aktenvermerk - Konrad Zuse Archiv
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aktenvermerk - Konrad Zuse Archiv
t AKTENVERMERK über eine Besprechunt am 8. Dezember l9EE, 9.00 uhr, Rathaus Hünfeld Anwesend: l. Professor Dr, Konrad Zuse 2. Frau Gisela Zuse 3. Herr Kurt Pauli, Nachlaßverwalter des Herrn professor Zuse 4. Bürgermeister Dr. Eberhard Fennel 5. Geschäftsführer Otto Helmer, Stadtverwaltung Hünfeld 6. verwaltungsangestellte Annette Rehberg, stadtverwaltung Hünfeld Die Besprechung fand vor der konstituierenden Sitzung des Vorstandes der Konrad-Zuse-Gesellschaft statt, die am gleichen Tag anberaumt war, um wesentliche Fragen für den notwendigen Vertragsabschluß zwischen der Gesellschaf t und dem Ehepaar Zuse zu:- Erfüllung des - Zweckes zn klären. Im Rahmen eines längeren Gesprächs wurden die nachstehenden Themen mit den aufgezeigten Ergebnissen erörtert. lichkeiten bzw. Verwert Zuse-Gesellschaft beim Nachbau von Zuse-Maschinen: Zunächst informierte Herr Professor Dr. Zuse darüber, daß mit der Siemens AG keine vertragliche Vereinbarung hinsichttich des Nachbaues der Z I vorliegt. Dieser Nachbau verursache erhebliche Kosten in einer Größenordnun6 von über einer halben Millionen DM. Dabei sei seine persönliche Arbeit nicht mitgerechnet. Es bestehe ein Gentlemen's Agreement aufgrund dessen er sich moralisch verpflichtet fühle, nur in Abstimmung mit der Siemens AG hinsichtlich der Verwertungsrechte über die Z I und weiterer Nachbauten Zusagen zu machen. Professor Dr. Zuse weist in diesem Zusammenhang auf seine besondere Pensionsregelung mit der Firma Siemens hin. In der rechtlichen Einschätzung der Angelegenheit bestand übereinstimmuflg,r daß die verwertungsrechte rein juristisch gesehen bei Herrn Professor Dr. Zuse liegen. Gleiches gilt für die velwertungsrechte für Nachbauten der z 2 und 23. lz lz er im Interesse einer Nachlaßpf lege grundsätzlich an einem mehrf achen Nachbau, insbesondere der Z l, aber auch anderer Pioniergeräte interessiert ist. Von daher ist er auch grundsätzlich damit einverstanden, daß die Verwertungsrechte Professor Dr. Zuse machte deutlich, daß an die Konrad-Zuse-Gesellschaft und später auch an die Stiftung gehen, wobei er noch einmal diesbezüglich das gewünschte Einvernehmen mit der Firma Siemens AG betont. Die Zeichnungen für den Nachbau gehen in diesem Zusammenhang in das Eigentum der Gesellschaft über. Professor Zuse macht deutlich, daß mit einer Übertragung der Verwertungsrechte an die Konrad-Zuse-Gesellschaf t dann allerdings auch die Pflicht verbunden ist, Nachbauten zu organisieren und zu vermitteln. In diesem Zusammenhang merkte er an, daß der Nachbau der Z I durch zwei junge Diplomingenieure der Fachhochschule Köln unter seiner beratenden Mitwirkung durchgef ührt werde. Nach seiner Auf fassung sind dies im Moment die einzigen Personen, die diese Arbeiten durchführen können. Diese Tatsache beruhe auf der nunmehr einjährigen Einarbeitung. Er sei terne bereit, weitere Nachbauten zu unterstützen. Nach Aufstellung des Z l-Nachbaues, dessen Vorstellung voraussichtlich am 15. März 1989 im Museum für Verkehr und Technik in Berlin erfolgen wird, wird die Gesellschaft mit der Firma Siemens AG Kontakt auf- nehmen. Als Ansprechpartner dort wurden Herr Dr. Rolf Günther und Herr Dr. Werner Poschenrieder, Leiter des Bereiches Datentechnik, genannt. Verbleib: Die Konrad-Zuse-Gesellschaft bzw. später die Konrad-Zuse-Stif tung erhält das Eigentum an den Zeichnungen für den Nachbau der Z l. Außerdem ist sie berechtigt und verpf lichtet, den Nachbau der Z I zu betreiben. Voraussetzung ist, daß sie dazu im Stande ist. All dies soll jedoch im Einvernehmen mit der Firma Siemens AG erfolgen, wobei davon ausgegangen wird, daß die Firma Siemens AG kein eigenes Interesse am Nachbau hat, da ein Nachbau möglichst kostengünstig gestaltet werden muß, nach Möglichkeit unter Einbeziehung der GMD, um für die denkbaren Interessenten, z.B. "Große Museen", finanzierbar zu sein. Hinsichtlich eines möglichen Nachbaus der Z 3, z.B. im Serienbau, erfolgt der Hinweis, daß Herr Tillmann, Dortmund, einen verbilligten Maschinenbau durch den Einsatz von Studenten möglich machen kann. lt lt Auch dies könnte in der Trägerschaf t der Konrad-Zuse-Gesellschaf t erfolgen. 2. Übereabe von vorhandenen Modellen an dle Gesellschaft: Professor Zuse sagte zu, daß er in Kürze eine Auflistung der Modelle, die sich zur Zeit im Hause Zuse befinden, vornehmen wird. Er sichert zu, daß die drei vorhandenen und ein noch nicht fertiggestelltes Modell der Gesellschaf t zur Verf ügung stehen mit der Maßgabe, daß sie wiederum im Bereich Konrad-Zuse im Hünfelder Museum präsentiert werden. Er erklärt, daß sie ihm von der Firma Siemens AG geschenkt worden seien, nachdem er diese selbst gebaut habe, mit Unterstützung der Firma Siemens. Zu seinen Lebzeiten bleibt Herr Professor Zuse Eigentümer oder, wenn dies versicherungsrechtlich nicht anders geht, zumindest Besitzer der Maschinen. Die Gesellschaft ist sodann Besitzer, während dann wiederum in Form einer Leihgabe an das Museum die dortige Aufstellung geregelt werden soll. Herr Professor Zuse erklärt, daß er das Modell rrMontagestraße im Rahmen eines sich selbst reproduzierenden Systemsrr der Gesellschaft zur Verfügung stellen wird. Das Modell eines Getriebes für den Graphomaten Z 64 wird ebenfalls zur Verfügung gestellt. (Ergänzung vom 1.2.1989 durch Professor Zuse: Das Modell "Multipliziergerät Dr. Hohnadel, Oberstdorf" wird auch bereitgestellt. Es dient der Baumvermessunt. Es ist nicht in Takt; Fühlungaufnahme mit de Firma Riefler, Nesselwang.) 3. VersicherunRsfragen: Zur Frage der Versicherung der Modelle, Bilder und sonstiger Vermögenswerte, die die Konrad-Zuse-Gesellschaf t durch Herrn Professor Dr. Konrad Zuse bzw. durch das Ehepaar Zuse erhalten soll, berichtete Bürgermeister Dr. Fennel, daß er von dem verantwortlichen Vertreter der Hessischen Brandkasse (Herr Kallnbach) die Zusicherung erhalten habe, daß die Konrad-Zuse-Gesellschaft die gleichen Konditionen erhalte wie eine Kommune. Herr Geschäftsführer Helmer wird sich nunmehr direkt mit Herrn Kallnbach in dieser Sache in Verbindung setzen, um eine Schätzung und daraus folgend ein Angebot zu erhalten. Die Eheleute Zuse berichten, daß das Haus mit Einrichtung im Moment bei der Allianz-Versicherung versichert sei. Am 12.12.1988 teilte Frau Zuse telefonisch zur Vervollständigung mit, daß die Versicherungssumme 25Q.000 DM betrage, und am 1.2.1989 wurde die Versicherungspolice der Allianz vom 5.12.1988 (Nr. SV 9012261350 8681, Versicherungssumme: 500.000r-- DM - siehe Anlage) vorgelegt. l4 l+ Btirgermeister Dr. Eberhard Fennel trägt hierzu vor, daß unterschieden werden müsse zwischen den Gegenständen und Vermögenswerten, die nach einer von den Eheleuten in Verbindung mit Herrn Pauli er- arbeiteten Auf stellung an die Konrad-Zuse-Gesellschaf t und später an die Konrad-Zuse-Stiftung übergehen sollten und den Vermögenswerten, insbesondere Bilder, für die die Gesellschaf t bzw. die Stif tung lediglich ein Ankauf srecht erhalten solle. Zunächst müsse geklärt werden, ob eine vertragliche Regelung, mit der das Eigentum bei den Eheleuten Zuse verbleibe, mit der Maßgabe, daß die Gesellschaft Besitzerin werde, hinreichend Grundlage für eine versicherungsrechtliche Abdeckung zu kommunalen Bedingungen durch die Gesellschaft sei oder aber, ob eine Rechtskonstruktion gefunden werden müsse, bei der die Gesellschaft bereits Eigentümerin werde, während Professor Dr. Konrad Zuse, bzw. für einen Teil von Gegenständen auch Frau Gisela Zuse, noch Besitzer der entsprechenden Gegenstände bleibe. Hinsichtlich der Bilder, für die die Gesellschaft lediglich ein Ankaufsrecht erhalten soll, gilt es ebenfalls, die entsprechenden versicherungsrechtlichen Fragen und Möglichkeiten der Gesellschaft abzuklären. 4. Präsentation der EhrunRen, Medaillen usw.: Es wurde Einvernehmen dahingehend erzielt, daß eine ordnungsgemäße und sachkundige Präsentation der Ehrungen, Medaillen usw. durch die Konrad-Zuse-Gesellschaf t im Haus der Eheleute Zuse erfolgen soll. Das Ehepaar Zuse erklärt ausdrücklich, daß es damit einverstanden sei, wenn die im Moment vorhandenen Schränke im Hause Zuse gegen präsentative Vitrinen auf Kosten der Gesellschaft ausgetauscht würden. 5. Zuse-Bilder: Zunächst wird vereinbart, daß die Auflistung der Bilder, die im Wohnhaus Zuse vorhanden sind, durch Herrn Professor Dr. Zuse zusammen mit Herrn Pauli vervollständigt wird. Dabei soll unterschieden werden zwischen den Bildern, die der Gesellschaft übereignet werden sollen, und denen, für die lediglich ein Optionsrecht für den Ankauf vereinbart werden soll. Die Eheleute Zuse erklären, daß nach ihren Vorstellungen die Bilder an die Gesellschaft schon zu Lebzeiten - in entsprechenden Räumlichkeiten im "Konrad-Zuse-Museum" untergebracht - übergehen sollen. ls