Anlage 3 Liste der freiwilligen Leistungen Stand 070710
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Anlage 3 Liste der freiwilligen Leistungen Stand 070710
Anlage 3 zur BV-StRQ/035/10 Darstellung der Produkte der Stadt Quedlinburg und Festlegung nach der Art des Produktes (Liste der freiwilligen Leistungen) in - Pflichtaufgabe - Pflichtaufgabe mit Anteilen freiwilliger Ausgaben - Freiwillige Aufgabe mit Anteilen pflichtiger Aufgaben Die reinen Pflichtaufgaben und die Anteile pflichtiger Aufgaben wurden bei der finanziellen Betrachtung – vorerst – vernachlässigt, da mit dieser Liste eine Aufstellung der freiwilligen Ausgaben der Stadt Quedlinburg erstellt wurde. Es erfolgte eine rein finanzielle Betrachtung anhand des Haushaltsplanes 2010. Diese ist in einem weiteren Schritt näher zu untersuchen und alle erforderlichen Daten und Fakten (wie z.B. Zeitpunkte, Vertragsdaten, Bedingungen usw.) sind aufzuschlüsseln und darzulegen. Definition der Freiwilligen und pflichtigen Aufgaben (Kommentar zur Gemeindeordnung LSA – Lübking/ Beck) § 4 – Eigener Wirkungskreis 1) Zum eigenen Wirkungskreis (freiwillige Ausgaben und Pflichtaufgaben) gehören alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft sowie die Aufgaben, die der Gemeinde durch Gesetz oder sonstige Rechtsvorschrift als eigene zugewiesen sind. Neue Ausgaben können der Gemeinde nur durch Gesetz auferlegt werden; dabei ist gleichzeitig die Aufbringung der Mittel sicherzustellen. 2) In die Rechte der Gemeinde kann nur aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden. 3) Im eigenen Wirkungskreis ist die Gemeinde nur an Gesetze und sonstige Rechtsvorschriften gebunden. Dualistisches Aufgabengliederungsmodell Aufgabenbereich der Gemeinde; örtliche Aufgaben eigener Wirkungskreis übertragener Wirkungskreis (Selbstverwaltungsangelegenheiten) freiwillig übernommene Aufgaben Aufgaben, die den Gemeinden durch Gesetz oder andere (Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft) Rechtsvorschrift als eigene Ausgaben zugewiesen sind (Pflichtaufgaben) Die freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben gehören zum Bei den pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben ist die zur eigenen Wirkungskreis der Gemeinde. Bei der Wahrung Erledigung gesetzlich verpflichtet. Die Gemeinde hat hier dieser Ausgaben ist die Gemeinde insoweit frei, als sie nur an keine Entscheidungsfreiheit mehr darüber, ob sie solche die allgemeinen Gesetze gebunden ist. Es gibt keine Aufgaben erfüllen will oder nicht. Sie ist grundsätzlich nur frei besonderen staatlichen Rechtsvorschriften in diesem Bereich. hinsichtlich der Art und Weise der Aufgabenerledigung, also Die Gemeinde entscheidet eigenverantwortlich darüber, ob des „wie“ der Durchführung. Das gemeindliche sie die Aufgaben wahrnehmen und wie sie diese erfüllen will. Erschließungsermessen ist eingeschränkt. Die Rechtsaufsicht Die Gemeinde entscheidet also über das „ob“ und das „wie“ kann durch Ausüben von Zwang die gemeinde dazu der Aufgabenerfüllung. Hierbei ist die Gemeinde nur den veranlassen, die pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben allgemeinen Gesetzen unterworfen. Freiwillige überhaupt wahrzunehmen. Selbstverwaltungsaufgaben kann die Gemeinde übernehmen, sie ist aber nicht dazu verpflichtet. Beispiele für freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben sind die Beispiele für Pflichtaufgabe sind die Straßenbaulast, die kommunale Wirtschaftsförderung, grundsätzlich der Betrieb Bauleitplanung, die Schulträgerschaft, Sozialhilfe und kommunaler Versorgungseinrichtungen, die Schaffung und Jugendhilfe, der Bevölkerungsschutz, die Unterhaltung von Verkehrseinrichtungen, der Bau von Abwässerbeseitigung Jugendtreffs, Altenheimen und sonstigen Einrichtungen bzw. Veranstaltungen im Bereich Jugend, Soziales und Gesundheit außerhalb einer Rechtspflicht, Bürgerbüro, Wohnungsbauförderung, gemeindliche Kulturarbeit, die Sportförderung sowie die Partnerschaft mit ausländischen Gemeinden (nicht abschließend). Die Aufsicht des Staates kann sich nur darauf beschränken, Im eigenen Wirkungskreis kann die kommunale zu überprüfen, ob die gemeinde ihre (Selbst-)Verwaltung im Selbstverwaltung zwar weisungsfrei handeln, sie hat sich Rahmen des geltenden Rechts führen. Ein fachliches aber im Rahmen der vom Staat vorgegebenen Gesetze zu Weisungsrecht besteht nicht. bewegen. Zur Überwachung dient die Kontrolle durch die staatliche Aufsicht. Anlage 3 zur BV-StRQ/035/10 Produktübersicht der Pflichtaufgaben und freiwilligen Leistungen ProduktNummer Bezeichnung des Produktes 1111 01 Steuerung der Kommune X 1115 12 Personalrat X 1115 13 Schwerbehindertenvertretung X Zwischensumme Pflichtaufgabe Pflichtaufgabe mit Anteil(en) freiwilliger Aufgabe(n) 7. 7. 2010 Freiwillige Aufgabe Freiwillige Aufgabe mit Anteil(en) pflichtiger Aufgabe(n) Personalkosten der freiwilligen Aufgabe € Sachkosten der freiwilligen Aufgabe € 0 0 Einnahmen aus der freiwilligen Aufgabe € 0 2 Anlage 3 zur BV-StRQ/035/10 Stabsstellen ProduktNummer Bezeichnung des Produktes 1114 01 1115 01 Rechnungsprüfung Gleichstellung von Frau und Mann Datenschutz Rechtsangelegenheiten Versicherungen Beteiligungsmanagement Wirtschaftsförderung Wahlen Büro Stadtrat Zentrale Dienstleistungen technische Dienstleistungen Stadtarchiv 1115 1112 1112 1112 5711 1212 1115 1115 1115 1115 16 01 02 03 01 01 02 03 04 05 Pflichtaufgabe Pflichtaufgabe mit Anteil(en) freiwilliger Aufgabe(n) Freiwillige Aufgabe Freiwillige Aufgabe mit Anteil(en) pflichtiger Aufgabe(n) Personalkosten der freiwilligen Aufgabe € Sachkosten der freiwilligen Aufgabe € Einnahmen aus der freiwilligen Aufgabe € X X X X X X X 44.700 13.800 100 19.500 600 0 3.200 15.000 6.000 4.000 26.000 0 44.000 0 47.000 97.400 73.400 53.100 X X X X X § 10 Landesarchivgesetz LSA 1112 03 1112 04 X Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Personalangelegenheiten X Zivildienst , Praktikanten, Umschüler 1112 05 1112 06 Förderung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen Organisationsangelegenheiten Zwischensumme X X 3 Anlage 3 zur BV-StRQ/035/10 Fachbereich 1 – Finanzen ProduktNummer Bezeichnung des Produktes 1111 02 1113 01 1113 02 Führung und Leitung FB 1 Haushalts- und Finanzplanung Darlehens- und Schuldenverwaltung Spenden Gemeinde als Steuerschuldner Festsetzung und Erhebung der Grundbesitzabgaben Festsetzung und Erhebung der Hundesteuer Festsetzung und Erhebung der Gewerbesteuer Festsetzung und Erhebung der Vergnügungssteuer Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Bearbeitung von Fördermitteln Finanzcontrolling EDV Zahlungsabwicklung Vollstreckung 1113 03 1113 04 1113 05 1113 06 1113 07 1113 08 611 01 612 01 1113 1113 1115 1113 1113 10 09 05 10 11 Zwischensumme Pflichtaufgabe Pflichtaufgabe mit Anteil(en) freiwilliger Aufgabe(n) X Freiwillige Aufgabe Freiwillige Aufgabe mit Anteil(en) pflichtiger Aufgabe(n) Personalkosten der freiwilligen Aufgabe € Sachkosten der freiwilligen Aufgabe € Einnahmen aus der freiwilligen Aufgabe € 1.000 0 0 29.300 0 0 30.300 0 0 X X X X X X X X X X X X X X X 4 Anlage 3 zur BV-StRQ/035/10 Fachbereich 2 - Bürgerservice ProduktNummer Bezeichnung des Produktes 1111 1221 1221 1221 Führung und Leitung FB 2 allgemeine Gefahrenabwehr besondere Gefahrenabwehr Gewerbe- und Gaststättenrecht 03 01 02 03 Pflichtaufgabe Pflichtaufgabe mit Anteil(en) freiwilliger Aufgabe(n) X Freiwillige Aufgabe Freiwillige Aufgabe mit Anteil(en) pflichtiger Aufgabe(n) Personalkosten der freiwilligen Aufgabe € Sachkosten der freiwilligen Aufgabe € Einnahmen aus der freiwilligen Aufgabe € 700 200 800 24.900 3.400 30.300 25.600 3.600 31.100 X X X freiwillig: Marktwesen 1261 1221 1221 1222 1222 351 01 04 05 01 02 01 Brand- und Zivilschutz Straßenverk.angelegenheiten Sondernutzung Meldeangelegenheiten Personenstand Wohngeld Zwischensumme X X X X X X 5 Anlage 3 zur BV-StRQ/035/10 Fachbereich 3 – Städtische Einrichtungen ProduktNummer Bezeichnung des Produktes 1111 04 211 01 Führung und Leitung FB 3 Bereitstellung u. Betrieb der Grundschulen 211 02 211 03 421 424 01 01 Allgemeine Schulträgeraufgaben Zentrale Leistungen für die Schüler und am Schulleben Beteiligte Sportentwicklung u. -förderung Sporteinrichtungen, -anlagen, Pflichtaufgabe Pflichtaufgabe mit Anteil(en) freiwilliger Aufgabe(n) X X Freiwillige Aufgabe Freiwillige Aufgabe mit Anteil(en) pflichtiger Aufgabe(n) 02 01 366 01 362 02 0 17.800 2.500 1.500 Sportplätze 87.400 Sporthallen 55.100 0 0 X X Sportplätze X 60.700 Sporthallen 52.300 Verw. FB 3 Hallenbad Sauna 1.100 0 Sportplätze 3.000 Sporthallen 3.800 X 73.800 Verw. FB 3 0 Hallenb. 217.400 Sauna 113.600 25.000 X 88.800 205.600 19.600 X 44.300 0 0 X Städtisches Hallenbad Angebote der Kinder- und Jugendarbeit (UA 4511 – 4815) Dezentrale Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit - JC Kleers, JC Quarmbeck, JZ Reichenstr. Ökogarten (UA 4602 – 4607) Förderung von Jugendgruppen, Initiativen und Freien Trägern der Jugendhilfe 38.000 129.500 Einnahmen aus der freiwilligen Aufgabe € X Pflichtaufgabe Schulsport 362 Sachkosten der freiwilligen Aufgabe € Pflichtaufgabe gem. §§ 65 u. 70 SchulG LSA freiwillig: Vereinsport- u. Schulsporthallen Pflichtaufgabe Schulsport freiwillig: Vereinssport 424 Personalkosten der freiwilligen Aufgabe € Verw. FB 3 0 Hallenb. 30.500 Sauna 16.100 10.300 6 Anlage 3 zur BV-StRQ/035/10 noch Fachbereich 3 – Städtische Einrichtungen ProduktNummer Bezeichnung des Produktes 366 Spiel- und Bolzplätze (UA 4601) 02 361 01 361 03 361 02 281 281 01 02 281 03 252 01 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen Förderung von Kitas in freier Trägerschaft Förderung von Kindern in Tagespflege Kommunale Veranstaltungen Kulturförderung Ortsspezifische (Kultur- u. Tourismus)einrichtungen (Feiniger Galerie, Blasiikirche) - Nordharzer Städtebundtheater - Fremdenverkehr/Kurtaxe - HSB Verlustausgleich - Bibliothek Städtische Museen Zwischensumme Pflichtaufgabe Pflichtaufgabe mit Anteil(en) freiwilliger Aufgabe(n) Freiwillige Aufgabe Freiwillige Aufgabe mit Anteil(en) pflichtiger Aufgabe(n) X Personalkosten der freiwilligen Aufgabe € Sachkosten der freiwilligen Aufgabe € Einnahmen aus der freiwilligen Aufgabe € 61.600 20.000 0 X X 33.100 14.000 31.900 6.800 24.700 0 X 48.400 229.000 12.000 506.400 NHST 443.200 Kurtaxe 35.200 HSB 38.400 Biblioth. 33.800 248.000 220.000 1.154.500 1.809.700 560.000 Die Freiwilligkeit bezieht sich auf die Gestaltung der Plätze, als Pflichtaufgaben bleiben jedoch immer, unabhängig von der Gestaltung der Plätze die Aufwendungen der Verkehrssicherung spflicht öffentl. Plätze. X X X X X X X X 220.000 7 Anlage 3 zur BV-StRQ/035/10 Fachbereich 4 - Bauen ProduktNummer Bezeichnung des Produktes 1111 05 511 01 Führung und Leitung FB 4 Stadtplanung/ -entwicklung/ sanierung 511 521 02 01 Liegenschaften Bauverwaltung Pflichtaufgabe Pflichtaufgabe mit Anteil(en) freiwilliger Aufgabe(n) X X Freiwillige Aufgabe Freiwillige Aufgabe mit Anteil(en) pflichtiger Aufgabe(n) Personalkosten der freiwilligen Aufgabe € Sachkosten der freiwilligen Aufgabe € Einnahmen aus der freiwilligen Aufgabe € 6.300 185.500 0 398.700 0 320.500 4.900 0 0 2.000 0 0 7.200 0 0 Abwicklung v. städtebaul. Sanierungsmaßnahmen X X Beantragung u. Bearbeitung finanziellen Zuwendungen 521 02 Hochbau X Bau von Grün- u. Sportanlagen (zum Teil), Bauliche Unterhaltung von Denkmälern und öffentl. Brunnen 521 03 Tiefbau X Neubau Wartehallen, öffentl. Grün, Neubau Straßenbeleuchtung 541 01 Unterhaltung der Gemeindestr. X Unterhaltung Brunnen Unterhaltung Straßenbeleuchtung 551 01 Öffentliches Grün X Brunnen 1.000 Straßenbeleuchtung Brunnen 9.000 Brunnen 0 0 Straßenbeleuchtung 240.000 Straßenbeleuchtung 0 15.000 12.200 0 freiwillig: Stadtmöbel u. Blumenschalen 8 Anlage 3 zur BV-StRQ/035/10 noch Fachbereich 4 – Bauen ProduktNummer Bezeichnung des Produktes 554 Naturschutz und Landschaftspflege 553 553 545 541 555 01 01 02 01 02 01 Zentralfriedhof Krematorium Stadtreinigung, öffentliche Toiletten Verkehrsanlagen und sonstige Unterhaltung Forsten Pflichtaufgabe Pflichtaufgabe mit Anteil(en) freiwilliger Aufgabe(n) X Freiwillige Aufgabe Freiwillige Aufgabe mit Anteil(en) pflichtiger Aufgabe(n) Personalkosten der freiwilligen Aufgabe € Sachkosten der freiwilligen Aufgabe € 600 Einnahmen aus der freiwilligen Aufgabe € 100 0 156.200 731.800 990.300 32.200 33.500 Stadtr. 7.100 öff. Toil. 60.700 0 0 0 500 0 0 500 0 1.100 3.200 0 445.500 1.463.800 1.310.800 freiwillig: Erholungseinrichtungen X X X freiwillig: Entleerung Papierkörbe, City-Clean-Car, Laubentsorgung X Stadtreinigung öff. Toiletten Unterhaltung Papierkörbe X Unterhaltung Erholungseinrichtungen 1115 15 Fuhrpark Bauhof Zwischensumme X 9 Anlage 3 zur BV-StRQ/035/10 Zwischensumme Stabsstellen Zwischensumme Fachbereich 1 – Finanzen Zwischensumme Fachbereich 2 – Bürgerservice Zwischensumme Fachbereich 3 – Öffentliche Einrichtungen Zwischensumme Fachbereich 4 – Bauen Gesamt: Ausgaben Personalkosten und Sachkosten gesamt Einnahmen Einnahmen des VWH 2010 ./. 5.058.800 € 1.954.200 € 3.104.600 € Personalkosten der freiwilligen Aufgabe € 97.400 30.300 25.600 1.154.500 445.500 Sachkosten der freiwilligen Aufgabe € 73.400 0 3.600 1.809.700 1.463.800 Einnahmen aus der freiwilligen Aufgabe € 53.100 0 31.100 560.000 1.310.000 1.753.300 3.305.500 1.954.200 = 11,8 % im Verhältnis zu den Gesamteinnahmen 26.410.600 € 10