BRANDSCHUTZORDNUNG POSTBAHNHOF / FRITZ CLUB
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BRANDSCHUTZORDNUNG POSTBAHNHOF / FRITZ CLUB
Brandschutzordnung Postbahnhof / Fritz Club 2012 Brandschutzordnung Mieter/Veranstalter BRANDSCHUTZORDNUNG POSTBAHNHOF / FRITZ CLUB Mieter und Veranstalter Martin Olek – Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik / Brandschutzbeauftragter Mieter / Veranstalter 1 P.Ostbahnhof GmbH | Prinzessinnenstrasse 1 | 10969 Berlin Mail: GF: [email protected] | Bodo Beutel | HR: Web: www.postbahnhof.de AG Charlottenburg | HRB: 94948B | Steuer-Nr.: 29 / 464 / 06096 Brandschutzordnung Postbahnhof / Fritz Club 2012 Brandschutzordnung Mieter/Veranstalter Die Verhütung und Bekämpfung von Bränden ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller im Betrieb beschäftigten. Allgemeines Diese Brandschutzordnung beschreibt die notwendigen Maßnahmen zur Vorbeugung von Bränden sowie die notwendigen Maßnahmen im Falle eines Brandereignisses. Sie ist nach den Vorgaben der DIN 14096 erstellt und um die Belange des betrieblichen Brandschutzes der P. Ostbahnhof GmbH / Fritz Club Gastronomie/Verwaltungsgesellschaft mbH erweitert. Sie ist unter Würdigung des Vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutzes der Berliner Feuerwehr erstellt worden. Die Brandschutzordnung ist jedem Beschäftigten / Mitarbeiter der P. Ostbahnhof GmbH / Fritz Club Gastronomie/Verwaltungsgesellschaft mbH zugänglich zu machen und ist Teil der betrieblichen Brandschutzunterweisung. Diese Brandschutzordnung gliedert sich in folgende Teile: Teil A : Zum Allgemeinen Aushang zur Kenntnisnahme aller Personen die sich auf dem Betriebsgelände der P. Ostbahnhof GmbH / Fritz Club Gastronomie und Verwaltungsgesellschaft mbH brfinden. Teil B - Beschäftigte und Mitarbeiter : Weisungen für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben der P. Ostbahnhof GmbH / Fritz Club Gastronomie und Verwaltungsgesellschaft mbH. Teil C - Beschäftigte und Mitarbeiter : Weisungen für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben der P. Ostbahnhof GmbH / Fritz Club Gastronomie und Verwaltungsgesellschaft mbH. Geltungsbereich Diese Brandschutzordnung gilt für das gesamte Betriebsgelände der P. Ostbahnhof GmbH / Fritz Club Gastronomie und Verwaltungsgesellschaft mbH mit allen baulichen Anlagen und Freiflächen sowie der gesamten Technischen und sonstiger Einrichtung. Sie gilt für alle Personen, die im Betrieb in irgendeiner Form tätig sind und – mit Einschränkungen – auch für Besucher. Sie tritt am 01.06.12 in Kraft, ersetzt alle vorherigen Brandschutzordnungen und ist bis auf Widerruf gültig. Mieter / Veranstalter 2 P.Ostbahnhof GmbH | Prinzessinnenstrasse 1 | 10969 Berlin Mail: GF: [email protected] | Bodo Beutel | HR: Web: www.postbahnhof.de AG Charlottenburg | HRB: 94948B | Steuer-Nr.: 29 / 464 / 06096 Brandschutzordnung Postbahnhof / Fritz Club 2012 Brandschutzordnung Mieter/Veranstalter Inhaltsverzeichnis 1. Brandschutzordnung Teil A 5 2. Brandschutzordnung Teil B 6 2.1. Brandverhütung Beschäftigte und Mitarbeiter Dienstschluss Unterweisungen Arbeitsplätze Arbeitsverfahren Feuergefährliche Arbeiten Fremdfirmen Rauchen Feuer und offenes Licht Szenisch bedingte Effekte Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Lagerräume und Müllplätze Ausstattungen, Requisiten, Ausschmückungen Brennbare Stoffe Brennbare Gase Explosive Stoffe Catering Bereich 7 8 9 2.2. Brand- und Rauchausbreitung Feuer- und Rauchschutztüren Feuer- und Rauchschutztüren mit Selbstschließeinrichtung Rauch- und Wärmeabzugseinrichtungen Lagerung von brennbarem 2.3. Flucht und Rettungswege Flucht und Rettungswege Notausgänge Flucht- und Rettungswegkennzeichnung Feuerwehrzufahrt und Feuerwehrstellfläche 10 2.4. Melde und Löscheinrichtungen Brandmeldeanlage Handfeuermelder Feuerlöscheinrichtung Hanffeuerlöscher 11 2.5. Verhalten im Brandfall 2.6. Brand melden 12 2.7. Alarmsignale und Anweisungen beachten Alarmierung Anweisungen P.Ostbahnhof GmbH | Prinzessinnenstrasse 1 | 10969 Berlin Mail: GF: [email protected] | Bodo Beutel | HR: Web: Mieter / Veranstalter 3 www.postbahnhof.de AG Charlottenburg | HRB: 94948B | Steuer-Nr.: 29 / 464 / 06096 Brandschutzordnung Mieter/Veranstalter Brandschutzordnung Postbahnhof / Fritz Club 2012 2.8. In Sicherheit bringen 2.9. Löschversuche unternehmen 13 2.10. Besondere Verhaltensregeln Betriebliche Anweisungen Evakuierung Verhalten nach Bränden 14 15 3. Brandschutzordnung Teil C 16 3.1 Brandverhütung Geschäftsführung P. Ostbahnhof GmbH / Fritz Club Beschäftigte mit besonderen Brandschutzaufgaben - Technische Leitung Beschäftigte mit besonderen Brandschutzaufgaben – Haustechniker Mitarbeiter mit Besonderen Brandschutzaufgaben – Brandschutzbeauftragter Veranstalter / Mieter 17 3.2 Alarmplan 3.3 Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Tiere, Umwelt und Sachwerte Evakuierung Betreuung von hilflosen Personen Technische Einrichtungen 18 3.4 Löschmaßnahmen Aufgabenbereiche 3.5 Vorbereitungen für den Einsatz der Feuerwehr 3.6 Nachsorge Sicherung Brandstelle Wiederherstellen Einsatzbereitschaft Sicherheitstechnischen Einrichtungen P.Ostbahnhof GmbH | Prinzessinnenstrasse 1 | 10969 Berlin Mail: GF: [email protected] | Bodo Beutel | HR: Web: www.postbahnhof.de AG Charlottenburg | HRB: Mieter / Veranstalter 4 Steuer-Nr.: 29 / 464 / 06096 94948B | 19 Brandschutzordnung Postbahnhof / Fritz Club 2012 Brandschutzordnung Mieter/Veranstalter 1. Brandschutzordnung Teil A P.Ostbahnhof GmbH | Prinzessinnenstrasse 1 | 10969 Berlin Mail: GF: [email protected] | Bodo Beutel | HR: Web: Mieter / Veranstalter 5 www.postbahnhof.de AG Charlottenburg | HRB: 94948B | Steuer-Nr.: 29 / 464 / 06096 Brandschutzordnung Postbahnhof / Fritz Club 2012 Brandschutzordnung Mieter/Veranstalter 2. Brandschutzordnung Teil B 2.1 Brandverhütung Beschäftigte und Mitarbeiter Alle Beschäftigten und Mitarbeiter des Veranstalters/Mieters sind verpflichtet, durch größtmögliche Vorsicht und Sorgfalt zur Verhütung von Brandereignissen beizutragen. Jedem obliegt die Pflicht im Umgang mit Stoffen und Geräten die notwendige Sorgfalt anzuwenden. Die Maßgeblichkeiten der Brandschutzordnung sind zu befolgen und alle haben sich entsprechend zu Verhalten. Alle Beschäftigten und Mitarbeiter sind verpflichtet die Betriebsräume der P. Ostbahnhof GmbH /Fritz Club Gastronomie und Verwaltungsgesellschaft mbH ordentlich und sauber zu halten. Dienstschluss Bei Dienstschluss ist dafür zu sorgen, dass Licht und alle anderen elektrischen Geräte ausgeschaltet sind. Nur die betriebsbedingt notwendigen Elektrischen Verbraucher und die Sicherheitseinrichtungen müssen in Betrieb bleiben. Es sind alle Fenster und Türen zu verschließen. Unterweisungen Alle Mitarbeiter des Veranstalters / Mieters sind auf Grundlage dieser Brandschutzordnung zum Brandschutz zu unterweisen. Alle Beschäftigten sind über die ihrem Arbeitsplatz nahe gelegenen Standorte und die Wirkungsweise von Feuerlöschern und Brandmeldeeinrichtungen sowie über das Verhalten im Brandfall zu unterweisen. Eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten ist in der Handhabung von Feuerlöschgeräten praktisch auszubilden. Arbeitsplätze Wichtigste Voraussetzung zum betrieblichen Brandschutz sind Ordnung und Sauberkeit. Arbeitsplätze sind daher so einzurichten und zu betreiben, das von ihnen keine Brandgefährdung ausgeht. Brennbare Stoffe dürfen nur in der Menge des Tagesbedarfes am Arbeitsplatz vorhanden sein. Sie dürfen nur in dafür vorgesehenen Plätzen gelagert werden und müssen zum Dienstschluss dort hin zurück gebracht werden. Die Vorhaltung von brennbarem Verpackungsmaterial ist nicht zulässig. Elektrisch betriebene Arbeitsmittel und Geräte sind nach Dienstschluss abzustecken und der Arbeitsplatz ist in einem ordentlichem Zustand zu hinterlassen. Verpackungsmaterial oder benutzte Putztücher sind in entsprechenden Behältnissen zu entsorgen. Brennbare Abfälle sind im Freien und in hierfür vorgesehene Abfallbehälter mit definiertem Standplätzen zu entsorgen. Arbeitsverfahren Bei angewendeten Arbeitsverfahren ist darauf zu achten das keine unnötigen Brandgefahren entstehen. Brennbares und/oder entzündliches ist entsprechend abzudecken. P.Ostbahnhof GmbH | Prinzessinnenstrasse 1 | 10969 Berlin Mail: GF: [email protected] | Bodo Beutel | HR: Web: Mieter / Veranstalter 6 www.postbahnhof.de AG Charlottenburg | HRB: 94948B | Steuer-Nr.: 29 / 464 / 06096 Brandschutzordnung Postbahnhof / Fritz Club 2012 Brandschutzordnung Mieter/Veranstalter Feuergefährliche Arbeiten Arbeitsverfahren wie Brennschneiden, Trennschleifen, Hantieren mit Flammen usw., dürfen nur von, im Brandschutz unterwiesenen Beschäftigten / Mitarbeitern vorgenommen werden. Generell sind Schweißarbeiten nur mit schriftlicher Genehmigung der Technischen Leitung der P. Ostbahnhof GmbH / Fritz Club Gastronomie und Verwaltungsgesellschaft mbH zulässig. Hierin muß der konkrete Ort, die ausführende Firma und die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen, dargestellt werden. Schweißarbeiten dürfen nur von Personen mit gültiger Schweißerlaubnis durchgeführt werden, Die darin aufgeführten Sicherheitsvorkehrungen sind zu beachten. Alle brennbaren Stoffe sind vom Arbeitsort zu entfernen oder sind mit geeigneten Vorkehrungen abzudecken. Es ist dafür zu sorgen, dass geeignete Löschmittel am Arbeitsplatz bereit stehen. Nach Abschluss der Arbeiten muss dafür gesorgt werden, das der Arbeitsplatz und umgebende Räume gründlich und wiederholt auf eventuelle Brandherde untersucht wird. Fremdfirmen Fremdfirmen wie Bau-, Installations- und Wartungsfirmen haben sich bei Auftragserteilung bzw. anderer vertraglicher Bindungen schriftlich zu verpflichten die nötigen Brandschutzforderungen einzuhalten und ihre Mitarbeiter über die notwendigen Brandschutzmaßnahmen zu unterrichten. Bevor Fremdfirmen auf dem Gelände der P. Ostbahnhof GmbH / Fritz Club Gastronomie und Verwaltungsgesellschaft mbH die Tätigkeit aufnehmen, müssen sie sich bei der Technischen Leitung der P. Ostbahnhof GmbH / Fritz Club Gastronomie und Verwaltungsgesellschaft mbH anmelden und die Freigabe zur Tätigkeitsausübung erhalten. Rauchen Auf dem Betriebsgelände der P. Ostbahnhof GmbH / Fritz Club Gastronomie und Verwaltungsgesellschaft mbH gilt ein generelles Rauchverbot. Der Veranstalter / Mieter hat das Rauchverbote strikt zu befolgen und durchzusetzen. Es darf nur im Freien, und an den hierzu ausgewiesenen Bereichen geraucht werden. Tabakreste oder Streichhölzer dürfen nur in nichtbrennbaren Aschenbechern abgelegt werden, sie dürfen nicht in Papierkörbe entleert werden. Brennende Tabakreste dürfen nicht achtlos fortgeworfen werden. Diese müssen in den dazu geeigneten Behältnissen entsorgt werden. Andersrum ist ein Aschenbecher auch kein Papierkorb. Es dürfen nur Tabakreste im Aschenbecher abgelegt werden. Feuer und offenes Licht In den Betriebsräumen der P. Ostbahnhof GmbH / Fritz Club Gastronomie und Verwaltungsgesellschaft mbH ist offenes Feuer, wie brennende Kerzen oder ähnliches, verboten. Szenisch bedingte Effekte Auf Szenenflächen ist das Rauchen, offenes Feuer oder Pyrotechnik verboten. Sollte dies aber szenisch bedingt sein, ist vom Veranstalter ein diesbezügliches Sicherheitskonzept und eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und dieses mit der Genehmigung vom Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) der Technischen Leitung der P. Ostbahnhof GmbH /Fritz Club Gastronomie / Verwaltungsgesellschaft mbH das Ergebnis und die entsprechenden Maßnahmen mitzuteilen. Die P. Ostbahnhof GmbH / Fritz Club Gastronomie / Verwaltungsgesellschaft mbH behält sich vor das vom Veranstalter eingebrachte Sicherheitskonzept zu prüfen und gegebenenfalls entsprechend anzupassen. Grundsätzlich müssen pyrotechnische Artikel eine Zulassung durch das Bundesamt für Materialprüfung besitzen. Es müssen gesonderte Lagerräume geschaffen werden, zu denen nur eingewiesenes Personal Zutritt hat. P.Ostbahnhof GmbH | Prinzessinnenstrasse 1 | 10969 Berlin Mail: GF: [email protected] | Bodo Beutel | HR: Web: Mieter / Veranstalter 7 www.postbahnhof.de AG Charlottenburg | HRB: 94948B | Steuer-Nr.: 29 / 464 / 06096 Brandschutzordnung Postbahnhof / Fritz Club 2012 Brandschutzordnung Mieter/Veranstalter Elektrische Anlagen/Betriebsmittel Alle elektrisch betriebenen Betriebsmittel und Anlagen müssen den DIN VDE Bestimmungen entsprechen. Es dürfen nur Elektrische Betriebsmittel benutzt werden, die eine gültige Prüfplakette nach BetrSichV besitzen. Bei Mängeln an elektrischen Geräten sind diese sofort außer Betrieb zu nehmen. Reparaturen und Revisionen dürfen nur von den dazu befugten und geeigneten Personen durchgeführt werden. Elektrische Kabel und Leitungen und sonstige Elektrische Betriebsmittel müssen in ihrer Art und ihrer Verlegung den Anforderungen an Versammlungsstätten entsprechen. Temporäre Elektrische Anlagen müssen nach den gültigen DIN VDE Normen errichtet und betrieben werden. Die P. Ostbahnhof GmbH / Fritz Club Gastronomie/Verwaltungsgesellschaft mbH behält sich vor die eingebrachte elektrische Anlage zu überprüfen. Elektrische Betriebsräume dürfen nicht verstellt und in Ihnen nichts abgestellt oder gelagert werden. Festanschlüße zur Energieversorgung dürfen nur vom Hauselektriker der P. Ostbahnhof GmbH / Fritz Club Gastronomie / Verwaltungsgesellschaft mbH oder von Fachbetrieben durchgeführt werden. Lagerräume und Müllplätze In Lagerräumen und auf dem Müllplatz ist Feuer, offenes Licht, feuergefährliche Arbeiten und Rauchen verboten. Das Aufbewahren von brennbaren Flüssigkeiten darf nur in dafür zugelassenen Behältern und hierzu ausgewiesenen Lagerräumen erfolgen. Nebelfluide dürfen nur in entsprechend dimensionierten Auffangwannen oder Behältnissen gelagert werden. Ausstattungen, Requisiten, Ausschmückungen Ausstattungen, Requisiten, Ausschmückungen müssen grundsätzlich aus mindestens schwer entflammbarem (B1) Material sein. Blumen, natürliches Laub und Nadelhölzer dürfen nur verwendet werden, solange diese frisch sind, Alle durch den Veranstalter/Mieter eingebrachten Bauteile, Ausstattungen, Requisiten und sonstige Gegenstände müssen entsprechend den Bedingungen des vorbeugenden Brandschutzes unterliegen. Brennbare Stoffe Brennbare Stoffe dürfen nur in der Menge des Tagesbedarfes am Arbeitsplatz vorhanden sein. Sie dürfen nur, an dafür vorgesehenen Plätzen gelagert werden und müssen nach dem Tätigkeitsende dorthin zurückgebracht werden. Brennbare Stoffe sind im Freien und in hierfür vorgesehen Behälter auf dem Müllsammelplatz zu entsorgen. Brennbare Gase Das Lagern von brennbaren Gasen ist nur in dem dafür vorgesehenen Bereich statthaft. Flüssiggasflaschen dürfen nicht in Räumen unter Erdgleiche, Treppenräumen, Fluren, Durchgängen und Durchfahrten sowie in Flucht- und Rettungswegen aufgestellt oder gelagert werden. In Räumen in denen Flüssiggasflaschen betrieben werden sollen, dürfen keine Verbindungen zu Kellerräumen bestehen. Sie müssen be- und entlüftet werden. Lagerräume müssen ausreichend be- und entlüftet werden und von einem Schutzbereich umgeben sein, in dem generell keine Zündquellen eingetragen werden dürfen. P.Ostbahnhof GmbH | Prinzessinnenstrasse 1 | 10969 Berlin Mail: GF: [email protected] | Bodo Beutel | HR: Web: Mieter / Veranstalter 8 www.postbahnhof.de AG Charlottenburg | HRB: 94948B | Steuer-Nr.: 29 / 464 / 06096 Brandschutzordnung Postbahnhof / Fritz Club 2012 Brandschutzordnung Mieter/Veranstalter Die Druckbehälter müssen geprüft und dürfen nicht beschädigt sein. Bei der Vorhaltung ist auf die zulässige maximale Lagermenge zu achten. Bei Gasgeruch dürfen keine Lichtschalter betätigt werden, oder sonstigen Funken verursachenden Handlungen durchführen. Der Bereich muß evakuiert und die Gasversorgung am Hauptventil abgestellt werden. Fenster und Türen sind zu öffnen. Bei Vereisungen darf nur mit warmen Wasser ( max. 50 Grad ) aufgetaut werden. Das Betreiben von Flüssiggasflaschen in Versammlungsräumen ist verboten. Flüssiggasflaschen müssen gegen den Zugriff Unbefugter geschützt werden. Explosive Stoffe Auf das Betriebsgelände der P. Ostbahnhof GmbH / Fritz Club Gastronomie und Verwaltungsgesellschaft mbH dürfen keine explosiven Stoffe eingebracht, gelagert oder benutzt werden, mit der Ausnahme von szenisch geforderten Pyrotechnik. Catering Bereich Jeder Schaden an der technischen Ausrüstung der Küche, ist der Technischen Leitung zu melden. Beim Umgang mit Fetten und Ölen ist Vorsicht geboten. Vom Veranstalter/Mieter mitgebrachte elektrische Küchengeräte dürfen nur betrieben werden, wenn sie ein CE Kennzeichen tragen und eine gültige Prüfplakette nach BetrSichV. Brände im Küchenbereich sind mit einem Fettbrandlöscher zu löschen. 2.2 Brand- und Rauchausbreitung Feuer - Rauchschutztüren Feuer- und Rauchschutztüren dürfen nicht verkeilt oder sonst wie festgestellt werden, ihre Funktion muss erhalten sein. Ein kurzfristiges verkeilen ist ledeglich für Transporte durch diese statthaft, wenn die Keile danach sofort wieder entfernt werden. Jeder ist verpflichtet, z.B. Keile aus Rauch- und Brandschutztüren oder Gegenstände aus deren Schließweg zu entfernen. Schäden an den vorgenannten Einrichtungen sind der Technischen Leitung zu melden. Brand- Rauchschutztüren Brandschutztüren mit Selbstschließeinrichtung Diese Türen dürfen nicht außer Betrieb gesetzt werden, nicht verstellt oder verkeilt werden. Schäden an den vorgenannten Einrichtungen sind der Technischen Leitung zu melden. Die turnusmäßige Wartung wird von der Technischen Leitung ausgelößt, überwacht und dokumentiert. Rauch- und Wärmeabzugseinrichtungen Rauch- und Wärmeabzüge dürfen nicht verstellt, abgehängt oder in ihrer Funktion beeinträchtigt werden. Die Auslöseeinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder zugestellt werden. Beschädigungen sind der technischen Leitung umgehend zu melden. Lagerung von brennbarem Brennbares darf nur an den, dafür ausgewiesenen Orten gelagert werden. Am Arbeitsplatz darf nur so viel brennbares aufbewahrt werden, wie dies zur Durchführung der täglichen Arbeit nötig ist. Die Lagerbereiche sind entsprechend zu Kennzeichen und abzuschranken. P.Ostbahnhof GmbH | Prinzessinnenstrasse 1 | 10969 Berlin Mail: GF: [email protected] | Bodo Beutel | HR: Web: Mieter / Veranstalter 9 www.postbahnhof.de AG Charlottenburg | HRB: 94948B | Steuer-Nr.: 29 / 464 / 06096 BrandschutzordnungBrandschutzordnung Mieter/Veranstalter Postbahnhof / Fritz Club 2012 2.3. Flucht und Rettungswege Flucht und Rettungswege Flucht- und Rettungswege im Gebäude und im Freien sind ständig frei zuhalten. In diesen dürfen keine Brandlasten und/oder Zündquellen vorhanden sein und diese dürfen nicht verstellt sein. Jeder Beschäftigte ist über die Lage und den Verlauf von Flucht- und Rettungswegen zu unterweisen. Der Veranstalter/Mieter hat zu kontrollieren, das Flucht und Rettungswege ständig freigehalten werden. Notausgänge Türen in Fluchtwegen und Notausgänge dürfen während der Betriebszeit nicht verschlossen sein. Notausgänge müssen jederzeit in Fluchtrichtung begehbar und in voller breite zu öffnen sein. Der Veranstalter/Mieter hat zu kontrollieren das Notausgänge ständig freigehalten werden. Flucht- und Rettungswegkennzeichnung Flucht- und Rettungspläne dürfen nicht verdeckt und/oder zugestellt sowie verändert werden. Beschädigte oder fehlende Pläne müssen entsprechend ersetzt werden. Der Veranstalter/Mieter hat dafür zu sorgen das Sicherheitskennzeichen, Flucht- und Rettungspläne, nicht verdeckt und/oder zugestellt werden. Sollte sich dieses, aus baulichen oder anderweitiger Maßnahmen ergeben, muss der Veranstalter/Mieter entsprechende Ersatzzeichen an geeigneten Stellen anbringen, die in ihrer Ausführung denen der verdeckten sind und ihre Funktion im vollen Umfang übernehmen. Sollten, durch die Art der Veranstaltung bedingt, andere Rettungswege erforderlich werden oder vorhandene nicht benötigt werden, so müssen vom Veranstalter/Mieter entsprechende Berechnungen angestellt und der Technischen Leitung der P.Ostbahnhof GmbH(/Fritz Club Gastronomie / Verwaltungsgesellschaft mbH vorgelegt werden. Darüber hinaus müssen dann entsprechende Flucht- und Rettungspläne an den vorhandenen Stellen so angebracht werden, das sie die hauseigenen Flucht- und Rettungspläne vollständig überdecken und leicht wieder zu entfernen sind. Es ist untersagt die hauseigenen Pläne abzunehmen oder zu ändern. Nicht benötigte hauseigene Rettungszeichen für Rettungswege müssen entsprechend abgehängt werden. Es ist untersagt das Leuchtmittel zu entnehmen oder das Piktogramm mit Gaffa Klebeband abzukleben. Zusätzliche hinterleuchtete Rettungswegzeichen müssen den Vorgaben der DIN VDE entsprechen und für Versammlungsstätten zugelassen sein. Feuerwehrzufahrt und Feuerwehrstellfläche Der Veranstalter/Mieter hat dafür zu sorgen das die Feuerwehreinfahrt, die Feuerwehrfläche, sowie der Löschbrunnen ständig freigehalten werden und diese nicht durch Fahrzeuge beim Aufbau, dem Event oder Abbau zugestellt werden. Die P. Ostbahnhof GmbH / Fritz Club Gastronomie/Verwaltungsgesellschaft mbH behält sich vor Fahrzeuge ,die in Anfahrtszonen, der Stellfläche für die Feuerwehr, in Rettungswegen oder dem Löschbrunnen parken, kostenpflichtig entfernen zu lassen. P.Ostbahnhof GmbH | Prinzessinnenstrasse 1 | 10969 Berlin Mail: GF: [email protected] | Bodo Beutel | HR: Web: www.postbahnhof.de AG Charlottenburg | HRB: MieterSteuer-Nr.: / Veranstalter 10 29 / 464 / 06096 94948B | BrandschutzordnungBrandschutzordnung Mieter/Veranstalter Postbahnhof / Fritz Club 2012 2.4 Melde- und Löscheinrichtungen Brandmeldeanlage Als Meldeanlage dient eine automatische Brandmeldeanlage, die mit automatischen und nicht automatischen (Handfeuermelder) Meldern ausgestattet ist und über eine Weiterschaltung zur Berliner Feuerwehr verfügt. Melder sind im gesamten Gebäudekomplex montiert. Handfeuermelder Die Betäigung erfolgt durch eindrücken der Scheibe und drücken des dahinter befindlichen Knopfes. Die Lage der Handfeuermelder ist in den Flucht- und Rettungswegplänen ersichtlich. Feuerlöscheinrichtungen Als Löscheinrichtungen fungieren eine selbständig wirkende Sprinkleranlage die im Erdgeschoß des Gebäudekomplexes montiert ist. Handfeuerlöscher Deren Standorte sind in den Flucht- und Rettungspläne und über Brandschutzzeichen visualisiert. Der Austausch benutzter oder defekter Feuerlöscher ist, ebenso wie das Fehlen von Feuerlöschern, sofort der Technischen Leitung zu melden. Alle haben dafür Sorge zu tragen, dass die Standorte von Melde- und Löscheinrichtungen nicht verstellt werden und Brandschutzeinrichtungen leicht zugänglich sind. Jede missbräuchliche Benutzung von Feuerlöscheinrichtungen, Feuerlöschgeräten und Alarmierungsmitteln ist verboten. Jeder Beschäftigte hat sich mit Lage und Funktion der in seinem Arbeitsbereich befindlichen Meldeund Löscheinrichtungen vertraut zu machen. Der Austausch benutzter oder defekter Feuerlöscher ist, ebenso wie das Fehlen von Feuerlöschern, sofort der Technischen Leitung zu melden. Die Beauftragung der Turnusmäßigen Wartung aller Melde- und Löscheinrichtungen wird von der Technischen Leitung ausgelößt, überwacht und dokumentiert. Der Veranstalter/Mieter hat für seine ins Haus eingebrachten Brandlasten entsprechende zusätzliche Löschmitteleinheiten in Form von Handfeuerlöschern mitzubringen und nach Gefährdungslage zu positionieren. Die Brandmeldeanlage, oder einzelne Linien dieser, dürfen nur bei der Anwesenheit des Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik abgeschaltet werden und abgeschaltet bleiben. Hier sind dann entsprechende organisatorische Maßnahmen zu ergreifen um die Gefährdungslage gering zu halten. 2.5 Verhalten im Brandfall Für eine wirkungsvolle Durchführung von Maßnahmen zur Rettung und Brandbekämpfung spielt das persönliche Verhalten eine wichtige Rolle. Unüberlegtes Handeln führt schnell zu Fehlverhalten und Fehleinschätzungen. Im Brandfalle ist Ruhe und Besonnenheit zu bewahren, Jeder Brand ist sofort zu melden. Durch die Alarmierung des abwehrenden Brandschutzes ( Berliner Feuerwehr ) unter 112 , der Geschäftsleitung und der Technischen Leitung. P.Ostbahnhof GmbH | Prinzessinnenstrasse 1 | 10969 Berlin Mail: GF: [email protected] | Bodo Beutel | HR: Web: www.postbahnhof.de AG Charlottenburg | HRB: MieterSteuer-Nr.: / Veranstalter 11 29 / 464 / 06096 94948B | BrandschutzordnungBrandschutzordnung Mieter/Veranstalter Postbahnhof / Fritz Club 2012 Menschenrettung geht vor Brandbekämpfung. Es ist dafür zu sorgen, das der Gefahrenbereich evakuiert wird. Personen ist im Bedarfsfall zu helfen. Brennende Personen sind unverzüglich mit geeigneten Mitteln und Verfahren zu löschen. Gefährdete Personen sind ohne Eigengefährdung in Sicherheit zu bringen. Mit einer Brandbekämpfung erst beginnen wenn für andere Personen und einen selbst, keine Gefahr besteht. Die Türen sind zu schließen, den gekennzeichneten Fluchtwegen ist zu folgen. 2.6 Brand melden Bei Brandmeldung per Telefon muss folgenden Ablauf eingehalten werden: 1.Wer meldet ? 2. Was ist passiert ? 3. Wie viele sind betroffen ? 4. Wo ist etwas passiert ? 5. Warten auf Rückfragen ! Nach erfolgter Meldung nicht sofort aufhängen, sondern Nachfragen, Anweisungen o. ä. der Feuerwehr abwarten. Anschließend ist gemäß Alarmplan zu verfahren. 2.7 Alarmsignale und Anweisungen beachten Alarmierung Im Gefahrenfalle wird über die Elektroakustische Lautsprecheranlage, die automatisch von der Brandmeldeanlage ausgelößt wird, eine Durchsage zur Räumung abgerufen. Deren Inhalt ist Folge zu leisten. Anweisungen Bis zum eintreffen der Berliner Feuerwehr ist den Anordnungen der Technischen Leitung folge zu leisten. Wenn die Feuerwehr eingetroffen ist, sind ausschließlich deren Anweisungen zu befolgen. 2.8 In Sicherheit bringen Ruhe bewahren! Behinderten und verletzten Personen ist zu helfen. Die Hauptgefahr geht im Brandfall vom Brandrauch durch seine giftige, ätzende oder erstickende Wirkung aus. Deshalb sind beim Verlassen von Gefahrenbereichen unbedingt die Türen schließen (nicht verschließen), nachdem man sich vergewissert hat das nicht noch weitere Personen im Gefahrenbereich vorhanden sind. Den gekennzeichneten Fluchtwegen ist zu folgen. Stark verqualmte Räume sind gebückt oder kriechend zu verlassen. P.Ostbahnhof GmbH | Prinzessinnenstrasse 1 | 10969 Berlin Mail: GF: [email protected] | Bodo Beutel | HR: Web: www.postbahnhof.de AG Charlottenburg | HRB: MieterSteuer-Nr.: / Veranstalter 12 29 / 464 / 06096 94948B | BrandschutzordnungBrandschutzordnung Mieter/Veranstalter Postbahnhof / Fritz Club 2012 Die Technische Leitung organisiert vor Ort die Gebäuderäumung und vergewissert sich, dass keiner zurückbleibt. Der Sammelplätze ist aufzusuchen. Hier ist auf die Anwesenheit aller Beschäftigten und Mitarbeiter durch die Vorgesetzten und zu achten und der Feuerwehr das Ergebnis zu melden. Der Aufzug darf im Brandfall nicht benutzt werden. 2.9 Löschversuche unternehmen Menschenrettung geht vor Rettung von Sachgütern und dem Löschen eines Brandes. Brände sollten möglichst mit den am nächstgelegenen, geeigneten Löschgeräten bekämpft werden. Die Löschversuche sind nur ohne Gefährdung der eigenen Person durchzuführen. Bei Bränden an elektrischen Anlagen sind diese, wenn möglich spannungsfrei zu schalten. Hinweise zum richtigen Einsatz von Feuerlöschgeräten : • Feuer in Windrichtung angreifen ! • Flächenbrände (Flüssigkeiten, Benzin) vorn beginnend ablöschen ! • Tropf- und Fließbrände von oben nach unten löschen ! • Eine angemessene Anzahl von Löscher auf einmal einsetzen. • Den Brandherd weiter beobachten, Vorsicht vor Wiederentzündung. • Feuerschutzabschlüsse, Fenster und Türen sind zu schließen. Bei einem Brand in der nähe von Flüssiggasflaschen sind die Absperrvorichtungen sofort zu schließen. Personen sind aus dem Gefahrenbereich zu entfernen. Die Flaschen dürfen nur aus sicherer Entfernung mit Wasser gekühlt werden. 2.10 Besondere Verhaltensregeln Betriebliche Anweisungen Jeder, auch der kleinste Brand, ist unverzüglich der Technischen Leitung zu melden. Der Brandhergang ist in einem formlosen Kurzbericht zu schildern. Im Brandfall sind zusätzlich Arbeitsmittel zu sichern und Sachwerte zu bergen. Natürlich nur wenn keine Gefahr besteht. Die Fahrstuhltüren der außer betrieb befindlichen Fahrstühle in der Einpackkammer sind immer offen und frei von Gegenständen jeglicher Art zu halten. Bei der temporären Installation von Beleuchtungsmitteln ist immer auf genügend Abstand zur Wärmeabfuhr zu achten. Die Technische Leitung hat für die Instandhaltung und für Prüfungen aller Sicherheitstechnischen Einrichtungen zu sorgen und die Prüfungen zu dokumentieren. Die Technische Leitung des Veranstalters/Mieters zeichnet für die vollständige Verteilung der Brandschutzordnung und der Einhaltung der sich aus dieser Brandschutzordnung ergebenen Anweisungen und Verhaltensregeln, verantwortlich. P.Ostbahnhof GmbH | Prinzessinnenstrasse 1 | 10969 Berlin Mail: GF: [email protected] | Bodo Beutel | HR: Web: www.postbahnhof.de AG Charlottenburg | HRB: MieterSteuer-Nr.: / Veranstalter 13 29 / 464 / 06096 94948B | BrandschutzordnungBrandschutzordnung Mieter/Veranstalter Postbahnhof / Fritz Club 2012 Nach Veranstaltungen mit szenisch bedingten verschießen von Papierstreifen oder ähnlichem, sind die Installationen in der Decke ( Gasheizung / Hitzebleche, Sprinkleranlage, Beleuchtungs- und Tonanlage) nach Verunreinigungen durch diese zu Begutachten und entsprechend zu reinigen. Anlagenteile von Sicherheitstechnischen Einrichtungen aber auch von Veranstaltungstechnik, sind ständig Staub und Ablagerungsfrei zu halten. Jeder ist dazu aufgerufen nicht funktionierende Fluchtwegspiktogramme der Technischen Leitung zu melden. Alle Beschäftigten/Mitarbeiter des Veranstalters/Mieters sind verpflichtet sich an die Maßgeblichkeiten dieser Brandschutzordnung zu halten und entsprechend zu handeln. Evakuierung Sollte eine Evakuierung notwendig werden, muss diese nach dem Sicherheitskonzept des Veranstalters /Mieters und durch seine eingewiesenen Mitarbeiter, durchgeführt werden. Das Sicherheitskonzept ist der Technischen Leitung der P. Ostbahnhof GmbH / Fritz Club Gastronomie / Verwaltungsgesellschaft mbH im Vorfeld vorzulegen. Das Anordnen zum Abbruch der Veranstaltung und zur Räumung liegt, gesetzlich geregelt, beim Betreiber also bei der P. Ostbahnhof GmbH / Fritz Club Gastronomie/Verwaltungsgesellschaft mbH und dessen Vertreter. Die Evakuierung wird über die Elektroakustische Lautsprecheranlage, eingeleitet. Deren Inhalt ist zu befolgen. Grundsätzlich gilt : Den Flucht- und Rettungswegen folgen und die ausgewiesenen Notausgänge benutzen. Behinderten und hilflosen Personen ist beim Verlassen des Gebäudes zu helfen. Nebenräumen und Toiletten nach Personen kontrollieren. Nachdem man sich vergewissert hat das sich keine Personen mehr im Brandabschnitt aufhalten, sind die Brandschutztüren zu schließen - nicht zu verschließen. Brandsicherheitswachen Sollte das Sicherheitskonzept, zur Veranstaltung auf dem Gelände der P. Ostbahnhof GmbH / Fritz Club Gastronomie / Verwaltungsgesellschaft mbH, ergeben das eine Gefährdungslage gegeben ist, hat der Veranstalter/Mieter Selbsthilfekräfte für den Brandschutz bereitzustellen und diese auf die Gegebenheiten der Veranstaltung und des Hauses einzuweisen. Selbsthilfe Kräfte zur Brandsicherheitswache müssen von der Berliner Feuerwehr zertifiziert sein. Die Anzahl der Selbsthilfekräfte für den Brandschutz muss mit der Technischen Leitung der P. Ostbahnhof GmbH / Fritz Club Gastronomie/Verwaltungsgesellschaft mbH abgesprochen werden und nach Gefährdungslage entschieden werden. Bei Nutzung der Gleishalle gibt es folgende Vorgaben: 1 Selbsthilfekraft für den Brandschutz an der BMZ. 3 Selbsthilfekräfte für den Brandschutz in der Gleishalle. Bei allen anderen Nutzungseinheiten muss nach Gefährdungslage entschieden werden. P.Ostbahnhof GmbH | Prinzessinnenstrasse 1 | 10969 Berlin Mail: GF: [email protected] | Bodo Beutel | HR: Web: Mieter www.postbahnhof.de AG Charlottenburg | HRB: 94948B | / Veranstalter 14 Steuer-Nr.: 29 / 464 / 06096 Brandschutzordnung Mieter/Veranstalter Brandschutzordnung Postbahnhof / Fritz Club 2012 2.11 Verhalten nach Bränden Nach einem Brand sind unverzüglich folgende Maßnahmen zur Verringerung des Brandfolgeschadens zutreffen: Sicherung der Brandstätte gegen erneutes Aufflammen (Brandwache). Sicherung der Brandstätte gegen Betreten Unbefugter. Sämtliche genutzten Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen sind wieder einsatzbereit zu machen. Die Räume sind zu lüften. Eine umweltgerechte Beseitigung des Löschmittels um weitere Umweltschädigung zu vermeiden. Die Brandstelle darf erst nach der Freigabe von Feuerwehr und Polizei wieder betreten werden. P.Ostbahnhof GmbH | Prinzessinnenstrasse 1 | 10969 Berlin Mail: GF: [email protected] | Bodo Beutel | HR: Web: www.postbahnhof.de AG Charlottenburg | HRB: Mieter / Veranstalter 15 Steuer-Nr.: 29 / 464 / 06096 94948B | Brandschutzordnung Postbahnhof / Fritz Club 2012 Brandschutzordnung Mieter/Veranstalter 3. Brandschutzordnung Teil C 3. Brandverhütung 3.1 Verantwortlichlichkeiten Geschäftsführung P. Ostbahnhof GmbH / Fritz Club Die Geschäftsführung der P. Ostbahnhof GmbH / Fritz Club Gastronomie und Verwaltungsgesellschaft mbH ist zuständig für eine geeignete Organisation zum betrieblichen Brandschutz zu sorgen. Hierzu zählen die jährlich durchgeführte Brandschutzunterweisung sowie die Bereitstellung von geeigneten Materialien zur Einhaltung von Brandschutzanforderungen. Beschäftigte mit besonderen Brandschutzaufgaben - Technische Leitung P. Ostbahnhof GmbH / Fritz Club Die Technische Leitung der P. Ostbahnhof GmbH / Fritz Club Gastronomie und Verwaltungsgesellschaft mbH ist für die Durchführung und Einhaltung brandschutztechnischer Erfordernisse verantwortlich. Dazu gehören : Die Organisation, Überwachung und Dokumentation von Prüfungen der sicherheitstechnischen Einrichtungen. Die Zusammenarbeit mit der Baugenehmigungsbehörde und Feuerwehr . Beschäftigte von Fremdfirmen im Brandschutz zu unterweisen. Das Überwachen von Brandschutzeinrichtungen. Überwachen des Rauchverbots. Überwachen der Sicherheitskennzeichen. Können festgestellte Mängel nicht unverzüglich beseitigt werden, sind diese durch den Technischen Leiter in Absprache mit dem Betreiber und der Baugenehmigungsbehörde und der Berliner Feuerwehr anzuzeigen. In Absprache mit den zuständigen Behörden sind ggf. ergänzende Maßnahmen zur Gefahren- und Brandabwehr zu treffen. Beschäftigte mit besonderen Brandschutzaufgaben - Haustechniker P. Ostbahnhof GmbH / Fritz Club Die Haustechnik hat dafür zu sorgen, das werktäglich Brandschutzzeichen, Flucht- und Rettungsplänen sowie die Vollständigkeit der Handfeuerlöscher überprüft werden. Unregelmäßigkeiten sind sofort der Technischen Leitung zu melden. Bei Gefahr in Verzug muss sofort gehandelt werden. Mitarbeiter mit Besonderen Brandschutzaufgaben - Brandschutzbeauftragter P. Ostbahnhof GmbH / Fritz Club Der Brandschutzbeauftragte berät die Geschäftsleitung der P. Ostbahnhof GmbH / Fritz Club Gastronomie und Verwaltungsgesellschaft mbH und deren Technischen Leitung, zu allen Fragen des vorbeugenden Brandschutzes. Das Tätigkeitsfeld ist ausschließlich beratend und koordinierend ( vfdb 12/09-01:2009-03). P.Ostbahnhof GmbH | Prinzessinnenstrasse 1 | 10969 Berlin Mail: GF: [email protected] | Bodo Beutel | HR: Web: Mieter / Veranstalter 16 www.postbahnhof.de AG Charlottenburg | HRB: 94948B | Steuer-Nr.: 29 / 464 / 06096 BrandschutzordnungBrandschutzordnung Mieter/Veranstalter Postbahnhof / Fritz Club 2012 Veranstalter / Mieter Der Veranstalter / Mieter hat für für eine geeignete Organisation des vorbeugenden Brandschutzes zu sorgen und hat mindestens einen verantwortlichen Mitarbeiter zu benennen. ZudenPflichtendesMieters gehören ins besondere: - das Freihalten von Rettungswegen - die Einhaltung des Bestuhlungs- und Rettungswegeplanes - die Beachtung der Vorschriften zur Brandverhütung - die Beachtung der Vorschriften zur Aufbewahrung von brennbaremMaterial - das Einholen von Ausnahmegenehmigungen für die Verwendung von offenem Feuer und pryrotechnischen Gegenständen - die Beauftragung von geeigneten Personen für den Umgangmit pyrotechnischen Gegenständen - die Beachtung der Vorschriften für die Bedienung der technischen Einrichtungen wie die Abstimmung erforderlicher Brandschutzmaßnahmen und der Betrieb der Sicherheitsbeleuchtung - die Vorschriften für den Betrieb von Laseranlagen 3.2 Alarmplan P.Ostbahnhof GmbH | Prinzessinnenstrasse 1 | 10969 Berlin Mail: GF: [email protected] | Bodo Beutel | HR: Web: www.postbahnhof.de AG Charlottenburg | HRB: MieterSteuer-Nr.: / Veranstalter 17 29 / 464 / 06096 94948B | Brandschutzordnung Postbahnhof / Fritz Club 2012 Brandschutzordnung Mieter/Veranstalter 3.3 Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Tiere, Umwelt und Sachwerte Evakuierung Die verantwortlichen Mitarbeiter führen alle sich im Gebäude befindlichen Personen über die Flucht- und Rettungswege zur Sammelstelle. Dabei muß beachtet werden das niemand zurückbleibt und sich keine Person in den Toiletten oder sonstigen Nebenräumen aufhält. Ist dieses geschehen, müssen die Brandschutztüren geschlossen werden um eine Brand- und Rauchausbreitung zu verhindern. Betreuung von hilflosen Personen Besondere Aufmerksamkeit gilt Behinderten und hilflosen Personen. Begleitpersonen von behinderten Personen sind bei einer Evakuierung zu unterstützen. Technische Einrichtungen Die Gasversorgung der Heizung ist abzustellen. 3.4 Löschmaßnahmen Aufgabenbereiche Löschmaßnahmen erfolgen unter Führung des verantwortlichen Beschäftigten. Löschversuche nur unternehmen, die auch Aussicht auf Erfolg bieten. Entstehungsbrand - Kleinfeuer mit wenig Rauch Lokalisieren der Brandursache. Bei Verursachung durch ein elektrisch betriebenes Gerätes - Netzstecker ziehen / Sicherung schalten. Löschversuch mit Feuerlöscher unternehmen. Alarmierung der Feuerwehr veranlassen. Bei erfolgreichen Löschversuch - Raum lüften und Brandwache stellen. Bei nicht erfolgreichen Löschversuch - Evakuierung veranlassen und Tür schließen. Feuerwehr einweisen. Vollbrand - Starke Rauchbildung Evakuierung einleiten. Tür schließen. Alarmierung der Feuerwehr. Feuerwehr einweisen. Entstehungsbrand in elektrischen Anlagen / Betriebsräumen - Kleinfeuer mit wenig Rauch Elektrische Anlage/teil spannungsfrei schalten. Löschversuch mit CO2 Feuerlöscher unternehmen. Alarmierung der Feuerwehr veranlassen. Bei erfolgreichen Löschversuch - Raum lüften und Brandwache stellen. Bei nicht erfolgreichen Löschversuch - Tür schließen und Evakuierung veranlassen. Feuerwehr einweisen. P.Ostbahnhof GmbH | Prinzessinnenstrasse 1 | 10969 Berlin Mail: GF: [email protected] | Bodo Beutel | HR: Web: Mieter / Veranstalter 18 www.postbahnhof.de AG Charlottenburg | HRB: 94948B | Steuer-Nr.: 29 / 464 / 06096 Brandschutzordnung Mieter/Veranstalter Brandschutzordnung Postbahnhof / Fritz Club 2012 Vollbrand in elektrischen Anlagen / Betriebsräumen - Starke Rauchbildung Tür schließen. Evakuierung einleiten. Alarmierung der Feuerwehr. Feuerwehr einweisen. 3.5 Vorbereitungen für den Einsatz der Feuerwehr Bis die Feuerwehr eintrifft müssen hilflose Personen entsprechend betreut und versorgt werden. Die Rettungswege, die Flächen für die Feuerwehr und die Entnahmestellen für die Löschwasserversorgung sind frei zu halten. Es dürfen nur Personen das Gebäude betreten, welche an Lösch oder Bergungsarbeiten beteiligt sind. Beim Eintreffen der Feuerwehr wird diese vom verantwortlichen Mitarbeiter eingewiesen. Ab dann übernimmt die Feuerwehr die Führung und Leitung. 3.6 Nachsorge Sicherung Brandstelle Der verantwortliche Beschäftigte hat, in Absprache mit der Feuerwehr, dafür zu sorgen, dass eine Brandwache an die Brandstelle gestellt wird, die die Brandstätte gegen erneutes Aufflammen sichert. Die Brandstätte muß gegen dem Betreten Unbefugter abgesichert werden. Die Brandstelle darf erst nach der Freigabe von Feuerwehr und Polizei wieder betreten werden. Räume sind zu lüften. Eine umweltgerechte Beseitigung des Löschmittels muß eingeleitet werden um weitere Umweltschädigung zu vermeiden. Wiederherstellen Einsatzbereitschaft Sicherheitstechnischen Einrichtungen Sämtliche genutzten Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen sind wieder einsatzbereit zu machen. P.Ostbahnhof GmbH | Prinzessinnenstrasse 1 | 10969 Berlin Mail: GF: [email protected] | Bodo Beutel | HR: Web: www.postbahnhof.de AG Charlottenburg | HRB: Mieter / Veranstalter 19 Steuer-Nr.: 29 / 464 / 06096 94948B |