Stellungnahme des Landesverband Erneuerbare Energie Sachsen
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Stellungnahme des Landesverband Erneuerbare Energie Sachsen
Stellungnahme des Landesverband Erneuerbare Energie SachsenAnhalt e.V. zum Energiekonzept 2030 der Landesregierung von Sachsen-Anhalt (Entwurf des Ministeriums für Wissenschaft und Wirtschaft vom 18.07.2013 Sachsen-Anhalt) GLIEDERUNG I. STELLUNGNAHME ZUM ENERGIEKONZEPT S. 2-33 II. FAZIT S. 37-38 III. ALLGEMEINE ANMERKUNGEN S. 39 Kennzeichnung innerhalb Punkt I „Stellungnahme zum Energiekonzept“: schwarz kursiv = Zitat Energiekonzept grün = Stellungnahme LEE 1/39 Prof.. Dr. Bagdahn I. KOMMENTARE ZUM ENERGIEKONZEPT 1 Einleitung: Energiewende mit Augenmaß S. 4 Die Nutzung der Potenziale zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien ist weit fortgeschritten, wobei immer noch ein Großteil der Potentiale erschlossen werden kann: • Windleistung aktuell 3,9 GW mit Potential von 6,5 GW s. S. 21 • PV-Leistung aktuell 1,5 GWp mit Potential von 3 bis 4,5 GWp s. S. 24 S. 4 ….Braunkohle...., ist als Brückentechnologie weiterhin wichtig LEE: s. Kommentar S. 13 S. 4 Mit Blick auf den in Sachsen-Anhalt bereits erreichten Ausbaustand bei den erneuerbaren Energien wird es zukünftig vor allem darum gehen, ein optimales Gesamtsystem von erneuerbaren und konventionellen Energieträgern zu erreichen. Damit rückt mit zunehmendem Ausbaustand der erneuerbaren Energien die qualitative Ausgestaltung mehr und mehr in den Vordergrund. Die Restpotenziale z.B. bei Biomasse und Wind müssen mit Bedacht und sinnvoll erschlossen werden. LEE: Ziel der Landesregierung muss neben der qualitativen Ausgestaltung auch der weitere Ausbau der Erneuerbaren sein. Allein auf die qualitative Ausgestaltung zu setzen würde zu einer Gefährdung der über 24.000 Arbeitsplätzen innerhalb der sachsen-anhaltischen EE-Branche führen. S. 4 Zu einem optimalen Gesamtsystem zählt auch, dass der Netzausbau mit dem Bau der Erzeugungsanlagen noch besser synchronisiert werden muss und gleichzeitig neue Speichermöglichkeiten erschlossen werden müssen. LEE: Da die meisten Speichertechnologien zum aktuellen Zeitpunkt noch zu ineffizient und damit nicht wirtschaftlich sind, stellt das Thema eher ein Forschungsthema dar z.B. mit Errichtung von Demonstrationsanlagen. Der kostengünstigste Speicher liegt im Ausbau der Netze. 2/39 S. 5 … thematisch ist das Energiekonzept eng verzahnt mit dem Klimaschutzprogramm des Landes. LEE: Es ist nicht erkennbar, welche Einflüsse das Klimaschutzprogramm auf das Energiekonzept aufweist. 2.1 Strom aus erneuerbaren Energien S. 5 Schon heute können wir feststellen, dass in Sachsen-Anhalt die bereits installierte Leistung aus Wind- und Sonnenenergie die konventionelle Kraftwerksleistung um den Faktor 2,5 übersteigt. Im Frühjahr 2013 waren knapp 3,9 GW an Windleistung in Sachsen-Anhalt installiert. Dies entspricht der Leistung von drei großen Kernkraftwerken. LEE: der Vergleich der Kraftwerksleistung zwischen EE-Anlagen und fossilen Kraftwerken ist irreführend, da weniger aufgrund der unterschiedlichen Betriebsstunden weniger die Leistung, sondern die elektrische Arbeit wichtig ist und sich somit der Eindruck, dass die Erneuerbaren einen wesentlich höheren Beitrag leisten, relativiert wird. Bezogen auf die erzeugte Strommenge haben die EE einen Anteil von 41% (Stand 2012). 2.2 Energiebilanz S. 10 Sachsen-Anhalt ist also ein Stromexporteur. Konkret lag die Stromerzeugung 2011 bei 21,9 TWh und übertraf damit den Stromverbrauch des Bundeslandes von 15,4 TWh um 42 Prozent. Die Lücke wird sich noch vergrößern, da der Verbrauch stagniert, während die Stromproduktion weiter wächst. LEE: durch die gewaltige Überproduktion, bedingt durch den Ausbau der Erneuerbaren, aber auch durch die nicht bzw. nur schwer regelbaren Kohlekraftwerke müssen die Netze stark und übermäßig ausgebaut werden, was die regionalen Stromkosten weiter steigen lässt. Bedingt durch den Systemkonflikt der schwer regelbaren Kohlekraftwerke und der fluktuierenden EE muss das Ziel sein, flexible, schnell regelbare Kraftwerke (z.B. Gaskraftwerke, KWK-Anlagen) um die EE zu installieren. S. 10 Etwa neun Prozent des Endenergieverbrauchs wurden 2010 aus Biomasse gedeckt. 44 Prozent der Biomasse werden im Haushaltssektor vor allem zur Wärmeproduktion eingesetzt. Die Biomassepo-tenzialstudie des Landes aus dem Jahr 2012 sieht nur noch ein geringes freies Potenzial. Eine ähnliche Studie der Agentur für Erneuerbare Energien geht sogar davon aus, dass es kein freies Potenzial mehr gibt. In der Wärmeerzeugung sind daher Solarthermie und oberflächennahe Geothermie die Techniken der Zukunft (Solarthermie im Neubau im Rahmen der Umsetzung der Energieeinsparver-ordnung und des ErneuerbareEnergien-Wärme-Gesetzes, Geothermie zu kleinerem Teil ebenso dort). 3/39 LEE: Es wird auf die Biomassestudie 2012 verwiesen, die nur noch ein geringes freies Potenzial zur Wärmeerzeugung ausweist. Die Hinweise der Potenzialstudie 2008, nach der mindestens 1 Mio t Stroh über den Bedarf der Tierhaltung und des Ackerbaus zur Humusversorgung hinaus für eine thermische Nutzung zur Verfügung stehen, wurden ignoriert. Der Verweis auf die verstärkte Nutzung der Solarthermie ist zwar richtig und wichtig, allerdings fehlt der Hinweis darauf, dass Solarthermie in unserem Bundesland in den Wintermonaten keine Heizleistung erbringen kann und immer einer Ergänzung durch eine andere Heizungsform erforderlich ist. Gerade hier bietet sich eine Biomasseheizung an, die in den Wintermonaten permanent und mit hohem Wirkungsgrad genutzt werden kann. S. 10 …. die Energierechnung des Landes 1993 1,9 Mrd. Euro betrug und heute bei 5,8 Mrd. Euro liegt. Im Mittel steigen die Bezugsaufwendungen für Energie also um 6,5 Prozent jährlich. LEE: bei den Kostensteigerung ist eine Unterscheidung zwischen den Steigerungsraten bei den fossilen Energien und der EE wichtig aber auch wie hoch der finanzielle Abfluss aus den Regionen bedingt durch Energieimporte ist. Es wird nicht deutlich, inwiefern es sich bei den Kosten nur um die des Landes SachsenAnhalt oder auch der von Privathaushalten und Wirtschaft handelt. Steigende Energiepreise gibt es außer in Sachsen-Anhalt vermutlich auch im Rest der Welt – dies ist demzufolge keine sachsen-anhaltische Sonderstellung. Allerdings wird in dem Abschnitt vergessen, die deutliche gestiegene inländische Wertschöpfung vor allem bei den erneuerbaren Energieträgern gegenzurechnen. Gerade bei Photovoltaik und Wind liegt bei manchen Produkten fast die gesamte Wertschöpfungskette in Sachsen-Anhalt. Bei Biomasse hat sich die Wertschöpfung gegenüber dem vor der Energiewende üblichen Rohstoffexport gravierend erhöht. Wurde bis zum Jahr 2000 der Ertrag eines Hektars Getreide zu Markterlösen von etwa 600 – 800 €/ha in die westdeutschen Veredlungsgebiete oder nach Holland verkauft, so ermöglicht die Erzeugung von Biogasstrom von der gleichen Fläche einen Stromverkauf mit einem Marktwert von etwa 3000 €. S. 11 Notwendigkeit der Vernetzung der konventionellen und erneuerbaren Energieerzeuger mit den Verbrauchern (Smart Grid) LEE: es wird nicht erwähnt, dass nur flexible konventionelle Energieerzeuger (z.B. Gaskraftwerke, KWK) um die EE einen effizienten, kostengünstigen und klimaschonenden Energiemix gewährleisten. Als zusätzlichen Punkte sollte noch hinzukommen: Notwendigkeit der Systemtransformation, um die laufende Umstellung auf eine Erneuerbare Vollversorgung durch für die Systemstabilität wichtigen flexiblen Gaskraftwerke zu ergänzen und klimaschädliche Kohle aus dem System zu verdrängen. 4/39 3.1 Versorgungssicherheit S. 12 Die Versorgungssicherheit in Sachsen-Anhalt ist gut. Stromausfälle und Unterbrechungen in der Gasversorgung sind die absolute Ausnahme; es ist genügend Energie da, und das auch zur richtigen Zeit. Die Unternehmen des Landes berichten jedoch wiederholt von der Zunahme von Spannungsschwankungen und sehr kurzen Stromunterbrechungen im Millisekunden Bereich, bemängeln insofern die abnehmende Versorgungsqualität, die bisher in Deutschland Beispiel gebend ist und einen Standortvorteil darstellt. LEE: es stehen sich hier zwei widersprechende Aussagen gegenüber, so dass die Argumente untersetzt werden sollen und eine konkrete Aussage über die Versorgungssicherheit getroffen werden sollte. Fakt ist, dass trotz 41% EE im Netz, keine systemrelevanten Ausfälle verzeichnet wurden und die Versorgungssicherheit gewährleistet ist. Um die Versorgungssicherheit und auch die insbesondere für die Industrie wichtige Versorgungsqualität auf höchstem Niveau zu halten, müssen deshalb der Netzausbau und die -ertüchtigung weiter im notwendigen Tempo voranschreiten. Außerdem muss die Netzkapazität durch Maßnahmen wie Temperaturmonitoring vergrößert werden, wodurch alleine die Kapazität des Netzes je nach Außentemperatur um bis zu 50 % erhöht wird. Die Erforschung und Entwicklung von Speichermöglichkeiten kann ebenfalls zur Netzstabilisierung und kontinuierlichen Versorgung beitragen 3.2 Nachhaltigkeit S. 12 Der effiziente Umgang mit Standortflächen trägt wiederum zur ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit bei. Fläche ist eine wichtige Voraussetzung für das Gelingen der Energiewende, denn nahezu alle erneuerbaren Energien funktionieren flächenintensiv. LEE: Erneuerbare Energien benötigen Platz, dafür werden in der Regel Flächen bebaut, die bereits durch bebaut sind, landwirtschaftlich genutzt werden oder durch Konversion belastet sind. In der Regel können diese Energieerzeugungsanlagen jederzeit abgebaut werden und eine Nachfolgenutzung ist möglich. Die Nutzung konventioneller Energieträger, insbesondere Braunkohle führt hingegen zu einem riesigen nachhaltigem Flächenverbrauch, bis hin zur Schaffung neuer Konversionsflächen. Bei den EE gibt es gravierende Unterschiede zur Flächenintensität, z.B. benötigt die Photovoltaik bei Aufdachanlagen keine zusätzliche Fläche. PV-Freiflächenanlagen sind nur noch auf Konversionsflächen zugelassen, die keiner anderen Nutzung zugeführt werden können. Windkraftanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen lassen eine landwirtschaftliche Weiternutzung zum größten Teil zu. Wichtig an dieser Stelle ist die Erläuterung zu den Punkten 5/39 • Den höchsten CO2-Ausstoss bei der Stromerzeugung haben BraunkohleKraftwerke ohne Kraft-Wärmekopplung mit1153 g CO2 pro kWh zu verzeichnen. Wird die Abwärme bei der Stromerzeugung in Deutschland zum Beispiel zum Beheizen von Wohnungen genutzt, verringern sich die spezifischen CO2-Emissionen für Braunkohle-Heizkraftwerke auf 729 g CO2 pro kWh Strom. • Vernichtung von Kulturlandschaften • Wegbaggern von Dörfern und Verlust von Eigentum • Auswirkungen von Braunkohletagebauten, die im Gegensatz zu den EE nicht reversibel sind. • Subventionen für den Braunkohletagebau durch öffentliche Finanzierung der Renaturierungsmaßnahmen Zur sozialen Nachhaltigkeit gehören auch die Arbeitsplätze bei den verschiedenen Energieträgern. Die EE stellen hier mit ihren 24.000 Arbeitsplätzen die größte Arbeitsplatzanzahl bereit. Beim Blick auf die Branche der erneuerbaren, werden meist nur die großen Hersteller betrachtet, Planer, Entwickler, Monteure, Betriebsführer und Betreiber bleiben außen vor. Doch gerade diese sind regional verwurzelt und tragen mit Ihrer Arbeit nachhaltig zu einer Steigerung des BIP und zur Steigerung der verfügbaren Einkommen bei. Außerdem fällt bei den Erneuerbaren Energien alleine durch die Gewerbesteuern eine erhebliche Wertschöpfung in den Gemeinden mit EE-Anlagen an. Braunkohletagebaue werden hingegen den Betreibern nahezu gratis zur Verfügung gestellt und zudem wird die Renaturierung - soweit überhaupt möglich - öffentlich finanziert. Ökologisch wertvolle Waldgebiete sollten tatsächlich nicht für die Windenergie genutzt werden. Jedoch bestehen die Wälder zu einem wesentlichen Teil aus wirtschaftlich genutzten Forsten mit nur wenigen Baumarten. Hier sollte eine Öffnung für die Windenergie in Betracht gezogen werden. Der Schutz von Flächen und deren Erhalt ist auch aus Sicht des LEE ein Ziel mit herausragender Bedeutung. Allerdings müssen hier alle Flächennutzer gleichermaßen betrachtet werden. Aus Schutzsicht gehen Flächen nicht nur verloren, wenn ein Windrad errichtet wird, sondern - und dass in viel stärkerem Umfang – wenn immer wieder neue Gewerbegebiete erschlossen werden oder wenn durch Tagebaue Landschaften zerstört werden. Beim Schutzgut Wald ist abzuwägen, ob der Mehrverbrauch von anderen Flächen aufgrund von Umgehungen von Waldgebieten bei Netzausbaumaßnahmen wirklich gerechtfertigt ist. 6/39 3.3 Wirtschaftlichkeit S. 13 . Deshalb haben Haushalte mit geringem Einkommen einen erheblich höheren Anteil Energiekosten an ihren Haushaltsausgaben. LEE: Die Energiewende wird fast ausschließlich von Privathaushalten sowie kleinen und mittelständigen Unternehmen finanziert, steigende Ausnahmeregelungen auch von nicht im internationalen Wettbewerb Unternehmen verschärfen dieses Ungleichgewicht. Zudem werden die durch die EE hervorgerufenen erheblichen Preissenkungen an der Strombörse durch die Stromkonzerne nicht an den Endkunden weitergereicht. Weiterhin profitiert der Staat durch die im Strompreis festgelegten staatlichen Abgaben z.B. Stromsteuer und Umsatzsteuer von automatisch von den steigenden Strompreisen. Eine finanzielle Entlastung der Endkunden ist an verschiedenen Stellen umsetzbar, wenn es politisch gewollt ist. Die Landesregierung vertritt die Meinung, dass die Befreiung einer Vielzahl von Unternehmen von der EEG-Umlage und tlw. von den Netzentgelten gerechtfertigt ist. Somit ist die Feststellung, dass „Haushalte mit geringem Einkommen einen erheblich höheren Anteil Energiekosten an ihren Haushaltsausgaben ... (haben)“ nur die Folge dieser Politik. Über die Tatsache, dass die Industriestrompreise der von den Umlagen- und Abgaben befreiten Betriebe niedriger als in vielen anderen europäischen Ländern sind und seit 2008 von den sinkenden Börsenstrompreisen profitieren, ist in dem Konzept nichts gesagt worden. http://epp.eurostat.ec.europa.eu/tgm/table.dotab=table&plugin=1&language=de&pco de=ten00114 Industriestrompreise EU 2012 (ohne Steuern und sonst. Abgaben) 0,25 0,20 0,15 0,10 0,05 EU (27 Länder) Euroraum Belgien Bulgarien Tschechische Dänemark Deutschland Estland Irland Griechenland Spanien Frankreich Italien Zypern Lettland Litauen Luxemburg Ungarn Malta Niederlande Österreich Polen Portugal Rumänien Slowenien Slowakei Finnland Schweden Vereinigtes Norwegen Kroatien Türkei 0,00 7/39 S. 13 Industrielle Produktion in Sachsen-Anhalt muss möglich und bezahlbar bleiben. LEE: Das bedeutet auch, dass die im internationalen Wettbewerb stehende Industrie ein wohl dosiertes und möglichst geordnetes Ausnahmeregime bei staatlichen Belastungen benötigt. Das heißt aber auch, dass die bei der letzten Novelle des EEG stark ausgeweiteren Ausnahmetatbestände auf genau die im Wettbewerb stehende Industrie begrenzt werden muss. Derzeit profitieren die befreiten Betriebe doppelt: Einerseits dämpfen die Erneuerbaren Energien den Börsenstrompreis und sorgen so für geringere Beschaffungskosten, gleichzeit beteiligen sich die befreiten Unternehmen nicht an der durch den sinkenden Börsenstrompreis wachsenden EEG-Umlage. Im Unterschied zu konventionellen Energieträgern, sind die Kosten für Bau, Betrieb und Abriss kalkulierbar und schon jetzt in der EEG Umlage enthalten. Die Kosten für konventionelle Kraftwerke werden zum Teil über den Strompreis und zum Teil über Steuern finanziert. Eine verursachergerechte Verteilung ist bei den konventionellen Energien nicht erkennbar. Soll der tatsächliche Strompreis abgebildet werden, dann sind in diesem Preis alle Kosten für Bau, Betrieb, Rückbau, Renaturierung, Folgeschäden, Lagerung etc. zu berücksichtigen und nicht einseitig nur die Erneuerbaren daran zu messen. Gerade Industriekunden profitieren von sinkenden Strompreisen als Folge vom Zubau der EE. So stellt das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) in einer Untersuchung fest, dass sich die Wettbewerbssituation vor allem für große und stromintensive Industriekunden in Deutschland seit 2007 sogar verbessert hat. So habe sich der Einkaufspreis für Großkunden an der Leipziger Strombörse von Januar 2008 bis Oktober 2012 um 22 Prozent verringert. „Gleichzeitig lagen die monatlichen Strompreise in diesem Zeitraum 7 Prozent unter dem Durchschnitt der restlichen europäischen Energiebörsen“, so die FÖS-Autoren. Der Preis für Grundlaststrom am Terminmarkt liegt für das Jahr 2014 nach Aussage des Bundesverbands für Erneuerbare Energien (BEE) bei 3,661 Cent pro Kilowattstunde (Stand 31.07.2013). Deshalb sind die negativen Äußerungen gegen die EE und Klagen sowie das Prophezeien einer Deindustrialisierung in Deutschland seitens einiger Industrievertreter unbegründet und haltlos. 8/39 4 Entwicklung der Energieversorgung S. 13 Der Einfluss der Landesregierung auf die Entwicklung des Energiemix ist begrenzt. Die Vorgabe eines exakten Energiemix ist auch nicht Ziel von SachsenAnhalt. Ein steigender Anteil der regenerativen Energien in allen Sektoren (Strom, Wärme, Verkehr) ist jedoch mit Blick auf die Umsetzung der Energiewende unverzichtbar. Mittelfristig gehört auch die Verstromung der heimischen Braunkohle dazu. Darüber besteht mit der Wirtschaft unseres Landes völlige Übereinstimmung. LEE: Der LEE, der einen der tragenden Wirtschaftssäulen mit 24.000 Arbeitsplätzen im Land vertritt, stimmt mit dieser Aussage nicht überein, so dass der letzte Satz gestrichen werden muss. Dies haben auch die Proteste der Agrarwirtschaft zu den Plänen des Braunkohletagebaus in der Egelner Mulde eindeutig gezeigt. Die Braunkohleverstromung ist ein Auslaufmodell und muss aufgrund ihrer enormen Klimaschädlichkeit schnellstmöglich abgelöst werden. Die Nutzung der Braunkohle sollte in Bestandskraftwerken nur so lange fortgesetzt werden, bis die Erneuerbaren Energien die Vollversorgung gewährleisten. Abzulehnen ist in jedem Fall die Errichtung neuer Kohlekraftwerke, (auch nicht von „kohlendioxidneutralen“ Kraftwerken mit CO2 Sequestrierung!); die anschließend für mind. 40 Jahre klimaschädlichen Grundlaststom ins System drängen würden, verbunden mit einer absoluten Steigerung der CO2-Emissionen. Schon vor der Energiewende wurde Braunkohlestrom exportiert und erforderte einen Ausbau des Leistungsnetzes. Jedes weitere Kraftwerk erzeugt Strom, der definitiv nicht im Land gebraucht wird und der demzufolge nur weitere Netzausbaukosten nach sich zieht, die ausschließlich durch die Bevölkerung unseres Bundeslandes zu zahlen sind. Derartige Zusatzkosten sind ausschließlich für regenerativen Strom akzeptabel. Der Neubau des Kraftwerkes Profen wird abgelehnt. Die durch die Abschaltung der beiden alten Kraftwerke wegfallenden Erzeugungskapazitäten sind – falls überhaupt erforderlich – durch dezentrale Gaskraftwerke mit einer guten Anpassbarkeit an volatile Netzbedingungen zu ersetzen. Weiterhin darf kein Neuaufschluss von Kohlelagerstätten stattfinden. S. 14 Ohne Energie wird der Ausbau des Wirtschaftsstandorts nicht zu machen sein. LEE: diese Aussage ist bei einem 42%-igem Stromexport und gleichzeitig steigender Tendenz nicht nachvollziehbar. LEE- Auf Seite 14 Ergänzung des folgenden Passus durch den fetten Text: Damit 100 Prozent erneuerbare Energien nicht nur bilanziell beim Stromverbrauch stehen, sondern auch auf der Erzeugungsseite zum Tragen kommen können, bedarf es noch einiger grundsätzlicher Umbauten am Energiesystem, die Sachsen-Anhalt gemeinsam mit seinen Nachbarn angehen muss. Wegen der Schwankungen in der Erzeugung von Strom aus Wind- und Sonnenenergie, reicht es eben nicht, wenn insgesamt genügend Strom erzeugt wird – es muss auch zum jeweiligen Zeitpunkt genügend Strom zur Verfügung stehen. Die konventionelle Erzeugung muss auf diesen Weg mitgenommen werden und wo nötig, ihre Potenziale als Brückentechnologie genutzt werden. Geeignete Ergänzung zur flukturierenden Erneuerbaren Stromeinspeisung sind flexible hocheffiziente Gaskraftwerke. 9/39 Kohlekraftwerke eignen sich hingegen nicht zur Ergänzung der Erneuerbaren Einspeiser. Daher dürfen als Brückentechnologie nur neue Gaskraftwerke als konventionelle Stromerzeuger neu in den Markt kommen, neue Braunkohlekraftwerke dürfen hingegen nicht mehr errichtet werden. Die konventionellen Stromerzeuger müssen darüber hinaus ihre Verantwortung hinsichtlich Flexibilisierung und Wirkungsgradsteigerung, z.B. mit Kraft-WärmeKopplung (KWK), ernst nehmen. Dabei ist anzumerken, dass in Sachsen-Anhalt in 2011 immerhin 33 Prozent des konventionellen Stroms in Kraftwerken der allgemeinen Versorgung im KWK-Betrieb erzeugt wurden. Das sind Spitzenwerte in Deutschland. S. 14 „Im Rahmen des Netzentwicklungsplans des Bundes müssen die Bundesländer jährlich Ausbauprognosen für die erneuerbaren Energien melden. Die Landesregierung sieht das als Chance, Prognosewerte kontinuierlich mit den Netzbetreibern des Landes abzustimmen und eine gemeinsame Bewertung dieser Prognosen zu entwickeln.“ LEE: Es ist bedauerlich, wenn die Landesregierung die Prognosewerte für den Ausbau der erneuerbaren Energien nur mit den Netzbetreibern abstimmen möchte. Vielmehr wäre es wünschenswert, wenn diese Prognosen zusammen mit den Akteuren am Markt der erneuerbaren Energien besprochen würden. Es ist ernsthaft zu bezweifeln, ob MITNETZ oder AVACON genauer abschätzen können, welcher Zubau an EE-Kapazitäten unter den jeweils geltenden Rahmenbedingungen zu erwarten ist als z.B. der LEE für die Windkraft oder der Bauernverband für die Biogaserzeugung. S. 14 „Unzulänglichkeiten in der offiziellen Energiestatistik“ LEE: Es ist bedauerlich, dass es trotz immenser Melde- und Dokumentationspflichten im Land nicht gelingt, aktuelle Daten für das Energiekonzept zur Verfügung zu stellen. Oft wird auf Daten aus dem Jahr 2010 zurückgegriffen. S. 14 Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt bereitet zudem eine aktuelle Potenzialerhebung für die erneuerbaren Energien vor. LEE: Es erstaunt, dass wichtige Daten erst noch erarbeitet werden und nicht direkt mit in das Energiekonzept einfließen. 5.1 Öffentlicher Sektor S. 15 Die Landesregierung wird noch im Jahr 2013 bekannt geben, wie sie ihre Vorbildfunktion nach § 3 Abs. 3 Energiedienstleistungsgesetz erfüllen wird. 10/39 S. 18 Deshalb bereitet das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt derzeit eine umfangreiche Studie zum Ausbau der erneuerbaren Energien im Land vor. Diese soll eine aktuelle Datenbasis zum Ausbaupotenzial schaffen, die aktuellen Planungsstände bei Planungsträgern zusammentragen, die Netzsituationen und Netzausbauplanungen erfassen, mögliche Ausbauentwicklungen von erneuerbaren Energien und Stromnetzen zusammen betrachten (inkl. Entwicklung Netzmodelle und Simulationsrechnungen) sowie Handlungsempfehlungen für den politischen Dialogprozess erarbeiten. LEE: Auch diese Ergebnisse müssen anscheinend erst noch erarbeitet werden. Man fragt sich, wozu ein lückenhaftes Landesenergiekonzept überhaupt erarbeitet wird. Innerhalb der stattgefundenen politischen Dialogprozesse war nicht erkennbar, welche konkreten Maßnahmen daraus abgeleitet werden sollen. Ein Dialog ist nur zielführend, wenn auch konkrete Maßnahmen mit den gesellschaftlichen Akteuren entwickelt und umgesetzt werden. S. 16 Wie bereits im Klimaschutzprogramm des Landes festgeschrieben, sorgt die Landesregierung für die stärkere Implementierung klimarelevanter Aspekte in den Beschaffungsrichtlinien des Landes. Das bedeutet insbesondere auch die Berücksichtigung der Energieeffizienz. Die Ressorts bzw. die zuständigen Stellen tragen Sorge dafür, dass im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung entsprechende Angebote angefordert werden. LEE: Wenn aus dieser Aussage heraus auf die Aktivitäten der Landesregierung in Sachen Klimaschutz geschlossen werden, so ist dies in den Augen des LEE ungenügend. 5.2 Wirtschaft S. 17 Zur Unterstützung der Wirtschaft erscheint es sinnvoll, gerade kleinen und mittelständischen Unternehmen bei der Umsetzung von Maßnahmen in Energieeinsparung und Energieeffizienz zu helfen, da diese über 99 Prozent der Unternehmen in Sachsen-Anhalt ausmachen. LEE: An der Stelle müssen auch Eigenstromerzeugung durch EE sowie KraftWärme-Kopplung genannt werden. Zudem sollte genauer erläutert werden, wie konkret die Unterstützung von KMUs gestaltet werden soll, 5.3 Kraftwerke S. 17 Durch den immer größer werdenden Anteil volatil zur Verfügung stehenden Stroms aus Sonne und Wind müssen die gezielt einsetzbaren Kraftwerke rasch einspringen können, wenn sie gebraucht werden. Hierbei sind Entwicklungen sowohl im Bereich der erneuerbaren Erzeugung als auch im Bereich thermischer Kraftwerke 11/39 möglich. Hochflexible thermische Kraftwerke werden zur Bereitstellung von Strom bei Knappheit auch längerfristig eine Rolle spielen. LEE: Der Aussage stimmt der LEE vollkommen zu, wobei die daraus resultierenden Rückschlüsse den Systemkonflikt zwischen EE und nicht/schwer regelbaren Braunkohlekraftwerken verdeutlichen. S. 17 Die Ansprüche eines effizienten und flexiblen Betriebs können nicht gleichzeitig vollständig erfüllt werden Gasturbinen beispielsweise sind besonders flexibel, aber nicht sehr effizient. LEE: Hier wurde anscheinend schlecht recherchiert: Gaskraftwerke (hier sind ausdrücklich keine Kleinstturbinen mit unter 1000 kW gemeint) haben gegenüber Kohlekraftwerken deutlich höhere Wirkungsgrade und weitaus geringere CO2-Emissionen. Quelle: http://www.umweltbundesamt-daten-zurumwelt.de/umweltdaten/public/document/downloadImage.do?ident=24831 12/39 S. 17 Steigende Rohstoffkosten und der Emissionshandel setzen bereits Anreize zur Effizienzsteigerung. LEE: Aktuell leistet der Emissionshandel keinerlei Anreize weder zur Steigerung der Effizienz. Als Klimaschutzinstrument kann der Emissionshandel seine Wirkung erst entfalten, wenn überschüssige Zertifikate vom Markt genommen werden. Die Landesregierung sollte sich auf Bundesebene dafür einsetzen. S. 17 Deshalb unterstützt die Landesregierung unter anderem das Repowering von Windenergieanlagen. LEE: Aufgrund des noch sehr modernen Anlagenbestandes stellt das Repowering kurzfristig kein signifikantes Potential dar, zumal ca. 50% der bestehenden Anlagen außerhalb von Windvorranggebieten liegen und somit nur unter Erfüllung hoher Voraussetzung überhaupt dem Repowering zugeführt werden können. Dies ist Ergebnis der stetigen Verkleinerung der Windvorranggebiete. Da es auch keine wirksame Regelung gibt, die ein Repowering außerhalb von Vorranggebieten zulassen würde, wird der Anlagenaltbestand durch die Bestandssicherung nach derzeitigem Stand nicht modernisiert und es ist auf Dauer sogar ein Rückgang der Windleistung im Land zu befürchten, wenn nicht gegengesteuert wird. 5.4 Private Haushalte S. 17 Über Förderprogramme hinaus hält die Landesregierung auch steuerliche Anreize für die energetische Gebäudesanierung für notwendig. LEE: Steuerliche Anreize helfen in einem Land mit einem niedrigen Einkommensniveau kaum, da einerseits wenig Geld für Sanierungen zur Verfügung steht und andererseits kaum Steuern gezahlt werden. In der Breite wirken nur Fördermaßnahmen, die nicht rückzahlbare Zuschüsse enthalten. Steuerliche Anreize sind nur sinnvoll im gewerblichen Bereich / Mietwohnungen. 6.1 Erneuerbare Energien S. 18 Sachsen-Anhalt will weiterhin führendes Land bei Ausbau und Nutzung der erneuerbaren Energien bleiben. Auf Grund des schon heute großen Erfahrungsschatzes kann Sachsen-Anhalt einen entscheidenden Beitrag zum Gelingen der Energiewende leisten. Das Nutzen unserer Potenziale, die wir gerade auch als Flächenland haben, sind wir dem gesamtdeutschen Vorhaben schuldig. Es ist viel einfacher, beispielsweise Windenergie hier im Land zu produzieren als in den dicht besiedelten und waldreichen Regionen in Süddeutschland. Durch die Weiterentwicklung des Ausbaus auch in Sachsen-Anhalt erreicht Deutschland gemeinsam schneller und kostengünstiger eine wirtschaftlich und ökologisch nachhaltige Energieversorgung mit einem hohen Anteil erneuerbarer Energien. 13/39 LEE: Im Bundesländervergleich der Agentur für EE ist Sachsen-Anhalt hinter Brandenburg, Bayern, Schleswig-Holstein Baden-Württemberg, Thüringen und Mecklenburg-Vorp. auf den 7. Platz zurückgefallen. Von einem führenden Bundesland kann also nicht mehr die Rede sein. Der LEE begrüßt generell das Statement, dass nur durch einen weiteren Ausbau der EE in Sachsen-Anhalt eine nachhaltige Energieversorgung möglich ist. Jedoch: gerade mit der im Zuge der Landesbaunovellierung beschlossenen ungünstigeren Abstandsregelung für WEA ist für den LEE nicht erkennbar, wie der Ausbau der EE strukturiert nach vorne gebracht werden soll. S. 19 Der Ausbau der erneuerbaren Energien darf die Versorgungssicherheit nicht gefährden. LEE: Es ist nicht erkennbar, auf welcher Grundlage man zu dieser Aussage kommt. Man widerspricht sich zu S. 12 „Die Versorgungssicherheit in Sachsen-Anhalt ist gut. Stromausfälle und Unterbrechungen in der Gasversorgung sind die absolute Ausnahme; es ist genügend Energie da, und das auch zur richtigen Zeit.“ S. 19 Dafür ist es notwendig, dass der Netzausbau besser mit dem Bau der Erzeugungsanlagen synchronisiert wird. Das EEG verpflichtet die Netzbetreiber, jede neue EEG-Anlage unverzüglich an sein Netz anzuschließen, auch wenn dies einen Netzausbau oder eine Netzverstärkung erfordert. Bei mehreren Vorhaben verschiedener Projektierer in einer Region wäre es sinnvoll, diese Projekte zunächst zu sammeln. Bei größeren Projekten scheint es auch allgemein sinnvoll, sie in die Netzentwicklung einzupassen. Dafür müssen die Projekte aber rechtzeitig bekannt sein. Zu einer geordneten Rückstellung oder Sammlung von Projekten ist der Netzbetreiber wegen des Gebots des unverzüglichen Netzanschlusses derzeit nicht berechtigt. Die Landesregierung schlägt daher vor, dass der Anspruch auf Netzanschluss für die EEG-Anlagen um eine Anmeldefrist erweitert wird. Es wird vermutet, dass für die verschiedenen Erzeugungsarten ganz unterschiedliche Fristen angemessen sind. Die Ausgestaltung dieser Frist soll daher im Dialog mit Projektierern und Netzbetreibern gefunden werden und dann auf Bundesebene im Rahmen der Fortentwicklung des EEG eingebracht werden. LEE: Eine Abhängigkeit von den Netzbetreibern und die Einführung zusätzlicher Fristen führen zu einer Gefährdung der Planungssicherheit, was gerade auch für den Finanzierungsrahmen eine entscheidende Voraussetzung darstellt und wird vom LEE strikt abgelehnt. Der Ausbau der EE darf nicht durch die Netzbetreiber gebremst werden! Schon in der Vergangenheit gaben die Ausbauerwartungen für die Erneuerbaren Energien die nun erreichte Ausbaudynamik in weiten Teilen vor. Dennoch wurde das Netz nicht entsprechend ausgebaut und ertüchtigt. "Koordination des Netzausbaus und EE-Ausbaus" muss daher bedeuten, dass das Netz zügig ausgebaut wird, keinesfalls aber der Zubau an EE gebremst! So dauert eine Genehmigung einer Biogasanlage mindestens 6 Monate; bei Windparks sprechen die Planer von mehreren Jahren Vorlaufzeit. 14/39 Zudem sinkt die Halbwertszeit des EEG rapide. Gab es in der Anfangszeit für jeweils 4 Jahre stabile Bedingungen, so wurde das EEG 2009 nach nur 3 Jahren novelliert und das EEG 2012 nach bereits 4 Monaten. Zudem stellen maßgebliche Politiker mit öffentlichen Gedanken zu „Strompreisbremsen“ das EEG in seiner Grundstruktur teilweise ganz in Frage. Wenn vor diesem Hintergrund noch eine Warteliste der Netzbetreiber geplant ist, wird es keine neuen Investitionen in neue EE-Anlagen mehr geben. S. 19 Bei sinnvoller Ausnutzung der Potenziale der erneuerbaren Energien werden aber der Stromtransport und damit der Netzausbau bedeutend. LEE: V.a. höhere Laufzeiten und Neubauten von Braunkohlekraftwerken führen zur Notwendigkeit des Netzausbaus, so dass dieser nicht nur den EE zugeschrieben werden kann. Zudem wurde es in den letzten Jahren massiv versäumt in die Netze zu investieren. Lediglich ca. 2Mrd € pro Jahr wurden investiert, wobei das Doppelte notwendig wäre. Die Infrastruktur der Hoch- und Höchstspannungsnetze ist 38 bzw. 50 Jahre alt. Eine Investition in die Netze liegt also hauptsächlich in dem Alter der Anlagen. S. 19 Deswegen fordert Sachsen-Anhalt bundesweit einheitliche Netzentgelte für die Abnehmer – bei fortbestehender Anreizregulierung inklusive Erlösobergrenze zum wirtschaftlichen Arbeiten der Netzbetreiber. Auch die Beteiligung der Erzeuger an den Netzentgelten muss diskutiert werden. LEE: Der LEE unterstützt die Forderung der Landesregierung nach bundeseinheitlichen Netzentgelten für alle Netznutzer. Eine Beteiligung der Erzeuger an den Netzentgelten ist denkbar, muss dann aber auch alle Erzeuger betreffen (incl. der Bestandskraftwerke und der AKW). S. 19 Finanzielle Förderung ist seit langem ein wichtiges Instrument, um neue Energietechnologien an den Markt heranzuführen. Mit dem EEG ist es gelungen, zahlreiche Technologien zur regenerativen Energieerzeugung zur Marktreife zu bringen. Die Pionierphase ist jedoch vorbei. Daher ist es jetzt an der Zeit, das Fördersystem deutlich wettbewerbsorientierter auszugestalten und auch abrechnungstechnisch überschaubar zu halten. Sachsen-Anhalt sieht eine Möglichkeit darin, dass nur noch die beste verfügbare Technik förderfähig ist. Mittelfristig muss aber der Energiemarkt von unserem Hauptlieferanten, den erneuerbaren Energien, her gedacht und ausgestaltet werden, so dass ausgereifte Technologien ohne Förderung bestehen können. LEE: Die Förderung lediglich der besten verfügbaren Technik lehnt der LEE ab, da sich die Potentiale lediglich im Gesamtmix aller EE bestmöglich entfalten können. Nicht mittelfristig, sondern sofort muss der Energiemarkt von den EE her gestaltet werden, gerade für ein Bundesland wie Sachsen-Anhalt mit seinem bereits sehr 15/39 hohen EE-Anteil. Das EEG für alle EE ist weiterhin notwendig, um versteckte steuerfinanzierte Stromfolgekosten aus fossilen Energieträgern zu kompensieren. Nur wenn alle Folgekosten u.a. wirksame höhere CO2-Emissionspreise, Einpreisung der vollständigen Versicherungskosten für Atomkraftwerke im Strompreis enthalten sind, wird echter Wettbewerb zwischen den verschiedenen Energieträgern herrschen und könnte auf das EEG verzichtet werden. Das EEG muss mit Augenmaß reformiert werden: Derzeit bestehen erhebliche Befreiungstatbestände von der EEG-Umlage, so dass die befreiten Unternehmen gleichzeitig von durch die Erneuerbaren Energien Börsenstrompreisen profitieren und von der Umlage befreit sind. Dies hat auch die EU-Kommission bereits bemängelt. Diese Befreiungstatbestände müssen überprüft und auf Unternehmen zurückgefahren werden, die im internationalen Wettbewerb stehen. Außerdem führt der aktuelle EEG-Wälzungsmechanismus zu einer erheblichen Senkung des Börsenstrompreises. Dies liegt an der besonders unvorteilhaften Vermarktung der EE am Spotmarkt. Dort werden aktuell nur Preise von gut 3ct./kWh erzielt. Hingegen weist beispielsweise E.on im jüngsten Quartalsbericht für die schon bis einschl. 2015 verkauften Strommengen einen Erlös von 5,5 ct./kWh aus. Es ist daher eine Rückkehr zur Physikalischen Wälzung erforderlich. Diese führt dazu, dass wieder die Vertriebe der Versorger die eingespeisten erneuerbaren Strommengen viertelstündlich in ihr Portfolio einbauen und daher einen Anreiz haben, sich um eine vorteilhafte Vermarktung zu bemühen. Der Festpreis pro erzeugter kWh und der Vorrang für Erneuerbare Energien im EEG müssen jedoch erhalten bleiben!! Ansonsten geht die Investitionssicherheit verloren und der Ausbau der EE kommt zum Erliegen. Der LEE sieht derartige Überlegungen zum Ausstieg aus dem EEG mit großer Sorge. Es sollte auch der Landesregierung bewusst sein, dass der Energiemarkt durch einige wenige große Gesellschaften dominiert wird. Somit ist ein freier Markt mit derart ungleichen Teilnehmern ohne klare gesetzliche Mindeststandards nicht möglich. Das EEG war bislang der Garant einer einzigartigen und bis dato unvorstellbaren Entwicklung, an der unser Bundesland stark partizipieren konnte. Es kann nicht im Interesse Sachsen-Anhalts sein, wenn anderswo wenig erfolgreiche Fördermechanismen (siehe Quotenmodell für die beste verfügbare Technik in Großbritannien) nunmehr in Deutschland Einzug halten. Zudem verhindert die Konzentration auf eine preiswerte Technologie die Entwicklung anderer Sektoren. Vielmehr ist das EEG weiter zu entwickeln. Die Vergütungssätze sind an die aktuellen Marktentwicklungen anzupassen, die Vergütungsregeln sind zu mehr Marktnähe weiter zu entwickeln. Unangetastet müssen aber die Verpflichtung zur vorrangigen Stromabnahme durch die Netzbetreiber und die Absicherung der Zahlung durch den Staat bleiben. 16/39 6.1.1 Biomasse LEE: Die Einschätzung der Landesregierung zur Biomasse wird weitestgehend geteilt. Vor allem sieht auch der Bauernverband den Zwang zur Installation zusätzlicher BHKW-Kapazitäten, um verstärkt bedarfsgerecht Strom in die öffentlichen Netze einspeisen zu können. Allerdings sind noch deutliche Ausbauziele auf Basis landwirtschaftlicher Produkte vorhanden (ohne Holz). z.B: : 1 Mio t Stroh = 15 PJ bei direkter Verbrennung in Form von Wärmeenergie 1,3 Mio t Stallmist (das entspräche einschließlich der schon erfolgten Nutzung in BGA einer energetischen Nutzungsrate von etwa 63% des anfallenden Stallmistes) = 2,6 PJ in Form von Methan 1,2 Mio t Rinder- und Schweinegülle (das entspräche einschließlich der schon erfolgten Nutzung in BGA einer energetischen Nutzungsrate von etwa 50% der anfallenden Gülle) = 0,6 PJ in Form von Methan. Die Preisbewertung im Energiekonzept für Biomassestrom ist populistisch: Die maximale Vergütung liegt lt. EEG 27 sogar bei 25 Ct/kWh in der Kleinanlagenklasse bis 75 kW. Allerdings wird diese Anlagenklasse im Land kaum gebaut und auch die im Konzept genannten 22,3 Ct sind der theoretisch erreichbare Maximalwert in einer Biogasanlage unter 150 kW bei 100 % Einsatzstoffen der Vergütungsklasse II. Realistisch sind bei den unter den Bedingungen des EEG 2012 in Betrieb gegangenen Biogasanlagen Vergütungssätze zwischen 19,5 und 21 Cent/kWh. 6.1.2 Wind S. 21 Wie bereits unter 2.1 dargestellt, waren im Frühjahr 2013 knapp 3,9 GW an Windleistung in Sachsen-Anhalt installiert, verteilt auf über 2.400 Anlagen 11 . Für 2030 sieht das Land eine Erzeugungsleistung von 6,5 GW installierter Leistung aus Windenergie als wahrscheinlich an. LEE: Für wirksamen Klimaschutz sieht das Klimaschutzprogramm Sachsen-Anhalt die Ausbauziele bereits bis 2020 bei 6GW. Auch an dieser Stelle wird die mangelhafte Verknüpfung zwischen Klimaschutzprogramm und Energiekonzept deutlich. Wie eine Steigerung der Windleistung auf 6,5GW selbst bis 2030 eintreten soll, wenn seitens der Landesregierung lediglich auf Repoweringmaßnahmen gesetzt wird, erscheint rätselhaft. Derzeit geht der Trend durch die permanente Reduzierung der Windeignungsgebiete sogar in die entgegen gesetzte Richtung. Daher muss Sachsen-Anhalt - ähnlich wie andere Bundesländer - wieder für einen Trend zu größeren Vorranggebieten sorgen. Insbesondere Flächen, die schon einmal ausgewiesen waren, müssen wieder Vorranggebiete werden. 17/39 S. 23 In den nächsten Jahren wird die Steigerung der Windenergie vermehrt durch Repowering innerhalb der Vorrang-/Eignungsgebiete möglich sein, also durch den Ersatz von Altanlagen durch neue, leistungsfähigere Anlagen. Nach dem EEG kämen derzeit ca. 400 Anlagen in Frage. Aber auch für Anlagen außerhalb dieser Flächen, für die Repowering angestrebt wird, können Gemeinden bei den Regionalen Planungsgemeinschaften einen Antrag auf Festlegung eines Vorranggebietes mit Wirkung eines Eignungsgebietes stellen. Voraussetzung ist u.a., dass das gesamträumliche Konzept der Regionalen Planungsgemeinschaft zur Regelung der Windenergie erhalten bleibt und dass die Zahl der Anlagen zumindest um die Hälfte reduziert wird. Die Landesregierung wird auch unabhängig von der mittelfristigen Fortschreibung des Landesentwicklungsplans überprüfen, ob die angewandte Regelung das erwünschte Repowering im notwendigen Maß zulässt. LEE: Die Potentiale des Repowerings werden weit überschätzt s. auch Kommentar S. 17. Die Landesregierung erwägt eine Überprüfung der angewandten Repoweringregelung wann soll diese konkret erfolgen?. S. 24 Netzintegration - Da es bei der Windenergie meistens um relativ große Anlagen bzw. ganze Parks geht, ist die Synchronisation mit dem Netzausbau besonders wichtig. Um Abschaltungen wegen Netzüberlastung zu vermeiden und den effizientesten Aufbau der Netzinfrastruktur zu gewährleisten, müssen die Netzbetreiber die Planungen verschiedener Anlagenbetreiber frühzeitig kennen. Hierfür soll, wie unter Abschnitt 6.1 bereits erwähnt, mit den Betroffenen gemeinsam eine ordnungsrechtliche Lösung gefunden werden. LEE: eine solche Regelung legt der LEE strikt ab, da damit weitere unnötige und kostenintensive Abhängigkeiten verbunden sind und die Entscheidungsgewalt auf den Netzbetreiber übergeht. 6.1.3 Solare Strahlung LEE: Überschrift „Solar Strahlung“ der Abschnitt behandelt nur die Photovoltaik. Vorschlag: Überschrift in „Photovoltaik“ ändern LEE: Im 2. Abschnitt unter 6.13 (S. 24) wird auf eine folgende „folgende Abbildung“ Bezug genommen, vermutlich ist jedoch eine Abbildung auf Seite 9 gemeint. (siehe auch Punkt 5) bei den allgemeinen Bemerkungen). Vorschlag: Bezug prüfen und konkretisieren. S. 24 Sachsen-Anhalt hat eher durchschnittliche Einstrahlungswerte und kann daher bei nationaler Betrachtung kein wichtiger Standort für das Aufstellen von Photovoltaikanlagen oder die Nutzung von Solarthermie werden. Im südöstlichen Teil des Landes gibt es allerdings relativ gute Werte. Im europäischen Vergleich ist Sachsen-Anhalt wie ganz Deutschland kein relevantes Solarland. 18/39 LEE: Der Standort Sachsen-Anhalt und Deutschland ist PV-Anlagen sehr gut geeignet.Durch Effizienssteigerungen und starke Kostenminimierungseffekte der letzten Jahre ist die PV auch hierzulande wirtschaftlich und stellt bei den Neuanlagen nach der Onshore-Windenergie bereits die zweitgünstigste EEStromquelle dar (EEG-Vergütung Stand Oktober 2013: 9,88-14,27 ct/kWh in Abhängigkeit der Anlagengröße). Der Abschnitt ist irreführend, entspricht nicht den Fakten und widerspricht auch den nachfolgend gemachten Einschätzungen zu der bisherigen Installation und dem weiteren Zubau. Am Beispiel der Photovoltaik zeigt sich im besonderen Maße das der Bottom Up Ansatz bei der Planung keine Rolle spielt. Insbesondere die Photovoltaik in Ihrer Kleinteiligkeit und beliebigen Skalierbarkeit wird mit zunehmender Verbesserung der Speicherfähigkeit eine tragende Rolle in der Energieversorgung der Zukunft spielen. Einfamilienhäuser können schon jetzt einen großen Teil der benötigten Energie erzeugen, Industrie und Handwerk planen und bauen Anlagen um die teuren Mittagsspitzen auszugleichen. Viele Unternehmen erzeugen Prozesswärme, Supermärkte und Lager benötigen Kühlung. In diesen Bereichen gilt, mit zunehmender Sonne wird proportional Kühlleistung gefordert. Entscheidend ist also nicht die durchschnittliche Sonneneinstrahlung sondern die Wirtschaftlichkeit, die sich aus den Investitionskosten und der produzierten Leistung ergibt. Auch ein Blick auf den Stromverbrauch und die Stromerzeugung durch Photovoltaik könnte ein Argument liefern, Photovoltaik als wichtigen Baustein der Energiewende zu betrachten. Das im 3. Absatz beschriebene „Problem“ des „Netzanschlusses“ von Kleinanlagen erscheint für Sachsen-Anhalt von geringerer Bedeutung insbesondere, wenn man das mit der Installationsmenge von Kleinanlagen in Sachsen-Anhalt mit denen in südlichen Bundesländern (Bayern und Sachsen-Anhalt) vergleicht. S. 24 Deshalb unterstützt Sachsen-Anhalt Anreize zum Eigenverbrauch und Speichern bei kleinen EEG-Anlagen. LEE: Die Unterstützung des verstärkten Eigenverbrauches ist eine sehr sinnvolle Maßnahme, leider fehlt wie das konkret unterstützt werden soll. S. 24 Das Interesse am Bau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen ist in SachsenAnhalt ungebrochen hoch, führt aber noch nicht zu einer wesentlichen Beeinträchtigung im Raum. LEE: Es ist hier nicht klar was gemeint ist. Vorschlag: Konkretisieren. Deshalb plant das Land unter anderem, Photovoltaik-Anlagen auf und an Gebäuden nach der Landesbauordnung unabhängig von der Netzeinspeisung grundsätzlich verfahrensfrei zu stellen. 19/39 LEE: Der Entfall einer Baugenehmigung für PV Anlagen auf Gebäuden wurde in diesem Jahr im Landtag beschlossen und tritt am 1.9.2013 in Kraft.Vorschlag: Bei „Erreichtem“ nennen oder Zeitform des Satzes ändern. S. 25 Im Rahmen der schon beschriebenen Vorbildfunktion des öffentlichen Sektors wird auch eingehend zu prüfen sein, ob größere Solarpotenziale auf landeseigenen Liegenschaften bestehen und wie diese nutzbar gemacht werden können. LEE: wann soll diese Solarpotentialanalyse vorgenommen werden? Da für den Zubau der Photovoltaik Dächer in den Himmelsrichtungen West, Süd und Ost geeignet sind, ist offensichtlich, dass auf den Dächern öffentlicher Liegenschaften große Solarpotenziale bestehen. Diese können entweder nutzbar gemacht werden, indem Kommunen oder das Land selbst investieren und so auch Gewinne erzielen können oder indem die Dachflächen Bürgergenossenschaften als Fläche zur Verfügung gestellt werden. Gerade eine breite Bürgerbeteiligung ist für die Akzeptanz der Energiewende unerlässlich. Zur Steigerung der gesellschaftlichen Akzeptanz ist darauf zu achten, dass die Beteiligung von Bürgern ein Entscheidungskriterium bei der Vergabe von Dachflächen spielt. Zur Erfüllung der EEG-Vorgaben und zur Darstellung der Wirtschaftlichkeit ist es notwendig, dass der PV-Strom direkt im Objekt verbraucht werden darf. Es ist sicher zu stellen, dass dies vertraglich mit dem Stromversorger der landeseigenen Liegenschaft geregelt ist. S. 25 Neben den bereits sichtbaren Anstrengungen im Land schlägt die Landesregierung vor, an der Erweiterung der Wertschöpfungskette zu arbeiten und insbesondere Standardisierungs- und Rationalisierungspotenziale in der Dachmontage mit dem Ziel der Dachintegration zu erschließen. LEE: Problem der Dachintegration von PV-Anlagen ist die fehlende Hinterlüftung und somit eine Wirkungsgradverschlechterung aufgrund höhrer Modultemperaturen, wodurch der Ertrag sinkt. Als geeigneter wäre die Förderung des Systemgedankens z.B. PV mit KWK/Wärmepumpe/E-mobilität, Power to heat, Errichtung von Nahstromnetzen zur Vernetzung von Verbrauchern und damit höherem Vor-OrtVerbrauch des PV-Stromes bei gleichzeitiger Entlastung des übergeordneten Netzes, Förderung der Errichtung von Ost-West-Anlagen zur homogeneren, netzverträglicheren Stromerzeugung 20/39 6.1.5. Wasserkraft S. 27 LEE: 1. Dem derzeitigen Energiekonzept von Sachsen-Anhalt fehlen im Bereich der Nutzung der Wasserkraft aktuelle Datengrundlagen. Vor diesem Hintergrund ist die Aussage, dass in Sachsen-Anhalt kein größerer Zubau an Wasserkraft möglich ist, nicht plausibel zu treffen. Im Jahre 1992 wurde hier zuletzt eine Potenzialermittlung durchgeführt, allerdings ohne Berücksichtigung der Elbe. Die Studie sah für die Flussgebiete Saale und Nebenflüsse sowie Mulde 81 Standorte vor. Eine Standortermittlung nach § 35 Abs.3 WHG wurde vom Land SachsenAnhalt bisher nicht offensiv verfolgt. Das Energiekonzept der Landesregierung von Sachsen-Anhalt für den Zeitraum zwischen 2007 und 2020 sah an kleineren Staustufen ein Gesamtpotenzial von 18 MW zu installierender Leistung mit 92 GWh/a vor. An 20 größeren Standorten dürfte ein Potenzial von ca. 10 MW installierter Leistung mit einer elektrischen Jahresarbeit von etwa 120-130 GWh bestehen (Udo Rindelhardt, Laufwasserkraftwerke in Sachsen-Anhalt, Wasserkraft & Energie 2/2012). Aufgrund dieser vielfältigen Informationslage kann eine belastbare Aussage zum tatsächlichen Zubau, auch unter Berücksichtigung ökologischer Anforderungen, derzeit nicht getroffen werden. Aus Sicht des LEE sollte das Land Sachsen-Anhalt im Rahmen einer Potentialermittlung nach § 35 Abs.3 WHG sowohl Standorte für den Zubau der Wasserkraftnutzung als auch deren Leistungsvermögen bestimmen lassen. 2. Die Aussage des Energiekonzeptes, dass kein Fokus auf den Neubau von Wasserkraft, sondern nur auf deren Instandhaltung zu legen ist, ist in dieser allgemeingültigen Form nicht hinnehmbar. Energie aus Wasserkraft ist nachhaltig und steht mit dem natürlichen Wasserdargebot unerschöpflich zur Verfügung. In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass Energie aus Wasserkraft im Vergleich zu Windenergie und Photovoltaik wesentlich kontinuierlicher zur Verfügung steht. Gemeinhin wird dies noch mit dem veralteten Begriff Grundlastfähigkeit bezeichnet. Die Wertschöpfung aus dieser Art der Stromerzeugung findet vor Ort statt. 21/39 Die Nutzung der Wasserkraft greift im Verhältnis zu allen anderen Formen der fossilen und atomaren Energieerzeugung am wenigsten in den Natur- und Landschaftshaushalt ein. Die Nutzung von Energie aus Wasserkraft vermeidet klimaschädliche CO2 -Emissionen. Die Speicherung elektrischer Energie ist wirtschaftlich derzeit nur durch die Nutzung von mit Wasserspeichern gekoppelten Wasserkraftanlagen möglich. Die Nutzung der Wasserkraft sichert auch zukünftig Arbeitsplätze und bewahrt regionale Identität. Wasserkraftanlagen sind in den seltensten Fällen Gegenstand einer reinen Investitionsanlage oder Bestandteil eines Anlagefonds. Die Nutzung der Wasserkraft fördert den technologischen Fortschritt. Innovation und Entwicklung in diesem Bereich sind für die Umsetzung der Energiewende unerlässlich. Im Bereich der Nutzung der Wasserkraft kann hier auf einem umfangreichen Erfahrungsschatz aufbauend der technologische Fortschritt vor Ort umgesetzt und erlebbar gemacht werden. Damit steigt zugleich die Akzeptanz der Energiewende in der Bevölkerung. Die Erzeugung von Energie aus Wasserkraft wird über das EEG, Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien, nicht subventioniert. Mit 7,67 ct/kWh bis 12,7 ct/kWh liegt die Vergütung nur unwesentlich über dem Strompreis am Markt. Anders als bei anderen erneuerbaren Energien findet im Bereich der Wasserkraft kein unkontrollierter Zubau der Energieerzeugung statt, sondern führt die traditionell gewachsene Nutzung der Wasserkraft fort. 3. Die Nutzung der Energie aus Wasserkraft ist in einem ökonomischen und ökologischen Gleichgewicht möglich. Voraussetzung dafür ist, dass die durch die Bundesländer aufzustellenden Bewirtschaftungspläne für die einzelnen Gewässer die Nutzung der Wasserkraft ermöglichen und ausweisen und dass die Europäische Wasserrahmenrichtlinie nicht isoliert zu den Klimaschutzzielen und der gewollten Energiewende in der Bundesrepublik einseitig auf die Wiederansiedlung von derzeit nicht vorhandenen Fischbeständen und weit über das erforderliche Maß hinausgehenden Mindestwasserabgaben fokussiert ist. 4. Die Nutzung der Wasserkraft darf nicht durch aufwendige und komplizierte Genehmigungsverfahren erschwert werden. Hierzu gehören auch sehr lange Verfahrenszeiten und z.T. auch intransparente Entscheidungen zu einzelnen Wasserkraftstandorten. 5. Die Nutzung der Wasserkraft als Bestandteil der Energiewende hin zur ausschließlichen Gewinnung aus regenerativen Energieträgern ist nicht allein Aufgabe des jeweiligen Anlagenbetreibers, sondern liegt im nationalen und europäischen Interesse. Hierauf verweist auch die Mitteilung der Europäischen Kommission vom 06.06.2012. 22/39 Aus diesem Grund bedarf es stabiler und zuverlässiger Regelungen, die die Konkurrenzfähigkeit der Energie aus Wasserkraft im Verhältnis zu den konventionellen Energieträgern wie Kohle, Erdöl und Erdgas herstellen und erhalten und auch deren Vernetzung in die ökologischen Systeme des Oberflächengewässers fördert. 6. Im Ergebnis der Ausführungen bleibt festzuhalten, dass auch der Nutzung der Wasserkraft und deren Ausbau mehr Aufmerksamkeit im Rahmen der energiepolitischen Zielstellungen zu widmen ist. Wasserkraft ist ein Energieträger, den es gleichermaßen verantwortungsvoll zu nutzen, zu erhalten und auszubauen gilt. Für das Gelingen der Energiewende in Sachsen-Anhalt muss auch die Wasserkraft verstärkt berücksichtigt werden. 23/39 6.2.1 Braunkohle S. 27 Moderne Braunkohlekraftwerke können auch verhältnismäßig flexibel gefahren werden und damit Erzeugungsspitzen und –engpässe von Sonne und Wind ausgleichen – auch wenn sie dafür nicht erste Wahl sind. Sie haben weiterhin einen hohen Must-Run-Anteil, d.h. eine technisch notwendige Mindestleistung, der bei größeren Anteilen erneuerbarer Energien so nicht benötigt werden wird und damit die Integration der erneuerbaren Energien erschwert. Bei geringeren Anteilen erneuerbarer Kraftwerksleistung kann die Braunkohle vor allem als zuverlässiger Energieträger gesehen werden. LEE: Das LSA weist einen sehr hohen EE-Anteil auf, weshalb Kohlekraftwerke aufgrund ihrer geringer Flexibilität, geringem Wirkungsgrad und hohem Must-RunAnteil in ca. 2030 auflaufen müssen. Sie spielen mittelfristig im Mix keine Rolle, da diese klimaschädlichste Energieform bei funktionierendem europäischen Emissionshandel zu kostenintensiv und somit nicht mehr wettbewerbsfähig ist. Dieser Systemkonflikt ist nur auflösbar, wenn die Kohleverstromung mittelfristig bis 2030 ausläuft und lediglich Bestandkraftwerke weiterlaufen. Keinesfalls dürfen neue Kohlekraftwerk ans Netz gehen, da sie den Systemkonflikt manifestieren. Bei einem funktionierenden Emissionshandel finden diese Vor- und Nachteile allesamt ihren Niederschlag in den Erzeugungskosten. LEE: es gibt aktuell keinen funktionierenden europäischen Emissionshandel, weshalb mehr denn je Kohlestrom in die Netze gepresst wird und diese für die Einspeisung von EE-Strom blockiert, was in immer stärkerem Maße zu höheren Abschaltraten von EE-Anlagen führt, deren Ausfall trotzdem vergütet wird, obwohl sie keinen Strom erzeugen. Dies wiederum verteuert unnötig den Strompreis und hat höhere Netzausbaukosten zur Folge. Diese wird in der chemischen Industrie als Prozesswärme und im Fernwärmenetz im Süden des Landes den Bürgern als klimafreundliche Heizenergie zur Verfügung gestellt. Deswegen setzt sich die Landesregierung für eine langfristige Fortsetzung der Braunkohlennutzung für die Strom- und Wärmeerzeugung unter weiter wachsender Einbeziehung der stofflichen Potenziale des Rohstoffes ein. LEE: trotz geringen Anteils an KWK innerhalb von Kohlekraftwerken bleiben die CO2-Emissionen unverhältnismäßig hoch, weshalb von klimafreundlicher Heizenergie keine Rede sein kann. Die Klimafreundlichkeit von Kohlestrom kann unmöglich ein Argument der LR sein, sich für eine langfristige Fortsetzung (vorher war von mittelfristig die Rede – es ist wieder einmal nicht erkennbar, welche Strategie die Landesregierung mit der Braunkohleverstromung verfolgt) einzusetzen. Die stoffliche Verwertung ist und bleibt aus Sicht des LEE ein Feigenblatt. 24/39 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung sind Gebiete mit erkundeten Rohstoffvorkommen, die bereits wirtschaftlich genutzt werden, die für eine wirtschaftliche Nutzung vorgesehen sind oder in denen das Rohstoffvorkommen wegen seiner volkswirtschaftlichen Bedeutung geschützt werden soll. LEE: Neue Kohletragebaue haben negative Auswirkungen auf Siedlungsstrukturen, Grundwasserspiegel und Landwirtschaft, weshalb die volkswirtschaftliche Bedeutung differenziert betrachtet werden sollte. 6.2.2 Erdgas S. 28 LEE: der wertvolle Rohstoff Erdgas sollte weitestgehend in KWK-Anlagen genutzt werden. Der LEE fordert die Erhebung einer KWK-Potentialstudie, um diese innovative Technik noch stärker in den Endkundenmarkt zu bekommen. 7.1 Integration der Erneuerbaren Energien S. 28 Das künftige Energiesystem muss von den erneuerbaren Energien her gedacht werden. Nur ein auf erneuerbaren Energien basierendes System sichert Unabhängigkeit von teurer werdenden Importen und ökologische Nachhaltigkeit. Alle Maßnahmen und Regelungen, die in Deutschland und Europa gemeinsam für die Jahrzehnte des Übergangs getroffen werden, müssen daher entweder in ein von erneuerbaren Energien getragenes System münden oder zum passenden Zeitpunkt reversibel sein. LEE: Prinzipiell stellt dies den richtigen Ansatz dar, wobei das Energiekonzept diesem nicht folgt, wenn zum einen die Forderung nach der Abschaffung des bewerten Instrumentes EEG aufgestellt wird und gleichzeitig langfristig an der Braunkohleverstromung festgehalten werden soll. Das heißt für die Preise: Kosten und Nutzen müssen transparent dargestellt werden. Es muss deutlich werden, inwiefern Kosten Investitionen in ein tragfähiges zukünftiges System sind. LEE: auch externalisierte Kosten der fossilen Energien müssen transparent gemacht und eingepreist werden. Die technische Energieaufsicht ist Länderaufgabe. Sachsen-Anhalt wird sein Engagement in diesem Bereich verstärken und beginnend noch im Jahr 2013 einen Best-Practice-Abgleich mit den anderen Bundesländern durchführen. LEE: wieder eine Aufgabe, deren Ergebnisse leider erst nach der Erstellung des Landesenergiekonzeptes vorliegen werden. 25/39 Das bedeutet: Vorrang des Netzausbaus vor Speicherung oder dem Ausbau der Erzeugung – im Rahmen eines europäischen Gesamtkonzepts. LEE: Sowohl der Ausbau der EE-Erzeugung und dezentraler KWK-Anlagen als auch der Netzausbau müssen parallel fortgesetzt werden. Der Netzausbau darf nicht allein im Fokus der Entwicklung stehen. Vielmehr muss es gelingen, zukünftig eine bessere Übereinstimmung zwischen dem weiteren Ausbau der erneuerbaren Erzeugungskapazitäten, dem Netzausbau und der Speicherentwicklung zu erreichen. Die Speicher sind dabei differenziert zu betrachten. Stromspeicher in Form von Akkumulatoren werden sicher keine überragenden Leistungsmengen speichern, allerdings können sie sowohl Maximallasten der Stromabnahme im Netz verringern und stellen bei einem Überangebot von Strom eine zusätzliche Last zur Verfügung. Andere Formen der Speicherung sind heute schon technisch möglich. Es fehlt nur an den entsprechenden finanziellen Anreizen für eine Umsetzung. So wird in Biogasanlagen Energie aus Anbaubiomasse schon heute ganzjährig in Form von Silagen o.ä. gespeichert. Durch technische Optimierung der Biogasanlagen muss es gelingen, diese einmal gespeicherte Energie vorrangig dann in Strom umzuwandeln, wenn Wind und Sonne keine ausreichende Strommenge im Netz bereitstellen. Die Investitionsförderung des Landes sollte für derartige Projekte wieder geöffnet werden. Durch eine entsprechende Politik des Landes könnten viele vorhandene Staustufen wieder für die Stromerzeugung genutzt werden. Dies wäre Grundlaststrom, der nicht über neu zu errichtende Speicher bereitgestellt werden müsste. Zielstellung des Netzausbaus ist der Ausbau aller Netzebenen in Synchronisation mit dem Ausbau und Transport des Stroms aus erneuerbaren Energien bei gleichzeitiger Koordinierung mit der Weiterentwicklung von Speichertechnologien sowie mit der Entwicklung der Flexibilisierung auf Angebots- und Nachfrageseite. LEE: Der Netzbetreiber muss weiterhin verpflichtet bleiben, EE-Anlagen diskriminierungsfrei an das Netz anschließen. Angestrebt ist eine effiziente Gestaltung des Gesamtsystems von Erzeugungs-, Übertragungs-, Speicher- sowie Verbrauchskapazitäten. LEE: Hierfür sind flexible Gas- und keine neuen Kohlekraftwerke notwendig 7.2.2 Rolle Sachsen-Anhalts beim Netzausbau S. 30 Zum einen muss der Strom, der zu einem Großteil aus Windenergie erzeugt wird, zu Spitzenzeiten „abtransportiert“ werden können, da hier deutliche 26/39 Erzeugungsüberschüsse bestehen. Das bedeutet vor allem Ausbau der Verteilnetze. LEE: 42% Stromexport resultieren nicht ausschließlich aus Überschüssen der Windenergieanlagen. Von daher ist eine differenziertere Betrachtung der Erzeugungsüberschüsse in EE und Kohle und der daraus resultierenden Netzbelastung notwendig. Im Hinblick auf die Wichtigkeit des Stromnetzes ist es schwer verständlich das eine so wichtige Infrastruktur privatwirtschaftlich betrieben wird. Im Hinblick auf Straße und Schiene scheint es absolut notwendig, das Netz als hoheitliche Aufgabe zu betrachten und an Bund, Länder und Kommunen zu übertragen. Eine Finanzierung über Bürgerinitiativen scheint möglich und denkbar wie beachtenswerte Vorhaben in Berlin und Hamburg zeigen. 7.2.3 Verteilnetze S. 31 Der Treiber des Ausbauerfordernisses ist derzeit die Photovoltaik. Damit es nicht zu Abregelungen der Anlagen kommen muss und die Netzbetreiber die benötigte Netzstruktur passgenauer und damit kostengünstiger planen können, muss der Ausbau der Erzeugungsanlagen besser mit dem Netzausbau synchronisiert werden. Deshalb schlägt die Landesregierung (siehe hierzu auch unter Abschnitt 6.1) vor, dass der Anspruch auf einen Netzanschluss für EEG-Anlagen um eine Anmeldefrist erweitert wird. Die Ausgestaltung dieser Frist soll im Dialog mit Projektieren und Netzbetreibern gefunden werden. LEE: Eine Synchronisation der EE-Erzeugung mit dem Netzausbau lehnt der LEE aus og. strikt ab, zumal es durch die Kleinteiligkeit von PV-Anlagen zu enormen bürokratischen Hürden kommt, die die Projekte unwirtschaftlich machen. 7.2.4 Kosten des Netzausbaus und deren Verteilung S. 31 Durch die erneuerbaren Energien besteht ein kapitalintensiver Ausbaubedarf auf allen Netzebenen (Ortsanschlussnetze, Verteilnetze auf der Mittelspannungsebene und Übertragungsnetze in die benachbarten Bundesländer und das europäische Ausland), LEE: aber auch höhere Vollbetriebsstunden von Kohlekraftwerken und unzureichende Investitionen der letzten Jahre durch die Netzbetreiber bewirken zusätzlichen Netzausbau, d.h. die Kosten sind nicht nur den EE zuzuschreiben Wegen des hohen Ausbaustands an erneuerbaren Energien und der in den 1990ern an die bundesdeutschen Standards angepassten Netze haben alle neuen Bundesländer deutlich höhere Netzentgelte als die alten. 27/39 LEE: V.a. die Ertüchtigung und Anpassung der ehemaligen DDR-Netze auf westdeutsches Niveaus sind ein wichtiger Grund für die höheren Netzentgelte insgesamt in Ostdeutschland. S. 32 „Die Landesregierung strebt eine grundlegende Reform der Netzentgeltsystematik an. Netzentgelte sollten sich zukünftig insgesamt stärker an der Leistung denn an der Arbeit orientieren. In Zeiten unregelmäßiger häuslicher Eigenerzeugung, v.a. über Photovoltaikanlagen, spiegelt eine solche Ab-rechnung die auf der Netzseite entstehenden Kosten deutlich besser wider. Auch über eine Beteili-gung der Einspeiser an den Netzkosten muss nachgedacht werden. SachsenAnhalt wird sich daher auf Bundesebene für eine umfassende Reform der Netzentgeltsystematik einsetzen.“ LEE: Bei größeren Verbrauchern (m.W. ab etwa 30 kW Anschlussleistung) wird eine leistungsabhängige Grundgebühr durch die Energieversorger in Rechnung gestellt. Insofern ist die Forderung der Landesregierung nichts Neues. Kritisch zu hinterfragen ist, ob man eine derart komplizierte Abrechnung nun auch noch auf die Haushaltskunden übertragen muss. Die Forderung nach einer Beteiligung der Erzeuger an den Netzkosten ist eine Überlegung. Dann muss man fairer Weise aber alle Erzeuger – d.h. auch die Braunkohlen- und Gaskraftwerke - in diese Regelung einbeziehen. Letztendlich werden die Stromkosten durch eine solche Neuerung nicht wirklich verändert, da der Endkunde trotzdem alle Kosten tragen muss. Wenn man etwas zu Lasten der erneuerbaren Energieerzeuger verändern will, dann geht das am einfachsten über Eingriffe in die Vergütungsregelungen des EEG. Wenn man das will, dann sollte man dies aber auch offen und ehrlich sagen und keine heimlichen Umwege suchen. 7.3 Flexible Kraftwerke S. 33 Benötigt wird daher ein Strommarktdesign, das Investitionen in systemtechnisch notwendige Bestandskraftwerke attraktiv macht und deren Weiterbetrieb wirtschaftlich ermöglicht. LEE: Bestandskraftwerke nur, wenn diese sehr flexibel an EE-Erzeugungskurve gefahren können, was bei Kohlekraftwerken nicht der Fall ist Deswegen ist der bereits hohe Stromexport aus Sachsen-Anhalt kein hinreichendes Ausschlusskriterium für den Neubau eines Braunkohlekraftwerks im Land. LEE: Polen und Tschechen wollen Stromgrenzen dicht machen, da Stromexport aus Dtl. deren Netzstabilität gefährdet, von daher ist es nicht nachvollziehbar, den Stromexport auf Grundlage neuer Braunkohlekraftwerke weiter auszubauen Der Stromexport allein ist vielleicht kein Aussschlusskriterium, die Summe der Probleme aber schon: 28/39 – Sachsen Anhalt wird aufgrund der geringen Einwohnerdichte auch in Zukunft einen weiteren Zubau bei Wind- und PV-Anlagen haben, der zusätzlicher Strommengen für den Export bereitstellt. Dann muss man nicht auch noch Kohlestrom exportieren. – Kohlekraftwerke sind aufgrund der verwendeten Technik nicht geeignet, um die fluktuierende Energiebereitstellung aus Wind und Sonne entsprechend zu ergänzen. – Kohlekraftwerke führen zum Verlust an großen Flächen für die Tagebaue. Dies ist auf Landschaftsschutzgründen kaum erstrebenswert. Auch der Landwirtschaft gehen durch Tagebaue und die damit verbunden Ausgleichsmaßnahmen Flächen unwiederbringlich verloren. Zudem sind die Anwohner von Orten, die einem zukünftigen Tagebau weichen müssen, keinesfalls davon begeistert, wegen des Kohleabbaus enteignet zu werden. (Stadtrat von Lützen lehnt mit den Stimmen aller Fraktionen einen Neubau in Profen ab (http://kohle-protest.de/profen/). – Wenn Vattenfall und EON den Verkauf von Kohlekraftwerken oder deren Schließung ankündigen, ist dies aus Sicht des Bauernverbandes ein eindeutiges Zeichen, dass Kohlestrom langfristig nicht wettbewerbsfähig ist. Eine Investition in ein neues Kohlekraftwerk – möglicherweise noch mit sachsen-anhaltinischem Steuergeld unterstützt – ist demzufolge kritisch zu bewerten. – Braunkohleverstromung ist wegen der extrem hohen CO 2-Emissionen abzulehnen. Die Landesregierung setzt sich auf Bundesebene dafür ein, dass der Rahmen für angemessene und abgestimmte Maßnahmen in den Erzeugungsstrukturen weiterentwickelt wird, um Mängel in der Versorgungsqualität zu minimieren und entsprechenden Gefahren für den Wirtschaftsstandort Sachsen-Anhalt vorzubeugen. LEE: Die Aussage widerspricht sich mit der og, dass „Die Versorgungssicherheit in Sachsen-Anhalt ist gut. Stromausfälle und Unterbrechungen in der Gasversorgung sind die absolute Ausnahme; es ist genügend Energie da, und das auch zur richtigen Zeit.“ Es ist nicht erkennbar, dass die EE die Versorgungssicherheit gefährden oder die Mängel der Versorgungsqualität signifikant steigen. Die Landesregierung wird gemeinsam mit den ansässigen Betreibern konventioneller Kraftwerke ermitteln, welche Potenziale zur Effizienzsteigerung noch bestehen und wie diese sich unter dem Aspekt der Flexibilisierung der Stromerzeugung umsetzen lassen. Sie setzt sich auf Bundesebene dafür ein, dass etwaige Förderungen des Kraftwerksparks an die Fähigkeit zur Flexibilität und Effizienz gekoppelt werden. LEE: Offensichtlich sind die Potentiale zur Flexibilität von Kohlekraftwerken noch nicht erhoben. Es stellt sich die Frage, warum eine solch wichtige Erhebung nicht bereits vor der Fertigstellung des Energiekonzeptes fertig gestellt wurde. 29/39 7.4 Flexibler Verbrauch S. 34 „Dezentrale Lastverschiebung in den Haushalten ist gemäß dem Bericht der Plattform Erneuerbare Energien des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit deutschlandweit im Bereich von sechs (+) bzw. acht (-) GW möglich. Die variablen Kosten sind gering, die Investitionskosten aber hoch. Mit Rücksicht auf das verhältnismäßig geringe verfügbare Einkommen in SachsenAnhalt möchte die Landesregierung diese Potenziale erst zweitrangig adressiert wissen, sobald sie Stand der Technik sind.“ LEE: Von möglichen Lastverschiebungen würden die EE stark profitieren, da Erzeugung und Verbrauch besser in Einklang gebracht werden, was zu geringeren Strompreisen und zur geringeren Belastung der Netze führen würde. Eine Potentialerhebung für Sachsen-Anhalt würde dafür die Basis darstellen. Die Erschließung der Potenziale zur Lastverschiebung kann durch eine veränderte Bemessung der Netzentgelte in Teilen gelingen: Derzeit bemessen sich die Netznutzungsentgelte anhand der durch den Verbraucher bezogenen höchsten Leistung. Bezieher fluktuierender Stromlieferanten werden also benachteiligt. Diese Bemessungspraxis muss geändert werden, damit die Anreize für den Bezug fluktuierender Leistung nicht zunichte gemacht werden. Eine einfache Möglichkeit zur Schaffung zusätzlicher Stromabnahme ist die Umrüstung von Warmwasserspeichern auch E-Heizung. Diese könnte – so wie schon seit mehreren Jahrzehnten praktiziert – durch die EVU per Funksteuerung geschaltet werden. Voraussetzung: In Zeiten mit Überschussstrom muss dieser entsprechend preiswert angeboten werden, um gegenüber Heizöl konkurrenzfähig zu sein. Auf diese Art könnte vermieden werden, dass Windrädern für den nicht erzeugten Strom Geld über das EEG vergütet wird. Dieser Vorschlag wird im Energiekonzept dann auch verfolgt – siehe „Power to heat“. 8.2. Verkehr S. 41 „Die Erhöhung des Anteils des öffentlichen Personen-Nahverkehrs (ÖPNV) ist Ziel im ÖPNV-Gesetz des Landes und dem darauf basierenden ÖPNV-Plan. Dieses Instrument soll wesentlich zur Erreichung der Energieeinsparziele beigetragen.“ LEE: Gerade für den ländlichen Raum ist die Ehrlichkeit dieses Vorhaben zu hinterfragen. In den letzten 20 Jahren wurde der ÖPNV konsequent abgebaut. So fahren in kleinen Dörfern außerhalb der Schulzeiten kaum noch Busse, und wenn dann morgens ein Bus in die Kreisstadt fährt, dann muss man für die Rücktour einen Anrufbus nutzen. Damit entspricht der ÖPNV hier mehr dem Individualverkehr.Wenn man im ländlichen Raum wirklich wieder einen ÖPNV einführen möchte, dann geht das nur mit regelmäßigen Fahrzeiten in akzeptablem Abstand (max. alle 2 Stunden). Generell sollte als alternative und weitestgehend ausgereifte Mobilitätsformen auch die Stärkung der Fahrradinfrastruktur als auch die Förderung von innerstädtischen Lastfahrradtransport auch in Verbindung mit Elektroantrieben fokussiert werden. 30/39 9 Treibhausgasemissionen S. 46 Die Kohlendioxidemissionen aus dem Endenergieverbrauch betrugen in Sachsen-Anhalt 2011 24,5 Mio. t/Jahr, das sind 10,6 t pro Einwohner und Jahr oder 292 g/kWh. Diese werden voraussichtlich bis 2030 absolut um 0,6 Prozent pro Jahr sinken, pro Kopf aber um 0,6 Prozent pro Jahr steigen, da negative Demografie und Wirtschaftswachstum sich hier gegenseitig verstärken. LEE: In der „Energiestudie mit Prognosen der Energiekennzahlen für die Jahre 2020 und 2030 zur Vorbereitung der Fortschreibung des Energiekonzeptes der Landesregierung von Sachsen-Anhalt“ wird für 2030 von12,55t pro Einwohner und Jahr in LSA ausgegangen. Dies sollte in der Form auch aufgeführt werden und nicht durch minimale Steigerungen von 0,6% pro Jahr verschleiert werden. Nach jüngsten Meldungen des Bundesministeriums für Umwelt und Naturschutz wird Deutschland sein Einsparziel von 40 Prozent CO 2 -Emissionen im Jahr 2020 verfehlen. Hauptgrund seien die niedrigen Zertifikatspreise im Emissionshandel, die eigentlich für die nötigen Anreize in der konventionellen Stromerzeugung sorgen sollen. Sachsen-Anhalts Kraftwerkspark hat einen deutlichen Schwerpunkt auf Braunkohle. Braunkohle trägt zwar wie ausgeführt zur Versorgungssicherheit bei und ist relativ preisgünstig, hat aber auch die höchsten CO 2 -Emissionswerte. Bei einem funktionierenden Emissionshandel werden diese Vor- und Nachteile allesamt in den Erzeugungspreis eingepreist. LEE: bei funktionierendem Emissionshandel wird Kohlestrom nicht mehr konkurrenzfähig und somit unwirtschaftlich sein. Dieses Risiko gilt es seitens der Landesregierung auszuschließen. Bei Hitzewellen fällt beispielsweise ein Großteil der Windleistung weg, dafür ist der Verbrauch beispielsweise durch Klimaanlagen erhöht. Bei starkem Frost und Schneefall funktionieren auch weder Windkraft noch Photovoltaik einwandfrei, wenn sie nicht speziell für diese Situationen ausgerüstet sind. LEE: Auch fossile Kraftwerke müssen ihre Leistung bei höheren Temperaturen aufgrund ungenügender Kühlung drosseln oder gar abschalten, was in der Klimaanpassungsstrategie des LSA gut erläutert dargestellt ist. 31/39 10 Forschungslandschaft für die Energiewende S. 48 LEE: Die sehr gute Förderlandschaft der Vergangenheit speziell im Bereich der Photovoltaik war ein ausschlaggebender Grund für die erfolgreiche Ansiedlung einer Vielzahl von Unternehmen im Solarvalley. Die unsicheren Rahmenbedingungen und die geringe Kontinuität der EEG-Förderung mit Ankündigung von Änderungen, die teilweise sogar rückwirkend nach bereits erfolgter Investitionstätigkeit gegriffen hätten, haben jedoch im Markt sehr große Unsicherheiten hervorgerufen. Dies hatte letztlich auch die Zurücknahme von Investitionen zur Folge und war neben den ungleichen Wettbewerbsbedingungen zu den asiatischen Anbietern eine Ursache für die Krise im PV-Markt.. S. 48 Sachsen-Anhalt will führender Anbieter von wettbewerbsfähigen intelligenten Teilsystemen zur Energieversorgung werden. Ziel muss es sein, den bisherigen Schwerpunkt der Anlagenherstellung auf Photovoltaik zu ergänzen und im gesamten Bereich der erneuerbarer Energien eine führende Rolle im bundesweiten Vergleich einzunehmen. Auf Bundesebene hat sich Sachsen-Anhalt für eine strategische Forschungs- und Entwicklungsförderung eingesetzt, die besonders auf über die grundlagen- und anwendungsorientierte Forschung hinausgehende Pilot- und Demonstrationsvorhaben abzielt. Der LEE begrüßt die Aufnahme der EE in die zukünftigen Leitmärkte innerhalb der regionalen Innovationsstrategie und das Ziel der Landesregierung, im bundesweiten Vergleich eine führende Rolle im gesamten Bereich der EE einzunehmen, was sich ein Stück weit allerdings der Forderung an anderer Stelle widerspricht, zukünftig nur die beste verfügbare Technologie zu fördern. Aus Sicht des LEE wäre es zielführend, die Forschungsaktivitäten in der Form zu gestalten, dass im Zuge von Pilot- und Demonstrationsvorhaben die EE in Form eines Technologiemixes in Verbindung mit Speichern und dezentraler Kraft-WärmeKopplung als Mittelpunkt einer dezentral organisierten Energieversorgung widerspiegeln. Zu untersuchen wäre neben dem Zusammenspiel der EE- und wärmegeführten, modular regelbaren KWK-Anlagen u.a., inwiefern ein streng dezentraler Ansatz zu einer Entlastung der Netze führt. Wichtig wäre dabei, diese Forschungsprojekte zum einen auf ihre Wirtschaftlichkeit als auch auf die Übertragbarkeit auf andere Regionen zu überprüfen. Weiterhin sollten zukünftige Forschungsvorhaben nicht nur den Anspruch verfolgen, eine technologische Lösung zu einer bestimmten Problemstellung zu arbeiten, sondern auch Fragen der Akzeptanz, der Einbindung von Bürgern sowie der Übertragung der Forschungsergebnisse in die Praxis verfolgen. Dabei sollten die verschiedenen Instrumente zum einen in Städten als auch in ländliche Regionen zum Einsatz kommen und untersucht werden. Neben dem technologischen Vorsprung können somit auch Erfahrungen im Zuge des demographischen Wandels gemacht und auf andere Regionen übertragen werden. 32/39 Denn gerade in Regionen mit schrumpfender Bevölkerung sind dezentrale Anlagen ein Mittel der Wahl, um eine größtmögliche Flexibilität zu erhalten. Die hierbei erforderlichen Technologien bieten gute Chancen, in Europa und weltweit nachgefragt zu werden. Wenn das Ziel der Landesregierung ist, die in den Forschungsvorhaben gemachten Erfahrungen nicht nur für einen eigenen Standortvorteil zu nutzen, sondern auch im internationalen Bereich zu vermarkten, ist eine Verortung verschiedener Technologien, Anbieter und Konzepte in Form eines Zentrums für EE notwendig. Einen solchen Ansatz verfolgt das geplante „Science Center for Renewable Energy“, welches neben der Aus- und Weiterbildung auch als Vermarktungsplattform der regionalen Hersteller und Anbieter fungieren soll, um somit den führende Rolle des LSA zu verdeutlichen. 11 Energiepreise S. 50 Energie gehört zum Grundbedarf und bildet einen mehr oder weniger festen Kostenblock, dem nur durch Effizienzmaßnahmen beizukommen ist. LEE: Eigenstromerzeugung durch EE oder dezentrale KWK-Anlagen und Einsparungen sollten neben den Effizienzmaßnahmen aufgeführt werden. Ein Vergleich der Durchschnittserlöse im Stromabsatz mit den Bundesdaten zeigt, dass die Strompreise in Sachsen-Anhalt weder für die Wirtschaft noch für private Verbraucher überdurchschnittlich teuer sind. Für das verarbeitende Gewerbe bewegten sich die Strompreise mit 10,83 ct/kWh exkl. Mehrwertsteuer auf 103 Prozent des Bundesniveaus. 2003 waren es noch 154 Prozent. Die Verbraucherpreise liegen mit 21,67 ct/kWh exkl. Mehrwertsteuer bei 86 Prozent des Bundesniveaus, was für günstige Grundversorgerkonditionen spricht. LEE: Es stellt sich die Frage, weshalb trotz der im Bundesdurchschnitt gleichen bzw. sogar günstigeren Strompreise die höheren Netzentgelte in der Argumentation eine derart große Bedeutung aufweisen. Offensichtlich werden höhere Netzentgelte durch günstigere Einkaufsbedingungen bzw. Herstellungskosten mehr als kompensiert. Eine Begründung seitens des MW wäre an dieser Stelle zu ergänzen. In allen betrachteten Sektoren – Strom, Wärme und Verkehr – sichern die erneuerbaren Energien langfristig die bezahlbare Versorgung, da konventionelle Energieträger wie Erdöl und Erdgas knapper und damit teurer werden. Der aktuelle Preisverfall beim Erdgas auf Grund der Förderung von Schiefergas u.ä. maßgeblich in den USA ist nur eine Verzögerung, nicht aber eine Trendwende. Konventionelle Energieträger sind endlich. In Sachsen-Anhalt bietet sich die Braunkohle als 33/39 kostengünstige Rückfalloption an, deren Dominanz aber unter klimapolitischen Gesichtspunkten und unter Aspekten der Ressourcenschonung weder im Stromnoch im Wärmebereich mittelfristig erste Wahl sein kann. Bei Einpreisung der externen Kosten, beispielsweise des negativen Einflusses auf das Klima über CO 2 -Zertifikate, schwindet auch der finanzielle Vorteil der Braunkohle merklich. LEE: Die mittelfristige Nutzung der Braunkohle nicht erste Wahl widerspricht sich an anderen Stellen, an denen von „mittelfristig“ und sogar „langfristig notwendig“ die Rede ist. Es stellt sich die Frage, welches Ziel die Landesregierung mit dem Energiekonzept verfolgt? 11.2 EEG-Kosten S. 52 Deswegen heißt die Landesregierung eine grundsätzliche Umstrukturierung des EEG als Förderinstrument gut. Dabei hält die Landesregierung eine Beschränkung der Förderung auf die beste verfügbare Technologie für Erfolg versprechender als Überlegungen zur Einführung eines Quotensystems. Es wird in Zukunft weiterhin ein Mix der verschiedenen erneuerbaren Energien benötigt, dem ein einfaches Quotensystem nicht ausreichend gerecht wird. LEE: Eine Beschränkung auf die beste verfügbare Technologie lehnt der LEE ab, da dies zu weiteren negativen Auswirkungen des EE-Wirtschaftsstandortes mit über 24.000 Arbeitplätzen führt. Das EEG muss mit Augenmaß reformiert werden: Derzeit bestehen erhebliche Befreiungstatbestände von der EEG-Umlage, so dass die befreiten Unternehmen gleichzeitig von durch die Erneuerbaren Energien Börsenstrompreisen profitieren und von der Umlage befreit sind. Dies hat auch die EU-Kommission bereits bemängelt. Diese Befreiungstatbestände müssen überprüft und auf Unternehmen zurückgefahren werden, die im internationalen Wettbewerb stehen. Außerdem führt der aktuelle EEG-Wälzungsmechanismus zu einer erheblichen Senkung des Börsenstrompreises. Dies liegt an der besonders unvorteilhaften Vermarktung der EE am Spotmarkt. Dort werden aktuell nur Preise von gut 3ct./kWh erzielt. Hingegen weist beispielsweise E.on im jüngsten Quartalsbericht für die schon bis einschl. 2015 verkauften Strommengen einen Erlös von 5,5 ct./kWh aus. Es ist daher eine Rückkehr zur Physikalischen Wälzung erforderlich. Diese führt dazu, dass wieder die Vertriebe der Versorger die eingespeisten erneuerbaren Strommengen viertelstündlich in ihr Portfolio einbauen und daher einen Anreiz haben, sich um eine vorteilhafte Vermarktung zu bemühen. Der Festpreis pro erzeugter kWh und der Vorrang für Erneuerbare Energien im EEG müssen jedoch erhalten bleiben! Ansonsten geht die Investitionssicherheit verloren und der Ausbau der EE kommt zum Erliegen. Es war die Erfolgsgrundlage des EEG, technologieoffen zu sein und möglichst viele Wege zu ebnen. PV-Strom war im Jahr 2004 mehr als fünfmal so teuer wie Windstrom und hätte demzufolge nach der Denkweise des Energiekonzeptes nie 34/39 gefördert werden dürfen. Heute liegt die Vergütung nur noch unbedeutend über denen der Windkraftanlagen. Eine Festlegung auf die „günstigste“ Technologie verhindert die weitere breite Entwicklung der erneuerbaren Energieerzeugung. Da es den einen Königsweg nicht geben wird, sollte auch die Förderung weiterhin technologieoffen gestaltet werden. Gleichzeitig muss das Problem der negativen Preise angegangen werden. Vor allem nachts, bei entsprechender Windstärke und geringem Strombedarf müssen die Übertragungsnetzbetreiber an der Börse noch draufzahlen, um den vorhandenen regenerativen Strom verkauft zu bekommen. Diese Beträge belasten neben den immer noch hohen durchschnittlichen EEG-Vergütungen das EEG-Konto LEE: Nicht nur EE führen zu Überschussstrom, sondern auch und v.a. die nicht flexiblen Braunkohlekraftwerke. Es muss ein Marktmodell gefunden werden, dass diesen Überschussstrom wirtschaftlich verwertet, z.B. durch Export ins Ausland (sofern der Strom dort gebraucht wird), durch Flexibilisierung des Verbrauchs oder Speicherung. LEE: Lastverschiebung und v.a. die Flexibilisierung der Erzeugung stellen weiterhin zentrale Bestandteile eines Marktmodells dar. 11.5 Energie als Grundbedarf Sinnvoll sind hingegen zeitvariable Tarife im Sinne eine Flexibilisierung des Verbrauchs. LEE: Hier sollte ergänzt werden, wie ein wichtiges Instrument zur Lastverschiebung in den Markt eingeführt werden kann und wie die Stromversorger dazu gebracht werden, zeitvariable Tarife anzubieten. 12 Gesamtwirtschaftliche Effekte der Energiewende S. 55 LEE: es fehlt eine Gegenüberstellung von fossilen E. und EE, z.B. in den Bereichen kommunale und regionale Wertschöpfung, vermiedene Energieimportausgaben, vermiedene CO2-Mengen, Arbeitsplätze „Eine Studie weist 2011 für Sachsen-Anhalt 24.400 Beschäftigte durch erneuerbare Energien aus.“ S. 56 LEE: Die Mibrag hat nach eigenen Angaben in der Braunkohleförderung ca. 4.000 Beschäftigte in Sachsen und Sachsen-Anhalt. Das geplante Kraftwerk in Profen 35/39 würde 155 Stellen schaffen. Diese Beispiele zeigen, dass die erneuerbaren Energien mehr als Job-Motor dienen als die Braunkohle. 36/39 II. FAZIT Es fällt auf, dass die Qualität des Entwurfes im Vergleich zu Konzepten anderer Bundesländer (z.B. Brandenburg, Bayern) stark abfällt. Zudem enthält das Energiekonzept eine Vielzahl von Widersprüchen. Eine wirkliche Strategie mit Darstellung einzelner Etappen und unterschiedlicher Szenerien ist nicht erkennbar.Für ein Energiekonzept des LSA fehlen konkrete Ziele und zu viele zentrale Fragen sollen laut Energiekonzept erst noch zukünftig noch geklärt werden. Insgesamt wird aus Sicht des LEE eine sowohl inhaltliche als auch strukturelle Überarbeitung des Konzeptes angeraten. Derzeit stellt das Konzept grundsätzlich auf große, zentrale Lösungen ab, was Komplexität fördert und Erkennung von Zusammenhängen erschwert. Das langfristige Festhalten an der Braunkohleverstromung entspricht eher einer rückwärtsgewandten Wirtschaftspolitik als einem Modellland für Erneuerbare Energie. Die Folgen für den Klimaschutz werden im Anstieg der CO2-Emissionen auf 12,55t/Einwohner und Jahr in 2030 deutlich, was in dieser konkreten Form lediglich in der Energiestudie dargestellt ist und im Energiekonzept nur noch vernebelt in relativen und nicht mehr absoluten Zahlen beschrieben wird. Die beschriebene enge Verzahnung zur Klimaschutzstrategie des LSA ist nicht erkennbar, obwohl sie notwendig wäre. Die Potentiale der energetischen Braunkohlenutzung werden weder kritisch hinterfragt, noch den EE gegenübergestellt. Dem gegenüber wird der Ausbau der EE als ausreichend beschrieben und deren Ausbaupotentiale weitestgehend vernachlässigt. Eine klare Kosten-Nutzen-Analyse und Gegenüberstellung beider Energieträgersysteme würde helfen, eine Entscheidung zu treffen, die eine nachhaltige und zukunftssichere Energieversorgung zum Ziel hat. Wurden innerhalb der Energiestudie zukünftige Strompreisentwicklungen prognostiziert, in der zumindest ansatzweise erkennbar war, dass die EE ab 2025 wettbewerbsfähiger sind als Kohlestrom, wird dieser wichtige Punkt im Energiekonzept nicht mehr aufgegriffen. Erneuerbare Energien sind unter Vollkosten schon jetzt wettbewerbsfähig, es gilt neben der Erschließung weiterer Potentiale die Verfügbarkeit und die Speicherung zügig voranzutreiben. Die höchsten Arbeitsmarkteffekte der EE in Deutschland fallen für das LSA mit über 24.000 Arbeitsplätzen aus. In einem strukturschwachen Bundesland wie SachsenAnhalt erstaunt es umso mehr, als dass die Landesregierung das Erfolgsmodell EEG, welches die Grundlage für den Erfolg der EE auch in Sachsen-Anhalt darstellt, derart infrage stellt und darüber hinaus dessen Abschaffung bzw. Konzentration auf die beste verfügbare Technologie fordert. Die Schaffung der Abhängigkeit des weiteren Ausbaus der EE von den Netzbetreibern lehnt der LEE ab, da dies zu zeitlichen Verzögerungen der Projekte führt und zu insgesamt unklaren Rahmenbedingungen. Sowohl die Forderung der Landesregierung, in Zukunft lediglich die beste verfügbare Technologie fördern zu wollen, als auch die Übertragung der Entscheidungsgewalt für den weiteren Ausbau der EE an die Netzbetreiber würde sowohl zum Erliegen 37/39 des EE-Industriestandortes als auch zur Gefährdung tausender Arbeitsplätze im LSA führen. Das LSA gehört zweifelsohne zu den führenden Bundesländern im EE-Ausbau. Um der Rolle als Modellland EE jedoch gerecht zu werden, muss der Systemkonflikt zwischen EE und Grundlaststrom in Form von Kohlestrom überwunden werden, d.h. bis spätestens 2030 sollte klimaschädlichster Braunkohlestrom ausgelaufen sein und durch einen weiter ausgebauten EE-Anteil im Zusammenspiel mit stark flexiblen und regelbaren Gaskraftwerken und dezentralen KWK-Anlagen ersetzt werden. Die EE müssen in den Mittelpunkt einer weitestgehend dezentral organisierten Energieversorgung rücken. Die Energiewende kann nur Erfolg haben, wenn die EE in allen Bereichen zügig ausgebaut werden – als Flächenland trägt Sachsen-Anhalt eine besondere Verantwortung gegenüber dichter besiedelten Bundesländern. Für ein Modellland EE gehört auch die Bekenntnis der Landesregierung zu 100% EE nicht nur im Energieverbrauch, sondern auch in der gesamten Erzeugung, sowie in der Ausweitung auf andere Sektoren wie Mobilität und Wärmeversorgung. Zusammenfassend stellen sich die Forderungen des LEE wie folgt dar: 1. Energiesystem in der Form umbauen, dass die EE den Kern der Energieversorgung ausmachen und von flexiblen Gaskraftwerken und KWKAnlagen flankiert werden 2. Vorrang für EE und kostendeckende Einspeisevergütung 3. Förderung eines breiten erneuerbaren Technologiemixes und zügiger Ausbau der EE hin zu 100% EE in allen Versorgungsbereichen 4. Der Ausbau der Netze folgt dem Ausbau der EE und nicht umgekehrt. Nur so wird Planungs- und Investitionssicherheit gewährleistet. 5. Auslaufen der Kohleverstromung bis 2030 und Verzicht auf neue Kohlekraftwerke auch im Sinne einer glaubhaften Klimaschutzpolitik. Einsatz für eine zwingend notwendige Reform des Emissionshandels auf Bundesebene. 6. Senkung des Strompreises durch folgende Maßnahmen: 1. Verpflichtung der Energieversorger, sinkende Börsenstrompreise an Endkunden weiter zu geben 2. Industriebefreiung auf im internationalen Wettbewerb befindliche Unternehmen einschränken 3. Reduzierung der Stromsteuer 4. Förderung der Eigenstromerzeugung und Umsetzung von Effizienzmaßnahmen für Handwerksbetriebe, Unternehmen und Wohnungswirtschaft 38/39 III. ALLGEMEINE ANMERKUNGEN 1) Im Dokument ist an vielen Stellen nicht nachvollziehbar woher jeweils genannte Zahlen kommen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass in dem Energiekonzept keine statistischen Daten der historischen Entwicklung des Anteils unterschiedlicher Erzeugungsquellen im Land Sachsen-Anhalt und Deutschland enthalten sind. Vorschlag: Aufnahme einer statistischen Datenanalyse der historischen Entwicklung zu Beginn der Studie auf die dann durchgehend Bezug genommen wird 2) Es fehlt ein Bezug zu dem bisherigen Energiekonzept 2007-2020. Ein Abgleich mit den dort dargestellten „Energiepolitischen Maßnahme der Landesregierung“ fehlt in dem neuen Konzept. Vorschlag: Im Sinne einer Fortführung des Energiekonzepts ist ein Abgleich mit den bisherigen, Zielen, um auch abzuleiten wo die Schwerpunkte zu setzten sind, sinnvoll. 3) Im neuen Energiekonzept gehen Beschreibung der jeweiligen Situation, Entwicklungsszenarien und konkrete Pläne der Landesregierung „fließend“ in einander über. In den Plänen ist nicht strukturiert, was auf Landesebene geregelt werden kann und was auf Bundesebene (Bundesrat) initiiert werden kann. Vorschlag: Die Struktur der Kapitel sollte so gegliedert sein, dass Stand, Entwicklungsszenarien und Pläne deutlich voneinander getrennt sind. Bei den Plänen ist eine Unterscheidung zwischen Themen die auf Landeseben und Bundesebene geregelt werden können zu treffen. 4) Nahezu durchgehend sind bei genannten Zahlen, Statistiken und Fakten keine Quellen angegeben. Eine Nachverfolgung und Überprüfung der Korrektheit der Daten ist damit nicht möglich. Vorschlag: Quellenbezug ergänzen. 5) Im Dokument wird auf Abbildungen/Grafiken verwiesen. Die Abbildungen haben keine Nummerierung, dadurch ist der Bezug in einigen Fällen nicht eindeutig. Im Weiteren fehlt bei den Abbildungen eine textliche Erläuterung zum Inhalt. Vorschlag: Abbildungsverzeichnis aufnehmen und Bezug im Text zu den Abbildungen prüfen und korrigieren. Magdeburg, den 31.8.2013 39/39