Hauptsatzung des TrekZone Network Starfleet Rollenspiels

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Hauptsatzung des TrekZone Network Starfleet Rollenspiels
Hauptsatzung des
TrekZone Network Starfleet Rollenspiels
I. Fassung
Stand: Februar 2006 (2378)
I. Allgemeines ............................................................................................................................ 3
§ 1 – Ziel des Rollenspiels ................................................................................................. 3
§ 2 – Geltungsbereich......................................................................................................... 3
§ 3 – Weitere Satzungen..................................................................................................... 3
II. Spielen des Rollenspiels ........................................................................................................ 4
1. Charaktere .......................................................................................................................... 4
§ 4 – Definition des im RS verwendeten Charakter-Begriffs ............................................ 4
§ 5 – Erstellen eines Charakters ......................................................................................... 4
§ 6 – Grundsätzlicher Umgang der Charaktere untereinander........................................... 4
§ 7 – Spielen der Charaktere .............................................................................................. 5
2. Lebensläufe ........................................................................................................................ 5
§ 8 – Allgemeine Betrachtung und Unterscheidung .......................................................... 5
§ 9 – Erstellen eines schriftlichen Lebenslaufes ................................................................ 5
3. Logbücher........................................................................................................................... 6
§ 10 – Arten von Logbüchern ............................................................................................ 6
§ 11 – Persönliche Logbücher............................................................................................ 6
§ 12 – Missionslogbücher eines Schiffs............................................................................. 6
§ 13 – Statusberichte an das Oberkommando .................................................................... 7
4. Verhaltensrichtlinien .......................................................................................................... 7
§ 14 – Grundlagen .............................................................................................................. 7
§ 15 – Streitigkeiten zwischen Spielern und Konsequenzen.............................................. 8
§ 16 – Verhaltensbestimmungen bezüglich der Pflicht zum Erscheinen bei Missionen
und Konsequenzen ............................................................................................................. 8
§ 17 – Verhaltensbestimmungen für das Forum ................................................................ 9
§ 18 – Verhaltensbestimmungen für den Chat ................................................................... 9
§ 19 – Sonstige Verhaltensbestimmungen für Spieler und Konsequenzen...................... 10
§ 20 – Allgemeine Verhaltensweisen für Charaktere....................................................... 10
§ 21 – Streitigkeiten zwischen Charakteren..................................................................... 10
§ 22 – Verhaltensweisen eines Charakters bei Missionen ............................................... 10
§ 23 – Verhaltensweisen eines Charakters im Casino...................................................... 10
§ 24 – Umgang mit Waffen.............................................................................................. 11
§ 25 – Liebesbeziehungen, Heiraten ................................................................................ 11
§ 26 – Konsequenzen und Strafen.................................................................................... 11
5. Non-Player-Characters (NPC) und Non-Player-Ships(NPS)........................................... 12
§ 27 – NPC & NPS........................................................................................................... 12
6. Laufbahnen....................................................................................................................... 12
§ 28 – Beschreibung der Laufbahnen............................................................................... 12
§ 29 – Offiziers- und Unteroffizierslaufbahn................................................................... 13
§ 30 – Ablauf der Erstausbildung bei Offizieren ............................................................. 13
§ 31 – Ablauf der Offiziersausbildung bei Zweitchars .................................................... 14
§ 32 – Ablauf der Erstausbildung bei Unteroffizieren ..................................................... 14
§ 33 – Ablauf der Unteroffiziersausbildung bei Zweitchars ............................................ 14
III. Struktur des RS & Befugnisse............................................................................................ 15
§ 34 – Allgemeine Struktur des Rollenspiels ................................................................... 15
§ 35 – Der Oberkommandierende .................................................................................... 15
§ 36 – Das „Starfleet Command“..................................................................................... 15
§ 37 – Das Hauptquartier ................................................................................................. 15
IV. Schlussbestimmungen........................................................................................................ 16
§ 38 – Salvatorische Klausel ............................................................................................ 16
§ 39 – Änderung der Satzung(en) .................................................................................... 16
§ 40 – In-Kraft-Treten ...................................................................................................... 16
Anlagen .................................................................................................................................... 17
Anlage 1 – Ränge: Voraussetzungen ............................................................................... 17
Anlage 2 – Posten, Uniformen und Uniformfarben ......................................................... 19
2
I. Allgemeines
(1)
(2)
§ 1 – Ziel des Rollenspiels
Das TrekZone Network Starfleet Rollenspiel (im Folgenden als „RS“
bezeichnet) versteht sich als Spiel für Personen, welche Spaß daran haben
(wollen), im „Star Trek“-Universum Geschichten zu erzählen und zu
spielen.
1
Der Leitung des RS obliegt es, dafür zu sorgen, dass die Mehrheit der
Spieler Spaß am RS haben, auch wenn dies bedeutet, Entscheidungen zu
fällen, die dem Willen weniger Spieler widersprechen. 2Es gilt daher das
Vulkanische Sprichwort „Die Bedürfnisse vieler sind wichtiger als die
Bedürfnisse weniger, oder eines einzelnen.“
§ 2 – Geltungsbereich
Diese Satzung und alle auf dieser Satzung aufbauenden Satzungen und
Verfügungen gelten für alle Spieler des TrekZone Network Starfleet
Rollenspiels ab dem Tag ihrer Anmeldung, sowie für alle Besucher der
Internetseiten des RS. 2Regeln, die den „Offizier“-Begriff im Allgemeinen
verwenden, gelten ebenso für Unteroffiziere oder Charaktere, die eine andere
Laufbahn einschlagen.
1
§ 3 – Weitere Satzungen
Aufgrund dieser Satzung können weitere Satzungen erlassen werden. 2Diese
Satzungen sind nicht weniger wert als die Hauptsatzung; sie werden nur der
Übersichtlichkeit halber ausgegliedert.
1
3
II. Spielen des Rollenspiels
1. Charaktere
(1)
(2)
(1)
(2)
(3)
(4)
(5)
(6)
(7)
(1.)
§ 4 – Definition des im RS verwendeten Charakter-Begriffs
Charakter im Sinne dieser Satzung ist eine fiktive Persönlichkeit, die an
den Geschehnissen im Rollenspiel teilnimmt und von einer realen Person
nach eigenen Wünschen gespielt wird, sofern dem nicht Regeln
entgegenstehen.
1
Zu beachten ist der Unterschied zwischen dem Charakter, den der Spieler
spielt, und dem Spieler selbst. 2Charakterwissen ist nicht gleich
Spielerwissen.
§ 5 – Erstellen eines Charakters
Der Spieler erstellt seinen fiktiven Charakter, welchen er im RS spielen
möchte.
Der Charakter muss für das „Star Trek“-Universum realistisch sein.
Die Rahmeneigenschaften eines Charakters werden bei der Anmeldung
über die Homepage angegeben.
1
Jeder Spieler hat zusätzlich zu der Anmeldung über die Homepage seinen
Charakter im Forum für das Rollenspiel anzumelden. 2Der Nickname im
Forum lautet dabei wie Vor- und Nachname des Charakters.
Alle Eigenschaften des Charakters sind von dem Spieler selbst zu wählen,
sofern sie nicht durch Regeln eingeschränkt werden.
1
Jeder Spieler darf maximal zwei Charaktere spielen. 2Die Voraussetzung
dafür ist, dass der Spieler genügend Zeit hat, beide Charaktere zu spielen.
3
SFC-, OKO-, Diplomaten- und Spiegeluniversum-Charaktere sind von
dieser Regelung ausgenommen. 4Vernachlässigt ein Spieler, dem eine
Ausnahme nach Satz 3 gewährt wurde, seinen Erstchar, so darf er seinen
Zweitchar nicht weiter spielen.
1
Charaktere, die einer Spezies angehören, die nicht aus dem „Star Trek“Universum stammen bzw. nicht Canon sind, sind nur für Spieler
zugelassen, die bereits einen Charakter im Rollenspiel spielen (2.
Charakter). 2Sie müssen dem Oberkommandierenden fertig ausgearbeitet
zur Begutachtung vorgelegt werden. 3Dieser entscheidet, ob der Charakter
und/oder die Spezies zum Spiel zugelassen werden. 4Ausgenommen sind
bereits bestehende Charaktere.
§ 6 – Grundsätzlicher Umgang der Charaktere untereinander
Jedes Mitglied hat zu beachten, dass während des Rollenspiels der
Umgang zwischen den fiktiven Charakteren gespielt wird („In-Play“) und
nicht der Umgang zwischen den Mitgliedern, also den Spielern der
Charaktere („Off-Play“). 2Streitigkeiten zwischen den Charakteren sind
daher nicht als Konflikte zwischen den Mitgliedern des Rollenspiels (den
Spielern) zu werten.
1
4
(2)
(1)
(2.)
(3)
Die Streitigkeiten zwischen Charakteren sind durch § 21 eingeschränkt.
§ 7 – Spielen der Charaktere
Charaktere sind so zu spielen, dass sie auch nach ihrer Erschaffung
innerhalb der Grenzen des „Star Trek“-Universums bleiben, was bedeutet,
dass sie auf den Erfahrungen der Filme und Fernsehserien („Canon“)
basieren müssen, die nachprüfbar sind.
Beim Spielen der Charaktere sollen die Spieler darauf achten, dass die
Charaktere realistisch gespielt werden, besonders bezogen auf ihre
Fähigkeiten.
Ausnahmen zu Abs. 1 sind mit dem Oberkommando abzustimmen.
2. Lebensläufe
(1)
(2)
(3)
(1)
(2)
(3)
(4)
§ 8 – Allgemeine Betrachtung und Unterscheidung
Es wird von einem schriftlichen Lebenslauf und dem wirklichen
Lebenslauf eines Charakters unterschieden, wobei der schriftliche
Lebenslauf vor allem die Eckdaten des Lebens eines Charakters, nur zu
geringem Maße aber die Erlebnisse und Eigenschaften berücksichtigt,
während der wirkliche Lebenslauf die gesamte fiktive Entwicklung des
Charakters mit einschließt und nie schriftlich verfasst werden kann.
Jeder Charakter hat einen Lebenslauf, der den Charakter prägt und Gründe
für dessen Eigenschaften liefert; dieser wird als wirklicher Lebenslauf des
Charakters bezeichnet.
Beide Lebensläufe müssen innerhalb der Grenzen des „Star Trek“Universums realistisch sein und sollen Gründe für das Verhalten und die
Eigenschaften des Charakters liefern.
§ 9 – Erstellen eines schriftlichen Lebenslaufes
Jeder schriftliche Lebenslauf soll die Eckdaten des Lebens eines
Charakters beinhalten und muss dementsprechend mit dem Leben eines
Charakters konform sein.
Es besteht die Pflicht zur Erstellung eines schriftlichen Lebenslaufes.
Ein schriftlicher Lebenslauf kann z.B. beinhalten: Name, Titel, Rasse,
Alter, Geburtsdatum, Geburtsort, Eltern, Dienstgrad, Posten, besondere
Fähigkeiten, negative Eigenschaften, Werdegang, zur Person, ggf. Eintrag
vom Counselor.
1
Im Forum des Rollenspiels gibt es in jedem Schiffsforum einen Thread,
in dem Lebensläufe geschrieben werden können. 2Jeder Spieler schreibt
den Lebenslauf seines Charakters in den Thread im Forum des Schiffes,
auf dem dieser dient. 3Die Angaben sind gegebenenfalls zu aktualisieren,
sobald wichtige Einschnitte im Leben des Charakters auftreten.
5
3. Logbücher
(1)
(2)
(1)
(2)
(3)
(4)
(5)
(1)
(2)
(3)
§ 10 – Arten von Logbüchern
Man unterscheidet zwischen dem persönlichen Logbuch eines Offiziers,
dem Missionslogbuch eines Schiffes und dem Statusbericht des Schiffes
an das Oberkommando.
Im Forum des Rollenspiels besitzt jedes Schiff ein Unterforum, in dem die
persönlichen Logbücher der auf dem Schiff dienenden Charaktere und das
Missionslogbuch zu finden sind.
§ 11 – Persönliche Logbücher
Ein persönliches Logbuch kann jeder Spieler für seinen Charakter führen.
2
Es dient zur schriftlichen Aufzeichnung der aktuellen Erfahrungen eines
Charakters im Rollenspiel und der mit den Ereignissen verbundenen
Gefühle, Gedanken oder Wünsche.
1
Jedes persönliche Logbuch ist zwar öffentlich einzusehen; das Posten im
Logbuch eines anderen Charakters ist aber verboten. 2Es ist § 4 Abs.2 Satz
2 zu beachten.
Ein verantwortliches Mitglied der Akademie erstellt für jeden Kadetten
ein persönliches Logbuch im Akademie-Forum.
Sollte gegen Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 2 verstoßen werden, hat der für das
Schiff verantwortliche Kommandant oder ein Administrator das Recht,
entsprechende Beiträge zu ändern oder zu löschen.
Wenn ein Charakter auf ein anderes Schiff versetzt wird (dies gilt im
Besonderen bei der Versetzung der Kadetten, sobald diese die Akademie
abgeschlossen haben), verschiebt der für das vorhergehende Schiff des
Charakters verantwortliche Spieler (Kommandierender Offizier) oder ein
Verantwortlicher der Akademie bei der Versetzung der Kadetten das
persönliche Logbuch des versetzten Charakters in das entsprechende
Unterforum des neuen Schiffes des Charakters.
1
§ 12 – Missionslogbücher eines Schiffs
Missionslogbücher informieren über das Datum, die Leitung, den
verantwortlichen Charakter (kommandierenden Offizier), An- und
Abwesenheit der Spieler des Schiffes (dabei ist anzugeben, welche Spieler
entschuldigt und unentschuldigt abwesend waren), Gäste sowie den Inhalt
einer jeden Mission eines Schiffes. 2Ihr Zweck ist damit die
kontinuierliche Geschichtsschreibung der Missionen eines Schiffes und
die Information der Spieler, die nicht auf dem Schiff dienen.
Die Missionslogbücher finden sich in dem in § 10 Abs. 2 genannten
Forum.
1
Das Missionslogbuch ist nach jeder Mission zu erstellen. 2Für das
Erstellen eines Missionslogbuchs melden sich ein oder mehrere Spieler
des Schiffes, die an der Mission des Schiffes teilgenommen haben,
1
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(4)
(1)
(2)
(3)
freiwillig, oder werden vom verantwortlichen Charakter
(kommandierenden Offizier) bestimmt.
Das Missionslogbuch ist innerhalb einer Woche nach Missionsende,
jedoch spätestens vor der nächsten Mission des Schiffes zu erstellen.
§ 13 – Statusberichte an das Oberkommando
Statusberichte informieren kurz über das Datum, den kommandierenden
Offizier des Schiffes, den Alarmstatus, den Schiffszustand, die Position,
den momentanen Auftrag, den diplomatischen Status, den Personalstatus,
die An- und Abwesenheit der Spieler des Schiffes (dabei ist anzugeben,
welche Spieler entschuldigt und unentschuldigt abwesend waren) und die
Gäste der letzten Mission des Schiffes, sowie über das voraussichtliche
Datum der nächsten Mission des Schiffes.
Statusberichte werden im Unterforum „Statusberichte von
Sternenflotteneinrichtungen“ im Unterforum des taktischen Lagezentrums
im Thread für das betreffende Schiff gepostet.
Es gelten die Bestimmungen der Abs. 3 und 4 des § 12 entsprechend.
4. Verhaltensrichtlinien
(1)
(2)
(3)
(4)
§ 14 – Grundlagen
Das Rollenspiel soll allen Spielern in erster Linie Spaß machen, daher ist
darauf zu achten, dass keinem Spieler durch Vorfälle, ausgelöst durch
andere Spieler, der Spaß am Rollenspiel vergeht. 2Zu diesem Zweck
haben sich die Spieler mit allen Verhaltensbestimmungen einverstanden
zu erklären und diese einzuhalten.
1
Spieler, die andere Spieler in irgendeiner Weise beleidigen, triezen oder
anders verletzten, werden einmal aufgefordert, ihr Verhalten positiv zu
ändern. 2Sollte nach einer Aufforderung das Verhalten zu bessern keine
Besserung erfolgen, werden die betreffenden Spieler aus dem Rollenspiel
entfernt.
1
Untersagt sind, sowohl im Chat als auch im Forum, politische Ansichten
oder (z.B. pornographische oder verfassungsfeindliche) Inhalte sowie
Handlungen, die durch Gesetze der Bundesrepublik Deutschland oder
Verordnungen der Europäischen Union verbotenen sind, egal durch
welches Mittel und wo im Rollenspiel sie vertreten oder öffentlich
gemacht wurden. 2Die Rollenspielleitung behält sich rechtliche Schritte
vor.
Bei Verstößen gegen Abs. 3 sind die Administratoren, Moderatoren und
Operatoren verpflichtet, entsprechende Inhalte zu unterbinden, bzw. zu
zensieren; bei wiederholtem oder schwerem Verstoß können individuelle
Strafen bis zum Ausschluss vom Rollenspiel erfolgen, die das
Oberkommando verhängt.
1
7
(5)
(6)
(7)
(1)
(2)
(3)
(4)
(5)
Jeder Spieler hat die Pflicht, bei schwerem Verstoß gegen Abs. 3 einen
Administrator, Moderator, Operator oder das Oberkommando zu
informieren.
Das Oberkommando hat allgemein das Recht, alle Strafen individuell
festzulegen und aufzuheben.
1
Beiträge im Forum und Nachrichten im Chat sind verständlich zu
schreiben, dabei ist vor allem auf die Rechtschreibung und Grammatik zu
achten. 2Bei Inplay-Nachrichten kann davon abgesehen werden, sofern es
für die Story erforderlich ist.
§ 15 – Streitigkeiten zwischen Spielern und Konsequenzen
Wenn Streitigkeiten zwischen den Mitgliedern des Rollenspiels
entstehen, sind diese von den beteiligten Parteien untereinander zu lösen
und dürfen nicht das Klima im Rollenspiel oder das Spielklima negativ
beeinflussen. 2Hierbei ist insbesondere im Forum die Austragung der
Streitigkeiten über eine persönliche Nachricht (im Folgenden „PN“
genannt) oder E-Mail und im Chat per Privatkanal gemeint und sowohl im
Forum, als auch im Chat, nicht die Austragung der Streitigkeit in
öffentlicher Form.
Diskussionen und Meinungsverschiedenheiten zählen nicht zu
Streitigkeiten, jedoch sind sowohl Diskussionen, als auch
Meinungsverschiedenheiten in nicht beleidigender Form und nicht
exzessiv zu führen.
Sollten aus Diskussionen und Meinungsverschiedenheiten Streitigkeiten
entstehen, hat jeder Spieler sofort nach Abs. 1 zu verfahren.
Die Moderatoren, Administratoren und Operatoren haben auf Verstöße
gegen Abs. 1 zu achten und diese zu unterbinden.
Sollte gegen Abs. 1 verstoßen werden, können individuelle Strafen bis hin
zum Ausschluss aus dem Rollenspiel erfolgen; die Strafen legt je nach
Schwere des Vergehens das Oberkommando fest.
1
§ 16 – Verhaltensbestimmungen bezüglich der Pflicht zum Erscheinen bei
Missionen und Konsequenzen
1
(1)
Jeder Charakter hat die Pflicht, nach Versetzung auf ein Schiff, an den
Missionen des Schiffes teilzunehmen. 2Sollte dies einmal nicht möglich
sein, hat der Spieler seinen Charakter vor der Mission beim
Kommandieren Offizier, beim Ersten Offizier oder im
Abwesenheitsthread im Forum des eigenen Schiffs abzumelden.
1
(2)
Nach zweimaligem unentschuldigten Fehlen schreibt der momentan
Kommandierende Offizier eine Mail an den betreffenden Spieler, mit der
Information, dass dieser sich innerhalb von einer Woche zu äußern hat.
2
Tut er das nicht, wird er nach einem weiteren Mal unentschuldigten
Fehlens in einen „Pool“ geworfen, d.h. in eine Auswahlkategorie getan,
die die Spieler beinhaltet, die aufgrund der Abwesenheit von Missionen
das RS zu verlassen haben .
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(4)
(5)
(1)
(2)
(3)
(4)
(5)
(1)
(2)
(3)
(4)
1
Nach viermaligem, auch entschuldigtem, Fehlen in Folge schreibt der
momentan kommandierende Offizier eine Mail an den Betroffenen, der
sich binnen einer Woche zu äußern hat. 2Nach dem fünften Fehlen wird er
auch dem „Pool“ (Abs. 2 Satz 2) hinzugefügt.
Urlaubsgesuche, die Urlaub bis zu vier Wochen einschließen, werden
beim momentan verantwortlichen Offizier des Schiffs (Kommandierender
Offizier) eingereicht; darüber hinausgehender Urlaub ist zusätzlich in der
Personalabteilung einzureichen.
§ 17 – Verhaltensbestimmungen für das Forum
Jeder Spieler hat im Forum passend zu den Inhalten der entsprechenden
Threads zu posten.
Spam-Beiträge (Posts, die nichts mit dem im Thread diskutierten Thema
zu tun haben), sind untersagt.
1
Im Profil ist unter Benutzertitel der abgekürzte Posten (Anlage 2) sowie
das Schiffe, auf dem man stationiert ist, zu nennen. 2Der Benutzertitel des
Chefingenieurs der USS Constitution würde lauten: „CI der Constitution“.
Der gewählte Avatar soll das Gesicht des gespielten Charakters
wiedergeben.
1
Die Signatur kann Angaben über Rang, Titel, Akademischen Grad, Name
und Posten des Charakters beinhalten, sowie maximal zwei persönliche
Zeilen. 2Rang und Titel bzw. Akademischer Grad sind nicht auf derselben
Zeile zu führen. 3Bilder in der Signatur sind im Allgemeinen nicht erlaubt.
4
Für Administratoren oder SFC-Mitgliedern kann von diesen Regeln
abgesehen werden.
§ 18 – Verhaltensbestimmungen für den Chat
Im Chat gelten außer den Regeln des Rollenspiels auch die Serverregeln.
Kommentare und Debatten, die zwischen den Spielern und nicht zwischen
den Charakteren geführt werden, sind in eckigen Klammen(„[ …]“) zu
führen.
1
Diskussionen zwischen Spielern, nicht zwischen Charakteren, die nicht
das Rollenspiel betreffen, sind einzuschränken und nicht übermäßig zu
führen, sondern auf den Raum #sf-lcars oder auf den Privatkanal zu
verlegen. 2Operatoren sind berechtigt, bei Zuwiderhandlung den
entsprechenden Spieler aus dem Channel zu verweisen.
1
Im Raum #sf-casino sind Offplay-Ankündigungen, die mehr als eine
Zeile umfassen, zu unterlassen. 2Stattdessen sollte auf einen
entsprechenden Beitrag im Forum verwiesen werden.
9
§ 19 – Sonstige Verhaltensbestimmungen für Spieler und Konsequenzen
Das Abwerben von Spielern zu anderen Rollenspielen ist verboten und führt
zum sofortigen Ausschluss des abwerbenden Spielers vom Rollenspiel.
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(1.)
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(2)
§ 20 – Allgemeine Verhaltensweisen für Charaktere
Die Ausdrucksweise eines jeden Charakters sollte der eines
Sternenflottenoffiziers würdig sein.
Das Verhalten eines jeden Charakters soll seiner Rolle angemessen sein.
Ein Offizier hat jedem ranghöheren Offizier zu gehorchen, es sei denn,
dieser nutzt seine Befugnisse aus oder verstößt gegen Regeln.
Bei Missionen oder anderweitigen Aufgaben besteht die Möglichkeit, dass
ein rangniedrigerer Offizier das Kommando über eine Einheit erhält, auch
dabei hat man diesem zu gehorchen.
Jegliche Form von Gewalt zwischen Offizieren ist untersagt.
§ 21 – Streitigkeiten zwischen Charakteren
Streitigkeiten zwischen den Charakteren müssen nicht negativ sein,
sondern können dem Spielklima und der Handlung mehr Tiefe geben. 2Sie
sind sachlich zu führen.
Streitigkeiten oder Unbehagen sind kein Grund, bei einer beliebigen
Aufgabe die Zusammenarbeit zu verweigern.
1
§ 22 – Verhaltensweisen eines Charakters bei Missionen
Jeder Offizier hat die Akademie bestanden, d.h. dass Vorschläge zwar
willkommen sind, aber der jeweilige Offizier für seinen eigenen Bereich
verantwortlich ist (z.B. sollte ein WO einem CI nicht sagen, wie der
Warpkern auszurichten sei); es sei denn, die Situation erfordert es oder
eine Zusammenarbeit wäre vorteilhaft.
Für die Dauer der Mission hat man sämtlichen ranghöheren Offizieren zu
gehorchen, es sei denn, es werden besondere Bestimmungen (z.B. Leiter
eines Außenteams oder der ranghöhere Offizier wurde entlassen oder steht
unter Arrest) getroffen.
Ein Offizier muss als höchstes Ziel die Einhaltung seiner Pflichten und die
optimale Erreichung eines perfekten Schiffszustandes haben; er hat dafür,
seinen Freiheiten entsprechend, alles ihm mögliche zu tun, wobei die
Sicherheit der Besatzung eines Schiffes oberste Priorität bei allen
Unternehmungen hat.
§ 23 – Verhaltensweisen eines Charakters im Casino
Das übermäßige Konsumieren von alkoholischen und/oder in der
Vereinigten Föderation der Planeten verbotenen Getränken ist untersagt.
Die Offiziere haben sich, ob im Dienst oder nicht, eines Offiziers
entsprechend zu verhalten, was z.B. weder Geschrei, noch Demolierung
der Einrichtung, noch Schlägereien oder Grölereien oder das Auflegen
von Füßen auf Tische oder Schlafen einschließt.
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(3)
(4)
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(1)
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Andere Charaktere und deren Spieler sind nicht zu belästigen;
außergewöhnliche Ereignisse, die andere Spieler beeinträchtigen können,
sind mit dem betroffenen Spieler abzusprechen, bzw. zu beantragen.
Für das Casino wird eine gesonderte Hausordnung aufgestellt.
§ 24 – Umgang mit Waffen
Das Tragen von Waffen jeglicher Art (auch von Repliken oder Souvenirs
oder anderen Gegenständen, die eine Waffenfunktion haben könnten oder
wie Waffen aussehen) ist verboten.
Ausgenommen vom Abs. 1 sind Sicherheitsoffiziere, sofern es für
dienstliche Zwecke ist und sie sich im Dienst befinden.
Waffen dürfen erst getragen werden, sobald der Kommandierende
Offizier den Befehl dazu gegeben hat oder die Situation es erforderlich
macht, z.B. bei Rotem Alarm oder Eindringlingsalarm.
1
Die Aufbewahrung von Waffen im Quartier ist nicht gestattet, auch nicht
von Klingenwaffen, Messern, antiken Schusswaffen oder sonstigen
Waffen. 2Wenn die Waffen in abgestumpfter Form vorliegen, so dass sie
nicht verletzend wirken können, ist die Aufbewahrung gestattet. 3Wenn
eine Ausnahme gewünscht wird, ist der momentan kommandierende
Offizier des Schiffes zu befragen.
§ 25 – Liebesbeziehungen, Heiraten
Liebesbeziehungen sind ab dem Rang eines Ensigns gestattet, dürfen aber
nicht die Moral der Besatzung oder die Leistung des Offiziers negativ
beeinflussen.
Falls durch eine Liebesbeziehung die Leistung eines Offiziers sinkt, ist
der momentan kommandierende Offizier berechtigt, die Beziehung zu
verbieten.
1
Heiraten ist nur mit der Zustimmung der Personalabteilung und ab dem
Mindestrang eines Lieutenants junior grade gestattet. 2Die
Personalabteilung hat vor der Einwilligung zur Heirat eines Offiziers zu
prüfen, ob die Heirat negative Konsequenzen für die Arbeit des Offiziers
haben würde.
§ 26 – Konsequenzen und Strafen
Bei akuter Gefahr ist ein ranghöherer Offizier berechtigt, einen oder
mehrere Offiziere in Gewahrsam nehmen zu lassen und z.B. in eine
Arrestzelle zu sperren; er hat den momentan kommandierenden Offizier
des oder der Arrestierten darüber zu informieren.
Bei geringen und mittleren Vergehen gegen die Verhaltensrichtlinien legt
der momentan kommandierende Offizier die individuelle Strafe für den
oder die Verstoßenden fest, die nicht bis zur Schwere einer Degradierung
reichen darf.
Allgemeine Disziplinarverstöße eines Charakters, die über einen
minderschweren Fall hinausgehen, sind vom Disziplinarvorgesetzten
11
(4)
(5)
(dem momentan verantwortlichen Offizier des Schiffes) dem Leiter der
Personalabteilung zu melden, um sich mit ihm über das Strafmaß einig zu
werden, damit dieses dann in die Personalakte des Charakters eingetragen
werden kann, wobei die Schwere der Strafe nicht bis zum Ausschluss aus
der Sternenflotte gehen darf.
Bei schweren Verstößen eines Offiziers findet eine Anhörung des
Beschuldigten statt, bei der der momentan kommandierende Offizier des
Offiziers und ein Mitglied des Oberkommandos zugegen sein müssen, um
die Sachverhalte aufzudecken und ein individuelles Strafmaß bis zum
Ausschluss aus der Sternenflotte festzulegen.
Bei Gefährdung der Besatzung oder des Schiffes können individuelle
Strafen bis zum Ausschluss aus der Sternenflotte erfolgen; dies hat das
Oberkommando zu entscheiden.
5. Non-Player-Characters (NPC) und Non-Player-Ships(NPS)
(1)
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(4)
(5)
§ 27 – NPC & NPS
Jeder Spieler darf NPCs kreieren. 2Sie dürfen keinen eigenen Account im
Forum haben, es sei denn, der OK erlaubt es durch
Einzelfallentscheidung.
NPCs von anderen Spielern dürfen nur nach deren Erlaubnis gespielt
werden.
Charaktere und Schiffe, die aus den „Star Trek“-Filmen und –Serien
bekannt sind, sollten nicht gespielt werden.
1
NPCs dürfen keinen höheren Rang als der sie erschaffende Spieler haben,
maximal jedoch den Rang eines Lieutenant. 2Ausnahmen sind vom
Kommandierenden Offizier oder Ersten Offizier genehmigen zu lassen.
NPS sind vom XO oder KO des Schiffes, in dessen Mission sie
auftauchen, in die Schiffsdatenbank einzutragen, sofern wenigstens der
Name und die Klasse, sowie ggf. die Registriernummer bekannt sind.
1
6. Laufbahnen
(1)
(2)
(3)
§ 28 – Beschreibung der Laufbahnen
Im Rollenspiel ist es grundsätzlich möglich eine von zwei Laufbahnarten
zu wählen:
- Sternenflotte und
- Marine Corps der Sternenflotte.
1
Die Laufbahn eines Geheimdienstoffiziers der Sternenflotte steht nicht
jedem Spieler zur Verfügung. 2Sie wird nur nach Antrag des Spielers und
nach gewissenhafter Prüfung gewährt.
1
Mitglieder der Sternenflotte haben dieselben Aufgaben, wie aus den „Star
Trek“-Serien und Filmen bekannt: Erforschung des Alls, friedlicher
Kontakt zu anderen Zivilisationen, Verteidigung der Föderation usw.
1
12
2
(4)
(5)
(1)
(2)
(1)
(2)
(3)
Das Marine Corps hingegen hat primär die militärische Unterstützung der
Sternenflotte zur Aufgabe, im RS zeigt sich dies vor allem durch das
Bereitstellen von Kampfeinheiten an Sternenflottenschiffe.
Die erreichbaren Ränge, sowie dazu erforderliche Leistungen und die zu
benutzenden Abkürzungen, sind der Anlage 1 zu entnehmen.
1
Die einnehmbaren Posten, die dazugehörigen Uniformen und
Uniformfarben, und die zu benutzenden Abkürzungen sind der Anlage 2
zu entnehmen. 2Der Posten des Counselors wird nicht mehr vergeben.
3
Bereits existierende Counselor können ihren Posten behalten.
§ 29 – Offiziers- und Unteroffizierslaufbahn
Ein neues RS-Mitglied beginnt immer mit der Offizierslaufbahn. 2Diese
beschreibt den Werdegang eines Charakters vom Kadetten an der
Akademie, bis schließlich zu einem Kommandoposten auf einem Schiff.
3
Nach Abschluss der ersten Akademiephase wird der Kdt. hierbei auf
einen Führungsposten eines Schiffs versetzt und hat bis zu einer
eventuellen Versetzung auf einen Kommandoposten die Verantwortung
für seinen eigenen Bereich.
1
Die Unteroffizierslaufbahn wurde für Zweitcharaktere alteingesessener
Spieler ins Leben gerufen, aber auch für Spieler, die keine Zeit oder Lust
auf die Akademieausbildung haben. 2Hierbei wird auf eine langwierige
Akademieausbildung verzichtet. 3Der Charakter wird direkt auf ein Schiff
versetzt, wobei er sich hier allen Offizieren und Offiziersanwärtern
unterzuordnen hat. Ein Unteroffizier kann keinen Führungsposten und
auch keinen Kommandoposten einnehmen. Dafür besteht jedoch die
Möglichkeit einen weniger „elitären“ Charakter zu spielen, was man sonst
nur durch das Spielen von NPCs tun kann.
1
§ 30 – Ablauf der Erstausbildung bei Offizieren
Nach der Anmeldung erhält jeder neue Kadett eine Nachricht von der
Akademieleitung. 2Hierbei wird er grob über den Ablauf und seinen ersten
Ansprechpartner im Rollenspiel informiert.
1
Der erste Ausbildungsteil ist das Grundseminar (GS). 2Hier erfährt der
Kadett einige Dinge, die zur geregelten Teilnahme im RS nötig sind. 3Das
GS wird vom Akademiepersonal zu den im Forenkalender einsehbaren
Terminen gehalten.
1
Der zweite Ausbildungsteil umfasst die Akademie-Trainingsmissionen
(„Aka-TMs“). 2Diese finden ebenfalls zu festen Terminen statt und
werden vom Akademiepersonal angeboten. 3Die AkademieTrainingsmissionen finden im Anschluss an die Grundseminare statt, auch
hier sind die Termine einsichtlich. 4Bei den Aka-TMs nimmt der Kadett in
der Regel für eine Mission einen seiner 3 Wunschposten auf einem
Akademieschiff ein. 5Es wird eine normale Mission gespielt, in der die
Fähigkeiten des Kadetten zur Teilnahme an eben diesen getestet, bzw.
trainiert werden. 6Ein Kadett durchläuft mehrere Aka-TMs.
1
13
(4)
(5)
(6)
(1)
(1)
(2)
1
Der dritte Ausbildungsteil umfasst die Versetzung auf den späteren
Posten durch die Personalabteilung, sowie das postenspezifische Seminar
und die Schiffs-TM. 2Das postenspezifische Seminar wird individuell
durch die Kadettenbetreuer der Projektgruppen angeboten und vermittelt
den Kadetten ein Grundwissen über ihren späteren Posten.
1
Nach dem postenspezifischen Seminar fliegt der Kadett zudem seine
Schiffs-TM auf seinem von der Personalabteilung zugewiesenen Posten
auf dem ihm zugewiesenem Schiff mit. 2Hier muss der Kadett beweisen,
dass er in der Lage ist seinen Posten zu spielen und erhält nach
erfolgreichem Abschluss der Schiffs-TM und dem Ablegen des
postenspezifischen Seminars sein Offizierspatent und die Beförderung
zum Ensign.
1
Sollten KO und Kadettenbetreuer feststellen, dass der Kadett nicht bereit
zur Beförderung ist, so müssen diese entscheiden wie das weitere
Vorgehen aussieht. Entweder muss der Kdt. wieder so lange Aka-TMs
mitfliegen, bis die Akademieleitung ihn für eine Wiederholung der
Schiffs-TM in der Lage hält oder er muss mindestens ein weiteres PS
absolvieren. 2Der Posten des Kadetten bleibt hierbei jedoch erhalten.
§ 31 – Ablauf der Offiziersausbildung bei Zweitchars
Bei Zweitcharakteren, die ebenfalls die Offizerslaufbahn einschlagen,
entfällt das Grundseminar. 2Das postenspezifische Seminar entfällt nur,
wenn der Zweitchar den selben Posten hat, wie der Erstchar des Spielers.
3
Zudem wird der Kadett im Regelfall schon nach der ersten AkademieTM auf seinen späteren Schiffsposten versetzt und in den Rang eines
Ensign befördert.
1
§ 32 – Ablauf der Erstausbildung bei Unteroffizieren
Die Unteroffiziersausbildung läuft genauso ab, wie die
Offiziersausbildung, außer, dass die Akademie-TMs ebenso wie das
postenspezifische Seminar entfallen.
Zudem findet nach Abschluss der Schiffs-TM keine Beförderung statt, der
Rang des Crewman Recruit bleibt vorerst erhalten.
§ 33 – Ablauf der Unteroffiziersausbildung bei Zweitchars
Unteroffiziere, die als Zweitchar gespielt werden, erhalten direkt eine
Versetzung auf ihren späteren Posten und absolvieren keine weitere Ausbildung.
14
III. Struktur des RS & Befugnisse
(1)
(2)
(3)
(4)
(5)
(1)
(2)
(1)
(2)
(3)
(4)
(1)
(2)
§ 34 – Allgemeine Struktur des Rollenspiels
Dem RS stehen ein Oberkommandierender(OK) und evtl. ein
Stellvertreter vor.
Dem Oberkommandierendem stehen die Mitglieder des „Starfleet
Command“(SFC) beratend zur Seite.
Das Gremium für Entscheidungen von allgemeiner Gültigkeit, d.h. die
mehrere Spieler oder gar das gesamte RS betreffen, ist das
„Hauptquartier“(HQ).
Entscheidungen des OKs oder HQs ist Folge zu leisten.
Die internen Geschäftsordnungen des HQ und SFC sind in gesonderten
Satzungen zu fassen.
§ 35 – Der Oberkommandierende
Dem OK obliegt es, Entscheidungen zu treffen, die nur eine einzige
Person, oder eine zusammengehörige Gruppe von maximal vier Personen
betreffen.
1
Eine Neuwahl des OK erfolgt nur auf eigene Veranlassung des OK oder
wenn eine qualifizierte Mehrheit (2/3 der Stimmen) des HQ ihm die
Zusammenarbeit verweigert. 2Näheres regelt die Satzung zur Wahl des
Oberkommandierenden.
§ 36 – Das „Starfleet Command“
Das Starfleet Command setzt sich zusammen aus:
- dem Leiter der Akademie,
- dem Leiter des Geheimdienstes,
- dem Leiter der Personalabteilung,
- dem Leiter der Projektgruppen,
- dem Leiter des Taktischen Lagezentrums,
- dem Leiter der Werft.
Sie beraten den OK und wirken unmittelbar an der Umsetzung seiner
Entscheidungen mit.
Mitglieder des Starfleet Command werden vom OK eingesetzt.
Der Oberkommandierende kann Mitglieder des Starfleet Command aus
diesem entlassen, wenn die einfache Mehrheit des HQ dem zustimmt.
§ 37 – Das Hauptquartier
Mitglieder sind alle Kommandanten von Raumschiffen oder
Raumstationen im RS, sowie die Mitglieder des SFC und der OK, sowie
ggf. dessen Stellvertreter.
1
Das Hauptquartier bildet die Verbindung zwischen dem OK und den
Spielern. 2Angelegenheiten, die das ganze RS betreffen, sind über die
Mitglieder des Hauptquartiers an den OK weiterzuleiten.
15
IV. Schlussbestimmungen
(1)
(2)
(3)
(4)
(1)
(2)
§ 38 – Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Satzung oder einer Satzung, der
diese zugrunde liegt, unwirksam oder undurchführbar sein oder nach InKraft-Treten unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die
Wirksamkeit dieser und der anderen Satzungen im Übrigen nicht berührt.
2
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll
schnellstmöglich eine wirksame und durchführbare Regelung treten, deren
Wirkungen der ursprünglichen Zielsetzung möglichst nahe kommt, die
mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung
verfolgt wurde.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass
sich diese oder eine andere Satzung als lückenhaft erweist.
1
Handelt der OK auf Grundlage einer unwirksamen oder lückenhaften
Regelung, so muss er seine Handlungen durch das HQ ratifizieren lassen.
2
Dazu ist die einfache Mehrheit nötig.
Deckt diese oder eine andere Satzung einen Rechtsstreit nicht ab, so gilt
bis auf weiteres Recht der Bundesrepublik Deutschland.
1
§ 39 – Änderung der Satzung(en)
Änderungen und Vorschläge können von jedem Spieler beantragt
werden. 2Die Regelgruppe wird darüber beraten und bei positiver
Entscheidung dem HQ einen Entwurf unterbreiten.
1
Eine Änderung des Abschnitts III der Hauptsatzung bedarf einer
qualifizierten Mehrheit (2/3 der Stimmen) im HQ. 2Alle anderen
Abschnitte und Satzungen bedürfen einer einfachen Mehrheit, sofern
nichts anderes bestimmt ist.
1
§ 40 – In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Forum des RS in
Kraft. 2Gleichzeitig treten alle vormaligen Regeln des RS außer Kraft, auch die,
die nicht niedergeschriebenen wurden.
1
Berlin, Erde, Sol-Sektor, am 06. Februar 2006 (2378)
FAdm. Nakajima
Oberkommandierende der Sternenflotte
Com. Talea Saris, Cmdr. T’Lara, Cmdr. John Wellington, Ltjg. Ian Kerensky
Verfasser der Satzung
16
Anlagen
Anlage 1 – Ränge: Voraussetzungen
Unteroffizierslaufbahn
Rang
Abk.
Missionspins
Leiterpins
Sonstiges
CMR.
CMA.
CM.
PO3.
PO2.
PO1.
CPO.
SCPO.
6
12
20
30
44
60
80
-
Grundseminar
MCPO.
80+
-
1x pro Schiff
MCPOSF.
80+
-
1x im Spiel
Offizierslaufbahn*
Rang
Abk.
Missionspins
Leiterpins
Sonstiges
Kadett
Ensign
Kdt.
Ens.
-
-
Grundseminar, 2
Akademie TM, 1
Schiffs-TM,
Postenspezifisches
Seminar
Lieutenant junior
grade
Lieutenant
Lieutenant
Commander
Commander
Captain
Commodore
Rear Admiral
Vice Admiral
Admiral
Fleet Admiral
Ltjg.
10
-
Lt.
Lt.-Cmdr.
26
42
2
5
Cmdr.
Cpt.
Com.
RAdm.
VAdm.
Adm.
FAdm.
68
68+
68+
68+
68+
68+
68+
10
10+
10+
10+
10+
10+
10+
Crewman Recruit
Crewman Apprentice
Crewman
Petty Officer 3rd Class
Petty Offcer 2nd Class
Petty Officer 1st Class
Chief Petty Officer
Senior Chief Petty
Officer
Master Chief Petty
Officer
Master Chief Petty
Officer of Starfleet
Eigenes Kommando
SFC
SFC
SFC
SFC
Oberkommandierender
* Gilt mit Ausnahme des Fleet Admirals auch für den Geheimdienst.
17
Marine-Unteroffizierslaufbahn
Rang
Abk.
Private
Private 1st Class
Lance Corporal
Corporal
Sergeant
Staff Sergeant
Gunnery Sergeant
Master Sergeant
Sergeant Major
Sergeant Major of
SFMC
PRV.
PFC.
LCpl.
Cpl.
Sgt.
SSgt.
GySgt.
MSgt.
SgMaj.
SMSFMC
Marine-Offizierslaufbahn
Rang
Abk.
Missionspins
Leiterpins
Sonstiges
6
12
20
30
44
60
80
80+
80+
-
Grundseminar
1x pro Schiff
1x im Spiel
Missionspins
Leiterpins
Sonstiges
Grundseminar, 2
Akademie TM, 1
Schiffs-TM
Kadett
Second Lieutenant
Kdt.
2ndLt.
-
-
First Lieutenant
Lieutenant
Major
Lieutenant Colonel
Colonel
Brigadier General
Major General
Lieutenant General
General
1stLt.
Lt.
Maj.
LtCol.
Col.
BrigGen.
MajGen.
LtGen.
Gen.
10
26
42
68
68+
68+
68+
68+
68+
2
5
10
10+
10+
10+
10+
10+
18
Eigenes Kommando
SFC
SFC
SFC
SFC
Anlage 2 – Posten, Uniformen und Uniformfarben
Posten
Abk.
Uniformfarbe
Uniform für KO, XO, TO, CONN, SFC
Kommandierender Offizier
KO
rot
Erster Offizier
XO
rot
Taktischer Offizier
TO
rot
Steuermann & OPS
CONN
rot
Chefingenieur
CI
gold
Chef der Sicherheit
SO
gold
Wissenschaftsoffizier
WO
blau
(Leitender) Medizinischer Offizier
(L)MO
blau
Counselour
COU
blau
Sternenflottenkommando
SFC
rot
Geheimdienstoffizier
GHD
schwarz
Marine
SFMC
grün
Bei Überschneidungen durch mehrere gleiche Posten wird bei Schiffsfremden Offizieren ein
"Stv_" vorangehangen. (z.b. stv_WO)
Herren
Damen
19
Damen, alternativ
Uniform für CI, SO
Damen
Damen, alternativ
Herren
Damen
Damen, alternativ
Uniformen für (L)MO, WO
Herren
20
Uniformen für GHD
Damen
Herren
Damen
Uniformen für SFMC
Herren
21
Damen, alternativ