BRANDSCHUTZORDNUNG POSTBAHNHOF / FRITZ CLUB

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BRANDSCHUTZORDNUNG POSTBAHNHOF / FRITZ CLUB
Brandschutzordnung Postbahnhof / Fritz Club 2012
Brandschutzordnung Mieter/Veranstalter
BRANDSCHUTZORDNUNG POSTBAHNHOF / FRITZ CLUB
Mieter und Veranstalter
Martin Olek – Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik / Brandschutzbeauftragter
Mieter / Veranstalter 1
P.Ostbahnhof GmbH | Prinzessinnenstrasse 1 | 10969 Berlin
Mail:
GF:
[email protected] |
Bodo Beutel |
HR:
Web:
www.postbahnhof.de
AG Charlottenburg |
HRB:
94948B |
Steuer-Nr.:
29 / 464 / 06096
Brandschutzordnung Postbahnhof / Fritz Club 2012
Brandschutzordnung Mieter/Veranstalter
Die Verhütung und Bekämpfung von Bränden ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller im Betrieb
beschäftigten.
Allgemeines
Diese Brandschutzordnung beschreibt die notwendigen Maßnahmen zur Vorbeugung von Bränden
sowie die notwendigen Maßnahmen im Falle eines Brandereignisses. Sie ist nach den Vorgaben der
DIN 14096 erstellt und um die Belange des betrieblichen Brandschutzes der P. Ostbahnhof GmbH /
Fritz Club Gastronomie/Verwaltungsgesellschaft mbH erweitert. Sie ist unter Würdigung des
Vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutzes der Berliner Feuerwehr erstellt worden.
Die Brandschutzordnung ist jedem Beschäftigten / Mitarbeiter der P. Ostbahnhof GmbH / Fritz Club
Gastronomie/Verwaltungsgesellschaft mbH zugänglich zu machen und ist Teil der betrieblichen
Brandschutzunterweisung.
Diese Brandschutzordnung gliedert sich in folgende Teile:
Teil A : Zum Allgemeinen Aushang zur Kenntnisnahme aller Personen die sich auf dem
Betriebsgelände der P. Ostbahnhof GmbH / Fritz Club Gastronomie und Verwaltungsgesellschaft
mbH brfinden.
Teil B - Beschäftigte und Mitarbeiter : Weisungen für Personen ohne besondere
Brandschutzaufgaben der P. Ostbahnhof GmbH / Fritz Club Gastronomie und
Verwaltungsgesellschaft mbH.
Teil C - Beschäftigte und Mitarbeiter : Weisungen für Personen mit besonderen
Brandschutzaufgaben der P. Ostbahnhof GmbH / Fritz Club Gastronomie und
Verwaltungsgesellschaft mbH.
Geltungsbereich
Diese Brandschutzordnung gilt für das gesamte Betriebsgelände der P. Ostbahnhof GmbH / Fritz
Club Gastronomie und Verwaltungsgesellschaft mbH mit allen baulichen Anlagen und Freiflächen
sowie der gesamten Technischen und sonstiger Einrichtung.
Sie gilt für alle Personen, die im Betrieb in irgendeiner Form tätig sind und – mit Einschränkungen –
auch für Besucher.
Sie tritt am 01.06.12 in Kraft, ersetzt alle vorherigen Brandschutzordnungen und ist bis auf
Widerruf gültig.
Mieter / Veranstalter 2
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Brandschutzordnung Postbahnhof / Fritz Club 2012
Brandschutzordnung Mieter/Veranstalter
Inhaltsverzeichnis
1. Brandschutzordnung Teil A
5
2. Brandschutzordnung Teil B
6
2.1. Brandverhütung
Beschäftigte und Mitarbeiter
Dienstschluss
Unterweisungen
Arbeitsplätze
Arbeitsverfahren
Feuergefährliche Arbeiten
Fremdfirmen
Rauchen
Feuer und offenes Licht
Szenisch bedingte Effekte
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Lagerräume und Müllplätze
Ausstattungen, Requisiten, Ausschmückungen
Brennbare Stoffe
Brennbare Gase
Explosive Stoffe
Catering Bereich
7
8
9
2.2. Brand- und Rauchausbreitung
Feuer- und Rauchschutztüren
Feuer- und Rauchschutztüren mit Selbstschließeinrichtung
Rauch- und Wärmeabzugseinrichtungen
Lagerung von brennbarem
2.3. Flucht und Rettungswege
Flucht und Rettungswege
Notausgänge
Flucht- und Rettungswegkennzeichnung
Feuerwehrzufahrt und Feuerwehrstellfläche
10
2.4. Melde und Löscheinrichtungen
Brandmeldeanlage
Handfeuermelder
Feuerlöscheinrichtung
Hanffeuerlöscher
11
2.5. Verhalten im Brandfall
2.6. Brand melden
12
2.7. Alarmsignale und Anweisungen beachten
Alarmierung
Anweisungen
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Brandschutzordnung Mieter/Veranstalter
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2.8. In Sicherheit bringen
2.9. Löschversuche unternehmen
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2.10. Besondere Verhaltensregeln
Betriebliche Anweisungen
Evakuierung
Verhalten nach Bränden
14
15
3. Brandschutzordnung Teil C
16
3.1 Brandverhütung
Geschäftsführung P. Ostbahnhof GmbH / Fritz Club
Beschäftigte mit besonderen Brandschutzaufgaben - Technische Leitung
Beschäftigte mit besonderen Brandschutzaufgaben – Haustechniker
Mitarbeiter mit Besonderen Brandschutzaufgaben – Brandschutzbeauftragter
Veranstalter / Mieter
17
3.2 Alarmplan
3.3 Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Tiere, Umwelt und Sachwerte
Evakuierung
Betreuung von hilflosen Personen
Technische Einrichtungen
18
3.4 Löschmaßnahmen
Aufgabenbereiche
3.5 Vorbereitungen für den Einsatz der Feuerwehr
3.6 Nachsorge
Sicherung Brandstelle
Wiederherstellen Einsatzbereitschaft Sicherheitstechnischen Einrichtungen
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Brandschutzordnung Postbahnhof / Fritz Club 2012
Brandschutzordnung Mieter/Veranstalter
1. Brandschutzordnung Teil A
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Brandschutzordnung Postbahnhof / Fritz Club 2012
Brandschutzordnung Mieter/Veranstalter
2. Brandschutzordnung Teil B
2.1 Brandverhütung
Beschäftigte und Mitarbeiter
Alle Beschäftigten und Mitarbeiter des Veranstalters/Mieters sind verpflichtet, durch größtmögliche
Vorsicht und Sorgfalt zur Verhütung von Brandereignissen beizutragen. Jedem obliegt die Pflicht im
Umgang mit Stoffen und Geräten die notwendige Sorgfalt anzuwenden. Die Maßgeblichkeiten der
Brandschutzordnung sind zu befolgen und alle haben sich entsprechend zu Verhalten.
Alle Beschäftigten und Mitarbeiter sind verpflichtet die Betriebsräume der P. Ostbahnhof
GmbH /Fritz Club Gastronomie und Verwaltungsgesellschaft mbH ordentlich und sauber zu halten.
Dienstschluss
Bei Dienstschluss ist dafür zu sorgen, dass Licht und alle anderen elektrischen Geräte ausgeschaltet
sind. Nur die betriebsbedingt notwendigen Elektrischen Verbraucher und die
Sicherheitseinrichtungen müssen in Betrieb bleiben.
Es sind alle Fenster und Türen zu verschließen.
Unterweisungen
Alle Mitarbeiter des Veranstalters / Mieters sind auf Grundlage dieser Brandschutzordnung zum
Brandschutz zu unterweisen.
Alle Beschäftigten sind über die ihrem Arbeitsplatz nahe gelegenen Standorte und die
Wirkungsweise von Feuerlöschern und Brandmeldeeinrichtungen sowie über das Verhalten im
Brandfall zu unterweisen.
Eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten ist in der Handhabung von Feuerlöschgeräten
praktisch auszubilden.
Arbeitsplätze
Wichtigste Voraussetzung zum betrieblichen Brandschutz sind Ordnung und Sauberkeit.
Arbeitsplätze sind daher so einzurichten und zu betreiben, das von ihnen keine Brandgefährdung
ausgeht. Brennbare Stoffe dürfen nur in der Menge des Tagesbedarfes am Arbeitsplatz vorhanden
sein. Sie dürfen nur in dafür vorgesehenen Plätzen gelagert werden und müssen zum Dienstschluss
dort hin zurück gebracht werden. Die Vorhaltung von brennbarem Verpackungsmaterial ist nicht
zulässig.
Elektrisch betriebene Arbeitsmittel und Geräte sind nach Dienstschluss abzustecken und der
Arbeitsplatz ist in einem ordentlichem Zustand zu hinterlassen. Verpackungsmaterial oder benutzte
Putztücher sind in entsprechenden Behältnissen zu entsorgen.
Brennbare Abfälle sind im Freien und in hierfür vorgesehene Abfallbehälter mit definiertem
Standplätzen zu entsorgen.
Arbeitsverfahren
Bei angewendeten Arbeitsverfahren ist darauf zu achten das keine unnötigen Brandgefahren
entstehen. Brennbares und/oder entzündliches ist entsprechend abzudecken.
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Brandschutzordnung Mieter/Veranstalter
Feuergefährliche Arbeiten
Arbeitsverfahren wie Brennschneiden, Trennschleifen, Hantieren mit Flammen usw., dürfen nur von,
im Brandschutz unterwiesenen Beschäftigten / Mitarbeitern vorgenommen werden.
Generell sind Schweißarbeiten nur mit schriftlicher Genehmigung der Technischen Leitung der
P. Ostbahnhof GmbH / Fritz Club Gastronomie und Verwaltungsgesellschaft mbH zulässig.
Hierin muß der konkrete Ort, die ausführende Firma und die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen,
dargestellt werden.
Schweißarbeiten dürfen nur von Personen mit gültiger Schweißerlaubnis durchgeführt werden,
Die darin aufgeführten Sicherheitsvorkehrungen sind zu beachten.
Alle brennbaren Stoffe sind vom Arbeitsort zu entfernen oder sind mit geeigneten Vorkehrungen
abzudecken. Es ist dafür zu sorgen, dass geeignete Löschmittel am Arbeitsplatz bereit stehen.
Nach Abschluss der Arbeiten muss dafür gesorgt werden, das der Arbeitsplatz und umgebende
Räume gründlich und wiederholt auf eventuelle Brandherde untersucht wird.
Fremdfirmen
Fremdfirmen wie Bau-, Installations- und Wartungsfirmen haben sich bei Auftragserteilung bzw.
anderer vertraglicher Bindungen schriftlich zu verpflichten die nötigen Brandschutzforderungen
einzuhalten und ihre Mitarbeiter über die notwendigen Brandschutzmaßnahmen zu unterrichten.
Bevor Fremdfirmen auf dem Gelände der P. Ostbahnhof GmbH / Fritz Club Gastronomie und
Verwaltungsgesellschaft mbH die Tätigkeit aufnehmen, müssen sie sich bei der Technischen Leitung
der P. Ostbahnhof GmbH / Fritz Club Gastronomie und Verwaltungsgesellschaft mbH
anmelden und die Freigabe zur Tätigkeitsausübung erhalten.
Rauchen
Auf dem Betriebsgelände der P. Ostbahnhof GmbH / Fritz Club Gastronomie und
Verwaltungsgesellschaft mbH gilt ein generelles Rauchverbot.
Der Veranstalter / Mieter hat das Rauchverbote strikt zu befolgen und durchzusetzen.
Es darf nur im Freien, und an den hierzu ausgewiesenen Bereichen geraucht werden. Tabakreste
oder Streichhölzer dürfen nur in nichtbrennbaren Aschenbechern abgelegt werden, sie dürfen
nicht in Papierkörbe entleert werden. Brennende Tabakreste dürfen nicht achtlos fortgeworfen
werden. Diese müssen in den dazu geeigneten Behältnissen entsorgt werden. Andersrum ist ein
Aschenbecher auch kein Papierkorb. Es dürfen nur Tabakreste im Aschenbecher abgelegt werden.
Feuer und offenes Licht
In den Betriebsräumen der P. Ostbahnhof GmbH / Fritz Club Gastronomie und
Verwaltungsgesellschaft mbH ist offenes Feuer, wie brennende Kerzen oder ähnliches, verboten.
Szenisch bedingte Effekte
Auf Szenenflächen ist das Rauchen, offenes Feuer oder Pyrotechnik verboten. Sollte dies aber
szenisch bedingt sein, ist vom Veranstalter ein diesbezügliches Sicherheitskonzept und eine
Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und dieses mit der Genehmigung vom Landesamt für
Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) der Technischen
Leitung der P. Ostbahnhof GmbH /Fritz Club Gastronomie / Verwaltungsgesellschaft mbH das
Ergebnis und die entsprechenden Maßnahmen mitzuteilen. Die P. Ostbahnhof GmbH / Fritz Club
Gastronomie / Verwaltungsgesellschaft mbH behält sich vor das vom Veranstalter eingebrachte
Sicherheitskonzept zu prüfen und gegebenenfalls entsprechend anzupassen.
Grundsätzlich müssen pyrotechnische Artikel eine Zulassung durch das Bundesamt für
Materialprüfung besitzen. Es müssen gesonderte Lagerräume geschaffen werden, zu denen nur
eingewiesenes Personal Zutritt hat.
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Elektrische Anlagen/Betriebsmittel
Alle elektrisch betriebenen Betriebsmittel und Anlagen müssen den DIN VDE Bestimmungen
entsprechen. Es dürfen nur Elektrische Betriebsmittel benutzt werden, die eine gültige Prüfplakette
nach BetrSichV besitzen.
Bei Mängeln an elektrischen Geräten sind diese sofort außer Betrieb zu nehmen. Reparaturen und
Revisionen dürfen nur von den dazu befugten und geeigneten Personen durchgeführt werden.
Elektrische Kabel und Leitungen und sonstige Elektrische Betriebsmittel müssen in ihrer Art und ihrer
Verlegung den Anforderungen an Versammlungsstätten entsprechen.
Temporäre Elektrische Anlagen müssen nach den gültigen DIN VDE Normen errichtet und betrieben
werden. Die P. Ostbahnhof GmbH / Fritz Club Gastronomie/Verwaltungsgesellschaft mbH behält
sich vor die eingebrachte elektrische Anlage zu überprüfen.
Elektrische Betriebsräume dürfen nicht verstellt und in Ihnen nichts abgestellt oder gelagert werden.
Festanschlüße zur Energieversorgung dürfen nur vom Hauselektriker der P. Ostbahnhof GmbH / Fritz
Club Gastronomie / Verwaltungsgesellschaft mbH oder von Fachbetrieben durchgeführt werden.
Lagerräume und Müllplätze
In Lagerräumen und auf dem Müllplatz ist Feuer, offenes Licht, feuergefährliche Arbeiten und
Rauchen verboten.
Das Aufbewahren von brennbaren Flüssigkeiten darf nur in dafür zugelassenen Behältern und hierzu
ausgewiesenen Lagerräumen erfolgen.
Nebelfluide dürfen nur in entsprechend dimensionierten Auffangwannen oder Behältnissen
gelagert werden.
Ausstattungen, Requisiten, Ausschmückungen
Ausstattungen, Requisiten, Ausschmückungen müssen grundsätzlich aus mindestens schwer
entflammbarem (B1) Material sein. Blumen, natürliches Laub und Nadelhölzer dürfen nur verwendet
werden, solange diese frisch sind,
Alle durch den Veranstalter/Mieter eingebrachten Bauteile, Ausstattungen, Requisiten und sonstige
Gegenstände müssen entsprechend den Bedingungen des vorbeugenden Brandschutzes
unterliegen.
Brennbare Stoffe
Brennbare Stoffe dürfen nur in der Menge des Tagesbedarfes am Arbeitsplatz vorhanden sein.
Sie dürfen nur, an dafür vorgesehenen Plätzen gelagert werden und müssen nach dem
Tätigkeitsende dorthin zurückgebracht werden.
Brennbare Stoffe sind im Freien und in hierfür vorgesehen Behälter auf dem Müllsammelplatz
zu entsorgen.
Brennbare Gase
Das Lagern von brennbaren Gasen ist nur in dem dafür vorgesehenen Bereich statthaft.
Flüssiggasflaschen dürfen nicht in Räumen unter Erdgleiche, Treppenräumen, Fluren, Durchgängen
und Durchfahrten sowie in Flucht- und Rettungswegen aufgestellt oder gelagert werden. In
Räumen in denen Flüssiggasflaschen betrieben werden sollen, dürfen keine Verbindungen zu
Kellerräumen bestehen. Sie müssen be- und entlüftet werden.
Lagerräume müssen ausreichend be- und entlüftet werden und von einem Schutzbereich
umgeben sein, in dem generell keine Zündquellen eingetragen werden dürfen.
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Brandschutzordnung Mieter/Veranstalter
Die Druckbehälter müssen geprüft und dürfen nicht beschädigt sein. Bei der Vorhaltung ist auf die
zulässige maximale Lagermenge zu achten.
Bei Gasgeruch dürfen keine Lichtschalter betätigt werden, oder sonstigen Funken verursachenden
Handlungen durchführen. Der Bereich muß evakuiert und die Gasversorgung am Hauptventil
abgestellt werden. Fenster und Türen sind zu öffnen.
Bei Vereisungen darf nur mit warmen Wasser ( max. 50 Grad ) aufgetaut werden.
Das Betreiben von Flüssiggasflaschen in Versammlungsräumen ist verboten.
Flüssiggasflaschen müssen gegen den Zugriff Unbefugter geschützt werden.
Explosive Stoffe
Auf das Betriebsgelände der P. Ostbahnhof GmbH / Fritz Club Gastronomie und
Verwaltungsgesellschaft mbH dürfen keine explosiven Stoffe eingebracht, gelagert oder benutzt
werden, mit der Ausnahme von szenisch geforderten Pyrotechnik.
Catering Bereich
Jeder Schaden an der technischen Ausrüstung der Küche, ist der Technischen Leitung zu melden.
Beim Umgang mit Fetten und Ölen ist Vorsicht geboten.
Vom Veranstalter/Mieter mitgebrachte elektrische Küchengeräte dürfen nur betrieben werden,
wenn sie ein CE Kennzeichen tragen und eine gültige Prüfplakette nach BetrSichV.
Brände im Küchenbereich sind mit einem Fettbrandlöscher zu löschen.
2.2 Brand- und Rauchausbreitung
Feuer - Rauchschutztüren
Feuer- und Rauchschutztüren dürfen nicht verkeilt oder sonst wie festgestellt werden, ihre Funktion
muss erhalten sein. Ein kurzfristiges verkeilen ist ledeglich für Transporte durch diese statthaft, wenn
die Keile danach sofort wieder entfernt werden.
Jeder ist verpflichtet, z.B. Keile aus Rauch- und Brandschutztüren oder Gegenstände aus deren
Schließweg zu entfernen.
Schäden an den vorgenannten Einrichtungen sind der Technischen Leitung zu melden.
Brand- Rauchschutztüren Brandschutztüren mit Selbstschließeinrichtung
Diese Türen dürfen nicht außer Betrieb gesetzt werden, nicht verstellt oder verkeilt werden.
Schäden an den vorgenannten Einrichtungen sind der Technischen Leitung zu melden.
Die turnusmäßige Wartung wird von der Technischen Leitung ausgelößt, überwacht und
dokumentiert.
Rauch- und Wärmeabzugseinrichtungen
Rauch- und Wärmeabzüge dürfen nicht verstellt, abgehängt oder in ihrer Funktion beeinträchtigt
werden. Die Auslöseeinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder zugestellt werden. Beschädigungen
sind der technischen Leitung umgehend zu melden.
Lagerung von brennbarem
Brennbares darf nur an den, dafür ausgewiesenen Orten gelagert werden. Am Arbeitsplatz darf nur
so viel brennbares aufbewahrt werden, wie dies zur Durchführung der täglichen Arbeit nötig ist.
Die Lagerbereiche sind entsprechend zu Kennzeichen und abzuschranken.
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2.3. Flucht und Rettungswege
Flucht und Rettungswege
Flucht- und Rettungswege im Gebäude und im Freien sind ständig frei zuhalten. In diesen dürfen
keine Brandlasten und/oder Zündquellen vorhanden sein und diese dürfen nicht verstellt sein.
Jeder Beschäftigte ist über die Lage und den Verlauf von Flucht- und Rettungswegen zu
unterweisen.
Der Veranstalter/Mieter hat zu kontrollieren, das Flucht und Rettungswege ständig freigehalten
werden.
Notausgänge
Türen in Fluchtwegen und Notausgänge dürfen während der Betriebszeit nicht verschlossen sein.
Notausgänge müssen jederzeit in Fluchtrichtung begehbar und in voller breite zu öffnen sein.
Der Veranstalter/Mieter hat zu kontrollieren das Notausgänge ständig freigehalten werden.
Flucht- und Rettungswegkennzeichnung
Flucht- und Rettungspläne dürfen nicht verdeckt und/oder zugestellt sowie verändert werden.
Beschädigte oder fehlende Pläne müssen entsprechend ersetzt werden.
Der Veranstalter/Mieter hat dafür zu sorgen das Sicherheitskennzeichen, Flucht- und Rettungspläne,
nicht verdeckt und/oder zugestellt werden. Sollte sich dieses, aus baulichen oder anderweitiger
Maßnahmen ergeben, muss der Veranstalter/Mieter entsprechende Ersatzzeichen an geeigneten
Stellen anbringen, die in ihrer Ausführung denen der verdeckten sind und ihre Funktion im vollen
Umfang übernehmen.
Sollten, durch die Art der Veranstaltung bedingt, andere Rettungswege erforderlich werden oder
vorhandene nicht benötigt werden, so müssen vom Veranstalter/Mieter entsprechende
Berechnungen angestellt und der Technischen Leitung der P.Ostbahnhof GmbH(/Fritz Club
Gastronomie / Verwaltungsgesellschaft mbH vorgelegt werden. Darüber hinaus müssen dann
entsprechende Flucht- und Rettungspläne an den vorhandenen Stellen so angebracht werden,
das sie die hauseigenen Flucht- und Rettungspläne vollständig überdecken und leicht wieder zu
entfernen sind.
Es ist untersagt die hauseigenen Pläne abzunehmen oder zu ändern.
Nicht benötigte hauseigene Rettungszeichen für Rettungswege müssen entsprechend abgehängt
werden. Es ist untersagt das Leuchtmittel zu entnehmen oder das Piktogramm mit Gaffa Klebeband
abzukleben.
Zusätzliche hinterleuchtete Rettungswegzeichen müssen den Vorgaben der DIN VDE entsprechen
und für Versammlungsstätten zugelassen sein.
Feuerwehrzufahrt und Feuerwehrstellfläche
Der Veranstalter/Mieter hat dafür zu sorgen das die Feuerwehreinfahrt, die Feuerwehrfläche, sowie
der Löschbrunnen ständig freigehalten werden und diese nicht durch Fahrzeuge beim Aufbau,
dem Event oder Abbau zugestellt werden.
Die P. Ostbahnhof GmbH / Fritz Club Gastronomie/Verwaltungsgesellschaft mbH behält sich vor
Fahrzeuge ,die in Anfahrtszonen, der Stellfläche für die Feuerwehr, in Rettungswegen oder dem
Löschbrunnen parken, kostenpflichtig entfernen zu lassen.
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2.4 Melde- und Löscheinrichtungen
Brandmeldeanlage
Als Meldeanlage dient eine automatische Brandmeldeanlage, die mit automatischen und nicht
automatischen (Handfeuermelder) Meldern ausgestattet ist und über eine Weiterschaltung zur
Berliner Feuerwehr verfügt. Melder sind im gesamten Gebäudekomplex montiert.
Handfeuermelder
Die Betäigung erfolgt durch eindrücken der Scheibe und drücken des dahinter befindlichen
Knopfes. Die Lage der Handfeuermelder ist in den Flucht- und Rettungswegplänen ersichtlich.
Feuerlöscheinrichtungen
Als Löscheinrichtungen fungieren eine selbständig wirkende Sprinkleranlage die im Erdgeschoß des
Gebäudekomplexes montiert ist.
Handfeuerlöscher
Deren Standorte sind in den Flucht- und Rettungspläne und über Brandschutzzeichen visualisiert.
Der Austausch benutzter oder defekter Feuerlöscher ist, ebenso wie das Fehlen von Feuerlöschern,
sofort der Technischen Leitung zu melden.
Alle haben dafür Sorge zu tragen, dass die Standorte von Melde- und Löscheinrichtungen nicht
verstellt werden und Brandschutzeinrichtungen leicht zugänglich sind. Jede missbräuchliche
Benutzung von Feuerlöscheinrichtungen, Feuerlöschgeräten und Alarmierungsmitteln ist verboten.
Jeder Beschäftigte hat sich mit Lage und Funktion der in seinem Arbeitsbereich befindlichen Meldeund Löscheinrichtungen vertraut zu machen.
Der Austausch benutzter oder defekter Feuerlöscher ist, ebenso wie das Fehlen von Feuerlöschern,
sofort der Technischen Leitung zu melden.
Die Beauftragung der Turnusmäßigen Wartung aller Melde- und Löscheinrichtungen wird von der
Technischen Leitung ausgelößt, überwacht und dokumentiert.
Der Veranstalter/Mieter hat für seine ins Haus eingebrachten Brandlasten entsprechende
zusätzliche Löschmitteleinheiten in Form von Handfeuerlöschern mitzubringen und nach
Gefährdungslage zu positionieren.
Die Brandmeldeanlage, oder einzelne Linien dieser, dürfen nur bei der Anwesenheit des
Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik abgeschaltet werden und abgeschaltet bleiben. Hier
sind dann entsprechende organisatorische Maßnahmen zu ergreifen um die Gefährdungslage
gering zu halten.
2.5 Verhalten im Brandfall
Für eine wirkungsvolle Durchführung von Maßnahmen zur Rettung und Brandbekämpfung spielt das
persönliche Verhalten eine wichtige Rolle. Unüberlegtes Handeln führt schnell zu Fehlverhalten und
Fehleinschätzungen.
Im Brandfalle ist Ruhe und Besonnenheit zu bewahren,
Jeder Brand ist sofort zu melden. Durch die Alarmierung des abwehrenden Brandschutzes
( Berliner Feuerwehr ) unter 112 , der Geschäftsleitung und der Technischen Leitung.
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BrandschutzordnungBrandschutzordnung
Mieter/Veranstalter Postbahnhof / Fritz Club 2012
Menschenrettung geht vor Brandbekämpfung.
Es ist dafür zu sorgen, das der Gefahrenbereich evakuiert wird. Personen ist im Bedarfsfall zu helfen.
Brennende Personen sind unverzüglich mit geeigneten Mitteln und Verfahren zu löschen.
Gefährdete Personen sind ohne Eigengefährdung in Sicherheit zu bringen.
Mit einer Brandbekämpfung erst beginnen wenn für andere Personen und einen selbst, keine
Gefahr besteht.
Die Türen sind zu schließen, den gekennzeichneten Fluchtwegen ist zu folgen.
2.6 Brand melden
Bei Brandmeldung per Telefon muss folgenden Ablauf eingehalten werden:
1.Wer meldet ?
2. Was ist passiert ?
3. Wie viele sind betroffen ?
4. Wo ist etwas passiert ?
5. Warten auf Rückfragen !
Nach erfolgter Meldung nicht sofort aufhängen, sondern Nachfragen, Anweisungen
o. ä. der Feuerwehr abwarten.
Anschließend ist gemäß Alarmplan zu verfahren.
2.7 Alarmsignale und Anweisungen beachten
Alarmierung
Im Gefahrenfalle wird über die Elektroakustische Lautsprecheranlage, die automatisch von der
Brandmeldeanlage ausgelößt wird, eine Durchsage zur Räumung abgerufen. Deren Inhalt ist Folge
zu leisten.
Anweisungen
Bis zum eintreffen der Berliner Feuerwehr ist den Anordnungen der Technischen Leitung folge zu
leisten. Wenn die Feuerwehr eingetroffen ist, sind ausschließlich deren Anweisungen zu befolgen.
2.8 In Sicherheit bringen
Ruhe bewahren!
Behinderten und verletzten Personen ist zu helfen.
Die Hauptgefahr geht im Brandfall vom Brandrauch durch seine giftige, ätzende oder erstickende
Wirkung aus. Deshalb sind beim Verlassen von Gefahrenbereichen unbedingt die Türen schließen
(nicht verschließen), nachdem man sich vergewissert hat das nicht noch weitere Personen im
Gefahrenbereich vorhanden sind.
Den gekennzeichneten Fluchtwegen ist zu folgen.
Stark verqualmte Räume sind gebückt oder kriechend zu verlassen.
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BrandschutzordnungBrandschutzordnung
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Die Technische Leitung organisiert vor Ort die Gebäuderäumung und vergewissert sich, dass keiner
zurückbleibt. Der Sammelplätze ist aufzusuchen. Hier ist auf die Anwesenheit aller Beschäftigten und
Mitarbeiter durch die Vorgesetzten und zu achten und der Feuerwehr das Ergebnis zu melden.
Der Aufzug darf im Brandfall nicht benutzt werden.
2.9 Löschversuche unternehmen
Menschenrettung geht vor Rettung von Sachgütern und dem Löschen eines Brandes.
Brände sollten möglichst mit den am nächstgelegenen, geeigneten Löschgeräten bekämpft
werden.
Die Löschversuche sind nur ohne Gefährdung der eigenen Person durchzuführen.
Bei Bränden an elektrischen Anlagen sind diese, wenn möglich spannungsfrei zu schalten.
Hinweise zum richtigen Einsatz von Feuerlöschgeräten :
• Feuer in Windrichtung angreifen !
• Flächenbrände (Flüssigkeiten, Benzin) vorn beginnend ablöschen !
• Tropf- und Fließbrände von oben nach unten löschen !
• Eine angemessene Anzahl von Löscher auf einmal einsetzen.
• Den Brandherd weiter beobachten, Vorsicht vor Wiederentzündung.
• Feuerschutzabschlüsse, Fenster und Türen sind zu schließen.
Bei einem Brand in der nähe von Flüssiggasflaschen sind die Absperrvorichtungen sofort zu
schließen.
Personen sind aus dem Gefahrenbereich zu entfernen.
Die Flaschen dürfen nur aus sicherer Entfernung mit Wasser gekühlt werden.
2.10 Besondere Verhaltensregeln
Betriebliche Anweisungen
Jeder, auch der kleinste Brand, ist unverzüglich der Technischen Leitung zu melden. Der
Brandhergang ist in einem formlosen Kurzbericht zu schildern.
Im Brandfall sind zusätzlich Arbeitsmittel zu sichern und Sachwerte zu bergen. Natürlich nur wenn
keine Gefahr besteht.
Die Fahrstuhltüren der außer betrieb befindlichen Fahrstühle in der Einpackkammer sind immer
offen und frei von Gegenständen jeglicher Art zu halten.
Bei der temporären Installation von Beleuchtungsmitteln ist immer auf genügend Abstand zur
Wärmeabfuhr zu achten.
Die Technische Leitung hat für die Instandhaltung und für Prüfungen aller Sicherheitstechnischen
Einrichtungen zu sorgen und die Prüfungen zu dokumentieren.
Die Technische Leitung des Veranstalters/Mieters zeichnet für die vollständige Verteilung der
Brandschutzordnung und der Einhaltung der sich aus dieser Brandschutzordnung ergebenen
Anweisungen und Verhaltensregeln, verantwortlich.
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BrandschutzordnungBrandschutzordnung
Mieter/Veranstalter Postbahnhof / Fritz Club 2012
Nach Veranstaltungen mit szenisch bedingten verschießen von Papierstreifen oder ähnlichem, sind
die Installationen in der Decke ( Gasheizung / Hitzebleche, Sprinkleranlage, Beleuchtungs- und
Tonanlage) nach Verunreinigungen durch diese zu Begutachten und entsprechend zu reinigen.
Anlagenteile von Sicherheitstechnischen Einrichtungen aber auch von Veranstaltungstechnik, sind
ständig Staub und Ablagerungsfrei zu halten.
Jeder ist dazu aufgerufen nicht funktionierende Fluchtwegspiktogramme der Technischen Leitung
zu melden.
Alle Beschäftigten/Mitarbeiter des Veranstalters/Mieters sind verpflichtet sich an die
Maßgeblichkeiten dieser Brandschutzordnung zu halten und entsprechend zu handeln.
Evakuierung
Sollte eine Evakuierung notwendig werden, muss diese nach dem Sicherheitskonzept des
Veranstalters /Mieters und durch seine eingewiesenen Mitarbeiter, durchgeführt werden.
Das Sicherheitskonzept ist der Technischen Leitung der P. Ostbahnhof GmbH / Fritz Club
Gastronomie / Verwaltungsgesellschaft mbH im Vorfeld vorzulegen.
Das Anordnen zum Abbruch der Veranstaltung und zur Räumung liegt, gesetzlich geregelt, beim
Betreiber also bei der P. Ostbahnhof GmbH / Fritz Club Gastronomie/Verwaltungsgesellschaft mbH
und dessen Vertreter.
Die Evakuierung wird über die Elektroakustische Lautsprecheranlage, eingeleitet. Deren Inhalt ist zu
befolgen. Grundsätzlich gilt :
Den Flucht- und Rettungswegen folgen und die ausgewiesenen Notausgänge benutzen.
Behinderten und hilflosen Personen ist beim Verlassen des Gebäudes zu helfen.
Nebenräumen und Toiletten nach Personen kontrollieren.
Nachdem man sich vergewissert hat das sich keine Personen mehr im Brandabschnitt aufhalten,
sind die Brandschutztüren zu schließen - nicht zu verschließen.
Brandsicherheitswachen
Sollte das Sicherheitskonzept, zur Veranstaltung auf dem Gelände der P. Ostbahnhof GmbH / Fritz
Club Gastronomie / Verwaltungsgesellschaft mbH, ergeben das eine Gefährdungslage gegeben
ist, hat der Veranstalter/Mieter Selbsthilfekräfte für den Brandschutz bereitzustellen und diese auf
die Gegebenheiten der Veranstaltung und des Hauses einzuweisen.
Selbsthilfe Kräfte zur Brandsicherheitswache müssen von der Berliner Feuerwehr zertifiziert sein.
Die Anzahl der Selbsthilfekräfte für den Brandschutz muss mit der Technischen Leitung der P.
Ostbahnhof GmbH / Fritz Club Gastronomie/Verwaltungsgesellschaft mbH abgesprochen werden
und nach Gefährdungslage entschieden werden.
Bei Nutzung der Gleishalle gibt es folgende Vorgaben:
1 Selbsthilfekraft für den Brandschutz an der BMZ.
3 Selbsthilfekräfte für den Brandschutz in der Gleishalle.
Bei allen anderen Nutzungseinheiten muss nach Gefährdungslage entschieden werden.
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Brandschutzordnung Mieter/Veranstalter
Brandschutzordnung Postbahnhof / Fritz Club 2012
2.11 Verhalten nach Bränden
Nach einem Brand sind unverzüglich folgende Maßnahmen zur Verringerung des
Brandfolgeschadens zutreffen:
Sicherung der Brandstätte gegen erneutes Aufflammen (Brandwache).
Sicherung der Brandstätte gegen Betreten Unbefugter.
Sämtliche genutzten Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen sind wieder einsatzbereit zu
machen.
Die Räume sind zu lüften.
Eine umweltgerechte Beseitigung des Löschmittels um weitere Umweltschädigung zu vermeiden.
Die Brandstelle darf erst nach der Freigabe von Feuerwehr und Polizei wieder betreten werden.
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Brandschutzordnung Postbahnhof / Fritz Club 2012
Brandschutzordnung Mieter/Veranstalter
3. Brandschutzordnung Teil C
3. Brandverhütung
3.1 Verantwortlichlichkeiten
Geschäftsführung P. Ostbahnhof GmbH / Fritz Club
Die Geschäftsführung der P. Ostbahnhof GmbH / Fritz Club Gastronomie und
Verwaltungsgesellschaft mbH ist zuständig für eine geeignete Organisation zum betrieblichen
Brandschutz zu sorgen.
Hierzu zählen die jährlich durchgeführte Brandschutzunterweisung sowie die Bereitstellung von
geeigneten Materialien zur Einhaltung von Brandschutzanforderungen.
Beschäftigte mit besonderen Brandschutzaufgaben - Technische Leitung P. Ostbahnhof GmbH /
Fritz Club
Die Technische Leitung der P. Ostbahnhof GmbH / Fritz Club Gastronomie und
Verwaltungsgesellschaft mbH ist für die Durchführung und Einhaltung brandschutztechnischer
Erfordernisse verantwortlich.
Dazu gehören :
Die Organisation, Überwachung und Dokumentation von Prüfungen der sicherheitstechnischen
Einrichtungen.
Die Zusammenarbeit mit der Baugenehmigungsbehörde und Feuerwehr .
Beschäftigte von Fremdfirmen im Brandschutz zu unterweisen.
Das Überwachen von Brandschutzeinrichtungen.
Überwachen des Rauchverbots.
Überwachen der Sicherheitskennzeichen.
Können festgestellte Mängel nicht unverzüglich beseitigt werden, sind diese durch den
Technischen Leiter in Absprache mit dem Betreiber und der Baugenehmigungsbehörde und der
Berliner Feuerwehr anzuzeigen. In Absprache mit den zuständigen Behörden sind ggf. ergänzende
Maßnahmen zur Gefahren- und Brandabwehr zu treffen.
Beschäftigte mit besonderen Brandschutzaufgaben - Haustechniker P. Ostbahnhof GmbH / Fritz
Club
Die Haustechnik hat dafür zu sorgen, das werktäglich Brandschutzzeichen, Flucht- und
Rettungsplänen sowie die Vollständigkeit der Handfeuerlöscher überprüft werden.
Unregelmäßigkeiten sind sofort der Technischen Leitung zu melden.
Bei Gefahr in Verzug muss sofort gehandelt werden.
Mitarbeiter mit Besonderen Brandschutzaufgaben - Brandschutzbeauftragter P. Ostbahnhof
GmbH / Fritz Club
Der Brandschutzbeauftragte berät die Geschäftsleitung der P. Ostbahnhof GmbH / Fritz Club
Gastronomie und Verwaltungsgesellschaft mbH und deren Technischen Leitung, zu allen Fragen
des vorbeugenden Brandschutzes. Das Tätigkeitsfeld ist ausschließlich beratend und koordinierend
( vfdb 12/09-01:2009-03).
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BrandschutzordnungBrandschutzordnung
Mieter/Veranstalter Postbahnhof / Fritz Club 2012
Veranstalter / Mieter
Der Veranstalter / Mieter hat für für eine geeignete Organisation des vorbeugenden Brandschutzes
zu sorgen und hat mindestens einen verantwortlichen Mitarbeiter zu benennen.
ZudenPflichtendesMieters gehören ins besondere:
- das Freihalten von Rettungswegen
- die Einhaltung des Bestuhlungs- und Rettungswegeplanes
- die Beachtung der Vorschriften zur Brandverhütung
- die Beachtung der Vorschriften zur Aufbewahrung von brennbaremMaterial
- das Einholen von Ausnahmegenehmigungen für die Verwendung von offenem Feuer und
pryrotechnischen Gegenständen
- die Beauftragung von geeigneten Personen für den Umgangmit pyrotechnischen Gegenständen
- die Beachtung der Vorschriften für die Bedienung der technischen Einrichtungen wie die
Abstimmung erforderlicher Brandschutzmaßnahmen und der Betrieb der Sicherheitsbeleuchtung
- die Vorschriften für den Betrieb von Laseranlagen
3.2 Alarmplan
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Brandschutzordnung Postbahnhof / Fritz Club 2012
Brandschutzordnung Mieter/Veranstalter
3.3 Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Tiere, Umwelt und Sachwerte
Evakuierung
Die verantwortlichen Mitarbeiter führen alle sich im Gebäude befindlichen Personen über die
Flucht- und Rettungswege zur Sammelstelle.
Dabei muß beachtet werden das niemand zurückbleibt und sich keine Person in den Toiletten oder
sonstigen Nebenräumen aufhält. Ist dieses geschehen, müssen die Brandschutztüren geschlossen
werden um eine Brand- und Rauchausbreitung zu verhindern.
Betreuung von hilflosen Personen
Besondere Aufmerksamkeit gilt Behinderten und hilflosen Personen.
Begleitpersonen von behinderten Personen sind bei einer Evakuierung zu unterstützen.
Technische Einrichtungen
Die Gasversorgung der Heizung ist abzustellen.
3.4 Löschmaßnahmen
Aufgabenbereiche
Löschmaßnahmen erfolgen unter Führung des verantwortlichen Beschäftigten.
Löschversuche nur unternehmen, die auch Aussicht auf Erfolg bieten.
Entstehungsbrand - Kleinfeuer mit wenig Rauch
Lokalisieren der Brandursache.
Bei Verursachung durch ein elektrisch betriebenes Gerätes - Netzstecker ziehen / Sicherung
schalten.
Löschversuch mit Feuerlöscher unternehmen.
Alarmierung der Feuerwehr veranlassen.
Bei erfolgreichen Löschversuch - Raum lüften und Brandwache stellen.
Bei nicht erfolgreichen Löschversuch - Evakuierung veranlassen und Tür schließen.
Feuerwehr einweisen.
Vollbrand - Starke Rauchbildung
Evakuierung einleiten.
Tür schließen.
Alarmierung der Feuerwehr.
Feuerwehr einweisen.
Entstehungsbrand in elektrischen Anlagen / Betriebsräumen - Kleinfeuer mit wenig Rauch
Elektrische Anlage/teil spannungsfrei schalten.
Löschversuch mit CO2 Feuerlöscher unternehmen.
Alarmierung der Feuerwehr veranlassen.
Bei erfolgreichen Löschversuch - Raum lüften und Brandwache stellen.
Bei nicht erfolgreichen Löschversuch - Tür schließen und Evakuierung veranlassen.
Feuerwehr einweisen.
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Brandschutzordnung Mieter/Veranstalter
Brandschutzordnung Postbahnhof / Fritz Club 2012
Vollbrand in elektrischen Anlagen / Betriebsräumen - Starke Rauchbildung
Tür schließen.
Evakuierung einleiten.
Alarmierung der Feuerwehr.
Feuerwehr einweisen.
3.5 Vorbereitungen für den Einsatz der Feuerwehr
Bis die Feuerwehr eintrifft müssen hilflose Personen entsprechend betreut und versorgt werden.
Die Rettungswege, die Flächen für die Feuerwehr und die Entnahmestellen für die
Löschwasserversorgung sind frei zu halten.
Es dürfen nur Personen das Gebäude betreten, welche an Lösch oder Bergungsarbeiten beteiligt
sind.
Beim Eintreffen der Feuerwehr wird diese vom verantwortlichen Mitarbeiter eingewiesen.
Ab dann übernimmt die Feuerwehr die Führung und Leitung.
3.6 Nachsorge
Sicherung Brandstelle
Der verantwortliche Beschäftigte hat, in Absprache mit der Feuerwehr, dafür zu sorgen, dass eine
Brandwache an die Brandstelle gestellt wird, die die Brandstätte gegen erneutes Aufflammen
sichert.
Die Brandstätte muß gegen dem Betreten Unbefugter abgesichert werden. Die Brandstelle darf
erst nach der Freigabe von Feuerwehr und Polizei wieder betreten werden.
Räume sind zu lüften.
Eine umweltgerechte Beseitigung des Löschmittels muß eingeleitet werden um weitere
Umweltschädigung zu vermeiden.
Wiederherstellen Einsatzbereitschaft Sicherheitstechnischen Einrichtungen
Sämtliche genutzten Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen sind wieder einsatzbereit zu
machen.
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