Anlage 3 Liste der freiwilligen Leistungen Stand 070710

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Anlage 3 Liste der freiwilligen Leistungen Stand 070710
Anlage 3 zur BV-StRQ/035/10
Darstellung der Produkte der Stadt Quedlinburg und Festlegung nach der Art des
Produktes (Liste der freiwilligen Leistungen)
in -
Pflichtaufgabe
-
Pflichtaufgabe mit Anteilen freiwilliger Ausgaben
-
Freiwillige Aufgabe mit Anteilen pflichtiger Aufgaben
Die reinen Pflichtaufgaben und die Anteile pflichtiger Aufgaben wurden bei der finanziellen
Betrachtung – vorerst – vernachlässigt, da mit dieser Liste eine Aufstellung der freiwilligen
Ausgaben der Stadt Quedlinburg erstellt wurde.
Es erfolgte eine rein finanzielle Betrachtung anhand des Haushaltsplanes 2010.
Diese ist in einem weiteren Schritt näher zu untersuchen und alle erforderlichen Daten und
Fakten (wie z.B. Zeitpunkte, Vertragsdaten, Bedingungen usw.) sind aufzuschlüsseln und
darzulegen.
Definition der Freiwilligen und pflichtigen Aufgaben
(Kommentar zur Gemeindeordnung LSA – Lübking/ Beck)
§ 4 – Eigener Wirkungskreis
1) Zum eigenen Wirkungskreis (freiwillige Ausgaben und Pflichtaufgaben) gehören alle
Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft sowie die Aufgaben, die der Gemeinde
durch Gesetz oder sonstige Rechtsvorschrift als eigene zugewiesen sind. Neue
Ausgaben können der Gemeinde nur durch Gesetz auferlegt werden; dabei ist
gleichzeitig die Aufbringung der Mittel sicherzustellen.
2) In die Rechte der Gemeinde kann nur aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden.
3) Im eigenen Wirkungskreis ist die Gemeinde nur an Gesetze und sonstige
Rechtsvorschriften gebunden.
Dualistisches Aufgabengliederungsmodell
Aufgabenbereich der Gemeinde; örtliche Aufgaben
eigener Wirkungskreis
übertragener Wirkungskreis
(Selbstverwaltungsangelegenheiten)
freiwillig übernommene Aufgaben
Aufgaben, die den Gemeinden durch Gesetz oder andere
(Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft)
Rechtsvorschrift als eigene Ausgaben zugewiesen sind
(Pflichtaufgaben)
Die freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben gehören zum Bei den pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben ist die zur
eigenen Wirkungskreis der Gemeinde. Bei der Wahrung Erledigung gesetzlich verpflichtet. Die Gemeinde hat hier
dieser Ausgaben ist die Gemeinde insoweit frei, als sie nur an keine Entscheidungsfreiheit mehr darüber, ob sie solche
die allgemeinen Gesetze gebunden ist. Es gibt keine Aufgaben erfüllen will oder nicht. Sie ist grundsätzlich nur frei
besonderen staatlichen Rechtsvorschriften in diesem Bereich. hinsichtlich der Art und Weise der Aufgabenerledigung, also
Die Gemeinde entscheidet eigenverantwortlich darüber, ob des
„wie“
der
Durchführung.
Das
gemeindliche
sie die Aufgaben wahrnehmen und wie sie diese erfüllen will. Erschließungsermessen ist eingeschränkt. Die Rechtsaufsicht
Die Gemeinde entscheidet also über das „ob“ und das „wie“ kann durch Ausüben von Zwang die gemeinde dazu
der Aufgabenerfüllung. Hierbei ist die Gemeinde nur den veranlassen, die pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben
allgemeinen
Gesetzen
unterworfen.
Freiwillige überhaupt wahrzunehmen.
Selbstverwaltungsaufgaben kann die Gemeinde übernehmen,
sie ist aber nicht dazu verpflichtet.
Beispiele für freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben sind die Beispiele für Pflichtaufgabe sind die Straßenbaulast, die
kommunale Wirtschaftsförderung, grundsätzlich der Betrieb Bauleitplanung, die Schulträgerschaft, Sozialhilfe und
kommunaler Versorgungseinrichtungen, die Schaffung und Jugendhilfe,
der
Bevölkerungsschutz,
die
Unterhaltung von Verkehrseinrichtungen, der Bau von Abwässerbeseitigung
Jugendtreffs, Altenheimen und sonstigen Einrichtungen bzw.
Veranstaltungen im Bereich
Jugend, Soziales und
Gesundheit außerhalb einer Rechtspflicht, Bürgerbüro,
Wohnungsbauförderung, gemeindliche Kulturarbeit, die
Sportförderung sowie die Partnerschaft mit ausländischen
Gemeinden (nicht abschließend).
Die Aufsicht des Staates kann sich nur darauf beschränken, Im
eigenen
Wirkungskreis
kann
die
kommunale
zu überprüfen, ob die gemeinde ihre (Selbst-)Verwaltung im Selbstverwaltung zwar weisungsfrei handeln, sie hat sich
Rahmen des geltenden Rechts führen. Ein fachliches aber im Rahmen der vom Staat vorgegebenen Gesetze zu
Weisungsrecht besteht nicht.
bewegen. Zur Überwachung dient die Kontrolle durch die
staatliche Aufsicht.
Anlage 3 zur BV-StRQ/035/10
Produktübersicht der Pflichtaufgaben und freiwilligen Leistungen
ProduktNummer
Bezeichnung des Produktes
1111 01
Steuerung der Kommune
X
1115 12
Personalrat
X
1115 13
Schwerbehindertenvertretung
X
Zwischensumme
Pflichtaufgabe
Pflichtaufgabe mit
Anteil(en)
freiwilliger
Aufgabe(n)
7. 7. 2010
Freiwillige
Aufgabe
Freiwillige
Aufgabe
mit Anteil(en)
pflichtiger
Aufgabe(n)
Personalkosten
der
freiwilligen
Aufgabe
€
Sachkosten
der
freiwilligen
Aufgabe
€
0
0
Einnahmen
aus der
freiwilligen
Aufgabe
€
0
2
Anlage 3 zur BV-StRQ/035/10
Stabsstellen
ProduktNummer
Bezeichnung des Produktes
1114 01
1115 01
Rechnungsprüfung
Gleichstellung von Frau und
Mann
Datenschutz
Rechtsangelegenheiten
Versicherungen
Beteiligungsmanagement
Wirtschaftsförderung
Wahlen
Büro Stadtrat
Zentrale Dienstleistungen
technische Dienstleistungen
Stadtarchiv
1115
1112
1112
1112
5711
1212
1115
1115
1115
1115
16
01
02
03
01
01
02
03
04
05
Pflichtaufgabe
Pflichtaufgabe mit
Anteil(en)
freiwilliger
Aufgabe(n)
Freiwillige
Aufgabe
Freiwillige
Aufgabe
mit Anteil(en)
pflichtiger
Aufgabe(n)
Personalkosten
der
freiwilligen
Aufgabe
€
Sachkosten
der
freiwilligen
Aufgabe
€
Einnahmen
aus der
freiwilligen
Aufgabe
€
X
X
X
X
X
X
X
44.700
13.800
100
19.500
600
0
3.200
15.000
6.000
4.000
26.000
0
44.000
0
47.000
97.400
73.400
53.100
X
X
X
X
X
§ 10 Landesarchivgesetz
LSA
1112 03
1112 04
X
Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit
Personalangelegenheiten
X
Zivildienst ,
Praktikanten,
Umschüler
1112 05
1112 06
Förderung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen
Organisationsangelegenheiten
Zwischensumme
X
X
3
Anlage 3 zur BV-StRQ/035/10
Fachbereich 1 – Finanzen
ProduktNummer
Bezeichnung des Produktes
1111 02
1113 01
1113 02
Führung und Leitung FB 1
Haushalts- und Finanzplanung
Darlehens- und
Schuldenverwaltung
Spenden
Gemeinde als Steuerschuldner
Festsetzung und Erhebung der
Grundbesitzabgaben
Festsetzung und Erhebung der
Hundesteuer
Festsetzung und Erhebung der
Gewerbesteuer
Festsetzung und Erhebung der
Vergnügungssteuer
Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen
Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft
Bearbeitung von Fördermitteln
Finanzcontrolling
EDV
Zahlungsabwicklung
Vollstreckung
1113 03
1113 04
1113 05
1113 06
1113 07
1113 08
611
01
612
01
1113
1113
1115
1113
1113
10
09
05
10
11
Zwischensumme
Pflichtaufgabe
Pflichtaufgabe mit
Anteil(en)
freiwilliger
Aufgabe(n)
X
Freiwillige
Aufgabe
Freiwillige
Aufgabe
mit Anteil(en)
pflichtiger
Aufgabe(n)
Personalkosten
der
freiwilligen
Aufgabe
€
Sachkosten
der
freiwilligen
Aufgabe
€
Einnahmen
aus der
freiwilligen
Aufgabe
€
1.000
0
0
29.300
0
0
30.300
0
0
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
4
Anlage 3 zur BV-StRQ/035/10
Fachbereich 2 - Bürgerservice
ProduktNummer
Bezeichnung des Produktes
1111
1221
1221
1221
Führung und Leitung FB 2
allgemeine Gefahrenabwehr
besondere Gefahrenabwehr
Gewerbe- und Gaststättenrecht
03
01
02
03
Pflichtaufgabe
Pflichtaufgabe mit
Anteil(en)
freiwilliger
Aufgabe(n)
X
Freiwillige
Aufgabe
Freiwillige
Aufgabe
mit Anteil(en)
pflichtiger
Aufgabe(n)
Personalkosten
der
freiwilligen
Aufgabe
€
Sachkosten
der
freiwilligen
Aufgabe
€
Einnahmen
aus der
freiwilligen
Aufgabe
€
700
200
800
24.900
3.400
30.300
25.600
3.600
31.100
X
X
X
freiwillig:
Marktwesen
1261
1221
1221
1222
1222
351
01
04
05
01
02
01
Brand- und Zivilschutz
Straßenverk.angelegenheiten
Sondernutzung
Meldeangelegenheiten
Personenstand
Wohngeld
Zwischensumme
X
X
X
X
X
X
5
Anlage 3 zur BV-StRQ/035/10
Fachbereich 3 – Städtische Einrichtungen
ProduktNummer
Bezeichnung des Produktes
1111 04
211 01
Führung und Leitung FB 3
Bereitstellung u. Betrieb der
Grundschulen
211
02
211
03
421
424
01
01
Allgemeine
Schulträgeraufgaben
Zentrale Leistungen für die
Schüler und am Schulleben
Beteiligte
Sportentwicklung u. -förderung
Sporteinrichtungen, -anlagen,
Pflichtaufgabe
Pflichtaufgabe mit
Anteil(en)
freiwilliger
Aufgabe(n)
X
X
Freiwillige
Aufgabe
Freiwillige
Aufgabe
mit Anteil(en)
pflichtiger
Aufgabe(n)
02
01
366
01
362
02
0
17.800
2.500
1.500
Sportplätze
87.400
Sporthallen
55.100
0
0
X
X
Sportplätze
X
60.700
Sporthallen
52.300
Verw. FB 3
Hallenbad
Sauna
1.100
0
Sportplätze
3.000
Sporthallen
3.800
X
73.800
Verw. FB 3
0
Hallenb. 217.400
Sauna 113.600
25.000
X
88.800
205.600
19.600
X
44.300
0
0
X
Städtisches Hallenbad
Angebote der Kinder- und
Jugendarbeit (UA 4511 – 4815)
Dezentrale Einrichtungen der
Kinder- und Jugendarbeit
- JC Kleers, JC Quarmbeck, JZ
Reichenstr. Ökogarten (UA 4602 – 4607)
Förderung von Jugendgruppen,
Initiativen und Freien Trägern
der Jugendhilfe
38.000
129.500
Einnahmen
aus der
freiwilligen
Aufgabe
€
X
Pflichtaufgabe
Schulsport
362
Sachkosten
der
freiwilligen
Aufgabe
€
Pflichtaufgabe
gem. §§ 65 u. 70
SchulG LSA
freiwillig:
Vereinsport- u.
Schulsporthallen
Pflichtaufgabe Schulsport
freiwillig:
Vereinssport
424
Personalkosten
der
freiwilligen
Aufgabe
€
Verw. FB 3
0
Hallenb. 30.500
Sauna
16.100
10.300
6
Anlage 3 zur BV-StRQ/035/10
noch Fachbereich 3 – Städtische Einrichtungen
ProduktNummer
Bezeichnung des Produktes
366
Spiel- und Bolzplätze
(UA 4601)
02
361
01
361
03
361
02
281
281
01
02
281
03
252
01
Förderung von Kindern in
Tageseinrichtungen
Förderung von Kitas in freier
Trägerschaft
Förderung von Kindern in
Tagespflege
Kommunale Veranstaltungen
Kulturförderung
Ortsspezifische (Kultur- u.
Tourismus)einrichtungen
(Feiniger Galerie, Blasiikirche)
- Nordharzer Städtebundtheater
- Fremdenverkehr/Kurtaxe
- HSB Verlustausgleich
- Bibliothek
Städtische Museen
Zwischensumme
Pflichtaufgabe
Pflichtaufgabe mit
Anteil(en)
freiwilliger
Aufgabe(n)
Freiwillige
Aufgabe
Freiwillige
Aufgabe
mit Anteil(en)
pflichtiger
Aufgabe(n)
X
Personalkosten
der
freiwilligen
Aufgabe
€
Sachkosten
der
freiwilligen
Aufgabe
€
Einnahmen
aus der
freiwilligen
Aufgabe
€
61.600
20.000
0
X
X
33.100
14.000
31.900
6.800
24.700
0
X
48.400
229.000
12.000
506.400
NHST 443.200
Kurtaxe 35.200
HSB
38.400
Biblioth. 33.800
248.000
220.000
1.154.500
1.809.700
560.000
Die Freiwilligkeit
bezieht sich auf die
Gestaltung der
Plätze, als
Pflichtaufgaben
bleiben jedoch
immer, unabhängig
von der Gestaltung
der Plätze die
Aufwendungen der
Verkehrssicherung
spflicht öffentl.
Plätze.
X
X
X
X
X
X
X
X
220.000
7
Anlage 3 zur BV-StRQ/035/10
Fachbereich 4 - Bauen
ProduktNummer
Bezeichnung des Produktes
1111 05
511 01
Führung und Leitung FB 4
Stadtplanung/ -entwicklung/ sanierung
511
521
02
01
Liegenschaften
Bauverwaltung
Pflichtaufgabe
Pflichtaufgabe mit
Anteil(en)
freiwilliger
Aufgabe(n)
X
X
Freiwillige
Aufgabe
Freiwillige
Aufgabe
mit Anteil(en)
pflichtiger
Aufgabe(n)
Personalkosten
der
freiwilligen
Aufgabe
€
Sachkosten
der
freiwilligen
Aufgabe
€
Einnahmen
aus der
freiwilligen
Aufgabe
€
6.300
185.500
0
398.700
0
320.500
4.900
0
0
2.000
0
0
7.200
0
0
Abwicklung v.
städtebaul.
Sanierungsmaßnahmen
X
X
Beantragung u.
Bearbeitung
finanziellen
Zuwendungen
521
02
Hochbau
X
Bau von Grün- u.
Sportanlagen
(zum Teil),
Bauliche
Unterhaltung
von Denkmälern
und öffentl.
Brunnen
521
03
Tiefbau
X
Neubau Wartehallen, öffentl.
Grün, Neubau
Straßenbeleuchtung
541
01
Unterhaltung der Gemeindestr.
X
Unterhaltung
Brunnen
Unterhaltung
Straßenbeleuchtung
551
01
Öffentliches Grün
X
Brunnen
1.000
Straßenbeleuchtung
Brunnen
9.000
Brunnen
0
0
Straßenbeleuchtung
240.000
Straßenbeleuchtung
0
15.000
12.200
0
freiwillig:
Stadtmöbel u.
Blumenschalen
8
Anlage 3 zur BV-StRQ/035/10
noch Fachbereich 4 – Bauen
ProduktNummer
Bezeichnung des Produktes
554
Naturschutz und Landschaftspflege
553
553
545
541
555
01
01
02
01
02
01
Zentralfriedhof
Krematorium
Stadtreinigung,
öffentliche Toiletten
Verkehrsanlagen und sonstige
Unterhaltung
Forsten
Pflichtaufgabe
Pflichtaufgabe mit
Anteil(en)
freiwilliger
Aufgabe(n)
X
Freiwillige
Aufgabe
Freiwillige
Aufgabe
mit Anteil(en)
pflichtiger
Aufgabe(n)
Personalkosten
der
freiwilligen
Aufgabe
€
Sachkosten
der
freiwilligen
Aufgabe
€
600
Einnahmen
aus der
freiwilligen
Aufgabe
€
100
0
156.200
731.800
990.300
32.200
33.500
Stadtr.
7.100
öff. Toil. 60.700
0
0
0
500
0
0
500
0
1.100
3.200
0
445.500
1.463.800
1.310.800
freiwillig:
Erholungseinrichtungen
X
X
X
freiwillig:
Entleerung
Papierkörbe,
City-Clean-Car,
Laubentsorgung
X
Stadtreinigung
öff. Toiletten
Unterhaltung
Papierkörbe
X
Unterhaltung
Erholungseinrichtungen
1115 15
Fuhrpark Bauhof
Zwischensumme
X
9
Anlage 3 zur BV-StRQ/035/10
Zwischensumme Stabsstellen
Zwischensumme Fachbereich 1 – Finanzen
Zwischensumme Fachbereich 2 – Bürgerservice
Zwischensumme Fachbereich 3 – Öffentliche Einrichtungen
Zwischensumme Fachbereich 4 – Bauen
Gesamt:
Ausgaben Personalkosten und Sachkosten gesamt
Einnahmen
Einnahmen des VWH 2010
./.
5.058.800 €
1.954.200 €
3.104.600 €
Personalkosten
der
freiwilligen
Aufgabe
€
97.400
30.300
25.600
1.154.500
445.500
Sachkosten
der
freiwilligen
Aufgabe
€
73.400
0
3.600
1.809.700
1.463.800
Einnahmen
aus der
freiwilligen
Aufgabe
€
53.100
0
31.100
560.000
1.310.000
1.753.300
3.305.500
1.954.200
= 11,8 % im Verhältnis zu den Gesamteinnahmen
26.410.600 €
10