ausgrenzung und versagter Anerkennung.45
Die Freudenberg Stiftung widmet sich seit 1984 folgenden vier Themenbereichen:
1. Der Integration von Migrantinnen und Migranten sowie kulturellen Minderheiten in eine
Gesellschaft, die zur Einwanderungsgesellschaft geworden ist, und den feindseligen
und diskriminierenden Reaktionen, auf die sie stoßen.
2. Der Förderung von Kindern und Jugendlichen, die vor allem aus Gründen sozialer Benachteiligung auf dem Weg durch die Schule und durch das System beruflicher Qualifikation in Schwierigkeiten geraten.
3. Der Förderung demokratischer Kultur, die Voraussetzung für ein friedliches Zusammenleben in der Gesellschaft ist. Hierbei liegen die Schwerpunkte positiv auf der Förderung
von Projekten, die demokratisches Lernen und Verantwortungsübernahme in Schule
und Gemeinde zum Ziel haben, negativ auf der Bekämpfung extremistischer, vor allem
rechtsextremistischer Einflüsse auf die Alltagskultur, in der Jugendliche aufwachsen.
4. Der Reintegration von psychisch Kranken in das Arbeits- und Berufsleben sowie der
Sensibilisierung für ihre spezifischen Probleme.46
Die Freudenberg Stiftung ist eine operative Stiftung. Das heißt, sie entwickelt in ihren vier Tätigkeitsschwerpunkten eigene Aktivitäten, die sie in Kooperation mit ihren Partnern umsetzt,
weiterentwickelt und verbreitet. 47
Hier finden Sie die Förderrichtlinien und die Antragsmodalitäten.
Kontakt:
Freudenberg Stiftung
Freudenbergstraße 2
D-69469 Weinheim a.d. Bergstraße
Telefon: +49(6201)17498
[email protected]
Homepage
45
http://www.freudenbergstiftung.de/deutsch/ueber-uns/ueber-uns.html (Stand: 26.06.2012)
Vgl.: http://www.freudenbergstiftung.de/deutsch/themenbereiche/themenbereiche.html (Stand: 26.06.2012)
47
http://www.freudenbergstiftung.de/deutsch/wie-wir-arbeiten/foerderpraxis/foerderpraxis.html (Stand: 27.06.2012)
46
41 www.offenes-sachsen.de
5.6 Gemeinnützige Hertie­Stiftung Die Hertie-Stiftung richtet ihre Tätigkeit innerhalb ihrer Arbeitsgebiete „Vorschule und Schule“,
„Hochschule", „Neurowissenschaften“, sowie „Beruf und Familie“ an folgenden Zielen aus:
•
•
•
•
Erziehung zur Demokratie
Förderung neurowissenschaftlicher Erkenntnisse
Europäische Integration
Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Dabei ist sie sowohl operativ als auch fördernd tätig. Die Hertie-Stiftung fördert ausschließlich
Projekte im Rahmen der von ihr definierten Ziele.48
Antragstellung
Die Stiftung verzichtet auf Antragsformulare und Antragsfristen. Stattdessen wird um eine
formlose schriftliche Projektskizze gebeten. (Fördermittelrichtlinie)
Kontakt:
Gemeinnützige Hertie-Stiftung
Grüneburgweg 105
60323 Frankfurt am Main
Tel.: +49 (69) 66 07 56-0
Fax: +49 (69) 66 07 56-999
Homepage
48
Vgl.: http://www.ghst.de/wir-ueber-uns/foerderung/ (Stand: 28.06.2012)
42 www.offenes-sachsen.de
5.7 Körber­Stiftung Die Körber-Stiftung möchte mit ihren Projekten und Kooperationen gesellschaftliche Zukunft
mitgestalten.
Bereiche der Körber-Stiftung:
• Internationale Politik
• Bildung
• Wissenschaft
• Gesellschaft
• Kultur 49
Kontakt:
Körber-Stiftung
Kehrwieder 12
20457 Hamburg
Telefon 040 / 80 81 92 – 0
Telefax 040 / 80 81 92 – 300
[email protected]
Homepage
49
Vgl.: http://www.koerber-stiftung.de/bereiche-projekte.html (Stand: 28.06.2012)
43 www.offenes-sachsen.de
5.8 Vodafone Stiftung Die Vodafone Stiftung Deutschland konzentriert sich auf den Bereich Bildung, Integration und
soziale Mobilität. Diesem Thema widmet sich die Stiftung durch langfristige Programmförderung, Preise, Wettbewerbe und Stipendien sowie als gesellschaftspolitischer Think-Tank. Im
besonderen Fokus der Stiftungsarbeit stehen dabei junge Menschen – Kinder, Jugendliche
und junge Erwachsene – deren Entwicklung die Stiftung begleiten und fördern will.50
Förderkriterien
Die Vodafone Stiftung Deutschland fördert und initiiert gemeinnützige GmbH Programme. Das
Förderprofil steht unter dem Leitmotiv „Erkennen. Fördern. Bewegen.“ und konzentriert sich
auf den Bereich Bildung, Integration und soziale Mobilität. Der Aktionsradius ist Deutschland.
Ansprechpartner für die Programme finden Sie hier. 51
Kontakt:
Vodafone Stiftung Deutschland gGmbH
Am Seestern 1
D-40547 Düsseldorf
Telefon +49 211 533-5392
Fax +49 211 533-1898
Homepage
50
51
Vgl.: http://www.vodafone-stiftung.de/content/stiftung/foerderkriterien/index.html (Stand: 28.06.2012)
Vgl.: http://www.vodafone-stiftung.de/content/programme/index.html (Stand: 28.06.2012)
44 www.offenes-sachsen.de
5.9 ZEIT­Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius Die ZEIT Stiftung fördert in den Bereichen Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
sowie Bildung und Erziehung. 52
Förderbedingungen
Die ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius konzentriert ihre Förderungen auf von ihr selbst
initiierte Vorhaben. Sie nimmt darüber hinaus Anträge auf Projektförderung entgegen, sofern
die Vorhaben ihrer Satzung und ihren Förderschwerpunkten entsprechen. Dabei sind die Innovationsfähigkeit, Nachhaltigkeit, Vernetzung des Vorhabens zur Schaffung von Synergieeffekten - gerne über Landesgrenzen hinaus - sowie die Originalität des Projektes entscheidend.53
Kontakt:
ZEIT-Stiftung
Feldbrunnenstrasse 56
20148 Hamburg
Tel. 040 413366
Fax 040 41336700
[email protected]
Homepage
52
53
Vgl.: http://www.zeit-stiftung.de/home/index.php?id=11 (Stand: 29.06.2012)
Vgl.: http://www.zeit-stiftung.de/home/index.php?id=387 (Stand: 29.06.2012)
45 www.offenes-sachsen.de
5.10 Otto Benecke Stiftung e. V. Die Otto Benecke Stiftung e.V. ist eine gemeinnützige Organisation, die im Auftrag der Bundesregierung tätig ist.
Aufgabenschwerpunkt: Eingliederungshilfen für Zuwanderer
Die Otto Benecke Stiftung nimmt im Rahmen humanitärer Bildungshilfe Eingliederungsaufgaben für Aussiedler, Kontingentflüchtlinge und asylberechtigte Ausländer wahr, die in der Bundesrepublik Deutschland eine Hochschulausbildung aufnehmen oder fortsetzen wollen oder
als Hochschulabsolventen ausbildungsadäquate Beschäftigungsmöglichkeiten anstreben. 54
Kontakt:
Otto Benecke Stiftung e.V.
Kennedyallee 105-107
53175 Bonn
Tel: 0228/8163-0
Fax: 0228/8163-300
[email protected]
Homepage
54
Vgl.: http://www.obs-ev.de/wir-ueber-uns/ (Stand: 29.06.2012)
46 www.offenes-sachsen.de
5.11 Stiftung Nord­Süd­Brücken Seit Gründung der Stiftung Nord-Süd-Brücken wurden Projekte und Partnerschaften in mehr
als 50 verschiedenen Ländern gefördert. Gemeinsames Ziel all dieser Projekte ist es, Initiativen von lokalen Gruppen zur Verbesserung der Lebensbedingungen zu unterstützen, z.B.
•
•
•
•
•
durch die verbesserte landwirtschaftliche Produktion
durch Ressourcenschutzprojekte
durch die Ausbildung und Unterstützung im Bereich Basisgesundheit
durch Alphabetisierungskurse, Ausbildungsprogramme und den Bau von Schulen
durch die Förderung der Selbstorganisation und die Durchsetzung der Menschenrechte
Darüber hinaus werden in Deutschland Projekte der entwicklungspolitischen Inlandsarbeit
gefördert, z.B.
• Workshops, Seminare, Ausstellungen, Publikationen, öffentliche Veranstaltungen und
Kampagnen
• Projekttage und -kurse mit Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen und Multiplikatoren zu
Eine-Welt-Themen
• Lobbyarbeit und politische Aktionen
• Begegnungs- und Austauschprogramme zwischen Menschen aus Nord und Süd
• Stärkung der Teilhabe von MigrantInnen und ihren Organisationen an der Entwicklungspolitik55
Grundsätzlich können Anträge gestellt werden für Auslands- und Inlandsprojekte sowie zur
Kofinanzierung von Personalkosten. Grundlage für die Beantragung und Bewertung von Projekten sind die Förderrichtlinien der Stiftung. 56
Hier finden Sie die FAQ zur Fördertätigkeit.
Kontakt:
Stiftung Nord-Süd-Brücken
Greifswalder Str. 33a
10405 Berlin
Tel: 030 – 42 85 13 85
Fax: 030 – 42 85 13 86
[email protected]
Homepage
55
56
Vgl.: http://www.nord-sued-bruecken.de/foerderinstrumente.html (Stand: 29.06.2012)
Vgl.: http://nord-sued-bruecken.de/foerderrichtlinien.html (Stand: 29.06.2012)
47 www.offenes-sachsen.de
5.12 Bürgerstiftung Dresden Die Stiftung fördert und/oder initiiert gemeinnützige Projekte, die in der Region Dresden und
ihrem Umland in den Bereichen Kultur, Jugend, Bildung, Soziales, Denkmalpflege, Gesundheitswesen, Umwelt und Tierschutz durchgeführt werden. Sie kann in begründeten Ausnahmefällen auch Projekte fördern, die über Dresden und sein Umland hinaus wirken. […] Weiterhin unterstützt sie das freiwillige bürgerschaftliche Engagement im Freistaat Sachsen.
Satzung der Bürgerstiftung Dresden 57 Kontakt:
Bürgerstiftung Dresden
Barteldesplatz 2
01309 Dresden
Telefon: 0351 / 315 81 0
Fax: 0351 / 315 81 81
[email protected]
Homepage
57
Vgl.: http://www.buergerstiftung-dresden.de/fileadmin/content/pdfsatzung/SATZUNG_2009_Buergerstiftung_Dresden.pdf (Stand: 29.06.2012)
48 www.offenes-sachsen.de
PARTEINAHE STIFTUNGEN AUF BUNDESEBENE:
5.13 Konrad Adenauer Stiftung (CDU) Die Konrad-Adenauer-Stiftung fördert in Deutschland, in Europa und in der Welt die freiheitliche Demokratie, die Soziale Marktwirtschaft und die Entwicklung und Festigung des Wertekonsenses. Mit ihrer internationalen Arbeit wirkt die Stiftung an der Schaffung einer internationalen Ordnung des Friedens und der Gerechtigkeit mit und trägt zur Vertretung deutscher Interessen in der Welt bei. Leitlinien der Konrad Adenauer Stiftung 58
Hier finden Sie Informationen zu den Schwerpunkten der Stiftung.
Kontakt:
Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.
Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.
Rathausallee 12
Klingelhöferstraße 23
53757 Sankt Augustin
10785 Berlin
Tel.: +49 22 41/24 6-0
Tel.: 030/26996-0
[email protected]
[email protected]
Homepage
58
Vgl.: http://www.kas.de/wf/de/71.4972/ (Stand: 02.07.2012)
49 www.offenes-sachsen.de
5.14 Friedrich Naumann Stiftung (FDP) […] (2) Aufgabe der Stiftung ist es, allen Interessierten, insbesondere der heranwachsenden
Generation, Wissen im Sinne der liberalen, sozialen und nationalen Ziele Friedrich Naumanns
zu vermitteln, Persönlichkeitswerte lebendig zu erhalten und moralische Grundlagen in der
Politik zu festigen.
(3) Zur Erfüllung dieses Stiftungszwecks wird die Stiftung insbesondere
a) politische Bildung vermitteln und dazu unter anderem im In- und Ausland Begegnungsstätten schaffen, in denen politische Gegenwartsprobleme, historische und ideengeschichtliche
Entwicklungen sowie wirtschaftliches, soziales und technisch-wissenschaftliches Wissen vermittelt werden,
b) durch wissenschaftliche Forschung und Führung eines öffentlichen Archivs Grundlagen für
politisches Handeln erarbeiten, vor allem durch wissenschaftliche Vorhaben und öffentliche
Diskussionen von Grundsatzfragen im In- und Ausland sowie durch Erforschung der Geschichte und Wirksamkeit des Liberalismus,
c) begabte junge Menschen durch Vergabe von Stipendien unterstützen,
d) öffentlich geförderte Stiftungsprojekte im Ausland vorbereiten und durchführen,
e) die europäische Einigung und die internationale Verständigung im Zusammenwirken mit
gleichgesinnten Menschen und Gruppen im Ausland fördern,
f) durch Veranstaltungen, Publikationen und Unterstützung der Kunst die Kultur fördern. […]
Satzung der Friedrich Naumann Stiftung 59
Hier gelangen Sie zu den Themenschwerpunkten 2012 – 2015.
Kontakt:
Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit
Karl-Marx-Straße 2
14482 Potsdam
Tel. +49 331 / 7019-0
Fax +49 331 / 7019-188
[email protected]
Homepage
59
Vgl.: http://www.freiheit.org/Satzung/49c67/index.html (Stand: 02.07.2012) 50 www.offenes-sachsen.de
5.15 Friedrich Ebert Stiftung (SPD) Die Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) wurde 1925 als politisches Vermächtnis des ersten demokratisch gewählten deutschen Reichspräsidenten Friedrich Ebert gegründet.
Der Sozialdemokrat Friedrich Ebert - vom einfachen Handwerker in das höchste Staatsamt
aufgestiegen - regte vor dem Hintergrund eigener Erfahrungen in der politischen Auseinandersetzung die Gründung einer Stiftung mit folgenden Zielen an:
• die politische und gesellschaftliche Bildung von Menschen aus allen Lebensbereichen
im Geiste von Demokratie und Pluralismus zu fördern,
• begabten jungen Menschen unabhängig von den materiellen Möglichkeiten der Eltern
durch Stipendien den Zugang zum Hochschulstudium zu ermöglichen,
• zur internationalen Verständigung und Zusammenarbeit beizutragen.
Die FES, von den Nationalsozialisten 1933 verboten und 1947 wiederbegründet, verfolgt mit
ihren umfangreichen Aktivitäten diese Ziele bis heute. Als eine gemeinnützige, private und
kulturelle Institution ist sie den Ideen und Grundwerten der sozialen Demokratie verpflichtet.
Die FES will mit ihren Aktivitäten:
• Die politische Erneuerung der sozialen Demokratie fördern
• Politische Teilhabe und gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken
• Die Wirtschafts- und Sozialordnung gerecht gestalten
• Den Dialog zwischen Gewerkschaften und Politik vertiefen
• Die Globalisierung sozial gestalten
60
Hier gelangen Sie zu den Themen und Projekten der Stiftung.
Kontakt:
Friedrich-Ebert-Stiftung Bonn
Friedrich-Ebert-Stiftung Berlin
Bonner Haus
Berliner Haus
Godesberger Allee 149
Hiroshimastraße 17
D-53175 Bonn
D-10785 Berlin
Tel. 0228/ 883- 0
Tel. 030/ 269 35- 6
Homepage
51 www.offenes-sachsen.de
60
Vgl.: http://www.fes.de/sets/s_stif.htm (Stand: 02.07.2012)
52 www.offenes-sachsen.de
5.16 Rosa Luxemburg Stiftung (Die Linke) Die Rosa Luxemburg Stiftung
•
organisiert politische Bildung, verbreitet Kenntnisse über gesellschaftliche Zusammenhänge in einer globalisierten, ungerechten und unfriedlichen Welt;
•
ist ein Ort kritischer Analyse des gegenwärtigen Kapitalismus;
ist ein Zentrum programmatischer Diskussion über einen zeitgemäßen demokratischen
Sozialismus, ein sozialistischer Think-Tank politiknaher Alternativen;
•
ist in der Bundesrepublik Deutschland und international ein Forum für einen Dialog zwischen linkssozialistischen Kräften, sozialen Bewegungen und Organisationen, linken Intellektuellen und Nichtregierungsorganisationen;
•
fördert junge Intellektuelle mittels Studien- bzw. Promotionsstipendien;
•
gibt Impulse für selbstbestimmte gesellschaftliche politische Aktivität und unterstützt das
Engagement für Frieden und Völkerverständigung, für soziale Gerechtigkeit und ein solidarisches Miteinander.61
Hier finden Sie nähere Informationen zur Projektförderung.
Kontakt:
Rosa-Luxemburg-Stiftung
Gesellschaftsanalyse und politische Bildung e. V.
Franz-Mehring Platz 1
10243 Berlin
Telefon: +49-(0)30-44310-0
Fax: +49-(0)30-44310230
[email protected]
Homepage
Hier gelangen Sie zu den Ansprechpartnern.
61
Vgl.: http://www.rosalux.de/stiftung.html (Stand: 03.07.2012)
53 www.offenes-sachsen.de
5.17 Heinrich Böll Stiftung (Grüne) Die Heinrich-Böll-Stiftung versteht sich als Teil der „grünen“ politischen Grundströmung, die
sich weit über die Bundesrepublik hinaus in Auseinandersetzung mit den traditionellen politischen Richtungen des Sozialismus, des Liberalismus und des Konservatismus herausgebildet
hat. Unsere gemeinsamen Grundwerte sind Ökologie und Nachhaltigkeit, Demokratie und
Menschenrechte, Selbstbestimmung und Gerechtigkeit. Ein besonderes Anliegen ist uns die
Geschlechterdemokratie, also die gesellschaftliche Emanzipation und die Gleichberechtigung
von Frauen und Männern. Wir engagieren uns für die Gleichberechtigung kultureller und ethnischer Minderheiten und für die soziale wie politische Partizipation von Immigranten. Nicht
zuletzt treten wir für Gewaltfreiheit und eine aktive Friedenspolitik ein. 62
Unter Stipendien & mehr finden Sie alle wichtigen Informationen zur Vergabe von Stipendien
sowie das aktuelle Veranstaltungsprogramm zur ideellen Förderung.
Kontakt:
Heinrich-Böll-Stiftung e.V.
Schumannstr. 8,
10117 Berlin
Telefon: (030) 285 34-0
[email protected]
Homepage
62
Vgl.: http://www.boell.de/stiftung/ueber-uns-519.html (Stand: 03.07.2012) 54 www.offenes-sachsen.de
5.18 Hanns­Seidel­Stiftung (CSU) Zweck des Vereins ist
a) die Förderung der demokratischen und staatsbürgerlichen Bildung des deutschen Volkes
auf christlicher Grundlage,
b) die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe,
insbesondere durch Erschließung des Zuganges zu einer wissenschaftlichen Ausbildung für
begabte und charakterlich geeignete Menschen,
c) die Förderung der Wissenschaft, insbesondere mittels Durchführung von wissenschaftlichen
Untersuchungen,
d) die Förderung der internationalen Gesinnung und Völkerverständigung sowie der europäischen Einigung, insbesondere durch Einladung ausländischer Gruppen und Unterstützung von
Auslandsreisen,
e) die Förderung kultureller Zwecke, insbesondere die Förderung der Pflege und Erhaltung
von Kulturwerken sowie die Förderung der Denkmalpflege,
f) die Förderung der Entwicklungshilfe.
Satzung der Hanns-Seidel-Stiftung 63
Kontakt:
Hanns-Seidel-Stiftung e.V.
Lazarettstraße 33
80636 München
Tel.: 089 1258-0
Fax: 089 1258-363
[email protected]
Homepage
63
Vgl.: http://www.hss.de/stiftung.html (Stand: 03.07.2012) 55 www.offenes-sachsen.de
GEWERKSCHAFTLICHE STIFTUNGEN:
5.19 Hans Böckler Stiftung Die Stiftung ist das Mitbestimmungs-, Forschungs- und Studienförderungswerk des DGB. Sie
ist in allen ihren Aufgabenfeldern der Mitbestimmung als Gestaltungsprinzip einer demokratischen Gesellschaft verpflichtet. Sie wirbt für diese Idee, unterstützt Mandatsträger in Mitbestimmungsfunktionen und tritt für erweiterte Mitbestimmungsrechte ein.64
Die konkreten Ziele finden Sie in der Satzung der Stiftung.
Kontakt:
Hans-Böckler-Stiftung
Hans-Böckler-Straße 39
40476 Düsseldorf
Telefon: +49 211 7778 0
Telefax: +49 211 7778 120
[email protected]
Homepage
64
Vgl.: http://www.boeckler.de/327.htm (Stand: 04.07.2012) 56 www.offenes-sachsen.de
5.20 Otto Brenner Stiftung Als Wissenschaftsstiftung der IG Metall hat es sich die Otto Brenner Stiftung (OBS) zur Aufgabe gemacht, die Arbeit und das Wirken ihres Namensgebers fortzuführen.
Stiftungszwecke sind gemäß Satzung folgende Themen und Ziele:
• Probleme der nationalen und internationalen Gewerkschaftsarbeit,
• der Gedanke der Völkerverständigung,
• das Ziel der sozialen Gerechtigkeit,
• die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen einschließlich des Umweltschutzes,
• die Angleichung der Arbeits- und Lebensbedingungen in Ost- und Westdeutschland
sowie
• die Entwicklung demokratischer Arbeitsbeziehungen in Ost- und Westeuropa.
Neben diesen Stiftungszwecken engagiert sich die Stiftung des Weiteren in folgenden Bereichen:
• Arbeit, Beschäftigung und Qualifikation,
• Industrie- und Struktur- und Branchenpolitik,
• Entwicklung der Arbeitsbeziehungen in Mittelosteuropa,
• Unternehmerische Verantwortung und
• Soziale Integration und Diversity Management (z. B. Rechtsextremismus, Armut, Migration, Benachteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt etc.) 65
Hier erfahren Sie Näheres zu den Projekten sowie dem Antragsverfahren.
Kontakt:
Otto Brenner Stiftung
Wilhelm-Leuschner-Str. 79
60329 Frankfurt am Main
Tel: 069 / 6693 – 2526
Fax: 069 / 6693 – 2786
[email protected]
Homepage
65
Vgl.: http://www.otto-brenner-stiftung.de/otto-brenner-stiftung/stiftungsschwerpunkte-der-otto-brenner-stiftung.html
(Stand: 04.07.2012) 57 www.offenes-sachsen.de
5.21 Stiftung Arbeit und Umwelt Die Stiftung Arbeit und Umwelt der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE)
wurde 1990 gegründet. Seitdem engagiert sich die Stiftung mit ihrem Leitmotiv „Arbeit und
Umwelt“ für eine Nachhaltige Entwicklung in Wirtschaft und Gesellschaft.
Unser Ziel ist, Wirtschaft, Politik und Gesellschaft für eine vernünftige Balance aus wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Entwicklung zu sensibilisieren und ein vom Ressourceneinsatz
entkoppeltes Wirtschaftswachstum mit „Guter Arbeit“, sozialer Sicherheit sowie einer gesunden und intakten Umwelt zu verbinden.
Hierzu verleiht die Stiftung einen Umweltpreis und ist vorrangig konzeptionell und operativ
tätig mit eigenen Projekten, Veranstaltungen und Studien zu vorsorgendem Umweltschutz,
Nachhaltigkeitsinnovationen, energie- und ressourceneffizientes Wirtschaften und sozial verträglichen Unternehmenskulturen.66
Alle Informationen zur Förderung durch die Stiftung finden Sie hier.
Kontakt:
Stiftung Arbeit und Umwelt der IG Bergbau, Chemie, Energie
Königsworther Platz 6
30167 Hannover
Telefon: (0511) 7631-433
Fax: (0511) 7631-782
[email protected]
Homepage
66
Vgl.: http://www.arbeit-umwelt.de/stiftung.html (Stand: 06.07.2012) 58 www.offenes-sachsen.de
Stiftungsübersichten im Internet ™ Bundesverband Deutscher Stiftungen: www.stiftungsindex.de
™ Stiftung Mitarbeit: www.buergergesellschaft.de/engagementfoerderung/stiftungen
™ Bildungsserver: www.bildungsserver.de/institutionen.html → Stiftungen/Fördereinrichtungen
™ Socailnet: www.socialnet.de/branchenbuch → Verbände, Stiftungen, Einrichtungsträger → Förderstiftungen
™ Bürgerstiftungen: www.aktive-buergerschaft.de/buergerstiftungen → Bürgerstiftungsfinder
™ Sparkassenstiftungen: www.sparkassenstiftungen.de
™ Hypovereinsbank Stiftungsportal: www.hvb-stiftungsportal.de
™ Sachsen: www.kommunale-verwaltung.sachsen.de → Stiftungen
™ Netzwerk Wandelstiftungen (politisch): www.wandelstiften.de
™ Deutsche Stiftung Frauen- und Geschlechterforschung: www.stiftungfrauenforschung.de → Stipendien → Frauenstiftungen
™ Kinderfonds Stiftungszentrum: www.kinderfonds.org → Stiftungen
™ Stiftung für Kinder: www.stiftung-fuer-kinder.org → Adress-Datenbank
™ Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit: www.finanzierung.jugendnetz.de
™ Bildungsstiftungen und Bildungsprojekte von Schulen ans Netz e.V.:
www.bildungsstiftungen.de
™ Deutsches Informationszentrum Kulturförderung: www.kulturfoerderung.org
™ Kulturprogramme der EU beim Cultural Contact Point Deutschland: www.ccpdeutschland.de
™ DAAD Stipendiendatenbank: www.daad.de → Studieren, Forschen und Lehren im
Ausland → Förderungsmöglichkeiten → Stipendiendatenbank
™ Kirchliche Stiftungen: www.stiftungsdatenbank.de
™ Caritas-Stiftungen: www.caritas-stiftungen.de
59 www.offenes-sachsen.de
6 Antragsstellung An dieser Stelle möchten wir Ihnen das Buch „Fördertöpfe für Vereine, selbstorganisierte Projekte und politische Initiativen“ vom Netzwerk Selbsthilfe e. V. empfehlen. (Bestellung unter
http://www.netzwerk-selbsthilfe.de/beratung/foerdertopfbroschuere/)
Das Verfassen eines formal und inhaltlich überzeugenden Antrages gehört heute zu den wichtigsten Punkten einer möglichen Projektfinanzierung. Wenn es vorgegebene Antragsformulare
gibt, sind diese unbedingt zu verwenden. Es sollten alle gestellten Fragen mit größtmöglicher
Sorgfalt beantwortet werden. Zum Beispiel haben viele Stiftungen Leitsätze. Wenn möglich,
sollten diese im Antrag auftauchen. Argumentieren Sie mit den Förderkriterien der GeldgeberInnen!
Allgemeine Hinweise
Halten Sie unbedingt die vorgegebene Form ein, sofern es dazu Angaben gibt. Dazu gehören
in der Regel Vollständigkeit der Unterlagen, Originalunterschriften der vertretungsberechtigten
Personen an den richtigen Stellen und Beifügung der verlangten Anlagen. Bei der Formulierung eines Antrages sollten kurze, prägnante Sätze und eine einfache Ausdrucksweise gewählt werden. Das Geschriebene sollte allgemein verständlich sein und in den ausformulierten
Sätzen sollten eher Verben als Substantive verwendet werden. Die zentrale Idee des Projektes sollte am Anfang, in der Mitte und am Ende des Antrages immer wieder auftauchen. Der
Text sollte übersichtlich gegliedert sein und mit Teilüberschriften und Aufzählungen für ein
leichtes Verständnis sorgen. Füllwörter vermeidet man am Besten ganz. Fremdwörter sollten
sparsam und im konkreten Zusammenhang benutzt werden. Die Antragslänge muss im Verhältnis zur beantragten Summe stehen.
60 www.offenes-sachsen.de
Fragen, die beantwortet werden sollten:
• Was ist die zentrale Idee des Projektes?
• Was genau soll im Projekt passieren?
• Welche Ziele verfolgen sie mit dem Projekt?
• Wie wollen Sie diese Ziele erreichen?
• Verfügen Sie über die notwendigen Netzwerke und Zugänge?
• Wo findet das Projekt statt?
• Wodurch begründet sich ein öffentliches/gesellschaftliches Interesse?
• Was ist innovativ an dem Vorhaben?
• Wie lange soll das Projekt laufen?
• Welche möglichen oder bereits feststehenden Partner und Förderer können genannt
werden?
• Von welchen Gesamtkosten geht die Vorkalkulation aus?
• Wie viel Geld wird wofür benötigt?
• Wie wird der Erfolg des Projektes definiert und lässt sich dieser nach außen darstellen?
Formloser Antrag
Falls es keine Antragsformulare oder genaue Vorgaben zur Antragsstellung gibt, gehören in
der Regel drei Teile zu einem vollständigen Antrag:
1. Anschreiben
2. Finanzantrag (Inhalte, Zeitplan, Kosten- und Finanzierungsplan)
3. Anlagen (Freistellungsbescheid, Vereinsregisterauszug, Satzung, Selbstdarstellung,
Flyer, Fotomappe, Presseartikel etc.)
Das Anschreiben
Wenn es einen persönlichen oder telefonischen Vorkontakt gegeben hat, ist es sinnvoll sich
darauf zu beziehen. Am Anfang des Schreibens sollte auf die Ziele und Inhalte der GeldgeberInnen eingegangen werden und/oder ein direkter Bezug zwischen den Zielen der GeldgeberInnen und Ihrer Organisation hergestellt werden. Erst dann sollte kurz die Problemlage beziehungsweise der Handlungsansatz und das Projektziel benannt werden. Man kann auf die eigene Kompetenz für die Durchführung des Projektes hinweisen. Am Ende des Anschreibens
bietet sich an, weitere Informationsbereitschaft zu signalisieren: „Wir stehen gerne für Rückfragen zur Verfügung oder erläutern Ihnen unsere Pläne im persönlichen Gespräch.“
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Das Anschreiben sollte nicht länger als eine A4-Seite sein und in einem persönlichen Ton geschrieben werden. Datum und Unterschrift nicht vergessen!
Der Finanzantrag
A: Deckblatt
Wenn man sich für ein Deckblatt entscheidet, sollte groß „Projektantrag“ oder „Finanzantrag“
drauf stehen. Es sollte der Titel des Projektes, der Name der AntragstellerIn (Gruppe oder
Verein) und der Projektzeitraum angegeben werden. Der perfekte Projekttitel sollte eingängig
sein, Emotionen wecken und einen Einblick oder eine Assoziation zum Projektinhalt geben.
Optional können auch die die Gesamtkosten und die beantragte Summe genannt werden.
B: Angaben zur AntragstellerIn
• Name der antragstellenden Gruppe/des Vereins
• Name des Vorstands und/oder AnsprechpartnerIn
• Adresse, Telefon, Fax, Email, Internetadresse
• Name der AntragstellerIn/AnsprechpartnerIn (wenn abweichend zum obigen Punkt) Adresse, Telefon, Fax, Email, Internetadresse
• Angaben zur Tätigkeit der Gruppe/des Vereins
• Angaben zur Finanzierung der Arbeit der Gruppe/des Vereins
• Ist die AntragstellerIn gemeinnützig und/oder mildtätig?
• Gibt es weitere am Projekt beteiligte Institutionen/Personen? Wenn ja; Name, AnsprechparnerIn, Adresse, Telefon, Fax, Email, Internetadresse angeben.
• Welche Vereinbarungen bestehen mit den PartnerInnen bezüglich des beantragten Projektes?
• Wurden bei anderen Personen/Institutionen oder Stiftungen weitere Fördermittel beantragt?
• Wenn ja, bei welchen, in welcher Höhe und mit welchem Ergebnis?
Tipp: Selbstdarstellungen, Flyer, Infobroschüren oder Fotos zur antragstellenden Organisation
können zusätzlich beigelegt werden. Auch Referenzen zur Arbeit von anderen „anerkannten“
Organisationen können hilfreich sein. EIN MUSS IST EINE KOPIE DES NACHWEISES ÜBER DIE GEMEINNÜTZIGKEIT
(Freistellungsbescheid des Finanzamtes nicht älter als drei Jahre). Zusätzlich
können Satzung und Vereinsregisterauszug beigelegt werden. Wichtig für die GeldgeberIn ist
hierbei, dass Ihre Organisation vertrauenswürdig und kompetent ist.
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C: Kurzvorstellung des Projektes
Wie lautet der Titel des beantragten Projektes? Kurzbeschreibung zu den wesentlichen Inhalten des Projektes. Optional kann hier auch die Frage beantwortet werden, was das Projekt
einzigartig und besonders macht (Alleinstellungsmerkmal). Die Kurzdarstellung sollte nicht
länger als 1000 Zeichen sein.
D: Detaillierte Projektbeschreibung
1. Projekthintergrund/Ausgangspunkt/Motivation für das Projekt (optional Problemlage oder Handlungsansatz)
2. Zielgruppe/n
3. Zeitraum
4. Inhalt des Projektes
5. Ziele, die das Projekt verfolgt (optional Unterteilung in kurzfristige, mittelfristige und
langfristige Ziele)
6. Methoden, Mittel und Aktionsformen: Genaue Darstellung der verwendeten Methoden
mit zusätzlichen Angaben zu MitarbeiterInnen am Projekt und deren Qualifikationen, Zeitaufwand, Räumlichkeiten und sonstigen Hilfsmitteln. Beantwortung der Frage warum diese
Methode die einzigartigste, innovativste und wirkungsvollste ist, um die Ziele für die Zielgruppen mit den vorhandenen und zu erreichenden Ressourcen umzusetzen.
7. Kooperationen: Soll das Projekt mit anderen Trägern, Institutionen etc. durchgeführt
werden? Falls ja, mit welchen und in welcher Weise?
8. Öffentlichkeitsarbeit: Welche Öffentlichkeitsarbeit ist im Rahmen des Projektes geplant
(z. B. eigene Medien, Presseinformationen, Veranstaltungen)?
9. Erfolgsindikatoren/Evaluation: Woran wird erkannt, dass die Ziele erreicht wurden?
(Z. B. Unterscheidung in qualitative und quantitative Indikatoren).
10. Gender Mainstreaming: Welche Zielsetzung in Bezug auf die Gleichstellung von
Frauen und Männern (Mädchen und Jungen) werden implizit oder explizit mit dem Projekt
verfolgt?
11. Übertragbarkeit: Welche Möglichkeiten der Übertragbarkeit der Projektergebnisse für
andere Organisationen/Regionen werden gesehen?
12. Nachhaltigkeit des Projektes bzw. Ausblick und weiterführende Planung: Gibt es
eine Anschlussperspektive für das Projekt? Kann/soll das Projekt fortgesetzt werden und
wenn ja, wie?
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E: Zeitplan
Hier sollten die einzelnen Projektphasen kurz erläutert und zeitlich festgelegt werden (Planungsphase. Vorbereitung, Durchführung, Abschluss, Auswertung). Oft ist eine Partizipation
der TeilnehmerInnen an allen Phasen gewünscht. Wenn möglich, sollte darauf eingegangen
werden, wie das passieren soll.
F: Kosten- und Finanzierungsplan
Der übersichtlich gehaltene Kosten- und Finanzierungsplan sollte alle Angaben zu den anfallenden Kosten und den geplanten Einnahmen enthalten.
Vorüberlegung: Was werden die einzelnen Aktivitäten an Kosten verursachen? Lassen sich
Kosten auslagern oder selbst finanzieren? Dazu kommt der Finanzierungsplan: Wo soll das
Geld herkommen?
Ziel ist es, den Kosten- und Finanzierungsplan in Übereinstimmung zu bringen. Die Summe
der Kosten und Einnahmen soll gleich sein.
Beispiele für Kostenarten:
• Personalkosten
• Honorare
• Reise- und Übernachtungskosten
• Fahrtkosten
• Overhead-Kosten (Telefon, Internet, anteilige Miete, Porto etc.)
• Materialkosten
• Ausleihe von Geräten
• Anschaffungen
• Druckkosten
• Kosten für Öffentlichkeitsarbeit
Tipp: Die Overhead-Kosten sollten nie mehr als 10 Prozent der Gesamtkosten betragen!
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Beispiele für Finanzierungsarten:
• Eigenmittel
• Spenden
• Anteile Dritter (z. B. andere Stiftungen)
• Teilnahmegebühren
• Eintritt
• Einnahmen aus Verkauf
• Sponsoring
Gibt es schwer abschätzbare Kosten oder Einnahmen, so sollte man eine optimistische und
eine pessimistische Variante aufschreiben. Entsprechend kann man dann entscheiden, was
man im Falle geringerer Einnahmen oder Förderungsabsagen an Aktivitäten notfalls streichen
kann. Manchmal muss auch erläutert werden wie die Kosten berechnet werden. Für Reisekosten bei öffentlichen GeldgeberInnen werden nur bestimmte Sätze nach dem Reisekostengesetz erstattet.
Nicht nur zur internen Planung sind Kosten- und Finanzplan wichtig. Fast jeder Antrag bei Stiftungen oder öffentlichen GeldgeberInnen verlangt diese Kalkulationen. Zuschüsse werden
gebunden an den im Kostenplan angegeben Zweck – also zweckgebunden – gezahlt und
müssen meist detailliert auf speziellen Formularen abgerechnet werden.
Wichtig ist also, dass man den Kostenplan einerseits detailliert genug erstellt, damit die GeldgeberInnen verstehen, wofür der Zuschuss verwendet werden soll, andererseits aber auch ein
Raster grob genug wählt, damit man sich in der Durchführung und Abrechnung etwas Flexibilität bewahrt.
Tipp: Die „kostenlosen“ oder „valorisierten“ Eigenleistungen können einerseits als Kosten und
andererseits als selbst erbrachter Anteil an Einnahmen mitgerechnet werden. Diese können
anfallende Miete von Räumen, ehrenamtliche Arbeit, Transport durch Privatfahrzeuge, Telefonate von Privatapparaten und ähnliches sein. In Anträgen macht der Eigenanteil deutlich, wie
stark das eigene Engagement ist. Oft wird bei Stiftungen und öffentlichen Finanziers ein solcher Eigenbetrag sogar prozentual verlangt.
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G: Unterschriften
Unterschriften der vertretungsberechtigten oder geschäftsführenden Vorstände laut Satzung
gehören unter den Antrag.
Tipp: Oft lesen mehrere Personen den Antrag, deshalb ist darauf zu achten, das der gesamte
Antrag so gestaltet ist, dass er sich leicht kopieren lässt. 67
67 Vgl.: Fördertöpfe für Vereine, selbstorganisierte Projekte und politische Initiativen: Netzwerk Selbsthilfe e.V. [Hrsg.], 11. Aufl.; 2011, 200 Seiten 66 www.offenes-sachsen.de
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V.i.S.d.P. Dr. Ute Enderlein
Diese Handreichung basiert auf einer Recherche der Geschäftsstelle des Sächsischen Ausländerbeauftragten im Zeitraum vom April bis Juli 2012. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.
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